1944 / 227 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Oct 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 226 vom 9. Oktober 1944. S. 4

Zentralbandelsregisfter

1. Handelsregister,

2. Güterrechtsregister,

3. Vereinsregister, 4. Genossenschaftsregister,

5. Musterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,

7. Konkurse und Vergleichsfachen, 8. Verschtebenes.

1. Handelsregifter

8₰ die Angaben in ( ) wird eine Gewähr r die Richtigkeit seitens der Register nicht übernommen.

Berlin. G [8143] „Amtsgericht Berlin. Abt. 551. Berlin, 19. September 1944. Veränderungen: 4 89 248 Chemische Werke Zimmer o·. Die Gesamtprokura des Paul Wieden⸗ hoeft ist erloschen. à 102 584 Gebau Gesellschaft für ma⸗ schinelle Bauflächenbearbeitung Jacobs & Pungs. * Die Einzelprokura des Paul Wieden⸗ hoeft ist erloschen. A 104 769 Dipl.⸗Ing. Ernst Huf⸗ schmidt, Technisches Dürs Die Einzelprokura des Hans Schir⸗ mer ist erloschen. 88

Berlin. [8144] Abt. 552. Berlin, 19. September 1944. A 88 337 Primus Traktoren⸗Gesell⸗ schaft Johannes Köhler & Co. Kom⸗ manditgesellschaft. Die eingetragene Kommanditeinlage ist infolge Amtslöschung verringert. Berlin. [8145] Abt. 552. Berlin, 25. September 1944. 8 Veränderung: A 90 829 Papierhandlung, Mal⸗ u. Zeichen⸗Utensilien Otto Ebeling. Die Prokura des Otto Ebeling ist rloschen.

Berlin, 26. September 1944. Veränderung: A 104 545 Hans Scheler, Ingenieur⸗ üro. Die Prokura der Doris Scheler ist

[8147] Berlin, 28. September 1944. Veränderung: B 59 633 Betriebsmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Prokura für Willy Nitzschke ist rloschen.

Zerln. [8148] Abt. 564. Berlin, 28. September 1944. 9 Veränderung:

B 58 141 Ulag Unterkunftslager⸗Ge⸗ ellschaft des Handwerks mit beschränk⸗ er Haftung.

Die Prokura für Rudolf Markewitz ist erloschen.

remen.

Nr. 42.) Handelsregister Amtsgericht Bremen. Bremen, den 29. September 1944.

Veränderungen:

D 446 II Deutsche Kohlenhandels⸗ esellschaft Lüders, Meentzen & Co., Se. (Langenstraße 104 106).

Bei den Kommanditisten und in deren Beteiligung sind Veränderungen eingetreten. Die Einlagen von 20 Kom⸗ manditisten sind herabgesetzt.

H.⸗R. A 3634 F. W. Buchmeyer, Bremen (Knochenhauerstraße 39/40).

An Klaus Heinrich Madtstedt in Bremen ist Einzelprokura erteilt.

ruchsal. [8150] Handelsregistereintrag A 5 Nr. 59 Firma Karl Lampert, Möbelfabrik in Bruchsal. Die offene Handelsgesellschaft st unter Aenderung der Firma in arl Lampert, Kommanditgesellschaft, Möbelfabrik, in eine Kommanditgesell⸗ chaft umgewandelt. Oskar Lampert, Fabrikant in Bruchsal, ist als persönlich aftender Gesellschafter in die Gesell⸗ chaft eingetreten, die am 1. April 1944 egonnen hat. Es sind 2 Kommandi⸗ ssten vorhanden. Allein vertretungs⸗ berechtigt ist nur der Gesellschafter Adolf Lampert. Die Gesellschafter Fritz Lampert und Oskar Lampert sind nur usammen vertretungsberechtigt. Bruchsal, den 21. September 1944. Amtsgericht. I.

[8149]

Brüx. 18151] Amtsgericht, Abt. 7, Brüp, am 25. September 1944.

1b Löschung: 6

7 H.⸗R. A 146 Saaz: Firma Carl Löwy & Co. in Liquidation, Sitz Saaz. Die Abwicklung ist abgeschlossen. Die

Firma wurde gelöscht.

[8154] Handelsregister 1“ Amtsgericht Görlitz. Veränderung. Am 15. 9. 1944 A 2795 Louis Hän⸗ chen (früher: Louis Hänchen Ma⸗

chinenbau⸗Anstalt

u. Shanon Penzig, O. 2. Die ppsomtpre üra des Louis Hänchen und der Sildegard j b. Berndt ist erloschen; ist jetzt Einzel⸗

[8155]

Handelsregister

Amtsgericht Gotha. Gotha, den 22. September 1944. H.⸗R. B 391 „Gothaer Lebensver⸗ sicherungsbank auf Gegenseitigkeit“ sabgekürzt: „Gothaer Lebensversiche⸗ rungsbank a. G.“), Gotha. Die dem Gerichtsassessor Hans Rubow erteilte Prokura ist erloschen.

Grünberg, Schles. [8156] Handelsregister Veränderung.

H.⸗R. A 827 „Emil Berisch“, Grün⸗ berg in Schles. Die Prokura des Alfred Peters ist

.“ 5

mtsgericht Grünberg, Schl., den 23. September 1944.

Hamburg. [8157] Handelsregister Amtsgericht Hamburg. Abt. 66.

21. September 1944. Veränderung:

A 39 922 Deutsche Si’⸗Si' Werke Horst Meinecke & Co. (Fabrikations⸗ und Handelsunternehmen in Limo⸗ naden⸗Essenzen, 16“ und Sirupen, Fruchtsäften u. Geschmacks⸗ korrigentien einschl. des Exports nach dem Auslande sowie alle einschlägigen Fepe geschefes Ausweichstelle Winsen /

uhe).

Die an P. D. H. Thiele erteilte Pro⸗ kura ist durch Tod erloschen.

23. September 1944. Veränderungen: h

A 33 369 Gebr. Panzer (Großhandel in Häuten und Fellen).

Die an E. R. E. Lehmann erteilte Prokura ist erloschen.

A 48 673 Ernst Boie (Vertrieb von Generatorkraftstoffen).

Die an J. Walther und F. H. C Stolle erteilten Prokuren sind erloschen 25. September 1944. Veränderungen:

4 41 843 Kaffeehaus Vaterland vorm. Kafé Belvedere Wilhelm F. A. Bur⸗ meister (Kaffeehaus und Weinhand⸗

V. J. Haertl erteilte Prokura ist erloschen.

A 45 466 Thomas Johannsen 1“ Hamburg⸗Berge⸗ dorf).

Die an J. C. E. Johannsen erteilte Prokura ist erloschen.

A 47 380 Bruhn & Co. (Buchdruckerei u. Geschäftsbücherfabrik, Hamburg⸗ Altona).

Die an H. Bruhn erteilte Prokura ist erloschen. 8 A 48 086 Busch & Co. (Lohnpackerei). Die im Geschäftsbetrieb begründeten und Verbindlichkeiten des isherigen Inhabers sind von der offe⸗ nen Handelsgesellschaft nicht über⸗ nommen worden.

A 939 714 Erwin Dammholz (Groß⸗ handel mit Därmen u. Gewürzen).

Die an Frau Lieschen Dammholz, geb. Wehlen, erteilte Prokura ist er⸗

loschen. 26. September 1944. Veränderungen: Bei A 43 933 Carl W. Albrecht (Ex⸗ u. Import). A 441 253 Carl W. Albrecht & Co. Futtermittel und 1 35 477 Salzvertrieb Carl W. Albrecht. b Die an E. C. Kriege erteilte Prokura ist erloschen. 1 X 36 381 F. H. Schäfer & Co. (Im⸗ vort von u. Großhandel mit Baum⸗ wolle). h 1 Die an H. P. Schäfer erteilte Pro⸗ kura ist erloschen.

Kentx. [8159]

Amtsgericht Kenty (Oberschles.), 25. September 1944. 8 3 H.⸗R. A 20 Ken. (A) Viktor Röhr und Söhne, Holzindustrie o. H. G. (Betrieb eines Sägewerkes sowie die Meiterbegrweitung von Sägewerks⸗ erzeugnissen), ndrichau (Palmen⸗ afse Nr. 147). Offene Handelsgesell⸗ chaft seit dem 1. April 1942. Gesell⸗ chafter iüüb der Sägewerksbesitzer iktor öhr, Sägewerker Roland Röhr und Sägewerker Ruprecht Röhr, sämtlich in Andrichau. dzes Vertre⸗ tung der Firma ist jeder C e cge te berechtigt mit der Einschränkung, zur Belastung und Veräußerung von Grundstücken, zum Füschu von Kre⸗ ditverträgen von 10 000 ℛℳ und mehr, zur Feststellung der Jahresbilanz und ur Erteilung und Entziehung von rokuren und Handelsvollmachten die Zeichnung von zwei Gesellschaftern notwendig ist, worunter der Gesell⸗ schafter Vittb⸗ Röhr in jedem Fall vertreten sein muß.

8

rg (Pr). Handelsregister Amtsgericht Königsberg (Pr) Veränderung.

A 1315 am 23. September 1944 Erich Kolbe. Die Prokura der Frieda Kolbe ist erloschen.

[8161]

Labes. Oeffentliche Bekanntmachung. H.⸗R. A II 42. In unser Handels⸗ register A Band II ist bei der unter Nr. 42 eingetragenen Firma einge⸗ tragen: Die offene Handelsgesellschaft Fried⸗ rich und Walter Seegebarth, Labes, ist am 28. August 1944 aufgelöst. Die 18 wird durch den Kaufmann alter Seegebarth in Labes fort⸗ geführt.

Labes, den 28. September 1944. Amtsgericht.

4. Genossenschafts⸗ register

Coburg. [8238]

Genossenschaftsregister

8 Amtsgericht Coburg. 8 Veränderungen:

Gen.⸗Reg. Coburg I11/70 10. 12. 1943 und 29 9. 1944 —. Bei dem Ebersdorfer Spar⸗ u. Darlehnskassen⸗ Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Ebersdorf bei Coburg. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 20. 11. 1943 wurde die Satzung in § 1 (Firma) geändert. Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht“, Sitz: Ebersdorf bei Coburg. Mit Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 23. ü9. 1944 wurde die Firma der Ge⸗ nassewschaft neuerlich geändert in: „Raiffeisenkasse Ebersdorf, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht.“ § 1 der Satzung wurde ent⸗ sprechend geändert. I11/101 4. 9. 1944 —. Bei dem Einberger Spar⸗ u. Darlehnskassen⸗Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Einberg. Durch Beschluß der Gen.⸗Vers. vom 26. 8. 1944 wurde §8.1 der Satzung (Firma) geändert. Die

irma der Genossenschaft lautet jetzt: „Raiffeisenkasse Einberg eingetragene Genossenschaft mit undeschränkker Haft⸗ pflicht“, Sitz: Einberg.

Im Gen.⸗Reg. Coburg IV/141 wurde am 26. September 1944 eingetragen: Einsatzgenossenschaft des Malerhand⸗ werks in Coburg eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Sitz: Coburg. Die Satzung ist am 17. August 1944 errichtet. Gegenstand des Unternehmens ist: Die Uebernahme von Großaufträgen an das Malerhandwerk, die Außteilung solcher Aufträge unter die Mitglieder, die Unterstützung der Mitglieder bei der Finanzierung, und Durchführung der Aufträge, insbesondere durch Be⸗ schaffung der erforderlichen Rohstoffe sowie die Vornahme von sonstigen Ge⸗ schäften, die mit den vorstehenden Auf⸗ gaben zusammenhängen oder der För⸗ deg des Malerhandwerks in Coburg ienen.

Delmenhorst. [8209] In das Genossenschaftsregister ist unter Nr. 18 zur Firma Landwirtschaft⸗ liche Bezugsgenossenschaft eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Grüppenbühren I einge⸗ tragen: urch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 13. Mai 1944 ist die Ge⸗ nossenschaft in die Rechtsform der be⸗ schränkten Haftpflicht umgewandelt. In derselben Generalversammlung ist ein neues Statut angenommen. Die Firma lautet jetzt: „Landwirtschaftliche Be⸗ zugsgenossenschaft eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht.“ Der Sitz ist Grüppenbühren I. Es wird auf folgendes hingewiesen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Ge⸗ nossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Delmenhorst, den 8. September 1944. Amtsgericht.

Frankenstein, Schles. [8239] Amtsgericht Frankenstein, Schles., 2. Oktober 1944.

Veränderung:

1 Gn.⸗R. 2 R. Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Maifritzdorf, Kreis Seee. Schlef., ist durch Rehsarse chluß vom 25. Juni 1944 in „Raiffeisenkasse, ein⸗ setachent Senegfnlean eit Ä88;

ränkter Haftpflicht aifritzdorf, Kreis Frankenstein, Schles.“ geandert worden.

Freiberg, Sachsen. [8208] Amtsgericht Freiberg, Sachs., am 28. September 1944.

Auf Blatt 26 des Genossenschafts⸗ registers, betr. die Bäcker⸗Einkauf Frei⸗ berg, e. G. m. b. H., ist heute eingetra⸗ gen worden: Durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 14. September 1944 ist § 1 der Satzung geändert wor⸗ den. Gegenstand des Unternehmens ist der Großhandel mit Rohstoffen und Verbrauchsstoffen sowie sämtlichen Be⸗ darfsgegenständen, die der Be⸗ und Verarbeitung der Rohstoffe und dem Vertrieb der Fertigwaren im Bäcker⸗ und Konditorenhandwerk dienen. Die Belieferung von Nichtmitgliedern ist zulässig. b

Grevesmühlen, Mecklbp.

Im hiesigen Genossenschaftsregister ist heute bei der Elektrizitätsgenossen⸗ schaft Kussow, e. G. m. b. H. in Kussow, eingetragen worden:

urch die Generalversammlungs⸗ beschlüsse vom 16. Mai und 18. Juni 1944 ist die Genossenschaft aufgelöst.

smühlen, 30. September Amtsgericht.

Hann. Münden. [8210] Genossenschaftsregister⸗Eintragung: Die Firma der Spar⸗ und Darlehns⸗

kasse, Sichelnstein, eingetragene Ge⸗

nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Sichelnstein, ist nach Um⸗ wandlung in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht entsprechend geändert. Hann. Münden, 30. September 1944. Das Amtsgericht.

Hann. Münden. 8 [8211] Genossenschaftsregister⸗Eintragung: Die Firma der Spar⸗ und Darlehns⸗

kasse Landwehrhagen, eingetragene Ge⸗

nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Landwehrhagen, ist nach Um⸗ wandlung in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht entsprechend geändert. Hann. Münden, 30. September 1944. Das Amtsgericht.

Köslin. 1 88 1] 7 Gn.⸗R. 97 Köslin⸗Bublitzer landw. Ein⸗ und Verkaufsverein eGmbH., Köslin: Die Firma ist geändert in: Raiffeisen⸗Ein⸗ und Vertaufs⸗Verein Köslin⸗Bublitz, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz: Köslin. Amtsgericht Köslin, 22. Septbr. 1944.

Lissa. [8212]

Gn.⸗R. 9 Jarotschin Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Zerkheim, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht.

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 21. 3. 1944 ist die Satzung abgeändert worden.

Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse Zerkheim eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht.

Lissa (Wartheland), 26. Sept. 1944.

Das Amtsgericht.

Litzmannstadt. [8112] Genossenschaftsregister Amtsgericht Litzmannstadt, 27. 9. 1944. Neueintragung.

Gn.⸗R. 25 (Litzmannstadt). In das hiesige Genossenschaftsregister äft unter der Nr. 25 eine Gzeꝛasensha unter der Firma: „Sozialgewerk der DAF. (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Litzmannstadt⸗Stadt, n tragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht“ in Litzmannstadt, ein⸗ getragen worden. Das Statut ist am 28. Oktober 1943 festgestellt. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist: 1. die Schaffung und Betätigung einer ge⸗ meinsamen Betriebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, so⸗ zialen Betreuung und Leistungsförde⸗ rung in den beteiligten Betrieben, 2. gemeinschaftliche Durchführung und Für erung sozialer Einrichtungen und laßnahmen der beteiligten Betriebe.

Posen. [8242] Bekanntmachung Genossenschaftsregister.

Gn.⸗R. 6 Neutomischel Spar⸗ und Darlehnskasse Glinau eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Glinau. Die Firma lautet künftig: Raiffeisenkasse linau eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht. § 1 des Statuts ist entsprechend geändert.

Posen, den 28. September 1944.

Das Amtsgericht.

Posen [8243] Bekanntmachung. Genossenschaftsregister.

Gn.⸗R. 35 Scharnikau Spar⸗ und Darlehnskasse Milkowo eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht mit dem Sitz in Milkowo. Die Fivma lautet künftig: Raif eisenkasse Milkau eingetragene Genossen chaft mit beschränkter Haftpflicht. § 1 des Sta⸗ tuts ist entsprechend geändert.

Posen, den 28. September 1944.

Das Amtsgericht. Posen. [8244] Bekanntmachung. Genossenschaftsregister.

Gn.⸗R. 44 vee Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Sockelstein eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz Sockelstein. Die Firma lautet künftig: Raiffeisenkasse Sockelstein ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht. § 1 des Statuts ist entsprechend geändert.

Posen, den 28. September 1944.

Das Amtsgericht

Posen. [8245] Bekanntmachung. Genossenschaftsregister.

Gn.⸗R. 57 Posen Spar⸗ und Wirt⸗ schaftsgenossenschaft Nordheim einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter

aftpflicht mit dem Sitz in Nordheim. Die Firma lautet künftig: Raiffeisen⸗ kasse Nordheim eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht. § 1 des Statuts ist entsprechend geändert.

Posen, den 28. September 19 Das Amtsgericht.

roda“.

einge⸗

Sangerhausen. 2 [8114] Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 8 eingetrage⸗ nen Genossenschaft „Landgrafrodaer Spar⸗ und arlehnskassen⸗Verein eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Landgraf⸗ roda“ eingetragen:

Die Firma ist geändert in: „Raiff⸗ eisenkasse eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Landgraf⸗ Das Statut ist am 5. De⸗ ember 1943 neu festgestellt. Gegen⸗ 88 des Unternehmens ist der Be⸗ trieb einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Alediwverkehrs und zur Förderung des Sparsinnes; 2. zur Pflege des Warenverkehrs, 3. zur Förderung der Maschinen⸗ bensung. Es wird darauf hinge⸗ wiesen, daß den Gläubigern der Ge⸗ nossenschaft, die sich binnen sechs Mo⸗ naten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft melden, Sicherheit für ihre Forderung zu leisten ist, so⸗ weit sie nicht Befriedigung verlan⸗ gen können.

Sangerhausen, 28. September 1944.

Das Amtsgericht.

Trautenau. Amtsgericht Trautenau, den 15. September 1944. Aenderungen im Genossenschaftsregister vom 6. September 1944:

11 „Spar⸗ und Darlehenskassenverein für die politische Gemeinde Märzdorf, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftung“.

Die Rechtsverhältnisse der Genossen⸗ schaft gründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeschluß vom 5. 8. 1944 in den §§ 1, 44, 53 und 83 ab⸗ geänderte Statut. Nach § 1 ist nun⸗ mehriger 1“ „Raiffeisen⸗ kasse in Märzdorf, registrierte Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftung.“ Nach § 83 erfolgen die öffentlichen Be⸗ kanntmachungen nunmehr durch An⸗ schlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft in Märzdorf oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder. Die übrigen Aenderungen betreffen die internen Verhältnisse der Genossenschaft.

15 „Molkereigenossenschaft für Braunau und Umgebung, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftung“.

Otto Scholz, Landwirt in Hermsdorf Nr. 144, wurde als Vorstandsmitglied neu eingetragen. Richard Rzehak wurde als Vorstandsmitglied gelöscht.

58 „Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Rosenthal und Großdorf, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung“.

Willibald Scholz ist aus dem Vor⸗ stande ausgeschieden. Eduard Häusler, Landwirt in Nosenthal Nr. 73, wurde als Vorstandsmitglied neu eingetragen.

81 „Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Raatsch und Umgebung, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung“.

Die Rechtsverhältnisse der Genoffen⸗ schaft gründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeschluß vom 21. Mai 1944 in den §§ 1 und 55 ab⸗ geänderte Statut. Nach § 1 ist nun⸗ mehriger Firmenwortlaut: „Raiffeisen⸗ kasse in Raatsch, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftung.“ Nach § 55 wird der Betrag eines Ge⸗ schäftsanteiles erhöht.

7. Konkurse

[8213]

und Vergleichssachen

Berlin. 8 [8340]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Karl Koehler, Berlin⸗Steglitz, Albrechtstr. 14 b (wäh⸗ rend des Verfahrens verstorben), ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden.

erlin, den 3. Oktober 1944.

Amtsgericht Berlin. Abt. 32Z.

Eschwege. (8341] Konkursverfahren. 1

N. 3/40. Das Konkursverfahren über

den Nachlaß des am 22. Dezember 1939

mit seinem letzten Wohnsitz in Abterode

verstorbenen Gastwixts und Metzger⸗

meisters Emil Martin Becker wird nach

erfolgter Abhaltung des Schlußtermins

hierdurch aufgehoben. 8 Eschwege, den 3. Oktober 1944. Das Amtsgericht. Abt. 3. Stuttgart. [8342] Amtsgericht Stuttgart.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Ernst Thierer, Kaufmann, Inhaber eines Hypothekengeschäfts, Stuttgart⸗W., Königstr. 78, wurde am 2. Oktober 1944 nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam. verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin 8W 68 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret GmbH Berlin

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1944

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Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich

Anordnung Nr. 2/VII 1944 des Leiters des Sonderringes Zahnräder und Getriebe beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Herstellung von Antriebs⸗ elementen. Vom 31. Juli 1944. .

Anordnung Nr. 2 zur Aenderung der Gemeinsamen Anord⸗ nung der Reichsstelle Eisen und Metalle und der Reichsver⸗

einigung Eisen über Schrottbewirtschaftung (Anordnung EII der Reichsstelle Eisen und Metalle, Anordnung 1 der Reichsvereinigung Eisen). Vom 10. Oktober 1944.

Anordnung 6 zur Ergänzung und Durchführung der Anord⸗

8 vng tIJar Fehte chef dn für Mineralöl (Genehmigungs⸗

r Mischungen von Schmierstoffen mit hit).

. 20 Septembger t. 8 boff Creh untmachung über die Ausgabe des Reichsges

Teil I, Nr. 48. 3

8 2

Amtliches Deutsches Reich

Anordnung Nr. 2/VII 1944

des Leiters des Sonderringes Zahnräder und Getriebe beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Herstellung von Antriebselementen

Vom 31. Juli 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

assung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) wird im

invernehmen mit dem Leiter des Hauptringes Maschinen⸗ elemente angeordnet:

Die nachstehend aufgeführten Antriebselemente dürfen nur von Herstellerbetrieben, die dazu eine besondere Genehmigung des Leiters des Sonderringes Zahnräder und Getriebe er⸗ halten haben, ünd nur in den dem Einzelvetrieb genehmigten Bauarten und Größen hergestellt werden:

a) Oel⸗ odex fettgeschmierte Lager mit Laufflächen aus

Gußeisen, Stahl, NE⸗Metallen oder anderen Werk⸗

stoffen, soweit sie als selbständige, einbaufertige,

handelsübliche Maschinenelemente verwendbar sind, mit einer Bohrung von mindestens 25 mm und höch⸗ stens 260 mm.

Ausgenommen sind Lager, die mit Maschinen, Fahr⸗ zeugen oder Geräten formschlüssig verbunden sind, so⸗ wie Lager mit Wälzlagereinsätzen bzw. Kurz⸗Gleitlager.

Ausgenommen sind ferner Einzel⸗Lag⸗ ts ten oder

.Lagerbuchsen, Lagerunterlagen zu Stehlagern, wie Stehböcke, Wand⸗ und Säulenarme, Sohlplatten, Mauerkasten sowie Hängelagerkörper und ähnliche Transmissionsteile,

c) Spann⸗ und Leitrollen für Flachriemen, Keilriemen

und Seilantriebe,

d) frei bewegliche (z: B. Ausdehnungskupplungen) oder

schwingungsdämpfende Kupplungen (z. B. elastische Kupplungen) aus Stahl, Stahlguß, Gußeisen oder

anderen Materialien in Verbindung mit elastischen

Stoffen wie Leder, Gummi, Holz, Kunststoffen, auch

Federn aller Art usw., im Einzelgewicht über 1 kg

bzw. geeignet für eine größere Kraftübertragung als

1 Ps bei 1000 Umdrehungen in der Minute,

e) schaltbare Kupplungen, z. B. Klauenkupplungen, Rei⸗ bungskupplungen, Federbandkupplungen, Ueber⸗ holungskupplungen, Fliehkraftkupplungen usw., zum Aus⸗ und Einschalten der mechanischen Energiefort⸗ leitung oder deren Einzelteile, soweit die Kupplungen als selbständige Maschinenelemente Verwendung

finden können, . h) feste Kupplungen (z. B. Schalenkupplungen, Scheiben⸗

kupplungen usw.) in den Abmessungen über 25 mm.

und höchstens 260 mm. Bohrung, 8 g) Riemen⸗ und Seilscheiben, auch Schwungräder aus

Gußeisen, Stahl, Blech, Holz, Leichtmetall oder an⸗

deren Baustoffen, im Einzelgewicht über 1 kg und

unter 2000 kg, geeignet zur Kraftübertragung mittels

Flachriemen, Stahlbändern, Keilriemen oder Seilen.

Ausgenommen von den Vorschriften zu § 1 sind:

a) In eigenen Werkstätten hergestellte Antriebselem 3 für den Einbau in Fahrzeuge, Maschinen, Apparate oder Geräte, die ebenfalls regelmäßig in eigener Werk⸗ statt erstellt werden, sowie Ersatzteile hierzu,

b) Antriebselemente, die im direkten Auftrage und nach Zeichnung einer Wehrmachtsstelle zur Fertigung ge⸗, langen,“

oe) die Fertigung durch Betriebe, die die genannten An⸗

triebselemente nur gelegentlich z. B. für eilige Re⸗

paraturaufträge herstellen, solange die Gesamtferti⸗

gung der im § 1 genannten Antriebselemente a— g dem Rechnungswerte nach unter der Grenze von je 1500 EMℳ im Kalenderjahr bleiben.

Die am . n des Inkrafttretens dieser Anordnung noch vorliegenden Aufträge, die gemäß § 1 nicht mehr angenom⸗

men werden dürfen, können in den folgenden drei Monaten noch ausgeliefert werden. Innerhalb dieser Frist nicht zu erledigende Aufträge sind den Auftraggebern zurückzugeben. Evtl. noch verbleibende Vorräte in roher, halbfertiger oder fertiger Ware sind der Geschäftsführung des Sonderringes Zahnräder und Getriebe zu melden. 8 Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung oder den Beauftragten des Sonderringes Zahnräder und Getriebe Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, ein⸗ schlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa erforderliche Priungen zu

gestatten.

z

* § 5

In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen

von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden.

Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind an den Sonder⸗ ring Zahnräder und Getriebe zu richten.

§ 6

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den geltenden Strafbestimmungen bestraft.

Die Umgehung der Vorschriften dieser Anordnung durch Lieferung von getrennten Einzelteilen von Antriebs⸗ elementen als Ersatzteile zu dem Zwecke, diese zu kompletten Elementen zusammenzusetzen, ist strafbar.

9 827

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, in Luxemburg und im Bezirk Bialystock.

Berlin, den 31. Juli 1944. Der Leiter des Sonderringes Zahnräder und Getriebe beim Reeichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.

Haupt.

TPLApnordnung Nr. 2

zur Aenderung der Gemeinsamen Anordnung der Reichsstelle Eisen und Metalle und der Reichsvereinigung Eisen über Schrottbewirtschaftung (Anordnung EII der Reichsstelle Eisen und Metalle, Anordnung 1 der Reichsvereinigung Eisen)

Vom 10. Oktober 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (RAnz. Nr. 192 vom 21. August 1939) und der Verordnung über Preise für Eisen⸗ und Stahlschrott und Gußbruch vom 23. Oktober 1936 (RGBl. I S. 917) sowie der Anordnung über die Reichsvereinigung Eisen und Satzung der Reichsvereinigung Eisen vom 29. Mai 1942 (RAnz. Nr. 125 vom 1. Juni 1942) wird mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Pla⸗ nungsamt und des Reichskommissars für die Preisbildung angeordnet:

Die Gemeinsame Anordnung der Reichsstelle 110n und Metalle und der Reichsvereinigung Eisen über Schrottbewirt⸗ schaftung (Anordnung E II der Reichsstelle Eisen und Metalle, Anordnung 1 der Reichsvereinigung Eisen) vom 21. Dezember 1942 (RAnz. Nr. 299 vom 21. Dezember 1942) wird wie folgt geändert:

C

11““ ““

I. § 1 Abs. 5 erhält folgende Fassung: 8 (5) Als legierter Schrott und legierter Gußbruch gelten

Schrott und Gußbruch aller Art, die mit Chrom, Kobalt, Mangan, Molybdän, Nickel, Silizium, Vanadium, Wolfram, und zwar mit einem oder mehreren dieser Legierungselemente legiert sind, wenn ihr Legierungsgehalt an einem der auf⸗ geführten Legierungselemente die nachstehenden Prozentsätze überschreitet:

Chrom 8 0,6 % Kobalt 0,5 % Mangan 1,5 % Molybdän 0,12 % Nickel 0,8, %

Silizium 2,00 % in Schrott Silizium 7,00 % in Gußbruch Wolfram 0,5 " % Vanadium 0,2 %

In der Anlage 1 treten an die Stelle der bisherigen Legierungsgruppen 7, 9, 12 und 14 folgende neuen Legie⸗ rungsgruppen: 7 Chromhaltiger 3,50 % Cr

9a Mangan⸗Baustahl⸗ 1,50 % Mn.

9b Chrom⸗Baustahlschrott über 0,60 bis 3,00 % Cr

9e Chrom⸗Vanadin⸗Baustahl⸗ und Werkzeugstahlschrott bis 2,50 % Cr, über 0,20 % V.

12 Nickel⸗ und Chrom⸗Nickel⸗Baustahlschrott über 0,80 bis

Werkzeugstahlschrott über 0,60 bis

und Werkzeugstahlschrott über

3,00 % Ni (ohne Mo) 14 Chrom⸗Nickel⸗Molybdän⸗Baustahlschrott über 0,80 bis

8

Die Anlage 2 erhält folgende Fassung:

Preiszuschläge

Blech⸗ abfälle (unter 1 mm Stärke) R. je kg Legier.⸗ Gehalt

86 kerniger Anteil Schrott ab R.ℳ je kg

0 Legie⸗

Späne R. je kg Legie⸗ rungs⸗

gehalt

1” gehalt

Chrom ...

Chrom in reinen Chromstählen (auch mit Mangan oder Silizium legiert*)

Kobalt

Mangan

3,51 0,61 1,50 1,51 3,50 3,51

0,60 0,20 0,30 0,60

0,50 0,15 0,25 0,50

0,51 1,51 2,00 2,01 7,00 7,01

0,12

0,81 2,00 vII

5,40 0,20 0,30 0,40 4,70 2,20

2,40

Molybdän

Silizium in Stahl (auch Stahlguß in sonstigem Guß 2,01

7,01

0,21

0,51

0,30 0,30 12,70 9,20

Vanadium.. Wolfram . . . . . Legierter Mischschrott Gemischte legierte Späne ..... Legierter Hartguß⸗ bruch.

*) Das Vorhandensein anderer Legierungselemente ist unerheblich, soweit die Prozentsätze dieser Legierungsslemente die in § 1 der An⸗ ordnung aufgeführten Grenzen nicht überschreiten.

(1) Diese Anordnung tritt am 16. Oktober 1944 in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten.

(2) Die Bestimmungen dieser Anordnung finden auf sämt⸗ liche bei ihrem Inkrafttreten bestehenden Abschlüsse zwischen Entfallstellen, Bändlern und Verbrauchern Anwendung, soweit sie noch nicht abgewickelt sind. Maßgebend ist bei Bahnwagen⸗ oder Schiffsversand der sich aus den Versandpapieren er⸗ gebende Abgangstag, bei sonstigem Versand der Tag der Lieferung.

Berlin, den 10. Oktober 1944.

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. J. V.: Wieprecht.

Reichsvereinigung Eisen. 8 8 Der Vorsitzer: H. Röchling. ver..

Anordnung 6— zur Ergänzung und Tuschführung der Anordnung I1/43 der Reichsstelle für Mineralöl (Genehmigungspflicht für Mischungen von Schmierstoffen 1A1X mit Graphit) 8 Vom 30. September 19443

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ indung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Reichsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird gemäß § 6 der Anordnung II1/43 vom 21. Dezember 1942 mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Ge⸗ neralbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben im Vierjahres⸗ plan Planungsamt angeordnet:

§ 1 Genehmigungspflicht (1) Die Mischung von Schmierstoffen mit Graphit, zum Zwecke der Weiterveräußerung bedarf der Genehmigung. (2) Die Genehmigung ist nicht erforderlich für die Her stellung derartiger Mischungen zum Eigenverbrauch. 8

§ 2 Genehmigungsstellen

Die nach § 1 erforderliche Genehmigung wird erteilt:

I. für diejenigen Hersteller, die graphithaltige Schmierstoffe von Grund auf durch Aufschluß von Rohgraphit erzeugen: durch die Wirtschaftsgruppe Kraftstoffindustrie

zur Herstellung handelsüblicher Mischungen aus vor⸗ behandelten Graphitpräparaten und Schmierstoffen:

a) für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Erdöl⸗ gewinnung und ⸗verarbeitung: durch die Wirtschafts⸗ uphn Kraftstoffindustrie .

b) für alle übrigen Hersteller und Verteiler: durch die Fachuntergruppe Schmierstoffgroßhandel.