„Genossenschafts⸗ register
Breisach. [6517] Genossenschaftsregistereinträge Band II O.⸗Z. 12 und 16: Auf Grund von Beschlüssen der Generalversammlungen vom 21. Mai 1944 haben sich die Landw. Ein⸗ und Verkaufsgenossenschaft Ihringen a. K., Amt Freiburg, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht und die Milchgenossenschaft Ihringen, Amt Freiburg i. B., einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht,«laut Vertrag vom gleichen Tag, mit der Spar⸗ und Kreditbank Ihringen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht (über⸗ nehmende Genossenschaft) verschmolzen. Den Gläubigern der aufgelösten Ge⸗ nossenschaften ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekannt⸗ machung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Amtsgericht Breisach, 11. August 1944.
Brüx. [6573] Das Amtsgericht, Abt. 7, Brüx, den 11. August 1944. Aenderung:
7 Gen.⸗R. X 90/24 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskassenverein für Roschwitz und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung in Rosch⸗ witz, Kreis Kaaden. Die Satzung der Genossenschaft ist durch Beschluß der⸗ selben vom 2. Juli 1944 — im § 1 Abs. 1 — Firma geändert. Die Ge⸗ nossenschaftsfirma lautet fortan: „Raiffeisenkasse Roschwitz, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗
tung.“
Brüx. 66
Das Amtsgericht Brüx, Abt. 7,
am 11. August 1944. Aenderung:
7 Gen.⸗R. V 298/43 Spar und Dar⸗ lehenskassenverein für Tuchorschitz und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz Tuchorschitz, Kreis Saaz. Die Satzung ist durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 24. Mai 1944 in den §§ 1 (Abs. 1) Firma, 44 (Abs. 1) Ein⸗ berufung der Vollversammlung, 53 (Abs. 2) Prüfungsverband, 83 (Abs. 1) öffentliche Bekanntmachungen, geän⸗ dert. Die Genossenschaftsfirma lautet fortan: „Raiffeisenkasse in Tuchorschitz, registrierte Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftung.“ Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch An⸗ schlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft in Tuchorschitz oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder.
Brüx. [6575]
8 Das Amtsgericht Brüx, Abt. 7, am 11. August 1944.
Aenderung: —
7 Gen.⸗R. III 1/776 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskassen⸗Verein für Kupferberg und Umgebung, registrierte Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz Kupferberg bei Preßnitz. Adalbert Mit⸗ telbach, Privatier in Kupferberg Nr. 72, wurde durch die Vollversamm⸗ lung am 16. Juli 1944 zum Obmann und Ernst Mittag, Bäckermeister in Kupferberg 22, zum Obmannstellver⸗ treter gewählt. Der bisherige Ob⸗ mann Josef Eibert, Realitätenbesitzer in Kupferberg, bleibt weiterhin Vor⸗ standsmitglied.
Brüx. Das Amtsgericht Brüx, Abtl. am 11. August 1944. Löschung. 1
7 Gen.⸗R. VIII 284/30 Elektrizitäts⸗ genossenschaft für die Gemeinde Krima, registrierte Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Liquidation, Sitz: Krima, Kreis Komotau. Die Liquidation ist abgeschlossen. Die Genossenschafts⸗ firma wurde gelöscht.
Brüx. [6577] Das Amtsgericht Brüx, Abtl. 7, am 14. August 1944.
Aenderung:
7 Gen.⸗R. II1 53/63 „Raiffeisenkasse in Liquitz, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung“ mit dem Sitze in Liquitz, Kreis Dux. Die Satzung ist in den §§ 6a (Ausscheiden non Mit⸗ gliedern) und 7 b (Ausschließung von Mitgliedern) durch Beschluß der außer⸗ ordentlichen Vollversammlung vom 29. Juli 1944 geändert.
Danzig. 16518] Amtsgericht, Abt. 10, Danzig. Verschmelzung:
Am 16. August 1944.
10 Gn.⸗R. 166 „Eigenheim⸗Genossen⸗ schaft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht Danzig⸗Neufahr⸗ wasser“, Danzig⸗Neufahrwasser. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 20. Mai 1944 und durch Beschluß der Generalversammlung der „Daheim“ Danziger Heimstätten⸗Bau⸗Genossen⸗ schaft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“, Danzig — Gn.⸗R. 173 des Amtsgerichts Danzig — vom 26.,Juni 1944 ist die Genossenschaft durch Vertrag vom 25. September 1943 mit der „Daheim“ Danziger Heim⸗ stätten⸗Bau⸗Genossenschaft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“, Danzig, perschmolzen und da⸗ mit erloschen.
10 Gn.⸗R. 173 „Daheitm“ Danziger Heimstätten⸗Bau⸗Genossenschaft, einge⸗
Danzig —
tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“, Danzig. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 26. Juni 1944 und durch Beschluß der General⸗ versammlung der „Eigenheim⸗Genossen⸗ schaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Danzig⸗Neu⸗ fahrwasser“, Danzig⸗Neufahrwasser — Gn.⸗R. 166 des Amtsgerichts vom 20. Mai 1944 ist durch Vertrag vom 25. September 1943 die „Eigenheim⸗Genossenschaft eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht Danzig⸗Neufahr⸗ wasser mit der Genossenschaft ver⸗ schmolzen. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Den Gläubigern der übertragenden Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Vervschmelzung in das Genossenschafts⸗ register bei der übernehmenden Ge⸗ nossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Be⸗ friedigung verlangen können.
Eger. Amtsgericht Eger.
Gn.⸗R. I 243, 14. 7. 1944, Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Haslau und Umgebung, registr. Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz Haslau. In der Hauptversammlung am 29. Mai 1944 wurden die Satzungen in den §§ 1, 44, 53 u. 83 geändert. Die Firma lautet nunmehr: „Raiffeisenkasse in Haslau, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung.“ Die öffent⸗ lichen Bekanntmachungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft in Haslau oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Heinrich Meier. In den Vorstand gewählt: Richard Bergmann, Betriebsführer in Haslau 195.
Gn.⸗R. II 318, 14. 7. 1944, Produktiv⸗ Genossenschaft der Musikinstrumenten⸗ Erzeuger, registrierte Genossenschaft mit unbeschrankter Haftung, Sitz Schönbach. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Volk⸗ mann, Heinrich. In den Vorstand ge⸗ wählt: Trasny, Hans, Geigenmacher, Schönbach.
Gn.⸗R. VI 107, 15. 7. 1944, Spar⸗ und Darlehenskassen⸗Verein für den Kirchsprengel Haberspirk und Um⸗ gebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz Haberspirk. In der Hauptversammlung am 4. Juni 1944 wurden die Satzungen in den §§ 1, 44, 53 u. 83 geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse in Haberspirk, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Die öffent⸗ lichen Bekanntmachungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft in Haberspirk oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder.
Gn.⸗R. II 88, 15. 7. 1944, Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Konstadt u. Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz Kon⸗ stadt. In der Hauptversammlung am 8. Juni 1944 wurden die Satzungen in den §§ 1, 44, 53 u. 83 geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse in Konstadt, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Die öffent⸗ lichen Bekanntmachungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft in Konstadt oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder.
Gn.⸗R. I 272, 19. 7.71944, Spar⸗ und Darlehenskassenverein für die Gemeinde Breitenbach, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz Breiten⸗ bach. In der Hauptversammlung am 2. Juli 1944 wurden die Satzungen in den §§ 1, 44, 53, 55 u. 83 geändert. Die Firma lautet nunmehr: „Raiffeisenkasse in Breitenbach, registrierte Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftung. Der Geschäftsanteil ist auf Eℳ 50,— erhöht. Die öffentlichen Bekanntmachungen er⸗ folgen durch Anschlag an der Kund⸗ machungstafel der Genossenschaft oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder.
Gn.⸗R. I 251, 20. 7. 1944, Schönbacher Spar⸗ und Darlehenskassa Raiffeisen registrierte Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftung, Sitz Asch. Obmann Eduard Werner zeichnet wieder als Obmann. Gustav Braun bleibt weiter⸗ hin Obmannstellvertreter.
Gn.⸗R. III 28, 25. 7. 1944, Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Rothau und Umgebung, registrierte Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz Rothau. In der Hauptversammlung am 16. Juli 1944 wurden die Satzungen in den §§ 1, 44, 53 u. 83 geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse in Rothau, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Bekannt⸗ machungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossen⸗ schaft in Rothau oder durch Rund⸗ schreiben an alle Mitglieder.
Gn.⸗R. I1 34, 27. 7. 1944, Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Punnau und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz Punnau. In der Hauptversammlung am 23. Januar 1944 wurden die Sat⸗ zungen in den §§ 1, 6, 7, 44, 53, 55 u. 83 geändert, Die Firma lautet nun⸗ mehr: Raiffeisenkasse in Punnau, re⸗ gistrierte Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftung. Der Geschäftsanteil ist auf Rℳ 50,— erhöht. Die öffentlichen Be⸗ kanntmachungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Ge⸗ nossenschaft in Punnau oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder.
Gn.⸗R. VIII 31, 31. 7. 1944, Raiff⸗ eisenkasse in Lukowa, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz Lukowa. Aus dem Vorstand aus⸗ geschieden: Wenzel Schimana. Anton Fritschka ist nunmehr Obmann. In den Vorstand gewählt: Franz Rößler, Landwirt in Mösing 5.
Gn.⸗R. I 337, 1. 8. 1944, Spar⸗ und Darlehenskassen⸗Verein für Neudorf bei Kuttenplan und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung, Sitz Neudorf bei Kuttenplan. In der Hauptversammlung am 1. Juni 1944 wurden die Satzungen in den §§ 1 u. 55 geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse in Neudorf bei Kutten⸗ plan, registrierte Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftung. Der Geschäfts⸗ anteil ist auf ℳ 50,— erhöht.
Gn.⸗R. I 343, 3. 8. 1944, Spar⸗ und Darlehenskassen⸗Verein für die Orts⸗ gemeinde Khoau, registrierte Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz Khoau. In der Hauptversammlung am 29. Mai 1944 wurden die Satzungen in den §§ 1, 44, 53, 55 u. 83 geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse in Khoau, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Der Geschäfts⸗ anteil ist auf Rℳ 50,— erhöht. Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungs⸗ tafel der Genossenschaft in Khoau oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder.
Gn.⸗R. VIII 373, 7. 8. 1944, Sozial⸗ Gewerk deutscher Handwerker für den Kreis Graslitz, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Sitz Graslitz. In der Hauptversammlung am 25. April 1944 wurde die Firmen⸗ änderung beschlossen. Die Firma lautet nunmehr: Sozial⸗Gewerk der DAF (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Graslitz e. G. m. b. H. in Graslitz. Gegenstand des Unternehmens ist: 1. die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförde⸗ rung in den beteiligten Betrieben, 2. die gemeinschaftliche Durchführung und För⸗ derung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Betriebe. Der Vorstand, dessen Mitglieder Genos⸗ sen sein müssen, besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, wovon eines dem Kreis der zum Handwerk, das andere dem Kreis der zum Handel gehörenden Mitglieder zu entnehmen ist. Darüber hinaus können nach Bedarf weitere Vor⸗ standsmitglieder, höchstens insgesamt jedoch fünf, bestellt werden. Vertre⸗ tungsbefugt ist der Vorstand. Zwei Vorstandsmitglieder können rechtsver⸗ bindlich für die Genossenschaft zeichnen. In den Vorstand gewählt: Theodor Paulus, Kaufmann in Graslitz 152. Die Bekanntmachungen erfolgen, soweit die Veröffentlichung des Jahresabschlusses in Betracht kommt, in der vom Deut⸗ schen Genossenschaftsverband in Ber⸗ lin herausgegebenen Halbmonatsschrift „Blätter für Genossenschaftswesen“. Andere Bekanntmachungen erfolgen im Volksblatt, Tagblatt für Graslitz, Fal⸗ kenau und Neudek.
Hof. [6520]
Amtsgericht Hof, 18. August 1944.
M. 1/11 „Sozial⸗Gewerk der DAF. Handwerk, Handel u. Gewerbe, Kreis Münchberg⸗Naila, e. G. m. b. H.“ in Helmbrechts/Ofr. Nach der Satzung vom 18. 6. 1944 ist Gegenstand des Unternehmens: Schaffung und Be⸗ tätigung einer gemeinsamen Betriebs⸗ organisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den beteilig⸗ ten Betrieben, gemeinschaftliche Durch⸗ führung und Förderung sozialer Ein⸗ richtungen und Maßnahmen der be⸗ teiligten Betriebe. Homburg. Saar. [6521]
Genossenschaftsregister. Veränderung.
Gen.⸗Reg. Band I Nr. 19; Spar⸗ und Darlehenskassenverein Homburg, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht, Sitz Homburg⸗Saar.
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 6. August 1944 wurde ein neues Statut eingeführt und die Ge⸗ nossenschaft in eine solche mit beschränk⸗ ter Haftpflicht umgewandelt. Die Firma wurde geändert in „Raiffeisenkasse Homburg, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“, Sitz Hom⸗ burg⸗Nord / Saar. In der gleichen Ver⸗ sammlung wurde beschlossen: Der Höchstbetraag eines Geschäftsanteils ist auf 50,— Hlℳ und die Haftsumme auf 500,— Eℳ pro Geschäftsanteil festge⸗ setzt. Höchstzahl der Geschäftsanteile, auf welche ein Genosse sich beteiligen kann, beträgt 5.
Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Ge⸗ nossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Homburg⸗Saar, den 9. August 1944.
Amtsgericht — Registergericht. Homburg, Saar. Genossenschaftsregister.
Veränderung: Gn.⸗R. Band I Nr. 16 Spar⸗ u. Darlehenskassenverein Höcher⸗ berg⸗Oberbexbach, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Sitz Höcherberg⸗Oberbexbach.
[6522]
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 189 vom 23. August 1944. S. 4
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 19. Juli 1944 wurde ein neues Statut eingeführt und die Ge⸗ nossenschaft in eine solche mit beschränk⸗ ter Haftpflicht umgewandelt. Die Firma wurde geändert in: „Raiffeisen⸗ kasse Höcherberg⸗Oberbexbach eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.“ In der gleichen Versamm⸗ lung wurde beschlossen: Der Höchst⸗ betrag eines Geschäftsanteils ist auf 100,— Hℳ und die Haftsumme auf 500,— Eℳ pro Geschäftsanteil festge⸗ setzt. Höchstzahl der Geschäftsanteile, auf welche ein Genosse sich beteiligen kann, beträgt fünf.
ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Ge⸗ nossenschaft zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Homburg⸗Saar, den 9. August 1944. Amtsgericht — Registergericht.
Kempten, Allgäu. [6523] Ametsgericht Kempten (Allgäu). Kempten, den 18. August 1944. Neueintrag:
Gen.⸗Reg. I 62 Lindau Bayerische Landeslieferungsgenossenschaft des Gla⸗ ser⸗ und Fensterbauerhandwerks einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz: Lindau.
Das Statut ist vom 15. April 1944. Der Gegenstand des Unternehmens ist: Vermittlung von Lieferungsarbeiten aller Art an die Genossen, die Ueber⸗ nahme und Ausführung solcher Arbei⸗ ten, der Betrieb aller diesen Zwecken unmittelbar oder mittelbar dienenden Geschäfte sowie die Beteiligung an Ein⸗ richtungen, die der wirtschaftlichen För⸗ derung der angeschlossenen Genossen dienen.
— Registergericht —.
Sesace t eaeßaa h. 1 Kempten, Allgiu. 16524] Amtsgericht Kempten (Allgäu).
Kempten, den 18. August 1944.
Aenderung:
Gen.⸗Reg. IV 52 Kempten Sennerei⸗ genossenschaft Einöde eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz Einöde, Gde. Schrattenbach.
Durch Generalversammlungsbeschlüsse vom 8. April und 16. Mai 1943 wurde die Genossenschaft aufgelöst.“ Firma ist erloschen. Vertretungsbefugnis 1 quidatoren beendet.
— Registergericht —.
Kreuzburg, O. S. — [6475] Im Genossenschaftsregister ist heute bei der Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H., Auenfelde, eingetragen wor⸗ den: Die Firma lautet jetzt Raiffeisen⸗ kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Auenfelde. Beschluß der Generalversammlung vom 15. Juli 1944. Amtsgericht Kreuzburg (Oberschl.), den 25. Juli 1944. — Gn.⸗R. 13 a.
Lauban. 3 [6525]
In unser Genossenschaftsregister ist bei der Firma Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse, e. G. m. u. H., zu Günthersdorf, Kreis Bunzlau, eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversamm⸗
lung vom 29. März 1944 ist das Sta⸗
tut im § 1 geändert. Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht zu Günthersdorf, Kreis Bunz⸗ lau. Gn.⸗R. 53 a. 1b
Amtsgericht⸗Lauban, 9. Augrst 1944.
Lissa, Wartheland. [6526] Bekanntmachung.
Gn.⸗R. 3 Schmückert Spar⸗ und Darlehnskasse Triebusch eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht.
Die Genossenschaft hat in ihrer Ge⸗ neralversammlung vom 14. Mai 1944 als Statutenänderung die Umwand⸗ lung der unbeschränkten Haftpflicht in die beschränkte Haftpflicht sowie die Firmenänderung beschlossen. Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse Trie⸗ busch eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Triebusch.
Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen gegenüber der Ge⸗, nossenschaft zwecks Sicherheitsleistung, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Ge⸗ nossenschaft anzumelden.
Lissa/Wartheland, 11. August 1944.
Das Amtsgericht. Lissa, Wartheland. [6527] Bekanntmachung.
Gn.⸗R. 8 Lissa Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Altkirchen, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Altkirchen.
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 7. Mai 1944 ist die Satzung abgeändert worden. Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse Altkirchen, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht in Altkirchen.
Lissa/Wartheland, 12. August 1944.
Das Amtsgericht. Lübben, Lausitz. [6528] Genossenschaftsregister.
Amtsgericht Lübben (Spreew.),
den 14. August 1944. Veränderung. G.⸗R. 40. Die Firma Bezirks⸗Eier⸗ verwertungsgenossenschaft, eingetr. Ge⸗
Den Gläubigern der Genossenschaft
nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht
2
Lübben (Spreewald), ist geändert in: Raiffeisen⸗Eier⸗ und Geflügelverwer⸗ tung Lübben eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht Lüb⸗ ben (Spreewald).
8
Neustadt, O. S. [6389]
In unser Genossenschaftsregister Nr. 9 ist heute bei der Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Leuber, Kreis Neustadt, O.⸗S., eingetragen: Der Name der Genossenschaft lautet jetzt „Raiffeisenkasse, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Leuber, Kreis Neustadt, O.⸗S.
Amtsgericht Neustadt, O.⸗S.,
den 17. August 1944.
Neutitschein. Neutitschein.
Amtsgericht Neutitschein, 17. 8. 1944. Veränderung.
1 Gn.⸗R. IX — 18. Obstverwer⸗ tungsgenossenschaft in Gerlsdorf, r. G. m. b. H. in Gerlsdorf. Durch Be⸗ schluß der Vollversammlung —vom 18. März 1944 ist § 20 der Statuten geändert. Ein Geschäftsanteil beträgt nunmehr 40,— Hℳ und ist sofort zahl⸗ bar. Ausgeschieden das bisherige Vorstandsmitglied Dir. Josef Losert. Eingetragen das neugewählte Vor⸗ standsmitglied Carl. John⸗Schenk, Bauer in Gerlsdorf Nr. 75.
Rosenberg, O. S. [6191] Amtsgericht Rosenberg, O. S., den 16. August 1944. Gen.⸗Reg. Nr. 3 — Landsberg, O. S. Die Genossenschaft Spar⸗ und Darlehnskasse, e. G. m. u. H. in Landsberg, O. S., firmiert jetzt: Raiff⸗ eisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Lands⸗ berg, O. S. 8
Seestadt Rostock.
Genossenschaftsregistereintrag 18. August 1944 zur Firma Darm⸗ schleimerei⸗ und Innereienankauf selb⸗ ständiger Schlachtermeister e. G. m. b. H., Seestadt Rostock⸗Bramow:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 24. Juli 1944 ist die Firma der Genossenschaft geändert in „Darm⸗ schleimerei und Darmhandel selbstän⸗ diger Schlachtermeister e. G. m. b. H. zu Seestadt Rostock⸗ Bramowi.
Amtsgericht Rostock.
Stadtroda. 1 [6531] Genossenschaftsregister.
Bei Nr. 4, über den Tröbnitzer Spar⸗ und Darlehnskassenverein, e. G. m. p. H., ist eingetragen worden:
Die Firma ist, geändert in: Raiff⸗ eisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht mit dem
Sitz in Geisenhain.
Stadtroda, den 12. August 1944. Das Amtsgericht.
Amtsgericht Stolp, 8. August 1944. Gn.⸗R. 82 A. Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Weitenhagen, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht, Kleinmachmin. Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse Kleinmachmin, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht.
Wasungen. 16590]
In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 30a bei dem Oberkatzer Spar⸗ und Darlehnskassenverein, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht zu Oberkatz, eingetragen worden:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 5. 8. 1944 ist die Firma geän⸗ dert in: Raiffeisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Oberkatz.
Wasungen, den 17. August 1944.
Das Amtsgericht.
7. Konkurse
und Vergleichssachen
Bad Kreuznach. [6591] 9 N 1/44. Ueber den Nachlaß der zu Bad Kreuznach verstorbenen Klein⸗ rentnerin Elise Braun aus Bad Kreuz⸗ nach ist am 18. August 1944, 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter ist der Notar Dr. Garschina in Bad Kreuznach. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 9. September 1944. Ablauf der Anmeldefrist an dem⸗ selben Tage. Termin zur Beschluß⸗ fassung über die Beibehaltung des er⸗ nannten oder die Wahl eines anderen Konkursverwalters sowie über die Be⸗ stellung eines Gläubigerausschusses und ferner zur Prüfung der angemeldeten Forderungen: Freitag, den 15. Sep⸗ tember 1944, 9 ¼ Uhr. Der Termin findet vor dem unterzeichneten Gericht, Viktoriastraße 38, 1. Stockwerk, Zim⸗ mer 11, statt. Bad Kreuznach, den 18. August 1944. Amtsgericht. Abt. 9.
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165802
8
Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen.
mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaugngegn — sinn⸗
Staatsanze
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“
8—
die Post
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am Nande) hervorgehoben werden sollen. 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ Zeile 1,10 7.ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 bea⸗ eigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Fettdruck (einmal unter
. Worte etwa durch strichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk — Befristete Anzeigen müssen Anzeigenstelle eingegangen sein.
Berlin, Freitag, den 25. August, abends
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Postscheckkonto: Berlin 418 21
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich 88
Anordnung XX/44 des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung über die Verbrauchsregelung von
Uhren. Vom 23. August 1944. Anordnung über Höchstpreise für die Runderneuerung von Kraftfahrzeugdecken. Vom 11. August 1944. Anordnung über die Einführung einer vorläufigen Urlaubs⸗ sperre. Vom 11. August 1944.
Deutsches Reich.
Anordnung XX/44
ddes Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung über die Verbrauchsregelung von Uhren
Vom 23. August 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ indung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) und des § 1 Abs. 2 der An⸗ ordnung über die Einführung, des Universalschecks vom 20. No⸗ vember 1943 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 286 vom 7. Dezember 1943) wird mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben — Planungs⸗ amt — und des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§ 1
An Verbraucher dürfen
a) Taschen⸗ und Armbanduhren,
b) Chronographen und Stoppuhren,
c) Weckeruhren 3 “ nur gegen Uhrenmarken abgegeben und von diesen bezogen werden.
§ 2
(1) An den Großhandel dürfen die im § 1 genannten Uhren von Herstellern oder Einführern nur gegen Universalscheck oder Universalübertragungsschein geliefert und von diesem bezogen werden.
(2) An den Einzelhandel dürfen Uhren vom Hersteller nur gegen Universalscheck oder Uebertragungsschein geliefert oder von diesem bezogen werden.
(3) An den Einzelhandel dürfen Uhren vom Großhandel nur gegen Uhrenmarken geliefert oder von diesem bezogen werden. § 3 (1) Zur Ausgabe von Uhrenmarken an Verbraucher sind
die Landeswirtschaftsämter und in deren Auftrag die Wirtschaftsämter ermächtigt. . (2) Zur Ausstellung von Universalschecks st— die Reichsgruppe Handel, — Gruppenarbeitsgemein⸗ C6611II Uhren —, Halle/ Saale, gegen Ablieferung der entsprechenden Anzahl Uhrenmarken ermächtigt. 8s 1 § 4
Die Vorschriften des § 1 finden keine Anwendung, die Uhren in das Ausland ausgeführt werden. Hersteller und Einführer von Uhren gemäß § 1 haben die bei ihnen eingegangenen Universalschecks und Universalüber⸗ tragungsscheine zu Beginn eines jeden Kalendervierteljahres, erstmalig am 1. Oktober 1944, der Reichsstelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung einzureichen. 1““
§ 6 1 Der Reichsbeauftragte behält sich vor, Ausnahmen von den
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über Straäͤfen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Er⸗ zeugnisse (Verbrauchsregelungs⸗Strafverordnung) in der Fassung vom 25. November 1941 (RGBl. I S. 734) bestraft.
§ 8 Diese Anordnung tritt am 1. September 1944 in Kraft; sie
—
gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustim⸗
gemäß auch in Luxemburg. Berlin, den 23. August 1944.
Der Reichsbeauftragte für Glas, Keramik und Holzverarbeitung.
Abänderung, Durchführung oder nung einschließlich der Anlage erforderlichen Rechts⸗ und Ver⸗ waltungsvorschriften durch Veröffentlichung im Mitteilungs⸗ blatt des Reichskommissars für die Preisbildung Teil I.
Kraft. für 5. August 1939 (Reichsanzeiger Nr. 182) in der Fassung der
Anordnung
über Höchstpreise für die Runderneuerung von Kraftfahr⸗ zeugdecken
Vom 11. August 1944S
Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vier⸗ jahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preibildung — vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet: 1 “
9 8 8 8” 8 „(1) Für die Runderneuerung von Kraftfahrzeugdecken dürfen als Verbraucherpreise höchstens die in der anliegenden aufgeführten Preise gefordert, gewährt oder versprochen werden.
(2) Die Runderneuerung solcher Reifendimensionen, die in der Liste nicht aufgeführt sind, ist zu den Runderneuerungs⸗ preisen derjenigen Decken zu berechnen, die den gleichen Gummiverbrauch haben. 8 1 “
8
1“
Runderneuerung „von Wulst zu Wulst“ liegt dann vor, wenn die Erneuerung der Lauffläche und der beiden Seiten⸗ streifen (Seitengummi) bis hinunter zum Reifenwulst vor⸗ genommen wird.
Runderneuerung „von Schulter zu Schulter“ liegt vor, wenn die Erneuerung der Lauffläche nur bis zum seitlichen Auslauf der Laufflächenmusterung vorgenommen wird.
Erneuerung der „Lauffläche“ (Besohlung) liegt vor, wenn der Zwischenbau und die Seitenstreifen des abgefahrenen Reifens belassen werden und lediglich nach vorheriger Ent⸗ fluͤgung der bisherigen eigentlichen Lauffläche eine neue Lauf⸗ läche in der Breite des abgefahrenen Profils aufgelegt wird.
§ 3 Wird die Karkasse vom Runderneuerer mitgeliefert, so darf für sie zusätzlich ein Betrag in Höhe von 10 vom Hundert des jeweiligen neuen Reifenpreises der betreffenden Größe be⸗ rechnet werden.
§ 4 Auf die im § 1 festgesetzten höchstzulässigen Verbraucher⸗ preise sind folgende Nachlässe einzuräumen: a) an anerkannte Kraftwagenhändler und Fahrzeugfabriken, Wehrmacht, Polizei, Reichsbahn und Reichspost, Reichsarbeitsdienst, an Dienststellen der NSDAP. einschließlich ihrer Glie⸗ derungen und angeschlossenen Ver⸗ bände — soweit die Fahrzeuge, für die die Reifen bestimmt sind, Dienst:t: fahrzeuge sind . . .. 15 vom an kommunale, gewerbliche und sona-⸗— stige Betriebe und Unternehmen jeder Art, die einen Bestand von mindestens 100 Fahrzeugen besitzen, die mit Kraftfahrzeugreifen ausgerüstet sind, handwerksmäßige Hersteller von Kraftfahrzeuganhängern und Ge⸗
“
1944
decken vom 5. August 1939 (Reichsanzeiger 1943 Nr. 109) so⸗ Anordnung entgogenstehenden Vorschriften
wie alle dieser außer Kraft.
Berlin, den 11. August 1944. Der Reichskommissar für die Preisbildung.
F. A.: Mosthaf.
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8
Höchstpreise für die Runderneuerung von Kraftfahrzeugdecken
Reifendimension
Runderneue⸗ rung von Wulst zu
Wulst F. ℳ
Runderneue⸗ rung von Schulter zu Schulter
E. ℳ
Reine Lauf⸗ flächenerneue⸗ rung (Besohlung)
FR. ℳ
spannma 10 vom c) an Großabnehmer mit 20 bis
99 Fahrzeugen.. .5 vom Hundert.
. § 5 s
(1) Die Einsendung und Rücksendung der Kraftfahrzeug⸗ decke hat frachtfrei zu erfolgen. Die Möglichkeit der Gewäh⸗ rung günstigerer Bedingungen für den Auftraggeber wird hierdurch nicht berührt. (2) Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Skonto braucht nicht gewährt zu werden. Bei einer Ueber⸗ schreitung der Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, die handelsüblichen Verzugszinsen zu berechnen.
§ 6 Die Bestimmungen der Anordnung gelten auch für Ver⸗ träge, die noch nicht erfüllt worden sind, es sei denn, daß die runderneuerte Decke schon vor dem Inkrafttreten dieser An⸗ ordnung dem Besteller oder Käufer übergeben worden ist. Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen. Der Reichskommissar für die Preisbildung
Hundert,
1“ 28
1 erläßt die zur Ergänzung dieser Anord⸗
§ 9 Die Anordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Gleichzeitig treten die Anordnung über Höchstpreise
die Runderneuerung von Kraftfahrzeugdecken vom
J. V.: Aengeneyndt.
Anordnung vom 10. Mai 1943 zur Aenderung der Anordnung über Höchstpreise für die Runderneuerung von KraftfahrzeuoMCA.
4.00 — 15 5.00 — 15 5.25 — 15 5.50 —15
.50 — 16 5.00 — 16
.25 — 16
50 — 16 6.00 — 16e 6.50— 16e 7.00 — 160 7,50 - 166 4.25 — 17 4.50—17
19,90 20,80 23,30 24,20
20,80 23,20 25,40 26,50 31,40 35,00 39,70 43,50
21,30 22,40
18,90 19,80 22,10 22,90
19,80 22,00 24,10 25,20 29,80 33,30 37,70
14,90 15,60 17,50 18,10
15,60 17,40 19,10 19,90 23,50 26,30 29,70 32,60
16,00 16,80