Anordnung IV/44 des Prodnktionsbeauftragten für Glas eministers für Rüstung und Kriegsproduktion vendung von Wannenbausteinen) 8 1 Vom 10. September 1944 88 8—
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers über die Kon⸗ zentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. September 1943 (RGBl. I S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗ produktion angeordnet:
1. Feuerfeste Wannenbausteine (im folgenden Wannen⸗ steine genannt) dürfen von Betrieben, die der Wirtschafts⸗ gruppe Glasindustrie angehören, nur in folgenden Ab⸗ messungen bei den Herstellern feuerfester Erzeugnisse bestellt und für den Bau und die Reparatur von Glasschmelz⸗ Wannenöoöfen verwendet werden:
500 400 1200 mm 500 1 300 1 300 mm 500 1400 7 300 mm 600 1 300 7 300 mm. 600 400 % 300 mm
. 800 400 1300 mm. 1000 1400 , 300 mm.
. 1000 1500 1.3ͤ300 mm
2. Abweichend von der Bestimmung unter 1. dürfen auch Wannensteine mit anderen als unter 1. angegebenen Ab⸗ messungen bestellt und verwendet werden, sofern
a) die Gesamtmenge eines Auftrages nicht mehr als 10 Ge⸗
wichtsprozent solcher von den vorgeschriebenen Ab⸗ messungen abweichender Wannensteine enthält,
b) in keiner Dimension die Maßgröße 1000 mm über⸗ schritten wird (lediglich bei Palisaden und Ausfluß⸗
steinen dürfen Maßgrößen bis 1200 mm vorkommen),
das Gewicht jedes Wannensteines in keinem Falle
500 kg übersteigt, möglichst aber nicht mehr als 300 kg
und nicht weniger als 80 kg beträgt,
die Steinstärken nicht über 300 mm und nicht unter
250 mm liegen,
e) die Wannensteine möglichst nur rechteckig und ohne Aussparungen bestellt werden; wenn Aussparungen jedoch nicht zu umgehen sind, müssen sie ausgerundet werden, besonders wenn die Winkel der Aussparungen 90° oder annähernd 90 ° betragen,
†) Winkelsteine besonders für Einlegevorbauten möglichst kurze und gleichlange Schenkel haben.
3. Der Produktionshauptausschuß Glas ist ermächtigt, Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung auf Antrag zuzulassen. Die Anträge sind ausführlich zu be⸗ gründen und durch Skizzen zu erläutern.
4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenver⸗ kehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungsstrafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzver⸗ arbeitung wahrgenommen.
5. Diese Anordnung tritt am 15. Oktober 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen⸗Malmedy, Moresnet sowie — mit Zustim⸗ mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinn⸗
gemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg (und im Bezirk Bialystok) sowie in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 10. September 1944. 1“ Der Produktionsbeauftragte für Glas des Reichsministers-für Rüstung und Kriegsproduktion.
Dr. Holler.
Anordnung XI/44 ddoes Reichsbeauftragten für Chemie Absatzregelung für Pflanzenschutz⸗ und Schädlings⸗
“ bekämpfungsmittel) 8 Vom 14. September 1944
. 8 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers und des General⸗ bevollmächtigten für Rüstungsaufgaben — Planungsamt — angeordnet:
§ 1 (1),Die in der Anlage genannten Pflanzenschutz⸗ und Schädlingsbekämpfungsmittel dürfen von Herstellern und Verteilern nur gegen Abgabe von Bezugsmarken oder Be⸗
zugscheinen an landwirtschaftliche Verbraucher geliefert und
von diesen nur gegen Bezugsmarken oder Bezugscheine be⸗ zogen werden. 6 (2) Im Rahmen der von der Reichsstelle „Chemie“ zur Verfügung gestellten Kontingente werden diese Bezugs⸗ marken und Bezugscheine vom Reichsbauernführer oder den von ihm beauftragten Pflanzenschutzämtern ausgegeben. Dabei sind die vom Reichsbauernführer erteilten Richtlinien zu beachten. 3 § 2
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und gegen die nach § 1 erlassenen Richtlinien werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
d⸗ 1612 Diese Anordnung tritt am 15. September 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch in Luxemburg.
Berlin, den 14. September 1944. Der Reichsbeauftragte für Chemis. Claus Ungewitter.
“ Anlage.
1. e 1“ 88 Pomaso v“ ““ GTGnmtttel Bayer 29892=22 11u“* ee .Spritzmittel Bayer W 4018 Kupferhaltige Mittel (ausgenommen Kupferschlackenmehl) Borhaltige Mittel und Borschlämme 7. Bladan vA1““ b 8. Gesapon 9. Gesarol „Nikotinhaltige Mittel Derris⸗ und pyrethrumhaltige Mittel
2. Schwefelmittel einschl. Ventilatorschwefel.
Wirtschaftsteil
Die Durchführung der Steuervereinfachung Erlähterungen des Staatsfekretärs Reinhardt
. Zu der Steuervereinfachungsverordnung, die in einigen Tagen im 1.“ veröffentlicht werden wird, gab Staatssekretär Reinhardt vor der Presse Erläuterungen. Er verwies darauf, daß im letzten Jahr 3,8 Mill. Personen eine Einkommenssteuer⸗ erklärung abzugeben hatten und veranlagt werden müssen, davon 8,3 Mill. mit Einkommen bis zu 12 000 NMℳ, deren Einkommens⸗ verhältnisse sich meist nur unwesentlich ändern. Die neue Ver⸗ ordnung bestimmt, daß diese 3,3 Mill. Steuerpflichtigen für 1944 und 1945 keine Einkommensteuererklärungen, abzugeben brauchen und nicht veranlagt werden, sondern für 1944 und 1945 grund⸗ sätzlich dieselbe Einkommensteuer zahlen wie für 1943. Nur wenn ihr Einkommen um mehr als 15 v. H. größer oder um mehr als 10 v. H. kleiner ist als im Jahre 1943, oder wenn sich für sie eine ünstigere Steuergruppe als 1943 ergibt, wird in vereinfachtem Verfahren die Einkommensteuer den veränderten Verhältnissen angepaßt. Handelt es sich um Gewerbetreibende — und das sind rd. 1,8 Mill. Personen —, so fällt auch die Gewinn⸗ und Gewerbe⸗ steuererklärung fort, falls sich der Gewinn nicht um mehr als 15 v. H. nach oben oder 10 v. H. nach unten verändert hat. In komplizierteren Fällen kann die Anpassung der Einkommensteuer im Pauschwege vorgenommen werden, wobei die Finanzämter sich grundsätzlich an die untere Grenze bes Wahrscheinlichen halten. Für die Steuerpflichtigen mit mehr als 12 000 ℛℳ Einkommen — und das sind 500 000 Personen — sind auch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung künftig mit dem gleichen Betrag anzu⸗ setzen wie bei der Veranlagung für 1943, falls nicht eine Bestands⸗ veränderung durch Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken eingetreten ist; jede Einsparung von Hausunkosten kommt also dem Hauseigentümer zugute.
Lohn⸗ und Gehaltsempfänger wurden bisher veranlagt, wenn ihr Einkommen 8000 NPℳ überstieg. Die Steuervereinsachungs⸗ verordnung gestaltet die Lohnsteuertabelle aus, so daß vom 1. Januar 1945 an bei Einkommen bis zu 40 000 .ℳ die Ein⸗ kommensteuerschuld durch den Steuerabzug vom Arbeitslohn voll abgegolten ist. Veranlagt wurde bisher auch dann, wenn ein Lohn⸗ 178 Gehaltsempfänger mehr als 300 . Nebeneinkünfte hatte. Diese Grenze ist auf 600 N.ℳ erhöht worden.
Für Gewerbetreibende, Land⸗ und Forstwirte wird durch Ver⸗ waltungsanordnung eine erhebliche Vereinfachung zugelassen. Sie können nämlich beantragen, daß ihre Einkünfte 1944 und 1945 nach einem Reingewinn⸗Hundertsatz bemessen werden, der sich bei er Veranlagung für 1943 aus dem Verhältnis des Reingewinns zum Umsatz ergeben hat; das Finanzamt behält sich aber eine spätere Berichtigung des Reingewinns vor.
Die Berechnung der Umsatzstener nach einem Durchschnittssatz war schon durch einen Erlaß von 23. Januar 1942 zugelassen. Vom Kalenderjahr 1945 dn können nun auf Grund der Steuer⸗ vereinfachungsverordnung alle Unternehmer, für deren Umsätze mehrere Steuersätze in Betracht kommen oder bei denen neben
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Steuerpflichtigen auch steuerfreie Umsätze vorkommen, den Durch⸗ schnittssatz anwenden, der sich bei der Veranlagung für 1943 ergibt.
Die Hauptfeststellung der Einheitswerte der gewerblichen Be⸗ triebe und die Hauptveranlagung zur Vermögenssteuer, die beide am 1. Januar 1945 fällig gewesen wären, werden unterbleiben. Das Reich verzichtet also auf eine Angleichung der Einheitswerte und der Vermögenssteuer an die gestiegenen Vermögen. Nicht weniger als 2,5 Mill. Personen und Betriebe werden von der Ab⸗ gabe einer Vermögenssteuererklärung im Januar odev Februar 1945 befreit. Auch die Zahlung der Vermögenssteuer wird ver⸗ einfacht: Jahressteuern bis zu 80 PMAl sind in einem Betrag am 10. November, höhere Beträge je zur Hälfte am 10. Mai und am 10. November statt bisher in Vierteljahresbeträgen zu entrichten.
Um Mahnbriefe zu ersparen, ist der Säumniszuschlag von bisher 2 auf künftig 5 v. H. erhöht worden. ,
Alle diese Steuervereinfachungen führen insgesamt nach Schätzung des Staatssekretärs Reinhardt zu einer Einsparung von 37,5 Mill. Vordrucken, 420 000 kg Papier, 18,5 Mill. Briefsendungen und vielen Millionen von Geldüberweisungen im Jahre.
Der Reichsfinanz⸗ und der Reichsarbeitsminister haben am 10. September 1944 durch Verwaltungsanordnung eine weitere Vereinfachung des ns bo gs vorgenommen. Danach sind vom 1. Oktober 1944 an lohnsteuerfrei und in der Sozialversicherung beitragsfrei: die Gewährung von freien oder verbilligten Mahl⸗ zeiten im Betrieb an Gefolgschaftsmitglieder, innerhalb bestimmter Grenzen die Gewährung von Zuschüssen für die Einnahme von Mahlzeiten außerhalb des Betriebs, ferner Krankengeldzuschüsse und innerhalb bestimmter Grenzen auch Weihnachtszuwendungen und Neujahrszuwendungen, Prämien für Verbesserungsvorschläge, Belohnungen für besondere Leistungen in der Rüstungswirtschaft und Vergütungen für Gefolgschaftserfindungen. Auch diese Maß⸗ nahmen stellen eine erhebliche Verminderung von Arbeit dar.
½
Einschneidende Veränderungen im Fremdenverkehr 8
Der Reichsfremdenverkehrsverband hat die Landesfremdenver⸗ kehrsverbände mit Weisungen versehen, wie die Bestimmungen der Fremdenverkehrslenkung unter der Urlaubssperre anzuwenden sind. Reisebeschränkungen und Urlaubssperre haben zur Folge, daß die Reise⸗ und Fremdenverkehrslenkung heute schon am Arbeitsplatz und an der Bahnsteigsperre beginnt. Erwägt man die einschneidenden Veränderungen, die sich im Beherbergungs⸗ raum der Heilbäder und Erholungsorte jetzt vollziehen müssen, so ergibt sich die Forderung nach strengster Durchführung der Lenkungsbestimmungen. Daher muß in Heilbädern die Be⸗ scheinigung über die kriegswichtige Tätigkeit des Kurbedürftigen bei der Antragstellung ohne Ausnahme gefordert und vom Kur⸗ arzt sorgfältig geprüft werden; damit nur in wirklich dringlichen Fällen die Zulassung zur Heilkur erteilt wird. Die ärztlichen Zeugnisse werden im Original gefordert. Fü⸗ die Erholungs⸗ aufenthalte von Schaffenden, deren Arbeitskraft für Krieg und
“
Rüstung dringend erforderlich ist, in Luftkurorten von bestimmter Höhenlage wird eine ähnliche Regelung wie’ für Heilbäder ge⸗ troffen. Die Landesfremdenverkehrsverbände prüfen auf Ter Grundlage des ärztlichen Zeugnisses und der Beschäftigungs⸗ bescheinigung jeden Einzelfall sorgfältig. Als Prüfungsunterlage genügt auch eine Bescheinigung der gesetzlichen Sozialversiche⸗ rungsträger. Um in weitestem Umfang den Erholungsraum für schwer Schaffende der Rüstungsindustrie zu sichern, werden weitere Anweisungen ergehen.
Wirtschaft des Auslandes
Die spanische Emissionstätigkeit der letzten Monate
Madrid, 15. September. Wie die spanische Fachpresse meldet, beliefen sich die Neuemissionen im Juli auf 216 und im August auf 466 Mill. Peseten, womit die Zahl der drei Vormonate trotz der Ferienzeit wesentlich übertroffen wurde. Bei diesen Emissionen überwiegen die Staatsanleihen auf Grund der Offene⸗Markt⸗ Politik der Regierung, um die große Geldflüssigkeit abzuschöpfen, während die Emissionen der Privatindustrie nur gering waren. So sind von den Gesamtemissionen der ersten acht Monate von 3,88 Mrd. Peseten mehr als 3 Mrd. Peseten kurz- und langfristige Staatspapiere. Nach Ablauf der Ferienzeit wird namentlich im Monat Oktober eine weitere Belebung des Kapitalmarktes er⸗ wartet, u. a. die Begebung von 400 Mill. Peseten der staatlichen Kommunalbank Credito Local und weiterer Obligationen, die be⸗ vorzugt genehmigt werden.
Schweizerische Arbeitsmarktlage weiter günstig marktes kann, insgesamt betrachtet, weiterhin als günstig be⸗ zeichnet werden. Bei den Arbeitsämtern waren Ende August insgesamt 2912 gänzlich arbeitslose Stellensuchende angemelde gegenüber 2424 vor einem Monat und 3094 vor Jahresfrist. In der Mehrzahl der Berufsgruppen ist die Nachfrage nach Arbeitskräften immer noch sehr bedeutend.
Neue schwedische Staatsanleihe
Stockholm, 15. September. Wie die schwedische Reichss verwaltung mitteilte, wird vom 21. September an eine neue 3 % hige Staatsanleihe mit 50 jähriger Laufzeit zur Zeichnung aufgelegt werden. Ein bestimmter Betrag wurde nicht festgesetzt. Die Anleihe ist vom gleichen Typ wie die bereits vor einiger Zeit emittierte und unterscheidet sich von ihr nur durch die um zwei Jahre längere Laufzeit.
Die Aussichten der schwedischen Eisenindustrie
Stockholm, 15. September. Ueber die Aussichten der schwedi⸗
schen Eisenindustrie nach dem Kriege äußert sich in „Svenska Dagbladet“ Generaldirektor Danielsen vom Uddeholms⸗Konzern, der eine Reihe von Unternehmungen besitzt und bei einem Aktienkapital von 62 Mill. Kr. etwa 6200 Arbeiter beschäftigt. Die schwedische Eisenindustrie war während des Krieges, so führt er aus, in hohem Maße auf den schwedischen Markt an⸗ gewiesen. Viele alte Absatzgebiete für schwedische Qualitätswaren in Eisen und Stahl sind verlorengegangen. Die Produktion von Handelseisen könne voll in Gang gehalten werden unter der Voraussetzung, daß Schweden sich den erforderlichen Brenn⸗ stoff verschaffen kann. Die Herstellung von Qualitätsstahl hänge
ebenfalls von der Möglichkeit der Steinkohlebeschaffung ab, jedoch
kann hierzu z. T. auch Holzkohle verwendet werden. Einer der unbekannten Faktoren für die Weiterentwicklung der schwedischen Eisenproduktion sei also, ob die Kohlenländer zu annehmbaren Preisen gasreiche Steinkohlen liefern werden. Die Ausfuüͤhr von Qualitätsstahl sei während des Krieges stark zurückgegangen,
dafür sei aber durch die Aüfrüstung und andere Umstände ein bedeutender inländischer Bedarf entstanden. Nach Kriegsende
werde Schweden feststellen müssen, daß seine Eisenindustrie viele
alte Märkte verloren hat und von neuem anfangen muß. Dazu müsse sie vor allem eine hohe Qualität liefern und so gut wie
zum reinen Selbstkostenpreis verkaufen. Die Preise sowie die
Kreditgewährung werden eine große Rolle spielen, und es könne sich hexausstellen, daß das schwedische Preisniveau im Verhältnis zu dem anderer Länder zu hoch ist. Eine andere für die schwedi⸗ schen Exportaussichten bedeutsame Frage sei, wie die schwedische Valuta bei freier Konkurrenz bewertet wird. Die schwedische Regierung müsse alles tun, um eine zweckmäßige Kursfestsetzung der schwedischen Krone im Verhältnis zu anderen Valuten zu
erreichen.
Die schwedische Eisenindustrie ist, wie Danielsen abschließend feststellt, während des Krieges weiter ausgebaut worden. Eine zielbewußte Rationalisierung wurde betrieben mit dem Zweck
einer billigeren Produktion sowie einer stärkeren Herstellung
von Eisen und Stahl unter Verwendung geringerer Arbeits⸗ kraft. Allein Uddeholms habe in allen Werken die Anlagen weiter ausgedehnt, neue Hochöfen errichtet und die Walzwerke erweitert. Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nach dem
Kriege wurden Rückstellungen in Höhe von 35 Mill. Kr. gemacht.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 15. September. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗
hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid
235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 1900,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.
Budapest, 15. September. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam
180,73 ¼, Berlin 136,20, Bukarest —,—, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand —,—, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 15. September. (D. N. B.) New York 4,02 ½ — 4,03 ½, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43— 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40,
Stockholm 16,85 — 16,95, Lissabon 99,80 — 100,20 Rio de Janeiro 82,84 ½ — ⁄16.
Zürich, 15. September. (D. N. B.) [11.40 Uhr.) Paris 770 London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B., Madrid 39,75, Holland 229 ⅜, Berlin 172,55, Lissabon 17,00, Stockholm 102,62 ½, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen
90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,70, burg 15,00, Buenos Aires 97,75, Japan 101,00, Rio 22,50.
Kopenhagen, 15. September. (D. N. B.) London 19,34 New Yort 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich, 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,— Bukares —,—,
Alles Briefkurse.
Stockholm, 15. September. (D. . B.) London 16,85 G.,
16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 J., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B.
Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 ., Helsinkt 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G.,
17,15 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.
—
London, 15. September. (D. N. B.) Silber Barren pro Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 2.,
ö
Zürich, 15. September⸗ Die Lage des schweizerischen Arbeits⸗
Hffentlicher Anzeiger
2. Zwangsversteigerungen,
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Berlust⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung ufw. von Wertpapieren,
13. Unfall⸗ und Fnvalibenversicherungen, 14. Beutsche Reichsbank und Bankausweife, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.
10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genpssenschaften, 12. Osfene Handels⸗ und Aommanditgesellschaften,
7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
3. Aufgebote
7432
Beschluß. 8
Witwe Emma Vutz geb. Hartmann in Dehringhausen wird die durch Beschluß vom 11. Juli 1942 angeordnete Zah⸗ lungssperre nach § 1022 ZPO. auf⸗ gehoben, da die in Verlust gekommenen Aktien Nr. 225 und 226 der Bad⸗ Wildunger Heilquellen Aktiengesellschaft Königsquelle in Bad Wildungen wieder
aufgefunden si der Aufgebots⸗ — 8 ; fgefunden sind und der Aufgebot [Als Zeitpunkt des Todes wird der
antrag zurückgenommen ist. Amtsgericht Bad Wildungen, den 5. September 1944.
76/44. Der Landw. Assessor Dr. Hermann Schmitt in Frankfurt am Main, Hedwig⸗Dransfeld⸗Straße 18, vertreten durch den Leiter der Spar⸗ kasse der Stadt Leverkusen in Lever⸗ kusen⸗Wiesdorf, hat das Aufgebot des Sparbuches Nr. 390 des Eisernen Sparkontos der Hauptzweigstelle J. G. Werk der genannten Sparkasse über einen Betrag von 1876,97 HMℳ, lau⸗ tend auf den Namen des Antragstellers,
beantragt. Der Inhaber der Urkunde
wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. Januar 1945, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten⸗Ge⸗ richt, Zimmer 30, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird. Opladen, den 5. September 1944. Amtsgericht.
[7429] Aufgebot.
F. 2/44. Die Landwirtsehefrau Amalie Galetzki in Wroblina, Amts⸗ bezirk Tulischau, hat das Aufgebok des deutschen Sparkassenbuchs Nr. 36 165. der Kreissparkasse Turek (Wartheland), lautend auf ihren Namen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf gefordert, spätestens in dem auf Mon⸗ tag, den 13. November 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Turek, den 8. September 1944.
. Das Amtsgericht.
7454]
— F 5711. — Frau Olga verw. Dittelbach in Naunhof (Kreis Grimma), Klingaer Straße 3,—-hat das Aufgebot des auf ihren Namen ausgestellten, ihr angeb⸗ lich verlorengegangenen Einlagebuchs E 2067 der Volksbank Naunhof, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Naunhof, über einen Be⸗ trag von ℳ 987,29 (i. B. Neunhun⸗ dertsiebenundachtzig und ²*⁄100 ꝑ½ℛ ℳ) be⸗ antragt. Der Inhaber des Buchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 15. November 1944, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzsichneten Gericht (Hauptgebäude, Zimmer 11) anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das Einlage⸗ buch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird.
Grimma, den 11. September 1944. Das Amtsgericht.
[7455] Aufgebot.
4 F 2. 43. — Die Witwe Margarethe Ochmann, geb. Hollinger aus Martinau, Kreis Hohensalza, hat sowohl im eigenen Namen als auch als gesetzliche Vertreterin ihrer minderjährigen Kin⸗ der Elisabeth und Therese und in Voll⸗ macht ihrer volljährigen Söhne Ferdi⸗ nand, Mathias, Siegismund und Ernst Ochmann das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Sparkassenbuchs Nr. 1476 der Kreissparkasse des Land⸗ kreises Hohensalza über 341,60 Fℳ, ausgestellt für ihren verstorbenen Ehe⸗ mann Landwirt Mathias Ochmann aus Martinau, beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 2. April 1945, 15 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 26, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und das Sparkassenbuch vorzu⸗ legen, widrigenfalls dessen * Kraflos⸗
erklärung erfolgen wird. Der Kreis⸗ sparkasse des Landkreises Hohensalza
wird verboten, an den Inhaber des Sparkassenbuches eine Leistung zu be⸗ wirken. Hohensalza, den 9. September 1944. Das Amtsgericht.
[7430 Aufgebot. 3 F 5/44. Die Ehefrau Margarete
Klauser geb. Fink in Sao Paulo?
Brasilien, vertreten durch den Mu⸗
seumsdirektor Dr., phil. August Fink in Wolfenbüttel, hat das Aufgebot des
verlorengegangenen Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Schöppen⸗
stedt Band VII Blatt 111 in Abt. II] unter Nr. 1 eingetragene Aufwer⸗ tungshypothek über 3074,50 0, ℳ bean⸗
tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem
auf den 23. Februar 1945, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗
richt anberaumten Aufgebotstermine
seine Rechte anzumelden und die Ur⸗
F 1/41. In der Aufgebotssache der
—
kunde vorzulegen, widrigenfalls die .
gen wird. [5985]. 2
Watfenöntte den L. August 1944 .88.
1 Einbruch⸗ Leitungs⸗- 2.. Sonstige diebstahl wasser tcasaa —8
Einnahmen. 1 82 n.r S. RI S.1Tt, S]1 EAℳ I. Prämienüberträge aus dem Vorjahre. 250 500 — 83 700 — 195 600— 30 800 Schadenreserve aus dem Vorjahre .. 20 800— 46 200— 13 200 — 283 500— 19 400 Prämieneinnamtteetetr. .5 775 551, 08 y144 540/ 68 802 864,776 285 990 09 911 353,18 187 Nebenleistungen d. Versicherungsnehmer 40 271 95 1 159/49 4 592 10 1 003 91 61372 — .Anteilige Zinsen und Mieterträge.. 84 125 — 4 338— 15 073 — 4 923 — 24 338, — 2 550
7SES 948 02 235 438 170 1 229 0s—38e09h, 22 937
Ausgaben. I nen⸗ Schäden aus den Vorjahren*): 193 506 3 860 /27 10 237/10
zur Last. K. Wirsitz den 2 a⸗ 1. geleistt7766 1““ 0 axetellt. . .... 196 000 15 33684 30 185— G Schäden im Geschäftsjahre*): (7366 Ee“ 643 079 21 612 26 57 202 52 Durch Beschluß des Amtsgerichts v“ 272 000 16 163/16 36 215,— Berlin vom 6. September 1944 ist der Rückversicherungsprämien.. 2 770 160/41 — 99 484 83 Johann Gerhard Wirringa, geboren Verwaltungskosten*): 1 am 2. April 1918 zu Hage, Kreis Nor 1. Provisionen u. sonstige Bezüge den, für tot erklärt und als Zeitpunkt ““ 967 245/ 53 39 522 62 223 315ʃ39 81 774 50 des Todes der 19. Dezember 1942 fest⸗ . Sonstige Verwaltungskosten 401 989 50 6 311/11 51 520]43 10 629 58 gestellt worden. — 456. II. 171. 44. . Beiträge an Berufsvertretungen 8 414 51 1“ 116[57 108 52 Berlin, den 6. September 1944. Feuerschutzsteuer... 117 801 57 — — — öö“ Amtsgericht Berlin. Prämienüberträge*) . 1 237 000 — 56 406 — 274 900— 95 200 —u265 300— Wr. 8 SF Se1666 748 75130 66 231 91 336 05302 ,119 694 38 y128 901 78 Durch Beschluß des Amtsgerichts — —y Berlin vom 6. September 1944 ist der 75855 948,03 285 438 17 1 119 229 860 388 817 — 1 415 404 00 Pen der verwitweten Frau Ssan. . aul geb. Eschert, geboren am 12. Ok⸗ 8 saen tober 1860 zu Tempelhof, festgestellt 1b 1 8 Aub Iirisdt, eeia.EnT und als Zeitpunkt des Todes der Allgemeine 22 1456 78 . 22. November 1943. — 456 II 173. 44. unfall dastpftict u“
Berlin, den 6. September 1944.
18Gen eS- Er Sea. Einnahmen. 6. 8 a4ℳ 8 Rr 9 Eh.I H 1 9. —
1. Prämientbertrüäüge. . 110 500 — 1194 000— 53 100—1481 400 179 200 —
9 98 Aktien⸗ 2. Schadenreserbeioon .. 90 200 — 567 200— 22 000 — „ 866 700 52 500 —
— 3. Prämien⸗ und Rentenreserven . 41 800 — 79 800—- — — 398 200 — — gesellschaften Prämieneinnahme: V —
[7515] Aufforderung. 1. für selbst abgeschlossene Versicherungen... 249 613 67 796 810/80 48 982 37 948 860 23 327 768 90
Dij 2. für in Rückdeckung übernommene Versicherungen 33 845 61 36 028/85 17 208 41
5 988771 2 2 279 — 517
[7434] Beschluß.
3 II — 2/44. In dem Aufgebotsver⸗ fahren zum Zwecke der Todeserklärung der verschollenen Ehefrau Marianne Siundajewski geb. Duszynski aus Hein richsfelde, geb. am 3. 12. 1901 in Konin: Die Verschollene wird für tot erklart.
31. Dezember 1935 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers fallen dem Nachlaß
5 470 45 5 576—
94 587 80 12 786 6699 — 19 400
23 093 10 163 987 64 6 224 — 222 931 —
I
72 048/17 30 555/01
*) abzüglich des Anteils der Rückversicherer
Kraftfahrt⸗ Haftpflicht
— Ueberträge aus dem Vorjahre:
Die meiner Verwaltung unter⸗ = n 1 3 448 60 stellten Banken, und zwar: Nebenleistungen der Versicherungsnehmer... 478 69
der Allgemeine Bank⸗Verein in Vergütungen der Rückversicherer für: Polen A. G., Filialen in Bielitz, 1. eingetretene Versicherungsfä=ꝛle... 14 470/40 798 952˙2 0 die Allgemeine Kreditbank A. G., Anteilige Zinsen und Mietertäege 12 485— 43 040,— 90 293, — 11 770 Filiale in Bielitz 1357 d . 713175 803 06 65 die Französtsch⸗Polmische Bank A. G. Lecs zieh Kee⸗wers e zeri⸗h. Trl.ls. Wesckess (Banque Franco⸗Polonaise S. A.), Ausgaben. Filialen in Danzig, Gotenhafen Zahlungen für Versicherungsfälle der Vorjahre aus und Kattowitz, und selbstabgeschlossenen Versicherungen: V die Lodscher Depositenbank A. G. ebb 29 428 6 117 694/08 189 487 92 in Litzmannstadt 2,. zuruckgestelllll* 48 859 — 356 930/90 628 524 23 zahlen bis jetzt an ihre reichs⸗ und 3 III 24 416 8 039 02 37 216 49 volksdeutschen Gläubiger im Sinne der Zahlungen für Versicherungsfälle im Geschäftsjahre Bekanntmachung vom 29. 2. 1944 aus selbstabgeschlossenen Versicherungen: (Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 53335 oII116628 34 413 90 198 ,32 vom 3. 3. 1944 S. 4) 50 % der Vor⸗ 11264* 50 151— 125 555/40 kriegsguthaben aus. b 3. abgehobene Prämienrückgewähr “ 1 447 60 ——— Ein Teil dieser Gläubiger dürfte sich Vergütungen für Versicherungsfälle für in Rück⸗ 8 jedoch bis heute zwecks Entgegennahme deckung übernommene Versicherungen: “ dieser Rückzahlungsquote nicht gemeldet gelestttt 2 561 99 6 315/80 186/55 10 972 04 haben. Dadurch können die Banken “ 590 — 338 313 70 63 112 27 auch nicht feststellen, welche Forde⸗: 3. Sonstige Leistungen .. .. 1 615— 17 723 62 694 9878 16 066/ 49 rungen gegen sie als deutsche Forde Rückversicherungsprämien ... 63 958 22 479 794 45 15 645 04 572 946/ 79 rungen anzusehen sind. Die Feststellung Verwaltungskosten: dieser Tatsache ist aber für die Banken 1. Agenturprovisiondmen . 65 3417 205 908/68 12 281740% ꝑ234 328 32 deshalb von Bedeutung, weil Forde⸗ 2. Sonstige Verwaltungskosten... 21 18986 22 232/47 3 705/ 46 43 800/95
107 988 14 68 180 952 24 22 909
106 202/36 48 248 144 363 50 36 529,—
2& S S CGU. ☛ d0 00 S8 62 0 — 00 8 E
rungen ihrer Gläubiger, die gemäß 3. Beiträge an Berufsvertretungen. 486˙8 1 994 38 147 55 1 951— der Polenvermögensverordnung vom II. Deckungskapital für laufende Renten. 3 300 — 76 800—- 1 600 — 402 000 — 17. 9. 1940 (RGBl. I S. 1270) der Be⸗ VII. Prämienreserve für: „ schlagnahme unterliegen, seitens der 1. Prämienrückgewähr ““ bes. ö mit der HTO. verrechnet 1 Sonstige rechnungsmäßige Reserven 8 500 — I1“ L “
F.“ VIII. Prämienüberträge .. . .. 107 000 —190 100 — 43 400 — 441 600 — 1869 500 — unJch dadene eehe zcfig ner hese. ö 16111“““ 69 785 87%. 263 743 06. 37 921381]⁄ 283 230 709%4. 82 792 32 erwähnten . Banken, welche, bis jetzt 539 371 271 1 999 343881 133 824 41] 3 175 803,061 656 326 28 über die bisherige 50 %⸗Rückzahlungs⸗ C. Gesamtergebnis. quote ihrer Guthaben nicht verfüg; —— ——-—-——-—— haben, auf, über dieselbe innerhalb Einnahmen. 30 Tagen, vom Tage der Veröffent⸗ 1. Vortrag aus dem Ueberschuß des Vorjahres.. .. Fiunc an gerechnet, bei ihnen zu ver⸗ I1. Gewinn aus nachstehenden Versicherungszweigen: ügen. 1. Feuerversicher ...616 751]
Ich mache gleichzeitig darauf auf⸗ 2. Viasverfiscereng. “ 186 2812 merksam, daß nach Ablauf dieser Frist 3. Einbruchdiebstahlversicherung... b 336 053 02 solche Forderungen, als unter die 4. Leitungswasserschadenversicherung “ 119 694 38 Polenvermögensverordnung fallend, 5. Transportversicherung.. 28 901 78 mit der 98¼α9. verrechnet werden, so 6. Sonstige Schadenversicherung .. 1 5- 633 24 daß der Gläubiger 7. Allgemeine Unfallversicherung.. 8 69 785,37 Bocect. Nnspruch gegen diese Banken Haftpflichtversicherung . 263 743 06 de 1 .Kraftfahrtunfallversicherung... . . . 37 921 31 1 Frichltep eszmhüchen Nch lmann, 10. Kraftfahrthaftpflichtversicherung 1 I1“ in den eingegliederten Ostgebieten des 11. Kraftfahrtfahrzeugversicherung . . .. A 1G1“ 82 792 32 2 139 738 Allgemeinen Bank⸗Vereins in Polen III. Kapitalerträge: 1. Zinsen: a) aus Beteiligungen.. 1“ . 30 667,50 1 A. G., der Allgemeinen Kreditbank b) aus Wertpapieren und dergleichen . 342 961,98 373 629 48 A. G., der Französisch⸗Polnischen Bank 2. Mieterträge nach Abzug von Unkosten und Steuerrn. 143 164 58 A. G. und der Lodscher Depositenbank —s18 757 55
A. G. Hiervon sind bei den einzelnen Geschäftszweigen verrechnet... 296 750 — 220 044 7516 IV. Kursgewinn auf Frembwwährungen . 1 208 Carl Gasch, Maschinenfabriks⸗A.⸗G., V. Sonstige Einnahmen: 1. Gewinn auf realisierte Wertpapjere... 16 580 52 Chodau. 2. Eingang auf abgeschriebene Forderungen 4 2 616 47
Einladung zu der am Montag, den D Z11111““ 8 8 069 40 27 266 2. Oktober 1944, in den Räumen der — Carl Gasch, Aktiengesellschaft in Cho- 2 451 189 dau, Bahnhofstraße 252, stattfindenden 13. Hauptversammlung.
Die Tagesordnung wird in der Hauptversammlung bekanntgegeben.
Die Herren Aktionäre, welche an 1 28 — 8 1 dieser Haupiversammiung teilzunehmen a) an Hinterbliebene verstorb. Vorstandsmitglieder..
beabsichtigen, werden eingeladen, ihre b) an ehemalige Gefolgschaftsmitglieder vder deren Hinterbliebene 8 Aktien im Sinne der 8§ 18 und 19 der 4. Besondere Leistungen zu gemeinnützigen Zwecken.. 22 056 50] 1 142 626 Satzungen bis längstens 29. Septem⸗ Abschreibungen und Rückstellungen: 1. auf Grundbesitz .. . . .. — 55 200 —
ber 1944 bei der Gesellschaftskasse der 2. für Hauszinssteuerabgeltung . 1 25 231,52 Carl Gasch, Alktiengesellschaft, Chodau, ““ 800 000 —S Bahnhofstraße 252, bei einem deutschen 4. für Pensionsverpflichtungen 5 80 000 — 968 431 52 Fatar her bei der Reichsbaiitt in rrr. Gewinn: 1. Porzrag aus hem Porsahre . . . . . . . . . . . . —2 931 38
8 8
ihrer Eigenschaft als Wertpapier⸗ 1 3 919 88 8 pap 2. Gewinn im Geschäftsjahrrle . . 277199 78. 340,131 16 2 451 189 05
ser Vorstand. .“ 8 “
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1“ G“ Ausgaben. I. Soziale und öffentliche Ausgaben: 8 b Steuern und öffentliche Abgaben... 1 048 124 Sozialversicherungsbeiträge . . 25 278 Ruhegehälter und Unterstützungen: 15 575,— 31 591,80 47 166 80
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