1944 / 219 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Sep 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Uhlandstr. 7/8, stattfindenden Haupt⸗ versammlung hierdurch eingeladen.

Zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß Satz 17 der Satzung nur Aktio⸗ näre berechtigt, die ihre Aktien späte⸗ stens am 13. Oktober 1944 entweder bei der Gesellschaft in Berlin⸗Char⸗ lottenburg, Wilmersdorfer Str. 39, oder bei der Deutschen Bank in Berlin W 8. oder bei der Commerzbank AG. in Berlin W 8 während der üblichen Ge⸗ schäftsstunden bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen.

Die Aktien können auch bei einem deutschen Notar oder bei einer als Wertpapiersammelbank tätigen Reichs⸗ bankanstalt hinterlegt werden; in die⸗ sem Falle sind die Bescheinigungen über die erfolgte Hinterlegung spätestens am Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Den 28. September 1944.

Heliowatt Werke Elektrizitäts⸗A. G.

Seidel. Meine.

(7888] Alsterthal⸗Terrain⸗Aktien⸗Gesellschaft in Liquidation in Wellingsbüttel. Die Auszahlung der 6. Liqui⸗

dationsrate in Höhe von 15 % =

Rℳ 45,— pro Aktie erfolgt ab

8. Okt. 1944. Zu diesem Zweck ist

die bogenlose Aktie mit doppeltem

arithmetisch geordneten Nummernver⸗

zeichnis und einer Quittung über den

zu empfangenden Betrag bei der Vereinsbank in Hamburg, Hamburg,

Alterwall 20 30,

einzureichen. Die bogenlose Aktie

wird dem Einreicher mit entsprechen⸗ dem Stempelaufdruck zurückgegeben. Hamburg, den 21. September 1944. Der Abwickler: Otto Henneberg.

[7959] Sauerländischer Bankverein Akt.⸗Ges. in Meschede i. W. 8 Hierdurch laden wir unsere Aktionäre zu einer am 18. Oktober 1944 um 12 Uhr im Hotel Egen zu Neheim (Neheim⸗Hüsten I), Hauptstraße 15, statt⸗ findenden Hauptversammlung ein. Die Tagesordnung wird zu Beginn er Hauptversammlung bekanntgegeben werden. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 4 Tage vor der Hauptversammlung bei unserer Kasse in Meschede oder bei einem Notar oder bei einer als Wert⸗ papiersammelbank tätigen Reichsbank⸗ anstalt bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung hinterlegen. Meschende, den 23. September 1944.

Erzgießerei Bronze und Metallwaren Fabriks Aktien⸗Gesellschaft in Wien. Die für den 20. September 1944 einberufene Hauptversammlung war beschlußunfähig. [7886] Die Hauptversammlung wird hier⸗ mit für den 16. Oktober 1944, 18 Uhr, in die Kanzlei des Rechtsanwalts Dr. Josef Ezdorf, Wien, IX., Währinger Straße 6, einberufen. Die Aktionäre haben spätestens 3 Tage vor der an⸗ beraumten Versammlung die das Stimmrecht begründenden Aktien bei Dr. Ezdorf zu erlegen. 8 Diese zweite Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Höhe des ver⸗ tretenen Kapitals beschlußfähig.

Landwirtschaftliche Kre Seestadt

ist die Auflösung der Gesellschaft für

15. Berschiebene Bekanntmachungen

ZBilanz vom 31. Dezember 1943.

10. Gesellschaften m. b. H.

In der außerordentlichen Gesell⸗ schafterversammlung vom 18. 9. 1944

Verkehrs⸗ und Industrieunternehmun⸗ gen m. b. H., Berlin, beschlosser wor⸗ den. Zum Liquidator wurde Herr Direktor Georg Haegert, Berlin⸗Char⸗ lottenburg, Hardenbergstr. 12, bestellt. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei dem unterzeich⸗ neten Liquidator zu melden.. Gesellschaft für Verkehrs⸗ und Industrieunternehmungen mbH. Der Liquidator: Georg Haegert.

ditanstalt Mecklenburg Rostock.

——

Besitzwerte. 1. Barreserve (Postscheckgguthaben)..

2. Wechsel, eigene Ziehungen.. 3. Eigene Wertpapiere (sämtlich bei⸗der

Reiches b) Sonstige verzinsliche Wertpapiere gegen Kreditinstitiute...

5. Schuldner: a) aus Pächterkrediten ... b) aus Schuldenregelungsdarlehen.D

im letzten Monat fällig . vch e) Sonstige Schuldner.. Von diesen Summen sind gedeckt

ER.ℳ 1 723 574,94,

a) Osthilfe⸗Entschuldungsdarlehen

gesetz ö““ c) Darlehen für Landeskulturzwecke

Zinsen (zuzügl. Tilgung u. Verwa im letzten Monat fällig.. rückständig 2. 2 .⁴ 6 0 20 . 22

Haftsumme 300,— R. üℳ) 8. Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung. Abschreibunn .

b) Anlagen nach § 17 KWG. R.ℳ 1

Der Vorstand.

a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des

4. Täglich fällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität

c) aus Darlehen für Landeskulturzwecke 6 714 785,60 d) Zinsen (zuzüglich Tilgung und Verw.⸗Kosten)

6. Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte): b) Entschuldungsdarlehen gemäß Schuldenregelungs⸗

7. Beteiligungen bei anderen Kreditinstituten (Genossenschaftsanteil

9. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. 10. In den Aktiven und Passiven sind enthalten: a) Forderungen geg. Mitglieder des Verwaltungsrates R —,—,

Reichsbank beleihbar): 81 645,275 64 532,50

146 178

. 2 27⸗2 65 5 9 651185

311 036

1“” 16 130,64

7 447,30 163,55 7 610,85

W116“ 1 535,38 8 120 412 durch sonstige Sicherheiten

.„ . . . 2 908 771, 02

11“

5 508 490/05 ltungskosten):

20 792,46 11 481,14

52 27/60

5225990 090

ö“

.„ Z T18“

111“

88 12

eeer⸗

Persönliche Ausgaben. Soziale Abgaben ..

Abschreibung auf Geschäfts⸗

Reingewinn

Schulden. 1. Gläubiger: a) Einlagen deutscher Kreditinstitute. b) sonstige Gläubiger. .. Von diesen Summen entfallen:

bb) auf feste Gelder und Gelder 8 mark 785 670,51.

Von bb werden oder sind fällig: HRMℳ —,— innekhalb 7 Tagen, REℳ 623 157,21 darüber hinaus bis zu 3 Monaten, Rℳ 162 513,30 darüber hinaus bis zu 12 Monaten.

2. Anleihen:

a) Deutsche Pachtbank eGmbH., Berlin...

b) Deutsche Rentenbank⸗Kreditanstalt,

3. Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte):

a) Osthilfe⸗Entschuldungsdarlehen

p) Entschuldungsdarlehen gemäß Schuldenregelungs⸗

11111““; Darlehen für Landeskulturzwecke.

d) Zinsen (zuzügl. Tilgung u. Verwalt

im letzten Monat fällig .. . . rückstänig ...

Grund⸗ oder Stammkapital (Betriebsfonde).. Rücklagen nach § 11 KWG. (satzungsmäßige Rücklagen).

Sonstige Rücklagen . .. Rücklage für Ersatzbeschaffung...

ccaebböe.

Wertberichtigungsposten...

Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen..

Reingewinn ..

Eigene Ziehungen im Umlauf R.ℳ 339 000,— In den Passiven sind enthalten: Gesamtverpflichtungen nach § 11 Abs. 1 und § 16 KWG. R.ℳ 8 942 605,68

14. Gesamtes haftendes Ei enkapital R.ℳ 384 941,62

aa) auf jederzeit fällige Gelder R.ℳ 342 649,57,

ungskosten):

Gewinn⸗ und Verlustrechnung vom 31. Dezember 1943.

. 134 161,64

. 994 158,44 1 128 320

auf

760 500,— 8

7 475

Berlin. 6 714 785,60

2 503 271,62 157 734,55

3 847 483,88 5508 190/05

20 792,46 11 481,14 32 Vv3/60

. .. 100 000

264 599 45 000 2 093 11““ 8 884 169 000 5788 20 341

9 219 314

Aufwendungen. RN o. 47 325 74

1 593 69 Sachliche Ausgaben. 15 336/79 Steuern.. 8 27 570 55 Provisionen .. 125 80

ausstattung 8 Si

112 309 27 Seestadt Rostock, den 30. April 1944.

00 0022 22

Zinsenüberschuß Verwaltungskostenbeiträge

Sonstige Einnahmen.. 582 Außerordentliche Ein⸗

Erträge. R.ℳ 49 723

und Betriebsüber⸗

wachungsgebühr.. 55 955

nahmnen.... 6 047

112 309

Landwirtschaftliche Kreditanstalt Mecklenburg.

Der Vorstand. Schwarz.

Jaekel. 1—

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grun der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen des Betriebes sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluß sowie der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes

wesentliche Beanstandungen nicht ergeben.

Schwerin i. Meckl., den 15. Juli 1944.

Mecklenburgische Treuhand⸗Gesell

schaft mit beschränkter Haftung.

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Dr. Deutler, Wirtschaftsprüfer.

1. Hanbelsregifter,

2. Güterrechtsregister,

3. Vereinsregister, 4. Genossenschaftsregister,

5. Mufterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,

7. Konkurse und Vergleichssachen. 8. Verschiedenes.

1. Handelsregifter

r die Angaben in () wird eine Gewähr r die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.

Ansbach. Handelsregister.

3 Wilhelm Eckert vormals Dr. Robert Müller & Co. Parfümerie⸗ Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ansbach.

Der Uebergang der im Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist beim Erwerb des Geschäfts durch den nunmehrigen Ge⸗ schaftsinhaber Johannes Karl Dier⸗ meier von Berlin ausgeschlossen.

Ansbach, den 22. September 1944.

Amtsgericht.

Augsburg. J7891] Amtsgericht Augsburg Register⸗ gericht. Veränderungen:

H.⸗R. B Au. I 8 am 7. 8. 1944 bei „Gg. Hörber“, Sitz Augsburg (Schißler⸗ traße 6/4, Spedition): Prokura Weiß, Josef, ist erloschen. Hörber, Rosina, als Inhaberin ausgeschieden. Nun

offene Handelsgesellschaft, begonnen am Persönlich haf⸗ tende Gesellschafter: Wimmer, Rosina,

pediteursehefrau, Vogt, Babette, Kraft⸗ Sofie, e in Augs⸗

29. September 1941.

fahrersehefrau, Se eachagerh Mechanikersehefrau, sämtli

Jeder persönlich haftende Gesell⸗

burg. schofier ist allein vertretungsberechtigt.

⸗R. A Au. I 12 am 16. 8. 1944 bei „Micheen und Lörrach.

Lindermayr, Seifen⸗ Vaschmittelvertrieb“, (Woldishofer Str. 28):

Michael, als Inhaber ausgeschieden

Nunmehr ist Inhaberin: Irma Linder⸗ mayr, Kaufmannstochter in Augsburg. Die Prokuren Irma Lindermayr und

Sitz Augsburg Lindermayr,

Duisburg. 1 [7893] Amtsgericht Duisburg, den 18. September 1944. Veränderungen: 3 à 7058 Kraftfahrzeugvertrieb Duis⸗ burg Ernst H. Reinert in Duisburg. Kaufmann Ernst H. Reinert in Duisburg ist in das Geschäft als per⸗ sönlich haftender Gesellschafter auf⸗ genommen. Die nunmehrige offene Handelsgesellschaft hat am 1. Juli 1944 begonnen. Zur Vertretung sind nur beide Gesellschafter gemeinsam oder jeder Gesellschafter zusammen mit einem Prokuristen ermächtigt. 1 A 7617 Friedrich Rabitz in Duisburg (Bauunternehmung, Hindenburgstr. 13). Die Prokura Martha Rabitz ist durch Tod erloschen.

Gera. 78941 Amtsgericht Gera, 18. September 1944. Veränderung:

H.⸗R. A Nr. 2901 Schulenburg u. Beßler, Gera. Die Prokura des

Franz Vißing ist erloschen.

Ilkenau. [789⁵] Veränderung:

5 H.⸗R. B 2 Ilkenauer Handelsgesell⸗ schaft m. b. H. in Ilkenau, O. S. Der Geschäftsführer Walter Nowak aus Ilkenau ist abberufen. .

Amtsgericht Ilkenau, O. S., den 4. September 1944.

[7896]

H.⸗R. A 7/152 Oberbadische Angora⸗ farm Karl Scheurer in Hauingen. Die Prokura des Direktors Karl Beck ist

erloschen. Lörrach, den 20. ö 1944.

Amtsgericht. I.

Anna Silberhorn, geb. Dieter, sind er⸗- 1

loschen.

2„

dor, ist erloschen.

Braunschweig. 1 Handelsregister Amtsgericht Braunschweig, den 21. September 1944. Veränderung:

A 2855 Albert Limbach, Braunschweig

(Buchdruckerei und Zeitungsverlag Hutfiltern 8). rich Weinz ist erloschen.

Sitz Augsburg: Prokura Leiner, Theo⸗

(7892]

Die Prokura für Hein⸗

H.⸗R. B Au. 1 4 am 11. 8. 1944 bei Neutitschein. „Aktienbrauerei zum Hasen Augsburg“,

Amtsgericht Neutitschein, den 22. September 1944.

Neueintragung: 1 H.⸗R.

Sitz: Nesselsdorf Nr. 73 Kolonial⸗ und Miilchwarenhandel) Offene Handelsgesellschaft seit

„Popelak, beide in Nesselsdorf. Vertretung der Gesellschaft ist Gesellschafter selbständig ermächtigt.

27

Freib. A 54 K. & H. Popelak, Josef

dem 1. Januar 1944. Gesellschafter sind der Milchverteiler Klement Popelak und

die Gemischtwarenhändlerin Henriette Zur kura

jeder erloschen.

Nürnberg. 3 [7898] Handelsregister Amtsgericht Nürnberg, den 22. September 1944. Veränderungen: A 2197 20. 9. 44 Verlag „Der Stürmer“ Julius Streicher in Nürn⸗ berg. Die Prokura des Lorenz Popp ist erloschen. Osnabrück. 4 [7899] Handelsregister Amtsgericht Osnabrück. Veränderung: 16. 9. 1944. Karl Bödeker, Mecha⸗ nische Kleiderfabrik, Osnabrück. Die Prokura des kaufmännischen An⸗ gestellten Clemens Trauden in Osna⸗ brück ist erloschen. Amtsgericht Osnabrück.

Ratibor. [7900] Handelsregister des Amtsgerichts Ratibor. 14. September 1944. H.⸗R. A 989 Richard Krause Nachflg. Richard Widenski (Eisenwaren, Straße der SA). Die Prokura des Helmut

Widenski ist erloschen. 8

[790¹]

Reichelsheim, Odenwald. H.⸗R. A 101. In unser Handels⸗ register wurde heute bei der Firma G. W. Heil in Fränkisch⸗Crumbach ein⸗ getragen, daß der Kaufmann Georg Philipp Wilhelm Heil in Fränhkisch⸗ Crumbach als persönlich haftender Ge⸗ sellschafter in das Geschäft aufgenom⸗ men ist und daß die Gesellschaft am 1. September 1943 begonnen hat. Reichelsheim i. Odw., den 18. Sep⸗ tember 1944.

1““ 9 Reichenberg.

Amtsgericht Reichenberg. eränderungen:

A 304 Rei., 21. September 1944. Kratzig Kommanditgesellschaft, „Reichenberg⸗Harzdorf. Die Prokura des Gustav Kratzig ist erloschen.

A 634 Rei., 21. September 1944. Gesundheitstechnische Anlagen und In⸗ stallationen E. Rühl & Sohn, Zweig⸗ niederlassung Reichenberg. Die Pro⸗ des Ing. Werner

4. Genossenschalts⸗ regifter

Bernhu b. Berlin. [7915] 4 Gn.⸗R. 31. In das Genossenschafts⸗ register ist bei der Genossenschaft Ge⸗ meinnützige Kleinwohnhausbaugenossen⸗ schaft Zepernick e. G. m. b. H., Ge⸗ schäftsstelle Röntgental, Kreis Nieder⸗ barnim, Nr. 31 des Registers, am 16. September 1944 folgendes eingetra⸗ gen worden:

Durch Generalversammlungsbeschluß vom 1. Juli 1944 ist die an diesem Tage angenommene Mustersatzung Muster 2/1941 an die Stelle der früheren getreten.

Bernau b. Berlin, 16. September 1944.

Das Amtsgericht. Abt. 4.

Köln. 779161

In das Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen:

Nr. 100 bei der Genossenschaft Bäcker Einkauf Köln eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Köln fortan: Großhandel in Bäckerei⸗ und Konditoreiartikeln. Die Warenabgabe erfolgt an Mitglieder und Nichtmit⸗ glieder. 8

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 16. August 1944 ist das Statut geändert zu § 1 Abs. 3, Gegen⸗ stand des Unternehmens betreffend.

Köln, den 25. August 1944.

Amtsgericht. Abteilung 24.

Neuwarp. 5 [7917] Genossenschaftsregister Amtsgericht Pasewalk, 8. August 1944.

Veränderung:

Gen.⸗R. 3 Amtsgericht Neuwarp: Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Ziegenort e. G. m. b. H., Ziegenort. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 3. Juni 1944 ist die Firma geändert in Raiffeisenkasse Ziegenort eingetragene Genossenschaft mit be⸗

schränkter Haftpflicht.

Stolp, Pom. [7937] Amtsgericht Stolp, 11. Sept. 1944. Gn.⸗R. 56 A. Ländliche Spar⸗ und

Darlehnskasse Labuhn, eingetragene

Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗

pflicht. Die Firma lautet jetzt: Raiff⸗

eisenkasse Labuhn, eingetragene Ge⸗

Stolp, Pom. [7938] Amtsgericht Stolp, 17. September 1944. Gn.⸗R. 81 A. Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Schwolow, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht. Die Firma lautet jetzt: Raiff⸗ eisenkasse Schwolow, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.

7. Konkurse und Vergleichssachen

Calbe, Saale.

Beschluß. 1 Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 20. Dezember 1942 ver⸗ storbenen, zuletzt in Walternienburg wohnhaft gewesenen Kaufmanns Bruno Anton wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.

Calbe (Saale), den 25. August 1944. 1 Das Amtsgericht. Ingelfingen. 8 [7920]

Im Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Karl Rüdenauer, fr. Schloß⸗ pächters in Berlichingen a. J., kommen

die unbevorrechtigten Konkursgläubiger noch zur Verteilung: Massemittel von 1885,30 Rℳ abzüglich weiterer Kosten.

Die der Nachtragsverteilung zu⸗ grundeliegende Rechnung des Konkurs⸗ verwalters und das Schlußverzeichnis sind seit 23. August 1944 auf der Ge⸗ schäftsstelle des Amtsgerichts Künzelsau niedergelegt.

Ingelfingen, den 21. September 1944.

Konkursverwalter.

1 Bezirksnotar Plocher.

Wetter, Ruhr. Das Konkursverfahren Vermögen der Firma

1791] Schloßfabrik

marstein (Ruhr) wird nach rechtskräf⸗ tiger Bestätigung des Zwangsver⸗ gleichs aufgehoben. Wetter (Ruhr), 21. September 1944. Amtsgericht.⸗

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ Präsident, Dr. Schlange in Potsdam. verantwortlich für übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin 8W 6(8

Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH Berlin 1

nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht. 8

Preis dieser Nummer: 10 ℛ0

[7919]9

im Weg der Nachtragsverteilung unter

über das

Berg & Adolph G. m. b. H. in Vol⸗

lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: den Wirtschaftsteil und den

EKEEE

1— q11ö1— 2 :

8 S 2 1

Erscheint an sedem Wochentag abends.

Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 23 zuzüglich Zustellgebühr, für Belbtcanche bei g. Anzeigenstelle monatlich 1,90 97ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 Th. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

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49

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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich 1

2. Anordnung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗ produktion (Chef des Rüstungslieferungsamtes) über die Mobilisierung von Wälzlagerreserven. Vom 9. August 1944.

Anordnung Nr. 1/45 des Reichsbeauftragten für Forst und

Holz über Regelung des Absatzes, der Einfuhr und der Aus⸗ fuhr forst⸗ und holzwirtschaftlicher Erzeugnisse. Vom 27. September 1944. 8

Anordnung XI/44 des Produktionsbeauftragten für Beklei⸗ dung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Produktionslenkung auf dem Rauch⸗ warengebiet). Vom 20. September 1944.

Anweisung 1/44 des Leiters des⸗Produktionsausschusses

Rauchwaren und Pelze vom 20. September 1944 (Rauch⸗

warenmanipulation Pelzveredelung).

Anweisung 2/44 des Leiters des Produktionsaus chusses Rauchwaren und Pelze vom 20. September Fanescgugse verarbeitung).

Anweisung 3/44 des Leiters des Produktionsausschusses Rauchwaren und Pelze vom 20. September 1944 (Durch⸗ führung von pelzgewerblichen Reparaturen).

Anweisung Nr. 9 der Gemeinschaft Schuhe über Herstellungs⸗ verbot für Maßschuhe für den zivilen Bedarf. Vom 26. September 1944.

Bekanntmachung über die Ausgabe verzinslicher Schuldver⸗

sscchreibungen der Konversionskasse für deutsche Auslands⸗ 8 schulden.

Deutsches Reich 28 2. Anordnung 8

des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion Chef des Rüstungslieferungsamtes) über die Mobilisierung 8 von Wälzlagerreserven 8

8 Vom 9. August 1944

Die auf Grund der ersten Durchführungsverordnung zum Erlaß des Führers über die Bestellung eines Reichsministers für Bewaffnung und Munition vom 20. März 1940 (RGBl. 1940, I, S. 514) und der Warenverkehrsverordnung in der Fassung vom 1. Dezember 1942 (RGBl. 1942, I, S. 886) und des Führererlasses über die Konzentration der Kriegswirt⸗ schaft vom 2. September 1943 (RGBl. 1943, I, S. 529) er⸗ lassene Anordnung über die Mobilisierung von Wälzlager⸗ reserven vom 26. Oktober 1943 (W) wird wie folgt ergänzt:

Die Bestandsmeldungen der Händler und Verbraucher von Wälzlagern sind in bestimmten Zeitabschnitten zu wieder⸗ holen. Die Meldetermine werden vom Sonderring Wälzlager Arbeitsring Bedarfslenkung bekanntgegeben.

Zur Abgabe der Meldung sind alle Unternehmungen ver⸗ pflichtet, die hierzu von ihrer örtlich zuständigen Gauwirt⸗ schaftskammer (Industrieabteilung) aufgefordert werden. Die Abgabe von ähnlichen Meldungen an die Ausschüsse und Ringe befreit nicht von der Meldepflicht gegenüber den Gau⸗ wirtschaftskammern.

Bei den Industrieabteilungen chaftskammern werden Lenkungsstellen für Wälzlager gebildet. Die Leitung dieser Stellen wird von den bereits auf Grund der ersten Anordnung über die Mobilisierung von Wälzlagerreserven vom 26. Oktober 1943 ernannten Sachbearbeitern für Wälz⸗ lager bei den Gauwirtschaftskammern übernommen. Der Sonderring Wälzlager Arbeitsring Bedarfslenkung benennt den Gauwirtschaftskammern die übrigen Mitglieder der Lenkungsstellen. 8 t

IV. 1

Soweit die gemäß Absatz I der Anordnung über die Mobilisierung von Wälzlagerreserven vom 26. Oktoboer 1943 gemeldeten Bestände nicht vom Sonderring Wälzlager Ar⸗ eitsring Bedarfslenkung zur Deckung des kriegswichtigen Be⸗ darfs herangezogen werden, können die Lenkungsstellen über die gemeldeten restlichen freien Bestände verfügen und den Verkauf anordnen, wenn hierdurch die Wälzlager für Repa⸗ raturzwecke rüstungswichtiger Betriebsanlagen oder Betriebs⸗ mittel sofort zum Einsatz gelangen. Der Verkauf hat zu den jeweils geltenden Preisen zu erfolgen. .“

Zur zwangsweisen Durchsetzung sind die erfaßten Bestände erforderlichenfalls durch die zuständige Rüstungsinspektion auf Grund des Reichsleistungsgesetzes zu beschlagnahmen.

Berlin W 35, den 9. August 1944.

Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.

Der Chef des Rüstungslieferungsamtes.

keaufsscheine mit

Berl in, Sonnabend, den 30. September, abends

5

AUAnunordnung Nr. 1/45 33 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz Betr.: Regelung des Absatzes, der Einfuhr ““ Ausfuhr forst⸗ und holzwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Vom 27. September 1944

Auf Grund des Gesetzes über die Marktordnung auf dem Gebiete der Forst⸗ und Holzwirtschaft vom 16. Oktober 1935 (RGBl. I S. 1239) und der Verordnung über den Waren⸗ verkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 685), in Verbindung mit der Verordnung über die Er⸗ richtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (RGBl. I S. 1677), der Verordnung über den Zusammen⸗ schluß der Forst⸗ und Holzwirtschaft in der Reichsstelle für Holz und zur Durchführung der Verordnung über die Er⸗ richtung einer Reichsstelle für Holz vom 25. September 1939 (RGBl. I S. 1947) und der Anordnung des Reichsforst⸗ meisters zur Regelung der Verteilung und des Absatzes von Rundholz und Holzhalbwaren vom 10. April 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 82 vom 12. April 1937) wird- mit Zustimmung des Reichsforst⸗ meisters folgendes angeordnet:

§ 1

Die Anordnung Nr. 1/44 des Reichsbeauftrag ten für Forst und Holz betr. Regelung des Absatzes, der Einfuhr und der Ausfuhr forst⸗ und holzwirtschaftlicher Erzeugnisse vom 30. September 1943 und die Nähere Anweisung hierzu vom gleichen Tage (beide Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 229 vom 1. 10. 1943) behalten auch im Forstwirtschaftsjahr 1945 ihre Gültigkeit, jedoch mit nach⸗ stehenden Aenderungen:

1. Im § 1, Abs. 1, der Anordnung Nr. 1/44 ist den

orten „Laub⸗ und Nadelgrubenholz“ anzufügen: „in

den im Absatz (6) aufgeführten Fällen“, ferner sind die Worte „Laub⸗ und Nadelfaserholz“ zu streichen und hin⸗ zuzufügen die Worte: „Telegraphenstangen und Masten.“

. Der § 1 erhält folgende Absätze (5) und (6):

„(5) Bei Rechtsgeschäften nach Abs. 1 über Laub⸗ und

Nadelgrubenholz, ausgenommen in den im folgenden Absatz aufgeführten Fällen, sowie über Laub⸗ und Nadel⸗ faserholz haben die eingewiesenen Erwerber dem Ver⸗ tragspartner nach erfolgter Uebernahme eine der über⸗ nommenen Menge entsprechende gung auszuhändigen.

(6) Beim Einkauf von Grubenholz zur Verwendung als Telegraphenstangen und Masten sowie Rüststangen, Betonsteifen usw. sind Grubenholz⸗Einkaufsscheine mit entsprechendem Ueberdruck zu übergeben. Kaufabschlüsse über Grubenholz zwischen Bergbaubetrieben und Zechen⸗ lieferanten dürfen nur gegen Uebergabe zweiteiliger Händlereinkaufsscheine in entsprechender Höhe erfolgen.“

. Der § 6 erhält folgende Absätze (4) und (5:

4) Rammpfähle dürfen vom Waldbesitz nur gegen Stammholz⸗Einkaufsscheine mit entsprechender Kenn⸗ zeichnung „Rammpfahlholz“ verkauft werden. (5) Lärchenstammholz darf vom Waldbesitz nur gegen Stammholz⸗Einkaufsscheine mit entsprechender Kenn⸗ zeichnung verkauft werden.“

4. Im § 9 entfällt Abs. (1), die folgenden Absätze (2) bis (4) erhalten die Bezeichnung (1) bis (3). 1

5. Der § 12 erhält folgenden neuen Absatt:

„Von der Beibringung eines Ausfuhrscheines für

8 fonhs und holzwirtschaftliche Erzeugnisse ist abzusehen,

oweit es sich um Dienstgüter einer Reichsbehörde han⸗

delt, die mit Zustimmung der Obersten Reichsbehörde ins Ausland verbracht werden.“

6. Das Inhaltsverzeichnis der Näheren Anweisung zur

Anordnung Nr. 1/44 ist entsprechend den im nachfolgen⸗ den vorgenommenen Aenderungen im Text richtigzu⸗ stellen und nach „D. Laub⸗ und Nadelfaserholz und Schichtnutzderbholz“ einzufügen „E. Telegraphenstangen und Masten“. Die bisherigen Punkte E bis G erhalten die neue Bezeichnung F bis H.

7. Im Abschnitt I unter A entfallen:

In Ziff. 1, im zweiten Abs. der Schlußsatz: „Abweichend von dieser Regelung ..“, in Ziff. 3 (1. Zeile) das

Wort „je“ vor „100 fm“, ferner die letzten 3 Sätze: ab „Die zweite Ausfertigung ...“ An diese Stelle ist zu setzen: „Die zweite Ausfertigung der Sammelliste mit dem Abschnitt III des Einkaufsscheines verbleibt bei der Prüfungsstelle. Auf den Abschnitten I und II hat die Prüfungsstelle (Forstamt), die die Richtigkeit der Sam⸗ melliste bescheinigt hat, als Verkäufer mit dem Zusatz: „lt. Sammelliste“ zu unterschreiben.“ 6

8. Im Abschnitt I unter B wird in Ziff. 3 ersetzt „Um⸗ tauschscheine mit aufgedruckten Mengen“ durch „Ein⸗

kar aufgedruckten Mengen zum Einkauf beim Waldbesitz.“

9. Im Abschnitt I unter D werden in Ziff. 2 nach „zum

Bezuge von“ die Worte „Faserholz und“ und die Ziff. 3

gestrichen.

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Einkaufsschein ist in

Leisten (Zierleisten Viertelstäbe, Holzpflasterklötze, fertige Mittellagen und

Uebernahmebescheini⸗

„Anschließend wird folgender neuer Unterabschnitt ein⸗

gefügt: „E. Telegraphenstangen und Masten.

1. Für den Einkauf von zu Leitungsmasten (Tele⸗ graphenstangen und Starkstrommasten) eeignetem Stammholz werden Nadelstammholz⸗Einkaufsscheine mit entsprechendem Ueberdruck ausgegeben.

Erfolgt der Verkauf von Telegraphenstangen und

Masten unter Anrechnung auf die forstliche Grubenholz⸗

umlage, so ist ein Grubenholz⸗Einkaufsschein mit ent⸗

sprechendem Ueberdruck auszuhändigen 1 Abs. (6) der

Anordnung Nr. 1/45). 2. Einkäufe von fertigbearbeiteten, weiß geschnitzten

Leitungsmasten (roh oder imprägniert) dürfen nur gegen

Uebergabe eines einteiligen Einkaufsscheines für Lei⸗ tungsmasten in entsprechender Höhe erfolgen. Dieser jedem Fall vom Verbraucher (öffentliche Bedarfsträger, Elektrizitätswerke usw.) mit genauer Firmen⸗ und Adressenangabe auszufüllen.

Erfolgt der Einkauf über den Handel, so ist der vom Verbraucher ausgefüllte Einkaufsschein dem Handel zum Einkauf beim Herstellerbetrieb zu übergeben.“

.Die Unterabschnitte E bis G erhalten die entsprechende

neue Bezeichnung F bis H.

.Im Abschnitt I1 „G“ neu (Laub⸗ und Nadelschnitt⸗

holz usw.) erfolgen nachstehende Aenderungen:

Ziff. 1 erhält die Fassung:

„lJ. Als Laub⸗ und Nadelschnittholz im Sinne der Verteilungsmaßnahmen gelten u. a. auch Schwellen jeder Art, Hobeldielen, Stab⸗ und Fasebretter, Latten, Kan⸗ teln, rauhe und gehobelte Leisten, Scheuerleisten, Rund⸗ Lchwarten soweit diese für Nutzzwecke (z. B. als Gru⸗

benschwarten) geeignet sind —, Parkettrohfriesen, Tür⸗

futter und bekleidungen, Kistenteile und Kistenzuschnitte, nicht jedoch: Kistengarnituren, Faßgarnituren, gekehlte usw.), Rundstäbe, Halbrundstäbe,

alle sonstigen Holzhalb⸗ und -fertigwaren.“

In Ziff. 4 sind im ersten Absatz die letzten Worte „und als Unterdruck usw.“ sowie der zweite und dritte Absatz zu streichen. zZiff. 5 ist zu streichen.

Die Ziffern 6—10 erhalten die Bezeichnung 5—9.

In Ziff. 5 sind die Worte „des gleichen Forstwirt⸗

haftsjahres“ zu streichen. 1“

Ziff. 8 erhält folgenden zweiten Absatz: „DHölzerne Gleisschwellen in Reichsbahnabmessungen der Formen 1 und 2 a und hölzerne Weichenschwellen der Form 1 dürfen nur an die Deutsche Reichsbahn zur

Verwendung durch diese abgesetzt werden. Der Absatz

n andere Stellen zur Verwendung durch diese ist nur zulässig, wenn der Käufer eine schriftliche Einkaufsgene migung des Reichsbahn⸗Zentralamts Berlin vorlegt.“

In Ziff. 9 ist als neue Position anzufügen: „V. Ver⸗ packungsmittelbedarf an Laub⸗ und Nadelschnittholz.“

Unter Position I sind in Ziff. 2 im ersten und zweiten Absatz je die Worte „Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft“ durch „Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion, Amt Bau OT.⸗Zentrale“ zu ersetzen und der dritte Absatz zu streichen.

Unter b), Ziff. 2, hat der letzte Satz im 5. Absatz zu lauten: b

„Die für den Verschleiß geltenden Richtsätze sind dem Merkblatt Nr. 5, Zweiter Neudruck, des Generalbevoll⸗ mächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft in der Fassung vom 7. September 1943 zu entnehmen.“

Anzufügen ist:

c) Die Deckung des Bedarfs an Nadelschnittholz für Behelfsheime 1. Die Deckung des Schnittholzbedarfs für Behelfs⸗ heime, die im Rahmen der durch den Reichswohnungs⸗ kommissar gauweise festgesetzten Zuteilungsmenge sowie aus dem zugelassenen Mehreinschlag durch öffentliche Bedarfsträger oder Bauwillige errichtet werden, erfolgt durch Ausgabe von Einkaufsscheinen für Nadelschnittholz mit dem Aufdruck „Nur für Behelfsheime im Gau . .“

2. Die Forst⸗ und Holzwirtschaftsämter händigen dem Gauwohnungskommissar ihres Bezirks Nadelschnittholz⸗ Einkaufsscheine in dem Umfange aus, wie Schnittholz aus zusätzlichen Mehreinschlägen von Nadelstammholz entfällt und für Behelfsheime Verwendung finden soll.

3. Die Ausgabe der Nadelschnittholz⸗Einkaufsscheine an die Bauwilligen wird durch die Gauwohnungskom missare im Einvernehmen mit den Forst⸗ und Holz wirtschaftsämtern geregelt.

4. Die Abgabe von Nadelschnittholz zum Bau von Behelfsheimen darf nur gegen Uebergabe von Nadel schnittholz⸗Einkaufsscheinen nach Absatz 1 erfolgen. Die Abschnitte der Baukarte allein berechtigen nicht zum

Bezuge von Nadelschnittholz.

Die einkaufsscheinfreie Abgabe von Nadelschnittholz

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und Rundholz sowie der Austansch von Rundholz gegen

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