Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 273 vom 7.
„Dezember 1944. SZ. 2
Reichs⸗Unfallversicherung
Bekanntmachung des Reichsversicherungsamts über Aenderungen des Musters für die Unfallanzeigen (§ 1555 der Reichsversicherungsordnung)
Vom 1. Dezember 1944 — I 1 Nr. 1601/44 — 322 —
1. Das im Reichsarbeitsblatt (AN.) 1942 S. II 461, 462 vorgeschriebene Muster für die Unfallanzeigen in der Fassun der Bekanntmachung, vom 6. Juni 1944 — I 1 1601/43. —996 — (RABl. [AN.] 1944 S. II 162) wird wie folgt geändert:
1. Im Text des Heftrandes ist im Abs. 2 das Wort „drei“ durch „steben“ zu ersetzen. vege
. Im Kopf des Musters ist in Nr. 1 das Wort „drei⸗ tägig“ in „siebentägig“ zu ändern. .
.Nr. 2 des Kopfes erhält folgende Fassung:
„Die Anzeige ist zu senden: 8 u a) in allen Fällen in doppelter Ausfertigung an den Träger der Unfallversicherung (z. B. Berufs⸗ genossenschaft oder deren Sektion oder Bezirksver⸗ waltung), 1 8 außerdem 1 b) falls das Unternehmen zu einer Berufsgenossen⸗ sschaft der Allgemeinen ÜUnfallversicherung gehört: in einfacher Ausfertigung an das Gewerbeaufsschts⸗ amt (oder die untere Bergbehörde).“
. In Nr. 3 des Kopfes ist die Zahl „3“ in „7“ zu ändern.
.Nr. 4 des Kopfes erhält folgende Fassung:
„Todesfälle, andere schwere Unfälle und Massenunfälle sind außerdem sofort fernmündlich oder telegraphisch der zuständigen Berufsgenossenschaft und bei gewerb⸗ lichen Betrieben auch dem Gewerbeaufsichtsamt zu melden.“
. In Nr. 4 a) II. erste Zeile ist hinter dem Wort „Ver⸗ letzung“ ein „2“ einzufügen.
.Nr. 4 c auf der rechten Seite des Musters erhält folgen⸗ den Wortlaut: „ooxtk . . .. Ga aber nein) am (Tag) .. ... um . Uhr oder wann? am (Tag um Ev-.
Nr. 5 a auf der linken Seite erhält folgende Fassung: „In welchem Krankenhaus ist der Verletzte aufgenom⸗ men worden? An welchem Tage? Oder befindet er sich zu Hause?“
9. In der letzten Spalte am Schluß der Unfallanzeige sind die Worte „Arbeitsschutzwalter des Unternehmens“ zu ersetzen durch „Betriebsarbeitsschutzwalter“,
2. Die Aenderungen sind bei allen nötig werdenden Neu⸗ drucken vorzunehmen.
Schmitt.
2
Bekanntmachung v16X über die Aenderung der Formblätter für die Anzeige, über eine Berufskrankheit “
Vom 1. Dezember 1944 — I4 1106 a/44 — 347 —
Die im Reichsarbeitsblatt (AN.) 1943 S. II 405 und 1944 S. II 64 vorgeschriebenen Formblätter für die Anzeige über eine Berufskrankheit, und zwar 1 Muster A. Anzeige des Unternehmers über eine Berufs⸗ rrrankheit in der Allgemeinen und Landwirtschaftlichen
Unfallversicherung 111
Muster B. Aerztliche Anzeige über eine Berufskrankheit
werden wie folgt geändert: IJ. Im Muster A Anzeige des Unternehmers über eine Be⸗ rufskrankheit 1. ist in den Bemerkungen 2 und 4 am Kopf des Vor⸗ drucks sowie im Text des Heftrandes auf der Vorderseite des Vordrucks im Absatz 2 das Wort „drei“ bzw. dje Zahl „3“ durch „sieben“ bzw. „7“ zu ersetzen; 3
sind in der Bemerkung 3 die Worte „e) falls eine plötz⸗
lich auftretende Berufskrankheit unmittelbar zum Tode geführt hat: in einfacher Ausfertigung an die Orts⸗ „ polizeibehörde des Ortes der Erkrankung“ zu streichen; 3, sind in der Bemerkung 5 hinter dem Wort Berufs⸗
genossenschaft“ die Worte „und bei gewerblichen Be⸗ trieben auch dem Gewerbeaufsichtsamt“ einzufügen.
II. Im Muster B. Aerztliche Anzeige über eine Berufs⸗ vchhe im Text des Heftrandes auf der Vorderseite des d. ge im Absatz 2 das Wort „drei“ durch sieben“ zu
5
Das Reichsversicherungsamt.
Schmitt.
. Anordnung Nr.
des Leiters des Hauptringes „Kunst⸗ und Preßstoffe“ beim
Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion she. Her⸗ stellung, Lieferung und Verwendung von Partpapier
4 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fasfung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ indung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der Ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. I S. 529/531) sowie in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗ produktion über die Aufgaben in der Kriegswirtschaft vom 29. Oktober 1943 wird angeordnet:
§ 1
Gegenstand dieser Anorduung ist. Hartpapier jeder Art d. h. ein geschichteter Stoff, der aus Papier und Natur⸗ oder Kunstharz als Bindemittel unter Verwendung von Druck und Wärme hergestellt ist, entsprechend den VDE⸗Regeln 0318/ III. 43 mit Nachträgen bzw. Ergänzungen und DIN 7701 in Platten, Rohren und Formstücken in allen Klassen und Far⸗ ben als auch in Ausführungen, die in den Güteeigenschaften
von den VBDE⸗Regeln 0318/III. 43 nicht erfaßt sind, wie
3. B. die sogenannte Kennbogenqualität. § 2
2
Hartpapier darf nur als elektrischer, Isolierstoff ge⸗ liefert, verarbeitet und verwendet werden.
Verboten ist auch für Isolierzwecke die Verwendung von Hartpapier bei der Herstellung von v1“
8
11“ .h 8
Schatzanweisungen einlege.
2
Glühlampen und Röhren,
Wärme⸗ und Haushaltgeräten,
8 Zweck⸗ und Wohnraumleuchten,
Stützisolatoren, dim Taschenlampenhülsen.
Die Herstellung, Lieferung, Verarbeitung und Verwendung von Platten der VDE⸗Klasse IV sowie von Platten aller Klassen und Ausführungen über 18 mm Dicke ist verboten. Verboten ist ferner der Ersatz der Klasse II durch die Klassen I und III in allen jenen Fõ in denen bisher di se II genügt hat. 8 4
82 1
Der Verwendungszweck ist vom Verbraucher von Hart⸗ papier dem Lieferer nachzuweisen. .“
Der Bezug, die Verarbeitung und Verwendung von Hart⸗ papier für andere Verwendungszwecke sowie von Hartpapier der gemäß §§ 2, 3 und 4 verbotenen Art sind genehmigungs⸗ pflichtig (siehe § 7). “ 1 Der Leiter des Sonderringes „Schichtpreßstoffe“ kann in
eenx aeve
besonders Begrüngetcn Einzelfällen Ausnahmen von den Vor⸗
schriften dieser Anordnung zulassen. Begründete Anträge dem Leiter des Arbeitsringes . § 8 58 8 “ Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. § 9
Die Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Gleichzeitig tritt die Anordnung 1/Sch des Leiters des Sonderringes „Schichtpreßstoffe“ über Herstellung, Lieferung und Ver⸗ arbeitung von Hartpapier vom 1. Juli 1944 außer Kraft.
Berlin, den 1. Dezember 1944. Der Leiter des Hauptringes „Kunst⸗ und Preßstoffe“.
sind über den Lieferer bei „Hartpapier“ einzureichen.
ziehen durch alle Postanstalten.
Straße 37, zu beziehen.
der Tie
* 8 1
Nummer 48 des Ministerialblatts des Reichs⸗ Ministeriums des Innern vom 1. Dezember 1944 hat folgenden Inhalt: Allgemeine deesAung. RdErl. 23. 11. 1944, Dte. Dienstpost Böhmen⸗Mähren. — Kommunalver⸗ bände. RdErl. 18. 11, 44, Vertragsverhältnis u. Dienstbezüge der auf d. Gebiet d. Reichstheaterkammer u. Reichsmusikkammer tätigen Kulturschaffenden, d. zum Wehrdienst einberufen sind. — Polizeiverwaltung. RdErl. 9. 11. 44, Anwendg. d. EWGG, auf die Angehörigen d. Dtn. Pol. — Personal⸗ standsangelegenheiten. KsdoErl. 25. 11. 44, Mitteilgn. über Sterbefälle v. Juden. — Wehrangelegenheiten. Kriegsschäden. Familienunterhalt. RdErl. 21. 11. 44, Ausgleich v. Kosten u. Nutzungsschäden infolge Räumg. od. Auflockerg. — RdErl. 24. 11. 44, Aufhebg. d. Sonderbe⸗ stimmgn. f. d. Inanspruchnahme der f. d. internationalen Frem⸗ denverkehr u. Kurbetrieb besonders wichtigen Beherbergungsbe⸗ triebe auf Grund d, RLG. — RdErl. 27. 11. 44, Befestigungs⸗ arbeiten zur Verteidigg. d. Reichsgebiets; hier: Abgrenzg. d. Anwendg. d. KSSchVO. u. anderer Entschädigungsges. — Wohlfahrtspflege und Jugendwohlfahrt. RdeErl. 22. 11. 44, vvIgver n f. d. Kinder d. Umsiedler. — Volksgesundheit. RdErl. 23. 11. 44, Einziehg. v. Gas⸗ brand⸗ (Peritonitis⸗-) Serum. — RdErl. 23. 11. 44, Einziehg. v. Tetanusserum. — RdErl. 24. 11. 44, Totaler Kriegseinsatz; hier: Vereinfachgn. auf d. Gebiet d. Erb⸗ u. Rassenpflege. — Veterinärverwaltung. RdErl. 18. 11. 44, Tierseuchen⸗ statistik u. Nachrichtendienst bei Tierseuchen. — Verschie⸗ denes. Handschriftl. Berichtgg. — Zeitschriftenschau. Zu be⸗ Carl Heymanns Verlag, Berlin Halbjährlich 4,30 Rℳ für Ausgabe A
0o Hℳ für Ausgabe B (einseitig b
8 g
W.S, Mauerstraße 44. (zweiseitig bedruckt) und druckt). 8
Nr. 19 des Reichsministerialblatts vom 24. November 1944 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin C 2, Breite Inhalt: 1. Allgemeine Ver⸗ waltungssachen: Anordnung über Vertragsverhältnis und Dienstbezüge der auf dem Gebiet der Reichstheaterkammer und
Reichsmusikkammer tätigen Kulturschaffenden, die zum Wehrdienst
einberufen sind. — 2. Konsulatwesen: Ernennung. —
3. Steuerxr⸗ und Zollwesen: Verordnung zur Aenderung
der Tara⸗Ordnung. — 4. Veterinärwesen: Verzeichnis tierärztlichen Bezirksvereinigungen.
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Wirtschaftsteir
Millionen von Arbeitsstunden können noch eingespart werden DAF. — das Gewissen der Kriegsarbeit
Neben der Freimachung von Kräften ist die Freimachung von Leistung der schon schaffenden Menschen unmittelbar für die Rüstung ein wesentliches Mittel zur Produktionssteigerung. Wie der Geschäftsführer der Deutschen Arbeitsfront, Oberbefehlsleiter Otto Marrenbach, in diesem Zusammenhang in der Zeitschrift „Die Deutsche Sozialpolitik“ feststellt, werden immer noch viel Arbeiten verrichtet, die unter normalen Umständen zwar nützlich, vielleicht sogar unentbehrlich erscheinen, im totalen Krieg aber
nicht mehr zu verantworten sind. Es werden noch Millionen von
Arbeitsstunden für Arbeitsgänge und Verrichtungen verbraucht, die eingespart oder vereinfacht werden können, und es sind auch heute noch zahlreiche Arbeitskräfte mit Tätigkeiten beschäftigt, die nicht ihr volles Können ausfüllen. Nicht zuletzt aber wären in zahlreichen Betrieben viele Arbeitsstunden für produktive Arbeit zu gewinnen, wenn es gelänge, die manchmal recht verwickelten und zeitraubenden persönlichen Angelegenheiten der Gefolgschaft durch tatkräftige Fürsorge auf einfachem Wege zu ordnen. Marrenbach ruft die DAF.⸗Walter auf, durch Haltung und Vor⸗
bild, durch Anregung und Rat die Arbeitskameraden in den Be⸗
trieben zu höchster Leistung zu führen. Der DAF.⸗Walter müsse Motor einer fortgesetzten Leistungssteigerung sein. Die Aufgabe
der DAF. im totalen Krieg sei durch folgende zentrale Punkte
umrissen: 1. In Betriebsführern und Gefolgen sei der Wille zu aktivieren, jeden Arbeitsvorgang und jede Arbeitsminute immer wieder unter dem Gesichtspunkt kritisch zu betrachten, ob sich nicht durch Vereinfachung oder Verbesserung ein größerer Nutzeffekt für die Rüstung ermöglichen läßt. 2. Alle Betriebe und alle Arbeits⸗ vorgänge seien immer wieder darauf zu untersuchen, ob nicht durch Zufall oder Gewohnheit Arbeitskräfte gebunden sind, die an einem anderen Platz mehr leisten können. Gerade hier seien die Dinge ständig im Fluß. Arbeiten, die gestern noch hochqualifizierte Fach⸗ leute erforderten, könnten morgen vielleicht schon in eine Anzahl einfachster Handgriffe aufgelöst werden, so daß die Fachleute für neue Aufgaben frei werden. 3. Ueberall, wo für den Krieg gearbeitet wird, müsse der Ablauf des Lebens so reibungslos wie möglich gestaltet werden. Die Fürsorge solle leistungssteigernd wirken. Die einzelnen Maßnahmen zu diesen Punkten ließen sich nicht schematisch, sondern nur nach den einzelnen Betrieben und Landschaften regeln. Die Idee der sozialen Felssthevantpopatn sei im totalen Krieg erst recht zum Kernstück unserer Sozialpoliti geworden. Nicht die Anordnung von oben, sondern die unmittel⸗
bare Verantwortung am Arbeitsplatz bestimme das soziale Gesicht..
Die besondere Aufgäbe der DAF. liege darin, den allgemeinen
nationalen Kampfwillen am Arbeitsplatz sich in konkreten kriegs⸗
wirtschaftlichen Leistungen niederschlagen zu lassen. Im Krieg üsse die DAF. das nationale Gewissen am Arbeitsplatz ver⸗ körpern.
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Liquiditätsvorsorge und Kapitalmarkt
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In Nummer 23 der „Bankwirtschaft“ wird in einem Aufsatz „Liquiditätsvorsorge und Kapitalmarkt“ auf die Tatsache hinge⸗ wiesen, daß in Deutschland die laufende Begebung bestimmter laäͤngfristiger Anleihetitel auf einige Zeit unterbrochen worden sei. Dieser Unterbrechung liege eine verstärkte Hinwendung des Marktes zu kurzfristigen Formen der Kapitalanlage, also ein ver⸗ stärktes Liquiditätsbedürfnis zugrunde.
Die laufende Nachfrage des Marktes nach 3 ½ higen Reichs⸗ schatzanweisungen soll nun bis auf weiteres aus den zurückge⸗ flossenen Beständen gedeckt werden.
Es sei übrigens, so heißt es darin weiter, nicht das erstemal, daß das Reich eine Pause in der Begebung seiner verzinslichen . Zu Beginn des Jahres 1943 hatte die Aufbringung der Beträge für die Hauszinssteuerablösung zur Folge, daß Ablösungspflichtige ihren Bestand an Reichswerten liqunidierten. Dadurch hätten sich Rückflüsse in einer Höhe er⸗ geben, die groß genug waren, um zwei Monate lang den Anlage⸗ bedarf an verzinslichen Reichsschatzanweisungen aus dem Wieder⸗ verkauf der zurückgeflossenen Titel zu decken. Das Reich habe hierbei keine verminderten Eingänge gehabt, weil aus der Haus⸗ zinssteuerablösung Beträge einliefen, die sogar beträchtlich über
das hinausgingen, was sonst bei der Begebung von Schatzanwei⸗
sungen vermutlich zu erwarten gewesen wäre. Außerdem sei die Begebung langfristiger Reichstitel auch damals nicht in vollem Umfang unterbrochen, insofern als der Verkauf der 3 ½ Pigen Li⸗Anleihe ebenso wie heute unverändert fortgesetzt wurde. Die heutige Lage unterscheide sich von der damaligen insofern,
als seinerzeit dem verlangsamten Absatz von langfristigen Titeln die einmaligen Steuereingänge aus der Hauszinssteuerablösung gegenüberstanden, während heute derartige Sondereinnahmen fehlen. Damals sei ein Teil der Ablösungsverpflichtungen durch Hingabe von Schatzanweisungen erfüllt, während heute die lang⸗
fristigen Anlagen teilweise in liquide Mittel verwandelt seien.
Der Gesamtumfang der Geldkapitalbildung werde dadurch nicht berührt, denn eine anderweitige Verwendung der liquiden Mittel 8 durch die güterwirtschaftlichen Beschränkungen des privaten Bedarfs praktisch ausgeschlossen. Es ständen dem Reich also zwangsläufig alle die Mittel in kurzfristiger Form zur Verfü⸗ gung, die aus der langfristigen Anlage zurückgezogen seien.
„ AT. ün ““ f 3
2 Die Kostenrechnung im Kriegsschädenrecht
Durch den Eintritt von Kriegsschäden vollziehen sich oft Ver⸗ änderungen in der Kostenstruktur der Betriebe, die selbst dem Betriebsmann neu vorkommen. Es erscheint notwendig, daß in verständnisvoller Zusammenarbeit Behörden und Betriebe dazu beitragen, in Anlehnung an die herrschenden Grundsätze der de⸗ triebswirtschaftlichen Praxis einheitliche Maßstäbe zu entwickeln, die in dieser Frage eine vernünftige Handhabung des Kriegs⸗ schädenrechtes gewährleisten. Dies führt Dipl.⸗Kfm. Dr. Wil⸗ helm Koch in einem Aufsatz in der Zeitschrift „Deutsche Ver⸗ waltung“ aus, um dann zur Handhabung der Einzelheiten u. a. auszuführen: Im Zuge der Selbsthilfemaßnahmen der Betriebe, die notwendig werden, um die zerstörte Produktion so schnell wie möglich in Gang zu setzen, würden Umsetzungen innerhalb des Betriebes vorgenommen, die erhebliche, kostenmäßige Verände⸗ rungen zur Folge haben könnten. Es handele sich dabei um Ein⸗ zelkosten und Gemeinkosten. Die Einzelkosten — verbrauchter Werkstoff und bei’ Ausführung, der Arbeiten aufgelaufener Lohn — seien ohne weiteres der einzelnen Leistung zurechenbar. Bei den Gemeinkosten spielten die fixen Kosten eine besondere Rolle. Sie fielen ins Gewicht, wenn wegen Zerstörung oder Beschädigung von Anlagen und Einrichtungen ein Betriebsteil
tellung von Arbeitskräften zu Aufräumungsarbeiten in anderen lbteilungen die Produktion zurückgeht, auf die geringere Erzeu⸗ gung also ein prozentual höherer Anteil an Gemeinkasten ent⸗ ällt. Die Ermittlung der Gemeinkosten habe über den Betriebs⸗ abrechnungsbogen so zu erfolgen, daß sis zum Schluß den Lei⸗ stungen durch einen prozentualen Zuschlag. meistens auf die Fer⸗ tigungslöhne zugerechnet werden könntén. Nicht anrechenbar seien die Gemeinkosten, die bei ordnungsmäßiger Verrechnung mit den innepbetrieblichen Leistungen bzw. mit der Fertigung und ihrer Verwaltung nichts zu tun haben.
sel oder teilweise stillgelegt wird oder auch, wenn infolge Ab⸗
. Wirtschaft des Auslandes
Zunehmende eigene Papiererzeugung in Spanien
Madrid, 6. Dezember. Die eigene Herstellung von Papier in Spanien hat in den letzten drei Jahren, unterstützt von den bestehenden Einfuhrschwierigkeiten, erheblich zugenommen. Gegen⸗ wärtig bestehen in Spanien, und zwar vornehmlich in Vizcaja, Katalonien und Levante 199 Papierfabriken mit einem Gefamt⸗ kapital von 390 Mill. Peseten, in denen rund 1500 Arbeiter be⸗ schäftigt werden.
1 8* 8 8 Fortschritte der norwegischen Heringsölindustrie
Norwegen gehört zu den Ländern, die zuerst mit der Herstellun von Heringsöl begonnen haben. Diese Industrie hat währen des Krieges eine so günstige Entwicklung erfahren, daß die Fett⸗ versorgung Norwegens im wesentlichen von der Heringsölerzeugung abhängig ge vorden ist. Die Herstellung von geschmacklosem Heringsöl hat vor allem dazu beigetragen, den vielfachen Ver⸗ wendungsmöglichkeiten dieses Erzeugnisses den Weg zu ebnen. Heute findet Heringsöl Verwendung in der Margarineherstellung sowie als Speisefett, Konservenöl, Maleröl und zur Imprägnie⸗ rung. Durch ein besonderes Härtungsverfahren ist das Heringsöl für die Margarineherstellung sehr geeignet, ferner auch durch seinen Vitaminreichtum. Die Leistungsfähigkeit der Heringsöl⸗ industrie ist von einer vollen Ausnutzung noch weit entfernt. Der
Hauptgrund hierfür liegt in dem unregelmäßigen Rohstoffzugang
als Folge der Heringsfangverhältnisse.
Preußischen
Reichs⸗ und Staatsanzeiger
8
Nr. 278 vom 7. Dezember 1944. 2. 3
8 Der Clearing⸗Verkehr der Schweiz 1913 — . 8— Jahresbericht der Verrechnungsstelle
Zürich, 5. Dezember. Der vom Bundesrat genehmigte Jahres⸗ bericht der Schweizerischen Verrechnungsstelle für das Jahr 1943 igt, daß sich die Schwierigkeiten in der Durchführung des Außen⸗ haßbels der Schweiz im abgelaufenen Jahr nicht nur nicht ver⸗ mindert, sondern noch vergrößert haben. Fortlaufend mußten Verhandlungen geführt werden, um die Clearingverträge und Handelsabkommen den sich stets ändernden Verhältnissen anzu⸗ passen. Ende des Berichtsjahres stand die Schweiz mit 19 Län⸗ dern im gebundenen Zahlungsverkehr, mit fünf weiteren Län⸗ dern war der Zahlungsverkehr gesperrt und der Kontrolle der Verrechnungsstelle⸗ unterstellt. Das Prämiensystem, das dazu dient, den Warenverkehr zu erleichten und gleichzeitig die Lebens⸗ kosten niedrig zu halten, wurde im Verkehr mit einem weiteren Lande eingeführt.
Von der Gesamteinfuhr der Schweiz im Jahre 1943 im Werte
von 1737,08 Mill. ffrs entfielen auf den Verkehr mit Clearing⸗ ländern 1245,76 Mill. ffrs, d. h. 72,93 % gegen 64,77 % im Vor⸗ jahr. Der Anteil der Clearingländer ist — wie die Gesamt⸗ einfuhr — gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen, prozentual hat er jedoch zugenommen. Andererseits hat aber der Anteil der Clearingländer an der Gesamtausfuhr sowohl absolut zals auch prozentual abgenommen. Von einer Gesamtausfuhr von 1628,95 Mill. ffrs entfallen auf die Clearingländer 1086,69 Mill. ffrs, d. h. 66,71 % gegen 73,24 % im Vorjahr.
Im Jahre 1943 sind von der Verrechnungsstelle an die in der Schweiz wohnenden Gläubiger insgesamt 1362,28 Mill. ffrs aus⸗
gezahlt worden, seit Beginn des Clearingverkehrs hat die Ver⸗
rechnungsstelle bis Ende 1943 insgesamt 7787,05 Mill. ffrs zur Auszahlung gebracht. Hiervon enfielen 85,09 % auf Forderungen aus dem Export von Schweizer Waren einschl. Nebenkosten im Warenverkehr. Von Schweizer Schuldnern wurden im Berichts⸗ jahr 1226,65 Mill.“ ffrs im Clearingverkehr eingezahlt. Die seit dem Bestehen des gebundenen Zahlungsverkehrs bis Ende 1913 von Schweizer Schuldnern geleisteten Clearingzahlungen beliefen
sich auf insgesamt 8038,71 Mill. ffrs.
. Verstärkte Notendeckung in der Slowakei 8 Preßburg. 6. Dezember. Eine Regierungsverordnung änder die für die Slowakische Nationalbank geltenden Bestimmungen über die Golddeckung dahin, daß die Banknoten durch Gold, Devisen und außerdem durch Gold gedeckte Wertpapiere, durch Wechsel Schecks, Wertpapiere, Warenpfandscheine oder durch Anleihen auf Faustpfänder oder im Kontokorrent gedeckt sein muß.
Bezüglich der Pflicht der Nationalbank, dem Staat über Regierungsauftrag Kredite einzuräumen, wird bestimmt, daß die Kreditgebarung im Kontokorrent (neu) oder durch Schatzwechsel
zu erfolgen hat, die innerhalb von drei Monaten fällig sind. Die Höhe des zinsenlos zu gewährenden Kontokorrent⸗Kredits wurde auf höchstens 250 Mill. Ks erhöht (bisher 100 Mill. Ks).
—
Berlin, 1. Dezember. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroßhandels für 100 Kilogramm frei Haus Groß⸗Berlin.) sPraise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel —,— bis —,—, Linsen —,— bis —,—, Speiseerbsen 65,29 bis 68,96, Speiseerbsen, gelbe —,— bis —,—, Gesch. Erbsen, ganze —,— bis —,—, Grüne Erbsen —,— bis —,—, Reis, Itafsener) 48,78 bis 56,78, Reis*) —,— bis —,—, Buchweizengrütze —,— bis —,—, Gerstengrütze, alle Körnungen*) 35,40 bis †)36,40, Haferflocken und „grütze“) 45,00 bis †46,00, Speisehirse*) 37,75 bis 39,35, Roggenmehl, Type 1790 25,85 bis —,—, Weizenmehl, Type 1050, Inland 35,40 bis —,—, Brotmehl, Type 2800 25,90 bis —,—, Weizengrieß, Type 550 37,65 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 48,30 bis f†)49,80, Sago, weiß 64,90 bis 68,90, Zucker, Melis Grundsorte 67,90 bis —,—, Kaffee⸗ Ersatzmischung 68,00 bis 78,00, Röstkaffee 582 bis 736, Trink⸗Schokoladenpulver 162,00 bis —,—, Deutscher Tee 240,00 bis 280,00, Pflaumen, getrocknete —,— bis —,—, Sultaninen —,— bis —,—, Mandeln, süße, ausgew. —,— bis —,—, Mandeln, bittere, ausgew. —,— bis —,—, Kunsthonig, in 2ekg⸗Würfelpackung 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschmalz m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Tafel⸗ margarine 174,00 bis —,—, Markenbutter, in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—, feine Molkereibutter, in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter, in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkereibutter, gäe 319,00 bis —,—, Landbutter, in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Speiseöl, ausgewogen 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20 % 130,00 bis 138,00, Bagyer. Emmentaler, vollfett 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20 % 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00. — Grieß⸗ teigwaren, gef. u. ungef.: Schnitt⸗ und Vandnudeln, Suppeneinlagen, mittlere, Hörnchen, Bruchmaccaroni 69,00 bis 70,00, Fadennudeln und Spätzle 71,00 bis 72,00, §) Maccaroni 72,00 bis 73,00, §) Spaghetti 74,00 bis 75,00, Kümmel, ausgewogen, deutsch 143,20 bis 150,00, Steinspeisesalz in Papiersäcken 19,60 bis —,—, Steinspeisesalz in Werkspackungen 23,80 bis —,—, Siedespeisesalz in Papiersäcken 21,60 bis —,—, Siedespeisesalz in Werkspackungen 25,80 bis —,—, Zuckersirup in Eimern —,— bis —,—, Himbeersirup —,— bis —,—, Kirschsirup —,— bis —,—, ¹) Marmelade, Vierfrucht, in 12 ½⸗kg⸗ Eimern —,— bis —,—, *)Pflaumen⸗Apfel, in 12 ½⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, kosen⸗Apfel, in 12 ½⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, ¹)Himbeer⸗Apfel, in 12 ½⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, ) Kirsch⸗Apfel, in 12 ½⸗kg⸗Eimern
Fffentlicher Anzeiger
¹) Erdbeer⸗Apfel, in 12 ½⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, *‚Apri⸗
bis —,—, *)Johannisbeer⸗Apfel, in 12 ½⸗ka⸗Eimern —,— bis.
—,—, ¹) Dreifrucht⸗Marmelade, in 12 ½⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, Verbilligte Vierfrucht, in 12 ½⸗kg⸗Eimern 49,00 bis —,—, Verbilligtes Apfel⸗Nachpreß⸗Gelee 49,00 bis —,—.
Marmelade: Preise ohne Rohstoffzuschlag.
*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.
§ Hartgrießware + 4,— Rℳ per 100 kg.
†) Die zweiten Preise verstehen sich für Anbruchmengen.
¹) Preise für Marmelade lt. Kalkulations⸗Verfügung des Reichs⸗ preiskommissars ns
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten Prag, 5. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B.,
Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗
hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80z B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.
Budapest, 5. Dezember. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½¼, Berlin 136,20, Bukarest —,—, Helsinki —,—, London —,—, Mailand 13,62, New York —,—, Paris —,—, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia —,—, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 6. Dezember. (D. N. B.) New York 4,02 ½ —- 4,03 ½¼, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Seeen 16,85 — 16,95, Lissabon —,—, Rio de Janeiro
84 9/18.
ürich, 5. Dezember. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 7,75, London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B., Madrid 39,75, Holland 229 ⅜, Berlin 172,50, Lissabon 17,02, Stockholm 102,62 ½, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 97,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 5. Dezember. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—. Alles Briefkurse.
Stockholm, 5. Dezember. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris —,— G., B., Brüssel —,— G., —,— B., Schweiz. Plätze 97,00 nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., —,— B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., —,— B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türker 1ö Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G.,
„
London, 5. Dezember. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren ‧23,50, Gold 168/—.
13. Unfall⸗ und Invalibenversicherungen,
2. Zwangsversteigerungen,
1. Untersuchungs⸗ und Serafsachon, 8. Aufgebote,
5. Verlust⸗ und Fundsachen,
4. Oeffentliche Zustellungen, 6. Auslosung ustww. von Wertpapteren,
7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgefellfchaften,
19. Geseufchaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Hundels⸗ und Kommanditgesellschaften,
14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Berschiedene Bekanntmachungen.
3. rufgebote
[10028] Aufgebot.
Auf Antrag der Adolfine Sega, An⸗ gestellte in Graz, Senchgasse Nr. 34, wird das angeblich in Verlust ge⸗ ratene Sparbuch der Steiermärkischen Bank in Graz, Nr. 53 143, über 853,98 HE.A, lautend auf Dolfi Sega, aufgeboten. Der Inhaber dieses Spar⸗ buches wird aufgefordert, es binnen sechs Monaten vom Tage der Kund⸗ machung des Aufgebots bei Gericht vorzuweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu „erheben. Sonst würde dieses Sparbuch nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden. 8. 96/44 — 3.) andgericht Graz, Nelkengasse Nr. 2,
Abt. 4, am 29. November 1944.
110069)B Aufgebot.
3 F 10. 44. Der Otto Meißgeier in Eichwalde, Grünauer Str. 5, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegan⸗ enen Sparbuchs der Volksbank in Eichwalde⸗ Nr. 2578, ausgestellt für Frau Elise Roß in Barcelona, bean⸗ tragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. März 1945, 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 65, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Buch vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung des Buches erfolgen wird.
Königs Wusterhaufen, 25. 11. 1944.
Das Amtsgericht.
[10027] Aufgebot.
Die Erben nach dem Fahrstuhlführer Alfred Feige, nämlich: 12der Schmiede⸗ meister Albert Richard Feige in Gut⸗ wohne (Schles.), 2. Deichmüller geb. Schwansee, Berlin 0 112, Voigtstraße 10, und deren Ehe⸗ mann Oswald Deichmüller, 3. die Frau Luise Hohensee geb. Schwansee, Berlin, Dunkerstraße 27, und deren Ehemann, Studienrat Herbert Hohensee, 4. der Schlosser Gustav Schwansee, Berlin⸗ Mahlsdorf, Pilgramer Straße 12, sämtlich vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Schneider in Berlin⸗Karls⸗ banst Treskow⸗Allee 97, haben das Aufgebot des am 13. Juli 1937 aus⸗ gefertigten, angeblich verlorengegan⸗ genen Hypothekenbriefes über die im
rundbuch von Marzahn Band 30. Blatt Nr. 898 in Abt. III unter Nr. 4 für den Gärtner Franz Sprung in Erkner (Kreis Niederbarnim) einge⸗ tragene Hypothek von 2000 6.,ℳ be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Februar 1945, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht in Berlin⸗Lichtenberg, Roedeliusplatz 1, Zimmer 49, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. (5. F. 11. 44.) 1
Berlin⸗Lichtenberg, 27. Novbr. 1944
Das Amtsgericht. Abt.
die Frau Emma.
[10029] Sammelaufgebot.
Das Aufgebot haben beantragt: 1. der Kaufmann Otto Emil Reimers in Hamburg⸗Rahlstedt, Krögerstr. 15, vertreten durch Rechtsanwalt Bahr in Hamburg⸗Rahlstedt, des Hypotheken⸗ briefes über die im Grundbuch von Meindorxf Band 11 Blatit 356 in Ab⸗ teilung III unter Nr. 12 für den Musiklehrer Robert Schlegelmilch in Hamburg eingetragene Hypothek von 577,50 G/ℳ; 2. der Rentner Hans Jo⸗ hann Bornholdt in Hollingstedt i. Dithm., vertreten durch Rechtsan⸗ walt Vehrs in Heide in Holst., des Hypothekenbriefes über die im Grund buch von Rahlstedt Band 10 Blatt 288 in Abteilung III - unter Nr. 12 für ihn eingetragene Hypothek von 3000 G. ℳ; 3. die Witwe Maria Filipp geb. Pola⸗ kowski in Hamburg⸗Bramfeld, Bargacker Damm 8a, des Sparbuchs der Wands⸗ beker Bank e. G. m. b. H. in Ham⸗ burg⸗Wandsbek, lautend auf den Namen der Antragstellerin, über 7067,87 H Mℳ. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 14. März 1945, 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 12, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunden erfolgen wird.
Hamburg⸗Wandsbek, 25. Nopbr. 1944.
3 Das Amtsgericht.
[10100] Aufgebot. Frau Witwe Barbara Uhle geb. Beißel, Paderborn, Borchener Straße, hat das Aufgebot des verlorengegange⸗ nen Grundschuldbriefes über die im Grundbuch von Paderborn Band 66. Blatt 1673 in Abteilung III unter Nr. 22 für die Brüder August und Wilhelm Uhle, beide in Paderborn, ein⸗ getragene. Grundschuld in Höhe von 3000, — HPℳ beantragt. Dex Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 29. März 1945, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Pader⸗ born, Zimmer 9, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls dieselbe für kraftlos erklärt wird. Paderborn, den 27. November 1944. Das Amtsgericht.
[10106]
Ueber die im Grundbuch der Stadt Charlottenburg Band 217 Blatt 7287 in Abt. III unter Nr. 19 eingetragene Grundschuld von 25 000,— Cünfund⸗ zwanzigtausend) Goldmark ist dem neuen Gläubiger, dem Großdeutschen Reich Reichsfinanzverwaltung) auf Grund § 1 Ziffer 5 der 2. Verordnung vom 18. März 1938 (RGBl. I*S. 317) ein neuer Brief erteilt. Mit der Er⸗ teilung des neuen ist der alte Brief kraftlos geworden.
Amtsgericht Charlottenburg.
[10030] Aufgebot. Die Pfarrverwesersgattin Else Nill geb. Schildknecht, z. Z., in Rottenacker, Kreis Ehingen, hat das Aufgebot zur Kraftloserklärung über die im Grund⸗ buch von Oggelshausen Heft Nr. 97 Abt. III Nr. 9 zugunsten der Gewerbe⸗ bank Biberach eingetragenen schuld in Höhe von 6000 Gℳ als nun⸗ mehrige Grundschuldgläubigerin bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 20. April 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird.⸗ . Amtsgericht Riedlingen (Württ.).
[10074] Aufgebot.
F 2/44. Die Kreditanstalt Sächsischer Gemeinden in Dresden hat das Auf⸗ gebot des Briefes der auf Blatt 3799 des Grundbuchs für Riesa (Eigen⸗ tümerin: die Stadtgemeinde Riesa) in Abt. III unter Nr. 1 seit dem 26. Juli 1927 für die Antragstellekin eingetra⸗ genen Hypothek von 12 000 Goldmark
(RGBl. 1924 I1 S. 415) mit Zinsen.
zu 6, im Säumnisfalle acht vom Hun⸗ dert jährlich, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird Futgefoghest, spä⸗ testens in dem auf den 5. April 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. 1b I“ Riesa, den 30. Novomber 1944. Amtsgericht. f
2
Grund⸗
[10038] 1
Durch rechtskräftigen Beschluß des Anerbengerichts in Meerane vom 17. Oktober. 1944 ist die Verwaltung und Nutznießung des Erbhofs Blatt 7. der Erbhöferolle von Seiferitz bis zum 30. November 1950 dem Eigentümer Johannes Max Börnig entzogen und seiner Ehefrau Johanna Börnig geb. Nagel in Seiferitz übertragen worden. Meerane (Sachsen), 30. Nov. 1944. Das Amtsgericht — Auerbengeticht.
[10076] Bekanntmachung.
Es werden die Erben des am 11. 7. 1944 in Weng verstorbenen Haus⸗ besitzers Anton Brucker, geboren am 11. 6. 1855 in Griesbach, gesucht. Brucker, Anton, war der Sohn des Handelsmanns Ignaz Brucker in Griesbach, geboren am 19. 9. 1814 in Achenrain in Tirol und seiner Ehefrau Karolina Brucker, geb. Wiesflecker, ge⸗ boren am 18. 2. 1817 in Neuötting. Erbberechtigte wollen sich bis spätestens 1. 3. 1945 beim Amtsgericht Griesbach melden. .“
Griesbach, den 28. November 1944.
Amtsgericht Griesbach.
Gerstenecker, Amtsgerichtsrat.
[10033 8
vease Beschluß vom 24. November 1944 wurde die durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts. Neckarsulm vom 14. Juli 1937 ausgesprochene Todes⸗ erklärung des am 3. April 1897 in Offenau, Kr. Heilbronn⸗Land, gebore⸗ nen Hermann Körner aufgehoben, da der Verschollene dieselbe überlebt hat. (GR. 201/44.)
Amtsgericht Neck
straße 9, 4.
vernichteten Sparkassenbüchern betreffen
Durch Ausschlußurteil des zeichneten Gerichts vom 21. 11. 1944 sind auf Antrag: 1. des Arbeiters August Christoph in Rößlingen, Kreis Breslau, als Rechtsnachfolger von dessen Ehefrau Emma Christoph, 2. a) des am 11. 3. 1941 geborenen Lothar Dekan, b) des vam 13. 3. 1943. geborenen Hans⸗Joachim Dekan, beide in Wasserborn, vertreten durch deren Vater Herbert Dekan, ebenda, 3. des. Reg.⸗Vermessungsrates Arthur Mischke in Breslau, Paradiesstraße Nr. 9, 4. der Frau Maria Richter geb. Peschke, Breslau, Mommsenstr. 18, 5. des Gün⸗ ter Sonnabend in Breslau, z. Z. in Kriegsgefangenschaft in Kanada, ver⸗ treten durch Frau Luise Zimmermann geb. Sonnabend in Breslau, Gneisenau straße 4, 6. des Werkmeisters i. R. Robert Wagner, Breslau, Vorwerk straße 74, 7. der Frau Elisabeth Eichner geb. Pietsch in Breslau, Brandenburger Straße 76, 8. der Büroangestellten Gerda Balzarek in Breslau, Weide⸗ brücker Straße 3a, vertreten durch deren gesetzlichen Vertreter, Verwal⸗ tungsangestellten Gerhard Balzarek⸗ in Breslau, Weidebrücker Straße 32, 9. der Frau Kaufmann Emma Pohl⸗ eb. Brauner in Breslau, Hirschstr. 20, as Sparkassenbuch: 1. Nr. 45 800, lautend auf Frau Emma Christoph geb. Eichholz, Rößlingen Kr. Breslau, 2. zu a) Konto Nr. 10 102, lautend auf Lothar Dekan, Wasserborn, zu b) Spar⸗ konto Nr. 12 176, lautend auf Hans⸗ Jwoachim Dekau, Wasserborn, 3. eisernes⸗ Sparkassenbuch Nr. 7/2/1, lautend auf Artur Mischke, Breslau, Paradies⸗ Nr. 1:7803, lautend auf den Namen der Antragstellerin, 5. Nr. 1:12 802, lautend auf Sonn⸗ abend, Günter, geb. 28. 11. 1921, Bres⸗ lau, Gneisenaustraße 4, Nr. 1:14 446, lautend auf Sonnabend, Günter, Kauf⸗ mannssohn, geb. 28. 11. 1921, Breslau, Lehmdamm 22, 6. Nr. 3:20 617, lau⸗ tend auf Wagner, Robert, Eisenbahn⸗ werkmeister i. R., geb. 12. 3. 1859, Breslau, Vorwerkstraße 74, 7. Nr. H: 58 627, lautend auf Eichner, Eli⸗ sabeth, geb. 18. 7. 1894, Breslau, Brandenburger Straße 76, Nr. H: 46 154, lautend auf Pietsch, Elisa⸗ beth, geb. 18. 7. 1894, Breslau, Lewald⸗ straße 6. 8. Nr. 2: 118 082, lautend auf Balzarek, Gerda, Büroangestellte, geb. 24. 3. 1924, Breslau 29, Weidebrücker Straße 3 a, 9. Nr. 3:: 25 975, lautend auf Pohl, Emma geb. Brauner, geb. 25. 12. 1879, verehel. Kaufmann, Bres⸗ lan 1, Hirschstraße 20, für kraftlos er⸗ klärt worden. Von den vorstehend be⸗ zeichneten, abhanden gekommenen oder
die Nummern 1. bis 3 Sparkassen⸗ bücher der Kreissparkasse in Breslau und die Nummern 4 bis 9. Sparkassen⸗ bücher der Städtischen Sparkasse in Breslau. (3734 — 54 — 2 d/44 Band III.) Breslau, den 21. November 1944.
[10034] Amtsgericht.
[100377 Kraftloserklärung.. T 20/43/16. Nach fruchtlosem Ablauf Aufgebotsfrist laut Edikt vom!
24. April 1944 wird das Einlagebuch der Gemeindesparkasse in Joslowitz Nr. 952, Kontrollnummer 327, mit einem Saldo von 543,29 Rℳ, lautend auf Alfred Hammer, Eigentum des mj. Franz Hammer, für kraftlos erklärt. Amtsgericht Znaim, Abt. 1, am 23. November 1944. 8
10111 3 1. Durch das Ausschlußurteil des Amtsgerichts in Teschen vom 24. 11. 1944 — 3 F 8/44 — ist das Spar⸗ einlagebuch des Spar⸗ und Vorschuß⸗ vereins (Towarzystwo Oszczednosci i Zaliczek) in Teschen, Nr. 522, über 731,44 Nℳ, ausgestellt auf den Namen Adam Swierezek in Roppitz, für kraft⸗ los erklärt worden. Teschen, den 24. November 1944. Das Amtsgericht.
[10035] Ansschlußurteil.
3 F. 3/44. Durch Ausschlußurteil vom 16. November 1944 ist der Hypo⸗ thekenbrief über die im Grundbuch von Lohbrügge Blatt 1584 in Abteilung III Nr. 8 für den Hufner Franz Schmidt in Wentorf eingetragene Aufwertungs⸗ hypothek von 1995,16 Gℳ für kraftlos erklärt.
Amtsgericht Hamburg⸗Bergedorf.
[10108] 54 F. 32/44. Durch Ausschlußurteil vom 30. November 1944 ist der Ham⸗ burgische Grundschuldbrief über die im Grundbuch von Hamburg⸗Neustadt⸗Süd Band 24 Blatt 1117 in Abt. III unter Nr. 4 für Hermann Heinrich Stamer, Eppendorferlandstxaße 24, eingetragene Grundschuld von 2600,— 6ℳ für kraft⸗ los erklärt worden. Amtsgericht Hamburg. Abteilung 54.
10031 Len Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 28. November 1944 ist der Heinz Artur Schwarz, geboren am 19. März 1920 zu Grunau, Kreis Sensburg, Ostpr., für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 13. April 19sSe fästgeszsnt worden. — 456 II. Berlin, den 28. November 1944. Amtsgericht Berlin.
(10032) Durch 26 des Amtsgerichts Berlin vom 29. November 1944 ist der Hans Friedrich Leopold Munckel, ge⸗ boren am 16. Januar 1884 zn Gark, Oder, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 21. Februar 1944 fest⸗ gestellt worden. — 456 II 176. 44. Berlin, den 30. November 1944. Amtsgericht Berlin. 1
[10103]
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 30. November 1944 ist der Rudolf Richard Heinrich Wilhelm Feldt, geboren am 6. Februar 1916 in Leipzig, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 29. Oktober 1942 festgestellt worden. — 455 II 199. 44.
Berlin, den? b A