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teilungen nach Anforderung alle zur Durchführung der Aufgaben notwendigen Angaben zu machen, wie z. B.: b Auftrags⸗Eingang und ⸗Bestand Versand G Bestand an Fertigerzeugnissen Bestand an Fertigungsmaterial.
Die Lenkungsstelle Schrauben bzw. ihre Abteilungen sind
berechtigt, die Einhaltung der von ihnen getroffenen An⸗ weisungen nachzuprüfen. Durch die Auftraͤgssteuerung werden die aus den unmittel⸗ baren Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftrag⸗ nehmer sich ergebenden Rechte und Pflichten nicht berührt.
§ 6
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den geltenden Strafbestimmungen bestraft.
Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen⸗ Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung der zustän⸗ digen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok.
Der Leiter des Sonderringes Schrauben im Hauptring b Maschinenelemente 1 beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. W. Bergner.
Wiüirtschaftsteil
“ 8 8
Ueberprüfung der Holzvorräte
Um dem teilweise festzustellenden Streben nach einer Ueber⸗ höhung der Vorräte an Roh⸗ und Schnittholz entgegenzuwirken, ist lt. „Deutscher Holz⸗Anzeiger“ ein Forst⸗ und Holzwirtschafts⸗ amt dazu übergegangen, die Vorräte an Roh⸗ und Schnittholz im Walde bzw. bei den Be⸗ und Verarbeiterbetrieben und dem Handel zu überprufen und einen Abbau älterxer bzw. zu großer Vorräte in die Wege zu leiten. Diese zunächst als Versuch gedachte Aktion, die mit einer Beschlagnahme zu alter bzw. großer Vor⸗ räte verbunden sein kann, soll im Bewährungsfall auf das ganze Reich ausgedehnt werden.
Beim Rohholz sollen sich die Beauftragten für die Forst⸗ und Holzwirtschaft, denen die Ueberprüfung der Vorräte übertragen worden ist, in den Landkreisen der Forstämter und der Forst⸗ beamten bedienen, um festzustellen, welche Holzmengen im ein⸗ zelnen im Walde, an Lagerplätzen, Straßen usw. sich befinden. Alles Nutzholz, bei dem die begründete Vermutung besteht, daß der Eigentümer die Weiterverwertung vorsätzlich oder fahrlässig verzögert, verfällt der Beschlagnahme. Hierunter fällt alles Nadel⸗ nutzholz, das aus dem Einschlag 1943 und früher stammt. Welche Mengen aus dem Einschlag 1944 dazu zu rechnen sind, muß je⸗ weils im Einzelfalle entschieden werden. Das gleiche gilt für die Vorräte an Laubnutzholz. Sofern die beschlagnahmten Mengen im Einzelfall 10 fm nicht übersteigen, soll der Beauftragte selbst weitere Verfügungen treffen. Größere Mengen sind sofort dem und Holzwirtschaftsamt zu melden, durch welches dann die Zuweisung des beschlagnahmten Holzes an Sägewerke, Papier⸗ fabriken und andere holzwirtschaftliche Verarbeiterbetriebe erfolgt.
Soweit bei den Betrieben überhöhte Schnittholzvorräte vor⸗ handen sind, sollen diese unter Angabe der Sortimente beschlag⸗ nahmt und dem Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt zur weiteren Ver⸗ fügung bekanntgegeben werden. Die Feststellung der zu beschlag⸗ nahmenden Uebervorräte sollen die Beauftragten im Benehmen mit dem Kreisvertrauensmann des Hauptringes Holz bzw. dem Kreisgruppenleiter der Wirtschaftsgruppe. Sägeindustrie vor⸗ nehmen. Soweit bei Sägewerken oder Holzhandlungen einwand⸗ frei Vorräte aus dem Einschnitt 1943 und früher festgestellt wer⸗ den, sind diese in jedem Falle in vollem Umfange zu beschlag⸗ nahmen. Holzverarbeitende und holzverbrauchende Betriebe, die über unvertretbar hohe Vorräte verfügen, sind unter Angabe der vorhandenen Vorratsmengen zu melden. Von einer Beschlag⸗ nahme soll jedoch zunächst abgesehen werden, da in jedem Einzel⸗ fall hier die Vorratsmenge gegenüber dem Verbrauch geprüft werden muß. Diese Bestimmungen gelten in erster Linie für das Nädelschnittholz. Auf Laubschnittware finden sie nur Anwendung, wenn es sich um Einschnitt aus dem Jahre 1941 und früher han⸗ delt. Ueber die Verfügungen, welche die Beauftragten selbst im Rahmen der 10-fm⸗Grenze getroffen haben, sollen sie den Leiter des Forst⸗ und Holzwirtschaftsamtes bis zum 5. Oktober 1944 unterrichten.
8 2 ———
Fxransportumstellungen in der Milch⸗ und Fettwirtschaft Das Transportwesen war schon im Zuge der Marktordnung als wichtiger Faktor der Kosten, die auf der Milchverarbeitung ruhen und daher den Milchpreis des Bauern beeinträchten, früh⸗ zeitig Gegenstand von Rationalisierungsmaßnahmen. Unter An⸗ passung der heranzuführenden Milchmengen an den tatsächlichen Trinkmilchverbrauch wurden im ganzen Reich Milcheinzugs⸗ gebiete festgelegt. Hierdurch konnten vor allem in den Haupt⸗ verbrauchsgebieten der Großstädte die bisher vielfach durchein⸗ ander laufenden Milchzufuhren mehrerer Molkereien, auf be⸗ stimmte Molkereieinzugsgebiete eingeschränkt werden. Dabei wurden vor allem die durch zu weite Entfernungen verteuerten Milchanfuhren beschränkt und auf nähergelegene Molkereien um⸗ geleitet. — Diese durchgreifende Neuordnung in der Milchwirt⸗ schaft war bekanntlich die Pionierarbeit für die reichsnähr⸗ ständische Marktordnung überhaupt, der sich später entsprechende aßnahmen auf anderen Marktgebieten anfügten. So verlief der Butterabsatz der Molkereien und Großhändler vor Beginn der Marktordnung nur nach privatwirtschaftlichen und Kon⸗ kurrenzgesichtspunkten ohne einheitliche Lenkung. Der Kunden⸗ kreis wurde ohne Rücksicht auf die Entfernung gesucht, so daß sogar aus butterzuschußbedürftigen Gebieten Butter in Butter⸗ überschußgebiete geliefert wurde. Deshalb wurden im Zuge der Marktordnung im Januar 1939 nach der Einführung von Fest⸗ preisen für den Großhandel vier Butterversorgungsgebiete im Reich gebildet. Die Ausfuhr von Butter aus einem Butter⸗ versorgungsgebiet in ein anderes wurde untersagt, so daß also nur noch Lieferungen innerhalb eines Versorgungsgebietes ge⸗ stattet waren. Bei der Aufteilung der Butterversorgungsgebiete wurde jeweils ein größeres Verbrauchsgebiet mit einem hierzu ünstig gelegenen Erzeugungsgebiet gekoppelt. Außerdem wurden “ während der Spitzenerzeugung seitdem möglichst leich in den Kühlhänsern der Zuschußgebiete vorgenommen. Mit a Festlegung der Lieferbeziehungen, der Einschränkung der Großverteiler auf ein Drittel ihres früheren Bestandes und der Schaffung einer Frachtausgleichstelle für Butter wurde gleich⸗ zeitig die Festsetzung einer einheitlichen Großhandelsspanne er⸗ reicht. Im Zuge dieser Maßnahmen konnten gewaltige Ein⸗ sparungen und Vereinfachungen im Buttertransportwesen er⸗ zielt werden. — Auch im Bereich des Margarine⸗ und Speiseöl⸗ marktes wurden Vereinfachungen im Lieferverkehr durchgeführt. Die kriegsbedingte Einschränkung der Margarineherstellung er⸗ fordert eine vorübergehende Stillegung mehrexer Betriebe. Hierdurch wurden zwangsläufig neue Lieferbeziehungen in der Verteilung notwendig. Während ähnlich wie auf dem Butter⸗ markt noch Herstellerbetriebe im Norden nach dem Süden des Reiches oder umgekehrt geliefert hatten, wurden im Jahre 1940 im ganzen Reich Lieferbezirke festgelegt und Auslieferungslager bestimmt, die meist in der Hand von Fabrikvertretern sind. Diesen oblieg“ die Aufgabe, den Groß⸗ und Kleinhandel innerhalb ihres Bezirkes zu beliefern und etwaige Verbrauchsschwankungen aus⸗ zugleichen. — Auch auf dem Käsemarkt wurden im letzten halben ahr einschneidende Transportumstellungen vorgenommen. Hierbei (war zu berücksichtigen, daß der mitteldeutsche Raum vorwiegend nur fettlosen Sauermilchkäse hergestellt, während die Haupterzeugungsgebiete Allgäu und Ostpreußen mit über 60 vH. der deutschen Gesamtkäseerzeugung fast ausschließlich Käse mit Fettgehalt herstellen. Im SHinblick auf die verschiedenen Fett⸗ und Nährwerte soll deshalb eine gewisse Streuung dieser Käsesorten im Reich auf⸗
11“ 8 8 6 “
rechterhalten werden. Trotzdem sind auch hier Wege gefunden worden, um Transporteinsparungen zu erzielen. Dies wurde einmal durch die Beseitigung des Stückgut⸗ und Kolliversandes von Käse erreicht. Nachdem außerdem in einigen Gauen die Lieferbeziehungen für Käse zwischen Einzelhandel und Vorliefe⸗ ranten schon zu Beginn des Krieges eingeschränkt wurden, ist jetzt diese Maßnahme nach ihrer Bewährungsprobe einheitlich im ganzen Reichsgebiet durchgeführt worden. Ein Einzelhändler kann heute nicht mehr wie früher von 5—10 Lieferanten Käse beziehen, sondern nur noch von 1—2 Lieferbetrieben. Gleich⸗ zeitig wurde der Käsebezug der Einzelhändler bis auf eine Ent⸗ feruung von höchstens 50 km beschränkt, wobei nur in dringen⸗ den Fällen Ausnahmen gestattet werden. Aehnlich wurden die
Käsebezüge der Großhändler, Großverbraucher, Fertiglagexer und
Handelsvertreter von den Herstellerbetrieben neu geregelt, un⸗ wirtschaftliche Lieferbeziehungen beseitigt und nur noch solche Käselicferungen zugelassen, die durch die Bedarfsdeckung der Ver⸗ braucher dringend erforderlich sind. Vor allem wurdest Käse⸗ lieferungen aus einem Ueberschußgebiet in ein anderes Ueber⸗ schußgebiet unterbunden. — Um jede Möglichkeit von Verkehrs⸗ einsparungen auszunutzen, wurden die Transporte von Do sen⸗ milch bis zu 80 v. H. der Erzeugung auf Wasserwegen ver⸗ frachtet, weil dieses Erzeugnis keine schnellere Beförderung be⸗ nötigt. Nur in Süddeutschland, das nicht überall genug Wasser⸗ wege besitzt, müssen andere Transportmittel hierfür in Anspruch genommen werden. Bei den Trockenmilcherzeugnissen ist man schon wegen des begrenzten Frachtkostensatzes dazu ge⸗ nötigt, unwirtschaftliche Transporte zu vermeiden. — In der Belieferung der Einzelhändler und der Milchverteiler wurden in den Großstädten in letzter Zeit zahlreiche Transporte vom Last⸗ kraftwagen auf die elektrischen Straßenbahnen umgestellt. Außer⸗ dem wurde in der Reichshauptstadt die Verteilung von entrahm⸗ ter Frischmilch auf jeden zweiten Tag beschränkt. Da die ver⸗ fügbaren Treibstoff⸗ und Lastkräaftwagen gegenwärtig in erster Linie der militärischen Kriegsführung zu dienen haben, ergibt sich auch in der Milchanfuhr fortschreitend die Notwendigkeit, die Milchtransporte mit anderen Transportmitteln durchzuführen. Hierfür kommen in erster Linie die Reichsbahn oder Pferdefuhr⸗ werke in Betracht, sofern die verfügbaren Generatorfahrzeuge und Schlepper nicht ausreichen. Bei zu großen Entfernungen für Pferdegespanne müssen neue Milchsammelstellen und Rahm⸗ stationen eingerichtet werden. An die Umsicht und Tatkraft der verantwortlichen Betriebsleiter und zuständigen Verkehrsreferen⸗ ten werden zur Sicherstellung der Milchanfuhr heute vielfach größte Anforderungen gestellt, um die erforderlichen Transport⸗ mittel zu organisieren. Da den Betrieben der Milch⸗ und Fett⸗ wirtschaft die Aufgabe gestellt ist Deutschlands Nahrungsfettver⸗ sorgung unbedingt sicherzustellen, fordert es das gesamte Inter⸗ esse, clle Mittel zur Behebung der vorkommenden Transport⸗ schwierigkeiten einzusetzen, damit keinerlei Fettverluste entstehen.
Nutzungsschaden beim Hausverkauf
Zu der Frage der Möglichkeit der Abtretung des Anspruchs auf Nutzungsschadenregelung bei Verkäufen geschädigter oder zerstörter Grundstücke nimmt der Präsident des Reichskriegsschädenamtes in einem Bescheid (RKA/Pr 975/44) Stellung. Er hält eine Ab⸗ tretung des Anspruchs aus Nutzungsentschädigung so lange für rechtlich möglich und zulässig, als das Eigentum an der beschädig⸗ ten Sache und der Sachentschädigungsanspruch noch dem ursprüng⸗ lich Geschädigten zustehen und dieser den ihm erwachsenen An⸗ spruch nur zahlungs⸗ oder sicherungshalber abtreten wollte. Anders lägen jedoch die Verhältnisse im Falle eines Verkaufes des Grund⸗ stücks. Eine Abtretung des Anspruchs sei hier nur möglich, wenn dieser dem Verkäufer auch noch nach dem Verkauf zustehen würde. Dies sei aber nicht der Fall. Gemäß § 3 KSSchVO. stehe der Anspruch auf Nutzungsentschädigung nur dem Geschädigten zu. Vom Augenblick des Verkaufs ab sei aber der Verkänfer nicht
mehr als Geschädigter im Sinne dieser Bestimmung anzusehen.
Festsetzung von Entschädigungsansprüchen auf Grund der Kriegs⸗ sachschäden⸗Verordnung und Auszahlung von Entschädigungs⸗ oder Vorauszahlungsbeträgen zugunsten von Devisenausländern.
Im Runderlaß Nr. 31/44 DSt/RSt vom 19. September 1944 werden devisenrechtliche Vorschriften, die bei der Festsetzung von Entschädigungsansprüchen auf Grund der Kriegssachschäden⸗Ver⸗ ordnung und der dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen sowie bei der Zahlung von Entschädigungs⸗ oder Vorauszahlungs⸗ beträgen zugunsten von Ausländern zu beachten sind, noch ein⸗ mal zusammengefaßt, um Zweifel zu beheben.
Wer hätt’s gedacht?
Was man aus Knochen elles Drum semmeltl. ““ LETLeichnung: Kratt
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macht!
Unfallschutz — das Gebot der Stunde
In diesen Tagen nehmen viele Volksgenossen eine neue, in zahlreichen Fällen berufsungewohnte Arbeit auf. Geschieht das in’ gewerblichen Betrieben, so ist für den Neuling wichtig, zu wissen, daß er bei etwaigem Eintritt eines Arbeitsunfalles durch die Reichsunfallversicherung (Berufsgenossenschaft) betreut wird (Beiträge trägt im Gegensatz zur Kranken⸗ und Rentenversiche⸗ rung allein der Unternehmer). Noch wichtiger ist für den neuen
Arbeitskameraden aber die Kenntnis der Tatsache, daß es durch richtige Unfallverhütung möglich ist, Unfälle bei der Arbeit weit⸗
gehend zu vermeiden. Sache der Unternehmer ist es hierbei, die notwendigen Einrichtungen im Betriebe (z. B. Schutzvorrich⸗ tungen an Maschinen) zu treffen und den Betrieb so zu regeln, daß Unfälle verhütet werden. Die Aufgabe des Gefolgschaftsmit⸗ gliedes besteht darin, durch zweckmäßiges eigenes Verhalten⸗ unter Beachtung aller Schutzvorschriften unfallsicher zu arbeiten.
Jedem wird einleuchten, daß die Berufsgefahren in der Wirt⸗ schaft ganz verschieden sind (Bergbau, Schiffahrt, Eisenindustrie, chemischen Industrie, Feinmechanik und Elektrotechnik usw.). All⸗
gemein gültige Vorschriften für unfallsicheres Verhalten lassen sich daher auch nicht geben. Mit den Berufsgefahren des einzelnen Ge⸗
werbezweiges muß der Neuling sich an Ort und Stelle bekannt⸗
machen. Der Sicherheitsingenieur des Werkes, der Arbeitsschutz⸗ walter der Deutschen Arbeitsfront (Unfallvertrauensmann der Berufsgenossenschaft), der Meister oder erfahrene Arbeitskameraden
geben Auskunft. In jedem Betrieb hängen oder liegen Unfallver⸗ hütungsvorschriften aus, die näheres aufzeigen.
Unfälle an Maschinen sind keineswegs die häufigsten. Unter den tödlichen Unglücksfällen betrafen 1936 bei den gewerblichen Be⸗ rufsgenossenschaften nur rund 3,68 vom Hundert solche an Ar⸗ beitsmaschinen. Dagegen traten 32 vom Hundert aller dieser Er⸗ eignisse beim Transport, 15 vom Hundert auf dem Wege von und zur Arbeit, 11 vom Hundert durch Fall von Personen von Leitern, Treppen, aus Luken, in Vertiefungen usw. ein. Diesen Gefahren gegenüber ist also besondere Aufmerksamkeit notwendig.
Devisenbewirtschaftung
Abgabe von Zloty⸗Noten aus dem Generalgouvernement
Sämtliche aus dem Generalgouvernement in das Reich ein⸗ reisende Personen sowie Firmen, Behörden, Parteistellen, An⸗ stalten halböffentlichen Charakters und dgl. haben die von ihnen eingebrachten Zloty⸗Noten, s Reichsmark freigegebenen Betrag von 600 Zloty übersteigen, un⸗ verzüglich bei einer Devisenbank abzuliefern, die den Zloty Betrag dem Einlieferer auf ein unverzinsliches Zloty⸗Sperrkonto gutschreibt. Ueber dieses Zloty⸗Sperrkonto darf nur mit Ge⸗ nehmigung der zuständigen reichsdeutschen Devisenstelle verfügt werden.
Kriegssachschäden ausländischer Arbeitskräfte
Durch Runderlaß 30/44 D. St. —R. St. des Reichswirtschafts-
ministers vom 16. September 1944 ist die Behandlung von Ent⸗ schädigungen, die im Inlande beschäftigten ausländischen Arbeits⸗ kräften auf Grund der Kriegssachschädenverordnung gewährt werden, neu geregelt worden. Die Enaschädigungsbeträge wer⸗ den den Arbeitskräften oder ihren Einsatzbetrieben in Reichs⸗ mark ausgezahlt. Die Weiterleitung der nicht für Ersatzbeschaf⸗ fungen im Inland bestimmten Teilbeträge in die Heimat der Arbeitskräfte erfolgt im Rahmen bestimmter, für jedes Land besonders festgesetzter Höchstgrenzen grundsätzlich auf dem gleichen Wege, auf dem die Arbeitskräfte ihre Lohn⸗ oder Gehaltserspar⸗ nisse in die Heimat überweisen können. .
Wirtschaft des Auslandes
Verringertes Ergebnis der schwedischen Privatbahnen im ersten Halbjahr 1944
Stockholm, 19. September. Die schwedischen Privatbahnen haben die erste Hälfte dieses Jahres mit einem Reingewinn von 6,7 Mill. Kr. abgeschlossen gegenüber 9,3 Mill. Kr. im gleichen Zeitraum des vorigen Jahres. Die Einnahmen stiegen auf 78,1 Mill. Kr. gegen 77,9 Mill. Kr., die Ausgaben dagegen auf 59,8 Mill. Kr. gegen 57,4 Mill. Kr., so daß sich ein Betriebsüber⸗ schuß von 18,3 Mill. Kr. ergibt gegen 20,5 Mill. Kr. in den ersten sechs Monaten des vorigen Jahres.
Schweizerischer Außenhandels⸗Konvent in Zürich
Zürich, 19. September. Die schweizerischen Wirtschaftskreise werden zusammen mit Vertretern der Wissenschaft und der Presse am 22. Oktober d. J. in Zürich den ersten Schweizer Außen⸗ handels⸗Konvent abhalten. In einführenden Referaten und in einer allgemeinen Aussprache sollen die aktuellsten Außenhandels probleme behandelt und einer gewissen Klärung entgegengeführt werden.
——
Notleidendes Autotransportgewerbe in der Schweiz
Zürich, 25. September. Im Jahresbericht des schweizerischen Treuhandverbandes des Autotransportgewerbes wird darauf hin⸗ gewiesen, daß das schweizerische Autogewerbe gegenwärtig vor allem unter den kriegswirtschaftlichen Vorschriften und Maß⸗ nahmen zur Rationierung der Reifen und Schläuche, unter den Stillegungsvorschriften und unter dem Mangel an lieferbaren Reifen größerer Dimensionen leidet. Eine starke Einschränkung der Leistungsmöglichkeit gewisser Fahrzeugkategorien ergebe sich weiterhin aus den geringen Zuteilungsmengen flüssiger Kraft⸗ stoffe. Die Ertrags⸗ und Vermögenslage des Autotransport⸗ gewerbes habe sich infolgedessen allgemein verschlechtert, zumal ie Eidgenössische Preiskontrollstelle einen seit dem Erle neuer Einschränkungsmaßnahmen fälligen weiteren Preisaufschlag von 10 % noch nicht bewilligt habe.
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Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
London, 25. September. (D. N. B.) New York 4,02 ½ — 4,03 ½%, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43— 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm 16,85 — 16,95, Lissabon 99,80 — 100,20, Rio de Janeiro 82,84 ½ — /126.
Zürich, 25. September. (D. N. B.) London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, 22,75 B., Madrid 39,75, Holland 229 ⅜, Lissabon 17,01 ¼, Stockholm 102,62 ½, Oslo 98,62 ½¼, Kopenhagen 90,37 ½6, Sofia 5,37 ½¼, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½, Helsinti 8,70, Preß⸗ zurg 15,00, Buenos Aires 97,75, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 75. September. (D. N. B.) London 19,34. New. York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83 Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—. Alles Briefkurse.
Stockholm, 25. September. (D. ο. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 J., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., ,82 B., Madrid —,— G. Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,15 B. Buenos Afres 102,00 G., 104,00 B.
London 25. September. (D. N. B Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
[11,40 Uhr.] Paris 7,75, Brüssel 69,25, Mailand Berlin 172,50,
soweit sie den zum Umtausch in
17765]
Hffentlicher Anzeiger
—
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verluft⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung ufw. von Wertpapieren,
7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
138. rlan und Invalfdenversicherungen, 1 586. He 15.
zutsche Relchsbank und Bankausweise, Verschiedene Bekanntmachungen.
[7763] Aufgebot.
T 72/44 — 4. Auf Antrag der Frau Dr. Herta Neunteufel, Graz, Katzianer⸗ gasse Nr. 2, werden die angeblich in Verlust geratenen Sparkassenbücher der Steiermärkischen Sparkasse in Graz, EB 211 844 über Hℳ 523,46, lautend auf Ing. Walter Neunteufel, und EB 232 577 über Hℳ 1301,60, lautend auf Neunteufel Straßer, Herta, aufgeboten. Die Inhaber dieser Sparkassenbücher werden aufgefordert, sie binnen sechs Monaten vom Tage der Kundmachung des Aufgebots bei Gericht vorzuweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Ein⸗ wendungen gegen den Antrag zu er⸗ heben. Sonst würden diese Sparkassen⸗ bücher nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden. Landgericht Graz, Nelkengasse 2, Abt. 4,
am 18. September 1944,
[7764]
Aufgebot. Der Bauer Ernst Lüddecke in Niedersickte Nr. 6 hat das Aufgebot des verlorengegangenen Grundschuld⸗ briefes vom 12. Januar 1928 über die im Grundbuch von Cramme Band I. Blatt 13 Abt. III unter Nr. 2 für den Landwirt Gustav Lüddecke in Cramme eingetragene Grundschuld über 10 000. Goldmark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spatestens in dem auf Dienstag, den 23. April 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Salder, den 16. September 1944. Das Amtsgericht.
Aufgebot.
.F. 5/44. Frau Klara Raebel geb. Laehme in Schernow, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Klatt in Sonnenburg (Neum.), hat das Aufgebot des ver⸗ lorengegangenen Hypothekenbriefs vom 15. 11. 1884 über die auf dem Grund⸗ buchblatt Schernow Band 1 Blatt Nr. 4 Abteilung III Nr. 6/7 für die Märkische Landschaft in Berlin als Rechtsnach⸗ folgerin des aufgleösten. Neuen Bran⸗ denburgischen Kreditinstituts eingetrage⸗ nen Aufwertungshypotheken von 2887,50 Goldmark nebst 63,75 G6, ℳ unverzinsliche Zusatzforderung beantragt. Der In⸗
haber der Urkunde wird aufgefordert,
spätestens in dem auf den 21. November 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die, Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die ““ der Urkunde erfolgen wird.
Sonnenburg (Neum.), 19. Sept. 1944.
Daͤs Amtsgericht.
7877]
Durch Ausschlußurteil vom 8. Sep⸗ tember 1944 wurden folgende Urkunden für kraftlos erklärt: Spareinlagebücher Nr. 2229 und 2217 bei der Deutschen Bank, Filiale Mannheim, Depositen⸗ kasse am Marktplatz, lautend auf den Namen Frl. Gertrud Hubert, Mann⸗ heim, S. 2, 15 a.
Mannheim, den 8. September 1944.
Amtsgericht. B.⸗G. 8.
2&
7830] Ausschlußurteil.
Im Namen des Deutschen Volkes!
In der Aufgebotssache der Reichs⸗ bahn Spar⸗ und Darlehnskasse Saar⸗ brücken, e. G. m. b. H., in Saarbrücken, hat das Amtsgericht in Saarbrücken durch den Gerichtsassessor Buchholz für Recht erkannt: Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Dudweiler Blatt 4380 Abt. III Nr. 2 eingetragene Post von 4112,50 nℳ zugunsten der Eheleute Ludwig Kleber, Eisenbahn⸗ schaffner, und Paula geborene Holder⸗ baum in Dudweiler wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. — 22 F 19/44.
Das Amtsgericht. Abt. 22. Buchholz, Gerichtsassessor. Verkündet am 15. September 1944. Albrecht, Justizinspektor, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.
7766]
7 F 18/43. Durch Ausschlußurteil vom 27. Juli 1944 ist auf Antrag des Gene⸗ ralabwicklers für die von der Haupt⸗ treuhandstelle Ost beschlagnahmten Kre⸗ ditinstitute im Gau Oberschlesien in Kattowitz, Sedanstr. 10, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Englisch und Schwittlinsty in Kattowitz, der von der Fa. Wolbrom A. G. Gummifabrik in Wolbrom, ausgestellte und durch die Fa. Olkusch Emaillegeschirrfabrik A. G. in Olkusch, girierte Blankokautionswechsel (Evidenzuummer D 483) für kraftlos erklärt worden.
Das Amtsgericht Kattowitz.
[7676]
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 14. September 1944 ist der Johann Brandl, geboren am 21. September 1921 zu Burglengenfeld, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 10. Juli 1943 festgestellt worden. — 455 II 153. 44. —
Berlin, den 14. September 1944.
Amtsgericht Berlin.
[7767]
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 18. September 1944 ist der Otto Ernst Wuchold, geboren am 17. Dezember, 1915 in Kornhochheim, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 27. September 1941 festge⸗ stellt worden. — 456 II 180. 44. —
Berlin, den 18. September 1944.
Amtsgericht Berlin.
[7769]
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 18. September 1944 ist der Willi Karl Ernst Korn, geboren am 16. August 1918 zu Frankfurt / Oder, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 9. Dezember 1942 festgestellt worden. — 455 II 176. 44. —
Berlin, den 18. September 1944.
Amtsgericht Berlin.
17770]
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 19. September 1944 ist der Erwin Alfred Haas, geboren am 1. Februar 1908 zu Freudenstadt, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 15. November 1942 fest⸗ gestellt worden. — 455 II 163. 44. —
Berlin, den 19. September 1944.
Amtsgericht Berlin. Abt. 455.
7829] Beschluß. 463. VI. 720/1944. Der Erbschein, der über die Erbsache nach dem am 21. Juni 1913 verstorbenen, zu Berlin, Wrangelstr. 128, wohnhaft gewesenen Rektor Karl Ernst Richard Schuppan am 25. September 1913 in den Akten des Amtsgerichts Berlin 105. VIII. S. 5956 ausgestellt ist, wird für kraftlos erklärt.
Berlin C 2, den 19. September 1944.
Amtsgericht Berlin, Abteilung 463.
7768
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 18. September 1944 ist der Tod des Julius Fedor Meyer, ge⸗ boren am 31. Januar 1886 zu Riga, zuletzt wohnhaft in Berlin N 4, Oranienburger Str. 45 bei Schlösser, festgestellt worden und als Zeitpunkt des Todes der 29. Januar 1944. — 456 II 114. 44. — Berlin, den 18. September 1944.
Amtsgericht Berlin.
4. Oeffentliche Zustellungen
[7879] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterin Maria Frank geb. Horst in Arys⸗Nord, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt von Lojewski in Johannisburg, klagt gegen den Straf⸗ gefangenen Richard Frank im Zucht⸗ haus Esterwegen wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Paxteien zu scheiden. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Lyck, Luisenplatz Nr. 15, I. Stochk, Zimmer Nr. 204, auf Montag, den 13. No⸗ vember 1944, 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Etwaige gegen die Behauptun⸗ gen der Klägerin vorzubringende Ein⸗ wendungen und Beweismittel sind un⸗ verzüglich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schriftsatz dem Ge⸗ richt mitzuteilen.
Lyck, den 20. September 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[7880] Oeffentliche Zustellung.
1 R 308/44. Die Ehefrau Johanne Szymanski geb. Pötzl, Delmenhorst i. O., Wißmannstraße 11, klagt gegen ihren Ehemann Johann Szymanski, z. Z. unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die am 20. 8. 1938 vor dem Standesamt Delmenhorst geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären, ihm auch die Kosten des „Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klä⸗ gerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung’ vor die I. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Oldenburg i. O. auf Freitag, den 3. November 1944, vorm. 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gleichen Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gegeben.
Oldenburg, den 8. September 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[7832] Oeffentliche Zustellung.
3. R. 308/44. Pollinger, Anton, Kaufmann in München, Kläger, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt J.⸗R. Dr. Kollmann in München, klagt gegen Pollinger, Therese, früher in München, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagte, nicht vertreten, wegen Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrag zu erkennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird ge⸗ schieden. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bzw. zu er⸗ statten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts München I auf Montag, den 4. Dezember 1944, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 87/I, mit der Auf⸗ forderung, einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
München, den 19. September 1944.
Geschäftsstelle des Landgerichts München I.
5. Verlust⸗ u. Fundfachen
[7881]
Die Versicherungsurkunde Nr. 951 129 — Carl Fritz Fitting — der Allge⸗ meinen Assekuranz (Assicurazioni Gene⸗ rali) ist verlorengegangen. Wir werden sie für kraftlos erklären lassen und eine Ersatzurkunde ausstellen. Etwaige An⸗ sprüche gemäß § 1008 der ZPO. sind innerhalb zweier Monate geltend zu machen.
Leipzig, am 22. September 1944. Allgemeine Assekuranz Verwaltung für Mitteldeutschland, Leipzig C 1, Mackensenstr. 1.
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Aktien⸗
gesellschaften
[7887] Koch & te Kock AG., Oelsnitz im Vogtiand.
Die Aktionäre der Aktiengesellschaft in Firma Koch & te Kock AG. in Oels⸗ nitz i. V. werden zu der ordentlichen Hauptversammlung auf Freitag, den 27. Oktober 1944, nachmittags 15 Uhr, nach dem Hauptkontor der Firma in Oelsnitz im Vogtland, C.⸗W.⸗Koch⸗ Straße 61II, eingeladen. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche ihre Aktien spätestens am vierten Tage vor der Hauptver⸗ sammlung bei der Gesellschaftskasse, bei einem Notar oder bei einer Wert⸗ papiersammelbank hinterlegt haben.
Oelsnitz i. V., 20. September 1944. Der Vorstand der Aktiengefellschaft
Koch & te Kock in Oelsnitz i. V.
Hans Koch. Robert Koch.
7883
Adriatische Versicherungs⸗Gesellschaft
in Triest.
Nach dem Geschäftsbericht über das 105. Geschäftsjahr haben die Ereignisse des Jahres 1943 eine weitere Ver⸗ schärfung der Geschäftsschwierigkeiten mit sich gebracht, die aber durch geeig⸗
nete Maßnahmen technischer und orga⸗
Zentralhandelsregister
nisatorischer Art soweit überwunden wurden, daß die mitgeteilten günstigen Ergebnisse erzielt werden konnten. Die Gesellschaft hat durch entsprechende De⸗ zentralisationsmaßnahmen dafür gesorgt, daß die prompte und störungslose Er⸗ füllung ihrer Verpflichtungen und die Aufrechterhaltung ihres Betriebes auch in Gebieten, zu denen die Verbindungen unterbrochen sind, sichergestellt ist. Er⸗ gebnis in Lire: Lebensversicherung: neu ausgestellte Policen 1 134 107 629 (i. V. 1 504 959 266), Versicherungsbe⸗ stand 8 033 408 630 (i. V. 6 939 994 950), Gesamteinnahme an Prämien und Ge⸗ bühren in allen Versicherungszweigent Lebens⸗, Feuer⸗, Transport⸗, Hagel⸗, Einbruchdiebstahlversicherung und an⸗ dere Nebenzweige: 1 151 574 249 (i. V. 932 985 399). Die Bilanz schließt mit einem Ueberschuß von Lire 9 762 541,01, aus welchem eine Dividende von Lire 100,— pro Aktie ausbezahlt und Lire 1 500 458,91 auf neue Rechnung vor⸗ getragen werden. Die Garantiemittel der Gesellschaft (Aktienkapital, Ver⸗ mögensreserven und technische Reserven für eigene Rechnung) sind auf Lire 2 703 013 625,73 gestiegen mit einem Zuwachs von Lire 548 967 270,62 gegen⸗ über 1942 R,
10. Gesellschaften m. b. H. Textilwerk Marxgrün G. m. b. H., Marxgrün, Baäy.
Das Gesellschaftskapital wurde laut Beschluß der Generalversammlung vom 14. September 1944 von Rℳ 60 000 auf Rℳ 120 000,— berichtigt.
[7885] Die Nord⸗Berlin Grundstücks⸗Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Berlin W 35, Woyrschstr. 10, ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Berlin, den 23. September 1944. Nord⸗Berlin Grundstücks⸗Gesellschaft
m. b. H. Der Abwickler: A. W. Nagel.
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chaften
Spar⸗ und Darlehenskassenverein für
Landek und Umgebung registrierte Ge⸗
nossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz: Landek.
Durch Beschluß der Vollversammlung vom 23. April 1944 wurde die Ge⸗ nossenschaft in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt und die Firma geändert, der Geschäftsanteil auf 50 RH erhöht und die Haftung neu festgesetzt. Die Satzungen sind ent⸗ sprechend geändert.
Die Firma lautet nunmehr: Raiff⸗ eisenkasse Landek (Kreis Tepl) regi⸗ strierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. 8
Gläubiger, welche dagegen Einspruch erheben wollen, haben das in den Amtstagen im Kassenlokal Landek bis 1. 1. 1945 anzumelden.
Landek, den 21. September 1944.
Der Obmann:
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Engelbert Hanika.
andelsregister
1. 2. üterrechtsregijter.
3. Vereinsregifter, 4. Genossenschaftsregifter, I
5. Musterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,
. 7. Konkurse und Vergleichssachen, 8. Veorschiedenes.
1. Handelsregifter
Für die Angaben in ) wird eine Gewähr * die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.
Bad Doberaun. [7841] Bad Doberan, den 21. September 1944. A 2 Fa. Georg Müller, Kröpelin. Frau Irma Franke geb. Schlutow in Kröpelin ist Einzelprokurist. Amtsgericht.
Beeskow. [7787]
Im hiesigen Handelsregister A ist bei der unter Nr. 6 verzeichneten Firma Franz Möhring eingetragen worden, daß jetzt Inhaber die verwitwete Kauf⸗ mann Edith Möhring geb. Rudeck in Beeskow ist.
Beeskow, den 19. September 1944.
Das Amtsgericht.
Berlin. . [7788] Amtsgericht Berlin. Abt. 551. Berlin, den 18. September 1944. . Veränderung. A 92 751 Ludwig Baugatz Konden⸗ satorenfabrik:
Die Gesamtprokura des Albert Peters ist erloschen.
Berlin. [7789] Berlin, Abt. 552, 18. September 1944. Veränderung.
A 100 127 Metallwarenfabrik Arthur
Meyer: Die Einzelprokura des Paul Gerst
Berlin [7790] Berlin, Abt. 563, 19. September 1944. Veränderung. B 51 468 ETZ⸗Verlag, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Prokura für Paul Jacottet ist erloschen.
Chemnitz. 7791] Aufgebot von Firmen, die von Amts wegen gelöscht werden sollen.
Die nachstehenden, im Handelsregister eingetragenen Firmen sollen gemäß § 31 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs und § 141 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Ge⸗ richtsbarkeit von Amts wegen gelöscht werden, da die unter diesen Firmen betriebenen Geschäfte aufgegeben wor⸗ den sind, die ordnungsgemäße Anmel⸗ dung des Erlöschens der Fixmen aber von den hierzu Verpflichteken bisher nicht herbeigeführt werden konnte. Die Inhaber der Firmen oder sonstige Be⸗ rechtigte oder deren Rechtsnachfolger werden hiermit aufgefordert, einen etwaigen Widerspruch gegen die beab sichtigte Löschung bis zum 28. Dezem⸗ ber 1944 bei dem unterzeichneten
Amtsgericht geltend zu machen.
Elisabeth⸗Drogerie Albert Behrens (A 349), L. Neumeyer vorm. Beckert & Sohn Nachf. (A 568), Emil Lehmann (A 872), Max Weiske (A 990), Dampf⸗ wäscherei und Plätt⸗Anstalt „Frauen⸗ lob“, Emil Stöhr (A 1008), Hermann Tant (A 1404), Altenhoff & Clauß, Maschinenfabrit (A 1546), Mafer Brze⸗
inski (A 1964), H. Winkler (A 2057), Lure Bierbaum (A 2657), Kempe &
Leihn (A 2861), Kom.⸗Ges. Reform⸗ hise „Aufwärts“ der Vereinigung ür Biochemie e. V. (A 3009), Heinrich Karle (A 1657).
Die in Klammer gesetzten Zahlen sind die Blattnummern des Handelsregisters. Sämtliche Firmen haben ihren Sitz in Chemnitz.
Amtsgericht Chemnitz, Abt. 71, den 20. September 1944.
Z. [7792] Bekanntmachung.
Folgende, im hiesigen Handelsregister Abt. A eingetragenen Firmen:
Nr. 963 Görlitzer Ziegeleimaschinen⸗ fabrik Scholze & eißler, Görlitz, (Inhaber: Ingenieur Ernst Feligx Geißler, Görlitz);
Nr. 2725 Idga Bruck Möbel⸗ und Ausstattungsgeschäft, Görlitz (Inhaber: verw. Ernestine Sara Bruck geb. Schwedenberg, Görlitz);
Nr. 2749 Gustav Hhler Baugeschäft, Inh. Kurt Geisler vorm. Reinhold Rudolph, Görlitz (Inhaber: Zimmer meister Kurt Geisler, Görlitz);
Nr. 3011 Offene Handelsgesellschaft „Salomon Freundlich“, Görlitz (Gesell⸗ schafter: Installateur Salomon Freund⸗ lich und Kaufmann Georg Freundlich, beide in Görlitz);
Nr. 3136 Ludwig Maschke, Görlitz (Inhaber: Kaufmann Ludwig Maschke, Görlitz);
Nr. 3233 Magnus Schwalbe, Görlitz (Inhaber: Magnus Schwalbe, Kauf⸗ mann, Görlitz),
sollen gemäß § 31 Abs. 2 HGB. und § 141 FGG. von Amts wegen gelöscht werden. Es werden deshalb die In⸗ haber der Firmen oder ihre Rechts⸗ nachfolger hierdurch aufgefordert, einen etwaigen Widerspruch gegen die Löschung binnen drei Monaten bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte geltend zu machen, I die Löschung erfolgen wird. Görlitz, den 18. September 1944. Das Amtsgericht
Gütersloh. 8 Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh, 6. Sept. 1944.
A 661 „Haweg“ Metallwgrenfabrik Heinrich Westerbarkey, Gütersloh. Erloschen: Die Einzelprokura Hein⸗ rich Vogt Gütersloh.
Hameln. 77843] In das hiesige Handelsregister A Nr. 1051 ist am 16. September 1944 u der Firma Luise Poock, vormals Cerkaufsgesellschaft für Papier und Papierwaren in Hameln, eingetragen, daß die Prokura des Wilhelm Lücke in Hameln erloschen ist. Amtsgericht Hameln, 16. Sept. 1944.
Leipzig. [7844] Amisgericht Leipzig, 19. Sept. 1944. Veränderungen:
& 2886 Excelsior⸗Werk Rudolf Kiese⸗ wetter (Fabrik elektrischer Meßinstru⸗ mente und Apparate, 0 1, Gutenberg⸗
straße 78.
Die Prokura des Friedrich Louis Ernst Fritze ist erloschen.
B 678 Druckma Schnellpressenfabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (N 25, Mockauer Straße 43).
Die Prokura des Marcel Köllner ist erloschen.
ohrdruf. 1 [7800] Amtsgericht Ohrdruf (Thür.), den 13. September 1944.
Handelsregister A Nr. 219 A. Knippen⸗ berg, Ohrdruf. Die Gesellschafter Her⸗ mine Knippenberg geb. Lichtenberger in Arnstadt i, Thür. und Dipl.⸗Kaufmann Horst Knippenberg in Berlin sind von der Vertretung der Gesellschaft aus⸗ geschlossen.
Oldenburg. Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldb.).
Nr. 1847 Firma Justin Hüppe in Oldenburg (Hldb.). Ücrae
Dem Fraͤulein Lieselotte Mohr in Oldenburg ist Prokura erteilt.
Die Prokura’ von Dr. Wolf ist er⸗ loschen. — 14, 9. 1944.
Nr. 2130 Firma Carl WVöltje in Oldenburg (Oldb.).
Offene Handelsgesellschaft.
Die Ehefrau des Kaufmanns und Photographenmeisters Carl Wöltje Helene geb. Kaß in Oldenburg ist als persönlich haftende Gesellschafterin in die Firma
eingetreten. Die Gesellschaft hat am 9. 1944
1. Januar 1948 begonnen. 1 8