Limburg, Lahn.
Amtsgericht
1
9
Reichs⸗ und Staatsanzeiger
LE .I Nove 8 om 21.
X
9
nber 1944. S. 4
[9643] .“
8 F 5/44. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts in 8* vom 28. Ok⸗ tober 1944 sind auf Antrag der Stadt⸗ sparkasse der Gauhauptstadt Posen, ver⸗ treten durch den Sparkassenvorstand folgende Sparkassenbücher für kraftlos erklärt: 1. Nr. 116 185 — lautend auf Martha Metje geb. Herbst, Posen, Halbdorfstraße 22, W 7, 2. Nr.“ 117 704 — lautend auf Helga Metje, Posen, Halbdorfstraße 22, W. 7, 3. Nr. 105 725 — lautend auf Rosemarie Kuntscher, Schülerin, Posen, Luisenstraße N 22/3, 4. Nr. 122 517 — lautend auf Alexan⸗ der Dumberg, 5. Nr. B 15 854 — lautend auf Erwin Schlag, 6. Nr. 150/226/44 — lautend auf Meta Söhler xeb. Rupp, Münchberg, Friedrich⸗ staße 19.
Posen, den 28. Oktober 1944.
Das Amtsgericht.
[9642]
Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Grimma vom 15. November 1944 ist das von der Volksbank Naun⸗ bof⸗ eingetragenen Genossenschaft mit eeschränkter Haftpflicht, in Naunhof (Kreis Grimma) auf den Namen Olga verw. Dittelbach in Naunhof ausge⸗ stellte Einlagebuch E. 2067 über Reichs⸗ mark 987,29 für kraftlos erklärt worden.
Grimma, den 16. November 1944.
Das Amtsgericht.
[9641]
Der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Klein⸗Schönbrück Band 6 Blatt 99 Abt. III Nr. 4 für die Posener Kredit⸗Landschaft einge⸗ tragene Darlehnshypothek von 1100,— Zloty ist kraftlos geworden.
Graudenz, den 2. Novemb 1944. Das Amtsgericht.
[9639] 1 Beschluß. In der Grundbuchsache Blatt 824 Gleiwitz EG. (Eigentümer: Fleischermeister Theodor Wowra in Gleiwitz) wird der Hypothekenbrief über die in Abteilung III unter Nr. 5 a eingetragene Hypothek von 2750,— Goldmark (bisherige Gläubi⸗ gerin: Synagogengemeinde zu Gleiwitz) auf Antrag des Oberfinanzpräsidenten Berlin⸗Brandenburg in Berlin für kraftlos erklärt und ein neuer Brief gebildet. (§ 1 Abs. 4 der Verord. vom 18. März 1938, RGBl. I Seite 317).
4. Oeffentliche Zustellungen
[9562 Oeffentliche Zustellung.
1. R. 126/44. Die Ehefrau Marie Hanna Frauͤke geb. Lindner in Ditters⸗ dorf b. Chemnitz, Hauptstraße 103, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hintze in Chemnitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Maurer Erich Max Franke, früher in Einsiedel. z. Z. un⸗ bekanneten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Chemnitz, Zim⸗ mer 123, auf den 31. Januar 1945, 10 Uhr 30 Minuten, mit der Aufforde⸗ rung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Chemnitz, den 15. November 1944. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgerichte.
[9564) Oeffentliche Zustellung. Die Frau Lilly Rosenbusch 88. Sander, Erfurt, Nordhäuser Str. 113, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Reerink in Erfurt, klagt gegen den Kaufmann Berthold Israel Rosenbusch, früher in Erfurt, wegen Ehescheidung aus § 55 des Ehegesetzes und Schuldig⸗ erklärung des Ehemannes. Die Klä⸗ gerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die V. Zivilkamemr des Land⸗ gerichts in Erfurt, Friedr.⸗Wilhelm⸗ Platz Nr. 37, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 145, auf den 4. Januar 1945, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäch⸗ tigten vertreten zu lassen. Erfurt, den 8. November 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
2. R. 145/44. Frau Johanna Touati geb. Ohl in Vvee i. Schw. klagt durch Rechtsanwalt Schleich in Kon⸗ stanz gegen Lakdar Touati, unbe⸗ kannten Aufenthalts in Frankreich, auf Ehescheidung aus §§ 49, 55 des Ehe⸗ gesetzes und ladet ihn zur mündlichen Verhandlung vor das Landgericht Kon⸗ stanz auf den 19. Januar 1945, vorm. 1b Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. [9565] Konstanz, den 4. November 1944.
[9646] Oeffentliche Zustellung. Frau’ Maria Christine Axt - Tschudy in Lörrach (Baden), Prozeß⸗
in Lörrach, klagt gegen ihren Ehemann Maria Eugen Severin Axt, Bäcker, früher in St. Ludwig, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Scheidung der Ehe auf Grund des § 49 des Ehegesetzes und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer II des Landgerichts Frei⸗ burg i. Br. auf Dienstag, den 9. Ja⸗ nuar 1945, vorm. 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem genannten Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
Freiburg i. Br., 6. November es Geschäftsstelle des Landgerichts. Z. K. II. [ĩ9647) Oeffentliche Zustellung.
3. R. 308/44. Die Ehefrau Magda⸗ lene Tscharneczkij geb. Heine in Filehne, Kr. Scharnikau, Bahnhof⸗ straße 20, U114“ Rechtsanwalt Lengler in Posen, klagt gegen ihren Ehemann, den messungstechniker Gregori Tscharneszkij, früher in Kiew, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Posen, Mühlenstraße Nr. 1 a, I. Stockwerk, Zimmer Nr. 29, auf den 30. Januar 1945, 10 Uhr, ge⸗ laden mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen.
Posen, den 3. November 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
10. Gesellschaften m. b. H.
[9382] Bekanntmachun der Auflösung der Gehellschaft.
Die Gemeinnützige Wohnungsbau⸗ und Siedlungsgesellschaft Tempelhof m. b. H. in Berlin⸗Schmargendorf, Meck⸗ lenburgische Str. 50/56, ist durch Be⸗ schluß der Gesellschafter vom 19. 10. 1944 aufgelöst worden.
Die Gläubiger der Gesellschaft wer⸗ den aufgefordert, ihre Forderungen bei ihr anzumelden.
Berlin⸗Schmargendorf, den 7. No⸗ vember 1944.
Gemeinnützige Wohnungsbau⸗ und Siedlungsgesellschaft Tempelhof m. b. H.
bevollmächtigter: Rechtsanwalt Grimm
Ver⸗
Commerzbank
gesellschaften
[96142—— 1 Allgemeine Elektriecitäts⸗Gesellschaft. Die 5 Pigen Reichsmark⸗Teilschuld⸗
verschreibungen von 1934 (aus Um⸗
tausch der 7 Pigen Dollaranleihe von
1925) sind am 15. Januar 1945 zur
Rückzahlung fällig. Die Rückzahlung erfolgt zum Kurse
von 105 % vom 15. Januar 1945 ab
bei unserer Hauptkasse, Berlin NW 40,
Friedrich⸗Karl⸗Ufer 2—4, und bei fol⸗
genden Zahlstellen:
Berliner Handels⸗Gesellschaft Berlin,
Bankhaus Delbrück Schickler & Co. in Berlin,
Bankhaus Hardy & Co., G. m. b. H. in Berlin,
lassungen,
lassungen,
Bankhaus Brinkmann, in Hamburg, Bankhaus Pferdmenge Köln, 1 Allgemeine Deutsche 8 Bankhau erck, Fin
Berlin, im November
Bücher.
Wochen-Ubersicht der Deutschen Reichs
[9659]. vom 15. November 1944.
Aktiengesellschaft Berlin und bei deren sämtlichen deutschen Niederlassungen,
Deutsche Bank in Berlin und bei deren sämtlichen deutschen Nieder⸗
in Leipzig und Berlin, 38ue München und Berlin.
in
Dresdner Bank in Berlin und bei deren sämtlichen deutschen Nieder⸗
Bankhaus E. Heimann in Breslau,
Wirtz & Co. s & Co. in Credit⸗Anstalt ck & C
1944.
Allgemeine Elektrieitäts⸗Gesellschaft. Lemcke.
14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise
bank
—
Aktiva.
1. Deckungsbestand an Gold und Dev en ...... 8 Bestand an Wechsemn und Schecks sowie an Schatzwechseln
des Reichs “ den sind (deckungsfähige Wertpapiere))... Lomvardforderungen “ deutschen Scheidemünzen. Rentenbankscheinen sonstigen Wertpapieren sonstigen Aktiven
Passiva. Grundkapita Rücklagen und Rückstellungen: a) gesetzliche Rücklagen.. b) sonstige Rücklagen und Rückstellungen Betrag der umlaufenden Noten .. . . 4. Täglich fällige Verbindlichkeiten . . . . . . . ... 5. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten. 6. Sonstige Passiva . . . . Verbindlichkeiten aus weiterbe Von den Abrechnungsstellen wurden im Oktober abgerechnet.. Die Giroumsätze betrugen in Einnahme und Ausgabe . . . . . . . .. Berlin, den 20. November 1944. Reichsbankdirektorium. Funk.
3.
St. 3 300 000 ER. ℳ
. * 5 000 000
7
“
Gleiwitz, den 7. November 1944. 8 Amtsgericht.
Geschäftsstelle des Landgerichts.
Der Liquidator: Willy Schneider.
Zentralvandelscegifter
Lange.“ Kretzschmann.
Wertpapieren, die nach §13 Ziffer 3 angelauft wor⸗ .“
69 495 000 54 481 000 10 713 000
481.898 000
23 207 000 2 166 411 000
1850 000 000
—150 000 000 806 539 000 45 426 499 000
9 896 046 000
1 171 343 000 n: Rℳ —,—
10 618 000 000
355 871 000 000
1. Handetsregister,
— 1 3. Vereinsreg 4. Genossensch
8. Brhstertegester. 1 6. Urheberrechtseintragsrolle,
28 B 7. Konkurse und Berglet ch 8. Verschiedenes. “
1. Handelsregister
r die Angabven in ( ) wird eine Gewähr
r die Richtigkeit seitens der Registergerichte
nicht überuommen.
8 F1“ Elsterwerda. 19604] Amtsgericht Elsterwerda, 14. 11. 1944.
Handelsregisterveränderung:
A 14 Adolf Bäßler Nachfolger, Elsterwerda.
Der bisherige Inhaber der Firma, Kaufmann Franz Syka in Elsterwerda, ist verstorben. Das Geschäft ist durch Erbgang auf die Witwe Elsa Syka geb. Schmidt in Elsterwerda übergegangen.
Korneuburg. 19605] Amtsgericht Korneuburg. Korneuburg, am 13. November 1944.
Veränderung: .
H.⸗R. A 586 Fa. Kraus & Co. (Elektroinstallation, Ein⸗ u. Verkauf v. Elektromaterial), Niederlassung: Mistelbach.
Der Gesellschafter Alfred Schneider ist aus der Gesellschaft züsge cgeden. Die Gesellschafter Elfriede awrata Wund Paul Nawrata sind nunmehr allein vertretungs⸗ und zeichnungs⸗ berechtigt. F
1b 19606. Oeffentliche Bekanntmachung.
In das Handelsregister B ist heute unter Nr. 96 bei der Unterstützungs⸗ einrichtung GmbH. Nassauer Bote GmbH. in Limburg (Lahn) folgendes eingetragen worden: Die Liquidation der Gesellschaft ist beendet.
Limburg, Lahn, 30. Oktober 1944
Das Amtsgericht.
Wien. — [960 Amtsgericht Wien, Abt. 132, am 2. November 1944.
A 6850 Peter Stoll (Wien⸗Mödling, Schicerstr. 98, Lack⸗ und Firnis⸗ fabrik). ertretungsbefugt sind nux die Gesellschafter Edith Zeinlhofer und Dr. Kurt Nehrer, und zwor jeder der beiden selbständig. 1
wittenberg, Bz. Halle. 9608] ittenberg, 4. Nov. 1944.
H.⸗R. A 828 Johann Stengel, Obst⸗ und Gemüse⸗Spezialgeschäft, Luther⸗ stadt Wittenberg. Das Handelsgeschäft ist auf den Gemüsehändler Eduard 189 in Wittenberg übergegangen. Die Firma lautet jetzt: Eduard Filor. Der Uebergang der im Geschäft be⸗ öe, g Forderungen und Verbind⸗ ichkeiten ist beim Erwerb des Geschäfts
2. Güterrechtsregister,
durch Ehuard Filor ausgeschlossen.
4. Genossenschafts⸗
Glauchau. [9616] Amtsgericht Glauchau.
Gn.⸗R. 37. Auf dem für den Bau⸗ und Sparverein Glauchau, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, in Glauchau geführten Blatt 37 des Genossenschaftsregisters ist 13. November 1944 eingetragen worden:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 17. Oktober 1944 ist die Ge⸗ nossenschaft mit der Baugenossenschaft Glauchau, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, in Glauchau unter Ausschluß der Liquida⸗ tion verschmolzen worden. Diese Be⸗ kanntmachung ergeht mit folgendem Hinweise: Den Gläubigern der über⸗ tragenden Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der übernehmen⸗ den Genossenschaft zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Glauchau. ([9617] Amtsgericht Glauchau.
Gn.⸗R. 13. Auf dem für die Bau⸗ genossenschaft Glauchau, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, in Glauchau geführten Blatt 13. des Genossenschaftsregisters ist am 14. November 1944 eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 17. Oktober 1944 ist mit der Genossenschaft der Bau⸗ und Sparverein Glauchau, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, in Glauchau verschmolzen worden. 8
Die Firma lautet künftig: Gemein⸗ nützige Baugenossenschaft Glauchau, eingetragene Genossenschaft be⸗ schränkter Haftpflicht.
mit
Nürnberg. [9587]
Amtsgericht Nürnberg, 14. Novbr. 1944.
Genossenschaftsregister. Gen.⸗R. 1V/27 — 14. 11. 1944 — Brennstoffversorgung der Reichsbahnbe⸗ diensteten in den Direktionsbezirken Nürnberg und Regensburg, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter aftpflicht in Nürnberg. Auf Grund der §§ 1 Abs. 2 und 2 Abs. 1 und 2 des Gesetzes vom 27. 5. 1937, RGBl. I S. 597, wurde mit VO. des Reichs⸗ ministers des Innern im Einverneh⸗
r., register, 3
ggehen unter Ausschluß der Liquidation⸗ Firma der Genossenschaft ist erloschen.
am
men mit dem Reichsverkehrsminister vom 28. September 1944 die Genossen⸗ schaft mit Wirkung zum 30. September 1944 aufgelöst. Has Vermögen und
1
die Verbindlichkeiten der Genossenschaft auf die Deutsche Reichsbahn über. Die
Pasewalk. 19618 Genoossenschaftsregister. Amtsgericht Pasewalk, 2. Nov 1944. Veränderung:
Gen.⸗R. 6 Molkerei⸗Genossenschaft Ferdinandshof e. G. m. b. H., Ferdi⸗ nandshof.
Die 11es ist geändert in „Raif⸗ eisen olkerei Ferdinandshof einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht“. *8
Schivelbein. . 19619] Bei der Kaltbluthengsthaltungsge⸗ nossenschaft Schivelbein eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, ist am 9. November 1944 fol⸗ gendes eingetragen worden: Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 22. Juni 1944 ist § 1 der Satzung dahin geändert worden, daß der Sitz nach Friedensburg verlegt worden ist. Schivelbein, den 9. November 1944. Das Amtsgericht.
sSchivelbbein. [9620] In das Genossenschaftsregister ist heute bei der Molkereigenossenschaft Karsbaum⸗Labenz eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Karsbaum eingetragen worden: Die. Generalversammlung hat am 8. Ok⸗ tober 1944 beschlossen, daß die Firma „Raiffeisen Molkerei Karsbaum, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht“ lauten soll. Schivelbein, den 15. November 1944. Das Amtsgericht.
schwerin, Mecklb. [9621] Amtsgericht Schwerin (Meckl.). Genossenschaftsregistereintragung vom 10. November 1944.
Die Firma der Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Tramm, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Tramm ist geändert in „Raiffeisenkasse Tramm, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“. -
4.
5. Musterregister
[9622]
Lüdenscheid. Bekanntmachung. 1 In das hiesige Musterregister ist fol⸗
gendes eingetragen worden: Nr. 3747.
1 Weiland & Sure in Lüdenscheid.
ie Verlängerung der Schutzfrist ist für
das am 18. Oktober 1941 vormittags 11 Uhr 55 Minuten angemeldete Muster für einen Rasierhobelgriff in neuarti⸗ ger Ausführung, Fabriknummer 100, auf weitere sieben Jahre angemeldet am 12. Oktober 1944 vormittags 10 Uhr 5 Minuten.
Lüdenscheid, den 7. November 1944.
Das Amtsgericht.
und
Vermögensstücke Vergütung und
der
Mannheim. 1 [9623] Landgerichts Musterregister. b Amtsgericht Mannheim, 15. 11. 1944. M.⸗R. IV/49 Rheinische Gummi⸗ und Celluloid⸗Fabrik, Mannheim⸗Neckarau: ger SPesfeiüeetltndernen weitere fünf Jahre.
Mannheim. [9624] Musterregister. Amtsgericht Mannheim, 15. 11. 1944. M.⸗R. IV/50 Rheinische Gummi⸗ und Celluloid⸗Fabrik, Mannheim⸗Neckarau: Schutzfristverlängerung weitere fünf Jahre.
Zwönitz. 2 Amtsgericht Zwönitz.
In das Musterregister ist eingetragen worden unter Nr. 461:
Firma A. Robert Wieland in Auer⸗ bach im Erzgeb. hat hinsichtlich des Musters mit der Geschäftsnummer 16 563 am 1. November 1944, 9 Uhr, die Verlängerung der Schutzfrist mit zehn Jahre angemeldet.
7. Konturse und Vergleichsfachen
Torgau. . [9626] Amtsgericht Torgau, den, 16. 11. 1944.
5 N. 2/44. Ueber das Vermögen der Ehefrau Rosa Hoppe geborenen Kraus in Torgau ist am 15. November 1944, 18 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: vereidigter Buch⸗ prüfer Adolf Schultze in Torgau. Kon⸗ kursforderungen sind bis zum 30. No⸗ vember 1944 bei dem Gericht anzumel⸗ den. Wahltermin und Prüfungstermin am 14. Dezember 1944, 10 ½ Uhr, Zim⸗ mer 39 des Amtsgerichts. Offener Arrest v Anzeigepflicht bis 30. November 1944.
Auslagen auf 4000 Rℳ
— Beschluß.
[9625
wird nach erfolgter
Rheydt, den 6. Novemb
Stettin.
nen Kaufmanns
Zinten.
den 8. November
gemeldeten Forderungen
min dient zur Abnahme rechnung des Verwalters
Schlußverzeichnis.
iaaaattatae
der Beteiligten niedergelegt. Die samtvergütung des Konkursverwalters wurde auf 40 000 ℛℳ und seine baren
Amtsgericht Rheydt.
verteilung genehmigt und zur Abnahme der Schlußrechnung zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußver⸗ zeichnis zur Beschlußfassung der biger über etwaige nicht verwertbare zur Festsetzung der T 3 Auslagen der Gläubigerausschußmitglieber auf Mittwoch, den 29. November 1944, vormittags 9.30 Uhr, (Sitzungssaal des LL r Frankenthal) Schlußrechnung und Verzeichnis der bei der Schlußverteilung zu berücksichtigen⸗ den nichtbevorrechtigten Konkursgläubi⸗ sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankenthal zur, Einsicht
läu⸗
Termin
bestimmt.
Ge⸗
festgesetzt.
Frankenthal, den 4. November 1944. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Düsseldorf. [9627]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Gustav Frnen Steinfeld und Frieda Sara Steinfeld aus Rheydt Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.
er 1944.
[9628]
Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des am 14. August 1933 verstorbe⸗ erner Voelzke in Stettin wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Stettin, den 14. November 1944.
Amtsgericht.
Amtsgericht Zinten,
1944.
In dem Konkursvexfahren über das Vermögen der Frau Anna Tobien geb. Woelk in Ludwigsort, Ostpr., ist Ter⸗ min zur Prüfung der nachträglich an⸗
und Schluß⸗
termin auf Mittwoch, den 20. Dezember 1944, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Zinten, Zimmer 2, bestimmt. Der
Ter⸗ der Schluß⸗ und zur Er⸗
hebung von Einwendungen gegen das
Frankenthal, Pfalz. [9367]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Schnellpressen⸗ fabrik Prankenthal Akt. Ges. in Fran⸗ kenthal (alte Firma) hat auf Antrag des Konkursverwalters mit Zustim⸗ mung des Gläubigerausschusses das Amtsgericht Frankenthal, die Schluß⸗
lichen Teil, den Anzeigenteil und Präsident Dr. Schlange verantwortlich für den Wirtscha übrigen redaktionellen
GmbH Berlin⸗ Preis dieser Nummer
Druck der Preußischen Verlags⸗
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗
für den Verlag: in Potsdam. ftsteil und dern Teil:
und Druckeret —: 10
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Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag⸗
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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die
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Zeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 2 — Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW768, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckr zusenden, insbes
Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
ein⸗ ndere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch
5 1] EI1616*
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rlin, Donnerstag, den 23.
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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich
W1 1“
nahmten Vermögen. Bekanntmachung über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. Anordnung des Reichsbauernführers über Ergänzung des Mitgliederkeises der brauwirtschaftlichen Zusammenschlüsse. Anordnung über die Preisbildung im Ofensetzerhandwerk. Vom 17. November 1944.
82 E“
Amtlichees Deutsches Reich—
issabns venfoe wecdesvn erec. Bekanntmachung 15 9 ½ 2 Das Vermögen folgender der deutschen Staat 12 gkeit verlustig erklarten Personen wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) in Verbindung mit § 1 der Ver⸗ ordnung über die Aberkennung der Staatsangehörigkeit und den Widerruf des Staatsangehörigkeitserwerbes in der Ost⸗ mark vom 11. Juli 1939 (RGBl. I S. 1235) als dem Reiche verfallen erklärt: G
Bekanntmachung Reichsanzeiger vom Nr. vom V 14. 10. 1942
11. 8. 1943 . 10. 1943
11““ EET1A“
1. Bauer, Alfred Karl Friedrich 2. Kirsten, Rose Freia Marion 3. Burghauser, Hugo . . . . 2. 10. 1943 4. Baumgarten, Johann .. 10. 10. 1944
Berlin, den 20. November 1944. SDer Reichsminister des Innern. S.A. Günthen
241 .185 234 237
13. 10. 1942 9. 8. 1943
Bekanntmachung
Auf Grund des § 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) in Ver⸗ bindung mit § 1 der Verordnuͤng über die Aberkennung der
taatsängehörigkeit und den Widerruf des Staatsangehörig⸗ keitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 (RGBl. I S. 1235) werden im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Auswärtigen folgende Personen der deutschen Staats⸗ angehörigkeit für verlustig erklärt: 1ʒ
1. Böhm, Käthe, geb. von Mallesch, geb. am 5. 2. 1886
hin Altona, letzter inländ. Wohnsitz: Hannover, Georg⸗
sttraße 51, “
2. Ebner, Josef, geb. am 24. 3. 1904 in Birkingen (Baden), letzter inländ. Wohnsitz: Jestetten (Baden),
Ebner, Hedy, geb. Rütti, geb. am 12. 10. 1908 in Balsthal, Kanton Solothurn (Schweiz), 1
„Fischbein, Anna Gesine, geb. Röhrs, geb. am 5. 3. 1889 in Bremen, letzter inländ. Wohnsitz: Bremen, Park⸗ straße 70, zul. Schleifmühle 80,
Herzenberg, Klara Frieda, geb. Lehmann, geb. am 13. 3. 1898 in Bern (Schweiz), letzter inländ. Wohnsitz: Wien X, Sickingengasse 12, 1 Sn rze nber 8 Aüasäeg geb. am 30. 4. 1927 in Wien,
8 ge nssen, Christoph, geb. am 5. 12. 1883 in Flens⸗
urg, letzter inländ. Wohnsitz: Flensburg⸗Minvik, Ivedter olz 17, 1
3 Haan sen, Eräsosh Adelheid, geb. Nahnsen, geb. am 7. 1. 1894 in Flensburg,
Janssen, Flen 9 Katharina, geb. am 5. 8. 1924 in Maasbüll (Schlesw.⸗Holstein), 1ns.
Janssen, Ursula Anneliese, geb. am 17. 7. 1926 in Madrid 3
„Oberborfer, Konrad Walter, geb. am 19. 9. 1908 8 deirane n letzter inländ. Wohnsitz: München, Schwan⸗ thalerstr. 47/II, 8 8
Ln. e b dorfer, Snass Maria, geb. Stegmüller, geb.
am 2. 1. 1902 in München, 1 Ritter, Henriette, geb. Bielenberg, geb. am 17. 4. 1890 in Hamburg, letzter inländ. Wohnsitz: Hamburg, Langereihe 100 Kl. e xn 1 8 h eif 8 ger, Philipp, geb. am 16. 5. 1890 in Plattén bei Karlsbad, letzter inländ. Wohnsitz: Geburtsort, Theisinger, Alice, geb. am 17. 1. 1924 in Kézdiva⸗
arn), — 8 relg, Gabriella, geb. am 12. 7. 1927 in 88 Kézdivasarhely (Ungarn). Das Vermögen vorstehender
verfallen erklärt. 1“
Berlin, den 20. November 1444.
EWW1“ .
13.
14. 15.
16. Personen wird als dem Reiche
194
gesetzes herstellen.
Anordnung des Reichsbauernführers
Betr.: Ergänzung des Mitgliederkreises der brauwirtschaft⸗ 1 lichen Zusammenschlüsse
Auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung über Aende⸗ rungen in der Marktorganisation der Ernährungswirtschaft vom 22. September 1943 (RGBl. I. S. 545) ordne ich mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Land⸗ wirtschaft folgendes an: . 8 (1) Die Betriebe, die gewerbsmäßig Essenz⸗Limonaden (Brause⸗Limonaden mit Geschmackstoffen, Kunstwasser⸗Limo⸗ naden und Schankbrausen), Halberzeugnisse 88 Essenz⸗Limo⸗ naden oder Tafelwässer herstellen, Tafelwässer am Quellort abfüllen oder diese Erzeugnisse verteilen, sind Mitglieder der Brauwirtschaftsverbände. Soweit diese Betriebe bisher Mit⸗ glieder der Gartenbauwirtschaftsverbände waren, erlischt diese Mitgliedschaft.
(2) Anordnungen der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft, die sich auf diese Betxiebe beziehen, bleiben rechtswirksam, solange sie nicht durch Anordnungen der nunmehr zuständigen Zusammenschlüsse ersetzt oder abge⸗ ändert werden. b
(3) Die Hersteller von Süßmosten und Fruchtsaft⸗Limo⸗ naden bleiben Mitglieder der Gartenbauwirtschaftsverbände.
(4) Die Bekanntmachung des Vorsitzenden der Hauptver⸗ einigung der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 19. Juni
9 RNVBl. S. 241 — ist nunmehr gegenstandslos.
Mitglieder der Brauwirtschqaftsverbände sind fexner di Betriebe, die bierähnliche Getränke im Sinne des Biersteuer⸗
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Diese Anordnung kündung in Kraft. u“ Berlin, den 8. November 1944. SDSDer Reichsbauernführer. 1““ Zschirnt. in
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Anordnung 8 über die Preisbildung im Ofensetzerhandwerk Vom 17. November 19444 —
k. Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — (RGBl. I S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet: e
Festpreisverträge
Ofensetzerarbeiten sollen grundsätzlich in Festpreisverträgen,
d. h. zu Preisen, die vor Ausführung des Auftrages mit den Auftraggebern für die einzelnen Leistungen fest vereinbart sind, übernommen und vergeben werden. “ “ Preise für Regelleistungen X“ (1) Für Regelleistungen bei Neusetzungen, Umsetzungen und Reparaturen dürfen höchstens die Preise bexechnet werden, die in den durch die Preisüberwachungsstellen für ihren Bezirk erlassenen oder noch zu erlassenden Höchstpreislisten zugelassen sind. * :
(2) Für Arbeiten, die mit Regelleistungen vergleichbar sind, dürfen höchstens Preise berechnet werden, die den Höchst⸗ preisen für Regelleistungen unter Berücksichtigung der Kosten⸗ abweichungen entsprechen.
312 ln ae-⸗*
Zu kalkulierende Preise8— “
Soweit Regelleistungspreise nach § 2 nicht festgesetzt oder Vergleichspreige nicht zu ermitteln sind, Lelaene sar Ofensetzer⸗ arbeiten im Leistungsvertrage die Preiserrechnungsvor⸗ schriften der §§ 4 bis 6. eI14 818
§ 4 Preisberechnung Der Preis für die im § 3 angeführten Arbeiten ist im Wege einer Vorkalkulation zu berechnen, die mindestens folgendermaßen, zu gliedern ist: A. Verrechnungspreise (Materialien). 8 B. Stundenverrechnungspreise. “ C. Verrechnungspreise der durch den Handwerker ge⸗ lieferten Einrichtungsgegenstände. 1 D. Verrechnungspreise der Nachunternehmerleistungen.
Angebotspreis
Ansatz der Preisbestandteile
November. abends
———
der verwendeten Werkstoffe
1944
Zu A. Verrechnungspreise der verwendeten Werkstoffe (Materialien):
1. Werkstoffe (Materialien) sind die unmittelbar in die Leistung eingehenden Stoffe.
2. Sie dürfen nur in den Mengen angesetzt werden, die den Grundsätzen sparsamer und wirtschaftlicher Betriebs⸗ führung entsprechen. Der Verarbeitungsverlust (Bruch, Verhau u. a.) darf beim Mengenansatz in angemessenem Um⸗ fange, jedoch höchstens mit 3 v. H. berücksichtigt werden.
3. Der für die Werkstoffe (Materialien) zulässige Ver⸗ rechnungspreis umfaßt den Einstandspreis (Einkaufspreis abzüglich aller Rabatte, jedoch unter Belassung des Kassen⸗ skontos und des Umsatzbonus und zuzüglich der unmittelbaren Bezugskosten wie Fracht, Rollgeld usw. bis zum Lager des Handwerkers und der Auf⸗ und Abladelöhne) sowie einen Zuschlag von höchstens ˙20 v. H. des Einstandspreises zur Ab⸗ geltung der Transportkosten der Werkstoffe vom Lager des Handwerkers auf die Baustelle, der mit der Beschaffung, Lagerung und Verwaltung zusammenhängenden Gemein⸗ kosten, für Wagnis und Gewinn sowie für die Umsatzsteuer. Bei Anlieferung der Werkstoffe unmittelbar zur Baustelle darf der Zuschlag auf den Einstandspreis, d. i. der Netto⸗ Einkaufspreis frei Baustelle unter Belassung des Kassen⸗ skontos und des Umsatzbonus und zuzüglich der Abladelöhne, höchstens 10 v. H. betragen. 8
RKeichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Poftscheckkonto: Berlin 418 21
Zu B. Stundenverrechnungspreise:
1. Bei der Errechnung des Angebotspreises dürfen nur Fertigungszeiten angesetzt werden, die den Grundsätzen spar⸗ samer und wirtschaftlicher Betriebsführung entsprechen. Soweit durch den Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen für einzelne Leistungen
heemet Taze Rach ber b.. Höchstfertigungszeiten vorgeschrieben werden, dürfen sie nur
dann angesetzt werden, wenn der Betrieb mit geringeren Zeiten nicht sein Auslangen finden kann.
2. Der Stundenverrechnungspreis umfaßt den Fertigungs⸗ lohn, die gesamten sozialen Aufwendungen, die anfallenden Gemeinkosten einschließlich des Entgeltes des Handwerks⸗ meisters für Leitung und Ueberwachung seines Betriebes, Wagnis und Gewinn sowie die Umsatzsteuer.
3. Die Stundenverrechnungspreise dürfen höchstens mit den Werten der folgenden Tabelle berechnet werden
Stundenverrechnungspreis in Rpf.
a) bei Lieferung der b) bei Lieferung der Werkstoffe durch Werkstoffe durch den Unternehmer den Auftraggeber
Gesetzlich zulässiger Stundenlohn
Rpf.
bis 60 61 — 70
71 — 80 81.909 91 100 1012-110 ““ 121-130 “ “ 131 und darüber 220
4. Der Ermittlung der Stundenverrechnungspreise sind die gesetzlich zulässigen Löhne zugrunde zu legen. Als solche gelten nur die Löhne, die den Zweiten Durchführungsbestimmungen zum Abschnitt III (Kriegslöhne) der KWVO. vom 12. Oktobe 1939 (RGBl. I S. 2028) entsprechen. Sobald die Löhne dur eine Tarifordnung oder sonstige Anordnung des zuständige Reichs⸗ oder Sondertreuhänders der Arbeit neu geordnet werden, sind der Ermittlung der Stundenverrechnungspreise grundsäͤtzlich die neuen Löhne zugrunde zu legen. Wenn jedoch die am Stichtag des Lohnstops (16. Oktober 1939) zulässiger⸗ weise gezahlten Löhne über den neuen Tariflöhnen liegen, so dürfen die Betriebe die Stoplöhne, solange sie diese fort⸗ zahlen dürfen, auch der Ermittlung der Stundenverrechnungs⸗ preise zugrunde legen. Hat der zuständige Reichstreuhänder im Einzelfalle eine Lohnerhöhung genehmigt, so darf der Erhöhungsbetrag ohne vorherige Eb durch die zuständige Preisüberwachungsstelle nicht berücksichtigt werden. Leistungszulagen dürfen berücksichtigt werden, wenn sie bereits am 16. Oktober 1939 zulässigerweise bezahlt worden sind. Erst nach dem Inkrafttreten des Lohn ops gewährte Leistungszulagen dürfen nur berücksichtigt werden, wenn ihnen eine entsprechend höhere Leistung gegenübersteht.
5. Mehrarbeits⸗ (Ueberstunden⸗, Sonntags⸗, Feiertags⸗ und Nachtarbeits⸗) Zuschläge sowie die Erschwerniszuschläge dürfen mit den in den Tarifordnungen festgelegten Hundertsätzen auf die Stundenverrechnungspreise aufgeschlagen werden, wenn der Auftraggeber bei Abgabe des Angebotes auf den Ansatz von Mehrarbeitsstunden aufmerksam gemacht wurde und dazu sein Einverständnis gegeben hat.
6. Bei Akkordleistungen dürfen der Ermittlung der Stunden⸗ verrechnungspreise nur Löhne zugrunde gelegt werden, die höchstens 30 v. H. über den gefetzlich zuläfsigen Zeitlöhnen liegen, und zwar auch nur dann, wenn den höheren Ansätzen eine nachweislich höhere Leistung, als sie im Stundenlohn bei sparsamer und wirtschaftlicher Betriebsführung normaler⸗
S 8 u. LWTIö Der Reichsminister des Innern. e e J. A.- Günther. dse⸗
11.“
Für den Ansatz der im § 4 angeführten Bestandteile des Angebotspreises gilt folgendes: —
weise erzielbar ist, gegenübersteht. 8