Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 193 vom 29. August 1944. S. 4 8—
4. Genossenschafts⸗ regisfter
Brandenburg, Havel. Bekanntmachung.
In das Genossenschaftsregister Nr. 35 † am 17. August 1944 bei der ädeler Spar⸗ und Darlehnskasse ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Rädel, Kreis Zauch⸗Belzig, eingetragen worden: Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse Rädel eingetragene Genossenschaft mit unbeschräankter Haftpflicht in Rädel, Kreis Zauch⸗Belzig.
In das Genossenschaftsregister ist am 18. August 1944 unter Nr. 30 bei der Grebser Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter aftpflicht in Grebs, Kreis Zauch⸗Belzig, eingetragen wor⸗ den: Die Firma lautet jetzt: Raiff⸗ eisenkasse zrebs, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Grebs, Kreis Zauch⸗Belzig, üund ferner: Die Haftung der Genossen für Verbindlichkeiten der Genossenschaft ist auf 500 Rℳ je Geschäftsanteil be⸗ chränkt worden. Es ist ein neues
tatut eingeführt.
In das Genossenschaftsregister Nr. 110 ist am 17. August 1944 bei der Bezugs⸗ und Absatzenossenschaft Schenkenberg⸗Jeserig eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht Schenkenberg, Kreis Zauch⸗ Belzig, eingetragen worden: Raiffeisen Warengenossenschaft Schenkenberg⸗ Jeserig eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Schen⸗ kenberg, Kreis Zauch⸗Belzig.
In das Genossenschaftsregister ist am 17. August 1944 unter Nr. 25 bei der Gortzer Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht eingetragen wor⸗ den: Die Firma lautet jetzt: Gortzer Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter aft⸗ pflicht in Gortz, Kreis Westhavelland. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 20. Februar 1943 ist die Genossenschaft mit Zustimmung der Aufsichtsstellen in eine solche mit be⸗ schrankter Haftpflicht umgewandelt worden. Es ist ein neues Statut be⸗ schlossen. Die Haftung der Genossen⸗ schaft für Verbindlichkeiten der Ge⸗ nossenschaft ist auf 1000 Hℳ für je⸗ den erworbenen Geschäftsanteil be⸗ schränkt.
(Havel).
Amtsgericht Calau. [6788] Genossenschaftsregister Nr. 1 der Reu⸗ dener Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. b. H., Reuden, Kreis Calau, NL. Die Firma ist durch Beschluß der Ge⸗ neralversammlung vom 11. Juni 1944 hinsichtlich des 8 1 des Statuts in Raiffeisen⸗Waren⸗Genossenschaft Reu⸗ den e. G. m. b. H. geändert und in das Genossenschaftsregister eingetragen worden.
Calau, den 19. August 1944.
Anmtsgericht.
[6739]
Brandenburg
Crossen, Oder. [6789] Oeffentliche Bekanntmachung. Amtsgericht Crossen a. Oder,
den 21. August 1944.
Nr. 18 Durch Beschluß der Geneval⸗ persammlung ist die Firma der Lei⸗ tersdorfer Spar⸗ und Darlehnsgenossen⸗ schaft e. G. m. b. H. in Leitersdorf in Raiffeisenkasse Leitersdorf eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht geändert worden.
Gnesen. [6742]
Bekanntmachung.
In unser Genossenschaftsregister unter Nr. 18 Eich. ist heute bei der — „Spar⸗ und Darlehnskasse
aulsfeld eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ in Paulsfeld eingetragen worden: Laut Beschluß der Generalversammlung vom 28. Juni 1944 ist der 8½ 1 der Satunh abgeändert worden. Dementsprechen lautet die Firma jetzt: „Raiffeisenkasse Paulsfeld eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Paulsfeld. —
Gnesen, den 14. August 1944.
Das Amtsgericht. 8
Gotha. [6790]
Genossenschaftsregister
Amtsgericht Gotha.
Gpotha, den 17. Juli 1944.
1. Gn.⸗R. 80 Apfelstädter Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Apfelstädt.
2. Gn.⸗R. 91 Hainaer Darlehns⸗ kassen⸗Verein, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Haina.
3. Gn.⸗R. 154 Großrettbacher Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Großrettbach. 2
4. Gn.⸗R. 155 Warza⸗Westhäuser Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Warza.
5. Gn.⸗R. 179 Gamstädter Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Gamstädt.
6. Gn.⸗R. 209 Tüttlebener Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht Tüttleben.
8 8
Die Genossenschaft zu 3 hat durch Beschluß vom 14. Mai 1944 die Sat⸗ zung geändert die Genossenschaften zu 1, 2, 4, 5, 6 haben das Musterstatut E 2 a durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung zu 1 vom 19. Dezember 1943, zu 2 vom 12. Dezember 1943, zu 4 vom 11. März 1944, zu 5 vom 14. No⸗ vember 1943 und zu 6 vom 23. No⸗ vember 1943 angenommen.
Zu 1—6 die Firma ist geändert in: „Raiffeisenkasse eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht“; zu 1, 2, 4—6 der Gegenstand des Un⸗ ternehmens ist der Betrieb einer Raiff⸗ eisenkasse, 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Waren⸗ verkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Be⸗ darfsartikel und Absatz landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse); 3. zur Fördrung der Maschinenbenutzung.
Halle. Westf. [6743] Amtsgericht Halle (Westf.), den 24. August 1944.
Gn.⸗R. 53 Volksbank Halle/Westfalen e. G. m. b. H. zu Halle (Westf.). Durch Anordnung des Reichswirtschafts⸗ ministers vom 13. Juli 1944 — IV. 21 70144 — mit dem Haller Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein e. G. m. b. H. zu Halle i. Westf. verschmolzen
und daher erloschen.
Hannover. [6791] In das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Hannover ist heute zu Nr. 35 bei der Genossenschaft Bau⸗ genossenschaft „Heimfrieden“ eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Misburg eingetragen worden: ist geändert in: Wohnungsgenossenschaft Misburg⸗Anderten eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Amtsgerichd Hannover, 15. Aug. 1944. Homburg, Saar. [679²] Genossenschaftsregister. Veränderung: Gn.⸗R. Band I Nr. 52 Waldmohr: Spar⸗ und Darlehenskassen⸗ Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Sitz: Glan⸗ münchweiler. Durch Beschluß der Ge⸗ neralversammlung vom 13. August 1944 wurde ein neues Statut einge⸗ führt und die Genossenschaft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht um⸗ gewandelt. Die Firma wurde geändert in: „Raiffeisenkasse Glanmünchweiler Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht.’“ In der gleichen Versammlung wurde beschlossen: Der Höchstbetrag eines Geschäftsanteils ist auf 100,— fl.ℳ und die Haftsumme auf 1000 Hℳ pro Geschäftsanteil festgesetzt. Höchstzahl der Geschäftsanteile, auf welche ein Genosse
sich beteiligen kann, beträgt d.
Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Ge⸗ nossenschaft zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Homburg⸗Saar, den 18. August 1944.
Amtsgericht. Registergericht. Homburg, Saar. [6793] Genossenschaftsregister.
Veränderung: Gn.⸗R. 1 Nr. 60 Wald⸗ mohr: Spar⸗ und Darlehenskassen⸗Ver⸗ ein eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht, Sitz: Miesau.
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 23. Juli 1944 wurde § 1 der Statuten geändert. Die Firmag lau⸗ tet nunmehr: „Raiffeisenkasse Miesau eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht“.
Homburg⸗Saar, den 18. August 1944.
Amtsgericht — Registergericht.
8 Kempten., Allgäüu. [6794] Amtsgericht Kempten (Allgäu). Kempten, den 25. August 1944. Aenderung:
Gen.⸗Reg. 1 53 Kaufbeuren: Senne⸗ rei⸗Genossenschaft Dösingen eingetra⸗ gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Sitz: Dösingen.
Die Gehetaisssanmlung vom 7. Mai 1944 hat die Umwandlung der Genossen⸗ schaft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht und die entsprechende Aen⸗ derung der Firma, ferner die Herah⸗ setzung des Geschäftsanteils und die Annahme eines neuen Statuts be⸗ schlossen.
Die Firma lautet nunmehr: Senne⸗ rei⸗Genossenschaft Dösingen eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.
Der Gegenstand des Unternehmens ist: 1. die Milchverwertung auf gemein⸗ schaftliche Rechnung und Gefahr; 2. die Versorgung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, Behandlung und Be⸗ förderung der Milch erforderlichen Be⸗ darfsgegenständen; 3. die Genossenschaft beschränkt ihren Geschäftsbetrieb auf den Kreis ihrer Mitglieder.
Die Genossenschaft will in erster Linie durch ihre geschäftlichen Einrich⸗ tungen die stärken und das geistige, und sittliche Wohl der Genossen fördern nach dem Grundsatz „einer für alle, alle für einen“.
Den Gläubigern den Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Ge⸗
nossenschaft zu diesem Zweck melden,
Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht
Befriedigung verlangen können
Registergericht.
Der Name der ve a. ec,esae
wirtschaftlich Schwachen
Kempten, Allgäu. 16795] Amtsgericht Kempten (Allgäu). Kempten, den 25. August 1944.
— Aenderung:
Gen.⸗Reg. I 60 Lindau: Sozial⸗Ge⸗ werk der Lindauer Handwerker u. Hand⸗ werker des Kreises Lindau eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Sitz: Lindau.
Die Generalversammlung vom 23. Ja⸗ nuagr 1944 hat ein neues Statut be⸗ schlossen. Die Firma lautet nunmehr: Sozialgewerk der DAF. (Handwerk,
dandel und Gewerbe) des Kreises
Lindau⸗Bodensee eingetragene Genossen⸗
schaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz:
Lindau. ’.
Gegenstand des Unternehmens ist: 1. Die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen 1“ für die Gebiete der Menschenführung, so⸗ zialen Betreuung und Leistungsförde⸗ rung in den beteiligten Betrieben, 2. die gemeinschaftliche Durchführung und För⸗ derung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Betriebe. Die gesamte Tätigkeit der Genossen⸗ schaft hat der Zielsetzung der Deutschen Arbeitsfront zu entsprechen und sich nach den vom Amt für Sozialgestaltung in Handwerk und Handel in ben Deut⸗ schen Arbeitsfront ergebenden Richt⸗ linien zu vollziehen.
Registergericht.
Kirchhain, N. L. [6796] Amtsgericht Kirchhain, 22. August 1944. Genossenschaftsregister.
Betr.: Molkerei Trebbus, eGmbH. Die Firma ist geändert in: Raiffeisen⸗ molkerei Trebbus eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.
Lauenburg, Pom. [6797] Im Genossenschaftsregister Nr. 33 ist laut Eintragung vom 24. August 1944 die ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Kl. Massow eing. G. m. b. H. in Klein⸗ Massow geändert in: Raiffeisenkasse Kl. Massow eing. Gen. m. beschr. Haft⸗ pflicht, Klein⸗Massow. Amtsgericht Lauenburg i. Pom.
Lichtenstein, Sachsen. 6798] Genossenschaftsregister.
Auf Blatt 19 des hiesigen Genossen⸗ schaftsregisters, die Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Stangendorf und Umgebung, e. G. m. u. H., in Stangendorf betr., ist heute eingetragen worden:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 8. Februar 1943 ist die Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt worden.
Es wird darauf hingewiesen, daß den Gläubigern der Genossenschaft, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach dieser Be⸗ kanntmachung bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Lichtenstein, Sa., 10. August 1944.
Das Amtsgericht.
Lindow, Mark. [6799] Gn.⸗R. 19: Durch Beschluß der Ge⸗ neralversammlung vom 27. 5. 1944 ist die 88,S. der Dierberger Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. geändert in: Raiffeisenkasse Dierberg e. G. m. u. H. in Dierberg, Kreis Ruppin. Amtsgericht Lindow, Mark, 22. 8.1944.
Ludwigshafen, Rhein. 6800] Genossenschaftsregister.
1. Spar⸗ und Darlehnskasse Rhein⸗ gönheim eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Rhein⸗ gönheim. Die Firma ist geändert und lautet jetzt: Raiffeisenkasse Rheingön⸗ heim eingetragene Genossenschaft mit Rea eeer Haftpflicht in Rheingön⸗ eim.
2. Spar⸗ und Darlehenskaässe mit Warenverkehr eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Iggelbach. Die Firma ist geändert und lautet jetzt: Raiffeisenkasse Iggelbach eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Iggelbach.
3. Spar⸗ und Darlehnskassenverein Harthausen eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Hart⸗ hausen. Die Firma ist geändert und lautet jetzt: Raiffeisenkasse Harthausen eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Harthausen.
Ludwigshafen a. Rh., 24. August 1944.
Amtsgericht — Registergericht.
2 Lüben, Schles. [6744]
Im Genossenschaftsregister ist unter Nr. 23 bei der Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse, e. G. m. u. H. in Groß Kotzenau heute eingetragen worden: Die Firma 185 jetzt: Raiffeisenkasse e. G. m. u. H.
Amtsgericht Lüben, 15. August 1944. Milowka. [6802] Bekanntmachung.
a) Die im Genossenschaftsregister unter Nr. Gn.⸗R. 4 eingetragene Spar⸗ und Virtschaftsgenossenschaft Sol e. G. m. b. H. in Sol ist durch Verschmel⸗ zung mit der Wirtschaftsgenossenschaft Rajcza e. G. m. b. H. in Rajeza (Gn.⸗R. 3) gemäß dem Generalver⸗ sammlungsbeschluß vom 14 Juni 1944 und dem Verschmelzungsvertrag vom 14. Juni 1944 aufgelöst.
b) Wirtschaftsgenossenschaft Rajeza, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Rajeza, Kreis Saybusch. “
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kredit⸗ verkehrs und zur Förderung des Spar⸗ sinnes; 2. zur Pflege des Warenver⸗ kehrs (Bezug landwirtschaftlicher Be⸗ darfsartikel und Absatz landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse); 3. zur gemeinschaft⸗ lichen Benutzung von Maschinen; 4. zur Beschaffung von sonstigen Gebrauchs⸗ gütern bei Vorliegen eines Notfalles.
Die Firma ist geändert in: Spar⸗ und Wirtschaftsgenossenschaft Rajeza, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Rajeza, Kreis Saybusch, O. S. — Gn.⸗R. 3.
Milowka, O. S., den 13. Juni 1944.
1 Amtsgericht. 8 Neutitschein. [6745] Amtsgericht Neutitschein, 23. 8. 1944.
Veränderung.
1 Gn.⸗R. 1 — 198. Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse, r. G. m. u. H. in Part⸗ schendorf, Kreis Neutitschein. Durch Beschluß der Vollversammlung vom 23. Juli 1944 sind die §§ 1, 3 b) Abs. 2, 7 b), 12 a), 13 Abs. 1, 44 Abs. 1, 53 Abs. 2
und 83 Abs. 1 der Statuten geändert.
Die Genossenschaft wurde mit Genehmi⸗ gung des Reichsaufsichtsamtes für das Kreditwesen vom 20. Juni 1944 — Tgb. Nr. 9686/44 III — auf Grund der Verordnung vom 26. April 1940 — RSBl. I S. 684 — in die Rechts⸗ form einer Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftun umgewandelt. Die Firma der Genossenschaft lautet nun⸗ mehr: Raiffeisenkasse in Partschendorf, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Jedes Mitglied haftet außer mit seinem Geschäfts⸗ anteil auch noch mit einem weiteren Betrage in der fünffachen Höhe des Geschäftsanteiles. Die öffentlichen Be⸗ kanntmachungen erfolgen durch An⸗ schlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft in Partschendorf oder durch Rundschreiben an alle Mitglie⸗ der. Die übrigen Aenderungen be⸗ treffen innere Verhältnisse der Ge⸗ nossenschaft. Als nicht eingetragen wird noch bekanntgemacht: Die Gläubiger werden aufgefordert, sich binnen sechs Monaten bei der Genossenschaft zu melden, falls sie der Umwandlung widersprechen wollen.
Ottweiler, Bz. Trier. [6803] Veränderung. 1 Gen.⸗Reg. Nr. 9. Mlünchwieser Spar⸗ und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. b Die Firma ist geändert und heißt jetzt: Raiffeisenkasse Münchwies, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, in Münchwies. Ottweiler, den 23. August 1944. Das Umtzgericht. 8
Rügen walde. 8 [6746] In das Genossenschaftsregister ist bei Nr. 22 der Ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse Seebuckow, e. G. m. b. H. zu Seebuckow, am 22. 8. 1944 eingetragen worden: Statutenänderung vom 22. Juli 1944. Die Firma ist ge⸗ ändert in Raiffeisenkasse Seebuckow, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Seebuckow. Anmtsgericht Rügenwalde.
Rügenwalde. [674 In das e“ ist bei Nr. 29, der Ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse, e. G. m. b. H. in Jershöft, am 18. August 1944 einge⸗ tragen worden: Statutenänderung vom 30. Juli 1944. Die Firma ist ge⸗ ändert in: „Raiffeisenkasse Jershöft, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Jershöft“.
Amtsgericht Rügenwalde. G
R ügehwalde. 1 (67 49
In das Genossenschaftsregister⸗ ist bei Nr. 7 der Ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse Zizow, e. G. m. u. H. in Zizow, am 22. Juni bzw. 22. August 1944 eingetragen worden: Am 18. Mai 1941 ist eine neue Satzung errichtet, die am 17. Juni 1944 geändert ist. Die Genossenschaft ist in eine solche mit beschränkter ftpflicht umgewan⸗ delt worden. Die Firma ist zunächst in: „Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Zizow, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ und sodann in: „Raiffeisenkasse gizow eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Zizow“ geändert worden.
Amtsgericht Rügenwalde.
Schwetzingen.
Genossenschaftsregistereintrag Band ] zu O.⸗Z. 14. Landw. Ein⸗ und Ver⸗ kaufsgenossenschaft Hockenheim, Amt Mannheim, eingetragene Genofsenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 23. Juli 1944 sind die §8§ 1, 2 Zif⸗ fer 4 u. 5, 14 Abs. 5, 16 Abs. 2 u. 3 und 24 Abs. 1 Sätz 1 u. 2 des Statuts vom 15. 4. 1934 geändert. Die Firma der Genossenscha lautet nunmehr Landw. Ein⸗ und Verkaufsgenossen⸗ schaft Hockenheim bei Mannheim ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist: Erfassung und Absatz der Spargelder; die gemeinschaft⸗ liche Benutzung von genossenschaftlichen Einrichtungen, Maschinen und Geräten.
Shebes äcgen, den 22. August 1944.
6804]
Sprottau. [6806]
Im Genossenschaftsregister Nr. 13 ist und Darlehns⸗ kasse, eingetragene Genossenschaft mit Karpf⸗ daß die einge⸗
heute bei der Spar⸗ unbeschränkter Haftpflicht in reiß, eingetragen worden,
Firma jetzt „Raiffeisenkasse, tragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht“ lautet.
Amtsgericht Sprottau, 21. 6. 1944.
Stolp., Pom. [6749] Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Starkow. Die Firma lautet Raiffeisenkasse Starkow, eingetragene Benosfenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht. Amtsgericht Stolp i. 21. August 1944. Striegau. Amtsgericht Striegau, 25. August 1944. Veränderung:
jetzt: om.,
[6810])
Gn.⸗R. 13 Spar⸗ und Darlehnskasse,
e. G. m. u. H., Standorf.
Die Firma lautet jetzt: Raiffeisen⸗ kasse, e. G. m. u. H. in Standorf, Kreis
Schweidnitz.⸗ Traben-Trarbach. 6750] Gen.⸗Reg. Nr. 1. In unser Ge⸗ nossenschaftsregister ist unter Nr. 1 — Trarbacher Volksbank e. G. m. b. H. — heute ö worden: Durch Generalversammlungsbeschluß vom 29. März 1942 ist die Haftsumme auf 300 Hℳ herabgesetzt. Amtsgericht Traben⸗Trarbach, den 5. Oktober 1943. Trebnitz, Schles. [6751 Bekanntmachung. In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 28 betr. die Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. Hünern eingetragen worden: Das Statut 1 — die Bezeichnung „Spar⸗ un Darlehnskasse“ ist in „Raiffeisenkaffe“ durch Beschluß vom 25. Juni Trebnitz/ Schl., den 17. Juli 1944. Amtsgericht. Trebnitz. Schles. [6752] Bekanntmachung. In unser Fegeosenstehe esrebistes ist unter Nr. 22 betr. die Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse e. G. m. u. H. Deutsch⸗ ammer eingetragen worden: Das Statut — 1 — die Bezeichnung „Spar⸗ und Darlehnskasse“ ist in „Raiffeisenkasse“ ö durch Be⸗ schluß vom 9. 7. 1944. Trebnitz/ Schl., den 8. August 1944. Amtsgericht.
Vechta. [681¹²] Amtsgericht Vechta, 14. August 1944. In das hiesiße Genossenschaftsregiste ist heute zu lehnskasse e. G. m. u. H., gendes eingetragen worden: Die Firma lautet jetzt: Darlehnskasse, schaft mit Vechta i. O.
Vechta, fol⸗ Spar⸗ und
beschränkter Haftpflicht,
Das Statut datiert vom 9. Mai 1943.
5. Musterregifter
Essen. (6814] In unser Musterregister ist unter Nr. 247 bei der Firma: Bildgut⸗Ver⸗ lag und Druckerei Karl Koenen Kom⸗ manditgesellschaft in Essen, Kibbelstr. 9, am 22. Aüugust 1944 eingetragen: Eine Broschüre Fücdrich Dellwig, Lehr⸗ linge und Meister formen und gießen. Eine Bilderfolge aus der Welt der Formerlehrlinge und der Gießerei⸗ meister. Flächenerzeugnis, Fazlu 3 Jahre, angemeldet am 21. August 1944, 8 Uhr 15 Minutemn. Amtsgericht Essen. .
und Vergleichssachen
Hamburg. [68¹⁵5] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der am 29. Juni 1942 in Ham⸗ burg verstorbenen Witwe Pauline Softe Puhlmann geb. Eggers wird nach erfolgter Abhaltun termins hierdurch aufgehoben. Hambußg, den 21. ee. 1944. as Amtsgericht. Abteilung 65.
Künzelsau. Amtsgericht Künzelsau (Würt Das deearsversahren
Vermögen der
b. H. in Berlichingen,
Fris
über das irma A. Stahl, G. m. wird nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins hiermit aufgehoben.
Magdeburg. [6817] Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Bauunternehmers Walter Tuchen in Magdeburg, Fer⸗ mersleberweg 4—, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hier⸗ durch vhstezoben.
Magdeburg, den 1. August 1944.
Das Amtsgericht. Abt. 32.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam, verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den
übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin SW 6e8
Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei Gmb Berlin
Preis dieser Nummer: 10 or
r. 10 Spar⸗ und Dar-
eingetragene Genossen-⸗
Nr. 194
Anordnung III1/44 des
brauchsbedingter Abschreibungen im Preise erstattet.
r Sta
ger
monatlich 2,30 ℛℳ zuzüglich Zustellgebühr.
kosten 10 Tp.
t bends. Bezugspreis durch die Post b — Erfch s e rche e eabch Senn sue eec. r. 8 8 8 15 ℳ%, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 Mℳ.
— Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin S8W68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Denckansträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif ein⸗ zusenden, msbes
Feitdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Besristete Anzeigen müssen 3 Taͤge vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Anzeigenstelle monatlich 1,90 ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68. Wilhelmstr. 30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Pettt⸗
ondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch
Ferusprech⸗Sammel⸗Nr.: 12 42 45
Berlin, Mittwoch, den 30. August, abends
——
Reichsbantgirokonto Berlin, Kontv Nr. 1/1913 Poftscheckkonto: Berlin 418 21
1944
—
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich
Richtlinien für die Erstattung der Umstellungs⸗ und Anlauf⸗ kosten bei Rüstungsaufträgen (Umstellungs ostenrichtlinien). Vom 3. August 1944.
Anordnung Nr. 3 des Hauptringes „Technisches Glas und Keramik“ beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs⸗ produktion über ein Herstellungsverbot von Laboratoriums⸗ gegenständen aus keramischen Massen. Vom 17. Juli 1944.
Reichsbeauftragten für industrielle Fette und Waschmittel zur Aenderung der Anordnung I1/44 (Verbrauchsregelung für Seife, Seifenerzeugnisse aller Art und Reinigungsmittel). Vom 22. August 1944.
Bekanntmachung der Filmprüfstelle über Zulassungskarten.
Amtliches Deutsches Reich. 8 Richtlinien 8 für die Erstattung der Umstellungs⸗ und Anlaufkosten bei Rüstungsaufträgen (Umstellungskostenrichtlinien)
Vom 3. August 1944
Auf Grund des § 2 der Ersten Durchführungsverordnung um Führererlaß über die Bestellung des Reichsministers für
Bewaffnung und Munition vom 20. März 1940 (RGBl. 1
S. 513) sowie auf Grund des Führererlasses über die Konzen⸗ tration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 (RGBl. 1 S. 529) erlasse ich für die Erstattung der Umstellungs⸗ und Anlaufkosten bei Rüstungsaufträgen folgende Richtlinien: 1. Geltungsbereich Die Richtlinien gelten für Rüstungsaufträge . iff. II 1 des
Rüst.⸗Preis⸗Erlasses vom 11. August 1943 *)). Aufträge auf
Bauleistungen sind ausgenommen. 2. Begriff der Umstellungs⸗ und Anlaufkosten (1) Umstellungskosten sind die Kosten aus der Umstellung eines Betriebes auf die Erfordernisse einer neuen Fertigung. Es können dies Kosten sein, die den betrieblichen Nutzungswert der Anlagen erhöhen, z. B. Kosten für a) bauliche Verbesserungen, 16 b) die Beschaffung handelsüblicher Betriebsmittel sowie auch Kosten, die zu keiner Erhöhung des betrieblichen Nutzungswertes führen, z. B. a) Veränderungen baulicher Art (z. B. Abbruch und Er⸗ richtung von Zwischenwänden), Umlegen von Leitungen für Licht, Kraft, Heizung, Fernsprechanlagen und dergl., Umstellen (Abbau und Wiederaufbau von Maschinen und maschinellen Anlagen, 8 Aenderungen an Sonderbetriebsmitteln (nicht handels⸗ übliche Betriebsmittel), “ e) Verbesserungen an gemieteten Maschinen. (2) Anlaufkosten sind die Mehrkosten, die durch den Anlauf einer neuen Fertigung uͤber die bei planmäßig laufender Fertigung entstandenen Kosten hinaus anfallen, z. B. a) Anlernlöhne, einschl. Lohnnebenkosten, b) andere Anlernkosten, z. B. zusätzliche Werkstoff⸗ oder . Energiekosten, Kosten für erhöhten Ausschuß, c) Warte⸗ und Stillstandslöhne, z. B. bei stockender Werk⸗ stoff- oder Maschinenbeschaffung, einschl. Lohnneben⸗
kosten,
d) überplanmäßige Fertigungskosten, z. B. Werkstoff⸗ kosten, Fertigungslöhne, Fertigungsgemeinkosten.
(3) Unter einer neuen Fertigung ist auch eine im⸗Ver⸗
gleich zur bisherigen wesentlich anders geartete Fertigung zu
verstehen. V
3. Abgeltung der Umstellungs⸗ und Anlaufkosten
(1) Umstellungskosten, die den betrieblichen Nutzungswert der Anlagen erhöhen, werden im Wege der Verrechnung ver⸗
“
*) Ziff. II1 des Rüst.⸗Preis⸗Erlasses: 1“
Als Rüstungsaufträge gelten Vergebungen von Lieferungen und Leistungen durch folgende Stellen: —
durch den Reichsminister für Bewaffnung und Munition zugleich als Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben im Vierjahresplan, durch die Wehrmachtteile,
durch die Waffen⸗ℳ%,
durch die Organisation Todt,
durch den Reichsarbeitsdienst.
1 durch die Deutsche Reichsbahn.
Den Vergebungen der in Abs. 1 genannten Auftraggeber stehen Vergebungen von Beschaffungsgesellschaften und sonstigen selb⸗ ständigen Beschaffungseinrichtungen dieser Auftraggeber gleich.
Der Reichsminister für Bewaffnung und Munition kann Ver⸗ gebungen weiterer Stellen zu Rüstungsaufträgen erklären. Er fann anordnen, daß auch Unteraufträge von Rüstungsaufträgen für bestimmte Fertigungen oder für bestimmte Unternehmen als Rüstungsaufträge im Sinne dieser Bestimmungen gelten. Bei Gegenständen des allgemeinen Bedarfs erfolgen die Anordnungen im Einvernehmen mit dem Reichskommissar für die Preisbildung.
trieben. 1“
(2) Umstellungskosten, die den betrieblichen Nutzungswert der Anlagen nicht erhöhen, sowie Anlaufkosten werden ge⸗ sondert erstattet, soweit ihre Uebernahme dem Auftraggeber nicht zugemutet werden kann.
(3) Die Gewährung einer Finanzierungshilfe (z. B. öffent⸗ liche Beihilfe, Kriegswagnisklausel, Mob⸗Kredit usw.) ist statt⸗ haft, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
4. Bewertung
(1) Umstellungs⸗ und Anlaufkosten werden in angemessener Höhe erstattet, soweit sie bei umsichtiger, sorgfältiger Planung und bei sparsamer Wirtschaftsführung nicht zu vermeiden waren.
(2) Die zu erstattenden Kosten sind unter sinngemäßer An⸗ wendung der LSOe. zu bewerten. Danach sind z. B. im Falle der Umstellungskosten eigene Leistungen des Auftragnehmers mit den Herstellkosten zuzüglich anteiliger Verwaltungs⸗ und etwaiger Sonderkosten, Leistungen von Zulieferern mit den tatsächlichen Einstandspreisen anzusetzen. Ein Wagnis⸗ zuschlag entfällt. e 1““
5. Gesonderte Erstattung Die gesonderte Erstattung der Umstellungs⸗ kosten (Ziff. 3 Abs. 2) erfolgt entweder a) als einmaliger Gesamtbetrag zu Lasten des Rüstungs⸗ auftrages oder zu Lasten eines besonderen Umstellungs⸗ und Anlaufkostenauftrages oder b) als Zuschlag zum Preis für eine begrenzte Stückzahl oder Menge (Anlaufpreis). 6. Erstattungsantrag
(1) Soweit die erstattungsfähigen Umstellungs⸗ und Anlauf⸗ kosten nicht bereits im Zusammenhang mit der Ermittlung des Preises festgestellt worden sind, werden sie auf Antrag erstattet. Der Antrag ist beim Auftraggeber einzureichen.
(2) Dem Antrag ist eine prüfungsreife Kostenaufstellung beizufügen, die mindestens die aus Ziffer 2 ersichtliche Gliede⸗ rung aufweist. Der Antragsteller hat ausdrücklich zu versichern, daß die Kostenaufstellung nach bestem Wissen und Gewissen erstellt ist, keine aktivierbaren Beträge enthält und daß die geltend gemachten Kosten in der Kostenabrechnung gesondert von den übrigen Betriebskosten ausgewiesen werden.
7. Prüfung der Umstellungs⸗ und Anlaufkosten 8
(1) Der Auftraggeber entscheidet über die Erstattungsanträge im Rahmen dieser Richtlinien nach eigenem Ermessen, wenn die Anträge R⸗ℳ 20 000,— nicht übersteigen.
(2) Anträge über Naℳ 20 000,— sind auf wirtschaftliche Berechtigung und wertmäßige Angemessenheit besonders zu prüfen. Die Prüfung wird durchgeführt vom Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion (Ag Preis).
(3) Der Reichsminister für Rüftung und Kriegsproduktion (Ag Preis) kann andere Stellen mit der Durchführung der Prüfungen beauftragen. “
8. Zahlung des Erstattungsbetrages
Der Erstattungsbetrag wird durch den Auftraggeber gezahlt, und zwar, sofern der beantragte Betrag nach iff. 7 Abs. 2 prüfpflichtig ist, nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses durch den Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion
(Ag Preis). 9. Vorschüsse Bei Erstattungsanträgen über R ℳ 20 000,— kann der Reichsminister für Rüstung und. Kriegsproduktion (Ag Preis) den Auftraggeber zur Gewährung von Vorschüssen ermächtigen. I Betriebsbereitschaft
Der Auftragnehmer hat Betriebsanlagen, deren Kosten nach diesen Richtlinien erstattet werden, bis auf Widerruf betriebs⸗ bereit zu halten. 11. Abgrenzung zu anderen Vorschriftteaeae (1) Die Bestimmungen dieser Richtlinien gelten auch für Umstellungs⸗ und Anlaufkosten bei widerrufenen Rüstungs⸗
iund Anlauf⸗
aufträgen sowie für Umstellungs⸗ und Anlaufkosten im Zu⸗
sammenhang mit der Verlegung oder der Umsetzung von Be⸗ Verfahrensmäßig erfolgt die Erstattung im Falle a) des Auftragswiderrufs nach der Restabgeltungsanord⸗ nung vom 14. Juli 1944 (Deutscher Reichsanz. Nr. 160 vom 19. Juli 1944), der Verlegung nach den Verlegungsgrundsätzen vom 26. August 1943, (Deutscher Reichsanz. Nr. 203 vom 1. September 1943), der ümsegung nach den Umsetzungsgrundsätzen vom 20. April 1944 (Deutscher Reichsanz. Nr. 97 vom 27. April 1944).
(2) Die Regelung für Einheits⸗ und Gruppenpreise gemãäß der Ersten Durchführungsanordnung vom 27. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz. Nr. 303 vom 28. Dezember 1942), wo⸗ nach Umstellungs⸗ und Anlaufkosten auch innerhalb des Ein⸗ heits⸗ oder Gruppenpreises oder durch Umstufung des Auftrag⸗ nehmers in eine höhere Preisgruppe erstattet werden können, bleibt unberührt. Bei der Umstufung sind die Richtlinien sinngemäß anzuwenden. 12. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am 1. September 1944 in Kraft
Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. FTF. V.: Prof. Dr. Hettlage. 6
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“ Anordnung Nr. 3 des Hauptringes „Technisches Glas und Keramik“ beim Reichs⸗ minister für Rüstung und Kriegsproduktion über ein Her⸗ stellungsverbot von Laboratoriumsgegenständen aus kerami⸗ schen Massen
Vom 17. Juli 1944
5
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. 1 S. 529/,531) wird mit Zustimmung des
Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:
§ 1 Herstellungsverbot. Soweit nicht Herstellungsanweisungen dafür vorliegen, wird
mit sofortiger Wirkung verboten:
die Herstellung von Laboratoriumsgegenständen aus
keramischen Massen aller Art
8 8 2
v“ Ausnahmevorschrift.
1. Von dem Verbot des § 1 sind ausgenommen Labor toriumsgegenstände aus keramischen Massen, die von der Prüfungsstelle Keramische Industrie mit meiner Zustimmung zum Export zugelassen werden.
2. Darüber hinaus behalte ich mir vor, in begründeten Fällen Ausnahmen zuzulassen und sie it Auflagen zu ver⸗ sehen. 8
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach § 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
§ 4
Mit der Durchführung dieser Anordnung beauftrage ich den Sonderring „Technische Keramik“, Hermsdorf (Thür.).
Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy, Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 17. Juli 1944. Hauptring „Technisches Glas und Keramik“ beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. LKeiter: De Scheid.
“ Anordnung III/44 8 des Reichsbeauftragten für industrielle Fette und Waschmittel zur Aenderung der Anordnung 11/44 (Verbrauchsregelung für Seife, Seifenerzeugnisse aller Art und Reinigungsmittel) 3
Vom 22. August 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbin⸗ dung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer
Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustim⸗
mung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
Die Anordnung I1/44 des Reichsbeauftragten für industrielle Fette und Waschmittel (Verbrauchsregelung für Seife, Seifen⸗ erzeugnisse aller Art und Reinigungsmittel) vom 18. Juli 1944 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 164 vom 24. Juli 1944) wird mit Wirkung vom 1. Sep tember 1944 wie folgt geändert: b
Im § 3 Abs. 4 b werden die Worte „oder ein Doppelpaket Waschmittel für Feinwäsche“ gestrichen.
Hinter § 3 Abs. 4b wird als neuer Abschnitt e eingefügt:
„c) gegen 10 Abschnitte „c) monatlich
„Wasch⸗(Seifen⸗) Pulver ein Doppelpaket Wasch⸗ über je *% Normalpaket“ mittel für Feinwäsche “ 8— oder ein Doppelpaket
1 Wasch⸗ (Seifen⸗) Pulver und 2 Normaleinheiten Zusatzwaschmittel oder 2 Normaleinheiten Wasch⸗
8 8 hilfsmittel.“
Der bisherige Abschnitt c im § 3 Abs. 4 wird als „Ab⸗ schnitt d“ bezeichnet.
IV
In der Anordnung II/44 ist das Woꝛ „Ms⸗Seife“ überall durch das Wort „Ms⸗Seife Schmierseife“ zu ersetzen. 1