1944 / 270 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Dec 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 269 vom 2. Dezember 1944. S. 4

seiner Werbung / oder nach der sonstigen Verbreitung seines Zeichengebrauches damit hat rechnen können, ob und daß über⸗ haupt gegen ihn von irgendeiner Seite Einspruch erhoben wer⸗ den kann. Selbstverständlich ist aber der Einwand der Verwir⸗ kung erst recht dann berechtigt, wenn das Verhalten des Ver⸗ letzers und die sonstigen wesentlichen Tatbestände zux Kenntnis des Verletzten gelangt sind, ohne daß Rechtsstellung Schritte unternommen hätte. 6 Anlegung von Rücklagebeträgen in Reichstiteln

Die See für steuerliche Anerkennung der Rücklage

für Bodenverzehr der Aufbaurücklage gemäß 8 9 OStV. die ohne Bestellung von abnutzbaren Betriebsanlagegütern gebildet wird, ist u. a., daß der Steuerpflichtige einen Betrag in Höhe der Rücklage auf ein Sperrkonto einzahlt. 1u“

Nach einem RdF.⸗Erlaß vom 28. 10. 1944 (Reichssteuerbl. 1944 S. 698 Nr. 564) kann der Steuerpflichtige ab Wirtschaftsjahr 19441 (1943/44) an Stelle der Einzahlung auf ein Sperrkonto die

Rücklagebeträge durch Erwerb von Anleihen oder verzinslichen

Schatzanweisungen des Deutschen Reiches aufsparen, die aber in der Verwahrung eines Kreditinstituts verbleiben oder in das Reichsschuldbuch mit einem Beschränkungsvermerk eingetragen werden. Die Verwertung der Titel bedarf der Genehmigung des

zuständigen Finanzamts 8zw. des Oberfinanzpräsidenten.

Wirtschaft des Auslandes

r. Haushaltsplan des spanischen Staates für 1945 Madrid, 1. Dezember. Wie der „Cortes“⸗Anzeiger bekanntgibt, sst der ordentliche Haushaltsplan des spanischen Staates für 1945

mit 10,569 Mrd. Peseten 8eng; und 10,5442 Mrd. Peseten Einnahmen festgesetzt worden. Die Ausgaben sind um 234,6 Mill. Pes. höher als im Vorjahre und erstrecken sich auf fast alle Posten

des Haushaltsplanes, mit Ausnahme des Postens für private Anteile an den Staatseinnahmen, der von 894,2 auf 347,7 Mill. Peseten reduziert wird. Der größte Ausgabenetat ist wieder dem

Heeresministerium zugestanden worden, das im 88 1944 ein⸗ schließlich der außerordentlichen Ausgaben 2,663 Mrd. Peseten verbrauchte und für 1945 ebenfalls einschl. der außerordentlichen

Ausgaben 3,688 Mrd. Peseten erhält. Die übrigen außerordent⸗ lichen Ausgaben sind mit 180 Mill. für das Innenministerium, 408 Mill. für das Marineministerium und mit 395 Mill. Peseten für das Luftfahrtministerium vorveranschlagt worden.

Die argentinischen Staatsfinanzen im Jahre 1943 Madrid, 1. Dezember. Der argentinische Fmanzminister rrell leitete soeben dem Stgatspräsidenten den Rechenschafts⸗ richt für das Finanzjahr 1943 zu. Die allgemeinen Regie⸗

dieser zum Schutze seiner

rungsausgaben ausschließlich Provinzial⸗ und Kommunal⸗ verwaltung betrugen danach in 1943 insgesamt (alles in Mill. Pesos) 1761,3, wovon 401,1 durch neue Inlandsanleihen gedeckt worden sind. Die Ausgaben verteilen sich mit 939,7 auf die Ver⸗ waltung, den Kongreß, die Ministerien, den Nationalen Erzie⸗ hungsrat und das Sozialprogramm, mit 309,6 auf den Zinsen⸗ dienst für die öffentliche Schuld, mit 207,4 auf öffentliche Arbeiten, 160,2 auf die Erfüllung finanztechnischer Sondergesetze, 54,8 auf Militärpersonen und 49,9 auf Regierungsanteile zu verschiedenen Pensionskassen, z. B. Eisenbahnen, Journalisten, Mütterhilfe. Weiter beanspruchte der Regierungsbeitrag für die Generaldirek⸗ tion für die militärische Produktion 22,5, für Versicherungen 10 und sonstige staatliche Institutionen 7,2. Die Bruttoeinnahmen aller Gebiete stellten sich im Berichtsjahr auf 1294,8 gegen 1238,3 im Voranschlag und 1214,6 im Vorjahr. Vom Gesamtbetrag ent⸗ fallen 1943 auf allgemeine Steuern 1178⸗ Unter Berücksichtigung sonstiger, im einzelnen aufgeführter Erträge und Aufwendungen ergibt der Rechenschaftsbericht ein Haushaltsdefizit von 335,7. Die Summe der Staatsschuld betrug Ultimo 1943 unter Zu⸗ sammenfassung aller Gruppen 7128,1, wovon 5573,3 auf Staats⸗ anleihen und 1550,8 auf Schatzscheine entfielen gegenüber 5113,1 bzw. 1216,5 im Vorjahr. Die F gegenüber der Staatsbank betrug unter Einschluß der Darlehen für die Ernte⸗ aufkäufe in Weizen und Leinsaat usw. von 869,7 Ende 1943 ins⸗ gesamt 943,8 gegen 994,4 im Vorjahr. Der Rechenschaftsbericht unterstreicht, daß die Regierung den größten Teil der Ernten 1942/43 und 1943/44 in Weizen und Leinsaat erworben hat, daß jedoch die Verkäufe ungleich stärker zunahmen, so daß bei Weizen und Leinsaat die Bestände nahezu liquidiert wurden und nur ge⸗ ringe Mengen Mais vorerst nicht absetzbar blieben. Dabei weist der Bericht darauf hin, daß die Verkäufe aus alten Weizenbestän⸗ den mit erheblichen Verlusten verbunden waren, die im wesent⸗ lichen auf den Preisrückgang, den Verkauf für Futter⸗ und Brenn⸗ zwecke sowie hohe Einlagerungskosten zurückzuführen sind. Auch die Verkäufe aus den Leinsaaternten 1939 bis 1941 waren ver⸗ lustreich infolge des geringen Preises für Zwecke der Brenn⸗ stoffverwertung. Dagegen konnte Leinsaat der Ernte 1941/42 und 1942/⁄43 trotz hoher Lager⸗ und Qelfabrikationskosten mit beträcht⸗ lichen Gewinnen weitergegeben werden. Die Verluste, verstärkt durch relativ große Lagerschäden, bei den Maisverkäufen der Ernte 1942 sind teilweise durch Gewinnoperationen bei der letzten Ernte bei Weizen und Leinsaat sowie Sonnenblumenkernen aus⸗ geglichen worden, so daß sich das Gesamtdefizit aus den Ernte⸗ aufkäufen seit Beginn dieer Aktion bis zum 31. Dezember 1943 nur um 7,6 auf 543,1 erhöhte.

Javanisches Wirtschaftsprogramm

Tokio, 1. Dezember. Das Wirtschaftsamt der Javaner 5 ur Aktivierung der einheimischen Wirtschaftskraft ein Zehn⸗Punkte⸗ Programm aufgestellt, das darauf abzielt, durch finanzielle Unter⸗

sfentlicher Anzeiger

.90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50,

stützung javanischer Techniker und technischer Einrichtungen das javanische Volk zunehmend in die Produktion, auch an seadas Stellen, einzugliedern. Besonders gefördert werden soll die Er⸗ richtung kleiner Gummifabriken und geeigneter Lagerräume. Auch ein Irchzügtges Schulungswerk soll den laufenden Nachwuchs für die aufzubauende Industrie sicherstellen.

pan

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 1. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B. Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New NYork 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G. 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B. 1

Budapest, 1. Dezember. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest —,—, Helsinki —,—, London —,— Mailand 13,62, New York —,—, Paris —,—, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia —,—, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 1. Dezember. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 ½ Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Lissabon —,—, Rio de IJaneiro 82,84 ⁄10.

Zürich, 1. Dezember. (D. N. B.) I11.40 Uhr.] Paris 7,75 London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B., Madrid 39,75, Holland 229 ⅜, Berlin 172,50 Lissabon 17,02, Stockholm 102,62 ½, Oslo 98,62 ½¼, Kopenhagen

agreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Sagre⸗ burg 15,00, Buenos Aires 97,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 1. Dezember. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 1. Dezember. 16,95 B., Berlin 167,50 nom.

(D. N. B.) London 16,85 G., G., 168,50 B., Paris —,— G., , —,— B., Schweiz. Plätze 97,00 nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., —,— B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G.,

—,— B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türker

—,— B., Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.

London, 1. Dezember. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

1. Untersuchungs⸗ und Strassachon, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,

4. nel Zufte

6. Auslosung usw. von Wertpapteren,

8. Sommanditgesellschaften auf Aktian, 11. Genossenschaften,

V 7. Artlengesellschaften. 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H., 1 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

gen, 14. Deutsche N ‚bank und Kausweise.

Unfall⸗ und 15. Verschiebdene Bekanntmachungen.

ch

1*

nn wiss

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 oeℳ. zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei ge Anzeigenstelle monatlich 1,90 ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W68, Wilhelmstr. 30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 Mw. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

tsanzeige

Anzeigenpreis

Zelle 1,10 ℛ£ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛ..ℳ. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin 8W68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckanfträ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen mussen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗

find auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif ein⸗

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tragten für Papierverarbeitung beim Reichsminister für

22. November 1944.

3. Aufgebote

9899] Erbenaufgebot. Am 23. September 1943 ist ledig die am 27. Juni 1860 in Hamburg ge⸗ borene Christine Sophie Henriette arbeck gestorben. Als Erben kommen Nachkommen ihrer Großeltern Detlev Harbeck (Hardebeck) und Anna geb. VBögen aus Meezen (Holstein) und Hans Friedrich Teckenburg und Anna ’- beth geb. Muuß aus Sarkwitz bei Lübeck in Frage. Erbberechtigte werden ufgefordert, sich bis zum 31. Januar 1945 zu 74 VI 7746/43 zu melden, widrigenfalls festgestellt werden wird, kein anderer Erbe als der Fiskus Hansestadt Hamburg) vorhanden ist. Hamburg, 17. November 1944. Amtsgericht Hamburg.

Aufgebot.

[9926] 112 F 186/44. Der Rechtsanwalt Dr. Rau in Leipzig N 22, Ehrensteinstr. 42, als Verwalter des Nachlasses des am 16. Dezember 1943 in Krakau verstor⸗ benen, zuletzt in Leipzig N 22, Krosigk⸗ straße 22, wohnhaft gewesenen tech⸗ nischen Inspektors der Ostbahn Heinz Reuthe, hat das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nach⸗

laßgläubiger werden daher aufgefordert,

ihre Forderungen gegen den Nachlaß des Verstorbenen spätestens in dem auf

Freitag, den 26. Januar 1945, vormit⸗ tags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten

Amtsgericht, Leipzig C1, Beethoven⸗

straße 2 III, Zimmer 302, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gerichte anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Ur⸗ schrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht mel⸗ den, können unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnach⸗ teil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeiten haftet. Amtsgericht Leipzig, Abt. 112, den 24. November 1944.

[9927] Aufgebot.

112 F 180/44. Der Rechtsanwalt Dr. Roeger in Leipzig S 3, Kaiser⸗ Wilhelm⸗Straße 43, als Testaments⸗ vollstrecker des am 23. Juli 1944 in

wesenen Kaufmanns Carl Hermann August Thieme, allein. Inhaber der Firma Carl 5. Thieme in Leiphig C1, Hainstraße 16, hat das Aufgebotsver⸗ fahren zum Zwecke der Ausschließung von 82a. äubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufge⸗ fordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des Verstorbenen spätestens in dem auf Freitag, den 26. Januar 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Amtsgericht, Leipzig C 1, Beethovenstr. 2 III, Zimmer 302, an⸗ beraumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten. Urkundliche Beweisstüge sind in Uxschrift oder in Abschrift beizu⸗ fügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Hefriedi⸗ gung verlangen, als sich nach Befriedi⸗ gung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ iger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der „Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe

Hochweitzschen verstorbenen, in Leipzi 8 9 Elisenstvaße 109, wohnhaft 2.

ihnen nach der Teilung des Nachlasses

kraftlos erklärt worden. Nacherbin auf

nur für den seinem Erbteil entsprechen⸗ den Teil der Verbindlichkeiten haftet. Amtsgericht Leipzig, Abt. 112, den 24. November 1944.

Durch Ausschlußurteil vom 16. No⸗ vember 1944 ist der Hypothekenbrief über die von der verwitweten Molkerei⸗ inspektor Marie Hanke geborenen Schnier, früher in Kanth, Kreis Bres⸗ lau, jetzt in Obernigk, Kreis Trebnitz in Schlesien, als befreite Vorerbin im Grundbuch von Stadt Kanth Bd. IX. Blatt Nr. 338 in Abteilung III unter Nr. 15 eingetragene verzinsliche Auf⸗ wertungshypothek von 2992,39 6ℳ für

den Ueberrest ist Frau Liesa Günther geborene Hanke in Rotenburg (Han⸗ nover). 2 F. 2/44.

Kanth, den 16. November 1944. [9904] Amtsgericht.

Durch Ausschlußurteil vom 14. No⸗ vember 1944 ist das Sparkassenbuch der Kreissparkasse Lüneburg r. 9449, lautend auf den Namen Ho bestder Fr. Röhr in Artlenburg, für kraftlos erklärt worden.

Lüneburg, den 18. November 1944. [10000] Amtsgericht.

——,„f

7. Aktiengesellschaften [10008 Dürener Metallwerke Aktiengesellschaft. Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag,

Zentralhandelsregister

dem 22. Dezember 1944, 12 Uhr, zu

VBerlin SW 11, Askanischer Platz 3,

Akkumulatoren⸗Haus, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung ein.

Zux Teilnahme an der Hauptver⸗

Seerx. sind diejenigen Aktionäre be⸗ Fe; ie ihre Aktien oder die über die Aktien lautenden Hinterlegungs⸗ scheine bei einer Wertpapiersammel⸗ bank, bei einem deutschen Notar oder einer der nachbenannten Hinterlegungs⸗ stellen hinterlegen und bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung dort belassen:

In Berlin: Deutsche Bank, Dresdner Bank Aktiengesellschaft, Sponholz & Co. Bank⸗Kommandit⸗

gesellschaft, Commerzbank Alktkengesellschaft.

Die Hinterlegung hat so zeitig zu er⸗

folgen, daß 2. dem e9. der

Hinterlegung und dem Tage der Haupt⸗ versammlung drei Tage frei bleiben. Im Falle der Hinterlegung von Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinter⸗ legung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens einen Tag nach Ab⸗ lauf der Hinterlegungsfrist bei der Ge⸗ Pnn einzureichen; ebenso ist im

alle der Hinterlegung bei einer Wert⸗ papiersammelbank der von dieser aus⸗ gestellte Hinterlegungsschein spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinter⸗ legungsfrist bei der Gesellschaft einzu⸗ reichen.

Berlin, den 90. November 1944.

Der Vorstand.

1. Hanbelsregifter, 2. Güterrechtsregister,

a. Vereinsregister, 4. Genossenschaftsregister,

5. Musterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,

8.

1. Handelsregister

Füur die Angaben in () wird eine Gewähr für die Richtigkeit feitens der Registergerichte nicht übernommen.

Breslau. [9968] Amtsgericht Breslau, 11. Nov. 1944. Abt. 62. Veränderung:

B 3197 Gottesberger Pilsner Bier⸗ vertrieb Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Breslau. Durch Gesellschafter⸗ beschluß vom 20. September 1943 ist die Umwandlung der Gesellschaft auf Grund des Gesetzes vom 5. Juli 1934 durch Uebertragung des Vermögens unter Ausschluß der Liquidation auf die alleinige Gesellschafterin, die E. Gun⸗ dermann Gesellschaft mit beschränkter Haftung in München, erfolgt.

4. Genossenschafts⸗

Osterburg. Amtsgericht Osterburg 8. Speiogeeicht Seehausen (Altm.). Die im Genossenschaftsregister unter Nr. 56 eingetragene Schlachtviehverwer⸗

NMNr. 48 eingetragene Viehverwertungs⸗

gegend, e. G. m. b. H. in Seehausen i. A., ist durch Verschmelzung mit der Vieh⸗ verwertungsgenossenschaft für den Kreis Osterburg e. G. m. b. H. in Osterburg (Gen.⸗Reg. Nr. 34) gemäß den General⸗ vpersammlungsbeschlüssen vom 12. 2. 1943 bzw. 28. 4. 1943 und dem Verschmel⸗ zungsvertrage vom 1. 3. 1944 aufgelöst. Die Fn gle hs und Verschmelzung ist bei beiden Genossenschaften im Genossen⸗ schaftsregister eingetragen am 20. No⸗ vember 1944. Gläubigern der Schlacht⸗ viehverwertungsgenossenschaft Seehausen u. Umgegend, die sich binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Viehverwertungsgenossenschaft für den Kreis Osterburg melden, ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. 8

7 F

Osterburg. [9839] Amtsgericht Osterburg.

Die im Genossenschaftsregister unter

genossenschaft für die Wische e. G. m. b. H. in Meseberg ist durch Ver⸗ schmelzung mit der Viehverwertungs⸗ genossenschaft für den Kreis Osterburg

lungsbeschlüssen vom 11. 2. 1943 bzw. 26. 7. 1943 und dem Verschmelzungs⸗ vertrag vom 1. 3. 1944 aufgelöst. Die Auflösung und Verschmelzung ist bei beiden Genossenschaften im Genssten⸗ schaftsregister eingetragen am 20. No⸗ ember 1944. Gläubigern der Viehver⸗ wertungsgenossenschaft für die Wische, die sich binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Viehverwer⸗ tungsgenossenschaft für den Kreis Oster⸗ burg melden, ist Sicherheit zu leisten, 81798 sie nicht Befriedigung verlangen önnen. .

Schwerin, Mecklb. [9840] Amtsgericht Schwerin (Meckl.). Genossenschaftsregistereintragung

vom 20. November 1944

Betr.: Dalberger Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassenverein eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Dalberg.

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 3. Oktober 1944 in Blatt 162 ist der § 1 des Statuts dahin daß die Firma jetzt lautet: Raiffeisen Kasse Dalberg eingetragene Genossen⸗

e. G. m. b. H. in Osterburg (Gen⸗Reg. Nr. 34) gemäß den Generalversamm⸗

schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Dalberg.

seändert,

7. Konturse und Vergleichssachen

Breslau. [9989] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 8. Oktober 1943 zu Breslau verstorbenen Verwaltungs⸗ aügesesntin bris Quintern, wohnhaft gewesen in Breslau, Klosterstraße 14, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. (42 N 4/44.) G

Breslau, den 21. November 1944.

Amtsgericht.

Dresden. 1 Das Konkursverfahren über den Nachlaß des in Dresden⸗A., Winkel⸗ mannstr. 33, wohnh. gew. Kaufmanns Hermann Richard Kühn, ehem. all. nh. der Firma Kühn & Müller in Dresden, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Dresden, den 23. November 1944. Das Amtsgericht. Abt. I.

Dresden. [9991]

Das Konkursverfahren über den Nachlaß des in Dresden, Bad Weißer Hirsch, Rißweg 41, wohnhaft gewese⸗

8

nen techn. Reichsangestellten Richard Max Otto wird nach Abhaltung Kdes Schlußtermins hierdurch aufgehoben. dresden, den 23. November 1944. Amtsgericht. Ubt. .

Hamburg. [9992]

Das Kontursverfahren über das Nachlaßvermögen des am 20. August 1943 in Hamburg⸗Rahlstedt verstorbe⸗ nen Kaufmanns Frig Anton Heinrich Busse wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufge⸗ hoben.

Hamburg, den 27. November 1944.

Das Amtsgericht. Abteilung 65.

Quedlinburg. [9993]

Das Konkursverfahren üher den Nachlaß des Hoteldieners Walter Schu⸗ mann in Thale/ Harz wird nach Abhal⸗ tung des Schlußtermins hiermit auf⸗ gehoben. Quedlinburg, den 27. No⸗ vember 1944. Amtsgericht.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt. lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen. Teil⸗ Rudolf Lantzsch in Berlin 8W es Druch der Preußischen Verlags⸗- und Druckeret

GmbH. Berlin

Preis dieser. Nummer: 10

von Fernsprechanlagen erteilt werden:

Nr. 270 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 12 42 45

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

ung des Generalbevollmächtigten für technise richtenmittel über ein Verbot der Einrichtung, Erweite⸗ rung, Auswechselung und Verlegung von Fernsprech⸗ nebenstellenanlagen und Privatfernmeldeanlagen. Vom 23. November 1944. Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Berlin über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Prag über den Widerruf einer Einziehungsverfügung. Anordnung N/44 des Hauptrings Steine und Erden beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über eine Beschränkung der Herstellung künstlicher Mühlsteine. Anweisugg 1/⁄44 des Leiters des Produktionsausschusses Buchbinderische Verarbeitung des Produktionsbeauf⸗

Rüstung und Kriegsproduktion (Vereinfachte Herstellung von Lernmitteln und Geschäftsbüchern, Durchschreibe⸗ büchern, Notizbüchern, Formular⸗ und Notizblöcken und Wandkarten sowie, Lebensmittelkartentaschen). Vom

Amtliches Deutsches Reich

8 Anordnung 8n

des Generalbevollmächtigten für technische Nachrichtenmittel über ein Verbot der Einrichtung, Erweiterung, Auswechse⸗ lung und Verlegung von Fernsprechnebenstellenanlagen und

Privatfernmeldeanlagen 111“

Vom 23. November 1944

Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vier⸗ jahresplanes vom 18. Oktober 1936 (RGBl. I S. 887) und des mir mit dem 27. April 1939 von dem Beauftragten für den Vierjahresplan erteilten Auftrages erlasse ich im Ein⸗ vernehmen mit dem Herrn Reichspostminister folgende An⸗ ordnung: .

1. Die Einrichtung, Erweiterung, Auswechselung und Ver⸗ legung von Fernsprechnebenstellenanlagen und Privatfern⸗ meldeanlagen ist verboten. 1

Fernsprechnebenstellenanlagen sind alle Nebenstellenanlagen nach der Fernsprechordnung vom 24. November 1939 (post⸗ eigene und teilnehmereigene Nebenstellenanlagen, private Miet⸗ und private Kaufanlagen). Zu den Privatfernmelde⸗ anlagen rechnen auch die Fernsprechanlagen für Luftschutz⸗ und Kommandozwecke und die Heimsprechanlagen.

Die Wiederverwendung abgebauter Anlagen und der Ein⸗ bau einzelner vorhandener Sprechapparate unterliegen eben⸗ falls dem Verbot. 1

2. Ausgenommen von diesem Verbot sind: 1

a) Anlagen der Wehrmachtteile und Anlagen im Bereich des Reichsführers⸗“5, soweit es sich um feldmäßige Fernsprechgeräte und ⸗einrichtungen handelt, Anlagen der Deutschen Reichsbahn, soweit es sich nicht

Hum posteigene und private Mietanlagen handelt, Grubenfernsprechanlagen (unter Tage , soweit sie von den zuständigen Bergpolizeien und Sicherheitsbehörden gefordert werden,

d) Anlagen für Hochfrequenz⸗Telephonie im Bereich der Wirtschaftsgruppe Fsetes ctsserrga

3. Von dem Verboteunter 1. lende kriegswichtige Anlagen Ausnahmegenehmigungen zur Einrichtung, Erweiterung, Auswechselung und Verlegung

a) für Anlagen der Wehrmachtteile und für Anlagen im Bereich des Reichsführers⸗, 1

b) für Anlagen aus Anlaß der Verlagerung von Be⸗ hörden, Dienststellen und Betrieben, wenn die dafür zuständige oberste Stelle einen Verlegungsbescheid aus⸗ estellt hat, 4

c) fün Urkaaen aus Anlaß von Neu⸗ und Umbauten, wenn die höchste Baudringlichkeit gegeben ist oder wenn ein Mindestbauprogramm oder Sonderbauprogramm

vorliegt,

d) für Anlagen aus Anlaß von Fliegerschäden, deren Be⸗

seitigung durch die dafür zuständigen Stellen ange⸗

ordnet ist. 1 8b

4. Die Ausnahmegenehmigung wird erteilt: a) für Anlagen her Wehrmachtteile durch die zuständigen Oberkommandos; für Anlagen im Bereich des Reichs⸗ führers⸗-;, durch Reichsführer⸗ℳ/Chef Fernmelde⸗

wesen, b Anlagen durch das Reichspostzentral⸗

b) für alle übrigen G sar. Kee rasssehe für Nebenstellenanlagen (RPZ/Z N,,

Berlin⸗Tempelhof, Ringbahnstr. 126 134.

5. Anträge für Ausnahmegenehmigungen sind 88 einem bei der zuständigen Fernsprechangeldestelle der Deutschen Reichspost erhältlichen Formblatt stellen. Für die üer 4 b fallenden Anträge müssen Nachweise gemäß 34 beigefüg werden. ““ .

6. Durchführungsbestimmungen für diese Anordnung wer⸗

geb. 3. 11. 1897

önnen für nicht unter 2. fal⸗

Berlin, Montag, den 4. Dezember, abends

nische Nachrichtenmittel im Einvernehmen mit der Deutschen Reichspost erlassen werden.

7. Mit dieser Anordnung wird die Verfügung des General⸗ bevollmächtigten für technische Nachrichtenmittel 47 t 1471 GBN I f Nr. 3265/42 vom 20. Mai 1942 außer Kraft gesetzt. 8. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach der Verordnung des Führererlasses zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1944 (RGBl. I S. 165) bestraft.

9. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.

Berlin, den 23. November 1944. 1 Der Beauftragte für den Vierjahresplan. Der Generalbevollmächtigte für technische Nachrichtenmittel. 7 Praun, General der Nachrichtentruppe

Verfügung Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. 1 Seite 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. I Seite 479 —, dem Runderlaß des Reichs⸗ ministers des Innern vom 14. Juli 1942 1 903/42 5400 NBliV. vom 22. Juli 1942 Seite 1481 über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunisti⸗ schen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. I Seite 303 wird das inländische Vermögen des Salomon Israel Langermann, 15. 3. 1889 in Chodorow geb., zul. Berlin NW 87, Solinger Str. 8, wohnh. gew., zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. 1X“ Berlin, den 25. November 1944. 8 Geheime Staatspolizei. Staatspoli Berlin.

8 Bekanntmachung Die Einziehun

des Vermögens des Stanislav Subert, gew. Jermer, Prager Vorstadt 439, wird widerrufen. 1 Prag, den 27. November 1944. 6 Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag. 8 8 Anordnung V44 des Hauptrings Steine und Erden beim Reichsminister Rüstung und Kriegsproduktion über eine Beschränkung Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ indung mit dem Erlaß des Reichsministers für Rüstung und aufgaben im Vierjahresplan über die Aufgabenverteilung in Jer Kriegswirtschaft vom 29. Oktober 1943 wird angeordnet: mit folgenden Abmessungen hergestellt werden: 8 Mah’bahn⸗ stärke o.

ermer, Prot⸗Angeh., Beamter, zul. wohnh. 29 r Herstellung künstlicher Mühlsteine Kriegsproduktion und Generalbevollmächtigten für Rüstungs⸗ (1) Künstliche Mühlsteine dürfen bis auf weiteres nur noch Plattenstärke

Bodenstein⸗

höhe

Läuferstein⸗

Steindurchmesser höhe

224 mm 250 mm 280 mm

315 mm 355 mm 400 mm

mm mm mm

dürfen nicht mehr geflächt und die Luftfurchen beim

100 125 150

bis 1050 mm 1100 1250 mm. 1300 1800 mm

(2) Künstliche Mühlsteine eschärft werden. Betriebe, welche Formen der Steine anbringen, dürfen mit solchen Luftfurchen versehen. 8

(3) Künstliche Mühlsteine und deren Eisenreifen dürfen nicht mehr mit Anstrich versehen werden. (4) Das Verpacken künstlicher Mühlsteine wird verboten.

1 § 2 Die am Tage des Inkrafttretens dieser Anordnung in Arbeit I“ Erzeugnisse dürfen noch bis zum 15. De⸗ zember 1944 aufgearbeitet werden. (1) In besonders be ründeten Einzelfällen können Aus⸗ nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. (2) Zuständig für die Erteilung von Ausnahmen ist der Sonderring Mineralische Rohstoffe in Köthen / Anhalt. (3) Die Ausnahmegenehmigung kann unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden. sss. uem 6

8 8 LEö81I I1“

. § 4 11] A 2

Ver gegen die im §1 genannten Vorschriften verstößt, ohne dazu vom Sonderring Mineralische Rohstoffe eine Ausnahme⸗ genehmigung erhalten zu haben, oder den mit der Genehmi⸗

Mühlsteine weiterhin

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

Postscheckkonto: Verlin 418 21

1944

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handelt, wird nach den Vorschriften der Verordnung über den

Warenverkehr bestraft. 18 Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung

in Kraft. Sie gilt auch in den besetzten Ostgebieten und

mit Zustimmung des Chefs der Zivilverwaltung in

den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. 1

Berlin, den 25. November 1944.

Sauptring Steine und Erd

1 Anweisung 1/44

des Leiters des Produktionsausschusses Buchbinderische Ver⸗

arbeitung des Produktionsbeauftragten für Papierverarbei⸗

tung beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion

(Vereinfachte Herstellung von Lernmitteln und Geschäfts⸗

büchern, Durchschreibebüchern, Notizbüchern, Formular⸗ und

Notizblöcken und Wandkarten sowie Lebensmittelkartentaschen)

Vom 22. November 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 886) in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des Führers über vie Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. 1 S. 529 531) wird mit Zustimmung des Produktionsbeauftragten für Papierverarbeitung beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion folgende Anweisung erlassen:

§ 1 Lernmittel

In Ergänzung der Anordnung 1/44 des Produktionsbeauf⸗ tragten für Papierverarbeitung beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion (Herstellungsvorschriften für Lernmittel) vom 9. Mai 1944 (Dtsch. Reichsanzeiger Nr. 119 vom 27. Mai 1944) wird folgendes bestimmt:

I. Drahtheftung. Bei allen mit Drahtheftung gehefteten Schulheften und einlagigen Diarien ist nur noch die Ver⸗ wendung einer Klammer zulässig.

II. Fadenheftung. Die Knotenfadenheftmaschine ist bei Rückstichheftung auf die kürzeste Stichlänge einzustellen und es sind nur 2 statt 3 Heftkörper zu verwenden.

III. Vorsatz der Diarien. Diarien sind ohne Vorsatz und ohne Schirtingfalz herzustellen. Es erfolgt ein Anpappen des Inhalts. 1 8

§ 2 Geschäftsbücher, Durchschreibebücher, Notizbücher, Formular⸗ und Notizblöcke

In Abweichung bzw. Ergänzung der Anordnung 3/44 des Produktionsbeauftragten für Papierverarbeitung beim Reichs⸗ minister für Rüstung und Kriegsproduktion (Herstellungsvor⸗ schriften für Geschäftsbücher, Durchschreibebücher, Formular⸗ bücher und ⸗blöcke) vom 9. Mai 1944 (Dtsch. Reichsanzeiger Nr. 119 vom 27. Mai 1944) wird folgendes bestimmt:

I. Geschäftsbücher. 8 8

1. Sorten. 8 G. 8

a) Das Geschäftsbuch Din A 6, Pappband mit Tasche

ünd Oese Querlineatur 240 Blatt 1 1 Gruppe A 1. 1e der Prod.⸗Anordnung 3144) wird ersetzt durch ein SGSGSeesschaftsbuch Din A/6, gebunden in Halbmatt⸗ gewebe mit Tasche und Oese Querlineatur 192 Blatt. Vei Geschäftsbüchern, Quart 1, 1 Gruppe A 1, 2 zin nr ber Prod.⸗Anordn. 3/44) wird hinzugefügt: blbei a) in Karton geheftet,

E“ Querlineatur mit durchgehendem Register, 40 Blatt.

bei b) steif broschiert 8 Querlineatur mit durchgehendem Register, 96 Blatt.

b) Es ist unzulässig, die Herstellung von an sich zuge⸗ laassenen Geschaftsbüchersorten aufzunehmen, wenn die AAnfertigung nicht bereits am 1. Junk 1944 erfolgte. oe) Im übrigen gelten die Bestimmungen der Anord⸗ nung 3/44 des Produktionsbeauftragten für Papier⸗ verarbeitung vom 9. Mai 1944. 1

2. Heftung. 2) Geschäftsbücher im Format Din A 6, steif broschiert und gebunden, sind auf 1 Band mit 1 Klammer je Lage lu heften (erste und letzte Lage doppelt geheftet). Bei 192 und 240 Blatt starken Geschäftsbüchern ist eein Ueberkleben des Rückens oder Hülsen zur Er⸗„ rteichung der Haltbarkeit des Rückens zugelassen. b) Geschäftsbücher im Format Quart, Schmalfolio, Folio und bis 42 em Höhe, steif broschiert und gebunden, 6 bis 144 Blatt, sind auf. 2 Vändern mit je 1 Klammer 8 zu heften, so daß jede Lage nur durch 2 Klammern gehalten wird (erste und letzte Lage doppelt geheftet). Bei Geschäftsbüchern ab 144 Blatt ü8 ein Ueber⸗ kleben des Rückens oder Hülsen zur Erreichung der

den von der Dienststelle des Generalbevollmächtigten für tech⸗

1“ 8* 8

gung verbundenen Bedingungen oder Auflagen 2) zuwider⸗

Haltbarkeit des Rückens zugelassen.