Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 270 vom 4. Dezember 1944. S. 4
11“ u“
5
111“ 1 8
1““ E1“
1. Handelsregifter,
2. Güterrechtsregister,
3. Bereins
ister, 4. Genossenschaftsregister,
5. Musterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,
7. Ron 8. Verschiebenes.
1. Handelsregifter
Fuüͤr die Angaben in ()y wird erne Gewähr r die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.
Danzig. [10010] Amtsgericht, Abt. 10, Danzig. Veränderungen:
Am 8. November 1944.
* 6472 „Hans Tolksdorf Kommandit⸗ gesellschaft“, Danzig (Röpergasse 7—8). Ein Kommanditist ist aus der Gesell⸗ schaft ausgetreten und eine Komman⸗ ditistin neu eingetreten. Zur Vertre⸗ tung der Gesellschaft ist der Gesell⸗ schafter Herbert Tolksdorf in Gemein⸗ schaft mit der Prokuristin Clara Baller⸗
estaedt ermächtigt. Am 14. November 1944.
A 5020 jetzt 6936 „Möbelfabrik Hei⸗ mat Inh. Emil Andree“, jetzt: „Möbel⸗ haus Heimat, Inh. Emil Andree“, Danzig (Altstädt. Graben 4— 6). Die Gesellschafterin verwitwete Frau Jo⸗ hanna Andree geb. Zerfowski ist nur allein zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt.
8 Am 22. November 1944.
A 6125 jetzt 6937 „Danziger Süß⸗ mosterei „Flüssiges Obst“ A. Richter & Co.“, Danzig (Grabengasse 6). Zur Vertretung der offenen Handelsgesell⸗ schaft ist nur die Gesellschafterin Frau Alma Richter geb. Billhardt ermächtigt.
Eberswalde. [10011] Amtsgericht Eberswalde, 22. Nov. 1944. 6. H.⸗R. A 835: In die Firma Hans Frentzen Kommanditgesellschaft, Ebers⸗ walde, ist Frau Erni Frentzen geb. Vor⸗ pahl in Eberswalde als weitere per⸗ sönlich haftende Gesellschafterin einge⸗ treten. Naumburg, Saale. Bekanntmachung. Veränderung: H.⸗R. A 992 Naumburger Kohlen⸗ kontor Otto Böttger. “ Die persönliche Haftung des Kauf⸗ mannes Richard Callmeier in Naum⸗ burg, Saale, bei Uebernahme des Ge⸗ schäfts für die auf dem Grundbesitz der Otto Böttgerschen Erben im Grund⸗ buch von Naumburg, Saale, Band 3 Blatt Nr. 52 in Abteilung III unter Nr. 10, 13, 14, 14 a und 17 eingetrage⸗ nen Hypotheken ist ausgeschlossen. Naumburg, Saale, 28. November 1944. Das Amtsgericht.
10012]
2 8
4. Genossenschafts⸗ regifter
Altburgund. Bekanntmachung.
Gn.⸗R. 4. Durch Beschluß der Ge⸗ neralversammlung vom 11. April 1944 wurde die Bezeichnung der Genossen⸗ schaft Spar⸗ und Darlehnskasse Berg⸗ neukirchen in „Raiffeisenkasse Bergneu⸗ kirchen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Bergneu⸗ kirchen“ geändert. 1
Altburgund, den 1. November 1944.
Das Amtsgericht.
— — 8
Angermünde. 110018]
Bei der im hiesigen Genossenschafts⸗ register unter Nr. 44 eingetragenen Gramzower Genossenschaftsbank ist durch Generalversammlungsbeschluß vom 2. Juni 1944 die Firma in „Raiff⸗ eisenbank Gramzow, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Gramzow, U. M.“ geändert worden.
Angermünde, den 285. Oktober 1944.
Das Am’Vericht.
Berlin. 11“ 8 [9919] In unser Genossenschaftsregister ist eute bei. Nr. 1552 Spar⸗ und Dar⸗ ehnsbank, e. G. m. b. H. eingetragen worden: Die Firma ist geändert in Raiffeisenbank Großbeeren eingetragene
Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗
pflicht. Die Satzung ist geändert durch
Beschluß der Generalversammlung vom
20. Oktober 1944 hinsichtlich des § 1 (Firma). Amtsgericht Berlin, Abtei⸗ lung 571, den 24. November 1944.
Bersenbrück. [9976] Amtsgericht Bersenbrück, 8. 11. 1944. Belkanntmachung.
In das Genossenschaftsregister betr. die Landw. Bezugs⸗ u. Absatzgenossen⸗ schaft e. G. m. u. H. in Merzen ist heute folgendes eingetragen:
Die bisherigen Vorstandsmitglieder Bauer Heinrich Aus dem Moore“ in Mersen und Bauer Otto Gerdemann in Döllinghausen sind Liquidatoren. Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 8. 9. bzw. 24. 9. 1944 aufgelöst.
Calbe, Saale. [9977]
In das Genossenschaftsregister Nr. 32 ist heute bei der „Schafhaltungs⸗ genossenschaft Sachsendorf (Kreis Calbe), eingetragene Genossenschaft mit beschränkter, Haftpflicht, Sachsendorf“ folgendes eingetragen:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 28. Februar 1940 ist§ 43 des
1 mit unbeschränkter Haftung, mit
Ober
Statuts (Höhe des Geschäftsanteils) ge⸗ ändert.
Der Geschäftsanteil ist von 40,— auf 10,— Rℳ herabgesetzt.
Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Ge⸗ nossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Calbe (Saale), 14. November 1944.
Amtsgericht.
Crossen, Oder. Genossenschaftsregister.
Nr. 7. Durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 29. Oktober 1944 ist die Firma der Baudacher Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Raiff⸗ eisenkasse Baudach⸗Mark, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, geändert.
Crossen (Oder), 28. November 1944.
Amtsgericht. Danzig. 19979] Amtsgericht, Abt. 10, Danzig.
Veränderungen: 8 Am 3. November 1944.
10 Gn.⸗R. 281 „Viehzentrale Danzig⸗ Feyrenben eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht“, Danzig. Das Statut ist geändert durch Beschluß vom 6. September 1944.
Am 16. November 1944: 10 Gn.⸗R. 32 „Mühlenbäckerei Dan⸗ lag. Eingetragene Genossenschaft mit be chränkter Haftpflicht“, Danzig. Durch Beschluß der Generalversammlung, vom 20. April 1944 ist die Satzung geän⸗ dert und neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist jetzt: Brotfabrik. Herstellung von Brot bzw. anderen Backwaren in einheitlichem, fabrik⸗ mäßigem Betriebe und Verkauf dieser hergestellten Waren.
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18 19880. Amtsgericht Eger. Veränderungen: Gn.⸗R. VIII 55, 14. November 1944, Spar⸗ u. Darlehenskassenverein für Obersekerschan, registrierte Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftung in Obersekerschan. Durch Beschluß der Vollversammlung vom 3. September 1944 wurden die Satzungen im § 1 geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeifenkasse in Obersekerschan, reg. Genossenschaft mit unbeschränkter Zaß⸗ tung. Auf Grund des gleichen Voll⸗ versammlungsbeschlusses und des Ver⸗ schmelzungsvertrages vom 11. 12. 1943 ist die Genossenschaft „Kampelièka“ Spar⸗ u. Vorschußverein in Blattnitz, Kreis Mies, eingetragene Genossen⸗
Eger.
der Genossenschaft: Raiffeisenkasse in Obersekerschan, r. G. 8 sentaf schmolzen. 1 Gn.⸗R. VIII 319, 14. November 1944, „Kampeliska“ Spar⸗ u. Vorschußverein in Blattnitz, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Hastung, Sitz Blattnitz, Kreis Mies. Die Genossen⸗ schaft ist durch Verschmelzung mit dem Spar⸗ und Be ieheraeasenventhe für Heerseres alen. jetzt Raiffeisenkasse in ekerschan, reg. Genossenschaft mit
unbeschränkter Haftung, eingetragen im 1“ unter Gn.⸗R. VIII 55, aufgelöst.
Gn.⸗R. IV 100, 6. November 1944, Volksbank Radiumbad⸗St. Joachims⸗ thal eingetragene Henossenschaft mit beschränkter Haftung, Sitz: St. Jo⸗ achimsthal. Aus dem Vorstand aus⸗ geschieden: Johann Schuhmann. In den Vorstand gewählt: Nikolaus Fer⸗ dinand Leitenberger, Betriebsdirektor in Radiumbad⸗St. Joachimsthal. Gn.⸗R. I 37, 14. November 1944, Liquidation der Genossenschaft Spar⸗ un Vorschußverein „Miesa“ regi⸗ strierte Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftung, Sitz: Tachau. Auf Grund der Anordnung des Herrn Reichswirt⸗ schaftsministers vom 13. 10. 1944 wurde nach § 1 der Verordnung über Maß⸗ nahmen auf dem Gebiet des Bank⸗ und Sparkassenwesens vom 5. 12. 1939 die Genossenschaft mit sofortiger Wixkung aufgelöst. Zu Liquidatoren sind be⸗ stelltt Kurt Steiner, Geschäftsführer in Aussig, Anton Baumgarten, Kassierer in Tachau, und Erwin Sachs, Direktor in Tachau. Die Liquidatjons firma lautet: Spar⸗ und Vorschuß⸗ verein „Miesa“ registrierte Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftung in Tachau in Liquidation. Firmazeich⸗ nung: Die Zeichnung erfolgt durch zwei der bestellten Liquidatoren, und setzen diese ihrer Unterschrift „Liqui⸗ dator“ bei. Die bisherige 88 und deren Zeichnung werden gg öscht. Gn.⸗R. III 266, 26. Oktober 1944, Wohnungsfürsorgeverein, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haf⸗ tung, Sitz: Asch. Aus dem Vorstand -eee. a8 Specht. In den
u. H., ver⸗
Vorstand gewählt: Gustav Bareuther, Rentner in Asch Nr. 1801, als Ob mann. - Gun.⸗R. I 473, 18. November 1944, Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Bernau und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung, Sitz: Bernau. In der Vollver⸗
die Satzungen im § 1 (Firmenwort⸗ laut) geändert. Die Firma lautet nun⸗ mehr: Raiffeisenkasse in Bernau, Landkreis Neudek, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung. Aus dem Vorstand ausgeschie⸗ den: Alfred Kunzmann. In den Vor⸗ stand gewählt: Alfred Winter, Haus⸗ in Neudek. Das bisherige Vor⸗ standsmitglied Ernst Lorenz ist nun⸗ mehr Obmannstellvertreter. 1 Gn.⸗R. I 476, 22. November 1944,
Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Langgrün und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung, Sitz: Lang ün. In der Voll⸗ versammlung am 28. 5. 1944 wurden die Satzungen in den §§ 1, 44, 53, 83 eändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse für Langgrün und Um⸗ gebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz: Lang⸗ grün. Die öffentlichen Bekannt⸗ machungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossen⸗ chaft in Langgrün und in der in
eeichenberg erscheinenden Zeitschrift „Raiffeisen⸗Bote“. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Josef Heinl. In den Vorstand gewählt: Ernst Schneider, Landwirt in Tiefenbach.
Gn.⸗R. VIII 64, 25. Oktober 1944, Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Kottiken, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz: Kottiken. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Wenzeb Hruschka. In den Vorstand gewählt: Johann König, Tischler in Kottiken Nr. 228.
Gn.⸗R. VI 93, 23. Oktober 1944, Gemeinnützige Bau⸗ und Wohnungs⸗ genossenschaft „Sanit“ registrierte Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftung, Sitz: Franzensbad. Auf Grund des Schreibens des geschäftsführenden Vor⸗ standes Karl Bartl vom 20. 10. 1944. ist der Geschäftsanteil gemäß Bescheid des Reichswohnungskommissars Ber⸗ lin vom 20. 6. 1944, Zahl III 7 Nr. 4410/16/44, auf 300 K erhöht.
Gn.⸗R. II 19, 25. Oktober 1944, Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Absroth und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung in Absroth. In der Hauptver⸗ sammlung am 8. 10. 1944 wurden die Satzungen im § 1 (Firmenwortlaut) geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse Absroth, registrierte deebste etesf mit unbeschränkter Haf⸗ ung.
Gn.⸗R. I 90, 2. November Schlackenwerther Volksbank, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Sitz: Schlackenwerth. In der Hauptversammlung am 15. Oktober 1944 wurden die Satzungen in den §§ 11 (Geschäftsanteile) und 15 (Fir⸗ mazeichnung) geändert. Die Firma wird nunmehr derart gezeichnet, daß zwei Vorstandsmitglieder dem Firmen⸗ wortlaut ihre eigenhändige Unter⸗ schrift beisetzen.
Löschung:
Gn.⸗R. VII 94, 28. Oktober 1944, Egerländer Zweck⸗ Spar⸗ u. Kredit⸗ hilfe⸗Anstalt, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Karlsbad. Die Firma ist erloschen.
8 LE
Lemgo. ..1649981; Amtsgericht Lemgo.
Im Genossenschaftsregister Nr. 14 und 11 ist bei dem Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassenverein e. G. m. u. H. in Lemgo und der Volksbank Lemgo⸗ Brake e. G. m. b. H. in Lemgo ein⸗ getragen worden: —
Durch Anordnung des Reichswirt⸗ schaftsministers vom 15. 9. 1944 ist das Vermögen des Lemgoer Spar⸗ und Darlehnskassenvereins e. G. m. u. H. in Lemgo als Ganzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Ausschluß der Liquidation auf die Volksbank Lemgo⸗Brake e. G. m. b. H. in Lemgo übertragen worden.
Litzmannstadt. Genossenschaftsregister Amtsgericht Litzmannstadt, den 29. November 1944. Veränderung:
Gn.⸗R. 409 (pon. Reg. Litzmannstadt) „Vereinigte Genossenschaftsbank Litz⸗ mannstadt⸗Waldborn, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht“ in Litzmannstadt. Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 18. November 1944 ist das Statut der Genossenschaft zwecks Anpassung an das deutsche Recht neu gefaßt worden. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Waren⸗ verkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirt⸗
schaftlicher Erzeugnisse).
Mittelwalde, Schles. [10022] Amtsgericht Mittelwalde, 19. 10. 1944.
Die unter Nr. 16 im Genossenschafts⸗ register eingetragene Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Bobischau führt jetzt die Be⸗ zeichnung Raiffeisenkasse e. G. m. u. H.
sammlung am 13. August 1944 wurden
zu Bobischau, Krs. Habelschwerdt.
1944,
Passau. [9982] Registergericht Passau, 29. Nov. 1944. Genossenschaftsregister. Molkereigenossenschaft Mittich, e. G. m. u. H. in Mittich: In der Mit⸗ gliederversammlung vom 14. Februar 1943 wurde die Umwandlung in eine Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht und zugleich die Verschmelzung mit der Molkereigenossenschaft Sulz⸗ bach a. Inn, e. G. m. b. H. in Sulz⸗ bach a. Inn (übernehmenden Genossen⸗
schaft), beschlossen. Molkereigenossenschaft Inn, e. G. m. b. H. in
Sulzbach a. Sulzbach
a. Inn: In der Mitgl.⸗Versammlung
vom 6. Februar 1943 wurde die Ver⸗ schmelzung der Molkereigenossenschaft Mittich (aufgelösten Genossenschaft) mit der Molkereigenossenschaft Sulzbach a. Inn beschlossen.
Perleberg. s Amtsgericht Perleberg, 28. 11. 1944.
Die Stärkefabrik Karstädt, eingetra⸗
gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, ist durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 21. September 1944 in eine Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht umgebildet wor⸗ den. Die Haftsumme beträgt 20 000 Reichsmark. Die Zahl der Geschäfts⸗ anteile kann auf höchstens drei bemessen werden. Die Gläubiger der Genossen⸗ schaft müssen sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung necen. Dann wird ihnen Sicherheit geleistet, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können.
Quedlinburg. [9984]
Eintragung im Gen.⸗R. 54 bei Ge⸗ folgschaftsheim e. G. m. b. H. in Qued⸗ linburg: Durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 5. Juli 1943 ist § 2 des Statuts wie folgt geändert: Gegen⸗ stand des Unternehmens ist die Errich⸗ tung und Unterhaltung von Unter⸗ kunftsräumen für in⸗ und auslän⸗ dische Arbeiter und Arbeiterinnen für die gärtnerischen und landwirtschaft⸗ lichen Betriebe in Quedlinburg und Umgegend.
Quedlinburg, 29. November 1944. Amtsgericht. Ratzeburg, Lauenb. (9987]
Bekanntmachung.
Meierei⸗Genossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter aft⸗ pflicht zu Siebenbäumen:
Die Genossenschaft ist unter entspre⸗ chender Aenderung der Firma in eine solche mit beschränkter Haftpflicht um⸗ gewandelt.
Steinhorst / Lbg., 28. November 1944.
Amtsgericht Ratzeburg.
Rosenberg, O. S. [10023] Die Firma der unter Nr. 3 des hiesigen EE“ ein⸗ getragenen Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Kirchwalde ist eändert und lautet jetzt: Raiffeisen⸗ asse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Kirch⸗ walde, Krs. Rosenberg. — 5 Gn.⸗R. 3. Amtsgericht Rosenberg, O. S., den 24. November 1944.
schwerin, Meclilb. 198941
In das hiesige Genossenschaftsregister ist bei dem Rastower Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassen⸗Verein eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Rastow folgendes eingetragen worden:
a) am 26. Oktober 1944: Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 12. zember 1942 ist die Genossen⸗ schaft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt und sind die §§ 1, 14 und 44 des Statuts demgemäß wie folgt geändert: Die Firma lautet jetzt: Rastower Spar⸗ und Darlehns⸗ kassen⸗Verein, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht. Der Geschäftsanteil wird auf 100,— RHR.ℳ festgesetzt, und die Haftsumme beträgt 1000,— Hℳ für jeden Geschäftsanteil. Die Beteiligung ist auf höchstens zehn Geschäftsanteile zulässig. 8
b) am 2. November 1944: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 16. April 1944 in Blatt 107 9” der § 1 des Statuts dahin geändert, daß die Firma jetzt Raifseiserckasse Rastow, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“ lautet und der § 43 des Statuts dahin geändert, daß für die Veröffentlichungen jetzt das Wochenblatt der Landesbauernschaft Mecklenburg bestimmt ist.
Schwerin (Meckl.), 20. Novpbr. 1944.
Amtsgericht.
Secelow, Mark. [9985]
In das Genossenschaftsregister Nr. 22 des hiesigen Amtsgerichts, betreffend „Raiffeisenkasse Görlsdorf eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“, ist folgendes’ eingetragen worden:
Die Firma lautet jetzt: „Raiffeisen⸗ Warengenossenschaft Görlsdorf einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.“
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Waergenossenschaft
1. zur Pflege des Warenverkehrs (Be⸗ zug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeug⸗ nisse), 2. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung.
Das Statut ist geändert am 18. Juni 1944 (§ 1 Firma, § 2 Gegenstand des Unternehmens).
Seelow, den 24. November 1944.
3. Das Amtsgericht.
Seelow, Mark. 1 980,
In das Genossenschaftsregister Nr. 23. des hiesigen Amtsgerichts, betreffend Neuentempeler Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse, e. G. m. u. H., Neuentempel, Kreis Lebus, ist folgendes eingetragen worden:
Die Firma lautet jetzt: „Raiffeisen⸗ Warengenossenschaft Neuentempel ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht.“ Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Warengenossenschaft. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 28. Juni 1944 ist das Statut “ worden (§ 1 Firma, § 2 Gegenstand des Unternehmens).
Seelow, den 24. November 1944.
Das Amtsgericht.
1 Waiblingen. 1 Amtsgericht Waiblingen. Genossenschaftsvegistereintrag vom 18. November 1944. Gen.⸗Reg. V Bl. 26 Milchverwer⸗ tungsgenossenschaft Winnenden e. G. m. b. H. in Winnenden: In der Gene⸗ ralversammlung vom 2. April 1944 wurde bei § 2 des Statuts folgender Zusatz angefügt: Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinschaft⸗ liche Einkauf landwir hehtlicher Be⸗ darfsgegenstände für dje Mitglieder und der. Absatz Ent etichaftkicher Er⸗ zeugnisse für dieselben sowie die ge⸗ meinschaftliche Maschinenbenutzung.
Wiesbaden. egee 2 Gn.⸗R. 52 Drogen⸗Einkaufsver⸗ einigung eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Wiesbaden. Die Firma lautet nun: Drogen⸗Ein⸗ kauf, Wigsbaden eingetragene Genossen⸗ schaft mil beschränkter Haftpflicht gegr. 1908, Wiesbaden. Gegenstand des Unternehmens ist nun: Einkauf von Waren des Drogenhandels und deren Lieferung an itglieder und Nicht⸗ mitglieder. Amtsgericht Wiesbaden, 23. Nov. 1944.
Zielengig. [9942 Amtsgericht Zielenzig, 23. Nov. 1944. Bekanntmachung.
In das Genossenschaftsregister Nr. 97,
Molkereigenossenschaft Oststernberg, ist heute eingetragen worden: — Die Firma ist geändert und lautet jetzt: Raiffeisenmolkerei Zielenzig, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht.
Die Haftsumme ist von 100,— Rℳ auf 50,— Rℳ herabgesetzt. Der Ge⸗ schäftsanteil ist von 10,— RAℳ auf 20,— Rℳ erhöht worden.
7. Konkurse und Vergleichssachen
Reichenbach, Eulengeb. Amtsgericht Reichenbach/Elgb., den 24. November 1944.
In dem Eö über das Vermögen der Hotelbesitzerin Frau Adele 2 aus Langenbielau ist der Schlußtermin auf den 29. Dezember 1944, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht hier, ö Straße Nr. 57, I. Stockwerk, Zimmer Nr. 13, bestimmt. Der Termin dient zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Ver⸗ teilung zu Eööö“ Forde⸗ rungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläu⸗ bigerausschusses.
————
Tuttlingen. 8 8 [10026] Amtsgericht Tuttlingen.
Im Konkuksverfahren über den Nach⸗ laß der verst. Klaxa Sichler, Händlerin in Wurmlingen, ist Termin zur Prü⸗ fung der nachträglich angemeldeten Forderungen, zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung, zur Erhebung von Einwen⸗ dungen gegen das Schlußvperzeichnis, zur Beschlußfassung gem. § 162 KO. Schlußtermin auf Dienstag, 19. De⸗ ember 1944, vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Tuttlingen bestimmt. Die Gebühren und Auslagen des Verwal⸗ ters und die Schlußrechnung mit Be⸗ legen sind auf der Geschäftsstelle des Konkursgerichts zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt. lichen Teil. den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr Schlange in Potsdam verantwörtlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil Rudolf Lantzsch in Berlin SW 68 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret
Gmb H Berlin Preis dieser NMummer: 10 ℛA
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Konkursverfahren.
98
Anordnung XXII/44 der Reichsstelle Glas,
8
1.
tsanzeiger
Erscheim an sedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die
monatlich 2,30 Roaℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Bebstcnuche bei büs⸗ Anzeigenstelle monattich 1,90 2ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68, Wilhelmstr. 30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Anaabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 2 Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
de-1.
reis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Pettit⸗ Aℳ ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛℳ. — Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckanfträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, Habeendene ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am NRande) hervorgehoben werden sollen. — Pesristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Nr. 271
Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 12 42 45
—
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1““ 1ö1ö“
Berlin, Dienstag, den 5. Dezember, abends
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Poftscheckkonto: Berlin 418 21
1944
—
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich 8
Richtlinien für die Vergütung von Gefolgschaftsverhinde⸗
rungen. Fassung vom 10. Oktober 1944.
Anordnung 3 zur Aenderung der Anöͤrdnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung 11/44 des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete (Bezug und Lieferung von Spinnstoffwaren 11/44 — 1 —). Vom 24. November 1944.
1 1— Keramik und
Holzverarbeitung über die Anmeldung von Beständen an
Spiegelglas. Vom 29. November 1944.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,
Teil II, Nr. 18.
Amtliches Deutsches Reich Richtlinien für die Bergütung von Gefolg- “ schaftserfindungen Fassung vom 10. Oktober 1944
Die folgenden Richtlinien sollen einen Anhalt für die Er⸗ mittlung einer gerechten Erfindervergütung geben. Besondere Verhältnisse können Abwandlungen erforderlich machen, ins⸗ besondere soweit Erfindervergütungen zu Lasten des öffent⸗
lichen Dienstes gehen.
Nach der Verordnung über die Behandlung von Erfin⸗
dungen von Gefolgschaftsmitgliedern vom 12. Juli 1942
(RGBl. I. S. 466) ist vom Unternehmer für die Zur⸗ verfügungstellung einer von einem Gefolgschaftsmitglied ge⸗ machten Erfindung eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Verpflichtung, die Erfindung zur Verfügung zu stellen, besteht für diejenigen Erfindungen, die aus der Arbeit des Gefolgschaftsmitgliedes im Betriebe heraus entstanden sind. Dazu gehört nach §. 4 der Durchführungsverordnung vom
20. März 1943 (RGBl. 1 S. 257) jede vom Gefolgschafts⸗
mitglied während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemachte Erfindung, die aus der ihm im Betriebe obliegenden Tätig⸗ keit erwachsen ist oder die maßgeblich auf betrieblichen Er⸗ fahrungen, Vorarbeiten oder sonstigen betrieblichen An⸗ regungen beruht. Wegen dieses Anteils des Betriebes an der Entstehung der Gefolgschaftserfindung sind die vom Unternehmer in Anspruch genommenen und zu vergütenden Erfindungen nicht ohne weiteres so zu behandeln, wie freie Erfindungen verkehrsüblicherweise bewertet werden. Ins⸗ besondere sind Gefolgschaftserfindungen im allgemeinen ge⸗ ringer zu bewerten, weil der Gefolgschaftserfinder nicht das materielle Risiko wie der freie Erfinder zu tragen hat.
Bei der Bemessung der Vergütung für eine in Anspruch genommene patentfähige Erfindung eines Gefolgschaftsmit⸗ gliedes sind nach § 5 der Durchführungsverordnung ins⸗ besondere das Ausmaß der schöpferischen Leistung, die Höhe des Arbeitsentgelts, die Aufgaben des Gefolgschaftsmitgliedes im Betriebe und die Verwertbarkeit der Erfindung zu berück⸗
sichtigen. II
Die Bewertung der schöpferischen Leistung er ibt sich aus der Art der Aufgabenstellung, ihrer Lösung und der Stellung des Gefolgschaftsmitgliedes im Betriebe. 8 2
Art der Aufgabenstelluung— Der Erfinder kann zu der Erfindung veranlaßt worden sein: durch unmittelbaren Anstoß bei Angabe des beschrittenen Lösungsweges, durch unmittelbaren Anstoß schrittenen Lösungsweges, 1 ohne unmittelbaren Anstoß durch die infolge der Be⸗ triebszugehörigkeit erlangte Kenntnis von bereits er⸗ kannten Mängeln und Bedürfnissen, 1 ohne unmittelbaren Anstoß durch die infolge der Be⸗ triebszugehörigkeit ermöglichte eigene Feststellung von Mängeln und Bedürfnissen, ohne betriebliche Anregung durch eigene Stellung einer Teilaufgabe, ohne betriebliche Anregung durch eigene Stellung einer Gesamtaufgabe. a — “ Je er Einstufung in diese Gruppierung ist der An⸗ 8. es sugamg des Erfinders entsprechend der aufgeführten Reihenfolge kleiner oder größer. Dabei ist die Leistung am größten, wenn der Erfinder ohne Anregung aus dem Betriebe sich die Erfindungsaufgabe selbst gestellt hat (5 und 6). Liegen betxiebliche Anregungen vor, so ist zu unterscheiden, ob der Erfinder aus eigener Initiative Ses hat (3 und 4) oder ob ein unmittelbarer Anstoß (Auftrag, Be⸗
sprechung, Kundenanfrage Reklamationen usw.) erfolgt ist (1 und 2). 1
ohne Angabe des be⸗
Lösung der Aufgabe
Die Erfindungsaufgabe kann auf folgende Weise gelöst
worden sein:
1. Die Lösung erfolgte durch dem Erfinder beruflich „ge⸗ läufige Ueberlegungen unter Benutzung der technischen Hilfsmittel des Betriebes.
.Die Lösung erfolgte durch dem Erfinder beruflich ge⸗ läufige Ueberlegungen ohne Benutzung der technischen Hilfsmittel des Betriebes.
.Die Lösung erfolgte durch Auswertung abteilungsfremder Ueberlegungen unter Benutzung der technischen Hilfs⸗ mittel des Betriebes. .
„Die Lösung erfolgte durch Auswertung abteilungsfremder Ueberlegungen ohne Benutzung der technischen Hilfsmittel des Betriebes.
.Die Lösung erfolgte durch Auswertung betriebsfremder Ueberlegungen unter Benutzung der technischen Hilfs⸗ mittel des Betriebes. C8
.Die Lösung erfolgte durch Auswertung betriebsfremder Ueberlegungen ohne Benutzung der technischen Hilfsmittel des Betriebes.
Auch hier ist je nach der Einstufung in diese Gruppierung der Anteil der schöpferischen Leistung entsprechend der auf⸗ geführten Reihenfolge geringer oder höher. Unter dem Er⸗ finder beruflich geläufigen Ueberlegungen (1 und 2) sind Ueberlegungen auf Grund von Kenntnissen und Erfahrungen zu verstehen, die der Erfinder durch seine berufsmäßige Aus⸗ bildung und durch seine Tätigkeit im Betrieb haben muß. Unter abteilungsfremden Ueberlegungen (3 und 4) sind solche zu verstehen, die nicht dem engeren Betriebsbereich ent⸗ sprechen, in dem der Erfinder tätig ist, sondern nur im weiteren Betriebsbereich, das ist in fremden Betriebs⸗ abteilungen, vorkommen. Sie setzen also Kenntnisse und Er⸗ fahrungen voraus, die der Erfinder durch seine Ausbildung
kann. Unter betriebsfremden Ueberlegungen (5 und 6) sind die Kenntnisse und Erfahrungen zu verstehen, die der Erfinder weder durch seine Ausbildung noch durch seine Tätigkeit im Betrieb haben kann, insbesondere Erkenntnisse von kompli⸗ zierten oder schwer erkennbaren Zusammenhängen. Unter den technischen Hilfsmitteln des Betriebes sind neben den dienstbekannten geschützten und ungeschützten Erkenntnissen die dem Erfinder zur Verfügung stehenden Vorarbeiten, An⸗ regungen und sonstigen Mittel des Betriebes zu verstehen.
Da der Umfang, in dem ein Gefolgschaftsmitglied sich vor
Aufgaben gestellt sieht, die einer Lösung bedürfen, von seiner Stellung im Betriebe abhängig ist und außerdem hiervon sein Arbeitsentgelt abhängt, das bei normaler Bezahlung sein Verhältnis bestimmt, nach welchem man von ihm erfinderische Normalleistungen noch erwarten kann, ist seine Stellung im Betriebe für die Bewertung ebenfalls von Bedeutung. Stellung des Gefolgschaftsmitgliedes im Betriebe
Man kann folgende Stellungen im Betriebe unterscheiden:
1. Mechanisch Tätige ohne Fachausbildung Lehrlinge, einfache weibliche Arbeitskräfte, Hilfsarbeiter, Angelernte usw.
2. Mechanisch Tätige mit Fachausbildung Facharbeiter, Spezialarbeiter, Laboranten, Zeichner(innen) usw.
Einfache kaufmännisch Tätige, soweit für diese nicht höhere Gruppen in Frage kommen.
3. Betriebsunterführer 9 Vorarbeiter, Kolonnenführer, Monteure, Untermeister, Meister ohne unmittelbare Betriebsverantwortung, Magazinverwaltung usw.
.Gebunden geistig technisch Tätige Werkmeister, Obermeister, Montageingenieure, Hifen. ingenieure, Projektingenieure, hemotechniker, Tech⸗ niker, Betriebsingenieure, einfache Konstrukteure usw. Kaufmännisch Tätige L“ Kaufmännische Abteilungsleiter usw.
5. In der Fertigung selbständig geistig Tätige Gruppeningenieuresé und Gruppenchemiker, Oberinge⸗ nieure, Technische Betriebs⸗ und Abteilungsleiter usw. Gehoben kaufmännisch Tätige Verwaltungs⸗ und kaufmännische Direktoren usw.
6. In der Fertigung leitend Tätige und in der Entwicklung selbständig geistig Tätige —
In der Fertigung: Chefingenieure und Chefchemiker, Technische Betriebs⸗ und Abteilungsdirektoren usw. In der Entwicklung: Gruppenkonstrukteure und Grup⸗ penchemiker, vlnsegechaftliche Mitarbeiter, Technische Abteilungs⸗ und Betriebsleiter usw. 2
einfache
selbständig geistig Tätige 3 In der Entwicklung: Entwicklungschefingenieure und Entwicklungscheschemiker usw. In der Forschung: Erste Forschungsingenieure und Forschungschemiker ufw. 8
8. Führend Tätige und in der Forschung leitend Tätige In der Forschung: Forschungschefingenieure und For⸗ schungscheschemiker, Leiter großer Laboratorien usw.
und durch seine Tätigkeit im Betriebe nicht ohne weiteres haben
7. In der Entwicklung leitend Tätige und in der Forschung
gung. Weicht dagegen das
—ꝛ—ꝛ—ꝛ—ꝛ — — 2.
einbarung geregelt, auch die nicht als Gefolgschaftsmit⸗ glieder geltenden Betriebsführer und Vorstandsmit⸗ glieder, soweit sie nicht gleichzeitig Unternehmer sind. Gesellschafter, Geschäftsführer usw.
Je weniger von einem Gefolgschaftsmitglied angesichts seiner Stellung im Betriebe und des ihm zum Zeitpunkt der Erfindungsmeldung gezahlten Arbeitsentgelts verlangt werden kann, an der technischen Entwicklung mitzuarbeiten, um so höher ist bei sonst gleichen Bedingungen die schöpferische Leistung zu bewerten.
Dabei beeinflußt die Höhe ⸗des Arbeitsentgelts den Vergütungsanspruch nicht, wenn die Stellung des Erfinders im Betrieb und seine Bezahlung in rich⸗ tigem Verhältnis zueinander stehen. Hierbei ist lediglich die Höhe des normalen Arbeitsentgelts (Jahreseinkommen einschl. Tantiemen, Umsatzbonifikationen usw.) ugrunde zu legen. Vergütungen für erfinderische Kormalleistungen ode erfinderische Sonderleistungen durch bereits in Anspruch ge nommene andere Erfindungen erfahren keine Berücksichti rbeitsentgelt des Erfinders wert mäßig von dem für seine Stellung sonst üblichen Arbeits⸗”* entgelt ab, so ist für die Vergütungsermittlung die Stellung des Erfinders entsprechend niedriger oder höher zu bewerten
Eine im Verhältnis zur Stellung des Gefolgschafts⸗ erfinders besonders hohe Bezahlung wirkt also durch die sich ergebende niedrigere Einstufung ermäßigend eine im Ver hältnis zur Stellung des Gefolgschaftserfinders besonders eeringe Bezahlung wirkt durch die sich ergebende höhere Ein - erhöhend auf die Vergütung. Erfindungen kauf⸗ männischer Gefolgschaftsmitglieder sind gegenüber Erfin⸗ dungen technisch tätiger Gefolgschaftsmitglieder höher z werten. 8 Je nach dem Grad, der sich aus den wechselseitigen Be⸗ ziehungen der vorstehend aufgeführten Gesichtspunkte (Auf gabenstellung, Lösung der Aufgabe und Stellung des Er⸗ finders im Betriebe) ergibt, ist der Grad der schöpferischen Leistung als erfinderische Normalleistung oder als erfin⸗ derische Sonderleistung zu bewerten.
Der Umfang einer erfinderischen Normalleistung kann durch folgende Höchstwerte bestimmt werden: Sie liegt vor, wenn von einem führend tätigen Gefolgschaftsmit⸗ glied (8) eine ohne betriebliche Anregung gestellte eigene Gesamtaufgabe (6) durch Auswertung betriebsfremder Ueberlegungen unter Benutzung der technischen Hilfs⸗ mittel des Betriebes gelöst ist (5) oder“ 8 wenn von einem führend tätigen Gefolgschaftsmit⸗ glied (8) eine ohne betriebliche Anregung gestellte eigene Teilaufgabe (5) durch Auswertung betriebsfremder Ueberlegungen ohne Benutzung der technischen Hilfs⸗ mittel des Betriebes gelöst ist (6) oder 8 wenn von einem mechanisch Tätigen ohne Fachausbil⸗ dung (1) ohne unmittelbaren Anstoß durch die infolge der Betriebszugehörigkeit erlangte Kenntnis von bereits er⸗ kannten Mängeln oder Bedürfnissen (3) eine Erfindungs⸗ aufgabe durch dem Erfinder beruflich geläufige Ueber⸗ legungen unter Benutzung der technischen Hilfsmittel des Betriebes (1) gelöst wird.
Für eine erfinderische Normalleistung soll im allgemeinen vorzugsweise eine einmalige Vergütung gewählt werden. Bei⸗ besonders niedrigen erfinderischen Normalleistungen, die zu den Anforderungen gehören, die man einem Gefolgschafts⸗ mitglied auf Grund seiner Tätigkeit im Betrieb mit Rücksicht auf sein Arbeitsentgelt zumuten kann, kann die Vergütung im Einzelfalle so weit absinken, daß praktisch nur ein Anerken⸗ nungsbetrag gezahlt wird ober eine Vergütung ganz in Fort⸗ fall kommt. —
Erfinderische Sonderleistungen liegen vor, wenn die schöp⸗ ferische Leistung über die für erfinderische Normalleistungen erwähnten Grenzen hinausreicht. In ihrem Höchstwert, welcher vorliegt,
wenn ein mechanisch Tätiger ohne Fachausbildung (1)
sich ohne betriebliche Anregungen selbst eine Gesamtauf⸗ gabe stellt (6) und diese durch Auswertung betriebs⸗ fremder Ueberlegungen ohne Benutzung der technischen⸗ Hilfsmittel des Betriebes löst (6), kommt die erfinderische Sonderleistung einer freien Erfindung leich und ist infolgedessen entsprechend hoch zu vergüten. In en darunter liegenden Graden ist die erfinderische Sonder⸗ leistung dem schöpferischen Anteil entsprechend zu bewerten. Die Vergütung ist hier regelmäßig “ so zu ge⸗ stalten, daß sie einer Beteiligung des Erfinders an der wirt⸗ sehh bet Auswertung oder Auswertungsmöglichkeit ent⸗ pricht. “
Unter Berücksichtigung der Art der Aufgabenstellung, der Art und Weise, wie die Lösung erreicht worden ist, und der dienstlichen Stellung des Gefolgschaftserfinders kann nunmehr ein Wertungsfaktor für die schöpferische Leistung aufgestellt 9 1“ 8 Der Faktor für die Leistungsbewertung (Bewertung des Ausmaßes der schöpferischen Leistung) ist aus 88 nachstehen⸗
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Direktoren ganzer Werke und, soweit nicht in freier Ver⸗
den Tabelle 1 zu ermitteln. 8