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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 211 vom 19. September 1944. S. 2
Anordnung V/44
des Produktionsbeauftragten für Glas 8s des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über die Herstellung von Beleuchtunggglas
Vom 1. September 1944
*
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der
Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗
dindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. 1 S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion an⸗ geordnet: “
(1) Diese Anordnung gilt für Hersteller von Beleuchtungs⸗ gläsern.
(2) Beleuchtungsgläser im Sinne dieser Anordnung sind die unter die Warenart 10 des für Hohlglas geltenden Artikelverzeichnisses der Wirtschaftsgruppe Glasindustrie fallenden Artikel.
§ 2
(1) Unbeschadet der Vorschriften der Paragraphen 3 und 5 dürfen nur folgende Beleuchtungsgläser hergestellt werden: a) Artikel des Kriegssortiments für Elektrobeleuchtungsglas, b) Artikel des Kriegssortiments für Petroleum⸗ und Gas⸗ beleuchtungsglas,
*) Artikel, die in den Sondersortimenten aufgeführt sind.
(2) Beleuchtungsgläser zu Wohnraumleuchten des Kriegs⸗ sortiments für Elektrobekeuchtungsglas gemäß (1) a) dürfen nur in Formen und Ausführungen hergestellt werden, die vom Produktionshauptausschuß Glas genehmigt sind.
(3) Von den gemäß (1) zugelassenen Beleuchtungsgläsern dürfen die nachgenannten nur wie folgt hergestellt werden, sofern nicht für andere Erzeugungsarten Herstellungs⸗ anweisungen erteilt werden:
Sturmlaternengläser 7“ Klarglas
5 7⁷7⁷
Handleuchtengläser
nach DIN E 49 993 Form A 80 100 Zylindrische Gewindegläser
nach DIN E 49 990 A Zylindergläser Gewindekugeln 3
nach DIN E 49 990 C Kugelgläser Randkugeln 16 cm Petroleum⸗Stehvasen Sturmlaternengläser Nr. 1—3 mindestens achtfach Petroleum⸗Zylinder mindestens vierfach
(Matador⸗Zylinder mindestens dreifach)
Abweichend von den Vorschriften des § 2 ist es gestattet, die Beleuchtungsgläser für Zweckleuchten gemäß Absatz A des Kriegssortiments für Elektrobeleuchtungsglas aus bei In⸗ krafttreten dieser Anordnung bereits nachweisbar vorhandenen Formen bisspätestens 31. Oktpber 1944 herzustellen.
§ 4
Beschriftungen oder Zeichen irgendwelcher Art (Artikel⸗ nummern, Firmeninschriften, Firmenzeichen, Fabrik⸗ oder Händlermarken) dürfen an Beleuchtungsgläsern nicht ange⸗ bracht werden, es sei denn, daß es sich um Artikel der Son⸗ dersortimente gemäß § 2 c) handelt, für die in diesen Son⸗ dersortimenten eine Beschriftung ausdrücklich vorgeschrieben vder zugelassen st. ““ “
nur voll⸗ automatisch
nur voll⸗ bzw. halb⸗ automatisch
Die Vorschriften dieser Anordnung gelten nicht für die Herstellung von Beleuchtungsgläsern in Erfüllung von Auf⸗ trägen, für die die Prüfungsstelle Glasindustrie, Berlin, eine Ausfuhrbescheinigung oder eine Kennziffer erteilt und Ab⸗ weichungen ausdrücklich zugelassen hat.
§ 6
Der Produktionshauptausschuß Glas kann in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen.
E118
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach
§8§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗
straft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs⸗ beauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung wahr⸗ genommen.
§ 8
(1) Diese Anordnung tritt am 20. September 1944 in Kraft. .(2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy, Moresnet sowie — mit
ustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
(3) Die Sortimentsregelung für Beleuchtungsglas der Glas⸗Treuhand⸗Gesellschaft vom 17. Oktober 1942 (Rund⸗ chreiben Ge Bel Nr. 2 und folgende) über die Herstellung und die Lieferung von Beleuchtungsglas tritt am 19. Sep⸗ tember 1944 außer Kraft. “ 1t 92
Berlin, den 1. September 1944.
Der Produktionsbeauftragte für Glas
des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion.
Dr. Holler.
Bekanntmachung
Die am 14. September 1944 ausgegebene Nummer 42 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung zur Aenderung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen. Vom 31. August 1944. 8
Zweite Anordnung über die Vereinfachung der Lohn⸗ und Ge⸗ haltsabrechnung. Vom 2. September 1944.
Verordnung über die Wiedereinführung der Normalzeit im Winter 1944/45. Vom 4. September 1944.
Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 ℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 962.00. 1“
Berlin C 2, den 15. September 1944.. MRKeieichsverlagsamt. J. B.r Ste
nsbeauftragten für Glas ves Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗
produktion vom 1. September 1944 1 Liste des Kriegssortiments für Elektro⸗Beleuchtungsglas A. Gläser für Zweckleuchten
Anlage 1 zur Anordnung v/44 des Produktio
Glasausführung
Griffrandkugeln (nur voll⸗ oder halbautomatisch)
opalmassiv
Lochkugeln
DIN, E 49992 C Kugelgläser
opalmassiv opalüberfangen opalmassiv opalüberfangen opalmassiv opalüberfangen
DIN E 49990 “ 16 C Kugelgläser
opalmassiv opalmassiur opalmassiv opalmassivr
74,5 mm Gew. 84,5 mm Gew. 99 mm Gew. 123,5 mm Gew.
Zylindrische Gewindegläser
DIN E 49990 A Zylindergläser
74,5 mm Gew. Klarglas farblos 84,5 mm Gew. und
99 mm Gew. opalmassiv g- 123,5 mm Gew.
für 80 mm. Klarglas farblos für 100 mm für 150 mm für 200 mm
Halteloch
B. Gläser für Wohnraumleuchten
Jede Type nur in 1 Form, Größe und Ausführungsart!
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Höchstgewicht
Glasausführung [(ohne Kappe)
Ampelschalen bzw. ⸗Förper, oben eingezogen: az) mit 3 Löchern
b) mit 150 mm Loch
c) mit 100 mm Loch
d) mit 100 mm Rand
Klarglas (auch mit Emaille und Be⸗ grenzungse⸗ rändern) oder Ueberfangglas
Urnen: “ a) mit 100 mm Loch b) mit 80 mm. Rand
oder 88 Kunstglas
Stehlampenschirme mit 45 mm Loch einfach gewölbte Form (doppelt eingeblasen)
gelb überfangen
Pendelschirme mit 58 mm Rand
gelb überfangen
Kronenaußens chalent a) flache Form
b) hohe Form
Klarglas (auch mit Emaille und Be⸗ grenzungs⸗
— . rändern) oder
bis 18 Ueberfangglas oder
Kunstglas .
6 Dreiviertelkugeln 8
13,5 gelb überfangen
7 Amppelkörper für Hängeleuchte 05120 des Arbeitsringes Wohnraumleuchten
— beiderseits offen mit 80 mm Halteloch
22,5 «cm opal überfangen 750
Anlage 2 zur Anordnung V/44 des Produktionsbeauf⸗ tragten für Glas des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion vom 1. September 1944 Liste des Kriegssortiments für Petroleum⸗ und Gasbeleuchtungsglas . , Höchstgewicht Sternbrennerzylinddddet 28 Reformzylinder 60°0 170 mm lang 1 8/⁄%3. 170 mm lang E 170 mm lang 3. Kniffzylinder 114 % 200 mm lang 4. Deutsche Flachbrenner⸗ 11646464* 5 j/34 170 mm lang 5. Wiener Dickbauchzylinder 5 91, 9y190 mm lang 8,⁄ 210 mm lang 149 220 mm lang 6. Matadorzylinder, 150 ⁄w⁰0 auaua.. . .. . 100 Sämtliche Zylinder 2mal verschmolzen, ohne Marke, ohne Papier. 7. Sturmlaternengläser, ohne Gewinde, ohne Seitenloch, beider⸗ seits rauh, ohne Marke, ohne Papier: 8
8 Klarglas, rubin, grün oder luftschutzfarbig: N . 2 2 2 2 .⁴ 8. 2 2 2 0 2 . 58 7/j300 g (nur vollautomatisch). 8. Stehvasen, hell oder farbig, glatt oder optisch, nach Wahl der Hütte (nur halbautomatisch): Stern.. 5/60 "⁄¼ . 180 g S1n „ 300 g 10/11 2. ⸗·. 20 20 2 2. 2 ⁴ 8 .0 20 0 . 370 g 9. Vestaschirme, opal ohne Lippen. 10. Sämtliche Gläser für Gasbeleuchtung und Glühlicht. Die Verpackung erfolgt in Stroh, Wellpappe oder Rahmenkartons (Sturmlaternengläser in Stroh oder Vollkartons). —
Deutsches Reich 6 Nichtamtliches
Nummer 37 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 15. September 1944 hat folgenden
„Inhalt: Kommunalverbände. RdErl. 1. 9. 44, Ver⸗
gnügungssteuer; hier: Anerkenng. d. dtn. Wochenschau Nr. 37/44.
— RdErl. 6. 9. 44, Aufwandsentschädigg. nach § 27 DGO. u.
Standesbeamtenentschädigg. bei Umquartiergn. — Polizei⸗ verwaltung. RdoErl. 2. 9. 44, Vereinfachg. d. Verwaltg.; hier: Verwaltungsgebühren bei Erlaubniserteilgn. nach § 1 d. Gäaststättenges. — Personenstandsangelegenheiten. RdErl. 6. 9. 44, Aufwandsentschädigg. nach § 27 DGO. u. Stan⸗ desbeamtenentschädigg. bei Umquartiergn. — Wehrange⸗ legenherten. Kriegsschäden. Familienunter⸗ halt. RdErl. 7. 9. 44, Behördenzuständigkeit f. Kriegsschäden d. zu diplomat. u. konsular. Vertretgn. gehörenden Personen, d. ausländ. Journalisten u. Wissenschaftler sowie an ausländ. Staatseigentum. — 2. RdErl. 4. 9. 44, Reisebeihilfen f. Ange⸗ hörige schwerverwundeter oder ⸗erkrankter Notdienstpflichtiger in d. Heimatschutzorganisationen. — RdErl. 6. 9. 44, Anwendg. d. Personenschäden⸗VO. auf Schutzangehörige, Ostarbeiter u. Polen. — RdErl. 7. 9. 44, Behandlg. d. Schäden, d. Wehrmachtange⸗ hörige an mitgeführtem Privateigentum erleiden. — Ver⸗ messungs⸗ und Grenzsachen. RdErl. 5. 9. 44, Dts. Wohnungshilfswerk, Behelfsheimaktion; hier: Kataster⸗ u. Ver⸗
gwvarbankv Iwwg,zou Pr 8.-
8
912 e
meffungsgebühren. — Volksg esund hei t. RdErl. 5. 9. 44, Vereinfachg. d. Verwaltg.; hier: Wegfall d. Gebühren f. amtsärztk. Gutachten über Pol.⸗Häftlinge. — RdErl. 6. 9. 44, Totaler Kriegseinsatz; hier: Einschränkg. d. Durchführg. d. Ges. z. Ver⸗ hütg. erbkranken Nachwuchses. — RdErl. 7. 9. 44, Hebammen⸗ wesen; hier: Desinfektionsmittel „Rhodocrema“. — RdErl. 8. 9. 1944, Hygien. Maßnahmen z. Sicherg. d. Gefolgschaftsmitglieder egen Uebertragg. v. Krankheiten im LS.⸗Bereitschaftsdienst d.
erkluftschutzbetriebe u. d. Betriebe d. Erweiterten Selbstschutzes. — Veterinärverwaltung. RdErl. 30. 8. 44, Haltg. v. Kraftwagenführern durch Veterinärbeamte. — RdErl. 6. 9. 44, Berichterstattg. über Maul⸗ u. Klauenseuche. — Verschie⸗ denes. Reichsindexziffer f. August 1944. — Neuerschei⸗ nungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Hey⸗ manns Verlag, Berlin W 8, Mauerstraße 44. Halbjährlich
4,30 l.ℳ für Ausgabe A Gweiseitig bedruckt) und 5,40 Hlℳ
Ausgabe B (einseitig bedruckt).
3⸗ Nummer 25 des Reichsarbeitsblatts vom 10. September 1944 hat folgenden Inhalt: Teil I. Der Reichsarbeitsminister. Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die Sechzigstundenwoche. Vom 31. August 1944. — Betr.: Ver⸗
„ordnung über die Sechzigstundenwoche. — Städtebau und Bau⸗
polizei. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Allgemeine baupolizei⸗ liche Zulassung neuer Baustoffe und Bauarten für das Reichs⸗ gebiet. — Zweiundzwanzigste Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrichtungsgegenstände. Vom 4. September 1944. — Druckfehlerberichtigung. — Soziale Fürsorge zund Wohl⸗ fahrtspflege. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Beschäftigung Kriegsbeschädigter als technische vbder Verwaltungs⸗Angestellte bei der Kriegsmarine. — Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Ver⸗ ordnungen, Erlasse: Neuabgrenzung der Arbeitsämter’ Aschaffen⸗ burg, Schweinfurt und Würzburg. — Bezirke der Gauarbeits⸗ ämter. — Neuabgrenzung der Arbeitsämter Eßlingen, Schwäbisch Gmünd und Stuttgart. — Arbeitseinsatz und Arbeitseinsatzhilfe.
„Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die Meldung
von Arbeitskräften in Scheinarbeitsverhältnissen. — Achte Durch⸗ führungsverordnung zur Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels. Vom 11. August 1944. — Betr.: Achte Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels. — Vierte Verordnung über die Meldung von Männern und Frauen für Aufgaben der Reichsverteidigung. Vom 29. August 1944. — Betr.: Zweite Meldepflichtverordnung vom 10. Juni 1944; hier: Meldepflicht der Frauen. — Betr.: Sonderunterstützung und betriebsübliche Arbeitszeit für weibliche Gefolgschaftsmitglieder. — Betr.: Begrenzung der Dauer des Be⸗ schäftigungsverhältnisses der Ostarbeiter. — Deutsche Rück⸗ kehrer aus dem Osten. — Lohnüberweisung nach dem General⸗ gouvernement, Distrikt Galizien. — Lohnüberweisung spanischer Arbeiter und Angestellter. — Lohnüberweisung von Arbeitern und Angestellten aus Bulgarien. — Sozialverfassung, Arbeits⸗ recht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Er⸗ lasse: Anoördnung über die Einführung einer verläufigen Urlaubs⸗ sperre. Vom 11. August 1944. — Anordnung zur Aenderung der Anordnung über die Entlohnung der Gedingearbeit im Sieger⸗ länder Erzbergbau einschließlich des Kreises Altenkirchen vom 16. Dezember 1943. — Anordnung über die Begrenzung der Be⸗ schwerdemöglichkeit im Ordnungsstrafverfahren der Reichstreu⸗ händer der Arbeit. — Betr.: Ersatz von Urlaubskarten, die durch Kriegsschäden vernichtet worden sind. — Betr.: Erlaß über Lohn⸗ ausfallregelung bei Fliegerangriffen vom 25. Januar 1944;, hier: Nacharbeit. — Leistungssteigernde Maßnahmen bei der OT. — Betr.: Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betriebe; Be⸗ kanntgabe der Namen ausländischer Gefolgschaftsmitglieder. — Personalnachrichten. 1““ u““
ganzen Laufzeit besessen hat.
Kreissparkasse in Schildberg — jetzt in
17500] Aufgebotsedikt.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 211 vom 19. September 1944. S. 3
Wirtschaftsteil
—
Einkommensteuerliche Behandlung der Zinsen von Schatz⸗ anweisungen
Der NdF. regelt durch einen Erlaß — S 2180 — 180 III — (RSt Bl. 1944 S. 545 Nr. 393) die einkommensteuerliche Behand⸗ lung der Zinsen der 3½½ % Schatzanweisungen vom Mai 1944, die nicht laufend ausgezahlt, sondern bei Fälligkeit der Schatzanweisun⸗ gen nach zehn Jahren zusammen mit dem Kapital ausgeschüttet werden. Der Besitzer einer solchen Schatzanweisung beispielsweise im Nennwert von 100 ℳ erhalt bei Fälligkeit 100 Rℳ Kapital und 35 lh Zinsen, zusammen also 135 lℳ, ausgezahlt.
Die Zinsen der Schatzanweisungen sind nach den nunmehrigen Bestimmungen Einnahmen aus Kapitalvermögen, sie sind bei dem Besitzer insoweit steuerpflichtig, als sie auf die Dauer seines Besitzes entfallen und das Mehr des Auszahlungsbetrags über den Er⸗ werbspreis nicht übersteigen. Gewinne, die bei der Veräußerung der Schatzanweisungen erzielt werden, stellen für den Veraußerer insofern Einkünfte aus dem Kapitalvermögen dar, als Zinsen auf⸗ gelaufen sind. .
Hat der Steuerpflichtige die Schatzanweisungen geerbt oder sie durch Schenkung erworben, so gilt als Dauer seines Besitzes auch die Besitzzeit des Erblassers oder des Schenkers.
Die Einkommensteuer ist nach der Einkommensteuertabelle zu berechnen, wenn der Steuerpflichtige die Schatzanweisungen nicht länger als zwölf Monate, nach Abschnitt 63 der ESt ER 1943 zu berechnen, wenn er sie länger als zwölf Monate, und nach Ab⸗ schnitt 68 der EStER 1943 zu berechnen, wenn er sie während der
Devisenbewirtschaftung Geschäftsreiseverkehr nach dem Ausland
Der Reichswirtschaftsminister hat mit Runderlaß 29/44 D. St. zur Vereinfachung der Verwaltung bestimmt, daß die Entscheidung über Devisenanträge für Geschäftsreisen nach dem Ausland mit dem 1. Oktober 1944 grundsätzlich auf die /Gauwirtschaftskammern und Wirtschaftskammern übergeht. Wefter sind Erleichterungen für die Inhaber von Allgemeinen Genehmigungen für Geschäfts⸗ reisen für den Fall vorgesehen, daß sie zur Deckung der ersten Ausgaben im Ausland nicht über ausreichende Devisenanfälle
verfügen.
Wirtschaft des Auslandes
Intensivierung der norwegischen Forstwirtschaft
Oslo, 18. September. Während vielfach befürchtet wurde, daß der norwegische Waldbestand durch den starken Holzeinschlag der letzten Jahre stark gelitten habe, wird amtlicherseits bekannt⸗ gegeben, daß keinesfalls⸗ine Schädigung des Waldbestandes ein⸗ getreten sei. Es sei eine Tatsache, daß beispielsweise für die Zell⸗ stoffindustrie während des Krieges weit weniger Holz beansprucht worden sei als vor dem Kriege. Wenn auch für den Brennholz⸗ bedarf erhebliche Mengen erforderlich seien, so sei es nur wün⸗ schenswert, daß eine Bereinigung des Waldbestandes auf diese Weise erfolge. Für den großen Holzbedarf, der nach dem Kriege fimsebe werde der norwegische Wald in jeder Beziehung gerüstet ein. “
Bezüglich der Aufforstung wurde mitgeteilt, daß beispielsweise in den Bezirken Möre und Romsdal 1,6 Millionen Pflanzen aus⸗ gesetzt worden seien, in Rogaland und Hordaland je 1,5 Mil⸗ lionen. In der Hauptsache handele es sich um Kleinwald, so daß bei den Anpflanzungen keine besonderen Arbeitskräfte beansprucht wurden. In den Tröndelag⸗Bezirken seien 2 Millionen Pflanzen ausgesetzt worden, weiter nördlich jedoch nur wenig und in Salten z. B. nher 250 000 gegen 1 Million im Vorjahr. 88
Das Volumen des schweizerischen Außenhandels 3
Zürich, 18. September. Im schweizerischen Außenhandel ist die Einfuhr im Monat August 1944 noch weiter zurückgegangen, sie beläuft sich auf 253 440 t im Werte von 92,4 Mill. ffrs gegen⸗ über 361 670 t im Werte von 122,3 Mill. ffrs im August des Vorjahres. Die Ausfuhr hingegen erfuhr mengenmäßig mit 23 210 t eine Steigerung gegenüber der Ausfuhr von 20 270 t im August 1943, während sie wertmäßig mit 46,6 Mill. ffrs be⸗ deutend unter dem Vorjahrsstand mit 110,7 Mill. ffrs liegt. Ver⸗ glichen mit dem Vormonat Juli ist die Einfuhr mengenmäßig von 260 940 t auf 253 440 t im August zurückgegangen, während wertmäßig eine Zunahme von 7 Mill. ffrs von 85,4 auf 92,4 Mill. sfrs zu verzeichnen ist. Während schon die saes im Monat Juli wertmäßig einen Tiefstand von 54,1 Mill. ffrs aufwies, ist sie im August nochmals um 7,5 Mill. ffrs auf 46,6 Mill. ffrs ge⸗ sunken. Mengenmäßig-erhöhte sich die Ausfuhr jedoch mit 23 210 t um rund 12 % gegenüber 20 690 t im Juli.
Nach dem errechneten Außenhandelsindex gelangten im August nunmehr ein Fünftel so viel Waren zur Ausfuhr wie im Monats⸗ durchschnitt des letzten Vorkriegsjahres, während der Auslands⸗ versand im August 1943 noch die Hälfte der Exportmengen des Jahres 1938 ausmachte. Stellt man die Außenhandelsergebnisse der ersten acht Monate des laufenden Jahres der entsprechenden
»Vergleichszeit des Vorjahres gegenüber, so verzeichnet die Einfuhr einen Rückgang von 2 683 460 t auf 2 226 050 t oder 17 % und einen gleichzeitigen Wertrückgang um ein Viertel von 1239,7 Mill. sfrs auf 930,3 Mill. ffrs. Ebenso verzeichnet der Export in den ersten acht Monaten 1944 — verglichen mit 1943 — einen wert⸗ mäßigen Rückgang von 1068,3 auf 811,9 Mill. ffrs oder 24 %, wogegen das Ausfuhrvolumen eine 4 hige Erhöhung von 214 980 auf 223 560 t anfweist. Diese entgegengesetzten Bewegungs⸗ tendenzen in Menge und Wert sind namentlich eine Folge wesent⸗ licher Umschichtungen in der Warenzusammensetzung. Der Fehl⸗
betrag im Warenaustausch der Schweiz mit dem Ausland stellt sich für die Monate Januar bis August 1944 auf 118,4 Mill. ffrs gegen 171,4 Mill. ffrs in den ersten acht Monaten des Vorjahres.
Argentiniens Wirtschaftsposition im Spiel zwischen englischen und USA.⸗Interessen
Madrid, 18. September. Die argentinische Wirtschafts⸗ und Finanz⸗ politik befindet sich zur Zeit in einer gewissen Zwickmühle. Ein⸗ mal drohen die USA. mit Wirtschaftssanktionen, die sie bereits durch die Beschlagnahme der argentinischen Goldbestände im Werte von 1,75 Mrd. Pesos (gleich 1,3 Mrd. Goldmark) begontten haben. Andererseits bemühen sich die Engländer, ihren am
30. September ablaufenden Handelsvertrag mindestens für ein
Sfsentlicher Unzeiger
haben un
Jahr und falls möglich um 4 Jahre zu verläangern. Die argen⸗ tinische Regierung übernimmt also sämtliche illiguide gewordenen nordamerikanischen und britischen Firmen, hält sich aber sonst strikte an die geltenden Spielregeln, die dem fremden Kapital alle Vorzugsrechte in Argentinien sichern. Argentinien geht sogar soweit, öffentlich die Aktionäre vor beschleunigten und katastro⸗ halen Verkäufen zu warnen, da diese und jene ausländische Ge⸗ fellschaft trotz vorübergehender Schwierigkeiten gut fundiert sei. Gleichzeitig veröffentlich man die zur Ausfuhr freigegebenen Exportsalden für Weizen, Mais und Leinsamen, die beträchtliche Ziffern aufweisen: Weizen über 4,5 Mill. t, Mais nahezu 5 und Leinsamen über 0,10 Mill. t. Von diesen Exportziffern sind die Inlandskäufe der einzelnen Posten bereits abgezogen.
Die argentinische Wirtschaftsposition ist also außerordentlich stark. Hinzu kommt, daß sowohl die USA als auch England an Argentinien verschuldet sind: Die Vereinigten Staaten durch die Geesse Eicgnabme und Dollarguthaben der Argentinier in New York und Großbritannien in weit höherem Maße durch die argentinischen Fleisch⸗ und Weizenlieferungen. Argentinien li⸗ quidiert nun seine Pfundguthaben gegen britische Anleihen und egen britische Kapitalanlagen; die USA. stoppen jeglichen wirt⸗ schaftlichen Verkehr mit Argentinien, so daß eine Situation ent⸗ standen ist, wie sie wirtschaftspolitisch nicht merkwürdiger gedacht werden kann. 1
Argentinien seinerseits benutzt die britische Bedrängnis, um sich einen neuen wenn möglich vierjährigen Handelsvertrag mit England zu sichern. Die USA. blockieren die argentinischen Gut⸗
1 zwingen den Rest der iberoamerikanischen Länder zur „Einfrierung“ der diplomatischen Beziehungen zu Argentinien.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
London, 18. September. (D. N. B.) New York 4,02 ½ — 4,03 ½, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,45 — 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stochholm 16,85 — 16,95, Lissabon 99,80 — 100,20 Rio de Janeiro 82,84 „¼ — 726.
Zürich, 18. September. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 7,75, London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B., Madrid 39,75, Holland 229 ⅛%, Berlin 172,55, Lissabon 16,97 ½, Stockholm 102,63, Oslo 98,62 „½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,70, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 97,75, Japan 101,00, Rio 22,50.
Kopenhagen, 18. September. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—. Alles Briefkurse.
Stockholm, 18. September. (D. *. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 J., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,15 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.
London, 18. September. (D.N. B.) Silber Barren vrompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
2. Zwangsversteigerungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen, 8. Aufgebote,
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachon, 4. Oeffentliche Zustellungen, 6. Auslosung usfw. von
ertpapieren,
8. Kommanditgesellschaften auf 8
11. Gen schafte 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 8 2
V 7. Arttengesenschaften, 10. Gefenschaften m. b. H.,
13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,
3. Aufgebote
Sparbank, Rostock, aus
ge p 8 F. Aufg hot. buches über 148,30 h.
2. 3/44. Die Ehefrau Anna Kutsche aus Bad Pyrmont, Hermann⸗
sie von der Volksbank, Vor
12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 15. Berschiedene Bekanntmachungen.
Aufgebot des verlorengegangenen, für Reichsmark — beantragt. Der Inhaber den: 1. von 3000 Goldzloty auf Blatt 87 von Bromberg unter Nr. 40, 37. von schuß⸗ und der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ von Hohenholm unter Nr. 1, 2. von 6000 Goldzloty⸗ auf Blatt 2978 von
stellten Spar⸗ stens in dem auf den 2. April 1945, 10 000 Goldzloty auf Blatt 1258 von Bromberg unter Nr. 4, 38. von 12 000
t beantragt. vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeich⸗ Bromberg unter Nr. 25, 3. von 4000 Goldzloty auf Blatt 49 von Prinzen⸗
Der, Inhaber der Urkunde wird auf⸗ neten Gericht, Zimmer 4, anberaumten Goldzloty auf Blatt 119 von Gr. Bar⸗ thal unter Nr. 58
gefordert, spätestens in dem auf den Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ telsee unter Nr. 2, 4ü. von 6000 Gold⸗ zloty auf Blatt 223 von Schröttersdorf
39. von 6000 Gold⸗
r das Aufge 8 er 3 8 1 8 1 Fve straße 4, hat das Aufgebot des von der 9. April 1945, mittags 12 Uhr, vor melden und die ÜUrkunde vorzulegen, zloty auf Blatt 5079 von Bromberg unter Nr. 1, 40. von 12 000 Goldzloty
Kempen — auf den Namen⸗ Carl Kutsche ausgestellte Sparbuch Nr. 9275, das verlorengegangen ist, beantragt. Der Inhaber des Sparbuches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Oktober 1944, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer
er alsen wird.
Amtsgericht.
dem unterzeichneten Gericht anberaum⸗ widrigenfalls die Kraftloserklärung der unter Nr. ten Aufgebotstermin seine Rechte an⸗ Urkunde erfolgen wird. zumelden und das Buch widrigenfalls dessen Kraftloserklärung
Alsfeld, den 8. September 1944. Nr. 1 6. Amtsgericht. Laufer, Landgerichtsrat.
vorzulegen,
Rostock, den 9. September 1944. von Jägerhof [7554] Beschluß. 3600 Goldzloty auf Blatt 210 von Schröttersdorf unter Nr. 1, 44. von
88b
Aufgebot. 5 3/44. Der chem. Ar⸗ Schröttersdorf
5. von 6000 Goldzloty auf Blatt 2307 von Bromberg unter
auf Blatt 3114 von Bromberg unter Nr. 4, 41. von 2000 Goldzloty auf 8 von 2000 Goldzloty auf Blatt. 2307 von Bromberg unter Nr. 6, Blatt 129 von Neu Beelitz unter Nr. 1, 42. von 10 000 Goldzloty auf Blatt 156 7. von 1600 Goldzloty auf Blatt 344 von Schröttersdorf unter Nr. 5, 43. von
unter Nr. 3, 8. von 3000, Goldzloty auf Blatt 208 von
unter Nr. 1, 9. von 1500, Goldzloty auf Blatt 208 von
Nr. 18, anberaumten Aufgebotstermin „02 g 8 a;. 2 W““ ₰ 1 1 888 sgebots [7503] Aufgebot eines Einlagebuches. beiter Wilhelm Thomas in Stadtremda, 4000 Goldzlotyh auf Blatt 485 von] Schröttersdorf unter Nr. 3, 45. von
seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Traint 1““ der Urkunde erfolgen wird.
Das Amtsgericht.
T 17/44. Auf Antrag des Michael Entleich Nr. 38, hat das Aufgebot des Schwedenhöhe in Grimmenstein (Nieder⸗ verlorengegangenen Hypothekenbriefes 10 000 Goldzloty auf Blatt 1495 von Prinzenthal unter Nr. 7, 46. von 8000 donau) Nr. 13 wird das dem Antrag⸗ für eine im Grundbuch von Stadt⸗ Bromberg unter Nr. 9, 11. von 4000 Goldzloty auf Blatt 531 von Bleich⸗ Kempen/ Wartheland, 5. Sept. 1944 steller in Verlust geratene Einlagebuch remda Bd. IX Bl. 301 eingetragene Goldzloty auf Blatt 799 von Brom⸗ felde unter Nr. 1, 40 von 12 000 Gold⸗ zericht. Nr. 1122 der Raiffeisenkasse für Tho⸗ Darlehnshypothel von 400 60,ℳ zu⸗ berg unter Nr.
masberg und Umgebung reg. Genossen⸗ gunsten der Thür. Landeshypotheken⸗ zloty auf Blatt 520 von Schweden⸗ unter Nr. 1, 48. von 7009 Goldzloty schaft m. b. H., lautend auf den Namen bank in Weimar zum Zwecke der höhe unter Nr. 2, 13. von 5000 Gold⸗ auf Blatt 126 von Schleusenau unter
unter Nr. 1, 10. von 2000 Goldzloty auf Blatt 184 von
12, 12. von 3500 Gold⸗ zloty auf Blatt 427 von Prinzenthal
1 F 6/44. Auf Antrag des Herrn Fritz Traint, mit einem Einlagestand Kraftloserklärung beantragt. Der In⸗ zloty auf Blatt 704 von Schwedenhöhe Nr. 17, 49. von 2500 Goldzloty auf Heinrich Roprecht in Komotau I1., von 2020 Rℳ. aufgeboten. Der In⸗ haber des Hypothekenbriefs wird auf⸗ unter Nr. 5, 14. von 3000 Goldzloty Blatt 353 von Jägerhof unter Nr. 1,
Arndtstr. 2594,
22. August 1944, wird der Verlust fol⸗ buch binnen 6 Monaten 1 gender Urkunde verlautbart: Ein Spar⸗ dieses Aufgebots bei Gericht vorzu⸗ 1945, vorm. 10 Uhr, vor dem Amts⸗ Blatt 2110 buch der Dresdner Bank Nr. 70,579 weisen. Auch andere Beteiligte haben gericht in Rudolstadt, Zimmer Nr. 60, Nr. 38, 16. - C r
ihre Einwen⸗ seine Rechte anzumelden und den Hypo⸗ Blatt 1212 von Bromberg unter Nr. 36, Gesamthaft von 8000 Goldzloty auf
(früher ADCA Nr. V/6255), lautend innerhalb dieser Frist
eingebracht am haber wird aufgefordert, das Einlage⸗ gefordert, spätestens im Aufgebots⸗ auf Blatt 207 von Schröttersdorf unter 50. von 3000 Goldzloty auf Blatt 379 1 vom Tage termin am Freitag, den 23. März Nr. 2, 15. von 3500 Goldzloty auf von Klein Bartelsee unter Nr.
r0 von Bromberg unter] 51. von 4000 Goldzloty auf Blatt 540
von 4000 Goldzloty auf von Bleichfelde unter Nr. 1, 52. zur
auf Hermann Roprecht, Komotau, mit dungen zu erheben, sonst würde das thekenbrief vorzulegen, sens wird der 17. von 5500 Goldzloty auf Blatt 1212 Blatt 25. bzw. Blatt 374 von Klein
einem Stand von 206,06 H.A. Diese Einlagebuch nach Ablauf der Frist für Hypothekenbrief für kra
Urkunde hat ihr Inhaber diesem Gericht kraftlos erklärt werden. oder dem Amtsgericht des Ortes, wo sich die Urkunde befindet, vorzulegen
Landgericht Wr. Neustadt, Abt. 3, am 11. September 1944.
tlos erklärt.
Das Amtsgeri Dr. Schmidt.
*
oder Einwendungen gegen den Antrag 17500] zu erheben, da sonst das Gericht die “
von der Kundmachung im Deutschen für kraftlos erklären wird. 5
Komotau, den 1. September 1944. Das Amtsgericht.
3 4 . durch seinen Bevollmächigten, Spar⸗ gebildet worden. kassendirektor Hoffmann in Naumburg, Saale, das Aufgebot des auf seinen
— In der Grundbuchsache Kneiphof [7506] Urkunde nach Ablauf von 6 Monaten Blatt 493 des Amtsgerichts Königs⸗
4/44. Der Hans Ollendorf hat vember 1941 ein neuer Hypothekenbrief
Amtsgericht. Abteilung 28.
Aufforderung. VI 399/43. Der am 24. April 1876
21.
Hinterlassung eines. Vermögens von
Namen lautenden Sparkassenbuchs der — 8 Stadtsparkasse Naumburg, Saale, [7552] Nr. 20 481 über 9039,04 Hℳ bean⸗
Aufgebot.
F 1/1944. Die Frau Emma Geißler Amtsgericht Regensburg — Nachlaß⸗
von Bromberg unter Nr. 40, 18. von Bartelsee unter Nr. 5 bzw. Nr. 1, Rudolstadt, den 14. September 1944. 7000 Goldzloty auf Blatt 1735 von 53. von "˙6000 Goldzloty auf Blatt 660 X br ABromberg unter Nr. 6, 19. von 6000 von Bromberg unter Nr. 6, 54. von Goldzloty auf Blatt 500 von Bleich⸗ 2500 Goldzloty auf Blatt 489 von
felde unter Nr. 1, 20. von 3000 Gold⸗ Prinzenthal unter Nr. 1, 55. von 9 auf Blatt 378 von Jägerhof unter 15 9000 Goldzloty auf Blatt 61 von 82 88 von e Goldzloty auf Bromberg unter Nr. 30, 56. n88 888 0985½ 8 1 Rvrrünt ; 8 G att 2 von Schleusenau unter Nr. 11, Goldzloty auf Blatt 699 von Schweden⸗ Reichsanzeiger auf weiteren Antrag berg (Pr) eist über die auf das Groß⸗ de “ als Sohn 22. von 4000 Goldzloty auf Blatt 897 höhe unter Nr. 6, 57. von 6450. Gold⸗ Reichsanzeig f nntrag deutsche Reich übergegangene Hypothek der Ehe “ Anna Schu⸗ von Schwedenhöhe unter Nr. 1, 23. von zloty auf Blatt 91 von Bleichfelde Abteilung III Nr. 20 von 2000 6ℳ an mann, ge 6. Po b geborene vormalige 3500 ⸗Goldzloty auf Blatt 120 von unter Nr. 7, 58. von 40 000 Goldzloty Stelle des bisherigen Briefes gemäß 8E SS Schumaun ist am Prinzenthal 8 §.8 der 11. Durchführungsverordnung 29. Juni 1913 Aedig in Regensburg 34500 Goldzloth auf Blatt, 867 von Nr. 18, 59. von 4000 Goldzloty auf 1 201] zum Reichsbürgergeset vom 25. No⸗ ohne eine letztwillige Verfügung unter Schwedenhöhe unter Nr. 2, 25. von Blatt 228 von Schröttersdorf unter * 4000 Goldzloty auf Blatt 516 von Nr. 1, 60. von 2000 Goldzloty auf
ldet EEb111 “ 88 Bleichfelde unter Nr. 1, 26. von 3000 Blatt 228 von Schröttersdorf unter Königsberg (Pr), den 18. August 1944. vigegreit⸗ 16s 0— en visher Goldzloty auf Blatt 465 von Prinzen⸗ Nr. 3, 61. von 6000 Joldzloty auf . r el Perdecht bi ergeht die thal unter Nr. 1, 27. von 6000 Gold⸗ Blatt 891 von Schwedenhöhe unter
Aufforderung, Erbrecht binnen einer zloty auf Blatt 1892 von Bromberg Nr. 1, B. Hypothekenbriefe über nach⸗
unter Nr. 13, 24. von auf Blatt 1601 von Bromberg unter
. Frist von 8/— acht — Wochen beim unter Nr. 46, 28. von 4500 Goldzloth stehende, auf den unten bezeichneten
auf Blatt 832 von Bromberg unter Grundstücken in Abt. III für die ge⸗
tragt. Der Inhaber des Sparbuchs geb. Diehl, für sich und ihren Mann, gericht — mündlich oder schriftlich an⸗ Nr. 14, 29. von 3500 Goldzloty auf nannte Kasse eingetragenen Darlehns⸗
wird aufgefordert, spätestens im Auf den Steinbrucharbeiter Konrad Geißler zumelden. gebotstermin am 10. Janugr 1945, in Brauerschwend, Kreis Alsfeld’Ober⸗ 12 Uhr, Zimmer 48, vor dem unter⸗ hessen, hat das Aufgebot des verloren⸗
- Hypothekenbriefes vom melden und das Sparbuch vorzulegen, 29. Januar 1930 über die auf dem — widrigenfalls dessen Kraftloserllärang Grundbuchblatt 350 Band VII von 7597.
zeichneten Gericht seine Rechte anzu⸗ gegangenen
erfolgen wird.
as Amtsgericht. heim in Oberhessen ein
Regensburg, den 10. Juni 1944. Amtsgericht Regensburg
getragene, zu gegangenen: a) Grundschüldbriefe über unter Nr.
Blatt 832 von Bromberg unter Nr. 16, hypotheken: 1. von 10 000 Goldzloty 30. von 6000 Goldzloty auf Blatt 1887 auf Blatt 2576 von Bromberg unter Nachlaßgericht von Bromberg unter Nr. 27, 31. von Nr. 4, 2. von 15 000 Goldzloty auf — Nachlaßgericht —. 950 Goldzloty auf Blatt 1887 von Blatt 1005 von Bromberg unter a, vei ghe Nr. 12, 3. von 10,000 Goldzloty auf
Goldzloty auf Blat von Brom⸗ Blatt 375 von Schwedenhöhe unter
Brauerschwend in Abt. III unter Nr. 36. 5 F 18/43. Durch Ausschlußurteil berg unter Nr. 28, 33. von 6000 Gold⸗ Nr. 9, 4. von 13 üc Gelbnbw auf
34. von 2300 Goldzloty 5. von 5000 Goldzloty auf Blatt 25 von
Naumburg. Saale, 8. Septbr. 1944. für den dehecheset chn in Reichels⸗ vom 25. August 1944 sind die verloren⸗ zloth auf Blatt 362 von Prinzenthal Blatt 1557 von Bromberg unter Nr. 18,
[7502) Aufgebot.
Die Frau Margarete Schnack geh. tausend Reichsmark —, jetzt noch von ehemalige polnische Stadtsparkasse in Blatt 283 von Schöndorf unter Schlünz, Seestadt Rostock, hat das 1500 R.“4 — eintausendfünfhundert! Bromberg eingetragenen Grundschul⸗ 36. von 10 000 Goldzloth auf Blatt 392
8 % verzinsliche Darle
1
ensforderung nachstehende, auf den unten bezeich⸗ auf Blatt 362 von Prinzenthal unter Bleichfelde unter Nr. 16 für kraftlos von ursprünglich 5000 H. ℳ — fünf⸗ neten Grundstücken in Abt. III für die Nr. 3, 35. von 2500 re. auf erklärt worden. er
1, Bromberg, den 2. September 1944. Das Amtsgericht.