8
dem Betreffenden nicht zum
Stockung des Geschäftsganges eintritt und nicht alle zur Wahr⸗
Reichs⸗ und Staatsanzei
8½
er Nr. 274 vom 8. Dezember 1944. 2. 2
Anordnung Nr. 22 Hauptausschuffes Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwaren über ddie Herstellung von Gliedermaßstäben 6
Vom 1. November 1944
Auf Grund der Vexordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet: W“ WW“
Die Herstellung von Gliedermaßstäben ist verboten. Die Fertigung ist nur den Herstellern gestattet, die auf Vorschlag des Leiters des Sonderausschusses Zulieferungen aus Blech und Blechkonstruktionen eine Herstellungsanweisung erhalten.
15 Für die durch Herstellungsanweisung triebe ist die Herstellung nur noch in den folgenden drei Sor⸗ ten von Holzgliedermaßstäben für den inländischen Bedarf
zulässig: 6 Glieder, ohne Feder, 6 Glieder, mit Feder, 2m lang, 10 Glieder, mit Feder, und zwar in folgenden Teilungen: n 8 Meter / Meter, Meter / London, Meter / Rhüeinland, Meter / Wien. Die Ausführung dieser Maßstäbe darf nur in der Farbe gelb oder naturlackiert sein. 8 G — 6 3.
1 m lang, 1 m lang,
Der deüser des Arbeitsausschusses Gewerbliche Meßgeräte
nann Ausführungsbestimmungen zu dieser Anweisung er⸗ assen. “ sb
4
In begründeten Einzelfällen un zur Deckung des kriegs⸗ wichtigen Bedarfs kann der Leiter des Arbeitsausschusses Ge⸗ werbliche Meßgeräte Ausnahmen von den Bestimmungen
dieser Anwe ung zulassen “ kann
3
ermächtigten Be⸗
werden.
8
5 5
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordn lassenen t 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestra
Diese Anordnung tritt 14 Tage nach ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Die vorliegende Anordnung gilt auch in den einge⸗ gliederten Ostgebieten. 8
uß Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwaren. Der Leiter: Wolff. „w.
Bekanntmachung Die am 1. Dezember 1944 ausgegebene Nummer 62 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: .
Verordnung über Zolländerungen. Dritte Durchführungsverordnung
Vom 27. November 1944.
„Verordnung über den Luftwaffeneinsatz des Reichsarbeits⸗
dienstes der weiblichen Jugend. Vom 28. November 1944. Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Hℳ.
rungsgebühren: 0,03 ℛℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf
unser Postscheckkonto: Berlin 962 00. Berlin C2, den 5. Dezember 1944.
Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.
Vom 24. November 1944. zum Reichsleistungsgesetz.
MKichtamtliches Deutsches Reich W“
Der Schweizerische Gesandte in Berlin, Herr Dr. Hans Frölicher, hat Berlin am 5. Dezember 1944 verlassen.
Während seiner Abwesenheit führt Herr Dr. Alfred Zehn⸗ de r die Geschäfte der Gesandtschaft, b 1b
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1ö11.“”“;
Wirtschaftsteirn
— —
—
Wer kommt für Kriegsheimarbeit in Frage? — Drei Einsatz⸗ gruppen
Der Sonderbeauftragte für Kriegsheimarbeit zur Mobilisierung von Millionen Händen
Zum gegenwärtigen Stande und zu einigen grundfätzlich wich⸗ tigen Fragen der Kriegsheimarbeit machte der Sonderbeauftragte für Kriegsheimarbeit beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion und gleichzeitig Beauftragte des Leiters der DAF., Oberbereichsleiter Neumann, einem Ed. Vertreter Mitteilungen. Danach umfaßt der Personenkreis, der für Kriegs heimarbeit in Betracht kommt, in der Hauptsache Frauen, die der Meldepflicht nicht unterliegen und die mit Unterstützung wie durch Werbung der NS.⸗Frauenschaft und der DAF. dazu ge⸗ wonnen werden. Es kommen aber auch meldepflichtige Frauen in Frage, die aus besonderen Gründen im Betrieb nicht einsatz⸗ fähig sind. Der Arbeitsweise nach sind drei Gruppen der Kriegs⸗ heimarbeit zu unterscheiden: 1. 1i im Heim, wo⸗ für einfachste Fertigung in Betracht kommt; 2. Gemeinschafts⸗ Kriegsheimarbeit, die in einer Werkstatt verrichtet wird, wo selbst bei wenigen Stunden Arbeitszeit der einzelnen Schaffenden doch durch Anschlußschichten die rationelle Ausnutzung kleiner Hilfs⸗ mittel oder Maschinen verbürgt ist; 3. Kombinierte Kriegsheim⸗ arbeit, wobei ein Gebrauchsgüterbetrieb seine Fertigung in Heim⸗ arbeit verlagert und dafür mit seiner ganzen Belegschaft Rüstungs⸗ arbeit übernimmt. Bisher sind rund hunderttausend neuer Kriegsheimarbeiterinnen überall im Reich zum Einsatz gekommen während weitere Hunderttausende bereitstehen und noch dafür ge⸗ wonnen werden können. Eine so umfassende Maßnahme der Mobilisierung von Millionen von Händen stellt jedoch manche Probleme, die nicht überall gleich schnell, gelöst werden können. Daher kann sich auch die Heranziehung zur Kriegsheimarbeit oft⸗ mals verzögern, ebenso wie mancher tauglich Gemusterte mehr oder weniger lange abwarten muß, bis er einberufen wird. Die Aktion ist aber im guten Fortschreiten. Ihr Ziel lautet: Ueber⸗ nahme unmittelbarer Rüstungsarbeit oder Uebernahme geeigneter üeihs; aus der Gebrauchsgüterfertigung, z. B. der Textil⸗ und ekleidungsindustrie, zum Zwecke der Freimachung ganztägiger Arbeitskrafte dieser Schaffenszweige für Rüstung oder Wehr⸗ macht. Betriebsführer, die vor wirklichen oder vermeintlichen Schwierigkeiten der Heimarbeitsverlagerung zurückschrecken und den bequemeren Weg der Anforderung neuer Kräfte für betrieb⸗ lichen Einsatz wählen, erfüllen nicht restlos das Gebot der Stunde das ja gerade dahin geht, Kräfte aus den Betrieben für Wehr⸗ macht oder schwierigere Fertigungen freizumachen oder umzu⸗ stellen. In solchen Fällen greift der Sonderbeauftragte an Ort und Stelle ein, um zusammen mit allen Beteiligten den besten Erfolg zu verbürgen. Er vermittelt gleichzeitig seine Erfah⸗ rungen und Anregungen an die zentralen Führungsstellen
1 Fristversäumnis infolge Fliegerschaden⸗ 2 Eine Reichsgerichtsentscheidung
Das Reichsgericht hat bereits ausgespr 1 Das sgerie at bereits ausgesprochen, daß die auf Feind⸗ einwirkungen zurückzuführende Versäumnis einer üdis aut ffnd.
etreffen Nachteil gereichen darf. In einer neuen Entscheidung (II. 85/44) vom 3. November 1944 nimmt dos RG. hierzu nochmals wie folgt Stellung:
Luftangriffe bedeuten einen unabwendbaren Zufe⸗ im Si
Luftang. 8 — Zufall im Sinne 9 § 233 3O., ihre Auswirkungen können der betroffenen Partei 8 nicht zur Last, gelegt werden. In der besonderen der sich ein Luftgeschädigter in einer fliegergeschädigten Großstadt befindet, ist es entschuldbar, awenn eine vorübergehende nehmung einer Frist erforderlichen Schritte rechtzeitig unter⸗ nommen werden. In einer so verursachten “ 88 keine 8 keit, auch keine leichte Fahrlässigkeir erblickt werden. Es andelt sich vielmehr um noͤtwendig und unvermeidbare Folge⸗ erscheinungen des modernen Krieges, die nicht einseitig einer Partei zum Nachteil gereichen dürfen (11 85/44. — 3. 11. 1944.)
Ratschläge für den Fraueneinsatz cs Während einerseits die Erfordernisse des Krieges den Einsatz der Frauen im weitesten örsasg⸗ notwendig machen, wird
werke werden der Schweizer Wirtschaft rund 500 Mill. kWh
andererseits nichts unversucht gelassen, um den eingesetzten Frauen die Arbeit zu erleichtern und auftretende deftunegs.
hemmnisse zu beseitigen. Von der Mitarbeiterin des Amtes für Soziale Betriebsgestaltung, Dora Schmidt⸗Musewaldt, ist unter dem Titel „Mädel⸗ und Fraueneinsatz in der Eisen⸗ und Metall⸗ industrie’“ (Verlag Emil Wernitz & Co., Berlin) eine kleine Seeist erschienen, die die Erfahrungen des Fraueneinsatzes ver⸗ arbeitet.
Es wird besonders auf die Wichtigkeit der außerbetrieblichen Beanspruchung der Frauen für die Leistung bei der Arbeit hin⸗ sewiesen. Die Soziale Betriebsarbeiterin soll sich um die häus⸗ lichen Verhältnisse, die Anmarschwege und sonstigen Pflichten der Frauen kümmern. Hinzu kommt die Frage der Arbeitszeit. Es hat sich erwiesen, daß bei starten Arbeitszeitverlängerungen ein Leistungsabfall bei den weiblichen Gefolgschaftsmitgliedern fest⸗ zustellen ist. Die entlastende Wirkung des sogenannten Wasch⸗ tages wird hervorgehoben. Die Durchführung der Halbtagsarbeit und die günstige Einteilung der Pausen sind behandelt. Der Be⸗ rufserziehung ist der zweite Teil der Arbeit gewidmet. Der dritte Teil beschäftigt sich mit den Gesundheitsbestimmungen für weibliche Gefolgschaftsmitglieder. .
Wirtschaft des Auslandes
Ein Investitionsrat in Schweden
Stockholm, 7. Dezember. Nach einem Beschluß der schwedischen Regierung eist jetzt der Investitionsrat eingesetzt worden, dessen wichtigste Arbeitsaufgabe in der Festlegung der Richtlinien der künftigen Konjunkturpolitik Schwedens, insoweit es sich um die Investitionstätigkeit handelt, bestehen wird. Insgesamt wird dieser Rat aus 15 Mitgliedern bestehen. Der Vorsitzende wird von der Regierung ernannt werden. Dem Rat sollen ferner an⸗ gehören Vertreter von drei stäaatlichen Behörden, und zwar von der sog. Investitionsuntersuchung, der Arbeitsmarktkommission und dem Bauanleiheburean. Die sog. Reichsbankbevollmächtigten werden ebenfalls in dem Rat vertreten sein. Von den wirt⸗ schaftlichen Organisationen sind zu nennen zwei Vertreter des Industrieverbandes, zwei Vertreter der Gewerkschaften, je ein Vertreter des Lantbruksförbund, des Riksförbund landhygdens folk, der Arbeitgebervereinigung, der Bankenvereinigung, der Tjänstemännens Centralorganisalion (Beamten), des Kooperativn Förbhund, des Köpmannaförbund sowie des Grossistförbund
sgx. es 8 Lasg 8 eeag a.
8 8 2 8 8 8 2 * *
. 7 . .
Rd. 500 Mill. kwh Gesamterzeugung der schweizerischen Wasser⸗ kraftwerke
Zürich, 7. Dezember. Wie dem Jahresbericht des schweizeri Wasserwirtschaftsverbandes für 1gh u geheee e serischen Jahre 1943 zwei weitere Kraftwerkgruppen des hescherin⸗ Innertkirchen in Betrieb gesetzt worden, und zwar mit einer maximalen Leistung von 88 666 k Wn resp. einer mittleren Jahres⸗ produktion von 255 Mill. kWh. Ebenfalls im Januar wurde die 1. Gruppe und im März 1943 die 2. Gruppe des Kraftwerkes Verbois in Betrieb gesetzt, diese mit einer maximalen Leistung von total 45 000 kWh resp. einer mittleren Jahresproduktion von 210 Mill. kWh. Als drittes Großkraftwerk wurde, dann im Sep⸗ tember 1943 das Kraftwerk Moerel mit einer maximalen Leistung von 45 000 kWh und einer mittleren Jahresproduktion von 250 Mill. kWh in Betrieb genommen. Ferner sind in verschiedenen Kraftwerken Erweiterungen vorgenommen worden, wie beispiels⸗ weise in Orsières, Laufenburg, Charmey, Lorenztobel, Zermatt usw. Ende 1943 befanden sich drei größere Kraftwerke (Ruppers⸗ wil, Lucendro und Rossens) im Bau und dazu ein kleineres Werk die Zentrale Pintrun. Nach Inbetriebsetzung dieser vier Kraft⸗ 2„ „ ; 2 u Verfügung stehen, nämlich 200 Mill. durch das Bahn⸗ und In 9 striekraftwerk Rupperswil, 115 Mill. durch das Lucendro⸗Hoch⸗ druckwerk, 188 Mill. durch das Rossenswerk und 20 Mill. kWh durch die Zentrale Pintrun.
Der schweizerische Wasserwirtschaftsverband rechnet bis Ende 1950 mit einer Höchstleistung von 2 449 815 kWh resp. mit einer mittleren jährlichen Erzeugung von 10 282 Mill. kWh in Elektrizi⸗ tätswerken mit einer Leistung von mehr als 300 kWh. Unter den
die Ausnahmegenehmigung⸗mit Auflagen oder Bedingungen versehen. Desgleichen können Aufarbeitungsfristen gewährt
geg g und die er⸗ usführungsbestimmungen werden nach 9- 10,
Postbeförde⸗
Bereinigte Staaten von Amerila
Englische: 10 £ und darunter.
Französische Holländische.. Italienische: grose
Kanadische Kroatische. Norwegische: 50 Kr. u. darunter
Rumänische Schwedische: große 44 Schweize
Serbisch 8 Slowakische: 20 Kronen und
Südafrikanische Union Türkische
—
Tpuvph⸗ Verbois, Pintrun, Lurendro, Rupperswil⸗Auenstein, Ober⸗
rigenbach, Wolfenschießen, Rossens, Bois⸗Noir, Albulawerk
(uUmbau), Letten (Umbau) und Oifen fe Das Juliawerk der Stadt Zürich, für das das L. K. T. kürzlich einen Kredit zur Verfügung stellte, ist dabei nicht berücksichtigt.
b. 8 G *àr . 8 2 8 ““
Aktive portugiestsche üeaban Zürich, 7. Dezember. Nach einer Meldung aus Lissabon weist der Außenhandel Portugals für das Jahr 1943 eine günstige Bilanz mit einem Ueberschuß von 6 985 000 2auf. Die Ausfuhr betrug 40 349 000, 2, Als Hauptabnehmer figurierten Großbritannien 1 8 5 000 8, Deutschland mit 8 545,000, die USA. mit, 3 877 000 L.
— —
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Budapest, 6. Dezember. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½¼, Berlin 136,20, Bukarest —,—, Helsinki —,—, London —,—, Mailand 13,62, New York —,—, Paris —,—, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia —,—, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 7. Sesugr. (D. N. B.) New York 4,02 ½ - 4,03 %, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm. 16,85 — 16,95, Rio de 82,84 ⁄16.
Zürich, 6. Dezember. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 7,75, London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B., Madrid 39,75, Hollanb 229 %, Berlin 172,50, Lissabon 17,02, Stockholm 102,62 ½, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Bubapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 97,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 6. Dezember. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stochholm 114,15, Oslo Alles Briefkurse.
Stockholm, 6. Dezember. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Verlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris —,— G., —,— B., Brüssel —,— G., —,— B., Schweiz. Plätze 97,00 nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., —,— B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., —,—J— B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türker e. 88 Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G., 04,00 B. 88
Lissabon —,—, Janeiro
————õ—y ——y=y
Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Lelegraphische Aunzahlung 8
8. Dezember 6. Dezember Geld Brie Gelo Briel
18,83 81,08 0,592
40,04
ege Arexandrien und Kairo).. BE“ 3.. Afghanistan (Kabuhlhl) Albanien (Tirana)). Argentinien (Buenos Aires) .. Australien (Sidneh))) eigien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro).. Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ cutta) 1 100 Rupien Bulgarien (Sofia) 100 Lewa Dänemark (Kopenhagen) 1090 Kronen England (London)n 1 engl. Pfund Finnland (Helsink) 1100 Finnmar Frankreich (Paris)... 100 Frs. Griechenland (Athen) 100 drachmen Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam) . 5vvV Iran (Tehera) Island (Reykjavi) . Italien (Rom und Mailand). apan (Tokio und Kobe).. Lanada (Montreal .. Kroatien (Agramu) Neuseeland (Wellington) Norwegen (Oslo),) 8„ Portugal (Lissabon) Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm u. Göte⸗ borg) „„.2. 2 Schweiz (Zürich, Basel und Bern) Serbien (Belgrad) Slowakei (Preßburg).. Spanien (Madrid u. Barcelona Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisbur)). Türkei (Istanbu)) 85 Ungarn (Budapest).. 8 Uruguay (Montevideo). Verein. Staaten von Amerika (New York) ...
l ägypt. Pfund — 100 Afghani 18,79 100 Franken 80,92 1 Pap.⸗Pes. 0,588 1 austr. Pfund — 100 Belga 39,96 1 Cruzeirt —
18,79 80,92 0,588
18,83 81,08 0,592
22„„
40,04 89,96
„„ 22292202„
1,872
139,70 14,61 38,50 10,01 58,711
1,668
132,70 14,59 88,42
9,99
100 Gulden 100 Rialis 100 isl. Kr. 100 Lire,
100 Yen 58,591 1 kanad. Do lar —
100 Kuna 4,995 1 neuseel. Pfbd — — 100 Kronen 56,76 56,88 100 Escuda 10,19 10,21 100 Lei 8 —
100 Kronen 59,58
100 Frs. 58,01 —. 100 serb. Dinar 5,005 . 100 slow. Kr. 8,609 100 Pesetas 23,605
1 südafr. Pfvp. 1 türk. Pfund 100 Pengö
1 Peso
1 Dollaa — mmmmmmnnan
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Fess⸗ Ge
9,89 5,06 4,995 5,047 7,912 74,18 2,098 2,498 0.180
.. 5 005
.v b92222
59,46
4,995b 8,591 28,565 1,982
1,201
1,978 1,199
Aüüeerrm
England, Aegypten, Südafrikanische Uunon Finnland „00 eerceeerereereeeeeeer Frankreich .ö. eeeerreereeerereekeeeee
ulgarien on⸗,90000 Australien, Neuseelad . Britisch⸗Indien Kanada..
.392922⸗20222022 20 2 9 2 „2 002ã220
cien von mnerin -:e.e.:-.o:.-....G
Brasilien 20 „009005b220222902 22200 4α §ο
Ausländische Geldsorten und Banlnoten
6. Dezember Geld Brief 20,38 20,48 16,18 16,22 96 4,205 4,41
8. Dezember Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 3 4,185 4,205 1 ägypt. Pfd 4,89 4,41 1 Dollar —
1 Dollar
1 Pap.⸗Pe) 1 austr. Pfd 100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupie
100 Lewa
100 Kronen
100 Kronen
1 engl. Pfd.
b 1 vrans⸗ Frs. 5,01
100 Gulder g
100 Lire P]
100 Lire
1 kanad. Dollar
100 Kuna
100 Kronern
100 Lei
100 Kronen 100 Kronern 100 Frs.
100 Frs.
100 erb Dina:
100 now. Kr. 1 südafrik. Pfd 1 türk. Pfund
Sovereiness 20⸗Francs⸗ Stücke . 8 Gold⸗Dollars Aegyptische Amerikanische: 1000—5 Dollar 2 und 1 Dollar
0,44 2,44 39,92 0,08 22,95
9,07 52,10
Argentintsche Australische. Belgische Brasilianische. Britisch⸗Indische ..à Bulgarische: 500 Lewa und darunter
„2 002 2222 02029002922⸗
2 00009022⸗„
10 Kr. und darunter
Finnische. . 78.. .5,075
10 Lire
1000 Lei
500 Lei „ egg
50 Kronen und darunter.. ri grosfe.
100 Fxs. und darunter..
darunter .
in der Periode 1944 —50 in Betracht gezogenen Kraftwerken mit einer gesamten Zunahme von 204 800 kWn befindet sich die dritte n 8 16“
Ungarische: 100 Pengö und
darunter 100 Peng
In Berlin festgestellte RNotierungen für telegraphische
11I1I1A.4“*“ 1“
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und Staatbanzeiger Nr.
74 vom 8. Dezember 1944. S. 3
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1. und Straffachen. 2. Zwangs gerungen, 3.
Alle Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Anderungen redak⸗ tioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vor⸗ genommen. Berusungen auf die Ausführung früherer Druck⸗ aufträge sind daher gegenstands⸗ los; maßgebend ist allein die ein⸗ gereichte Druckvorlage. Matern, derenSchriftgröße unter, Petit'’liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
3. Aufgebote 8
[10155] Aufgebot.
Die Victoria⸗Feuer⸗Versicherungs⸗Ak⸗ tiengesellschaft zu Berlin SW 68, Lindenstraße 20/25, vertreten durch Rechtsanwalt und Notar Dr. Hasse zu Berlin W 8, Mohrenstraße 10, hat das Aufgebot der Namensaktien Nr. 10 126 ¼ 10 127 = 2/1000,— ℳ der Küstriner Zellwolle und Zellulose⸗Aktiengesell⸗ schaft nebst den den Mänteln beigefüg⸗ ten Gewinnanteilscheinen Nr. 2 u. 98 lautend auf den Namen Phrix⸗Werke, Aktiengesellschaft, Hamburg, beantragt. Der Inhaber der Aktien und der Ge⸗ winnanteilscheine wird aufgefordert, spätestens in dem am 4. Juli 1945, 9 Uhr, Zimmer 40, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung erfolgen wird.
Küstrin, den 2. Dezember 1944.
Das Amtsgericht.
[10070] Aufgebot.
F 10/44. Der Schmiedemeister Josef Finkeldey aus Berge, Haus Nr. 70, hat das Aufgebot des angeblich verloren⸗ gegangenen Sparbuches Nr. 8004 der Pgarkasse der Aemter Erwitte und Anröchte zu Erwitte, lautend auf den Namen Schmiedemeister Josef Finkel⸗ dey, Schmerlecke, beantragt. Der In⸗
haber der Urkunde wird aufgefordert,
spätestens in dem auf den 26. April 1945, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Lippstadt, den 24. November 1944. Amtsgericht.
[10071] Aufgebot.
Die Ehefrau Marga Friemel geb. von Maltzahn, Lübeck, Roonstr. Nr. 14, vertreten durch die Handelsbank in Lübeck, Hauptniederlassung Ernestinen⸗ schule, hat das Aufgebot des Banlspar⸗ buches der Handelsbank in Lübeck, De⸗ positenkasse Marli Nr. 51/4052, über H.ℳ 592,15, lautend auf den Namen Elisabeth Friemel, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf ‚den 27. Juni 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 84, anberaumten Auf⸗ gehotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird. — 7 F 21/44. —
Lübeck, den 24. November 1944.
Das Amtsgericht. Abt. VII.
[10072] Aufgebot. , 2 F 14/44. Der Klaus Striebeck aus Remscheid, Elberfelder Straße 71, hat zwecks Kraftloserklärung das Aufgebot des Sparbuches der Städtischen Spar⸗ kasse zu Remscheid Nr. 42 481, lautend auf den Namen des Klaus Striebeck, Rem⸗ scheid, Elberfelder Straße 71, mit einem Bestand von 383,97 Rℳ per 31. De⸗ ember 1943 beantragt. Der Inhaber es Buches wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf Mittwoch, den 31. Januar 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Saal 14, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das Buch vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird. Remscheid, den 21. November 1944. Ametsgericht.
[10073] Aufgebot.
2 F 3/44. Der Otkto Lange aus Remscheid, Hammesberger Str. 80, hat zwecks Kraftloserklärung das Aufgebot
es Sparbuches der Städt. Sparkasse zu Remscheid — Nr. 33 018 —, lautend auf den Namen des Otto Lange in Rem scheid, Hagener Str. 47, mit einem Bestand von 150,41 Hℳ beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufge fordert, spätestens in dem auf Mitt⸗ woch, den 31. Januar 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Saal 14, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte wahrzunehmen und das Buch vorzulegen, Kraftloserklärung wird.
—
desselben erfolgen
4. 5. Parlust⸗ und 6. AEuslosung usth. von hapieren.
[10075]
widrigenfalls die
—
1 Hffentlicher Anzeiger 6 üAn 2 15
— Oafentitche 88 Fundse
—
7. Aptlongezenschaften, Lommanbdtgeselsch 9. Deutsche en
mseaabaaga
10. auf Aketon, 11. Uschaften,
—
12. Ossene Snsls⸗ enb Kommanditgefellschaften,
—
13. 14.
Unfall⸗ und wvve. — Deutsche 28 ank u kausweise, VBerschiebene achungen.
8
Aufgebot.
Die Erben des am 25. September 1944 gefallenen Obersteuersekretärs Eu⸗ en Bürgi, vertreten durch Frau Lina Bürgi geb. Puhl in Wiesbaden⸗Bieb⸗ rich, Rhönstr. 9, hat das Aufgebot des Sparbuches B. 11 078 der Frankfurter Süschtqihe von 1822 (Polytechnische Ge⸗ sellschaft) über 1421,76 ℛℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 21. März 1945, 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Wiesbaden, Wil⸗ elmstr. 14, Zimmer 16, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Wiesbaden, den 20. Nov. 1944. Amtsgericht. Abt. 9a.
[10099] Aufgebot.
Der Fischer Heinrich Vagt, Lübeck⸗ Schlutup, Ludendorffstraße Nr. 12, ver⸗ treten durch die Handelsbank in Lübeck, Hauptniedervlassung Ernestinenschule, hat das Aufgebot des Banksparbuches der Handelsbank in Lübeck, früher Commerz⸗ bank in Lübeck, Depositenkasse Schlu⸗ tup, Nr. 55/2019, früher Nr. 41 021, über Hℳ 4607,— beantragt. Der In⸗ Feüen der Urkunde wird aufgefordert pätestens in dem auf den 27. Junl 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 84, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftkoserklärung der Urkunde erfolgen wird. — 7 F 22/44.
Lübeck, den 25. November 1944.
Das Amtsgericht. Abt. VII. — Aufgebotsedikt.
2 F 6/44. Auf. Antrag der Frau Ludmilla Langer, Leitmeritz, Josef⸗ Klezansky⸗Gasse Nr. 18, eingebracht am. 7. Oktober 1944, wird der Verlust fol⸗ ender Urkunde verlautbart: Einlage⸗ uch der Gemeindesparkasse in Leitmeritz, Spareinlage Folio Nr. 59 093, lautend auf den Namen Herbert Langer, Leitmeritz, Josef⸗Klezansky⸗Gasse Nr. 18, mit dem Stande von 614,30 Hℳ. Diese Urkunde hat ihr Inhaber diesem Ge⸗ richte oder dem Amtsgerichte des Ortes, wo sich die Urkunde befindet, vorzulegen oder Einwendungen gegen den Antrag zu erheben, da sonst das Gericht die Urtunde nach Ablauf von 6 Monaten von der Kundmachung im Teutschen Reichsanzeiger auf weiteren Antrag für kraftlos erklären wird. Die Frist endet nicht vor Ablauf eines Jaͤhres vom Fälligkeitstage der Forderung aus der Urkunde.
Leitmeritz, den 6. November 1944.
Das Amtsgericht.
[10128]
10154] Aufgebot.
2. F. 14. 44. ie verwitwete Frau Margarete Hänschen geb. Linge in Guben, Deulowitzer Straße 30, hat das Aufgebot / der verlorengegangenen Spar⸗ kassenbücher der Sparkasse der Stadt Guben, und zwar des auf Namen ausgestellten Sparbuchs Nr. 39 524 über 8422,32 Rℳ und des auf den Namen ihres minderjährigen Sohnes Ulrich Hänschen ausgestellten Sparbuchs Nr. 38 488 über 401,74 Hℳ, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 24. April 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 13, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird.
Guben, den 4. Dezember 1944.
Das Amtsgericht.
[10127] Aufgebot.
112 F 158, 183/44. Die Nachgenannten: 1. Frau Gabriele vhl. Stübinger geb. Puschner in Gera, Bielitzstraße 13, 3. Firma Paul Schilling in Markklee⸗ berg b. Leipzig, Straße der SA. 31, Be⸗ vollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. W. Lehmann in Leipzig C1, Schwägrichen⸗ straße 28, haben das Alffgebot der nach⸗ stehend aufgeführten verlorengegangenen Wechsel beantragt: zu 1: a) über 200. 77 ℳ, ausgestellt am 30. August 1929 von Jürgen Kühnemund und angenommen von stud rer. pol. Fred Hertel in Leipzig, fällig gewesen am 30. November 1929, b) über 200 H ℳ, ausgestellt am 10. Sep⸗ tember 1929 von Jürgen Kühnemund und angenommen von stud. rer. pol. Fred Hertel in Leipzig, fällig gewesen am 10. Dezember 1929, zu 2: a) über 101,70 Rℳ, ausgestellt am 20. Juli 1929 von Paul Schilling in Oetzsch und an⸗ genommen von Robert Haas und Eduard Haas in Leipzig S 3, Südstr. 24, fällig gewesen am 5. August 1929, b) über 52,70 H.ℳ, ausgestellt am 17. Juni 1929 von Paul Schilling in Oetzsch und angenommen von Robert Haas und Richard Haas in Leipzig 8 3, Südstr. 24, fällig gewesen am 5. August 1929, c) über 102,20 Eℳ, ausgestellt am 20. Juli 1929 von Paul Schilling in Oetzsch und angenommen von Robert Haas und Eduard Haas in Leipzig 8 3,
ihren
am 6. Mai 1929 von Martin Haas und angenommen von Robert Haas in Leip⸗ zig S 3, Kaiser⸗Wilhelm⸗Str. 33, fällig. gewesen am 12. August 1929, e) über 208,85 Hℳ, ausgestellt am 30. Mai 1929 pon Martin Haas und angenommen von Robert Haas in Leipzig 8 3, Süd⸗ straße 24, fällig gewesen am 9. Sep⸗ tember 1929. Die Inhaber dieser Ur⸗ kunden werden aufgefordert, in dem auf Freitag, den 15. Juni 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem untex⸗ zeichneten Gericht, Beethovenstr. 2 III, Zimmer 302, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls diese für kraftlos erklärt werden. Amtsgericht Leipzig, Abt. 112,
am 29. November 1944.
[10068] Aufgebot.
4 F 5/44. Der Bauer Konrad Klages in Heyersum Nr. 17 hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuche von Heyersum Band I. Blatt 31 Abt. III Nr. 7 für die Preu⸗ Fische Central⸗Bodenkredit Aktiengesell⸗ chaft in Berlin eingetragene Hypothek von 2100,— Goldmark, ruhend auf dem Grundbesitz des Antragstellers, bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. März 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Elze anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Alfeld (Leine), den 28. Novbr. 1944.
Amtsgericht.
[10098] Amtsgericht Kirchheim u. T. Aufgebot. 8 Die Schneiderseheleute Gottlieb Ei⸗ ting u. Karoline geb. Frey in Hochdorf, Kr. Eßlingen, haben das Aufgebot zur Kraftloserklärung des Hypothekeubriefs über die im Grundbuch von Hochdorf Heft 50 Abt. III Nr. 10 zugunsten von Otto Krämer, Privatierswitwe in Kirchheim⸗Teck, eingetragene Aufwer⸗ tungshypothek über 872,72 6ℳ bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 29. März 1945, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Kirchheim⸗Teck anberqumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkaunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.
[10126] Es haben beantragt: 1. der Bäcker⸗ meister Paul Schmidt in Frose Nr. 408, früher in Aschersleben, Unterstr. 54, das Aufgebot des Hypothekenbriefes, der über die im Grundbuche von Aschers⸗ leben Bl. 1769 Abt. III unter Nr. 15 für ihn eingetragene Restkaufgeldhypothek von 4000 ℛℳ gebildet ist, 2. der Land⸗ wirt Karl Hupe in Hedersleben das Aufgebot des Hypothekenbriefes, der über die im Grundbuche von Heders⸗ leben Bl. 1098 in Abt. III unter Nr. 1, früher im Grundbuche von Hederslelen Bl. 318 in Abt. III unter Nr. 2, für ihn eingetragene Hypothek von 600 Gold⸗ mark gebildet ist. Die Inhaber der Ur⸗ kunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. April 1945 um 9 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls ihre Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird. Amtsgericht Aschersleben, 30. 11. 1944.
[10129] Aufgebot.
4 F 12/44. Der Schmiedemeister Fritz Zawe in Prausnitz, Bez. Breslau, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Liedtke aus Trebnitz in Schles., hat das Aufgebot betreffend den, ase. der 8 seinen Namen in Abt. III Nr. 1 au Blatt Nr. 18 Nieder Kehle eingetrage⸗ nen Hypothek von 3000 Hℳ, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Mon⸗ tag, den 12. März 1945, vormittags 9 Ühr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Trebnitz, den 30. November 1944.
Amtsgericht. Dr. Schultz, Oberamtsrichter.
[10153] Aufgebot.
2. F. 13. 44. Der Werkstattarbeiter Adalbert Richter in Schlagsdorf, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Schwoche in Guben, hat das Aufgebot des verloren⸗ gegangenen Grundschuldbriefes über die im Grundbuch von Schlagsdorf Band 1 Blatt Nr. 21, Band 2 Blatt Nr. 43 und Band 2 Blatt Nr. 52 für den Schenkendorfer Spar⸗ und Darlehns⸗ kassenverein e. G. m. u. H. in Schen⸗ kendorf eingetragenen 500 Goldmark, mindestens Reichsmark, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf Dienstag, den 24. April 1945, 10 Uhr, vor dem
Südstr. 24, fällig gewesen am 29. August
Remscheid den 22. November 1944. Das Amtsgericht.
1929, d) über 100,— RℳM, ausgestellt
Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Guben, den 4. Dezember 1944.
Das Amtsgericht.
[10131] Einberufung der Verlassenschafts⸗ gläubiger. Eduard Nemetz, Gastwirt in Nieder Lischna Nr. 14, ist am 7. August 1941 gestorben. Alle, die an die Verlassen⸗ schaft eine Forderung zu stellen haben, werden aufgefordert, ihre Ansprüches bei dem unterzeichneten Gerichte am 12. Januar 1945, vormittags 10 Uhr, Zimmer 68, mündlich oder bis zu die⸗ sem Tage schriftlich anzumelden und nachzuweisen. Sonst wird den nicht durch ein — versicherten Gläu⸗ bigern an die Verlassenschaft, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft würde, kein weiterer Anspruch zustehen. Teschen, O. S., 30. November 1944. Amtsgericht. — 2 V 286/41.
[10101] Aufgebot. 6. F. 12/44. Der Rechtsbeistand Her⸗ mann Schütt, Oranienburg, Berliner Straße 18 a, als Pfleger für den Nach⸗ laß des am 25. August 1943 in Zühls⸗ dorf, Kr. Niederbarnim, verstorbenen Christoph Kroll hat das Aufgebotsver⸗ fahren zum Zwecke der Aus chließung von Nachlaßglänbigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher auf⸗ gefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Christoph Kroll spätestens in dem auf den 2. Fe⸗ bruar 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaum⸗ ten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Ur⸗ schrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichr⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe Unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht be⸗ troffen. 3 Oranienburg, den 25. November 1944. Amtsgericht.
[10102] Oeffentliche Auffasbenag zur Anmeldung von Erbrechten.
Am 22. Mai 1943 ist in Uelzen (Hann.), Hohe Luft 6, der Werkmeister Adam Mursal, geb. am 11. Dezember 1856 in Warschau, ohne Hinterlassung von bekannten Erben verstorben. Alle diejenigen, welche glauben, Erbansprüche an den Nachlaß des Verstorbenen stellen zu können, wollen ihre Rechte innerhalb einer Frist von 6 Wochen seit dieser Bekanntmachung bei dem Nachlaßgericht Uelzen anmelden, widrigenfalls das Erbrecht des Fiskus festgestellt wird.
Uelzen, den 23. November 1944.
Das Amtsgericht Uelzen.
Aufgebot. 88 Die Witwe Elsbeth Freifrau von Reitzenstein geb. Ohnesorge in Berlin⸗Spandau⸗Tiefwerder, Siedlung Dr. Pfuhl und Frau Gerda Hölbling geb. Freiin von Reitzenstein in Wil⸗ hams, Post Missen, Allgäu, haben als Exben des am 12. Mai 1944 verstorbe⸗ nen, zuletzt in Berlin⸗Spandau-Tief⸗ werder wohnhaft gewesenen Ingenieurs Bodo Freiherr von Reitzenstein das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger wer⸗ den daher aufgefordert, ihre Forderun⸗ en gegen den Nachlaß des verstorbenen Bodo Fresherr von Reitzenstein späte⸗ stens in dem auf Dienstag, den 27. Fe⸗ bruar 1945, 9 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht in Berlin⸗Spandau, Zimmer 21, anberaumten Aufgebots⸗ termine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ läubiger, welche sich nicht melden, önnen unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ geschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt. Jeder Erbe haftet dann nach der Verteilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Die Gläubi⸗ ger aus Pflichttteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen sowie die Gläubi⸗ ger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht be⸗ troffen. — 4 VI 579. 44. Berlin⸗Spandau, 2, Dezember 1944.
[10130]
1
[10107] Durch Urteil vom 23. 11. 1944 ist das 29 den Namen der Frau Anna Louis geb. Ramm in Bad Freienwalde (Oder) ausgestellte Buch Nr. 15 828 der dorti⸗ gen Stadtsparkasse für kraftlos erklärt. Bad Freienwalde (Oder), den 23. No⸗ vember 1944. Amtsgericht. — 3. F. 6. 44. —y
[10110] Kraftloserklärung. T 4/44. Nach fruchtlosem Ablaufe der wIrewdc (Edikt vom 22. 3. 1944 — 3) wird folgendes Wertpapier zugunsten des Anton Wagner, Schlosser, Steyr, Johannesgasse 16, für kraftlos erklärt: Einlagebuch der Sparkasse in Steyr Nr. 38 532, lautend auf Anton Wagner, mit einem Stand von Hℳ 1465,30. Landgericht Steyr, Abt. 2,
am 1. Dezember 1944.
1
[10132]
F 39/40/1944. In der Aufgebotssache 1. des, Tischlers Dietrich Meyer, Bremen, St. Magnusstraße Nr. 109, 2. der Ehefrau Lina Meyer geb. Blöte, wohnhaft daselbst, vertreten durch ihren Ehemann, den Antragsteller zu 1, hat das Amtsgericht in Bremen am 29. No⸗ vember 1944 folgendes Ausschlußuürteil erlassen: „l. Das àuf den Namen Dietrich Meyer ausgestellte und gegen⸗ wärtig ein Guthaben von Hℳ 1338,17 nachweisende Einlegebuch Nr. 311 765, 2. das auf den Namen Lina Meyer ausgestellte und gegenwärtig ein Gut⸗ haben von Hℳ 838,96 nachweisende Einlegebuch Nr. 459 605 der Sparkasse in Bremen werden für kraftlos erklärt unter Verurteilung der Antragsteller in die Kosten des Verfahrens.“
Die Geschäftsftelle des Amtsgerichts.
[10133] Verkündet am 24. November 1944. Müller, Justizangestellte, als Ur⸗ kundsbeamter der Geschäftsstelle. Ausschlußurteil. Im Namen des Deutschen Volkes. 1 F 17/44. In der Aufgebotssache des Fesececs etge⸗ Theodor Oder⸗ matt, Therese geb. Meuter, ohne Beruf in Neuß⸗Grimlinghausen, Werresweg 44, hat das Amtsgericht in Neuß durch den Amtsgerichtsrat Meese für Recht er⸗ kannt: Das Sparkassenbuch Nr. 80 506 der Städt. Sparkasse Neuß, lautend auf Heinz Odermatt, mit einem Bestand von 85,10 ℛℳ wird kraftlos erklärt. Meese, Amtsgerichtsrat.
10134] 3 F 3/44. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts in Teschen vom 24. 11. 1944 — 3 F 3/44 — ist das Sparein⸗ lagebuch 406 — II der Genossenschafts⸗ kasse der Handels⸗ und Gewerbetreiben⸗ den von Teschen und “ reg. Gen. m. b. H. in Teschen, lautend auf 823,96 Rℳ, ausgestellt für Anna 82 in Teschen, für kraftlos er⸗ klärt worden. A Teschen, den 24. November 1944..
1 Das Amtsgericht. 5888 —— [10135]
3 F 4/44. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts in Teschen vom 24. 11. 1944 — 3 F 4/44 — ist das Sparbuch der evang. Genossenschaftsbank m. b. H. in Liquidation in Teschen Nr. 1024, lautend auf einen Restbetrag von 266,02 Rℳ, ausgestellt für Paul Scharzetz in Bazanowitz Nr. 18, für kraftlos erklärt worden.
Teschen, den 24. November 1944.
Das Amtsgericht.
[10109]
Durch Ausschlußurteil vom 28. 11. 1944 ist der Brief über die im Grund⸗ buch von Rostock Bl. 4063 Hausgrund⸗ stück Nr. 9/1240 Fol. 49 eingetragene eerdng von 611,— 6ℳ für kraftlos
Amtsgericht Rostock. —
erklärt.
[10157]
Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Lichtenberg vom 28. November 1944 ist der bisher erteilte Hypotheken⸗ brief über die im Grundbuche von Berlin⸗Friedrichsfelde Band 168 Blatt Nr. 4750 in Abt. III unter Nr. 3 ein⸗ etragene Hypothek von 1050,— G ℳ sär den Dr. Lothar Gläser in Berlin⸗ Charlottenburg, Bleibtreustraße 88/39, z. Zt. Großenbrode⸗Ostholstein, Flug⸗ g für kraftlos erklärt worden. — 5. F. 8. 44.
Berlin⸗Lichtenberg, den 23. Novem⸗ ber 1944.
Das Amtsgericht. Abt. 5.
[10158]
Durch Beschluß des Amtsgerichts Wiesbaden vom 23. 11. 1944 ist der Grundschuldbrief über die im Grund⸗ buch von Wiesbaden⸗Innen Band 90 Blatt 1350 in Abt. III Nr. 11 eingetra⸗ gene Grundschuld von 25 000,— HR ℳ, eingetragen für den damaligen Eigen⸗ tümer Kaufmann Josef Erteschick in Wiesbaden, zuletzt dessen Witwe und 9 Kinder, unbekannten Aufenthalts im Ausland, für kraftlos erklärt.
Wiesbaden, den 23. November 1944.
unterzeichneten Gericht, Zimmer 18, anberaumten Aufgebotstermine seine
* Amtsgericht, Abt. 4, Seege⸗ felder Straße 35L..
Amtsgericht. Abt. 9 a.