Diese Anordnung tritt Oktober, 1944 in Kraft.
Berlin, den 2. Oktober 1944.
Lucas,
Leiter des Hauptringes „Kunst⸗ und Preßstoffe“ beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.
— 5 E1““
Anordnung 1/44 des Leiters der Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie als Produktionsbeauftragten des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Herstellungsanweisungen für chemische Erzeugnisse) Vom 19. September 1944.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ indung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration
der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der Durch⸗ führungsverordnung vom 6. September 1943 (RGBl. 1
S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers
Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet: “
§ 1
1“ 8
Chemische Erzeugnisse, die zum Zuständigkeitsbereich der
Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie gehören, dürfen nur auf Grund einer Herstellungsanweisung der zuständigen Stellen hergestellt werden. Als Herstellungsanweisung gelten bis auf weiteres auch die früheren Produktionsaufgaben und Produktionsaufträge (Mob⸗Aufgaben). 1168
8 2 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach §§ 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗ straft. Das Antragsrecht gem. § 14 sowie das Ordnungsstraf⸗ recht gem. § 15 dieser Verordnung werden vom Reichsbeauf⸗
tragten für Chemie wahrgenommen.
(1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1945 in Kraft. Gleichzeitig werden im Einvernehmen mit dem Reichsbeauf⸗
tragten für Chemie folgende Anordnungen außer Kraft gesetzt:
Anordnung Nr. 33 des Reichsbeauftragten für Chemie vom 25. März 1942 (RAnz. Nr. 72 vom 26. März 1942),
Anordnung Nr. 35 des Reichsbeauftragten für Chemie vom 1. April 1942 (RAnz. Nr. 77 vom 1. April 1942),
Anordnung VI/43 des Reichsbeauftragten für Chemie vom
6. März 1943 (RAnz. Nr. 54 vom 6. März 1943),
Anordnung X/44 des Reichsbeauftragten für Chemie vom 22. Mai 1943 (RAnz. Nr. 117 vom 22. Mai 1943),
Anordnung XVIII/43 des Reichsbeauftragten für Chemie vom 13. Dezember 1943 (RAnz. Nr. 293 vom 15. De⸗ zember 1943).
(2) Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ ebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet owie — mit Zustimmung des Chefs der Zivilverwaltung — inngemäß auch in Luxemburg. E“
Berlin, den 3. Oktober 1944 “
Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie als Produktions beauftragter des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion.
H. Schlosser.
Anordnung 8
des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle über Aufhebung der Anordnung 60 der Reichsstelle Eisen und Metalle
Vom 4. Oktober 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (RAnz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungs⸗ aufgaben — Planungsamt — angeordnet:
Die Anordnung 60 der Reichsstelle Eisen und Metalle (Um⸗ stellung der Lieferung von Siemens⸗Martin⸗ und Elektro⸗ Stahl auf Thomasstahl) vom 6. November 1942 (RAnz. Nr. 261 vom 6. November 1942) in der Fassung der Berichti⸗ gung vom 3. Dezember 1942 (RAnz. Nr. 285 vom 4. De⸗ zember 1942) tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft.
Berlin, den 4. Oktober 1944. 2 Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. 8 J. V.: Dr. Heise.
Anordnung über, die Festsetzung der Preise für Saar⸗Generator⸗Schwelkols Vom 28. September 1944
Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vier⸗ jahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I1 S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres⸗ plan angeordnet:
§ 1
Als „Saar⸗Generator⸗Schwelkoks“ darf Schwelkoks von nachstehender Beschaffenheit, an die Generatorkraft⸗Aktien⸗ esellschaft und von dieser über ihren nachgeordneten Handel —
Festkraftstoff⸗Großhändler, Tankstellen — an die Verbraucher
zur Verwendung in Generatoren verkauft werden:
Körnung 6—18 mm, Unter⸗ und Ueberkorn zusammen nicht mehr als 15 v. H.; Unterkorn in keinem Falle mehr als 5 v. H. Gesamtwassergehalt höchstens 5 v. H. Aschegehalt höchstens 8 v. H. 8 Verbrennlicher Schwefel höchstens 0,3, v. H. Flüchtige Bestandteile mindestens 10 v. H. estteergehalt höchstens 0,2 v. H. Unterer Heizwert mindestens 7300 kcal kg. Schüttgewicht mindestens 375 kg/m.
für
vv, I Tokio, 4.
Die Preise betragen bei 8 a) Waggonlieferungen frei jeder Emp⸗ fangsstation und bei Abholung ab Werk — Landabsatz . Abgabe ab Lager des Festkraftstoff⸗ Großhändlers
in Behältnissen des Abnehmers.. in Säcken des Lieferers. .. .. Abgabe ab Tankstelle — gesackt in 25⸗kg⸗Papiersäcken —..
b)
48,— RM’t. 56,— R’st.
0) 1,75 RAℳ/25 kg. Ab Lager des Festkraftstoff⸗Großhändlers darf Saar⸗Gene⸗ rator⸗Schwelkoks lose oder in Säcken nur nach sorgfältiger Absiebung abgegeben werden. „Ab Tankstelle darf Saar⸗Generator⸗Schwelkoks nur in den für den Kleinverkauf bestimmten 25⸗kg⸗Säcken abgegeben werden. Die Säcke müssen verschlossen sein und das Firmen⸗ zeichen der Generatorkraft⸗Aktiengesellschaft nebst folgender Aufschrift tragen: ö 25 kg Saar⸗Generator⸗Schwelkoks Verkaufspreis 1,75 Rect.
§ 5 “ die Preisbildung kann Aus⸗
ö
Der Reichskommiffar für
nahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zula oder anordnen. 8 3
Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung erforder⸗ lichen Rechts⸗ und Verwaltungsvorschriften.
(1) Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach der Verkündung in Kraft. *
(2) Soweit vorher Lieferungen von Saar⸗Generator⸗ Schwelkoks durchgeführt und noch nicht abgerechnet worden sind, kann zu den in dieser Anordnung festgesetzten Preisen abgerechnet werden.
Berlin, den 28. September 1944.
Der Reichskommissar für die Preisbildung.
Nichtamtliches Deutsches Reich Der Königlich Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid
Richert, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung
der Gesandtschaft wieder übernommen.
Zum neuen Kreditgesetz Ausführungen von Präsident Lange
Ueber das vom Ministerrat für die Reichsverteidigung mit Wirkung vom 1. Oktober 1944 erlassene Gesetz über das Kredit⸗ wesen machte der Vizepräsident der Reichsbank, Lang e, vor der Presse noch einzelne Ausführungen. Er gab zunächst einen Ueber⸗ blick über die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, daß die Forderung nach einer Bankenaufsicht bis auf die Jahrhundertwende zurück⸗ gehe, als seinerzeit verschiedene Bankinsolvenzen das deutsche Wirt“ schaftsleben stark bnunruühigt hätten. Auch mit der Bankenenquete 1909 seien Forderungen nach einer strafferen Beaufsichtigung hervorgetreten jedoch habe bis 1931 eine direkte staatliche Aufsicht lediglich für die öffentlichen Geldinstitute und hier vornehmlich für die Realkreditbanken bestanden. Die staatliche Bankenaufsicht habe im allgemeinen bei den Ländern gelegen, das Reich habe nur Teilaufsichtsfunktionen ausgeübt. Einen endgültigen Wechsel habe die schwere Krisenzeit um 1931 gebracht, zumal als sich heraus⸗ gaen hatte, daß die Banken hier allzu leichtfertig gearbeitet hatten und nur mit Hilfe des Reichs wieder saniert werden onnten. Das daranfhin erlassene Gesetz sah die Einführung einer allgemeinen Bankenaufsicht vor, die von einem Kuratorium aus⸗ geübt wurde, der namentlich der Präsident der Reichsbank und der Reichskommissar für das Bankgewerbe angehörten. Die aus⸗ übende Funktion mußte bei der Reichsbank liegen, da diese die letzte Liquiditätsreserve für die Wirtschaft darstellt. Das Kura⸗ torium selbst war berechtigt, dem Reichskommissar bestimmte Wei⸗ sungen über seine Funktion zu erteilen. So blieb es etwa bis 1939. Dadurch, daß der Reichswirtschaftsminister auch gleichzeitig Präsident der Reichsbank wurde, gingen die Funktionen der
Reichsbank als zentrale Anfsichtsbehörde der Banken zwangsläufig
auf den Reichswirtschaftsminister bzw. sein Ministerium über.
Es habe, so führte Präsident Lange weiter aus, schließlich im Zuge einer natürlichen Entwicklung gelegen, wenn mit einer ver⸗ stärkten Kriegsfinanzierung auch die Reichsbank wieder mehr als Aufsichtsbehörde auf dem Kreditsektor eingeschaltet wurde. Man habe dies etwa vom April 1942 ab dadurch getan, daß auch die Reichsbankanstalten miteingebaut wurden, und zwar dergestalt, daß die Kreditinstitute ihre Bilanzen und sonstigen Unterlagen, aus denen der Status der betreffenden Anstalt erkennbar war, den Reichsbankfilialen in doppelter Ausfertigung einreichen mußten, die ihrerseits wieder diese Unterlagen an die Zentrale weiterleiteten, von der sie dem Reichswirtschaftsminister bzw. dem Reichsaufsichtsamt zugingen. 3
Mit der Einführung der Maßnähmen zur totalen Kriegsfinan⸗ zierung habe sich diese ganze Apparatur aber als zu schwerfällig erwiesen; es seien insbesondere hinsichtlich der jeweiligen Zu⸗ ständigkeit Zweifel aufgetreten, da drei maßgebende Stellen auf dem Kreditsektor eingeschaltet waren, nämlich das Reichswirt⸗ schaftsministerium, die Reichsbank und das Reichsaufsichtsamt für das Kreditwesen. Man wollte in jedem Falle nunmehr zu einer klaren Abgrenzung der Aufgaben kommen. Diese Klarheit habe
man durch das neue Gesetz über das Kreditwesen geschaffen, das vom Ministerrat für die Reichsverteidigung mit Wirkung vom 1. Oktober erlassen wurde und zunächst die Auflösung des Reichs⸗ aufsichtsamts vorsieht. Dem Reichswirtschaftsministerium sei der Charakter eines funktionellen Hoheitsträgers gegeben, während die geschäftsmäßigen und banktechnischen Funktionen der Reichs⸗ bank zugewiesen seien. Für die Kreditinstitute bedeute dies eine große Vereinfachung, weil die Zuständigkeit klar erkennbar ist.
Die Reichsbankfilialen übersenden nunmehr die Unterlagen, die,
ihnen von den Kreditbanken zugehen, in einfacher Ausfertigung direkt an die Reichsbank in Berlin. Hierdurch sei, wie Präsident Lange weiter hervorhob, der Schriftwechsel wesentlich vereinfacht worden, die Reisen nach Berlin seien überflüssig, kurz die gesamte Verwaltung sei wesentlich vereinfacht worden, zumal auch der ge⸗ samte Schriftverkehr der Reichsbank mit dem Reichsaufsichtsamt fortfalle. Der Unterbau der Reichsbank sei, wie noch besonders hervorgehoben wurde, ausgezeichnet, in der Leitung der Filialen säßen Männer, die das Kreditwesen von Grund auf kennen und das nötige Verständnis für die Belange des privatéen Banksektors aufbrächten. Der Zweck, daß Personal eingespart würde,“” sei er⸗ reicht worden. Die Bankenaufsicht sei auf eine völlig neue Grund⸗ lage gestellt und bedeute eine absolute Verbesserung. Präsident Lange hob noch hervor, daß das betriebliche Vorschlagswesen, auf das es gerade auf dem Kreditsektor stark ankomme, in der Reichs⸗ bank sehr gut funktioniere, es sei bei den Banken gewissermaßen obligatorisch. Daß die Aufsicht auch für die Sparkassen und Ge⸗ nossenschaften gelte, sei selbstverständlich. In der Pravxis sei es nun
Iso, daß bei der Reichsbank eine Abteilung „Bankenaufsicht“ ein⸗
gerichtet sei, deren Leitung Reichsbankdirektor Dr. Müller habe.
Vom Reichswirtschaftsministerium machte Ministerialdirektor Dr. Riehle einige Ausführungen, wobei er besonders das We⸗ sen der Bankaufsicht darin erblickte, daß innerhalb der beteiligten Stellen ein harmonisches Verhältnis bestünde. Wesentlich sei, daß alle Stellen personell so gering wie nur möglich gehalten würden, wie es auch nach außen hin durch die Zweiteilung zum Ausdruck kommen solle. Der Sinn des Gesetzes gehe dahin, daß alle Fragen des Hoheitscharakters, also die reinen Lenkungsmaßnahmen vom RWM ausgingen, während alles andere bei der Reichsbank liege. Das Zustandekommen des neuen Gesetzes set nicht leicht gewesen, weil sich die Aufsichtsbehörden bisher aus den einzelnen Landes⸗ aufsichtsstellen zwangsläufig entwickelt hätten, insbesondere sei dies bei den Sparkassen der Fall gewesen; es habe eben ein ein⸗ heitliches Reichsgesetz hier gefehlt. Für einzelne Geldinstitute auf dem ländlichen Kreditsektor sei in gewissen Fällen das Reichs⸗ ministerium für Ernährung und Landwirtschaft zuständig, während das Finanzministerium auf einigen Gebieten des Kapitalmarktes und der Zinspolitik gewisse Funktion ausübe. Ueber eine even⸗ tuelle Kontrolle der Reichsbank über den unbaren Zahlungsver⸗ kehr wurde noch mitgeteilt, daß solche Maßnahmen zur Zeit zurück⸗ gestellt seien, doch werde die Reichsbank später eine Koßtrolhe auch über das Giralgeld übernehmen. G
Wirtschaft des Auslandes
Behinderte Roheisenerzeugung in Spanien Madrid, 4. Oktober. Nach halbamtlichen Mitteilungen ist die Roheisenerzeugung in Spanien noch immer behindert. In der Viscaya belief sich die Roheisenerzeugung im Juni auf 28 097 t, im Juli auf 29 209 t und im August auf 25 615 t. Entsprechend ging auch die Rohstahlerzeugung von 33 143 t im Juni und 33 421 t im Juli auf 23 211 t im August zurück.
9
Abnehmender Arbeitseinsatz in der schweizerischen Landwirtschaft Zürich, 4. Oktober. Der Arbeitseinsatz in der schweizerischen Landwirtschaft betrug im Juli 1944 insgesamt fast 27 000 und im August noch über 23 000 Arbeitskräfte. Die Abnahme gegen⸗ über dem Vormonat entfällt beinahe ausschließlich auf Kategorie der Schüler und Studenten, von denen im Juli gegen 6000, im August aber nur noch etwa 2000 Landdienst leisteten.
Liquiditätszunahmen bei den japanischen Provinzbanken Oktober. „Oriental Economist“ bespricht in einem Artikel die schnelle Zunahme der Depositen bei den japanischen Provinzbanken gegenüber der Verlangsamung dieser Bewegung bei den Großbanken. Das Blatt sagt, daß die Zunahme der Depositen bei den Großbanken geringer werde, während die Depo⸗ siten bei den Provinzbanken von Monat zu Monat ein Mehr⸗ faches der gleichen Zeit des Vorjahres betrügen, wenn sich auch die Vergleichsbasis durch die Zusammenlegungen im Bankgewerbe geändert hätten. Es werden 80 Provinzbanken in diesem Jahr mit 84 Banken in der gleichen Zeit des Vorjahres verglichen; dabei wird festgestellt, daß die Provinzbank⸗Depositen im April um 529 Mill. Yen zunahmen gegen 218 Mill. Yen im April 1943 im Mai um 909 Mill. Yen stiegen gegen 437 Mill. Nen im Mai 1943, im Juni dann um 779 Mill. Yen zunahmen gegen 447 Mill; YDen im Juni 1943 und im Juli sogar eine Zunahme um 790 Mill. Yen aufweisen gegen nur 16 Mill. Yen im Juli 1948. Als Gründe für diese Entwicklung werden angegeben: .Mit der Erhöhung der Lebensmittelerzeugung wachse die Geldeinnahme der Bauern. 2. Die Zunahme der industriellen Aktipität in städten und auf dem flachen Lande. Die Abwanderung der Depositen von den Großstädten in die Provinzstädte infolge der Evakuierungsbewegung.
den Provinz⸗
die
Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Amsterdam —,— G., 989 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 „ G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon 17,15 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.
4. Durch die erfolgte Aenderung des Bankgesetzes vom August 1948, die den Handelsbanken erlaubt, Sparkonten anzu⸗ nehmen, hätten die Zusammenlegungen von Sparbanken und Handelsbanken zugenommen; besonders in der Provinz habe die Zahl der Filialen der Provinzbanken zugenommen. Daraus erkläre sich auch, daß die Zusammensetzung der Depo⸗ siten der Provinzbanken sich wesentlich verändert hat.
Während früher die kurzfristigen Depositen eine Hauptrolle
spielten, wachse jetzt der Prozentsatz der mittelfristigen. Die Aus⸗ leihungen der Provinzbanken gingen jetzt vorwiegend an die Kontrollkörperschaften. 50 % der Depositenzunahme werde in Regierungsbonds angelegt und der Rest in Obligationen der Industriebank, der Kriegszeitfinanzierungskasse und in Gesell⸗ schaftsobligationen.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
London, 4. Oktober. (D. N. B.) New York 4,02 ½. — 4,03 ½, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 —- 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Sktockholm 16,85 — 16,95. Lissabon —,—. Rio dée. Janeiro 82,84 ½ — ⁄16. 2
Zürich, 4. Oktober. (D. N. B.) 111.40 Uhr.] Paris 7,75 London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B., Madrid 39,75, Holland 229 %, Berlin 172,50, Lissabon 17,01 ½, Stockholm 102,62 ½, Oslo 98,62 %, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½%, Prag 17,20, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,57 ½, Helsinti 8,70, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 98,50, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 4. Oktober. (D. N. B.) London 19,34, New VYort 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83 Sofia —,—. Mabdrid —,—, Bukarest —,—
Stockholm, 4. Oktober. (D. 2. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., — Plätze 97,00 G., 97,80 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B. B., Helsink Kanada 3,77 G., 6⸗
Alles Briefkurse.
229,50 B.,
9
8
(D. N. B.) Silber Barren prompt 28,50,
London, 4. Oktober.
Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/,—,
1 88
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 223 vom 5. Oktober 1944. S. 3
“
un ersuchungs⸗ und Straffachen, 2 Üve r-Fess, üten ned 38. Aufgebote.
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung ufw. von Wertpapieren,
8. Kommanditgesellsschaften auf Aktien,
8 Arktiengesellschaften, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, . 12, Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und
nvalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,
3. Aufgebote
[8126] Aufgebot.
Das Bergamt in Schmalkalden hat gemäß § 5 des thür. Gesetzes über Bergwerksabgaben vom 22. 12. 1923, 9. 7. 1924 (Gesetzsammlung für Thü⸗ ringen 1924, S. 329) das Aufgebots⸗ verfahren zur Entziehung des Berg⸗ werkseigentums der Gewerkschaft „Hor⸗ tensia“, Sitz Gotha, an den im Amtsgerichtsbezirk Ohrdruf gelegenen Grubenfeldern „Mutterglück 19 und 20“ beantragt, weil ein Vertreter oder Repräsentant der Gewerkschaft nicht vorhanden sei. Das Bergamt hat die 1931 ausgesprochene Bestellung des Eugen Abresch in Neustadt a. d. H. zum vorläufigen Repräsentanten am 10. 8. 1944 widerrufen. Aufgebots⸗ termin hierzu, wird vor dem Amts⸗ gericht in Weimar auf Freitag, den 21. Dezember 1944, vorm. 11 Uhr, Zimmer 114, anberaumt. Wer an den genannten Grubenfeldern Rechte gel⸗ tend machen will, hat diese spätestens in dem Aufgebotstermin anzumelden, sonst wird der Gewerkschaft an den Grubenfeldern das Bergwerkseigentum entzogen. —
eimar, den 27. September 1944. Das Amtsgericht. Abt. III.
[8128] Aufgebot. 1
Am 6. Januar 1943 ist in Hamburg der früher in Wien wohnende Haupt⸗ mann a. D. Alfons August Jacob Holz⸗ mann, geb. am 4. Februar 1888 zu Wien, verstorben. Alle Gläubiger des Vorge⸗ nannten werden hiermit aufgefordert, ihre Forderungen binnen 6 Monaten beim Amtsgericht — Nachlaßgericht — Hamburg zu den Aktenzeichen 74 VI. 5126/43 anzumelden. Rechtsanwalt Dr. Herbert Bichmann,
Hamburg 1, Schauenburger Str. 37.
[8127] Oeffentliche Aufforderung. 4 a VI. 93. 44. — Der Maschinist Hermann Knüppelholz ist am 15. Ja⸗ nuar 1944 in Berlin⸗Köpenick, Mahls⸗ dorfer Straße 99, seinem letzten Wohn⸗ sitz, gestorben. Da ein Erbe nicht er⸗ mittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zu⸗ stehen, hiermit aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 1. Januar 1945 bei dem unterzeichneten. Gerichte anzu⸗ melden, andernfalls wird feestgestellt werden, daß ein anderer Erbe als das Land Preußen nicht vorhanden ist. Berlin⸗Köpenick, 26. Sept. 1944. Amtsgericht Köpenick. Abt. 4 a.
[8129] Beschluß.
Am 5. Mai 1944 ist in Köln⸗Ehren⸗ feld der zuletzt in Hersfeld wohnhaft ewesene Rentner Heinrich Josef eelig, deutscher Staatsangehöriger, verstorben. Die Ehegattin Sophie geb. Lotz ist bereits am 20. 12. 1927 ver⸗ storben. Das einzige Kind und sämt⸗ liche Verwandten haben die Erbschaft ausgeschlagen. Diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte bis zum 1. Dezember 1944 bei dem unter⸗ zeichneten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe⸗ als der Preußische Staat nicht vorhan⸗ den ist. Ein reiner Nachlaß ist vor⸗ aussichtlich nicht vorhanden.
Amtsgericht Hersfeld, 28. 9. 1944.
IV 81/44.
[8130]
Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Langen vom 20. Sept. 1944 wurde in der Aufgebotssache der Frau Johanna Kupezyk geb. Caille in Offen⸗ bach a. M., Roonstr. 16, jetzt Hinden⸗ burgring 55, als Generalbevollmäch⸗ tigte des Josef Israel Kupezyk, der Hypothekenbrief über die in Abt. III unter Nr. 3 auf Dietzenbach, Blatt 1806, Eigentümer: a) Schlosser Georg Amon II. in Dietzenbach zu ½, b) dessen Ehefrau Katharina geb. Weilmünster zu ½ für den Fabrikanten Josef Kupezyk in Offenbach a. M. eingetra⸗ gene, mit jährlich zu 1 vom Hundert über den Reichshankdiskontsatz ab 15. Mai 1937 vexzinsliche Darlehns⸗ forderung von 1000 — eintausend — Goldmark, eine Goldmark gleich dem Preise von ⁄½ ο0 g Feingold, für kraftlos erklärt. Die Kosten des Auf⸗ ebotsverfahrens werden der Antrag⸗ tellerin auferlegt.
Langen, den 20. September 1944.
Das Amtsgericht.
[8221] —
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 28. September 1944 ist der Andreas Waldemar Block, geboren am 15. Dezember 1897 zu Taschominska⸗ Kempa, ohne letzten Wohnsitz im In⸗ lande, Angehöriger des ehemaligen pol⸗ nischen Staates, kriegsvermißt als Sol⸗ dat des ehemaligen polnischen Heeres, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 10. Oktober 1939 festgestellt worden. — 455 II 225. 43.
Berrlin, den 28. September 1944.
Amtsgericht Berlin.
[8186] Oeffentliche Zustellungen.
4. Oeffentliche Zustellungen
Es klagen: 1. Umsiedler Georg v. Tiesenhausen, Paris 1, 141 rue Saint Honoré, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. K. Geschke, Berlin, Kurfürstendamm 219, gegen Irene von Tiesenhausen geb. Berens, früher in Nizza, 12 rue d'’'Iglia — 241. R. 155. 44 „ 2. Adrienne Maria Bouchaut geb. Polspoel, Berlin, Hoch⸗ bahn Schlesisches Tor, Lager Torkrug, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rumpel, Berlin⸗Niederschöneweide, Brückenstr. 1, gegen Schiffer Jan Franziskus Bouchaut, früher Holland — 241. R. 63. 44 —, 3. Schlosser Vin⸗ zent Saelen in Schulzendorf, Kr. Teltow, Adolf⸗Hitler⸗Allee 70, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Stads⸗ holt, Berlin, Lothringer Str. 6, gegen Godelieve Saelen geb. Degryse, früher in Berlin — 241. R. 441. 44 —, 4. Me⸗ chaniker Martin Behrens, Berlin⸗ Schöneberg, Gutzkowstr. 7, z. Zt. Bad Liebenstein, Theaterstr. 3, Fa. Tele⸗ funken, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Kauth, Berlin, Potsdamer Str. Nr. 91, gegen Edith Behrens geb. Eth⸗ well, Talbot, Glamorganshire, England
211. R. 471. 44 —, 5. Gerda Koch geb. Dietrich, Berlin, Wilhelmstr. 138, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Thiele, Berlin, Großbeerenstr. 4, gegen Willi⸗Heinz Koch, Berlin⸗ Spandau — 222. R. 514. 44 — mit den Anträgen auf Ehescheidung. Die Klä⸗ ger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Berlin, Grunerstraße, und zwar: zu 1 auf den 5. Dezember 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 2 auf den 21. Dezember 1944, 10 Uhr, Zimmer Nr. 245, zu 3 auf den 19. Dezember 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 4 auf den 6. Dezember 1944, 10 Uhr, Zimmer Nr. 253, zu 5 auf den 18. Dezember 1944, 12 Uhr, Zimmer 244, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Berlin, den 30. September 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[8224] Oeffentliche Zustellung.
2. R. 61/44. Der Arbeiter Ladislaus Zon in Weichsel Nr. 200, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. FJirasek in Teschen, klagt gegen seine Ehefrau Viktorie Zon, geb. Urbas, früher in Wieprz, Kreis Savybusch, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalt, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Teschen, Töpferstraße Nr. 8, II. Stock⸗
vember 1944, 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen und etwaige gegen die Behauptungen des Klägers vorzubringenden Einwendun⸗ gen und Beweismittel 1e durch den zu bestellenden Anwalt dem Gericht in einem Schriftsatz mitzu⸗ teilen. Teschen, den 28. September 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
7. Arktien⸗ gesellschaften
[8225]
Der Vorstand der Böhmischen Union⸗ Bank, Prag, hat am 27. September 1944 einstimmig beschlossen, an die Ak⸗ tionäre von dem Gewinn des Ge⸗ schäftsjahres 1943 eine 6 %ige Gesamt⸗ dividende von K 24,— brutto für je eine Aktie zu nom. K 400,— vorschuß⸗ weise zur Auszahlung zu bringen.
Diese Dividende wird nach Abzug der 15 N"igen Kapitalertragsteuer, vom 29. September 1944 angefangen, gegen Vorlage des Dividendenscheines Nr. 3. für das Geschäftsjahr 1943 an den Schaltern der
Böhmischen Union⸗Bank in Prag so⸗
wie aller Filialen und Exposituren,
Deutschen Bank in Berlin und
Reichenberg,
Creditanstalt⸗Bankverein in Wien ausgezahlt.
Prag, den 27. September 1944.
Der Vorstand.
10. Gesellchaften m. b. H.
[8226]5 Bestätigungsvermerk. 1G
Es wird festgestellt, daß nach pflicht⸗ gemäßer Prüfung durch die von dem staatlichen Gemeindeprüfungsamt bei dem Regierungspräsidenten in Merse⸗ burg beauftragte Wirtschaftsberatung. A. G., Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Berlin, nach dem abschließenden Er⸗ gebnis auf Grund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen sowie der er⸗ teilten Aufklärungen und Nachweise die Buchführung und der Jahresabschluß der 8
Bau⸗ und Kleinsiedlungsgesellschaft
„Sachsen“ GmbH. in Merseburg⸗
für das Geschäftsjahr 1943 den gesetz⸗ lichen Vorschriften entsprechen, und daß im übrigen auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes wesentliche Beanstandungen nicht ergeben haben.
Merseburg, den 14. September 1944. Der Leiter des staatlichen Gemeinde⸗ prüfungsamtes bei dem Regierungs⸗
präsidenten in Merseburg. Freiherr von Mirbach,
werk, Zimmer Nr. 133, auf den 27. No⸗
[8141]. Bilanz zum 31.
Landrat z. D.
15. Verschiedene Bekanntmachungen Staatliche Kreditanstalt Oldenburg-Bremen.
Dezember 1943.
Aktiva.
1. Kassenbestand, einschl. von Reichsbank und Postscheckguthaben 2. Wertpapiere, soweit sie nicht unter 3 und 11 aufzuführen sind:
a) Schatzanweisungen, Anleihen und des Reiches und der Länder. b) sonstige Wertpapiere... . .
In der Gesamtsumme 2 enthalten: Wertpapieré 3u Deckung der Hypothekenpfandbriefe und Schuldverschreibungen
622 804, — H. Kh. 3. Eigene Hypothekenpfandbriefe, bungen und sonstige J . . Bankguthaben.. . Sonstige Forderungen .. 63. Hypotheken, davon: a) Deckungshypotheken . b) Rentenbankkreditanstaltshypotheken c) Zusatzforderungen nach der Ver vom 27. September 1932, davon Deckung bestimmtmttt .. d) sonstige Hypotheen Kommunaldarlehen:
a) in das Deckungsregister eingetragene Kom⸗
munaldarlehen 1.“ b) Rentenbankkreditanstaltsdarlehen c) sonstige Kommunaldarlehen . Sonstige langfristige Ausleihungen: a) Darlehen gegen Schiffspfandrechte p) sonstige Darlehen... 9. Zinsen von Hypotheken, Kommunaldar fristigen Ausleihungen: im
0 61760
a) Hypotheken..
b) Kommunaldarlehen
c) Rentenbankkreditanstalts⸗ Hypotheken und Darlehen.
d) sonstige langfristige Aus⸗ leihungßen.
Kommunalschuldverschrei⸗ Schuldverschreibungen
8 anteilige . 625 357,25 . 123 034,64 —,
21 872,71 3 318,75
I583,55 50 733,
R. Nℳ - 199 549
Schuldbuchforderungen 7 900 214,88 2 248 797,33
(Nennbetrag 59 274 ,16 731 826 02 157 395 08 . 84 594 249,05 . 1 9938 405,19 ordnung. sind zur 4 864 986,68 17 623 516,32
29 564 313,02 4 714 215,07 9,335 273,37
3 854 666,66
„88 1 819 431,30
lehen und sonstigen lang⸗ Dezember
fällige v rückst.
80 387,02 1,—
30,45 1,—
16,20
36 824 019
Durchlaufende Kredite (nur Treühandgescase.) “
Außerdem Entschuldungsdarlehen 6 043 951,39 RH. ℳ. 8 8 „Beteiligungen (§ 131 Abs. 1 A II Nr. 6 des Aktiengesetzes), da⸗ 8
von sind Beteiligungen bei anderen Kreditinstituten 1 150 357,85
Reichsmark 1
1 683 796
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
12. Grundstücke und Gebäude:
b) sonstige „ .. Abschreibung 360,— R. ℳ
15. In den Aktiven sind enthalten
1. Anleihen im Umlauf: a) 4 ½ 00 ige Hypothekenpfand⸗ JI“ 4 %ige Hypothekenpfand⸗ briefe 3
. .
13. Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung . Zugang 275,70 R.ℳ, Abschreibung 275,70 14. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.
Passiva.
a) dem eigenen Geschäftsbetrieb dienende 1.125 550,— Abschreibung 120 450,— R.ℳ
2 9½% 20 272
a) Forderungen an Konzernunternehmen 1 678 468,79 Rℳ,
b) Ausweispflichtige Forderungen an Mitglieder d. Vorstandes, an Geschäftsführer und andere Personen und Unternehmen gemäß gesetzlichem Formblatt vom 29. 9. 1937 (einschl. der unter Passiva 11 und 12 enthaltenen) 205 714,44 H. ℳ.
23 240,—
54
Summe der Aktiva
8
b) 4 ½ ige Kommunalschuld⸗ verschreibungen .... 4 % ige Kommunalschuld⸗ verschreibungen ...
26 810 000,—
0) 4 % ig 2. Aufgenommene Darlehen:
3. Verbindlichkeiten:
b) sonstige Verbindlichkeiten:
Kreditinstituten ...
05. Stammkapitak.. . ... 6. Rücklagen nach § 11 KWG.:
8. Rückstellungen: b) sonstige Rückstellungen..
Hypothekenpfandbriefe .
11. Reingewinn ..... 12. Verbindlichkeiten aus
Aktiengesetzes) 36 600,— R. ℳ
bis 3) 157 370 887,47,
bb) andere Verbindlichkeiten
4. Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte) . Außerdem Entschuldungsdarlehen 6 043 951,39 R. ℳ.
a) Rentenbankkreditanstaltsdarlehen b) sonstige Darlehehn . .
aa) Verbindlichkeiten gegenüber
. 3 319 869,24 3 371 519,1
Reichsmarkschuldverschreibungen — d) unverzinsliche Schuldverschreibungen nach der Verordnung vom 27. 9. 1932 .
a) verloste und gekündigte Hypothekenpfandbriefe, Kommunal⸗ und sonstige Schuldverschreibungen
51
2 *.O
664 530,81
6 670 855,92 37 245 873,39
156 308,24
649,87 b
f) sonstige Anleilen.
Kommunalschuldverschreibungen. Liquidationsschuldverschreibungen Reichsmarkschuldverschreibungen. Rentenbankkreditanstaltsdarlehen
a) gesetzliche Rücklage — Sicherheitsrücklage b) sonstige Rücklagen nach § 11 KWG.. — 7. Mehrerlös aus der Ausgabe von Hypothekenpfanoͤbriefen und Kommunalschuldverschreibungen über den Rückzahlungsbetrag
a) Pensionsrückstellungenn . .527 702,84
9. Zinsen von Anleihen im Umlauf und aufgenommene Darlehen: anteilige
..1 276 498,— 268 100,—
11121
4 100 000,—
9 /
90 717,09
fällige 52 007,59 17 711,50 2 407,85 5 23,70 31 715,— —,— 3 711,80 —,—
2
—,—
[580 027,80
759 72—
55,87
10. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienn... Bürgschaften, Wechsel schaften sowie aus Gewährleistungsverträgen (§ 131 Abs. 7 des 13. Eigene Indossamentsverbindlichkeiten R. ℳ —,— 14. In den Passiven sind enthalten: a) Gesamtverpflichtungen nach § 11 Abs. 1 KWG. (Passiva 1
b) Gesamtes haftendes Eigenkapital nach § 11 Abs. 2 KWG. (Passiva 5 und 6) 10 100 000,— R.Aü.
Gewinn⸗ und Verlustrechnung
und Scheckbürg⸗
Summe der Passiva
170 784 7239
1“
108 926 330
R.ℳ
1 148 790—
““
43 916 729
9 445 350 000
zum 31. Dezember 1943.
—
1. Zinsen von: a) Hypothekenpfandbriefen
3. Soziale Abgaben 4. Steuern und Abgaben: b) sonstige
b) auf sonstige Grundstücke
7. Alle übrigen Aufwendungen 8. Gewinn des Geschäftsjahres
von: a) Hypothekn b) Kommunaldarlehen.
Darlehnsgeschäst.. . 4. Erträge aus Beteiligungen . 5. Außerordentliche Erträge.. 6. Sonstige Erträge .
„ %
Bremen, den 11. April 1944.
Beanstandungen nicht ergeben. Hamburg, den 31. Juli 1944.
v
1495 177
5. Abschreibungen und Wertberich a) auf Bankgebäuudeͤ.:,
c) Rentenbankkreditanstaltshypo d) sonstigen langfristigen Ausleihungen . 2 2 2 ⸗ 22, 2* „ — —
2. Andere Zinsen, soweit sie die Aufwandszinsen übersteigen 3. Darlehnsprovisionen und andere einmalige Einnahmen aus dem
tigungen:
c) auf Betriebs⸗ und Geschäftsausst d) auf Kapital⸗ und Zinsforderungen 6. Zuweisung an die Sicherheitsrücklage
0
8 2 2
Treuhand⸗Vereini Steinrücke, Wirtscha
b) Kommunalschuldverschreibungen. c) sonstigen Schuldverschreibungen. d) Rentenbankkreditanstaltsdarlehen e) sonstigen Anleihin
2. Gehälter und Léöhne
2 2
Aufwendungen.
a) vom Einkommen, vom Ertrag und vom
82
attung
Erträge. 1. Zinsen (einschl. besonders vereinbarter Verwaltungskostenbeiträge)
theken und Darlehen
Summe
3 309 235,31 1 081 775,—
246 552,98 1 860 522,50
. . 2 .
Vermögen 359 303,33 16 042,35
. 120 450,— 6C6“ 275,70
2 „ „ „ „ „, 2„ 2„
. 2 9 6 6 5 9 55 5656
. „ „ 86 98 9 9 5
Aufwendungen
.. „ 6 027 949,48
. 1 666 301,35 276 335,95 315 388,12
6 6 9 98 90 2. 92
2 8 98 6.86 5 au 66 89 19u 8 0 282 55 95 9 5 11““ 9. 9 9
Summe der Erträge
Spark.
ung Aktiengesellschaft. isprüfer.
ppe.
x. Hotzel.
.100 454,42
6 498 085 8
31 5281
Der Vorstand der Staatlichen Kreditanstalt Pldenburg⸗Bremen.
Haschenburger.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmaͤßigen Prüfung
der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen des Betriebes sowie der
Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschlut und der Jahresbericht, soweit er den Jahresabschluß erlüutert, den gesetlichen
m übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des
Grurd —
434 489 51
8