1944 / 188 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Aug 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 187 vom 21. August 1944. S. 4

Zentralhandelsregister

1. Handelsregister,

2. Güterrechtsregister,

3. Vereinsregister, 4. Genossenschaftsregister,

5. Musterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,

7. Konkurse und Bergleichssachen,. 8. Verschiebenes.

1. Handelsregister

18 die Angaben in 7 ) wird eine Gewähr

r die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.

Bad Kreuzhach. 16419] Handelsregister Amtsgericht Bad Kreuznach. Abt. 9. Bad Kreuznach, den 14. August 1944. Veränderung:

H.R. A 934 Heinrich Peber, Revag, Bad Kreuznach. Die Prokura des Kaufmanns Hans Estenfeld in Bad Kreuznach ist erloschen.

Bad Oeynhausen. [6454]

In unser Handelsregister Abteilung & ist bei der unter Nr. 859 eingetragenen Firma Hermann Meyer in Bad Oeyn⸗ hausen am 8. 8. 1944 eingetragen, daß die Prokura des Wilhelm Tacke er⸗ loschen ist.

Bad Oeynhausen, 14. August 1944.

Das Amtsgericht.

64 Amtsgericht Berlin. Abt. 551. Berlin, 11. August 1944. Veränderungen:

A 88123 Paul Bette Nchf. Buch⸗ und Kunsthandlung. Die Prokura des Richard Iser ist erloschen. Walter Iser ist von der Vertretung der Gesellschaft ausge⸗ schlossen.

A 104976 Kurt Arnemann. Kurt Arnemann geändert in Kurt Arnemann K. G. Der Uebergang der im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlich⸗ keiten auf die Kommanditgesellschaft ist ausgeschlossen.

A 111929 von Henning, Schwabe & Co. Kommanditgesellschaft. Eine Kom⸗ manditeinlage ist herabgesetzt.

- [6408]

Berlin, 10. August 1944. Veränderung:

B 52367 Fundamentum Treuhand⸗ Aktiengesellschaft. Die Prokura für Ernst Wiese ist erloschen.

Berlin. Abt. 561.

Berliu. [6411]

Abt. 562. Berlin, 15. August 1944.

Das Erlöschen der vermögenslosen Firma B 53441 Prüfungs⸗Aktiengesell⸗ schaft für kaufmännische und gewerb⸗ liche Betriebe soll in das Handelsregister eingetragen werden. Wer ein berechtig⸗ tes Interesse an der Unterlassung der Löschung hat, kann innerhalb eines Monats Widerspruch erheben.

Berlin. 8 16410] Abt. 563. Berlin, 10. August 1944. Veränderung:

B 52435 Eugen Heimbucher Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung. Die Prokura für Willi Wittke ist erloschen.

Berlin. 16409] Abt. 564. Berlin, 11. August 1944. Veränderungen:

B 59174 Zentralfilmgesellschaft Ost mit beschränkter Haftung. Die Prokura für Dr. Fritz Will ist erloschen.

Ferner ist eingetragen am 10. August 1944:

B 52379 Oelwerke Berlin Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Prokura für Walter Gransee ist erloschen.

B 53535 Prisma Film Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Prokura für Käthe Balleng geb. Klebe ist er⸗ loschen.

Böblingen. 8 [6412] Amtsgericht Böblingen. Handelsregistereintragung vom 12. Juni 1944.

B 14 Firma Klemm⸗Technik, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Böb⸗ lingen. Die Prokuren der Prokuristen Hans Munz, Horst Thoma und Eugen Frank sind erloschen.

Cottbus. 16458] H.⸗R. B 237 Niederlausitzer Bank Ak⸗ tiengesellschaft. Cottbus, Kaiser⸗Fried⸗ rich⸗Str. 7. Die Prokura des Eberhard Brehm ist erloschen. Die gleiche Ein⸗ tragung wird beim Amtsgericht in Frankfurt / Oder für die dortige Zweig⸗ niederlassung erfolgen. Amtsgericht Cottbus, 14. August 1944.

Danzig. 16413] Amtsgericht, Abt. 10, Danzig. Veränderungen:

Am 28. Juli 1944. àA 6350 „Karl Ortman“, Danzig (Hundegasse 56/57). Handelsgeschäft nebst Firma im Erbgang auf die ver⸗ witwete Frau Margarete Ortman geb. Lenser in Zoppot übergegangen. Die Prokura des Heinz Ganssauge“ ist be⸗ stehen geblieben. Die Prokura des Gerhard Lafrenz ist erloschen. Dem John Ringe in Schwetz ist Einzel⸗ prokura erteilt. Als nicht einge⸗ tragen wird noch. veröffentlicht: Die gleiche Eintragung- für die Zweig⸗ niederlassung in Gotenhafen wird bei

dem dortigen Gericht erfolgen. Am 2. August 1944. 1 A 6816 „Willy Zielke“, Danzig (Bartholomäikirchengasse 16), Die Pro⸗ kura des Herbert Gnatzy ist erloschen.

Dresden. [6414] Amtsgericht Dresden, 12. August 1944.

A 94 Otto Kauffmann Kommandit⸗ gesellschaft, Niedersedlitz. Die Pro⸗ kura des Dr. Manfred Christian Nicolai ist erloschen.

A 655 T. J. Seidel, Dresden (Stei⸗ rische Str. 38). Die Prokuren der Anna Elisabeth Frieda Seidel geb. Rüger und des Ernst Curt Selten⸗ reich sind erloschen.

A 4050 Bruno Rudolph, Fach⸗ geschäft für Büromaschinen, Dresden (Trompeterstr. 18), Die Prokura des Alfred Emil Conrad Lehmann ist erloschen.

Düsseldorf. 16415] Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf, 15. 8. 1944. H.⸗R. A 10 936 Robert Zapp, Düsseldorf: Die Prokura des Rudolf Beetz ist erloschen. 1 H.⸗R. A 12 968 Elektro⸗ & Radio⸗ Großhandlung Albert Peetz Komman⸗ dit⸗Gesellschaft (jetzt Elektro⸗ & Radio⸗ Großhandlung Wilhelm Resing Kom⸗ manditgesellschaft) Düsseldorf: Die Prokura der Herta Gravenhorst ist

erloschen.

H.⸗R. B 5537 Schloemann Aktien⸗ gesellschaft, Düsseldorf: Die Prokura des Helmut Zimmermann ist erloschen.

Eilenburg. [6416] Handelsregister Amtsgericht Eilenburg, 14. 8. 1944. Veränderung.

A 370 Friedrich Römer Unterneh⸗ mung für Straßen⸗ u. Tiefbau, Eilen⸗ burg. Der Tiefbauunternehmer Karl Römer ist aus der Gesellschaft aus⸗ geschieden.

Falkenberg, O. S. [6417] Handelsregister A Nr. 135. Die Firma „Anton Weiß Nachf., Inh. Josef Bräuer, Falkenberg, S. ist geändert in Josef Bräuer, Falken⸗ berg, O. S. Amtsgericht Falkenberg, O. S., den 4. August 1944.

Hamburg. [6418] Handelsregister Amtsgericht Hamburg. Abt. 66.

9. August 1944. Veränderungen:

A 45 859 Gustav Schott (Samen⸗

werk, Heimhuderstr. 63).

Die an E. Klehe unter Beschränkung auf die Zweigniederlassung in Aschaffen⸗ burg erteilte Prokura ist erloschen.

Als nicht eingetragen wird ver⸗ öffentlicht: 3

Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassung in Aschaffenburg, die den Firmenzusatz „Zweignieder⸗ lassung“ führt, bei dem Gericht in Aschaffenburg erfolgen.

A 39 700 Getreide⸗Pflege H. Paul⸗ sen Kommanditgesellschaft (Reinigung, Trocknung, Begasung, Umschlag und Lagerung von Getreide usw., Meß⸗ berghof).

Die an H.⸗W. H. Siepmann erteilte Prokura ist erloschen.

A 49 140 H. H. Karl Stammer (Handelsvertretungen, Hamburg⸗Kl. Borstel, Wellingsbütteler Landstraße Nr. 78).

Die an Frau A. Burr, geb. Pim⸗ mel, erteilte Prokura ist erloschen.

A 40 565 Hugo E. Busch & Co. (Ingenieurbüro, Dammtorstraße 14).

Die an G. W. F. Rosenhagen er⸗ teilte Prokura ist durch Tod erloschen.

A 49 311 Hinrich Karp (Groß⸗ u. Außenhandel in Heftklammern, Heft⸗ apparaten u. anderen Büroartikeln, Hamburg⸗Volksdorf, Voßredder 14).

Die an J. Rodmann erteilte Pro⸗ kura ist erloschen.

A 49 301 Johann H. W. Rodmann (Groß⸗ und Außenhandel in Spiel⸗ u. Drechslerwaren, teilweise auch deren Herstellung, Hamburg⸗Volksdorf, Voß⸗ redder 14).

Die an H. Karp erteilte Prokura ist durch Tod erloschen. 16“

10. August 1944. Veränderungen:

A 42 817 Mestwerdt & Co. (Han⸗ delsvertretungen, Spitalerstraße 16).

Die an H. H. L. Kalbow erteilte Prokura ist erloschen.

A 19 771 Erwin Kretschmar & Co. Nachf. (Lebensmittel u. Hausstands⸗ Artikel, Schmiedestraße 7).

Die an St. Niezgodka erteilte Pro⸗ kura ist erloschen. 1“ Königsberg (Pr). 16459]

Handelsregister Amtsgericht Königsberg (Pr). Veränderungen:

868 am 14. August 1944: Karl Schwarz. Die Prokura der Ilse Liebe und des Kurt Dittmann ist erloschen.

A 890 am 14. August 1944: Arthur M. Krupp. Die Prokura des Gerhard Denzin ist egiglchen Magdeburg. 16420]

Handelsregister Amtsgericht Magdeburg den 15. August 1944. Veränderung: e

A 6027 Hrm. Liebau, Magdeburg (Buckauer Str. 19). Die Prokura des Paul Liebau ist erloschen.

Straubing. [6421]

Handelsregister⸗Bekanntmachung.

Handelsregister Abt. A Nr. 35 für Neukirchen, Hl.⸗Bl., Firma „Hermann Roßberg“, Sitz Lam.

Einzelprokura ist erteilt an: a) Maria Roßberg, geborene Frisch, Holzwaren⸗ fabrikantens⸗ und Sägewerksbesitzers⸗ gattin in Lam, b) Georg Braun, Ge⸗ schäftsführer in Lam.

Amtsgericht Registergericht

Straubing, den 12. August 1944.

stromberg, Hunsrück. [6422 Amtsgericht Stromberg, Hunsrück, den 4. August 1944. Neueintragung:

H.⸗R. A 57 Firma Bernhard Schott in Windesheim. Inhaber: Bernhard Schott, Kaufmann in Windesheim. Troppau. [6423]

Handelsregister. Neueintragungen: Vom 29. Juli 1944:

H.⸗R. A 101 Freud. Ottokar und Hedwig Kastel (Freudenthal, Töpfer⸗ gasse 2, Verkauf von Giften und von zur arzneilichen Verwendung bestimm⸗ ten Stoffen und Präparaten, insofern dies nicht ausschließlich den Apothekern vorbehalten ist, ferner Verschleiß von künstlichen Mineralwassern und Quellen⸗ produkten sowie Verschleiß der im § 3 der Min.⸗Vdg. vom 17. 6. 1886, RGBl. Nr. 97, angeführten Drogen. Erzeu⸗ gung diätetischer und kosmetischer Mittel, einschl. Zahnreinigungsmittel, sofern sich dieselben nicht als Arznei⸗ mischungen qualifizieren und nicht nach den Vorschriften der Pharmokopöe dar⸗ gestellt werden, sowie Erzeugung von Färberkitten, Wachspasten, Photo⸗ zubehör, Essenzen, ätherischen Oelen und Franzbranntwein, Gemischt⸗ und Materialwarenhandlung, Handel mit gebrannten, geistigen Getränken und Weinen aller Art in handelsüblich ver⸗ schlossenen Flaschen, mit photographi⸗ schen und optischen Gegenständen und Zubehör, Bijouterie⸗ und Parfümerie⸗ waren). Offene Handelsgesellschaft seit dem 1. Januar 1944. Gesellschafter sind die Drogisten Ottokar und Hedwig Kastel, beide in Freudenthal

Vom 9. August 1944: 8

H.⸗-R. A 40 Hof. Eduard Ettel (Bärn, Kirchengasse 1, Gemischtwarenhandel). Inhaber: Eduard Ettel, Gemischtwaren⸗ händler in Bärn.

Aenderungen: Vom 29. Juli 1944:

H.⸗R. A 300 Trop. F. Czernohorsky & Co., Vorm. Eduard Stanowsty, Dampfmühle und Säge in Stettin (Stettin, Kreis Troppau). Laut Be⸗ stallungsurkunde des Regierungspräsi⸗ denten Troppau vom, 25. Juli 1944 wurde auf Grund der Verordnung vom 19. Januar 1939 (Verordnungsblatt für die sudetendeutschen Gebiete vom 23. Ja⸗ nuar 1939, Nr. 6, S. 149) Herr Ferdi⸗ nand Wolter, Mühlenbesitzer in Pal⸗ hanetz, Kreis Troppau, zum kommissa⸗ rischen Leiter bestellt.

Vom 5. August 1944.

H.⸗R. A 280 Trop. Carl Weißhuhn & Söhne (Troppau, Papierfabrik). Die Einlagen von 13 Kommanditisten wur⸗ den auf das Doppelte erhöht.

Troppau, den 14. August 1944.

Das Amtsgericht. [6424] Wittenberge. Bz. Potsdam. Veränderung:

H.⸗R. A Nr. 495 Ernst Globig, Ber⸗ lin, Zweigniederlassung in Wittenberge (Bz. Potsdam). v

Die Prokura des Richard Iser ist erloschen. Der Buchhändler Walter Iser ist von der Vertretung der Gesell⸗ schaft ausgeschlossen. v Amtsgericht Wittenberge (Bz. Potsdam),

den 11. August 1944.

Zobten, Bz. Breslau. [6425]

Veränderung:

3 H.⸗R. A 4 „R. Negwer, Zobten“. Offene Handelsgesellschaft seit 1. Juli 1944. Gesellschafter sind die Kauf⸗ mannsehefrau Philomena Negwer geb. Müller und Kaufmannsehefrau Magda⸗ lena Weiner geb. Negwer aus Zobten.

Zobten, den 14. August 1944.

Das Amtsgericht.

4. Genossenschafts⸗ regilter

Böhmisch Leipa. [6426] Genossenschaftsregister Amtsgericht Böhmisch Leipa,

am 10. August 1944.

SSes Erloschen: 3

Gen. IV 121 „Allgemeine gemein⸗ nützige Baugenossenschaft r. G. m. b. H. Böhmisch Leipa“ mit dem Sitze in Böhmisch Leipa. 8 8

Diese Genossenschaftsfirma ist auf Grund der Verordnung über die Ver⸗ schmelzung von Genossenschaften in den Reichsgauen der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland vom 30. Juni 1939“ infolge Verschmelzung mit der Genossenschaft „Gemeinnützige Bau⸗ und Wohnungsgenossenschaft, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Böhm. Leipa“ erloschen.

Kreuzburg, O0. S. 16427] * Im Genossenschaftsregister ist heute bei der Spar⸗ und Darlehnskasse, e. G. m. u. H., Ober Schmardt, eingetragen worden: Die Firma lautet jetzt: Raiff⸗ eisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Ober Schmardt. Beschluß der Generalver⸗ sammlung vm 15. Juli 1944. 8 Amtsgericht Kreuzburg (Oberschl.), den 22. Juli 1944. Gn.⸗R. 16 a.

München. [6428] Amtsgericht München, Dorfen, den 15. August 1944.

Münchener Spar⸗ und Creditkasse für Beamte eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpficht, Sitz München.

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 4. Juni 1944 ist die Ge⸗ nossenschaft nach Maßgabe des Ver⸗ schmelzungsvertrages vom 13. Januar 1944 mit der Genossenschaftsbank Nürn⸗ borg eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Nürnberg Feeschn eläss worden. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Be⸗ kanntmachung der Eintragung der Ver⸗ schmelzung in das Genossenschafts⸗ register bei der übernehmenden Ge⸗ nossenschaft zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Neisse. 1 [6429]

Im Genossenschaftsregister Nr. 2 des Amtsgerichts Ziegenhals, Firma Spar⸗ und Darlehnstasse eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Ziegenhals, ist der Name der Firma in „Raiffeisenbank“ eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht geändert worden.

Neisse, den 16. August 1944.

Amtsgericht.

Neisse. [6430]

Im Genossenschaftsregister Nr. 3 des Amtsgerichts Ziegenhals, Firma Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Langendorf, ist der Name der Firma in „Raiffeisenkasse“ eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht geändert worden. 1

Neisse, den 16. August 1944.

. Amtsgericht.

ö

Neutitschein. 16431] Amtsgericht Neutitschein, den 12. August 1944. Veränderung:

1 Gn.⸗R. X 92 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse für! Altstadt, bei Wagstadt, r. G. m. u. H. in Wagstadt, Kreis Wag⸗ stadt. Dur Beschluß der Vollver⸗ sammlung vom 30. Juli 1944 sind die §§ 1 Abs. 1, 53 Abs. 2 und 55 Abs. 1 der Satzungen geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse in Alt⸗ stadt bei Wagstadt, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung. Ein Geschäftsanteil beträgt nun⸗ mehr Eℳ 50,—. Die übrige Aende⸗ rung betrifft innere Verhältnisse der Genossenschaft. Der bisherige Zahl⸗ meister Ernst Scheich ist aus dem Vor⸗ stand ausgeschieden. Eingetragen das neugewählte Vorstandsmitglied Frieda Dorniak im Haushalte in Altstadt Nr. 59.

Peitz. [6434. Im Genossenschaftsregister wurde heute bei Nr. 12 Turnower Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Turnow, eingetragen: 1u Die Firma lautet jetzt: „Raiffeisen⸗ kasse Turnow, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht.“ Peitz, den 10. August 1944. Das Amtsgericht.

Penig. [6432] Genossenschaftsregister Amtsgericht Penig. Veränderung. Eingetragen am 3. August 1944. Gn.⸗K. 12 Gemeinnützige Bau⸗ genossenschaft zu Dittmannsdorf, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht in Penig (Ortsteil Ditt⸗ mannsdorf). Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 25. Juni 1944 aufgelöst. Reichenbach. O0. L. 16433] In unser Genossenschaftsregister ist bei der Firma Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse, e. G. m. b. H. in Reichenbach, [O. L., folgendes eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 8. Juli 1944 ist § 1 des Sta⸗ tuts geändert. Die Firma lautet nun mehr: „Raiffeisenkasse, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Reichenbach, O. L.“ Gn.⸗R. 22. Amtsgericht Görlitz, Zweigstelle Reichen⸗ bach, O. L., den 11. August 1944. Rothenburg, O0. L. ,1[6386] In unser Genossenschaftsregister ist heute eingetragen worden: Bei Nr. 2 betr. Spar⸗ und Dar⸗

ruh, O. L.: Durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 9. Juli 1944 ist das Statut im § 1 (Firma) geändert.

Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse

lehnskasse e. G. m. u. H., Feen.

eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht. Amtsgericht Rothenburg / Lausitz, den 17. Juli 1944

Trachenberg, Schles. [6435] Amtsgericht Trachenberg, am 9. August 1944. Veränderung:

Gen.⸗R. 7 Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H., Korsenz. 8 8 Firma lautet jetzt: Raiffeisen⸗ asse.

Troppau. [6387] Genossenschaftsregister Amtsgericht Troppau. Abt. 7. Aenderungen vom 10. August 1944: Gn.⸗R.“ II 47 Raiffeisen⸗Zentral⸗ kasse Troppau, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Troppau. Durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 26. Mai 1944 wurde die Satzung in dem § 13 Punkt d (Haftung) geändert. Die Haftsumme für einen Geschäftsanteil

beträgt nunmehr Rℳ 1000,—.

Waltershausen. [6479] In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 36 eingetragen wonden: Der’ Lauchaer Spar⸗ und Darlehns⸗ kassen⸗Verein, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Laucha hat in der Mitgliederversamm⸗ lung vom 25. November 1943 seinen Namen geändert in „Raiffeisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht“. Waltershausen, Th., 15. August 1944. Das Amtsgericht.

Wurzen. [6888]

Gn.⸗R. 18. Beäckereinkauf einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht, Wurzen.

Die Satzung vom 28. März 1918 ist durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 26. Juli 1944 in § 1 geän⸗ dert. Gegenstand des Unternehmens ist: der Großhandel mit Roh⸗ und

erbrauchsstoffen, sowie sämtlichen Bedarfsgegenständen, die der Be⸗ und Verarbeitung der Rohstoffe und dem Vertrieb der Fertigwaren im Bäcker⸗ und Konditorenhandwerk dienen. Die Belieferung von Nichtmitgliedern ist zulässig.

Amtsgericht Wurzen, 11. August 1944.

5. Musterregister

Mülheim, Ruhr. [6480]

In das Musterregister wurde am 3. August 1944 unter Nr. 234 für die Firma Carl Abel in Mülheim⸗Ruhr eingetragen: 1 Muster eines neuartigen Fenster⸗ und Filterleders, Fabrik⸗ nummer 100. Tag der Anmeldung: 31. Juli 1944, nachm. 3 Uhr. Schutz⸗ frist 3 Jahre.

Amtsgericht Mülheim⸗Ruhr, den 15. August 1944.

Trier. ,16481]

In das hiesige Musterregister ist heute unter Nr. 260 eingetragen worden:

Firma Roga Kommanditgesellschaft Dr. Loose u. Co., Ehrang, eine Fabrik⸗ marke, versiegelt, mit der Geschäfts⸗ nummer 10 143, Flächenerzeugnis, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 1. August 1944, 18,05 Uhr.

Trier, den 2. August 1944.

Das Amtsgericht. Abt. 14.

7. Konkurse. und Vergleichssachen

Cottbus. [6482] Konkursverfahren.

9. N. 1/44. Ueber den Nachlaß des am 26. November 1941 gefallenen Kauf⸗ manns Helmut Drescher, Inhaber der Firma „Bürovogel, Büromaschinen, Bürobedarf, in Cottbus“, Dresdener Straße 164, wird heute, am 16. August 1944 um 14 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Georg Trauschke in Cottbus, Promenade 7, wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 23. September 1944 bei dem Gericht anzumelden. Offener Arrest und An⸗ zeigefrist bis 23. September 1944. Erste Gläubigerversammlung am 14. Sep⸗ tember 1944, 10 Uhr, Zimmer 74. Allgemeiner Prüfungstermin am 12. Ok⸗ tober 1944, 10 Uhr, Zimmer 74.

Amtsgericht Cottbus.

Duisburg. [6483]

21 N 2/39. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Geschw. Lewy, Inhaber Hugo Steinweg, Duis⸗

burg. Moritzstr. 14, wird für beendet

erklärt. Duisburg, den 10. August 1944. Amtsgericht.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam. verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den

8 übrigen redaktionellen Teil „Rudolf Lantsch in Berlin SW e8 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret y(GmhH Berlin

Preis dieser Nummer: 10 ℛℳ

Kenntnis zu geben und sie wegen Unterbringung des Bedarfs in geschweißter Ausführung an die Auftragslenkungsstelle 8 8

Abmessung zwecks Umstellung auf geschweißte Rohre zu

ddeer Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der Ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. 1 S. 529/551) sowie mit der Anord⸗

und andere Spinnstoffwaren nicht regelmäßig und rechtmäßig

us1) Unternehmen, deren gesamter Veredlungsumsatz in der

11) Die Umsätze gemäß § 2 können nach Wahl des Unter⸗

.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 Rℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW6G8, Wilhelmstr. 30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 Twt. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ Zeile 1,10 G ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 Neℳ. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW6G8, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckanfträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Pefristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Poftscheckkonto: Berlin 418 21 1944

Nr. 188 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 12 42 45

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Herstellungsanweisung Nr. 3 des Sonderringes Kaltrohre im Hauptring Werkstoffverfeinerung beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.

Anweisung 1/44 des Leiters des Produktionsausschusses Textilveredlung im Produktionshauptausschuß Textilwirt⸗ schaft des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduk⸗ tion (Annahme von Lohnveredlungsaufträgen). Vom 14. August 1944. .

8 Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens⸗

mittel für die 67. Zuteilungsperiode vom 18. September bis 15. Oktober 1944 (mit Ergänzungen für die 66. Zutei⸗ lungsperiode).

Amtliches Deutsches Reich.

1“ Herstellungsanweisung Nr. 3 G des Sonderringes Kaltrohre im Hauptring Werkstoffverfeine⸗ rung beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion

Auf Grund des Erlasses des Führers über die Konzen⸗ tration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 (Nach⸗ richten des RMfRuK. Nr. 29 vom 15. September 1943) und der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) ordne ich an:

1. Mit sofortiger Wirkung wird die Herstellung von naht⸗ lofen Präzisionsstahlrohren der Abmessung 6 0,5 mm für Gewehrreinigungsketten verboten, da künftig an ihrer Stelle geschweißte Präzisionsstahlrohre verwandt werden.

2. Die Lieferwerke haben ihren Auftraggebern hiervon

Kaltrohre zu verweisen. 3. Die Lieferwerke haben der Auftragslenkungsstelle Kalt⸗ rohre ihre Lieferverpflichtungen in nahtlosen Rohren dieser

melden.

4. Sollte der Verwendungszweck dieser Rohrabmessung nicht in allen Fällen bekannt sein, so erteilt die Auftrags⸗ lenkungsstelle Kaltrohre hierüber Auskunft.

Solingen⸗Ohligs, den 22. Juni 1944.

Sonderring Kaltrohre.

—y—

Anweisung 1/44 8 des Leiters des Produktionsausschusses Textilveredlung im Produktionshauptausschuß Textilwirtschaft des Reichsministers ““ für Rüstung und Kriegsproduktion . (Annahme von Lohnveredlungsaufträgen) Vom 14. August 1944 u Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (7GBl. I S. 686) in Ver⸗ indung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration

nung 1/44 des Leiters der Wirtschaftsgruppe Textilindustrie als Produktionsbeauftragten für Textilwirtschaft des Reichs⸗ ministers für Rüstung und Kriegsproduktion vom 21. Juni 1944 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 157 vom 15. Juli 1944) wird mit Zustimmung des Leiters des Produktionshauptausschusses Textilwirtschaft bestimmt:

§ 1 Uebergang zur Lohnveredlung Unternehmen, die im Jahre 1943 Spinnstoffe, Gespinste

im Lohn veredelt haben, dürfen Lohnveredlungsaufträge nur mit Genehmigung des Produktionsausschusses Textilveredlung

Obergrenzen für den Lohnveredlungsumsatz

in Abs. 2 genannten Stichzeit überwiegend auf Selbstveredlung beruhte, dürfen mit ihrem Lohnveredlungsumsatz die in Abs. 2 bestimmte Obergrenze nur mit Genehmigung des Produktions⸗ ausschusses Textilveredlung überschreiten.

(2) Für Lohndruckaufträge ist. Obergrenze der Lohndruck⸗ umsaͤtz im Jahre 1943. Für alle anderen Lohnveredlungs⸗ aufträge ist Obergrenze der Lohnveredlungsumsatz (außer Lohndruck) in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis 30. Juni 1939.

§ 3

Berechnungsweise

nehmens mengen⸗ oder wertmäßig errechnet werden. Die einmal gewählte Berechnungsweise darf nicht geändert werden.

Eine Genehmigung gemäß §§ 1 und 2 wird erteilt, wenn der Antrag volkswirtschaftlich gerechtfertigt ist oder der Be⸗ seitigung einer unbilligen Härte dient. Die Genehmigungen können mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.

1“ Ausnahmen

(1) Der Produktionsausschuß Textilveredlung kann für Teile seines fachlichen oder räumlichen Bereichs die Umsatz⸗ Obergrenzen abweichend von § 2 festsetzen.

(2) Darüber hinaus behält sich der Produktionsausschuß Textilveredlung vor, in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften des § 3 zuzulassen. Die Ausnahmegenehmigungen können mit Bedingungen oder Auf⸗ lagen versehen werden.

(3) Ausnahmegenehmigungen, die auf Grund der §§ 13 und 14 des Spinnstoffgesetzes, der Anordnung 19/40 des Leiters der Wirtschaftsgruppe Textilindustrie vom 9. Juli 1940 oder der Anweisung des Leiters der Fachgruppe Textil⸗ veredlungsindustrie vom 8. Juli 1940 erteilt worden sind, verlieren am 31. Dezember 1944 ihre Gültigkeit.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den §§ 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß § 15 werden vom Reichsbeauftragten für Textilwirtschaft wahrgenommen.

§ 7 Irhnkrafttreten

(1) Die Anweisung tritt am 1. September 1944 in Kraft.

(2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 14. August 1944. Der Leiter des Produktionsausschusses Textilveredlung im Produktionshauptausschuß Textilwirtschaft des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion.

Dr. Achter.

18. September bis 15. Oktober 1944 (mit g— Erster Teil Ergänzungen für die 66. Zuteilungsperiode

In der 66. Zuteilungsperiode gilt für die Großabschnitte der Reichsfettkarten für Normalverbraucher und für Jugend⸗ liche von 14—18 Jahren folgende Abgaberegelung: Es konnen abgegeben und bezogen werden

auf Reichsfettkarte für Normalverbraucher

Abschnitte A1 und A2 je 100 g, Schweinefleisch oder je 80 g Fleischschmalz Abschnitte B, C und D je 125 g Butter auf Reichsfettkarte für Jugendliche von 14—18 Jahren Abschnitte A1 und A 2 je 100 g Schweinefleisch oder 1“ je 80 g Fleischschmalz Abschnitte B bis F je 125 g Butter.

Die Abgabe von Schweinefleisch oder Fleischschmalz erfolgt nur durch Fleischer. Diese haben die 1⸗ und A 2-⸗Abschnitte gesondert von den Fleisch⸗ und Fettbedarfsnachweisen nach näherer Bestimmung der Hauptvereinigung der Deutschen Viehwirtschaft abzurechnen.

8 Vegetarier, die regelmäßig beim Ernährungsamt den Fleischaustausch vornehmen, können die Abschnitte A1 und A 2 in Reise⸗ und Gaststättenmarken über Butter umtauschen. Hierbei sind die Abschnitte Al und A2 zusammen mit 125 g zu bewerten. Im übrigen ist der Umtausch dieser Ab⸗ schnitte nur in Reise⸗ und Gaststättenmarken für Fleisch und nur in Ausnahmefällen beim Vorliegen eines wichtigen Grun⸗

Die Regelung über Abgabe von Schweinefleisch oder Fleischschmalz gilt für Gemeinschaftsverpflegungseinrichtun⸗ gen entsprechend. Die Bezugscheine B sind, soweit Fleisch⸗ schmalz zu beziehen ist, über Fleischschmalz auszustellen.

Ebenso wie in der 65. Zuteilungsperiode können auch in der 66. Zuteilungsperiode auf die Abschnitte N 21 und N 22 der rosa Nährmittelkarten sowie N. 9 und N 10 der blauen Nähr⸗ mittelkarten nur Kartoffelstärkeerzeugnisse bezogen werden. Die Ration an Kartoffelstärkeerzeugnissen beträgt daher, auch soweit sie über den Bezugschein B bezogen wird, wiederum

Festsetzung der Rationen für die 67. Zuteilungsperiode

Die Lebensmittelrationen der 66. Zuteilungsperiode gelten mit folgenden Ausnahmen auch in der 67. Zuteilungsperiode:

Bei unveränderten Gesamtbrotrationen wird das Ver⸗ brauchsverhältnis von Roggen zu Weizen neu festgesetzt (vgl. Dritter Teil Erster Abschnitt).

Die Gesamtfettrationen bleiben unverändert. Alle Versor⸗

Margarine 200 g Schweinefleisch oder 160 g Fleischschmalz. Bei den Zulagen für Schwer⸗ und Schwerstarbeiter werden ebenfalls 125 g Schlachtfette durch 200 g Schweinefleisch oder 160 g Fleischschmalz ersetzt (vgl. Dritter Teil Zweiter Ab⸗ schnitt). Die Aufteilung der Gesamtfettrationen ist aus der Anlage 1 ersichtlich.

Die Nährmittelration bleibt gegenüber der 66. Zuteilungs⸗ periode unverändert. Es werden somit 500 g Getreidenähr⸗

mittel und 100 g Kartoffelstärkeerzeugnisse verteilt. Demge⸗

mäß haben die Abschnitte N 21 N 24 der rosa und N9 N 12 der blauen Nährmittelkarten den Aufdruck „St“ erhalten.

Es werden also folgende Erzeugnisse in der gleichen Menge wie in der 66. Zuteilungsperiode verteilt:

(2) Die Obergrenzen müssen innerhalb jedes Kalenderjahres eingehalten werden. 1

Brot, Mehl, Käse (eétwaige Sonderzuteilungen sind hierbei nicht berücksichtigt), Quark, Getreidenährmittel, Teigwaren,

gungsberechtigten erhalten an Stelle von 125 g Butter oder

Erlaß

Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die 67. Zuteilungsperiode vom

Ergänzungen für die 66. Zuteilungsperiode) .

Kartoffelstärkeerzeugnisse, Kaffee⸗Ersatz⸗ und Zusatzmittel, Vollmilch und Kunsthonig.

Dritter Teil ADPurchführungsbestimmungen und sonstige Regelungen Erster Abschnitt A 8 Neuregelung der Warenabgabe auf die Reichsbrotkart

Die für die über 10 Jahre alten Versorgungsberechtigten bisher geltende Zoneneinteilung wird dahin geändert, daß die Zone III fortfällt und der planmäßige Verbrauch für die Zone I auf 65 Teile Roggen zu 35 Teilen Weizen, für die Zone II auf 75 Teile Roggen zu 25 Teilen Weizen festgesetzt wird. Die neue Zoneneinteilung ist in der Anlage 2 dar⸗ gestellt.

Die sich aus der Neuregelung ergebende Aufteilung der Brotrationen ist aus der Anlage 3, die Umgestaltung der Brotkarten aus den Matern ersichtlich. b

Für Versorgungsberechtigte, die in Lagern oder Anstalten zusammengefaßt sind und dort die Lebensmittelrationen der Kartenempfänger erhalten, gelten die vorbezeichneten Bestim⸗ mungen über die Neueinteilung der Brotrationen ent⸗ sprechend. Soweit Gemeinschaftsverpflegte abweichende Ra⸗ tionen beziehen, wird wegen der Aufteilung der Brotrationen in Roggen und Weizen eine Regelung durch besonderen Erlaß erfolgen. 1

Wie bisher enthalten die Reichsbrotkarten der Kinder bis zu 10 Jahren sowie die Reichsbrotkarte B nicht den Aufdruck der Zonenbezeichnung, da diese Karten im gesamten Reichs⸗ gebiet einheitlich ausgegehen werden.

Auf den Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter ist reichseinheitlich das in Zone II geltende Verhältnis von 75 Teilen Roggen zu 25 Teilen Weizen zugrunde gelegt.

Keichsbrotkarten für Selbstversorger

In Angleichung an die neue Zoneneinteilung werden unter entsprechender Aenderung des Erlasses betr. Selbstversorgung in Brot bzw. Brotgetreide vom 24. Juni 1943 II B 3 501 in der Fassung des Erlasses vom 12. September 1943 II B 1 55 die auf die Reichsbrotkarten für Selbstversorger zu beziehenden Roggen⸗ und Weizenerzeugnisse ohne Aenderung der Gesamtbrotration —, wie aus der Anlage 4 ersichtlich neu festgesetzt.

Regelung für besondere Gebiete

„Die Bestimmungen, wonach die Bewohner, von Bayern Württemberg, Baden, der Westmark und der Reichsgaue Sudetenland, Wien, Kärnten, Niederdonau, Oberdonau Salz burg, Steiermark und Tirol⸗Vorarlberg in erweitertem Um fange an Stelle von Roggenbrot Roggenmehl beziehen können bleiben in dem bisherigen Umfange bestehen (vgl. Erlaß vom 22. Februar 1943 II1 B 1 48). z

„Dagegen entfällt in den genannten Gebieten von der 67. Zuteilungsperiode ab die Möglichkeit, auf einen Abschnitt der Reichsfleischkarten an Stelle von Fleisch oder Fleischwaren Mehl zu beziehen. Von diesem Zeitpunkt an sind demgemãß die Fleischkarten für das gesamte Reichsgebiet einheitlich. Die Bestimmungen des Erlasses vom 18. Mai 1942 II C 1 2300 über die Abgabe von Mehl auf die Fleischkarten in

besonderen Gebieten werden aufgehoben.