1944 / 204 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

8 Anlage 11

zur Anordnung X/44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegspro-⸗ duktion vom 1. September 1944 über die Anfertigung von Bettwäsche

Typenliste I. Bettwäsche für Erwachsene 1. Kopfkissenbezug G 1 Form Größe 60/50 cm mit Knopflochsaum 3 cm hreit 3 Knöpfe und 3 Knopflöcher oder 2 ¼ 3 Knopflöcher (für Verwendung von Knopfstreifen)

Sonstige 2Wweißwaren. Die Produktion der noch zugelassenen Weißwaren wird vom Leiter der Fachabteilung im Wege von Auf⸗ lageprogrammen geregelt. v“ .

a) mit kurzem Aermel . 95 105 2,50 8 . 88 Anlage 1 b) mit langem Aermel. 95 105 2,80 zur Anordnung X/44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und

. 1ö““ 0—8 1,00 Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion 11 1““ Kleintind⸗ 8 vom 1. September 1944 über die Anfertigung von Rülschen und

Weißwaren Oberbekleidung 11“ 8 1. Kleinkindanzüge Höchstzulässiger Durchschnittsstoffverbrauch a) mit kurzem Aermel Im Produktionsabschnitt darf nachfolgender höchstzulässiger Durch⸗ b) mit langem Aermel schnittswerkstoffverbrauch nicht überschritten werden: 2. Kleinkindkleider Stoffverbrauch in m . a) mit kurzem Aermel 45 —55 per Stück ae dee, 3. Säuglingskleid 848 1 1 Größe 140/225 8 1 langer Aermel. ... ... 42 8 brhents e. g8 en oben und unten 1 em breit gesäumt 4. Blusen für Knaben u. Mädchen Band 40 cm lang, 15—18 mm breit. Ueberknöpfer mit kurzem Aermel .45 —55 Arbeitsschutzhauben aus Stoff m. 1 Form 8 5. Spielhose f. Knaben u. Mäd⸗ Tüll 8 Größe 140/220 cm oben und unten 4 com br

v5– d 1“ 8 6. Sonnenhose f. Knabe Kopfkissen⸗Inlett 1 Form

Mädchen.. Größe 80/50 cm Nr. 204

7. Ueberzieh jäckchen f. Knaben, II. Arbeitsschutzhauben für Männer 4 seitig zugenäht mit 20 cm 8 .

Stoff⸗ Stoff breite in em

Größe oder verbr. Länge in m

Deutscher Rei⸗

8

Preußischer Staatsanzeiger

Erscheint an sedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ. zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der

5. Jungmädchenkleider

A hal

45— 55 45— 55

Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ Zeile 1,10 £̊.ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛℳ. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckanfträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. Befriftete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21

Anzeigenstelle monatlich 1,90 7ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68, Wilhelmstr. 30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Uimfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 M. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Berlin, Montag den 11. September, abends

——

Band 42 «cm lang, 10 mm breit 88 45 55 für die Zugvorrichtung oder 18 em Gummiband.

—₰½

Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 12 42 45

SS 00 00 r Sr

—1

SE ArAnS

45— 55 45 —55

42 55 42 55

,S SS SSF 28 88

190 S

Besondere Verarbeitungsvorschriften,

(1) Die Verarbeitung der Schutzhauben ist so vorzunehmen, daß das esamte Haar geschützt ist, die Haube sich auch bei plötzlicher Bewegung (Bücken, Laufen, Zugreifen usw. nicht löst, jedoch im Fall der Gefahr mühelos abzustreifen ist. Diesem Zweck dient die vorgeschriebene Zugvorrichtung. 1 (2) Die Tüllhaube ist mit einem Abschlußband zu versehen, an das sich die Zugvorrichtung anschließt.

42—55 42 —55

8

—— 88

20 SS

48—54 48—54

00

Anordnung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über die Streichung von langfristigen Werkzeug⸗ und Lehren⸗ aufträgen Vom 28. August 1944

icur⸗ Entlastung der Werkzeug⸗ und Lehrenindustrie ordne ich an:

1. Alle Aufträge auf handelsübliche Handwerkzeuge, Ma⸗ schinenwerkzeuge und Meßzeuge, die vor dem 1. Juli 1943 erteilt wurden, sind vom Auftragnehmer ohne Benachrichti⸗ gung des Bestellers mit sofortiger Wirkung zu streichen. Aus⸗ genommen sind ältere Aufträge, sofern

bis zum 15. September 1944 eine Dringlichkeitseinstufung

meiner Lehren⸗ und Werkzeugstelle

0 S8S8

d80* 2*.*

Langbinder

1 Form Schleifenbinder 1 Form

u. Mädchen S 8. a) . . 1. e aus öe beeht ““ II. Kinderbettwäsche 1u“ 1“ 1 . b) Futtersto Band 70 ecm lang, mm brei ; 6“ ; ; 1u“ Noll- 8 88 8 8. ff für den Abschluß ber Zugvoerichteng. sgeshistecheng Inhalt des amtlichen Teiles: 25. 1 LTööö . 89 8 85 Verordnung 8 u III. Armblätter Stoffverbrauch in qm Größe 40/35 cm Deutsches Reich ““ Prag 11 In Cmachzer zaffe 29 ., wohteh. goer. 1” Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark 8 . FEe; G d. f f 2 5 4 8 7*6 . 88 . 2 181 8 S. i i 1 1 )ti 1 1 8 45 —55 S 8* per b Fiten nit sach Fehn. Lö“ über die Verfallserklärung von beschlag⸗ Kohn, Robert Israel, geb. 15. 7. 1900 in Teschen, CCe“ e 10. Trägerhose ““ Foli 8 2 flö nahmten Vermögen. heimatzust. nach Teschen, wohnh. gew. Prag II, Tuch⸗ 1944 für di 8 öI1““ a) mit Latz und Steg. 111A111XAX“ Frdif E“ Verwendung von Knopfftreifen) Verordnuüng über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichs⸗ machergasse 29, Beenk.a. ,2 82 1. im August 1944 wie folgt festgesetzt: b) mit Steg und Taschen 8 Folie 1 Form mark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zah⸗ Kraus, geb. Grünhut, Helene, geb. 10. 8. 1893 in 2fd. M Staat Einheit r. 11. Mädchenmäntel as““ d Stoff Größe 80/50 cm 3 lungsmittel für die Umsätze im August 1944. Tachau, heimatzust. nach Tachan, wohnh. gew. Prag I, . 8 b 8 Folie G mit Knopflochsaum 3 ecm breit Anordnung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗ Barmherzigengasse 12, 8 b 12 EE 3 Knöpfe und 3 Knopflöcher oder 1 produktion über die Streichung von langfristigen Werkzeug⸗ Künzel, Erich, geb. 12. 12. 1897 in Aussig, heimat⸗ 1 Chile 190 Pesos 10,— a) Hamburger Form 293 Knopflöcher (für Verwendung von K und Lehrenaufträgen. Vom 28. August 1944. zuständig nach Aussig, wohnh. gew. Karlsbad, Strobel⸗ 2 China 100 Nanking⸗Dollar⸗ 0,51 Wagendedenbezug Anordnung Nr. 1 zur Aenderung der Anordnung 11/44 (0 3) berger⸗Str. 5, . .“ 190 Pesos (b 1) Futterstoff. Größe 80/80 cm des Reichsbeauftragten für Feinmechanik und Optik über Lord, Leo Israel, geb. 30. 4. 1884 in Mähr. Neustadt, 5 ern 8 669 8 b) mit u“ 1 ““ mit Knopflochsaum 3 cm breit 88 Bereich der Orthopädie⸗Mechanik. Vom Eecherchush Neustadt, wohnh. gew. Wien VII, Berlin, 7 September 1944. 1 (a erstoff.. 5 55 3 Knöpfe und 3 Knopflöcher oder 7. August 1944.“ Schottenfeldgasse 24, 1“ 8 13 W“; * 8 E Verwendung von Knopfst 1 8 18 8 Hugo, 88 3. 10. 1889 8 ö Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding. 8 nderdeckbettbezu 1I“ 8 . eimatzust. na undenburg, wohnh. gew. in den⸗ . * 868 8) Oberstoff. 1“ (3) Die Nähte der Tüllhauben sind entweder vernäht oder mittels 1 zug 1““ tli zu . g es G 1en b) Futterstoff . Band (unter entsprechendem Mehrverbrauch) zusammenzufassen. Größe 100/150 cm Am iches 1 Mechner, geb. Schwarz, Sidonie Sara geb. 8. 6.1891 14. Winterkopfbedeckung (4) Die Schutzhauben sind ohne Garnierung und ohne jede Verzierung mit Knopflochsaum 3 ecm breit .“ 8 Deutsches Reich in Velky⸗Saris⸗Prerov Beimat st ch Bömbhvenn. Kr a) Oberstof0a 48—54 zu verarbeiten. Für etwa vorhandene Bestände an Zierbändern nzvf 1 5 X“ ich. . Sq Dheimatzust. nach Dombrau, . L 8 r iten. Für den 1 , 4 Knöpfe und 4 Knopflöcher oder 1 Teschen, wohnb w Kr. T b) Futterstftft 48— 54 Paspeln, E und egr 8 eine ee 888 224 Knopflöcher (für Verwendung von Knopfstreifen) Bekanntmachung Göring⸗Str 18- gew. Trzynietz, Kr. Teschen, Hermann⸗ . 2 2 2 21 2 M 8 S C 8 2 22 8 8 Wn 3 5 8 1 G 2 4 4 90 9 1II. Eeaing⸗ und CoE hnet vom Tage des Inkrafttretens dieser An § 6 der Verordnung über den Verlust der Protek⸗ Meisl, Robert, geb. 26. 1. 1917 in Troppau, heimat⸗ 1. Erstlingshemden 8 (5) Andere als in der Anlage 8 aufgeführte Artikel dürfen bis auf Größe 80/100 cm ratsangehörigkeit vom 2. November 19422 RBl. I, zuständig nach Troppau, wohnh. gew. Wien VII, Kirchen⸗ nur in 30 cm Länge . . . . 0,35 weiteres aus dem zugewiesenen Werkstoff nicht mehr hergestellt 2 seitig 1 em breit gesäumt S. 637 stelle ich fest, daß die Voraussetzungen für den Ver⸗ asse 48, Kleinkind⸗Taghemd werden. 6. Kinderbettuch mögensverfall nach-§ 5 dieser Verordnung bei nachstehend Menzel, geb. Ventura, Beccei (Rebecca), geb. 5. 6 f. Mädchen .. .... 5 0,55 (6) Die Kopfhauben dürfen nur in einer Größe als Einheitsgröße 1 Form aufgeführten Juden vorliegt: 1878 in Mikolav, heimatzust. nach Nikolsburg, wohnh. Kleinkind⸗Taghem 1“ 1 gefertigt werden. 8 8 Größe 100/160 eam 1. Apte, geb. Münz, Olga Sara, geb. 23. 12. 1887 in gew. Wien XV, Wiedner Hauptstr. 23 1 Knaben 1 0,80 (7) Für Armblätter zweifach oder zweifacher Stoff und Gummi⸗ 2 seitig 1 cm breit gesäumt Wad Pol 92 7 Gee 8 98 Ersapeinage werben dse Feile emweser zufarnnengellebt ober 8 Wagen biser⸗Jne— 88 L“ heimatzust. nach Lundenburg, wohnh. Menzel, Rudolf, geb. 29. 6. 1871 in Mistelbach/ ND., Mädchennachthem 1,30 einfach rund genäht oder mittels Kettelstich bzw. mittels Band 1 Form 38 Feemn invenhurg, heimatzust. nach Nikolsburg, wohnh. gew. Wien XV 1 1,50 eingefaßt. 8 1XA“ Größe 40/35 cm 28 88. st 88 Mrrael, 1“ 8 88 1eees Wiedner Hauptstr. 23, Schlaf anzug Anlage 9 4 seitig zugenäht mit 20 cm Füllbffnung Panztzuft. btch Prag, wohnh. gew. Teplitz⸗Schönau, Neubauer, August Israel, geb. 6. 8. 1872 in Karls⸗ IWeig..16120 u. 80 2,00 zur Anordnung X/44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung 8. Kinderkissen⸗Inlett I 1“ . bad, heimatzust. nach Karlsbad, wohnh. gew. in Karlsbad b See Futterstoff. n 88b und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegspro⸗ ,Ferra0,86 8.e peah eg 111 P i 8 k, Marianne Sara, geb. 8. 1. 1904 in Nikolsburg, oder agenkissen 4 4 1. S ber 1944 über die Anfertiaun n em ez. „heir 8 3 au⸗ 4 8 2 1 1 e 11314“ duktion vom 1. September 86899 82 . nfertigung von Krawatten 4 seitig zugenäht mit 20 cm Füllöffnung witz, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Kirchengasse 21, Fraat, ngch Nikolsburg, wohnh. gew. Nikolsburg, Auslieferungskennzeichnung durch eine Auftragsleitstelle h. Wickeltücher 80 80 0,83 xvypenliste 9. Wagendeckbett⸗Inleit— Bechert, Franz, geb. 28. 9. 1890 in Saaz, heimatzust Pollat Ernst geb. 3 12. 1898 in Jägerndorf, heimat⸗ gegeben wurde. Winvdeln . ..... . 80980 6,82 6. Vierecktücher für Herren ü1“ nach Saaz, wohnh. gew. Prag 1, Konviktgasse 5, zuständig nach Jägerndorf, wohnh g Wien IV. 2. Unter handelsüblichen Werkzeugen und Lehren im Sinne Windelhose aus Igelit Größe e hn 9 Leo Israel, geb. 88 1894 in Petschkowitz Schmöllergasse 5, 1 “dieser Anordnung werden alle in DIX-Normen enthaltenen 11“ nach Boskowitz, wohnh. gew. Köln⸗ „Pollak, Rolf, geb. 23. 12. 1908, heimatzust, nach alle ütatsg mnühig geführten Gegenstände folgender b. Holle Olmütz, wohnh. gew. Wien III, Am Modenapark 3, ruppen verstanden:

4 seitig zugenäht mit 20 cm Füllöffnung aus Kunstseide b 18

Igelitstärke 0,12 mmm 1— 3 0,35 - Betteinlage (Unterlage) 1 10. J“ Beche aghag Fern Broch, geb. Holler, Rosa Sara, geb. 28. 6. 1892 in

Igelitstärke 0,15 mm . . .. 30 40 0,12

Besondere Verarbeitungsvorschriften

60 % 80

0,48

Größe 30 130 cm aus Kunstseide 1 Form

Feste Krawattrn mit Schild 1 Form

Größe 100/150 m

4 seitig zugenäht mit 20 cm Füllöffnung ½ Bei der Schreibweise der Masse ist die Breite für das Fertigmaß

Köln, heimatzust. nach Boskowitz, wohnh. gew. Köln⸗ Kalk, Markt Nr. 88 .

Reinkraut, Paula, geb. 21. 2. 1899 in Posen,

heimatzust. nach Kanitz, wohnh. gew. Wien IX, Dietrich⸗ steingasse 3, 1

a) Präzisionswerkzeuge b) Diamantwerkzeuge c) Drehmeißel

Feste Schleifen mit Schild 1 Form Herrenschals Größe 30 130 -cm aus Wolle oder Kunstseide fertig gewebt 8

Ehrlich, Moritz, geb. 31, 10. 1898 in Rudnik, heimat⸗ d) Spannzeuge e) Lehren

k) Meßzeuge einschl. Meßuhren, Feintaster u. dgl.

Dreiecktücher

1 Form Ernte⸗Kopftücher Größe 75 75 cm fertig gewebt

11) Das Anbringen von überstehenden Säumen oder Rüschen (Volants), Unterlagen oder Applikationen, Maschinen⸗ und Hand⸗ hohlsaumarbeiten ist verboten.

(2) Das Anbringen von Stickereien jeder Art ist verboten.

(3) Die Ausstattung mit Zierfalten und Ziervolants, Biesen⸗ gruppen, Schärpen, Fichus und Jabots sowie das Herstellen von ganzen Faltenröcken ist verboten. 6 8

(4) Bei der Verarbeitung der Schürzen sind Doppelpaspeln sowie Aermelvolants und die Ausstattung mit Plisseeteilen, Zierknöpfen, Zierstickereien untersagt. 1 svom 1. September 1944 über die Anfertigung von Krawatten

(5) Die Anweisung des Leiters der Fachgruppe Wäscheindustrie und Schals

vom 11. Januar 1943 über den Knopfhöchstverbrauch bleibt best Fe. Höchstzulässiger Durchschnittsstoffverbrauch 8

bHarüber hinaus wird für die Kinderbekleidung folgender Knop gcn G b g b Im Produktionsabschnitt darf nachfolgender höchstzulässiger Durch⸗ Typ enbezeichnung

höchstverbrauch festgelegt: m ti 1 1b a) Kinderschürzen .2 Knöpfe, schnittswerkstoffverbrauch nicht überschritten werden: 6 Knöpfe, 88 8

b.) Mädchenkleiduug. go.) Kleinkindkleidunngn]. 2 Knöpfe, d) Einknöpfanzüge .. . . 8 Knöpfe. 6) Als Saumzugaben werden vorgeschrieben: a) für Kinderschürzen: 2 em geschnitten, etwa 1 em genäht, b) für Mädchenkleider: 8 em geschnitten, etwa 6 cm genäht, c) für Kleinkindkleidung 6 om geschnitten, etwa 5 cm genäht. (7) Fertig bezogene Paspel⸗ oder Schrägstreifenbänder sind in dem durchschnittlichen Stoffhöchstverbrauch nicht enthalten. .

3 1 Anlage 7 8 zur Anordnung X/44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion vom 1. Septembe 1944 über die Anfertigung von Rüschen und Weißwaren

Typenliste I. Arbeitsschutzhauben für Frauen 1. Arbeitsschutzhaube 1 1 Form für Frauen aus Stoff (staubdicht) Arbeitsschutzhaube 1 Form für Frauen aus Tüll, luftdurchlässig Arbeitsschutzhaube 1 Form für Frauen aus Stoff mit Tüll staubdicht und luftdurchlässig. II. Arbeitsschutzhauben für Männer Arbeitsschutzhauben 1 Form ür Männer aus Tüll.

III. Die Produktion von Operations⸗ und sonstigen Berufshauben wird im Wege von Auflageprogrammen durch den Leiter der Fachabteilung geregelt.

IV. Armblätter a) kleine normale Form (Form 1 N) b) kleine einseitig spitze Form (Form A) *) größere einseitig spitze Form (Form B).

Reinkraut, Sara, geb. 8. 4. 1901, in Posen, heimat⸗

an erster Stelle genannt. 8 8 G wohnh. gew. Reichenberg, zuständig nach Kanitz, wohnh. gew. Wien IX, Dietrich⸗

Anlage 12 zuständig nach Rosenthal I,

1 8 8 Laurenziberg Nr. 5, 1

zur Anordnung X/44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung b . 85 8 steingasse 3, und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegspro⸗ Fehsn geb⸗ I Theresie, geb. 10. 7. 1887 in Rosenzweig, geb. Gottlieber, Gisela, geb. 27. 5. g) Handwerkzeuge. duktion vom 1. September 1944 über die Anfertigung von Bettwäsche einau, Kr. Teschen, heimatzust. nach Karwin, Kr. 1877 in Lomk E112 heimatz 3. Aufträ fS S

1“ Teschen, wohnh. gew. Teschen Schloßstr. 24 1877 Lomkau, Kr. Teschen, heimatzust. nach 3. ufträge auf Sonderwerkzeuge und Sonderlehren nach Höchstzulässiger Durchschnittsverbrauch an Wertstoffen. Fink, geb. Unger, Karoline Sara heimatzust nach Jablunkau, wohnh. gew. Jablunkau, Hermann⸗Göring⸗ Füthünngez. die vor dem 31. Dezember 1943 erteilt wurden,

Im Produktionsabschnitt darf nachfolgender höchstzulässiger Durch⸗ Auspitz bei Brünm wohnb. bet Frristodt 8 Feschen Straße 44, 18 3 sind ohne Benachrichtigung des Bestellers zu streichen, sofern schnittswerkstoffverbrauch an Bettbezugsstoffen und Inlett nicht über⸗ 1 1u“ Siegel, Ernst, geb. 21. 8. 1888 in Brünn, heimatzust. nicht

. 1 Adolf⸗Hitler⸗Platz 94 - 2 schritten werden. S;s h. 5* 8 nach Hohenstadt / March, Reg.⸗Bez. Troppau, wohnh. gew. i inglichkeitsei 2 8 1 Fischer, Robert, geb. 15. 4. 1905 in Lundenburg, Wien 1X, Verggaffe 27. 1 h. g eine 1“ meine Lehren⸗ und

heimatzust. nach Göding, wohnh. gew. Prag II, Salm⸗ Eaa- 8 gasse 9, ch g 9b Prag II, S Schleudere 12 Isidor, geb. 6. 1. 1905 in Teschen, oder . Grün, Bernhard, geb. 11. 2. 1901 in Startsch, Bez. heimatzust. nach Teschen, wohnh. gew. Teschen, Viadukt⸗ Auslieferungskennzeichnung durch eine Auftragsleitstelle Trebitsch, heimatzust. nach Troppau, wohnh. gew. Prag I, 8 b. 16. 3. 1902 in Lundenb vorliegt. - 8 S Hugo, geb. .3. 1902 in Lunden „, 8 1 9 Hugo, g. Wenn der Besteller die Sonderwerkzeuge für sein derzeitiges

»Plattnergasse 19 III, heimatzus ch Lundenburg, L Gutfreund, Fritz, geb. 30. 11. 1908 in Saaz, heimat getmatzust. nach Lundenburg, wohnh. gew. Lundenburg, G öti f Fritz, g aaz, heimat⸗ Konrad⸗Henlein⸗Str. 25 B Fertigungsprogramm noch benötigt, so steht ihm der Weg

80/120 88 80 V zuständig nach Saaz, wohnh. gew. Prag lI, Benediktstr. 5 Se . 1 2 8 22 üb5 ““ 8 140/244 140 1 Haas, Friedrich Irael, hhe. 6 Kegs in Laadena⸗g „Stein, Ernst Ifrael, geb. 14. 5. 1886 in Steben bei v Kee e den Wertzeugbewirtschafter offen. 140/255 140 heimatzust. nach Lundenburg, wohnh. gew. Kirschfeld⸗ Saaz, heimatzust. nach Steben, wohnh. gew. Steben Nach Fern 1. Januar 1945 werden derartige rückwirkende DOst (Hoödnitz), 1 Nr. 23, Kennzeichnungen für Aufträge, die vor dem 31. Dezember Haas, Karl, geb. 14. 3. 1908 in Tscheitsch, Bez. Göding, Steiner, Hugo Israel, geb. 29. 1. 1878 in Gablonz 1943 erteilt worden sind, nicht mehr ausgegeben. heimatzust, nach Göding, wohnh. gew. Wien 1I, Wipp⸗ a. d. Neiße, heimatzust. nach Gablonz a. d. Neiße, wohnh. 4. Die für die Durchführung der gestrichenen Aufträge von b . 1 gew. Gablonz a. d. Neiße, Parkstr. 5, den Auftraggebern gegebenen Bezugsrechte verfallen.

8 . lingerstr. 1, E11““ 3 Heller, Franz Israel, geb. 26. 1. Stern, Max, geb. 1. 4. 1886 in Gelsenkirchen, heimat⸗ Der Reichsminister für Rüs⸗ riegs 80/45 Kr. Brüx, heimatzust. * zuständig nach Libusch, Bez. Firone ent⸗Gen. 1“ uö“ u 86n. Prag XIX, Schnellgasse 19, gew. Essen, Kronprinzenstr. 13, 1““ Dr. Herdan, Gustav Ifrael, geb. 21. 1. 1897 in Taußig, Siegfried Israel, geb. 15. 6. 1883 in Swo⸗ Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, jetin, Kr. Saaz, heimatzust. nach Modreiovice (Blauen⸗ Lehmstätte Nr. 106, 3 . 3 dorf), Kr. Rakonitz, wohnh. gew. Prag XIX, Banater „Herrmann, Mathilde, geb. 2. 3. 1927 in Wien, Straße 2, bei Ludwig Wurm, heimatzust. nach Sniet, Bez. Ledetsch a. d. Sasau, wohnh. Tobias, Friedrich Israel, geb. in Deutsch⸗Leuthen, gew. Wien IX, Glasergasse 19, Kr. Teschen, heimatzust. nach Deutsch⸗Leuthen, wohnh. gew. Deutsch⸗Leuthen Nr. 185,

„Hübsch, Karl Ifrael, geb. 2. 9. 1897 in Weitentrebe⸗ titsch, Kr. Podersam, heimatzust. nach Saaz, wohnh. gew. . Weinmann, geb. Kohn, Laura Sara, geb. 29. 8. 1877 Komotau, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew.

Prag VII, Myslbek⸗Platz 10, u“ Prag XVI, Pekar⸗Ufer 11,

V. S ne geb. 3. 5. 1879 in Zalesi bei Selcan, eimatzust. nach Neusattl, wohnh. gew. in Neusattl Wilhelm, gésch. Kornfeld, geb, Mandl Paula, 8 gee; er 14 b 144 . ; S II. 2* 8 581 . eb. 2 20. Dr. Kaufmann, Oskar, geb. 16. 3. 1870 in Krakau, 6. 4. 1887 in Wien, heimatzust. nach Boskowitz, 1944 (RAnz. Nr. 78 vom 1. April 1944) wird angeordnet: Beimacsäse S. Sencee wohnh. gew. Karlsbad, gew. Wien IXY, Argentinier Str. 29/1V/59, 8 Artikel 1 Sprudelstr. 136, Haus Pascha, Winter, Emmeri eb. 18. 7. 1896 in 2 § 1.29 1 21. Kemp, Paul, geb. 22. 11. 1897 in Jägerndorf, heimat⸗ heimatzust. nach wohnh. Se. Pencd Fat 8. () 1 der Anordnung 11/44 00 3) erhält folgende d. nach Jägerndorf, wohnh. gew. Wien XII, Hof⸗ Bubner Str. 77— H“ 1 Fassung: ttätsgeschäfte, sowei ingergasse 22, Ziffer, Otto Israel, geb. 5. 10. 1906 in Dombrau, „Sanitätsgeschäfte, soweit sie der Fachabteilung Chirurgie⸗ Koblitz, Hans Israel, geb. 31. 12. 1888 in Braunau/ Kr. Teschen, heimatzust. nach Dombrau, wohnh. gew. in instrumente und Sanitätsbedarf der Wirtschaftsgruppe Sudetengau, heicfatzust. nach Braunau, wohnh. gew. Orlau, Adolf⸗Hitler⸗Str. 402, Einzelhandel als Mitglieder angehören“. 1 Bober Nr. 107, Kr. Trautenau, Zweig, Alfred Israel, geb. 13. 10. 1879 in Wien, Artikel2 Dr. med. König, Robert Israel, geb. 28. 7. 1893 in heimatzust. nach Ober⸗Rosenthal, wohnh. gew. Wien IX Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkünd Blatna, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Prag II, Frankgasse 2/7. in Kraft verantwortlich 116““ 88 % Segg e 8 Deutschherrenstr. 12, . Pr den 7. Certed 1944 . 1 8 24. Kohn, Arthur, geb. 17. 8. 1884 in Röscha, Kr. Poder⸗ 9 Jena, den 17. August 1944. 8 G 11“ .““ sam, heimatzust. nach Röscha, wohnh. gew. Karlsbad Eine Beilage Herberstr.? 1 8 . 2 8 9 Preis dieser Nummer: 20 Tp

16 Anlage 10 3 8 zur Anordnung X/44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion

Schnittmaße

Leinen, Halb⸗

Halb⸗ kunst⸗

maß leinen seide in cm in em in em

Stoff⸗ breite in em

Inlett 8 in em Stoff⸗ 1. Bettwäsche für breite Erwachsene 8 1. Kopfkissenbezug 88/50 1. Langbinder . 2. Bettuch 140/225 lang geschnitten 3. Ueberknöpfer 140/227 mindestens 1,17 m... 1.A“ 4. Kopfkissen⸗ Einlagestoffe ... Inlett. 2. Schleifenbinder II. Kinderbett⸗ 5,5 cm breit wäsche verstellbar von 34 44 cem. Wagenkissen⸗ Einlagestoff entfällt G Ripsband 3 m, 15 mm breit Kinderkissen⸗ 3. Feste Krawatte mit Schild bezug.. fertige Mindestlänge 36 cm Wagendeck⸗ . gemessen vom Schild bis zur Spitze.. bettbezug 80/80 Ginlggestoff Kinderbett⸗ 4. Feste Schleife mit Schild bezug Fest - f Jh Kinderbettuch a) verarbeitet mit Schild. b) verarbeitet mit Band... Wagenkissen⸗ Einlagestoff entfällt. fücge. Die für die Herstellung von Krawatten er⸗ ““ inderkissen⸗ lassene Normvorschrift vom 8. 5. 1939 findet . ee. . .: keine Anwendung. ““ E““ 5. Herrenschals IIIöö6 IIö“ 8 ün8 whech⸗ 100/150 100/302 100 fertig gewebt ett⸗Inlett. 71 g 68 6. Vierecktücher für Herren Besondere Verarbeitungsvorschriften Größe 90 ¼ 90 cm . . . (1) Die Bettwäsche muß fadengerade geschnitten bzw. gerissen werden. 7. Damenschals (2) Das Besticken und Garnieren (mit Einsätzen, Verzierungen oder Größe 30 % 130 cm dergl.) von Bettwäsche ist verboten. S 8 einschl. angewebter Franse (Fortsetzung in der Ersten Beilage.) 8. Dreiecktücher b a) Größe 80 80 cm diagonal geteilt.. b) Größe 90 % 90 cm- geteilt 8 9. Erntekopftücher Größe 75 ¼ 75 c-m fertig gewebt.

80/115 140/288 140/226

80/50 - 80/102

EEbb1885.

9 *

1903 in Würschen,

40/35 80/43 Würschen, wohnh. gew.

80/50 80/115

Anordnung Nr. 1

zur Aenderung der Anordnung II/44 (0 3) des Reichsbeauftragten für Feinmechanik und Optik über Absatzlenkung im Bereich der Orthopädie⸗Mechanik Vom 17. August 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Zweiten Verordnung über die Bewirtschaf⸗ tung feinmechanischer und optischer Erzeugnisse vom 25. März

80/178 80/184

100/335 80/112

100/90

100/177

100/150 80/100 80/100

100/160

100/323 80/108

100/87

100/170

40/35 40/72 80

80/50 80/102 80

.

80/80 80/162 80

E

9

W1I1“

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzetgenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam:

Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren. J. A.: Dr. Weinmann, 5⸗Standartenführer.

4 8

Der Reichsbeauftragte für Feinmechanik und Optik. Paul Henrichs.

88

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