1944 / 208 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 208 vom 15. September 1944.

Frankl, Franz Israel, geb. 6. 1. 1899 in Laun, heimat⸗ zust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Felsengrund 46, Friedländer, Wilhelm Israel, geb. 5. 1. 1905 in

Aussig, heimatzust. nach Neu⸗Benatek, wohnh. gew. Neu⸗

Benatek, Havlicekgasse 44,

Fröhlich, Karl Paul Israel, geb. 28. 6. 1909 in Prag,

heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XVI, Kamm⸗

straße 388,

Fuchs geb. Schick, Maäria Sara, geb. 31. 10. 1901 in Holitz, heimatzust. nach Holitz, wohnh. gew. Pardubitz, Mozartstr. 282,

Gärtner, Gustav Israel, geb. 15. 12. 1888 in Bort⸗

schitz, heimatzust. nach Swijan, Bez. Jitschin, wohnh. gew.

Prag XI, Lutherstr. 63,

Geduldiger, Emilie Sara, geb. 1. 8. 1890 in Trau⸗

tenau, heimatzust. nach Biela, Kreis Pardubitz, wohnh.

gew. Prag I, Königshofgasse 4,

Getreuer, Paul Israel, geb. 2. 11. 1908 in Budapest,

heimatzust. nach Libochowitz, Bez. Raudnitz, wohnh. gew.

in Neuhaus,

Gintz, Helene Sara, geb. 1. 10. 1928 in Prag, heimat⸗

zust. nach Planian, Bez. Kolin, wohnh. gew. Böhm.

Trübau Nr. 23,

.Glaser, Paul Israel, geb. 27. 9. 1896 in Ober⸗ Rochlitz, heimatzust. nach Politz a. d. Mettau, wohnh. gew. Ober⸗Rochlitz Nr. 505, Goldschmidt, Kurt Israel, geb. 29. 7. 1914 in Wien, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Deutsch⸗ herrenstr. 1051, Gubath, Martha Sara, geb. 20. 11. 1928 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XIX, Bu⸗ bentsch 103, Guttenstein, Hanna Sara, geb. 15. 2. 1938 in Prag, heimatzust. nach Neu Zedlisch, Kreis Tachau, wohnh. gew. Prag II, Klemensgasse 50, Dr. jur. Guttenstein, Heinz Israel, geb. 1. 6. 1907 in Pilsen, heimatzust. nach Neu Zedlisch, Kreis Tachau, wohnh. gew. Prag II, Klemensgasse 50, Guttenstein geb. Slonitz, Margit Sara, geb. 3. 10. 1909 in Prag, heimatzust. nach Neu Zedlisch, Kreis Tachau, wohnh. gew. Prag II, Klemensgasse 50, „Heller, Adolf Israel, geb. 6. 1. 1901 in Prag, heimat⸗ zust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Wenzelsplatz 12, „Heller, Karl Ifrael, geb. 15. 11. 1879 in Aussig, heimatzust. nach Aufsig, wohnh. gew. Prag II, Gold⸗ schmiedgasse 4, .Hennig⸗Klinger, Hans Leopold Israel, geb. 22. 4. 1893 in Fundul (Rumänien), heimatzust. nach Krumau, wohnh. gew. Prag VII, Sommerbergstr. 88, 8. Hennig gesch. Humburger geb. Meisner, Helene Sara, geb. 18. 4. 1896 in Wien, heimatzust. nach Krumau, wohnh. gew. Prag VII, Sommerbergstr. 88, Herrmann, Hans Israel, geb. 7. 1. 1922 in Wien, heimatzust. nach Sniet, Bez. Ledetsch, wohnh. gew. Prag I, Lange Gasse 23, . Dr. jur. Herrmann, Theodor Israel, geb. 15. 7. 1904 in Purkersdorf, heimatzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Prag II, Korngasse 36, Dr. jur. Hojtas, Rudolf Israel, geb. 22. 12. 1908 in Petrowitz, heimatzust. nach Petrowitz bei Kuttenberg, wohnh. gew. Prag XVI, Math.⸗Braun⸗Straße 48, Horetzky, Liselotte Sara, geb. 30. 12. 1916 in Trau⸗ tenau, heimatzust. nach Trautenau, wohnh. gew. Prag I, Zeltnergasse 12, Dr. med. John geb. Halphen, Hedwig Sara, geb. 16. 2. 1899 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XIV, Straße der Prager Nr. 14,

Jungmann, Robert Israel, geb. 2. 1. 1902 in Pisek, heimatzust. nach Aussig, wohnh. gew. Prag VII, Messe⸗ straße 3,

Dr. jur. Kauders, Erwin Ifrael, geb⸗7. 4. 1907 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XIX, Scharkahöhe 70,

Klein, Otto Israel, geb. 16. 11. 1895 in Budweis, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Krakauer Gasse 19,

Kohn, Otto Israel, geb. 1. 11. 1925 in Gablonz, heimatzust. nach Gablonz, wohnh. gew. Prag XI, Prokop⸗ straße 16,

Kohn, Walter Israel, geb. 8. 5. 1907 in Falkenau, heimatzust. nach Falkenau, wohnh. gew. Prag XIV, Wiener Straße 7,

Kornell, Karl Israel, geb. 15. 11. 1920 in Jung⸗ bunzlau, heimatzust. nach Jungbunzlau, wohnh. gew. Pilsen, Tylgasse 45, 1 Kraus, Ludwig Israel, geb. 4. 7. 1880 in Leskau, heimatzust. nach Plan bei Marienbad, wohnh. gew. Pilsen, Kopernikusgasse 50,

Melzer gesch. Frisch geb. Pick, Milada Sara, geb. 8. 7. 1899 in Leitomischl, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag⸗Streschowitz, Clam⸗Martinitz⸗Str. NC 706,

Nalos geb. Ehrlich, Marie Sara, geb. 26. 1. 1906 in Tabor, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag V, Josefstädtergasse 5,

aschauer, Friedrich Israel, geb. 5. 9. 1893 in Mies, heimatzust. nach Mies, wohnh. gew. Pilsen, Safarik⸗ Promenade 6/II,

Naschauer, Hugo Israel, geb. 26. 5. 1894 in Mies, heimatzust. nach Pilsen, wohnh. gew. Pilsen, Kramar⸗ Promenade Nr. 4/,

.Nettel, Edith Sara, geb. 7. 5. 1924 in Dresden, heimatzust. nach Groß Bukovin, Bez. Brünn, wohnh. gew. Prag VII, Sommerbergstr. 113,

Nettl, Helga Sara, geb. 21. 2. 1927 in Prag, heimat⸗ zust. nach Prag, wohnh. gew. Prag I, Karpfengasse 13, Nettl, Susanne Sara, geb. 27. 1. 1925 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag I, Karpfen⸗ gasse 13,

Neuschul, Herbert Israel, geb. 3. 7. 1912 in Aussig, heimatzust. nach Aussig, wohnh. gew. Prag VII, Som⸗

merbergstr. 66, 3 Oplatek, Walter Israel, geb. 5. 4. 1904 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag I, Benedikt⸗ asse 16,

Oplatka, Emil Israel, geb. 177 2. 1885 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XII, Enge Gasse 3,

Osers, Ewald Heinz Israel, geb. 13. 5. 1917 in Prag,

eimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XII, Havlicek⸗ 1“

straße 69, 8 1

Polak, Hans IFfrael, geb. 21. 10. 1922 in Prag,

heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Gersten⸗ gasse 20,

Pollak geb. Ohrenstein, Emma Sara, geb. 18. 1. 1885 in Neuhof, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XII, Rahmhofgasse 16/504,

Pollanz geb. Mathesius, Stephanie Sara, geb. 15. 8.

1898 in Pilsen, heimatzust. nach Pilsen, wohnh. gew. Pilsen, Resslgasse 7,

Popper, Hans Ifrael, geb. 3. 10. 1895 in Neubistritz,

heimatzust. nach Neubistritz, wohnh. gew. in Neuhaus, Reiß, Hans Israel, geb. 26. 8. 1909 in Saaz, heimat⸗ zust. nach Saaz, wohnh. gew. Prag II, Fleischergasse 15, Dr. med. Rosenfeld, Robert Israel, geb. 21. 1. 1907 in Butschowitz, heimatzust. nach Lundenburg, wohnh. gew. Prag XII, Münchener Straße 82,

Sachs, Otto Israel, geb. 27. 6. 1880 in Pisek, heimat⸗ zust. nach Pisek, wohnh. gew. Prag II, Deutschherren⸗ straße 15,

Spiegel, Ernst Israel, geb. 23. 3. 1896 in Zlabings, heimatzust. nach Zlabings, wohnh. gew. Prag XII, Schwerin⸗Str. 137,

Schimmerling, Johann Israel, geb. 5. 9. 1900 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Prag XII, Schwerinstr. 18,

Stapler, Margit Sara, geb. 26. 7. 1919 in Cernauti / Rumänien, heimatzust. nach Olmütz, wohnh. gew. Prag II, Klemensgasse 11, 3

Dr. jur. Stastny, Ladislav Israel, geb. 25. 7. 1908 in Neweklau, heimatzust. nach Neweklau, wohnh. gew. Prag XI, Am Bergl,

Tanzer geb. Federer, Friedericke Sara, geb. 5. 7. 1896

in Prag, heimatzust. nach Slonitz, Bez. Schlan, wohnh. gew. Slonitz Nr. 98,

Taussig geb. Fischl, Anna Sara, geb. 16. 1. 1911 in Horschowitz, heimatzust. nach Tlustitz, Bez. Horschowitz, wohnh. gew. Prag XIX, Grüne Gasse 4,

Dr.⸗Ing. Vojacek, Johann Israel, geb. 11. 7. 1885 in Prag, heimatzust. nach Tetin, Bez. Horschowitz, wohnh. gew. Prag XIX, Seyddlitzstr. 2, Wagner geb. Kohn, Lilly Sara, geb. 15. 3. 1902 in Turn, heimatzust. nach Teplitz⸗Schönau, wohnh. gew. Prag XIII, Bulgarische Straße 26,

Dr. Weißko 89 Franz Israel, geb. 3. 4. 1900 in Prag, heimatzust. nach Staschow, Bez. Horschowitz, wohnh. gew. Prag XII, Römische Straße 42, Dr. Winterstein, Felix Israel Ung. Brod, heimatzust. nach Mähr. Prag XII, Tylplatz 9, Winterstein geb. März, Marta Sara, geb. 10. 4. 1895 in Ung. Hradisch, heimatzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Prag XII, Tylplatz 9,

Wondrak, Heinrich Israel, geb. 16. 5. 1884 in Maf⸗ fersdorf, heimatzust. nach Reichenberg, wohnh. gew. Prag II, Krakauer Straße 19,

Wurm geb. Lagus, Anna Sara, geb. 17. 3. 1898 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag X, Veitsberggasse 4.

eb. 30. 5. 1886 in strau, wohnh. gew.

7

Prag, den 13. Septemder 1944. Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren.

₰△

J. A.: Dr. Weinmann, ⸗Standartenführer.

Bekanntmachung 8

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗

munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. I. S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz übér die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens pom 14. Juli 1933 RSBl. 1 S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 I1 903/42 5400 MBliV. v. 22. Juli 1942 S. 1481 über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Ver⸗ mögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. I S. 303 wird das inländische Vermögen des Juden Abraham Kal⸗ manok, geb. am 12. Juli 1863 in Moskau, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Geheime Staatspolizei.

rlin.

Staatspolizeileitstelle Be

F. V.: Senne. 8 Berichtigung

In der im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 84/44 veröffent⸗

lichten Bekanntmachung vom 4. April 1944 über das Vor⸗ liegen der Voraussetzungen für den Vermögensverfall nach

§ 3 der Verordnung über den Verlust der Protektoratsange⸗ rigkeit vom 2. November 1942 heißt der unter Ordnungs⸗ zahl 4 genannte Artur Berger richtig Borger. 1 Prag, den 12. September 1944. 8. Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren.

J. A.: Dr. Maurer. Die Inderziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt August 1944

Die Indexziffer der Großhandelspreise stellt sich im

Monatsdurchschnitt August auf 118,2 (1913 = 100); sie ist aus jahreszeitlichen Gründen gegenüber dem Vormonat

(118,7) um 0,4 v. H. zurückgegangen.

Die Indexziffern der

Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 123,6 (— 1,2 v. H.), indu⸗ strielle Rohstoffe und Halbwaren 102,3 (unverändert) und

industrielle Fertigwaren 136,2 (+ 0,1 v. H.).

g 1913 = 100 M—Y—O——— Ver⸗ Monatsdurchschnitt änderung

Juli August in vH 1944 1944

I. II. Industrielle

Agrarstoffkfe. . .125,1 123,6 1,2 Rohstoffe und Halbwaren.. 102,8 102, 0,0

III. Industrielle Fertigwaren. 136,0 136,2 0,]

davon Produktionsmittel.. 113,4 113,4 0,0

1“ Konsumgüter. 153,0 153,4 18

Gesamtinder.. 118,2

Der Rückgang der Indexziffer für Agrarstoffe ist hauptsäch⸗ lich, durch die jahreszeitliche Ermäößigung der Preise für Speisekartoffeln bedingt; die Preise für Futterhafer liegen in⸗ folge des Uebergangs zu den Anfangspreisen des neuen Ernte⸗ jahrs gleichfalls niedriger als im Vormonat. Die Preise für Weizen, Futtergerste, ausländischen Mais, Futterhülsenfrüchte und Trockenschnitzel haben sich der monatlichen Staffelung entsprechend erhöht. 88

In der Indexziffer für industrielle Rohstoffe und Halb⸗ waren wukden Preisabschwächungen für einige Einfuhrwaren

und für Zellwollgarn durch die um diese Jahreszeit übliche

Erhöhung der Preise für Stickstoff⸗ und Kalidüngemittel aus⸗ geglichen. Unter den industriellen Fertigwaren liegen die Preise für

Textilerzeugnisse zum Teil etwas höher als im Vormonat.

Berlin, den 11. September 1944. Sccttatistisches Reichsamt.

Anordnung Nr. 199

des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichs⸗ 8 minister für Rüstung und Kriegsproduktion zur Vereinheit⸗ lichung der Herstellung und Lieferung von gasbeheizten Luft⸗

erhitzern für Raumheizung und Lüftung Vom 5. Juni 1944 1

Auf Vorschlag des Sonderausschusses Kompressoren und

Pumpen im Hauptausschuß Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (-RGBl. I S. 686) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion ““

8

.

Gasbeheizte Lufterhitzer (Gaslufterhitzer) dürfen nur noch von solchen Firmen, die dazu eine besondere Genehmigung er⸗ halten haben und nur in den für sie zugelassenen Ausfüh⸗ rungen und Größen hergestellt werden.

§ 2

Gasbeheizte Lufterhitzer dürfen nur noch für f stungen hergestellt werden:

25 000 kcal/Std,

50 000 kcal/Std, 75 000 kcal/Std, 100 000 kcal/Std. 6 § 3

8

1. 8 8 8 4 8 8 8 Aufträge auf nicht mehr zugelassene gasbeheizte Lufterhitzer Hiervon ausgenom⸗-

sind dem Auftraggeber zurückzugeben. men sind Aufträge, die sich bereits in Werkstattfertigung be⸗ finden oder für die bereits Vormaterial vorhanden ist, das für andere kriegswichtige Zwecke nicht verwendet werden kann. Solche Aufträge dürfen spätestens bis zum 30. September 1944 noch ausgeliefert werden.

§ 4 8 2 Die Herstellung und Lieferung von Ersatzteilen zu gas⸗

beheizten Lufterhitzern früherer Lieferungen werden duͤrch

diese Anordnung nicht berührt.

8

Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Fachgruppe Druckluft⸗ und Pumpen⸗Industrie der Wirtschafts⸗ gruppe Maschinenbau Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebsbe forder⸗ liche Prüfungen zu gestatten.

In besonders begründeten Fällen k lassen werden.

8

allee 15, einzureichen.

8 8 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 8 98 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗ straft.

8 8

Diese Anordnung tritt am 16. Juni 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Boeir Bialystok. 6

Berlin, den 5. Juni 1944.

Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen und àU

beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsprod

8 . Karl Lange.

der Anordnung 1/44 des Reichsbeauftragten für Chemie in Nr. 195 In der Anlage C (Liefergenehmigung) ist zu streichen: „Elektrokorund s. Aluminiumoxyd.“ 66“ Der Reichsbeauftragte: Ungewitter.

Deutsches Reich Nichtamtli s 1.u““

11““ 111X“

Nr. 14 des Reichsministerialblatts vom 8. September 1944 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin C 2, Breite Str. 37, zu beziehen. Inhalt: 1. Allge meine Ver⸗ waltungssachen: Vierte Anordnung über die Neugestaltung der Stadt der Volkserhebung Graz. 2. Konsulatwesen: Exequaturerteilungen und Erlöschen einer Exequaturerteilung. 3. Kriegsschädenangelegenheit: Anordnung über di Behördenzuständigkeit bei Kriegsschäden der zu diplomatischen und konsularischen Vertretungen gehörenden Personen, der ausländischen Journalisten und Wissenschaftler sowie an ausländischem Staats⸗ eigentum. 4. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die Schließung des Hauptzollamts Leipzig⸗Land (Oberfinanz⸗ bezirk Dresden). Verordnung über die Aufhebung des Haupt⸗ zollamts Karlsbad (Oberfinanzbezirk Nürnberg).

indete önnen Ausnahmen zuge⸗ Anträge sind an den Sonderausschuß Kom⸗ pressoren und Pumpen, Berlin⸗Charlottenburg 9, Linden⸗

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 208 vom 15. September 1944.

Wirtschaftstein

Vereinfachung des Steuerwesens

Neue Maßnahmen für den totalen Kriegseinsatz

Der Reichsbevollmächtigte für den totalen Kriegseinsatz, Reichs⸗ minister Dr. Goebbels, teilt mit:

1. Der Reichsminister der Finanzen hat eine Verordnung zur Vereinfachung des Steuerwesens erlassen, die nicht nur zahtreiche Arb Pltskrafte der Reichsfinanzverwaltung freistellt, sondern dar⸗ über hinaus Millionen von Steuerzahlern erhebliche Arbeits⸗ erleichterung verschafft, ungezählte Arbeitsgänge in Wirtschaft und Verwaltung und viele Millionen Formulare und Brief⸗ sendungen überflüssig macht.

Die Verordnung besagt unter anderem: -

Die Einkommensteuer wird bei der Masse der veran⸗ lagten Steuerzahler für 1944/45 in gleicher Höhe wie für das Steuerjahr 1943 erhoben. Nur bei Einkommen über 12 000 It. jährlich, bei erheblichen Veränderungen des Einkommens oder bei Aenderung des Familienstandes wird noch neu veranlagt, aber auch in einfachster Form. Für 87 % aller Steuerpflichtigen fällt damit der Zeit und Arbeit beanspruchende Vorgang der Steuererklärung und Veranlagung fort.

Die gleiche Vereinfachung tritt bei der Körperschafts⸗ Öund Gewerbesteuer ein. 8

90 % aller Gewerbetreibenden werden durch diese Maßnahmen entlastet, indem sich ihre kaufmännische Buchführung durch den Fortfall der zu Steuerzwecken notwendigen Mehrarbeit erheblich vereinfacht. Die Umsatzsteuer, für die es heute vier ver⸗ schiedene Sätze gibt, wird in Zukunft nach einem für den ein⸗ zelnen Betrieb sich ergebenden Durchschnittssatz erhoben.

Die Hauptveranlagung zur Vermögenssteuer und zur Auf⸗ bringungsumlage sowie die Hauptfeststellung der Einheitswerte für die gewerblichen Betriebe unterbleiben. Es brauchen daher im Januar 1945 von 2,5 Millionen Personen und Betrieben keine neuen Vermögensteuererklärungen usw. abgegeben zu werden.

Die bisherige Doppelarbeit bei der Besteuerung gewisser Löhne und Gehälter durch Lohn⸗ und veranlagte Einkommen⸗ steuer fällt durch eine entsprechende Ausgestaltung der Lohn⸗ steuertabelle fort. Die komplizierte Berechnung der Kinder⸗ ermäßigung wird auf Kriegsdauer durch eine einheitliche Fest⸗ setzung der Altersgrenze auf 18 Jahre vereinfacht. Kinder⸗ ermäßigung wird in Zukunft automatisch für jedes Kind bis zu diesem Alter ohne Rücksicht auf Haushaltszugehörigkeit usw. gewährt. Auf Antrag kann sie auf in Berufsausbildung stehende Kinder bis zum 25. Lebensjahr ausgedehnt werden.

Die Kapital⸗Verkehrssteuern, die Wechselsteuer, die Wert⸗ zuwachssteuer und verschiedene andere kleine Steuerarten fallen fort. Die Zahl der Fälligkeitstage einiger Steuern wird ver⸗ mindert.

2. Die Lohn⸗ und Gehaltsabrechnung wird durch eine neue Anordnung des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz weiter vereinfacht. Ab Oktober 1944 wird für die Mehrarbeits⸗ und Urlaubsvergütung eine Durchschnittsberechnung zugrunde gelegt.

3. Bei den kommunalen Behörden wird das Mitteilungsver⸗ fahren der Standesämter eingesteltt werden, wodurch sich die Standesämter der perschiedenen Gemeinden bisher gegenseitig von standesamtlichen Vorgängen in ihrem Arbeitsbereich unter⸗ richteten. Eine Stadt von 100 000 Einwohnern beispielsweise spart dadurch jährlich rund 70 000 Postsendungen und ent⸗ sprechende Arbeitsvorgänge.

4. Der deutsche Handel hat zugunsten von Wehrmacht und Rüstung bereits rund 45 % der vor Kriegsbeginn Beschäftigten abgegeben. Zur weiteren Angleichung des Handels an die Er⸗ fordernisse des totalen Kriegseinsatzes hat der Reichswirtschafts⸗ minister folgende Maßnahmen angeordnet, die entweder schon eingeleitet sind oder demnächst durchgeführt werden.

Alle Handelsbetriebe werden listenmäßig in zwei Kategorien eeingeteilt, in solche, die kriegsnotwendig sind und daher, wenn auch personell weitgehend eingeschränkt, geschützt werden, und solche, die im Sinne des. totalen Kriegseinsatzes zur restlosen Aus⸗ kämmung freigegeben werden. In der letzten Kategorie sind mehrere hunderttausend Volksgenossen beschäftigt, die jedoch wegen ihres Alters nur zum Teil für Front und Rüstung Verwendung finden können. Gewisse Fachzweige dieser nichtgeschuͤtzten Betriebe werden nur so lange weiter bestehen, als die dort beschäftigten Arbeitskräfte von der Arbeitseinsatzbehörde nicht benötigt werden, u. a. Galanteriewaren, Spielwaren, Kunstgewerbe, Blumen, zoologische Artikel, Parfümerien, Juwelen, Gold⸗ und Silber⸗ waren, Briefmarken, Teppiche, Sportartikel, Pelzwaren und Musik⸗ instrumente.

Die Liste der kriegswichtigen Betriebe wird nach einem besonders strengen Maßstab überprüft, so daß erneut Zehntausende von Be⸗ trieben einer totalen Auskämmung unterzogen werden können.

Auch die kriegswichtigen Listenbetriebe sollen bei Gewcchrleistung ihres Weiterbestandes in großem Umfange ihre wehrdienstfähigen⸗ oder in der Rüstung einsetzbaren Gefolgschaftsmitglieder abgeben. Die Freistellung muß durch Austausch mit solchen Arbeitskräften ermöglicht werden, die bei der Auskämmung nichtkriegswichtiger Betriebe anfallen und weder für die Wehrmacht noch für die Rüstung verwendbar sind.

In verstärktem Maße sollen Kriegsgemeinschaften zwischen Handelsbetrieben gebildet werden, wenn dadurch eine bessere Ver⸗

sorgung der Verbraucherschaft oder der rationellere Einsatz ver⸗ bleibender Arbeitskräfte zu erzielen ist. .

Die in Handelsbetieben verbleibenden anderweitig nicht einsetz⸗ baren Arbeitskräfte werden, sofern sie in ihrer derzeitigen Be⸗ schäftigung nicht voll ausgelastet sind, zu Kriegsheimarbeit heran⸗ gezogen. Eine weitere Bereinigung der Lieferbeziehungen im Handel wird wesentliche Kraftstoff⸗ und Arbeitseinsparungen er⸗ geben. 8 28 1 5. Im Geschäftsbereich des Reichskommissars für die Preis⸗ bildung sind weitgehende Einschränkungen vorgenommen worden, die, von der Verringerung des Personalbestandes der Behörden selbst abgesehen, sehr spürbare Erleichterungen für die gesamte Wirtschaft mit sich bringen. Die Preisbildungsarbeit wird grund⸗ sätzlich eingestellt. Ausnahmen sind nur noch in besonders kriegs⸗ wichtigen Einzelfällen gestattet. Unter den gleichen Voraussetzun⸗ gen werden Anträge auf Bewilligung höherer Preise ohne Prüfung ahbgelehnt, da grundsätzlich von der Wirtschaft verlangt werden muß, Preiserhöhungswünsche für die Dauer des Krieges zurück⸗ zustellen. Zur Vereinfachung des Preisrechts werden eine ganze Reihe von Erlassen an die Preisbehörden außer Kraft gesetzt. Die Preisüberwachung bleibt bestehen, um die Stabilität unserer Wäh⸗ rung auch weiterhin zu gewährleisten, wird aber ebenfalls erheb⸗ lich vereinfacht. 8

6. Auf Anordnung des Reichsärzteführers werden die Aerzte, entsprechend der längeren Offenhaltung der Behörden für den Publikumsverkehr, ihre Sprechstunden so abhalten, daß der arbei⸗ tenden Bevölkerung Gelegenheit gegeben ist, den Arzt auch in den Abendstunden aufzusuchen.

Gründung eines Arbeitsringes „Verkehr und Landwirtschaft“

Durch den Leiter der Wissenschaftlichen Vereinigung für Ver⸗ kehrswesen, Staatssekretär a. D. Dr. Kleinmann, wurde der Arbeitsring „Verkehr und Landwirtschaft“ mit dem Auftrage ein⸗ gesetzt, der vielfältigen, gemeinsamen Probleme der Land⸗ und Verkehrswirtschaft einer eingehenden wissenschaftlichen Unter⸗ suchung zu unterziehen. Den an diesem Forschungsring beteiligten Männern der Wissenschaft und Praxis ist während des Krieges die Aufgabe gestellt, an der weiteren Rationalisierung der land⸗ wirtschaftlichen Transportwirtschaft maßgeblich mitzuwirken und weitere Möglichkeiten der verkehrsmäßigen Erschließung landwirt⸗ schaftlicher Produktionsgebiete zu erforschen.

Wirtschaft des Auslandes

Erhöhung des japanischen Sparsolls

Tokio, 14. September. Im Budget⸗Ausschuß des Reichstages erläuterte der Ishitawa in einer öffentlichen Sitzung die gemeldeten Regierungsanträge, die in Form von vier Gesetzen vorgelegt wurden. Der Finanzminister nimmt an, daß für das laufende Rechnungsjahr eine Erhöhung des Sparsolls notwendig wird. Das Sparförderungs⸗Komitee hat über die Er⸗ höhung des Sparziels von bisher 36 Mrd. Yen auf 41 Mrd. YNen beraten. Dabei geht man davon aus, daß im laufenden Rechnungs⸗ jahr bereits 9,41 Mrd. Yen Staatsbonds ausgegeben und davon 90 % untergebracht worden sind und im ersten Viertel des Rech⸗ nungsjahres bereits 10,53 Mrd. Nen gespart wurden, daß also bereits 29 % des bisherigen Spar⸗Solls erreicht sind. Daraus

folgert man, daß die Erhöhung des Spar⸗Solls ohne weiteres möglich’ sein werde. Aber auch die Steuereingänge sind sehr befriedigend. Im laufenden Rechnungsjahr sind bis Ende Juli 2,67 Mrd. Yen aufgekommen, d. s. 0,88 Mrd. Yen mehr als in der gleichen Zeit des Vorjahres. 1

————

Aus dem schweizerischen Versicherungswesen Zürich, 14. September. Die Zahl der schweizerischen Versiche⸗ rungs⸗Aktiengesellschaften hat sich im ersten Vierteljahr 1944 von 38 auf 39 und ihr Nominalkapital von 322,42 auf 322,52 Mill. ffrs. erhöht. Die Zunahme ist statistisch auf die am 28. Januar 1944 gegründete Auto⸗Versicherungs⸗Agentur (Aktiengesellschaft mit einem voll eingezahlten Kapital von 100 000 ffrs.) zurückzuführen. Eine Vergrößerung der eigentlichen Versicherungs⸗Aktiengesell⸗ schaften äst nicht eingetreten.

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Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Budapest, 14. September. (D. N. B.) Alles m Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest —,—, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand —,—, New York —,—, Paris —,—, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 14. September. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 ½¼, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Lissabon 99,80 100,20 Rio de Janeiro 82,84 ⁄16.

Zürich, 14. September. (D. N. B.) [11.40 Uhr.) Paris 7,70 London⸗Clearing 17,30, Néw York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B., Madrid 39,75, Holland 229 ⅜, Berlin 172,55, Lissabon 17,00, Stockholm 102,61, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,70, Preß⸗

Australien, Neuseeland .

E616166“““ 1“

burg 15,00, Buenos Aires 97,75, Japan 101,00, Rio 22,50.

öffentlicher Anzeiger

Kopenhagen, 14. September. (D. N. B.) London 19,54, Net York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 144,15, Oslo 109,00, Helsinti 9,83, Sosia —,—, Mabrid —,—, Bukarest —,— Alles Briefkurse.

Stockholm, 14. September. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B. Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinif 8,35 G., 8,59 B.,, Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,15 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.

London, 14. September. (D.N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische

Auszahlung, ausländische Gelbdsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung

15. September 13. September

Geld Brief Geld Brie

Aegypten (Alexandrien und V 1 Kairo)zl lI 1ägypt. Pfund —; Afghanistan (Kabu) 100 Afghani 18,79 18,83 ]18,79 Albanien (Tiranaa) 100 Franken 80,92 81,08 80,92 Argentinien (Buenos Aires) . 1 Pap.⸗Pes. 0,588 0,592 0,58 Australien (Sidne)h)) 1 austr. Pfund Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga 99,96 40,04 39,96 Brasilien (Rio de Janeiröo) 1 Cruzeiro⸗ Britisch⸗Indien Bombay⸗Cal- cuttaeao)a 100 Rupien Bulgarien (Sofia)a) 1900 Lewa. 3,047 Dänemark (Kopenhagen)) 100 Kronen 2,2 52,15 England (London)) 1 engl. Pfund Finnland (Helsinki) 1100 Finnmark Frankreich⸗ Pari)) 100 Frs.

Griechenland (Atheu) 100 Draͤchmen 1,668 1,668 1,672

Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ 8 dam„) 100 Gulden 132,70 132,70 132,720

Iran (Teherauan 100 Rialis 14,59 14,59 14,61 Isläand (Reykjavik 100 isl. Kr 38 42 38 38,42 38,50 Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 9,99 1 9,99 10,01 Japan (Tokio und Kobe) . 100 Yen⸗ 88,591 58,591 58,711 Kanada (Montreall 1 kanad. Dollar 1 Kroatien (Agram) 100 Kuna 4,995 4,995 5,005 Neuseeland (Wellington) 1 neuseel. Pfd. Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56,76 56 56,76 56,88 Portugal (Lissabon) 1100 Escuda 10,19 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) 100 Lei

Schweden (Stockholm u. Göte⸗ 100 Kronen 59,46 59,46 59,58

b1ö1“; 57,89 58,01 57,89 58,01 Serbien (Belgrado))) 100 serb. Dinar 4,995 5,005 4,995 5,005 Slowakei (Preßbur)) 100 slow. Kr. 8,591 8,609 8,591 8,609 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas 23,565 23,605 23,565 28,605 Südafrikanische Union (Pretoria

und Johannisbur))) Türkei (Istanbua) 1 türk. Pfund 1,978 1,982 1,978 1,982 Ungarn (Budapest), 100 Pengö Uruguay (Montevideo). 1 Goldpeso 1,199 1,201 1,199 1,201 Verein. Staaten von Amerika

(New YVork)) 1 Dollar .—

1 südafr. Pfd.

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld

England, Aegypten, Südafrikanische Union . 9,89 Frankreich.. eeeeeeeeeEe 4,995 Bulgarien 3,047 u. 7,912 Britisch⸗Indien ͤ“ 74,18 Kanada . GHHVbnb 2,098 Vereinigte Staaten von Amerilia ““ 2,498

Brasilien 0,130

——

Ausländische Geldsorten und Baninnten

15. September 13. September Geld Briel Geld Brief ürreererereereese Notiz 20,38 20,46 20,38 20,46 für 16,16 16,22 16,16 16,22 1 Stück 4,185 4,205 4,185 4,205 Aegyptische v... ägypt. Pfd 4,39 4,41 4,39 4,41 Amerikanische: 1000 —5 Dollar Dollar 11““ Se8 2 und 1 Dollar Dollar Argentinischhe Pap.⸗Pes. 0,44 0,46 0,44 0,46 . 1 austr. Pfd. 2,44 2,46 2,44 2,46 100 Belgas 39,92 40,08 39,92 1 Cruzeiro 0,08 0,09 0,08 100 Rupien 22,95 23,05 22 95

Sovereigns.. 20⸗Francs⸗Stücke errrreereese Gold⸗Dollaauaus .

Belgische. Brasilianische. 8e Britisch⸗Indische. Bulgariche: 500 Lewa und Harunter ..... 100 Lewa 3,07 3,09 3,07 Dänische: große 100 Kronen feerr Kcas 10 Kr. und darunter 100 Kronen 52,10 52,30 52,10 Englische: 10 £ und darunter. 1 engl. Pfd. Finniscche 100 Finnmar! 5,055 5,075 5,055 5,075 Französische üereereeereems 100 Frs. 4,99 5,01 1 4,99 5,01 Holländische 100 Gulden 1132,70 132,70 132,70 132,70 Italienische: großse 100 Lire 9,98 10,02 9,98 10,02 10 Lire 6661600 Lire 9,98 10,02 9,98 10,02 Kanadische 1 kanad. Dollar 0,99 1,01 0,99 1,01 Kroatiscche 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 5,01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 56,89 57,11 56,89 57,11 Rumänische: 1000 Lei und 800 Seti .. . . 100 Lei 1,66 1,68 1,66 1,68 Schwedische: groe 100 Kronen fa 50 Kronen und darunter. 100 Kronen 59,40 59,64 59,40 59,64 Schweizer: grofsfee. 100 Frs. 57,83 58,07 57,83 58,07 100 Frs. und darunter 100 Frs. 57,83 58,07 57,83 58,07 Serbischhe .100 serb. Dinar 4,99 5,01 4,99 5,01 Slowakische: 20 Kronen und darunter 100 slow. Kr. 8,58 8,62 8,58 8,62 Südafrikanische Union 1 südafrik. Pfd. 4,39 4,41 4,39 4,41 Türkische 8 . 1 türk. Pfund 191 1,93 1,91 1,92 Ungarische: 100 Pengö und 2 darunter 100 Penö 60,78 61,02 60,78 61,03

—ö——— . ersu 2. veeee eEeS

3. Aufgedote,

4. Oeffentliche Zuftellungen, 5. Berlust⸗ und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapteren,

üschaften, 8. Kommanbditgesellschaften auf Aktion, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

11. Genossenschaften,

7. Aktiengese

10. Gesellschaften m. b. H., 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,

13. Unfall⸗ und Leüerereeeen 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote [en Oeffentliche Aufforderung.

[7250] Kamulla, der zuletzt Am 21. Mai 1944 ist infolge eines Osthavelland, en. 1895 in Hamburg geborene kaufm. An⸗ Falkensee gestellte Friedrich feld in Holstein, Kreis Prov. Schleswig⸗Holstein, Da die Ermittlungen nach Erben ergebnislos gewesen sind, soll anzumelden. festgestellt

ist. Zwecks Geltendmachung ihxer An⸗ den ist. sprüche werden die etwaigen Erben

hiermit aufgefordert, ihre Erbrechte Das Amtsgericht.

Falkenkorso

5 R. gestorben. Da Wilhelm Otto nicht ermittelt worden ist, werden die⸗ Erbe als der Fiskus nicht vorhanden Schwarck, zuletzt wohnhaft in Rein⸗ jenigen, denen Erbrechte an dem Nach⸗ ist. Der reine Nachlaßwert V Stormarn, laß zustehen, hiermit aufgefordert, ihre 1621,15 H.ℳ. gefallen. Erbrechte bis zum 15. November 1944 seinen bei dem unterzeichneten Nachlaßgericht 1 d, Andernfalls e 1 werden, daß der Fistus gestellt werden, daß ein anderer Erbe [7364] des Landes Preußen Erbe geworden als das Land Preußen nicht vorhan⸗

Berlin⸗Spandau, 2. September 1941. die verschollene Witwe Hubert Hölter, [1367]

Erbrechte an seinem

Falkensee, bis zum 1. November 1944 bei dem mögen, 17, ge⸗ unterzeichneten Gericht

ein Erbe gestellt werden wird, daß ein anderer

werden konnten. Alle Heklaer. welchen, Todeserklärung achlasse zu⸗ alle, welche Auskunft über Leben oder

4 VI 432. 44. Der Techniker Franz stehen, werden aufgefordert, ihre Rechte Tod der Verschollenen zu erteilen ver⸗ ergeht die t nes iterzeich G anzumelden, spätestens im Terrorangrifßs der am 10. März wohnt hat, ist am 18. Mai 1944 in widrigenfalls gemäß § 1964 BGB. fest⸗ Gericht Anzeige zu machen. Wipperfürth, 7. Amtsgericht.

erfolgen wird. An

4. Oeffentliche Aufforderung, Zustellungen

Aufgebotstermine dem [7406] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Auguste Iwanow geb. September 1944. Grosse in Dierberg, Kreis Ruppin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt

eträgt —Purch

9 z Hamburg, den 30. August 1944. Berlin vom

Das Amtsgericht. Abteilung 74. Aufgebot.

wird fest⸗

Hölter aus Wipperfürth hat beantragt,

Maria geb. Pitsch, zuletzt wohnhaft in

Beschluß des

der Hermann geb. am 11. Mai 1911 zu Hamburg, für tot uns als Zeitpunkt des Todes 1 4 Doar Norarbeiter Willi der 15. Dezember 1940 festgestellt wor⸗ 1. F. 1/44. Der Vorarbeiter Willi den. —. 156 II 118. 44 Berlin, den 6. September 1944. Amtsgericht Berlin.

Dr. Pohrt in Rheinsberg, klagt gegen ihren Ehemann, den Erdarbeiter Pro⸗ kosy Iwanow, zuletzt wohnhaft in Alt Lüdersdorf, Kreis Ruppin, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Eheschei⸗ dung und Schuldigerklärung des Be⸗ klagten. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Neuruppin⸗

Amtsgerichts 6. September 1944 ist Johannes Reinholdt,

Wipperfürth, für tot zu erklären. Die

spätestens bis Mittwoch, den 1. No⸗ vember 1944, beim Amtsgericht Bad [7362] Oldesloe anzumelden. Nachlaßpfleger

8 —8

Der am 8. August 1943 verstorbene dert ist die Wwe. Martha App in Reinfeld Untermeister Erich Kerntopp, geb. am 16. November 1944, vormittags 10 Uhr, tober 1942 (Teilerbschein) für kraftlos gelassenen i. Holst. 25. August 1906 in Kosten, zuletzt vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ erklärt worden. Bad Oldesloe, den 31. August 1944. wohnhaft in Hamburg, Boonsweg 15, mer 2, Das Amtsgericht. ist gestorben, ohne daß Erben ermittelt

anberaumten Aufgebotster⸗ widrigenfalls die

1“

8 8

Hamburg, den 5. September 1944. [7456] Das Amtsgericht.

G . . In der Nachlaßsache des am 12. Sep⸗ auf den 24. November 1944, 9 Uhr, bezeichnete Verschollene wird aufgefor⸗ tember 1929 verstorbenen Gustav Emil Zimmer 80, mit der Aufforderung, sich sich spätestens in dem auf den Jansen ist der Erbschein vom 27. Ok⸗ durch einen bei diesem Gericht zu⸗

Rechtsanwalt als Prozeß⸗

bevollmächtigten vertreten zu lassen. Neuruppin, den 7. September 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

8