1944 / 236 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Oct 1944 18:00:01 GMT) scan diff

RMieichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 236 vom 20. Oktober 1944. C. 3

b Staatsanzeiger Nr. 236 vom 20. Oktober 1944. S.

nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., —,— B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., —,— B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei B., Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G.,

42. Kerner, Paul, geb. 19. 12. 1900 in Kratzau, heimat⸗ zust. nach Kratzau, wohnh. gew. in Kwitkowitz, Kohnberger, Alfred Eduard, geb. 17. 7. 1922 in Prag, heimatzust. nach Liban, Bez. Jitschin, wohnh. gew. Prag X, Königstr. 85, Korn, Rudolf, geb. 11. 12. 1890 in Brünn, heimat⸗ zust. nach Brünn, wohnh. gew. Prag VII, Hafenstr. 52, Kraus, Franz, geb. 6. 10. 1907 in Tabor, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XII, Beneschauer Str. 24,

8 Kreitner, Siegfried, geb. 12. 10. 1856 in Hohen⸗ bruck, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag I, Platnergasse 25, 1 ue Kreß, geb. Schneider, Marianne, geb. 29. 4. 1911 in Podersam, heimatzust. nach Jungbunzlau, wohnh. gew. Prag VII, Sommerbergzeile 374,

Lanna, geb. Brückmann, Auguste, geb. 4. 12.

in Aumühle, heimatzust. nach Prag, wohnh.

Prag II, Heuwaagsplatz 4,

Löwy, geb. Rakusau, Leopoldine, geb. 25. 10. in Placovice, heimatzust. nach Prag, wohnh.

Prag I1/1324, Florenzgasse 19,

.Löwy, Paula Sara, geb. 3. 11. 1906 in Brüx, hei⸗ matzust. nach Podersam, wohnh. gew. Prag VII, Bub⸗ nerstraße 19,

Löwy, Rudolf, geb. 22. 10. 1910 in Komotau, hei⸗

matzust. nach Podersam, wohnh. gew. Prag II, Bischofs⸗ gasse 16, Mandl, Anita Sara, geb. 17. 5. 1926 in Prag, hei⸗ matzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Myslik⸗ Mandl, Thomas Israel, geb. 10. 8. 1923 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Myslik⸗ gasse 32,

Markwart, geb. Wiener, Edith, geb. 25. 9. 1909 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag X,

82. Dr. Stein, Erich, geb. 8. 7. 1913 in Holitz, Bez. Pardubitz, heimatzust. nach Holitz, wohnh. gew. Prag VII, Belcredistr. 76,

83. Stein, Josef, geb. 25. 3. 1913 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Heinrichsgasse 25, Oberseite:

84. Steiner, geb. Breznay, Helene, geb. 22. 10. 1908 8 200 in Arsova (Slow.), heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Peellbezug 8 Prag XII, Königgrätzer Str. 7, Unterseite: 6

85. Steiner, Martin, geb. 6. 3. 1891 in »Jasenove, 4

heimatzust, nach Prag, wohnh. gew. Prag XII, König⸗ Papiergewebe⸗Bezug Keil:

grätzer Str. 7, Drellbezug (ist im Drellverbrauch enthalten)

86. Tanzer, Friedrich Israel, geb. 20. 4. 1892 in Slonitz, heimatzust. nach Slonitz, Bez. Schlan, wohnh. gew. et s 1 4 Für die Fertigmaße der Artikel sind die Breiten der Artikel an erster Stelle genannt. G

Slonitz Nr. 98, . 87. Traub, geb. Schulhof, Ilona, geb. 19. 7. 1913 in . Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XIX, 5 die Schnittmaße sind die Breiten der Verwendung findenden Gewebe an erster Stelle genannt. Die errechneten Schnittlängen enthalten neben der Zugabe

Führichstraße, 1 88. Dr. Traub, Kurt, geb. 5. 12. 1910 in Aussig, heimat⸗ Die erre jnit

für die Nähte den zulässigen Zuschnittverlust. §4

zust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XIX, Führichstraße, Strafvorschrift

Traubmann, Siegmund, geb. 24. 8. 1894 in Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 8

d) Vollpolster⸗Matratzen in Drell⸗, Papier⸗ od. Fmeischsemn Bezug füur

rwachsene 6

Wirtschaftsteil

Prof. Hunke über die Bedeutung der deutschen Wirtschafts⸗ werbꝛng

In einem Aufsatz, der im amtlichen Organ des Werberakes der deutschen Wirtschaft „Wirtschaftswerbung“ veröffentlicht ist, be⸗ handelt der Präsident des Werberates, Prof. Dr. Hunke, das Thema „Zukunft der deutschen Wirtschaftswerbung“, wie sie sich an der Schwelle vom 5. zum 6. Kriegsjahr zeigt. Es läge auf der Hand, sagt Prof. Hunke, daß während des Krieges die Ein⸗ schränkung des Papierverbrauchs, die Stillegung von Druckereien und der anderweitige Einsatz ihrer Arbeitskräfte in hervorragen⸗ dem Maße den Umfang der Wirtschaftswerbung bestimmen. Vor allem hätten die kriegsbedingten Lenkungsmaßnahmen in der Wirtschaft viele Aufgaben auf die Wirtschaftsverwaltung über⸗ tragen, die früher von der Wirtschaftswerbung als Schritt⸗ macherin des Wettbewerbs erfüllt seien. Im neuen Abschnitt des Krieges, der nunmehr begonnen habe, werde die Werbewirtschaft zum größten Teil zum Erliegen kommen, doch dürfe sie mit ihrer bisherigen Entwicklung in diesem Kriege nicht unzufrieden sein; sie habe zwar bis Anfang 1943 größere Teile ihres Volumens eingebüßt, habe aber zugleich ihre Unentbehrlichkeit unter Beweis gestellt. Die Erstellung der Rüstung könne zwar die Wirtschafts⸗ werbung entbehren, sie sei aber bei der Erfüllung der Export⸗ verpflichtungen und als volkswirtschaftliche und wirtschafts⸗ politische Aufklärung nicht zu ersetzen. Die Kräfte, die die deutsche Wirtschaftswerbung heute noch für andere Zwecke zur Verfügung stellen kann, seien zwar sehr gering, aber die Ein⸗ schränkungen, die auf anderen Sektoren (Papier, Druckerei usw.) vorgenommen werden, gestatteten die Fortführung der Werbe⸗ wirtschaft auch im bisherigen Umfange nicht.

Mit der Stillegung der wesentlichsten Teile der Werbewirtschaft sei diese jedoch nicht tot. Sie werde als Wirtschaftsaufklärung und ⸗propaganda im Inlande und als Exportwerbung im Aus⸗ lande auch jetzt ihre Bedeutung behalten. Es sei unbestreitbar, daß sie immer mehr ein”Instrument der geistigen Kriegführung geworden sei, das der Erxxingung des Sieges diene.

Tagesverdienst, der bei den Arbeitern durchschnittlich zwischen 100 und 150 Lire schwankt, vergleichen, versteht man, daß eine tragbare Grundlage für das soziale Leben unerreichbar ist. Daraus folgt eine Korruption größten Stils, eine dunfle Händlertätigkeit und Hunger. Man bemerkt ferner einen riesigen Mangel an Roh⸗ stoffen, besonders an Kohle, die bekanntlich vor dem Krieg importiert wurde.“ 8

120/370 u. 120/275 120 cm 110/400 u. 110/300 110 cm

London, 19. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gol) 168,—.

90/190

110/350 u. 110/255 110 cm 80/190

110/325 u. 100/255 400 cm

n Berlin fesftgestellte Notierungen für uszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

20. Ottober Geld Brief

Der Aufbau des japanischen Außenhandelsapparates

Tokio, 19. Oktober. Im Vordergrund der japanischen Außen⸗ handelspolitik steht nach einem Aufsatz des Direktors der Handels⸗ abteilung im Großostasien⸗Ministerium die Stärkung des Wehr⸗ potentials durch den Handelsaustausch innerhalb der Großostasien⸗ zone mit dem japanischen Mutterland als Mittelpunkt. Für die Aegypten (Alexandrien und Ausfuhr sind zwei Punkte wichtig: 1. Waren für die Entwicklung „Kairra)ẽ V . des bestimmten Gebietes; 2. Ausgleich für erfolgte Einfuhren. Sheaeö

Dabei werden die Waren bevorzugt, die die Japaner an Ort Argentinien (Buenos Aires).. und Stelle unbedingt brauchen und ferner solche, die für die 3e; (Sidney) . Festigung der jeweiligen Währung dienlich erscheinen, und schließ⸗ Zelgien vrüsseln Antwerpen) lich solche zum Wirtschaftsaufbau und zur Sicherung des Lebens⸗ Britisch⸗Indien (Vombay/Cal⸗ unterhaltes der Bevölkerung. Alles andere soll im Wege der veh. v Selbstversorgung beschafft werden. Dänemark (Kopenhagen) 100 Kronen

Als Handelsorgan hat sich die Koekeidan seit Januar 1943 immer Fhserad (eantten. 1 engl. Pfund mehr eingearbeitet. Ihre Tätigkeit teilt sich in direkten Handel Fianland (Hensinn)... v e“ und Preisausgleich. Der Handel erfolgt entweder direkt oder als Griechenland (Athen) ....... 100 Drachmen Auftragshandel. Auch beim direkten Handel werden oft Berufs⸗ Heseeän (Amsterdam u. Rotter⸗ 8 außenhändler eingeschaltet, vielfach dieselben, die im Auftrags⸗ 88 handel als Komissionäre arbeiten. Für die japanische Ausfuhr ist in diesem Frühjahr in China eine eigene Agentur geschaffen wor⸗ den, die mit der Koekeidan aber zusammenarbeitet. Die Mehrheit der Einfuhrwaren von China nach Napan ist kriegswichtig, vor

18. Oktober Geld Brief

1881 gew.

18,79 80,92 0,588

1 ägypt. Pfund 100 Afghani 18,79 100 Franken 1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfund 100 Belga

1 Cruzeiro

18,83

81,08 0,592

40,04

1900

gew. 39,96

132,70 14,59 38,42

Neuseeland (Wellington) 1 neuseel. Pfd. Norwegen (Oslo) 100 Kronen 100 Escuda 100 Lei

Iran (Teherau)n ..

Island (Reykjavik) isl, Kr I

Italien (Rom und Mailand). Lire 1

allem handelt es sich um Eisenerze, Kohle und Kieselerze für die Stahlherstellung. Zur Sicherung dieser Einfuhren sucht die Koekeidan diese Produktion möglichst zu fördern und die finanziel⸗

Japan (Tokio und Kobe). Yen Portugal (Lissabon) len Lasten durch die Gewinne bei der Ausfuhr japanzschr Waren ·

Rumänien (Bukarest) v. (Stockholm u. Göte⸗

ors).

Schweiz (Zürich, Basel und⸗ Bern)

Serbien (Belgrad)

Geen; heimatzust. nach Cerna Hora 1 nberg), Bez. Podiebrad, wohnh. gew. Prag I, Fischmarkt 26, 1 b 90. Thorz, geb. Kral, Frieda, geb. 18. 10. 1904 in §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗ Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. straft. Das Antragsrecht gema § 14 sowie das Ordnungs⸗ Prag VII, Sommerbergstr. 84, strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden bSom Reichs⸗ 91. Thorz, Paul, geb. 18. 10. 1900 in Brünn, heimat⸗ beauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete wahr⸗ zust. nach Brünn, wohnh. gew. Prag VII, Sommer⸗ genommen. 8 8 bergstr. 84, § 8 92. Tritschova, geb. Pollak, Ruzena, geb. 18. 8. 1871 Schlußvorschrift 86 heriepfens, 1“ He nach Prag, Diese Anokdnung tritt am 7. Tage nach ihrer Verkündung 93 5 önh. 1.““ 8 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und . eit, Paul, geb. 21. Tetschen, heimatzust. in den Gebieten Eupen, Malmedy, Moresnet sowie mit nach Prag, wohnh. gew. Prag XII, Dvorakstr. 25, Zustimmung des zuständigen Chefs der Foüverwaltung 8b 94. Vogl, Franz Israel, geb. 22. 5. 1896 in Pisek, heimat⸗ sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im

100 Frs. 57,89 100 serb. Dinar 4,995

Kanada (Montreal) 1 kanad. Dollar Kroatien (Agram) 100 Kuna

zu decken. Als bestes Mittel zur Erfassung dieser Ausfuhrgewinne

erwies sich die Errichtung der eigenen Agentur in China, die seit

58,01 5,005

Palackygasse 87,

Dr. Mautner, Ewald, geb. 21. 12. 1896 in Brüx, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XII, Glocken⸗

gießergarten,

Mendl, Viktor, geb. 22. 1. 1895 in Prag, heimat⸗

zust. nach Prag, wohnh. gew. Prag VII, Skuhersky⸗ gasse 3/436,

. Morel, Jan (Johann), geb. 19. 3. 1900 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag IV, Wall⸗ straße 24,

Dr. Nettl, Wilhelm, geb. 19. 9. 1888 in Prag, hei⸗ matzust. nach Laun, mohnh. gew. Prag XIX, Tewitz,

Am Borislaus Hof 40,

Neubauer, Hans Israel, geb. 30. 11. 1891 in Nieder⸗Georgenthal, heimatzust. nach Kacerov, Bez.

Sl a. d. Sasau, wohnh. gew. Prag II, Beethoven⸗ traße 9, 4

Neumann, Kareb,, geb. 9. 8. 1909 in Chodau, Bez.

Ellbogen, heimatzust. nach Chodau, wohnh. gew.

Prag VII, Rilkestr. 10,

Pollak, Ernst, geb. 1. 2. 1888 in Koschatek, heimat⸗

Neu⸗Benatek, wohnh. gew. Neu⸗Benatek

Pollak, Hedwika, geb. am 17. 11.1902 in Groß⸗Paulo⸗

vitz, heimatzust. nach Koschatek, wohnh. gew. Neu⸗ Benatek Nr. 414, 1

Dr. Pollak, Ludwig, geb. 14. 9. 1868 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XIX, Bu⸗

bentsch 360 (Schnellstr.),

Popper, Gerhard Israel, geb. 22. 5. 1924 in Leip⸗

zig, heimatzust. nach Liblin, Bez. Kralowitz, wohnh. ew. Klattau, Prager Str. 161,

1 Pr ager, geb. Petschan, Marie Alice, geb. 13. 8. 1892

in Saaz, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Torgasse 5, 2

Regner, Walter, geb. 7. 6. 1907 in Klattau, hei⸗ matzust. nach Kolin, wohnh. gew. Prag XVI, Ueberm Mühlhof 3,

Reiser, Wolfgang, geb. 22. 4. 1922 in Prag, hei⸗ vneert nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Bolzano⸗ asse 1,

Robitschek, verw. Solland, geb. Sonnenschein, Else,

geb. 20. 3. 1885 in Prag⸗Karolinenthal, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag X, Gartengasse 6, Seidler, David, geb. 21. 12. 1893 in Hrzanow Polen), heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, chwedische Str. 4, Dr. Singer, Alevxander, geb. 25. 4. 1889 in Boden⸗ bach, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag VIII, Kandertgasse 106, Singer, Kurt, geb. 16. 9. 1916 in Leitmeritz, hei⸗ maftasze nach Prag, wohnh. gew. Prag VIII, Kandert⸗ asse 106, Pts 109, geb. Unger, Wilhelmine, geb. 7. 2. 1889 in Bodenbach, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag VIII, Kandertgasse 106, molkova, geb. Chary, Berta, geb. 7. 11. 1909 in Brody, heimatzust. nach Sachradka, Bez. Ledetsch a. d. Sasau, wohnh. gew. Prag XII, Glatzstr. 21, Spiro, geb. Pinkesfeld, Anna, geb. 7. 6. 1886 in Niepolovice, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Pra II, Wenzelsgasse 33, Suüͤlzer, Hermann, geb. 3. 7. 1928 in Prag, heimat⸗ zust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XI, Habanerstr. 45, Schmolka, Robert, geb. 4. 9. 1889 in Swoll, Bez. Prag⸗Land⸗Süd, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Okrouhlo⸗Sahorschan Nr. 4, Schnitzler, geb. Friedländer, Lydie, geb. 2. 7. 1898 in Prag, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Präg, Stockhausgasse 6, .Dr. Schulz, Leo, geb. 1907 in Neuhaus, Bez. Bud⸗ weis, heimatzust. 889 Neuhaus, wohnh. gew. Neuhaus, Komenskgasse 12, Schwarz, Julius, geb. 10. 11. 1906 in Golnice, vate eest nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Wasser⸗ asse 30, B Saer. Julian Ifrael, geb. 10. 10. 1886 in Kolodei, heimatzust. nach Kolodei, wohnh. gew. rag XII, Luxemburger Str. 3, tein, Camillo, geb. 20. 1. 1872 in Horschitz, heimat⸗

zust. nach Ober⸗Bausow, wohnh. gew. Prag I,

meindehofgasse 5, 8 8

in Drellbezug

b) für Kinderbetten

c) für Kinderwagen

zust. nach Pisek, wohnh. gew. Prag II, Felsengrund 45,

95. Voska, Emanuel, geb. 4. 11. 1875 in Kuttenberg, heimatzust. nach Kuttenberg, wohnh. gew. Prag I, Viktoriastr. 37,

96 Weil, Rachel, geb. 23. 8. 1896 in Gorlice, heimatzust. nach Ung. Hradisch, wohnh. gew. Prag VII, Sommer⸗ bergstr. 17, 6“

97. Dr. Weinstein, Paul, geb. 16. 1.1904 in Wien, hei⸗

matzust. nach Mähr. Weißkirchen, wohnh. gew. Prag II, Emausgrund 17,

98. Weißenstein, geb. Kubicek, Emma, geb. 19. 3. 1899 in Ung. Hradisch, heimatzust. nach Pirnitz, Bez. Iglau, wohnh. gew. Prag XII, Beim Riegerpark 14,

99. Weißenstein, Wilhelm, geb. 9. 7. 1895 in Pirnitz, heimatzust. nach Pirnitz, Bez. Iglau, wohnh. gew. Prag XII, Beim Riegerpark 14,

100. Weißkopf, Franz Robert, geb. 20. 9. 1910 in Proß⸗ nitz, heimatzust. nach Proßnitz, wohnh. gew. Prag I, Fischmarkt 8,

101. Ludwig, geb. 7. 2. 1889 in Schaffa, Bez. Znaim, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag I,

Ziegengasse 13,

102. Winterberg, Eugen, geb. 27. 9. 1890 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Myslbeck⸗ gasse 23.

Prag, den 16. Oktober 1944.

Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren.

J. A.: Dr. Weinmann, ℳ⸗Standartenführer.

Anordnung Nr. XII/44 zur Ergänzung der Anordnung III/44 vom 9. Juni 1944

des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über die Anfertigung von Vollauflege⸗Matratzen (Bettpolster)

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗

bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. I S. 529/531) wird mit Zustimmung des Herrn Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion an⸗ geordnet:

8

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Anordnung umfaßt alle Betriebe oder Unternehmungen, die laufend für eigene oder fremde

Rechnung Vollauflege⸗Matratzen (Bettpolster) herstellen.

1 § 2 Verarbeitungsvorschriften

(†) Kinderbett⸗Matratzen dürfen nur in einer Bodenhöhe von jeweils höchstens 10 cm gefertigt werden. (2) Vollmatratzen für Erwachsene müssen ab 1. Oktober 1944

mindestens des gesamten Füllstoffes als Mitteleinlage Raps⸗

füllstoff enthalten. 1

(3) Kinderbett⸗Matratzen sollen, soweit die technischen Vor⸗ aussetzungen in den Betrieben gegeben sind, mindestens ⁄10 des gesamten Füllstoffes als Mitteleinlage Rapsfüllstoff ent⸗ halten.

Fsöchstzulässiger Stoffverbrauch

Für Vollpolster⸗Matratzen dürfen nachstehende

brauchsmaße nicht überschritten werden:

Artikel ra Drell Vollpolster⸗Matratzen

Stoffver⸗

Papier⸗ Stoff⸗ gewebe breite

1

120/620 120 cm 110/680 110 cm 110/600 110 cm 110/550 110 cm

100/200 oder 90/190 80/190 70/140 60/120 50/100 40/80 38/74

a) für Erwachsene 3 tlg. mit Keil

120/190 120 cm 120/140 120 cm 100/95 120 ckm 100/89 120 cm

120/250 120 cm

Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den

besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 1. Oktober 1944.

8

Der Produktionsbeauftragte für Bekleidung und Rauchwaren

des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion.

Tengelmann.

6 Anordnung Nr. XIII/44 zur Ergänzung des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren

des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über die Anfertigung von Auflege⸗Matratzen mit Federeinlage

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. I S. 529/531) wird mit Zustimmung

des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion an⸗

geordnet:

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Anordnung umfaßt alle Betriebe

oder Unternehmungen, die laufend für eigene oder fremde Rechnung Auflege⸗Natratzen herstellen. ige 8 frem 88

§ 2 8 FHFerstellungsverbbt

Die Herstellung von Auflegematratzen mit Federei mit Inkrafttreten dieser Anordnung verboten.

Ausnahmen

In begründeten Einzelfällen (für Lazarett⸗Bestellungen un Schwerkriegsbeschädigte) können Ausnahmen von bieser An⸗ ordnung durch den Leiter des fachlichen Produktionsaus⸗

schusses in meiner Vollmacht zugelassen werden.

Zuwiderhandlungen gegen diese werden na §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗ straft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs⸗

72

beauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete wahr⸗

genommen. 8 11“

Schlußvorschrift

Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lethringen, Luxembu und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark un in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 1. Oktober 1944.

Der Produktionsbeauftragte für Bekleidung des Reichsministers für Rüstung und

98

riegsproduktion.

2

Bekanntmachung

Die am 14. Oktober 1944 ausgegebene Fammer di pa⸗ Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: b

Verordnung über außerordentliche Maßnahmen im Pacht; 8 3

Landbewirtschaftungs⸗ und Entschuldungsrecht aus Anl totalen Krieges. Vom 11. Oktober 19449 8

vaern 2 898 rungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendu unser Postscheckkonto: Berlin 962 00. is eef

des

8 die der Anordnung III/44 vom 9. Juni 1944

mit zusammen 81 409 Gastbetten. äf stand in den Monaten. Juni bis August 1944 übertrifft danach

E3

Wirtschaft des Auslandes

Vereinheitlichung des kriegswirtschaftlichen Strafrechts in der Schweiz

Zürich, 19. Oktober. Der schweizerische Bundesxrat hat einen Beschluß verkündet, der alle Bestimmungen über das kriegswirt⸗ schaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege in 155 Artikeln zusammenfaßt und systematisch ordnet. Die bis⸗ herigen Bestimmungen wurden dabei einer Prüfung unterzogen und im Bedarfsfall abgeändert. Die Aenderungen verfolgen vor allem zwei Ziele. Auf der einen Seite bezweckt der Gesetzgeber schleunigung des Verfahrens, auf der anderen Seite will er dem Beschuldigten und den übrigen Parteien des Strafverfahrens erhöhte Garantien für ihre gerechte Behandlung einräumen.

Leicht verbesserter Beschäftigungsstand im schweizerischen Hotelgewerbe

Zürich, 19. Oktober. Das schweizerische Bundesamt für Indu⸗ strie, Gewerbe und Arbeit hat eine Erhebung über den Be⸗ schäftigungsstand im Hotelgewerbe in der Sommersaison des lau⸗ fenden Jahres durchgeführt. Die „Ermittlung erfaßte Betriebe Der mittlere Beschäftigungs⸗ Vergleich zum Tiefstand der

das Vorjahrsergebnis um 6 %. Im

Sommersaison 1940 ergibt sich eine Zunahme um 30 %, während

der Aussall gegenüber dem Sommer 1939 noch 23 % beträgt. Gegenüber einer Erhöhung um 7 % in den Großstädten beträgt der Zuwachs in den übrigen städtischen Fremdenzentren 2 *%.

Rohstoffmangel, Arbeitslosigkeit und Hunger in Bonomi⸗Italien

Aufschlußreiche britische Feststellungen

ZJeder neue Tag bringt neue Mitteilungen der englischen Presse ber die Zustände in dem von Briten und Amerikanern besetzten Teil Italiens. Besondere Beachtung findet ein Bericht, den Will Lawther, Präsident des englischen Bergarbeiterverbandes, nach seiner Rückkehr aus Italien gegeben hat und den mehrere Londoner Blätter, am ausführlichsten der „Daily Telegraph“, veröffentlicht hrs Der englische Gewerkschaftler hat sich vor allem für die ebenzverhältnise der arbeitenden italienischen Bevölkerung inter⸗ essiert und teilt dazu folgendes mit: „Die Mehrheit des Volkes hat keine normale Veschäftigung; die Angestellten verdienen 50 bis 100 Lire am Tag. Zahlreiche Lebensmittel sind rationiert, aber ihre Menge ist ungenügend, um das für die Gesundheit, besonders der Arbeiter, notwendige Quantum zu garantieren. Die Lebens⸗ mittel müssen daher zusätzlich auf dem en Markt gekauft werden oder auf der schwarzen Börse. Ein bescheidenes Mahl in einem Restaurant dritter Ordnung erfordert z. B. 200 Lire. Ein Paar Lederhandschuhe kostet 4500 Lirve. Wenn wir diese Preise mit dem

selbständige Organe nur noch die Koekikyokai und die Gemüse⸗ und

„1944 die Chosen⸗Handelsgesellschaft durch Zusammenlegung der

dem Frühjahr arbeitet und immer mehr erweitert wird. Export⸗ abschlüsse werden von dieser Agentur getätigt. Die Behörden unter⸗ suchen dann die Preisbedingungen am Bestimmungsort und geben der Agentur den Auftrag, zum besten Preis zu verkaufen.

Durch die Schaffung der Koekeidan sind die meisten anderen Handelsorgane überflüssig geworden. Gegenwärtig bestehen als

Früchte⸗Ausfuhrkontrollgesellschaft. In Chosen wurde im Februar

Chosen⸗Handelsförderungsgesellschaft mit der Chosen⸗Ostasienhan⸗ delsgesellschaft errichtet. Sie ist das Parallelogramm zur Koekeidan. In Taiwan bestand bisher die Taiwan⸗Handelsvereinigung, die die Taiwan⸗Handelsförderun sgesellschaft und andere Organe kon⸗ trollierte. Allen diesen Organen wurde jetzt die „Gesellschaft für wichtige- Waren Taiwans“ übergeordnet. Diese hat außer dem Handel auch die Vorratshaltung, den Schiffsbau, die Nutzung unvollständiger und stilliegender Anlagen und die Abwicklung solcher Gesellschaften unter sich, die ihren Betrieb stillegen oder umstellen. In Nordchina besteht seit 8 1943 die Nordchina⸗ Handelskontrollgesellschaft, die sich hauptsächlich mit der Einfuhr besfaßt. Für Mandschukuo ist ein Einfuhrkontrollorgan charakte⸗ ristisch, das gleichzeitig die Verteilung im Lande unter sich hat, während das Ausfuhrkontrollorgan gleichzeitig für die Sammlung der Ausfuhrwaren sorgt.

Werichte von auswärtigen Devisenmärkten

Budapest, 19. Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest —,—, Helsinki —X,—, London —,—, Mailand 13,62, New York —,—, Paris —,—, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia —,—, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 19. Oktober. (D. N. B.) New York 4,02 ½2 —- 4,03 ½, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Lissabon —,—, Rio de Janeiro 82,84 ½ ⁄16.

Zürich, 19. Oktober. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 7,75, London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B., Madrid 39,75, Holland 229 ⅜, Berlin 172,50, L' abon 17,01 ¼, Stockholm 102,63 ¾, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sosia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,70, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 97,25, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 19. Oktober. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Witwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amstexdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, (D. N. B.) 16,85 G., 16,95 B.,

19. Oktober. London

Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris —,— G.,

100 slow. Kr. 8,591 100 Pesetas 23.565

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Peso

1 Dollar

8,609

Slowakei (Preßburg) 23,605

Spanien (Madrid u. Barcelona)

Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisbur)

Türkei (Istanbul)

Ungarn (Budapest)) . 4

Uruguay (Montevideo).

Verein. Staaten von Amerika (New York)..

1,978 1,982

1,199 1,201

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld England, Aegypten, Südafrikanische UnionV 9,89 mnland .... .. 11“ 5,06 rankreiccchh ₰˙ 4,995 ulgarien.. 200.0600005 3,047 Australien, Neuseelad 7,912 Britisch⸗Indien üeereeeemen 000902229222292 22 22 2 2 2 9 2222 74,18 0 202 ⏑%222220022222 02922 2,098 Vereinigte Staaten von Ameria 2,498 Brasilien 0,130

0 0 0 0 0 0 2 090 noa☛2

Ausländische Geldsorten und Banknoten 8

20. Oktober Geld Brief Geld 20,38 20,46 20,88 16,16 16,22 16,16 16,22 4,185 4,205 4,185 4,205 1 ägypt. Pfd. 4,39 4,41 4,39 4,41 1 Dollar

1 Dollar 1 Pap.⸗Pes. 0,44 0,46 0,44 1 austr. Pfd 2,44 2,46 2,44 100 Belgas 39,92 40,08 39,92 1 Cruzeiro 0,08 0,09 0,08 100 Rupien 22,95 28,05 22,95

100 Lewa 3,07 3,09

18. Oktober Brief Sovereigns.. 20,46 20⸗Franecs⸗Stücken. Gold⸗Dollars.. Aegyptisce. Amerikanische: 1000—5 Dollar 2 und 1 Dollar Argentinischehe Australische.. Belgische rerrererererreeeeses Brasilianische Britisch⸗Indischhe Bulgarische: 500 Lewa und darunter. „5 . Dänische: große. 100 Kronen 10 Kr. und darunter 100 Kronen 52,10 Englische: 10 £̃und darunter. 1 engl. Pfd. Finnische. 100 Finnmarl 5,055 5,075 5,055 Französische 100 Frs. 4,99 5,01 4,99 olländische . 100 Gulden 132,70 132,70 [132,70 alienische: grosfe 100 Lire 9,98 10,02 9,98 10 Lire 1200 Lire 9,98 10,02 9,98 Kanadiscehe 1 kanad. Dollar 0,99 1,01 0,99 Kroatische. 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 56,89 57,11 56,89 Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei 100 Lei 1,66 1,68 1,66 Schwedische: (grosee. 1100 Kronen Baas 1a8 50 Kronen und darunter. 100 Kronen 59,40 Schweizer: großsfee 100 Frs. 58,07 57,83 100 Frs. und darunter 100 Frs. 58,07 57,838 Serbische 100 serb. Dinar 5,01 4,99

Slowakische: 20 Kronen und

darunter.. ö1100 slow. Kr. 8,62 8,58 Südafrikanische Union 1 südafrik. Pfd. 4,41 4,39 Türkische ....11 türk. Pfund 1,93 1,91

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588

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59,84 59,40

—,— B., Brüssel —,— G., —,—V— B., Schweiz. Plätze 97,00

Sffentlicher Anzeiger 8

1. Untersuchun 38 und Strafsachan, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebvte, 8

4. Oeffentliche Zustet en, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,

6. Auslosung ufw. von Wertpapieron,

7. Arktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellsch 9. Deutsche Kolontalg

auf Aktien, 11. Genossenschaften,

lschaften,

10. Gesellschaften m. 5. H., 12. Ossone Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

e Ungarische: 100 Pengb und darunter. 100 Pengb 61.02

sͤbank und Bankausweise,

14. Deutsche Ne ekanntmachungen.

18. Unfall⸗ und 15. Verschiebene

nvalidenversicherungen,

und Rauchwaren

Verkaufspreis: 0,15 REℳ. Postbeförde⸗

3. Aufgebote

Die Ehefrau Auguste Bettels geb. Hake in Soßmar, Faus Nr. 106, hat beantragt, den verschollenen Wilhelm Hale, geb. am 15. 9. 1866, zuletzt wohn⸗ haft in Soßmar, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, bis zum 15. Januar 1945, dem unterzeich⸗ neten Gericht Nachricht über seinen Verbleib zu geben, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann. Alle, die Aus⸗ kunft über den Verschollenen geben können, werden aufgefordert, bis zu dem oben bestimmten Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu machen. [8663] Amtsgericht Peine, den 10. 10. 1944.

8 Aufgebot. 3 F 6/44. Der Maler Willy Dann⸗ heim in Kissenbrück hat beantragt, die verschollene Ehefrau des Malers Hein⸗ rich Dannheim, Martha geb. Nicolaus, zuletzt wohnhaft in Kissenbrück, für tot zu erklären. Die bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, spätestens bis zum 1. Dezember 1944 dem unter⸗ zeichneten Gericht Nachricht über ihren Verbleib zu geben. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, er⸗ geht die Aufforderung, spätestens bis zum 1. 12. 1944 dem Gericht Anzeige zu machen. b Wolfenbüttel, den 12. Oktober 1944. 8 Amtsgericht. B

[8664] 2 Die Ehefrau Auguste Bettels geb. Hake in Soßmar, Haus Nr. 106, hat beantragt, den verschollenen Kellner Otto Hake, geb. am 4. 3. 1872, zuletzt wohnhaft in Soßmar, für tot zu er⸗ klären. Der Verschollene wird auf⸗ gefordert, bis zum 15. Januar 1945

dem unterzeichneten Gericht Nachricht

über seinen Verbleib zu geben, widri⸗ genfalls er für tot erklärt werden kaun. Alle, die Auskunft über den Verscholle⸗ nen gebenbkönnen, werden aufgefordert, bis zu dem oben bestimmten Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu machen.

Amtsgericht Peine, 10. Oktober 1944.

8,2 [8660] Oeffentliche Aufforderung nach § 2358 BGB.

462. VI. 763/1944. Der Willi Kos⸗ lowski hat die Erteilung eines Erb⸗ scheins nach seinem am 29. üeg 1944 verstorbenen, zu Berlin, Birken⸗ straße 28, wohnhaft gewesenen Vetter Brauer ugen oslowski dahin bean⸗ tragt, daß Erben zu je sind er selbst und seine beiden Geschwister Kurt Kos⸗ lowski und Martha Seydel geb. Kos⸗ lowski. Andere Personen, die Erbrechte 8 haben glauben, werden aufgefordert, iese bis zum 1. Januar 1945 beim

unterzeichneten Gericht anzumelden,

andernfalls der beantragte Erbschein erteilt werden wird.

Berkin C 2, Neue Friedrichstraße 4, den 11. Oktober 1944.

Amtsgericht Berlin. Abteilung 462.

werden, daß das Großdeutsche Reich,

vertreten durch den Oberfinanzpräsi⸗

denten in Posen, Erbe geworden ist.

Litzmannstadt, 26. September 1944. Das Amtsgericht.

[8709] Oesfentliche Aufforderung.

Am 7. Dezember 1943 ist in Ham⸗ burg⸗Harburg der Wächter Joseph Pawela verstorben. Personen, denen Erbrechte zustehen, werden aufgefordert, sie bis zum 31. Dezember d. J. bei dem unterzeichneten Gericht zum Akten⸗ zeichen 74 VI. 9390/44 anzumelden, widrigenfalls festgestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als die Gemeinde⸗ verwaltung der Hansestadt Hamburg nicht vorhanden ist.

Hamburg, den 11. Oktober 1944. Das Amtsgericht.

[8710 Beschluß.

18 VI 246/44. Am 3. Mai 1944 sind in Litzmannstadt, Schlageterstr. 92, die dortselbst wohnhaft gewesenen Eheleute Verwaltungsführer Hans Oskar Lud⸗ wig Rößler und Marianna Rößler, geborene Radoy deutsche Reichs⸗ angehörige verstorben. Da ein Exbe bisher nicht ermittelt ist, werden die⸗ jenigen, die ein Erbrecht geltend machen wollen, aufgefordert, dieses Recht bis spätestens 1. Dezember 1944 beim unterzeichneten Gericht geltend 7 machen. Anderenfalls wird festgestellt

[8708] Oeffentliche Aufforderung. Am 28. August 1943 ist in Neu⸗ münster der Kaufmann Johns Scheska, geboren 14. Oktober 1871, gestorben. Sein letzter Wohnsitz war Hamburg, sein Geburtsort Kassareggen (2). Da ein Erbe nicht ermittelt 1 werden alle diejenigen, die Erbrechte am Nachlaß haben, aufgefordert, sich bis zum 31. Januar 1945 beim Nachlaßgericht Hamburg 74 VI Nr. 7633/43 zu melden, andernfalls festgestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als die Ge⸗ meindeverwaltung der Hansestadt Ham⸗ burg nicht vorhanden 98 .“ Hamburg, den 11. Oktober 1944.

[8662] Oeffentliche Aufforderung.

3 VI 325/44. Der Hafenarbeiter Georg Stuhr, geboren am 21. 5. 1873. in vene ist am 24. 5. 1944 in Kiel, seinem letzten Wohnsitz, ge⸗ storben. a ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, hiermit aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 15. Februar 1945 bei dem unter⸗ zeichneten Gericht anzumelden, andern⸗

ö“

falls wird festgestellt werden, daß ein anderer Erbe als das Land Preußen nicht vorhanden ist. Kiel, den 11. Oktober 1944. Das Amtsgericht. Abt. Z.

[8668] Beschluß. 1

4 VI. 67/⁄44. Der Ehefrau Josef Joa, Käthe geb. Klein, in Merzig ist am 13. April 1944 von dem unterzeich⸗ neten Nachlaßgericht ein Erbschein er⸗ teilt worden, worin bescheinigt ist, daß sie und ihr Kind Helene Joa die ge⸗ setzlichen Erben des am 28. Dezember 1943 im Osten gefallenen Josef. Joa aus Merzig sind. Dieser Erbschein ist unrichtig und wird deshalb für kraft⸗ los erklärt.

Merzig, am 5. Oktober 1944.

Amtsgericht.

[8666] Beschluß.

Am 7. 1. 1943 hat das Amtsgericht Chemnitz der Frau Ida Marie Melchior geb. Thost, Chemnitz, einen Erbschein erteilt, der sie, ihren Vater Oskar Fresdor Thost und ihre Schwestern Charlotte Gerda Schwarz geb. Thost und Ilsa Ottilie Thost als Erben ihrer Mutter Marie Ida Thost geb. Hinkel ausweist. Dieser Erbschein wird für kraftlos erklärt. Er ist unrichtig. 79 IV T. 269/42. 8

Chemnitz, den 5. Oktober 1944. Amtsgericht. Abt. 79.