1944 / 254 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Nov 1944 18:00:01 GMT) scan diff

und Staatsanzeiger Nr. 254 vom 11. November 1944.

Diese Anordnung tritt am 1 Berlin, den 10. November 1944. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter. Bekanntmachung

Die am 7. November 1944 ausgegebene Nummer 57 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung zur Vereinfachung im polizeilichen Meldewesen. Vom 30. Oktober 1944.

Verordnung über die einstweilige Regelung des Finanz. und,

Lastenausgleichs (Finanzausgleichs⸗Verordnung). Vom 380. Ok⸗ tober 1944.

Verordnung über die Besoldung der Lehrer an den öffentlichen Volksschulen und an den Hauptschulen durch das Reich. Vom 30. Oktober 1944.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R. ℳ. Postbeförderungs⸗ Pebührene 0,03 Hℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 00.

Berlin C 2, den 8. November 1944. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Miichtamtliches ppostwesen

8 2 Noch über 3000 Zeitungen und Zeitschriften im Postvertrieb Blick in eine Zentrale des Lesestoffs für Front und Heimat

Lesestoff spielt besonders im Kriege eine große Rolle. Er ist ein Entspannungsmittel, das auch an der einsamsten Frontstelle und in knappster Freizeit voll zur Wirkung kommen kann. Des⸗

halb sind von den maßgebenden Stellen von Partei und Staat alle Schritte unternommen worden, um insbesondere das vor⸗ handene Buchgut auf dem Wege über das Ausleihverfahren mög⸗ lichst breiten Benutzerschichten zugängig zu machen. Die Zeitung und Zeitschrift spielt daneben eine mindestens ebenso große Rolle. Der Krieg hat zwar auch Einschränkungen auf diesem Gebiet er⸗ ordert. Wie jedoch ein Besuch von Zeitungsvertretern im Ber⸗ iner Postzeitungsamt zeigte, laufen jetzt noch über 3200 Zeitungen und Zeitschriften durch den deutschen Postvertrieb. Ende März 1939 waren es über 8200. Gerade dieses Berliner Postzeitungs⸗ amt stellt sich als eine Zentrale des Lesestoffs für Front und Heimat dar. Die Tatsache, daß der Verlagsort führender Tages⸗ zeitungen und Fachzeitschriften sowie amtlicher Publikationsorgane im Bereich des Berliner Postzeitungsamtes liegt, hat zur Folge, daß dieses Amt allein 40 % des gesamten deutschen Postzeitungs⸗ verkehrs für In⸗ und Ausland umfaßt. Es ist eine Millionen⸗ zahl von Zeitungen und Zeitschriften, die täglich von hier aus zu den Absatzpostämtern im ganzen Reich versandt wird. Und obwohl das Einzelstück ein relativ nur geringes Gewicht hat, kommt im Jahreslauf doch die Nutzlast eines an chelichen Gelei ges heraus.

Das Postzeitungsamt nimmt aber für die Verlage nicht nur Bestellungen entgegen, sondern zieht auch die Bezugspreise von den Beziehern ein. Das ergibt im allgemeinen vierteljährlich eine gewaltige Abrechnung. Bezeichnend für diesen Großversand von Lesestoff ist auch der jährliche Verbrauch an „Zutaten“: 1,1 Mill. Drahtsackverschlüsse, 9500 kg Klebstoff, 70 000 kg Bind⸗ aden usw.

Insbesondere dient im Kriege der Versand von Zeitungen und Zeitschriften durch die Post naturgemäß den Soldaten. Zunächst rhielten sie unmittelbar die von ihnen bestellten Zeitungen an ie Front oder in ihre Heimatgarnison zugeleitet. Sehr bald ber wuchs die Millionenzahl von einzelnen Feldpostnummern, die hier täglich zu beliefern waren, so daß auf die Dauer ein anderes Verfahren Platz greifen mußte. Daher werden z. Zt. fast nur

Sonntag, den 12. November. Opernkonzert Musikal. Leitung:

Für die durch den Luftterror betroffenen Postzeitungskunden wird gleichfalls besonders geso t. Der Vertrieb wird für sie schnell auf die neuen Versandverbindungen umgeleitet. Der ganze Zei⸗ tungsverkehr über die Post ist für die Reichspost selbst ein aus⸗ gesprochener Dienst am Kunden. Sind doch die hierfür in Be⸗ tracht kommenden Posttarife so niedrig, daß es sich um ein glattes Zuschaßgeschäft für die Post handelt. Dieses Minusgeschäft wird uͤbernommen in dem Bewußtsein, daß die Reichspost als staatliche Hoheitsverwaltung. 29 gemeinnützige kulturelle Aufgahben er⸗ füllen muß. Dazu g . 1

Verbreitung von Zeitungen und Zeitschriften. Das hat nicht ausgeschlossen, daß auch hier der intensivierte Kriegseinsatz durch Vereinfachungen sich geltend machte. Die Fristumstellungen für den Bezug haben allein zwei Mill. Arbeitsstunden im Jahr ein⸗

gespart.

Aus der Verwaltung Konzession von Schankbetrieben vorübergehend erleichtert.

Die Weiterentwicklung des Krieges und die großen Anforde⸗ rungen, die sachlich und personellean die Behörden, aber auch an die übrigen Dienststellen gestellt werden, machen im Gaststätten⸗ gewerbe, insbesondere bei der Erlaubniserteilung weitere Ver⸗ einfachungsmaßnahmen erforderlich. Ein Runderlaß des RWM. vom 18. Oktober 1944 II 3/11 422/44 an die Landes⸗ regierungen und die Reichsstatthalter bestimmt, daß für die Dauer des Krieges grundsätzlich Schankerlaubnisse nicht mehr erteilt werden sollen. Wenn ein Bedürfnis für die Errichtung eines Schankbetriebes so genügt es im allgemeinen, wenn dem Antragsteller eine sogenannte vorübergehende Erlaubnis gemäß § 8 Gad. erteilt wird. Immerhin sind solche kriegsbedingten vorübergehenden Erlaubnisse auf ein Jahr befseset zu erteilen, sie verlängern sich jeweils um weitere sechs Monate, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Frist widerrufen werden. Das Verfahren selbst soll in einfachster Form 8 durchgeführt werden, daß der Antragsteller von sich aus seinem Antrage eine schriftliche Aeußerung der zuständigen Kreisstelle der Wirtschaftsgruppe Gast⸗ stättengewerbe beizufügen hat. Wenn dies geschehen ist, sollen die anderen Voraussetzungen für die Genehmigung des Antrags geprüft werden.

Aus diesem Verfahren, das wesentliche Vereinfachungen schafft, ergibt sich auch die Möglichkeit, Schankstättenbetriebe Kriegsteil⸗ nehmern vorzubehalten, da die vorübergehenden Erlaubnisse nur befristet erteilt werden. Die neue Regelung verhindert nicht, daß im Einzelfall auch eine endgültige Erlaubnis gemäß dem alten Verfahren 1 GaG.) erteilt wird, wenn hierfür besondexe Gründe sprechen (z. B. im Falle der Veräußerung des Betriebes beim Tode des bisherigen Erlaubnisinhabers, ferner im Falle eines Erbganges oder der Erteilung einer Erlaubnis an einen. Kriegsversehrten). Eine vorübergehende Erlaubnis kann auch dann erteilt werden, wenn ein Gastwirt seinen Betrieb, den er durch Fliegerschaden verloren hat, in anderen in der Nähe gelegenen Geschäftsräumen fortführt. Jedoch wird in einem solchen Fall auch eine.endgültige Erlaubnis bzw. eine vorläufige Erlaubnis erst erteilt werden können, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen. 1b

Kunst und Wissenschaft Spielplan der Berliner Staatsoper

Heger. Beginn: 15 Uhr.

Montag, den 13. November. Geschlossen. 1 Dienstag, den 14. November. 1hbse.. Mittwoch, den 15. November. Konzert. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 15 ¼ Uhr.

Donnerstag, den 16. November. Geschlossen. Freitag, den 17. November. Kammermusik. 5 hr.

Sonnabend, den 18. November. Opernkonzert. Leitung: Schüler. Beginn: 15 ½ Uhr. Sonntag, den 19. November. Konzert. Musikal.

Clemens Kraus. Beginn: 10 ½ u. 15 ¼ Uhr.

Beginn: Musikal. Leitung:

noch Feldpost⸗Zeitungspakete an Wehrmachtdienststellen geliefert.

8

Montag, den 20. November. Konzerte Mustkal.

1— Leitung: Clemens Kraus. „Beginn: 15 ½ Uhr. 8

4

88 7

Wirtschaftsteil

Vereinfachung der betrieblichen Verwaltungsarbeit Die vor Beginn des Krieges intensivierten Bestrebungen nach

Verbesserun des betrieblichen Rechnungswesens hatten zum Ziel ein zuverlässig wirkendes Kontrollinstrument zu schaffen, mit dessen Hilfe man die Wirtschaftlichkeit oder Unwirtschaftlichkeit der Pro⸗ duktion eines Betriebes im ganzen und in seinen Teilen messen kann. Diese Entwicklung hat in manchen Fällen zu Ueberfeine⸗ rungen geführt, die in einer Zeit der stärksten Kräftekonzentration nicht mehr zweckmäßig erscheinen. Das gleiche gilt auch für alle anderen Zweige der Verwaltungs⸗ und Bürooranisation.

Zahlreiche fortschrittliche Betriebe haben bei der Durchführung von Einsparungsmaßnahmen in der betrieblichen Verwaltungs⸗ arbeit bereits Vorbildliches geleistet. Um die hierbei gewonnenen Erfahrungen allen Betrieben zugute kommen zu lassen, sind im Reichswirtschaftsministerium unter Mitwirkung des Reichskura⸗ toriums für Wirtschaftlichkeit und der Reichsgruppe Industrie sowie unter Hinzuziehung eines betriebswirtschaftlichen Arbeits⸗ kreises die wichtigsten Vereinfachungsmöglichkeiten in der betrieb⸗ lichen Verwaltungsarbeit zusammengestellt worden. Sie betreffen die Gebiete der Material⸗ und Absatzwirtschaft, der Geschäftsbuch⸗ haltung, der Betriebsabrechnung, des Gefolgschaftswesens And der Arbeitsvorbereitung sowie allgemeine organisationstechnische Fra⸗ gen. Voraussetzung für alle Einschränkungsmaßnahmen ist natürlich, daß die Funktionen, die zur ordnungsmäßigen Leitung und Ver⸗ waltung eines Betriebes nicht entbehrt werden können, weiterhin gesichert bleiben. G

In der Erkenntnis, daß es im eigensten Interesse des Betriebes liegt, einen nicht vermeidbaren Abzug von Arbeitskräften durch entsprechende Vereinfachung der Verwaltungs⸗ und Bürvarbeiten in der für ihn zweckmäßigsten Form auszugleichen, hat man davon abgesehen, in der Anleitung eine Verpflichtung auszusprechen. Alle angedeuteten Vereinfachungsmaßnahmen haben den Charakter von Anregungen und Empfehlungen. Wegen der Mannigfaltigkeit⸗ der betrieblichen Organisationsformen und Betriebsziele kann es sich nicht darum handeln, allgemein gültige Rezepte geben zu wollen; vielmehr sind die gebotenen Richtlinien auf die befonderen Bedürfnisse der Einzelbetriebe abzustimmen.

Die Betriebsführer sind aufgerufen,

bedienen, um die geforderte Freisetzung von Arbeitskräften

2ee⸗ von Wehrmacht und Verstärkung der Produktionskraft urchzuführen. 3 8

Technische Zentrale der deutschen Ernährungsindustrie Von der Erkenntnis ausgehend, daß auch die Volksernährun im Kriege Rüstung darstellt, haben 26. verantwortlichen Ghenng vorgesorgt, daß von dieser Seite aus gleichfalls die Kampfkraft des deutschen Volkes erhalten bleibt. Wenn auch die gegenwäartige

Kriegsentwicklung unseren Nahrungsraum verengt hat, so wird das feindliche Aushungerungsziel nie erreicht werden. bürgt von der Seite der Produktion her das deutsche Landvolk’ unter seinem Reichsbauernführer und Reichsernährungsminister mit dem Reichsnährstand und dem bewährten Instrument der Marktordnung, von der Seite der Ernährungsindustrie her aber der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. es ist gewiß keine kleine Aufgabe, die gerade der Industriesektor für unsere Ernährun Nahrungsgut, das ohne technische Verarbeitung dur rungsindustrie oder Ernährungshandwerk, von der

industrie angefangen über die Nährmittelwerke, wie Brotfabriken, Wurstfabriken und Zuckerindustrie bis hin zum einzelnen Bäcker und Fleischer, dem Verbraucher zugeführt werden könnte. diese technische Verarbeitung aber werden Menschen und Raum und⸗Maschinen gebraucht. dasein, trotz Luftterror, wachsenden Bedarfs an Rüstung.

gegenüber dem ersten Weltkrie zu finden. industrie unter ein Dach gebracht, und Kriegsproduktion in seinem Produktionsamt für Verbrauchs⸗ güter eine Amtsgruppe „Ernährungsindustrie“ di Spitze einen erfahrenen Spezialisten aus der Praxis berief. In enger Zusammenarbeit mit den anderen Stellen hat die Amts⸗ gruppe dafür zu sorgen, daß nach menschlichem Ermessen die Pro⸗ duktionsanweisungen des von der kompliziertesten Maschine bis packungsmaterial können. 18. Hemnbedsn und bei Betriebsverlagerungen entsprechend zu helfen. erlaubt die schnelle Abstimmung mit den unmittelbaren Rüstungs⸗ bedürfnissen. wirtschaftliche Arbeitsstoffe, Produktionsmittel und Produktions⸗ beraussesungen sind die einschlägigen Wirtschaftsgruppen und sich dieser Vorschläge zu für Rüstung und Kriegsproduktion unterstellt mittelbare Verbindung zu den Arbeitsstätten ist besonders auch deshalb wichtig, weil die Ernährungsindustrie und das Ernäh⸗ rungshandwerk ebenfalls mit möglichst geringem Aufwand an Kräften und Maschinen Höchstleistungen erzielen müssen. Amtsgruppe Ernährungsindustrie hat 8 Leistungssteigerung der Betriebe durch technische Ueberwachung usw. durchzuführen. lung neuer Erzeugnisse und die Rolle, obwohl über manches Gebiet erst nach dem Siege gesprochen werden kann.

Dafür

Und

zu leisten hat; gibt es doch kaum ein Ernäh⸗ onserven⸗

Für

Für sie muß das Notwendige immer Transportschwierigkeiten und des ständig

Es ist deutschem Organisationskönnen gelungen, hier einen

neuen und dochle logischen Weg Damit bei allem Rüstungsvorrang die Ernährungs⸗ zu ihrem Recht kommt, wurde sie einfach mit der Rüstung indem der Reichsminister für Rüstung

errichtete und an

Reichsernährungsministers dann auch Ma . um einfachsten Ver⸗ dat technisch⸗industriell durchgeführt werden Sie hat auch beim Maschinenausgleich, bei Beseitigung

Die Hausgemeinschaft mit dem Rüstungsministerium

In hezug auf Technik, Rationalisierung, nichtland⸗

sinnungsverbände dem Produktionsamt des Reichsministers

worden. Diese un⸗

en. Die aher auch die Aufgabe der Dabei spielen nicht zuletzt auch die Entwick⸗ e Qualitätsförderung eine wichtige überraschende Resultat auf diesem

ehört an hervorragender Stelle eben die

ffrs. gezeichnet worden. Der eptl. nehmen, es keine Kürzungen vornimmt.

laut UP. hoffe, in diesem Jahre den Preisanstieg nicht im Vergleich zum Vorjahr kommen zu lassen, was dem Preis⸗ anstieg des letzten Jahres entspräche. für Oktober mit 450 gegenüber dem September mit 441 an, das bedeutet eine 450 fache Erhöhung gegenüber dem Vorkriegsniveau.

Kriegssachentschädigung kein gaufgeld für fremde Zwecke

stimmungen grundsätzlich der Wiederbeschaffung oder Wiederher⸗ tellung der zerstörten Sachen dienen.⸗Die alsbaldige Auszahlung sürr andere Verwendungszwecke muß Ausnahme bleiben. Denn Kriegssachentschädigung ist nicht ohne weiteres ein Kaufgeld für heqde Zwecke. Das wird unterstrichen in einem Bescheid des

zräsidenten des Reichskriegsschädznamts, worin u. a. ausgeführt wird: Bei der an sich zugelassenen Auszahlung für den Aufbau einer wirtschaftlichen Tätigkeit kommt es nicht nur darauf an, ob sie als solche volkswirtschaftlich erwünscht ist, sondern auch dar⸗ auf, ob es volkswirtschaftlich vertretbar erscheint, gerade Kriegs⸗ sachschädenmittel dafür einzusetzen. Mit zunehmender Ver⸗ knappung von Gebrauchsgegenständen ist immer häufiger das Bestreben des Geschädigten zu beobachten, den Entschädigungs⸗ anspruch dadurch zu mobilisieren, daß einer der anderen in der Kriegssachschädenverordnung und zwar im § 9 erwähnfen Verwendungszwecke vorgeschoben wird. Eine solche Mobilisierung der Kriegssachentschädigunsansprüche ist aber, wie der neue Be⸗ scheid betont, aus finanz⸗ und währungspolitischen Gründen all⸗ gemein unerwünscht. So soll z. B. die Entschädigung für Haus⸗ rats⸗, Bekleidungs⸗ und venfacgfe agsgegenstände, um die es sich in einem vorliegenden Zweifelsfalle handelte, grundsätzlich dazu dienen, dem Geschädigten die Wiederbeschaffung solcher Gegen⸗ stände zu ermöglichen, wenn sie später wieder greifbar sind. Sie statt dessen zum Erwerb von Industriebeteiligungen zu ver⸗ wenden, wird man als volkswirtschaftlich erwünscht nur unter ganz besonderen Ausnahmeumständen bezeichnen können. Ins⸗ besondere wäre dabei zu prüfen, ob die Geschädigten, wenn der Schaden nicht eingetreten sein würde, ebenfalls ihren Hausrat und ihre Kleider veräußert hätten, um von dem Erlös die Indu⸗ E. zu erwerben. Wenn solche immerhin fern⸗ liegende Annahme nicht begründet ist, dürfte auch kein Anlaß

zur Verfügung zu stellen.

„—

Wirtschaft des Auslandes

Die Entwicklung der schwedischen Superphosphatindustrie

Stockholm, 10. November. Die schwedische Superphosphat⸗ industrie wurde in den Kriegsjahren weiter rationalisiert. Die Verein. Superphosphatfabriken planen eine Kapitalerhöhung von 12,12 auf 18,3 Mill. Kr. zur Erweiterung der Anlagen für das zu erwartende Nachkriegsgeschäft. Der Verbrauch von Super⸗ phosphat in Schweden war seit 1920 stark im Steigen begriffen und hatte bei Kriegsausbruch 1939 290 000 t 20 %igen Super⸗ phosphat jährlich erreicht. Der einheimische Verbrauch konnte vollständig von der schwedischen Produktion gedeckt werden. Die schwedischen Fabriken, die teilweise auf die Einfuhr von Roh⸗ phosphat angewiesen waren, sind nach Kriegsausbruch zur Aus⸗ beutgaig der Lager von Rohphosphat im eigenen Land sowie auf dey Apatitschlich übergegangen, der aus den schwedischen Eisenerz⸗ uben gewonnen werden konnte. Es wurde schließlich eine Pro⸗ duktion von etwa 150 000 t Apatitschlich jährlich erzielt, was etwa 270 000 t Superphosphat entspricht. Infolge des verhältnismäßig geringen Phosphorsäuregehalts des Apatitschlichs konnte jedoch 20 % iges Superphosphat nicht mehr hergestellt werden, sondern nur 15 %K iges. Die schwedische Superphosphatproduktion belief

Die bisher erreichte höchste Produktionsziffer seit 1920 war 260 000 t im Jahre 1938, die voraussichtlich im laufenden Jahr wiederum erreicht wird.

Starke Ueberzeichnung der schweizerischen Bundesanleihe

Zürich, 9. November. Bundesanleihe von einer halben Milliarde schweizer Franken ist stark überzeichnet worden. Auf die langfristige Anleihe (3,5 %)

150 Mill. 216,3 Mill. ffrs. gezeichnet. Insgesamt sind 678 Mill. . Bundesrat hat si einen 1 Anleihebetrag als 500 Milkl sfrs. anzu⸗

ist zu erwarten, daß er davon Gebrauch macht und

2

Chiles Außenhandel Ende des 3. Quartals 1944 Madrid, 10. November. Die amtliche chilenische Außenhandels⸗

veröffentlicht Zahlen über die Ausfuhr in den ersten neun Monaten 1944 im

Mill. Pesos): Danach belief gegen 1121,9. Die Ausfuhr ging um 6,1 zurück und erreichte 679,0 gegen 685,1, während sich die Einfuhr um 38,5 erhöhte und sich auf 475,3 gegen 436,8 belief. 8 um 44,6 zurück und betrug nur noch 204,4 gegen 249,0,. Im Monat September betrug das Gesamtvolumen 118,2, davon entfielen auf die Ausfuhr 60,8 und auf die Einfuhr 57,4.

Vergleich ser gleichen Zeit des Vorjahres (in ich das Gesamtvolumen auf 1154,8

Damit ging der Aktivsaldo

1 . I

450 fache Preissteigerung in Tschungking

Schanghai, 10. November. Zur Preislage in Tschungking äußerte der Tschungkinger’ Regierungssprecher, die heüberte über das 21 ⁄2 fache

Er gab den Preisindex

York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, 111,25, 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,— —,— Alles Briefkurse. ““

16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B —,— B., Brüssel —,— G., —, v., CC beg 8 88 H.

¹ —., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., R. 88

b 104 00 L. ö 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G.,

London, 9. November.

——

Berichte von auswärtigen Devis enmärkten London, 10. November. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 %,

Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47 8 1 Stockholm 216. 143 - 4,47, Schweiz 17,30 17,40, 82,84 /⁄1.

16,85 16,95, Lissabon —,—, Rio de Janeiro

Zürich, 9. November. (D. N. B.) I11.40 Uhr.] Paris 7,75,

London⸗Clearing 17,30, New NYork 4,30, Brüssel 69,25, Mailans 22,75 B.,

Lissabon 17,01 ¼, Stockholm 102,62 ½, Oslo 08,62 %,

90,37 2, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Buͤdapest 104,50, 0, 207

burg 15,00, Buenos Aires 97,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Madrid 39,75, Hollanb 229 , Berlin. 172,ͤ50,

Kopenhagen Zagreb

Istanbul Helsinki 8,70, Preß⸗

3,50, Bukarest 2,37 %,

Kopenhagen, 9. November. (D. N. B.) London 19,34, New

Antwerpen 76,80, Zürich

Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo

Stockholm, 9. November. (D. N. B.) Löndon 16,85 G., Schweiz. Plätze 97,00

, Kopenhagen

A ; B.

—,— —,— 7

Rom —,—J— G.,

83

(D. N. B.) Silber Barren prompt 23,̃50⸗

Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

.“ 8

Die Krjegssachentschädigung soll nach den gesetzlichen Be⸗

1. Untersuchungs⸗ 16

6891

bestehen, ihnen jetzt die Ab grümndet sthadürntten für diesen Zweck

sich im Jahre 1943 auf 223 000 t gegen 121 000 t im Jahre 1942.

Die in den letzten Tagen aufgelegte

von 200 Mill. wurden 246,3 Mill., auf die mittelfristigen (3,25 %) von 150 Mill. 215,3 Mill. und auf die kurzfristigen (2,5 %) von

vorbehalten,

¹. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 5 1. Aufgebots. 28

4. Oeffentliche Zustellungen, en, 1

TnhnmE1““]

Verlust⸗ und Fundsa Auslosung usw. von Wertpapieren,

7. Aktien schaften, 8. —.

9. Deutsche Kolonialgefellschaften,

schaften auf Aktion, 11. Genoss⸗

V 10. Gesells 12. Offene

schaften m. b. hen. 8n

Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

13. 14. 15.

Unfall⸗ und Invalibenversicherungen,

Deutsche Reschsbank und Bankausweise, Verschiebene Bekanntmachungen.

und

Straffachen Bekanntmachung.

Dem Handelsvertreter Walter Klutz⸗ nick, Breslau, Brandenburger Str. 6, ist auf Grund des § 20 der VOüber

ndelsbeschränkungen vom 13. 7. 1923 die Ausübung des 18.. mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, ins⸗ besondere die Ausübung des Handels⸗ vertretergewerbes, untersagt worden. Die Untersagung gilt für das gesamte Reichsgebiet. ie Entscheidung ist rechtsträftig. Wia. 755/24,44. „Breslau, 1. November 1944.

Der Oberbürgermeister.

3

[9368. Aufgebot. Die Ehefrau Marie Kunschke in Bielitz, Kalkbrennerstraße 3, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegan⸗ enen Sparkassenbuches der Kreisspar⸗ sasse in Bielitz Nr. 4567, ausgestellt für den minderjährigen Edmund Kunschke, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. März 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 60, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. (8 F 9/44.) Bielitz, den 6. November 1944. Amtsgericht.

9392]

Gertrud Büchel in Leverkusen⸗Schle⸗ büsch 2, Bergische Landstraße 80, ver⸗ treten durch den Leiter der Stadtspar⸗ kasse in Leverkusen⸗Wiesdorf, hat das Aufgebot des über ihr Guthaben in Höhe von 243,56 RHℳ ausgestellten Spar⸗ kassenbuches der Stadtsparkasse Lever⸗ kusen, Zweigstelle Schlebusch 2 Nr. 12 062 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. März 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 40, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die draiie2 der Urkunde erfolgen wird. 2 F 7/44.

Opladen, den 4. November 1944.

Amtsgericht.

9376

99 der Grundbuchsache von Kladow (A.⸗G. Spandau) Bd. 28 Blatt Nr. 817 ist der alte Stammbrief über noch 1900 G6ℳ m. Hℳ der Bodengesellschaft Kladow GmbH. kraftlos geworden 8 der VO. v. 5. 10. 1942). Es ist ein neuer Stammbrief gebildet worden.

Berlin⸗Spandau, 9. Oktober 1944. Das Amtsgericht Spandau.

[9377]

Der Hypothekenbrief über die 88 Blatt Nr. 6226 in Abteilung III Nr. 33 für Frau Jadwiga Siegmann geb. on 100 000 6 ℳ, mind. Reichsmark, ist für kraftlos erklärt und an Stelle des alten ein neuer Brief erteilt worden. Bln.⸗

Grundbuch von Spandau Bd.

Cukier eingetragene Hypothek

Spandau, den 16. Oktober 1944. Das Amtsgericht Spandau.

[9369] Beschluß. Der am 16. Dezember 1943 verstor⸗ bene deutsche ichsangehörige Her⸗ mann Schröter aus Wünschendorf ist, ohne daß die Erben ermittelt werden konnten, verstorben. Alle Personen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zu⸗ stehen, werden hiermit von Amts wegen aufgefordert, ihre Rechte am Nachlaß bis zum 30. Dezember 1944 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls gemäß § 1964 BGB. fest⸗ gestellt wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt 400 H. ℳ. Löwenberg/ Schl., 26. Oktober 1944. Amtsgericht.

[9370] Beschluß. Diejenigen Personen, denen Erb⸗ rechte an dem Nachlaß des am 23. No⸗ vember 1939 jn Rehfelde verstorbenen, im Jahre 1873 in Welschberg, Kreis Bublitz, geborenen Pensionärs Friedrich Trau zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte bis zum 15. Januar 1945 bei dem hiesigen Gericht anzumelden, anderenfalls festgestellt werden wird, daß kein anderer Erbe als der Fiskus vorhanden ist. (5. VI. 101. 40.) Rüdersdorf b. Berlin, 4. Nov. 1944. Das Amtsgericht. -

[9401] Durch Ausschlußurteil vom 7. 11. 1944 ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse in Mettmann Nr. 24 29 über 1115,13 Rℳ, ausge⸗ stellt für den Ofenarbeiter Johann Lüber, für kraftlos erklärt worden. 2 F 5/44.

Mettmann, den 7. November 1944.

Amtsgericht.

[9373

198-zc Beschluß des Amtsgerichts

Berlin vom 4. November 1944 ist der

Andreas Hinrich Kühn, geboren am

12. Dezember 1918 zu Hamburg, für

tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes

der 15. Oktober 1942 festgestellt wor⸗

den. 455 II 184. 44.

Berlin, den 4. November 1944. Amtsgericht Berlin.

9374]

1 Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 4. November 1944 ist der Wolf Siegfried Schlenkhoff, geboren am 2. Januar 1910 zu Kirchspiel Beckum, für tot erklärt und als Zeit⸗ punkt des Todes der 28. Juni 1941. dceesggt worden. 456 II 235. 44.

erlin, her 4. Novembex 1944. Amtsgericht Berlin.

Beschluß des Amtsgerichts Pirna vom 24. Oktober 1944.

Die Erben des am 25. August 1944 estorbenen Mechanikers Rudolf Felix lippi aus Pirna als Hermann Fried⸗ rich Alippi in Zwickau, Alfred Felix Alippi in Regensburg, Clara Elise vhl. Preusche geb. Alippi in Pirna⸗Copitz, Martha Marie vhl. Dittrich verw. gew. Burckhardt geb. Alippi in Pirna⸗Copitz, Elise Hildegard Alma vhl. Sonnenschein geb. Alippi in Chemnitz und Felix Horst Bernhard Alippi in Dessau, dieser ver⸗ treten durch seinen Abwesenheitspfleger Frau Martha Alippi geb. Herold in Chemnitz, Bevollmächtigter: Stadt⸗ richter Leuschke in Pirna⸗Copitz, haben das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger wer⸗ den daher aufgefordert, ihre Forderun⸗ gen gegen den Nachlaß des verstorbenen Mechanikers Rudolf Felix Alippi spä⸗ testens in dem auf den 11. Januar 1945, vorm. 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 15, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumekden. Die Eh hat die Angabe des Gegenstandes un des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten; Beweisstücke sind in ÜUrschrift oder Abschrift beizufügen. Die Nach⸗ laßgläubiger, die sich nicht melden, können (unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichtigt zu werden) von den Erben nur insowelt Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nichtausge⸗ schlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen sowie die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.

Pirna, den 24. Oktober 1944.

Das Amtsgericht.

[9397] Wildelau.

[9395] Beschluß. Am 11. März 1944 ist in Lemberg⸗ Kulparkow der Reichsdeutsche Kurt

[9393] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Feige in Lands⸗ als Vertreter der Frau Anna Maecklenburg geb. Richter

berg (Ostpr.) hat

aus Sienken das Ausg-h des verloren⸗ gegangenen Hypothe enbriefes über die im Grundbuch von Schrombehnen

Band II Blatt Nr. 15 in Abt. III. Hypothek von Der Inhaber

Nr. 2 eingetragene 2500,— Eℳ beantragt. ¹ der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗

stens in dem auf den 22. Mai 1945,

10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 2,

melde

d. Pr. Eylau, den 26. Oktober 1944. . Amtsggricht.

anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wir

Behnisch (Benisch), zuletzt wohnhaft in Merzdorf, Kreis Jüterbog, verstorben. Er ist am 18. 11. 1914 in Berlin⸗ Charlottenburg als außereheliches Kind der Stütze Martha Behnisch geboren. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht ermittelt ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zu⸗ stehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 20. Januar 1945 beim Amts⸗ gericht Baruth anzumelden. Sonst wird festgestellt werden, daß ein anderer Erbe als der Preußische Fiskus nicht vorhanden ist. Der Nachlaß beträgt über 3000 H.ℳ. Baruth, den 10. November 1944. Amtsgericht.

[9396] Oeffentliche Aufforderung.

Am 7. Februar 1944 ist zu Wolfen Kr. Bitterfeld, der Rentner Josef Krukowski verstorben. Da ein Erbe

[9394] Aufgebot. Der 1 Rüdersdorf bei Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Vos e Rüdersdorf bei Dampferstr. 6, abhanden gekommenen briefes

Otto

Nr. 3 für Heinz Erteld in Rü⸗ 1 eingetragene Hypothek von 435,75 beantragt. wird aufgefordert,

richt, Zimmer 9, gebotstermin seine

falls die Kraftloserklärung der kunde erfolgen wird. (1) Rüdersdorf bei Berlin, 8.

vembex 1944.

Amtsgericht. ([2. F. 7. 44.)

Bäckermeister Gustav Stamm, . edenstr. 48,

Serch. at das Aufgebot de 3 Teilhypotheken⸗ über die im Grundbuch von Kalkberge Blatt 296 in Abteilung III Rüdersdorf H.ℳ Der Inhaber der Urkunde

hapertens in dem auf den 27. Februar 1945, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ anberaumten Auf⸗ Rechte anzumelden

und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗

No⸗

des Verstorbenen nicht ermittelt wor⸗ den ist, werden diejenigen, denen Erb⸗ rechte am Nachlaß zustehen, aufgefor⸗ dert, diese ihre Rechte bis zum 1. Fe⸗ bruar 1945 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden. Nach Fristablauf wird festgestellt werden, daß ein an⸗ derer W.n hals isas Land Preußen nicht vorhanden ist. ö]

wich aefeld den 8. November 1944.

Amtsgericht.

[9379] Aufgebot. 2. Durch vee..Se vom 27. Ok⸗ tober 1944 sind die Sparkassenbücher der Kreissparkasse in Siegburg, Zweig⸗ stelle Troisdorf, Nr. 9656, lautend auf den Namen des Gerhard, Manfred Nieroba, Troisdorf, und Nr. 14 308, lautend auf den Namen des Friedrich Berens, Troisdorf, für kraftlos erklärt

[9975] . Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 4. November 1944 ist der Karl Erich Vehse, geboren am 15. Ok⸗ tober 1914 in Wittenberg, für tot er⸗ klärt und als Zeitpunkt des Todes der 17. August 1943 festgestellt worden. 456 II 226. 44. Berlin, den 4. November 1944. Amtsgericht Berlin. 4. Oeffentliche Zlustellungen [9408] Ladung. Die Firma Heinrich Brand, Ham⸗ burg 11, Börsenbrücke 2 a, klagt gegen die A/B Nordiska Föreningsbanken (0/ Pohjoismaiden YIhdyspankki), Helsingfors —Helsinki, wegen Forderung mit dem Antrage: 1. Die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin Rℳ 26 284,05 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. September 1944 zu zahlen, 2. das Urteil, notfalls gegen Sicherheitsleistung, für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Verhandlungs⸗ termin: Donnerstag, den 1. Februar 1945, 9 ½ Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Kammer 4, für Handels⸗ sachen. 88 Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [9405] Oeffentliche Zustellung. 1 Die Frau Frieda Förtsch, geb. Röder, in Seseefe Fan sen Streitvertreter Rechtsanwalt Dr. Drosner in Meinin⸗ gen, klagt gegen ihren Ehemann Joses Förtsch, früher in, Stepfershausen, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung aus §§ 47, 49 des Ehegesetzes. Der Verklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts Mei⸗ ningen auf Dienstag, den 2. Januar 1945, vormittags 9 Uhr, geladen, mit der Aufforderung, einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt zu be⸗ tellen. Bis zum Termin hat Verklagter sein Einwendungen und Beweismittel bei Germeibüng des Ausschlusses vox⸗ ubringen. n Meigingen, den 4. November 1944. Der Urkundsbeamte—

der Geschäftsstelle des Landgerichts. [9404] „Es klagen: meister der ) Schreiber, Litzmannstadt, straße 56, W 5, gegen Schreiber, geb. Grunske, zuletzt in Weitzendorf, Kr. Rostow (Rußland), jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung, 2. 1 R 504/44 Molkereifach⸗ mann Karl Klamer, früher Bukarest, z. Zt. Bamberg, Umsiedlungslager,

1. 1 R 532/44 Rottwacht⸗ Luftschutzpolizei Johann Gräberberg⸗

Klamer geb. Priester in Kreis Kronstadt (Rumänien), gasse 444, z. Zt. unbekannten Aufent⸗ Else Kulescha (Kulesza)

Ehefrau Litzmannstadt,

Schulz, Straße 52, W 12, Antoni Kulescha (Kul Litzmannstadt, jetzt unbe halts, auf Ehescheidung. lichen Verhandlung werden die

za), zuletzt in

Zur

die Zivilkammer 1945, 10 Uhr, mit der

geladen, sich durch einen bei

vertreten zu

Prozeßbevollmächtigten lassen und etwaige gegen die

tungen übrik wendungen und Beweismittel unver⸗

in einem Schriftsatz dem zuteilen.

Geschäftsstelle des Landgerichts

Ehefrau Hedwig

K Mariaum, gegen Ehefrau Anna Nloste ee in Heldsdorf, Hinter⸗

halts, auf Ehescheidung, 3. 1 R Sean

Artur⸗Meister⸗ gegen Expedienten

annten Aufent⸗ münd⸗ des Rechtsstreits Zs vor se u“ ericht in Litzmannstadt zu 1—3: vor gkrich 8 auf den 8. Januar Aufforderung diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als

Behaup⸗ der Kläger vorzubringende Ein⸗

züglich durch den zu bestellenden Anwalt n 1 Gericht mit⸗

Litzmannstadt, den 8. November 1944.

5. Verluft⸗n. Fundsachen

Basler Lebens⸗Versicherungs⸗. Gesellschaft in Basel. Die Lebensversicherungsscheine Nr. 614 238, Hugo Meckel, und Nr. 624 604, Ernst Sehringer, sind abhanden ge⸗ kommen. Sie treten außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt. Berlin W 15, Kurfürstendamm 52, den 11. November 1944. [9386] Die Direktion.

[9385 8

Folgende Versicherungsscheine

abhanden gekommen:

A 28 439 Alfred Lindig

A 74 370 Otto Goepel

130 658 Carl Buchholz

170 131 Fritz Rohde

171 199 Wilhelm Wohlfromm

239 370 Karl Weber

240 923, Wilhelm Rink

246 766 Erich Düringer

276 597 Erich Schwarzenberg

286 451 Erich Schwarzenberrg

323 025 Rudolf Eberle u. Ehefrau

379 321 Gerhard Schweinsberg

405 028 Wilhelm Giebenhain

416 114 Wilhelm Gebauer 8

417 505 Harry Timm 8

417 506 Harry Timm

417 507 Harry Timm

445 125 Wilhelm Rink

445 126 Wilhelm Rink

464 149 Lieselotte Stenner

467 794 Karl von Seggern

102 334 Dora Feser geb. Mühler.

Die Inhaber werden aufgefordert,

sich binnen zwei Monaten bei uns zu

melden, andernfalls die Versicherungs⸗

scheine hiermit für kraftlos erklärt

werden.

Berlin, den 11. Novembek 1944. Allianz Lebensversicherungs⸗AG.

sind

Iu..“

6. Auslosung usw. von Wertpapieren

[9380] Zinsherabsetzungsangebot für die 4 ¼ %igen Landesbank und Girozentrale Danzig⸗Westpreußen Kom⸗ munal⸗Schuldverschreibungen Aus⸗ gabe II 20 493.—. 8 Auf Grund der Verordnung über das Verfahren beim Umtausch von Schuldverschreibungen der Kreditinsti⸗ tute vom 8. Dezember 1941 (RGBl. I S. 746) bieten wir 1 den In⸗ habern obiger Schuldverschreibungen mit Wirkung ab 1. 4. 1945 die Herab⸗ setzung des Zinsfußes auf 4 v. H. an. Inhaber dieser Schuldverschreibun⸗ gen, die statt der Zinsherabsetzung die Bareinlösung ihrer Stücke 8 werden aufgefordert, die Schuldver⸗ schreibungen mit Zinsscheinen per 1. 4. 1945 u. f. nebst Erneuerungsscheinen bis spätestens zum 31. Dezember 1944 bei uns mit einem entsprechenden An⸗ trag einzureichen. am 1.

verschreibungen werden

gungen nächstzulässigen

gelöst. Zu diesem Zeitpunkt

zahlung zum Nennwert gekündigt. Für diejenigen gen, die nicht bis zum 31. 1944 zur Bareinlösung werden, gilt nach § 1 Abs. 1 der

ab 1. 4.

ab 1. 4. 1945 als angentoigman, Zinssenkung ist gemä

§ 5 der Ver

Stücke gegenüber wirksam. Danzig, den 3. November 1944. Landesbank und Girozentrale Danzig⸗Westpreußen.

7. Artiengesell

Enzinger⸗Union⸗Werke 9387] schaft Mannheim. Ausgabe 8

neuer Gewinnanteilscheinbogen.

*

Erneuerungsscheines neue anteilscheinbogen

Stellen zu erheben: bei den Niederlassungen der⸗

bei

lin, Frankfurt a. M. und München

lin, Frankfurt a. M. und München Commerzbank Alktiengesellschaft Mannheim, sowie den Bankhäusern Hardy & Co. und Seiler & Co. in München.

Einreichung auf der Rückseite mit den Namen und der Adresse des Ein

ein arithmetisch geordnetes Nummern

beizufügen.

Hinterlegungsscheine

Die fristgemäß eingereichten Schuld⸗ April 1945 dem nach den Anleihebedin⸗ Kündigungs⸗ termin zum Nennwert in bar ein⸗ gelten sie gemäß § 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 5 der Verordnung als zur Rück⸗ Schuldverschreibun⸗ Dezember eingeliefert Ver⸗ ordnung das Angebot zur Herabsetzung des Zinsfußes auf 4 v. H. mit Die

ordnung jedem späteren Inhaber der

Aktien⸗Gefell⸗ Wir fordern hierdurch die Inhaber. unserer Aktien auf, gegen Rückgabe des

Gewinn⸗ nachstehenden

Deutschen Bank in Mannheim, Ber⸗ Dresdner Bank in Mannheim, Ber⸗

in G. m. b. H. in Berlin Die Erneuerungsscheine sind bei der

reichers zu versehen; ihnen ist ferner

verzeichnis in doppelter Ausfertigung

9. Deutsche Kolonialgeleuschaften

2

Kamerun⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Unsere Anteilseigner laden wir zur außerordentlichen Hauptversammlun auf Freitag, den 8. Dezember 1944, mittags 12 Uhr, nach Berlin in den Weißen Saal des Stadthüros der Ber⸗ liner Handels⸗Gesellschaft, Charlotten⸗ straße 33, ein. 2 6

Das Stimmrecht auszuüben sind gemäß §§ 11 und 38 der Satzung die⸗ jenigen Anteilseigner berechtigt, deren Anteile auf den Namen umgeschrieben und in das Stammbuch der Gesellschaft eingetragen sind oder welche ihre An⸗ teilscheine oder die über diese lautenden der Deutschen Reichsbank, Wertpapiersammelbank, spätestens am 2. Dezember 1944 bei unserer Gesellschaftskasse oder bei fol⸗

sgenden Stellen hinterlegen:

Berlin: Berliner Handels⸗Gesell⸗ schaft,

Bankhaus Hardy & Co. G. m.

b. H., .

Bankhaus Delbrück Schickler & Co., Bankhaus Merck, Finck & Co.; Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln und Stettin: Deutsche Bank, b

Dresdner Bank, Commerzbank; : Bankhaus Brinckmann,

Co., oder bei der Deutschen Reichsbank, Wertpapiersammelbank. Berlin, im Noövember 1944.

[9421] Der Vorstand.

10. Gefellschaftenm. b. H.

[9098] Bekanntmachung.

Die Gesellschaft in Firma Warmes Essen im Betrieb Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung mit dem Sitz in München ist durch Beschluß der Gesell⸗ schafter vom 14. September 1944 auf⸗ gelöst worden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, sich bei der Gesellschaft bzw. bei der Gemeinschaftswerk Versorgungsring München Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München 25, Boschetsrieder Straße 403, zu melden.

Warmes Essen im Betrieb Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation.

Sander. 15. Verschiedene Bekanntmachungen. 8536) Demeter⸗Haus e. V. in Bad Saarow (Mark). Als Liquidatoren des Vereins machen wir hiermit die Auflösung des Vereins bekannt und fordern gleichzeit die Gläubiger des Vereins zur Anmeldung ihrer Ansprüche bei der Liquidatorin: esloen Dr. jur. Brigitte Heilbron, Berlin NXW 7, Neue Wilbhelmstraße⸗ Nr. 12/14, auf. Berlin, den 9. Oktober 1944. Hans Reusch, Berlin⸗Zehlendorf, Am Fischtal 26 a. Brigitte Heilbron, Berlin NW 7, Neue Wilhelmstr. 12/14.

[9388] Bekanntmachung. Verleihungsurkunde

für das Braunkohlenbergwerk „Mühl⸗

brück“ bei Liebenau, Kr. Tuchel.

Dem Großdeutschen Reich (Reichs⸗

wirtschaftsverwaltung Bergverwal⸗

tung) wird auf Grund des üece

meinen Berggesetzes für die Preußi⸗ Ischen Staaten vom 24. Juni 1865 (Ge⸗ setzsamml. S. 705) in seiner gegen⸗ wärtigen Fassung in Verbindung mit der Zweiten Verordnung über das Bergwesen in den eingegliederten Ost⸗ gebieten ier 8 eens R.e Reichsgesetzbl. nte 14 . „Mühlbrück“ das Berg⸗ werkseigentum in dem Bergwerksfelde, das auf dem angehefteten Situationse-⸗ risse mit den Buchstaben A, B, C, D⸗ E und X bezeichnet ist, einen Flächen⸗ inhalt von 999 730 (neunhundertneun⸗ undneunzigtausendsiebenhundertdreißig) Quadratmetern hat und in dem Ge⸗ meindebezirke Liebenau, Kreis Tuchel, Regternrhsber. Bromberg, Oberberg⸗ amtsbezirk Breslau liegt, zur Auf⸗ suchung und Gewinnung der in dem Bergwerksfelde vorkommenden Brau kohle hierdurch verliehen. 8 Se Urkundlich ausgefertigg Berlin, den 13. September 1944. Der Reichswirtschaftsministe Im Auftrag: gez. O. Ga el.

Cee2 9 7/44 2BH. 12/1677/4 m 8 Verleihungsurkunde für das Braunkohlenbergwerk „Mühlbrück“.

Vorstehende Verleihungsurkunde wird nmlunter Verweisung auf § 38b Abs. 4 des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 (Gesetzsamml. 1865, Seite 705) zur öffentlichen Kenntnis gebracht. G.⸗Nr. 1II 1045/6792/44.

annheim, den 9. November 1944.

worden.

b Litzmannstadt.

Der Vorstand.

Breslau, 82Sg ees 1944. Klingholz.