zur Aenderung der
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 262 vom 24. November 1944. S. 2
Hebelblockdrücker (Anlage 1 bis 3) dürfen nur noch mit be⸗ sonderer Genehmigung hergestellt werden. Abweichungen von den in den Anlagen 1 bis 5 genannten Druckkräften und Leistungsangaben sind nicht zulässig. Die Herstellung von elektrisch betriebenen Blockdrückern mit Kettenantrieben für 30 und 75 t Druckkraft für beschränkte Platzverhältnisse ist nur der Maschinenfabrik Sack G8 m. b. H., Düsseldorf⸗Rath, gestattet.
§ 3
Der Wartungs⸗, Reparatur⸗ und Ersatzteildienst wird von den Vorschriften dieser Anordnung nicht berührt und ist in vollem Umfange weiter durchzuführen. 8
Vorliegende Aufträge auf die in §§ 1 und 2 genannten Erzeugnisse, die diesen Vorschriften nicht entsprechen, dürfen — sofern nicht andere Bestimmungen entgegenstehen — noch bis zum 30. April 1945 fertiggestellt werden, wenn das erforder⸗ liche Material bexeits im Betriebe oder bei Unterlieferanten vorgearbeitet ist und für andere kriegswichtige Zwecke nicht verwendet werden kann. Die Aufträge müssen dem Büro des Sonderausschusses Hütten⸗ und Walzwerkseinrichtungen,
rungsanordnung sind an den Arbeitsstab für Metallumstellung
der Reichsstelle Eisen und Metalle zu richten. Sie sind zur
Vorprüfung bei Sonderkonstruktionsteilen der Wehrmacht über
den Sparkommissar des zuständigen Wehrmachtteils, in allen
anderen Fällen über den die Fertigung betreuenden Haupt⸗
3, oder Hauptring einzureichen. ETI“ Zuwiderhand
den §§ 10
bestraft.
lungen gegen diese Anordnung werden nach 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr
Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1944 in Kraft; sie gilt auchin den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 22. November 1944.
Der komm. Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. 8 Müller⸗Zimmermann. “
Anlage “ zur Anordnung Nr. 1 zur Aenderung der Anordnung M 5
9 werden zur besseren Uebersicht die Metallklassen nunmehr in der Reihenfolge ihrer Kennummern angeordnet. 1 Die neue Metalltlassenliste tritt mit dem 1. Dezember 1944 in Kraft. „
Berlin, den 23. November 1944. Der kommissarische Reichsbeouftragte für Eisen und Metalle. Müller⸗Zimmermann.
Metallklassenliste (Anlage zur Anordnung MI und Anlage 1 zur Anordnung M I1)
Melde⸗ grenze (Ao. M II, § 3, Abs. 3) in kg
Metall⸗ klassen⸗ Kenn⸗
Kurz⸗
Metallklassenbezeichnung bezeich⸗
I. Leichtmetalle Aluminiumlegierungen (ohne die Legierungen der Klassen 302, 310 und 3200 . . . Aluminium unlegiert..
Düsseldorf⸗Rath, Postfach, sofort nach Empfang dieser ordnung gemeldet werden. 8 6 8 Die Hersteller sind verpflichtet,
die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, forderliche Prüfungen zu gestatten.
In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind an den Sonder⸗
ausschuß Hütten⸗ und Walzwerkseinrichtungen zu richten
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über d bestraft. 1“
§ 8
Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den besetzten Ostgebieten. Berlin, den 20. November 1944. Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen eim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion 616“X Karl Lange.
Zusatzanordnung vom 16. November 1944 zur Anordnung Nr. 130 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau über die
Vereinheitlichung von Wandertischen für Stückgüter
Vöom 26. Mai 1943
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Transvporteinrich⸗ tungen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:
§ 1 Die in § 2 Ziffer 2 b der Anordnung Nr. 130 des Bevoll⸗ mächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau übey die Vereinheitlichung von Wandertischen für Stückgüter vom 26. Mai 1943 aufgezählten Antrieb⸗ und Wenderäder für Wandertische mit Stahlbolzenketten dürfen
mit einer Zähnezahl von weniger als 16 ab sofortnicht
mehr gefertigt werden. § 2
1
Im übrigen gelten die Bestimmungen der Anordnung
Nr. 130 vom 26. Mai 1943. 8 3
Diese Zusatzanordnung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗
kündung in Kraft. Sie gilt auch in den besetzten Ostgebieten. Berlin den 16. November 1944. Der Leiter des Hauptausschüusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.
Anordnung Nr. 1 Anordnung M 57 der Reichsstelle Eisen und Metalle über “ legierungen
6 Vom 22. November 194’4
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der
2 Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗
gelassenen
bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (RAnz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird
An⸗
der Geschäftsführung der Fachgruppe Hütten⸗ und Walzwerkseinrichtungen der Wirt⸗ scastagruppe Maschinenbau Auskunft zu erteilen, Einsicht in Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa er⸗
nach
Warenverkehr
die Einschränkung von Aluminium⸗
8
Mitarbeit bei der Verlagerung von Fertigungen aus den Betrieben in die Heimarbeit. Der Reichsminister für Rüstung und Kriegs⸗
der Reichsstelle Eisen und Metalle über die Einschränkung von Aluminiumlegierungen
Liste der als Hauptlegierungen oder zweckgebunden zugelassenen Aluminiumlegierungen 8
1. Als Hauptlegierungen gelten: a) Knetlegierungen
Al Cu3 Mg,
bisher mit Al Cu Mg 3 bezeichnet, Al Cu Mg Màn,
bisher mit Al Cu Mg (Heer) bezeichnet, für ohr⸗ und Drehteile;
Sand⸗ und Kokillenguß
UGàAl Si6 Cu,
UGAl Zn4 Cu,
ersetzt VCGAl Zyu Cu 88 und UGAl Zn Cu 85, UGAl Cu Si,
nach Möglichkeit durch UGAl Si6 Cu3 zu ersetzen, GàAl Sib GCul Mg, bei höherer Beanspruchung; c) Druckguß 8 u“ UDæàl si Cu.
Als zweckgebundene Legierungen gelten: Knetlegierungen
Al Cu4 Mg, bisher mit Al Cu Mg 4 bezeichnet, nach VPVprschrift der Wehrmacht, für Bohr⸗ und Drehteile, falls die Be⸗ 8 arbeitbarkeit von Al Cu Mg An nicht ausreicht, für Drähte mit guter elektrischer Leit⸗ fähigkeit, für Bauteile mittlerer mechanischer Be⸗ anspruchung bei hoher Witterungs⸗ und b Seewasserbeständigkeit, zum Plattieren von Al Cu4 Mg.
Al Cu Mg Pb, Al Mg Si,
Bekanntmachung 9 zur Anordnung M. I (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) und zur Anordnung M. II (Lagerbuchführung, Bestands⸗ meldung und Zulassung zum Verkehr mit Metallen) „Neufassung der Metallklassenliste“
Vom 23. November 1944
Die Metallklassenliste ist als Anläge zur Anordnung M I. (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942 und als Anlage 1 zur Anordnung M II (Lagerbuchführung, Bestandsmeldung und Zulassung zum Verkehr mit Metallen) vom 10. September 1942 veröffentlicht worden. Die Anlage 1 zur Anordnung M II unterschied sich von der Anlage zur Anordnung MI durch Hinzunahme der Metoallklassen 392 Chrom, 394 Molybdän und 398 Wolfram. In der Folgezeit sind die Metallklassen für Zinklegierungen durch Anordnung vom 26. Januar 1944 geänderr worden.
Auf Grund der Anordnung 1 zur Aenderung der An⸗ ordnung M 57 über die Einschränkung der Aluminium⸗ legierungen vom 22. November 1944 wird nunmehr auch eine Aenderung in der Abgrenzung und Bezeichnung der Metallklassen für Aluminiumlegierungen erforderlich.
Um allen diesen Aenderungen Rechnung zu tragen, wird nachstehend die Metallklassenliste gleichzeitig als Anlage zur Anordnung M. I und als Anlage 1 zur Anordnung N II in neuer Fassung veröffentlicht. Abgesehen von den bereits er⸗ wähnten Aenderungen, enthält diese neue Fassung keine sach⸗
Umschmelz⸗Aluminium⸗Guß⸗ legierungen Aluminiumlegierungen mit mehr als 2 v. H. Kupfergehalt Aluminiumlegierungen mit mehr als 2 v. H. Siliziumgehalt . Magnesium und Magnesiumle⸗ gierungen. .
II. Lote für Leichtmetalle und
Lote für Leichtmetalle und Weichlote ...
III. Schwermetalle
Kupfer unlegierrt. Rbötmetall (Rotguß) Messing. Zinnbronne Nickelbronze und Neusilber.. Andere Kupferlegierungen... Blei unlegiert und Bleilegie⸗ rungen (ohne die Legierungen der Klassen 343, 372, 381 und — (Antimonblei) .. Femseiktk Anderes unlegiertes Zink... Feinzinklegierungen mit min⸗ destens 92, v. H. Feinzinkgehalt Andere Zinklegierungen mit min⸗ destens 92 v. H. Zinkgehalt. Zinklegierungen mit weniger als 92 v. H. Zinkgehalt.. ⸗ Zinn unlegiert . . .. Zinn⸗Bleilegierungen.. Zinn⸗Lagermetallel.. .. Zinnlegierungen (ohne die Le⸗ gierungen der Klassen 343 und Antimon und Antimonlegie⸗ 1141“*“ Kadmium und Kadmiumlegie⸗ rungen (ohne Lote der Klasse Kobalt und Kobaltlegierungen. Nickel und Nickellegierungen.. Ni Quecksilber [Hg Chrom und Chromlegierungen. Cr⸗ Molybdün . ... 711760 Weath. . .1I11q“
„
Pb Pb-.Sb FZn Zn
FZn-Leg HZn-Leg Zn-Leg
Nichtamtliches
Aus der Verwaltung Zahlung von Unfallrenten an Rückgeführte
Unfallrentenempfänger, die als Rückgeführte oder wegen Bombenschadens ihren Wohnort verlassen haben, erhalten auf Antrag Zahlung ihrer Rente durch das Postamt des neuen Auf⸗ enthaltsortes. Der Antrag ist möglichst bald nach Eintreffen am neuen Aufenthaltsort zu stellen, nicht erst am Fälligkeitstage der Rente. Das Postamt kann Zahlungen erst leisten, wenn ordnungs⸗ gemäße Zahlungsunterlagen vorliegen. Personalausweis, Renten⸗ bescheid, etwa vorhandene Nummernkarte des letzten Zahlpost⸗
lichen Veränderungen gegenüber der früheren Fassung. Nur
7
amtes sind daher bei Stellung des Antrages an das Postamt des neuen Aufenthaltsortes mitzubringen.
Wirtschaftsteil
19
Arbeitseinsatz⸗Ingenieure steuern Kriegsheimarbeit Zu den Aufgaben der Arbeitseinsatz⸗Ingenieure gehört ihre
mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungs⸗
aufgaben — Planungsamt — angeordnet:
Die Liste der als Hauptlegierungen oder zweckgebunden zu⸗ Aluminiumlegierungen — Anlage zur Anord⸗ nung M 57 der Reichsstelle Eisen und Metalle über die Ein⸗ schränkung von Aluminiumlegierungen vom 19. November 1942 (RAnz. Nr. 174 vom 21. November 1942) — erhält die nachstehende geänderte Fassung (Anlage).
8 2
Alle in der Anlage nicht aufgeführten Aluminium⸗
legierungen dürfen als Werkstoffe, d. h. zur Herstellung von
Werkstücken, nur noch verarbeitet oder verwendet werden,
soweit sie für diesen Zweck nach den Vorschriften der An⸗
8
ordnung M 57 oder auf Grund einer Ausnahmebewilligung nach § 5 der Anordnung M 57 zugelassen und bereits vor dem 1. Dezember 1944 erschmolzen waren.
Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen von den Vor⸗
schriften der Anordnung M 57 in der Fassung dieser Aende⸗
Ingenieur das erforderliche Rüstzeug. 8
heg hat das u. a. dadurch betont, daß er den bei den Vor⸗
Kriegsheimarbeit“ Ingenieurs zugeordnet hat.
leuchtung des Betriebes. Er hat sich dabei allein leiten zu lassen von den Notwendigkeiten der Kriegswirtschaft. Diese erfordern es, die Möglichkeiten für betriebsgebundene Fertigungen immer weiter zu vergrößern durch weitgehende Verlagerung nicht betriebs⸗ gebundener Herstellungen in Heimarbeit. Darüber hinaus ist es Aufgabe des zu schaffen, daß Fertigungen heimarbeitsreif werden, sei es durch Aenderungen im Produktionsablauf, sei es durch Einflußnahme auf Lieferverträge usw.
heimarbeitsgeeigneter Fertigungen ist es für den Arbeitseinsatz⸗
Fertigungsprozesse veranlaßt, übernimm er damit die Verpflich⸗ tung, sich für die betriebsgerechte Durchj
voll einzusetzen. der Auslieferung des Materials ebis Zwischenstücke zu
der erforderlich. Ausrichtung durch die Bezirks⸗Arbeitseinsatz⸗Ingenieure und die über den Reichs Arbeitseinsatz⸗Ingenieur vermittelten Erfahrun⸗ gen der gesamten Organisation geben dem Betriebs⸗Arbeitseinsatz⸗
itzern der Rüstungskommissionen gebildeten „Arbeitsgruppen für
einen Vertreter des Bezirks⸗Arbeitseinsatz⸗
Auüfgabe des Arbeitseinsatz⸗Ingenieurs ist die gründliche Durch⸗
Arbeitseinsatz⸗Ingenieurs, die Voraussetzungen dafür
&λ †
Mit der bloßen Feststellung oder auch der Herausarbeitung
ingenieur dabei nicht getan. Wenn er die Verlagerung bestimmter
1 ührung dieser Arbeiten Er hat also die Aufgabe, die Heimarbeit von zur Rücklieferung der
1 - teuern. Da hierbei viele Momente auftreten önnen, die sich seinem Einfluß leicht zu entziehen vermögen, ist ganze Einsatz eines tatkräftigen, klardenkenden Mannes Der individuelle Erfahrungsanstausch, die ständige
E1
Erhöhte landwirtschaftliche Ablieferungspflicht
Die vielseitige Beanspruchung der landwirtschatlichen Betriebe, vor allen Dingen durch den zusätzlichen Einsatz für Schanz⸗ arbeiten in den Grenzgebieten, hat die Ablieferung in vielen
ällen sehr erschwert. Die „KNS.⸗Landpost“ macht die erhöhte
Ablieferungspflicht zum Leitgedanken eines Aufsatzes, der sich im einzelnen mit den Notwendigkeiten beschäftigt. Die Landwirte werden aufgefordert, nachdem nunmehr die Herbstbestellung und die Hackfruchternte vorüber sind, mit verstärktem Eifer an die Ab⸗ lieferung heranzugehen. Nicht nur das Brotgetreide, sondern in weitgehendem Maße’ heute auch Gerste und Hafer, dient der dringlichsten Versorgung für die menschliche Ernährung. Auch die Anlieferung der Speisekartoffel ist von großer Bedeutung. Darüber hinaus wird Gewicht darauf gelegt, daß die Belieferung der Nährmittelfabriken in den nächsten Tagen restlos nach den erteilten Kontingenten erfolgt.
Zum ersten Male tritt in diesem Jahre die Ablieferungs⸗ verpflichtung für dc.ag. in Kraft. Es wird daran er⸗ innert, daß jegliche Verfütterung von Speisehülsenfrüchten ver⸗ boten ist. In diesem ernsten Abschnitt des Krieges ist die lieferungspflicht für die Landwirtschaft dringender als je
Wirtschaft des Auslkandes
Dänisches Preisgesetz bis Ende November 1945 verlängert Kopenhagen, 23. November. Gesetz über die Preis⸗
zuvor.
Pas lv
gestaltung vom 28. November 1942, das in erster Linie dem Schutz
der Verbraucher dient, ist wie im vergangenen Jahr durch An⸗
ordnung des Handelsministeriums nochmals unverändert um ein 86
Jahr verlängert⸗ worden und gilt nunmehr bis Ende
November 1945. 8 . Erleichterung der Kapitalerhöhungen in Italien b Mailand, 23. November. Der Finanzminister der faschistischen
Sozialrepublik hat E mit dem Justizminister eine
Ab⸗
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 262 vom 24. November 1944. S. 3
Verordnung erlassen, die bedeutende Steuererleichterungen bei Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaften vorsieht. Diese Steuer⸗ erleichterungen werden in allen den Fällen gewährt, in denen die trlceffendenchAktiengesellschaften nachweisen, daß sie die Kapital⸗ erhöhung benötigen, um Kriegsschäden zu beseitigen, bzw. durch Kriegshandlungen vernichtete Betriebe wieder aufzubauen. Die Steuererleichterung wird auch für solche Kapitalerhöhungen gewährt, die bereits vor dem Erlaß der Verordnung beschlossen, aber noch nicht durchgeführt worden sind.
Die italienische Regierung hatte im Jahre 1943 Maßnahmen getroffen, die eine allzu starke Verwässerung des Kapitals der Aktiengesellschaften verhindern sollten. Gleichzeitig sollte dadurch verhütet werden, daß die Spargelder des italienischen Volkes in Kanäle abflossen, die dem Kriegspotential keinen direkten Nutzen bringen konnten. Die Kapitalerhöhungen wurden einer sehr starken Besteuerung unterworfen, die praktisch jede Kapitalaus⸗ weitung unrentabel und damit unmöglich machte. Eine ganze Anzahl von Kapitalerhöhungen großer Aktiengesellschaften, die noch vor dem Erlaß des Besteuerungsgesetzes beschlossen worden waren, sind seit dieser Zeit in der Schwebe geblieben und harren noch der Durchführung.
Es ist nunmehr anzunehmen, daß diese und andere Kapital⸗ erhöhungen in der nächsten Zeit zur Durchführung gelangen werden. Man erblickt in der jetzigen Verordnung des Finanz⸗ ministers überdies einen sicheren Beweis dafür, daß die Regierung der faschistischen Sozialrepublik nicht die Absicht hat, in nächster Zeit mit Anleihen vor das Sparerepublikum zu treten. Die Ver⸗ ordnung wird wahrscheinlich bald bedeutende Kapitalbewegungen zur Folge haben, da zahlreiche Gesellschaften nur auf die Auf⸗ hebung der im Vorjahr beschlossenen Steuer auf Kapitalerhöhungen gewartet haben, um mit dem Wiederaufbau ihrer mehr oder weniger stark zerstörten Werke beginnen zu können.
III
Autarkieerfolge in Thailand angkok, 21. November. Aehnlich wie die Philippinen richtet
auch die Regierung von Thailand ihr Hauptaugenmerk darauf, das Land sowohl auf dem landwirtschaftlichen als auch auf dem industriellen Sektor von der Einfuhr unabhängig zu machen. Nach einem japanischen Bericht aus Bangkok hat die Erzeugung von Lebensmitteln bereits eine Stufe erreicht, die der angestreb⸗ ten Autarkie schon weitgehend entspricht. Durch Rundfunk und Presse hat die den Verbrauch heimischer Produkte zu steigern gesucht. bwohl die Qualität der im Lande erzeugten Lebensmittel und Materialien sich noch bessern kann, wird doch aus den bisher gemachten Fortschritten bereits ersichtlich, daß die Ferhiehnn von Qualitätswaren durchaus möglich ist, wenn der zille dazu besteht und weitere Anstrengungen in dieser Richtung unternommen werden. 1
Verkehrsprobleme in Nanking⸗China Der Wiederausbau des Großen Kanals
Schanghai, 23. November. Der Beschluß der Nanking⸗Regie⸗ rung mit dem Herannahen des Winters unter Ausnutzung des niedrigen Wasserstandes umfassende Reparaturarbeiten an dem Großen Kanal vorzunehmen, lenkt die Aufmerksamkeit auf die chinesischen Verkehrsprobleme. Die wichtigsten Transportmittel auf dem chinesischen Kontinent sind nicht die Eisenbahnen, son⸗ dern die großen Wasserstraßen. Ueber mehr als 700 Kilometer erstreckten sich von Peking nach Hangtschou Kanäle und berührten dabei viele Flüsse und Seen. Diese Wasserwege dienten durch Jahrtausende den wirtschaftlichen Interessen der Provinzen Hope,
chantung, Honan, Anhwei, Kiangsu und Tscheking. Heute stellt der Große Kanal nur noch einen Schatten seiner ehemaligen Wichtigkeit dar.
Eine unmittelbare Auswirkung der Wiederherstellung des Großen Kanals wäre eine enorme Verbesserung der Transport⸗ verhältnisse. Denn die Eisenbahnen haben mit einer Gesamt⸗ länge von wenig mehr als 10 000 Kilometern, wovon der größte Tasgejent in japanischer Hand ist, in China nur zweitrangige Be⸗ deutung, waren überdies schon vor Ausbruch des China⸗Konflikts im Vergleich mit anderen Ländern sehr unmodern. Außerdem
bt es nur wenige Querverbindungen zwischen den einzelnen
trecken. Weitere Trausportmittel stellen Eesel⸗ und Maulesel⸗ wagen, Handwagen und Schubkarren sowie die Warenbeförderung
r Der beachtlichste Vorteil des Warenumschlags auf dem Wasserwege liegt in den äußerst geringen Transport⸗ kosten. Nach Berechnungen über die Kosten je Kilogramm durch verschiedene Transportmittel im Vergleich mit den Kosten bei Benutzung von Dschunken ergibt sich folgende Feststellung: Die Beförderung mit Schubkarren erfordert das Neunfache, mit Esel⸗ karren das Zehnfache, mit Lastwagen das Dreizehn⸗ bis Sechs⸗ undzwanzigfache und mit Eisenbahnen das Zwei⸗ bis Neunfache.
Ganz abgesehen von dieser Verbilligung und Verbesserung der Verkehrsmöglichkeiten würde die Wiederherstellung des Großen Kanals von unschätzbarem Wert für die chinesische Landwirtschaft sein. Weite Gebiete könnten bewässert, die Anbauflächen ver⸗ größert und Vorkehrungen gegen Ueberschwemmungen, Dürren und andere Naturkatastrophen getroffen werden. ie Wieder⸗ inbetriebnahme des Kanals böte ferner einen “ Anreiz zur Entwicklung der Industrie in China. Je 8* Japan sich auf die kontinental⸗chinesischen Zufuhren verlassen muß, desto wich⸗ tiger wird der Ausbau des Kanals.
Im August wurde die 380 Kilometer lange Strecke zwischen Taierchwang in der Provinz Schantung und Kuochow am Yangtsekiang begonnen. Mit dem Abschluß der Arbeiten an dieser ersten Teilstrecke wäre bereits der Warenaustausch zwischen Nord⸗ und Zentralchina wesentlich erleichtert. Vor allem könnte Kohle aus Schantung nach Schanghai und anderen wichtigen Städten in Zentralchina befördert werden. Mit Rücksicht auf die große Bedeutung der Reparaturarbeiten hat die Nanking⸗ Regierung inzwischen ein besonderes Kanalamt eingerichtet. Dieses hat ein Sonderabkommen mit der japanischen Gesellschaft Konan Koshi getroffen, die die Reparaturarbeiten durchführt. Die Baggerarbeiten, die Wiederinbetriebnahme und der Neubau von Schleusen sollen innerhalb von 5 Jahren getätigt sein. Die Gesamtkosten des Profekts werden auf mindestens 1,8 Mrd. Fagrhenge Virun eschätzt. Für die ersten Teilarbeiten zwischen den vorgenannten Orten sollen zunächst 260 000 Arbeitskräfte einge⸗ setzt werden. Als die dringlichsten Aufgaben, die zunächst zu lösen sind, werden die Wiederherstellungsarbeiten an der völlig unbrauchbaren Schleuse von Hwaiyin und die Reparaturen von 8 Pumpwerken in diesem Kanalabschnitt bezeichnet. Durch die Trennung dieser Wasserstrecke von allen umliegenden Seen und lüssen hofft man den Wasserstand auf eine bestimmte Minimal⸗ höhe zu bringen.
durch Fr dar. N
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Budapest, 23. November. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest —,—, Helsinki —,—, London —,—, Mailand 13,62, New York —,—, Paris —,—, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia —,—, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 23. November. (D. N. B.) New York 4,02 ½ — 4,03 ½, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm 16,85 — 16,95, Lissabon —,—, Rio de Janeiro 82,845⁄16.
Zürich, 23. November. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 7,62 ½, London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B., Madrid 39,75, Holland 229 ⅜, Berlin 172,50, Lissabon 17,01 ¼, Stockholm 102,61, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 97,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 23. November. (D. N. B.) London 19,34, New
ork 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich
1,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo
109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—. Alles Briefturse. 1 Stockholm, 23. November. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris —,— G., B., Brüssel —,— G., —,— B., Schweiz. Plätze 97,00 nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., —,— B., Kopenhagen 87,60 „G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., —,— B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türken —,— B., Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buénos Aires 102,00 G., 104,00 B.
—.—
London, 23. November. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168,—.
ßsentticher Anzeiger 1
England (London))
In Berlin festgestellte Notierungen für tele Auszahlung, ausländische Geibsorten und
Telegraphische Auszahlung
i 22988⸗
Aegypten (Alexandrien und
alro) .„ er. (Kabul) .
anien (Tirana) Argentinien (Buenos Atres).. Australien (Sidnehy) Belgien (Brüsselu. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro).. Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗
ecutta)
Bulgarien (Sofia) Dänemark (Kopenhagen)
2.
Finnland (Helsinki) 000 0 0 Frankreich (Paris Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam) ö, ban (Teherau)) Island (Reykjavik) .„ Italien (Rom und Mailand). Japan (Tokio und Kobe). Kanada (Montreal,.. Kroatien (Agram) Neuseeland (Wellington)
8
1 ägypt. Pfund 100 Afghani 100 Franken 1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfund 100 Belga⸗
1 Cruzeiro
100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen
1 engl. Pfund
00 Finnmar 100 Frs. 100 Drachmen
24. November Geld Brief
18,79 18,88 80,92 81,08 0,588 0,592
39,96 40,04
58,25
—
1,668 1,672
100 Gulden 100 Rialis 100, isl. Kr. 100 Lire
100 Yen
1 kanad. Dollar 100 Kuna
1 neuseel. Pfd.
132,70 14,61 38,50 10,01 58,711
5,005
182,270 14,59 88,42 9,99 58,591
—
4,995
56,88 10 21
56,76 10,19
100 Kronen 100 Escuda 100 Lei
100 Kronen
100 Frs.
100 serb. Dinar 100 slow. Kr. 100 Pesetas
1 südafr. Pfb. — 1 türk. Pfund 1,978 100 Pengö —
1 Peso 1.199
Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon) . Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm u. Göte⸗ borg) Ä Schweiz, (Zürich, Basel und Bern)) Serbien (Belgrad))), Slowakei (Preßbur) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisbur) Türkei (Istanbu) Ungarn (Budapest)) Uruguay (Montevideoͤh) Verein. Staaten von Amerika
59,46
52,89 4,995 8,591 23.565
59,58
58,01 5,005 8,609
28,605
1,982 1,201
(New Yorl) 1 Dollar 2
22. November
Geld Briel
18,79 18,88 80,92 81,08 0,588 0,592
40,04
52 25
— *X 1,672
1392,70 14,61 38,50 10,014l 58,711
5,005
56,88 10,21
59,58 58,91 5,005 8,809 28,605 1,982 1,201
1,978 1,199
—
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten solgende Kurse:
Geld England, Aegypten, Südafrikanische Uunon innland Fecntens merererereeeereeeereereeeceeheeeeem
ulgarien 07000000000002 Australien, Neuseeland Amemremeeeeheermmeeeeeees Britisch⸗Indien. Kanada.. u uwM „ẽC Vereinigte Staaten von Ameriuilall. Brasilien
.b222029292929292292b2v2029292922292⸗2
Küerererreeren ütücereeTrereen ürreree
Ausländische Geldsorten und Banknoten
9,89 5,06 4,995 3,047 7,912
74,18 2,098 2,498 0,130
Brief 9,91 5,07 5,005 3,053 7,928
74,82 2,102 2,502
0,182
24. November Geld Brief 5 B..I Notw 70,38 20,46
se 8 16,16 16,22 4,185 4,205 4,89 4,41
Sovereigns. 20⸗Francs⸗Stücke .„200b022„„„ Gold⸗Dollars Aegyptische⸗ Amerikanische: 1000 —5 Dollar 2 und 1 Dollar Argentinische.. 3 Australische. Belgische.. Brasilianische.. “ Britisch⸗Indischhe . Bulgarische: 500 Lewa und
darunter Dänische: große
10 Kr. und darunter
1 Stück
1 ägypt. Pfd. 1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien
0,46 2,46 40,08 0,09
0,44 2,44 39,92 0,08 22,95 28,05
100 Lewa
3,07 5,09 100 Kronen — — 100 Kronen 52,10 52,30 1 engl. Pfd. — Egg 100 Finnmar! 5,055 5,075 100 Frs. 4,99 5,01 100 Gulden 132,70 132,70 100 Lire 9,98 10,02 100 Lire 9,98 10,02 1 kanad. Dollar 0,99 1,01 100 Kuna 4,99 5,01 100 Kronen 56,89 57,11
100 Let 1,68 100 Kronen —
100 Kronen 59,64 100 Frs. 58,07. 100 Frs. 58,07 100 serb. Dinar 5,01
100 slow. Kr. 1 südafrik. Pfd. 1 türk. Pfund
100 Peng’
Englische: 10 £ und darunter.
oklänvische... . .⸗
täalienische: große .
10 Lire Kanabische. 512s. Kroatischehe.. Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und
500 DTei .. .. Schwedische: große 59
50 Kronen und darunter . Schweizer: große.
100 Frs. und darunter.. Serbische.. mereeehes; . Slowakische: 20 Kronen un
darunter . Südafrikanische Union .. Türkische Ungarische:
darunter.
1,66
59,40 57,83 57,88
4,99
8,55 8,82 4,41 1,98
22. November Geld Brief 8 20,88 20,46 16,168 16,22 4,185 4,205 4,39 4,41 8
0,44
4. Ooffentliche Zustellungen,
1. Untersuchungse und Strassachen, 8. Verluft⸗ und Fundsachen,
6. Auslofung ufw. von Wertpapieren,
8. Kommanbitgesellschaften auf Aktion, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,.
.A nl 3 chafte 7 ktiengesellschaften 17. Geenschn
10. Gefellschaften m. b. H., n, 12. Ossene Handels⸗ und Kommanbitgesellschaften,
14. Benc. Reichsbank und B. 15. Verscht
valldenverficherungen, 13. Unfall⸗ und Invalt lebene Bekanntmachungen.
lichen letzten Hl. M 118,61,
3. Aufgebote Arnold, Wien,
[9683] Aufgebot von Wertpapieren. [747 † 8
Auf nlnnen werden nachstehende, den ü Fee . Antragstellern angeblich in Verlust ge⸗ 4☛σ ratene Wertpapiere aufgeboten; deren Inhaber werden aufgefordert, sie binnen echs Monaten vom Tage der ersten Kundmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen die Anträge zu erheben. Sonst würden die Wertpapiere nach Ablauf dieser Frist über neuerlichen Antrag der Antrag⸗ steller für kraftlos erklärt werden. Bezeichnung der Wertpapiere:
1. Einlagebuch Nr. 181, Kto. Nr. 520 960, d. Länderbank Wien AG., Zweigst. 52, lautend auf Karl Polaschek, Wien, 20., Jägerstr. 57, mit Losungs⸗ wort, mit einer ersten Einlage v. 18. 7. auf 1939 von E ℳ 1101,830 und mit einem letzten Büchelstande v. 7. 4. 1944 von 7 ℳ 28 565,92, auf Antrag d. Karl Polaschek, Wien, 20., Jägerstr. 57 (47 T 788/44 — 8).
2. Vers.⸗Urk. Nr. 11 875, Prot. Nr. 1238, d. Allgemeinen dgeneas. Wien, Ausstellungstag 5. 5. 1934, Versiche⸗ rungssumme Hℳ 333,—, Vers.⸗Dauer Begban 1. 4. 1934, Ablauf: die Vers.⸗ Summe’ ist zahlbar im Falle des Ab⸗ lebens, spätestens aber bei Erreichung des 85. Lebensjahres; Vers.⸗Nehmer u. Versicherter Univ.⸗Prof. Carl Camillo Schneider, gestorben 13. 4. 1943, bezugs⸗ berechtigt im Erlebensfalle d. Ver⸗ sicherte, im Ablebensfalle seine Gattin Clara. Schneider, da diese bereits gestor⸗ 6. ben ist, die Erbin des verstorbenen Ver⸗ schen Rin sicherungsnehmers Martha Schneider, 10. 12. 1926, ausge auf Antrag d. Martha Schneider, vers.⸗Ges. Phönix, Eichenhof, Kreis Oels, Schlesien (47 T8 1000,— f. d. 834/44 — 4). “
3. Sparkassenbuch Nr. 292 287 A d. Zentralsparkafse d. Gem. Wien, Z A7 Favoriten, mit Klausel, ltd. auf Axnold
7
auf X.,
berechtigt herh Mathilde decih
Kernmayer,
5. Vers.⸗Urk. Nr. schen Ring, Wien,
8 1500,— f. d.
8 1750,— für
fällig beim Ab d spätestens im Erlebensf 1947.
fall auf den 1. 12. Nehmer u,. Versicherter bezugsberechtigt
Ableben, spätestens im
aom 1. 12. 1946.
Anita, mit einem im Sparbuch ersicht⸗ Guthabenstande Antrag d.
Quellenstr.
Nr. 153 695 d. Deut⸗ schen Ring, Wien, Ausstellungstag 25. 7. 1939, Vers.⸗Summe h.ℳ 5900,—, Vers.⸗ Dauer Beginn 1. 6. 1939, fällig beim Ableben, spätestens am 1. 6. 1973, Vers.⸗7. Nehmer u. Versicherter Valentin Kern⸗ mayer, gefallen am 23. 12. 1943, bezugs⸗ im Erlebensfalle im Ablebensfalle auf Antrag ea hüde Ferg ger⸗ 9 Gstätteng. 9 (47 T 872/44 — 4). 86 1.n 7 089 955 d. Deut⸗ Ausstellungstag 10. 12. 1926, ausgestellt v. d. Lebens⸗ versicherungsges. Phönir, Vers.⸗Summe Ablebensfall den Erlebensfall. Außerdem kommt im Erlebensfall noch eine prämienfreie Zusatzversicherung von § 50,— zur Auszahlung, wenn die Ver⸗ icherung in voller Höhe zu Recht be⸗ steht; Vers.⸗Dauer Beginn 1. 12. 1927, w Ableben d. alle am 1. 12. Infolge d. Phönix⸗Ges. wurde der Fälligkeitstermin für den Erlebens⸗ 1949 vorlegt: Vers.⸗ Alois Hamral, im Erlebensfalle d. 9. Versicherte, im Ablebensfalle die Gattin⸗ Wilhelmine Hamral, in deren Ablebens⸗ fall der Sohn Alfred, auf Antrag d. Alois Hamral, Wien, 16., Gasse 76 (47. † 873/44 — 4). Vers.⸗Url. Nr. 7 089 956 Wien, Ausstellungstag ausgestellt v. d. Lebens⸗ Vers.⸗ 188888 Ablebensfall, steigen b 294 A auf S 1750,— f. d. Fnehs ac,g Vers.⸗ Zentralsparkasfse der Gem. Wien, ZA. Dauer Beginn 1. 12. 1926, fällig beim 8 1 Erlebensfalle Infolge d. Phönix⸗
Redtenbacher
—
Ges. wurde der Fälligkeitstermin auf den 1. 12. 1948 verlegt; Vers.⸗Nehmerin⸗ u. Versicherte Wilhelmine Hamral, be⸗ zugsberechtigt im Erlebensfalle die Ver⸗ sicherte, im Ablebensfall der Gatte Alois Hamral, in dessen Ablebensfall der Sohn Alfred, 1 Antrag der Wilhelmine Hamral, Wien, 16., Redtenbacher G. 76 (47 T 874/44 — 3). Vers.⸗Urk. Nr. 3 201 371 d. Deut⸗ Ha schen Ring, Wien, Ausstellungstag Wien, 22. 6. 1925, ausgestellt v. d. Lebensvers.⸗ 12. Ges. Phönix, Vers.⸗Summe GK 1000,—, steigend auf GK 2000,—, und eine prämienfreie Zusatzversicherung von GK 100,—, steigend auf GK 200,—, Vers.⸗Dauer Beginn 1. 7. 1925, fällig beim Ableben, spätestens am 1. 1945. Infolge d. Phönix⸗Ges. wurde der Fälligkeitstermin auf den 1. 7. 1947 verlegt, Vers.⸗Rehmer u. Ver⸗ sicherter Albin Gilma, bezugsberech⸗ tigt im Erlebensfalle d. Versicherte, Ablebensfalle Martha Gilma, auf Antrag d. Albin Gilma, Anderburg, Unterer Markt 13 (47 T 884/44 — 4).
8. Sparkassenbuch Nr. A 268 767 d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, ZA. Josefstadt, ohne Klausel, ltd. auf Heinz Haberl, mit einem im Sparbuch ersichtlichen letzten Guthabenstande von F.ℳ 503,51, auf Antrag des Hans Haberl, Wien, 8., Lerchenfelder Str. 120 (47 T 887/44 — 4).
Sparkassenbuch Nr. 655 730 d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, ZA. Brigittenau, mit Klausel, lautend auf Tanssig, Gertrud, mit einem im Spar⸗ buch ersichtlichen letzten Guthabenstande von Hℳ 2354,76 (tatsächlicher letzter Kapitalsguthabenstand auf dem zuge⸗ hörigen Konto .ℳ 2417,78), auf An⸗ trag d. Gertrud Taussig, Neusiedl a. d. Zaya, ND. (47 T. 891/44— 4).
10. Sparkassenbuch Nr. 360 294 A d.
von Anita 24 a
894/44 — 4). lichen
der Ver⸗ - die Gattin straße Fu hs, Salzburg, , 7.
1944 von
44—8). steigend ltd. ersten R.ℳ
auf
Versicherten, Skalla,
Ableben,
lebensfalle
d. Deut⸗
r. G. m.
aborstraße, mit Klausel, lautend auf Peisar, mit einem im Sparbuch en letzten Guthabenstande von
Nℳ 3000,—, Peis Wi II., Rueppg. 40 (47 T sthekenanstalt d. R. Peisar, Wien, II., pps. 49 ( donau, Zweigst. Wien, I. Herrengr 10, ltd. auf Max Wagner, Wien, I., Tuch⸗
rkasse Nr. A 269 575 d. N. 21I he 1X. . 1 mit einer Einlage von
entralsparkasse d. Gem. Wien, ZA. Josefstadt, mit Klausel 3 Hanel, mit einem im Sparbuch ersicht⸗ letzten HRℳ 1327,38, Hanel, vertr. d. 1
3, Pfeilg. 16 (47 T 895/44— 4). Einlagebuch Ersten österr. Spar⸗Casse, ZA. Land⸗ mit Losungswort, ltd. auf Fritz mit einer ersten Einlage vom 1941 von einem 1ä Büchelstande vom 4. 38. ℳ d. Oberreg.⸗Rates Wien, III., Ziehrerpl. 10 (47
19. Einlagebuch Nr. 18 594 d. Ersten Wo im österr. Spar⸗Casse, mit Losungswort, Auguste Skalla Einlage vom 3. 7.
Büchelstande vom 24. 6. - R.,ℳ 756,40, auf Antrag d. Auguste Wien, (47 7† 901/44 — 3). 14. Vers.⸗Urk. Nr. 2 018 383 d. Deut⸗ schen Ring, Wien, Ausstellungstag 2. 8. 1944, Vers.⸗Summe HRℳ 3000,—, Vers.⸗ Dauer: Beginn 1. 3. 1944, fällig beim spätestens am 1. 3. 1969, Vers.⸗Nehmer u. Ver⸗ sicherter Hermann List, bezugsberechtigt im Erlebensfalle d. Versicherte, im Ab⸗ Johanna wischger, auf Antrag 3 Gmünd, Kärnten (47 T 905/44 — 4). VvT d. Gem. Wien, ZA. 15. Einlagebuch Nr. 4483 d. „Soli⸗ H das“ Kredit⸗ u. Handelsgenossenschaft Fä fsichtlichen letzten Guthabenstande von Antrag d. Färber, Wien, 16., Friedr.⸗Kaiser⸗G. 3
Nr. 7870 d. Zen⸗ em. Wien,
Camilla Rosenberg, ohne Klausel, mit einem Saldo von § 3218,84 = Reichs⸗ mark 2145,89, auf Antrag d. Dr. Ro⸗ bert Ifrael Feigl, Wien, 2., Haidg. 5 (47 T 906/44 — 4).
auf Antrag d. Anton
lauben 7 a,
lian Wagner, Guthabenstande von (47 T 911/44 — 3]. auf Antrag d. Josef
Josefine Reinelt, rotheums
734 784 d.
Nr. (47 T 912/44 — 9).
R.ℳ 50,— und mit 20 Str Kutschker,
ersichtlichen
Linzer Antrag Anastasia Sparbuch
867,69, uchs, 898/
Dr.
auf
Fritz
gang⸗Schultz⸗Weg 8 44— 4).
mit einer 1941 von einem letzten 1944 von
bank Wien AG., mit und mit lautend auf Liefelotte
R.ℳ 5000,— und mit
10., Gudrunstr. 178
lotte Kroeber,
20.
im Erlebensfalle wort, v. 4. 7. 1944 von Antrag’ d. Albert List geb. El⸗ d. Johanna List,
21.
parka
Färber, mit einem im H. i. L., lautend au 8 F.ℳ 16 085,29, auf (47 T 922/44 — 4). 22. Sparkassenbu tralsparkasse d.
f-Josef Hℳ 7000,—, auf Antrag des 1s. heses t! 1 18., Herbeckstr. 52
ietzing, mit Klausel, ltd. auf
16. Sparbuch Nr. 31 498 d. Hypo⸗ 8 Reichsgaues xn r⸗
aximi⸗
17. Depositenschein Nr. 1181 d. Do⸗ ien, ltd. auf Dr. Arnold Lambrecht, Sochaczew, Kreishaupfamt, Vers.⸗Wert H.ℳ 10 000,—, auf Antrag d. Dr. Arnold Lambrecht, Sochaczew
18. Sparkassenbuch Nr. 443 500 d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, ZA. mit Klausel, mit
ltd. auf einem im letzten Gut⸗
habenstande von Rℳ 6688,17, auf An⸗ nach d. Anastasia Kutschker, Wien, 14.,
(47 T 917
19. Sparbuch Nr. 106 214 d. Länder⸗
Losungswort, Kroeber, mit
einer ersten Einlage v. 7. 11. 1942 von
einem letzten
Büchelstande v. 23. 9. 1944 von Reichs⸗ mark 20 621,34, auf Antrag d. Liese⸗ Hamburg 20.
straße 23 (47 T 919/44 — 2). Einlagebuch Nr. . Ersten österr. Spar⸗Casse, ZA. Kagran, ltd. auf Albert Schmidt, mit 88 mit einem 8 Büche 2
ℳ 1400,—, auf
Schmidt, a. d. R., Ardaystr. 30 (47 T 921/44 — 2). fenbuch Nr.
„ Hayn⸗ 967 626 d.
stande Witten 483 351 d.
arl
Sparbuch er⸗
Karl⸗
ZA.