S. 2
Runderneue⸗ rung von Wulst zu
Wulst
Fe. N.
Runderneue⸗ rung von Schulter zu
Schulter
R. A
Reine Lauf⸗ flächenerneue⸗
rung
(Besohlung)
HR. ℳ
170—20 190 — 20
130 — 20 Gespann 150 — 20
9.00 — 24 Traktor 11.25 — 24 12.75 — 28
5.25— 16 Gelände 5.00—17 750 7
190 — 18 210—18 6.00—18 6.00 — 20 6.50.— 20 7.25 — 20
65,80 72,90 80,10 87,90 107,40 123,90 134,70 127,10 154,00
53,00 61,80 69,00 89,80 103,10 116,30 144,60 192,90
27,30 36,30 38,70 53,00 61,80 69,00 89,80
112,80 140,80 180,40
40,70 44,30 49,20
43,50
19,60 22,00 27,30 31,40 36,30 40,10 44,70
26,80 26,30 50,00 57,90 67,00 39,80 41,80 44,90 55,60
62,50 69,30 76,10 83,50
102,00 117,70 128,00 120,80
146,30
50,30 58,70 65,60 85,30 98,00 110,50 137,40 183,30
25,90 34,50 36,70 50,30 58,70 65,60 85,30
107,20 133,70 171,40
38,70 42,10 46,70
41,30
18,60 20,90 25,90 29,80 34,50 38,10 42,50
25,40 25,00 47,50 55,00 63,60 37,80 39,70 42,60
52,80
51,30 56,90 64,10 70,30 85,90 99,10 107,70 101,70
123,20
41,30 48,20 55,20 71,90 82,50 93,10 115,70 154,30
20,50 27,20 29,00 41,30 48,20 55,20 71,90
1
1
MNiichtamtliches Postwesen 1“ Die Einschränkungen im Post⸗ und Fernmeldedienst Der Reichspostminister hat jetzt die Einzelheiten über die Ein⸗ schränkungen im Post⸗ und Fernmeldedienst im Amtsblatt des
Reichspostministeriums (Nr. 77 vom 14. August 1944) bekannt⸗ gegeben. Näheres ist auch aus den Aushängen in den Schalter⸗ räumen der Postämter zu ersehen. Die neuen Bestimmungen sind inzwischen in Kraft getreten. Es wird nun Pflicht eines jeden sein, der Deutschen Reichspost durch eine möglichst geringe Inanspruchnahme der postalischen Einrichtungen bei ihrer Arbeit im Rahmen des totalen Kriegseinsatzes zu helfen.
Wirtschaftsteil
Aktuelle Fragen aus dem Kriegssachschädenrecht
Im Rahmen der Urtb8, die von der Deutschen Gesell⸗ schaft für Betriebswirtschaft in Berlin durchgeführt wird, sprachen Ministerialdirigent Zschucke vom Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz über „Die arbeitsrechtliche Behandlung von Folgen des Luftkrieges“, sowie Oberverwaltungsgerichtsrat Wakter Boyens (Reichskriegsschädenamt) über das Thema „Der Ausgleich von Nutzungsschäden bei gewerblichen Unternehmungen“ und Ministerialrat Dr. Ebel vom Reichskriegsschädenamt über „Kriegsschäden des Hausbesitzes und des Hausrates“. Die Vor⸗ tragenden führten u. a. aus:
Ministerialdirigent Dr. Zschucke stellte den Inhalt der ver⸗ schiedenen Einzelregelungen dar und entwickelte die Grundsätze, die sie beherrschen. Der oberste Grundsatz geht dahin, daß das Arbeitsverhältnis von den Einwirkungen des Luftkrieges im Grundsatz nicht berührt werden darf, weil niemand seinen Arbeits⸗ platz an der Heimatfront bei Feindeinwirkungen eigenmächtig ver⸗ lassen darf. Um den Produktionsausfall so gering wie möglich zu halten, müssen auch vorübergehend berufsfremde Arbeiten übernommen werden, insbesondere, wenn sie zur schnellen Be⸗ seitigung etwaiger Schäden gefordert werden. Grundsätzlich sind die Folgen des Luftkrieges höhere Gewalt und liegen daher so⸗ wohl außerhalb des Betriebsrisikos als auch desjenigen Risikos, das Arbeiter und Angestellte im Rahmen des Arbeitseinsatzes zu tragen haben. Die Einschaltung der Arbeitseinsatzverwaltung in die Milderung der Folgen des Luftkrieges, soweit sie sich auf Arbeitsverhältnisse beziehen, ist durch die Notwendigkeit bedingt, alle Hilfeleistungen arbeitseinsatzmäßig auszurichten, frei⸗ werdende Arbeitskräfte so schnell als möglich wieder kriegswichtiger Tätigkeit zuzuführen und das Verfahren möglichst abzukürzen. Klar herausgestellt wurde auch, daß bei kurzfristiger Hilfeleistung wie sie nach Luftangriffen außerhalb des eigenen Betriebes ge⸗ fordert wird, kein Anspruch auf die Bezahlung dieser Leistungen besteht, wohl aber ein Ansprüch auf die Bezüge, die etwa durch das Eintreten für die Gemeinschaft während der sonst abzuhalten⸗ den Arbeitszeit fortfallen.
Oberverwaltungsgerichtsrat Boyens wies zunächst darauf hin, daß das Nutzungsschädenrecht, das dem früheren Kriegsschäden⸗ recht unbekannt war, in letzter Zeit gegenüber dem Sachschäden⸗ recht dadurch erheblich an Bedeutung gewonnen habe, daß die Sachschädenbeseitigung infolge der totalen Kriegführung in der Regel gegenwärtig nicht durchführbar sei und daher auch die Ab⸗ geltung von Sachschäden im allgemeinen bis naäch Ende des Krieges zweckmäßig zurückgestellt werden müßte. Der Nutzungsschädenaus⸗ gleich, der diesen Hemmungen nicht v diene nun der Ueber⸗ brückung bis zur späteren Schadensbeseikiqung und trage dazu bei, daß der Sachgeschädigte später auch wirklich in den vollen Genuß der Sachentschädigung komme. Der Vortragende gab alsdann einen kurzen Ueberblick über die wichtigsten Frägen des Nutzungs⸗ schädenrechts und erörterte insbesondere die Grundsätze der viel⸗ genannten Ufa⸗Entscheidung, die neuerdings durch die Recht⸗ sprechung auch auf einmalige zusätzliche Ausgaben ausgedehnt sei.
Ministerialrat Dr. Ebel führte über die Kriegsschäden des
Hausbesitzes aus: Bei völliger Zerstörung von Gebäuden erhält der Geschädigte entweder Ersatz in Natur, d. h. das Gebäude wird für ihn von dem Reich wieder aufgebaut oder eine Geld⸗ entschädigung. Dieser werden die Kosten eines für ihn gleich⸗ wertigen Gebäudes zugrunde gelegt. Ein etwaiger Mehrwert des Neubaues wird berücksichtigt, 1negg ein etwaiger Minderwert des zerstörten Gebäudes. Die Vorschriften stellen zunächst nur Rahmenbestimmungen dar, die noch näherer Erläuterung be⸗ dürfen. Bei Hausratssachen soll die Entschädigung die Wieder⸗ beschaffung der Sachen zu normalen Preisen ermöglichen. Ein Abzug kann erfolgen, wenn die Sachen für den Geschädigten selbst nur noch einen geringeren Wert hatten. Die Auszahlung der festgesetzten Entschädigung erfolgt grundsätzlich nur zur Wiederbeschaffung, also etwa für die Kosten der Instandsetzung eines Gebäudes oder zum Ankauf einer neuen Wohnungs⸗ einrichtung. Für andere Zwecke ist sie nur ausnahmsweise zu⸗ lässig, so zur Rückzahlung gekündigter Hypotheken, zur Verwen⸗ dung im gewerblichen Betrieb des Geschädigten oder für sonstige volkswirtschaftlich gerechtfertigte Zwecke, so auch zur Errichtung eines Behelfsheims. Bei Zerstörung von vernichteten Gebäuden erhält der Geschädigte Nutzungsentschädigung erstattet. Für ersparte Ausgaben werden gewisse Hundertsätze abgezogen. Der Geschädigte kann hieraus seine fortlaufenden Lasten wie Hypothekenzinsen, Steuern, decken. Reicht die Nutzungsentschädigung, deren Höchstbetrag 300 Ii. im Monat ist, hierfür nicht aus, so kann der Geschädigte eine Nutzungsbeihilfe beantragen, bei dieser erhält er die tatsächlich zu zahlenden Ausgaben erstattet. Bei schwerer Beschädigung einer Wohnung kann der Mieter die Miete mindern. Für den Miet⸗ ausfall erhält der Vermieter ebenfalls eine Nutzungsentschädigung. Ueber die Höhe der Minderung kann eine Entscheidung der Ge⸗ richte der Justizverwaltung herbeigeführt werden, in der Regel wird die Entscheidung den Kriegsschädenämtern (Feststellungs⸗ behörden) überlassen. Da ein Wiederaufbau im allgemeinen nicht möglich ist und auch vielfach Hausratsachen nicht wiederbeschafft werden können, erfolgt in großem Umfange zur Zeit eine Aus⸗ setzung des Verfahrens. Bei dieser wird zunächst nur grundsätzlich festgestellt, daß ein Kriegssachschaden vorliegt und der Geschädigte eine Entschädigung erhält. Die endgültige Festsetzung der Höhe erfolgt erst, wenn der Aufbau oder Ankauf möglich ist und die dazu erforderlichen Kosten festgestellt werden können. Zum An⸗ kauf der notwendigsten Sachen wie Wäsche, Kleidung, erhält der Geschädigte Vorauszahlungen, weitere Zahlungen, soweit er sich andere Sachen kaufen kann.
8§
Kriegsschäden des Hausbesitzes und des Hausrates unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung
186 veröffentlichten Bericht über einen Vor⸗ Dr. Ebel, Reichsverwaltungsgericht / ist ein sinnstörender Druckfehler für Nutzungsentschädt⸗ Absatzes
In dem in Nr. trag von Ministerialrat Reichskriegsschädenamt, Berlin, ist enthalten. Der monatliche Höchstbetrag für b gungen beim Hausbesitz ist nicht, wie am Ende des 2. angegeben, 300 Hℳ, sondern 3000 Hl ℳ.
Wirtschaft des Auslandes
schweizerischen Büromaschinenindustrie Zürich, August. In der „Neuen Zürcher Zeitung“ wird ein längerer Aufsatz üver die Entwicklung, den Stand und die Aussichten der schweizerischen Büromaschinenindustrie veröffent⸗ licht, in welchem vor allem die Wichtigkeit einer Anpassung der schweizerischen Wirtschaft an die veränderten Konkurrenzverhält⸗ nisse in der Nachkriegszeit hervorgehoben wird. Als erste Vor⸗ aussetzung einer fruchtbaren Entwicklung der schweizerischen Büromaschinenindustrie in der Nachkriegszeit wird die Herstellung einer freundschaftlicheen und zielbewußten Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen Fabrikanten dieser Industrie be⸗ zeichnet. Sodann müßten die in der Secee hergestellten Pro⸗ dukte nicht mehr den amerikanischen Vorbildern nachgeahmt werden; vielmehr müßten eigene Erfindungen, Neuerungen, Verbesserungen und Vereinheitlichungen in den Fabrikations⸗ prozeß eingeführt werden. Ferner müßten nicht nur die ein⸗ fachen Typen von Büromaschinen, die wenig technische Schwie⸗ rigkeiten bieten, hergestellt werden, sondern vor allem hochwertige Stücke: Buchungsmaschinen, Adressiermaschinen, Statistik⸗Ma⸗ schinen. Die schweizerischen Fabrikanten müßten eigene, die Welt umspannende Verkaufsorganisationen aufziehen oder von erfahrenen Fachleuten aufziehen lassen. Schließlich müßte für vein solches Unternehmen auf lange Sicht ein Erzeugungs⸗ und Finanzierungsplan aufgestellt werden, und gleichzeitig müßten die nötigen Mittel bereitgestellt werden. 1 Die auf Präzisionsarbeit eingestellte schweizerische Uhren⸗ industrie könne die Wiege einer großen Büromaschinenindustrie in der Schweiz werden, da gerade die vielen kleinen Unternehmen der Uhrenindustrie zur Herstellung von Präzisionsteilen für Büromaschinen und für Spezialwerkzeuge höchst geeignet seien. Eine solche schweizerische Büromaschinenindustrie könnte sich die Millioneninvestitionen für Gebäude⸗ und Fabrikeinrichtungen sparen, und die Fabrikunkosten wären kleiner als im Ausland. Das Verschwinden der amerikanischen Verkaufsorganisation in Europa biete eine nie wiederkehrende Gelegenheit für die schweize⸗ rische Industrie, auf diesem Markte in Zukunft eine größere Rolle als bisher zu spielen.
Katastrophale Wirtschaftsverhältnifse in Süditalien — Fortschreitende Inflation
Mailand, 22. August. Die großen wirtschaftlichen Schwierig⸗ keiten, in denen sich das von den Anglo⸗Amerikanern besetzte Italien befindet, mußte der Unterstaatssekretär der Finanzen in der Bonomi⸗Regierung, Pisenti, zugeben. Pisenti beklagte, daß die Alliierten den Finanzproblemen des besetzten Italien nicht die „nötige Aufmerksamkeit“ widmen. Er war unterwürfig genug, nicht etwa die Aufhebung der anglo⸗amerikanischen Finanzkontrolle zu verlangen, mußte aber im gleichen Atemzuge bekennen, daß eine wirksame Bekämpfung der Inflation ohne volle finanzielle Verantwortung der Bonomi⸗Regierung unmöglich sei. Das rapide Fortschreiten der Inflation hat sich besonders bei der Fest⸗ setzung des staatlichen Brotpreises gezeigt, der von den Alliierten so niedrig festgesetzt wurde, daß die Regierung Bonomi über 20 Mrd. Lire dafür ausgeben muß, um die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gestehungspreis und dem festgesetzten Preis zu über⸗ brücken, ohne daß die alliierte Kontrollkommission gesagt hätte, wie diese Summe aufgebracht werden könne.
“ u“
Reues italienisch⸗ungarisches Zahlungsabkommen
Mailand, 23. August. Unter aktiver Mitwirkung der Deut⸗
Verrechnungskasse in Berlin ist dieser Tage ern neues
italienisch⸗nngarisches Zahlungsabkommen abgeschlossen worden, das die Verbindlichkeiten regelt, die im italienisch⸗ungarischen Warenverkehr seit dem 18. März 1944 entstanden diesem Zweck wird beim „Istecambi“ ein „Spezial⸗Konto Un⸗ garn“ eingerichtet, durch das sowohl die ungarischen Waren⸗ lieferungen nach Italien nach Ungarn bezahlt werden. rech! 1 italienischen Schuldner beträgt 609 Lire für je 100 Pengö. ungarischen Schuldner erhalten einen Umrechnungskurs 16,74 Pengö = 100 Lire zugebilligt.
Die
8
nach dem früher geübten Verfahren.
Die slowakische Holzausfuhr 1943
24. August. Im Jahre 1943 wurde aus der
Preßburg, Slowakei Holz, 1079 Mill. Ks. ausgeführt. trug b Deutschland einschließlich Protektorat⸗ untergebracht, 10,5 % in Ungarn, 10,2 % in Italien, 6 % in der Schweiz, kleinere Mengen im Kompensationswege, vor allem in Bulgarien und der Türkei.
Die Gesamtmenge der Ausfuhr be⸗
Die wirtschaftliche Bedeutung Indochinas im großasiattschen Raum August.
Schanghai, 23. 1“ Vichy⸗Regierung den
mit denen die Generalgouverneur
die Weiterentwicklung dieser Kolonie zu fördern, lenkt die Auf⸗
merkfamkeit auf die wichtige Rolle Indochinas, die es innerhalb
Großostasiens und vor allem in der Verbindung mit Japan spielt. Infolge verschiedener Vereinbarungen und Verhand⸗ lungen mit Franz.⸗Indochina gelang es Japan, eine
stützen sollen. Japanische Firmen in
nief - tarife auf japanische Einfuhren. Da aber Japan o gegenwärtigen Kriegsverhältnisse nicht in der Lage ist, Franz.⸗Indochina zu exportieren, spielt dieser wichtige Handels⸗
partner vor allem eine Rolle als Lieferquelle für den japanischen
Kriegseinsatz —
Franz.⸗Indochina G mineralische Hilfsquellen; wichtig ist vor allem der Reisanbau Vor Ausbruch des Krieges exportierte 1 ¼ Mill. t. Das Flußgebiet des boufläche. Fehlte es nicht an zusätzlichem s könnte Franz.⸗Indochina eine noch größere Bedeutung als Reis⸗ lieferant für Japan erlangen. An nächster Stelle steht der
Mais, der früher zum großen Teil nach Frankreich exportiert „heute aber sehr viel für die Herstellung von Alkohol eingesetzt wird. Ein 11 nach Die umfassende Erdnußerzeugung
wurde und als Futtermittel verwendet wurde,
wichtiges Ausfuhrprodukt, das heute fast ausschließlich Japan geht, ist Sagostärke. T Rer‚ 1 wird im wesentlichen für die Herstellung von Oel, Seife usw.
verwendet, der Kapok ist ein geradezu berühmtes Produkt des
Mekong⸗Flusses, dient als Rohmaterial für die Faserherstellung,
und Kapoksamen wird auch als Rohmaterial für Pflanzenöl verwendet. 3 wird zum größten Teil nach Japan ausgeführt. Zu weiteren landwirtschaftlichen Produkten, die Japan aus Franz.⸗Indochine
zugute kommen. gehört auch Kokosnußöl.
den Einnahmeausfall an Mieten als
pazifischen Krieges erzeugte Franz.⸗Indochina beträchtliche Mengen an Kautschuk, der ungefähr 11 % von Malayas Kaut⸗ schukproduktion ausmacht. 3
Die mineralischen Vorkommen in Franz.⸗Indochina sind heute noch verhältnismäßig unentwickelt, liefern aber befriedigende Ergebnisse, besonders die Gewinnung von Kohle, Bauxit, Anti⸗ mon, Gold und Silber. Die Hongay⸗Kohle, die in Franz.⸗Indo⸗ china gewonnen wird, ist der beste Anthrazit des ganzen ost⸗ asiatischen Raumes. Die Gruben liegen ziemlich dicht am Meer und bilden einen der größten Aktivposten in Franz.⸗Indochina, die unter den gegenwärtigen Kriegsverhältnissen Japan zur Ver⸗ fügung stehen. b
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten Budapest, 24. August. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam
180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 %¾, Helfinki 6,90, London —,—,
Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 24. August. (D. N. B.) New York 4,02 ½ — 4,03 ½¼, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43— 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, EE1““ Lissabon 99,80 — 100,20. Rio de Janeiro
7 16 B.
Amsterdam, 24. August. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit. [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris
—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsinki
,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Zürich, 24. August. (D. N. B.) 1[11.40 Uhr.] Paris 7,62 ½, London⸗Clearing 17,30 ½, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½, Madrid 39,75, Holland 229 ¾, Verlin 172,55, Lissabon 17,50 B., Stockholm 102,65, Oslo 98,66 ½ B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,25, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,75, Preß⸗
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung
Frankreich
Britisch⸗Indien
Aegypten (Alexandrien und
Kairo)
Afghanistan (Kabu)F Albanien (Tirana)F Argentinien (Buenos Aires). Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) . Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ eutta)) . Bulgarien (Sofia)) Dänemark (Kopenhagen). England (London) * Finnland (Helsinki) 100 Frankreich (Paris 100 Frs. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ vdvam)) 100 Gulden Iran (Teherau) 100 Rialis Island (Reykjavik)) 100 isl. Kr Italien (Rom und Mailand) 100 Li Japan (Tokio und Kobe) 100 Yen Kanada (Montrea)l) Kroatien (Agram). Neuseeland (Wellington).. Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabonl)) 1100 Escuda Rumänien (Bukarest) 100 Lei — Schweden (Stockholm u. Göte⸗ borg9 (Zürich, Basel und .1090 Fre. Serbien (Belgrad)) 100 serb. Dinar Slowakei (Preßburg, 1100 slow. Kr. Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas Südafrikanische Union (Pretoria
Schweiz Bern)
ürerererereremeeee
sind. Zu
als auch die italienischen Lieferungen Der Umrechnungskurs für die
von Für die Verbindlichkeiten, die vor dem 18. März 1944 entstanden sind, erfolgt die Regekung
Holzkohle und Rinde in einem Gesamtwert von
930 150 t. 67 % des Wertes der Holzausfuhr wurden in
Die außergewöhnlichen Vollmachten, von Französisch⸗Indochina, Vizeadmiral Decoux, ausgestattet hat, um
Reihe von besonderen Zugeständnissen zu erlangen, die besonders auf wirt⸗ schaftlichem Gebiet liegen und die Japans Kriegswirtschaft unter⸗ Franz.⸗Indochina ge⸗ zen das gleiche Recht wie französische Firmen und Vorzugs⸗ infolge der nach
besitzt ausgedehnte landwirtschaftliche und 8
Franz.⸗Indochina Mekong ist die wichtigste An⸗ Schiffsraum, so
Der Pfeffer, der in der Kanbodscha hergestellt wird,
Vor Ausbruch des
burg 15,00 B., Buenos Aires 97,50, Japan 101,00, Rio 20,50 B.
London, 24. August. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
(New York)
Dund Johannisbur). Türkei (Istanbul). Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevideo). Verein. Staaten von Amerika
8 25. August Geld Brier 1 8
1 ägypt. Pfund 100 Afghani 100 Franken
1 Pap.⸗Pes.
1 austr. Pfund 100 Belga
1 Cruzeiro
18,88 51,08 0,592
18,79 80,92 0,58 b
39,96 40,04
100 Rupien —
100 Lewa. 3,047 100 Kronen 52,15 1 engl. Pfund linnmark
.2b2—
5,06
ö.100 Drachmen 1,668 132,70 14,59 38 42 9,99 58,591 1 kanad. Dollar — 100 Kuna 4,995 1 neuseel. Pfd. — 56,76 10,19
FeePeee 100 Kronen
ö1000 Kronen 59,46
57,89 4,995 8,591
23,565
1 südafr. Pfd. —
1 türk. Pfund 1,978 100 Pengö 1 Goldpeso
1,199
1 Dollar —
—
ffennlicher Anzeiger
23. August Kanada eeeeee
Gelo Brief W8“
2 „ 2„22,2222222b2nreeeneeneeeneeneeneennrenernene Australien, Neuseeland .ü 2 2 22 2 222282222222292222222222
Vereinigte Staaten von Ameriaa 8*“
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Geld
England, Aegypten, Südafrikanische Union 9,89
4,995 7,912
74,18 2,098 2,498 0,130
.222422424—
Ausländische Geldsorten und Banmoten
18,79 80,92 0,58:
18,88 81,08 0,592 Sovereigns eeererererreeee 20⸗Franes⸗ Stückee Gold⸗Dollarauars 8 Aegyptische 8— Amerikanische: 1000—5 Dollar 5,053 2 und 1 Dollar 52,25 Argentinisce .
40,04
Faerererrerrereeee
5,07 Belgische. Brasilianischhe 1,672 Britisch⸗Indisce.. Bulgariche: 500 Lewa und
darunter.. Dänische: große.
10 Kr. und darunter. Englische: 10 £ und darunter. Finniscche. .8 Französishhe . Holländische — Italienische: grosee. 56,88 10 Lire FMerreerrerererees 10,21 Kanadische — Kroatische 8
Norwegische: 50 Kr. u. darunter 59,58 Rumänische: 1000 Lei und
500 Lei 86 Schwedische: grosse.
50 Kronen und darunter. Schweizer: großsefee..
100 Frs. und darunter. Serbische.. Slowakische: 20 Kronen und
darunter . Südafrikanische Union. Türkische Ungarische: 100 Pengö und
darunter
ürrerrerermrebee
132,70 ZETööö 14,61 38,50 10,01 58,717
5,005
.222726b292222⸗5b22⸗2*
58,01 5,005 8,609
23,605
1,982
1,201
— erreeme
Australischhe .8
25. August Geld Briel — Notiz 20,38 20,46
23. August Geld Brief 20,38 20,45 für 16,16 16,22 16,16 16,22 1 Stück 4,185 4,205 4,185 4,205 1 ägypt. Pfd. 4,39 4,41 4,39 1 Dollar — — —
1 Dollar
1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien
100 Lewa 3,07 100 Kronen — 100 Kronen 52,10 1 engl. Pfd. — — 100 Finnmark 5,055 5,075 100 Frs. 4,99 5,01 100 Gulden 132,70 132,70 100 Lire 9,98 10,02 100 Lire 9,98 10,02 1 kanad. Dollar 0,99 1,01 100 Kuna 4,99 5,01 100 Kronen 56,89 57,11
100 Lei 1,66 100 Kronen — 100 Kronen 100 Frs. 57,83 100 Frs. 57,83 100 serb. Dinar 4,99
100 slow. Kr. 8,58 1 südafrik. Pfd. 4,39 1 türk. Pfund 1,91
0,44 0,46 9,44 2,44 2,46 2,44 39,92 40,08 39,92 0,098 0,09 0,08 22,95 28,05 22 95
3,09 52,30
3,97
52,10
5,0 25 5,01 132,70 10,02 10,02 1,01 5,01 57,11
5,055 4,99 132,70 9,98 9,98 0,99 4,99 56,89
1,88
1,66 1,68
59,64 58,07 58,97
5,01
8,62 8,58 8,62 441 4,39 441 1.98 1,91 1,
59,40 59,64 58,07 58,07
5,01
59,40 57,83 57,83
4,99
61,02 60,78 61,02
100 Penö 60,78
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgedote,
4. Oeffentliche Zustellungen, 7. Aktiengesellschaften, 5. Verlust⸗ und Fundsachen, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 6. Auslosung usfw. von Wertpapieren, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweife, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote
[6535] Aufgebot. “ 1. a) Der Reichsangestellte Hans Kootz in Neubrandenburg, An der Linde 20, b) Frau Johanna Otto geb. Kootz in Sangerhausen, Wilhelm⸗ straße 16, als Erben des am 15. 2. 1944 verstorbenen Volkswirts Lucius Kootz in Berlin, Kurmärkische Str. 5, 2. Rechtsanwalt Edgar Hoffmann in Berlin W 35, Potsdamer Str. 98, als Nachlaßpfleger über den Nachlaß des am 12. 1. 1943 verstorbenen Alfred Franke
Hin Berlin-Schöneberg, Kufsteiner Str.
Nr. 51, 3. Rechtsanwalt Dr. Hartwig in Bln.⸗Lankwitz, Charlottenstr. 4, als Nach⸗ laßpfleger über den Nachlaß des am 1. 3. 1939 verstorbenen Büroangestell⸗ ten Paul Freese in Bln.⸗Friedenau, Niedstr. 19, haben das Aufgebotsver⸗ fahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufge⸗ fordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der Verstorbenen: 1. Lucius Kootz, 2. Alfred Franke, 3. Paul Freese spätestens in dem auf den 6. 10. 1944, 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 74, anberaumten Aufge⸗ botstermine bei diesem Gericht anzu⸗
melden. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grun⸗ des der Forderung zu enthalten; ur⸗ kundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nach⸗ laßgläubiger, welche sich nicht melden, können unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausge⸗ schlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. — 51. Fn. Sam. 6. 44. — Berlin⸗Schöneberg, 20. Juli 1944. Das Amtsgericht.
[6676]
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 21. August 1944 ist der Fritz Willy Karl Schuld, geboren am 26. August 1905 zu Stralsund, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 21. Februar 1944 festgestellt wor⸗ den. — 456 II 72. 44.
Berlin, den 21. Augnst 1944.
Amtsgericht Berlin.
7. Aktien⸗ gesellschaften [6680]
Vereinigte Malzfabriken Erfurt & Etgersleben Aktiengesellschaft, Erfurt.
Einladung zur Hauptversammlung am 20. September 1944, 10 Uhr, in Erfurt, Hotel Kossenhaschen.
Die Tagesordnung wird zu Beginn der Hauptversammlung bekanntgegeben.
Zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktien oder die über diese lautenden Hinterlegungsscheine dentschen Wertpapiersammelbank späte⸗ stens am 16. September 1944
bei der Gesellschaftskasse in Erfurt,
bei der Commerzbank A.⸗G., Berlin,
oder deren deutschen Nieder⸗ lassungen, 1 8 bei der Deutschen Bank, Berlin, oder deren deutschen Niederlassungen zu hinterlegen.
Im Falle der Hinterlegung der Ak⸗ tien bei einem Notar ist die Bescheini⸗ gung darüber spätestens am 18. Sep⸗ tember 1944 bei der Gesellschaft einzu⸗
reichen. Der Vorstand. Ed. Hasse.
8 Zentralhandelsregifter
einer
6679] Umtauschangebot.
Die Inhaber der 5 % Teilschuldver⸗ schreibungen von 1940 werden zum Um⸗ tausch ihrer Stücke in 4 % Teilschuld⸗ verschreibungen von 1944 aufgefordert. Die tauschenden Obligationäre erhalten zum ⸗Ausgleich der ihnen für ein halbes Jahr entgehenden höheren Verzinsung eine Barentschädigung von 0.5 % des Nennwerts der umgetauschten Stücke. Nähere Einzelheiten sind zu erfahren bei der Dresdner Bank, Berlin, Deutsche Bank, Berlin, Commerzbank Aktiengesellschaft, Berlin, dem Bank⸗ haus Hardy & Co. G. m. b. H., Ber⸗ lin, und der Westfalenbank Aktien⸗
derlassungen. Im August 1944. Wintershall Aktiengesellschaft.
6645] Schering Aktiengesellschaft.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch auf Montag, den 11. September 1944, vormittags 11 Uhr, zu der im Weißen Saal des Stadtoüros der Berliner Handels⸗Ge⸗ sellschaft, Berlin W 8, Charlotten⸗ straße 33, stattfindenden außerardent⸗
lichen Hauptversammlung eingeladen. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗
gesellschaft, Bochum, sowie deren Nie⸗
sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bis spätestens am 7. Sep⸗ tember 1944 ihre Aktien bei einer der Pnachstehend aufgeführten Stellen hinter⸗ legen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen: bei der Kasse unserer Gesellschaft, bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft, Berlin,
bei der Deutschen Bank, Breslau, Hamburg,
bei der Commerzbank A. G., Berlin, Breslau, Hamburg,
bei dem Bankhause Hardy & Co. G. m. b. H., Berlin,
bei dem Bankhause E. Heimann, Breslau,
bei dem Bankhause Brinckmann, Wirtz & Co., Hamburg, oder
bei der Deutschen Reichsbank, Wert⸗
papiersammelbank, oder
einem Notar.
Im Falle der Hinterlegung bei der Deutschen Reichsbank, Wertpapier⸗ sammelbank oder einem Notar ist der Hinterlegungsschein spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungs⸗ frist bei der Gesellschaft einzureichen.
Berlin, den 23. Angust 1944.
Berlin,
Schering Aktiengesellschaft. Der Vorstand.
1. Handelsregister,
2. Güterrechtsregister.
3. Vereinsregister, 8 4. Genossenschaftsregister,
5. Mufterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,
7. Konkurfe und Vergleichsfachen, 8. Verschiedenes.
—
1. Handelsregifter
für die Angaben in † ) wird eine Gewähr 88 die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.
Beetzendorf. [6647]
In unser Handelsregister Abt. A Nr. 8 ist bei der offenen Handelsgesell⸗ schaft Quickenstedt und Gose Hartziegel⸗ werk Lüdelsen in Lüdelsen folgendes eingetragen worden:
Heinrich Gose ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. An seine Stelle ist der Bauer Paul Gose in Lüdelsen getreten.
Beetzendorf, den 10. Mai 1944.
Das Amtsgericht.
Bückeburg. [6612] Eintragung in das Handelsregister A Nr. 84 zur Firma Th. Hartmann in Obernkirchen am 11. August 1944: Inhaber ist jetzt der Kaufmann Paul Hartmann daselbst. Obernkirchen, den 11. August 1944. Amtsgericht Bückeburg.
Dannenberg, EIbe. [6603]
Zur Firma R. Rottmann in Mar⸗ wedel ist heute in das Handelsregister A eingetragen:
Kaufmann Rudolf Rottmann sen. ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Kaufmann Ferdinand Fritz Gustav Rudolf Rott⸗ mann ist jetzt alleiniger Inhaber der Firma.
Amtsgericht Dannenberg, den 18. August 1944.
. Duderstadt. [6604] In das hiesige Handelsregister A ist am 18. August 1944 unter Nr. 441 fol⸗ gendes eingetragen worden: Die Kommanditgesellschaft Leopold ungelhardt & Biermann in Lahr⸗
Persönlich haftende Gesellschafter sind: Kaufmann Johannes Friedrich Her⸗ nann Romeis in Lahr (Schwarzwald), Kaufmann Ernst Gustav Biermann in Lahr (Schwarzwald), Kaufmann Eugen Feldl in Lahr (Schwarzwald). Von diesen sind je zwei in Gemeinschaft oder jeder in Gemeinschaft mit einem Ge⸗ samtprokuristen zur Vertretung der Ge⸗ sellschaft ermächtigt. ’
Prokuristen sind: Albert Hein, Duder⸗
stadt, Heinrich Kießling, Lahr, Erwin Hoppe, Lahr, Georg Schmole, Duder⸗ stadt. Die Prokuristen Kießling und Hoppe sind nur für die Hauptniederlassung in Lahr⸗Dinglingen, Hein und Schmole nur für die Zweigniederlassung in Duderstadt vertretungsberechtigt.
Jeder der Gesamtprokuristen Albert Hein, Heinrich Kießling, Erwin Hoppe und Georg Schmole vertritt die Gesell⸗ schaft in Gemeinschaft mit einem ande⸗ ren Gesamtprokuristen oder in Gemein⸗ schaft mit einem persönlich haftenden Gesellschafter.
Amtsgericht Duderstadt. Disenberg. Thür. [6605] Handelsregister Amtsgericht Eisenberg, Thür., den 18. August 1944. Veränderung:
H.⸗R. A 316 Braukommun zu Eisen⸗ berg in Eisenberg, Thür.
Der Vorsitzer der Braukommission (= Vorstand) Max Herrmann ist ge⸗ storben. An seine Stelle ist der Etuis⸗ fabrikant Dr. Max Schmidt in Eisen berg, Thür., gewählt. Die Satzung ist in den §§ 7, 8, 9, 10, 18, 14, 15, 16, 17, 21, 22, 31 geändert. 3 Der Vorsitzer der Braukommission (= Vorstand) und sein Stellvertreter weisen sich gerichtlich und außergericht⸗ lich durch einen Auszug aus dem Han
Dinglingen hat eine Zweigniederlassung in Duderstadt errichtet.
Gleiwitz. [6606]
Handelsregister
Amtsgericht Gleiwitz, den 20. Juli 1944. Veränderung:
4 1758 Ingenieurbüro Leopold Haller, vormals Berger & Haller, Gleiwitz. Die Firma ist geändert in „Ingenieurbüro Leopold Haller & Co.“. Ingenieur Päul Kircher in Gleiwitz ist in das Geschäft als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten. Die offene Handelsgesell⸗ schaft mit dem Sitz in Gleiwitz hat am 1. Januar 1944 begonnen. Zur Ver⸗ tretung der Gesellschaft sind beide Ge⸗ sellschafter gemeinschaftlich berechtigt.
Gleiwitz. [6607] Handelsregister Amtsgericht Gleiwitz, 15. August 1944.
Veränderung:
A 1666 Firma Pius Bartella. Die Prokura des Herrn August Okon ist erloschen. Gleiwitz. [6648] Handelsregister Amtsgericht Gleiwitz, 15. August 1944.
Veränderung:
A 1692 Leopold Schlossarek, Gleiwitz, Lebensmittele und Kolonialwaren⸗ geschäft, Nikolaistr. 34. Geschäfts⸗ inhaber ist Martha Schlossarek geb. Rupalla in Gleiwitz.
Kattowitz. Handelsregister Amtsgericht Kattowitz, Abt. 17, den 15. August 1944. Veränderungen:
B 817 Kokerei Vereinigung Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Katto⸗ witz (Thiele⸗Winckler⸗Str. 2). Pis Pro⸗ kura des Dr. Josef Ploch ist erloschen.
B 1813 Grundstücksgesellschaft für die Provinz Oberschlesien mit beschränkter Haftung, Kattowitz (Hindenburgstr. 32).
[6610]
delsregister aus. 8 8
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Köslin. [6611] H.⸗R. A 630 Otto Kienitz, Inhaber Otto Kienitz und Dr. Werner Kienitz, Köslin. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der Kaufmann Dr. Werner Kienitz in Köslin ist nunmehr Alleininhaber. Die Firma lautet jetzt: Otto Kienitz, In⸗ haber Dr. Werner Kienitz. Amtsgericht Köslin, den 22. Juli 1944.
Lichtenstein, Sachsen. [6649] Handelsregister Lichtenstein i. Sa. Veränderung:
H.⸗R. A 13 Herrmann Löffler Nachf. Erich Graichen in Lichtenstein i. Sa. Der bisherige Inhaber Ernst Hugo Löffler ist infolge Ablebens ausgeschie⸗ den. Der Kaufmann Erich Graichen in Lichtenstein i. Sä. hat das Handels⸗ geschäft in Baustoffen von der Allein⸗ erbin des bisherigen Inhabers er⸗ worben. Der Uebergang der in dem Betriebe des Handelsgeschäfts begrün⸗ deten Forderungen und Verbindlich⸗ keiten bei dem Erwerb des Geschäfts durch Erich Graichen ist ausgeschlossen. Die bisherige Firma wird mit einem das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatze fortgeführt. Schleiz. [6650] Bekanntmachung.
Im Handelsregister Abt. A Nr. 283 ist die Firma Berthold Oertel in Schleiz und als ihr Inhaber der Gärtnerei⸗ besitzer Berthold Oertel ebenda einge⸗ tragen worden.
Schleiz, den 21. August 1944.
Das Registergericht.
siegen. [6613]
In unfer Handelsregister A Nr. 1248 ist am 16. August 1944 bei der Firma H. Schuhs, Siegen, folgendes eingetra⸗ gen worden:
Das Geschäft nebst Firma ist infolge Erbgangs an die med.⸗techn. Assistentin⸗ Gerda Schuhs übergegangen. Diese hat
Einzelprokurist: Hartwig Cleve, Katto⸗
Forderungen und Verbindlichkeiten an Fräulein Hella Ries verkaufr und über⸗ tragen, und zwar mit dem Rechte zur Fortführung der bisherigen Firma. Die Firma ist in eine Kommandit⸗
gesellschaft umgewandelt worden. Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1944 be⸗ gonnen. Es sind zwei Kommanditisten vorhanden. — Siegen, den 16. August 1944. Das Amtsgericht.
Soltau, Hann. [6614]% Handelsregister Amtsgericht Soltau, 15. August 1944. Neueintragung:
A Nr. 381 Kohlenhandlung & Fuhr⸗ betrieb Fritz Wesemann, Soltau, Wals⸗ roder Str. 23. Inhaber ist der Kauf⸗ mann Fritz Wesemann in Soltau, Walsroder Straße.
Der Handlungsgehilfin Anna Busche geb. Dettmer in Solteu ist Prokura erteilt. 8 Staßfurt. 1606615]
In unserem Handelsregister Abt. 4 Nr. 379 ist bei der Firma F. W. Bau⸗ mann in Staßfurt eingetragen:
Die Prokura des Robert Hacker ist erloschen.
Amtsgericht Staßfurt, 19. August 1944.
Wasungen. Handelsregister Amtsgericht Wasungen, 14. Auguft 1944. Neueintragung: A 112 Heinrich Jäger, Kolonial⸗ waren, Wasungen, Werra.
Zossen. [661 Amtsgericht Zossen. 8 Neueintragung: In dem Handelsregister A Nr. 201 ist die Firma Sperenberger Betonstein⸗ betrieb Friedrich Marx in Sperenberg, Kr. Teltow, alleiniger Inhaber Kauß mann Friedrich Marx in Mellensee, Kreis Teltow, am 15. August 1944 ein⸗
das Handelsgeschäft unter Ausschluß der
X 8—
getragen worden.