1944 / 213 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

8

Zentralhandelsregisfter

1. Hanbdelsregifter,

2. Güterrechtsregister,

3. Vereinsregister, 4. Genossenschaftsregifter,

5. Musterregister, b 7. Konkurse und Vergleichssachen, 6. Urheberrechtseintragsrolle,

6. Verschiedenes.

1. Handelsregifter

ür die Angaben in ã für die Richtigkett seisend ven⸗.ehee he Kahr nicht übernommen. 1 Apolda. [7442] Amtsgericht Apolda. H.⸗R. A 1468 Otto Langer & Co. Apolda. 8. 9.

Die Prokura des Fritz Krumrey in Jena ist erloschen.

Berlin. Amtsgericht Berlin. Abt. 88009 8 Berlin, 4. September 1944.

, Veränderung:

A 104 069 Export Import Com⸗ pany Martin Niemöller & Cie.: Die Einzelprokura der Katharina Jam⸗ rowfki geb. Lebert ist erloschen.

Berlin. [7468] Abt. 552. Berlin, 4. September 1944. Veränderung:

A 86 386 Wagener & Cfastek:

Die Firma lautet jetzt: Wagener & Csastek, Kommanditgesellschaft. Der persönlich haftende Gesellschafter Josef Csastek hat wieder Vertretungsmacht. Zur Vertretung der Gesellschaft sind fortan die beiden persönlich haftenden Gesellschafter Willy Wagener und Josef Csastek nur gemeinschaftlich oder Willy Wagener zusummen mit dem Proku⸗ risten Helmut Klingel oder Josef Csastek gemeinsam mit dem Proku⸗ risten Dr. jur. Walter Dannehl be⸗ rechtigt. Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassung beim Amtsgericht Kiel erfolgen, und zwar unter der Firma der lassung Wagener & Csastek, Komman⸗ vitasse schaft, Zweigniederlassung Nord⸗ mark.

Berlin. [7469] Abt. 551. Berlin, 9. September 1944. Veränderung:

A 104 982 Paul Knacke:

Der Uebergang der im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten ist bei der Pachtung des Geschäfts durch Friedrich Vllschmenen ausge⸗ schlossen. Die Prokura des Walter Knacke ist erloschen.

Berlin. . Abt. 552. Berlin, 9. September 1944. Veränderung:

A 109 536 Friedrich 831 o. H. Flaschengroßhandel u. Handelsvertre⸗

tungen:

ie Prokura der Frieda Rosenau geb. Thimm ist erloschen.

7470]

Emmerich. [7471] Amtsgericht Emmerich, 9. Sept. 1944. Veränderung:

H.⸗R. A 614 Firma Walter Diede⸗ richs, Emmerich. Die Prokura des Ingenieurs Bernhard von der Haar in Doetinchem Holland ist er⸗

loschen.

Forst, Lausitz. [7472] Veränderung: H.⸗R. A 1624 Firma Alfred Man⸗ nigel, Forst (Lausitz). Dem Fräulein Käthe Mannigel in Fors (Lausitz) ist Prokura erteilt. Amtsgericht Forst (Lausitz), 9. 9. 1944.

Freiberg, Sachsen. [7443] Amtsgericht Freiberg / Sachs., 8. 9. 1944. H.⸗R. A 309 Böttcher & Co. e in Freiberg. 1 Als persönlich haftender Gesellschafter ist eingetreten der Kaufmann Karlheinz Böttcher, der jedoch von der Vertretung der efellschaft ausgeschlossen ist. [7473]

Graz. Amtsgericht Graz. Graz, am 28. August 1944. Veränderungen:

Rotenturmer Gräflich Erdödysche In⸗ dustriewerke Aktiengesellschaft, Roten⸗ turm, folgende Aenderung eingetragen:

Mit Beschluß der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. Juni 1944 wurde die Satzung neu gefaßt und an das Aktiengesetz vom 30. Januar 1937, RGBl. I S. 107, angepaßt und zeitig das Grundkapital von 100 800 8S in Reichsmark mit dem Betrage von 120 000 neu festgesetzt (Umstellung).

Grundkapital nunmehr Rℳ 120 000.

Vorstandsmitglieder: Franz Steg⸗ müller, Kaufmann, Graz, wurde als Vorstandsmitglied bestellt. 8

Vertretungsbefugnis: Die Gesellschaft wird, sofern der Vorstand aus einer Person besteht, durch diese allein, und sofern er aus mehreren Personen zu⸗ sammengesetzt ist, durch zwei Vor⸗ standsmitglieder oder durch ein Vor⸗ standsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten.

Das Amt der früheren Vorstands⸗ mitglieder Alexander Ungar, Gustav Schiff, Simon Katscher, Valerie Ungar, Samuel Ungar und Ferdinand Ungar sowie die bisherige vorläufige Bestel⸗ lung der Vorstandsmitglieder Franz Stegmüller und Anton Regner ist er⸗ loschen.

Außer dieser Eintragung wird noch bekanntgemacht: Mitglieder des hben Aufsichtsrates: Franz Tentschert, Ober⸗

Holzminden.

inspektor, Graz (Vorsitzer des Auf⸗ sichtsrates), Maria Stegmüller, Kauf⸗ mannsgattin, Graz (Vorsttzerstellver⸗ treter), Josef Stegmüller, Lehrer, Gralla bei Leibnitz (Vorsitzerstellver⸗ treter), Dr. Otto Schneider, Rechts⸗

anwalt, Graz, Dr. August Stegmüller,

Graz.

Der Vorstand besteht aus Person.

Das Grundkapital ist eingeteilt in 1200 Aktien im Nennbetrage von je Rℳ 100 und lauten auf den Inhaber.

Die Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger⸗

einer

Halle, Saale., 1727474] 4 Handelsregister Amtsgericht Halle (Saale).

Halle (Saale), den 12. September 1944.

Neueintragung.

A 6424 Karl H. Henze & Co., Halle (Saale) (Spezialgeschäft für In⸗ dustrie⸗Elektrotechnik, Leipziger Str. 66).

Offene Handelsgesellschaft seit 15. April 1944. Persönlich haftende Gesellschafter: Kaufmann Karl Heinz Henze und Ehefrau Anneliese Henze geb. Dageför, beide in Halle⸗S. Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur der Gesellschafter Karl Heinz Henze er⸗ mächtigt.

Veränderungen:

A 4753 Kaufhaus Schön, Komman⸗ ditgesellschaft, Halle (Saale) (Markt⸗ platz 18).

Die Prokura des Hermann Behn ist erloschen.

A 5134 Neumarkt⸗Drogerie Hugo Schulze, Inhaber Erich Fiedler, Halle (Saale) (Bernburger Str. 32).

Die Firma lautet fortan: Neumarkt⸗ Drogerie Hugo Schulze Inhaber Helene Fiedler. Inhaberin ist Frau Helene Fiedler geb. Schulze in Halle⸗S. Der Uebergang der im Betrieb des Ge⸗ schäfts begründeten Verbindlichkeiten ist beim Erwerb des Geschäfts durch Helene Fiedler geb. Schulze ausge⸗ schlossen.

A 5763 Wilhelm Pannenbeckers, Halle (Saale) (Alter Kanenaerweg).

Handelsgeschäft nebst Firma ist seit 1. April 1944 an die offene Handels⸗ esellschaft „Kohlenhandelsgemeinschaft Bechstein & Engler“ verpachtet. Per⸗ sönlich haftende Gesellschafter: Kohlen⸗ händler Werner Bechstein, Walter Eng⸗ ler und Max Göldner, sämtlich in Halle (Saale). Die Firma lautet jetzt: Wilhelm Pannenbeckers Inh. Kohlen⸗ handelsgemeinschaft Bechstein & Eng⸗ ler. Der Uebergang der im Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei der Pach⸗ tung des Geschäfts durch die offene Handelsgesellschaft „Kohlenhandelsge⸗ meinschaft Bechstein & Engler“ aus⸗ geschlossen.

Haynau, Schles. [7444]

In das Handelsregister A Nr. 318 ist heute bei der Firma „H. Fiedler & Sohn, Getreidegeschäft“, mit dem Sitz in Haynau als neuer Inhaber der Firma der Kaufmann Gekhard Meder aus Adelsdorf, Kreis Goldberg, ein⸗ getragen worden.

Haynau, Schles., 9. September 1944.

Amtsgericht.

[7475] Handelsregister Almtsgericht Holzminden, den 5. September 1944.

Erloschen: 8 A 16 (Stadtoldendorf) August Lön⸗ neker. Die Prokura des August

Lönneker ist erloschen. d

Husum. [7476] Amtsgericht Husum, 6. September 1944. In H.⸗R. B 57. Firma Schleswig⸗ Holsteinische und Westbank, Husum, ist folgendes eingetragen: 8 Die Prokura von Hans Blöcker, Hamburg⸗Altona, für die Zweignieder⸗ lassung Hamburg⸗Altona ist infolge seiner Ernennung zum stellvertretenden Vorstandsmitglied erloschen.

8

Mücheln. 17. Handelsregister Amtsgericht Mücheln (Geiseltal), den 9. September 1944. Veränderung:

H.⸗R. A II 12 Firma Hugo Hennicke, Mücheln (Geiseltal). ; Die Prokura der Luise Hennicke geb.

Apel in Mücheln ist erloschen. Nürtingen. [7478] Amtsgericht Nürtingen. Handelsregistereintrag vom 11. Sep⸗ tember 1944: H.⸗R. A Nr. 12 Frauz Entreß Betrieb einer Strickwarenfabrik,

Nürtingen.

Die Prokuren Grözinger und Heindel sind infolge ihres Eintritts als persön⸗ lich haftende Gesellschafter erloschen. Der Gesellschafter Fritz Kächelen ist durch Tod aus der Gesellschaft aus⸗ eschieden. An seiner Stelle wird die Wesellschaft mit dessen Witwe Frau Julia Kächelen geb. Hummel Witwe und seinen Kindern Irene und Wolf Kächelen fortgesetzt. Diese drei Gesell⸗ schafter sind von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen

Rudolf Grözinger und Christian Heindel, beide Kaufleute in Nürtingen, sind als weitere persönlich haftende Ge⸗ sellschafter eingetreten. . OIlbernhau. 8

8 Handelsregister

Amtsgericht Olbernhau, Sa., am 6. September 1944. Veränderung:

H.⸗R. A 203 Günther & Richter, Wernsdorf. Eine Kommanditistin ist infolge Ablebens aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die Einlage einer Kom⸗ manditistin ist erhöht worden.

Die gleiche Eintragung für die Zweig⸗ niederlassung wird beim Amtsgericht Aue erfolgen.

[7479]

Schwetz. 17480] Veränderung:

H.⸗R. A 25 Sägewerk Max Nelke, Rehberg, Kr. Tuchel, Pächter Dyszak, Rehberg. An Stelle des Päch⸗ ters Max Dyszak sind die Kaufleute Gotthilf und Alfred Hohloch, offene Handelsgesellschaft, Rehberg, Kr. Tuchel, getreten. Die Firma lautet jetzt: Säge⸗

werk Max Nelke, Rehberg, Kr. Tuchel,

Pächter Gotthilf Hohloch und Sohn. Schwetz (Weichsel)h, den 10. Sep⸗ tember 1944. Das Amtsgericht.

Solingen. [7481] andelsregister⸗Eintragung:

H.⸗R. A Nr. 3722. Bei der Firma

Karl Peters jr. in Solingen ist heute

eingetragen worden: Die der Buch⸗

halterin Grete Schmidt in Solingen⸗

Wald erteilte Prokura ist erloschen. Solingen, den 11. September 1944.

Amtsgericht.

4. Genossenschafts⸗ register

Ballenstedt. Bekanntmachung.

In das Genossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts 82 unter Nr. 45 Sozialgewerk der Handwerker des Kreises Ballenstedt e. G. m. b. H., Ballenstedt, am 7. September 1944 ein⸗ getragen worden: Firma ist geändert in: Sozialgewerk der DAF, Handwerk, Handel und Gewerbe des Kreises Ballenstedt, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Satzung ist

am 2. April 1944 neu gefaßt. Amtsgericht Ballenstedt.

Danzig. 7488] Amtsgericht, Abt. 10, Danzig. Veränderung am 8. September 1944:

10 Gn.⸗R. 138 „Pomlauer Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht“, Pomlau, Kr. Danzig-Land. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 25. Juni 1944 ist die Firma und § 1 der Satzung geändert. Die Firma lautet jetzt: „Raiffeisenkasse Pomlau eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht.“

Delmenhorst. 17489] In das Genossenschaftsregister ist unter Nr. 29 zur Firma Landwirtschaft⸗ liche Warengenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Bookholzberg, eingetragen:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 28. Juni 1944 ist die Ge⸗ nossenschaft in die Rechtsform der be⸗ schränkten Haftpflicht umgewandelt. In derselben Generalversammlung ist ein neues Statut angenommen und der Name der Genossenschaft geändert. Die Firma lautet jetzt: Raiffeisen Waren⸗ genossenschaft Bookholzberg, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Bookholzberg.

Es wird auf folgendes hingewiesen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossen⸗ schaft zu diesem Zweck melden, Sicher⸗ heit zu leisten, soweit sie nicht Befriedi⸗ gung verlangen können.

Wlmenhotft den 31. August 1944.

Amtsgericht. Dresden. 161618

Auf Blatt 276 des hiesigen Genossen⸗ schaftsregisters betr. die Interessen⸗ und Baugemeinschaft Dresden⸗Wach⸗ witz, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Dresden, ist eute eingetragen worden, daß durch

eschluß der Hauptversammlung vom 19. August 1944 die Genossenschaft auf⸗ gelöst worden ist.

Amtsgericht Dresden, 13. Septbr. 1944.

D

Fiddichow. [7446]

In das Genossenschaftsregister ist bei der Ländlichen Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Marwitz e. G. m. b. H. einge⸗ tragen worden:

Fie Firma ist geändert in Raiff⸗ eisenkasse Marwitz, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Gemäß Beschluß vom 11. August 1944.

Fiddichow, den 31. August 1944.

86 Das Amtsgericht.

1

Max

Magdeburg. [7490]

In unser Genossenschaftsregister Nr. 185 ist bei der Genossenschaft Edeka⸗Großhandel eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter mit dem Sitz in Magdeburg, heute ein⸗ getragen, daß durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 5. Juni 1944 das Statut geändert ist. Der Gegenstand des Unternehmens ist durch Hinzu⸗ fügung eines Abs. 4 in § 1 dahin er⸗ weitert: Statthaft ist die Belieferung von Nichtmitgliedern.

Magdeburg, den 8. September 1944.

Das Amtsgericht. Abt. 8.

Marienberg, Sachsen. (7491]

Auf Blatt 1 des Genossenschafts⸗ registers, betr. die Landwirtschaftliche Genossenschaftsbank Lauterbach im Erz⸗ gebirge, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Lauterbach, ist heute eingetragen worden:

Durch Beschluß der Mitgliederver⸗ sammlung vom 10. Februar 1943 ist die Genossenschaft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt und die Firmg im Zusatze entsprechend geändert worden.

Amtsgericht Marienberg, Sachs.,

den 9. September 1944.

Memmingen. 8 [7585] Genossenschaftsregistereintrag. Sozial⸗Gewerk Günzburger Hand⸗ werker u. Handwerker des Kreises Günzburg, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Günz⸗ burg. In der Generalversammlung vom 11. Inni 1944 wurde an Stelle des bisherigen Statuts ein neues Sta⸗ tut angenommen. Die Firma ist ge⸗ ändert in: Sozialgewerk der DAF (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Günzburg, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Der Gegenstand des Unternehmens heißt nun ohne Aenderung desselben: 1. die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen serriebsorgantsatiön für die Gebiete der Menschenführung, so⸗ zialen Betreuung und Leistungsförde⸗ rung in den beteiligten Betrieben, 2, die gemeinschaftliche Durchführung und Forderung sozialer und Maznahmten der beteiligten Be⸗ triebe. Die gesamte Tätigkeit der Ge⸗ nossenschaft hat der Zielsetzung der Deutschen Arbeitsfront zu entsprechen und sich nach den vom Amt für Sozial⸗ v; in Handwerk und Handel in er Deutschen Arbeitsfront ergehenden

Richtlinien zu. vollziehen. Amtsgericht Memmingen, 14. 9. 1944.

Mühlhausen, Thür. [7492]

In unser Genossenschaftsregister ist heute eingetragen:

Durch Vertrag vom 6. 2. 1944 sind der Oberdorlaer Spar⸗ und Darlehens- kassen⸗Verein, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Oberdorla (Gen.⸗Reg. Nr. 23), und der Langulaer Spar⸗ und Darlehenskassen⸗ Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Langula (Gen.⸗Reg. Nr. 14), miteinander ver⸗ schmolzen. Die letztere ist die über⸗ nehmende Genossenschaft, die erstere ist aufgelöst. 3

Gemäß Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 6. 2. 1944 ist das Statut geändert und nch gefaßt.

Die Firma lautet jetzt: Raiffeisen⸗- kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des Geld⸗ ünd Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns, 2. zur Pflege des Waren⸗ verkehrs (Bezug bandwirtchaftüche Be⸗ darfsartikel und Absatz landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse), 3. zur Förderung der Maschinenbenutzung

Mühlhausen, Thür., 8. Septbr. 1944.

Das Amtsgericht.

Neisse. [7493]

Im Genossenschaftsregister Nr. 164 ist am 12. September 1944 die Einsatz⸗ genossenschaft des Malerhandwerks für die Kreise Neisse Stadt und Land und Grottkau, Sitz Neisse, O. S., eingetra⸗ gen worden.

Der Gegenstand des Unternehmens ist die Uebernahme von Großauf⸗ trägen an das Malerhandwerk, die Aufteilung solcher Aufträge unter die Mitglieder, die Unterstützung der Mit⸗ glieder bei der Finanzierung und Durch⸗ führung der Aufträge, insbesondere die Beschaffung der erforderlichen Roh⸗ stoffe sowie die Vornahme der sonstigen Geschäfte, die damit zusammenhängen.

Anmtsgericht Neisse,

dden 12. September 1944.

—CqHM Neutitschein. (7449] Amtsgericht Neutitschein, 6. 9. 1944.

Löschung. 6“

1 Gn.⸗R. XI —. 114. Dampfmühle und Brotfabrik Erzeugungsgenossen⸗ schaft e. G. m. b. H. Schönbrunn / Oder in Liquidation in Schönbrunn / Oder, Ostsudetenland. Die Liquidation ist beendet. Die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren sowie die Firma der Ge⸗ nossenschaft sind erloschen.

Neuwied. 7425] Amtsgericht Neuwied, den 4. September 1944. In das Be ossegschaftasegicer wurde heute unter Nr. 18 kassenverein, eGmuH. in Leutesdorf, eingetragen: Die Firma lautet jetzt: „Raiffeisenkasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht.“

Osterburg. [7494] Gen.⸗Reg. 3 Molkerei⸗Genossenschaft

Späningen, eingetragene Geuossenschaft

mit unbeschränkter Nachschußpflicht.

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 27. 12. 1943 ist die Genossen⸗ schaft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt. Die Firma lautet jetzt: Molkereigenossenschaft Spä⸗ ningen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Späningen.

Gegenstand des Unternehmens ist: 1. die Eöee auf gemein⸗ schaftliche Rechnung un Versorgung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, Behandlung und Be⸗ förderung der Milch erforderlichen Be⸗ darfsgegenständen.

An Stelle des bisherigen Statuts ist das vom Reichsverband der deut⸗ schen landwirtschaftlichen Genossenschaf⸗ ten herausgegebene Normalstatut an⸗ genommen. Der Geschäftsanteil beträgt 20,— Rℳ, die Haftsumme pro Anteil 200,— Rℳ. Die höchste Zahl der Ge⸗

schäftsanteile, mit der sich ein Mitglied

beteiligen kann, beträgt 10

90 Amtsgericht Osterburg

den 9. September 1944.

Schleiz.

Oeffentliche vereeitesesee Genossenschaftsregister Nr. 6. Der Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein e. G. m. u. H. in Spielmes hat seine Firma geändert in: Raiffeisenkasse ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Spielmes.

Schleiz, den 9. September 1944. Das Registergericht.

schwerin, Mecklb.

In unser Genossenschaftsregister (C ist bei der unter Nr. 11 Fires.seren Firma der Genossenschaft Molkerei⸗ genossenschaft Tramm am 28. August 1944 folgendes eingetragen:

Durch tteeheregsat. vom 23. Mai 1943 in Bl. 123 ist die Ziffer 3 des § 2 des Statuts, näm⸗ lich als Gegenstand des Unternehmens

„der Verkauf von Futtermitteln und

Käse“ gestrichen. Bl. 123. Schwerin (Meckl.). Amtsgericht.

Sonnenburg, N. M.

Im Genossenschaftsregister Nr. 7 der Pachtgenossenschaft Limmritz e. G. m. b. H. in Limmritz ist eingetragen

worden, daß die Firma jetzt lau⸗ tet: Raiffeisen⸗Wiesenpachtgenossenschaft Limmritz eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Sonnenburg (Neum.), 9. 9. 19. Das Amtsgericht.

Uberlingen. 7496] Genossenschaftsregister Band 1 O.⸗Z. 9, Volksbank Hagnau e. G. m. u. H. in Hagnau. Die vene esschefr at sich in eine solche mit beschränkter aftpflicht umgewandelt. Die Gene⸗ ralversammlung vom 23. April 1944 hat ein neues (Mustersatzung für Volksbanken). Ueberlingen, 8. September 1944. mtsgericht. E

Waltershausen. 497]

In unser Genossenschaftsregister ist

heute bei Nr. 11, Mechterstädter Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, n. tragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht in Mechterstädt, einge⸗ tragen worden:

Der Mechterstädter Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassen⸗Verein, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit un8es . pflicht in Mechterstädt, hat in der Generalversammlung vom 1. April 1944 seinen Namen geändert in

Raiffeisenkasse, eingetragene Genossen-

schaft mit unbeschränkter Haftpflicht. Waltershausen/Thür., 12. 9. 1944. Das Amtsgericht. 2.

7. Konkurse

und Vergleichssachen

Radebeul. [7641] 3. N 5/43. über den Nachlaß des am 20. Juni 1943 verstorbenen kaufm. Angestellten Johannes Pohlers in Radebeul 1, Kaiser⸗Friedrich⸗Allee 4, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hier⸗ durch aufgehoben. Amtsgericht Radebeul, 18. Sept. 1944.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsiden: Dr chlange in Potsdam, verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin 8W 68 Hruck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH Berlin

Preis dieser Nummer: 10 ℛ0.

ei dem Darlehns⸗

Gefahr, 2. die

[7451]

Statut

einge⸗

ränkter Haft⸗

Das Konkursverfahren

Erscheint an sedem Wochentag abends.

Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 7¹ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SWG8, Wilhelmstr. 30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 Tt. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder 8 vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ Zeile 1,10 ℛ& ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 Rℳ. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 13 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein..

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1944

Nr. 213 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 12 42 45 1“ 8 b“ 1 Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich

Dreiundzwanzigste Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrichtungsgegenstände. Vom 16. September 1944.

Fünfte Verordnung zur Verhütung der Einschleppung der San José⸗Schildlaus. Vom 12. September 1944.

Widerruf der Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlagnahmten Vermögen.

8

Anordnung Nr. 1 des Präsidenten des Deutschen Normenaus⸗

schusses als Vorsitzer der Kommission für Normung und Typung über die verbindliche Einführung von Normen für Schrauben, Muttern und ähnliche Gewindeteile. Vom 6, September 1944.

Amtliches Deutsches Reich.

Dreiundzwanzigste Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrichtungsgegenstände Vom 16. September 1944

Den für den Beginn der Prüfpflicht für Holzschutzmittel gegen Insekten in Abschnitt I Gruppe V Nr. 2 der Ersten Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrich⸗ tungsgegenstände vom 2. Februar 1942 (RArbBl. S. I1 51 und Deutscher Reichsanzeiger Nr. 31 vom 6. Februar 1942) genann⸗ ten Termin setze ich hiermit anderweit auf den 1. Januar 1947 fest. G

8 Berlin, am 16. September 1944. Der Reichsarbeitsminister.

11““

Fünfte Verordnung 8 zur Verhütung der Einschleppung der San José⸗Schildlaus Vom 12. September 1944

Auf Grund des § 3 Abs. 2 der Verordnung zur Verhütung der Einschleppung der San José⸗Schildlaus und der Apfel⸗ fruchtfliege vom 3. November 1931 (RGBl. I S. 670) in der Fassung der Verordnung vom 20. April 1933 (RGBl. I S. 230) wird verordnet:

1. Die Vorschriften des § 1 Abs. 1 und 2 und des § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Verhütung der Einschleppung der San José⸗Schildlaus und der Apfelfruchtfliege vom 3. November 1931 (RGBl. I S. 670) in der jeweils geltenden Fassung werden auf die Einfuhr aus Italien

und Frankreich ausgedehnt.

8 3.— Die Verordnung tritt am 1. Oktober 1944 in Kraft *). Berlin, den 12. September 1944.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V.: Riecke. ““ Der Reichsminister der Finanzen. F. A: Wucher.

*) Diese Verordnung gilt nicht in den Donau⸗ und Alpen⸗ im Sudetenland und in den eingegliederten Ost⸗ gebieten.

Die Feftstellung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Vermögensverfall gemäß § 6 der Verordnung über den Verlust der Protektoratsangehörigkeit vom 2. November 1942 (RGBl. I S. 637) wird widerrufen für 8

1. Ebel geb. Wulkan, Anna Sara, geb. 12. 5.-1879 in Freiberg / Ostsudeten, Kr. Neutitschein, heimatzust. nach Troppau, wohnh. gew. Troppau, Lerchengasse 10. (Siehe Deutscher Reichsanzeiger Nr. 40/44, Seite 1, Ordnungs⸗ zahl 6.)

Fränkel, Edith Sara, geb. 11. 3. 1904, wohnh. gew. Prag I, Ziegengasse 8. (Siehe Deutscher Reichsanzeiger Nr. 255/43, Seite 1, Ordnungszahl 25.)

„Lindner geb. Grün, Charlotte, geb. 21. 12. 1906 in Prag, wohnh. gew. Prag II, Legergasse 11. (Siehe Deut⸗ scher Reichsanzeiger Nr. 52/43, Seite 3, Ordnungszahl Nr. 77.) 2 Zentner⸗Stein geb. Harnisch, Irmhild, geb. 4. 10. 1904 in Jesenitz bei Podersam, heimatzust. nach Saaz, wohnh. gew. Prag XIX, Welwarner Straße 45. (Siehe Deutscher Reichsanzeiger Nr. 114/44, Seite 1, Ordnungs⸗

1“

hs

Prag, den 19. September 1944. Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren. J. A.: Dr. Maurer.

Berlin, Donnerstag, den 21. September, abends

Anordnung Nr. 1 des Präsidenten des Deutschen Normenausschusses als Vorsitzer der Kommission für Normung und Typung über die verbindliche Einführung von Normen 8 Schrauben, Muttern und ähnliche Gewindeteile b

Vom 6. September 1944 8

Auf Grund des § 2 der Verordnung über die verbindliche Einführung von Normen, Geschäfts⸗ und Lieferbedingungen sowie von Güte⸗ und Bezeichnungsvorschriften vom 8. Sep⸗ tember 1939 (RGBl. I S. 1745) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 8 8 1

2 5 8 8

Für die Bestellung, Herstellung, Lieferung und Verwen⸗ dung derjenigen Schrauben, Muttern und ähnlichen Gewinde⸗ teilen, deren Formen in den Einheitsblättern DIN 70 Blatt 1

und 2 aufgeführt sind, werden die Normblätter ¹)

8

DIN 70 Blatt 1 Schrauben, Muttern und ähnliche Gewindeteile Einschränkungsmaß⸗ nahmen Allgemeines; Ausg. Sept. 1944

Blatt 2 Für alle Verwendungsgebiete: 1 Ausg. Sept. 1944 8 nach Maßgabe dieser Anordnung für verbindlich erklärt.

§ 2 Für Neukonstruktionen dürfen von den in DIN 70 aufge⸗ führten Formen nur die dort zugelassenen Größen möglichst nur Vorzugsgrößen in den vorgesehenen Kennzahlklassen (Festigkeitseigenschaften und Werkstoff) und Ausführungen verwendet werden. Schrauben, Muttern und sonstige Ge⸗ windeteile der in DIN 70 aufgeführten Formen sind für be⸗ stehende Konstruktionen möglichst ebenfalls gemäß DIN 70 ein⸗ zuschränken oder umzustellen. 1“

Sind bei der Anwendung von in DIN 70 aufgeführten Normen außer Kraft gesetzte Formen, Größen, Kennzahl⸗

klassen, Sondergüten oder Ausführungen nicht zu umgehen, so ist die Genehmigung der „Prüfstelle für lösbare Verbin⸗ dungsteile beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs⸗ produktion“ ²) einzuholen. S

Die Herstellung und Verwendung von Schrauben, Muttern und ähnlichen Gewindeteilen, die im Deutschen Normenwerk nicht enthalten sind, ist weitestgehend einzuschränken. Die Her⸗ stellung und Verwendung solcher Schrauben, Muttern und ähnlicher Gewindeteile ist nur mir Genehmigung der „Prüf⸗ stelle für lösbare Verbindungsteile beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion“ zulässig.

§ 5

Die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen wird von der „Prüfstelle für lösbare Verbindungsteile beim Reichs⸗ minister für Rüstung und Kriegsproduktion“ überwacht. Die von dieser Anordnung Betroffenen sind zur Auskunfterteilung, zur Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher und zur Zu⸗ lassung von Vetriebsbesichtigungen verpflichtet.

§ 6

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den Bestimmungen der zweiten Verordnung zur Durchfüh⸗ rung des Vierjahresplanes vom 5. November 1936 (RGBl. I S. 936) bestraft. 4 . 8 7

Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1944 in Kraft. Berlin, den 6. September 1944. Der Vorsitzer der Kommission für Normung und Typung. Benkert, Präsident des Deutschen Normenausschusses.

¹) Zu beziehen durch Beuth⸗Vertrieb, GmbH., Berlin SW 68.

²) Anschrift: Prüfstelle für lösbare Verbindungsteile beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion, Leiter Dr.⸗ Ing. E. h. W. T. Schaurte, (1) Berlin⸗Charlottenburg, Schlüter⸗ straße 48.

Nichtamtliches Deutsches Reich Postwesen

Zur Fernsprechregelung im Kriege

Die Reichspost gab Zeitungsvertretern Gelegenheit, durch Einblick . . 2 2 . . *8 F 2⁷ in die Praxis festzustellen, wie stark kriegswichtig für Wehrmacht, Luftschutz, Rüstung und Wirtschaft das Fernsprechwesen gegen⸗ wärtig ist und wie gleichzeitig auch die private Beanspruchung des Telefons in einer so enormen Weise zugenommen hat, daß Einschränkungen des privaten Sprechverkehrs unerläßlich wurden. Sind doch z. B. die Ortsgespräche seit 1938 bis zu 500 %, die Ferngespräche bis zu 200 % angewachsen. Und obwohl nun die Reichspost nicht weniger als 1000 km neue Fern⸗ und Bezirkskabel verlegte und Freileitungen baute, deren Draht den Erdumfang mehrfach umspannen könnte, ist dieser gewaltige Ansturm, bei stark vermindertem Personalstand, in dem kriegswichtigen Umfange nur zu bewältigen, wenn der private Telefonverkehr zurücksteht. Es kommen zur Verminderung des Sprechverkehrs drei Maß⸗ nahmen in Frage: Sperre von Teilnehmerstellen, Kennziffern, Kwl⸗Nummern. Besonders das lawinenhafte Anschwellen der Ortsgespräche bei und nach Luftangriffen behinderte den gebote⸗ nen dienstlichen Sprechverkehr wesentlich. Deshalb wird die Sperre unwichtiger Anschlüsse für abgehende Gespräche durchgeführt. Bei⸗ längerer Sperrdauer werden gesperrte Anschlüsse in regelmäßigen Zeitabständen und im Wechsel vorübergehend freigegeben, um dringende abgehende Gespräche führen zu konnen. Außerdem wird auch die Stillegung nicht kriegswichtiger privater Apparate in Betracht kommen. Für den Ferndienst der allerwichtigsten Ge⸗

spräche von kriegsentscheidender Bedeutung wurden Kennziffern ausgegeben, und zwar auf nur sehr schmaler Basis für insgesamt etwa 2 % aller Teilnehmer. Daneben haben rund 25 % aller Teilnehmer noch Kwl⸗Nummern für kriegs⸗, wehr⸗ und lebens⸗ wichtige Gespräche erhalten. Kennziffer und Kwl⸗Nummer sollen aber nur wenig benutzt werden, weil daneben ja auch noch für dienstliche und geschäftliche Uebermittlungen die dringenden und gewöhnlichen Gespräche verfügbar sind, die in vielen Verkehrs beziehungen ohne lange Wartezeiten durchkommen. Was nun die sonstigen Gespräche angeht, so werden schon in nächster Zeit die Teilnehmer bei Anmeldung gewöhnlicher oder dringender Gespräche gefragt werden, ob das Gespräch „privat“ ist. Private Fer

gespräche sind im allgemeinen solche, die nicht in Berufs⸗ oder Geschäftsangelegenheiten geführt werden. Nicht als „privat“

gelten das Herbeirusen von Arzt⸗ oder Hebammenhilfe, von Tier⸗ arzthilfe oder Gespräche über Geburts⸗ und Todesfälle oder über Frontbesuche. Der Teilnehmer hat auf die Frage, ob „privat“, nach eigenem, gerechtem Urteil zu entscheiden. Das Erschleichen von Gesprächsvergünstigungen und der Mißbrauch werden von der Reichspost erkannt und in Zukunft als Schwächung der Wehrkraft und Sabotage an den Kriegsanstrengungen behandelt werden. E ist selbstverständlich, daß gegenüber diesen Kriegsregelungen unnütze Eingaben und Beschwerden zurücktreten müssen.

Verlängerte Anmeldezeit für Kwl.⸗Gespräche Mit Rücksicht auf die Verlängerung der Arbeitszeit bei den Behörden und im Geschäftsverkehr hat der Reichspostminister, um den Anforderungen der kriegs⸗, wehr⸗ und lebenswichtigen Ein⸗ richtungen zu genügen, die für die Anmeldung von Kwl.⸗Ge⸗ sprächen zugelassene Zeit auf die Tagesstunden von 8 bis 19 Uhr (bisher 8 bis 16 Uhr) erweitert.

Wirtschaftstein

Das. Recht des Aktionärs auf Auskunfterteilung Grundsätzliche Stellungnahme des Reichsgerichts

Das Reichsgericht hat entschieden, daß das Verlangen eines Aktionärs nach Auskunfterteilung gemäß § 112 AktG. einen klag⸗ baren Anspruch begründet. Zur Begründung führt das RG. fol⸗ gendes aus:

Das Auskunftsrecht des Aktionärs, das diesem vom Aktiengesetz als selbständiges, vom Willen der Hauptversammlung unab⸗ hängiges Mitgliedsrecht verliehen worden ist, würde seiner Be⸗ deutung wesentlich beraubt werden, wenn es vom Aktionär nicht im Klagewege verfolgt werden könnte. Diesen auf den Weg der Anfechtungsklage zu verweisen, würde schon in den Fällen ver⸗ sagen, in denen es zu keiner Beschlußfassung über den Gegenstand gekommen ist, wegen dessen Auskunft verlangt wird. Es wäre auch eine im Gesetz nicht begründete Einschränkung der Aus⸗ kunftspflicht, wenn ihre Verletzung nur beim Vorliegen der son⸗ stigen Voraussetzungen geltend gemacht werden könnte, unter denen eine Anfechtungsklage erhoben werden kann. Die im vor⸗ liegenden Falle von der beklagten AG. für ihren gegenteiligen Standpunkt angeführten Gründe sind nicht so zwingend, daß des⸗ wegen ein Klagerecht zu verneinen wäre. Ist ein Aktionär, der mit seiner Klage auf Auskunftserteilung durchgedrungen ist, bei der

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späteren Hauptversammlung nicht mehr Aktionär, so wird sich

damit die Auskunfterteilung zwar ohne weiteres erledigen. Das gibt aber noch keinen Anlaß, dem Aktionär von vornherein ein Klagerecht zu versagen. Das Fehlen eines Zusammenhanges mit einem Gegenstand der späteren Hauptversammlung bildet keinen Grund, die Auskunft als überflüssig erscheinen zu lassen, das

Interesse des Aktionärs an ihrer Erteilung, ohne daß er eine Verurteilung nicht erzielt haben würde, wird in der Regel über die frühere Hauptversammlung hinaus fortdauern. Endlich kann auch der Umstand, daß bei der späteren Hauptversammlung mög⸗ licherweise ein Sachverhalt vorliegt, einer Klagbarkeit des Aus kunftsanspruches nicht entgegenstehen; der Gesellschaft wäre in solchem Falle unbenommen, ihre Rechte durch eine Klage nach § 767 ZPO. zur Geltung zu bringen. (II 142/43. 16. 6. 1944.)

Wirtschaft des Auslandes

8 August⸗Ausweis der BZ33 Der Monatsausweis der Bank für Internationalen Zahlungs ausgleich zum 31. August 1944 weist gegenüber dem 31. Juli 1944 eine weitere Verminderung der Bilanzsumme von 468,41 Mill. sfrs auf 466,96 Mill. ffrs aus. Unter den einzelnen Bilanzposten gingen Kassenbestand von 21,51 Mill. sfrs auf 18,60. Mill. ffrs und rediskontierbare Wechsel von 101,74 Mill. ffrs

auf 101,27 Mill. ffrs zurück, während andere Wechsel und An-⸗

lagen sich von 198,61 Mill. ffrs auf 200,01 Mill. ffrs erhöhten und Gelder auf Sicht und Gelder auf Zeit mit unverändert 6,70 und 21,07. Mill ffrs ausgewiesen werden. Auf der Passivseite betragen die langfristigen Anleihen unv. 229,01 Mill. ffrs. Kurz⸗ fristige und Sichteinlagen der Zentralbanken für eigene Rech⸗ nung ermäßigten sich von 9,47 auf 8,06 Mill. ffrs und andere Einleger von 1,83 auf 0,95 Mill. ffrs, wogegen kurzfristige und

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Sichteinlagen in Gold von 29,08 auf 29,31 Mill. ffrs stiegen.

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