1944 / 222 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Oct 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Amtsgericht Bad Doberan, 27

9

Zentralhandelsregifter

1. Handelsregister,

2. Güterrechtsregister,

3. Vereinsregister, 4. Genossenschaftsregisfter,

5. Musterregifter, 6. Urheberrechtseintragsrolle,

7. Ww und Vergleichssachen. 8. Verschiedenes.

1. Handelsregifter 88 * Angaben in ) wird eine Gewähr

le Richtigkeit seitens der Registergeri nicht übernommen. 8 Vitbea

Bad Doberan.

9 1991 Löschung. Strandhotel Inhaber . Firma ist er⸗

Berlin. [7992] Amtsgericht Berlin. Abt. 552. Berlin, den 19. September 1944. Veränderung:

4 87 530 Peek und Cloppenburg

Kommanditgesellschaft. Die Einlagen von sieben Kommandi⸗ tisten sind herabgesetzt. Die gleiche Ein⸗ tragung wird für die Zweignieder⸗ lassung in Düsseldorf beim Amisgericht Düsseldorf erfolgen.

Bonn. [7993] In das Handelsregister A ist bei der Firma Peter Scheer in Bonn unter Nr. 3684 am 21. 9. 1944 eingetragen worden: Die Prokura des Peter Scheer junior ist erloschen. Amtsgericht, Abt. 5 b, Bonn.

Borken, Westf. 1 Amtsgericht Borken (Westf.), den 16. September 1944.

A 165 Gebrüder Hemming, Weseke i. W. Kaufmann Fritß Hemming ist durch Heldentod aus der Gesellschaft ausgeschieden. Dem Kaufmann Josef Hemming sen. und Fräulein Josefa Felix, beide in Weseke, ist Gesamtpro⸗ kura in der Weise erteilt, daß sie ge⸗ meinsam mit einem Gesellschafter oder einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind.

Eckernförde. [7995] 1 Bekanntmachung. Handelsregister Amtsgericht Eckernförde, . den 25. September 1944. Sene Va Abt. A Nr. 390 Wilhelm Ströh, Holtsee. Inhaber: Kaufmann und Müllermeister Wilhelm Christian Ströh in Holtsee. Als Gewerbebetrieb ist Handelsmüllerei und Gerstenschälmühle, verbunden mit dem Handel mit Ge⸗ treide, Futtermitteln und Mühlen⸗ fabrikaten angegeben.

Goldberg, Mecklb. 8 Handelsregistereintrag.

Abteilung A zur Firma J. Grund Nachflg., Mühlenwerk, Getreidegroß⸗ handlung, Speicherei, Kohlen, Futter⸗ und Düngemittel, Inhaber üller⸗ meister Paul Dahnke in Goldberg, vom 20. September 1944:

Die Prokura des Kaufmanns Bruno Schröder in Parchim ist

Amtsgericht Goldberg (Meckl.).

Lübben, Lausitz. [7997] Handelsregister Amtsgericht Lübben (Spreewald). Lübben (Spreewald), 22. August 1944. Neueintragung:

A 281 Willy Fischer, Käserei, Neu⸗ zauche.

München. Handelsregister Amtsgericht München. Dorfen, 25. September 1944. I. Veränderungen:

A 3989 20. 9. 1944 Hönig & Geiger, München (Beleuchtungsartikel⸗ großhandlung, Landwehrstr. 3). Die Brokura des Alfred Müller ist er⸗

loschen.

A 4492 20. 9. 1944 Max König Diplom⸗Kaufmann, München (Versicherungsvermittlung, Vermitt⸗ lung bankmäßiger Geschäfte, Hypo⸗ theken⸗ u. Immobilienvermittlung, Kaiserpl. 11). Die Prokura der Her⸗ mine Görsch ist erloschen.

A 4500 25. 9. 1944 Buch⸗ gewerbehaus M. Müller & Sohn Kommanditgefellschaft, München (Schel⸗ Kngsir 39/45). Die Prokura des Karl Fleischmann ist erloschen. Die gleiche Eintragung wird bei dem Gerichte der Zweigniederlassung Wien erfolgen. Letztere führt, den Zusatz „Waldheim⸗

Eberle Na I. Löschungen:

B 812 21. 9. 1944 „Dirim“ Tee⸗Import Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung, München (Karlstr. 4). Die Gesellschafterversammlung vom 29. Ea ee 1943 hat die Umwand⸗ lung durch Uebertragung des Ver⸗ mögens auf den alleinigen Gesell⸗ schafter Kaufmann Dr. Heribert Frei⸗ borr von Wurzbach in München be⸗ chlossen. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der Gesellschaft, die sich binnen 6 Monaten zu diesem Zwecke melden, ist S zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

(7998]

Ouedlinburg. Berichtigung. Bei der Firma Albert Otto Schmidt, Inhaber Kaufmann Johannes Ohk in Quedlinburg H.⸗R. A Nr. 938 ist folgendes ein⸗ getragen worden: Das Beschäft nebst

Rieker & Co., Sitz

ist an den Kaufmann Wilhelm eide in Quedlinburg laut Pachtver⸗ trag übergegangen. Der Uebergang der in dem Betriebe des Geschäfts be⸗ eeee Außenstände und Verbind⸗ ichkeiten auf den Pächter ist ausge⸗ chlossen. Die Bekanntmachung vom . 8. 1944 bezüglich der Firma Wil⸗ helm Weide, Kaufmann, Quedlinburg, wird aufgehoben.

Amtsgericht Quedlinburg, 19. 9. 1944.

[8000] Amtsgericht Ribnitz, 11. Sept. 1944. A 61 W scherüxhazung. Fl alther Bachmann, Flugzeug⸗ bau K. G. in Ribhnitz. Die Prokura des Kaufmanns Stefan Tamussino ist erloschen.

Ribnitz. Handelsregister

Tuttlingen. [8001] Amtsgericht Tuttlingen. Handelsregistereintragung

vom 23. September 1944 bei Firma

in Tuttlingen.

Die Prokuren des Karl Strölin und

des Bernard Albeck sind erloschen.

Uetersen. 8002]

⸗R. A 173 Tellkamp und Lange, Uetersen. Veränderung: Friedrich Tellkamp ist aus der Gesellschaft aus⸗ eschieden. Kaufmann Friedrich Karl Tellkamp ist als persönlich haftender Gesellschafter in die Gesellschaft ein⸗ getreten.

Uetersen, den 21. September 1944.

Das Amtsgericht.

Warburg.

Handelsregister Amtsgericht Warburg. Veränderung vom 21. September 1944. A 60 „Sägewerk und Holzhandlung Adolf Peters in Wrexen (Waldeck)“,

in Scherfede.

Zur Vertretung der jetzigen offenen Handelsgesellschaft nach innen und außen ist nur der Bäckermeister Robert Peters sen. in Warburg er⸗ mächtigt.

4. Genoössenschafts⸗ rexgister

Belgard, Pomam.

Eingetragen im Genossenschaftsregister Nr. 38 bei der Ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse Wutzow, eingetragenen Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Wutzow: Die Firma ist in „Raiffeisenkasse Wutzow, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Wutzow“ durch Generalver⸗ sammlungsbeschluß vom 15. September 1944 geändert.

Belgard (Pom.), 26. September 1944.

Amtsgericht.

angig. 8006]

Amtsgericht, Abt. 10, Danzig.

Neueintragung: Am 21. September 1944:

10 Gn.⸗R. 290 1.e neees genesenschaft Reichsgau Danzig⸗West⸗ preußen eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“, Danzig. Statut vom 10. Dezember 1943. Gegen⸗ stand des Unternehmens: Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Ge⸗ nossen und ihrer nutzberechtigten Hinter⸗ bliebenen durch a) Förderung des be⸗ ruflichen Versicherungsschutzes der Mit⸗ glieder, b) der Erwerb und die Ver⸗ pachtung von Grundstücken zur beruf⸗ lichen und wirtschaftlichen Förderung des Schornsteinfegerhandwerks.

D

Seckernförde. [8007] Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister, be⸗ treffend die Genossenschafts⸗Meierei, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Steinsieken Nr. 91 des Registers —, ist heute folgendes eingetragen worden:

urch Generalversammlungsbeschluß vom 7. Juli 1944 ist eine neue Satzung vom gleichen Tage angenommen. Die Firma ist geändert und die Genossen⸗ schaft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt; der Geschäfts⸗ anteil mit 1,— Rℳ ist unverändert ge⸗ blieben.

Die Firma lautet jetzt: Maschinen⸗ Genossenschaft, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht zu Steinsieken.

Gegenstand des Unternehmens 8 die gemeinschaftliche Unterhaltung land⸗ wirtschaftlicher Maschinen zum Zwecke der Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft der Mitglieder.

Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Ge⸗ nossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Amtsgericht Eckernförde, den 27. September 1944.

Greiz. [7932] Genossenschaftsregister Amtsgericht Greiz, 25. Sept. 1944.

Veränderung. 17. Daßlitz⸗Nitschareuther

Gen.⸗Reg. 8 Darlehnskassenverein, ein⸗

Spar⸗ un

getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Daßlitz.

Durch Beschluß der Mitgliederver⸗ sammlung vom 27. November 1943 ist der § 1 des Statuts, betreffend die Firma, geändert.

Die Firma lautet jetzt: Raiffeisen⸗ kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Nitschareuth.

Guhrau, Bz. Breslau. 17973] In unser Genossenschaftsregister ist folgendes eingetragen worden:

1. am 30. November 1943 bei der unter Nr. 93 eingetragenen Genossen⸗ schaft Spar⸗ und Darlehnskasse ein⸗ getragene Genossenschaft mit, unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Groß⸗Osten⸗ Niebe. Die Firma ist geändert in Raiffeisenkasse eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Groß⸗Osten⸗Niebe.

2. am 30. Juni 1944 bei der unter Nr. 26 eingetragenen Genossenschaft Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Waffendorf. Die d der Genossenschaft lautet jetzt: Raiff⸗ eisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Waffendorf.

3. am 26. Juni 1944 bei der unter Nr. 20 eingetragenen Genossenschaft Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Schabenau. Die Firma lautet: jetzt: Raiffeisenkasse einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht in Schabenau.

4. am 19. April 1944 bei der unter Nr. 14 eingetragenen Genossenschaft Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Schüttlau. Die Firma der Genossenschaft lautet jetzt: Raiffeisen⸗ kasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Schüttlau. (4 Gn.⸗R. 14 a.)

Amtsgericht Guhrau, 2. Sept. 1944.

Kontopp. [8008]

Gn.⸗R. 3 Spar⸗ und Darlehnskasse, e. G. m. u. H., Pirnig. Namensände⸗ rung in Raiffeisenkasse e. G. m. u. H.,

Pirnig. Amtsgericht Kontopp, den 27 September 1944.

Kremmen. [7974] Im Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 30 folgendes eingetragen worden: Die Firma der Milchliefe⸗ rungsgenossenschaft Kremmen, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht, ist geändert in Raiff⸗ eisen⸗Milchverwertung Kremmen, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht. Amtsgericht Kremmen, 27. Sept. 1944.

Löwen nSzng Schles. [7983] In unser Genossenschaftsregister ist am 5. September 1944 unter Nr. 5 bei der Spar⸗ und Darlehnskasse, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Märzdorf a. Bober, eingetragen worden, daß die g in „Raiffeisenkasse, eingetragene enossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht“, geändert worden ist. Amtsgericht Löwenberg / Schles., den 21. September 1944.

Löwenberg, Schles. [79³4⁴]

Gn.⸗R. 7 (Lähn). In das Genossen⸗ schaftsregister des Amtsgerichts Lähn ist am 12. September 1944 unter Nr. 7 bei der Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Matzdorf, Kreis Löwenberg i. Schl., eingetragen worden, daß die Firma in „Raiffeisen⸗ kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“, geändert worden ist.

Amtsgericht Löwenberg / Schles.,

den 21. September 1944.

Mährisch-schönberg. [7935] Handelsregister Amtsgericht Mährisch⸗Schönberg, den 25. September 1944.

5 Gn.⸗R. 148. Im 8. schaftsregister wurde bei der Genossen⸗ schaftsfirma „Spar⸗ und Darlehens⸗ kassenverein für Sichelsdorf, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗

tung“, eingetragen:

Es wurden die §§ 1, 3 b Abs. 2, 7 b, 12 c, 13 Abs. 1, 44 Abs. 1, 53 Abs. 2, 55 Abs. 1 und 83 Abs. 1 der Satzungen abgeändert, demnger8 die Genossenschaftsfirma nunmehr: „Raiff⸗ eisenkasse in Sichelsdorf, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haf⸗ tung“, lautet und die Aenderung der übrigen bezogenen Paragraphen innere Verhältnisse der Genossenschaft betreffen.

Magdeburg. [7936]

In unser Ime Enschastasegt ist heute unter Nr. 210 bei der Buchfüh⸗ rungs⸗, Spar⸗ und Creditgenossen⸗ schaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, mit dem Sitz in Barleben, eingetragen, daß die Ge⸗ nossenschaft durch Beschluß der Gene⸗

ralversammlung vom 6. September 1944 8 ist. Magdeburg, 21. September 1944. Das Amtsgericht. Abt. 8.

Magdebwumrg. [7975] In gunser ister ist heutc unter Nr. 307 die schaft Sozialgewerk der DAF. (Hand⸗ werk, Handel und Gewerbe) des Gaues Magdeburg⸗Anhalt eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, mit dem Sitz in Magdeburg, eingetragen worden. Das Statut ist am 26. April 1944 errichtet. Gegen⸗ des Unternehmens ist: Der Zu⸗ ammenschluß der im Gau Magde⸗ burg⸗Anhalt bestehenden Sozial⸗ ewerke für Handwerks⸗, Handels⸗ und ewerbebetriebe zur gemeinschaft⸗ lichen Förderung und Dur hhrane sozialer Einrichtungen und aßnah⸗ men für die den einzelnen Sozial⸗ gewerken angeschlossenen Betriebe, so⸗ weit die Aufgaben über den Rahmen der einzelnen Sozialgewerke hinaus⸗ 8 Die gesamte Tätigkeit der enossenschaft hal⸗ der Zielsetzung der Deutschen Arbeitsfront zu I und sich nach den vom Amt für So⸗ zialgestaltung in Handwerk und Han⸗ del in der Deutschen Arbeitsfront er⸗ 88g Richtlinien zu voollziehen. 23. September 1944. as Amtsgericht. Abt. 8. Posen. [8009] Bekanntmachung. Genossenschaftsregister.

Gn.⸗R. 402. In unser Genossen⸗ schaftsregister ist am 18. September 1944 unter Nr. 402 die durch Statut vom 18. Februar 1944 errichtete Landes⸗ lieferungsgenossenschaft des Korbmacher⸗ handwerks im Reichsgau Wartheland eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung eingetragen worden. Sitz Posen.

Gegenstand des Unternehmens ist: 1. die genteittschaftlich⸗ Uebernahme von Lieferungen und Arbeiten handwerk⸗ licher Art und die gemeinschaftliche Be⸗ schaffung der dazu benötigten Rohstoffe, Halbfabrikate und Werkzeuge und deren Abgabe an die Mitglieder; 2. der Be⸗ trieb aller den vorstehenden Zwecken

unmittelbar oder mittelbar dienenden⸗

Unternehmungen. Posen, den 18. September 1944. Das Amtsgericht. Posen. [8010] Bekanntmachung. Genossenschaftsregister.

Gn.⸗R. 4 Rogasen. Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Rogasen eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht mit dem Sitz in Rogasen. Die Firma lautet künftig: Raiffeisenbank Rogasen eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. §§ 1, 15, 16 Abs. 2 und 5, 39 Abs. 4 und 42 Punkt 6 sind geändert.

Posen, den 21. September 1944.

Das Amtsgericht Posen. [8011] He eweeteset eh⸗ Genossenschaftsregister.

Gn.⸗R. 12 Rogasen. Spar⸗ und Darlehnskasse Goslin eingetragene Genossenschaft mit beschränkter ft⸗ pflicht mit dem Sitz in Goslin. Die Firma lautet künftig: Raiffeisenkasse Goslin eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. § 1 des Statuts ist entsprechend geändert.

Posen, den 21. September 1944.

Das Amtsgericht. Posen. [8012] Bekanntmachung. Genossenschaftsregister.

Gn.⸗R. 5 Pudewitz. Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Pudewitz öee. Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Pudewitz. Die 8. lautet künftig: Raiffeisenkasse Pude⸗ witz eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. § 1 des Sta⸗ tuts ist entsprechend geändert.

Posen, den 22. September 1944.

Das Amtsgericht. 19013]

Posen. Bekanntmachung.

Genossenschaftsregister.

Gn.⸗R. 35 ilehne. Spar⸗ und Wirtschaftsgenossenschaft Rosko einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz: Rosko. Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung sind die §§ 1 (Firma), 3 (Wohnsitz der Mitglieder) und 44 (Geschäftsanteile) geändert. Die Firma lautet jetzt: saeste lennsg⸗ eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht.

Posen, den 22. September 1944.

Das Amtsgericht.

Querfurt. (8014] Bekanntmachung. G

In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 41 Kinderstätte fremdvölkischer landwirtschaftlicher Ar⸗ beitskräfte des Kreises Querfurt ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht in Querfurtz einge⸗

tragen worden. Die Satzung ist am 12. Juli 1944 festgestellt. Gegenstand

des Unternehmens ist der Betrieb von Entbindungs⸗ und Kinderstätten für fremdvölkische landwirtschaftliche Ar⸗ beitskräfte.

Buersutt, den 22. September 1944.

Amtsgericht. Regensburg. (180151 Amtsgericht Regensburg, den 27. September 1944.

In das Genossenschaftsregister wurde heute bei der Fa. „Spar⸗ und Kredit⸗ genossenschaft eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht“ in Regensburg eingetragen: Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 23. September 1944 ist die Genossen⸗

schaft aufgelöst. 88

Rothenburg, O. L. [8016]*

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 32 die durch Statut vom 14. Dezember 1943 in der Fassung vom 13. Juni 1944 errichtete Niederschlesi⸗ sche Obstunterlagen ““ Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz zu Rothenburg / Lausitz ein⸗ getragen worden.

Gegenstand des Unternehmens: Die Verteilung von Obstunterlagen aller Art an die Niederschlesischen Marken⸗ baumschulen.

Rothenburg/ Lausitz, den 28. Sep⸗ tember 1944.

Amtsgericht.

Stolpen, Sachsen. [8018] Die Spar⸗ und Darlehnskasse Rathe⸗ walde eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Rathe⸗ walde und die Spar⸗ und Darlehnskasse Helmsdorf eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in 9 dorf haben sich unter entsprechender Firmenänderung in Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht umgewan⸗ delt. Die Gläubiger dieser 5. schaften haben sich binnen sechs Mo⸗ naten zu melden, wenn sie Befriedigung bzw. Sicherheit ihrer Forderungen be⸗ anspruchen. .

Amtsgericht Stolpen,

den 25. September 1944.

5. Mufterregifter

Hannover. [8075]

In das Musterregister ist am 24. Juli 1944 zur Firma Günther Waguer, Hannover, eingetragen:

M.⸗R. 4 a: Die Schutzfrist ist um weitere fünf Jahre auf fünfzehn Jahre verlängert. .

M.⸗R. 5 a: Die Schutzfrist ist um weitere fünf Jahre auf fünfzehn Jahre verlängert.

M.⸗R. 6a: Die Schutzfrist ist um sieben längert.

Amtsgericht Hannover, den 28. September 1944.

Nürnberg. (8117] Musterregister.

Must.⸗R. 4/6580 Fa. A. W. Faber Castell in Stein b. Nürnberg. Die Schutzfrist ist um weitere fünf Jahre verlägernt. Am 6. September 1944.

Must.⸗R. 4/6582 Fa. A. W. Faber Castell in Stein b. Nürnberg. Die Schutzfrist ist um weitere fünf Fahre verlängert. Am 12. September 1944.

Must.⸗R. 4/6591 Fa. A. W. Faber Castell in Stein b. Nürnberg. Die Schutzfrist ist um weitere fünf Fahre verlängert. Am 22. September 1944. Amtsgericht Nürnberg, 29. Sept. 1944.

7. Koninese und Vergleichssachen

Berlin. s8118] Das Konkursverfahren über den ö 1 8198 verstor⸗ enen neiders Heinrich Scholz, zu⸗ letzt wohnhaft in Berlin N 54, Loth⸗ Fecer Str. 76, ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Berlin, den 27. September 1944. Amtsgericht Berlin. Abteilung 354. Berlin. (8119] Das Konkursverfahren über den Nachlaß der am 14 August 1942 ver⸗ storbenen Sozialrentnerin Martha Wodenthal, zuletzt wohnhaft gewesen Berlin⸗Wilmersdorf, Pariser Str. 19 (bei Brendgen) ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Berlin, den 27. September 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 354.

Berlin. [8120] Das Konkursverfahren über das Vermögen der Fa. Dammert Presse⸗ dienste G. m. b. H. i. L., Berlin⸗Neu⸗ kölln, Hermannstr. 159, ist nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Berlin, den 27. September 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 351.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den 29 * enteil und für den Verlag: Präsident Dr. gela nge in Potsdam, verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den

nud üpecen Frie w een Teil: udo antz i Berlin SW 68 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei

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Berlin, Mittwoch, den 4.

Oktober, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Poftscheckkonto: Berlin 418 21

1944

Deutsches Reich

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Sep⸗

tember 1944.

Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens⸗ mittel für die 68. Zuteilungsperiode vom 16. Oktober bis 12. November 1944 (mit Ergänzungen für die 67. Zutei⸗ lungsperiode).

Anordnung 9/44 des Produktionsbeauftragten für Papier⸗ verarbeitung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗ produktion (Bestellung von Produktionsausschüssen, Ertei⸗ lung von Herstellungsanweisungen und Dringlichkeitsstufen). Vom 30. September 1944. 8 b ekanntmachung 1 zur Anordnung 9/44 des Produktions⸗ beauftragten für Papierverarbeitung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Bestellung von Pro⸗ duktionsausschüssen, Erteilung von Herstellungsanweisungen und Dringlichkeitsstufen). Vom 30. September 1944.

vE“ über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,

eil I, Nr. 46.

u“

Amtliches Deutsches Reich

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungs⸗ kosten im September 1944

„Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt sich für den Durchschnitt des Monats September 1944 auf 141,2 (1913/14 = 100). Sie ist gegenüber dem Vormonat (144,4, wie alljährlich um diese Zeit, zurückgegangen, und zwar um 2,2 vH.

Auf Grund des jahreszeitlichen Rückgangs der Preise für Kartoffeln und Gemüse hat sich die Indexziffer für Ernäh⸗ rung von 143,4 auf 137,4 (— 4,2 vH) gesenkt. Die Index⸗ ziffer für Bekleidung hat von 184,4 auf 185,1 (+ 0,4 vH) an⸗ gezogen. Bei den übrigen Bedarfsgruppen sind keine beson⸗ deren Preisänderungen eingetreten. Die Inderziffern für Heizung und Beleuchtung (122,2) und für Wohnung (121,2) sind unverändert geblieben. Die Indexziffer für „Verschie⸗

denes“ stellt sich im September auf 151,5 (Vormonat 151,3).

Berlin, den 30. September 1944. b Statistisches Reichsamt, Abt. III, Sozialstatistik.

C rster Teil Ergänzungen für die 67. Zuteilungsperiode

5 In der 67. Zuteilungsperiode gilt für die Großabschnitte der Reichsfettkarten für Normalverbraucher und für Jugend⸗ liche von 14—18 Jahren folgende Abgaberegelung: Es können abgegeben und bezogen werden auf Abschnitt B der Reichsfettkarte für Normalverbraucher 125 g Butter, auf Abschnitte B und C der Reichsfettkarte für Jugend⸗ liche von 14—18 Jahren je 125 g Butter.

„Zweiter Teil 1““ Festsetzung der Rationen für die 68. Zuteilungsperiode

Die Lebensmittelrationen der 67. Zuteilungsperiode gelten mit folgenden Ausnahmen auch in der 68. Zuteilungsperiode:

Brot

Normalverbraucher über 18 Jahre erhalten wöchentlich 200 g, Kinder bis zu 6 Jahren 100, g Brot weniger. Die Brotration der 6—18 Jahre alten Versorgungsberechtigten bleibt unverändert. Die Brotzulagen für Lang⸗ und Nacht⸗ arbeiter werden um 200 g wöchentlich erhöht, so daß diese Verbrauchergruppe nach wie vor eine unveränderte Gesamt⸗ brotration von 12 500 g je Zuteilungsperiode erhält. Die Brotzulagen der Schwerarbeiter bleiben unverändert, die der Schwerstarbeiter werden um wöchentlich 100 g gekürzt. Bei den Schwerarbeitern tritt somit nur die Kürzung der Normal⸗ verbraucherration um 200 g wöchentlich ein, während Schwerstarbeiter künftig insgesamt 300 g Brot je Woche weniger erhalten.

Kaffee⸗Ersatz

Die Ration an Kaffee⸗Ersatz wird um 100 g auf 150 g je Zuteilungsperiode gekürzt. Nur die Schwerstarbeiter er⸗ halten auf ihre Zusatzkarten 100 g Kaffee⸗Ersatz, so daß diese Verbrauchergruppe von der Rationskürzung nicht betroffen ist.

8 Nährmittel

Von der unveränderten Gesamtnährmittelration gelangen wie bisher 100 g in Kartoffelstärkeerzeugnissen zur Ver⸗ teilung. Der Teil der Ration in Getreidenährmitteln, der auf T⸗Abschnitte entfällt, wird neu festgesetzt (vgl. im einzelnen den Dritten Teil, Zweiter Abschnitt sowie Anlage 3 mit der neuen Zoneneinteilung).

Altersstufen

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden die

Altersstufen einheitlich wie folgt festgesetzt:

MNApormalverbraucher über 18 Jahre, JZugendliche von 10—18 Jahren (Igd), Kinder von 6—10 Jahren (K), Kleinkinder von 3—6 Jahren (Klh), Kleinstkinder bis zu 3 Jahren (Klst). Demgemäß entfallen bei den Normalverbrauchern die Altersstufen 10—14, 14—18 und 18—20 Jahre in Zukunft.

Marmelade und Kunsthonig

Ihnfolge der Neueinteilung der Altersstufen wird die Aus⸗ abe von zusätzlicher Marmelade bzw. Kunsthonig auch auf die Jugendlichen von 14—18 Jahren ausgedehnt. Die neue lltersstufe der 10— 18jährigen erhält abwechselnd 200 g Narmelade oder 125 g Kunsthonig. Demgemäß gibt es in der 68. Zuteilungsperiode Marmelade und in der 69. Zu⸗ teilungsperiode Kunsthonig. Zum Ausgleich für die Ein⸗ beziehung der Jugendlichen von 14—18 Jahren mußte die

.“ 1““

Erlaß . 1 b 8 1“ 8 1 8 1 8 Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die 68. Zuteilungsperiode vom 16. Oktober bis 12. November 1944 (mit Ergänzungen für die 67. Zuteilungsperiode)

Ration der Kinder von 10—14 Jahren, die bisher je Zu⸗ teilungsperiode 200 g Marmelade und 125 g Kunsthonig zu⸗ sätzlich erhielten, entsprechend gekürzt werden. Kinder von 6— 10 Jahren erhalten in jeder b nach wie vor 200 g Marmelade und 125 g Kunsthonig und Kinder bis zu 6 Jahren lediglich 125 g Kunsthonig.

Speiseöl

Da Speiseöl nur in jeder zweiten Zuteilungsperiode aus⸗

gegeben wird, entfällt in der 68. Zuteilungsperiode die Zu⸗ teilung von Speiseöl. Demgemäß berechtigen sämtliche Mar⸗ garinekleinabschnitte nur zum Bezuge von Margarine.

5

lebrige Rationen 8

Es werden also folgende Erzeugnisse in der gleichen Menge wie in der 67. Zuteilungsperiode verteilt:

Fleisch, Butter, Margarine, Schlachtfette (nur auf Zusatz⸗ karten), Käse (etwaige Sonderzuteilungen sind hierbei nicht berücksichtigt), Quark, Getreidenährmittel, Kartoffelstärke⸗ erzeugnisse und Vollmilch.

Dritter Teil Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelungen Erster Abschnitt 6 8 Brot an die Versorgungsberechtigten

Die neuen Brotrationen sind aus der Anlage 1 ersichtlich. Durch die Neueinteilung der Altersstufen sind die 18—20⸗ jährigen den Normalverbrauchern gleichgestellt worden. Ich habe die Reichsleitung der NSDAP., Hauptamt für Volks⸗ wohlfahrt, gebeten, den Anträgen von Jugendlichen dieser Altersstufe auf Gewährung einer Ausgleichszulage aus den

zu entsprechen.

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der NSV. an Reise⸗ und Gaststättenmarken für Bro

B Abgabe von Brot an Selbstversorger

Die Regelung der Abgabe von Brotgetreide für Selbstver⸗ sorger und die Neugestaltung der Reichs⸗Mahlkarten erfolgt durch besondeven Erlaß.

Die Reichsbrotkarten für Selbstversorger werden wie vor dem 20. September 1943 (vgl. Erlaß vom 24. Juni 1943 II B3 501 —) auf einen Satz von 13,5 kg Backwaren = 11 kg Brotgetreide) in den norddeutschen Gebieten und von 15,3 kg Backwaren (= 12,5 kg Brotgetreide) in den süd⸗ deutschen Gebieten zurückgeführt. Die Neuaufteilung ergibt sich aus der Anlage 2, welche an die Stelle der Anlage 4 des Erlasses vom 31. Juli 1944 II B 1 67 tritt

.“

Riegelung für besondere Gebiete

Die Bestimmungen, wonach die Bewohner von Bayern, Württemberg, Baden, der Westmark und der Reichsgaue Sudetenland, Wien, Kärnten, Niederdonau, Oberdonau, Salz⸗ burg, Steiermark und Tirol⸗Vorarlberg in erweitertem Um⸗ fange an Stelle von Roggenbrot Roggenmehl beziehen können, bleiben in dem bisherigen Umfange bestehen (vgl. Erlaß vom 22, Februar 1943 IIB 1 48 —). Demgemäß können auf die Brotabschnitte la bis IVa der Reichsbrotkarte, der Reichsbrotkarte Igd, der Grundkarte für Normalverbraucher über 18 Jahre und der Grundkarte für Jugendliche von 10—18 Jahren (vgl. nachstehend Teil „Kartenwesen“) sowie auf die Brotabschnitte Ia bis IVa der Zusatzkarten für Schwer⸗

und Schwerstarbeiter an Stelle von je 500 g Brot je 375 g V

Roggenmehl bezogen werden.

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Zweiter Abschnitt Abgabe von Nährmitteln

Die bisher für die Teigwarenabgabe geltenden 6 Zonen werden auf 3 Zonen herabgesetzt, während für die blauen Nährmittelkarten SV/G nur noch 2 Zonen mit unterschied⸗ lichen Teigwarenrationen bestehenbleiben (vgl. im einzelnen Anlage 3). Die Nährmittelabschnitte der Ergänzungskarten (ogl. nachstehend Teil „Kartenwesen“) sind nicht mehr nume⸗ riert.

Dritter Abschnitt . 8

Das Kartenausgabeverfahren wird weiter dahin verein⸗ facht, daß für die Versorgungsberechtigten die bisherigen Ein⸗ zelkarten für Brot, Fleisch, Fett und Nährmittel in Fortfall kommen. An deren Stelle werden von der 68. Zuteilungs⸗ periode ab Lebensmittel⸗Grund⸗ und Ergänzungskarten ein⸗ eführt. Diese Karten enthalten Einzelabschnitte für Brot,

leisch, Fette und Nährmittel in den bisherigen Werten. In der Regel befinden sich die Abschnitte über größere Mengen auf der Grundkarte, während die über kleinere Mengen auf der Ergänzungskarte untergebracht sind. Für jede der 5 Alters⸗ stufen ist eine besondere Grundkarte auszugeben, während nur 2 Ergänzungskarten benötigt werden, und zwar eine für die über 6 Jahre alten Versorgungsberechtigten und eine für, Kinder bis zu 6 Jahren. Die Karten sind wie folgt auszu⸗ händigen: 1 8 An Normalverbraucher . über 18 Jahre Grundkarte Jugendliche von 1“ 10—18 Jahren Grundkarte Jgd für Jugendliche von⸗ 10 18 Jahren

Ergänzungskarte

Kinder von 6— 10 Jahren . . Grundkarte K für Kinder von 6—10 Jahren Kleinkinder von

3—6 Jahren.. Grundkarte Klk

für Kinder von 3—6 Jahren

Grundkarte Klst für Kinder bis

Neben den Sammelkarten sind an die dafür in Betracht kommenden Versorgungsberechtigten die Reichsmilchkarten auszugeben.

Die neuen Grund⸗ und Ergänzungskarten sind nur de Versorgungsberechtigten auszuhändigen. Haben Versorgungs berechtigte nicht alle auf diese Karten zu beziehenden Lebens mittel zu beanspruchen, so haben die Ernährungsämter di jenigen Abschnitte der Grund⸗ und Ergänzungskarten zu ent⸗ werten und abzutrennen, die für die Versorgung des Karten⸗ empfängers nicht in Betracht kommen (z. B. bei Vegetariern die Fleischabschnitte, bei Magenkranken die R⸗Brotabschnitte Landwirtschaftliche Selbstversorger und nichtlandwirtschaftliche Selbstversorger, die in irgendeiner Warenart nicht versor⸗ gungsberechtigt sind (z. B. Selbstversorger in Butter oder in Fleisch und Schlachtfetten), erhalten wie bisher die Lebens mittel⸗Einzelkarten. Da die Zahl dieser Personen im Ver⸗ hältnis zur Gesamtzahl der Versorgungsberechtigten erheblich niedriger und den Landesernährungsämtern bekannt ist, haben diese die Druckaufträge entsprechend kürzen zu lassen. Es wird sich in den meisten Fällen als notwendig erweisen, den Druck der Einzelkarten auf eine kleine Anzahl von Druckereien zu verlagern, weil die Herstellung geringfügiger Auflagen un⸗ zweckmäßig ist. Die Landesernährungsämter haben der Deut⸗ schen Zentraldruckerei umgehend mitzuteilen, in welcher An⸗ zahl nunmehr die Matern der Einzel⸗ und Sammelkarten benötigt werden. Für die 68. Zuteilungsperiode ist dieser Be⸗ darf geschätzt worden.

Kleinstkinder bis zu 3 J

Die Grundkarten für Normalverbraucher und für Jugend liche von 10—18 Jahren sind entsprechend der Zoneneintei lung für Brot mit „Zone I“ und mit „Zone II“* bezeichnet Die einzelnen Ergänzungskarten werden gemäß der neuen Aufteilung der Nährmittelration in Teigwaren und andere Nährmittel in 3 verschiedenen Ausführungen hergestellt (vgl. Anlage 3). Die auch zum Bezuge von Teigwaren berechtigen den Nährmittelabschnitte sind wie bisher mit dem T⸗Aufdruck verfehen. Nur auf diese Abschnitte dürfen Teigwaren abge⸗ geben und bezogen werden. Für die Abgabe und den Bezug von Kartoffelstärkeerzeugnissen sind ausschließlich die mit dem Aufdruck „Stärkeerzeugnisse“ versehenen Abschnitte bestimmt.

Die Grundkarten enthalten außerdem eine Reihe von freien Abschnitten, die mit dem Aufdruck Z und einer laufenden Nummer gekennzeichnet sind. Für reichseinhätliche Zuteilun⸗ gen bleiben die Abschnitte Z 1 bis 3 vorbehalten. Die übrigen freien Abschnitte können von den Ernährungsämtern für ihre Zwecke verwendet und auch mit einem örtlichen Kennzeich⸗ nungsaufdruck (z. B. E. A. Halle) versehen werden.

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