1944 / 261 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Nov 1944 18:00:01 GMT) scan diff

8 1 1 1“

Reichs. und obember 1944. S. 3

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 261 vom 23. November 1944. S. 2

8. 7. 11““

Srichtamttichee smlbirtschaft des Auslandes

Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei

—,— B. n Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G.,

B.

(4) Geschäftsbücher sind nebst allen zu ihnen gehörigen Aufzeichnungen (Belegen, Abschriften der den Auftraggebern erteilten Rechnungen und Kostenanschläge, hebein, eenne fünf Jahre lang aufzubewahren, soweit nicht nach sonstigen Bestimmungen eine längere Aufbewahrungsfrist vorge⸗

.Die Fertigungsstunden der Lehrlinge dürfen höchstens mit folgenden Stundenverrechnungspreisen in der Preis⸗ . berechnung angesetzt werden: . Aus der Verwaltung 1 Reue dänische Staatsanleihe 2 12 09 8 1 Hesgexe . eh heeh⸗ d8 sa 888 ise.. 8 Rexhnben. Der 1eg Erts bring mit ieben ist. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, Von der Erhebung des Säumniszuschlages ist nach einem Rund⸗ irkung vom 15. d. M. eine neue Anleihe im Betrage von . 8 Frrtrbsgig in das Geschäftsbuch gas t. erlaß des Reichsfinanzministers vom 8. November 1944 S 98 Mill. Kr. heraus bei einer Laufzeit von 50 Jahren. Die. 8 Ie 1296 181 III R. (RStBl. 1944 Nr. 530 S. 665) bei den⸗ setzte dänische Staatsanleihe lautete auf 60 Mill. Kr. und hatte 11 jenigen Steuern, die von Finanzämtern oder Hauptzollämtern eine Laufzeit von 40 Jahren. Der Zinssatz ist auf 4 %, der v1111“ § 13 u.“ gosümternh erhoben werden, abzusehen, wenn der Steuerbetrag, Emissionskurs auf 100 % festgesetzt worden. Von der Anleihe 12 Ausnahmen bba6 der der Berechnung des Säumniszuschlags zugrunde zu legen ist, sind 20 Mill. Kr. breits fest von einem dänischen Bankenkon⸗ e111““ weniger als 100 R bei derselben Steuerart beträgt. Wird sortium übernommen worden. Der Reichskommissar für die Preisbildung und die von Stundung erst nach dem Eintritt der Fälligkeit beantragt und be⸗ Wbo“ ihm beauftragten Stellen können in volkswirtschaftlich willigt, so ist der Säumniszuschlag verwirkt. Durch den Rund⸗ begründeten Fällen oder zum Ausgleich unbilliger Härten Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.

einziger Weg hierzu wurde die sofortige Erhöhung der Anbau⸗ flächen erkannt. Im Februar erließ Präsident Laurel eine Ver⸗ ordnung, wonach alle Fünihb a⸗ zwischen 16 und 60 Jahren zwangsmäßig zum Arbeiken auf dem Lande herangezogen wurden. Im März wurde ein beratender Ausschuß im Landwirtschafts⸗ ministerium gegründet, der sich besonders mit allen Fragen⸗ der Erhöhung der Lebensmittelproduktion zu befassen hatte. Gleich⸗ zeitig wurde ein wirtschaftliches Planamt errichtet, dessen Aufgabe darin bestand, die Preise so niedrig wie möglich zu halten und für eine bessere Verteilung der Lebensmittel zu sorgen. Zu weiteren Maßnahmen der Regierung gehört die Förderung der Produktion von Ersatzstoffen, die Errichtung von wissenschaftlichen Forschungs⸗ räten, die Kontrolle über die landwirtschaftlichen Arbeiter und die laufende Beeinflussung der Stadtbevölkerung, sich in der Land⸗ wirtschaft zu betätigen. Während die Regierung auf der einen Seite alles daransetzt, um die Produktion von Reis, Mais, süßen Kartoffeln und Cassava su steigern, sorgt sie andererseits auch dafür, daß die Lebensmittel besser verteilt werden, was z. T

schritt die Regierung folgerichtig den Weg der Autarkie. Als 1 London, 22. November. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung

22, November Geld Brief 8;

Stundenverrechnungspreis in Rpf. gopenhagen, 20. a) bei Lieferung der b) bei Lieferung der Werkstoffe durch Werkstoffe durch den Unternehmer den Auftraggeber

8 85

Mehrarbeitszuschläge dürfen bei den Stundenverrechnungs⸗

preisen für Lehrlinge nicht berechnet werden.

8. Betriebsinhaber und Konzessionsträger dürfen für ihre andwerkliche Mitarbeit höchstens die Stundenverrechnungs⸗ reise berechnen, die den Sätzen für den zulässigen Lohn des 1 § 14 ö

besten Gesellen in der näͤchsten Lohnstufe anPrechen In 6

Lehrjahr

20. November Geld Brier

Aegypten (Alexandrien und

atro) 65, Afghanistan (Kabu)) Albanien (Tirana) Argentinien (Buenos Aires).. Australien (Sidney) . Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro).. Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗

England bittet um schonende Behandlung USA. bedrohen alle Exportmöglichkeiten

Genf, 21. November. Angesichts der Kampagne, die in den

uSA. gegen weitere Pacht⸗ und 2u an England ge⸗

führt wird, hat der englische Vertreter des Beschaffungsministe⸗

riums in New York, Ben Smith, in einer öffentlichen Ansprache

1 ägypt. Pfund 100 Afghani 100 Franken. 1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfund 100 Belga

1 Cruzeiro

18,83 81,08 0,592

40,04

erlaß wird der bisherige Zustand dfhingehen⸗ geändert, daß der

bisherige Betrag von 2500 H.ℳ auf den Son ursprünglich ein⸗

mal maßgebend gewesenen Betrag von 100 Hℳ herabgesetzt wird.

Der höhere Betrag hatte sich in der Praxis aesfh nicht be⸗ währt, weil durch ihn die 1e ahl der Steuerversäumnisse von Steuersäumniszuschlag nicht erfaßt worden war.

18,83 81,08 0,592

40,04

18,79 80,92 0,588

39,96

Betrieben ohne Gesellen ist der⸗örtlich zugelassene vergleich⸗ 8 bare Gesellenlohn entsprechend zugrunde zu legen. 9. Soweit Betriebe bis zum Inkrafttreten dieser Anordnung niedrigere als die nach Abs. 3 zulässigen Stundenverrechnungs⸗

reise den Auftraggebern berechnet haben, dürfen sie diese

nicht ohne vorherige Ausnahmebewilligung erhöhen.

Zu C. Verrechnungspreise der durch den Handwerker gelieferten Einrichtungsgegenstände:

1. Einrichtungsgegenstände dürfen höchstens zu Brutto⸗

istenpreisen zuzüglich eines Zuschlages von 5 v. H. für die

ransportkosten vom Lager des Handwerkers zum Auf⸗ stellungsort berechnet werden.

2. Einrichtungsgegenstände, für die keine Bruttolistenpreise bestehen, sind zum Einstandspreis zuzüglich eines Zuschlages von höchstens 20 v. H. anzusetzen. Durch den Zuschlag find die Kosten des Transportes vom Lager des Handwerkers zum Aufstellungsort, die Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn sowie die Umsatzsteuer abgegolten. Der Einstandspreis zuzüglich des Zuschlages darf jedoch den verkehrsüblichen Einzelhandels⸗ preis für den betreffenden Einrichtungsgegenstans um

höchstens 5 v. H. überschreiten.

8 Zu D. Verrechnungspreise der Nachunternehmerleistungen:

Nachunternehmerleistungen sind mit dem Rechnungsbetrage des Nachunternehmers zuzüglich eines Zuschlages von höchstens 6 v. H. für Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn sowie für die Umsatzsteuer anzusezten.

Außerhalb des Angebotspreises verrechenbare Kosten

Außerhalb des Angebotspreises dürfen gegen gesonderten Nachweis die Lohnnebenkosten (Wegegelder, Trennungsgelder,

Auslösungen, Kosten für Wochenendheimfahrten, Unterkunfts⸗

und Uebernachtungsgelder usw.) in tatsächlicher, jedoch

höchstens nach der Tarifordnung zulässigen Höhe verrechnet

werden.

Auf diese darf nur ein Zuschlag von 2,04 v. H.

Umsatzsteuer berechnet weden. Verrechnung der Stundenlohnarbeiten

„Für die Verrechnung der Stundenlohnarbeiten gelten die

esendereg vom Reichskommissar für die Preisbildung er⸗

lassenen Vorschriften. 8 *

für die

Anwendung der Kriegswirtschaftsverordnung Die Vorschrift des § 22 KWVO. ist zu beachten. Dem⸗ entsprechend sind die bezirklich festgelegten oder festzulegenden Föchscheeie für Regelleistungen sowie die in dem § 5 dieser nordnung zugelassenen Zuschläge und Verrechnungspreise zu unterschreiten, wenn dies die Kosten⸗ und Ertragslage des Betriebes notwendig erscheinen läßt.

Zahlungs⸗ und Lieferungsbedingungen

(1) S Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Aus⸗ stellung der Rechnung, so dürfen keine Zahlungsaufschläge gefordert, versprochen oder gewährt werden.

(2) Wird Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Aus⸗ stellung der Rechnung vereinbart und wird innerhalb dieser Frist Zahlung geleistet, so muß bei Rechnungsbeträgen von mehr als 100,— R ein Nachlaß von mindestens 1 v. H. des Rechnungsbetrages gewährt werden.

(3) Hiervon abweichende günstigere Zahlungsbedingungen öffentilcher Auftraggeber bleiben unberührt. 8

(4) Sonstige Vertragsbedingungen dürfen nicht zum Nach⸗ teil der Abnehmer verändert werde 8 88 8

1XX“ Rechnungslegung Für alle Leistungen über 10,— R. ist dem Auftrag⸗ eine schriftliche. spezifizierte Rechnung zu erteilen.

(2) Uebersteigt der Rechnungsbetrag 100,— Rℳ, so ist auf der Rechnung, soweit es sich um zu kalkulierende Leistungen e die Nummer des dazugehörigen Kostenanschlages anzugeben; sie ist in gleicher Weise wie dieser zu gliedern.

Kostenanschlag .. Soweit der Angebotspreis bei zu kalkulierenden Leistungen 00,— Rℳ übersteigt, ist dem Auftraggeber ein schriftlicher Kostenanschlag zu übergeben, der entsprechend dem Schema der Preisberechnung im 4 gegliedert sein muß.

8 885

(1) Die Zulässigkeit und Angemessenheit der Preise mu 85 1I1 Preisbildung und 8- 82 nhe⸗ eauftragten Stellen durch geordnete Aufzeichnungen jederzeit

nachgeicstsen werden können. 88 3 (2) Von allen den Auftraggebern erteilten Rechnungen sind

Abschriften anzufertigen. ; 8 (3) Wenn bei zu kalkulierenden Leistungen die Auftrags⸗ summe 100,— h.ℳ übersteigt, sind die Abschriften der Kosten⸗

6

zierter Facharbeiter, der Einzelstücke zu bearbeiten hat, so ist das

gung der Durchführung wurde auf Anordnung von Reichsleiter Gauleiter

fahrenen Spezialisten in die Betriebe entsenden wird. Gelingt

winnung von einer Million neuer Arbeitskräfte, ohne daß ein Mensch mehr in die Betriebe gehen oder eine Maschine oder ein Raum oder eine Versorgung mehr gebraucht werden würde.

Material, Arbeitskräften und Kosten wurde früher bei der Kon⸗ struktion von Fertigungsmitteln getrieben. Die Normung erfaßte nach und nach die Werkzeuge, Werkzeugmaschinen, f Meßgeräte und Lehren. Bei den Vorrichtungen jedoch, wie sie zum Bohren und Spannen der Werkstücke verwendet werden,

Durchführungs⸗ und Ergänzungsvorschriftlee

Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur Durchführung, Abänderung und Ergänzung dieser An⸗ ordnung erforderlichen Rechts⸗ und Verwaltungsvorschriften durch eröffentlichung im Mitteilungsblatt des Reichs⸗ kommissars für die Preisbildung, Teil I.

9 Fsgass Inkrafttreten

(1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1945 in Kraft. Gleichzeitig treten bezirkliche Anordnungen und erteilte Aus⸗ nahmebewilligungen außer Kraft, soweit sie höhere als nach dieser Anordnung zulässige Preise enthalten oder zulassen.

(2) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten auch für laufende Verträge, x-. der Handwerker seine vertraglichen Leistungen bei Inkrafttreten dieser Anordnung noch nicht erfüllt hat. 8

Berlin, den 17. November 1944. .“ Der Reichskommissar für die Preisbildung.

erklärt, England habe bisher 25. Mrd. Pfund Sterling für den

cuttaea) &

100 Rupien

8 des Einheitswertes aus Anlaß der

Fortschreibung 5 Gewinnabführung

Erlaß vom 24. 10. 1944 (RStBl. Nr. 56 vom 14. 11. 1944) bei einer Erhöhung des Betriebsvermögens fortgeschrieben, wenn die

Die Einheitswerte des Betriebsvermögens werden lt. RdöF..⸗.

Krieg ausgegeben. 30 % der

samten Ersparnisse verbraucht

bleiben, 50 % mehr Ausfuhr als vor de b wahrte sich laut „Daily Herald“ in diesem Zusammenhang gegen die Auffussung amerikanischer Exporteure, zur Hebung der englischen Ausfuhr als eine Verschwörung gegen

1 Dabei habe sich Englands Außenhandel auf Ziffer von 1989 verringert. England habe seine ge⸗ und benötige, m Kriege.

um solvent zu

Smith ver⸗

sonderen Verband geschieht. noch zu steigern, hat die gierung ki t für Reis festgesetzt, der 200 Pesos für 56 kg beträgt.

in der Form von Zwangsaufkäufen von Reis durch einen be⸗ Um die Tätigkeit dieses Verbandes, Regierung kürzlich einen Höchstpreis

100 Lewa bege 100 Kronen 52,25 1 engl. Pfund 100 Finnmar; - 100 Frs. 1,672

Bulgarien (Sofia)H. 3. Dänemark (Kopenhagen).. England (London)) Finnland (Helsinki) .209b9022 Frankreich (Pari))h

Griechenland (Athen) 1,668

die jede Bemühung

Börsenkennziffern

100 rachmen . 132,70

100 Gulden 132,70 100 Rialis 14,59 14,61 38,42 88,50

Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam) Iran (Teheran

132,70 14,59

Wertgypenzen überschritten sind. Die Söeenerpfüschtlgen können die Vornahme der Wertfortschrei bung beantragen.

durchzuführen. Durch § 11 der Steuervereinfachungs⸗Verordnung

vom 14. 9. 1944 sind die Wertgrenzen wesentlich erhöht worden

Die Vornahme von Wertfortschreibungen 6 dadurch auf enei V e

Ausnahmefälle beschränkt worden. Diese Vorschrift ist auf a

Wertfortschreibungen anzuwenden, die am 15. 1944

noch nicht durchgeführt waren. Anträgen auf Wertfortschrei⸗ bungen des Einheltswertes des Betriebsvermögens auf den 1. 1.

1943 oder einen früheren Zeitpunkt für die Zwecke der Gewinn⸗ abführung ist auch dann zu entsprechen, wenn die bisher geltenden Wertgrenzen überschritten und die Anträge spätestens bei Abggbe In diesen

der Gewinnchführungserklärung gestellt worden. sind. Fällen sind auch Neuveranlagungen der Vermögenssteuer vorzu⸗ nehmen. 8

wWirtschaftsterrl—

m

———

Millionen von Rüstungsstunden zusätzlich durch den gerechten Lohn Reichseinsatzstab der Arbeits⸗ und Leistungsbewertung

Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Gauleiter Sauckel, vermittelte interessierten Dienststelten aus Partei, Staat, Wehrmacht und Wirtschaft einen Ueberblick über den Stand des Arbeitseinsatzes und die weitere Freimachung ⸗von Millionen von Arbeitsstunden für die Rüstung, wie sie durch die lohnordnenden Maßnahmen mit dem Ziele des gerechten Leistungslohnes erreichbar ist. Wie die Truppeneinheit an den Fronten im Laufe des Krieges allmählich einen größeren Kampf⸗ abschnitt bewältigen lernen mußte, so muß nun, da die zahlen⸗ mäßige Neugewinnung von Arbeitskräften allmählich begrenzter wird, der einzelne Schaffende mit einem größeren Leistungsab⸗ schnitt fertig werden. Wer weniger Zeit. und weniger Material beisgleicher Qualität des Produktes braucht, macht aus der Arbeit eine Leistung, Hier aber können wir erfreulicherweise noch enorme Reserven erschließen, wie sich bei langjährigen, schon vor dem Kriege begonnenen Versuchen in Richtung auf den gerechten Leistungslohn ergeben hat. In enger Zusammenarbeit mit DAF. und Rüstungsministerinm sowie den sonst beteiligten Stellen von Partei, Staat, Wehrmacht und Wirtschaft sollen diese erfolg⸗ reichen Versuche nun überall im Reich auf einer größeren Platt⸗ form ausgewertet werden. Gewiß bleiben Lohnstop und Preisstop im Kriege weiterhin dringendes Gebot. Wenn aber der dentsche Schaffende durch Mehrleistung mehr verdient, dann soll ihm das auch zugute kommen. Ein Schema kann es dabei sreilich nicht geben, sondern die Mehrleistung kann ihre Lohnwürdigkeit immer nur daun finden, wenn gemessen und bestätigt ist. Das soll nach sozialistischen Gesichtspunkten von Betrieb zu Betrieb geschehen. Wenn es z. B. bisher vielfach so war, daß ein Hilfsarbeiter nur deshalb, weil er an einer ständig verbesserten Maschine rein mechanische Leistungen vollbringt, lediglich aus dieser technischen Verbesserung heraus mehr Lohn erzielte als ein Angelernter, und der wieder aus ähnlichen Gründen mehr als ein qualifi⸗

eine Ungerechtigkeit, die zu Reibungen führt und beseitigt werden muß. Es geht dabei um die Ablösung der überwundenen klassi⸗ schen Dreiteilung: Ungelernter, Angelernter und Facharbeiter durch das Messen der Arbeit nach Wert und Zeit. Praktische Ver⸗ suche in den Betrieben haben hier durchschnittliche Leistungs⸗ steigerungen von über 27 % ergeben. Betriehe, die zunächst nicht gern an diese lohnordnenden Umstellungen herangehen wollten, möchten sie jetzt nicht mehr missen. Der Schaffende selbst aber hat auch hier wieder bewiesen. de er für das sozialistisch Gerechte immer Verständnis hat. So sind denn nun im Reich zunächst 11 700 Betriebe für die lohnoxrdnenden Maßnahmen vorgesehen; in mehreren hundert sind sie schon angelaufen. Zur Beschleuni⸗

Dr. Ley und des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, Sauckel, ein Reichseinsatzstab der Arbeits⸗ und Leistungsbewertung eingesetzt, der als „Stoßtrupp“ seine er⸗

es auf diese Weise, auch nur bei 10 Millionen Schaffenden 10 % Zeit einzusparen, und das ist bei der überalterten augenblick⸗ lichen Regelung durchaus möglich, so bedeutet dies die Ge⸗

n Der Weg zu kurzen Lieferzeiten der Einzelfirma zur Firmenreichsgemeinschaft Eine für die Kriegswirtschaft untragbare Vergeudung von

Prüf⸗ und

v1A1““

schläge fortlaufend zu nu⸗ und aufzubewahren

8

8

ETA1“ JLELE1

wanderten. T und weil sie nicht versäumt.

lagen die ehae am längsten im argen. Jede Firma entwickelte ihre eigenen 2 Konstruktion neuer Werkstücke meist nicht auf die vorhandenen

Corrichtungen, und außerdem griff man bei der

Modelle zurück, sondern konstruierte auch hier munter darauflos

mit dem Erfolge, daß viele unter großem Zeit⸗ und Arbeitsauf⸗ 8 Vorrichtungen fast nen auf den Schrotthaufen

wand geschaffene V 1— 1

Die Werkzeugmacherei aber war stets überlastet,

Schritt halten konnte, wurden wichtige Termine -2

Hier steckten im Produktionsprozeß. noch erhebliche Leistungs⸗

reserven, die ausgeschöpft werden mußten. Den Weg dazu wies das Reichsluftfahrtministerium durch Gemeinschaftsarbeit, über deren Methoden und Ergebnisse Fliegerhauptingenieur Welt⸗ meyer vor der Technisch⸗Literarischen Gesellschat sprach. Heute steht nicht mehr wie im Zeitalter des Liberalismus die einzelne Firma im Vordergrund: sie ist nur ein Teil des Ganzen, der allumfassenden ministerium hat nun die bei der einzelnen Firma übliche Art und Weise der Fertigungsmittelkonstruktion ins Große übersetzt und auf sämtliche Firmen im Reich übertragen. Es hat Werknormen und allgemeine Fertigungsmittel seit längem als Banunterlage bei der Fertigung von Luftwaffengerät anerkannt. diesem Grunde mußte zwangsläufig ein Maßstab für die Be⸗ wertung von Konstruktionen geschaffen werden, die in der Form von Werknormen aufgestellt werden. Diese Aufgabe erfüllen die Fertigungsvuittelkennt-

durch Feesesecfab testter

zwar kommt es auf

stoffe des Werkstücks an. Die Hersteller von liefern in sichtigung der im Kennblatt festgehaltenen Uebersicht ist ein Verzeichnis geschaffen worden, dg dieses Er⸗ fahrungsgut in dreierlei Richtung unterteilt; nach

Fachworten und nach den Seitenzahlen oder Ordnungsnummern

Firmenreichsgemeinschaft. Das Reichsluftfahrt⸗

Auch aus

ätter. In ihnen wird das Einsatzgebiet und Eigenschaften festgelegt, und ie Baumaße, die Toleranzen und die Werk⸗ ertigungsmitteln ihren Werbeschriften Arbeitsbeispiele unter Berück⸗ Daten. Zur besseren

Bildern, nach

des Kennblatts innerhalb des gesamten Werks. Damit Bedarfs⸗ deckung und Bestellung von der Verbraucherseite her organisch auf wenige Herstellerfirmen gelenkt werden und damit schnell die für eine wirtschaftliche Produktion erforderlichen hohen Stück⸗ zahlen herauskommen, liegt dem Lieferverzeichnis eine Uebersicht über die Hersteller bei, die sich auf bestimmte Teig spezialisiert haben. Um ein praktisches Beispiel Die

spannvorrichtung Din 90 055 ergibt nach der Werbeschrift des Herstellerwerks bei 50 Werkstücken eine Ersparnis von rund 80 % an Material und 30 % an Arbeit in Büro und Werkstatt, was gleichbedeutend ist mit kürzeren Lieferterminen. .““

u nennen: inheits⸗

.

Anläßlich der rechtlichen Beurteilung eines Preisverstoßes, der

bei dem Absatz eines Putzmittels erfolgt war, führte das Reichs⸗ gericht in grundsätzlicher Beziehung aus: G

In jedem Falle muß der Preis der Grundregel des § 22 KT9.

entsprechen; er nu unter Berücksichtigung der Pflichten, die der „Krieg jedem einzelnen auferlegt, gerechtfertigt sein.

käufer kann sich demnach nicht immer dgrauf berufen, daß der von ihm geforderte Preis den sonstigen Preisvorschriften entspreche oder von der Preisbehörde nicht beanstandet worden sei. Preis ist vielmehr auch dann sun senken, wenn besondere Umstände, etwa eine erhebliche Umsatzste

führen. Das bedeutet natürli die Bestimmung eines neuen Preises zur muß aber dann vorgenommen werden, wenn die Umsatzsteigerung einige Zeit angehalten hat und sich die weitere Entwicklung mit. einiger Sicherheit überblicken läßt. 7044)

Ver Ver⸗

Der

rung, zu übermäßigen Gewinnen nicht, 8 jede Umsatzschwankung

olge haben müßte. Sie

3 D 232/44. 23. 10.

mhessteaheeetaaeas

————

Devisenbewirtschaftung .

Devisenrechtliche Behandlung ausländischer in das Inland ausgewichener Unternehmungen

Durch Runderlaß 36/44 D. St. RK. St. vom 16. November 1944

hat der Reichswirtschaftsminister Vorschriften über die devisen⸗ rechtliche Behandlung von Unternehmen erlassen, die infolge der Kriegsverhältnisse ihren Sitz vom Ausland in das Inland verlegt oder im Inland Ausweich⸗ oder Abwicklungsstellen errichtet haben. gnr. 8.. stellt klar, daß die Ausweich⸗ oder Abwicklungs⸗ ellen 8 pechtlich Inländer sind, daß jedoch die von ihnen verwalteten Vermögensmassen weiterhin als Vermögen von Ausländern zu behandeln. sind. Vermögenswerte, die den ausgewichenen Unternehmen zur Finan⸗ ierung einer m et eteftlichan Tätigkeit im Inland von inländi⸗ cher Seite zur Verfügn worden sind. Einzelheiten ergeben sich aus dem Runderlaß.

die in das Inland verlegten Unternehmen devisen⸗ Eine Ausnahme bilden lediglich diesenigen

gung gestellt oder devisenrechtlich freigegeben

Ist die Antragsfrist abgelaufen, so ist die Wertfortschreibung für Zwecke der Gewinnabführung von Amts wegen gegebenenfalls durch Anregung des Steuerpflichtigen b

W646* 88

Preissenkung bei übermäßigen b,winnegtk. 1

ameritanische Interessen betrachten. England habe vor dem Kriege den Amerikanern fast ein Viertel ihrer Gesamtausfuhr abgekauft, und nus wenn England in die Lage versetzt werde, seinen Außenhandel auf eine große Höhe zu bringen, könnten die USA. ihr gewinnbringendes Ausfuhrgeschäft nach England wieder aufnehmen. 4

Britische Sorgen über die uSn.⸗Konkurrenz in Südamerika.

Stockholm, 22. November. Der britische Export ist wertmäßig. auf die Hälste und mengenmäßig auf 29 % des Jahres 1938 ge⸗ sunken. Die englische Exportindustrie ist durch den Mangel an, Waren und durch die Beschränkungen, die durch das Pacht⸗ und Leihabkommen mit den USA. verursacht sind, in seinem Außen⸗ handel auf das äußerste behindert. Darum bemüht man sich jetzt englischerseits sehr um eine Aufhebung oder Milderung der Be⸗ dingungen des Pacht⸗ und Leihabkommens. Von ihrer eigenen Regierung aber fordern die britischen Exportfirmen weitgehendste Hilfe und vor allen Dingen größere Materialzuteilungen für die Ausfuhr. .

iglubreschen Handelskammern haben sich besonders in den südamerikanischen Staaten über den Nachkriegsbedarf und damit im Zusammenhang über die eigenen Exportmöglichkeiten orien⸗ ttert. Die Briten mußten feststellen, daß sie an diesen Märkten nur mit niedrigsten Preisen, mit sehr entgegenkommenden Kreditbedingungen und unter größtmöglicher Berücksichtigung der Wünsche auf Käufer rechnen können. Hier aber liegen in Au⸗

betracht der sehr ss gestiegenen Produktionskosten gerode die

eiten für den britischen Export. *

2

größten Schwierig

——

e(Entschlossene Verteidigung itolienischer Lira

Mailand, 22. November. dem enis quartier gemeldet wird, hielt der italienische Ministerrat unter dem Vorsitz des Duce eine Sitzung ab. Der Duce gab einen Bericht über die politische und militärische Lage, der von Marschall Graziani ergänzt wurde. Nach einem Bericht des Pnanactingggese wurde der Haushaltsplan für 1944/45 beraten. In einer Ent⸗ schließung bekannte sich der Ministerrat zu einer entschlossenen Politik gefestigter öffentlicher Finanzen und einer energischen Verteidigung der Kaufkraft der Lira. Er richtete einen Appell an das italienische Volk, jede Spekulation zu bekämpfen, um die Währung als grundlegendes Symbol der Wirtschaftskapazität und der politischen Macht des Landés zu verteidigen, und bekräftigte seinen Entschluß, die Ersparnisse der Arbeiter vor jeder Geffehr

zu schützen.

Die Erfolge der Nahrungsmittelautarkie auf den Philippinen

Schanghai, 20. November. Seitdem die Philippinen zum Kriegsschauplatz geworden sind, ist das Nahrungsmittelproblem stärker denn je akut geworden. Schon vor der Landung der Ame⸗ rikaner auf Leyte stellte das Verforgungsproblem die wichtigste Frage für die Regierung der Philippinen dar, da die Lebens⸗ mitteleinfuhr unterbrochen und die eigene Produktion infolge des großostasiatischen Krieges zurügkgegangen war. Obwohl die Philippinen ein sehr günstiges Klima und auch genügend Land zur Eigenerzeugung besitzen, versorgten sie sich nicht völlig selb⸗ ständig, sondern produzierten Zucker und andere Kolonialprodukte für den Export. Da die wichtigsten Lebensmittel bis dahin nicht

Wie aus dem italienischen Haupt⸗

gleich zur Vorwoche wie folgt:

Aktienkurse (Kennziffer 1924 bis 18 11. bis 1926 = 100)

Bergbau und Schwerindustrie

Verarbeitende Industrie.

Handel und Verkehr

162,01 158,05 155,61

für die Woche vom 13. bis 18. November 1944

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der letzten Woche (13. bis 18. November 1944) im Ver⸗

Wochendurchschnut vom 13. 11. vom 6. 11

162,14 158,09 13

155,57

durchschnitt

Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio und Kobe).. Kanada (Montreal). Kroatien (Agram) Neusecland (Wellington).. Norwegen (OsSl) . Portugal (Lissabon)) H Rumänien (Bukarest). Schweden (Stockholm u. Göte⸗ borg) . 1 .vF, Schweiz (Zürich, Basel und Bern 86 196 416

Serbien (Belgrad)).. SElowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona)

Monats⸗

Gesamt.

Kuronivean der 4 %igen Wertpapiere

Pfandbrie4)e. Kommunalobligationen.. Dtsch. Reichsschatzanweisungen 1940 Folgen 6 und 7.. Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 Anleihen der Läuder. Anleihen der Gemeinden.. Gemeindeumschuldungsanleihe, Industrieobligationen.

158,30

102,50 102,50

103,12 107,47 103,44 103,36 105,08 108,67

158,32

102,50 102,50

102,37 106,75 103,15

109,9121 104,75 10

108,42

Südafrikanische Union (Pretoria

und Johannisburg) . Türkei (Istanbuahl) Ungarn (Budapest).. 822 Uruguay (Montevideo).. Verein. Staaten von Amerika

(New YVor) 3574

Island (Reykjavik)). .. 100 isl. Kr. . 100 Lire

100 Yen

1 kanad. Dollarx†

100 Kuna

1 neuseel. Pfv.

100 Kronen

100 Escuda

100 Lei

100 Kronen

100 Frs.

100 serb. Dinar 100 slow. Kr. 100 Pesetas

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Peso

1 Dollar

10,01. 58,711

5,005

56,88 10,21

9,99 58,591 4,995

56,76 10,19

59,58

58,01 5,005 8,609

28,605

59,46 57,89 4,995 ¶8,591 28.565 1,982

1,978 1,201

1,199

x—

BritischaIndien Kanada . Vereinigte Staaten von Amerika

hagen 521,50 G., 522,50 B., 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90

95,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.

Mailand 13,62, New York —,—, 11,71, Sofia —,—, Zagreb 6,81,

Stockhholm 16,85 16,95,

82,84

Holland

22,75 B., Madrid 39,75, 102,61,

Lissabon 17,01 ¼, Stockholm

90,37 ½¼, Sofia 5,37 ½,

8,75, Istanbul 3,50, Bukarest

burg 15,00, Buenos Aires 97,00, 1e eg 21. November.

York 4,79,

11,25, Rom —,—,

2,37 ½,

Alles Briefkurse.

Stockholm, 21. November. 16,95 B., Berlin 167,50 nom. —,-— B., Brüssel —,— G., nom. G., 97,80 B.,

in genügender Menge auf den Philippinen erzeugt wurden, be⸗

4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G.,

8,59 B.,

VBerichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 21. November. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,2 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G.,

Budapest, 21. November. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½¼, Berlin 136,20, Bukarest —,—, Helsinkt —,—, London —,—, Paris —,—, Prag 13,62, Preßburg

Zürich 80,20.

London, 22. November. (D. N. B.) New York 4,02 ½¼ 4,03 1½, Spanien loffiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Lissabon —,—

Züͤrich, 21. November. (D. N. B.) 1[11.40 Uhr.] Paris 7,75, London⸗Clearing 17,30, New York e I. Sch 69,25, Oslo 68,62 %, Kopenhagen Prag 17,25, Budapest 104,50, Helsinki .8,75, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

(D. N. B.) London 19,34, New erlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinkt 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—.

(D. N. B.) G., 168,50 B.,

London

Sfhentlicher Anzeiger

568,80 B., Kopen⸗ London 98,90 G., 99,10 B., Madrid ., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G.,

Rio de

Berlin

Paris —,— G., —,— B., Schweiz. Plätze 97,00 Amsterdam —,— G., —,— B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B., Washington

Rom —,— G.,

Brasilien

England, Aegypten, Südafrikanische Union Finnlad . Earees u

ulgarien „„yocẽgoö0900000090 Australien, Neuseeland emerererereeereeeerceeeeeeen „5„000022929292922423522b29029292929252922*

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Geld 9,89 5,06 4,995 8,047 7,912

74,18 2,098 2,498 0,180

„2ö„22922b229292b2902b2602,v2902⸗

2 2⁰22 220 22 2 90290222

——ö—'

Ausländische Geldsorten und Banknoten 8

2,502 0,182

Sovereiges .8 Gold⸗Doltars. .. Aegyptische..... Amerikanische: 1000—5 Dollar 4 2 und 1 Dollar Argentinische. Australiscchehee .8 Belgische Brasilianische... Britisch⸗Indische Bulgarische: 500 Lewa und darunter. . Dänische: große 10 Kr. und darunter. Englische: 10 £ und vdarunter. Annisce. Fremzösische 1“ Holländische Zagreb Ztallenische: große Preß⸗ 10 Lire Kanadische roatisce.. EE“ Norwegische: 50 Kr. u, darunter Rumänische d 500 Lei. Schwedische: große .. . 8. 50 Kronen und darunter .. Schweizer: große. 667 100 Frs. und darunter. Serbische . 8 48 Slowakische: 20 Kronen und darunter. Südafrikanische Union .. Türkische Ungarische: varunter

üererereeen

FürüemrTTErereeen

Jayeiro

Mailand 172,50,

.*₰ „„ã 224922,22 22222422 . .2 22229222⸗

„2„22922272, 2,

116,85 G.

20⸗Francs⸗Stüclee.. f

22. November Geld Brief

Notiz 20,38 20,46

für 16,16 16,22

1 Stückh 4,185 4,205 1 ägypt. Pfd 4,39 4,41 1 Dollar

1 Dollar 1 Pap.⸗Pes. 0,44 0,46 0,44 1 austr. Pfd. 2,44 2,46 2,44 100 Belgas 39,92 40,08 39,92 1 Cruzeiro 0,08 0,09 0,908 100 Rupien 22,95 23,05 22,95

100 Lewa 3,07 2,09 8,07

100 Kronen 52,10 52,30 52,10

100 Kronen

1 engl. Pfd. 5,055 5,055

4,99 4,99

100 Finnmar! 100 Frs.

1932,70 182,70 9,98

100 Gulden

100 Lire

100 Lire —8 9,98

1 kanad. Dollar 0,99

100 Kuna 4,99

100 Kronen 56,89 1,66 59,40

100 Leit

100 Kronen

100 Kronen

100 Frs. 57,83

100 Frs. 57,83

100 serb. Dinar 4,99 8,58 4,39

1,91

100 slow. Kr. 60.72

20,38 2

16,16 1 4,185 4,39

5,075 5,01 132,70 10,02

1 südafrik. Pfd. 1 türk. Pfund

100 Peng

20. November Geld Brief

0,46 6,22 4,205 4,41

Seevecgerreasreneneeeens

1. Untersuchungs⸗ und Gevassachon, 2. Zwangsversteigerungen,

4. utliche Zustellungen, 5. Len; und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wortpapteron,

. ——

6. Kommanditgesellschaften auf Aktien,

7. Arttengesellschaften, 9. Deutsche Kolonialagesellschaften,

10. Gese

. 1 *. In le.. Aommanditgesellschaften, 15.

chaften m. b. H.,

13. Unfall⸗ und 4.

jnvallberverslcherungen, ele Reschsbank und Bankausweife, Verschledene Bekauntinachungen.

8. pte,

richt, Zimmer 11, anberaumten Auf⸗ 3. Aufgebote gebotstermine seine Rechte anzumelden. Sparkassenbuch vorzulegen, Kraftloserklärung

und das widrigenfalls dessen erfolgen wird. vember 1944.

; 1 2 F. 12/44. Aufgebot. Der Forst⸗ auffeher Hans Weidner in Krangen, Kreis Schlawe, hat das Aufgebot des

Schlawe, den 16. Das Amtsgericht.

Lübbenau (Spreewald), Aufgebot des de. gegangenen Spar 101 139 der Hauptsparkasse derlansitz in Lübben über 2034,11 HRℳ Händler

No⸗

F6

für ihn ausgestellten, angeblich ver⸗ Die

lorengegangenen Sparkassenbuchs der hiesigen Kreis⸗ und Stadtsparkasse Nr. 6867 über 1269,78 Rℳ beantragt. der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgesorbert. veeeg. in dem auf den 27. März 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 11, anberaumten eeen eine Rechte anzu⸗ melden und das Sparkassenbuch vor⸗ zulegen, widrigenfalls dessen Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird. chlawe, 8 den 16. November 1944. Das Amts⸗ genfalls die gericht. sol en wird.

ölln i. 2% . 2. F. 1

sebot des uchs Nr. 12 611 der des Kreises Herzogtum

beantragt.

dem -i J eisch Ger ten Term

Mamsell Martha Ratzeburg, Domhof 4, hat das Auf⸗ verlorengegangenen

Lauenburg in Ratzeburg, lautend auf ihren Namen, Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in auf den 26. März 1945, 10 Uhr, vor cht anberaum⸗

n seine Rechte anzumelden und das Sparbuch vorzulegen, widrt⸗ Kraftloserklärung

Lbg. 13. Nopember 1944. as Amtsgericht. 1

Lach in Kleinbahnstr. 52, beantragt. Spar⸗ spätestens in dem auf den Kreissparkasse

tunde vorzulegen, Kraftloserklärung

folgen wird. Lübben (Spreewald), vember 1944. Das Amtsgericht.

der dem

haben

assenbuchs

Emil⸗ Lehnigk in

den

das verloren Nr.

der Nie⸗

(Spreewald)

ausgestellt für den

Lübben, Der In⸗

haber der Urkunde wird aufgefordert,

28. März

1945, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ widrigenfalls rkunde

die er⸗

16. No⸗

[9679]

Gemäß § 8 der Verordnun 1942 RGBl. 1942 Seite

er⸗

[9681]

ans Weidner in Kran 6. 1b Lübbenau witwete Frau Lehnigk in

3. Frau Selma. enh

aufseher Kreis Schlawe, als gesetzlicher treter seiner am 19. Oktober 1948 ge⸗ borenen Tochter Annegret Weidner, hat das Aufgebot des auf den Namen Annegret Weidner ausgestellten, an⸗ 89 verlorengegangenen Spar⸗ assenbuchs der sestgen Kreis⸗ und Stadtsparkasse Nr. 7319 über 143 H. beontragt. Der Inhaber des Buches vird aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. März 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗

Fen Aufgebot. Der Forst⸗

Hauptstr. Bertha

in Lübbenau, Bahnhof gierungsoberbauinspektor

in Warbvrg Lahn, 5. Woschech ge Grünthaler Str. 91,

durch Rechtsanwalt

Aufgebot. 3. F. 9. 44. Der Rentner Paul Lehnigk in 42, Alefelder Göttingen,

traße,

igk in Kassel, Hentzestr. 1 8 69 Frau Martha b, Lehnigk in Berlin N, sämtlich vertreten Quenstedt in

vom 5. 10. 73 wird

hiermit bekanntgemacht, daß an Stelle

44. des durch Kriegseinwirkung vernichteten

Gummersbach Blatt 6714 Nr. 23 eingetragene 72 116,— EHℳ, van Rossum, Amsterdam,

2. die ver⸗ geb. Lotzestraße, eb. Lehnigk 1 4. Re⸗ Ernst Leh⸗ 18, zur Zeit

geworden.

Hypothel Gläubiger

Briefes über die im Grundhuch von

III von Schuldner:

Abt.

Portland⸗Zement Fabrik Niederseßmar G. m. b. H., ein neuer Brief erteilt worden ist. Mit der Erteilung dieses Briefes ist der bisherige Brief kraftlos

Gummershach, den 10. November 1944. 8 Amtsgericht.

9658

Penichtinwng⸗ In der Bekanntmachung des Amtsgerichts Wolfenbüttel, betr. Aufgebot eines Hypothekenbriefes zu 6000 06ℳ, muß der Aufgebotstermin richtig lauten: 25. Mai 1945, nicht 1944. (Vgl. Nr. 256 d. Bl. v. 15. 11. 1944.)

[9630] Aufgebot.

Im Grundbuch für, Gundelsheim Band 14 Blatt 747 Seite 341 ist auf dem Grundbesitz der x Katharina Lang geb. Wolf und deren Kinder, Lang, Anna Maria, und

Lang, Andreas, Gastwirtskinder, beide

in Gundelsheim, in Erbengemeinschaft für die Firma Fränkische Malzfabrik Paul Hilpert, offene Handelsgesell⸗ schaft in Maineck, eine Grundschuld zu 2100 G0, (Briefgrundschuld), min⸗ destens ebenso viele Reichsmark, seit 12. September 1993 eingetragen. Für diese Grundschuld ist ein Grundschuld⸗ brief ausgestellt. Die genannte Gläu⸗ bigerin hat das Aufgebot dieses Hypo⸗ thekenbriefes beantragt, weil der Hypo⸗ thekenbrief zu Verlust gegangen ist. Der Inhaber der Urkunde wird 88s gefordert, spätestens in dem auf Diens⸗ tag, den 6. Februar 1945, vormittags 9 Uhr vor dem terjeschnazen Ge⸗ richt, Sisungs aal Rr. 74, anberaum⸗ ten Aufgebokstermin seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Bamberg, den 17. November 1944. Amtsgericht.

8 8

[968¹1] Fasernef

Durch Ausschlußurteil vom N. tober 1944 ist der Hypothekenbrief die im Grundbuch von Seel Band 29 Blatt 1111 in Abt. III eingetragene Hypothek von 1000,— für kraftlos erklärt worden.

Amtsgericht Siegburg.

Ok⸗ über cheid,

Wb“

G6ℳ

[9675' tober 1944 ist der die im Grundbuche

wertungshypothek von kraftlos erklärt.

Durch Ausschlußurteil vom 81. Ok⸗ 1 Hypothekenbrief über von Neustadt⸗ Brandenburg Band 48 Blatt 1963 in Abteilung III Nr. 1 eingetragenen Auf⸗ 00,— 0ℳ für

Ok⸗

Amtsgericht Brandenburg (Havel).

[9706]

Durch ee des Berlin vom 17.2 - Emilie Schreiber geb. Uderjan, boren am 22. Okto

Wohnsitz im Inlande, hörige des ehemaligen russischen Z reichs, für tot erklärt und als 1920 festgestellt worden.

chtsverhältnisse, welche Recht zu

für die deutschem beurteilen land befindliche 23. 44. Berlin, den 17. November 1944

Amtsgericht Berlin.

8 88

Amtsgerichts ovember 1944 ist die

ge⸗

er 1895 zu Mar⸗ anufkg, Kreis Shitomir, ohne letzten Staatzange⸗

aren

Zeit⸗

punkt des Todes der 31. Dezember Die Tode Ffüüxung, erfolgt nur mit Wirkung 9 Re

nach sind,

und mit Wirkung für das im⸗In⸗ Vermögen. 456. II. 9

I