1944 / 248 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Nov 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 247 vom 3. November 1944. S. 4

Einkommen und Vermögen vollständig angibt, von den Folgen befreit, die ihn nach den bishexigen Steuergesetzen dafür treffen würden, daß er seine Steuerpflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Die Amnestie bezieht sich auf alle Steuern auf Vermögen und Einkommen. Eine Sonderregelung gilt für die Kriegs⸗ gewinnsteuer und die Schenkungssteuer, hier müssen die nicht versteuerten Beträge nachgezahlt werden. 1

Ferner hat der Bundesrat die Erhöhung der Veprechnungssteuer von 45 auf 25 % beschlossen. Die Verrechnungssteuer wird von den Gläubigern bei Bezahlung von Zinsen und Dividenden ein⸗ behalten (also von Banken und Sparkassen) und an den Bund abgeführt. Weiter hat der Bundesrat die Vereinheitlichung der Coupon⸗Steuersätze vorgesehen. Der Steuersatz beträgt danach 5 %, während er bisher bei Coupons von Anleihen nur 4 % und bei Coupons von Aktien und anderen Gesellschaftsanleihen 6 % ausmachte. Ferner wurde die an der Quelle erhobene Wehrsteuer aufgehoben, um die Besitzer kleiner und mittlerer Vermögen zu entlasten und die Steuerveranlagung zu vereinfachen. Endlich ist die Stempelabgabe auf inländische Aktien und andere Beteiligungs⸗ rechte von 1,8 auf 2 % erhöht worden. 8

Moskaus Griff nach dem Iran⸗Oel

Stockholm, 2. November. In einer Rundfunkansprache erklärte der iranische Ministerpräsident Saed, daß die iranische öffentliche Meinung, solange sich fremde Truppen auf iranischem Boden befinden, jede Konzession als unter Zwang abgegeben angesehen werde. Deshalb habe die iranische Regierung die sofortigen Konzessionswünsche abgelehnt. Wie UP meldet, setzt der Mos⸗ kauer Nachrichtendienst seine Hetze gegen die iranische Regie⸗ rung fort. 1 ü68 1

Neuerdings werden weitere 14 Seitunges tt mmien itiart, denen der Ministerpräsident u. a. als Reaktionär hingestellt wird. Aus einem Reuterbericht zur iranischen Frage geht hervor, daß der Beschluß der iranischen Regierung, keine Oelkonzessionen zu gewähren, am 2. September gefaßt wurde. traf die sowjetische Abordnung in Teheran ein.

Madrid, 2. November. Die argentinische Zeitung „La Prensa“ befaßt sich im Leitartikel mit den argentinischen Außenhandels⸗ bilanzen von 1943 und 1944 und schreibt, daß die Haben⸗Salden beider Jahre von mehr als 1 Mill. Pesos das Land in eine ge⸗ fährliche Lage bringen und vor allem dazu angetan sind, eine Inflation herbeizuführen. Der große Rückgang der argentini⸗ schen Einfuhren von 15 auf 4 Mill. t jährlich habe den Außen⸗ handel Argentiniens völlig aus dem Gleichgewicht gebracht, was den Wohlstand des Volkes beeinträchtige und zu einem empfind⸗ lichen Rückgang der argentinischen Exportgüter führen könne.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten Budapest, 2. November. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest —,—, Helsinki —,—, London —,—, Mailand 13,62, New York —,—, Paris —,—, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia —,—, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 2. November. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 ¼,

Erst 14 Tage später

Katastrophaler Rückgang der argentinischen Einfuhren

Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Lissabon —,—, Rio de Janeiro 82,84 ½ 16.

Zürich, 2. November. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 7,75, London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B., Madrid 39,75, Holland 229 ⅜, Berlin 172,50, Lissabon 17,01 ¼, Stockholm 102,63, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,70, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 97,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 2. November. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich

111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Ozlo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,— Alles Briefkurse.

Stockholm, 2. November. (D. N. B.) London 16,’85 G. 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris —,— G. B., Brüssel —,— G., —,— B., Schweiz. Plätze 97,00 nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., —,— B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90, B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., »59 B., Rom —,— G., —,— B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türke; —,— B., Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.

London, 2. November. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gol) 168/,—.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

3. November Geld Brief

1. November Geld Brie 88

Aegy (Alexandrie Afghanistan (Kabu)) Albanien (Tirana) . Argentinien (Buenos Aires).. Australien (Eidney)).. Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro)..

Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗

cutta) Bulgarien (Sofia)). 1“ Dänemark (Kopenhagen).

England (London) 2 Finnland (Helsinki) Frankreich (Pari)) Griechenland (Athe)n). Holland (Amsterdam u. Rotter⸗

dam)

Iran (Teherau) . Island (Reykjavik)) . Italien (Rom und Mailand). Japan (Tokio und Kobe). Kanada (Montreal Kroatien (Agra)) Neuseeland (Wellington) . Norwegen (Oslob)hz)V . Portugal (Lissabon)) H Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm u. Göte⸗

org Schweiz (Zürich, Basel und

Vern) 66 Serbien (Belgrado)))ẽ Slowakei (Preßbur) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria

und Johannisburg) Türkei (Istanbul) 84 Ungarn (Budapest) 8 Uruguay (Montevideao). Verein. Staaten von Amerika

(New York). .

18,79 18,83

80,92 81,08 0,588 0,592

39,96

1 ägypt. Pfund 100 Afghani 18,79 100 Franken 80,92 1 Pap.⸗Pes. 0,588 1 austr. Pfund 100 Belga

1 Cruzeiro

18,83 81,08 0,592

39,95 40,04

100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen- 52,15 1 engl. Pfund 100 Finnmar 100 Frs. 100 Drachmen 1,672 1,668 132,70 14,59 38,42

9,99 58,591

100 Gulden 100 Rialis

100 isl. Kr. 100 Lire 10,01

100 Yen 58,711 1 kanad. Dollar rs V8 100 Kuna 5,005 4,995 1 neuseel. Pfd. 100 Kronen 56,88 100 Escuda 10 21 100 Lei —*

100 Kronen 59,58

100 Frs. 58,01 100 serb. Dinar 5,005 100 slow. Kr. 8,609 100 Pesetas 23,605

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 1,982 100 Pengö fe2s

1 Peso 1,201

1 Dollar

132,70 14,61 38,50

56,76 10,19

59,46

.00060

57,89 4,995 8,591

23,565

1,9278 1,199

Amerikanische: 1000 5 Dollar

Schwedische: grosße.. 18b

Für den innerdéutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

England, Aegypten, Südafrikanische Union.. Finnlad.

Frankreicch.

Bulgariien .

Australien, Neuseeland

Britisch⸗Indien.

Brasilien...

Ausländische Geldsorten und

1. November Geld Brief

20,38 20,46 16,16 16/22

3. November Geld Brief

Sovereigns. Notiz 20,38 20,46 20⸗Francs⸗Stücke. für 16,16 16,22 Gold⸗Dollars. 1 Stück 4,185 4,205 4,185 4,205 Aegyptische 1 . Pfd 4,39 4,41 4,39 4,41 1 Dollar

1 Pap.⸗Pes. 0,46 0,44 0,46 1 austr. Pfd 2,46 2,44 2,46 100 Belgas 40,08 39,92 40,08 1 Cruzeiro 0,09 0,08 0,09 100 Rupien 23,05 22,95 23,05

8,09 52,30

2 und 1 Dollar Argentinische. Australische Belgische. 8 Brasilianssche Britisch⸗Indische.. Bulgarische: 500 Lewa

darunter Dänische: grosfe.. 10 Kr. und darunter Englische: 10 £ und darunter. Finnische .. Französische Holländische Italienische: 10 Lire Kanadische a Kroatische ...... . Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei

und 2 100 Lewa 5,09

100 Kronen

100 Kronen 52,30 1 engl. Pfd. 100 Finnmar! 6 5,075 100 Frs. 5,01 100 Gulden 132,70 100 Lire 10,02 100 Lire 10,02 1 kanad. Dollar 1,01 100 Kuna 5,01 100 Kronen 57,11

3,07 52,10

5,055 4,99 132,20 9,98 9,98 0,99 4,99 56,89

5,075 5,01 132,70 10,02 10,02 1,01 5,01 57,11

emüeeeeeeeeehe ümmmmüemrmmereee „22b9b-2b--bbee

große

100 100 100

1,66

59,40 57,83 57,83.

4,99

8,58 4,39 1,91

Lei Kronen Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 serb. Dinar

1,68

59,64 58,07 58,07

5,01

1,68

59,64 58,07 58,07

5,01

50 Kronen und darunter.. Schweizer: große .

100 Frs. und darunter. Serbische 8 Slowakische: 20 Kronen und

darunter. 88 Südafrikanische Unio Türkische.. 8 8p Ungarische: 100 Pengö und

darunter. 838

100 slow. Kr. 1 südafrik. Pfd. 1 türk. Pfund

8,62 4,41 1,93

.8,62 4,41 1,93

61.02 60,78 61.702

üffentlicher Anzeiger

100 Peng

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,

5. Berlust⸗ und Fundsachen,

4. Oeffentliche Zustellungen, 6. Auslosung usw. von Wertpapteren,

7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ unbd Kommanditgesellschaften,

13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank unb Bankauswoise, 15. Verschiehene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote

[9126] Aufgebot.

T 83/44 4. Auf Antrag des Franz

reitwieser, Graz⸗Liebenau, Eichbach⸗ gasse Nr. 82, wird das angeblich in Verlust geratene Banksparbuch der Nia. Graz, Creditanstalt⸗Bankverein, ser. 53 875 über H.ℳ 2650,—, lautend auf Franz Breitwieser, aufgeboten. Der Inhaber dieses Banksparbuchs wird aufgefordert, es binnen sechs Monaten vom Tage der Kundmachung des Auf⸗ gebots bei Gericht vorzuweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Einwen⸗ dungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würde dieses Banksparbuch nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden. Landgericht Graz, Nelkengasse 2, Abt. 4,

am 27. Oktober 1944.

Die Witwe Hedwig Hubrich, der Ver⸗ leger Dr. Alfred Hubrich, Frau Irene Lucke, Frau Ursula Loesch, sämtlich in Berlin, vertreten durch den Rechtsan⸗ walt Dr. Schaper in Berlin⸗Lichter⸗ felde, Hindenburgdamm 136, haben das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Berlin (Wedding) in Abteilung III Nr. 7 eingetragene Hypothek von 5000,— beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert. spätestens in dem auf den 4. März 1945, 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 6, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird. 20. F. 9. 44.

Berlin, den 21. Oktober 1944. [9128] Amtsgericht Wedding.

Aufgebot.

b Der Erich Melzer aus Solingen⸗Ohligs, Südstraße 66, z. Z. bei der Wehrmacht, hat das Aufgebot des Sparkassenbuches Nr. 129 977 der Stadtsparkasse Solingen Hauptstelle I, Solingen⸗Ohligs, über den Betrag von 1000,— REℳ (eintausend Reichsmark), lautend auf den Namen Erich Melzer, Solingen⸗Ohligs, Südstraße 66, bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den

[9127] 4 F 7/44.

9. April 1945, 10 Uhr, vor dem unter⸗

zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls“ die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Solingen⸗Ohligs, 24. Oktober 1944. Amtsgericht.

Aufgebot von Wertpapieren.

47 T 904/44 —4. Auf Antrag der Firma Seeger & Co., Wien, I., Gau⸗ ermanngasse Nr. 2, vertreten durch Dr. Adolf Branowitzer, RA., Wien, I., Helferstorfer Str. 9, werden nach⸗ stehende, der Antragstellerin angeblich in Verlust geratene Wertpapiere auf⸗ geboten; deren Inhaber wird aufge⸗ fordert, sie binnen zwei Monaten vom Tage der ersten Kundmachung des Auf⸗ gebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwen⸗ dungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würden die Wertpapiere nach Ablauf dieser Frist über neuerlichen Antrag der Antragstellerin für kraftlos erklärt werden. Bezeichnung der Wert⸗ papiere: 2 Wechsel, ausgestellt am 10. 9. 1943 von Kolben⸗Kraus, Wien, gezogen auf Walter Zimmermann, Baden bei Wien, Bahnhofstr. 2 a, über je Rℳ 500,—, zahlbar bei der Badener Sparkasse, fällig am 17. 11. 1943 bzw. 17. 12. 1943. [9137]

Landgericht Wien, I., Justizpalast,

Abt. 47, am 30. Oktober 1944.

[9139] Beschluß.

36 VI 222/44. Am 5. Oktober 1943 ist in Tapiau die Schiffseignerwitwe Ennuthe Philipp geb. Pupkullies, ge⸗ boren am 12. Juni 1848 in Kall⸗ wallen, Kreis Ragnit, verstorben. Die Namen ihrer Eltern und ihres bereits früher verstorbenen Ehemannes sind unbekannt. Da ein Erbe bisher nicht ermittelt ist, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zu⸗ stehen aufgefordert, diese Rechte bis zum 30. November 1944 bei dem unter⸗ zeichneten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls festgestellt wer⸗ den wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat nicht vorhanden ist. Der Wert des Nachlasses beträgt etwa 400 H. ℳ.

Königsberg (Pr), 18. Oktober 1944.

Amtsgericht. Abt. 36.

[9129]

1 F 13/44. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Neuß vom 27. Ok⸗ tober 1944 wird das Sparkassenbuch Nr. 67 858 der Städtischen Sparkasse Neuß mit einem Bestand von 3104,22 Reichsmark, lautend auf den Namen des Heinz Brezing, für kraftlos erklärt.

Neuß, den 27. Oktober 1944.

Das Amtsgericht.

[9090]

Berlin vom 26. Oktober 1944 ist der Tod a) des Schuhmachers Friedrich Wilhelm Marquardt, geboren am 1. April 1897 zu Hohenkirch, Kreis Briesen/ Westpr., b) der Auguste Gerda Marquardt, geboren am 7. September 1918 zu Barmen, beide zuletzt wohnhaft in Berlin 80 36, Admiralstr. 5, fest⸗ gestellt, worden und als Zeitpunkt des Todes beider der 25. Juni 1943 gegen 2 Uhr. 456 II 205/6. 44. Berlin, den 26. Oktober 1944. AlPànmetsgericht Berlin.

Durch Beschluß des Amtsgerichts

1. Denenmuqe Iuntenungen

[9145] Oeffentliche Zustellung.

Frau Eva Baron geb. Kulla in Ratibor, Weidenstr. 16, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schmidt in Ratibor, klagt gegen den Kraftfahrer Oswald Baron aus Ratibor, ihren Ehemann, auf Ehescheidung aus § 49. Ehegesetz und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 60 a. a. O. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Ratibor auf den 21. Dezember 1944, mittags 12 Uhr, geladen mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 4. R. 261/44.

Ratibor, den 27. Oktober 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

b1““

[9141] Oeffentliche Vorladung.

1 R 45/44. In dem Rechtsstreit der Ehefrau Franziska Kloskowski geb. Schultka in Liebenberg, Kr. Konitz, Klä⸗ gerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Buraczynski in Konitz (Westpr.), gegen den Schuhmacher Josef Kloskowfki in Liebenberg, z. Z. unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, ist Ihnen eine be⸗ glaubigte Abschrift der am 25. Oktober 1944 beim Landgericht eingereichten Klageschrift vom 25. Oktober 1944 öffentlich zugestellt. Sie werden auf⸗ gefordert, etwaige Einwendungen und Beweismittel unverzüglich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schrift⸗ satz dem Gericht mitzuteilen. Der Ter⸗ min zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist auf den 21. Dezember 1944, 10 Uhr, vor dem Landgericht hier, Mühlenstraße Nr. 30, Erdgeschoß, Zim⸗ mer Nr. 2, bestimmt, zu dem Sie hier⸗ mit geladen werden. Sie werden auf⸗ gefordert, einen beim Landgericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu Ihrer Ver⸗ tretung zu bestellen; es genügt nicht, daß Sie persönlich erscheinen.

Konitz (Westpr.), 27. Oktober 1944. Geschäftsstelle, Abt. 1, des Landgerichts.

7. Aktien⸗ gefellschaften [9172] Einladung.

Hierdurch laden wir unsere Aktio⸗ näre zu der am Freitag, den 24. No⸗ vember 1944, 14,30 Uhr, im Hotel Esplanade, Berlin, Bellevuestraße, stattfindenden außerordentlichen Haupt⸗ versammlung ein.

Die Tagesordnung wird zu Beginn der ao. H.⸗V. bekanntgegeben.

Zur Teilnahme an der ao. H.⸗V. sind, diejenigen Aktionäre bere tigt,

welche die Zwischenscheine zu unseren Aktien mindestens 3 Tage vor dem Tag der ao. H.⸗V. bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammel⸗ bank oder der Deutschen Bank, Berlin, Bank der Deutschen Arbeit, Berlin, Bank für Landwirtschaft, Berlin, All⸗ gemeinen Deutschen Creditanstalt, Leipzig⸗Berlin, oder einer ihrer Filialen und Niederlassungen bis zur Beendi⸗ gung der ao. § V. hinterlegen. Die Bescheinigung über die erfolgte Hinter⸗ legung ists der Gesellschaft rechtzeitig, spätestens 2 Tage vor Abhaltung der ao. H.⸗V., einzureichen. Wolle und Tierhaare Aktiengesellschaft

W0TIRAG.

Der Vorstand.

wrrrrnn.

[9170] Zuckerfabrik Oppenbach Aktiengesellschaft, Oppenbach (Warthel.). Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hierdurch zu der am Frei⸗ tag, den 24. November 1944, vormit⸗ tags 11 Uhr, im Feierraum in Oppen⸗ bach (Warthel.), 9.⸗September⸗Str. 48, stattfindenden außerordentlichen Haupt⸗ versammlung ein. Die Tagesordnung außerordentlichen bekanntgegeben. Oppenbach, den 27. Oktober 1944. Zluckerfabrik Oppenbach Aktiengesellschaft. 1 Der Vorstand. Pfeiffer. Hildebrand.

ig wird in der Hauptversammlung

14. Deutsche Reichsbank unnd Bankausweise Deutsche RNentenbank.

Monatsausweis September 1944, [9154] Aktiva. Belastung der Land⸗ wirtschaft. 2 000 000 000,— Bestand an Renten briefen 1““ Darlehen an das Reich 1 549 990 002,50 Ansprüche gegen die Deutsche Rentenbank⸗ Kreditanstalt aus der Hingabe von 4 % Ab⸗ lösungsschuldverschrei⸗ E“ buncgcen. 233 160 400,— Anspruch gegen die Deutsche Industrie⸗ bank, Berlin, gemäß Abs. 4 der Ost⸗ ilfeschlußverordnung vom 20. Juni 1936 37 420 480,— Kasse, Reichsbankgiro⸗, * Postscheck⸗ und Bank⸗ guthaben... 2 141 491,43

84

Passiva. Grundkapital .. 2 Umlaufende Renten⸗ bankscheine. Umlaufsfähige Scheine *) 1 521 243 326,— Verfallene Scheine 28 746 677,— 1 549 990 003,— 4 % IAlösungsschuld- verschreibungen: Ausgefertigte Stücke 319 700 640,— eigener Bestand 319 700 640,— Tilgung 86 540 240,— Unverzinsliches Darlehen d. Deutschen Renten⸗ bank⸗Kreditanstalt.. Verbindlichkeiten aus verlosten und gekün⸗ digten Schuldver⸗ schreibungen sowie fälligen, noch nicht vorgelegten Zins⸗ scheinen.. Rücklagen nach § 11 K.⸗W.⸗G.: Gewinn⸗ rücklage 1 053 279,34 Sonst. (freie) ““ Rücklagen 4 436 742,53 5 490 021,87 Sonstige Passiva.. 248 110,78 *) Davon im Bestand der Reichsbank Rent.⸗ℳ 512 465 000,—.

2„

238 160 400,—

9 728 670,10

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

[9171] Norddeutsche Hagel⸗Versicherungs⸗Gesellschaft auf Gegenseitigkeit zu Berlin.

Bekanntmachung.

Nach § 3 der Satzung machen wir hierdurch bekannt, daß der Aufsichts⸗ rat der Gesellschaft der Erhebung eines Nachschusses von 45 % der Nettovor⸗ prämie für das Geschäftsjahr 1944 zu⸗ gestimmt hat.

Berlin, den 31. Oktober 1944. Norddeutsche Hagel⸗Versicherungs⸗Gesellschaft auf Gegenseitigkeit zu Berlin. Der Vorstand.

Dr. Pritzkow.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlaenge in Potsdam, verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin SW e8

Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret

Eigene Wertpapiere.. 13 754 992,90

Sonstige Aktra 212 800,—

GmbH. Berlin Preis dieser Nummer: 10

97 420 480,—

Erscheint an jedem Wochentag abends. monatlich 2,30 Nℳ zuzüglich Zustellgebühr,

Fnests gecanch dge don ü ür Selbstabholer bei de Anzeigenstelle monatlich 1,90 %ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68, Wilhelmstr. 30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 Ulf. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

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248 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 12 42 45

Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ Zeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 Nℳ. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, i. sbesondere ist darmm auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

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.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich 6

Bekanntmachung über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennnung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Sechsundzwanzigste Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrichtungsgegenstände. Vom 30. Oktober 1944.

Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens⸗ mittel für die 70. Zuteilungsperiode vom 11, Dezember 1944 bis 7. Januar 1945 (mit Ergänzungen für die 69. Zu⸗ teilungsperiode). 8

Anordnung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗ produktion über die Genehmigungspflicht für Aufträge an Stahl⸗ und Eisenbau⸗Firmen. Vom 26. Oktober 1944.

„Bekanntmachung über die Ziehung der 2. Klasse 12. Deutscher Reichslotterie.

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Prag und Reichenberg über die Einziehung von Vermögenswerten für

deas Reich.

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Prag über den Widerruf von Einziehungsverfügungen.

Berichtigung zur Anordnung Nr. 88 (EA 15) des Leiters des Sonderringes „Schwachstromtechnische Bauelemente u

Meßinstrumente“ im Hauptausschuß „Elektrotechnik“ beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Herffellngg von Kondensatoren für die Nachrichtentechnik, in Nr. 226.

8 Bekanntmachung 8

Auf Grund des § 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) in Ver⸗ bindung mit § 1 der Verordnung über die Aberkennung der Staatsangehörigkeit und den Widerruf des Staatsangehörig⸗ keitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 (RGBl. I. S. 1235) erkläre ich im Einvernehmen mit dem Reichs⸗

.

minister des Auswärtigen folgende Personen der deutschen

Staatsangehörigkeit für verlustig:

1. Bär, Martha Emma Stephanie, geb. Henrich, geb. am 13. 8. 1898 in Karlsruhe (Baden,, letzter inländ. Wohn⸗ sitz: Karlsruhe (Baden), Schumannstr. 6,

‚Bär, Klaus Bernhard Ludwig, geb. am 6. 9. 1934 in Offenbach a. M., 1

Bunzel, Lieselotte, geb. am 4. 3. 1914 in Wiesbaden, letzter inländ. Wohnsitz: Wiesbaden⸗Sonnenberg, Amsel⸗ berg 19,

Erner, Emilie, geb. Lausch, geb. am 17. 10. Hirschberg (Böhmen),, letzter inländ. Wohnsitz: Guttenberggasse 1 II/7,

Klauber, Elisabeth Anna, geb. Kucera, 5. 11. 1902 in Wien, letzter inländ. Wohnsitz: Kärntner Str. 8,

Köhrmann, Klaus, geb. am 18. 2. 1916 in Düssel⸗ dorf, letzter inländ. Wohnsitz: Düsseldorf, Arnoldstr. 20. Köhrmann, Karin, geb. Goldberg, geb. am 7. 10. E“ M the b Buch geb. am K s h argarethe, geb. 9 . Königshöfer, g g Sachstcg Birsch⸗

5. 2. 1894 in Glogau, 8 berg (Riesengeb.), Stonsdorfer Str. 17,

.K. igs h gf er, Heinz, geb. am 28. 1. 1918 in Stutt⸗

gart,

Königshöfer, Almuth, geb. am 11. 6. 1923 in

Stuttgart, 14. 7. 1910 in Berlin⸗

Huber, Wolfgang, geb. am 14. 7. Charlottenburg, letzter inländ. Wohnsitz: Bad ⸗Homburg

v. d. H., Adolf⸗Hitler⸗Allee 10, . Huber, Anna Katharina, gen. Anita, geb. Krahmer,

geb. am 10. 6. 1907 in Bad Homburg v. d. H., Koeßler, Anita Emilie Sarolta, geb. Morgenstern, fhe am 197 7. 1897 in Budapest, letzter inländ. Wohn⸗

1888 in Wien 7,

geb. am Wien I,

itz: Wien 9, Berggasse 17,

.Moser, Josef, 89 am 4. 10. 1886 in Gols Brucka. L., letzter inkänd. Wohnsitz: Wien 9, Servitengasse 22, 8

Oppenheim, Margarethe, geb. Latzel, geb. am 2. 8. 1883 in Rakau. Krs. Leobschütz O. S., letzter inländ. Wohnsitz: Weißack, Krs. Jägerdorf,

Rittmann, Joseph Friedrich Ludwig, geb. am 13. 8. 1891 in Bamberg, letzter inländ. Wohnsitz: München, Rittmann, Maria Franziska Ilse, geb. Zirngibl,

geb. am 22. 3. 1892 in Würzburg,

1 Graf von Seherr⸗Thoß, Hermann Ernst, geb. am 7. 8. 1915 in Roßweide, O. S., letzter inländ. Wohn⸗ sitz: Schloß Kastrowitz bei Klagenfurt, bzw. Schloß Do⸗ brau bei HörNehc.

Staub, Erna, geb. . in Leningrad, letzter inländ. Wohnsitz: Ratibor, Oderstr. Nr. 13, 8

. Seaern. Wolfgang, geb. am 5. 4. 1928 in Wünschel⸗

burg, . Staub „Ulrich, geb. am 22. 7. 1936 in Breslau,

Schumann, geb. am 16. 1. 1903

20. S.,

und

22. Waldeck, Berta Klara Josefine, geb. Mackle, geb. am 27. 11. 1890 in Oberhausen, Krs. Bruchsal (Baden), letzter inländ. Wohnsitz: Mannheim, Viktoriastr. 33.

Das Vermögen vorstehender Personen wird als dem Reiche verfallen erklärt. 1“ Berlin, den 30. Oktober 1944. 8 Der Reichsminister des Innern. Sechsundzwanzigste Bekanntmachun zur Verordnung über Grundstückseinrichtungsgegenstände

Vom 30. Oktober 1944

In der Siebenten Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrichtungsgegenstände vom 26. Mai 1943 (RArbBl. S. I 316) werden die bisher angegebenen Blech⸗ stärken unter 1 mm in Zahlentafel 1 lfd. Nr. 2, 3, 5, 6, 7,

X

8, 11, 12, 25, 26, 27, 31, 32, 35, 46, 64, 67, 68, 70, 92

und 93 sowie in Zahlentäafel 2 lfd. Nr. 2, 3, 5, 6, 7, 8, 11, 12, 25, 26, 27, 31, 32, 35, 60, 78, 81, 82, 84, 108 und 109 durchweg auf 1 mm festgesetzt. Die bisherigen Blechstärken dürfen weiterhin beibehalten werden, wenn Abfallbleche ver⸗ wendet werden. 9 38 Berlin, am 30. Oktober 1944. 888 Der Reichsarbeitsminister. J. A⸗ Scholtz.

———

Erlaß

Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel

für die 70. Zuteilungsperiode vom 11. Dezember 1944 bis

7. Januar 1945 (mit Ergänzungen für die 69. Zuteilungs⸗ periode) 8

Iu

Erster Teil Ergänzungen für die 69. Zuteilungs

In der 69. Zuteilungsperiode können auf Abschnitt C der Grundkarte für Jugendliche von 10—18 Jahren 125 g Butter abgegeben und bezogen werden.

Vegetarier, die regelmäßig beim Ernährungsamt den Fleisch⸗ austausch vornehmen, können die Abschnitte Al und A2 der Grundkarten in Reise⸗ und Gaststättenmarken über Butter um⸗ tauschen. Hierbei sind die Abschnitte Al und A2 zusammen mit 125 g zu bewerten. Die über je 125 g Fleisch lautenden Abschnitte B1 und B2 dürfen für Vegetarier nur entsprechend den Bestimmungen meines Erlasses betr. Lebensmittelversor⸗ gung der Vegetarier vom 21. Oktober 1942 IIB 1.4495 in der Fassung des Erlasses betr. Aenderung der Fleischration vom 13. Mai 1943 II B 2 a 1450 in insgesamt 125 g Nährmittel, 62,5 g Butter und 62,5 g Quark umgetauscht werden. Um bei Einzelpersonen oder einer ungeraden Per⸗ sonenzahl die Ausstellung von Berechtigungsscheinen über Quark zu vermeiden, können die Ausgabestellen zur Verwal⸗ tungsvereinfachung den Berechtigten an Stelle einer Spitzen⸗ menge von 62,5 g Quark eine Reise⸗ und Gaststättenmarke über 30 g Käse aushändigen (vgl. mein Fernschreiben vom 11. Oktober 1944 II B1-4397 für die 68. Zuteilungs⸗ periode). 6

Zweiter Teil Festsetzung der Rationen für die 70. Zuteilungsperiode

Die Lebensmittelrationen der 69. Zuteilungsperiode gelten mit folgenden Ausnahmen auch in der 70. Zuteilungsperiode: Käse Sauermilchkäse wird bezüglich der Mengenbewertung den übrigen Käsearten wieder gleichgestellt (vgl. Dritter Teil Erster

Abschnittz. 1. SgßMpyeiseöl 5 Speiseöl wird in der 70. Zuteilungsperiode nicht zugeteilt. Demgemäß berechtigen sämtliche Margarinekleinabschnitt zum Bezuge von Margarine. Marmelade und Kunsthonig Wie bereits angekündigt, erhalten die vVTö“ ten im Alter von 10 bis 18 Jahren in der 70. Zuteilungs⸗ periode 200 g Marmelade. Uebrige Rationen Es werden also folgende Erzeugnisse in der gleichen Menge wie in der 69. Zuteilungsperiode verteilt: Brot, Mehl, Fleisch, Butter, Margarine, Schlachtfette (nur auf Zusatzkarten), Quark, Getreidenährmittel, Teigwaren, Kar⸗ toffelstärkeerzeugnisse, Kaffee⸗Ersatz⸗ und Zusatzmittel sowie Vollmilch. Dritter Teil Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelungen Erster Abschnitt 1

Abgabe von Käse

Die Bestimmung des Erlasses vom 2. Oktober 1943 II. B 1 - 56 —, wonach Sauermilchkäse in der eineinhalbfachen⸗

dit Wirkung vom 11 Dezember

Menge abzugeben ist, wi

Berlin, Sonnabend, den 4. November, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21

.

1944 (Beginn der 70. Zuteilungsperiode) aufgehoben. Von diesem Zeitpunkt ab gilt somit für Sauermilchkäse die gleiche Abgaberegelung wie für die anderen Käse. Die Bestimmungen des vorbezeichneten Erlasses über die Abgabe von Sauermilch käse an Stelle von Quark und über die Abgabe von Koch⸗ oder Schichtkäse an Stelle von Quark bleiben unberührt.

11u““ Zweiter Abschnitt Kartenwesen 8 1. Zuckerversorgung

Durch Erlaß betr. Versorgung mit Zucker, Kunsthonig und Marmelade vom 6. Oktober 1944 II B 1 - 4050 habe ich bekanntgegeben, daß die Verbraucher zur Entlastung der Zuckergroßläger während der Zuckerkampagne verpflichtet sind, in der 70. Zuteilungsperiode den Zucker der 71. und 72. Zuteilungsperiode vorweg zu beziehen. Demgemäß ent halten die Grundkarten Zuckerabschnitte über insgesamt 1750 g (gleich zwei Vierwochenrationen von je 875 g). Die Abschnitte sind mit der Datumbezeichnung „l11. 12. 44 bis 7. 1. 45“ und der Periodenzahl „70“ versehen und nur wäh rend der 70. Zuteilungsperiode gültig. Durch den in Klam⸗ mern neben die Periodenzahl gesetzten Aufdruck „für 71 und 72“ werden die Verbraucher darauf hingewiesen, daß es sich um Vorgriffzucker handelt.

Auch Selbstversorger in Zucker erhalten den ihnen zustehen den Zucker bis zur Höhe der Normalverbraucherration über diese Zuckerabschnitte der Grundkarte. Wegen ihrer Versor⸗ gung mit Zucker für die Zeit bis zum 7. Januar 1945 sowie für die Ausgabe des Zuckers, den die Zuckerselbstversorger über die Normalration hinaus erhalten, verweise ich auf meinen Runderlaß vom 14. Oktober 1944 II A 7 - 3550/44 betr. Zuckerselbstversorger. I11“ 1

2. Wanderpersonalkarteen

Um zu verhindern, deß sich Inhaber von Wanderpersonel⸗ karten unberechtigt weitere Wanderpersonalkarten verschaffen, hat der Reichswirtschaftsminister im Einvernehmen mit mir die Wixtschaftsämter durch Runderlaß Nr. 245/44 LWA vom 27. September 1944 angewiesen, die Ausgabe einer zweiten Wanderpersonalkarte auf der ersten kurz zu vermerken und beide Karten wie bisher miteinander zu verbinden. Damit auch die Doppelversorgung mit Lebensmittelkarten unter⸗ bleibt, haben die Ernährungsüämter bei der Ausgabe von Lebensmittelkarten an Inhaͤber von Wanderpersonalkarten diese Karten auf die Einhaltung der Bestimmungen des vor⸗ stehend genannten Erlasses zu überprüfen und bei Ausländern außerdem an Hand der Reisepässe festzustellen, ob nicht bereits eine Bedarfsbescheinigung für Lebensmittel ausgestellt ist (Erlaß vom 24. März 1941 II C 1 - 935 —); gegebenenfalls ist eine der beiden zum Kartenbezug berechtigenden Bescheini⸗ gungen (Wanderpersonalkarte oder Bedarfsbescheinigung) ein⸗

zuziehen. 3. Ausgabe der Grundkarte an Teilselbstversorger mit Getreide In dem Zuteilungserlaß für die 69. Zuteilungsperiode vom 29. September 1944 IIB 1-69 sind im Abschnitt Kartenwesen unter C einige Beispiele zur Erleichterung der Ausgabe der Grund⸗ und Ergänzungskarten an Selbstver⸗ sorger gegeben. Ergänzend zu den Beispielen 1 und 2 über die Ausgabe an Teilselbstversorger in Getreide und außerdem Teilselbstversorger mit Butter oder mit Fleisch und Schlacht⸗ fetten bemerke ich, daß statt einer teilentwerteten Grundkarte TSV (für Teilselbstversorger) zur Vermeidung dieser Ent⸗ wertung auch eine sonst für Vollselbstversorger bestimmte Grundkarte SV ausgegeben werden kann. Die Grundkarten für Teilselbstversorger unterscheiden sich von den Grundkarten für Vollselbstversorger dadurch, daß sie auch Abschnitte über Brot, stets Abschnitte über 600 g Nährmittel und bei Kindern bis zu 6 Jahren ferner Abschnitte über Kinderstärkemehle (Kreuzabschnitte) aufweisen.

4. Lose Abschnitte der Grund⸗ und Ergänzungskarten

Durch den Zuteilungserlaß 68 habe ich zugelassen, daß auch die vom Stammabschnitt abgetrennten Einzelabschnitte der Grund⸗ und Ergänzungskarten zum Warenbezuge berechtigen. Zur Beseitigung aufgetretener Zweifel weise ich darauf hin, daß diese Bestimmung nicht für die Abgabe von Kinder⸗ getreide⸗ und Kinderreisnährmitteln auf die Grundkarten für Kinder bis zu 3 Jahren gilt. Diese Erzeugnisse dürfen nur an Kinder bis zu 18 Monaten abgegeben werden. Es ist daher nach wie vor erforderlich, daß der Kleinverteiler auf dem Stammabschnitt die unter der Namenseintragung angebrachte Spalte „geboren am...“ daraufhin nachprüft, ob das Kind nicht älter als 18 Monate ist. Kindergetreide⸗ und Kinderreis⸗ nährmittel dürfen auf Grundkarten für Kleinstkinder, bei denen das Geburtsdatum nicht eingetragen ist, nicht abgegeben werden. Bei Bedenken gegen die Richtigkeit der Eintragung sind die Kleinverteiler berechtigt, Vorlage eines amtlichen Beleges über das Lebensalter des Kindes zu verlangen.

5. Papierfarben Bis zur 71. Zuteilungsperiode habe ich den Ernährungs⸗ ämtern die Papierfarben für die Grund⸗ und Ergänzungs⸗ karten bereits bekanntgegeben (vgl. Zuteilungserlaß 69). In den späteren Zuteilungsperioden wird in unregelmäßiger Folge zwischen den Papierfarben Gelb Nr. 4, Blau Nr. 84, Rosa