1944 / 259 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Nov 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichsb und Staatsanzeiger Nr. 259 vöm 20. November 1944. S. 2

für Forst und Holz, betr. Se ee vom 30. September 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und reußischer Staatsanzeiger Nr. 229 vom 30. September 1943) wird mit dessen Zustimmung folgendes angeordnet:

Fassung: „Die endgültige Einweisung erfolgt in meinem Auf⸗

trage durch den Leiter des zuständigen Forst⸗ und Hol;z

wirtschaftsamtes als Vorsitzer des Einweisungsaus⸗

1 V WI 4 meiner Anweisung N

Der Abs. 5 4 erhält folgende Fassung: „Die Erwerber von Grubenholz erhalten ihre Ein⸗ bweisungsbescheide im Auftrage des Sonderbeauftragten des Reichsbeauftragten für Forst und Holz für die Gruben⸗ holzbewirtschaftung durch den

Leiter des 85 den Wald⸗ besitz zuständigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsamtes.“

ntsprechend den Bestimmungen der Abs. 1, 5 und 6 des 81 der Anordnung Nr. 1/45 des Res eeeh für Forst und Holz vom 27. September 1944 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 219 vom 30. September 1944) entfällt im § 7 der Abs. II für den Grubenholzeinkauf beim Waldbesitzer für bergbauliche Verwendungszwecke. Für den Einkauf von Grubenholz für nichtbergbauliche Verwendungs⸗ 9

kaufsscheinpflicht bestehen. § 4 Diese Anweisung tritt am dritten Tage nach ihrex Ver⸗ kündung in Kraft. Sie gilt nicht in den Alpen⸗ und Donau⸗ reichsgauen, wo die Einkaufsscheine für Grubenholz für das Forstwirtschaftsjahr 1945 zunächst noch Verwendung finden.

Königs Wusterhausen, den 6. November 1944. Der Sonderbeauftragte des Reichsbeauftragten für Forst und Holz für die Grubenholzbewirtschaftunag— J. V.: Fey Dieser Anweisung stimme ich zu. Berlin, den 17. November 1944. Der Reichsbeauftragte für Forst und Holz.

2 8

Anordnung Nr. 1— ur Durchführung der Anordnung 1/44 des Leiters der Wirt⸗ schaftsgruppe Chemische Industrie als Produktionsbeauftragten des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion

Vom 8. November 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (7GBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des Führers für die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Durchführungsverordnung vom 6. Seöptember 1943 (RBl. S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

Für Arzneimittel, deren Fertigung in den Zuständigkeits⸗ bereich der Fachgruppe Pharmazeutische Industrie der Wirt⸗ schaftsgruppe Chemische Industrie fällt, gelten vom 1. Januar 1945 ab nur noch die vom Produktionsausschuß dieser Fach⸗ ruppe erteilten Herstellungsanweisungen. Alle von anderen Stellen für solche Arzneimittel erteilten Herstellungsanweisun⸗ gen, Produktionsaufgaben, Produktionsaufträge und Bestäti⸗ gungen über die Zugehörigkeit zum Brandt⸗Plan werden am 1. Januar 1945 ungültig und dürfen daher in keiner Weise zur Kennzeichnung der Wichtigkeit pharmazeutischer Fertigun⸗ gen verwandt werden 8* E1A1A16“ 8 1111“

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung verden nach §§ 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gem. § 14 sowie das Ordnungsstrafrecht em. § 15 dieser Verordnung werden vom Reichsbeauftragten sür Chemie wahrgenommen. ““ b116“

5 3

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1945 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten.

Berlin, den 20. November 1944. 1“

er Leiter der Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie als

Produktionsbeauftragter des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion.

zur Anordnung Nr. 88 (FA 15) des Leiters des Sonderringes „Schwachstromtechnische Bauelemente und Meßinstrumente“ im Hauptausschuß „Elektrotechnik“ beim Reichsminister für 6 Fnn und“ Kriegsproduktion über die Herstellung von

Kondensatoren für die Nachrichtentechnik vom 26. September

1944 (RAnz. Nr. 226 vom 9. Oktober 1944)

Im § 1 Absatz 7 a) muß es statt „DIN E 41.155 „DIN E 41 151“. § 2 (1) ist hinter „Kombinierte Kondensatoren“ einzu⸗

heißen:

„für die keine Einheitsblätter herausgegeben sind,“. § 3 ist hinter „DIN 41 112 (in Vorbereitung)“ einzu⸗

„und die unter § 1 Absatz 1, Ziffer 7 angeführten Blätter DIN E 41 145 und DIN E 41 146“. Für diese wird . A“

.

iner Anweisung Nr. esn gende

e-

zwecke, wie Leitungsmaste, Rüststangen usw., bleibt die Ein⸗

mUSUI . Nichtamtliches Kunst und Wissenschaft

gpielplan der Berliner Staatsoper 8 in der Zeit vom 21. bis 27. November

Dienstag, den 21. RNovember. Geschlossen. Jh

Wirtschaftstei

Die Parolen für die Erzeugungsschlacht 1945

Reichsbauernführer Reichsminister Backe sprach zum deutschen Landvolk

Auf einer Kundgebung des deutschen Landvolks sprach Reichs⸗ bauernführer Reichsminister Backe zur 6. Kriegserzeugungsschlacht. Er führte u. a. aus:

Wie bei der Machtübernahme 1933 und zum Ausbruch des Krie⸗ ges 1939 sind wir in der Ernährungswirtschaft fast ausschließlich auf unsere eigene Kraft angewiesen. Die Erleichterungen, die uns aus außerdeutschen Räumen in den letzten Jahren gegeben waren, fallen weg. die Aufgabe aber, die Ernährung von Front und Heimat, zu gewährleisten, ist viel größer geworden als zu Beginn des Krieges. Sollen Front und Rüstung ihre Aufgabe aber er⸗ füllen, so - Voraussetzung dafür, daß sie ausreichend ernährt werden, d. h. die Lösung unserer Aufgabe ist die Voraussetzung zur Lösung ihrer Aufgabe. Sucht man nach dem Schlüssel zu dem Erfolg der deutfchen Ernährungswirtschaft in den fünf Kriegs⸗ jahren, so ist er auf Grund der folgenden wenigen Tatsachen und Erkenntnis zu finden:

1. In der allgemeinen Mobilisierung der Kräfte des deutschen Bauerntums und ihrer Ausrichtung auf die gewaltige politische Aufgabe der Ernährung des deutschen, Volkes.

2. In der rechtzeitigen Umstellung der, menschlichen Ernäh⸗ rung von tierischen auf pflanzliche Erzeugnisse und der ent⸗ sprechenden Anpassung des Schweinebestandes an die Futterdecke.

3. In der Aufrechterhaltung der. Intensivkulturen des Hack⸗ fruchtbaues mit ihren höchsten Nährstofferträgen je Flächen⸗ einheit, insbesondere der Zuckerrübe, der Kartoffel und in der Ausdehnung der Gemüseanbaufläche. 1 3

4. In der Ausdehnung des Oelfruchkanbaues.

5. In der Erhaltung unserer Milchviehbestände und immer stärker werdenden Erfassung ihrer Leistungen.

Diese Grundsätze werden auch für die 6. Kriegserzeugungs⸗ schlacht ihre Gültigkeit behalten. Sie werden jedoch in Anpassung an die veränderte ernährungs⸗ und erzeugungsmäßige Ausgangs⸗ lage eine schärfere Ausprägung erfahren. Haben wir 1939 bis 1942 die Viehbestände gedrosselt, so hatte der weitere Verlauf des Krieges und der erfolgreiche Aufbau der Landwirtschaften in den besetzten Gebieten eine Lockerung erlaubt. So konnten wir seit zwei Jahren die Parole des Aufbaues unserer Schweinebestände geben und die Eingriffe in die Rinderbestände durch einen Aufbau in den letzten zwei Jahren so ausgleichen, daß wir heute einen Viehstapel in Friedenshöhe haben. Jetzt gilt es jedoch, ihn der verknappten Futterdecke anzupassen. Dieser Abbau der Vieh⸗ bestände macht sich ernährungsmäßig für das deutsche Volk nicht sofort bemerkbar, da das Fleisch auf möglichst weite Zeiträume verteilt wird. Der Grund des Abbaues unserer Biehbestände liegt darin, daß wir den menschlichen Verzehr an pflanzlichen Nah⸗ rungsmitteln aufrechterhalten bzw. erhöhen. eshalb werden unsere Parolen der letzten Jahre der Beibehaltung, ja möglichst Erweiterung der Intensivkulturen, wie Oelfrüchte, Kartoffeln, Gemüse, auch für die weitere Zukunft bestehen bleiben. Genau so ist es notwendig, die Leistungen der Milchwirtschaft zu halten und den durch Räumungsmaßnahmen unmittelbar hinter der Front eintretenden Ausfall durch noch größere Ersparnis in der eigenen Wirtschaft und durch größere Ablieferungen wettzumachen.

Der, Reichsbauernführer erörterte dann die sehr einschneidende Drosselung der Stickstoffzuteilung, bédingt durch die Ausweitung der Rüstung, so daß das der Landwirtschaft allgemein zur Ver⸗ fügung gestellte Kontingent nur 40 % des Vorjahres erreicht. Es muß trotzdem möglich sein, daß die Intensivkulturen keine Ein⸗ schränkung in ihrer Flächenausdehnung erfahren; denn der zur Verfügung stehende Dünger stellt immerhin rund 60 % des Düngeraufwandes zu Beginn der Erzeugungsschlacht dar. Der Fehlbetrag an Stickstoff im Boden muß durch andere Maßnahmen Heitgemacht werden. Der Reichsbauernführer wies in diesem Zu⸗ sammhang auf die Ausnutzung der stickstoffsammelnden Fähigkeit unserer Leguminosen durch Einsprengverfahren oder Einschaltung von Hülsenfrüchten in die Fruchtfolge hin und erinnerte an eine bessere Stallmistpflege und zweckmäßige Ausnutzung der Jauche sowie an die Verwertung aller Abfälle zur Gewinnung von Kom⸗ post und Kunstmist.

Neben dem Mangel an Stickstoff tritt die Notwendigkeit, Eisen⸗ bahnen und Wasserstraßen zu entlasten. Daraus ergeben sich diese Rückwirkungen auf unsere Erzeugung. In den Zuschußgebieten muß die Kartoffelanbaufläche auf Kosten anderer Früchte erweitert werden. Dabei darf die Ausweitung zu Lasten des Rübenanbaus nur soweit gehen, daß die Grundlage für unsere Viehfütterung, insbesondere für unsere Milcherzeugung, bleibt. Ferner wird die Verteilung der Schweinekontingente dieser neuen Lage 92 angepaßt werden, als die Erzeugung an Schweinen in den Kar⸗ tofselzuschußgebieten stärker gedrosselt werden muß als in den Ge⸗ bieten mit genügender Kartoffelversorgung, damit möglichst viel⸗ Kartoffeln der direkten menschlichen Ernährung zugeführt werden können. Umgekehrt wird diese Politik den Abbau der Schweine⸗ bestände in den Kartoffelüberschußgebieten namentlich des Ostens hintanstellen.

Die Verkehrslage zwingt uns daher, auf manchen Gebieten unterschiedliche Maßnahmen anzuwenden, je nachdem, ob es sich um Ueberschuß⸗ oder Zuschußgebiete handelt. Das Ziel muß jedoch sein, den Gesamtanbau und die Gesamternte gerade an Intensiv⸗

Mittwoch, den 22. November. Gesch

Ponnerstag, den 23. Novemher. Ges

Freitag, den 24. November. Konzer Leitung: Heger. Beginn: 15 ½ Uhr.

Sonnabend, den 25. November. Opernkonzert. Leitung: Heger. Beginn: 15 ½ Uhr.

ssen. 8 9

Io chlossen.

Schüler, Beginn 15 Uhr. Montag, den 27. November. Geschlossen.

ts. .3m.

1

früchten nicht zurückgehen zu lassen. Weiter muß ich eine Drosse⸗ lung der Kleintierhaltung auf das Aeußerste verlangen; denn Serns⸗ der Futtermittel für Kleintiere verwendet, die an sich dem Schwein gehören, entzieht diese zwangsläufig der allgemeinen Ver⸗ sorgung. In derselben Richtung liegt die äußerste Sparsamkeit in

der Pferdefütterung, um das Ersparte der Milchwirtschaft und der

Schweinemast zukommen zu lassen. Eine Herabsetzung der Rinder⸗ bestände ist in dem Ausmaße nicht erforderlich, weil die Rinder im Gegensatz zu den Schweinen in erster Linie Erzeugnisse auf⸗ nehmen, die nicht direkt für die menschliche Ernährung Verwen⸗ dung finden können. Auch beim Schafbestand wird noch im Osten ein gewisser Aufbau möglich sein. Reichsminister Backe nannte dann die Parolen, die 1945 be⸗ sonders befolgt werden müssen: 3 1. Beibehaltung des Oelfruchtanbaus mindestens im Umfange des vorigen Jahres, womöglich sogar eine Ausweitung. 2. Aufrechterhaltung der Milchleistung durch sorgsamste Ge⸗

winnung und Konservierungvon Futter, beste Pflege und

Fütterung und vor allem durch schärfste, radikalste Einschränkung des eigenen Vollmilchverbrauchs in Haus und Stall.

3. Aufrechterhaltung des Kartoffelanbaus, seine Ausdehnung in Zuschußgebieten auf Kosten anderer, nicht so wesentlicher Früchte, ja auf Kosten des Rübenbaus in diesen Gebieten Beibehaltung der Kartoffelanbaufläche in den Ueberschußgebieten trotz geringerer Sicgsestantenung durch Gewinnung zusätzlicher Stickstoffquellen aus dem eigenen Betriebe.

4. Beibehaltung der Gesamtanbaufläche im Gemüsebau, deren Ausweitung im Hinblick auf die Verkehrslage in den Gebieten, in denen die Gemüseversorgung bisher durch größere Zuschüsse gewährleistet wurde.

5. Erhaltung der Rübenanbaufläche insgesamt im Reich mit.

der Maßgabe, sie dort im Einvernehmen mit dem Kreisbauern⸗ führer zugunsten der Kartoffel einzuschränken, wo es die Ver⸗ kehrslage bedingt und die Futterlage es erlaubt. Keinesfalls Einschränkung der Zuckerrübe zugunsten der Futterrübe jeglicher Art, da Düngerbedarf und Pflege bei beiden fast dieselben sind. Die Zuckerrübe aber neben den kaum zurückstehenden Futter⸗ mengen noch das höochwertige Nahrungsgut Zucker liefert.

6. Anpassung der Viehbestände an die Futterlage, bei Schweinen unter Berücksichtigung des Kartoffelbedarfs der Zu⸗ schußgebiete und beim Rinderbestand unter Berücksichtigung der Milchwirtschaft.

7. Wo die Voraussetzungen gegeben sind, Selbstanbau von

Hülsenfrüchten für den Bedarf an Grünfutter und Gründünger⸗

saat für den eigenen Betrieb und das eigene Gebiet. Ein⸗

schaltung der Leguminosen als gute Vorfrüchte und Stickstoff⸗

ersparer in die Fruchtfolge mit der Maßgabe jedoch, daß die Gesamtablieferungen sich nicht verringern.

8, Beste Pflege des Stallmistes und der Jauche. zusätzlichen Düngers aus Kunstmist und Kompost. Auf die Hexausstellung dieser Parolen möchte ich mich be⸗

Gewinnung

schränken, obgleich andere Aufgaben ebenso dringlich sind, wie Auf⸗ 8

rechterhaltung der Brotgetreidefläche zur Gewaährleistung unserer Brotversorgung von Front und Heimat, Gewährleistung der Ab⸗ lieferungen von Futtergetreide, Drosselung unserer Kleinvieh⸗ bestände, zweckmäßigste Konservierung des wirtschaäftseigenen Futters und vieles andere mehr. Zudem zwingt uns die Fett⸗ versorgungslage, die nicht bestellten oder nicht aufgelaufenen Flächen zusätzlich durch Sommerölfrüchte neu zu bestellen.

Der Reichsbauernführer unterstrich dann, daß die wichtigste Aufgabe der Bauersfrau die Milchablieferung an die Molkerei sei und auch dem Melkermeister und Melker am Herzen liegen müsse. Denn hier handelt es sich um das Gebiet, auf dem der Ernährungs⸗ krieg für Deutschland entschieden wird. Und genau wie auf diesem Kampffeld vornehmlich die Frau, so soll der Leiter jedes einzelnen Betriebes in der Ablieferung auf allen Gebieten seinen ensscheidenden Beitrag zum Siege sehen.

Es gibt keine Lage, die Auffassung hat sich insbesondere jeder ehrenamtliche Bauernführer zu eigen zu machen. Wir wollen nicht verkennen, daß letzten Endes das gesamte deutsche Landvolk besonders aber die von mir ein⸗ gesetzten Bauernführer die Verantwortung für die Ernährung tragen! Somit sind gerade sie es, auf denen in erster Linie die Verantwortung für die Erzeugung und die Ablieferung in ihrem Gau, in ihrem Kreise und in ihrem Dorf liegt. Reichsminister Backe wies weiter auf die Jugend hin. Neben der harten Arbeit darf die Berufserziehung des Jungen oder des Mädels Landwirtschaft niemals vernachlässigt werden.

Die Leistung des deutschen Soldaten und Arbeiters hat zur Vor⸗ aussetzung unsere Leistung, die Leistung des deutschen Landvolkes. Wie jene vor oöft unüberwindlichen Schwierigkeiten stehen und sie trotz allem meistern, so müssen auch wir mit den Schwierigkeiten, die wir aus den verflossenen Jahren kennen, und nun auch noch mit den Schwierigkeiten, die uns in diesem Jahre bevorstehen, fertig werden. Denn wir sind das Fundament, auf dem die ande⸗ ren bauen. Jedes Nachlassen bei uns schwächt die Widerstands⸗

kraft des Soldaten und des Arbeiters. Die sachlichen Schwierig⸗

keiten können noch so groß sein, noch immer werden sie durch das starke gläubige Herz bezwungen. Mögen die Mühsale noch so groß sein: niemals auch waren die Beispiele von Treue, Opfermut, Leistung und Haltung in allen Schichten des deutschen Volkes so groß wie in der heutigen Zeit. N114A4“

Konvertierung von 500 Mill,. Kr. Bankanleihe in schwedische Schatzwechsel

November. Am schwedischen Obligationsmarkt konzentriert sich das Interesse zur Zeit, auf die Mitte Dezember fällig werdende 2 % Anleihe von 500 Mill. Kr., die vor zwei Jahren vom Staat bei den Banken aufgenommen wurde. Diese Anleihe wird wahrscheinlich in Schatzwechsel umgetauscht, die mit

1,5 % verzinst werden und deren Laufzeit 1 ¼ bis 2 Jahre be⸗

E11“

Stockholm, 18.

Export und Arbeitsbeschaffung in der Schweiz gbt Völlige Abhängigkeit vom Ausland 1 P

Der Chef des eidgenössischen Kriegs⸗ und Arbeitsamtes,

Nationalrat Speiser, der gleichzeitig Direktor eines der be⸗

unbegrenzt seien.

deutendsten Unternehmen der schweizerischen Maschinenindustrie ist, hat sich kürzlich eingehend über Zukunftsprobleme der schweizerischen Industrie geäußert, wobei seinen Ausführungen die Möglichkeiten und die Notwendigkeit des Schweizer Exports im Vordergrund standen. Nationalrat Speiser hat klar heraus⸗ gestellt, daß die schweizerischen Möglichkeiten begrenzt und vom Ausland abhängig sind. 1 Die Anslandsabhängigkeit der Schweiz sei so groß, daß eine Planung, die sich nur auf Schweizer Verhältnisse einstelle, aus⸗ sichtslos und müßig wäre. Der schweizerische Export müsse einmal⸗ die Einfuhr ermöglichen und zweitens unbedingt zur Arbeits⸗ beschaffung beitragen. Letztere habe theoretisch unbegrenzte Mög⸗ lichkeiten. Gegenüber der Größe des Weltmarktes und seiner Auf⸗ nahmefähigkeit sei die Prodnktionskapazität der schweizerischen Wirtschaft so unbedeutend, daß die Beschäftigungsmöglichkeiten *“ 8 8* 8

b 8

t (Wiederholung). Musikal. Mufikal. Sonntgg, den 26. Nopember. Opernkonzert. Mustikal. Leitung:

Die schweizerische Nachkriegsplanung werde 1. durch die Roh⸗ stoffarmut, 2. durch die Uebervölkerung, die zur Einfuhr zwingt,“

3. durch die Gewöhnung an einen Lebensstandard, der weit

über dem liege, was die natürlichen Bodenschätze des Landes ge⸗ währleisten könnten und 4. durch die Abneigung des Schweizers gegen Landarbeit in eine bestimmte Richtung gezwungen. Dazu komme als sehr wichtiges Moment die Unmöglichkeit von großen Versciebnghende nperhalh der einzelnen Berufsgruppen. Wenn beispielsweise die Hälfte von den in der Exportwirtschaft tätigen Personen (200 000 Mann) in der Gruppe Baugewerbe oder in der übrigen Inlandwirtschaft Arbeit finden sollten, so würde diese Gruppe zweifellos erklären, sie sei nicht in der Lage, mehr Leute zu beschäftigen, denn der Rückgang in der Exportindustrie wirke sich im Gewerbe sehr ungünstig durch Ausfall der Kaufkraft, Stillstand von Bauaufträgen usw. aus. Wenn eine Gruppe vom Staat bevorzugt behandelt’ würde, wie beispielsweise heute die Landwirtschaft, und dadurch das Gedeihen anderer Gruppek ge⸗ fährdet würde, so müßte sofort geprüft werden, ob die privi⸗ legierte Gruppe auch in der Lage sei, die anderswo freiwerdenden Arbeitskräfte aufzunehmen. 8

Die Existenz der Schweizer Exportindustrie beruhe auf der Qualität, dem Preis und den Transport- und Transfermöglich⸗ keiten. Speiser warnte vor der weitverbreiteten Meinung, daß Präzisionsarbeit und hochqualifizierte Fabrikation gewissermaßen ein schweizerisches Monopol seien. Man würde hier bestimmt unliebsame Ueberraschungen erleben. Hinsichtlich des Verhält⸗ nisses von Staat und Wirtschaft in der Nachkriegszeit bemerkte Speiser, daß der Staat auf die Mitarbeit der Wirtschaftsverbände später nicht verzichten könne, auch auf dem Gebiet des Außen⸗ handels würden staatliche Eingriffe unvermeidlich sein. Auch müßte ein Weg gefunden werden, um die Auslandskredite direkt an die Warenlieferungen zu knüpfen.

11“ 1 8 8 v rrotz Stabilisierung der Drachme Verschlechterung 8 der griechischen Wirtschaftslage

Genf, 9. November. Die „Times“ muß eingestehen, daß die Stabilisierung der Drachme die Wirtschaft in Griechenland nicht entscheidend beeinflussen könne. Die Wirtschaftslage habe sich in den letzten Wochen in Griechenland weiter verschlechtert. Man müsse guch in den englischen City⸗Kreisen einsehen, daß mit chirurgischen Eingriffen in die Währung an der cioentlichen Wirtschaftslage nichts geändert werden önnne.

Uuunterbindung der illegalen Aktienkäufe in China

Schanghai, 19. November. In Ergänzung zu den wichtigsten Finanzkontrollmaßnahmen, die für die Banken und Trusts am 31. März 1945 wirksam werden, hat das Finanzministerium in Nanking eine Verfügung erlassen, wonach alle Geschäfte in Aktien und Staatspapieren außerhalb der Börse als ungesetzlich an⸗ gesehen werden. Damit sollen die kurzfristigen Käufe und Ver⸗ käufe von fragwürdigen Wertpapieren außerhalb der Börse unterbunden werden. Man hofft, damit das rein spekulative Moment auszuschalten und Kapital, das zum großen Teil un⸗ produktiven Zwecken dient, für den gesunden Produktionsprozeß zurückzugewinnen. .

3 Büchertisch Die Vorschriften der Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung

Zur Befriedigung eines dringenden Bedürfnisses von Wirtschaft und Verwaltung hat der Abteilungsleiter der Reichsstelle Eisen und Metalle, Dr. Franz Velder,

8,80 H.ℳ), herausgegeben. Die im Loseblatt⸗System herausgegebene Sammlung ist übersichtlich in sechs Teile gegliedert, die die Neu⸗ ordnung der Eisenbewirtschaftung, Auftragssteuerung, Vorschriften für einzelne Rohstoffe oder Erzeugnisse, Sonderverfahren, Bewirt⸗ schaftungsmaßnahmen und gemeinsame Anordnungen der Reichs⸗ stelle Eisen und Metalle mit anderen Stellen behandeln. Für eine spätere Neuauflage oder für die Herausgabe der Ergänzungs⸗ blätter sei der Wunsch ausgesprochen, bei den einzelnen Anord⸗ nungen auch die Fundstelle zu veröffentlichen. Im übrigen kann die Sammlung, die durchaus auf den Gesichtspunkt des praktischen Gebrauchs ausgerichtet ist, Behörden und Unternehmungen als wertvolles Hilfsmittel empfohlen werden. R. L

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 17. November. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., r95,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B. 1

Budapest, 17. Novomber. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½¼, Berlin 136,20, Bukarest —,—, Helsinki —,—, London —,—, Mailand 13,62, New York —,—, 11,71, Sofia —,—, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

Paris —,—, Prag 13,62, Preßburg —,— B.,

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 259 vom 20. November 1944. 2. 11“

London, 18. November. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 %, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 —- 4,47, Schweiz 17,30 17,40,

Stockholm 82,845⁄11.

Zürich, 18. November. London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, B., Madrid 39,75, Lissabon 17,01 ¼, Stockholm 102,61, Oslo 98,62 %⅛, Prag 17,25,

3,50, Bukgrest 2,37 ½,

22,75

90,37 ½, 8,75, Istanbul

Sofia 5,37 ½,

16,85 16,95,

Lissabon —,—, Rio de Janeiro

(D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 7,75, Brüssel 69,25, Mailand Berlin 172,50. Kopenhagen Budapest 104,50, Zagreb Helsinki 8,75, Preß⸗

Holland 229 ⅜,

burg 15,00, Buenos Aires 97,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B. 1 Kopenhagen, 18. November. (D. N. B.) London 19,34, New

York 4,79, Berlin 191,80 Amsterdam

111,25, Rom —,—,

109,00, Helsinki 9,83, Sofia

Alles Briefkurse.

Stockholm, 18. November. Berlin 167,50 nom.

16,95. B.,

nom. G., 97,80 B., Amsterdam 7,90 B., Oslo 95,3 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B.,

7,60 G.,

Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 254,70, Stockholm 114,15, Oslo —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—.

(D. N. B.) London 16,85 G., G., 168,50 B., Paris —,— G., —,— B., Schweiz. Plätze 97,00 —,— G., —,— B., Kopenhagen nom. G., 95,65 B., Washington Rom —,— G.,

G.,

—,— Bi, Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei

104,00 B.

Lissabon 16,29 G.,

16,55 B., Buenos Aires 102,00 G.,

. 55 ’. ven; *

London, 17. November. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168,—.

——,

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung

20. November Geld Briet V

17. November Geld Briel Aegypten airoh) Akbanten (Tirana)... Argentinten (Buenos Aires).. Australien (Sidney) 8 Beolgten (Brüssel u. Antwerpen Brasilien (Rio de Janeiro) ... Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ cutta) „8 .B⸗⸗. Bulgarien (Sofi))) Dänemark (Kopenhagen) . England (London) l1 engl. Pfund Finnland (Helsinki,) 1100 Finnmar Frankreich (Pari)) 1100 Frs. Griechenland (Athen).. .. 100 Drachmen 1,668 1.672 1,668 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam) ͤ . .100 Gulden 132,70 132,70 Iran (Teheran) 100 Rialis 14,59 14,61 Island (Reykiavik).. 100 tsl. Kr 38,50 Italien (Rom und Mailand! 100 Lire 10,01 Japan (Tokio und Kobe) 100 Yen 58,711 Kanada (Montreal. 1 tanad. Do lar Kroatien (Agramm) 1100 Kuna 5,005 4,995 Neuseeland (Wellington) 1 neuseel. Pfd Norwegen (Oslo) 100 Kronen. 56,88 56,76 56,88 Portugal (Lissabon))) 100 Escuda 10 21 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm u. Göte⸗ . 59,58 59,40 59,58. 57,89 58,01 4,995 5,005 8,591 8,609 28,565

(Aexandrien und -. ägypt. Pfund 100 Afghani 100 Franken 1 Pap.⸗Pes. 0,588 1 austr. Pfund 100 Belga 39,96 40,04 1 Cruzeirt

18˙83 81,08 0,592

18,79

80,92 0,588

39,96

18,83 81,08 0,592

18,79 80,92

40,04

100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen 52,1 52,15 52 25

132,70 14,59 88,42 9,99 58,591

132,70 14,61 88,50 10,01 58,711.

5 005

100 Kronen

100 Frs.

100 serb. Dinar 100 slow. Kr 100 Pesetas

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 1,982

Schweiz (Zürich, Basel und

Serbien (Belgrad)

Slowakei (Preßburg)

Spanien (Madrid u. Barcelona)

Südafrikanische Unton (Pretoria und Johannisburg),)

Türkei (Istanbul)

58,01 5,005 8,609

3,605

1,978

23.605

1,982,

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

England, Aegypten, Südafrikanische Union

8

Finnland

Frankreich aaeööööö

Australien, Neuseeland 11“

Britisch⸗Indien

Kanada

Vereinigte Staaten von Amerieaea 8

Brasilien

.2202 PöF

22222—2b2292b292b2222v22922b2⸗2„

2à0920202299222522242—-⸗5—22929292—22—⸗

Geld

9,89

. 5,06 4,995 3,047 7,912

74,18 2,098 2,498 0,130

292922922242—⸗*

20202922ꝙ427,2„

Ausländische Geldsorten und Banknoten

J124

Sovereinggss .

20⸗Fräncs⸗Stücke ..000608 Gold⸗Dollars 8 Aegyptische.

.„

Amerikanische: 1000—5 Dollar⸗

2 und 1 Dollar Argentiniscche Australische Belgische . Brasilianische 8 Britisch⸗Indische.. Bulgarische: 500 Lewa und

darunter Dänische: große

10 Kr. und darunter.. Englische: 10 £ und darunter. Fiünnische. Französische .. Holländische.. Italienische: große

10 Lire Kanadische Kroatische . . Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: Schwedische: grosße.

50 Kronen und darunter .. Schweizer: grosße .

Füeeen üeeereen

100 Frs. und darunter. Eerbische 25 4

Slowakische: 20 Kronen und darunter

1000 Lei und⸗

nicht gemeistert werden kann. Diese,

in der

der geltenden Vorschriften der Eisen⸗ im Druckgewerblichen

eine ergänzbare Sammlung

in ckg 1 Verlag der Preußischen Verlags⸗ Druckerei G. m. b. H., Berlin SW 68 (368 Seiten, DIN A 5, Preis

und Stahlbewirtschaftung

und

öffentlicher Anzeiger

Ungarn (Budapest)) Uruguay (Montevideo). Verein. Staaten von Amerika

(New YVork)) .8

100 Pengö 1 Peso 1,201

1 Dollar

Südäfrikanische Union Ungarische: 100 Pengö und darunter.. 3

1,199 1.201

100 Peng

I .

17. November Geld Brief 20,38 20/,46 16,16. 16,22 4,185 4,185 4,205 1 ägypt. Pfd 4,39 4,39 4,41 1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Pes. 0,44 0,44 0,46 1 austr. Pfb 2,44 2,44. 2,46 190 Belgas 39,92 39,92 40,08 1 Cruzeiro 0,08 0,08 0,09 100 Rupien 22,95 22.95 23,05 100 Lewa 8,09

8,07 8,07 100 Kronen 100 Kronen 52,10 52,10 52,30 1 engl. Pfd. 100 Finnmar 5,055 5,055 5,075 100 Frs. 4,99 4,99 5,01 100 Gulden 132 70 132,70 132,70 100 Lire 9 98 9,98 10,02 100 Lire 9,98 9,98 710,02 1 kanad. Dollar e. 0,99 1,01 4,99 4,99 5,01 57 11

100 Kuna 56,89 56,89 1,68

20. November Geld Brief

20,88 20,46 16,16

100 Kronen

100 Let 1,66 1 66 100 Kronen 100 Kronen 59,40 59,40 100 Frs. 57,83 57,89 100 Frs. 57,83 57,83 100 xerb. Dintar 4,99 4,99

100 sow. Kr. 8,58 8,58 1 füvafrik. Pfd. 4,39 4,39 1 türt. Pfund 1,91 b 1,91

59,64 58,07 58,07 5,01

8,62 4,41 1,93

6072

60,78 61.02

1. Unterfuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 3 3. Aufgebote,

5. Verlust⸗ und Fundsa

4. Oeffentliche 83. er. e 6. Auslosung ufw. von Aertpapteren, 1

7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktten, 9. Deutsche Kolonialgefellschaften,

11. Genossenschaften,

10. Gesellschaften m. b. H., 12. Ossene Handels⸗ und Kommanbitgesellschaften,

13. Unfau⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

ben

3. Aufgebote

[9592] Aufgebot. T 84/44 7. Auf Antrag der Karoa⸗ line Sternad, Villach, Karl⸗Wurmb⸗ Straße 3, wird das angeblich in Ver⸗ lust geratene Sparkassenbuch der Steier⸗ märkischen Sparkasse in Gratz EB 215 693, über 800,— Rℳ, lautend auf Stich, Johann, aufgeboten. Der In⸗ haber dieses Sparkassenbuches wird auf⸗ gefordert, es binnen se vom Tage der Kundmachung des Auf⸗ gebotes bei Gericht vorzuweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Einwen⸗ dungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würde dieses Sparkassenbuch nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden.

Landgericht 1ab- Nelkengasse 2,

Abt. 4, am 13. November 1944.

[9593] b

Füx den am 19. 2. 1872 in Kl. Ott⸗ lau geborenen und am 26. 3. 1944 in Güstrow verstorbenen Arbeiter Gustav Jahnke werden Erben gesucht. Mel⸗ dungen an den Nachlaßpfleger, Ange⸗ stellter Bernhard Röhl, beim Wohl⸗ fahrtsamt der Stadt Güstrow, Dom⸗ straße 9.

Güstrow, den 15. November 1944.

[95 42]

Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Radebeul vom 10. November 1944 ist erkannt: Der Hypothekenbrief vom 14. Februar 1925 über die Hypo⸗ thek von 4301,04 Gramm Feingold, die auf Blatt 653 des Grundbuchs für Kötzschenbroda in Abteilung III unter Nr. 30, verbunden mit 40, 46, für den inzwischen verstorbenen Fabrikbesitzer August Ferdinand Koebig in Radebeul tingetragen ist, wird für kraftlos er⸗

ärt. 9. .

Radebeul, den 13. November 1944.

Amtsgericht. .

[9594

Durch Ausschlußurteil; des Amts⸗ gerichts B.⸗Baden vom 7. November 1944 wurden die nachstehend näher be⸗ zeichneten Urkunden für kraftlos er⸗ klärt: zwei Teilhypothekenbriefe des

Monaten

Grundbuchamts Baden⸗Baden vom 14. Juli 1910 über je 6950 Goldmark, Teilbetrag der im Grundbuch von Baden⸗Baden Band 50 Heft 500. III. Abt. Nr. 8 eingetragenen 83 000 ℳ, aufgewertet auf 20 850 Goldmark, lastend auf dem Grundstück Lgb.⸗Nr. 339 der Gemarkung Baden⸗Baden, Hofraite mit Gebäulichkeiten Lange Straße. Baden⸗Baden, den 9. Nov. 1944. Amts⸗ gericht. III.

[9559. Beschluß. In dem Aufgebotsverfahren zum Zweck der Todeserklärung des Schuh⸗ machers Wilhelm Reitz aus Mapen, hat das Amtsgericht in Mayen füͤr Recht erkannt: Der verschollene Schuhmacher Wilhelm Reitz, früher wohnhaft in Mayen, geb. am 21. Mai 1899 in Starkenburg (Kreis Zell a. d. Mosel), wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1940 fest⸗ gestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlaß zur Last. 1“ Mayen, den 31. Oktober 1944. Das Amtsgericht.

4. Oeffentliche Zustellungen

[9561] Oeffentliche Zustellungen.

Es klagen: 1. Charlotte Biersack geb. Saarow, Berlin, Nostizstr. 23, z. Z. Glauchau, Haußmannstr. 28 Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Utsch, Berlin⸗Schöneberg, Helmstr. 11, gegen Willy Biersack, früher Berlin, Nostizstr. 23, 212. R. 679. 44, 2. Gene⸗ ralstaatsanwalt bei dem. Landgericht Berlin, 90 a Hs 1141. 44, Berlin, Turm⸗ straße 91, gegen Drogisten Fabian De⸗ janowski, früher in Schwetz a. d. Weich⸗ sel, 213. R. 610. 44, 3. Autoschlosser Erich Dellit, Berlin, Kesselstr. 8, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Mahnke, Berlin, Hermann⸗Göring⸗Str. Nr. 7, gegen Charlotte Dellit geb. Schneider, früher in Hamburg, Wex⸗ straße 34, 215. R. 276. 43, 4. Herta Harke, Berlin⸗Lichtenberg, Fridastr. 6 a, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt

Dr. Grieß, Berlin, Königstr. 52, gegen Arbeiter Willi Harke, früher ebenda, 219. R. 669. 44, 5. Sophie Kwiatkowski geb. Munkelberg, Berlin, Stephanstr. 50, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kamberg, Berlin, Badstr. 9, gegen Tischler Heinz Kwiatkowski, früher Ber⸗ lin, 223. R. 575. 44, 6. Drucker Heinrich Etzold, Berlin, Engeldamm 6, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Christio⸗ nat, Berlin, Engeldamm 10, gegen He⸗ lene Etzold geb. Makasejew in Riga, Latgallerstr. 108, 241. R. 490. 44, 7. Eu⸗ genie Rudenko geb. Kondratowitsch, Dallgow⸗Döberitz, Wilmsstr. 65/81, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Pie⸗ rau, Berlin, Tauentzienstr. 7, gegen Valerian Rudenko, 241. R. 530. 44, 8. Wirtschafterin Anna Grikschis geb. Sokolowsky, Berlin⸗ Invalidenstr. 118, bei Gericke, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Krieger, Berlin, Burg⸗ straße 19, gegen den früheren Beamten Mykolas Grikschis, früher in Kowno⸗ Williampol, Kurtze Str. 2, 241. R. 591. 44, 9. Josefa Jerney geb. Ogrizek, Berlin, Oderbruchstr. 25, Prozeßbevollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Wetzel, Berlin, Fried⸗ richstr. 82, gegen Franz Jerney, früher in Werschz (Serbien), 241. R. 604. 44, 10. Lehrex Erwin Hache, Berlin⸗Schöne⸗ berg, Erdmannstr. 3, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Purper, Ber⸗ lin⸗Wilmersdorf, Barstr. 25, gegen Margarete Hache geb. Wendt in Sow⸗ jet⸗Rußland, 241. R. 628. 44, 11. Jrine (Jrene) Bunin geb. Swidersky, Berlin⸗ Karow, Bahnhofstr. 9, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Pies, Berlin, Kleiststr. 41, gegen Ingenieur Serge

Bunin, früher in Belgrad, Waeszewske

Nra29, 241. R. 641. 44, 12. Frieda Ro⸗ datz geb. Wölk, Berlin⸗Britz, Hanne⸗ mannstr. 28, v. ptr., Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Kummerow, Ber⸗ lin, Potsdamier Str. 98, gegen Joachim Heinz Rodatz, 241. R. 663. 44, mit den Anträgen zu 1, 3 bis 9, 11 und 12 auf Ehescheidung, zu 2 festzustellen, daß die verstorbene Ehefrau Elisabeth Deja⸗ nowski berechtigt war, aus Verschulden des Ehemannes auf Scheidung zu kla⸗ gen, zu 10 festzustellen, daß die Ehe der

Parteien aufgelöst ist. Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Berlin, Neue Friedrichstraße, und zwar auf: 1. 16. 1.1945, Zimmer 244, 2. 5. 2. 1945, Zimmer 285, 3. 9. 1. 1945, Zim⸗ mer 253, 4. 30. 1. 1945, Zimmer A 212, 5. 24. 1.1945, Zimmer 251, 6. 8. 2. 1945, 7. 25. 1. 1945, 8. 27. 2. 1945, 9. 25. 1. 1945, 10. 25. 1. 1945, 11. 30. 1. 1945, 12. 27. 2. 1945, zu 6 bis 12 Zimmer 245, zu 1 und 2, 4 bis 12 10 Uhr, zu 3 11 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, 15. November 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[9563] Oeffentliche Zustellung.

6 R 345/44. Frau Frieda Sarkamp geb. Neumeier in Dresden, Mosezinsky⸗ straße 18, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Stade II in Dresden, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Karl Sarkamp, zuletzt in Dresden, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Zer⸗ rüttung der Ehe 55 d. Eheges.) mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für schuldig an der Scheidung zu erklären. Sie ladet derm Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 6. Zivilkammer des Landgerichts Dres⸗ den, Pillnitzer Straße 41, auf Mittwoch, den 17. Januar 1945, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt vertreten zu lassen.

Dresden, den 11. November 1944. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht Dresden.

[9597] Policenaufgebot.

Der Versicherungsschein Nr. 661 696, lautend auf das Leben des Max Walk, Geschäftsinhabers, München, Destouche⸗ straße 20/3, flte bes am 21. 7..1944, ist abhanden gekommen oder vernichtet

worden. Wer Ansprüche aus dieser

Versicherung besitzt, möge sie innerhalb

v

5.Verlust⸗ n. Fundsachen

zweier Monate, von heute ab, zur Ver⸗ meidung ihres Verlustes bei uns geltend machen. Wien, den 14. November 1944. Der Anker Allg. Vers. A. G., Wien, I., Hoher Markt 10—11.

9596 8 890] Versicherungsschein Nr. 202 192, auf das Leben des Herrn Hermann Alsenz ausgestellt, ist verlorengegangen und wird hierdurch von uns für kraftlos erklärt, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen Ansprüche bei uns geltend gemacht werden.

Berlin, 10. November 1944. Mannheimer Lebensversicherungs⸗Gesellschaft AG.,

Berlin W 8, Krausenstr. 9/10.

——————

7. Aktien: gesellschaften

[9598]

Steinberg 8 Aktiengesellschaft,

ien.

Einberufung zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung am Donnerstag, dem 14. Dezember 1944, 16 Uhr, in Berlin, Unter den Linden 78, im Hause der J. G. Farbeninduftrie A. G. 1

Die Tagesordnung wird bei Beginn der Hauptversammlung bekanntgegeben.

Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen zu können, müssen die Aktionäre bis zum Ablauf des dritten Tages vor dem Versammlungstag bei der Gesell⸗ schaftskasse, bei der Deutschen Länder⸗ bank A. G., Berlin, bei der Bank der Deutschen Arbeit A. G., Berlin, und sämtlichen Nebenstellen, bei der Länder⸗ bank Wien A. G., Wien, bei der Credit⸗ anstalt Bankverein, Wien, bei einem deutschen Notar oder bei den Dienst⸗ stellen der Deutschen Reichsbank⸗Wert⸗ papiersammelbank ihre Aktien hinter⸗ legen. Die Hinterlegungsbescheinigun⸗ gen sind rechtzeitig dem Vorstand einzu⸗ reichen.

Wien, den 18. November 1944.

Der Aufsichtsrat. v. Rautenkranz, Vorsitzer.