1944 / 263 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Nov 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Floridsdorf, lautend auf Paula Dietz

geb. Jarolim, mit einem letzten Buch sande von ca. E. 4800,—,

Fennems aß. 20 (47 T 925/44 2). 23. Einlagebücher d.

mit Losungswort, lautend auf Buchstande

letzten Nr. 703 749

und

gasse 13 (47 T 928/44 2). 24. Einlagebuch Nr. 2 entralsparkasse d. Gem. Wien,

Sparbuch ersichtlichen letzten G habenstande von Rℳ 696,20 (tatsäch⸗

licher letzter Kapitalsguthabenstand auf dem zugehörigen Konto Hℳ 720,75), auf Antrag d. Ida Brecher, Wien, 9.,

Porzellang. 43 (47 T 929/44 4).

25. Einlagebuch Nr. 1573 d. Zentral⸗ sparkasse d. Gem. Wien (ehem. Spar⸗

u. Kreditverein d. Angestellten u. Freunde d. Julius Meinl AG.), ohne Klausel, ltd. auf Maria Fak, mit einem im Sparbuch ersichtlichen letzten Gut⸗ habenstande von Rℳ 2091,78, auf An⸗ trag d. Maria Fak, Wien, 10., Neil⸗ reichg. 33 (47 T 930/44 4).

26. Einlagebuch Nr. 268 024 d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, ZA. Josefstadt, mit Losungswort, lautend auf Alois Kertesz, mit einem letzten Buchstande von Hℳ 2942,51, auf An⸗ trag d. Alois Kertesz, Wien, 17., Her⸗ nethe. Gürtel 27, Hotel Prey (47 T 931/44 2).

27. Einlagebuch Nr. 3043, Konto Nr. 343 445 d. Länderbank Wien AG., Zweigstr. 34, ltd. auf Ferdinand Müller, mit einem dzt. Guthaben von Rℳ 2029,31, mit Losungswort, auf Antrag d. Ferdinand Müller, Berlin⸗ Spandau (47 T 933/44 4).

28. Einlagebuch Nr. 744 002 A d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, ZA. Märzstraße, mit Klausel, ltd. auf Ignaz Stangl, mit einem im Sparbuch er⸗ ichtlichen letzten Guthabenstande von

2516,88 (tatsächlicher letzter Kapi⸗ talsguthabenstand auf dem zugehörigen Konto Hℳ 2547,28), auf Antrag d.

gnaz Stangl, Wien, 15., Hütteldorfer Straße 51 (47 T 934/44 4).

29. Vers.⸗Urk. Nr. 7 006 487 a d. Deutschen Ring, Wien, Ausstellungs⸗ tag 9. 12. 1933, ausstellende Gesellschaft Lebensvers.⸗Ges. Phönix, Vers.⸗Summe SGold 2000,— im Ablebensfalle und SGold 3500,— im Erlebensfalle, Vers.⸗ Nehmer und Versicherter Ferdinand Wendler, Vers.⸗Dauer Beginn 1. 12.

1933, fällig beim Ableben, spätestens

am 1. 12. 1953. Lt. Phönix⸗Ges. wurde der Fälligkeitstermin auf den 1. 12. 1955 verlegt, bezugsberechtigt im Er⸗ lebensfalle d. Versicherte, im Ablebens⸗ falle d. Vater Johann Wendler, auf Antrag d. Johann Wendler, Graz, Schönaug. 96 a (47 T 937/44 4).

30. Einlagebuch Nr. 1850, Konto Nr. 322 317 d. Länderbank Wien AG., Zweigst. 32, ltd. auf Otto Figar, mit einem dzt. Guthaben von H.ℳ 1650,02, ohne Losungswort, auf Antrag d. Otto Figar, vertr. d. Robert Figar, Wien, 5., Hauslabg. 33 (47 T 938/44 4).

31. Einlagebuch Nr. 441 874 d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, ZA. Linzer Straße, mit Klausel, ltd. auf Marie Polak, mit einem im Sparbuch ersichtlichen letzten Guthabenstande von Hℳ 107,35 (tatsächlicher letzter Kapi⸗ talsguthabenstand auf dem zugehörigen Konto Eℳ 124,34), auf Antrag d. Marie Polak, Wien, 14., Wiesgrillg. 12

(47 T 945/44 3).

- auf An⸗ trag d. Ing. Hans Dietz, Wien, 21.,

Zentralspar⸗ kasse d. Gem. Wien, ZA. Kar Bayer, und war Nr. 700 209 mit einem von H.ℳ 3221,85 mit einem letzten Buchstande von Eℳ 3893,94, auf An⸗ trag d. Karl Bayer, Wien, 11., Hugo⸗

763 286 A d. 3A. Schottenring, mit Klausel, lautend auf Ida Brecher geb. Kopp, mit RSe

Ut⸗

32. Einlagebücher d. Zentratsparkasse d. Gem. Wien, ZA. Hernals, mit Klausel, Nr. 14 819, ltd. auf Anna Hirhager geb. Holub, mit einem im Sparbuch ersichtlichen letzten Gut⸗ habenstande von 1400,54, Nr. 25 093, ltd. auf Wilhelmine Holub geb. Schnierer, mit einem im Sparbuch ersichtlichen letzten Guthabenstande von E.ℳ 2000,02 Le.e. letzter Kapi⸗ talsguthabenstand auf dem zugehörigen Konto H.ℳ 2040,96), auf Antrag d. Anna Hirhager, Wien, 5., Storkg. 10 (47 T 947/44 3).

33. Einlagebuch Nr. 430 931 d. Zen⸗ tralsparkasse d. Gem. Wien, ZA. Stein⸗ bauerg., mit Klausel, ltd. auf Johann Schaffner und mit einem letzten Buch⸗ stande von H.ℳ 1102,88, auf Antrag d. Johann Schaffner, Wien, 12., Arndt⸗ straße 62 bei Weleta (47 T 950/44 2).

34. Einlagebuch Nr. 766 104 d. Zen⸗ tralsparkasse d. Gem. Wien, ZA. Schot⸗ tenring, ltd. auf Oskar Stolla, mit Losungswort und einem letzten Buch⸗ stande von Rℳ 1153,66, auf Antrag d. Oskar Stolla (47 T 951/44 2).

35. Einlagebuch Nr. 402 142 d. Zen⸗ tralsparkasse d. Gem. Wien, ZA. Wie⸗ den, mit Klausel, ltd. auf Cornelius Eitelberg, mit einem im Sparbuch ersichtlichen letzten Guthabenstande von R.ℳ 1400,—, auf Antrag d. Cornelius Eitelberg, Wien, 9., Rögerg. 3 (47 T 953/44 4).

36. Einlagebuch Nr. 680 364 d. Ersten österr. Spar⸗Casse, ZA. Kärntner Str., ersten Einlage v. 21. 9. 1939 von stande vom 13. 9. 1944 von 3838,— mit Losungswort, auf An⸗ trag d. Richard Hobusch, Schwaneberg b. Magdeburg (47 T 954/44 3).

37. Einlagebuch Nr. 3564 d. Zentral⸗ sparlasse d. Gem. Wien, ZA. Hernals, mit Klausel, ltd. auf Anton Wagner sen., mit einem im Sparbuch ersicht⸗ lichen letzten Guthabenstande von ERℳ 7767,63, auf Antrag d. Anton Wagner, Wien, 16., Stöberpl. 1 (47 T 958/44 4).

38. Einlagebuch Nr. 38 618 d. Zentral⸗ sparkasse d. Gem. Wien, ZA. Hernals, ohne Klausel, ltd. auf Anton Wagner jun., mit einem im Sparbuch ersicht⸗ lichen letzten Guthabenstande von Rℳ 4689,79, auf Antrag d. Anton Wagner, Wien, 16., Stöberpl. 1 (47 T 959/44 4).

39. Einlagebuch Nr. 22 751 d. Zentral⸗ sparkasse d. Gem. Wien, ZA. Hernals, mit Klausel, ltd. auf Klementine Wag⸗ ner, mit einem im Sparbuch ersicht⸗ lichen letzten Guthabenstande von n. 3622,63, auf Antrag d. Klementine Wagner, Wien, 16., Stöberpl. 1 (47 T 960/44 4). 8

40. Einlagebuch Nr. 570 380 A d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, ZA. Mariahilf⸗Neubau, mit Losungswort, ltd. auf Dr. Viktor Liebscher, mit einem letzten Buchstande von Reichsmark 11 863,56, auf Antrag d. Dr. Viktor Liebscher, Wien, 7., Schottenfeldg. 2 (47 T 965/44— 2).

41. Einlagebuch Nr. 353 199 A d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, ZA. Taborstraße, ltd. auf Anna Vasina, mit Losungswort, mit einem letzten Buch⸗ stande von Rℳ 3003,12, auf Antra d. Anna Vasina, Wien, 2., Fugbachg. 5 bei Haft (47 T 968/44 2).

42. Einlagebuch Nr. 115 585 d. Ersten österr. Spar⸗Casse, ltd. auf Robert Turek und mit einem letzten Büchelstande vom 18. 3. 1943 von Hℳ 14 457,95, auf Antrag d. Fran⸗ ziska Turek, Wien, 5., Reinprechts⸗

dorfer Str. 22 (47 T 974/44 2).

ltd. auf Richard Hobusch, mit einer Eℳ 60,— und einem letzten Büchel-⸗

43. Einlagebuch Nr. 28 745 F d. Zentralsparkasse d. Gem. Wien, ZA. Floridsdorf, ltd. auf Katharina Tur⸗ tenwald, mit einem letzten Buchstande von ca. Rℳ 2570,—, auf Antrag d. Josef Weninger, Wien, 8., Lerchen⸗ felder Str. 130 (47 T 985/44 2).

Landgericht Wien, Wien, I.,

Schmerlingplatz 11 (Postamt 21),

Abteilung 47, am 15. November 1944.

4. Heffentliche Zultenungen [9749) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Klara Towarnitzki geb. Rassek in Kattowitz, Nikolaistraße 23, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wauer und Dr. Langen in Kattowitz, klägt gegen den Ehemann, den früheren Buchhalter Roman Towarnitzki, früher in Kattowitz⸗Idaweiche wohnhaft ge⸗ 6 etzt unbekannten Aufenthalts, au Ce Heidnng aus § 55 des Eheges. Wir laden den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. in Kattowitz, Andreasstr. 16, auf den 19. Januar 1945, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Kattowitz, den 8. November 1944. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

1 1X““

Oeffentliche Bekanntmachung. PHH/E 397, 398, 399/44.

Der Prisenhof Hamburg

gibt bekannt: 2 I. Die aus dem britischen Dampfer „Crane“, 785 BRT., Unterscheidungs⸗ signal MMCS, Eigentümer: General Steam Navigation Company Ltd., London, stammenden Ladungspartien:

B0AC Tunis 4289 1 Kiste Oel, 89 18.

B0AC Tunis 4290 1 Kiste Flugzeug⸗ zubehör, 112 kg, B0AC, Tunis 4291 1 Kiste Akku⸗

mulatoren, 100 kg,

B0AC Tunis 4292 1 Kiste Flugzeug⸗

zubehör, 91 kg,

0D/GPL/76 Port Gentil 81423,

8146/8 a 6 Kisten parfüm. Fett, 482 kg, 1 0D/GPL/76 Port Gentil 8145 1 Kiste Toilettepuder, 37 k sind in Ausübung des Prisenrechts am 12. September 1940 im Hafen von Bordeaux aufgebracht worden.

II. Die aus dem finnischen Dampfer „Corona“, 1569 BRT., Unterscheidungs⸗ signal 0FAG, Eigentümer: Finska Angf. A/B., Heimathafen Helsingfors, stammenden Ladungspartien:

a) 211 und 182 Ballen Sperrholz,

77 302 kg, 111 Ballen Birkensperrholz, 29 331

kg, 194 Ballen Birkensperrholz, 51 096

kg, b) 166 Rollen Kraftpapier, 19 998 kg, c) Kyro 5038 R2ZB 12 1/94 94 Ballen Duplexkarton, 21 907 kg, 5031 EBB 5 1/48 48 Ballen Duplex⸗ karton, 10 635 kg, 6G 8 1/10 40 Ballen Duplex⸗ karton, 2146 kg, meeseh I. F.6 1/75 75 Ballen Duplex⸗ karton, 16 646 kg, sind in Ausübung des Prisenrechts im Hafen von Bremen beschlagnahmt wor⸗ den, und zwar: die Ladungspartien zu a am 31. Ok⸗ tober 1944, die Ladungspartien zu b am 7. No⸗ vember 1944 und die Ladungspartien zu c am 14. No⸗ vember 1944.

Zivilkammer des Landgerichts.

71 3 III. Die aus dem beitzschen Dampfer „Leeuwarden“, 1209 BRT., Unterschei⸗ dungssignal LDB G, Eigentümer: Gene⸗ ral Steam Navigation Company, Lon⸗ don, stammenden Ladungspartien:

276 Kisten Zigaretten aus Partie von:

SCKN Bagui via Pointe⸗Noire 1/87, 9887/999, 587/666: 280 Kisten Ziga⸗ retten, 5853 kg,

E C Bangui Pointe⸗Noire 1/3 3 Kisten Maschinen, 274 kg,

5 1 Kiste Maschinen, 289 kg, 4 1 Verschlag Maschinen, 32 kg:

1 Kiste Toilettepuder aus einer Par⸗ tie von:

OE/PGL/76 Port Gentil 7727/8, 8149

3 Kisten Parfümerien, 137 kg, sind in Ausübung des Prisenrechts am 12. September 19430 im Hafen von Bordeaux aufgebracht worden.

Wegen dieser Ladungspartien ist das prisengerichtliche Verfahren eingeleitet worden.

Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung beginnenden

Frist von einem Monat

etwaige Anträge auf Freigabe oder Ent⸗ schädigung beim Prisenhof Hamburg, Oberlandesgerichtsgebäude, Sieveking⸗ platz 2, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.

Hamburg, den 20. November 1944. Der Präsident des Prisenhofs Hamburg: [9752] Schmidt⸗Egk.

5. Verluft⸗ u. Fundfachen

[9753] Aufruf.

Der Versicherungsschein Nr. 558 305 der Berlinischen Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft Aktiengesellschaft auf das Leben des Herrn Hans Pünjer, Kauf⸗

einer

2

mann in Hamburg, vom 23. 5. 1939 ist

abhanden gekommen. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, sie binnen zwei Monaten vom Erscheinen dieses Aufrufes an der Unterzeichneten vorzu⸗ legen; anderenfalls wird die Urkunde für kraftlos erklärt. Berlin, den 23. November 1944.

Berlinische Lebensversicherungs⸗Gesell⸗ schaft Aktiengesellschaft.

7. Arktien⸗ gesellschaften [9755] ger

Deutsche Ton⸗ und Steinzeug⸗Werke Aktiengesellschaft. Bogenerneuerung.

Die Ausgabe der neuen Gewinn⸗

anteilscheinbogen mit Gewinnanteil⸗ scheinen Nr. 12—18 zu den Aktien über Rℳ 100,— erfolgt vom 27. November 1944 ab gegen Einreichung der Erneue⸗ rungsscheine, denen ein der Nummern⸗ folge nach geordnetes Verzeichnis in doppelter Ausfertigung beizugeben ist,

während der üblichen Schalterstunden bei der Deutschen Bank, Berlin,

Breslau, Dresden, 9

Hardy & Co.

bei dem Bankhause

G. m. b. H., Berlin, .

bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft,

Berlin,

bei der Dresdner Bank,

Breslau, Dresden. Krauschwitz. O. L., 23. November 1944. Der Vorstand.

Heinrich Willach.

Berlin,

Zentralhandelsregifter

[9754]

Bor Kupferbergwerke und Hütten Aktiengesellschaft, Straßburg i. E. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu einer außerordent⸗ lichen Hauptversammlung auf Donnerz⸗ tag, den 14. Dezember 1944, vormittags 11. Uhr, in die Geschäftsräume der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) Berlin W 8, Markgrafenstraße 88, ein.

geladen.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes aus Inhaberaktien ist er⸗ forderlich, daß die Aktien mindestens am 4. Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank, der Preußischen Staatsbank (Seehandlung), Berlin W Markgrafenstraße 38, oder der Badisch⸗ Elsässischen Bank in Straßburg i. E. hinterlegt werden. Im Fall der Hinter⸗ legung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die Beschei⸗ nigung des Notars oder der Wert⸗ papiersammelbank über die Hinter⸗ legung spätestens einen Tag nach Ab⸗ lauf der Hinterlegungsfrist bei der Ge⸗ sellschaft einznreichen.

Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer in der Bekannt⸗ machung genannten Hinterlegungsstelle für diese bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversamm⸗ lung im Sperrdepot gehalten werden.

Straßburg i. E., 21. November 1944.

1 27 Vorstand.

9757] inladung zu einer Hauptversammlung. Wir laden hiermit die Aktionäre

unserer Gesellschaft zu einer am 15. De⸗

zember 1944, vormittags 9,15 Uhr, im

Sitzungssaal der Allgemeinen Deutschen

Credit⸗Anstalt in Leipzig, Neumarkt 14,

stattfindenden Hauptversammlung ein. Die Tagesordnung dazu wird in der

Hauptversammlung bekanntgegeben. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗

sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗

rechtigt, welche ihre Altien spätestens am 12. Dezember 1944 bei der Gesellschaftskasse oder bei der Anhalt⸗Dessauischen Landes⸗ bank Abteilung der Allgemeinen Füelchen Credit⸗Anstalt in Dessau oder

bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt in Leipzig oder

bei der Deutschen Reichsbank als Wertpapiersammelbank oder

bei einem deutschen Notar

hinterlegen. 7r.

Bezüglich der Hinterlegung und der

Berechtigung zur Teilnahme an der

Hauptversammlung wird auf die Vor⸗

schrift in § 15 der Satzungen verwiesen. Am 21. November 1944.

8 Bebitz Mitteldeutsche Flanschenfabrik A. G. Der Vorstand.

o. Geselschaften n.5.5.

[9499]

Zu der am Donnerstag, den 7. De⸗ zember 1944, um 11,30 Uhr, in der öu“ in Dietfurt / Warthe⸗ land stattfindenden Gesellschafterver⸗ sammlung werden hiermit unsere Herren Gesellschafter eingeladen.

Die Tagesordnung wird zu Beginn der Versammlung bekanntgegeben.

Zuckerfabrik Dietfurt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Vorstand.

Dr. Riedler. E. Rust.

1. Hanbelsregister,

2. Güterrechtsregister,

3. Vereinsregister, 4. Genossenschaftsregister,

5. Mufterre 6. EEBEEE

7. Konkurse und Vergleichssfachen, 8. Verschiebenes.

1. Handelsregister

ür dite Angaben in () wird eine Gewähr r die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.

Alzey. [9689] In unserem Handelsregister Abt. A wurde heute unter Nr. 724 bei der Fünma Alfred Massa in Alzey, Spieß⸗ asse Nr. 10, folgender Eintrag voll⸗ zogen: Die Alfred Massa Witwe ist am 27. 7. 1944 verstorben. Als Alleinerbin führt, deren Tochter Mathilde geb. Massa, Ehefrau des Apothekers Dr. Karl Oswald Sutter, in Alzey das Ge⸗ schäft unter der seitherigen Firma fort. Die Prokura der Mathilde Sutter geb. Massa ist erloschen. 1 Alzey, den 15. November 1944 Amtsgericht. 8

Frankfurt, Oder. [96901]

In unser Handelsregister ist bei der in Abt. A unter Nr. 1 eingetrage⸗ nen Firma Emil Hinkelmann Nachfl. in Frankfurt⸗Oder heute vermerkt wor⸗ den, daß der Uebergang der im Betriebe des Geschäftes begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten bei der Uebernahme des Geschäftes durch den Kaufmann Vinzenz Dziemballa in Frankfurt, Oder, ausgeschlossen wor⸗ den ist.

Frankfurt, Oder, 13. November 1944.

Das Amtsgericht.

C1““

Ludwigshafen, Rhein. -[9691] e Amtsgericht Ludwigshafen a. Rh. Am 27. Oktober 1944. ₰à‿ Band, 6 Nr. 742 Gebr. Röchling Eisenhandelsgesellschaft in Ludwigs⸗ hafen a. Rh. Die Einlage eines Kom⸗ manditisten ist herabgesetzt. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die gleichen Eintragungen für die Zweig⸗ niederlassungen Stuttgart, Köln, Leipzig und München erfolgen dem⸗ nächst bei den Amtsgerichten Stuttgart,

Köln, Leipzig und München.

Murburg, Lahn. [9692] Im Handelsregister A Nr. 51 ist bei der bisherigen Firma Ed. Ruppersberg eingetragen: Einhornapotheke Adolf Rennenberg in Marburg/ Lahn und als Allein⸗ inhaber der Apotheker Adolf Rennen⸗ berg in Marburg/ Lahn. Seiner Frau Ilse geb. Jacobs ist Prokura erteilt. Marburg, Lahn, 16. November 1944. Das Amtsgericht.

Neutitschein. [9693] Amtsgericht Neutitschein, 17. November 1944. Neueintragung:

1 H.⸗R. Ntsch. A 182 Wilhelm Schuster, Neutitschein (Gemischtwaren⸗ handlung, Neustraße 9). Inhaber: Wilhelm Schuster, Kaufmann in Neu⸗ titschein.

Strasburg, Westpr.

12 2. Güterrechtsregister

G [9694]

In unser Güterrechtsregister ist am 2. November 1944 unter Nr. 3181 fol⸗ gendes eingetragen worden:

Die Eheleute Landwirt Herbert Hartwig und Margarete geb. Heymann in Wonsen haben notariellen Vertrag vom 26. Juni 1944 allgemeine Gütergemeinschaft vereinbart.

Strasburg (Westpr.), 17. Nov. 1944.

Das Amtsgericht.

4. Genossenschafts⸗ regifter Annaberg, Erzgeb. [9660] Amtsgericht Annaberg.

Gn.⸗R. 17 betrifft Bäcker Einkauf Buchholz und Umgegend e. G. m. b. H. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 23. September 1944 ist die Satzung im § 1 abgeändert worden. Gegenstand des Unternehmns ist der Großhandel mit Roh⸗ und Verbrauchs⸗

sane sowie sämtlichen Bedarfsgegen⸗

tänden, die der Be⸗ und Verarbeitung er Rohstoffe und dem Vertrieb der Fertigwaren im Bäcker⸗ und Kondi⸗ bbrenhandwerk dienen. Die Beliefe⸗ rung von Nichtmitgliedern ist zulässig.

Goslar. [9661] Amtsgericht Goslar, 11. Novbr. 1944. Gn.⸗R. Nr. 52 Sozial Gewerk für 62

8

Handwerker der Reichsbauernstadt und des Kreises Goslar eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Goslar: Durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 21. Februar 1944 ist der Name der Genossenschaft ge⸗ ändert in: Sozialgewerk der DeF. (Handwerk, Handel und Gewerbe) der Reichsbauernstadt und des Kreises Goslar, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist jetzt: 1. Die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungs⸗ förderung in den beteiligten Betrieben. 2. Die gemeinschaftliche Durchführung und 1Se. ; sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Be⸗ triebe. Die Aamte Tätigkeit der Ge⸗ nossenschaft hat der Zielsetzung der Deutschen Arbeitsfront zu entsprechen und sich nach den vom Amt für Sozial⸗ gestaltung in Handwerk und Handel in der Deutschen Arbeitsfront er⸗ gehenden Richtlinien zu vollziehen.

een

7. Konlurse und Vergagleichssachen

Breslau. [9732] Ueber den Nachlaß des in Breslau am 15. 1. 1944 und daselbst, Hedwig⸗

straße 34, wohnhaft gewesenen Kauf⸗ manns Hermann Fechner ist am 19. No⸗ vember 1944, vormittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter: Kaufmann Curt Spielhagen in Breslau, Hummerei 1. Frist zur Anmeldung der Konkursforde⸗ rungen bis einschließlich den 16. De⸗ zember 1944. Gläubigerversammlung zur Beschlußfassung über a) die Bei⸗ behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, b) die Bestellung eines Gläubigerausschusses, c) die Hinterlegungsstelle für die Kon⸗ kursmassengelder, Wertpapiere und Kostbarkeiten, d) die sonstigen Gegen⸗ stände des § 132 der Konkursordnung am 18. Dezember 1944, vormittags 9,30 Uhr, und Prüfungstermin am 4. Januar 1945, vormittags 9,39 Uhr, vor dem Amtsgericht in Breslau, Mu⸗ seumstraße 9, im II. Stockwerk, Zim⸗ mer 442. Offener Arrest mit Anzeige⸗ flicht bis 15. Dezember 1944 ein⸗

fchlieplich (41 N 5/44.) Breslau, den 19. November 1944. Amtsgericht. 1

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam. verantworzlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantsch in Berlin SW 68 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret GmbH., Berlin

Preis dieser Nummer:

Nr. 263 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 12 42 45

üherarbeitet worden.

Diese Richtlinien sind zu beachten; Richtlinien für den Wohnungsbau werden folgen.

Sparmaßnahmen (vgl.

1 11“ C11u“

eichsanzeige

eußisch

Erscheint an jedem Wochentag abends. Be is monatlich 2,30 ℛℳ zuzüglich Zustellgebuhr, sagsge 5

an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68,

die Post ür Selbstab

Anzeigenstelle monatlich 1,90 ℳ.ℳ. Alle Postanstalten ne een e ilhelmstr. 30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis e ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 h7. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ Zeile 1,10 ℛ,ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 R.ℳ. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW6G68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befriftete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Posftscheckkonto: Berlin 418 21

1944

———

Deutsches Reich

zur Aenderung der Anordnung Nr. 13 zur er Ordnung in den Betrieben vom 1. Novem⸗

Anordnung Sicherung ber 1943.

üUerhies für ““ des Reichsministers ür Rüstung und Kriegsproduktion, Amt Ba .Apri 1941 Nr. 2957,44 Bst. 95 L

Begründung zu der Verordnung über die einstweilige Rege⸗ lung des Finanz⸗ und Lastenausgleichs (Finanzausgleichs⸗ Verordnung). 8

Bekanntmachung des Reichsbeauftragten für Eisen und

Metalle über Herausgabe von Werkstoffeinsatzlisten. V 22. November 1944. 3 . sstoff V fatlisten. Pom

Amtliches Deutsches Reich Anordnung

zur Aenderung der Anordnung Nr. 13 zur 8 Sicherung der Ordnung in den Betrieben

Vom 1. November 1943

41 Im § 3 der Anordnung Nr. 13 des Generalbevollmäch⸗ tigten für den Arbeitseinsatz zur Sicherung der Ordnung in

Verlin, Sonnabend, den 25. November, abends

den Betrieben vom 1. November 1943 (Deutscher Reichs⸗ und

Preußischer Staatsanzeiger Nr. 260 vom 6. November 1943, Reichsarbeitsbl. S. I 543) tritt an Stelle des bisherigen Absatzes 2 folgender neuer Absatz: v

„Das Gefolgschaftsmitglied kann gegen die Verhängung einer Geldbuße binnen einer Woche nach ihrer Bekanntgabe bei dem Leiter des Arbeitsamts als Beauftragten des Reichs⸗ treuhänders, der Arbeit Einspruch einlegen. Dieser kann, sofern er den Einspruch nicht zurückweist, Bußen aufheben, herabsetzen oder auch erhöhen. Seine Entscheidung eergeht unter Ausschluß des Rechtsweges und ist endgültig..“. .

(1) Die Anordnung tritt am 15. Dezember 1944 in Kraft. (2) Geldbußen, die bei Inkrafttreten dieser Anordnung auf Grund der bisherigen Bestimmungen bereits angezeigt waren, sind rechtswirksam, wenn ihnen der Beauftragte des Reichstreuhänders der Arbeit binnen einer Woche nach Zu⸗ gang der Anzeige nicht widersprochen hat oder widerspricht. (3) Soweit eine Anzeigepflicht nicht bestand oder eine An⸗ zeige noch nicht erfolgt ist, kann das Gefolgschaftsmitglied gegen eine Geldbuße, die nicht länger als eine Woche vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung verhängt worden ist, Ein⸗ spruch einlegen. Die Regelung des § 1 gilt entsprechend. Die Einspruchsfrist beginnt mit dem Tage des Inkrafttretens dieser Anordnung. Berlin, den 24. Oktober 1944.

Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. 1 Sauckel. 1

8

Richtlinien für

Die auf Grund des Erlasses des Herrn Reichsmarschalls

des Großdeutschen Reiches, Vorsitzenden des Ministerrates für die Reichsverteidigung und Beauftragten für den Vier⸗ jahresplan vom 20. Juni 1941 VP 9502/41 g heraus⸗

egebenen „Richtlinien für Behelfsbauten für die Rüstung“ sunch auf Grund der mit ihnen gesammelten Erfahrungen An ihre Stelle treten nunmehr die in

Anlage beigefügten 8 „Richtlinien für den Kriegsbauu— bei allen industriellen Bauvorhaben

der

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Soweit die Festsetzungen der bisherigen Richtlinien über Belastungen und zulässige Spannungen nicht durch die bei⸗ liegenden neuen Richtlinien oder durch die Neubearbeitung

der einschlägigen baupolizeilichen Bestimmungen überholt sind, wird der Herr Reichsarbeitsminister sie in die allge⸗

meinen, baupolizeilichen Bestimmungen übernehmen. Sie sind alsdann bei allen Bauvorhaben zu beachten. Mit den neuen „Richtlinien für den Kriegsbau“ sind

folgende Vorschriften überholt und werden daher außer Kraft

gesetzt:

1. Richtlinien für die behelfsmäßige Kriegsbauweise, Erlaß des GB⸗Bau vom 2. Juli 19441. 2. Geltungsbereich der Richtlinien für behelfsmäßige K riegsbauweise, Anordnung des GB⸗Bau vom M22. August 1941 GB. XVIII b 29 049/41.

3. Ausführung von Barackenbauten und Unterkünften, An⸗ ordnung des GB⸗Bau vom 30. April 1922 GB. 1399/42-A 3. 3 2

4. Verbot von Doppelfenstern bei Behelfsbauten, Erlaß des GB⸗Bau vom 23. Dezember 1941.

5. Dritte Durchführungsbestimmung zur Anordnung Nr. 22 des GB⸗Bau vom 8. April 1942 GB. 26 /0-143-A.

Zu beachten bleiben weiter die kriegsbedingten baulichen

Amtliche Mitteilungen vom 30. Juni 1943 Nr. 12 S. 2) im Schaltanlagenbau für elektrische Kraft⸗

und Unterwerke und die Richtlinien für den Kraftwerksbau.

mechtlinien für den Kriegsbau Industriebau A. Vorbemerkung

C Kriege müssen alle Bauwerke in einfachster Form und mit einem Mindestaufwand an Baustoffen, Arbeit und Be⸗

förderungsleistung ausgeführt werden. Diese Richtlinien können bei der Vielgestaltigkeit der Bauten und der örtlichen Verhältnisse nicht alle Fälle und Möglichkeiten erfassen. Jeder Bauschaffende hat daher die Aufgabe, im Einzelfall unter sinnvoller Anwendung dieser Richtlinien dafür zu sorgen,

daß der Gesamtaufwand ein Mindestmaß nicht überschreitet.

B. Gesamtplanung a) Es sind nur solche Baumaßnahmen durchzuführen, die

3 für den beabsichtigten Zweck unter keinen Umständen zu ver⸗

meiden sind. sich mit der Betriebsplanung befassen. Nur bei enger Zusammen⸗

Die Bauplanung muß sich deshalb eingehend

Runderlaß des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion, Amt Bau, 1 vom 1. April 1944, Nr. 2952/44 Bst. 9. 85

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den Kriegsbau

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arbeit von Bau und Betriebsplanung kann das Bauvorhaben in seiner gesamten Anlage auf den geringsten Umfang ein⸗ geschränkt werden. 1

b) Ferner muß für jedes Bauwerk die sparsamste technische Ausführung vorgesehen werden. Auch hierfür ist die restlose Abstimmung der Betriebe mit der Bauplanung werseha⸗

c) Auf eine Erweiterung der Gesamtanlage oder einzelner Gebäude für die Zeit nach dem Kriege oder für eine andere Verwendung darf unter keinen Umständen Rücksicht genom⸗ men werden, wenn dadurch ein zusätzlicher Aufwand ent⸗ steht; ebenso muß jeder architektonische Mehraufwand u. dgl. unterbleiben.

d) Eine Typisierung der Bauten vereinfacht vor allem bei roßen Anlagen wesentlich Entwurf und Ausführung. Den Anlagen sind deshalb weitgehend Typenentwürfe zugrunde zu legen, die vor allem die Hauptabmessungen erfassen (Achsen⸗ abstände). Der Gesamtaufwand kann weiter durch Normung der Bauteile verringert werden. In der Regel muß das Grundmaß von 2,50 m gemäß DIN 4171 eingehalten werden. Bei Neubauten ist dies stets erforderlich.

e) Die Wahl der Baustoffe und der Bauart richtet sich nach der allgemeinen und örtlichen Baustoff⸗ und Arbeitslage und nach der Bauaufgabe. Sie ist so zu treffen, daß im ganzen der geringste Aufwand an Baustoffen, Arbeit und Beförde⸗

„rungsleistung entsteht; hierbei sind die Forderungen der

Stand⸗, Feuer⸗ und Katastrophensicherheit zu erfüllen.

2.-Lageplan a) Der Standort ist so zu wählen, daß der Aufwand für Erd⸗ und Gründungsarbeiten und für neue Versorgungs⸗ und Verkehrsanlagen oder für die Verstärkung der vor⸗ handenen klein bleibt.

b) Bei unebenem Gelände ist auf die Anlage einer durch⸗ gehenden Werksebene zu verzichten. Die Höhenanlage der einzelnen Bauten muß sich vielmehr dem Gelände anpassen. Betrieblich nicht erforderliche Anschüttungen oder Auffüllun⸗ gen sind während des Krieges zurückzustellen, ebenso Grün⸗ anlagen und andere Außenanlagen. Gelände mit durchweg schlechtem Baugrund ist als Standort zu vermeiden. Ein⸗ zelne derartige Stellen sind möglichst Ebenso sind Störungsstellen in Bergsenkungsgebieten zu meiden.

c) Der Aufwand für Verkehrsanlagen und Versorgungs⸗ leitungen soll durch Zusammenrücken der Bauwerke im Lage⸗ plan möglichst eingeschränkt werden, soweit es mit Rücksicht auf den Luftschutz vertretbar ist. Auf Gleisanschluß kleiner Anlagen oder der einzelnen Gebäude größerer Anlagen ist dort zu verzichten, wo die täglich zu ihnen zu befördernde Gütermenge so gering ist, daß sie ohne besondere Nachteile mit anderen Verkehrsmitteln bewegt werden kann.

C. Einzelplanung 1. Allgemeines

a) Jeder Einzelbau muß in seinen Abmessungen auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden. Im allgemeinen kommt die Flachbauweise in Betracht. Mehrgeschoßbauten sind nur dann zulässig, wenn durch ihre Anordnung am Ge⸗ samtbauaufwand gespart wird, z. B. bei geringer Verkehrs⸗ last und kleiner Stützweite der Geschoßdecken oder wenn in⸗ folge des Betriebsvorganges eine mehrgeschossige Bauweise

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nicht zu bebauen.

nicht zu umgehen ist oder wenn bei beschränkter Grundstücks⸗ fläche für Flachbauten kein Raum vorhanden ist.

b) Unregelmäßigkeiten im Grundriß, Längs⸗ und Quer⸗ schnitt müssen vermieden werden, um gleiche Abmessungen * für die Einzelbauteile zu erreichen und die Zahl der verschie⸗

denen Teile einzuschränken. Große Stützweiten sind durch

Anordnung von Innenstücken auszuschalten. Bei den üb⸗

lichen Fertigungshallen sollen Achsmaße von 10 % 10 m im

allgemeinen nicht überschritten werden.

c) Die Anwendung von Stahlbetonfertigbauteilen (vgl.⸗ C 3 d) bringt bei regelmäßiger Aufteilung der Bauten häufig eine wesentliche Verminderung des Gesamtaufwandes und ermöglicht eine Verkürzung der Bauzeit. Der Stahlbedarf der Hallen mit nicht zu großen Stützweiten läßt sich bis auf 10 kg/m vermindern. Für Stahlhallen mit großer Grund⸗ fläche kann der Stahlbedarf bei sparsamster Ausbildung bis unter 20 kg/m gesenkt werden.

d) Büro⸗ und Gefolgschaftsräume und nach Möglichkeit auch die Betriebsräume müssen in nicht brennbaren Baracken untergebracht werden. Diese sind in einfachster Bauart mit Haustiefen von 10—15 m und einer lichten Höhe von etwa 2,50 3 m zu errichten. Holzbaracken sind für diese Zwecke zu vermeiden.⸗

e) Bei Werkstofflagern usw. ist zu prüfen, ob ein Lager⸗ 8 gebäude überhaupt erforderlich ist. In vielen Fällen reicht eine Ueberdachung und eine Wand auf der Wetterseite aus. Vielfach, besonders bei Unterstellräumen, kann wenigstens auf eine Wand, z. B. an der Einfahrt oder an der Südseite, verzichtet werden. 6“” 2. Gründung a) Tiefgründungen, z. B. mit Pfählen, sind durch eine ge⸗

leignetere Wahl der Baustelle oder der Bauart des Gebäudes

zu vermeiden. Ehe eine Tiefgründung beschlossen wird, ist zu prüfen, ob nicht die bei einer Flachgründung zu erwarten⸗ den Setzungen in Kauf genommen werden können. Dies wird sehr oft auch dann der Fall sein, wenn zwar große, aber im wesentlichen gleichmäßige Setzungen zu erwarten sind.

b) Für Gründungen ist nach Möglichkeit unbewehrter Beton zu verwenden; Stahlbeton nur dann, wenn dies bau⸗ lich unvermeidbar ist oder wenn durch seine Verwendung der Gesamtaufwand wesentlich vermindert wird.

3. Tragwerk

a) Es sind möglichst solche Tragwerke zu wählen, bei denen auch bei Zerstörung einzelner Tragteile oder Felder die nicht. unmittelbar getroffenen Gebäudeteile stehenbleiben (Kata⸗ C1“ Die Stützweite aller Tragwerke ist auf das unbedingt notwendige Maß einzuschränken. Bei richtiger Betriebsplanung können in den meisten Fällen Zwischen stützen angeordnet werden. Zur Baustoffersparnis, bei Stahl⸗ beton zur Stahleinsparung, ist eine ausreichende Bauhöhe vorzusehen. Die zulässigen Spannungen sind voll auszu nützen (vgl. aber Abs. k). 88 Ableitung waagerechter Kräfte sind Massivdecken und Wände Stahltrag⸗ werke sind⸗in der Regel, besonders bei größeren Stütz weiten, als Fachwerke auszubilden. Vollwandige Tragwerke, Druckstreben und auf Biegung beanspruchte Breitflanschträger sind zu vermeiden. .

b) Mit Rücksicht auf die Feuersgefahr dürfen hölzerne Tragwerke nur verwendet werden, wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen. Es sind dann vorwiegend Hölzer kleineren Querschnittes zu verwenden. Hierzu eignet sich be⸗ sonders die Nagelbauweise mit Brettern und Bohlen. Bet kleinen Stützweiten sind genagelte Vollwandträger aus Brettern vorteilhaft. Für Stützweiten über etwa 6 m sollen genagelte Fachwerkträger verwendet werden. Für große Stützweiten kommen Fachwerkbinder aus Kantholz in Be tracht. Ihr Holzbedarf wird wesentlich von der zweckmäßigen⸗ Ausbildung der Knotenpunkte bestimmt, auf die deshalb be sonders zu achten ist. Bei einfachen Ueberdachungen empfiehlt sich die Verwendung von Rundholz.

c) An die Güte des Bauholzes sollen nur die in DIN, 4074 und DIN 1052 festgelegten Forderungen gestellt werden. Ver luste durch Verschnitt sind durch genaue Holzlisten zu ver⸗ meiden.

d) Bei Tragwerken aus Stahlbeton bringt die Ver wendung von gFenigbevontelte neben anderen Vorteilen eine wesentliche Holzersparnis. Fertigbetonteile sind deshalb in allen Fällen anzuwenden, in denen die entsprechenden Vor aussetzungen regelmäßige Gliederung des Bauwerkes und eine nicht zu geringe bebaute Fläche vorliegen. Dabei muß die Zahl der verschiedenen Einzelteile möglichst einge⸗ schränkt werden. Im allgemeinen empfiehlt sich die Ver wendung nicht zu kleiner Teile. Ihre Größe wird nach 88 von den zur Verfügung stehenden Hebezeugen und in der freien Stützweite durch den Vergleich des Stahlbedarfs mit Stahltragwerken begrenzt. Bei Ausnützung hochfester Be⸗ währungsstähle unter Vorspannung des Betons verschiebt sich diese Grenze zugunsten des Stahlbetons nach oben. Die Verwendung von Stahlbetonfertigbauteilen setzt eine be sonders sorgfältige Baustellenplanung und die Verwendung geeigneter und leistungsfähiger Hebezeuge voraus.

e) Ist bei Stahlbetonbauten die Herstellung der üblichen

Schalung nicht zu vermeiden, so muß versucht werden, wenig⸗