1944 / 206 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Zentralhandelsregifter

1. Handelsregifter,

2. Güterrechtsregifter,

3. Vereinsregister, 4. Genossenschaftsregister,

5. Musterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,

7. Konkurse und Vergleichssfachen. 8. Verschiedenes.

1. Handelsregister

Für dte Angaben in ) wird eine Gewähr ür die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.

Fiddichow. [7190] In das Handelsregister Abteilung 4 ist bei der Firma A. Peter, Fiddichow (Nr. 51 des Registers), am 16. August 1944 folgendes eingetragen worden:

Die Firma ist geändert in „Georg Hilbich“.

Fiddichow, den 16. August 1944.

Amtsgericht. 1

Mainz. [7193] H.⸗R. A 3692. In das Handelsregister

wurde heute bei der Firma „Carl

Schmidt“ in Mainz eingetragen:

Die Prokura der Dorothea geb. Deppisch, Ehefrau von Carl Schmidt, ist erloschen.

Mainz, den 2. September 1944.

Amtsgericht.

lauen, Vogtl. Bekanntmachung. Amtsgericht Plauen (Vogtl.),

den 30. August 1944.

A 1611 Mondäna⸗Werkstätte Oelßner & Co., Plauen (Vogtl.). Die Prokura der Käthe Ruttloff geb. Saemann ist erloschen.

Remscheid. [7195] Handelsregister Amtsgericht Remscheid. Veränderung: àA 914 Lp. 1. 8. 1944 F. W. Kraemer, Remscheid⸗Lüttringhausen, Clarenbach (Stahlwerk und Federn⸗ fabrik). Die Prokura des Carl Beckmann, Kaufmann, Remscheid, ist erloschen.

Solingen. [7229] . Handelsregistereintragung:

H.⸗R. A Nr. 3820 bei Paul Tang, Solingen⸗Gräfrath, am 4. September 1944: Offene Handelsgesellschaft seit dem 1. September 1944. Die Ehefrau Paul Tang, Julie geb. Hüchelbach, ist

in das Geschäft als persönlich haftende Gesellschafterin aufgenommen. Die ihr erteilte Prokura ist hierdurch erloschen.

Solingen, den 5. September 1944.

Amtsgericht. Wipperfürth.

Bekanntmachung. b Im Handelsregister A wurde heute unter Nr. 43 die Firma Balken & Co. mit dem Sitz in Wipperfürth eingetra⸗ gen. Persönlich haftender Gesellschafter ist Dr. Heinz W. Balken, Kaufmann in Wipperfürth.

Kommanditgesellschaft seit dem 1. April 1944. Ein Kommanditist ist beteiligt.

Wipperfürth, den 4. September 1944.

Das Amtsgericht. [7197] Handelsregister Amtsgericht Zeitz, den 2. September 1944. Umwandlung:

In das Handelsregister Abteilung B t bei der unter Nr. 126 eingetragenen Firma E. A. Naether, Aktiengesellschaft, Zeitz, heute eingetragen worden:

Durch Beschluß der Hauptversamm⸗ lung vom 27. Juni 1944 ist die Aktien⸗ gesellschaft auf Grund der §§ 263 ff. des Aktiengesetzes mit Wirkung vom 1. Juli 1943 ab in eine Gesellschaft mit be⸗ chränkter Haftung umgewandelt und sodann übertragen nach Handelsregister Abteilung B unter Nr. 128 wie folgt: E. A. Naether Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Zeitz. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Kinderwagen sowie Holz⸗ und Metallwaren aller Art. Die Gesell⸗ schaft ist berechtigt, Zweigniederlassun⸗

en zu errichten, sich an anderen Unter⸗ nehmungen zu beteiligen sowie Inter⸗ essengemeinschaften mit anderen Unter⸗ nehmen abzuschließen. Die Gesellschaft ist insbesondere auch zum Erwerb und dur, Veräußerung von Grundstücken efugt.

Stammkapital: 6 000 000 R ℳ. Geschäftsführer: Generaldirektor Wal⸗ ter Naether, Zeitz, Fabrikdirektor Alfred

erger, Neis⸗ Fabrikdirektor Richard Naether, Zeitz. b Dem Heinrich Runknagel in 8 ist Gesamtprokura derart erteilt, daß er in Gemeinschaft mit einem Geschäftsführer zur 1“ der Gesellschaft ermäch⸗ tigt ist.

Die Satzung ist geändert und neu gefaßt. . Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch mindestens zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Die Versammlung der Ge⸗ sellschaftr kann bestimmen, daß einzelne Geschäftsführer allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt sein sollen.

Generaldirektor Walter Naether in Zeitz ist berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten.

Als nicht eingetragen wird noch ver⸗ ffentlicht: Den Gläubigern der Gesell⸗ schaft steht es frei, soweit sie nicht Be⸗ friedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheit zu verlangen.

Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den Deutschen Reichs⸗ anzeiger. 8 1

[7196]

4. Genossenschafls⸗ reaister

Bekanntmachung.

In das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 50 die Genossenschaft „Sozial⸗Gewerk der DAF (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Ahaus, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, in Ahaus“ ein⸗ getragen worden.

Das Statut ist am festgestellt.

Gegenstand des Unternehmens ist: 1. Die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, so⸗ zialen Betreuung und Leistungsförde⸗ rung in den beteiligten Betrieben; 2. die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Be⸗ triebe.

Die gesamte Tätigkeit der Genossen⸗

Ahaus. [7166]

22. Mai 1944

[schaft hat der Zielsetzung der deutschen

Arbeitsfront zu entsprechen und sich nach den vom Amt für Sozialgestaltung in Handwerk und Handel in der deut⸗ schen Arbeitsfront ergehenden Richt⸗ linien zu vollziehen.

Ahaus, den 25. August 1944.

Das Amtsgericht. Arnstadt. [7151] zenossenschaftsregister Amtsgericht Arnstadt, 23. August 1944. Gn.⸗R. 13 (Stadtilm) Ehrensteiner Spar⸗ und Darlehnskassenverein ein⸗ getragene Genossenschaft it unbe⸗

schränkter Haftpflicht in Ehrenstein.

Durch Generalversammlungsbeschluß vom 28. Novemher 1943 ist das vom Reichsverband der deutschen landwirt⸗ schaftlichen Genossenschaften Raiff⸗ eisen e. V. Berlin herausgegebene Musterstatut E 2 a angenommen worden.

Die Firma der Genossenschaft lautet jetzt: Raiffeisenkasse eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Sitz Ehrenstein.

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Be⸗ zug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeug⸗ nisse); 3. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung. Brandenburg, Havel. f7152]

Bekanntmachung.

In das Genossenschaftsregister ist am 1. September 1944 unter Nr. 65 bei der Golzower Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht eingetragen worden: 1

Die Firma heißt jetzt: Raiffeisenkasse Golzow, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Golzow, Kreis Zauch⸗Belzig.

Amtsgericht Brandenburg (Havel).

Brieg, Bez. Breslau. [7168] Amtsgericht Brieg, Bez. Breslau, den 30. August 1944.

7 Gn.⸗R. 2 Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genosfenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht, Sitz Stoberau, Kreis Brieg. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 20. August 1944 ist die Firma 1 des Statuts) geändert in Raiffeisenkasse.

Eger. [7169] Amtsgericht Eger.

Gn.⸗R. IV 158, 7. 8. 1944: Spar⸗ und Darlehenskassen⸗Verein für Ein⸗ siedl bei Marienbad und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftung, Sitz Einsiedl. In der Hauptversammlung am 25. Juni 1944 wurden die Satzungen in den §§ 1 und 53 geändert. Die Firma lautet nunmehr: „Raiffeisenkasse in Einsiedl b. Marienbad, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Alois Zitterbart. In den Vorstand gewählt: Franz Lenz, Bürgermeister in Einsiedl. Gustav Diener ist nunmehr Obmann⸗ stellvertreter.

Gn.⸗R. I 410, 8. 8. 1944: Deutsche landwirtschaftliche Lagerhaus⸗ und Be⸗ triebsgenossenschaft in Luditz, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Luditz. Hans Grimm ist nicht mehr Obmannstellvertreter, sondern nur Vor⸗ standsmitglied; Karl Schösser wurde zum Obmannstellvettreter gewählt.

Gn.⸗R. VIII 273, 10. 8. 1944: Molke⸗ reigenossenschaft Stiedra, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Sitz Stiedra. Aus dem Vor⸗ stand ausgeschieden: Karl Stark. In den Vorstand gewählt: Albin Woidich, Bauer in Krasch 41. 1

Gn.⸗R. VIII 43, 11. 8. 1944: Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Welper⸗ schitz, registrierte Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftung, Sitz Welperschitz. In der Hauptversammlung am 16. April 1944 wurden die Satzungen in den §§ 1, 44, 53 und 83 geändert. Die Firma lautet nunmehr: „Raiffeisenkasse Welperschitz, registrierte Genossenschaft

mit unbeschränkter Haftpflicht.“ Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungs⸗ tafel der Genossenschaft in Welperschitz oder durch Rundschreiben an alle Mit⸗ glieder.

Gn.⸗R. VIII 103, 11. 8. 1944: Spar⸗ und Darlehenskassen⸗Verein für Schweißing und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung, Sitz Schweißing. In der Haupt⸗ versammlung am 23. Juli 1944 wurden die Satzungen in den §§ 1, 6, 7, 44, 53 und 83 geändert. Die Firma lautet nunmehr: „Raiffeisenkasse in Schwei⸗ ßing, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung.“ Die öffent⸗ lichen Bekanntmachungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft in Schweißing oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Wenzel Eckert. In den Vorstand gewählt: Josef Dörr, Wirtschaftsbesitzer in Schweißing. Grn⸗R. VIII 299, 8. 8. 1944: Spar⸗ und Darlehenskassenverein für den deut⸗ schen Teil von Solislau und die Ort⸗ schaften Wuttau, Wranowa, Sittna, Swina, Elhotten und Hniemitz in So⸗ lislau bei Mies, registrierte Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftung. In der Hauptversammlung am 19. Dezem⸗ ber 1943 wurden die Satzungen in den §§ 1, 6, 7, 44, 53, 55 und 83 geändert. Die Firma lautet nunmehr: „Raiff⸗ eisenkasse in Solislau, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung.“ Der Geschäftsanteil ist auf Rℳ 50,— erhöht. Die öffentlichen Be⸗ kanntmachungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Ge⸗ nossenschaft in Solislau oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder.

Falkenberg. O. S. [7170] Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 23. Juli 1944 ist die Firma der Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Wiesengrund, in Raiffeisen⸗ kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Wiesengrund, geändert worden. 8 Falkenberg, O. S., 30. August 1944. Amtsgericht.

Greifswald. [7172] Gn.⸗R. 17 Ländliche Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Gützkow, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Gützkow. Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse Gützkow, eingetragene Genossenschaft —mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Gützkow. Amtsgericht Greifswald, 4. Sept. 1944.

Greifswald. [7173]

Gn.⸗R. 72 Sozial⸗Gewerk Greifs⸗ walder Handwerker und Handwerker des Kreises Greifswald eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Greifswald. Das Statut vom 21. Juli 1940 ist durch Beschluß der Ge⸗ neralversammlung vom 31. Mai 1944 mehrfach 88 und neu gefaßt. Die Firma lautet jetzt: Sozialgewerk der DAF. (Handwerk, Handel und Ge⸗ werbe) des Kreises Greifswald einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Greifswald. Der Gegen⸗ stand des Unternehmens ist 1. die Schaf⸗ fung und Betätigung einer gemein⸗ samen Betriebsorganisation für die Ge⸗ biete der Menschenführung, sozialen Be⸗ treuung und Leistungsförderung in den beteiligten Betrieben, 2. die gemein⸗ schaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen uns Maßnahmen der beteiligten Betriebe. Die gesamte Tätigkeit der Genossenschaft hat der Zielsetzung der Veutschen Arbeitsfront zu entsprechen und sich nach den vom Amt für ö in Handwerk und Handel in der Deutschen Arbeits⸗ front ergehenden Richtlinien zu voll⸗

ziehen. Amtsgericht Greifswald, 4. Sept. 1944.

Mährisch Schönberg. [7153] Sere segiaftesePhss Amtsgericht Mährisch Schönberg, den 8. August 1944.

5 Gn.⸗R., 36. Bei der Genossen⸗ schaftsfirma „Nordmährische Bürsten⸗ und Pinselfabrik, registrierte Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Schönau bei Mähr. Rothwasser“ wurde eingetragen:

Zufolge Beschlusses in der ordent⸗ lichen Hauptversammlung der Genossen⸗ schaft vom 26. Juni 1944 wurden neue Satzungen angenommen und es treten die bisherigen Satzungen außer Kraft.

Die Genossenschaftsfirma lautet nun⸗ mehr: „Nordmährische Bürsten⸗ und Pinselfabrik, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpficht“, Sitz Schönau bei Grulich.

Organe der Genossenschaft sind: A. der Vorstand; B. der Aufsichtsrat; C. die Generalversammlung.

Der Vorstand besteht aus 3, der Auf⸗ sichtsrat aus 5 Mitgliedern. Der Ge⸗ schäftsanteil beträgt 500 Rℳ. Die Haft⸗ summe ebenfalls 500 für je Anteil.

Die übrigen Bestimmungen in der neuen Satzung betreffen innere Ver⸗ hältnisse der Genossenschaft.

1 2*

München. [7202] Amtsgericht München. Genossenschaftsregister.

Dorfen, den 5. September 1944.

„Feinmetall“ Lieferungsgenossenschaft des Mechaniker⸗ und Feinmechaniker⸗ handwerks München⸗Oberbayern ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht. Sitz München. Das

Statut ist errichtet am 21. Juli 1944.

Gegenstand des Unternehmens ist Ver⸗

mittlung von Lieferungsarbeiten aller

Art an die Genossen, die Uebernahme

und Ausführung solcher Arbeiten, der

Betrieb aller diesen Zwecken unmittel⸗

bar oder mittelbar dienenden Geschäfte

sowie die Beteiligung an Einrichtungen, die der wirtschaftlichen Förderung der angeschlossenen Genossen dienen.

Ratibor. [7203] In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 149 eine Genossenschaft un⸗ ter der Firma Einsatzgenossenschaft des Malerhandwerks, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Ratibor, eingetragen. Das Statut ist am 22. Juli 1944 festgestellt. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist die Ueber⸗ nahme von Großaufträgen für das Malerhandwerk, die Aufteilung solcher Auüfträge unter die Genossen, die Un⸗ terstützung der Gsnossen bei der Finan⸗ zierung und Durchführung der Auf⸗ träge, insbesondere die Beschaffung der erforderlichen Rohstoffe, sowie die Vor⸗ nahme aller sonstigen Geschäfte, die daͤ⸗ mit zusammenhängen. Amtsgericht Ratibor, den 1. Sept. 1944.

Ohlau. ““ „77082]

In unser Genossenschaftsregister wurde heute unter Nr. 86 a bei der Elek⸗ trizitäts⸗Genossenschaft e. G. m. b. H. in Klein Jenkwitz folgendes einge⸗ tragen: 8

Die Genossenschaft ist durch Be⸗ schlüsse der Generalversammlungen vom 25. Juni und 30. Juli 1944 aufgelöst.

Ohlau, den 23. August 1944.

Das Amtsgericht.

Peitz. 1o8

In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 4 Rahmstation Schwie⸗ och, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Schwieloch, Kr. Lübben, eingetragen: 8

Die Firma lautet jetzt: „Raiffeisen⸗ molkerei Schwieloch, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz Schwieloch..

Peitz, den 5. August 1944. . Das Amtsgericht Lieberose. Rottweil. 17154] Amtsgericht Rottweil.

Im Genossenschaftsregister Band VII Nr. 111 wurde am 2. September 1944 bei der Firma Sozial⸗Gewerk für Hand⸗ werker von Rottweil u. Umgebung e. G. m. b. H., Sitz Rottweil a. N., ein⸗ getragen: In der Generalversammlung vom 19. Juli 1944 wurde die Firma der Genossenschaft abgeändert in: Sozial⸗Gewerk der Deutschen Arbeits⸗ front (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Rottweil e. G. m. b. H., Sitz Rottweil a. N.

Westerstede. [7086]

Genossenschaftsregister Nr. 93 Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Linswege.

Durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 22. Juli 1943 wurde die Genossenschaft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt und ein neues Statut angenommen. Die Genossenschaft heißt nunmehr: Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Linswege. Die Haftsumme für jeden erworbenen Geschäftsanteil beträgt 800 Rℳ; die höchste Zahl der Geschäftsanteile beträgt 5. b

Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Ge⸗ nossenschaft melden, vehen⸗ zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Westerstede, den 29. August 1944.

Amtsgericht.

5. Musterregifter

Coburg. [7241]

Musterregister Amtsgericht Coburg.

Eintsag Nr. 708. kant Bruno Klett in Schney, Obfr., ein unversiegelter 2 lag, ent⸗ haltend einen Kunstharzverschluß, pla⸗ stischs Erzeugnis, Fabr.⸗Nr. 109, Schutzfrist sechs Jahre, angemeldet am 9. August 1944, vorm. 11 Uhr 15 Min., eingetr. am 29. 8. 1944.

Eintrag Nr. 702. Urheberin: Firma W. Goebel, Porzellanfabrik Oeslau und Wilhelmsfeld, Sitz Oeslau: Die Ver⸗ längerung der Rhusfrit um sieben Jahre für die Muster Fabr.⸗Nr. FN 028, HX 0204, Hum 0137/A und um drei Jahre für die Muster Fabr.⸗Nr. FN 032, HX 0206, HX 0205, GR 06, RF 0109/II und CE 096 wurde am 29. August 1944, vorm. 11 Uhr, an⸗ gemeldet; eingetragen am 29. 8.1944.

Urheber: Fabri⸗

Mannheim. 1u“ Musterregister Amtsgericht Mannheim, 5. Sept. 1944. M.⸗R. IV/43. Rheinische Gummi und Celluloid⸗Fabrik, Mannheim⸗ Neckarau: Schutzfristverlängerung wei⸗ tere fünf Jahre.

[7298]

Mannheim. 1

Musterregister 8 M.⸗R. 1V/44. Rheinische Gummi⸗ und Celluloid⸗Fabrik, Mannheim Neckarau: Schutzfristverlängerung wei⸗ tere fünf Jahre.

7. Konkurfe und Vergleichssachen Berlin. [7300] Ueber das Vermögen des Architekten Carl August Jüngst, Lutherstr. 40, Ausweichbüro z. Zt. Luckenwalde, Jüterboger Str. 42, (Bau⸗ atelier Jüngst⸗Bauweise), ist heute, 10 ¾ Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet worden. 352. N. 8. 44. Verwalter: Willy Meyer, Berlin⸗ Spandau, Schönwalder Str. 13/14. Frist zur Anmeldung der Konkurs⸗ forderungen bis 22. 10. 1944. Erste Gläubigerversammlung: 9. 10. 1944, 11 ¾ Uhr. Prüfungstermin am 15. 11. 1944, 11 ¾ Uhr, im Gerichtsgebäude, Berlin⸗Charlottenburg, Tegeler Weg Nr. 17/720, 11. Stock, Zimmer 280. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 14. 10. 1944. Berlin, den 7. September 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 352.

[7301]

Berlin.

Ueber den Nachlaß des am 16. De⸗

zember 1943 verstorbenen Kaufmanns Ernst Gerspucher, zuletzt wohnhaft ge⸗ wesen in Berlin⸗Wilmersdorf, Schlan⸗ genbader Str. 78, ist heute, 11,20 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. 352. N. 9. 44. Verwalter: Willy Meyer, Berlin⸗Spandau, Schönwalder Str. 13/14. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 22. 10. 1944. Erste Gläub gerversammlung: 1944, 11 ½ Uhr. Prüfungstermin am 15. 11. 1944, 11 Uhr, im Gerichts⸗ gebäude, Berlin⸗Charlottenburg, Tege⸗ ler Weg 17/20, II. Stockwerk, Zimmer Nr. 280. Offener Arrest mit Anzei frist bis 14. 10. 1944. b Berlin, den 7. September 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 352.

Hamburg. 77302]

Ueber das Nachlaßvermögen des am 15. März 1944 in Hamburg verstorbe⸗ nen Kaufmanns Walther Julius Bösenberg, zuletzt wohnhaft ge⸗ wesen Hamburg, 10 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: Dipl.⸗Kaufmmann Hans Pohlmann, Hamburg, Am Weiher 16. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 4. Ok⸗ tober 1944. Anmeldefrist bis zum 5. November 1944. Erste Gläubiger⸗ versammlung: Dienstag, den 3. Oktober 1944, 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungs⸗ termin: Dienstag, den 5. Dezember 1944, 10 Uhr.

Hamburg, den 6. September 1944. Das Amtsgericht. Abteilung 65. [7303]

Neustadt a. d. Weinstraße. Bekanntmachung. N 2/44. Durch Beschluß des Amts⸗ gerichts, dahier, vom 5.

laß des am 20. November 1943 zu Neu⸗ stadt a. d. Wstr. gestorbenen und zu⸗ letzt da wohnhaft gewesenen Kauf⸗ manns Ernst Ludwig Eduard Hans Wilde das Konkursverfahren eröffnet, der Rechtsbeistand Ernst Müller in Neustadt a. d. Wstr. als Konkursver⸗ walter ernannt, der offene Arrest er⸗ lassen, die Anzeigefrist auf 28. Sep⸗

tember 1944, die Frist zur Anmeldung

der Forderungen auf 3. Oktober 1944, der Wahltermin auf Mittwoch, 4. Oktober 1944, 16 Uhr, und der Prü⸗ fungstermin auf Mittwoch, den 18. Ok⸗ tober 1944, 16 Uhr, im Sitzungssaal, Zimmer Nr. 32, des Amtsgerichts, da⸗ hier, festgesetzt.

Neustadt a. d. Weinstr., 5. Sept. 1944. Geschäftsstelle des Amtsgerichts (K. G.).

[7304]

Osterwieck, Harz. Beschluß. 3 N 4/37. Das Konkursverfahren über das Vermögen: 1. der offenen Handelsgesellschaft H. Bäthmann in Hornburg; 2. der persönlich haftenden Gesellschafter: a) Kaufmann Heinrich Bäthmann, b) Kaufmann Wilhelm Bäthmann, beide in Hornburg, wird nach Abhaltung des Schlußtermins auf⸗ gehoben. Osterwieck/ Harz, 1. September 1944. Das Amtsgericht. Abt. 3.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam. verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin 8W 68 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret GmbH. Berlin

Preis dieser Nummer: 10 T

Berlin W 62.

September 1944, nachm. 16 Uhr, ist über den Nachah

[7299] Amtsgericht Mannheim, 5. Sept. 1944.

Reinhold Hofweg 13, ist heute,

8

den

8 8 Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei München über

Medaille für Kunst und

Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 153 vom 11. 7. 1944 ist das Verfahren über die Be⸗

schaftlichen Bestimmungen dieser Anordnung nicht berührt.

8 haltungs⸗ und Instandsetzungsarbeiten.

8.4

eichsan⸗

C1“

vorherige Einsendung

Erscheint an sedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Poft monatlich 2,30 ℛℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 R⸗ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SWG8, Wilhelmstr. 30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 Nh. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

reußischer Staatsanzeiger

für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm hreiten Petit⸗ Lene 10 ℛ&ℳ, ei

Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckansträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig r. vg.; ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterftrichen) oder durch Spertdruck (besonderer Vermerk

am Rande) hervorgehoben werden sollen. 3 Jage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

ner dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛℳ.

Befristete Anzeigen müssen

Berlin, Mittwoch, den 13. September,

abe

ds

Reichsbdankgirokonto Berlin, Kunto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21

1944

n

Nr. 206 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 12 42 45

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich Ernennungen und sonstige Personenveränderungen. 31. Anordnung über das Bauverbot. Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Prag über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Prag über die Aufhebung einer Einziehungsverfügung in Nr. 136/1943.

die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. 13. Bekanntmachung des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle über Herausgabe von Werkstoffeinsatzlisten. Vom 11. Septembex 1944.

Amuichs Deutsches Reich.

Der Führer hat dem Professor em. Dr. Andreas J 0 IIes in Leipzig mit Urkunde vom 7. August 1944 die Goethe⸗

Wissenschaft verliehen. Anordnung ö11“ hübber das Bauverbot Im Zuge der Zusammenfassung der Bauverwaltungen ist das Amt Bau des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗

produktion mit der Organisation Todt verschmolzen worden. Durch meine Anordnung vom 28. Juni 1944 (212 19/44)

9

willigung einer Ausnahme vom Bauverbot dieser Neuotdnung des Bauwesens angepaßt worden.

Die 31. Anordnung vom 15. Januar 1943 über das Bau⸗ verbot wird hiermit in neuer Fassung bekanntgegeben. Sie tritt in dieser Fassung mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die baupolizeilichen Vorschriften werden durch die bauwirt⸗

Beauvorhaben dürfen nur im Rahmen der nach § 2 erteilten, Ausnahmen begonnen oder weitergeführt werden. Als Bau⸗ vorhaben gelten alle Bauarbeiten des Hoch⸗ und Tiefbaues einschließlich der Bauneben⸗ und Bauhilfsarbeiten, der Unter⸗

Ausnahmen

(1) Ausgenommen vom Bauverbot sind:

1. Unterhaltungs⸗ und Instandsetzungs⸗

abeiten, wenn die Gesamtbausumme den Betrag von

500 Rℛℳ nicht übersteigt und die benötigten Arbeitskräfte und die bewirtschafteten Baustoffe zur Verfügung stehen; Bauvorhaben, für welche nach den 5 bis 7 Ausnahmen bewilligt worden sind, und zwar 1 a) durch die Behörden der unteren Stufe: Kleinbauten § 5), t b) durch die Behörden der mittleren Stufe: Ausnahme⸗ bauten 6), e) durch die Behörden der obersten Stufe: Programm⸗ bauten 7); Sofortmaßnahmen zur Behebung von Bomben⸗ und Brandschäden und von Schäden aus Naturkatastrophen nach den hierfür geltenden Bestimmungen; Luftschutzbaumaßnahmen im Wege der Selbsthilfe, wenn hierzu zusätzliche Fachkräfte lediglich außerhalb ihrer be⸗ trieblichen Arbeitszeit herangezogen werden; Behelfsheime nach dem Erlaß des Führers vom 9. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. I S. 535) über die Errichtung des Deutschen Wohnungshilfswerks, sofern der Bauherr im Besitz der hierfür vorgesehenen Baukarte ist.

(2) Zur Gesamtbausumme im Sinne der Ziffer 1 des Ab⸗ satzes 1 sind auch der Wert der etwa vorhandenen oder zu beschaffenden Baustoffe und die Lohnkosten zu rechnen, die an⸗ fallen würden, wenn nicht familieneigene Kräfte oder Regie⸗ arbeiter, sondern andere Arbeiter herangezogen würden.

Behörden 8

ür die Bewilligung von Ausnahmen nach §

Ziffer 2 sind zuständig: 8

1. in der unteren Stufe: die Baupolizeibehörde (Bau⸗

genehmigungsbehörde) oder die im § 9 Abs. 1 genannte

Sonderbehörde,

2. in der Mittelstufe: der OT.⸗Einsatzgruppenleiter, in den—⸗

Fällen des § 6 Ahs. 2 der Baubeauftragte beim Reichs⸗ verteidigungskommissar,

2 Absatz 1

2

3. in der obersten Stufe: der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion (Amt Bau⸗OT.).

1616 27 8

§ 4

(1) Der Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme vom Bau⸗ verbot ist in den Fällen der §§ 5 und 6 (Kleinbauten und Aus⸗ nahmebauten) an die Baupolizeibehörde (Baugenehmigungs⸗ behörde) zu richten. Diese ist für den Bauherrn Mittler zu allen am Verfahren beteiligten Dienststellen und setzt ihn von der auf seinen Antrag getroffenen Entscheidung in Kenntnis. Zu dem Antrag ist das Formblatt 1 (Anlage 1) zu verwenden. *(2) Der Antrag auf Aufnahme eines Bauvorhabens in die Liste der Programmbauten 7) ist vom Bauherrn unter Ver⸗ wendung des Formblattes 2 (Anlage 2) über den Bedarfs⸗ träger (Anlage 3) an das Amt Bau⸗OXT. zu richten.

(3) Die baupolizeiliche Genehmigung darf erst erteilt werden, wenn die Ausnahme vom Bauverbot bewilligt (§§ 5 und 6) oder das Bauvorhaben in die Liste der Programmbauten auf⸗

Sgenommen worden ist 7).

(4) Für besondere Verfahren gilt § 9. Kleinbauten

(1) Bei einem kriegswichtigen Bauvorhaben mit einer Ge⸗ samtbausumme bis 500 Rℳ kann die Baupolizeibehörde selbst endgültig eine Ausnahme vom Bauverbot bewilligen, wenn

1. die erforderlichen Baustoffe ohne die Inanspruchnahme

eines Baustoffkontingents zur Verfügung stehen und

2. arbeitseinsatzmäßige Bedenken der Durchführung nicht

entgegenstehen.

(2) Für die Berechnung der Gesamtbausumme gilt § 2 Ab⸗ satz 2 entsprechend.

(3) Die Baupolizeibehörde vermerkt die Ausnahmebewilli⸗ gung auf dem Bauschein unter Angabe des zulässigen Höchst⸗ verbrauchs an bewirtschafteten Baustoffen.

Ausnahmebauten

(1) Der OT.⸗Einsatzgruppenleiter kann in zwingenden Fällen für ein Bauvorhaben der Bedarfsträgergruppen A bis G (Anlage 3) außerhalb der Programmbauten 7) eine Ausnahme vom Bauverbot bewilligen, wenn die ihm vom Amt Bau⸗OT. zugewiiesenen Kontingente und die zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte die Durchführung neben den Pro⸗ grammbauten seines Bereichs gestatten. Die Baupolizei⸗ behörde leitet den Antrag mit ihrer Stellungnahme unver⸗ züglich über den OT.⸗Einsatzleiter, der gleichfalls zu dem An⸗ trage Stellung nimmt, an den OT.⸗Einsatzgruppenleiter.

(2) Für kriegswichtige Bauvorhaben der Bedarfsträger⸗ gruppen H und I (Anlage 3), soweit sie nicht wegen ihres Um⸗ fanges und ihrer Dringlichkeit auf Antrag des Bedarfsträgers vom Amt Bau⸗OT. in die Liste der Programmbauten auf⸗ genommen sind, werden dem Baubeauftragten Global⸗ kontingente zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt auf Grund einer zum Vierteljahresbeginn vorgelegten Uebersicht der vor⸗ gesehenen Bauten. Die Anträge für Bauvorhaben der Be⸗ darfsträgergruppen H und I leitet die Baupolizeibehörde an den Baubeauftragten beim Reichsverteidigungskommissar. Der Baubeauftragte bewilligt nach den grundsätzlichen Weisungen des Reichsverteidigungskommissars und den ihm vom Amt Bau⸗OT. gegebenen Richtlinien die Ausnahme vom Bau⸗ verbot.

(3) Der OT.⸗Einsatzgruppenleiter oder der Baubeauftragte

übersendet die Bewilligung oder Ablehnung der Ausnahme vom Bauverbot der Baupolizeibehörde. Diese händigt die Ausnahmebewilligung dem Bauherrn gleichzeitig mit dem Bauschein aus. .“

Programmbauten .

(1) Die vordringlichen Kriegsbauvorhaben werden auf An⸗

meldung der in der Liste der Bedarfsträgergruppen (Anlage 3) aufgeführten Bedarfsträger durch Aufnahme in die Liste der Programmbauten, die das Amt Bau⸗OT. für jedes Kalender⸗ vierteljahr aufstellt, zur Durchführung freigegeben. Aus ihr werden die wichtigsten Bauvorhaben in einem Mindestbau⸗ programm zusammengestellt. (2) Spätestens finen Monat vor Ablauf eines Viertel⸗ jahres reichen die Bedarfsträger unmittelbar dem Amt Bau⸗OT. die Zusammenstellungen derjenigen neuen Bau⸗ vorhaben ein, deren Aufnahme in die Liste der Programm⸗ bauten oder in das Mindestbauprogramm für notwendig er⸗ achtet wird. Das Amt Bau⸗OT. leitet die Zusammenstellung dem OT.⸗Einsatzgruppenleiter zu, der gegebenenfalls ee Anhörung der beteiligten bezirklichen Stellen zur Not⸗ wendigkeit und Durchführbarkeit gegenüber dem Amt Bau⸗OT. Stellung nimmt. -

(3) Das Amt Bau⸗OT. stellt auf Grund der nach Abs. 2 eingegangenen Anträge und der von den OT.⸗Einsatzgruppen⸗ leitern zum gleichen Zeitpunkt zu meldenden, aus dem aus⸗ laufenden Vierteljahr überhängenden Programmbauten die neue Liste der Programmbauten und das Mindestbaupro⸗ gramm für das folgende Kalendervierteljahr ausf.

(4) Das Amt Bau⸗OT. gibt unter Benachrichtigung der Bedarfsträger die Liste der genehmigten Programmbauten und das Mindestbauprogramm den ST.⸗Einsatzgruppen be⸗ kannt. Die OT.⸗Einsatzgruppenleiter benachrichtigen die Bauherren und verständigen die Baupolizeibehörde. Sie

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sichern die termingemäße Erfüllung des Mindestbaupro⸗ gramms in vollem Umfange und fördern mit den verblei⸗ benden Arbeitskräften und Baumitteln die übrigen Pro⸗ grammbauten ihres Bereichs. *

(5) Die Zuweisung der Kontingente erfolgt ausschließlich

durch die OT.⸗Einsatzgruppenleiter.

(6) Der Bauherr hat die baupolizeiliche Genehmigung un mittelbar bei der Baupolizeibehörde einzuholen.

§ 8

Baudurchführung und bauwirtschaftliche Ueberwachung

(1) In den Fällen des § 6 Abs. 1 und des § 7 (Ausnahme⸗ bauten der Bedarfsträgergruppen A bis G und Programm⸗ bauten) bestimmt der OT.⸗Einsatzgruppenleiter, ob die OT. oder eine andere Dienststelle den Bau durchführt, sofern er nicht die Baudurchführung dem Bauherrn selbst überläßt. Der OT.⸗Einsatzgruppenleiter kann in jedem Falle bauwirt⸗ schaftliche Weisungen (über Sparbauweise, Arbeitseinsatz, 8 Firmeneinsatz usw.) geben und die Einhaltung dieser Wei⸗ sungen überwachen.

(2) Bei allen Bauten, deren Durchführung dem Bauherrn

selbst überlassen worden ist, obliegt die bauwirtschaftliche

Ueberwachung der Baupolizeibehörde; sie kann hierzu die Amtshilfe der Ortspolizeibehörde in Anspruch nehmen. Der OT.-⸗Einsatzgruppenleiter beaufsichtigt und lenkt die Bau⸗ polizeibehörde in ihrer bauwirtschaftlichen Tätigkeit. Er kann eine andere Dienststelle mit der bauwirtschaftlichen Ueberwachung beauftragen; in diesem Falle hat er die Bau⸗ polizeibehörde zu verständigen. Diese Befugnisse des OT. Einsatzgruppenleiters hat im Falle des § 6 Abs. 2 (Aus⸗ nahmebauten der Bedarfsträgergruppen H. und I) der Bau⸗ beauftragte beim Reichsverteidigungskommissar. 8 Besondere Zuständigkeiten

(1) Bei Bauvorhaben, die nur von einer Sonderbehörde (Gewerbe⸗, Wasser⸗, Bergpolizeibehörde u. a.) zu genehmigen sind, tritt in den Verfahren nach den §§ 5 bis 7 die Sonder⸗

behörde an die Stelle der Baupolizeibehörde. Dem Bau⸗

schein entspricht die Genehmigungsurkunde. Gehören diese Bauvorhaben zum Geschäftsbereich einer staatlichen tech⸗ nischen Fachbehörde, so ist der Antrag über diese zu leiten.

(2) Der Ausnahmeantrag (§§ 5 und 6) ist unmittelbar an

die Behörde der Mittelstufe 3 Ziffer 2) zu richten: a) bei Bauvorhaben, die unter die Verordnung über die baupolizeiliche Behandlung von öffentlichen Bauten vom 20. November 1938 (-GBl. I S. 1677) fallen, b) bei Bauvorhaben, die einem selbständigen Planfest⸗ stellungsverfahren unterliegen (z. B. Reichseisenbahn⸗ und Reichsautobahnanlagen), 8 c) bei Bauvorhaben, die weder der baupolizeilichen noch einer sonstigen polizeilichen Genehmigung bedürfen. Für diese Bauvorhaben gilt Abs. 1 Satz 3 entsprechend. (3) Soweit im Falle des Abs. 2 zu a die Baäuvorhaben nach der Verordnung vom 20. November 1938 der Zu⸗ stimmung der höheren Baupolizeibehörde bedürfen, beteiligt die Behörde der Mittelstufe 3 Ziffer 2) die höhere Bau⸗ polizeibehörde und händigt durch diese die Ausnahmebewilli gung dem Bauherrn aus. 1ö16“ § 10 Uebergangsregelung

(1) Die Bestimmung meiner Anordnung vom 28. Juni 1944 (212 19/44), daß die nach den §§ 6 und 7 der 31. An⸗ ordnung vom 15. Januar 1943 ausgesprochenen Ausnahme⸗ bewilligungen mit dem 1. August 1944 erlöschen, bleibt auf⸗ rechterhalten. Die Bauvorhaben, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestellt sind, sind stillzulegen, wenn nicht auf Grund der Anordnung vom 28. Juni 1944 eine neue Bau⸗ freigabe bereits vor dem Inkrafttreten der vorliegenden An⸗ ordnung erfolgt ist. Im übrigen werden die Bestimmungen der Anordnung vom 28. Juni 1944 durch die vorliegende Anordnung ersetzt.

(2) Die für die Durchführung bestimmter Arten von Bau⸗

arbeiten getroffenen Sonderregelungen bleiben einstweilen

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„aufrechterhalten.

8 8 § 11 8 Strafbestimmungen 8” Zuwiderhandlungen gegen die vorstähenden Bestimmungen werden nach Ziffer II der Zweiten Verordnung zur Durch⸗ führung des Vierjahresplanes vom 5. November 1936 (RGBl. I S. 936) und der Verordnung zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 (RGBl. I S. 165) bestraft. . 1 Durchführungsbestimmungen Die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erläßt der Chef des Amtes Berlin, den 8. August 1944. G Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.

Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft.

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