v“ 11“ Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr
b . 8 *
. 271 vom 5. Dezember 19
die Anforderungen an Holz, diesem wichtigen Roh⸗ und Werk⸗
stoff, sind noch immer im Anstieg begriffen. Nicht nur die Kriegs⸗
und E“ hat ihren Holzbedarf erhöht, sondern es ist auch noch ein starker zusätzlicher Bedarf an Holz eingetreten, wie 3. B. für die Errichtung von Behelfsheimen, für die Beseitigung von Fliegerschäden usw. Außerdem ist eine Zunahme des Holz⸗ verbrauchs für Heizzwecke gerade in ländlichen Gebieten zu be⸗ obachten. Es ist klar, daß der Bedarf der Kriegs⸗ und Rüstungs⸗ wirtschaft an den verschiedenen Holzsortimenten unter allen Um⸗ ständen gedeckt werden muß, daß aber auch der ländlichen Be⸗ völkerung Brennholz in ausreichendem Maße für Heizzwecke zur Verfügung gestellt werden muß. Dies kann nur geschehen, wenn zu den in der Waldarbeit eingesetzten Kräften noch weitere Arbeits⸗ kräfte mobilisiert werden können. Zu diesem Zwecke hat bekannt⸗ lich der Reichsforstmeister verschiedene Maßnahmen Lissiete die in ihren Auswirkungen bereits gute Erfolge gezeitigt haben. In der letzten Nummer des „DHA“ wird in einem Artikel „Mehr⸗
anforderungen an Holz bedingen mehr Arbeitskräfte“ dieses ganze
Problem von der Praxis her behandelt.
Um den Kräftebedarf der Forstwirtschaft, so heißt u. a. in dem Artikel, durch die Gewinnung von Dauerkräften und durch die Heranziehung von Arbeitskräften aller Art, die auf dem Lande zeitweise nicht voll ausgenutzt sind, zu decken, sei für den Bereich der Arbeitsämter ein Forstbeamter als Beauftragter für den
Arbeitseinsatz im Walde zu bestellen, dessen Aufgabe sich zunächst darauf erstreckt, vom Arbeitsamt Kräfte zu erhalten, die dauernd im Walde beschäftigt werden können, ferner darauf, Zeitkräfte aus ländlichen Bevölkerungskreisen zu gewinnen, die in der arbeits⸗ ärmeren Zeit der Landwirtschaft vorübergehend für die Wehrmacht eingesetzt werden können. Hierfür kämen in erster Linie ausländische Arbeiter, aber auch Frauen und die HJ. in Frage. Der Beauf⸗ tragte müsse einmal ein hervorragender Fachmann auf seinem Gebiet sein und zum anderen einen hohen Persönlichkeitswert besitzen und schließlich in der Lage sein, alle wirtschaftlichen Zu⸗ sammenhänge zu überblicken und der jeweiligen Situation Rech⸗ nung zu tragen. —
Darüber hinaus, so wird weiter ausgeführt, wende sich der Reichsforstmeister an alle Bevölkerungskreise, also auch an die von Industriegebieten, um sie zur Mitarbeit zu gewinnen. So habe die Lage auf dem Treibstoffverkehr es erforderlich gemacht, weitere außerordentliche Maßnahmen zur Verstärkung der Erzeugung von Generatorholz zu ergreifen. Gerade hier werde die Beteiligung der Bevölkerung in Gemeinschaftsarbeit, zur ingenden Not⸗ wendigkeit. Aber auch über die allgemeine Waldakbeit hinaus solle sich die Bevölkerung waldnaher Gebiete noch vielmehr als bisher
in die Aufarbeitung von Brennholz einschalten. Bei Großver⸗
brauchern wäre eine flächenweise Werbung nach geschätztem Mengenanfall am zweckmäßigsten.
Mit dem Einschlag und der Aufarbeitung des Holzes allein sei es aber nicht getan. Deshalb ergingen immer wieder Aufrufe, die die Förderung der Holzabfuhr zum Gegenstand haben. Zunächst waren es die Käufer, die die Holzmengen melden mußten, für die die Holzabfuhr nicht gesichert war. Das sei dann dahin geändert,
daß seitens der Verkäufer (Waldbesitz) eine entsprechende Meldung
an den Holzabfuhrring gegeben sei. Jetzt sei man dazu über⸗ gegangen, nicht nur den Verkäufer die nicht abgefahrenen Holz⸗ mengen, sondern auch den Käufer seine erfolgten Holzkäufe melden zu lassen. —
bAbrbeitsplätze für deutsche Fraumen Ein Katalog des Reichsministeriums für Rüstung und “ Kriegsproduktion
Durch die im Rahmen des totalen Kriegseinsatzes getroffenen arbeitspolitischen Maßnahmen sind den Rüstungsbetrieben in großer Zahl weibliche Arbeitskräfte zugewiesen worden, die bis⸗ ang mit industrieller Arbeit kaum oder nur wenig vertraut waren. Um diese deutschen Frauen auf die Arbeitsplätze zu stellen, für die sie die beste Eignung mitbringen, um aber zu⸗ gleich auch den Prozeß der innerbetrieblichen Umsetzung von Arbeitskräften zu beschleunigen und damit Kräfte für andere Aufgaben freizustellen, waren besondere Maßnahmen erforderlich. Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion hat des⸗ halb durch eine Anordnung die Tätigkeitsgebiete listenmäßig zu⸗ sammengefaßt, die für deutsche Frauen in erster⸗Linie geeignet sind. Grundsätzlich sollen in allen Industriezweigen für leichtere und einfachere Arbeiten in den Betriebsbüros, bei der Arbeits⸗ zeitüberwachung, in Betriebslaboratorien, Konstruktionsbüros, Material⸗ und Werkzeugausgaben, in Kantinen und Küche, Näh⸗ und Flickstuben, bei der Warenkontrolle sowie bei Verpackungs⸗, Lager⸗ und Stapelarbeiten nur noch deutsche Frauen eingesetzt werden. Darüber hinaus sind für einige Industriezweige, so für die Eisen⸗ und Metallbeurbeitung und ⸗verarbeitung, für die chemische Industrie, die Glasindustrie, die Textil⸗, Bekleidungs⸗ und Lederindustrie Einzelanweisungen ergangen, nach denen be⸗ stimmte Arbeitsgebiete ausschließlich den deutschen Frauen vorzu⸗ behalten sind.
Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich vorwiegend um leichtere Arbeiten, mit denen grundsätzlich keine körperlich schwere Anstren⸗ gung verbunden ist. Ein umfassender Katalog der Tätigkeits⸗ gebiete, die mit besonderer Sorgfalt ausgewählt sind, läßt er⸗ kennen, wie stark auch heute noch der Anteil einfacher, von
Frauen leicht zu erfüllender Arbeiten in der industriellen Pro⸗
ffennlicher Anzeiger
duktion ist, gleichgültig, ob es sich um die Industrie der Seifen, Sprengstoffe, Kunststoffe, um die pharmazeutische oder kosmetische um die Gummi⸗, Glas⸗ oder Textilindustrie handelt. Durch diefe sorgfältige Auslese ist jedenfalls sichergestellt, daß die deutschen Frauen in der Rüstungsindustrie besonderen körperlichen Bean⸗ spruchungen nicht ausgesetzt werden.
Wirtschaft des Auslandes
Spanien auf dem Wege zur Verbundwirtschaft Madrid, 4. Dezember. Unter dem Vorsitz des Ministers für öffentliche Arbeiten und in Gegenwart zahlreicher Wirtschafts⸗ persönlichkeiten fand ein vielbeachteter Vortrag des Ingenieurs Oriol über die spanische Energiewirtschaft statt, in dem der Redner nach einem historischen Ueberblick die Notwendigkeit der Errichtung eines nationalen Hochfrequenznetzes mit Zwischen⸗ verbindungen aller Gesellschaften betonte, um einen Stromaus⸗ tausch vorzunehmen. Das Netz ist bisher nicht verwirklicht wor⸗ den. Zur Behebung der heutigen Schwierigkeiten, die durch Trockenheit verursacht wurden, ist eine Erzeugung von 742 Mill. kWh durch thermische Kraftwerke erforderlich, wofür ein Zusatz⸗ verbrauch von 1 Mill. t Kohle sowie der Ausbau technischer Ein⸗ richtungen mit Investierung von einigen Millionen Peseten un⸗ erläßli sind. Driol wies darauf hin, daß die Regierungspläne, die auf eine Koordinierung der gesamten Neubauprogramme hin⸗ auslaufen, bereits ausgearbeitet sind, so daß die Versorgungs⸗
schwierigkeiten in absehbarer Zeit trotz des weiter ansteigenden
Bedarfs sicherlich überbrückbar sind. “ Unaufhaltsames Ansteigen der Preise in England Stockholm, 4. Dezember. Große Sorge macht es nach einem Bericht der „Financial News“ maßgebenden Kreisen, daß die englischen Fertigfabrikate aus den wichtigsten Rohstoffen immer teurer werden, da die Rohstoffpreise unaufhaltsam steigen. So müssen jetzt zum Beispiel die stahlverbrauchenden Betriebe 50 9% mehr für englischen Stahl zahlen als bei Kriegsausbruch. Damit liegt der Preis um ein Viertel höher als für das gleiche ameri⸗
kanische Erzeugnis.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
London, 4. Dezember. (D. N. B.) New York 4,02 ½ -4,03 ¾ Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 —4,47, Schweiz 17,30 — 17,4 Stockholm 16,85 — 16,95, Lissabon —,—, Rio de
7
7 Janeiro
4. Oeffentliche Zustellungen, 2. Zwangsversteigerungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,
7 1. Unterfuchungs⸗ und Strafsachen, 3. Aufgebote,
6. Auslosung ufw. von Werrpapieren,
7. Aktiengesellfchaften, 29.
8. Kommanditgesellschaften Ar vermärrbereeiss-eeenen
10. Gese v b. H., 12. Offene Bhsbels, nd Kommandiegesellschaften,
13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Neichsbank und WBankausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.
und Erneuerungsschein zu unseren
—
3. Aufagebote
[9994] Aufgebot.
Die Bezirksstelle Bayern der Reichs⸗ vereinigung der Juden in Deutschland Abteilung Fürsorge, München 15, Lind⸗ wurmstraße 125, Rgb., hat das Auf⸗ gebot des angeblich verlorengegangenen Sparbuches der Bayerischen Staatsbank Bayreuth Nr. 5019 über 10 327,55 Rℳ, ausgestellt auf Karl Israel, Fleisch⸗ mann, früher in Bayreuth, später in Bamberg, jetzt in Theresienstadt (Pro⸗ tektorat), beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. März 1945, vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 67/0, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und das Sparbuch vorzulegen, widrigen⸗ falls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird.
Bayreuth, den 27. November 1944.
Amtsgericht Bayreuth.
Durch Ausschlußurteil vom 14. No⸗ vember 1944 ist das Sparkassenbuch der Kreissparkasse Lüneburg Nr. 3620, lautend auf den Namen Marie Müller
eb. Burmester in Niendorf, für kraft⸗ os erklärt worden.
Lüneburg, den 18. November 1944. [10002] Amtsgericht.
(10003]
Durch Ausschlußurteil vom 14. No⸗ vember 1944 ist das Sparkassenbuch der Kreissparkasse Lüneburg r. 18 825, lautend auf den Namen Marie Müller geb. Rabeler, Niendorf, für kraftlos erklärt worden.
Lüneburg, den 18. November 1944.
— Pes nn fächte
4. Deffenaiche Zustelungen
[10039] Oeffentliche Zustellungen.
Es klagen: 1. Flugleiter⸗- Max Wil⸗ han Bertram bei der Deutschen Luft⸗ hansa A. G., Oslo, Norwegen, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Féaux de Lacroix, Berlin, Kochstr. 73, gegen Anita Mary Bertram geb. Bromham in London⸗Croyden, Stafford Road, 211. R. 491. 44, 2. Elektromonteur Walter⸗ Gottschalk, Berlin⸗Steglitz, Schloßstr. 129, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Thiemke, Berlin, Bam⸗ berger Str. 37, gegen Klara Gottschalk geb. Vinnals, 217. R. 584/44, 3. Konzert⸗ sängerin Elly Kovaàcs geb. Boche, Berlin⸗Frohnau, Knappenpfad 8, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Barella, Berlin, Friedrichstr. 167, gegen fcnn es Eugen Kovaes, früher in Szeged b. Budapest, Katonastr. 77. b. Suezborus, 241. R. 535/44, 4. Wadim Golowin, Berlin⸗Halensee, Cicerostr. 59, Rechtsanwalt Zimmermann, erlin⸗Zehlendorf, Ahornstr. 1, gegen Valentine Golowin geb. Soksonowa, früher in Rostow a. Don, 241. R. 603/44, 5. Nikolaus de Faria e Castro, Berlin⸗Rahnsdorf, Beiersdorfer Weg 32, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Grühl, Berlin, Kurfürstendamm 40, gegen Olga de Faria e Castro geb. Lodzenski in Paris 16, 25 rue Decamps, 241. R. 645/44, 6. Volkswirt, z. Z. Revisor, Davis Blumentals, Verlch, Court⸗ damm 54 bei Clausen, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Köhler, Berlin, Bredowstr. 2, gegen lga Blumentals geb. Traumannis, 241. 8 651/44, 7. Regierungsrat i. R. Pauk
Amtsgericht.
Pagel, Berlin⸗Charlottenburg, Uhland⸗
straße 2, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Babendreyer, Berlin, Neue Königstr. 39, gegen Ilse Pagel geb. Wiener, in London W 3, 109 Adeleide⸗ road, 241. R. 674/44, 8. der techn. Angest. Peter Knöbl, Weihenstephan bei Freising, Föttinger Str. 26, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsgnwalt Schlenkhoff, Berlin, Kluckstr. 5, gegen Rosa Knöbl geb. Baumann, früher in Wien, I., Hohenstaufengasse 4, 241. R. 676/44, 9. Kaufmann Albert Richter, Berlin⸗Zehlendorf, Berliner Str. 5, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Merrem, Berlin, Kleiststr. 41, gegen Therese, jetzt Tana, Richter geb. Engel, früher Berlin⸗Zehlendorf, Berliner Straße 5, 243. R. 695/44, 10. Kauf⸗ mann Max Ruef, Berlin, Magazin⸗ straße 15, Ppyozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. v. Wiedebach⸗Nostiz Berlin, Werderstr. 3, gegen Clara Ruef geb. Fuchs, früher Berlin⸗Schöneberg, Innsbrucker Str. 53, 243. R 727/44, 11. Else Vocetka geb. Krause, Berlin, Virchowstr. 4, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Juethe, Berlin, Schön⸗ hauser Allee 74 a, gegen den Schlosser Werner Vocetka, früher Berlin, Virchowstr. 4, 253. R 709/44, mit den Anträgen auf Ehescheidung. Die Be⸗ klagten werden zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Berlin, Neue Friedrich⸗ straße, geladen, und zwar: auf 1. 26. 1. 1945, Zimmer 253, 2. 16. 2. 1945, Zimmer 235, 3. 27. 2. 1945, 4. 27. 2. 1945, 5. 30. 1. 1945, 6. 30. 1. 1945, 7. 22. 2. 1945, 8. 22. 2. 1945, zu 3—8 Zimmer 245, 9. 29. 1. 1945, Zimmer A 107, 10. 29. 1. 1945, Zimmer A 107, 11. 6. 2. 1945, Zimmer 237, zu 1—8 u. 11 um 10 Uhr, zu 9 u. 10 um
11 Uhr mit der Aufforderung, sich durch einen zu 1—8 und 11 Rechtsan⸗ walt, zu 9 u. 10 Rechtskonsulenten als E 1“ vertreten zu assen. -
Berlin, den 1. Dezember 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 5. Verluft⸗u. Fundsachen
Der Versicherungsschein Nr. 503 770, auf das Leben der Frau Luise Rohr⸗ moser ausgestellt, ist verlorengegangen und wird hierdurch von uns für kraft⸗ los erklärt, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen Ansprüche bei uns geltend gemacht werden.
Mannheimer Lebensversicherungs⸗
[10079* Gesellschaft AG., Berlin W 8, Krausenstr. 9/10.
[10080] Aufgebot.
Folgende Hinterlegungsscheine sind abhanden gekommen: Hinterlegungs⸗ schemn Nr. 402 Paul Leißner, Hinter⸗ egungsschein Nr. 9482 Max Pfautsch. Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu mel⸗ den, anderenfalls die Hinterlegungs⸗ scheine hiermit für kraftlos erklärt werden. .
Breslau, den 1. Dezember 1944. Schlesische Provinzial⸗Lebens⸗, Unfall⸗ und Haftpflichtversicherungs⸗Anstalt.
7. Aktiengesellschaften
[10081]
Commerzbank Aktiengesellschaft. Die neuen Gewinnanteilscheinbogen mit Gewinnanteilscheinen Nr. 11— 20
Aktien zu Kℳ 100,— mit den Num⸗ mern 145 001 — 170 000 können bei unseren sämtlichen Geschäftsstellen gegen Einreichung der arithmetisch ge⸗ ordneten Erneuerungsscheine und eines doppelten Nummernverzeichnisses kosten⸗
frei erhoben werden.
Zur Vereinfachung’ unserer Aktien⸗ stückelung fordern wir gleichzeitig un⸗ sere Aktionäre, die im Besitz von Aktien zu ℳ 100,— mit den Nummern 70 001 — 145 000 sind, auf, diese kosten⸗ frei gegen Aktien aus dem Nummern⸗ kreise von 145 001 — 170 000 auszu⸗ tauschen.
Berlin, den 30. November 19414. Commerzbank Aktiengesellschaft.
10. Gesellschaften m. b. H.
[9870]
Molkerei⸗Import Gesellschaft m. b. H., Wien II., Molkereistr. 1.
Die Generalversammlung vom 14. 9. 1944 hat die beabsichtigte Herabsetzung des Stammkapitals von Rℳ 140 000,— auf Rℳ 21 000,— beschlossen. Es wird bekanntgegeben, daß die Gesellschaft allen Gläubigern, deren Forderungen am . der letzten Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu Recht be⸗ stehen, auf Verlangen Befriedigung oder Sicherstellung zu geben bereit ist, und daß Gläubiger, die sa nicht binnen 3 Monaten vom Tage der letzten Ver⸗ öffentlichung an bei der Gesellschaft melden, als der beabsichtigten Herab⸗ setzung des Stammkapitals zustimmend erachtet werden.
1. Handelsregister, 2. Güterrechtsregister,
— 3. Vereinsregister, 4. Genossenschaftsregister,
5. Musfterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,
7. Konkurse und Vergleichssachen. 6. Verschiedenes. 8 veenl
1
1. Handelsregifter
ür die Angaben in ( ) wird erne Gewähr ür die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.
Arnswalfke. [10045] Bekanntmachung. In das Handelsregister des Amts⸗ gerichts Neuwedell ist bei der unter Nr. 50 eingetragenen Firma Mecha⸗ nische Netzfabrik Gustav Strehlow, Neuwedell, Inhaber Walter Kremmin, eingetragen: Der Ehefrau Erika Kremmin geb. Schalow ist Prokura erteilt. Arnswalde, den 24. November 1944. Amtsgericht.
4. Genossenschafts⸗
9
110019 Veröffentlichung aus dem Genossenschaftsregister.
41 Gn.⸗R. 176: In das hiesige Ge⸗ nossenschaftsregister ist bei der Genossen⸗ schaft: Eisenbahner⸗Brennstoffversor⸗ gung Reichsbahndirektion Frankfurt a. M. e. G. m. b. H. in Frankfurt,
8 85
Main, am 24. Noyember 1944 einge⸗ tragen worden: —
Von Amts wegen gelöscht. Die Ge⸗ nossenschaft ist durch Verfügung des Reichsministers des Innern vom 28. 9. 1944 mit Wirkung vom 30. 9. 1944 aufgelöst.
Frankfurt am Main, 24. Nov. 1944.
Amtsgericht. Abteilung 41.
Freiburg, Schles. Seen Amtsgericht Freiburg (Schles.), den 28. Juli 1944. Genossenschaftsregister⸗Veränderungen — Gn.⸗R. 21 — Gemeinnützige Bau⸗ enossenschaft der Kinderreichen für reiburg und Umgebung e. G. m. b. H.: Neues Statut vom 18. September 1943.
Parchim. [9891]
In das hiesige venassen chafes tiszer ist heute zur. Spar⸗ und Darlehnskasse Wulfsahl, e. G. m. b. H. in Wulfsahl, eingetragen:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 7. Oktober 1944 ist die Firma wie folgt geändert worden: Raiffeisen⸗ kasse Wulfsahl, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht..
Parchim, den 23. November 1944.
Amtsgericht Parchim.
Stolp, Pomm. [10061] Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Altdamerow. Die Firma lautet jetzt: Raifseisenkasse Altdamerow, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Stolp i. Pom., den 1. Dezember 1944. Amtsgericht.
7. Konturse und Vergleichssachen
Darmstadt. [10064] Konkursverfahren.
15 N. 4/44. Ueber den Nachlaß der am 11. 11. 1934 in Darmstadt verstorbenen Witwe Margarethe Spengler, geb. Basel, von Dckrmstadt, geboren am 20. 6. 1849 in Ober⸗Ramstadt, wird heute, am 29. November 1944, vorm. 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da der Nachlaßpfleger die Eröffnung des Konkurses beantragt und die Ueber⸗ schuldung des Nachlasses nachgewiesen hat. Der Oberinspektor a. D. Gustav Lang, hier, Wenckstraße 58, wird zum Konkursverwalter ernannt. Anmelde⸗
termin: 15. 12. 1944. Wahl⸗ und Prü⸗ fungstermin: 29. 12. 1944. Offener
8 1“
Arrest; rist für sprüche: 20. 12. 1944. Amtsgericht, Abt. 15, Darmstadt, den 15. November 1944.
Absonderungsan⸗
Radebeul. 10065]
3 N. 2/44. Ueber den Nachlaß des am 14. September 1944 in Dresden ver⸗ storbenen Karl Richard Fister in Rade⸗ beul 2, Meißner Straße 262, Inhaber der nichteingetragenen Firma’ Kustoma⸗ werk Richard Fister, Kunststoff⸗Klischee⸗ u. Stempelanstalt in Dresden⸗A, Falken⸗ straße 6, wird heute, m 1. Dezember 1944, nachmittags 13 Uhr, das Kon⸗ kursverfahren eröffnet. Konkursver⸗ walter Herr Rechtsbeistand Zierau in Radebeul 2, Anmeldefrist bis zum 15. Januar 1944. Wahltermin am 29. Dezember 1944, vormittags 10 Uhr. Prüfungstermin am 29. Januar 1945, vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 15. Januar 1945.
Radebeul, den 1. Dezember 1944.
1 Amtsgericht.
Glogau. 11 Das Anschlußkonkursverfahren über
als Inhaberin der Firma Königlich privilegierte Apotheke in Neustädtel siteherne wird mit Zustimmund ämtlicher beteiligter Gläubiger gemä § 202 KO. eingestellt. Beuthen a. Oder, den 30. Nov. 1944. Amtsgericht Glogau,
*
Görlitz. ¹ Bekanntmachung.
Im Konkursverfahren über den Nachlaß der am 6. März 1944 ver⸗ storbenen verehel. Elsbeth Wachsmuth, verw. gew. Bovensiepen, geb. Kießling, Görlitz, Inhaberin der Firma E. Wachs⸗
am 19. Dezember 1944, um 10 Uhr, ein besonderer Prüfungstermin vor dem Fgen Amtsgericht, Zimmer Nr. 14,
tatt. . Görlitz, den 25. November 1944. Amtsgericht. (14 N. 1/44)
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsiden: Dr Schlange in Potsdam, verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin SW es
das Vermögen der inzwischen ver⸗ storbenen Witwe Margarete Raschdorff 1 * “
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Drud der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret . GmbH. Berlin
Preis dieser Nummer:
Zweigstelle Beuthen a. Oder. 8 [10067]
muth, Güternahverkehr in Görlitz, findet
85
8
kosten 10. Thf. Einzelnummern werden nur gegen
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30, Nℳ, zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68, Wilhelmstr. 30/81. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angahe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen Barzahlung oder
vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
senpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Pettt⸗ Zeile 1,10 ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛ.ℳ. — Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW6 8, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckr zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. — Befriftete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
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Nr. 272 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 12 42 45
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21
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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich
Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens⸗ mittel für die 71. Zuteilungsperiode vom 8. Januar bis 4. Februar 1945 (mit Ergänzungen für die 70. Zuteilungs⸗ periode).
Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung über die Einführung des Universalschecks (1. U.⸗Scheck⸗DAO). Vom 1. Dezember 1944 nebst Anlage.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im No⸗ vember 1944.
Amtliches Deutsches Reich
Erlaß
Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die 71. Zuteilungsperiode vom 8. Januar bis 4. Februar 1945 (mit Ergänzungen für die 70. Zuteilungsperiode) Ergänzungen für die 70. Zuteilungsperiode
In der 70. Zuteilungsperiode können auf Abschnitt C der Grundkarte Jgd für Jugendliche von 10—18 Jahren 125 g
Blutter abgegeben und bezogen werden.
Die Ration an Stärkeerzeugnissen und damit die Gesamt⸗ nährmittelration ist bereits ab 13. November 1944 um 50 g für die Zuteilungsperiode gekürzt worden (vgl. mein Fern⸗ schreiben vom 2. November 1944 — II1 B 1 — 4705 —). Auch in der 70. Zuteilungsperiode dürfen daher ebenso wie in der 69. Zuteilungsperiode die Abschnitte über je 25 g Stärke⸗ erzeugnisse nur mit der halben Warenmenge beliefert und abgerechnet werden. Auf den Nährmittelabschnitten der A2⸗Karten wird die Kürzung von der 71. Zuteilungsperiode ab nachgeholt (vgl. nachstehend Dritter Teil Erster Abschnitt). Diese Abschnitte sind daher in der 70. Zuteilungsperiode mit dem aufgedruckten Mengenwert zu beliefern und abzurechnen.
Wegen der Ausgabe der Sonderzuteilungen zu Weihnachten, die auf Abschnitte der Eierkarten und der Grundkarten für die 70. Zuteilungsperiode erfolgt, verweise ich auf meinen Runderlaß vom 6. November 1944 — II B1 — 4711 11 —. Ferner weise ich auf mein Fernschreiben vom 31. Oktober 1944 — II B 1 — 4641 — hin, nach dem u. a. in der 70. Zu⸗ teilungsperiode auf den Käseabschnitt Nr. 2 der Grund⸗ und Ergänzungskarten Käse nicht abzugeben ist. 8
Zweiter Teil Festsetzung der Rationen für die 71. Zuteilungsperiode
Die Lebensmittelrationen der 70. Zuteilungsperiode gelten it folgenden Ausnahmen auch in der 71. Zuteilungsperiode:
FSgettt /Fleischaustausch 84 Die Entscheidung darüber, ob die Ausgabe von 250 g Fleisch anstatt von Fett auf die Abschnitte B 1 und B 2 für die über 3 Jahre alten Versorgungsberechtigten und Teilselbstver⸗ sorger in der 71. Zuteilungsperiode fortgesetzt wird, bleibt vorbehalten und wird rechtzeitig vor Beginn der 71. Zu⸗ teilungsperiode bekanntgegeben. Daher enthalten die Ab⸗ schnitte B 1 und B 2 auf den Grundkarten der über 3 Jahre alten Versorgungsberechtigten und auf den Ergänzungskarten der Teilfelbstversorger nur die Mengenangabe von je 62,5 g, aber nicht die Angabe der Warenart. . Schlachtfette Die über 6 Jahre alten Versorgungsberechtigten einschließ⸗ lich der Gemeinschaftsverpflegten und die Teilselbstversorger in Butter erhalten anstatt von 125 g Margarine 125 g Schweineschlachtfette. Bei Inhabern von A2Karten verbleibt es bei der bisherigen Abgabe von Margarine. Auf den Er⸗ gänzungskarten für Normalverbraucher über 6 Jahre sind daher nur Kleinabschnitte über 125 g Margarine, dafür aber Kleinabschnitte über 250 g Butter angebracht. Im einzelnen verweise ich auf die als Anlage 1 beigefügte Zusammenstellung der Fettrationen. Speiseöl Speiseöl wird abweichend von der Regelung im Zuteilungs⸗ erlaß für die 65. Periode vom 2. Juni 1944 — II B 1 — 65,— auch in der 71. Zuteilungsperiode nicht ausgegeben. Der wahl⸗ weise Bezug von 100 g Speiseöl anstatt von 125 g Margarine im Laufe von zwei Zuteilungsperioden entfällt also vorüber⸗ gehend. 3 Käse Die Käseration wird zur Hälfte auf einen über 62,5, g lautenden Käseabschnitt und zur Hälfte auf einen noch bekannt⸗ zugebenden freien Z⸗ bzw. W⸗Abschnitt der Grund⸗ und A2⸗ Karten ausgegeben. Auf Grund dieser Regelung besteht die Möglichkeit, einer etwa eintretenden Verschlechterung der Käse⸗
versorgungslage Rechnung zu ttragen. “ Marmelade und Kunsthonig—— —
Wie bereits angekündigt, erhalten die Versorgungsberechtig⸗ ten im Alter von 10—18 Jahren in der 71. Zuteilungsperiode
125 g Kunsthonig. .“ 8 8
2
Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember,
abends
Uebrige Ratiovnen „Folgende Erzeugnisse werden in der gleichen Menge wie in der 70. Zuteilungsperiode verteilt:
Brot, Mehl, Fleisch (Sonder⸗ und Ausgleichszuteilungen an Stelle von anderen Lebensmitteln sind hierbei nicht berück⸗ sichtigt), Butter, Quark, Getreidenährmittel, Teigwaren, Kar⸗ toffelstärkeerzeugnisse und Vollmilch. (Wegen Verteilung der unveränderten Ration an Kaffee⸗Ersatz⸗ und ⸗Zusatzmitteln vergleiche nachstehend unter Kartenwesen Ziffer 3.)
Dritter Teil “ Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelungen
Erster Abschnitt 86 öAbgabe von Kartoffelstärkeerzeugnissen Auf den Karten für die 71. Zuteilungsperiode ist die auf 50 g gekürzte Ration an Kartoffelstärkeerzeugnissen bereits be⸗ rücksichtigt. Die mit „Stärkerzeugnisse“ bezeichneten Abschnitte sind deshalb nicht mehr wie in der 69. und 70. Zuteilungs⸗ periode mit dem halben Warenwert, sondern mit dem vollen aufgedruckten Wert von 25 g je Abschnitt zu bewerten und abzurechnen. 278
Die die einheitliche Gestaltung der Nährmittelabschnitte auf den A2Z⸗Karten die Kürzung der Gesamtnährmittelration um 50 g in der 69. und 70. Zuteilungsperiode nicht ermöglicht hat, enthalten die AZ⸗Karten der 71. Zuteilungsperiode Nähr⸗ mittelabschnitte über insgesamt 500 g, so daß damit die Rationskürzung bis zur 70. Zuteilungsperiode einschließlich berücksichtigt ist. Durch einen weiteren Abzug von 100 g Nährmitteln in der 72. Zuteilungsperiode wird der Ausgleich für die 71. und 72. Zuteilungsperiode hergestellt werden.
Von der 71. Zuteilungsperiode ab können außer Teigwaren auch wieder Kartoffelstärkeerzeugnisse auf die Nährmittel⸗ abschnitte der A2⸗Karten in den jeweilig gebietlich geltenden Verhältnis abgegeben werden (vgl. Erlaß betr. Durchführung des Kartensystems vom 2. November 1942 — II B 1 — 5000.
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— und Fernschreiben vom 2. November 1944 — II B 1 —
4705 —2; 1— Zweiter Abschnitt
Zuckerversorgung Die Verbraucher sind mit dem ihnen in der 71. und 72. Zu⸗ teilungsperiode zustehenden Zucker bereits im Wege des Vor⸗ griffs in der 70. Zuteilungsperiode versorgt worden (vgl. meine Erlasse betr. Versorgung mit Zucker, Kunsthonig und Marmelade vom (6. Oktober 1944 — II B 1 — 4050 — und betr. Durchführung des Kartensystems vom 23. Oktober 1944 — II B 1 — 70 —). In der 71. Zuteilungsperiode wird ent⸗ gegen dem genannten Erlaß vom 6. Oktober 1944 von einem weiteren Vorgriff durch die Verbraucher abgesehen. Demgemäß enthalten die Grundkarten 71 keine Zuckerabschnitte. Die Regelung des vorbezeichneten Erlasses vom 6. Oktober 1944 über die Versorgung der Verteiler mit Zucker bis zur 73. Zuteilungsperiode bleibt unverändert in Kraft.
Dritter Abschnitt Neuregelung der Abgabe von Vollmilch
Die von Vollmilch (Milch) an Kinder wird ver⸗ einfacht und der Abgaberegelung für entrahmte Frischmilch an⸗
geglichen. Aus diesem Grunde ordne ich folgendes an:
Haushaltsausweis —
1. Die Ernährungsämter haben den Haushaltungen, in denen sich ein Kind oder mehrere Kinder bis zu 14 Jahren befinden, mit den Lebensmittelkarten für die 71. Zuteilungs⸗ periode ein Stück des hiermit eingeführten „Haushaltsaus⸗ weises für Vollmilch“ auszuhändigen. Der, Haushaltsaus⸗ weis besteht aus einem Stammabschnitt und Tagesabschnitten; er hat für die 71. bis 74. Zuteilungsperiode Gültigkeit und weist demgemäß Tagesabschnitte für die Zeit vom 8. Januar bis 29. April 1944 auf. ’
Bestellscheine
2. Die Milchbestellscheine befinden sich an den Grundkarten für die betreffende Altersstufe und lauten zur Erleichterung der Abrechnung und des Milchbezuges in einer Kindertages⸗ stätte einheitlich über je einen Viertelliter Milch. Demge mäß enthält z. B. die Grundkarte für Kleinstkinder bis zu drei Jahren drei solche Bestellscheine. 11
Teilselbstversorger
3. Da Kinder von Vollselbstversorgern keinen kartenmäßigen Anspruch auf Milch haben und Kinder von Teilselbstversorgern Milch auf Karten nur insoweit erhalten, als sie sich mit Butter nicht selbst versorgen, enthalten die Grundkarten für Vollselbst⸗ versorger (SV) und für Teilselbstversorger (TSV) keine Milch⸗ bestellscheine. Für die Kinder von Teilselbstversorgern mit Fleisch und Schlachtfetten sind die Milchbestellscheine in der der
jeweiligen Altersstufe entsprechenden Anzahl auf den Ergän⸗
zungskarten SV. 4, SV8 und SV 10 untergebracht
4. Der Mi zunehmen und die in Betracht kommende Literzahl (nicht Per⸗ sonenzahl wie bei entrahmter Frischmilch) auf dem dafür vor⸗ gesehenen Feld des Haushaltsausweises zu vermerken. Um eine Benachteiligung des Milchverteilers durch nachträgliche
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Fälschungen (z. B. das Vorschreiben einer Ziffer) zu verhin⸗ dern, enthält dieser Raum eine senkrechte Spalte, in welche die Zahlen ³⁄, %, 1, 2 und 3 eingedruckt sind. Der Milchver⸗ teiler vermerkt die Höhe der Bezugsberechtigung durch Ent⸗ werten der nicht in Betracht kommenden Zahlen mittels Locher oder Tinte (Tintenstift). Hat der Haushalt z. B. einen An⸗ spruch auf ¼ Liter Milch, so werden die Zahlen 1, 2 und 3 entwertet, so daß nur die Zahlen ¼ und 2½h = zusammen ¾ übrigbleiben. Auf diese Weise läßt sich bis zu einer Gesamt⸗ menge von 6 ¾ Litern jede in Frage kommende Bezugsmenge vermerken. 1 8 Werdende Mütter
5. Von den übrigen Personen, die Anspruch auf Milch haben, erhalten werdende und stillende Mütter sowie Wöchne⸗ rinnen die Mütterkarten MI und MII. Zwecks Angleichung an die Milchbestellscheine der Gräundkarten und Ergänzungs⸗ karten SV- lauten die Milchbestellscheine der Mütterkarten künftig ebenfalls über je ¼ Liter. Jede Karte enthält somit zwei dieser Bestellscheine. Die Milchtagesfelder dieser Karten sind in Fortfall gekommen. Die Milchkleinverteiler haben die Milchbestellscheine der Mütterkarten auf dem Haushaltsaus⸗ weis für Vollmilch mit zu berücksichtigen. Falls ein Haus⸗ haltsausweis noch nicht an den Haushalt ausgegeben ist, muß er mit der Mütterkarte ausgehändigt werden
g Giftarbeiter, Kranke 82
6. Den Ernährungsämtern bleibt es überlassen, die Ver⸗ sorgung des dann noch verbleibenden geringen Personenkreises, der Anspruch auf Vollmilch hat (Giftarbeiter, Kranke usw.), von sich aus zu regeln, z. B. unter Verwendung der Lebens⸗ mittelmarken für Milch oder von Berechtigungsscheinen in Verbindung mit einem Haushaltsausweis für Vollmilch, falls ein solcher noch nicht im Haushalt vorhanden ist.
Ausscheiden aus dem Haushalt
7. Falls einzelne Kinder oder sonstige Personen, die Voll⸗ milch über Haushaltsausweis beziehen, aus dem Häaushalt ausscheiden, hat das Ernährungsamt bei der Abmeldung aus der Versorgung mit Lebensmitteln in dem Haushaltsausweis an der dafür vorgesehenen Stelle unterhalb der Tagesfelder die um die ausscheidenden Personen geminderte, am bisheri⸗ gen Aufenthaltsort weiter verbleibende Personenzahl unter Beifügung des Dienstsiegels zu vermerken und die Rückrech⸗ nung beim Kleinverteiler unverzüglich durchzuführen. Für die einzelnen ausscheidenden Kinder sind für die restliche Zeit der laufenden Zuteilungsperiode Lebensmittelmarken für Milch auszugeben oder ein Berechtigungsschein mit einem neuen Haushaltsausweis auszustellen, um bei mehreren Kindern die Ausgabe übermäßig vieler Lebensmittelmarken zu vermeiden. Die Aushändigung eines auf „Reise“ abgestempelten Haus⸗ haltsausweises ist nicht zulässig, da sich aus den Tagesab⸗ schnitten nicht die zustehende Litermenge an Milch ergibt. An dem neuen Aufenthaltsort treten die Kinder in der Regel in einen anderen Haushalt ein und können mit Beginn der fol⸗ genden Zuteilungsperivde auf Grund der abzugebenden Be⸗ stellscheine Milch über den dortigen Haushaltsausweis beziehen.
In den Fällen, in denen eine ganze Familie den Aufenthalt wechselt, hat das Ernährungsamt bei der Abmeldung aus der Versorgung mit Lebensmitteln den Haushaltsausweis einzu⸗ ziehen und gegebenenfalls für Milch die Rückrechnung durch⸗ zuführen. Bis zum Ende der laufenden Zuteilungsperiode sind auch in diesem Falle Lebensmittelmarken für Milch bzw. ein Berechtigungsschein auszugeben.
“ Kindertagesstätten 6“
8. Falls ein Bestellschein in einer Kindertagesstätte ab⸗ gegeben ist und im Laufe der Zuteilungsperiode der Besuch dieser Kindertagesstätte endet, hat das Ernährungsamt ebenso wie beim Ausscheiden aus dem Haushalt während einer Periode zu verfahren, d. h. es sind Lebensmittelmarken auszu⸗ geben und es ist die Rückrechnung sicherzustellen, falls der “ nicht von sich aus seine Belieferung hat kürzen lassen. Personen ohne ständigen Aufenthaltsort 9. Soweit Kinder bis zu 14 Jahren oder werdende oder stillende Mütter Inhaber von Binnenschifferstammausweisen oder Wanderpersonalkarten sind, haben die Ausgabestellen die Bestellscheine für Milch abzutrennen und zu entwerten. Die Aushändigung eines Haushaltsausweises für Vollmilch unter⸗ bleibt in diesem Falle. Statt dessen sind Lebensmittelmarken für Milch auszugeben. Eine Erschwerung tritt durch dieses Verfahren für die Milchverteiler nicht ein, da die vorbezeich⸗ neten Personengruppen auch bisher schon Milch nicht auf der Grundlage von Bestellscheinen bezogen haben.
Wegfall der bisherigen Milchkarten 10. Der Druck und die Ausgabe von besonderen Vollmilch⸗ karten ist nicht mehr zulässig. Matern dieser Karten werden deshalb nicht mehr hergestellt. “ Druck des Haushaltsausweises 11. Der Haushaltsausweis für Vollmilch ist auf dem für die bisherigen Reichsmilchkarten vorgeschriebenen Wasser⸗ zeichenpapier im Farbton grün Nr. 30 herzustellen. Die Druck⸗ matern werden zugleich mit den übrigen Matern für die
71. Zuteilungsperiode übersandt.
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