1944 / 266 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Nov 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reit

Vogelbacher, Franz, geb. am 20. 1. 1911 in Birs⸗ felden, Kanton Baselland (Schweiz), hat nie in Deutsch⸗ land gewohnt: jetzt: Basel, Schorenweg 30, Vogelbacher, Valerie, geb. Simon, geb. 24. 9. 1912 in Basel (Schweiz), Vogelbacher, Urs, geb. am 3. 12. 1943 in Basel (Schweiz),

am 107.

108. „Wittenweiler (Baden), hat nie in Deutschland gewohnt, jetzt: Basel, Greifengasse 19, 8 Wagenmann, Barbara, geb. Gehrig, geb. am 16. 4. 1909 in St. Gallen (Schweiz), * g b ann, Helen, geb. am 11. 4. 1935 in Basel Schweiz), 111. Wagenmann, Beatrixe, geb. am 11. 12. 1939 in Basel (Schweiz), 112. Weiß, Franz, geb. am 2. 3. 1912 in Binningen, Kanton Baselland (Schweiz), hat nie in Deutschland gewohnt, jetzt: Basel, Blauensteinerstr. 1, Weiß, Margrit, geb. Anderegg, geb. am 7. 10. 1915 in Basel (Schweiz). Berlin, den 27. November 1944. Der Reichsminister des Innern.

J. A⸗: Günther.

109. 110.

113.

Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RBl. 1. S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. I S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 I 903/42 5400 BliV. vom 22. Juli 1942 S. 1481 über die Aenderung der Zu⸗ ständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs⸗ feinden vom 29. Mai 1941 RGBl. I S. 303 wird das inländische Vermögen bzw. der Nachlaß der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:

1. Saalfeld, Frieda Sara, geb. Taikelbaum⸗Oppler, geb. 1. 9. 1898 Bendzin, zul. wohnh. gew.: Bln.⸗Char⸗ lottenburg 1, Tegeler Weg 108,

Bereliowitz, Siegmund Israel, geb. 23. 6. 1876 Berlin, zul. wohnh. gew.: Berlin 8 42, Brandenburg⸗

straße 45/I, 1

„Harlam, Leo Israel, geb. 22. 4. 1883 Gurtschin, zul. wohnh. gew.: Berlin NO 18, Kl. Frankfurter Str. 89,

Harlam, Selma Sara, geb. Werner, geb. 23. 10. 1879 Posen, zul. wohnh. gew.: wie zu 3, 1 Rosenthal, Alfred Israel, geb. 18. 10. 1884 Tiebau/

Schl., zul. wohnh. gew.: Berlin N 65, Iranische Str. 2,

Rosenthal, Betty Sara, geb. Stahl, geb. 24. 12. 1888 Gr. Strehlitz, zul. wohnh. gew.: wie zu 5.

Festgestellte Vermögenswerte sind dem Oberfinanzpräsi⸗ denten Berlin⸗Brandenburg, Vermögensverwertungsstelle Berlin NW 40, Alt Moabit 143, zu melden. W

Berlin, den 27. November 1944.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin

8 Bekanntmachung Auf Grund des § 4 Abs. I der Verordnung über die Ein⸗ ziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (RGBl. I S. 1998) wird das Vermögen nachstehender Personen pp. hierdurch zugunsten des Groß⸗ deutschen Reiches vertreten durch den Deutschen Staats⸗ minister für Böhmen und Mähren eingezogen: 1. Blaha, Jan, Prot.⸗Ang., Landwirt, geb. am 5. 1. 1914 in Knienitz, verh., r.⸗k., zul. in Derbalowitz Nr. 13 whg. und dessen Ehefrau B.Iahovä, Marie, geb. Pospisil, geb. am 11. 8. 1916 in Derbalowitz, tschech. evang. Rel., zul. in Derbalowitz Nr. 13, Bez. Boskowitz, whg., „Lupaë, Josef, Prot.⸗Ang., Landwirt, geb. am 14. 7. 1907 in Wresowitz, r.⸗k., verh., zul. in Wresowitz Nr. 22 Bez. Gaja, whg., M ar kovà, Amalie, geb. Olsovskä, Prot.⸗Ang., geb. am 3. 7. 1895 in Unter⸗Gläsersdorf, Bez. Friedeck, r.⸗k. verh., zul. in Unter⸗Gläsersdorf Nr. 1 whg., P apula, Augustin, Prot.⸗Ang., Landwkrt, geb. am 5. 8. 1878 in Misliborschitz, Bez. Mähr.⸗Budwitz, verh., „-k., Papulovà, Marie, geb. Urbankovä, Prot. Ang. Hausfrau, geb. am 6. 6. 1877 in Ratschitz, Bez. Mähr.⸗ Budwitz, verh., r.⸗k., Papula, Ladislav, Prot.⸗Ang. Landwirt, geb. am 27. 6. 1908 in Misliborschitz, ledig, r.⸗k., Papulova, Ludmilla, haus⸗ und landwirtschaft⸗ liche Gehilfin, geb. am 24. 2. 1916 in Misliborschitz, Prot-Ang⸗ ledig, r.⸗k., alle zuletzt in Misliborschitz Nr. 40 vhg., Pospisil, Otakar, Prot⸗Ang., Landwirt, geb. am 15. 9. 1911 in Derbalowitz, evang.⸗böhm. Rel., verh., zul. in Derbalowitz Nr. 2, Bez. Boskowitz, whg., Skala, Emil, Bürgermeister und-Landwirt, geb. am 8. 10. 1896 in Nejrow, Bez. Boskowitz, r.⸗k. verh., zul. in Nejrow Nr. 42 whg., Slavik, Jan, Prot.⸗Ang., Professor i. R., geb. am 1. 4. 1877 in Chlistov, r.⸗k., verh., zul. in Olmütz, Hanusgasse Nr. 20 whg., Vejimola, Stanislav Leopold, Prot.⸗Ang., Kassierer, hen am 27. 10. 1907 in Proßnitz, r.⸗k., verh., zul. in Mähr.⸗Weißkirchen, Dobrovsky⸗Gasse Nr. 1175 whg., Vodak, Richard, Jude, ehem. Fleischermeister, geb. am 14. 9. 1901 in Archlebau, Bez. Gaja, dorthin zust., Prot.⸗ Ang., mos., ledig, zul. in Archlebau Nr. 36 whg. Brünn, den 20. November 1944. .

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Brünn.

4. Bekanntmachung der Reichsstelle für Saatgut

Auf Grund des § 7 des Maisgesetzes vom 5. Oktober 1934 (RℳRGBl. I S. 918 ff.) in der vai sgafe zur Aenderung der Ver⸗ ordnung des Maisgesetzes vom 28. Februar 1936 (RGBl. I. S. 131) in Verbindung mit § 5 der Veroronung zur Ausfüh⸗ rung des Maisgesetzes vom 5. Oktober 1934 (RGBl. 1 S. 921) sowie auf Grund des § 1 Abs. 3 der Verordnung über die

8 1“] 3 s⸗ und Staatsanzeiger Nr.

Wagenmann, Erwin, geb. am 27. 11. 1909 in

Errichtung eiger Reichsstelle für Saatgut vom 4. Mai 1943 hi 89 16“

211

266 vom 2 November

1944. S. 2

(RGBl. I S. 285) wird im Einvernehmen mit dem Reichs⸗

kommissar für die Preisbildung und dem Vorsitzenden des Statistischen Zentralausschusses folgendes angeordnet: I. 1

Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für Saatgut für die nachstehend genannten aus dem Auslande eingeführten Waren ist, soweit es sich um Handelssaatgut der Ernte 1944 handelt, bis auf wei⸗ teres folgender:

Zolltarif

Nr.

182a

Warenart

. Ihℳ 207,— R. 263,— 223,— R.ℳ 560,— E.ℳ 484,— E. 414,— R.ℳ 117,— n. 61,50 R.ℳ 304,— 336,— R.ℳ 265,— E.ℳ 121,— E N 163,— R.ℳ 306,— Eℳ 298,— E. 384,— 127,— . 53,— h.ℳ 45,—

Preisstufe A Preisstufe B Preisstufe C Preisstufe A Preisstufe B Preisstufe C Gelbklee, enthülst.. . Serradella.. Weißklee... Weißklee, Morsö.. Schwedenkleern.. Inkarnatklee .... Esparsette in Hülsen Esparsette, enthülst. Bokharaklee, enthülst Fere L“ Sumpfschotenklee.. Wundklere . Riesenspörgel.. . Ackerspörgel ... Deutsches Weidelgras Welsches Weidelgras Westerw. Weidelgras Lieschgras. Wiesenschwingel . Knaulgras... Wehrlose Trespe. Glatthafer.. Goldhafer .. .. Wiesenfuchsschwanz Wiesenrisspe.. Gem. Rispe... Fruchtb. Rispe. Weißes Straußgras Rotschwingel). .. Kammgras. . Sudangras.. Sommerwicken . . .... 2 Winterwicken: a) Zottelwicken R. b) pann. Wicke .n . FE.ℳ Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für Saatgut ist: a) für Rotklee: der Preisstufe A: auf⸗ gouvernement, den Niederlanden, dem Protektorat Böh⸗ men und Mähren, Rumäuien, Rußland (einschl. Rand⸗ staaten), Schweden, der Slowakei und Ungarn, der Preisstufe B: auf Ware aus Belgien, Frankreich, Kroatien und Serbien, der Preisstufe C: auf Ware aus Italietn; b) für Luzerne: 1“ der Preisstufe A: auf Ware aus dem Generalgouvernement, den Niederlanden, dem Protéktorat Böhmen und Mähren, Rumänien, Rußland (einschl. Randstaaten), der Slowakei und Ungarn, der Preisstufe B: auf Ware aus⸗Belgien, Bulgarien, Frank⸗ reich, Kroatien, Serbien und der Türkei, 8 der Preisstufe C: auf Ware aus Italien, Jran und Spanien anzuwenden. 1 . Diese Preise verstehen sich perc¹00 kg netto auf der Grundlage un⸗ verzollt, waggonfrei Grenzstation oder ex Schlepp Grenze oder eif deutschen Einfallshafen.

Rotklee:

18 b Luzerne:

18 b 18c 18d 18 18 d

18 d 18 d 18 d 18 d

a. 21 a a. 21 a a. 21 a a. 21 a a. 21 a 19 a 19 a 10a 19 a 19 19 c 19 c 19° 19c 19 19 c 19° 19 19 c 19 c 19 ° 19 c 12 c 12c

FR.ℳ 79,—

R.ℳ 78,—

ER. 204,—

R. 180,—

FE.ℳ 112,—

Rℳ 252,—

Eℳ 291,—

R.ℳ 584,—

E. 525,—

Eℳ 369,—

R.ℳ 224,—

R.ℳ 301,—

ER.ℳ 379,—

FE.ℳ 291,—

. E.ℳ 224,—

G E. N 70,— 37,— 59,—

59,—

II.

Zum 1. Dezember 1944 wird eine Bestandserhebung des bei den Verteilern befindlichen, vorbezeichneten Saatgutes ausländischer Er⸗ zeugung anderer Erntejahre, soweit es sich im Reichsgebiet befindet, durchgeführt. Die Differenz zwischen den bisher in Geltung be⸗ findlichen und für die Ernte 1944 festgesetzten Monopolverkaufspreisen, soweit es sich um die im Reichsgebiet befindlichen Bestände früherer Jahre handelt, wird eingezogen.

Nähere Ausführungsbestimmungen ergehen im Wege der Bekannt⸗ machunag 11A1A11AAX“

Mit dieser Bekanntmachung werden die bisherigen Anordnungen des Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse für die vor⸗ bezeichneten Warenarten aufgehoben.

Berlin, den 27. November 1944.

Der Vorstand der Reichsstelle für Saatgut. Dr. Schmidt. Dr. Spennemann.

—-—

8 u 18

Ahnweisung 1/444 des Leiters des Produktionsunterausschusses Kisten im Produktionshauptausschuß Holzverarbeitung beim Reichs⸗ ministergfür Rüstung und Kriegsproduktion über die Her⸗ stellungslenkung für Kisten Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des TFührers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. 1 S. 529/531) wird mit Zustimmung des Produktionsbeauftragten für Holzverarbeitung des Reichs⸗ ministers für Rüstung und Kriegsproduktion und des Reichs⸗ beauftragten für Verpackungsmittel angeordnet::

Eℳ 126,—,

v B“ Ware aus Dänemark, dem General⸗

5

v111““

3 F8e Auftragsregelung

Die Hersteller von Kistengarnituren, fertigen Kisten und kistenähnlichen Verpackungsmitteln (im übrigen Anweisungs⸗ text mit Kisten bezeichnet) dürfen Aufträge über diese Erzeug⸗ nisse nur dann annehmen und ausführen, wenn die Auftrag⸗ geber ihnen jeweils einen entsprechenden vom Kontingents⸗

träger genehmigten „Kistenschein“ aushändigen.

Kontingentierur

8

Schnittholzeinkaufsscheine für die Kistenfertigung werden den Herstellern von Kisten nur auf Grund und nach Maßgabe

der erhaltenen

EE“ 8 8*

Kistenscheine zugeteilt. Zuteilungsverfahren 1

(1) Die Hersteller von Kisten haben die ihnen überlassene Kistenscheine der für ihren Sitz zuständigen Gebietsgruppe des

Produktionsunterausschusses Kisten als Außenstelle der Ver⸗ teilungsstelle für Kisten des Reichsbeauftragten für Ver⸗

packungsmittel einzusenden. Die Anschriften der Gebiets⸗ gruppen werden gesondert bekanntgegeben.

(2) Die für den Sitz der Kistenhersteller zuständige Gebiets⸗ gruppe weist den Kistenherstellern Schnittholzeinkaufsscheine in der Menge zu, die für die Durchführung der übernommenen Aufträge über Kisten erforderlich ist.

(3) Die Berechnung des Schnittholzbedarfs muß den Grund⸗

sätzen sparsamer Wirtschaftsführung entsprechen und mit den Angaben über den Schnittholzbedarf im maßgeblichen Kisten⸗ preisberechnungsbogen übereinstimmen. Die Nachprüfung des Schnittholzbedarfs bleibt der behalten.

Prroduktionssteuerung 1

zuständigen Gebietsgruppe vor⸗

—) Die Gebietsgruppen setzen für die einzelnen Kisten⸗

hersteller Produktionshöchstmengen fest. Eine Ueberschreitung dieser Produktionshöchstmengen bedarf der Genehmigung

durch die zuständige Geébietsgruppe auf Grund eines beson-

deren Ausnahmeantrages des jeweiligen Kistenherstellers.

(2) 1 einer Ausnahmegenehmigung gemäß Abs. 1 zu einer Ueber⸗ schreitung der, jeweiligen Produktionshöchstmengen führt oder deren Ausführung im vereinbarten Lieferzeitraum betrieblich nicht möglich ist, sind bei der für den Sitz des Auftraggebers

Aufträge über Kisten, deren Ausführung ohne Vorliegen

zuständigen Gebietsgruppe abzugeben oder dem Auftraggeber

unter Hinweis für die anderweite Unterbringung derselben ’“

durch die für den Sitz des Auftraggebers zuständigen Gebiets⸗ Die zuständige Gebietsgruppe weist

gruppen zurückzugeben. 1 lieferfähige Kistenhersteller in solchen Fällen nach.

(3) Soweit nicht allgemeine Grundsätze über die Rangord⸗ nung für die Ausführung von Aufträgen über Kisten bestehen,

kann die Verteilungsstelle für Kisten (bzw. deren Außenstellen) die Kistenhersteller anweisen, die bei diesen vorliegenden Auf⸗ träge über Kisten in bestimmter Reihenfolge auszuführen.

11“ 9 Ausnahmen IIerO 1b,h 181]29 8

(1) Für die Herstellung von Kisten für den Eigenbedarf gilt diese Anweisung nicht. 8 1 b

(2) Die Hersteller von Kisten können mit Genehmigung der

zuständigen Gebietsgruppe Kleinstaufträge nichtgewerblicher

Verbraucher über nicht mehr als 5 Stück Kisten ohne Kisten⸗ scheine ausführen. Die zur Ausführung solcher Aufträge be⸗ nötigten Schnittholzeinkaufsscheine werden dem Hersteller auf Antrag zu Beginn eines Quartals zugewiesen.

8 § 6 . Uebergangsregelung 1 Vor dem 1. Juli 1944 erteilte Aufträge über Kisten dürfen nur ausgeführt werden, wenn diese im Rahmen der Anord⸗ nung 16/44 des Leiters des Produktionsausschusses Ver⸗ vom 30. März 1944 kontingentiert worden sind. 1 8 6 8 E11“”“ E111“ 8

Strafvorschrift Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß § strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs⸗ beauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung wahr⸗ genommen.

v11“ ö“

(1) Diese Anweisung tritt am 1. Juli 1944 in Kraft.

(2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in v. und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 15. Juni 1944. 1

Der Leiter des Produktionsunterausschusses Kisten

im Produktionshauptausschuß g, dee hen se 1t

des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. M. Näahheeer“

84 8

Wirtschaftstein

Die Aufgaben der Wirtschaft Ein Vortrag Dr. Fröhlings von der Parteikanzlei

Im Rahmen einer wirtschaftspolitischen Veranstaltung in Wien prach Dr. Fröhling als Vertreter der Parteikanzlei. Er stellte est, daß die der Wirtschaft gestellte Aufgabe, Arbeitskräfte für die Wehrmacht frei zu machen, bisher weitgehend erfüllt worden sei und auch in Zukunft weiter erfüllt werden würde. Den dadurch ent⸗ stehenden Ausfall müsse die Wirtschaft durch⸗ systemarische Um⸗ schulung von Ersatzkräften wettzumachen suchen. Darüber hinaus seien neue Leistungssteigerungen der Gesamtwirtschaft erforderlich, die ihrerseits wieder neue Voraussetzungen für die Fertigung und Verkirngg der Güter notwendig machten. Folgerichtig sei an⸗ gesichts dieser Sachlage die Initiative für die Durchführung der

erfür entscheidenden Maßnahmen weitgehend auf die NSDAP

übergegangen. Während sich die Staats⸗ und Wirtschaftsverwal⸗ tung nach feststehenden Gesetzen und Verordnungen richten müsse, verfolge die Partei das Ziel, durch neue Gedanken und Reformen die Tätigkeit der verwaltenden Organe des Staates und der Wirr⸗ chaft immer wieder der fortschreitenden Entwicklung und der sich ständig ändernden Alltagspraxis anzupassen. Die nationalsozialisti⸗ sche Revolution habe an die Wirtschaft die grundsätzliche Forderung gerichtet, daß Gemeinnutz vor Eigennutz gehen müsse. Diese oberste

Richtlinie sei die Voraussetzung für die Tätigkeit des schaffenden

Unternehmers, der sich seiner Verpflichtung gegenüber dem Volks⸗ ganzen voll bewußt sei und ihren Erfordernissen weitestgehend an⸗ vese, andererseits für das Wirken des haupt⸗ und ehrenamtlichen. Wirtschaftsführers und Beamten, der zur Wahrung der Gemein⸗ schaftsinteressen eine Steuerung der volkswirtschaftlichen Teil⸗

bereiche vornehme und diese auf die Zielsetzung der politischen

5

14 sowie das Ordnungs⸗

*

8

.

6

3

7

fsrienr.

.

2

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 266 vom 29. November 1944. S. 3

aftliche Forschung. Sie müsse ständig der Entwicklung des Wirt⸗

aftslebens folgen. Hierfür seien jedoch nicht, wie in einem libe⸗ ralen Staate, eiwa Konkurrenzinteressen einzelner Unternehmer und Wirtschaftszweige maßgabend, sondern die Bedürfnisse der ge⸗ samten Volkswirtschaft. Die Wissenschaftsforschung sei daher jeder wirtschaftlichen Abhängigkeit zu entkleiden, und ihre Ergebnisse seien der Allgemeinheit nutzbar zu machen. Abschließend befaßte sich Dr. Fröhling mit der Tätigkeit insbesondere der Kreiswirt⸗ schaftsberater, deren Aufgabe vor allem die Ausrichtung und die Heranziehung eines geeigneten Führernachwuchses für die Wirt⸗

schaft umfaßt.

Festtees ausrichtet. Von größter Wichtigkeit sei die wissen⸗

888 Markenumsatz in Einzelhandelsläden

Der Pressedienst des Einzelhandels führt u. a. aus: Kürzlich ist berechnet worden, daß die Gesamtsumme der im Reich in jeder vierwöchentlichen Versorgungsperiode anfallenden Lebensmittel⸗ marken mit 12 bis 15 Mrd. Stück angenommen werden kann, das sind 150 bis 180 Mrd. Marken im Jahr. Diese Zahl von Rarten der verschiedensten Eigenart wird zusätzlich von den Krͤften der Einzelhandelsgeschäfte entgegengenommen, sortiert, geordnet, aufgeklebt, abgerechnet und weitergegeben. Das bedeutet einen Aufwand an Arbeitsleistung, der überwiegend außerhalb der normalen Oeffnungszeiten der Geschäfte eehegsat werden muß. Kürzlich berichtete ein Lebensmittelbetrieb mit 175 Filialen über seine auf dem Gebiete der Markenabrechnung. Es handelt sich um ein Geschäft mit breitem Sortiment und über⸗ wiegend markenbewirtschafteter Ware. Dieser Betrieb hat in fünf Kriegsjahren 316 Mill. Marken abgerechnet, also wöchentlich 1,2 Mill. Stück. Dazu muß man noch 107 Mill. Reisemarken und rund 600 000 Berechtigungsscheine zählen. Es bleiben dann immer noch die Abschnitte der Bezugsausweise für örtliche Zuteilungen und für Sonderzuteilungen unberücksichtigt. Diese 175 Lebens⸗ mittelgeschäfte haben in fünf Kriegsjahren 8 Mill. Arbeitsstunden zusätzlich aufgewendet, um die Verrechnungsarbeit der Marken zu erledigen. Man kommt dabei durchschnittlich auf mindestens 20 Stunden in der Woche zusätzlich für jeden einzelnen Betrieb.

In Wirklichkeit aber ist der Arbeitsaufwand noch größer, je nach⸗

dem sich das Warensortiment eines Einzelhandelsgeschäfts zu⸗ sammensetzt.

Es ist bemerkenswert, daß diese Mehrarbeit bei ständig ab⸗ nehmenden Personalbeständen bewältigt werden muß. Außerdem konzentriert sie sich im Zuge der weiteren Verschärfung des Krieges auf eine verringerte Anzahl von Emnzelhandelsgeschäften. Und schließlich⸗sind die in den Geschäften noch tätigen Kräfte heute ungleich stärker angespannt als zu Beginn des Krieges, weil allgemein die Warenbeschaffung transportmäßig die schwersten Anforderungen an den Einzelhandel stellt. Sie müssen zum Teil mit den primitivsten Hilfsmitteln selbst herangeschafft werden. Es ist nicht schwer, sich vorzustellen, welch ein Menschenapparat nötig wäre, wenn man alle diese Nebenarbeit einem behördenmäßig organisierten Apparat übertragen hätte, statt sie in den Einzel⸗ handelsgeschäften zu belassen. Die Einsparungen an Arbeits⸗ kräften, die auf diese Weise erzielt wurden, sind das Ergebnis kaufmännischen Leistungswillens und kaufmännischer Organisa⸗ tionsbegabung, die als ein Beitrag zu den Kriegsleistungen der deutschen Wirtschaft gelten können. 6

Wirtschaft des Auslandes

Rohgummiknappheit im Feindlager

Genf, 28. November. Mit der Ankündigung, daß die Vorräte der USA. und ihrer Verbündeten an Rohgummi seit Beginn des Krieges jetzt auf ihren tiefsten Stand angekommen sind, richtete der gemeinschaftliche USA.⸗Ausschuß für Rohmaterialien einen Appell an alle gummigewinnenden Gebiete, ihre Produktion zu erhöhen und um bessere Erhaltung des vorhandenen Gummis bemüht zu sein. Das ungünstige Wetter auf Ceylon (die einzige den Feindnationen noch gebliebene Rohgummiquelle) hat die Hoff⸗ nung auf einen dort zu erwartenden Ueberschuß absinken lassen, und auch aus den Gebieten Südamerikas und Afrikas, wo wilder Gummi gewonnen wird, sind wenig günstige Berichte eingegangen.

Schätzung des argentinischen Volkseinkommens

Madrid, 28. November. Der argentinische Finanzminister ver⸗ öffentlichte erstmals eine Erhebung über eine amtliche Schätzung des Volkseinkommens 1941 und kommt dabei auf insgesamt 10 788 Mill. Pesos brutto, davon entfallen auf die Industrie⸗ erzeugung 5153, auf den Verteilungsbetrreb 2911 und auf Dienst⸗ leistungen 2723 Mill. Peseten. Das Nettogesamteinkommen be⸗ trug 9493 Mill. Peseten. Der Bericht weist darauf hin, daß die Zahlen keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit haben, da die Arbeit zum erstenmal durchgeführt wurde, die Zahlen könnten aber nicht weit von der Wirklichkeit entfernt sein. Mehr als 60 % des verwandten Zahlenmaterials beruhen auf Amtserhebungen, die nach den gleichen Methoden wie im National Bureau⸗Economie Research in den USA. unter Anpassung argentinischen Verhältnisse verarbeitet wurden. Es wird noch hinzugefügt, daß die Berechnung des Volkseinkommens der Kegierungsabsicht über Kenntnisnahme der Wertsteigerung durch die Wirtschaftsaktivität in einem bestimmten Zeitraum ent⸗ spreche. Sehr hoch ist das Bruttoeinkommen mit 2332 Mill. Peseten im Groß⸗ und Kleinhandel, in der Fertigwarenindustrie

an die

beträgt es 1769 Mill. Peseten, in der Landwirtschaft 1453 Mill⸗ Peseten. Niedrig liegt der Bergbau mit nur 63,9 Mill. Peseten, Bauwirtschaft mit 195,6 Mill. Peseten. 8

Tschungkings neues Kriegsproduktionsamt ohne Industrie

Schanghai, 28. November. Erst nach fast drei Jahren gemein⸗ samer Kriegsführung gegen die Japaner sind die Vereinigten Staaten und Tschungking⸗China übereingekommen, ein gemein⸗ sames Kriegsproduktionsamt zu schaffen, um Tschungkings Kriegsproduktion für den gemeinsamen Einsatz zu erweitern. Es muß als ziemlich unverständlich angesehen werden, daß ein der⸗ artiger Versuch zu so später Stunde unternommen wird; denn Tschungkings noch verbliebene Produktionskapazität ist durch die stetigen Erfolge der japanischen Truppen in China sehr ernst be⸗ droht. Zieht man die verschiedenen Umstände in Erwägung, die die gegenwärtige Lage der tschunaking⸗chinesischen Industrie und ihrer Produktionskapazität bestimmen, so kann man, fast ohne zu zögern, voraussagen, daß der Versuch der Vereinigten Staaten, Tschungking⸗Chinas Industrie zu verbessern, zu keinen grundsätz⸗ lichen Aenderungen der Produktion führen kann, Es ist vor allem zu berücksichtigen, daß die Einrichtung des Kriegsproduktions⸗ amtes in den Vereinigten Staaten mit einer äußerst leistungs⸗ fähigen Produktionsmaschine im Hintergrund und die Schaffung eines Kriegsproduktionsamtes in Tschungking⸗China mit einer a gerft rückständigen Industrie und unmodernen Maschinen zwei⸗ völlig verschiedene Sachen sind. Es kommt aber nicht so sehr darauf au, daß mehr Güter, vor allen Dingen Maschinen und andere Materialien, geliefert werden müssen, um die Werk⸗ anlagen zu verbessern. Obwohl Tschungking ein Verbündeter eines Landes mit der größten ööö“ der Welt ist, erhält es nur ganz geringfügige Lieferungen an Kriegsmaterial und anderen Industrieartikeln. Ein Kriegsproduktionsamt be⸗ sitzt unter diesen Umständen nur geringe Chancen, Tschungkings unzulängliche Produktionskapazität zu steigern, besonders an⸗ gesichts des erfolgreichen Fortgangs des japanischen Vormarsches nach Innerchina.

Börsenkennziffern für die Woche vom 20. bis 25. November. 1944 Die vom Statistischen Reichsamkt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der letzten Woche (20. bis 25. November 1944) im Ver⸗ gleich zur Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 20. 11. vom 13. 11. durchschnit!

Aktienkurse (Kennziffer 1924 bis 25. 11. bis 18. 11 Oktober

bis 1926 = 100) 1 Bergbau und Schwermdustrie Verarbeitende Industrie Handel und Verkehr

Gesamt . . .

Kursniveau der 4 %igen Wertpapiere Pfandbrise Kommunalobligationen .. . Dtsch. Reichsschatzanweisungen .1940 Folgen 6 und 7. . Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 Anleihen der Länder ... Anleihen der Gemeinden.. Gemeindeumschuldungsanleihe Industrieobligationen . ..

162,12 157,92 155,45

158,23

162,10 158,09 155,65

158,36

162,01 158,05 155,61

158,30

102,50

102,50 102,50

102,50

102,50 102,50

102,13 104,98 103,07 103,31 104,52 107,96

103,33 107,33 103,70 103,35 105,37 7 108,74

103,12 107,47 103,44 103,36 105,08 108,67

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 28. November. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90, G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., B 1 399,60 G., 400,40 B. 4

Budapest, 28. November. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ¹½, Berlin 136,20, Bukarest —,—, Helsinki —,—, London —,—, Mailand 13,62, New York —,—, Paris —,—, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia —,—, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 28. November. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 ½, Spanien (offiz.) 44,00, Montroal 4,43—-4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Lissabon —,—, Rio de Janeiro 82,84 9/16. Sr

Zürsch, 28. November. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 7,75, London⸗Cleaxing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B., Madrid 39,75, Holland 229 ⅜, Berlin. 172,50, Lissabon 17,01 ½, Stockholm 102,62 ½, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½2, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 97,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 28. November. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo

Stockholm, 28. November.

16,95 B., Berlin 167,50 —,— B., Brüssel

nom. G

nom. G., 92,80 B., Amsterdam —,—

87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 4,15 G., 4,20 B., Helsinti 8,35 G., —,— B., Kanada 3,77 nom.

04

Z11“

92 nom. G.,

B.)

G., 168,50 B.,

—,— B.,

London

95,65 B., 8,59 B.,

Schweiz. Plätze —,— B., Kopenhagen Washington Rom —,— G., G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türker G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G

16,85 G., Paris —,— G

97,00

84

London, 28. November. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

n Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische uszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

Aegypten A exandrien und

Kairo) eeereeeereeseeee Afghanistan (Kabuah)H Albanien (Tirana)) Argentinien (Buenos Aires). Australien (Sidneo) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro).. Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhagen). England (London) .. Finnland (Helsinki) .0000022 Frankreich (Pari) Griechenland (Athenn). Holland (Amsterdam u. Rotter⸗

dam) 8 Iran (Teherauu))) . Island (Reykiavik). Italien (Rom und Mailand). Japan (Tokio und Kobe). Kanada (Montreaal Kroatien (Agramm Neuseeland (Wellington). Norwegen (Osloah) Portugal (Lissabon) Rumänien (Bukgrest)) Schweden (Stockholm u. Göte⸗

borg) Schweiz (Zürich, Basel und Bern) . Serbien (Belgrad) Slowakei (Preßburg) 3 Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisbur),) . Türkei (Istanbul)) . Ungarn (Budapest) . b8 Uruguay (Montevideo). Verein. Staaten von Amerika (New York)..

1 ägypt. Pfund 100 Afghani 100 Franken

1 Pap.⸗Pes.

1 austr. Pfund 100 Belga

1 Cruzeire

100 Rupien 00 Lewa

00 Kronen

1 engl. Pfund 100 Finnmar 100 Frs. 100 Drachmen

100 Gulden 100 Rialis

100 isl. Kr 100 Lire

100 YDen

1 kanad. Dollar 190 Kuna

1 neuseel. Pfd. 100 Kronen 100 Eseuda 100 Lei

100 Kronen

100 Frs. 100 serb. Dinar 100 slow. Kr. 100 Pesetas

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund

29. November

Geld

18,79

80,92

0,588 39,96

52,15

1,668

132,70 14,59 38,42

9,99 58,591

4,995 56,76 10,19

59,46 57,89 4,995

8,591 23.565

1,978

100 Pengö 1 Peso

1 Dollar

1.199

Bries Gelb

18,88 81,08 0,592

40,04

18,79 80,92 0,588

.39,96

1,672 1,668 132,70 14,61 88,50 10,01 58,711

5,005

56,88 10 21

132,70 14,59 38,42

9,99 58,59]

4,995

56,76 10,19

59,58 59,46

58,01 57,89 5,005 4,995 8,609 8,591

28,605 28,565

1,982 1,978

1,.201/ 1,199.

27. November

Briel

18 83 81,08 0,592

40,0

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

England, Aegypten Südafrikanische Unon...

Finnland

3 rankreich ereererereeereereereererereerees ulgarien 8

Australien, Neuseelͤaud 8

Britisch⸗Indien.

Kanada 8““

Vereinigte Staaten von Ameria .8

Brastlien..

82

LF V—H.

42222v2 2222⸗2 2 022292 22222—⸗

2.2„.*

Geld 9,89 5,06 4,995 3,047 7,912

74,18 2,098 2,498 0,130

Ausländische Geldsorten und Bauknoten

Sovereigns 2J0000

Gold⸗Dollars. Aegyptischhe . Amerikanische: 1000 —-5 Dollar 1 2 und 1 Dollar Argentinische . Australische Belgische.. Brasilianische . Britisch⸗Indische.. Bulgarische: 500 Lewa darunter.. Dänische: große 10 Kr. und darunter.. . Englische: 10 £ und darunter. Finnisce . Französische Holländische Italienische: große. 10 Lire. Kanadische Kroatische 8 Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Det Schwedische: großsfee,.. 50 Kronen und darunter. Schweizer: großsfe.. 100 Frs. und darunter.. Serbisc„5hee . Slowakische: 20 Kronen und darunter.. Südafrikanische Union.. Türkishhe .8 Ungarische: 100 Pengö und

.2b72222

Fütrereeerereeeee

109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—. Alles Briefkurse. -

öffennlicher Anzeiger

darunter

-

1 ägypt. Pfb [1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd 100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 Finnmar: 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

1 kanad. Dollar 100 Kuna 100 Kronen

100 Lei

100“ Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 erb. Dinar

100 siowa Kr. 1 südafrik. Pfd. 1 türk. Pfund

100 Peng

29. November 27. November

Geld 20,38 16,16

4,185

4,39

0,44

2,44

39,92 0,08 29,95

8,07 52,10

4,99 1382,7 998 9,98 0,99 4,99 56,89

1,66

59,40 57,83 57,88

4,99

4,39 1,91

160,78

5,055 5,075

Brief Geld 20,46 20,88 16,22 16,16 4,205 4,185 4,41 4,39 0,46 0,44 2.46 2 40,08 0,09 28,05

5 00 52,80

5,055 5,01 4,99 132,70 132,70 10,02 9,98 10,02 9,98 1,01 0,99 5,01 4,99 57,11 56,89

1,688 1,66

59,84 59,40 58,07 57,88 58,07 57,88

5,01 4,99

8,62 4,41 1,93

61.02

9,58 4,89 1,91

60,78

Brief

20,48

16,22 4,205 4,41

0,46 2,46 40,08 0,09 28,05

8,09 52,80

5 075 5,01 132,70 10,02 10,02 1,01 5,01 57,11

1,68

59,64 58,07 58,07

5,01

8,62 4,41 1,98.

4. Oesffentliche Zustellungen,

1. Untersuchungs⸗ und Gerassachen.

2. Zwangsversteigerungen,

6. Auslosung ufw. von Wertpaploren,

8. Kommanditgeseilschaften auf Aktlon,

7. Aktiengesellschaften, 1 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellfchaften m. v. H., 11. Genossenschaften, 1 12. Offene Handels⸗ und Kommandttgesellschaften,

13. Unfall⸗ und 14. Deutsche N 15. Verschiebene

5

valide sbank und

ngen,

tanntmachungen.

kausweise,

3. Aufgebdote, 8 1

[9854] 3. Aufgebote 23 F. 1 an.

secke G i. 10811] Aufgebotsedikt. Aufgehot des

1 F 7⁄¼44. Auf Antrag des Wil⸗ Nr. 3089, betr. helm Schöneweihs, Werkmeister in Komotau, Johann⸗Strauß⸗Straße eingebracht am 8 eeh 1944, wird der Verlust folgender Ur⸗ Ter Bechaeeenese kunden ö 1 Pelsicherungs⸗ gefordert, spätestens in urkunde der Donau⸗Concordia, Lebens⸗ versicherungs A. G. in Reschenberg, Pol. Nr. 51814, lautend auf Wilhelm Schöneweihs, Komotan, Versicherungs⸗ summe 1200 .ℳ. Diese Urkunde hat ihr Inhaber diesem Gerichte oder dem Umtzgerichte des Ortes, wo sich die Urkunde befindet, vorzulegen oder Ein⸗ wendungen gegen den Antrag zu er⸗

Dr

r.

Schleswig⸗Hol

Zimmer 72,

folgen wird.

Das Amtsgericht.

Aufgebot. 1 med. August Gie⸗ Holstein hat das Hinterlegungsscheines den Vers.⸗Schein Nr. G 176 163 der Provinzial⸗Lebens⸗, Un⸗ fall⸗ u. Haftpflicht⸗Versicherungsanstalt

stein in Kiel be Der Inhaber der Urkunde wird

7. Juni 1945, 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Kiel, anberaumten Aufgebots⸗ 3 b termine seine Rechte anzumelden die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ugkunde er⸗

Kiel, den 17. November 1944. Abt. 23. 1

sicherung in Höhe von Hℳ 5000,— beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Juni 1945, vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird. 5 F 12/44. Oldenburg (Old.), 20. Nov. 1944. Amtsgericht. Abt. 5.

Ansprüche

beantragt. auf⸗ em auf den

Deutsche

Ringstr. 21,

und

14. Deutzche Reichsbank

und Bankausweise Deutsche Rentenbank.

heben, da sonst das Gericht die Ur⸗ kunde nach Ablauf von sechs Monaten von der Kundmachung im Deutschen Reichsanzeiger auf weiteren Antrag für kraftlos erklären wird. Die Frist endet nicht vor Ablauf eines Jahres vom Fälligkeitstage der Forderung aus der Urkunde. Komotaun, den 16. November 1944. Das Amtsgericht. 8

8*

[9857]

geb. Hempel in Rechtsanwalt Dr. das Aufgebot des Nr. M. 26/59 068 der die

über. von

Die Frau 81. Frieda Schuster

autzen, vertreten durch Kalauch, daselbst, hat Versicherungsscheines

Lebensversichexungsanstalt ien Bruder, hold Hempel, abgeschlossene Lebensver⸗

[9916] Monatsausweis Oktober 1944.

Aktiva. Belastung der Land⸗ wirtschaft.. Bestand an Renten⸗

Umlaufende

Verfallene

2 000 000˙000,— sSScheine

Oeffentlichen ldenburg

Grundkapital

Darlehen an das Reich 1 549 990 002,50

gegen die Deutsche Rentenbank⸗ Kreditanstalt aus der Hingabe von 4 % Ab⸗ lösungsschuldverschrei⸗ bungen..

Anspruch gegen

8

233 160 industrie⸗

bank, Berlin, gemäß § 4 Abs. 4 der OHst⸗ hilfeschlußverordnung vom 20. Juni 1936 Kasse, Reichsbankgiro⸗, Postscheck- und Bank⸗ guthaben.. Eigene Wertpapiere.. Sonstige Aktiva..

37 420 480,—

25578

149

Passiva. 2

Renten⸗

baukscheine; Umlaufsfähige Scheine *) 1 521 379 520,—

briefen 4⁰%

6ℳ 1 550 000 000,—

Rein⸗

775,22 13 754 992,90 27 800,—

000 000,—

28 610 483,— 1 549 990 003,— Wüsungsschuld⸗

verschreibungen:

Ausgefertigte Stücke 319 700 640,— + Tilgung 86 540 240,—

Verbindlichk digten

scheinen

K.⸗W.⸗G. Gewinn⸗

schreibungen fälligen, noch nicht vorgelegten

eiten

Unverzinsliches Darlehen d. Deutschen Renten⸗ bank⸗Kreditanstalt.. aus verlosten und gekün⸗

Schuldver⸗

Rücklagen nach 5

sowie Zins⸗ 11 rücklage 1 228 427,44

Sonst. (freie) Rücklagen 4 436 742,53

Sonstige Passiva .. . *) Davon im Bestand der Reichsbank Rent.⸗ℳ 480 136 000,—. Nach Genehmigung der Bilanz durch die Generalversammlun lewinn aus dem Geschäßtsjahr 1943 im etrage von Rℳ 175 148,10 der Ge⸗ winnrücklage zugeführt worden. Berlin, den 28. November 1944.

233 160 400

5 665 169,97 63 039,35

ist der Rein⸗