Iͤ111
: Union und Rhein Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft. II. Bilanz für den Schluß des Geschäftsjahres 1943.
Aktiva.
Forderungen an die Aktionäre für noch nicht eingezahltes Grundkapital..
Grundbesiht 1 Hauszinssteuerabgeltung . . . .
. . . . .2
Hypotheken und Grundschuldforderungen E“ Schuldscheinforderungen gegen öffentliche Körperschaften
Wertpapiere ...
Beteiligungen an anderen Versicherungsunternehmungen.
Darlehen auf Prämienrückgewähr
6155 11“
Guthaben bei Bankhäusern und Sparkassen.. . . Forderungen an andere Versicherungsunternehmungen:
a) für zurückbehaltene Reserven und Prämienüberträge aus dem laufenden
0 0 414
84*“
b) Sonstige Forderungen. Rückständige Zinsen ...
Außenstände bei Generalagenten und Agenten. Außenstände bei Versicherungsnehmern . . . Kassenbestand einschließlich Postscheckguthaben
. Inventar und Drucksachen
Sonstige Aktiva: 1. Glaslager aus Bruchstücken 2. Guthaben bei Verschiedenen
. Rechnungsabgrenzungsposten.
Grundkapital. 8 8 Rücklagen: Gesetzliche Rücklage:
b)
Wertberichtigungen
. Rückstellungen für ungewisse Schulden: 1. öö“ .Altersversorgung des Außendienstes
Prämienüberträge:
Versicherungszweige:
8
Zuwachs im Geschäftsjahre
Pensionsverpflichtungen 8 Ste “
Einbruchdiebstahll.. Leitungswasser 1“ Transport „ Sonstige.. C Allgemeine Unfall.. Allgemeine Haftpflicht Kraftfahrtunfall.. Kraftfahrthaftpflicht. .Kraftfahrtfahrzeug.
9: HI E 50 e
Deckungskapital für: a) Unfallrenten ...
2
8 erven für:
.
.
9&ꝙ ꝓσ 80 5‿
b) Haftpflichtrenten
2. Sonstige rechnungsmäßige Reserven. Feuerversicherug... Glasversicherung .. Einbruchdiebstahlversicherung ... Leitungswasserschadenversicherung Transportversicherng Sonstige Schadenversicherung . Allgemeine Unfallversicherung..
. Allgemeine Haftpflichtvarsicherung Kraftfahrtunfallversicherung. . Kraftfahrthaftpflichtversicherung . Kraftfahrtfahrzeugversicherung..
VIII. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Versicherungsunternehmungen: a) für einbehaltene Reserven aus dem laufenden Rückversicherungsverkehr b) sonstige Verbindlichkeiten .. IX. Sonstige Verbindlichkeiten: a) Guthaben von Generalagenten bzw. Agenten b) Guthaben von Verschiedeen. c) Nicht abgehobene Dividentname . d) Gewinnabführung nach §8 22 KWVO.
X. Rechnungsabgrenzungsposten.. 114e4*
Die in die Vermögensaufstellung der Union und Rhein Versicherungs 1943, Position VI der Passiva, unter Bezeichnung „Prämienreserven mit Rℳ
11 ö1
. 22 2772⸗
Gesamtbetrag
Gesamtbetrag
Aktien⸗Gesellschaft für den Schluß des Geschäftsjahres 522 200,— eingesetzten Beträge sind gemäß § 65
1 993 500,— 227 087,— 2 220 587 694 950 302 943
7 539 804 616 250
1 700
“ 672 072
Rückversiche⸗
.
44 809
106 970 912 201 28 841 141 075 1
8 b , 95 723 “ EEETEö 15 599 642
550 000 — — 550 000 37 000
5 500 000
780 000 . 40 000 1 800 000 1 237 000 56 400 274 900 95 200 265 300 30 800 107 000 190 100 43 400 441 600 169 500,—
4 900 478 800 38 500
468 000
1 620 000
2 911 200
522 200
2 434 700
EIEIIEIIEIEEITEIIIIIII
735 098/10 86 605 838 50] 1 340 936 57 8934 110 193 27 3 129 20 141 975 09 313 188 90 30 285 71 340 131 16
15 599 642 37
Abs. 1 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931
berechnet worden. Berlin, den 20. April 1944.
Der Sachverständige: Riedmüller, Mathematiker.
Die in die vorstehende Vermögensaufstellung eingestellten Prämienreserven find vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt.
Berlin, den 16. Mai 1944.
Der Treuhänder: MNach pflichtmäßiger Prüfung auf Grund der stand erteilten Aufklärungen und Nachweise ents er den Rechnungsabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Berlin, im Juli 1944.
2
Alwin Lampe, Wirtschaftsprüfer. Der Aufsichtsrat.
Paul Thieme, Geheimer Oberfinanzrat a. D. Bücher und der Schriften der Versicherungsunternehmung sowie der vom Vor⸗ sprechen die Buchführung, der Rechnungsabschluß und der Jahresbericht, soweit
Heinz Neeb, vereidigter Buchprüfer. Der Vorstand.
4. Oeffentliche Zustellungen Oeffentliche Pustellung. “ 241/44. Die Ehefrau Theolinde
geb. Müller i; Klägerin,
[7435]
2 R. Pohle Wessel⸗Straße 82, bevollmächtigter: Rechtsanwalt Scheer in Erfurt, klagt gegen den Alfred Pohle, Breslau, z. Zt. flüchtig und un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten, auf Ehescheidung auf Grund der §§ 47, 49 Ehegesetzes aus Schuld und auf Kosten des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt auf den 27. November 1944, 9 Uhr, Zimmer 99, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Erfurt, den 7. September 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts⸗
Erfurt, Horst⸗ Prozeß⸗
[7437] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Julie Musiolik geb. Kon⸗ sek in Rowin, Haus Nr. 58, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Thienel in Ratibor, klagt gegen den Arbeiter Johann Musiolik, fruher in Rowin, auf Ehescheidung aus § 49 Eheges. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 60 Eheges. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Ratibor auf den 16. November 1944, mittags 12 Uhr, geladen mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei deesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. — 4 R 248/44. —
Ratibor, den 9. September 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[7461] Oeffentliche Zustellung.
1. R. 270/1944. Maria Euringer geb. Wagner in München, Kaiserstr. 67/III, klagt gegen ihren am 30. 8. 1894 zu Steinsdorf geborenen Ehemann Josef Euringer in Toronto (Ontario), U. S. A., Dywegenrod 222, auf Schei⸗ dung ihrer am 18. 5. 1921 vor dem Standesamt München IY geschlossenen Ehe gemäß 8§§ 47, 49 des Ehegesetzes aus Verschaalden des Mannes. Der Be⸗ klagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts München I auf Donnerstag, den 16. No⸗ vember 1944, vormittags 9 Uhr, Zimmer 105/1 des Justizpalastes am Karlsplatz in München mit der Auf⸗ forderung geladen, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Die öffentliche Zustellung wurde be⸗ willigt, da der Beklagte in Amerika wohnt und eine Zustellung an ihn in Anbetracht des Kriegszustandes un⸗ durchführbar ist. Der Sühneversuch wurde erlassen.
München, den 4. September 1944.
Geschäftsstelle des Landgerichts I.
[7436] “
Die Frau Martha Marianne Wilhel⸗ mine Loos geb. Steinfath, Hamburg 6, Sternstraße 88 IV b. Paustian, Kläge⸗ rin, klagt gegen ihren Ehemann, den Trimmer und Malergesellen Jacob Gottfried Loos, unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung. Verhand⸗ lungstermin: 2. November 1944, 9 ¼ Uhr, vor dem Landgericht Ham⸗ burg, Zivilkammer 15 a. 8
Hamburg⸗Altona, 11. Sept. 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
Zentralhandelsregister
[7459] Oeffentliche Zustellung.
2 R. 88/44. Die Hilfslehrerin Ger⸗ trud Zieber geb. Paju in Stengo, Kreis Jarotschin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Richter in Guhrau, klagt gegen ihren Ehemann, den Gym⸗ nasialsekretär Mikolj Zieber, früher wohnhaft in Luzk, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Scheidung der am 4. 5. 1908 geschlossenen Ehe gemäß §8§ 49 und 55 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht in Lissa, Zimmer 112, auf den 17. November 1944, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Lissa (Wartheland), 4. Septbr. 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[7462 1 elria Suchanos geb. Allert, Zug⸗ schaffnerin bei der Deutschen Reichs⸗ bahn, Stuttgart, klagt gegen ihren zu⸗ letzt in Dnjepropetrowsk wohnhaften Ehemann Fiotr (Friedrich) Suchanos, Hilfsarbeiter auf Ehescheidung aus § 55 EG. Verhandlungstermin vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Stutt⸗ gart: Mittwoch, den 25. Oktober 1944, vorm. 10 Uhr.
Stuttgart, den 8. September 1944. Geschäftsstelle des Landgerichts.
[7372] Aufruf.
Die Poliecen Nr. UmVE 570 667 mit den beiden Nachträgen hierzu vom 7. Januar 1935 und 19. November 1938 und Nr. VE 2 013 296, lautend auf Herrn Erich Fleige, Berlin, werden uns als abhanden gekommen gemeldet. Der Inhaber der Versiche⸗ rungsscheine und der Nachträge wird hiermit aufgefordert, sich binnen zwei Monaten von heute ab bei uns zu melden, widrigenfalls die Urkunden für kraftlos erklärt werden.
München, Leopoldstraße 8, de 16. September 1944.
Schweizerische 1 Lebensversicherungs⸗ und Rentenanstalt. 1 Der Hauptbevollmächtigte
für das Deutsche Reich. Dr. Ru.
Aufgebot.
Der Versicherungsschein Nr. 11 965 über 2000 REMℳ, ausgestellt von der VvOHK Versicherungsanstalt ostdeutscher
andwerkskammern V. a. G. zu Ber⸗ in auf den Namen Walter Schmidt, Kellner, Frankfurt a. O., Dresdener Straße 25, wird hiermit Kin gegbfn. Er wird kraftlos, falls er bei der VOHK nicht innerhalb zweier Monate vorgelegt ist.
Berlin, den 14. September 1944. voHkK Lebensversicherungsanstalt ost⸗ deutscher Handwerkskammern V. a. G. zu Berlin.
“
[7513]
6 Axuslosfung usw. von Wertpavieren
Ablösungsanleihe 8 der Stadtgemeinde Lübeck.
Die diesjährige Ziehung der Aus⸗ losungsrechte der Ablösungsanleihe der Stadtgemeinde Lübeck findet am 6. Ok⸗ tober 1944, vormittags 9 Uhr, in Lübeck, Fleischhauerstr. 18, statt.
Lübeck, den 12. September 1944. Der Oberbürgermeister der Hansestadt
Lübeck. Finanzverwaltung.
1. Handelsregister, 2. Güterrechtsregister,
3. Vereinsregister, 4. Genossenschaftsregister.
k. Musterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,
7. Konkurse und Vergleichssachen, 8. Verschiedenes.
8 1. Handelsregifter
ür die Angaben in () wird eine Gewähr r die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.
Burgstädt. [7381] Handelsregister Amtsgericht Burgstädt, 6. 9. 1944. Veränderung.
A 16 G. F. Großer, Markersdorf. Die Prokura des Betriebsleiters Ru⸗ dolf Kühling in Markersdorf ist er⸗
loschen. Celle. [7382]
ar.e vih Celle, 9. September 1944. H.⸗R. A 908 Hermann Siekmann in Winsen / Aller. Die Prokura des Erich Knief ist erloschen.
etmold. [7383]
mtsgericht Detmold, 5. Sept. 1944.
E ⸗R. A 735 Vereinigte Werkstätten Schäferhenrich & Co. in Detmold (Möbelfabrik, Elisabethstr. 86). Die Prokura des Kaufmanns Wil⸗ helm Schäferhenrich ist erloschen.
Glauchau. . [7384] Handelsregister Amtsgericht Glauchau, 6. 9. 1944. Veränderung.
A 308 Paul Weber (Einzelhandels⸗ eschäft mit Lebensmitteln, Glauchau, Porst⸗Wessel⸗Str. 38). Die Prokura des Georg Paul Weber ist erloschen.
Gleiwitz. 8 7385]
Handelsregister
Amtsgericht Gleiwitz, 7. Sept. 1944. Veränderung.
A 1841 Wilhelm Schilling Inh. Erich Lukas, Uniformmützen, Sport⸗ und Wanderartikel, Ausrüstungen, Fahrräder und Nähmaschinen. Die⸗ Firma lautet jetzt: Elisabeth u. Günter Lukas, Uniformmützen, Sport⸗ u. Wanderartikel, Ausrüstungen, Fahr⸗ räder und Nähmaschinen, Gleiwitz. Inhaber: Elisabeth Lukas geb. Schil⸗ ling und Günter Lukas in Gleiwitz.
Leipzig. 18 3 [7390] 1“ Amtsgericht Leipzig,g den 5. September 19444. Veränderungen: 1u“
A 566 J. Arthur Dietzold (Mais⸗ stärkefabrik, W 35, Franz⸗Flemming⸗ Straße 9). Die Prokura des Louis Mehnert ist erloschen. Als nicht ein⸗ getragen wird noch bekanntgemacht: Die gleiche Eintragung wird im Re⸗ ister des Amtsgerichts Zerbst für die 8 unter der Firma Mitteldeutsches Maiswerk Zweigfabrik der Firma J. Arthur Dietzold, Leipzig, bestehende Zweigniederlassung noch erfolgen.
A 7033 Wilhelm Schimmel (Her⸗ stellung und Vertrieb von Flügeln, Pianos und Musikinstrumenten, C) 1, Hainstraße 10). Die Prokura von Wil⸗ helmine Beate Käthe verehel. Schimmel geb. Brade ist erloschen.
4. Genossenschafts⸗
Augsburg. 7423] Amts ericht Augsburg — Register⸗ gericht —, den 12. September 1944.
Genossenschaftsregistereinträge:
Am 4. 9. 1944: Sozialgewerk der DAF (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Gaues Schwaben, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz Augsburg. Das Statut wurde am 17. Juni 1944 errichtet. Gegenstand des Unternehmens ist: der Zusammenschluß der im Gau Schwaben bestehenden Sozialgewerke für Handwerks⸗, Handels⸗ und Gewerbebetriebe zur gemeinschaft⸗ lichen Förderung und Durchführung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen für die den einzelnen Sozialgewerken angeschlossenen Betriebe, soweit die Auf⸗ gaben über den Rahmen der einzelnen Sozialgewerke hinausgehen. Die ge⸗ samte Tätigkeit der Renegenschaf at der Zielsetzung der Deutschen Arbeits⸗ Frag h- entsprechen und sich nach den vom Amt für Sozialgestaltung in Hand⸗ werk und Handel in der Deutschen Arbeitsfront ergehenden Richtlinien zu vollziehen.
m 29. 8. 1944 bei Siedlungs⸗ genossenschaft Inningen i. L., eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Faftpflicht. Sitz Inningen: Firma er⸗ oschen, Vertretungsbefugnis der Liqui⸗
datoren beendet.
Flatow, Grenzmark. [7447] In das Genossenschaftsregister wurde heute bei der Kartoffelverwertungs⸗ genossenschaft, e. G. m. b. H., zu Hütte, eingetragen: 1 Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 13. März 1944 ist die Ge⸗ mossenschaft aufgelöst. Die Liquidation erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder. Flatow, den 3. September 1944. Das Amtsgericht.
Flatow, Grenzmark. 17448]
Im hiesigen Fee chaftsregister ist bei der Genossenschafts⸗Molkerei und ampfbäckerei eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht zu Kappe, Gn.⸗R. 13 a, eingetragen wor⸗ den: Die Firma der Genostenschest ist geändert und lautet jetzt: Raiffeisen Molkerei Kappe eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Kappe.
Flatow, den 10. September 1944.
Das Amtsgericht.
Reppen. „ 7727450] Genossenschaftsregister Amtsgericht Reppen. Abt. 3. Reppen, den 8. September 1944. Veränderung. 3 Gn.⸗R. 2 A. Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse e. G. m. u. H. in Kohlow. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 28. Februar 1944 ist die
Firma wie folgt geändert: Raiffeisen⸗ 11“
kasse Kohlow, eingetragene Genassen schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, in Kohlow.
7. Konkurse
Berlin. [7498 Ueber den Nachlaß des am 5. 12. 1943 verstorbenen Drogisten Georg Radszun in Berlin, Nürnberger Str. Nr. 41, wohnhaft gewesen, ist heute, 13 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet worden. — 353. N. 8. 44. — Verwalter: Kurt Ackermann, Berlin⸗ Niederschöneweide, Britzer Str. 18. Frist zur Anmeldung der Konkurs⸗ orderungen bis 20. 10. 1944. Erste Gläubigerversammlung 13. 10. 1944, 12 Uhr. Prüfungstermin am 15. 11. 1944, 12 Uhr, im Gerichtsgebäude, Berlin⸗Charlottenburg, Tegeler Weg 17/20, II. Stock, Zimmer 279. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 20. 10.1944. Berlin, den 12. September 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 3533.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, ven Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam. verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin 8W es Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeren GmbH., Berlin
Preis dieser Nummer: 10 T.
und Vergleichssachen
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—
Pr
Erscheint an sedem Wochentag abends. Bezugspreis dur
an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68,
die Post monatlich 2,30 ℛℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 ℳℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen
ilhelmstr. 30/31.
Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelbreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 M¹h7. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder
Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ Zeile 1,10 G6 ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 oℳ. — Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin 8W68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Besristete Anzeigen müssen 3 Jage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenftelle eingegangen sein.
12 42 45
vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
Nr. 210 Fernsprech⸗Sammel⸗RNr.:
Berlin
„Montag, den 18. September, abends
—
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Poftscheckkonto: Berlin 418 21
1944
—
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung über die Bestellung zum Kommissar bei der Pommerschen Landschaft.
Anweisung XI der Reichsvereinigung Textilveredlung (Ein⸗ heitsbedingungen für Lohnveredlungsaufträge). Vom 7. September 1944.
Anordnung Nr. 1 (FO V) des Hauptausschusses Feinmechanik und Optik beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs⸗ produktion (Herstellungsverbot für Uhren). Vom 13. Sep⸗ tember 1944.
Einheitsbedingungen für Lohnveredlungsaufträge der Reichs⸗ vereinigung Textilveredlung.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil II, Nr. 14.
Anmtliches Deutsches Reich. Bekanntmachung
Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Dr. med.
Otto Woß in Frankfurt am Main mit Urkunde vom 10. August 1944 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissen⸗ schaft verliehen. 2
Bekanntmachung 11
Generallandschaftsdirektor Fließbach, dessen Amtszeit am 2. August 1944 abgelaufen ist, ist mit Wirkung von diesem Tage ab bis auf Widerruf zum Kommissar bei der Pommerschen Landschaft eingesetzt. Ihm stehen daher alle in den Satzungen der Pommerschen Landschaft sbwie in sonstigen Vorschriften vorgesehenen Befugnisse (Pflichten und Rechte) des Generallandschaftsdirektors der Pommerschen Land⸗
Anweisung XI der Reichsvereinigung Textilveredlung (Einheitsbedingungen für Lohnveredlungsaufträge) Vom 7. September 1944
Auf Grund von § 4 der Anordnung über die Errichtun der Reichsvereinigung Textilveredlung vom 10. März 1948 (Deutscher Reichsanz,. und Preuß. Staatsanz. Nr. 73 vom 27. März 1942) in 1 mit § 4 Absatz 1 der Satzung der Reichsvereinigung Textilveredlung wird mit Zustim⸗ mung des Reichswirtschaftsministers und des Reichskom⸗ missars für die Preisbildung bestimmt:
§ 1
8 Einheitsbedingungen für Lohnveredlungsauftrage Die Mitglieder der Reichsvereinigung Textilveredlung sind verpflichtet, allen von ihnen angenommenen Lohnveredlungs⸗ aufträgen die dieser Anweisung als Anlage beigefügten „Ein⸗ heitsbedingungen für Lohnveredlungsaufträge“ zugrunde zu legen. Es ist den Mitgliedern verboten, von den Einheits⸗ bedingungen abzuweichen. w1“ “
Ausnahmen Die Reichsvereinigung Textilveredlung behält sich vor, in besonders begründeten Fällen Ausnahmen von den Vor⸗ schriften dieser Anweisung zuzulassen.
§ 3 Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach § 17 der Satzung der Reichsvereinigung Textilveredlung bestraft. . 1
§ 4
Inkrafttreten Diese Anweisung tritt am 1. Oktober 1944 in Kraft. Berlin, den 7. September 1944. 6 MReeeecchsvereinigung Textilveredlung. Der Vorsitzer: Dr. Achter.
Reichsvereinigung Textilveredlung Einheitsbedingungen für Lohnveredlungsaufträge 1 I. Abschnitt § 1 Geltungsbereich
(1) Für alle Textillohnveredlungsaufträge, die den Mitglie⸗ dern der Reichsvereinigung Textilveredlung erteilt werden, elten die „Einheitsbedingungen für Lohnveredlungsaufträge“. Soweit von der Reichsvereinigung Textilveredlung für ihre
Miitglieder verbindliche Veredlungspreise festgesetzt sind, gelten
diese Preise. Einer Bestätigung eines jeden einzelnen Auf⸗ trages unter Bezugnahme auf diese Preise und Bedingungen bedarf es nicht. 8
(2) Es ist den Mitgliedern der Reichsvereinigung Textil⸗ veredlung untersagt, ohne deren Zustimmung andere Be⸗ dingungen als die Einheitsbedingungen einzuräumen oder,
soweit von der Reichsvereinigung Textilveredlung Ver⸗ edlungspreise festgesetzt sind, andere als diese zu berechnen.
(3) Maßgebend für den einzelnen Veredlungsauftrag sind die bei der Auftragsannahme geltenden Preise und Be⸗ dingungen. “ 8
II. Abschnitt Auftrag und Lieferung v Auftragsannahtme
Ein Auftrag gilt, sofern seine Annahme vom Veredler nicht, abgelehnt wird, erst an dem Tage als angenommen, an dem die Ware bei dem Veredler eingetroffen, vom Auftraggeber endgültig eingeteilt und zur Veredlung freigegeben ist.
§ 3 Auftragsbezeichnung und Begleitzettel
(1) Bei jeder Auftragserteilung ist die Art der Veredlung eindeutig schriftlich zu bezeichnen.
(2) Bei der Uebersendung der Ware ist dem Veredler ein Begleitzettel mit genauer Angabe über Menge und Art der Ware zuzustellen. 8 8* 8
Angabe der Spinnstoffzusammensetzung
Dem Veredler ist bei der Auftragserteilung die genaue Zu⸗ sammensetzung der zur Veredlung übergebenen Ware mitzu⸗ teilen. Dabei ist die Art und Beschaffenheit des in der Ware vorhandenen Spinngutes, bei Mischgespinsten und Waren aus Mischgespinsten auch das Mischungsverhältnis nach Hundert⸗ sätzen genau anzugeben.
Erklärung über Eigentumsverhältnis der Rohware (1) Dem Veredler ist bei der Auftragserteilung Mitteilung zu machen, wenn die zur Veredlung übergebene Ware nicht dem Auftraggeber, sondern einem Dritten gehört oder mit Rechten eines Dritten belastet ist, also insbesondere, wenn sie unter Eigentumsvorbehalt geliefert, sicherungsweise über⸗ eignet, weiterveräußert oder verpfändet ist.
(2) Wechselt das Eigentum an der Ware, während sie sich
bei dem Veredler befindet, so ist dieser Eigentumswechsel dem Veredler unverzüglich anzuzeigen. 8
(3) Die Anzeigepflicht nach Abs. 1 und 2 entfällt, wenn sich der Vorlieferant des Auftraggebers das Eigentum am Spinnstoff oder am Garn mit der Maßgabe vorbehalten hat, daß der Eigentumsvorbehalt sich auch auf die daraus herge⸗ stellte Ware erstreckt.
(4) Unterbliebene oder mangelhafte Erklärung über die Eigentumsverhältnisse haben die entsprechenden Haftungs⸗ ansprüche gegen den Auftraggeber zur Folge.
(5) Der Veredler ist berechtigt, die Ware an denjenigen, der sein Eigentum an der Ware nachweist, auszuhändigen oder im Zweifelsfall die Ware zu hinterlegen, ohne sich des⸗ 888 Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers auszu⸗ setzen. 1 8 § 6
Aufschub der Veredlung Der Veredler ist nicht verpflichtet, die Ware in Arbeit zu nehmen oder weiterzubearbeiten, solange ihm nicht die in den
§§ 3—5 vorgeschriebenen Angaben gemacht worden sind. § 7 1 Pfand⸗ und Zurückbehaltungsrecht
(1) Mit der Uebergabe der zu veredelnden Ware bestellt der Auftraggeber dem Veredler wegen aller seiner gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsver⸗ bindung ein vertragliches Pfandrecht. Das gesetzliche Pfand⸗ und Zurückbehaltungsrecht des Veredlers bleibt unberührt. „(2) Das vertragliche Pfandrecht entfällt, wenn sich der Vor⸗ lieferant des Auftraggebers das Eigentum am Spinnstoff oder am Garn mit der Maßgabe vorbehalten hak, daß der Eigentumsvorbehalt sich auch auf die daraus hergestellte Ware erstreckt.
Enhtnahme von Musternr 6“ „Der Veredler ist berechtigt, von der ihm zur Veredlung übergebenen Ware rohe oder fertig ausgerüstete Handproben als vertraulich zu behandelnde Belege zu entnehmen. Aus⸗ genommen hiervon sind fertige Bekleidungsgegenstände (Strümpfe, Handschuhe usw.) und abgepaßte Waren. Lieferzeit 6 Eine Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Lieferfristen kann nur durch ausdrückliche schriftliche Zusage des Veredlers bei der Annahme des Auftrages übernommen werden. Still⸗ schweigende Hereinnahme von Aufträgen mit vorgeschriebener Lieferzeit begründet keine Zusage einer Lieferfrist. . Nachlieferungsfrit (1) Ueberschreitet der Veredler eine nach § 9 zugesagte Lieferfrise oder liefert er nach Ablauf einer angemessenen Lieferfrist trotz Mahnung des Auftraggebers nicht, so muß ihm der Auftraggeber bei zugesagter Lieferfrist eine Nach⸗ lieferungsfrist von 14 Tagen, sonst 25 Tagen, bewilligen. Die Nachlieferungsfrist kann erst nach Ablauf der Lieferfrist ge⸗
stellt werden und wird von dem Tage an gerechnet, an dem die schriftliche Mitteilung des Auftraggebers durch Ein⸗ schreibebrief beim Veredler eingeht.
(2) Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind irgendwelche Ansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
(3) Unterläßt der Veredler eine Lieferung auch innerhalb der Nachlieferungsfrist, so hat er dem Auftraggeber den ihm nachweisbar durch seinen Verzug entstandenen Schaden zu vergüten.
§ 41 8 8 Unterbrechung der Lieferung 1 .
(1) Höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen berechtigen den davon betroffenen Veredler, die Lieferfrist oder Nach⸗ lieferungsfrist angemessen, mindestens aber um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, so können sowohl der Veredler als auch der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die Be⸗ hinderung ist dem Auftraggeber mitzuteilen, falls sie voraus⸗ sichtlich länger als eine Woche dauert.
(2) Sonstige Betriebsstörungen aller Art, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, sind dem Auftraggeber unter Angabe der Ursache mitzuteilen. Ist in derartigen Fällen die Lieferfrist oder Nachlieferungsfrist um mindestens sechs Wochen überschritten, so hat der Auf⸗ traggeber das Recht, vom Vertrage zurückzutreten. Der Auf⸗ traggeber hat dem Veredler mindestens 14 Tage vorher die Ausübung des Rücktrittsrechts durch eingeschriebenen Brief anzukündigen. G
(3) Schadenersatzansprüche sind in den Fällen des Abs. 1 und 2 ausgeschlossen. 8 § 12 1
Haftungsausschluß
(1) Die Haftung des Veredlers ist ausgeschlossen 4
a) für Verluste und Schäden, die durch die vom Reichsauf⸗ sichtsamt für das Versicherungswesen genehmigten „Ein⸗ heitsversicherungen für Textilveredlungsware“ gedeckt werden können,
b) für die unmittelbaren und mittelbaren Folgen jedes sonstigen Ereignisses (z. B. Betriebsstörungen, Unfälle, Krieg, behördliche Maßnahmen, Beschädigung durch Tiere, Stockflecken), sofern der Veredler die zur Ver⸗ meidung der Schäden und Verluste erforderliche Sorg⸗ falt nachweislich angewandt hat, 8 für Schäden und Verluste, die auf die Beschaffenheit der Ware zurückzuführen sind, durch Fremdkörper in der Ware des Auftraggebers an⸗ gerichtet werden, es sei denn, daß ihr Vorhandensein auf ein Verschulden des Veredlers zurückzuführen ist, auf unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Auf⸗ tragserteilung oder auf den Begleitzetteln oder auf un⸗ geeignete Behandlungsvorschriften des Auftraggebers zurückzuführen sind.
(2) Der Veredler haftet nicht
für den einwandfreien Ausfall der Ausrüstung einer Ware, die von anderer Seite ganz oder teilweise vor⸗ 1. vorgebleicht oder sonstwie vorbehandelt wor⸗ en ist,
bei Umfärbeaufträgen,
für vereinzelte kleine Fehler, Beschädigungen oder Flecke, für geringe Farbabweichungen,
für bei der Veredlung entstehende unvermeidliche Ab⸗ fälle sowie Maß⸗ und Gewichtsverluste,
für Mängel, die mittelbar oder unmittelbar darauf zurückzuführen sind, daß bei der zur Veredlung auf⸗ gegebenen Ware ungeeignete Schlichtemittel verwendet worden sind. —
(3) Die Rohbreiten der zu veredelnden Waren sind so zu bemessen, daß die verlangten Fertigbreiten ohne Gefährdung der Ware erzielt werden können. Bei Anlieferung zu geringer Rohbreiten ist die Haftung des Veredlers für daraus ent⸗ stehende Schäden und Verluste gemäß § 12 (1) c aus⸗ geschlossen.
§ 13
Die dem Veredler zur Bearbeitung überwiesene Ware wird vom Veredler gegen keinerlei Gefahren, insbesondere auch nicht gegen Feuerschäden, versichert.
18 Mängelrüge
(1) Will der Auftraggeber Beanstandungen geltend machen so ist die Be⸗ oder Verarbeitung der Ware zu unterlassen oder sofort einzustellen und der Veredler zu benachrichtigen.
(2) Beanstandungen müssen vom Auftraggeber nach Ein⸗ gang der Ware beim Auftraggeber oder der von ihm be⸗ Ablieferungsstelle schriftlich erhoben werden, und zwar
a) wegen offenkundiger Fehler,
unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen, b) wegen verborgener Fehler, 1 vnverziesc⸗ nach Entdeckung, spätestens innerhalb sechs Monaten. 63) Wegen Ware, die weiter be⸗ oder verarbeitet worden ist, können Beanstandungen nicht mehr erhoben werden, es
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