. Wechsberg, Paul, geb. 20. 4. 1921
Am Wall 4,
Dr. Wenzel geb. Redlich, Felicitas, geb. 1. 7. 1913 in Austerlitz, Bez. Wischau, heimatzust. nach Weschek, Bez.
Kremsier, wohnh. gew. Brünn, Talgasse 62,
. Wiesner, Beatrix (Beate), geb. 26. 1. 1918, heimat⸗ 8 1 e.S. 2 g 4 . zust. nach Damborschitz, Bez. Gaya, wohnh. gew. Brünn,
Augustinergasse 25. Prag, den 16. September 1944.
3 erg 1 in Leipnik (Mähr. Weißkirchen), heimatzust. nach Friedland a. d. Ostranitza, Bez. Friedberg, wohnh. gew. Mähr. Ostrau,
5
Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren.
J. A.: Dr. Weinmann, 5⸗Standartenführer.
Anordnung Nr. 11 des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle
zur Durchführung der Anordnung EI der Reichsstelle für
Eisen und Stahl (Neuordnung der Eisenbewirtschaftung)
‚Begrenzung der Lagerhaltung an Eisen⸗ und Stahlmaterial
und Einführung von Eisenbezugsrechten für Lagereisen“ Vom 18. September 1944
Miit der Anordnung’? EI 10 ist eine Begrenzung der Ein⸗ deckung mit Eisen⸗ und Stahlmaterial angeordnet worden, um
em allgemein beohachteten Anwachsen der Lagerbestände zu Da bisher die Herabsetzung der Lagerbestände noch nicht in dem erwarteten Umfang eingetreten ist und es nicht länger verantwortet werden kann, überhöhte Lagerbestände dem Verbrauch zu entziehen, müssen solche Lagerbestände sofort
egegnen.
zum Einsatz gebracht werden.
Auf Grund von § 16 der Anordnung EI der Reichsstelle für Eisen und Stahl vom 13. Juni 1942 wird daher mit Zu⸗ timmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben
— Planungsamt — angeordnet: Teil I.
Begrenzung der Lagerhaltung an Eisen⸗ und Stahlmaterial
§ 1
(1) Alle Betriebe der Eisen verarbeitenden oder Eisen ver⸗ rauchenden Industrie haben ihren Lagerbestand an Eisen⸗ nd Stahlmaterial im Sinne der Materialliste (Anlage 2 der
Bekanntmachung zur Durchführungsanordnung EI 1 mit Ausnahme von Gießereierzeugnissen
bis zum 31. Dezember 1944 auf höchstens 85
bis zum 31. März 1945 auf höchstens 75 %
des am 30. Juni 1944 vorhandenen Lagerbestandes zurück⸗
uführen.
(2) Als Lagerbestand ist anzusehen
a) das Material, das sich im Eigentum des Betriebes be⸗
findet ohne Rücksicht darauf, ob es auf eigenem oder frem⸗ em Lager, z. B. auf dem Lager eines Spediteurs, ge⸗ halten wird,
b) das im Besitz des Betriebes befindliche Material, das im
v“
(1) Die Mitglieder der Fachgruppe Eisen⸗ und Stahlhandel
ürfen die bei ihnen nach Inkrafttreten dieser Anordnung für die Lieferung von Eisen⸗ und Stahlmaterial ab Lager ein⸗ gehenden Eisenbezugsrechte und Bestellrechte für Bleche nur in
öhe von 75 % für die Aufgabe von Lagerersatzbestellungen verwenden. (2) Die verbleibenden 25 % an Eisenbezugsrechten und Be⸗ stellrechten für Bleche, die für Lagerersatzbestellungen nicht ausgenutzt werden dürfen, sind an die Reichsstelle Eisen und Metalle abzuliefern. —
Einführung von Eisenbezugsrechten für Lagereisen
ben den Eisenbezugsrechten für unlegiertes und giertes Eisen⸗ und Stahlmaterial werden „Eisenbezugs⸗ rechte für Lagereisen“ eingeführt (Stoffnummer 229, Kurz⸗ zeichen „L⸗Eisen“). (2) Eisenbezugsrechte für Lagereisen berechtigen zum Bezug von Erzeugnissen aus Eisen und Stahl von den Eisen ver⸗ arbeitenden Betrieben. Sie berechtigen nicht zum Bezug von Eisen⸗ und Stahlmaterial gemäß Materialliste von den Wer⸗ ken der Eisen schaffenden Industrie und der Gießerei⸗Industrie sowie dem Eisen⸗ und Stahlhandel. 8
(1) Die Bestimmungen der Anordnung E1 und der zu ihrer Durchführung erlassenen Anordnungen über die Zutei⸗ lung, Uebertragung und zeitliche Geltung der Eisenbezugs⸗ rechte gelten auch für die Eisenbezugsrechte für Lagereisen. Eisenbezugsrechte für Lagereisen können jedoch nur mit Eisen⸗ schein oder Eisenübertragungsschein übertragen werden und nicht mit Eisenmarken. 2 (2) In der Eisenbuchführung sind Eisenbezugsrechte für Lagereisen getrennt von den übrigen Eisenbezugsrechten zu ver⸗
§ 5 (1) Die Eisen verarbeitenden Betriebe sind vom Inkraft⸗ treten dieser Anordnung ab verpflichtet, von den für unlegier⸗ tes Eisen erforderlichen Kontingentsmengen zumindest 15 9%
n Eisenbezugsrechten für Lagereisen anzunehmen. (2) Bei der Erteilung von Unteraufträgen können die Be⸗ triebe die Eisenbezugsrechte für Lagereisen an ihre Unter⸗ auftragnehmer (mit Ausnahme der Eisen schaffenden Indu⸗ strie, der Gießerei⸗Industrie und des Eisen⸗ und Stahlhandels) weiter übertragen. 1 § 6
(1) Die Eisen verarbeitenden Betriebe sind verpflichtet, in Höhe der erhaltenen und nicht weiter übertragenen Eisen⸗ bezugsrechte für Lagereisen ihre am 30. September 1944 vor⸗ handenen Lagerbestände an Eisen⸗ und Stahlmaterial bis zum 31. Mäarz 1945 zu vermindern und für die Fertigung zusätz⸗
ch zum Einsatz zu bringen.
(2) Betriebe, die ihren Lagerbestand an Eisen⸗ und Stahl⸗
naterial bis zum 31. März 1945 nicht entsprechend vermindert aben, sind verpflichtet, der Reichsstelle Eisen und Metalle is zum 15. April 1945 zu melden, welche Mengen noch nicht isätzlich zum Einsatz gebracht sind. Die Reichsstelle Eisen und Metalle wird die anderweitige Verwendung dieses Mate⸗ rials oder die Ablieferung von Eisenbezugs⸗ und Blechbestell⸗
8 *
geschaltet. baues wird nun im 6. Kriegsjahr eine noch weitere Umstellung des Blumen⸗ und Zierpflanzenbaues auf die Gemüseerzeugung durchgeführt. gabe zu, durch äußerste Ausnutzung seiner vorhandenen Betriebs⸗ mittel, insbesondere der Flächen unter Glas, also der Gewächs⸗ häuser heranzuziehen.
63) Soweit in § 1 eine weitergehende Verminderung des
Lagerbestandes an Eisen⸗ und Stahlmaterial vorgeschrieben ist, gehen die Bestimmungen des § 1 vor. Teil III. Schlußbestimmungen In besonders begründeten Fällen kann die Eisen und Metalle Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen. . “
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenver⸗ kehr bestraft.
§ 9 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 18. September 1944. Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle.
Müller⸗Zimmermann. 8
PUAnunordnung Nr. E722 des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle
„Streichung von Aufträgen auf Lieferung von Erzeugnissen aus Eisen und Stahl“
Vom 18. September 1944
Infolge der in den westlichen Gebieten eingetretenen Ver⸗ hältnisse wird auf Grund der Verordnung über den Waren⸗ verkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I. S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Waren⸗ verkehrs vom 18. August 1939 (RAnz. Nr. 192 vom 21. August 1939) mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben — Planungsamt — angeordnet: Streichung von Aufträgen auf Lieferung von Eisen⸗
und Stahlmaterial
§ 1
(1) Aufträge auf Lieferung von Eisen⸗ und Stahlmaterial,
a) die vor dem 1. Januar 1944 den Werken und Verkaufs⸗ verbänden der Eisen schaffenden Industrie und den Werken der Gießerei⸗Industrie erteilt worden sind,
b) die zur Lieferung von den Werken in Belgien, Frankreich, Lothringen und Luxemburg vorgesehen waren,
e) die den Werken und Verkaufsverbänden der Eisen schaffenden Industrie und den Werken der Gießerei⸗ Industrie zur Lieferung nach Türkei, Rumänien, Bul⸗ garien, Finnland, Frankreich und Belgien erteilt sind,
werden mit sofortiger Wirkung gestrichen.
Die für diese Aufträge übertragenen Eisenbezugs⸗ bzw.
Blechbestellrechte werden hiermit beschlagnahmt und ein⸗ gezogen. Sie sind an die Reichsstelle Eisen und Metalle,
Berlin SW 68, Neue Grünstr. 18, abzuliefern.
§ 3
(1) Die Eisen verarbeitenden und verbrauchenden Betriebe werden durch die Streichung der Unteraufträge auf Lieferung von Eisen⸗ und Stahlmaterial nicht von der Verpflichtung entbunden, die ihnen erteilten Aufträge auszuliefern. Für die Ausführung dieser Aufträge haben sie ihre Lagerbestände weit⸗ gehend einzusetzen.
(2) Sollte im Einzelfalle die Ausführung der Aufträge nicht oder nicht in vollem Umfange möglich sein, so hat der Auf⸗ tragnehmer die noch erforderlichen Eisenbezugs⸗ und /oder Blechbestellrechte nochmals vom Auftraggeber anzufordern.
Streichung von Aufträgen auf Lieferung von Fertig⸗ erzeugnissen aus Eisen und Stahl “
Aufträge auf Lieferung von Fertigerzeugnissen aus Eisen und Stahl zur Lieferung nach Rumänien, Bulgarien, Türkei und Finnland, Frankreich und Belgien sind mit sofortiger Wirkung zu streichen. 8
“
8 8 5 “ 1 “ 8
Die Betriebe sind verpflichtet, die Eisenbezugs⸗ und / oder Blechbestellrechte, die sie zur Ausführung 5* * Aufträge erhalten haben, bis zum 15. Oktober 1944
a) bei Ausfuhraufträgen an die zuständige Prüfungsstelle,
b) bei allen übrigen Aufträgen an die Reichsstelle Eisen
und Metalle abzuführen. § 6
„Die Betriebe find des weiteren verpflichtet, die zur Aus⸗ führung dieser Aufträge erteilten Unteraufträge unverzüglich, spätestens bis zum 15. Oktober 1944, zurückzuziehen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Unterauftragnehmer.
———
Reichsstelle
Schlußbestimmungen 8 (1) Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle kann ergänzende Bestimmungen zu dieser Anordnung erlassen.
(2) In besonders begründeten tem kann der Reichs⸗ beauftragte Ausnahmen von den ordnung zulassen.
“
§ 8 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 6 89
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 18. September 1944. Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Müller⸗Zimmermann.
8 Anuordnung IV/44 des Hauptrings Steine und Erden beim Reichsminister
verbot für Stallartikel
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und Generalbeyollmächtigten für Rüstungs⸗ aufgaben im Vierjahresplan über die Aufgabenverteilung in der Kriegswirtschaft vom 29. Oktober 1943 wird angeordnet:
Die industrielle Herstellung der nachstehend genannten Er⸗ zeugnisse auf dem Gebiet der Steinzeugfertigung ist bis auf weiteres verboten:
Krippenschalen (Endstücke, Trennstücke und lose Giebel) mit und ohne Auslauf,
Pferde⸗Tränknäpfe, C““
Wasserschalen für Selbsttränkeanlagen,
Schweinetröge,
Ferkeltröge,
Geflügeltröge,
Hundetröge,
Kaninchentröge und ⸗näpfe,
Jauchenabflußrinnen. 88
Die am Tage des Inkrafttretens dieser Anordnu Arbeit befindlichen Erzeugnisse dürfen noch bis zum 30. 8 tember 1944 aufgearbeitet werden.
§ 3
(1) In besonders begründeten Einzelfällen können Aus⸗ nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. .
(2) Zuständig für die Erteilung von Ausnahmen ist der Sonderring Steinzeug, (8) Krauschwitz, O. L. 1
(3) Die Ausnahmegenehmigung kann unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden. “
(1) Wer Steinzeugerzeugnisse der im § 1 genannten Art herstellt, ohne dazu vom Sonderring Steinzeug eine Aus⸗ nahmegenehmigung erhalten zu haben, oder den mit der Ge⸗ nehmigung verbundenen Bedingungen oder Auflagen (§ 3) zuwiderhandelt, wird nach den Vorschriften der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
(2) Daneben ist die Anwendung von polizeilichem Zwang nach Maßgabe der Landesgesetze zur Beachtung dieser Anord⸗ nung zulässig.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekannt⸗ machung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ ebieten sowie in den Gebieten von Eupen, Malmedy und
oresnet.
Berlin, den 30. August 1944.
Hauptring Steine und Erden. Der Leiter: Carl Peters.
Michtamtliches 1 Deutsches Reich “
Der Königlich Ungarische Gesandte in Berlin, Herr Sändor Hoffmann von Negesttstagh hat Berlin am 12. September d. J. verlassen. ährend seiner Abwesenheit führt Herr Legatsionsrat Dr. Tibor von Lorx die Geschäfte der Ge⸗ sandtschaft.
Der Gesandte des Unabhängigen Staates Kroatien in Berlin, Herr Dr. Vladimir Kosak, ist nach Berlin zurück⸗ gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über⸗
nommen.
Wirtschaftstenr
Der Blumen⸗ und Zierpflanzenbau als Helfer bei der Ernährungssicherung Auf einer Arbeitsbesprechung des Reichsheirats Gartenbau im Reichsnährstand wurden u. a. die Anweisungen für die Arbeit des Blumen⸗ und Zierpflanzenbaues im 6. Kriegsjahr gegeben. Auf Grund einer Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft wurde der Blumen⸗ und Zierpflanzenbau in diesem Jahr bereits stark in die Erzeugung von Gemüsejung⸗ pflanzen sowie in den Feingemüse⸗ und Marktgemüsebau ein⸗ Entsprechend der gesteigerten Bedeutung des Gemüse⸗
Dem Blumen⸗ und Zierpflanzenbau fällt die Auf⸗
und der Frühbeete, hochwertige Gemüsejungpflanzen
In der kommenden Aussaatperiode wird er noch mehr als bis⸗
rechten anordnen.
6
versorgergavtenbau die von ihnen geoforderte
her hiermit befaßt werden, der Landwirtschaft und dem Selbst⸗
nzahl gesunder und
v11“ 8 8 1““
kräftiger Gemüsejungpflanzen zur Verfügung zu stellen. Außer⸗ dem muß jede weitere dafür geeignete glasüberdachte Fläche für die Erzeugung von Früh⸗ und Feingemüse verwendet werden. Um in jedem Falle die spätere Verwendung der hochwertigen Jungpflanzen zu sichern, ist es zweckmäßig, sich die Absatzmög⸗ lichkeiten durch den Abschluß von Anbauverträgen mit Klein⸗ gärtnern oder mit Gemüsebaubetrieben, landwirtschaftlichen Be⸗ trieben usw. von vornherein zu sichern. Die Blumen⸗ und Zier⸗ pflanzenbaubetriebe sind dadurch in der Lage, rechtzeitig über die sonstige Verwendung des Glases zu disponieren, und gegebenen⸗ falls die für die Anzucht von Jungpflanzen nicht benötigte Fläche durch Füllkulturen zu nutzen.
Um jedoch die Blumen und Zierpflanzen 8 ganz aus den Betrieben verschwinden zu lassen und um ein bescheidenes Maß von Blumen für spezielle Bedürfnisse zu haben, werden die Mutterpflanzenbestände, soweit sie zu ihrer Erhaltung des Glases bedürfen, auch fernerhin unter Glas verbleiben. Ebenso soll die aus hscinanen fachtechnischen Gründen nicht dem Gemüsebau zu erschließende Fläche unter Glas in Gewächshäusern und Früh⸗
beeten zu bestimmten Jahreszeiten für die Anzucht von Blumen
“ 8 8 “ “ ““
estimmungen dieser An⸗
für Rüstung und Kriegsproduktion über ein Herstellungs⸗
*
August betrugen
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 212 vom 20. Se
8 9 8 2 1“
ptember 1944.
qEqqqö
S. 3
Verwendung finden. Es müssen solche Pflanzen gewählt werden, deren Kulturzeit sich abkürzen läßt und die auf einfache Weise zu erzeugen sind, die ferner nur weniger Pflege und keiner be⸗ sünbeden Förderung bedürfen und trotzdem ihren Zweck erfüllen. Hieraus geht auch hervor, daß der Verbraucher sich künftig hin⸗ sichtlich der Menge und der Art der von ihm gewünschten Blumen und Zierpflanzen bescheiden muß. Der Blumen⸗ und Zier⸗ pflanzenbauer erfüllt im 6. Kriegsjahr die Aufgabe, Mithelfer an der Sicherung der Ernährung zu sein, und zwar bis zur letzten Ausschöpfung der vorhandenen Möglichkeiten.
Wirtschaft des Auslandes
Ausweis der Bank von Spanien
Madrid, 19. September. Der Ausweis der Banca de Espana, der spanischen Staatsbank, zeigt am Ende August bei einer Bilanzsumme von 23,08 Milliarden Peseten einen Notenumlauf von 16,14 Mrd. Die Hauptposten der Aktivseite sind Goldbestände mit 1,13, Silber und Münzen mit 0,65, Wechsel und Schecks mit 2,87, Wertpapiere mit 5,15 und Einlagen des Staates mit 11,24 Mrd. Peseten.
Der Krieg der Plutokraten — Dividenden bis zu 170 % Stockholm, 19. September. In einem Artikel der „Times“,
der außerordentlich aufschlußreich für die maßlosen Kriegsprofite
der britischen Plutokratie ist, wird die Lage von 13 Grubengesell⸗ schaften behandelt. Es handelt sich um die Tochtergesellschaften der Central Mining Randmines Croup., die alle ungeheure Er⸗ träge aufweisen und Dividenden bis zu 170 % austeilen. Der Durchschnitt bewegt sich zwischen 35 und 70 %.
In weiten Volkskreisen, so schreibt „Folkets Dagblad“ in einer Londoner Meldung dazu, habe diese hohe Ausschüttung starke Erbitterung über die Profitmacher der Central Mining hervor⸗ gerufen, die den Krieg dazu benutzen, sich gewaltige Einkünfte zu verschaffen. Von dem Mann der Straße könne man hören, daß jetzt die Kriegsanstifter ihre erwarteten Gewinne einheimsten.
Ueber 10 Milliarden Staatsschulden in Schweden
Stockholm, 19. September. Im Laufe des August hat die schwedische “ die 10⸗Milliarden⸗Grenze überschritten. Ende ie gesamten Schulden 10,02 Mrd. Kr. Die Zunahme belief sich im August auf 6,4 Mill. Kr., von denen 87,0 Mill. Kr. auf die schwebenden Schulden entfielen, die damit auf 2637,0 Mill. Kr. angestiegen sind. Diese Zunahme erklärt sich aus der Aufnahme neuer Schatzwechsel. Für die fundierten Schulden ergab sich im August eine Zunahme von 7357,0 Mill. Kr. auf 7386,0 Mill. Kr.
Verschlechterung der schwedischen Außenhandelsbilanz
Stockholm, 19. September. Im August 1944 sank der schwedi⸗ sche Export auf 67,7 Mill. Kr. gegenüber 100,9 Mill. Kr. im August 1943. Der Import stieg dagegen von 136 Mill. Kr. auf 140,4 Mill. Kr. Es ergibt sich mithin ein Einfuhrüberschuß von 72,7 Mill. Kr. im Vergleich zu 35,1 Mill. Kr. im August v. J.
Hohe Erzeugungskapazität der schwedischen Zellstoffindustrie
Stockholm, 19. September. Von maßgebender Seite ist zu er⸗ fahren, daß die monatliche Produktionskapazität der schwedischen Zellstoffindustrie für den Export sich auf mehr als 200 000 t chemische Masse beläuft. Gegenwärtig sind bei den Werken mehr als 500 000 t fertige Zellulose gelagert. Die Zellstoffindustrie ist während des Krieges in der Lage gewesen, ihre Anlagen umfassend 2 konsolidieren und zu modernisieren und dadurch auch die
ualität der Produktion zu verbessern.
“ Die schwierige handelspolitische Lage der Schweiz— Feststellungen vor der Zolltarifkommission Zürich, 19. September. Anläßlich einer Sitzung der Zoll⸗ tarifkommission des schweizerischen Nationalrates und des Stände⸗ rates wurde vom Bundespräsident Stampfli und Direktor Hotz von der Handelsabteilung ein ausführlicher Bericht über die derzeitige handelspolitische Lage der Schweiz erstattet. Die Kommission hat dabei, wie es heißt, erneut erfahren, mit welchen Schwierigkeiten die Schweiz im internationalen Waren⸗ und Zahlungsverkehr zu kämpfen hat und welcher Anstrengungen es bedarf, um den Güteraustausch in einem für die Schweiz lebens⸗ notwendigen Ausmaß aufrechtzuerhalten. In einer weiteren Sitzung der Zolltarifkommission wurde der 29. Bericht des Bundesrates über die wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen gegenüber dem Ausland im letzten Halbjahr eingehend
beraten. Die Kommission beantragte beim Nationalrat ein⸗ stimmig, er möchte von den getroffenen Maßnahmen in zustim⸗ mendem Sinne Kenntnis nehmen und beschließen, daß sie weiter in Kraft bleiben sollen.
Wirtschaftliches und soziales Chaos im besetzten Italien — Hungersnot und Arbeitslosigkeit im ganzen Lande
Mailand, 19. September. Studium der wirtschaftlichen und sozialen Lage weilende anglo⸗ amerikanische Arbeiterabordnung hat, wie aus amerikanischer Quelle berichtet wird, eine Erklärung abgegeben, in der sie ein äußerst düsteres Bild über die wirtschaftliche und soziale Lage des besetzten Italien entwirft. In der Erklärung heißt es u. a., gegenwärtig herrsche in Italien ein unmöglich zu beschreibendes wirtschaftliches und soziales Chaos. Die Wirtschaft liege völlig darnieder. Die Verkehrslage sei vollkommen in Unordnung ge⸗ raten, die Lage der Industrie äußerst schwierig. Im ganzen Lande herrsche Hungersnot.
Die Bevölkerung. so heißt es dann weiter, sei auf den Schwarz⸗ handel ongewiesen und die Regiexung nicht fähig, den Schwarz⸗ handel zu beseitigen. Das Geld habe jeden Wert verloren. Ein großer Teil der Bevölkerung sei arbeitslos. Die amtliche Lebens⸗ mittelzuteilung reiche nicht aus, um insbesondere der Arbeiter⸗ schaft auch nur das ’“ der Ernährung zu sichern. Der Mangel insbesondere an Kohlen sei außerordentlich groß. Die Elektrizitätsversorgung sei äußerst mangelhaf
Rückzahlung der ersten italienischen Kriegsanleihe
Mailand, 19. September. Wie amtlich bekanntgegeben wird, ge⸗ langen ab 1. September 1944 die „Buoni del Tesoro“ der Spezial⸗ ausgabe vom Jahre 1935 zur Rückzahlung. Die Rückzahlung er⸗ folgt zunächst nur im Gebiet der faschistischen Sozialrepublik, wäh⸗ rend die Bonomi⸗Regierung im feindbesetzten Italien bisher noch keine Anordnungen hierzu getroffen hat. 8
Es handelt sich bei dieser Anleihe um die erste Serie der mit einer neunjährigen Laufzeit versehenen „Buoni de Tesoro“, mit denen der italienische Staat im wesentlichen die Kosten der Kriegs⸗ führung finanziert. 1 leihe diente der Vorbereitung des kommenden Krieges gegen Abes⸗ sinien. Ueber die Höhe der ersten Schatzscheinanleihe sind amtliche Ziffern nicht bekanntgegeben worden. Zuverlässige Schätzungen beziffern sie mit etwa 10 bis 12 Mrd. Lire, wovon etwa 70 % im Bereich der faschistischen Sozialrepublik placiert sein dürften.
aeseraveers
Berichte von auswärtigen Devisfenmärkten
Prag, 19. September. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Hslo 567,60 G., 566,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., Rew York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.
Budapest, 19. September. (D.N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand —,—, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 19. September. (D. N. B.) New York 4,02 ½ —4,03 ¼, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 17,30 —17,40, Stockholm 16,85 — 16,95, Lissabon 99,80 — 100,20, Rio de Janeiro
82,84 ½ — ⁄16.
Zürich, 19. September. (D. N. B.) [11.40 Uhr.) Paris 7,7 London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B., Madrid 39,75, Holland 229 2 ⅜, Berlin 172,50, Lissabon 16,97 ½, Stockholm 102,63, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ¹½, Helsinki 8,70, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 97,75, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 19. September. (D. N. B.) London 19,34 New Yort 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukaret —,— Alles Briefkurse.
Stockholm, 19. Feeptennnes., (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 J., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B. Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinit 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,15 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.
öffentlicher Anzeiger
Eine gegenwärtig in Rom zum
Die im Spätsommer 1935 ausgegebene An⸗
London, 19. September. (D.N. B.) Silber Barren prompt 28,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—. ——— i Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische uszahlung, auslänbische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung
20. September 18. September Geld Briel Geld Brief negbesn (Alexandrien und
airo) eeeeeeeee
Fäsehteg (Kabul)))) „ Albanien (Tirana))
1 ägypt. Pfund — — — — 1009 Afghani 18,79 18,83 [ 18,79 18,83 100 Franken 80,92 81,08 80,92 81,08 Argentinien (Buenos Aires) 1 e 4 0,588 0,592 0,588 0,592 Australien (Sidney) 1 austr. Pfund — — — — Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga 39,96 40,04 389,96 40,04 Brasilien (Rio de Janeiro) 1 Cruzeiro — — Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗
cutta) h 19 ehen — — Pulgarien (Sofiaa)) Lewa.. —. — Dänemart (Kopenhagen) 100 Kronen 52,15 52,15 England (London)) 1 engl. Pfunkd, — — h. ed Setnsh 75255 ⸗⸗ g B. — **
rankreich Paris) Frs. — — — enseichs eden) 1100 Drachmen 1,668 1,672 1,668 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ b Sünnas 11““ 100 TSe 117889 19 gN.
Teheran) 100 Rialis 4,50 9 ,5b
Nein⸗ hertievin) 8SS.. 1700 I. Sr 38 42 88,50 88,42 Ftalien (Rom und Mailand) „ 100 Lire 9,99 10,01 9,99 Japan (Totiv und Kobe) 100 Yen 58,591 58,711] 58,591 Kanada (Montrea) 1 kanad. Dollar — — — Kroatien (Agram), 1900 Kuna 4,995 5,005 4,995 Neuseeland (Wellington) 1 neuseel. Pd— 8— — — Norwegen (ODslo)) 100 Kronen 56,76 56,88 56,76 Portugal (Lissabon) 100 Escuda 10,19 10,21 10,19 Rumänien (Bukarest) 100 Lei — — — Schweden (Stockholm u. Göte-
3— 2.2
100 Kronen 59,46 59,58 59,46 Basel und
Bern) . Serbien, (Belgrado))) Slowakei (Preßbur))) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria
und Johannisbur) Türkei “ 7 229898 Ungarn (Budapes — — (Montevideo) 1 Goldpeso 1,199 1,201 1,199 Verein. Staaten von Amerika 1
(New Yor)) 11 Dollar Zeebb] Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse⸗
2 Geld England, Aegypten, Südafrikanische Union. 9,89 Frankreich. . 4,995 Bulgarin . 3,047 ee secland . . 8 88, Britisch⸗Indie Vereinigte EStaaten von Ameria .8 2,498 Drasilien . 0,130
100 Frs. 57,89 58,01 57,89 100 serb. Dinar 4,995 5,005 4,995 100 flow. Kr. 8,591 8,609 8,591 100 Pesetas 23,565 23,605 23,565
1 südafr. Pfp. — 2. 1 türk. Pfund 1,978 1,982 1,978 100 Pengö bigs
— — 2
———ö
Ausländische Geldsorten und Banluoten
20. September 18. September Geld Briel Geld Briel Sovereigs 20,38 20,46 20,38 20,46 20⸗Francs⸗Stücke erereereeren fi 16,16 16,22 16,16 16,22 Gold⸗Dollars . . Stü 4,185 4,205 4,185 4,205 Aegyptischeee äg 4,39 4,41 4,39 Amerikanische: 1000—5 Dollar — — 2 und 1 Dollar Ea.
1 Pap.⸗Pes. 0,44 0,46 1 austr. Pfd. 2,44 2,46 100 Belgas 39,92 40,08 1 Cruzeiro 0,08 0,09 100 Rupien 22,95 23,05
Argentinische Australiscehe .. Belgische eeeeereckeereeem Brasilianische Geeeeeeeereee Britisch⸗Indische.. Bulgariche: 500 Lewa und darunter 1 Dänische: grosee.. .100 Kronen — — 10 Kr. und darunter 100 Kronen 52,10 52,30 Englische: 10 £ und darunter. 1 engl. Pfd. — — Finnischee 100 Finnmarl 5,055 5,075 Französische 100 Frs. 4,99 5,01 Holländische 100 Gulden 132,70 132,70 Italienische: grosee 100 Lire 9,98 10,02 10 Lier 100 Lire 9,98 10,02 Kanadische 11 P kanad. Dollar 0,99 1,01 Kroatischhee .. 100 Kuna 4,99 5,01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 56,89 527,11 Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei 100 Lei 1,66 1,68 Schwedische: große 100 Kronen — — 50 Kronen und darunter. 100 Kronen 59,40 59,64 Schweizer: große . ĩ 100 Frs. 57,83 58,07 100 Frs. und darunter 100 Frs. 57,38 658,07 Serbische.. 100 serb. Dinar 4,99 5,01 Slowakische: 20 Kronen und darunter 100 slow. Kr. 8,58 8,62 Südafrikanische Union. 1 südafrik. Pfd. 4,39 4,41 Türkische 1 türk. Pfund 1.,91 1,93 Ungarische: 190 Pengö und darunter 100 Penëb
22 2222 .4
100 Lewa 3,07 3,09
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verluft⸗ und Fundsachen,
2. Zwangsversteigerun “ 8gg 6. Auslosung usw. von
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 3. Aufgedote,
ertpapieren,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,
9. Deutsche Kolontalgesellschaften,
7. Aktiengesellschaften, 11. Genossenschaften,
10. Gesellschaften m. b. H., 12. Ossene Handels⸗ und Kommanditgeselschaften,
14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,
13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.
— 1à 38 337 Wilhelm Dreßler sind ab⸗ 3. Aufgebote handen gekommen und werden kraftlos, sich binnen zwei Monaten bei uns zu 8 wenn nicht binnen eines Monats Ein⸗ melden, andernfalls die Versicherungs⸗ Die nderu erklärt des § 6 der Satzung lautet wie folgt: § 6 Absatz 2 wird gestrichen und ent⸗ sprechend dem neuen Staffeltarif ge⸗
[7596] Durch Ausschlußurteil vom 25. August spruch bei uns erfolgt. 1944 ist der verlorengegangene Hypo⸗ thekenbrief über die auf dem Grund⸗ stück'von Schulitz Blatt 611 in Abt. III „ unter Nr. 4 für die Firma „Indu⸗ [7651] stria“ G. m. b. H. in Dirschau einge⸗ esvag 8 tragene mit 10 ½ % verzinsliche Dar⸗ abhanden⸗ gekomanen: lehnsforderung von 1600 holl. Gulden 42 461 Dr. für kraftlos erklärt worden. Bromberg. den 28. August 1944. 100 286 8 2 sageri 1 2 Das Amtsgericht. 101 249 114 880
128 668
Vilhelm
5.Veriuftn.Fundsachen
7650] Friedrich Wilhelm Lebensversicherungs ⸗Aktiengesellschaft. Die Versicherungsscheine A 32 045 San.⸗Rat Dr. Paul Jonghaus, A 39 966 Hermann Fricke, A 54 390 Minna Peter, A 56 918 Anita Vogel, X 71 428 Adolf Wagner, A 72 719 Karl Hofmann, A 77 877 Carl Birker, A 81 188 Günther Hölters, A 113 200 Wilhelm Steckenbiegler, A 110 690 Willy Schmidt, A 116 049 Ingeborg Michaels, A 119 525 Anton Maser, 4 120 256 Otto Krebs, A 122 957 Franz Josef Skroblies, A 125 501 Charlotte Lehmann, A 129 482 Erich Dorn, A 139 602 Horst Lewerenz, E 333 880 Bernhard Faßbender, E 343 632 Anny. 5 Kuhlmey, E 403 992 Elke u. Karl 1 037 370 Famulle, EZ 322 799 u. Mf 811 265 8 Willy Burkandt und die Hinterlegungs⸗ L 97 725 scheine vom 9. 2. 1938 zur Vers. A 76 782 JI. 2 200 837 Josef Lochmaier, vom 21. 1. 1939 zur II 887 234 ers. A 22 415 Edmund Bretzel, vom U 1 203 164 14. 2. 1938 zur Vers. A 29 788 Carolg 1 Kerl und vom 15. 6. 1938 zur Vers.] SR 1 651 645
8 5 9 8 8 8
159 136 177 435 231 227 363 739 371 897 375 619 392 945 404 032
437 211 437 851 446 242
Albert hausen,
452 898 471 843 472 450 1 015 162
Helmuth
=q22=gêngögnnnögönenneeennennn
Gottlieb Theißen,
Wilhelm Saurbier,
Berlin, den 18. September 1944. Der Vorstand.
Versicherungsscheine sind
Hans Karplus, 62 547 Friedrich Uhde, 78 195 Friedrich Uhde,
8 Groth, Paul Ruhfus, 8 der Walther Bohn, 8 1944 Annemarie 155 767 85 Walter,
heodor Bäcker,
Otto Mackel, Paul Walter, Karl Baum, Kurt Hintze, Friedrich Beimel, Margit⸗Helga Müller, (Reihe 6 Schulze⸗Velling⸗ samten Anleihe in Höhe von 15 000 000
Ernst Leitermann, Walter Reinhardt, Josef Brittinger, Das 449 512 Dr. Hermann Liselotte Ehrlich, Karl Baum, Reinhard, Otto Nikschat,
gen. Theo
Johannes Seeen Dr. jur. Herbert Ferdinand Bartmann, u. Carl
Die Inhaber werden aufgefordert,
scheine kraftlos werden. Berlin, den 20. September 1944.
Allianz Lebensversicherungs⸗AG.
hiermit für
ändert.
6. Auslosung usw. von Wertvavpieren 7652 Die Auslosung der Ablösungsanleihe Stadt Leipzig — Tilgungsjahr [7659].
ab 1. Januar 1945 an Stelle des Ein⸗ heitstarifes ein Staffeltarif eingeführt. notwendige
14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise Wochen⸗-Übersicht der Deutschen Reichsbank
Die Einführung des neuen Staffel⸗ tarifes ergibt sich aus der Notwendig⸗ keit, das nach versicherungsmathema⸗ tischen Berechnungen benötigte Dek⸗ kungskapital anzusammeln. Bürgerliche Bestattungskasse G. m. b. H.
Bremen, Kurze Wallfahrt 9.
Satzungsänderung
vom 15. September 1944.
findet Donnerstag, den — 19. Oktober 1944, 9 Uhr, im Rathaus zu Leipzig, Zi. Nr. 313, statt. Die gezogenen Auslosungsscheine werden vom 2. 1. 1945 ab eingelöst. Dabei werden 5 % Zinsen auf die Zeit vom 1. 1. 1926 bis 31. 12. 1944 ausgezahlt.
Am gleichen Tage erfolgt die 11. Aus⸗ losung der Leipziger Stadtanleihe vom Jahre 1929 (Reihe 1). Von der ge⸗
Benecke,
Reichsmark gelangen 647 600 Hℳ zur Auslosung. Die Einlösung der gelosten Stücke ewetat ab 1. März 1945. Ergebnis beider Auslosungen wird nur noch in Verlosungstabelle“ veröffentlicht. a) Der Oberbürgermeister der Reichsmessestadt Leipzig, 14.9. 1944. 3. Betra — —-— 1. Tägli
Schwab,
[7264] Bekanntmachung. Infolge Aufforderung des Reichs⸗ aufsichtsamtes für das Versicherungs⸗
wesen und mit Zustimmung des Reichs⸗
ilmann,
Deckungsbestand an Gold und Devisen .. Bestand an Wechseln und Schecks sowie an Schatzwechseln
Grundkapitaal .. der „Allgemeinen 2. Rücklagen und Rückstellungen: gesetzliche Rückagen. .. b) sonstige Rücklagen und Rückstellungen. 8 der umlaufenden No'ten . fällige Verbindlichkeiiiennn .. 5. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten.. 6. Sonstige Passiun„. . . .
Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: R. ℳ —,— Berlin, den 19. September 1944.
Atktiva. 11.“ 77 422 000
47 922 483 000
E1111141“*“ Wertpapieren, die nach § 13 Ziffer 3 angekauft wor⸗ den sind (deckungsfähige Wertpapiere).. Lombardforderungennn .. deutschen Scheidemünzen
Rentenbankscheinen..
sonstigen Wertpapieren
sonstigen Aktiven..
Passiva.
24 604 000
78 172 000
18 971 000 529 399 000 21 238 000
1 720 838 000
1b 150 000 000
150 000 000 806 539 000 40 170 195 000 8 077 568 000
1 088 825 000
Reichsbankdirektorium. Funk.
Willi Winter.
I“
kommissars für die Preisbildung wird
“
Kretzschmann.