.
September 1944.
““
Staatsanzeiger Nr. 202 vom 8.
*8
„Erste Beilage zum Reichs⸗ und
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 202 vom 8
III. Säuglings⸗ und Kleinkind⸗Wäsche 1. Erstlingshemd 1 Form, nur in 30 cm Länge mit rundem Halszug (Bündchendurchzug) angeschnittenem Aermel 8
Länge Oberweite Hüftweite 7 Besondere Verarbeitungsvorschriften.
56 92 (1) Betriebe, welche bisher nicht alle Grundformen ihrer Waren⸗ 2 96 gruppen hergestellt haben, dürfen auch weiterhin nur ihre bisherigen ““ G — Grundformen fertigen. · 115* 9ou “ (2) Die Verwendung von Zierknöpfen ist verboten. Die Anweisung 48 8 . des Leiters der Fachgruppe Wäscheindustrie vom 11. 1.1943 über den
Größe 40
Hfsentlicher Anzeiger
“ Arbeitsblusen
13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweife. 15. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
19. Geselschaßten m. d. D.,
5. Verlust⸗ und Fundsachen, 11. Genoffen 6. Auslosung usw. von Wertpapteren, 2
1. Untersuchungs⸗ und Straffachen, 2. Zwangsversteigerungen,
4. Oeffentliche Zustellungen,
3. Aufgebote,
schaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, —
1 3. Aufgebote
[7038] Aufgebot.
Der Bürgermeister der Gemeinde Hoinstein, Bez. Breslau, hat das Auf⸗ gebot zur Ausschließung des Eigen⸗ tümers des Grundstücks Nr. 20 Hoin⸗ stein, Haus Nr. 21 Schmiede mit Hof⸗ raum in Größe von 4 a 96 qm gemäß § 927 BGB. beantragt. Die im Grund⸗ buch eingetragenen Eigentümer, die Bauern George Zirpel, Gottlieb Knobloch, Gottlieb Kattge jun., Gott⸗ fried Braeuer, Gottlieb Schroeter, Gottlieb Jansch, Gottlieb Braeuer, Gottlieb Thiel, Gottlieb Kattge sen.) Gottlieb Emrich, Christian Jansch, Gottlieb Ullrich und Gottlieb Dittfeld werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. November 1944 um 11 ½ Uhr vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt in Breslau, Museumstraße Nr. 9, im II. Stock, Zimmer Nr. 453, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Aus⸗ schließung erfolgen wird. (54 F 71/44.)
Breslau, den 24. August 1944.
Das Amtsgericht.
7040] Aufgebot.
1. F. 2/744. Der Fleischer Max Schulze, Berlin NO 18, Kolonie Fritz Hellmann, Block 1, Fliederstr. 82, hat beantragt, den verschollenen Hutmacher Karl Schulze, zuletzt wohnhaft in Havelberg, für tot zu erklären. Der bdezeichnete Verschollene wird aufgefor⸗ dert, sich spätestens in dem auf den 14. November 1944, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermine zu mel⸗ den, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Aus⸗ kunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen
Havelberg, den 11. August 1944.
Das Amtsgericht.
4. Nreulloe amenmxn
[7045 b
Es klagt die Ehefrau des Hilfs⸗ arbeiters Bronislaw Mielcarek, El⸗ friede geb. Wachser in Lünen, Engel⸗ straße Nr. 14, gegen ihren Ehemann auf Ehescheidung. Der Beklagte wird vor die Zivilkammer 3 b des Land⸗ gerichts in Dortmund auf den 7. De⸗ ember 1944, 9 Uhr, Zimmer 121, im mtsgericht, geladen mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Landgericht Dortmund.
Oeffentliche Zustellung.
41 0 30/44. Der Justizinspektor Hermann Reimer in Leipe, Wpr., Amtsgericht, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Waechter in Danzig, klagt gegen Frau Else Zink geb. Hecker, früher in Danzig, fetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Löschungs⸗ bewilligung mit dem Antrage: 1. die Beklagte wird verurteilt, die Löschung der Auflassungsvormerkung zu bewilli⸗ gen, die im Grundbuch von Oliva Blatt 1444 in Abt, II unter Nr. 3 für sie eingetragen ist; 2. die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Land⸗ erichts in Danzig, Neugarten 30/34, I. Stockwerk, Zimmer 201, auf den 26. Oktober 1944, 10 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Danzig, den 23. August 1944.
Die Geschäftsstelle, Abt. 41, des Landgerxichts.
[7043]
5. Verlust⸗ u. Fundsachen [7219] Victoria zu Berlin
Allgemeine Versicherungs⸗Aectien⸗
Gesellschaft. Policenaufgebot! Die Unfall⸗Versicherungsscheine Nr. 294 533 Gottlieb Mehlitz, Seitwann, Nr. 293 158 Eduard Hüting, Minden, Nr. 378 183 Brüno Semmler, Chem⸗ nitz, Nr. 381 178 August Schäfer, Ber⸗ lin, Nr. 381 278 Adolf Poppen, Frei⸗ burg i. B., Nr. 443 165 Markus Schorr, Nürnberg, Nr. 467 586 Rudolf Rehker, -ee. Nr. 468 950 Ebert Seemann, Leipzig, Nr. 469 199 Fritz Hoppe, Leip⸗ zig, Nr. 469 764 Elisabeth Krakamp, Goöttingen, und die Hinterlegungs⸗ scheine zu den Unfallversicherungen Nr. 393 730 Hugo Pohl, Berlin, und Nr. 8387 875 Eduard Hüting, Minden, sind abhanden gekommen. Falls binnen zwei Monaten kein Einspruch erfolgt, werden die Scheine außer Kraft gesetzt Berlin, den 5. September 1944. Der Vorstand
[7217] Aufgebot.
Folgende von der Deutschnationalen Lebensversicherungs⸗Akt.⸗Ges. (DR) bzw. der Deutscher Ring Lebensversiche⸗ rungs⸗Aktiengesellschaft (DR), beide in Hamburg, und der Deutschen Lebens⸗ versicherung (Gemeinnützige) Aktien⸗ gesellschaft (DL) in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, der „Deutsche Welt“ Lebensver⸗ sicherungs⸗Akt. Ges. (DW) in Berlin ausgestellten, auf das Leben der Be⸗ zeichneten lautenden Versicherungs⸗ scheine sind in Verlust geraten und werden kraftlos, falls nicht binnen zwei Monaten Einspruch bei uns erhoben wird.
Wilhelm Krapp V 01 360 (DN), Walter Rehm 101 771 (DR), Otto Schröder A 245 821 (DR), Felix Paul Lv 257 139 (DR), Frau Käthe Paul geb. Bendig und Tochter Ingrid 364 875 (DR), Willi Heute 446 123 DR), Frl. Eva Zuhl L 1.027 500 (DR), Frl. The⸗ resia Grosgatsteiger L. 1 052 318 (DR), Franz Teusch 1 103 234 (DR), Emil⸗ Bruckert 456 564 (DL), Ernst (Frei 729 041 (DL), Hans Reimers 512 33 (DL), Hermann Max Adolf Köhler 2721 (DW), Dietrich Preuß 294 108. (DR).
Hamburg 36, am 8. September 1944.
Deutscher Ring Lebensversicherungs⸗ Alkttiengesellschaft der D. A. F.
7218] Die Versicherungsscheine Nr. 209 137 und 211 932, auf das Leben des Herrn Karl Bank ausgestellt, sind verloren⸗ gegangen und werden hierdurch von uns für kraftlos erklärt, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen Ansprüche bei⸗ uns geltend gemacht werden. Berlin W 8, Krausenstr. 9/10. Mannheimer Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft AG.
7. Aktiengesellschaften
[7220] . Schontung Handels⸗A. G. Aus dem Aufsichtsrat ist ausgeschie⸗ den Herr Robert Wendt, Berlin⸗ München.
schaften auf Aktien
[7221] Berliner Handels⸗Gesellschaft. Die Kommanditaktionäre laden wir zu einer außerordentlichen Hauptver⸗ sammlung auf Mittwoch, den 4. Ok⸗ tober 1944, 11 ½ Uhr, nach Berlin in den Weißen Saal unseres Stadtbüros, Charlottenstraße 33, ein. . In der Hauptversammlung zu stim⸗
men oder Antrage zu stellen sind gemäß⸗
§ 28 unserer Satzung berechtigt:
a) diejenigen Kommanditaktionäre, welche als solche in den Aktien⸗ büchern verzeichnet sind oder ihre Eintragung in die Aktienbücher, die nur in Berlin bei unserer Emissions⸗Abteilung erfolgen kann, spätestens am 28. September 1944 beantkagen und die auf ihren Namen eingetragenen Anteilscheine spätestens am 30. September 1944 hinterlegen. G die Inhaber von Inhaber⸗Anteil⸗ scheinen, welche ihre Anteilscheine gleichfalls spätestens am Sonn⸗ abend, dem 30. September 1944, hinterlegen.
Die Hinterlegung gemäß a und b kann während der üblichen Geschäfts stunden erfolgen:
in Bexlin: bei ünserer Emissions⸗
Abteilung, Französische Straße 42a; in Bremen: bei der Norddeutschen Kreditbank Aktiengesellschaft, in Breslau: bei Herrn E. Heimann, der Mittelschlesische Bank A.⸗G., in Dresden: bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt Abtei⸗ lung Dresden, der Sächsischen Bank, der Sächsischen Staatsbank, in Düsseldorf: bei der Rheinischen Girozentrale und Provinzialbank, in Essen: bei den Herren Burk⸗ hardt & Co., in Frankfurt a. M.: bei den Herren Gebrüder Beth⸗ mann, der Deutschen Effecten⸗ und Wechsel⸗Bank, der Frankfur⸗ ter Bank, in Halle a. d. S.: bei der Hallescher Bankverein Komman⸗ ditgesellschaft auf Aktien, in Ham⸗ burg: bei den Herren Brinckmann, Wirtz & Co., der Deutschen Bank Filiale Hamburg, der Norddeut⸗ sche Kreditbank Filiale Hamburg, der Vereins⸗ bank in Hamburg, in Karlsruhe: bei der Badischen Bank, in Köln: bei der Deutschen Bank Filiale Köln, den Herren Pferdmenges & Co., Herrn J. H. Stein, in Königsberg i. Pr.: bei der Landes⸗ bank der Provinz Ostpreußen, in Leipzig: bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, den Herren Meyer & Co., der Sächsi⸗ schen Bank Filiale Leipzig, in Mannheim: bei der Badischen
8. Rommanditgesell⸗
Aktiengesellschaft
gebnisses
12
München: bei der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank, der Bagerischen Staatsbank München, der Bagye⸗ rischen Vereinsbank, den Herren Merck, Finck & Co., den Herren Seiler & Co., in Nürnberg: bei der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank Nürnberg, der Bayerischen Staatsbank Nürnberg, der Bayerischen Vereinsbank, in Stuttgart: bei der Deutschen Bank Filiale Stuttgart, der Württembergischen Bank, in Wien: bei der Creditanstalt⸗Bankverein, der Hypotheken⸗ und Credit⸗Insti⸗ tut in Wien Aktiengesellschaft, den Herren E. v. Nicolai & Co., in Amsterdam: bei der N. V. Hol⸗ landsche Koopmansbank, in Rot⸗ terdam: bei der Rotterdamsche Bankvereeniging N. V.
Die Hinterlegung kann ferner bei einem deutschen Notar oder bei der Deutschen Reichsbank, Wertpapier⸗ sammelbank, erfolgen.
Die Anteilscheine sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung bei den Hinterlegungsstellen zu be⸗ lassen. G
Im Falle der Hinterlegung der An⸗ teilscheine bei einem Notar oder bei der Deutschen Reichsbank, Wertpapier⸗ sammelbank, ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift späte⸗ stens am 2. Oktober 1944 bei unserer Gesellschaft innerhalb der üblichen Geschäftsstunden einzureichen.
Berlin, den 6. September
Der Verwaltungsrat der Berliner Handels⸗Gesellschaft. Dr. Meidinger.
10. Gesellschaften m. b. H.
6995 Das Stammkapital der Mitteldeut⸗ schen Grundstücksgesellschaft mit schränkter Haftung in Berlin⸗Wil⸗ mersdorf, Koblenzer Straße 3, ist durch Beschluß vom 9. 9. 1942 von 45 000 Itrert auf 20 000 HM herab⸗ gesetzt worden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. — Die Geschäftsführer. Michael Budnick. Friedrich William Hans.
Bank, in
1944.
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
Zinsherabsetzungsangebot für, die 4 ½ boige Niedersächsische Landesbankanleihe Ausgabe 1 von 1940 — Kenn⸗Nr. 21 110 —.
Den Inhabern der nicht verlosten Schuldverschreibungen unserer 4 ½ %ig. Niedersächsischen Landesbankanleihe Ausgabe 1 von 1940 bieten wir auf Grund der Verordnung über das Ver⸗ fahren beim Umtausch von Schuld⸗ verschreibungen der Kreditinstitute vom 8. Dezember 1941 (RGBl. I S. 746) mrt Wirkung ab 1. Januar 1945 die Herabsetzung des Zinsfußes auf 4 v. H. an.
Inhaber dieser Schuldverschreibun⸗ gen, die stakt der Zinsherabsetzung die Bareinlösung ihrer Stücke wünschen, werden aufgefordert, die Schuldver⸗ schreibungen mit Zinsscheinen per 2. 1. 1945 u. ff. nebst Erneuerungsscheinen bis spätestens zum 15. November 1944 bei uns oder bei unseren Zweig⸗ anstalten in Schwerin und Rostock mit einem entsprechenden Antrag einzu⸗ reichen.
Die fristgemäß eingereichten Schuld⸗ verschreibungen werden am 2. Januar 1945 — dem nach den Anleihebedin⸗ gungen nächstzulässigen Kündigungs⸗ termin — zum Nennwert in bar ein⸗ gelöst. Zu diesem Zeitpunkt gelten sie gemäß § 4 in Verbindung mit § 1, Abs. 5 der Verordnung als zur Rück⸗ zahlung zum Nennwert gekündigt.
Für diejenigen Schuldverschreibüngen, die nicht bis zum 15. November 1944 zur Bareinlösung eingeliefert werden, gilt nach § 1 Abs. 1 der Verordnung das Angebot zur Herabsetzung des Zinsfußes auf 4 v. H. mit Wirkung ab 1. Januar 1945 als angenommen. Die Zinssenkung ist gemäß § 5 der Verordnung jedem späteren Inhaber der Stücke gegenüber wirksam.
Hannover, den 5. September 1944.
Niedersächsische Landesbank — Girozentrale —. Brandes. Ley.
[71844 Deutsche Rentenbank.
Es wird gebeten, die Einsendung der Erneuerungsscheine, zu den 4 % Ab⸗ lösungsschuldverschreibungen der Deut⸗ schen Rentenbank bis zum Frühjahr 1945 zurückzustellen, da der Neudruck der Bogen mit Zinsscheinen per 1. 6. 1945 ff. erst nach Bekanntgabe des Er⸗ der Auslosung zum 1. 12. 1944 erfolgen kann.
Berlin, den 4. September 1944
be⸗
Berliner Verein Krankenversiche⸗ rung auf Gegenseitigkeit, Berlin⸗ Pankow, Am Schloßpark 4. Bilanz zum Schlusse des Geschäfts⸗ [7121]. jahres 1943.
A. Aktiva. Grundbesiitz . Schuldscheinforderungen: a) gegen öffentliche Kör⸗
perschaften 196 000,— 300 000,—
R.ℳ 8 237 010
496 000 —
7 108 170/ 22
b) Sonstige . Wertpapiere . . . . .. Guthaben (Hauptgeschäfts⸗ stelle) bei Banken. . . Rückstände und anteilige ““ Bestände bei den Geschäfts⸗ b“ Kassenbestand einschl. Post⸗ scheckgguthaben.. Geschäftseinrichtung.. Sonstige Aktiva .. Rechnungsabgrenzung..
191 306 96 617,90 692 672
22 183 41 077 3 679 500/‧2
8 889 217 B. Passiva,
Rücklage . . 388 641,46 Zuführung a.
d. Geschäfts⸗
ergebnis. 35 340,05 Rücklage für Ersatzbeschaffg. 7 182/74 Wertberichtigung. . . . 28 000 — Rückstellung für Pensions⸗
verpflichtungen “ 90 919 Deckungsrückstellung für
Sterbegeldverpflichtun⸗
gen und Krankheitskosten 2 863 531,58
423 981 51
80
+ übernom⸗ men v. and. Unternehm.
Zuführung im Geschäftsjahr 361 807,—
Schadenrückstellung
Rückstellung für Verwal⸗ tungskosten:
Abschlußkosten Sonstige Ver⸗ waltungskosten 24 000,— Steuern und
öffentliche
Abgaben . . 121 000,— Vorausbezahlte Beiträge Sonderkonto Reichskom⸗
missar für die Preisbildg.
8 773,37 3 234 111
4 700 000 25 000,—
170 000 220 608
3]
8 889 217/61 Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäfts jahr 1943.
—
9
A. Einnahmen. R. ℳ Ueberträge aus dem Vor⸗ jahr (Schadenrückstel⸗ eS1“ v“ Nebenleistungen der Ver⸗ I sicherungsnehmer 9 220 — Kapitalerträge: ’ Zinsen . 266 440,45 V Hausertrag 12 710,83 279 151 28 Gewinn aus Kaäpitalanlagen 6 081 25 Sonst. Einnahmen... 97 34601
17 423 212/76
7
3 300 000 — 13 731 414 22
B. Ausgaben. Zahlungen für unerledigte
Versicherungsfälle a. d.
Vorjahr 8e“ Zahlungen für Versiche⸗
rungsfälle im Geschäfts⸗
jahr: Geleistet 6 657 007,71 Zurückgest. 4 700 000,— Verwaltungskosten: Abschlußk.. 377 777,05
Sonst. Ver⸗
waltungs⸗
kosten. 1 674 276,55
Steuern und
öffentliche
Abgaben
einschließl.
45 262,34
Sozialabg.
Beiträge an
Berufsver⸗
tretungen 7 285,— Abschreibungen.. .. Zuführung zur Deckungs⸗
rückstellung] ẽ 361 807— Zuführung zur Rücklage. 35 340 05 Sonst. Ausgaben.. 12 872 75 17 423 21276 Berliner Verein Krankenversiche⸗
rung auf Gegenseitigkeit.
Der Vorstand: 6 Berthold Hansen. Wilhelm Kaufmann.
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Versich⸗ rungsunternehmung sowie der vom Vor⸗ stand erteilten Aufklärungen und Nach⸗ weise entsprechen die Buchführung, der Rechnungsabschluß und der Jahresbericht, soweit er den Rechnungsabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Berlin, den 12. Juni 1944.
Friedrich Osterwoldt Wirtschaftsprüfer
Schlesische Landeskreditanstalt [7223] in Breslau. Durch Erlasse des Herrn Reichswirt⸗
232 174,21
2 291 51281 88 07792
schaftsministers vom 18. Dezember 1943
[schuldverschreibungen
8
und 15. Mai 1944 ist der Schlesischen Landeskreditanstalt in Breslau die Aus⸗ gabe von Rℳ 15 Millionen 4 %igen Kommunal⸗ schuldverschreibungen Reihe 4: Stück 3000 über je Rℳ 100,— Buchst. A Nr. 1 — 3000, 1 Stück 5000 über je nℳ 500,— Buchst. B Nr. 3001 — 8000, Stück 11 000 über je KEℳ 1000,— Buchst. C Nr. 8001 — 19 000, Stück 240 über je Rℳ 5000,— Buchst. D Nr. 19 001 — 19 240, sowie die Ausgabe voͤn
Rℳ 20 Millionen 4 %igen Hypotheken⸗
pfandbriefen Reihe 4:
Stück 5000 über’ je Hℳ
Buchst. A Nr. 1—5000,
Stück 7000 über je Eℳ 500,—
Buchst. B Nr. 5001 — 12 000, Stück 14 000 über je Hℳ 1000,— Buchst. C Nr. 12 001 — 26 000, Stück 400 über je ℳ 5000,— Buchst. D Nr. 26 001 — 26 400, genehmigt worden.
Die Schuldverschreibungen und Pfand⸗ briefe unterliegen dem Gesetz, über die Pfandbriefe und verwandten Schuld⸗ verschreibungen öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 (RGBl. 1 S. 492). Außer den Deckungs⸗ werten, deren Abtretung oder Verpfan⸗ dung nur mit Zustimmung der Auf⸗ sichtsbehörde zulässig ist, haften dem Schuldverschreibungs⸗ bzw. Pfandbrief⸗ inhaber das gesamte Vermögen der Schlesischen Landeskreditanstalt und darüber hinaus das gesamte Vermögen und die Steuerkraft der Provinzialver⸗ bände von Niederschlesien und Ober⸗ schlesien und das gesamte Vermögen des Schtesischen bandes. Die Kommunalschuldverschrei⸗ bungen und Pfandbriefe lauten auf den Inhaber und tragen das Ausstellungs⸗ datum 1. Juli 1944. Sie werden mit 4 %, für das Jahr in hbalbjährlichen, am 1. April und 1. Oktober eines jeden
100,—
Jahres nachträglich fälligen Raten ver⸗
zinst. Die Auszahlung der Zinsen er⸗ folgt jedoch für die Geltungsdauer der Verordnung vom 17. Dezember 1943. nur einmal jährlich, und zwar
4. Juli.
anstalt kann die Kündigung zu jeden Zinstermin für alle Kommunalschuld⸗ verschreibungen und Pfandbriefe oder einen Teil derselben mit dreimonatige Frist gaussprechen, bei Teilkündigung nach vorheriger Auslofung der zu kün⸗ digenden Stücke. Sie kann auch Kom⸗ munalschuldverschreibungen oder Pfand⸗ briefe einziehen, die sie freihändig zurückkauft bder zur Darlehnsrückzah lung erhalten hat. Spätestens a 1. Oktober 2000 müssen sämtliche Kom munalschuldverschreibungen und Pfand
briefe dieser Reihen zurückgezahlt sein.
oder Teilkündigung er⸗ folgt durch Bekanntmachung in der „Allgemeinen Verlosungstabelle“ Deutschen Reichsbank, Berlin, bei Teil⸗ kündigung unter gleichzeitiger Angabe der zur Kündigung ausgelosten Stücke nach Reihe, Buchstabe, Nummer und Betrag.
Eine Gesamt
und Pfandbrief werden zum Kündigungstermin durch
die Kassen der Anstalt und die weiter
unten bezeichneten sonstigen Stellen ein
gelöst. Vom Zeitpunkt der Fälligkeit an
werden Zinsen auf die ausgelosten bzw gekündigten Stücke nicht mehr gezahlt Von seiten des Inhabers sind die Kom
munalschuldverschreibungen bzw. Pfand-
briefe unkündbar.
Gleichzeitig mit der vorgenannten Bekanntmachung werden in der meinen Verlosungstabelle“ die
77,
früher
ausgelosten oder gekündigten, aber noch
nicht eingelösten Stücke veröffentlicht
Ferner werden in demselben Blatt auch
alle anderen die Kommunalschuldver⸗
schreibungen Reihe 4 und die Pfand⸗
briefe Reihe 4 betreffenden Bekannt machungen erlassen. Die ausgelosten Stücke sowie die
und
. gekündigten fälligen
Zinsscheine
werden kostenfrei bei der Schlesischen 8
Landeskreditanstalt in Breslau,
Zweiganstalt in Kattowitz sowie sämt⸗ Sparkassen,
lichen Girozentralen,⸗ Banken und Bankiers eingelöst. Be⸗ diesen Stellen können auch neue Zins scheinbogen kostenfrei erhoben werden.
Im Falle einer Kommunalschuldverschreibungen bzw Pfandbriefe wird die Schlesische Landes kreditanstalt in Berlin und Bresla⸗ Stellen einrichten und bekanntgeben, be
denen die Konvertierung kostenlos erfolgt.
Die Eℳ 15 Millionen 4 % Kommu⸗
nalschuldverschreibungen Reihe 4 sowie
die N.ℳ 20 Millionen 4 % Hypotheken pfandbriefe Reihe 4 werden zur amt lichen Notierung an den Börsen in
Berlin und Breslau eingeführt werden. 6 Berlin un slo geführ 3 kleiver
Von der Verpflichtung zur Einreichung eines Prospektes ist durch Anordnu des Herrn Reichswirtschaftsministe vom 24. August 1944 Befreiung erteil worden. Mit dieser Anordnung gilt die Zulassung der Kommunalschuldverschrei bungen und Pfandbriefe zum Börsen⸗ handel an den Börsen in Berlin und Breslau als erfolgt. Breslau, im August 1944 Schlesische Landeskreditanstalt
Sparkassen⸗ und Girover⸗
der
Die gekündigten Kommunal⸗
Allge⸗- 6“ c) weite Größen . . . .
ihrer
Konvertierung der
50
Berufs⸗ und Arbeitskittel
46 50 1 Die vorstehenden Maßtabellen sind für die Verarbeitung verbind⸗ lich. Die darin aufgeführten Maße sind sogen. Grundmaße. Körpermaße sind Maße, die unmittelbar auf dem nackten Körper gemessen werden. Grundmaße sind die für die Größenordnung und Schnittfindung grundlegenden Maße. Sie werden bei Frauen und Mädchen über leichte Unterkleidung gemessen. 6 1. Die Oberweite der Maßtabellen entspricht dem Büstenumfang. Derselbe wird von der Rückenmitte in Höhe des Armansatzes, ausgehend übex die Brustspitzen, ringsherum gemessen. Die Hüftweite der Maßtabellen entspricht dem Hüftumfang über der stärksten Stelle der Hüfte, waagerecht gemessen. 1 Die Längenmaße der Maßtabellen entsprechen der Länge des fertigen Kleidungsstückes und werden vom Halswirbel über die Gürtellinie bis zur Saumkante gemessen. 1 8 Fertigmaße dagegen sind die Maße der fertigen Bekleidung. Sie sind aus den Grundmaßen entwickelt und müssen so bemessen sein, daß das fertige Stück die notwendige Weite enthält und ein zweckentsprechen⸗ des Tragen ermöglicht. Der Unterschied zwischen dem Grundmaß und Fertigmaß in dem Brustumfang (bzw. Oberweite), beispielsweise bei Arbeitskitteln, muß mindestens 8 cm, bei dem Hüftumfang (bzw. der Hüftweite) mindestens 10 cm betragen. Anlage 4 zur Anordnung X/44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion vom 1. September 1944 über die Anfertigung weiblicher Berufs⸗ und Arbeitskleidung Höchstzulässiger Durchschnittsverbräuch an Werkstoffen Im Produktionsabschnitt darf nachfolgender höchstzulässiger Durch⸗ schnittswerkstoffverbrauch nicht überschritten werden: 3 1 Stoff⸗ Stoff⸗ Größe preite in em
verbr. in m
Typenbezeichnung
Berufs⸗ und Arbeitskittel Frauen⸗Kittel Kleidartige Schlupfform a) mit kurzem Aermel.
b) mit langem Aermel. Frauen⸗Arbeitskittel ohne Kragen 8 a) mit kurzem Aermel. 78/80 b) mit langem Aermel . . . 3, 78/80 Frauen⸗Arbeitskittel mit Kragen a) mit kurzem Aermel ... b) mit langem Aermel. Wickelschürze W1ʒ a) mit kurzem Aermel 42— 48 3,20 78/80 b) mit langem Aermel 42—48 3,60 78,80 Bei den Arbeitskitteln 1—4 darf, im Produktionsabschnitt der durchschnittliche Werkstoffverbrauch bei der Ausführung mit kurzen Aeérmeln 2,95 m
und bei der Ausführung mit langen Aermeln 3,30 m
nicht überschreiten. Zur Einhaltung dieser Vorschrift können z. B.
30 09% der Produktionsmenge nach Form 1, 50 % nach Form 2 und % nach Form 3 gearbeitet werden.
Größe
I.
11“ 9*
78/80
78/80 78/80
Stoff⸗ verbr. in m
Stoff⸗ Typenbezeichnung en in om 5. Frauen⸗Berufsmantel mmit Kragen (Einheitsmantel für öffentl. Auftraggeber lt. besonderer Herstellungs⸗ 3,33 vorschr.) mit lang. Aermel 3,61 8 3,74 Für die Ausführung in kurzen 8 Aermeln verringert sich der je⸗ weilige Stoffverbrauch um durch⸗ schnittlich 40 cm II. Berufs⸗ und Arbeitsschürzen 1. Frauen⸗Trägerschürzen in Jumperform a) kleine Größen.. b) normale Größen.. . 48—50 Frauen⸗Halb⸗oder⸗Bund⸗ schürzen 1 a) normale Größen 44 — 46 . 8 b) weite Größen 48— 50 6 3 III. Spezialbekleidung für Frauen 8 1. Schwestern⸗Kleider⸗ schürzen mit Rückenschluß — a) mit langem Aermel 44—48 4 b) mit kurzem Aermel 44— 48 b 2. Schwesternschürzen
40 42
78/80 78/80 78/80 78/80 78/80
3,12 3,20
78/80 78/80 78/80
78/80
78/80
78 /80 78/80
3,90 3,50 Traͤgerform 40—48 2,00 78/80 1“ 3. Frauen⸗Arbeitshosen . Din⸗Norm 61547 mit Brustlaiutz . 42— 48 IV. Berufs⸗ und Arbeitskleidung 1. Jugendl. Arbeitskleider a) mit kurzem Aermel 38 —46 b) mit langem Aermel 38 — 46 2. Frauen⸗Arbeitskleider a) mit kurzem Aermel 42 — 52 3,40 78/80 b) mit langem weitem Aermel 42 — 32 3,80 78/80 3. Straßen⸗ und Werktags⸗ kleider a) mit kurzem Aermel 40 — 48 b) mit langem Aermel 40 — 50 c) in Frauengrößen 44 — 52 4. Spezial⸗Arbeits⸗Trachten⸗
2,75 78 /80
78/80 78/80
2,95 3,30
2,90
78/80 78/80
9) mit kurzem Aermel 40 — 52 b) mit langem Aermel.. 40 — 52 5. Frauen⸗Werktags⸗ oder Arbeitsblusen a) mit kurzem Aermel.. b) mit halbem Aermel. . Jc) mit langem Aermel.. 6. Arbeitsröcke a) mit enger Schrittweite 40 —-48
.40— 48 . 40 — 50 . 42 — 52
0,85. 138/40
II. Sänglings⸗ und Kleinkinder⸗Oberbekleidung
bpbh) mit normaler Schrittweite 40 —-48 1,15. 138/40
Knopfhöchstverbrauch bleibt bestehen. Darüber hinaus wird für die weibliche Berufs⸗ und Arbeitskleidung folgender Knopfhöchstverbrauch fostgelegt:
a) Berufsmäntel, Arbeitskittel mit kurzem Aermel, 7 Knöpfe, Berufsmäntel, 9 Knöpfe, Wickelschürzen mit kurzem Aermel, insgesamt 2 Knopfe, Wickeischürzen mit langem Aermel, insgesamt 4 Knöpfe, Trägerschürzen ohne Knöpfe, 8 Arbeitskleidung 8 Knöpfe,
g) Berufskleidung 8 Knöpfe. “ 11“ 63) Die Ausstattung mit Schärpen, Plisseeteilen, Zierknöpfen, Zier⸗ steppereien, Fichus und Jabots, Doppelpaspeln und Aermelvolants, ferner das Herstellen von Schultergarnierungen und ganzen Falten⸗ röcken ist verboten. —
insgesamt b) 1—
c) d)
Arbeitskittel mit langem Aermel, insgesamt
8) f)
111““
(4) Die Maßtabellen sind für die gesamte Verarbeitung verbindlich.
(5) Arbeitsmäntel und Arbeitskittel erhalten einen Saum von 2 cm geschnitten, 1 cm genäht.
(6) Fertig bezogene Paspeln oder Schrägstreifenbänder sind in dem durchschnittlichen Höchststoffverbrauch nicht enthalten.
(7) Für Uebergrößen (über Größe 50) wird der notwendige Mehr⸗ verbrauch an Stoffen bei allen Kleidungsstücken auf 15 % des Durch⸗ schnittsverbrauches begrenzt.
(8) Die Anfertigung von Arbeitsröcken ist an Auflagen des Leiters der Fachabteilung weibl. Berufs⸗ und Arbeitskleidung gebunden. (9) Die Anfertigung von Frauenberufsmänteln lt. besonderer, Her⸗ stellungsvorschrift darf nur für Lieferung öffentl. Auftraggeber, wie Wehrmacht, Reichspost und Bahn u. ähnl. oder für Lieferungen, die an besondere Auflagen gebunden sind, erfolgen.
Anlage 5 8 zur Anordnung X/44 des Produktionsbeauftragten se Bekleidung unb Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung unb Kriegsproduktion vom 1. September 1944 für die Anfertigung von Kinder⸗ 1 bekleidung
“ 86 Typenliste und Maßtabell I. Mädchenbekleidung Eb 1. Mädchen⸗Schürzen je 1 Form, Größe 60 — 90 in Hänger⸗ und Trägerform Knabenschürzen 2 Formen, Größe 40 — 55 mit angeschnittenem und angesetztem Träger Kleinkind⸗Schürzen 2 Formen, Gr. 45 — 55 Passen⸗ oder Kollerform Mädchen⸗Kleider 3 Formen, Gr. 60 — 100 mit kurzen oder langen Aermeln 8 aus Kunstseide, wollenen oder Mischgewe Jungmädchen⸗Kleidung 3 Formen, Gr. 95 — 105 mit kurzen oder langen Aermeln aus Kunstseide, wollenen oder Mischg 6. Turnhosen 1 Form, Gr. 0—8 8 1. Kleinkinderanzüge “ 272¹²1) Bluse oder Heimm mit kurzem oder langem Aermel b) Anknöpfhose oder Trägerhose 3 Formen, Gr. 45 — 55 mit eingeschnittenen oder aufgesetzten Tasch 2. Kleinkind⸗Kleider 3 Formen, Gr. 45 — 55 mit kurzen oder langen Aermeln in Passen⸗, Hänger⸗ oder Taillenform Säuglingskleid 1 Form, Gr. 42 in Passenform mit langen Aermeln Blusen für Knaben oder Mädchen 1 Form, Gr. 45 — 55 “ mit kurzem Aermel Spielhose für Knaben oder Mädchen 2 Formen, Gr. 45 — 55 8 mit glatter oder gezogener Hosfe Passen⸗ oder Taillenform 1 Sonnenhosen für Knaben und Mä 2 Formen, Gr. 45 — 55 8 mit glatter oder eingereihter Hose und Brustschutz Ueberjäckchen für Knaben und Mädchen 2 Formen, Gr. 1 — 3 1⸗ oder 2 reihig Janter I“ 1 Form, Gr. 45—55 ohne Taschen mit oder ohne Futter mit höchstens 2 Knöpfen mit langem Aermel Trägerrock 1 Form, Gr. 45—55 mit Bund und Träger Trägerhoͤse 2 Formen, Gr. 45—55 mit Latz, Steg und eingesetzten Taschen oder mit Steg und Taschen 8. Mädchenmantel 1 Form, Gr. 42 — 45 8 mit Masse, ganz gefüttert 8 Längensaum 5 cm, Aermelsaum 3 em Kleinkindmantel 2 Formen, Gr. 42—45 a) Hamburger Form mit oder ohne Oberkragen Rückengurt ganz gefüttert 2 reihig, links und rechts zum glatter Aermel Längensaum 5 cm Aermelsaum. 3 cm mit Revers Rückengurt 2 reihig glatter⸗ Aermel Längensaum 5 ecm Aermelsaum 3 cm Sommerkopfbedeckung für Knaben und Mädchen 3 Formen, Gr. 45— 54 mit abgefüttertem Kopf und Rand in Südwester⸗, Schuten⸗ oder Flapperform Winterkopfbedeckung 3 Formen, Gr. 48—54 “ . a) für Mädchen: Gnomforruiumm—
1 Form, Gr. 45— 55 mit angesetzter Achsel Schlupfform
1 Form, Gr. 45 —55
3 Knöpfen
kurzem Aermel Knabenoberhemd 1 Form, Gr. 50 — 55 mit Schillerkragen
5
Schulterpasse
2 Brustknöpfen Mädchen⸗Nachthemd 1 Form, Gr. 60 und 70 hoch geschlossen
mit langem Aermel
2 Knöpfe
Schlafanzüge
1 Form, Gr. 60 und 70 2 teilig 1 Jacke langer Aermel 2 Knöpfe
Hose mit Durchzug Lätzchen
3 Formen
1 Knopf mit Zwirnöse Wagenkissen
Größe 40 % 40 cm
einfach umsäumt umkettelt Größe 40 1.40 ecm
1 Form
Größe 80 80 cm Windeln aus Mull 1 Form “ gesäumt Größe 80 80 cm
1 Form (Schlupfform)
2 Größen a) 30 240 cm b) 60 % 80 cm
Artikel
W““
Größe
36 38 40 42 60 65 70 75 80 85 90 95 100 8 40 45
u“ 220 55
kleidung gemessen.
9„
I. Kinderbekleidung
1. Mädchenschürzen
a) Hängerform...
b) Trägerforrm.. 2. Knabenschürzen
3. Kleinkindschürzen 4. Mädchenkleider
b) für Knaben: Südwester 8 Klappe mit Aufschlag und Ohrenteil gefüttert
8
2) mit kurzem Aermel b) mit langem Aermel
8 8—
Kleinkind⸗Taghemd für Mädchen
mit rundem Halsausschnitt
8 9
runde, ovale oder spitze Form Ober⸗ und Unterstoff mit Schrägblenden eingefaßt
8
Unterlagen aus Flanell
Wickeltücher aus Flanell
2. Windelhose aus Igelit in den Größen 1, 2 und 3 aus 0,12 mm starken Igelitplatten
1 als Zugband ist Igelitband zu verwenden Betteinlagen (Unterlagen) aus Igelit
Maßtabellen für Kinderbekleidung
Länge Hüft⸗
95 100 105 110
60
65
70
75
80
85
90
95 100
40 45 50
55
Anlage 6
zur Anordnung X/44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung
und Rauchwaren des Reichsministers für Ruüͤstung und Kriegs⸗
produktion vom 1. September 1944 für die Anfertigung von Kinderbekleidung
Höchstzulässiger Durchschnittsverbrauch an Werkstoffen
Im Produktionsabschnitt darf nachfolgender höchstzulässiger Durch⸗
schnittswerkstoffverbrauch nicht überschritten werden:
60 — 100
2 8
4
Kleinkind⸗Taghemd für Knaben
Aermel mit Handbund zum Knbpfen
Knopfverschluß mit 2 Knöpfen
einfach umsäumt oder umkettelt
aus 0,15 mm starken Igelitplatten 5
1
P aß n⸗ breite hinten
Passen⸗ breite
weite vorn
REsSsIlliltill!
Die vorstehenden Maßtabellen sind für die Verarbeitung verbind⸗ lich. Die darin aufgeführten Maße sind sogenannte Grundmaße.
Körpermaße sind Maße, die unmittelbar auf dem nackten Körper gemessen werden.
Grundmaße
sind die für die Größenordnung und Schnittfindung grundlegenden Maße. Sie werden bei Frauen und Mädchen über leichte Unter⸗
1. Die Oberweite der Maßtabellen entspricht dem Büstenumfang. Derselbe, wird von der Rückenmitte in Höhe des Armansatzes, aus⸗ gehend über die Brustspitzen, ringsherum gemessen. ¹
2. Die Hüftweite der Maßtabellen entspricht dem Hüftumfang, über der stärksten Stelle der Hüfte waagerecht gemessen.
3. Die Längenmaße der Maßtabellen entsprechen der Länge des fertigen Kleidungsstückes und werden vom Halswirbel über die Gürtellinie bis zur Saumkante gemessen.
Fertigmaße
dagegen sind die Maße der fertigen Bekleidung. Sie sind aus den Grundmaßen entwickelt und müssen so bemessen sein, daß das fertig Stück die notwendige Weite enthält und ein zweckentsprechendes Tragen ermöglicht. Der Unterschied zwischen dem Grundmaß und Fertigmaß in dem Brustumfang (bzw. Oberweite) beispielsweise be Mädchenkleidern muß mindestens 6 cm betragen.
Größe oder Länge
Stoff⸗ verbr. in m
Stoff⸗ breite in em
60 — 75 70 — 90 40 — 55 45— 55
78/80 78/80 78/80 78/80
1,20 1,05 0,50 0,70 60 — 100 2,00 2,25