8
8”
nen Rechtsanwalt
[9709] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurteil vom 8. 11. 1944 — 3 F 3/44 — ist der Hypo⸗ thekenbrief vom 21. 6. 1926 über die im Grundbuche von Wethau Band 1 Blatt 24 Abt. III Nr. 8 eingetragene Darlehensforderung des Diplomland⸗ wirts Dr. Karl Zetler in Berlin⸗ Tempelhof über 750,— ◻ ℳ Aufwer⸗ tungsbetrag für kraftlos erklärt. Das Amtsgericht Naumburg (Saale).
[9637]
Der Hypothekenbrief v. 24. 5. 1928 über die auf Berlin (Tphofer Vorstadt) Bd. 109 Bl. 3383 Abt. III Nr. 31 für die Stadtgemeinde Berlin, Bezirksamt Kreuzberg, eingetragene unverzinsliche Wertzuwachssteuerhypothek von Reichs⸗ mark 9953,05 wird für kraftlos erklärt.
Berlin, 16. November 1944. Amtsgericht Tempelhof. — 20 F. 5/44 —
[9707] .
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 16. November 1944 ist der Tod des Johann Paul Bruno Liebelt, geboren am 14. November 1880 zu Üllersdorf am Queis, zuletzt wohnhaft in Berlin N4, Ackerstr. 159 bei Mei⸗ bauer, festgestellt, und als Zeitpunkt des Todes der 16. Dezember 1943. — 456 II 242. 44.
Berlin, den 16. November 1944.
Amtsgericht Berlin.
4. Oeffentliche Zustellungen
19644] Oeffentliche Zustellung.
Frau Anni Sager geb. Witt in Bres⸗ lau, Gutenbergstr. 16, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Franz Neu⸗ mann in Breslau, Tauentzienstr. 69, klagt gegen ihren Ehemann Ernst Sager, früher in Breslau, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund des § 55 des Ehegesetzes mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Der Beklagte
wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 9. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau, auf den 11. Jaunar 1945, vormittags 10 Uhr, Saal 315, mit der Aufforderung ge⸗ laden, sich durch einen bei diesem Ge⸗ zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. — 9. R. 124/44 — Breslau, den 2. November 1944. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 9 des Landgerichts.
9645] Oeffentliche Zustellung. Es klagen 1. Firma Harder, Meiser & Co. o. H. G. in Bremen, Zweig⸗ niederlassung Frankfurt a. M., Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bergmann, gegen Kraftfahrer Rudolf Sommer, früher Frankfurt am Main, Dortelweilerstr. 16, aus Darlehenver⸗ 8e3 auf Zahlung von 3650 Hℳ nebst Zinsen aus 3500 ℳ seit 1. 7. 1944 — 2/2 0 30/44 —, 2. Maschinenschlosser Karl Velte, Oberursel, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Nagel, Bad Homburg v. d. H., gegen Katharina Velte geborene Scheller, früher zu Bberurfel, auf Eheschei⸗ dung nach § 19 EG. — 2/7 R 139/44 —. Die Beklagten werden zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Frankfurt am Main ge⸗ laden zu 1. vor die 2. Zivilkammer auf 23. Januar 1945, 9 Uhr, zu 2. vor die 7. Zivilkammer auf 25. Januar 1945, 9 %¼ Uhr, mit der Aufforderunsh sich durch einen bei diesem Gericht zugelasse⸗ als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Frankfurt am Main, 15. 11. 1944.
e-egGeschäftsstelle des Landgerichts
[9710] Oeffentliche Zustellung.
43 R 321/44. Die Frau Apollonia Baranowski, geb. Wendt in Danzig, Brotbänkengasse 44, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Weise in Danzig, klagt gegen ihren Ehemann ⸗Alfons Baranowski, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 49 Ehegesetz. Der Beklagte, wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Danzig auf den 9. Februar 1945, vor⸗ mittags 10 Uhr, Zimmer 227, mit der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem Gerichf zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Danzig, den 10. November 1944. Geschäftsstelle, Abt. 43 des Landgerichts.
[9711] Ladung.
Die Ehefrau Emmy Wilhelmine Jo⸗ hanna Michl geb. Wieckhoff, Ham⸗ burg 39, Sierichstraße 18 hptr. b. Falck,
klagt gegen ihren Ehemann, den Mecha⸗
niker Franz Michl, Chicago (USA.), 3748 Sheffield Avenue, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. Ver⸗ handlungstermin: 4. Januar 1945, 9 ¼ Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Zivilkammer 15 a.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[97120 Oeffentliche Zustellung.
4. R. 478/44. Die Ehefrau Ingeborg Elisabeth Schröder geb. Siems, z. Zt. Kiel, Barkauer Weg 7, sonst Neumünster, Roonstr. 46, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hahne in Kiel, klagt gegen den Pfarrer Johannes Karl. Georg Hermann Schröder aus Neu⸗ münster, Roonstr. 46, auf Ehescheidung. Der Beklagte wird hiermit zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Kiel, Schützenwall 31/35, „Zimmer Nr. 225, auf den 26. Januar 1945, 10 Uhr, geladen mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen und Beweis⸗ mittel unverzüglich durch den zu be⸗ stellenden Anwalt in einem Schriftfatz dem Gericht mitzuteilen. Der Beklagte wird aufgefordert, einen beim Land⸗ gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen,
Kiel, den 10. Kobemben 4,1 9f.
Landgericht
5.Verlust⸗ n Fundsachen
[9714] e Wilhelm Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft. Die Versicherungsscheine A 29 649 Dr.
Eduard Kretzer, A 42 521 Eugenie
Schmidlapp, A 62 531 Haus Josef
Kiehl, à 64 324 Marta Reyinger,
A 71 113 Theo Heppenheimer, A 95 628
u. EZ 331 737 a Ludwig Haller, A 100 700
Dora u. Friedrich Wiegmann, A 110 429
Hermann Schubert, A 116 389 Friedrich
Wiegmann, A 119 928 u. E 328 205
Alois Hegemann, A 120 175 Karl.
Gramm, A 128 238 Artur Brenning⸗
meyer, A 132 744 Karin Maier,
A 133 297 Johann Körte, A 133 298
Heinrich Wiegmann, E 302 234 Alfred
Radeck, E 328 542 Albrecht Remshardt,
E 340 680 Peter De Rop, Mf 300 221.
Josef Reichel, M 663 318 Josef Rader⸗
macher, M 800 392 Otto Ruß,
Mnf 906 309 August u. Julia Wegmann
und der Hinterlegungsschein vom 16. 3.
1935 zu A 37 665 Alfred Rohde sind
abhanden gekommen und werden kraft⸗
los, wenn nicht binnen eines Monats
Einspruch bei uns erfolgt.
Berlin, den 21. November 1944. Der Vorstand.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 261 vom 23. November 1944. S. 4
9682] Berlinische Lebensversicherungs⸗Gesell⸗ schaft Aktiengesellschaft, Berlin SW 68, Markgrafenstr. 11.
Aufrusf. 1 Der Versicherungsschein C0 Nr. 326 676 auf das Leben der Frau Marga Grobe geb. Thomas in Steina, Amtsh. Döbeln, soll abhanden gekommen sein. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, diese binnen zwei Monaten vom Erscheinen des Aufrufs an uns vorzulegen, andernfalls sie für kraftlos erklärt wird. “ Berlin, den 17. November 1944. Der Vorstaand.
[9683] 8 Der Versicherungsschein Nr. F 404 169, lautend auf Max Jander in Bremen, ist abhanden gekommen. Er wird un⸗ ültig, wenn der Inhaber sich nicht innerhalb zweier Monate bei uns ge⸗ meldet hat.
Allianz Lebensversicherungs⸗AG. Direktion Frankfurt a. M.
958 1
[9684] egahes Gladbacher Lebensversicherung Aktien⸗Gesellschaft.
Die von uns bzw. von unserer früheren Zweigniederlassung, der Schle⸗ sischen Lebensversicherungsgesellschaft zu Haynau, ausgefertigten Versicherungs⸗ scheine Nr. 9270, 15449, 16253, 24432, 24551, 25099, 25962, 27882, 30667, 31524, 32131, 32979, 32980, 35478, 35846, 35915, 35917, 36339, 36628, 38226, 40111, 50591, 50592, 75015, 75295, 75296, 114247, 119469, 124507, 127020, 128120, 133731, 134541, 151210, 151322, 151600, 152890, 1529287 152938, 153805, 161294, 163625, 165888, 170796, 179992, 183987, 184531, 187110, 189019, 189807, 251145, 254009, 264879, 264897, 265195, 271737, 272073, 274180, 275404, 275639, 277671, 278141, 278851, 282483, 283276, 283724, 283758, 286301, 286617, 286904. 286983, 289758, 290160, 290537, 311789, 312898, 401297, 403179. 403967, 404356 sind angeblich abhanden ge⸗ kommen. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, sich binnen einem Monat von heute an bli uns zu melden, da andernfalls die Versicherungsscheine für kraftlos erklärt und neue Doku⸗ mente ausgefertigt werden.
M.⸗Gladbach, den 17. November 1944. Der Vorstand.
6. Auslosung usw.
von Wertpapieren [ĩ9713]
Ablösungsanleihe mit Auslosungs⸗ scheinen der Landeshauptstadt Dresden.
Die Bekanntmachung über die am 2. Oktober 1944 vorgenommene Aus⸗ losung von -Stücken der Ablösungs⸗ anleihe mit Auslosungsscheinen der Landeshauptstadt Dresden, die am 2. Januar 1945 zur Einlösung fällig sind, ist in Nr. 45 der Allgemeinen Ver⸗ losungstabelle vom 10. 11. 1944 ab⸗ gedruckt.
Die Liste der ausgelosten Nummern, die gleichzeitig die Nummern früher ausgeloster, bisher aber noch nicht 'ein⸗ gelöster Anleihestücke enthält, kann bei der Stadthauptkasse, Effektenstelle, Rat⸗ haus, I. Obergeschoß, Zimmer 160 — 162, bei der Stadtbank und der Sparkasse der Stadt Dresden und ihren Neben⸗ stellen sowie bei den Dresdner Banken und ihren sämtlichen Niederlassungen
eingesehen werden. Dresden, am 14. November 1944..
Der Oberbürgermeister 1 der Landeshauptstadt Dresden — Stadtkämmerei —. 1
Zentralhandelsregister
[9685] Auslosung Schlesischer Landschaftlicher Pfandbriefe.
Wir weisen auf die in der Allgemei⸗ nen Verlosungstabelle Ausgabe I Teil A Nr. 45 vom 10. 11. 1944 veröffentlichte Kündigungsbekanntmachung betr.
4 (4 ½) % Rℳ⸗Pfandbriefe 3. Em.,
Kenn⸗Nr. 21 043, 4 (fr. 7) % Goldpfandbriefe 2. Em., Kenn⸗Nr. 21 044, 4 % RMℳ-⸗ (fr. Roggen⸗) Pfandbriefe, Kenn⸗Nr. 21 048, hin. Sonderdrucke der Veröffentlichung 8 Interessenten auf Antrag über⸗ andt. 1
Breslau, den 15. November 1944.
Schlesische Generallandschaftsdirektion.
Artien⸗ 1 gesellschaften [9686]
Schwäbische Zellstoff Aktiengesellschaft, Ehingen (Donau). Einladung zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung am 11. Dezember 1944 um 14 Uhr im Rathaussaal, Ehingen (Donau). 1 Die Tagesordnung wird zu Beginn der Hauptversammlung bekanntgegeben. Aktionäre, die ihr Stimmrecht aus⸗
üben wollen, müssen ihre Aktien oder
Besitznachweise gemäß § 18 der Satzun⸗
gen spätestens am 7. Dezember 1944
bei der Kasse der Gesellschaft oder bei der Bank der Deutschen Arbeit A. G., Niederlassung Stuttgart, bei der Commerzbank Aktiengesell⸗ schaft, Filiale Stuttgart,. bei der Deutschen Bank, Filiale Stuttgart, bei der Dresdner Bank in Stuttgart, bei der Württembergischen ank, Stuttgart, hinterlegen. Ehingen (Donau), 20. November 1944. Schwäbische Zellstoff Aktiengesellschaft Der Vorstand. G
[9715] . Bürgerliches Brauhaus Aktiengesell⸗ schaft, Nordhausen am Harz.
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 18. Dezember 1944, 20 Uhr, im Gesellschaftshaus „Harmonie“, Nord⸗ hausen, stattfindenden außerordentlichen
(Hauptversammlung ein.
Die Tagesordnung wird zu Beginn der Hauptversammlung bekanntgegeben. Zür Teilnahme an der außerordent⸗ lichen Hauptversammlung sind nur die⸗ jenigen Aktionäre berechtigt, die ihre
(Aktien bis spätestens 15. Dezember 1944
einschl. im Brauereikontor oder bei der Commerzbank A. G., Fil. Nordhausen, hinterlegt haben. Der Aufsichtsrat. Hermann Gecius, Vorsttzer.
10. Gesellschaften m. b. H. [9356] Aufruf. 3 Gemäß § 8 der Zweiten und § 4 der Vierten Anordnung zur Durch⸗ führung der Verordnung zur, An⸗ passung der versecneesestns senerhatt⸗ lichen Einrichtungen an die kriegswirt⸗ schaftlichen Verhältnisse vom 24. Juli 1941 bzw. 26. August 1942 fordern wir hiermit alle Gläubiger (Spar⸗ und Geschäftsguthabengläubiger sowie alle sonstigen Gläubiger, soweit sie nicht dinglich gesichert sind) der früheren Verbrauchergenossenschaft Wulften
am Harz e. G. m. b. H., Wulften am Harz,
Verbrauchergenossenschaft Nesselröden
e. G. m. b. H., Nesselröden ü Duderstadt, “
auf ihre Ansprüche bei unserer Tochter⸗
gesellschaft, dem Gemeinschaftswerk⸗Versor ungsring Göttingen G. m. b. H., Göttingen Maschmühlenweg 40, 1 umgehend geltend zu machen. ei Nichtbefolgung dieser Aufforde⸗ rung gehen die Glälbiger ihrer An⸗ sprüche verlustig. Hamburg, den 23. November 1944. Gemeinschaftswerk der Deutschen Arbeitsfront G. m. b. H., Hamburg 1.
[9530] Bekanntmachung.
Die Stickstoff⸗Ost Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung mit dem Sitz in Berlin ist gemäß § 11 des Gesellschafts⸗ vertrages durch Zeitablauf mit dem 30. Juni 1944 aufgelöst. Als Abwickler fordern wir hiermit die Gläubiger zur Anmeldung ihrer Ansprüche bei uns auf.
Berlin, den 14. November 1944.
Stickstoff⸗Syndikat G. m. b. H. Berlin NW 7, Neustädtische Kirchstr. 9.
[9687] 1 Wir laden hiermit zu einer Außer⸗ ordentlichen Gesellschasterversammänng am 28. November 1944, 11 Uhr, in Erfurt, Hotel Kossenhaschen, ein. Reichsgemeinschaft eutscher händler GmbH. Dr. Nantke, Martiny, Geschäftsführer.
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
[9688] Kraftloserklärung von Kuxen. Auf Grund von § 31 der Verord⸗ nung, über die 1Sr. der Forde⸗ rungen und Schulden polnischer Ver⸗ mögen (Schuldenabwicklungsverord⸗ nung) vom 15. 8. 1941 — KRGBl. 1 S. 516 — werden folgende Kuxe sowie die darüber bn elgeen Kuxscheine nachstehender merreschosten für kraftlos und die Mitgliedschaftsrechte daraus für erloschen erklärt. Gewerkschaft Romagna Nr. 3, 8, 12, 19, 22, 23, 24, 25, 26, 28, 36, 37, 38,
39, 40.
Gewerkschaft BViterbo Nr. 3, 8, 12, 15, 19, 21, 24, 28, 37, 38, 39.
Gewerkschaft Sicilia Nr. 3, 8, 9, 13, 14, 15, 28, 36, 37, 39, 41, 44.
Gewerkschaft Solfara Nr. 3, 8, 9, 12, 20, 21, 23, 24, 25, 26, 28, 33, 36, 37, 41, 43, 46.
Gewerkschaft Palermo Nr. 1, 5, 6, 8, 2/16, 15, 16, 20, 36. 1—
Gewerkschaft Montagna Nr. 3, 8, 12, 15, 19, 21, 28, 36, 37, 38, 39, 40, 41.
Gewerkschaft Lercara Nr. 3, 7, 12, 15, 19, 21, 23, 28, 36, 37, 38, 939, 40.
Gewerkschaft Maybach Nr. 1, 5, 8, 15, 16, 2/16, 20, 36, 39.
Gewerkschaft Island Nr. 3, 7, 12, 19, 21, 28, 36, 37, 38, 39, 40.
Gewerkschaft Girgenti Nr. 3, 8, 12, 16, 19, 21, 22, 24, 23, 27, 38, 39, 40, 44
Gewerkschaft Caltanisetta Nr. 3, 8, 12, 15, 19, 21, 26, 28, 36, 37, 38, 39, 40
Gewerkschaft Catania Nr. 3, 8, 12, 15, 19, 21, 28, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 43.
Gewerkschaft Theion Lfd. Nr. 1, 4, 5, 11, 13, Kuxe⸗Nr. 19, 20, 12, 14, 25, 45, 48, 50, 61.
Kattowitz, den 14. 11. 1944.
B Der Oberpräsident “ der Provinz Oberschlesien
(Der Leiter der Treuhandstellee,
Kattowitz.
1. Handelsregifter,
2. Güterrechtsregister,
3. VBereinsregister, 4. Genossenschaftsregister,
5. Musterregister, 8 6. Urheberrechtseintragsrolle,
7. 8.
rse und Bergleichssachen, schiebenes.
1. Handelsregister
Für die Angaben in wird eine Gewähyr kür die Richtigkeit seitens der Registergerichte bernommen.
Arnswalde. [9648] Bekanntmachung.
In unser Handelsregister ist bei der unter Nr. 8 eingetragenen Firma „Her⸗ mann Hildebrandt Nachf., Arnswolde“, eingetragen:
An Stelle des verstorbenen Inhabers der Firma ist seine Ehefrau Margarete Göllner geb. Zeglin in Arnswalde ge⸗ treten. Dem Geschäftsführer, Kauf⸗ mann Wilhelm Müller in Arnswalde, ist Prokura erteilt.
Arnswalde, den 14. November 1944.
Amtsgericht.
Bergen b. Celle. [9649] . Handelsregister Amtsgericht Bergen, Kr. Celle,
den 11. November 1944.
A 98 Carl H. Meyer, Bergen, Kreis Celle: Nach dem Tode der persönlich haftenden Gesellschafterin, Witwe Käthe Spangenberg geb. Ernsting, ist deren Tochter, Frau Ilse Lange geb. Mehen⸗ gemäß § 9 Abs. 4 des Gesell⸗ schaftsvertrages persönlich haftende Gesellschafterin geworden.
8 L“ Bocholt. 1 [9650] H.⸗R. A 881 Firma Farbenhaus H. Schmalhaufen, Bocholt, Frau Elisabeth Behm, Bocholt. 1
Die Firma lautet jetzt: Farbenhaus H. Schmalhausen, Bocholt. Das Han⸗ delsgeschäft und die Firma ist mit Aktiven und Passiven durch notari⸗ ellen Auseinandersetzungsvertrag vom 15. Dezember 1942
Hermann Behm, Bocholt, übernommen
am 15. Dezember 1942.
Bocholt, den 13. Oktober 1944.
Amtsgericht Bocholt. Leitmeritz. 1 [9655 . Handelsregister Amtsgericht Leitmeritz. 8 enderung: 27. 10. 1944.
7 H.⸗R. A 488 Franz Steinmetzer, Tetschen⸗Bodenbach. Der persönlich haftende Gesellschafter Franz Stein⸗ metzer ist nur allein zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt.
4. Genossenschafts⸗ reatiiter
Brüx.. 19615] Amtsgericht, Abt. 7, Brüx, den 8. November 1944. Löschung:
7, Gen.⸗R. 1IX — 172/25 Elektrizi⸗ tätsgenossenschaft für den Ort Hrai⸗ disch, registrierte Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Liquidation, Sitz Hraidisch, Kr. Saaz.
Die Liquidation ist abgeschlossen. Die Genossenschaft wurde gelöscht.
von Kaufmann b
Neutitschein.
Husum. [9508] Amtsgericht Husum, 10. Novbr. 1944.
Gn.⸗R. 1. Der Bauverein Garding e. G. m. b. H. in Garding und die Baugenossenschaft Eigenheim e. G. m. . H. in Tönning sind mit dem Hu⸗ sumer⸗Arbeiter⸗Bauverein verschmolzen.
1 [9666] Amtsgericht Neutitschein, 17. 11. 1944. Veränderung: H 1 Gn.⸗R. X 37 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse für Heinzendorf bei Odrau, r. G. m. u. H. in Heinzendorf, Kreis Neutitschein Angemerkt wird, daß das bisherige Vorstandsmitglied Josef Lux zum Obmannstellvertreter“ gewählt wurde
5. Musterregifter
EBlingen. [9670] Amtsgericht Eßlingen (Neckar). Musterregistereintragung:
Nr. 377. Albert Böckler, Graveur und Werkzeugmacher, Eßlingen: Schutz⸗ frist um 5 Jahre verlängert. Angemel⸗ det am 10. November 1944, nachm.
19 Uhr.
7. Konkurse und Vergleichssachen
ven. [9701] 49 N 40/44. Ueber den Nachlaß des
am 16. September 1944 verstorbenen,
in Dresden⸗Nickern, Büttigstr. 11, wohnhaft gewesenen Holzhändlers Karl Robert Hollang wird heute, am 17. No⸗ vember 1944, nachmittags 1 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Rechtsanwalt Dr. Heine⸗ mann in Dresden⸗A., Güntzplatz 2. Anmeldefrist bis zum 12. Dezember 1944. Wahltermin: 13. Dezember 1944, vormittags 9 Uhr, Prüfungster⸗ min: 20. Dezember 1944, vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis zum 12. Dezember 1944. Amtsgericht Dresden. Abteilung I.
7
Aue, Erzgeb. [9672] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des verstorbenen Steinsetzmeisters und Grabsteingeschäftsinhabers Wil⸗ helm Irmisch in Aue, Sa., wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. — N 12/38. Amtsgericht Aue, Sa., 16. Nov. 1944.
Bottrop. Beschluß.
5 N 5/39. In der Konkurssache Schlie wird der Rechtsanwalt und Notar Brinkmann in Bottrop an Stelle des bei der Wehrmacht befind⸗ lichen bisherigen Konkursverwalters Rechtsanwalt Dr. Reintjes zum Kon⸗
kursverwalter bestellt.
den 9. November 1944.
Bottrop, b Das Amtsgericht.
1“ 7
Groß Gerau. (97038] Bekanntmachung.
2 N 2/43. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Schiffhebers Jo⸗ hann Riehl von Groß Gerau soll nach gerichtlicher Genehmigung die Schluß⸗ verteilung stattfinden. Verfügbar sind 1346,11 Hℳ, hinzu kommen noch die Zinsen, zu kürzen sind evtl. weitere Kosten des Verfahrens.
Zü berücksichtigen sind nichtbevor⸗
rechtigte Forderungen mit 5058,01 H.ℳ.
Das Verzeichnis der zu SJ. 2 enden Forderungen liegt auf der Ge⸗ scaftsstelle des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Groß Gerau, den 16. November 1944.
J. Klenk, Konkursverwalter.
Dresden. [9673]
Amtsgericht Dresden, Abt. 1,
den 14. 11. 1944. 1
Im Vergleichsverfahren zur Abwen⸗
dung des Konkurses über das Ver⸗
mögen des Tischlermeisters August
Alwin Hillig in Dresden⸗N. 6, Erlen⸗
straße 18, ist die Ueberwachung nach § 91 VO. heendet.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam. verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin SW e8 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret
GmbH. Berlin 8
Preis dieser Nummer: 10
Groß⸗
Blockausstoßvorrichtungen sowie von Rollenbiegemaschinen
Preis der einzelnen Nummer na
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die monatlich 2,30 ℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer be Anzeigenstelle monatlich 1,90 h ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W68, Wilhelmstr. 30/31. ‚Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 Tp7. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
Anzeig
reis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Pettt⸗ Zeile 1,10 2. ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℳ. — Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckanfträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
1944
—
Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1913 Postschectonto Berlin 418 21
—
—
Nr. 262 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 12 42 45
8 Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich
Anordnung Nr. 219 des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über Vereinheitlichung, Berechnung und Fertigung von Seil⸗ sschloß⸗ und Seilgabelförderungen. Vom 17. November 1944. Anordnung Nr. 220 des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über den Drehsinn von Dampfturbinen. Vom 18. November 1944. Anordnung Nr. 221 des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsprodnktion über die erstellung von elektrisch betriebenen Blockdrückern und
für Profile und Rohre. Vom 20. November 1944.
Zusatzanordnung vom 16. November 1944 zur Anordnung Nr. 130 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau über die Vereinheitlichung von Wandertischen für Stückgüter vom 26. Mai 1943.
Anordnung Nr. 1 zur Aenderung der Anordnung M 57 der Reichsstelle Eisen und Metalle über die Einschränkung von Aluminiumlegierungen. Vom 22. November 1944 nebst
Anlage. 1
Bekanntmachung zur Anordnung M I (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) und zur Anordnung M II (Lager⸗ buchführung, Bestandsmeldung und Zulassung zum Verkehr mit Metallen) „Neufassung der Metallklassenliste“. Vom 23. November 1944.„
Amtliches
2
Deutsches Reich— Anordnung Nr. 219 V
des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für
Rüstung und Kriegsproduktion über Vereinheitlichung,
Berechnung und Fertigung von Seilschloß⸗ und Seilgabel⸗
förderungen 2
68 Vom 17. November 1944
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Transporteinrich⸗ tungen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De⸗ zember 1942 (RGBl. I S. 686) mit Zustimmung des Reichs⸗ ministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet: § 1 Seilschloß⸗ und Seilgabelförderungen — das sind Seil⸗ bahnen (Standseilbahnen) zum Transport von auf Schienen laufenden Fahrzeugen — dürfen nur nach folgenden Angaben über Größen, Ausführung und Berechnung geplant und her⸗ gestellt werden: 1““ Zugkraft: 800 1 600 2 500 3150 4 000 kg Größe: 1] 8 9 10 Zugkraft: 5 000 6 300 8 000 10 000 12 500 kg Zugkraft: P= T —t ( = Umfangskraft, “ 11“ Einlaufspannung,..— 1“ t = Auslaufspannung). ““ FMKwan⸗ nach DIN 21 250 von 13 bis 18 mm Durchmesser, nach DIN 656 in Seale⸗Konstruktion von 20 bis 32 mm. Durchmesser. Seilscheiben: veer a) Seilscheiben⸗Durchmesser, bezogen auf den Seilrillen⸗ — Fernn 400 500 630 800 1000 1250 1600 2000 2500 3150 mm; b) Rillenprofil: Profil 1 für Profil 2 für 18 bis Profil 3 für 22 bis
13 bis 16 mm Seil⸗Durchmesser, 20 mm Seil⸗Durchmesser, 24 mm Seil⸗Durchmesser,
Profil 4 für 26 bis 28 mm Seil Durchmesser, Profil 5 für 30 bis 32 mm Seil⸗Durchmesser. “ Die Abmessungen der Naben und Arme sowie die Anzahl der Arme richten sich nach den Belastungen. Die Form der Profile 1 bis 5 ist nicht festgelegt.
4. Keilseilschlösser für Seilschloßförde⸗
rungen: Muster 1 für 13 bis 18 mm Seil⸗Durchmesser, 8 Muster 2 für 20 bis 23 mm Seil⸗Durchmesser, Muster 3 für 24 bis 26 mm Seil⸗Durchmesser, 1 Muster 4 für 27 bis 30 mm Eö1.“ Muster 5 für 31 bis 34 mm Seil⸗Durchmesser. nach DIN 766, Nenndicke 8, 10 und
Kuppelketten dazu: bis 5 ist nicht festgelegt.
““
13 mm. Die Form der Muster 1
5. Berechnung nach anliegender Berechnungsgrundlage.
62
Die Hersteller der im § 1 genannten Seilschloß⸗ und Seil⸗
E und Bauteile davon sind verpflichtet, anderen
8
Berlin, Freitag, den 24. November,
— —-—x
Firmen auf Verlangen des Sonderausschusses Transport⸗ einrichtungen die Konstruktionszeichnungen, Stücklisten und sonstigen Unterlagen, die der bisherige Hersteller für die Her⸗ stellung ausgearbeitet hat, z. B. Arbeitsgänge mit zugehörigen Stückzeiten, bis zur Erfüllung der betreffenden Aufträge zur Verfügung zu stellen, desgleichen vorhandene Vorrichtungen, Speziallehren, Sondereinrichtungen, in Bestellung befindliche Maschinenteile und Materialien, soweit sie zur Erfüllung eigener Lieferverpflichtungen nicht benötigt werden.
Um eine Verwendung vorhandener Modelle zu ermöglichen, darf der nachbauende Hersteller sich bei Gießereien an die Be⸗ stellungen des bisherigen Herstellers anhängen. Der nach⸗ bauende Hersteller ist verpflichtet, die Zeichnungen nur für die vom Sonderausschuß Transporteinrichtungen gekenn⸗ zeichneten Aufträge zu benutzen bzw. vor Weiterverwendung die Zustimmung des bisherigen Herstellers dazu einzuholen.
§ 3 Ausgenommen von den Vorschriften des § 1 ist die Her⸗ stellung von Einzelteilen für den Ausbesserungsbedarf, soweit das Einhalten dieser Vorschriften nach gewissenhafter Prüfung nicht vertretbar ist. 8 . 8 § 4
Hersteller, die die Fertigung von Seilschloß⸗ und Seilgabel⸗ förderungen sowie ihrer in § 1 genannten Bauteile, ausge⸗ nommen Seile, außerhalb der bisher von ihnen eingehaltenen Größenbereiche oder in bisher von ihnen nicht gebauten Arten oder auch als neues Aufgabengebiet aufzunehmen beabsichtigen, bedürfen hierzu der ausdrücklichen Genehmigung. Anträge auf Baugenehmigung sind an den Sonderausschuß Transport⸗ einrichtungen, Berlin W 15, Kurfürstendamm 188— 189, zu richten. Von Handwerksbetrieben sind die Anträge über den für sie zuständigen Reichsinnungsverband einzureichen.
§ 5
Vorliegende Aufträge auf Seilschloß⸗ und Seilgabelförde⸗ rungen und deren Bauteile, die den Vorschriften dieser An⸗ ordnung nicht entsprechen, dürfen bis zum 31. Januar 1945 fertiggestellt werden, wenn das hierfür e forderliche Material in erheblichem Umfange beim Hersteller oder bei dessen Unter⸗ lieferanten vorgearbeitet ist und zu anderen kriegswichtigen Zwecken nicht dis 31. Dezember 1944 dem Sonderausschuß Transport⸗ einrichtungen zu melden.
In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. Anträge sind an den Sonderausschuß Transporteinrichtungen
zu richten. 6 87
Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der achgruppe Hebezeuge, Fördermittel und Aufzüge der Wirt⸗ chaftsgruppe Maschinenbau Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa erforderliche Prüfungen zu gestatten. 1 uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. § 9 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den besetzten Ostgebieten. Berlin, den 17. November 1944. “ Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl Lange. 8
vI111“ Anlage zur Anordnung Nr. 219 des Hauptausschusses Maschinen über Vereinheitlichung, Berechnung und Fertigung von Seilschloß⸗ und Seilgabelförderungen vom 17. November 1944
Berechnungsgrundlage für Seilschloß⸗ und Seilgabel⸗ förderungen Als Grundlage für die Berechnung von Seilschloß⸗ und Seilgabelförderungen sind die nachstehenden Angaben zu ver⸗ wenden: . Seeilgeschwindigkeit = 0,5 0,63 0,8 und 1,0 msec., Umdrehungen des Motors je Minute = 1000 oder 1500 (Getriebeänderung), Erfahrungswerte für Fahrwiderstand auf horizontalem Gleis: a) bei Großförderwagen mit Wälzlagern. . = 0,01, b) bei Kleinförderwagen mit Wälzlagern . . = 0,015, c) bei Kleinförderwagen mit Gleitlagern . . = 0,02. Bei der Berechüͤung ist das Seilgewicht dem Wagengewicht zuzuschlagen. Der Zuschlag für Seilbiegung und Rollen⸗ reibung ist von Fall zu Fall zu bestimmen. Wirkungsgrad des Antriebes bei Ermittlung der Motor⸗ stärke = 0,8. Zugkraft für ein Seilschloß bei Kleinförderwagen bis 400 kg.
Zugkraft in der Seilgabel bei K lei 8 örderwage n
verwendet werden kann. Solche Aufträge sind,
Bei Großförderwagen ist die Anwendung einer Spezial⸗ Seilgabel mit Doppelklemmung (Daumengabel) erforderlich, die Zugkräfte bis zu 400 kg max. zuläßt. 1 Der Kraftbedarf ist in kW anzugeben. Seilsicherheit PUAnordnung Nr. 220 des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über den Drehsinn von Dampfturbinen
Vom 18. Novembet 1944
Auf Vorschlag des Arbeitsausschusses Dampfturbinen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:
§ 1 Dampfturbinen im Sinne dieser Anordnung und ortsfeste Dampfturbinen aller Art und für jeden Verwendungszweck.
8§ 2
Bei der Herstellung von Dampfturbinen ist als Drehsinn
einheitlich Linkslauf anzuwenden, d. h. die Turbinenwelle
soll sich, wenn man von der Turbinenseite in Richtung auf
ihre Kupplung zur angetriebenen Maschine bzw. zum Ge⸗ triebe sieht, entgegen dem Uhrzeigersinn drehen
In besonders begründeten Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden, ins⸗ besondere, wenn für eine Dampfturbinentype nur [ gungsmodelle für Rechtslauf vorhanden sind und für Links⸗ lauf umfangreiche Aenderungen an Beschaufelung, Oe pumpen, Getrieben usw. erforderlich wären. Anträge sind bei dem Arbeitsausschuß Dampfturbinen, Berlin W 15, Meineke⸗ straße 4, einzureichen.⸗ 8
§ 4
Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung de Fachgruppe Kraftmaschinen der Wirtschaftsgruppe Maschinen⸗ au Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, ein⸗-⸗ schlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa erforderliche Prüfungen zu gestatten. ZE 3
111A1“
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach
den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenver⸗
kehr bestraft. § 6 8
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den besetzten Ostgebieten. Berlin, den 18. November 1944. .
Karl Lange.
Anordnung Nr. 221 1
des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Herstellung von elektrisch betriebenen Blockdrückern und Blockausstoßvorrich⸗ tungen sowie von Rollenbiegemaschinen für Profile und Rohre
Vom 20. November 1944
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Hütten⸗ und Walz⸗ werkseinrichtungen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichs⸗ minister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion ange
ordnet:
§ 1
Für die Herstellung von elektrisch betriebenen Blockdrückern mit Zahnstangen⸗ und Spindelantrieb, elektrisch betriebenen Hebelblockdrückern und elektrisch betriebenen Blockausstoß⸗ vorrichtungen sowie von Rollenbiegemaschinen für Profile und Rohre werden die vom Sonderausschuß Hütten⸗ und Walzwerkseinrichtungen aufgestellten Bauprogramme (An⸗ lage 1 bis 5) *) für verbindlich erklärt.
§ 2
Elektrisch betriebene Blockdrücker und Blockausstoßvorrich⸗ tungen sowie Rollenbiegemaschinen für Profile und Rohre dürfen nur noch von den in den Anlagen 1 bis 5 aufgeführ⸗ ten Herstellerfirmen und von jeder derselben nur in den für sie angekreuzten Größen ausgeführt werden. Die bei den einzelnen Firmen außerhalb der schraffierten Gruppen an⸗ gekreuzten Typen der elektrisch betriebenen Blockdrücker mit Zahnstangen⸗ und Spindelantrieben und elektrisch betriebenen
99 Die Anlagen 1 bis 5 sind vom Büro des Sonderausschusses Hütten⸗ und Walzwerks cht Düsseld f⸗Rath, Postfach,
bis 120 kg. I
zu beziehen.