Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 208 vom 15. September 1944. S. 4
5. Verlust⸗ u. Fundsachen
[7464] Folgende Versicherungsscheine abhanden gekommen: 25 379 Karl Gerhard, 66 138 Dr. Franz Warnke, 72 306 Dr. Franz Warnke, 146 955 Wilhelm Jürgensen, 148 918 Erika chönrock geb. Pilsky, 8 157 498 Wilhelm Feit, 158 950 Ester Colloseus, 194 160 Rudolf Thie, 335 363 Rudolf Thie, 194 901 Helmut Franzke, 221 461 Gerhard Pinnow, 221 462 Gerhard Pinnow, 242 110 Ignatz Mosebach, 336 855 Bernhardine Unnebrink geb. Amsbeck, 371 123 Willy Schmidt 397 849 Erhard Schulz, 434 800 Franz Smets, 456 178 460 135
Karl Spierig, Dr. Ludwig Preiß, 460 173 Hans Joachim Hege, 461 354 Dr. Fritz Meder, 474 400 Robert Würth, 480 020 Lydia Platte, 485 261 Marie Hochhut,
1 004 642 Paul Schupbach,
1 008 541 Otto Specht,
1 020 855 Dr. Fritz Kracht,
1 058 590 Kunigunda Wienkötter,
1 065 000 Peter Brandt u. Ehefrau,
702 219 Heinrich Sonne, 5— 708 175 Heinrich Sonne, 84 353 John Schoof, 88 726 Julius Stenzel, 223 638 Bernardo Lange, 5 1 211 777 Heinrich u. Ursula Ehrich, 890 976 Walther Schneider, 904 532 Franz Möller, U 1 203 284 Paul Lawaczek.
Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, andernfalls die Versicherungs⸗ scheine hiermit für kraftlos erklärt werden.
Berlin, den 15. September 1944.
Allianz Lebensversicherungs⸗AG.
sind
[7465] Aufruf.
Der Versicherungsschein Nr. 572 383 der Berlinischen Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft Aktiengesellschaft auf das Leben des Herrn Artur Klink, Auto⸗ händler in Mainz, vom 21. Juli 1943 ist abhanden gekommen.
Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, sie vunen zwei Monaten vom Erscheinen dieses Aufrufes an der Unterzeichneten vorzulegen; anderen⸗ falls wird die Urkunde für kraftlos erklärt.
Berlin, den 10. September 1944. Berlinische Lebensversicherungs⸗Gesell⸗
schaft Aktiengesellschaft.
7. Aktien⸗ gesellschaften
[7466] Zuckerfabrik Glauzig]. Herr Genekaldirektor Dr. Dr. Cramer, Dessau, ist aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft durch Tod ausgeschieden. Glauzig, den 12. September 1944. Zuckerfabrik Glauzig.
10. Gesellschaften m. b. H. [7120]
Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ sammlung vom 22. 12. 1942 ist die Ge⸗ sellschaft aufgelöst und der unterzeich⸗ nete Direktor Erich Osmerg in Essen, Folkwangstraße, zum Abwickler gewählt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, sich zu melden.
[6941] 1
Gemäß § 58 GmbH.⸗Gesetz geben wir gefordert, sich zu melden. bekannt, daß das Stammkapital unserer Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluß vom 21. 8. 1944 von 400 000,— HMℳ auf 100 000,— Rℳ herabgesetzt worden
Bekanntmachung. i
15. Verschiedene Bekanntmachungen
Lanbschaft der Provinz Westfalen, Münster (Westf.).
Bilanz zum 31. Dezember 1943.
st. Etwaige Gläubiger werden auf⸗
Kattowitz, den 21. August 1944. Hotel⸗ und Gaststätten⸗Gesellschaft Ostschlesien m. b. H. Herzog. Fritsch.
Drahtseilverband G. m. b. H. in Liqu.
Aktiva.
1. Kassenbestand einschl. von Reichsbank⸗ und Postscheck⸗
gurhabehen
2. Wertpapiere, soweit sie nicht unter Zaufzuführensind:
a) Schatzanweisungen, Anleihen und
forderungen des Reiches und der Länder (Nenn⸗
betrag R. ℳ 2 384 390,—eo)) . .
b) sonstige Wertpapiiirioer .
(In der Gesamtsumme sind enthalten Reichs⸗
mark 731 170,— 4 ½ % Reichsschuldbuchforde⸗ rungen für Deckung von Pfandbriefen.)
. Eigene Pfandbriefe (Nennbetrag R.ℳ 2 309 025,—)
. Bankguthaben ... Sonstige Forderungen.... Hypotheken:
a) Deckungshypotheken: 4 (8) % Gold⸗Pfandbrief⸗ L 4 (6) % Gold⸗Pfandbrief⸗ Hypotheken .. 4⁰% Reichsmark⸗Pfand⸗ brief⸗Hypotheken (früh. Fbahe. 4 (4 ½) % Reichsmark⸗ Pfandbrief⸗Hypotheken Neihh . 4 (4 ½) % Reichsmark⸗ Pfandbrief⸗Hypotheken Reihe1 77762 4 % Reichsmark⸗Pfand brief⸗Hypotheken Reiheeee 6u Zinsrückstandshypotheken R.ℳ b) Rentenbank⸗Kreditanstalts⸗Hypotheke 3. und 4. Amerikaanleihe..
nℳ
außerdem Rℳ 1 760 164,54 Betriebsaufbau darlehen,
Rℳ 1 782 180,58 Entschuldungs⸗ darlehen,
c) Zusatzforderungen nach der Veror
1A1A1AX“
7. Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge theken: a) anteilige..
b) rückständige (einschließlich Tilgung):
aa) aus Pfandbriefdarlehen. bb) auf sonstige Hypotheken. 8. Grundstücke und Gebände:
a) dem eigenen Geschäftsbereich dienende
b) erworbene Güter .. u1“
9. Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung . . . Zugang Rℳ —,—, Abgang Rℳ —,—
10. Posten, die der Rechnungsabgrenzung
11. In den Aktiven sind enthalten: Ausweispflichtige Forderungen an Mitglieder der Direktion, an Ge⸗ schäftsführer und andere Personen und Unternehmen
gemäß gesetzlichem Formblatt vom 29 1937 (einschließlich der in Passiva 10 ERℳ 177 614,21.
Passiva. 1. Anleihen im Umlauf: a) Pfandbriefe der Landschaft:
4 (8) % Westf. landschaftliche Goldpfandbriefe.
4 (6) % Westf. landschaftliche Gol
4⁰% Westf. landschaftliche Reichsmark⸗Pfand⸗
— briefe (früher Roggen) ... 4 (4 ½) % Westf. landschaftliche Pfandbriefe — Reihe I... 4 (4 ½) % „Westf. landschaftliche Pfandbtiefe — Reihe II. ..
4 % Westf. landschaftliche Reichsmark⸗Pfand⸗
briefe — Reihe 2J. ..
b) Unverzinsliche Schuldverschreibunge
Verordnung vom 27. September 19 pflichtungsschein...
6 ℳ 25 413 630,— 3 226 800,—
7 951 930,—
n aus der
.
Summe der Aktiva
RN
Schuldbuch⸗
2 281 60,— 17 900—
1 385 415 . 3 524 582 85 702
516 100,—
612 545,— 38 916 800
88 821 868
dnung vom
41 792 648
von Hypo⸗
6 586
““ 526 275
dienen.
September enthaltenen)
24 126 200 dpfandbriefe 2 999 800 11A1“ 899 175 Reichsmark⸗ 1““ 156 100 Reichsmark⸗ . 6 851
513 500 — [35 545 975,—
n nach der 32 und Ver⸗
2. Zur Tilgung verwendete Pfandbriefe:
) % Westf. landschaftliche Goldpfandbriefe . ) ⁰% Westf. landschaftliche Goldpfandbriesfe. Westf. landschaftliche Reichsmark⸗Pfandbriefe
7
(früher Roggen) . . .
(4 ½)0% Westf. landschaftliche Reichsmark⸗Pfand⸗
briefe — Reihe I...
4 (4 ½) °% Westf. landschaftliche Reichsmark⸗Pfand⸗
briefe — Reihe II.. .
4⁰% Westf. landschaftliche Reichsmark⸗Pfandbriefe
— Reihe I.. Aufgenommene Darsehen:
Verbindlichkeiten:
a) für verloste und gekündigte Pfandbriefe
b) sonstige Verbindlichkeiten:
aa) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditanstalten bb) Barguthaben im Tilgungsfonds
cc) andere Verbindlichkeiten ..
Rücklagen nach § 11 des Gesetzes über das Kredit⸗
wesen:
a) satzungsmäßige Rücklage (Hauptrücklage) . b) andere (freie) Rücklagen — Betriebsfonds
Rückstellungen: a) Pensionsfonds ..
b) sonstige Rückstellungen. Wertberichtigungsposten..
Zinsen von Pfandbriefen:
a) am 2. Januar 1944 fällige.. b) früher fällig gewordene .... Ueberschuß: Vortrag aus 1942. 8 Ueberschuß aus 1943.
1
1“ Zuführung zum Betriebsfonds.. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsver⸗ trägen (§ 131 Abs. 7 des Aktiengesetzes) REℳ —,—
In den Passiven sind enthalten:
a) Gesamtverpflichtung nach § 11 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (Passiva 1—4) Reichs⸗
mark 42 876 211,94,
b) gesamtes haftendes Eigenkapital nach § 11 Abs. 2
des Gesetzes über das Kreditwesen R.ℳ 4 327 567,31. Summe
Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1943.
Rentenbank⸗Kreditan⸗ staltsdarlehen III. und IV. Amerikaanleihe . . . Außerdem R.ℳ 1 760 164,54 Betriebsaufbau⸗ darlehen, R.ℳ 1 782 180,58 Entschuldungs⸗ darlehen.
R.ℳ 1 995 300 250 500 135 620 4 900 1 100 530
3 489 450
821 868
76 495
734 431 512 301
1 323 227
2 800 000 1 527 567
[039 972 57 53 926 99 1 093 899
8 584 837
4 327 567
664 739 — 10 570/44
93 943 20 337 032 78 30 N5 98 250 000 —
675 309
und
(Passiva 5)
der Passiva 49 738 801
1 695 690 73
Aufwendungen. Löhne und Gehälter...
Soziale Aufwendungen ...
Davon soziale Abgaben R. ℳ 11780,18. Abschreibungen und Wertberichtigungen: a) auf Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung .
b) auf Wertpaiere
Zinsen auf Pfandbriefe und aufgenommene Darlehen:
a) auf Pfandbriefe
b) auf Rentenbank⸗Kreditanstalts⸗Darlehen.. Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen, mit Aus⸗ nahme derjenigen Steuern vom Einkommen, die regelmäßig durch
Steuerabzug erhoben werden ... .
Alle übrigen Aufwendungen ..
Ueberschuß: Vortrag aus 1942 . Ueberschuß aus 1943
abzüglich Zuführung zum Betriebsfonds 250 000,— Summe der Aufwendungen
Erträge.
Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge von Hypotheken: “
a) von Deckungshypotheken . . .
b) von Rentenbank⸗Kreditanstalts⸗Hypothelen “
c) von anderen Hypotheken..
.Andere Zinsen, soweit sie die Aufwandszinsen übersteigen ... Darlehensprovisionen und andere einmalige Einnahmen aus dem
Darlehnsgeschäsft.. Außerordentliche Erträge . . Sonstige Ertragge.. Gewinnvortrag aus 1942.
5 „ 66
F. ℳ B ök“ 137 063 e11“ 12 186
1 640 485,50
36 708,25] 1 677 193
226 815 290 973
.... 93 943,20 . 337 032,78
230 975,98 180 975
2 525 208
. . 1 744 889,87 40 791,59
85 364,66 1 871 046
208 763
50 090 139 402 161 961
93 943
2 525 208
Summe der Erträge
Münster (Westf.), den 8. August 1944. “ Die Generallandschaftsdirektion der Provinz Westfalen. 8 Goedecke. Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß sowie der Geschäftsbericht,
soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen
haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentliche Beanstandungen nicht ergeben. Münster (Westf.), den 8. August 1944. Diplomkaufmann Dr. Schmidt, Wirtschaftsprüfer.
1. Handelsregister, 2. Güterrechtsregister,
3. Vereinsregister,
4. Genossenschaftsregifter,
5. Musterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,
7. Konkurse und Vergleichssachen, 8. Verschiedenes.
—
1. Handelsregifter
Für die Angaben in wird eine Gewähr Sür die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.
Berlin. [7376] Amtsgericht Berlin. Abt. 563.
Berlin, 14. Juli 1944. Veränderung:
B 51 729 Asphaltwerk Franz Wigan⸗ kow Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung.
Die Prokura für Friedrich Wächter ist erloschen.
Bochum. Bekanntmachung.
In unserem Handelsregister 601 B ist bei der unter Nr. 845 eingetrage⸗ enen Firma Velten, Nölle und Acker⸗ mann Eisenhandelsgesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Bochum, vermerkt worden, daß die Prokura des Josef Berger erloschen ist. —
Bochum, den 31. August 1944.
Das Amtsgericht.
Bonn. [7378] In das Handelsregister Abt. A ist bei der Firma Ferdinand Hoffstätter
in Bonn unter Nr. 2706 am 8. 9. 1944 eingetragen worden: Die Prokuren von Ingenieur Albert Schneider in Ramers⸗ dorf, Korrespondentin Aenne Ketzia in Limperich sind erloschen.
Amtsgericht, Abt. 5 b, Bonn.
Bremen. [7379]
(Nr. 38.) Handelsregister
Amtsgericht Bremen, 8. September 1944. Veränderungen:
A 532 Hofmeister Kom.⸗Ges., Bremen (Wasserreinigung, Wasserversorgung, Spitzenkiel 14/15, Friesenhaus). Die an Margarethe Johanne Meyer erteilte Prokura ist erloschen.
A 271 Richard Wagner, Bremen (Faßverwertungsbetrieb und Böttcherei, Vulkanstr. 90). Die Prokuxc gür Frau E. Wirthmann geborene Frühling ist erloschen.
Bruchsal. 7380 Handelsregistereintrag A 4 Nr. 4 esin. Josef Anzlinger in Mingols⸗ eim: Die Prokura der Alma Kaeser in Mingolsheim ist erloschen. Bruchsal, den 31. August 1944. Amtsgericht. I.
4. Genossenschafts⸗
88 register
Eisenberg, Thür. [7399] Genossenschaftsregister Amtsgericht Eisenberg, Thür., den 31. August 1944.
Gn.⸗R. 19. In das Genossenschafts⸗ register ist heute bei Nr. 19, betr. ainchener An⸗ und Verkaufsgenossen⸗ chaft — Raiffeisen — eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftung mit dem Sitze in Hainchen, eingetragen worden, daß der Name der Genossen⸗ schaft und ihre Rechtsform geändert ist in: Raiffeisen An⸗ und Verkaufs⸗ genossenschaft eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht.
Guttentag. (7424] Im hiesigen Genossenschaftsregister ist bei der Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. — worden, daß die Genossenschaft jetzt die Firma führt: Raiffeisenkasse, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit unbeschränkter Feseyfliche in Wildfurt, Kreis Loben,
Amtsgericht Guttentag,
am 5. September 1944.
832 .
„ Wildfurt, eingetragen
Pößneck. [7426] Amtsgericht Pößneck, den 7. September 1944.
Gn.⸗R. 11 Oppurger Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassen⸗Verein e. G. m. u. H. in Oppurg. b
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 14. November 1943 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt. Die Firma der Genossenschaft lautet jetzt: „Raiffeisenkasse e. G. m. u. H. in Oppurg.“
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Be⸗ zug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und landwirtschaftlicher Erzeugnisse); 3. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung.
St. Goar. [7344]
In dem hiesigen Genossenschafts⸗ register Nr. 38 ist heute bei dem Nieder⸗ heimbach Spar⸗ und Darlehnskassen⸗ verein eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Nieder⸗ heimbach folgendes eingetragen worden:
Die Firmenbezeichnung der Genossen⸗
beschränkter
schaft lautet nunmehr: Raiffeisenkasse,
Genossenschaft mit un⸗ Haftpflicht in Nieder⸗ heimbach.
St. Goar, den 2. September 1944. Das Amtsgericht.
5. Musterregister
7453]
eingetragene
Aalen. Amtsgericht Aalen (Württ.).
Musterregistereintragung vom 12. Sep⸗ tember 1944.
Nr. 174. Firma Papierfabrik Unter⸗ kochen G. m. b. H. in Unterkochen, 1 Paket mit gas-, öl⸗, fett⸗ und ben⸗ zindicht imprägniertem Dichtungs⸗ material in den Stärken 0,25 mm, 0,50 mm, 0,75 mm, 1,00 mm, 1,50 mm, 2,00 mm, 3,00 mm, 2,50 mm, 4,00 mm, 5,00 mm, „Pukolit“, Muster für Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 5 Jahre, angemeldet am 2. September 19944, 8 Uhr 45.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamm. lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in, Berlin SW 68 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret GmbH Berlin
Preis dieser Nummer: 10 %
nzeil
Erscheint an sedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 7ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW6G8, Wilhelmstr. 30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelbreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 TSyf. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
.
eenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ Zeille 1,10 ℛ ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛℳ. — Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig ge-; ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa
Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
urch
Nr. 209 Feensprech⸗Sammel⸗Rr.: 12 42 45 Berlin, Sonnabend, den 16. September, abends
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Posftscheckkom: Berlin 418 21
1944
P —
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich
Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Berlin somie des Regierungspräsidenten in Arnsberg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Prag über den Widerruf einer Einziehungsverfügung.
Anordnung Nr. 3 zur Durchführung der Anordnung 1/44 des Reichsbeauftragten für Chemie (Absatzregelung für kleine Mengen chemischer Waren). Neue Fassung vom 14. Sep⸗
tember 1944.
Anordnung Nr. 1 zur Aenderung der Anordnung V/44 des Reichsbeauftragten für Chemie (Absatzregelung für stickstoff⸗ haltige Düngemittel). Vom 14. September 1944.
Anweisung 7 der Gruppenarbeitsgemeinschaft Spinnstoffwaren in der Reichsgruppe Handel als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete. Vom 4. September 1944.
Anordnung IV/44 des Produktionsbeauftragten für Glas des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Ver⸗ wendung von Wannenbausteinen). Vom 10. September 1944.
Anordnung XI/44 des Reichsbeauftragten für Chemie (Absatz⸗ regelung für Pflanzenschutz⸗ und Schädlingsbekämpfungs⸗ mittel). Vom 14. September 1944.
Amtliches
Deutsches Reich. u“ Bekanntmachung 8
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. 1 S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — RGBl. I S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 — 1 903/42 — 5400 — NBliV. vom 22. Juli 1942 S. 1481 — über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunisti⸗
schen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers
und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl. I S. 303 — wird das inländische bzw. hinterlassene Vermögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen: 1
1. Kaufmann, Herbert Israel, geb. am 11. 3. 1909, zul. wohnh. gew. Bln.⸗Neukölln, Lichtenrader Str. 51,
2. Engelmann, Anna Sara, geb. Simonsohn, gesch. Croner, geb. am 24. 2. 1882 in Berlin, zul. wohnh. ew. *
3. Goldmann, Gertrud Sara, geb. Laboschin, geb. am 5. 12. 1882 in Guben, zul. wohnh. gew. Bln.⸗Steglitz, Am Stadtpark 3,
4. Weiß, Regina Sara, geb. Zwiebel, geb. am 23. 10. 1905 in Chemnitz, zul. wohnh. gew. Berlin C 2,
Dircksenstr. 45.
Festgestellte Vermögenswerte sind dem Oberfinanz⸗ präsidenten Berlin⸗Brandenburg, Vermögensverwertungs⸗ stelle, Berlin NW 40, Alt Moabit 143, zu melden.
Berlin, den 12. September 1944. 8 Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. . . Cenne. . 8
Bekanntmachung
Die Einziehung des Vermögens des Franz Beran, geb. 29. September 1897, Pisek, Uhrmacher, Prot.⸗Angeh., zul. 89 ew. Pisek, Prager Straße 34/5, wird widerrufen. Die Beschlagnahme des Vermögens wurde aufgehoben.
Prag, den 12. September 1944.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
8 Bekanntmachung “
f Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunisti⸗ schen Vermögens vom 26. Mai 1933 (-GBl. I S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I. S. 479) und dem Führererlaß über die Verwertung des ein⸗ gezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird hiermit das gesamte Vermögen des Hermann Israel Baum, geb. am 12. Juli 1884 in Dort⸗ mund⸗Huckarde, zuletzt wohnhaft in Dortmund, Arndt⸗ straße 66, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Arnsberg (Westf.), den 11. September 1944. Der Regierungspräsident. J. A.: Reich, Oberregierungsrat.
“ Anordnung Nr. 3 1 zur Durchführung der Anordnung 1/44 des Reichsbeauf⸗ tragten für Chemie (Absatzregelung für kleine Mengen chemischer Waren). Neue Fassung vom 14. September 1944 Auf Grund der G 1/44 des Reichsbeauftragten für Chemie vom 30. August 1944 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 195 vom 31. August
.
1944) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben — Planungsamt — angeordnet: “ “ Aufhebung der Beschlagnahme Für eine Reihe von Waren, die der Beschlagnahme auf Grund der Anordnung 1/44 unterliegen, werden Freigrenzen festgesezt. Für Waren, die im Rahmen der Freigrenze geliefert, bezogen oder verbraucht werden, wird die Beschlag⸗ nahme hiermit aufgehoben. 8 “ Befreiung von der Lieferungs⸗, Bezugs⸗ und Verbrauchsgenehmigung Aufhebung der Beschlagnahme hat
Die folgende Wirkung:
a) Wer Waren monatlich an den einzelnen Abnehmer nur bis zur Höhe der festgesetzten Freigrenzen liefert, bedarf keiner Genehmigung.
b) Wer Waren monatlich nur bis zur Höhe der festgesetzten Freigrenzen bezieht oder verbraucht, bedarf keiner Ge⸗ nehmigung. Die für einzelne Waren erlassenen Ver⸗ wendungsverbote bleiben jedoch bestehen.
2. Soweit für einzelne Waren von den Wirtschafts⸗ bzw. Fachgruppen oder von anderen Stellen Bezugsgenehmi⸗ gungen durch Universalschecks, Bezugsmarken und dergleichen ausgegeben werden, finden auf die Mitglieder dieser Brgani⸗ sation die vorstehenden Vorschriften über die Freigrenzen keine Anwendung.
§ 3 Befreiung von der Meldepflicht
1. Lieferungen im Rahmen der festgesetzten Freigrenzen sind bei den vorgeschriebenen Meldungen ohne Angabe des Empfängers in einer Summe zu melden.
2. Wer Waren nur bis zur Höhe der festgesetzten Frei⸗ grenzen bezieht und verbraucht, ist von der Abgabe von ͤ,,,]
Freigrenzen für Waren der Anlagen A bis D web“] Mtimonverbtndungen . Braunstein, natürlicher, mit einem Ge⸗
halt bis höchstens 59 % MnO, Cadmiumverbindungen . ... u“ Fluorverbindungen, und zwar: Alumini⸗
umfluorid, Fluornatrium, Kieselfluor⸗
Natrium, Krholitth vyoth. Fluorverbindungen, sonstige . . . . . 25 Gäsreinigungsmasse, ausgebrauchte ... 100 1111414X*X““ 25 Kolophonium und andere Harze *)
(Nr. 97 a des statistischen Warenver⸗
bbb.“ 25 Kupferverbindungen... 10 Natriumbisulfit.... 200 Natriumntsukfit.. .. 200 Natriumthiosulfat... 100 Phosphate, roh. . . 100 Phosphorverbindungen. . 5 Quecksilberverbindungen 8 1 10 14 — 10 Schwefelkies . 1 “ 1 000 Terpentinöl aller Art 20 “ 250 HBinkfalsat ... 1 100 Zirkonmetall .. . 8 8 1 Zirkonmineralien.. . 8 8 10 Zirkonverbindungen .... 10
§ 5
Strafvorschriften
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden na den §§ 10, 12— 15 der Veche eae über ; Uendede nahh in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (7GBl. I S. 686) bestraft.
18 8 § 6 “ Inkrafttreten
1. Diese Anordnung tritt am 15. September 1944 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 3 zur Durchführung der Anordnung 1/43 der Reichsstelle „Chemie“ in der Fassung vom 19. Dezember 1942 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 298 vom 19. Dezember 1942) und in der Fassung der An⸗ ordnung Nr. 16 zur Durchführung der Anordnung 1/43 vom 3. März 1944 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 54/55 vom 4./6. März 1944) außer Kraft.
2. Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Koresnet sowie mit Zustimmung des Chefs der Zivilver⸗ waltung sinngemäß in Luxemburg.
Berlin, den 14. September 1944.
Der Reichsbeauftragte für Chemie. Claus Ungewitter.
*) Diese Freigrenze gilt nicht für den Einzelhandel.
Anordnung Nr. 1
ur Aenderung der Anordnung V/44 des Reichsbeauftragten für Chemie (Absatzregelung für stickstoffhaltige Düngemittel)
Vom 14. September 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers und des General⸗ bevollmächtigten für Rüstungsaufgaben — Planungsamt — angeordnet: 1u1“
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In § 1 Abs. 3 der Anordnung V/44 des Reichsbeauftragten für Chemie (Absatzregelung für stickstoffhaltige Düngemittel) vom 15. Juni 1944 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 138 vom 20. Juni 1944) treten an die Stelle des Wortes „dreiviertel die Worte „die Hälfte“.
Verteiler (Händler und Genossenschaften) sämtlicher Stufen (Groß⸗, Zwischen⸗ und Kleinverteiler) haben die am Tage des Inkrafttretens dieser Anordnung über die in § 1 Ab 3 festgesetzte Menge hinaus bereits gelieferte Menge, berechnet auf den Gehalt an Reinstickstoff (N) bis zum 1. Ok⸗ tober 1944 ihren Vorlieferanten zu melden, damit eine spätere Anrechnung erfolgen kann. 8
III. Diese Anordnung tritt am 15. September 1944 in Kraft Sie gilt auch in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 14. September 1944. . Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
1 Anweisung 7
der Gruppenarbeitsgemeinschaft ö in der Reichsgruppe Handel als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete
Vom 4. September 1944
Auf Grund der Anordnung VII/43 des Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 89 vom 12. April 1943) und auf Grund des Nachtrages 1 vom 21. Dezember 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 299 vom 22. Dezember 1943) in Verbindung mit §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 19422 — RGBl. I S. 686 — wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete angeordnet: e.
Eine Auffüllung des Lagers im Sinne des § 40 Absatz 2 der Anordnung 1 zur Aenderung der Anordnung 1 zur Durchführung der Anordnung I1/44 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete ist nicht notwendig, wenn der vorhandene Lagerbestand in fertiger Ware
1. in der Einzelhandelsstufe ein Viertel,
2. in der Großhandelsstufe ein Fünftel
des Verkaufsumsatzes des letzten Kalenderjahres in dem wiederzubeziehenden Artikel beträgt. 8 8
Die Vermittlung der Fachgruppe des Lieferers kann zur Auffüllung des Lagerbestandes nur bis zu der im § 1 ge nannten Höhe verlangt werden.
3 — Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. ““ “
1“ 8 4 8 “ — Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivil⸗ verwaltung — sinngems auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok.
Gruppenarbeitsgemeinschaft Spinnstoffwaren in der Reichsgruppe Handel als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete.
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