1944 / 276 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Dec 1944 18:00:01 GMT) scan diff

S. Normblattes DIN 1725 noch bis zum 28. Februar 1945 entgegenstehende Verbote von Fall zu vn 8 u“ für Metallumstellung der Reichsstelle sen und Metalle oder von den Sparkommissaren der Wehr⸗ machtteile ausgesprochen werden. 2. Nach dem 28. Februar 1945 dürfen Anträge auf Liefe⸗ rung von Aluminiumlegierungen, die nach der Auordnung Nr. 1 zur Aenderung der Anordnung M 57 nicht mehr zu⸗ gelassen sind, von Hütten, Halbzeugwerken, Gießereien oder S. e. ausgeführt werden, wenn der Auftrag⸗ eber spätestens bis zum 28. Februar 1945 dem Lieferer schriftlich versichert hat, a) daß die von ihm bestellte Legierung nach den Bestim⸗ mungen einer Werkstoffeinsatzliste bzw. einer vom Arbeitsstab für Metallumstellung nach § 3 der An⸗ rdnung E. IV/M IV anerkannten Werkstoffeinsatzvor⸗ chrift zugelassen ist, oder 3 b) daß eine schriftliche Ausnahmegenehmigung für die bestellte Legierung vom Arbeitsstab für Metall⸗ umstellung bzw. vom Sparkommissar des zuständigen Wehrmachtteils vorliegt.

b C. Strafschutz 77. Die vorstehenden Bestimmungen über Preise und Ver⸗ gütungen gelten als Bestandteil der Anordnung E I 12 und fallen deshalb unter den Strafschutz nach § 15 dieser Anord⸗ nung. Berlin, den 9. Dezember 1944. Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle.

F(F(let zimn ermatknu. Anordnung Nr. 25

des Hauptausschusses Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwaren beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Herstellung von Krankentragen und Zubehörgeräten Vom 15. November 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr inder Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I 686) wird mit aemanmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗ produktion angeordnet: 8 ö“

im Verkehr mit land⸗ oder forstwirtschaftlichen Grundstücken im Kriege. Vom 22. November 1944.

Verordnung zur Vereinfachung des gewerbepolizeilichen Ge⸗ nehmigungsverfahrens. Vom 27. November 1944.

Verordnung über die Vereinfachung der Verwaltung (Ein⸗ schränkung des seeamtlichen Untersuchungsverfahrens). Vom

4. Dezember 1944.

Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200. .

Berlin C 2, den 8. Dezember 1944. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Her dieses Jahres befchäftigten Industriearbeiter lag um 4 % In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische

Neue dänische Staatsanleihe b tet. unter dem Niveau von Ende n und um 6 % unter der Vor⸗ Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten

11“ 1 8 11“ Kopenhagen, 9. Dezember. In Börsenkreisen wird daß die bereits angekündigte neue Staatsanleihe in der ersten Hälfte der nächsten Woche ausgegeben werden wird. Man nimmt an, daß der Betrag der Anleihe 80 Mill. Kr ün üfchen wird, von denen 20 wie auch bei der vorhergehenden Anleihe von vornherein von den fünf garantierenden Banken übernommen und 60 Mill. Kr zur 1 Hnang aufgelegt werden. Die Verzinsung wird wahrscheinlich 31½ % betragen, der Ausgabe⸗ die

jahrsziffer. Mit Rücksicht auf die zunehmende Rohstoffverknap⸗ Zelegraphische Auszahlung pung werden die Zukunftsaussichten in der Industrie nur von ss UI. Dezember 10 % der Betriebe als gut, von 52 % aber als unsicher bezeich⸗ Geld Brie net. Außerordentlich lebhaft war im Sommer und Herbst die Bautätigkeit. Vom Juli bis September dieses Jahres sind in den Städten 59 % mehr Wohnungen gebaut worden als in der leichen Vorjahrszeit. Mit 1977 übertreffen die fertiggestellten Zohnungen die des Jahres 1939 mit 1831 Wohnungen. Während die Wohnungsbauten in den letzten Monaten eine steigende Ten⸗ denz zeigten, ist die industrielle Bautätigkeit stark rückläufig. Die eingereichten Bauanträge waren im dritten Vierteljahr 1944 um 26 % niedriger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Immer⸗ Bulgarien (Sofia) ..... hin betrugen die industriellen Bauvorhaben 350 gegen nur 303 Peneeces eheehnn 89 vom Juli bis September 1939. 98 Seegigne 8 Haüh eere. 8. 109 gen grrnteng Benh er c. 100 Drachmen 1,668 9 sj 2 E“ otter⸗ 199 guge 182 8 2 u . iali Feen he thcpich 21e. 15ö 38,42 Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 9,99 Japan (Tokio und Kobe) . 100 Yen 58,591 Kanada (Montrel. 1 fanad. Do lar Kroatien (Agra) 1100 Kuna 4,995

1 ägypt. Pfund 100 Afghani 100 Franken 1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfun⸗ 100 Belga

1 Cruzeire

Aegypten A exandrien und Kairo) Afghanistan (Kabur) . Albanien (Tiranaa) Argentinien (Buenos Aires). Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro). Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ cutta)

Ferrereeerh⸗ 22— 18,79 80,92 0,588

39,96

18,79 18,88

80,92 0,588

kurs 99 ¹. Laufzeit 25 Jahre. 8*

1“ 11I 1“ 100 Rupien Starker Aufschwung der dänischen Pelztierzucht 1 100 Lewa e. Kopenhagen, 9. Dezember. In der Vorkriegszeit hat Däne⸗ mark seinen Hauptbedarf an Pelzwerk durch Einfuhr gedeckt. Da diese nach und nach völlig aufhörte, hat die inländische Pelztier⸗

Nichtamtliches zucht, die bereits vor dem Kriege sich zu entwickeln begann, einen

1 4 1 8 Deutsches Reich 1 starken Aufschwung genommen. Nach Aeußerungen aus Kreisen 8 Italien als Wirtschaftskolonie der USA.

Ministeri ichs⸗ zki der Pelzwarenbranche wurden vor dem Kriege bis zu 95 % des . ““ 1 erem bm ehi ven eee tbes de ereelser 1“ ö Retceiet, so vaß e iPro. GStseheat 8 e WMühsen Pe1an 8ee h Feeen J 1“ 2 11A“ duktion lediglich zur Ergänzung diente. Der Aufbau der dänischen riechenland hat die „Times“ darauf hingewiesen, daß die e ᷓöö. r „Tragödie der Irrungen“ ihren Eindruck auch auf die Nachbar⸗

100 Kronen 1 engl. Pfund 100 Finnmar

.

58,711

Pelztierzucht ist mit außerordentlicher Energie in den letzten 5,005

3. Für Ersatzteilbedarf dürfen Aluminiumlegierungen nach auf Februar 1945 hinaus noch ver⸗ Gründen des Zusammen⸗

Maßgabe der 2. Ausgabe des Normblattes DIN 1725 bis weiteres auch über den 28. wendet werden, soweit dies aus

11“ Die Herstellung von Krankentransportgeräten aller Art (wie Krankentragen und Zubehörgeräte, Aufstell⸗ und Auf⸗ hängevorrichtungen für Fahrzeuge aller Art und andere fahr⸗ bare Geräte zum Verbringen von Kranken und Verwundeten

44, Anschriftenmeldg. verlegter Dienststellen v. Staat u. Wirt⸗ schaft. RdErl. 24. 11. 44, Vereinfachg. d. Verwaltg.; hier: Ge⸗ nehmigg. d. Grundstückverkehrs. RdErl. 1. 12. 44, Bezug d. RBB. durch d. Reg.⸗Hauptkassen u. Reg.⸗Kassen. RdErl. 4. 12. 44, Einheitliche Bezeichng. der Kriegsbeschädigten. Polizei⸗ verwaltung. RdErl.⸗17. 10. 44, Kennzeichng. v. Kraftfahr⸗

Jahren betrieben worden.

Zuchttiere liefert, nachdem man sich im

etrie n. An verschiedenen Stellen des Landes sind Pelztierfarmen entstanden, von denen ein Teil vorwiegend

länder nicht

Ausland mit geeigneten

verfehlen werde. In Italien ist schon mehrfach zu beobachten gewesen, daß die britische Europa⸗Politik sich gegen England und zugunsten der Vereinigten Staaten auswirkt, die

Neuseeland (Wellington). Norwegen (OSslo) . Portugal (Lissabon).. Rumänien (Bukarest) .

1 neuseel. Pfd 100 Kronen 100 Escuda 100 Lei eie.

56,88

56,76 10/21

10,19

Stammtieren eingedeckt hatte. Man nimmt an, daß die dänische Pelztierzucht auch gegen den Wettbewerb mit dem Ausland sich

bekanntlich keine Europa⸗Politik haben und nur Geschäfte zu machen suchen, wo immer sich hierzu die Möglichkeit bietet.

Schweden (Stockholm u. Göte⸗

. . c .

Basel und

100 Kronen

59,46 59,58

baus notwendig ist. 1b . 4. Jeder Mißbrauch dieser Sammelgenehmigung und jede 1 wahrheitswidrige Abgabe einer Versicherung nach Ziffer 2 werden als Zuwiderhandlungen gegen die M 57

in Verbindung mit der Aenderungsanordnung Nr. 1 vom

späterhin halten wird, da besonders für Fuchs und Mink reichlich Futter aus den Schlachtereiabfällen vorhanden ist, ferner auch Fische, so daß die Wirtschaftlichkeit der Produktion gesichert er⸗ scheint. Beim Sumpfbiber spielen Wasser und Grünfutter eine Rolle. 1 1

58,01 5,005 8,609 3,605

100 Frs. 100 serb. Dinar Slowakei (Preßburg) 100 flow. Kr. Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas Südafrikanische Union (Pretoria 48

und Johannisburgc),) 1 üdafr. Pfd. Türkei (Istanbul) 1 türk. Pfund

57,89 4,995 8,591

28,565

In diesem Sinne ist eine Meldung zu verstehen, wonach eine italienische Abordnung unter Führung von Dr. Quintieri in den Vereinigten Staaten eingetroffen ist, um über eine Stabilisierung der italienischen Währung zu verhandeln. In diesen Verhand⸗ lungen wird natürlich eine amerikanische Anleihe die Hauptrolle

über die Straße) ist für den In⸗ und Auslandsbedarf ver⸗ bei Fliegeralarm verkehren dürfen. RdErl. 17. 11. 44, boten. . eisebeschränkgn. RdErl. 18. 11. 44, Durchführg. d. Gast⸗ § 2

stättenges. RdErl. 22. 11. 44, Verhalten d. Transportbegleiter 1 16“ bei Alarm u. Fliegerangriffen. RdErl. 1. 12. 44, Meldepflicht Zur Deckung des kriegswichtigen Bedarfs können Ausnah⸗ v. umquartierten u. abgewanderten Personen. Personen⸗ 1,978 Ls2

M22. November 1944 bestraft. Berlin, den 8. Dezember 1944.

Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle.

Müller⸗Zimmermann.

Bekanntmachung

ur Anordnung E 1 12 des Reichsbeauftragten für Eisen und etalle „Preise und Vergütungen für beschlagnahmte Er⸗ zeugnisse“ ““ Vom 9. Dezember 1944 8

Auf Grund von § 11 der Anordnung E I 12 (Anordnung Nr. 12 zur Durchführung der Anordnung E h) „Begrenzung der Eindeckung und Beschlagnahme von Lagerbeständen an Erzeugnissen aus Eisen und Stahl“ vom 31. Oktober 1944 (RAnz. Nr. 246 vom 2. November 1944) werden im Ein⸗ vernehmen mit dem Reichskomissar für die Preisbildung die Vorschriften über Preise und Vergütungen für die nach dieser

beschlagnahmten Erzeugnisse wie folgt bekannt⸗ gegeben:

A. Uebernahmepreis und Weiterverkaufspreis 1. Der Ablieferer erhält von der Uebernahmestelle bzw. dem Abnehmer: 8

a) den für die abgelieferten Erzeugnisse gültigen Tages⸗

preis für Lieferung ab Werk,

b) die Fracht vom Ort der Frachtgrundlage bis zur Emp⸗ fangsstativn des abliefernden Betriebes unter Zu⸗ grundelegung des 15 t⸗Frachtsatzes, zuzüglich Anschluß⸗

gleisgebühren,

e) eine Behandlungsgebühr von Re 3,— je t, wofür das Material frei Waggon Lagerplatz zur Verfügung zu stellen ist. 1

2. Der Eisen⸗ und Stahlhändler als Uebernahmestelle hat die übernommenen Erzeugnisse zu den vom Reichskommissar für die Preisbildung festgelegten Preisen und Bedingungen für Lager⸗ bzw. Streckengeschäfte weiter zu verkaufen, die in gleicher Weise auch für die unmittelbare Abgabe an einen Verbraucher auf Anweisung einer nach Anordnung E I 12 zuständigen vermittelnden Stelle gelten. 1

3. Für die Abgabe von Nutzeisen an den Nutzeisenhändler als Uebernahmestelle und den Weiterverkauf durch den Nutz⸗ eisenhändler sind die Preisvorschriften für Nutzeisen in der Gemeinsamen Anordnung über Schrottbewirtschaftung (An⸗ ordnung E II der Reichsstelle Eisen und Metalle, Anord⸗ nung 1 der Reichsvereinigung Eisen) vom 21. Dezember 1942 (RAnz. Nr. 299 vom 21. Dezember 1942) maßgebend.

B. Vergütungen für die Uebernahmestellen 4. Die Rüstungskontor G. m. b. H., Berlin W9, Tirpitz⸗ ufer 20, vergütet der Uebernahmestelle bzw. dem Abnehmer: a) die an den Ablieferer gemäß Ziffer 1 c gezahlte Be⸗ handlungsgebühr von Nℳ 3,— je t, b) sämtliche Transportkosten wie Fracht, Anschlußgleis⸗

gebühren oder Rollgeld, Wiegegebühren ab Lagerort bis zum neuen Bestimmungsort und gegebenenfalls entstandene Mehrfracht gegenüber unmittelbarem

Werksbezug.

5. Die Rüstungskontor G. m. b. H. zahlt ferner an den Eisen⸗ und Stahlhändler als Uebernahmestelle, wenn er das fangebotene Material unmittelbar ab Lagerort weiter verkauft eine Vergütung auf den Tagespreis nach Ziffer 1 a in Höhe von

a) 3 % für Edelstahl, 8

b) 5 % für Gas⸗ und Siederohre, c) 2 ½ % für alle sonstigen nach der Anordnung E beschlagnahmten Erzeugnisse, mit Ausnahme von

eisen.

Bei Uebernahme des Materials Stahlhändler zum Weiterverkauf preisen entfällt diese Vergütung. 6. Die Anträge auf Vergütung durch die Rüstungskontor G. m. b. H. nach Ziffer 4 und / oder Ziffer 5 sind allmonat lich formlos, unter Beifügung der Frachtbriefe, einzureichen 2a) von den Eisen⸗ und Stahlhändlern bei der Fachgruppe

I 12 Nutz⸗

durch den Eisen⸗ und ab seinem Lager zu Lager⸗

men von § 1 zugelassen werden. Die Ausnahmegenehmigung wird durch Herstellungsanweisung erteilt und kann mit Auf⸗ lagen oder Bedingungen versehen werden.

I1I1m Herstellungsanweisungen erteilt der Sonderausschuß Zu⸗ lieferungen aus Blech und Blechkonstruktionen auf Vorschlag des he Krankentragen und Zubehörgeräte, Leiter: Hans Stollenwerk, Potsdam⸗Babelsberg, Wilhelm⸗ straße 10— 18, Postfach 3. 1 Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen oder Be⸗ dingungen versehen werden. 1“

6

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und die er⸗ lassenen Ausführungsbestimmungen werden nach §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. § 5 Diese Anordnung tritt 14 Tage nach ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Hauptausschuß Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwaren Der Leiter: Gerh. Wolff. 8 t 8

Bekanntmachung.

Die am 6. Dezember 1944 ausgegebene Nu Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung zur Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens

98

mer 63 des

standsangelegenheiten. RdErl. 27. 11. 44, Ermittlg. d. deutschblütigen Abstammg. unehelicher Kinder. Wehrange⸗ legenheiten. Kriegsschäden. Familienunter⸗ halt. RdErl. 30. 11. 44, Gutachtertätigkeit d. Organe d. Reichsnährstandes bei Schätzgn. nach d. RLG. RdErl. 1. 12. 44, Inanspruchnahme v. C1“ auf Grund d. § 16 d. RLG.; Heranziehg. d. Kraftfahrer zu Dienstleistgn. RdErl. 1. 12. 44, Meldepflicht v. umquartierten u. abgewanderten Personen. SSe ngs⸗ und Grenzsachen. RdErl. 30. 11. 44, Vereinfachg. u. Vereinheitlichg. d. Kataster⸗ u. Vermessungswesens (1. Kat VermErl.). Volksgesundheit. RdErl. 1. 12. 44, Durchführg. d. Schul⸗Seuchenerlasses in Einrichtgn. d. Jugend⸗ hilfe. Verschiedenes. Reichsindexziffer f. November 1944. Zeitschriftenschau. Zu beziehen durch alle Postanstal⸗ ten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstraße 44. Halb⸗ jährlich 4,30 Rℳ für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 5,40 Eℳ fürx Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Kunst und Wissenschaft FSpielplan der Berliner Staatsoper iihnn der Zeit vom 12. bis 18. Dezember 1944

Dienstag, 12. Dezember. Geschlossen. Mittwoch, 13. Dezember. Geschlossen. Donnerstag, 14. Dezember. Geschlossen. Freitag, 15. Dezember. Im Schauspielhaus: Kammermusik. eginn: 15 Uhr. b 1 Sonnabend, 16. Dezember. Im

konzert. Beginn: 15 Uhr. Sonntag, 17. Dezember. Im Beginn: 15 Uhr.

Schauspiellaus: Opern⸗

Schauspielhaus: Opernkonzert.

Montag, 18. Dezember. Geschlossen.

Wirtschaftsteir

Spargeschenk⸗Gutschein der deutschen Sparkassen -rman zu Weihnachten kein Bargeld schenken will, so bietet hier, wie der Deutsche Sparkassen⸗ und Giroverband mitteilt der Spargeschenk⸗Gutschein der deutschen Sparkassen einen Ausweg Man kann ihn bei jeder öffentlichen Sparkasse gegen Einzahlung

’. 9 Wenn

7

eines beliebigen Betrages erwerben. Die Spartasse füllt ihn aus, indem sie den Namen des zu Beschenkenden und den Betrag einsetzt, über den der Gutschein lauten soll. Der Spargeschenk⸗ Gutschein soll möglichst bald eingelöst werden. Die Sparkasse nimmt ihn entweder als Einlage auf ein schon vorhandenes Spar⸗ buch in Zahlulig, oder man kann damit die erste Einzahlung auf ein neues Sparkassenbuch machen. In Notfällen ist auch die sofortige Barauszahlung möglich, doch würde dies dem Sinn des Spargeschenk⸗Gutscheins widersprechen. Beachtenswert ist, daß der Gutschein nicht nur bei dex Sparkasse eingelöst werden kann, die ihn ausgestellt hat, sondern auch bei jeder anderen Sparkasse; diese zieht den Betrag von der ausstellenden Sparkasse ein und schreibt ihn dann gut. Dieser Spargeschenk⸗Gutschein ist nicht ervetos mit den Geschenkgutscheinen, die von den Spar⸗ assen beispielsweise bei Geburt oder Schuleintritt eines Kindes gewährt werden. t 1

Die Meldepflicht der Umquartierten und Abgewanderten Zur Sicherstellung ihrer Versorgung

Soweit im Zusammenhang mit dem Luftkrieg und sonstigen Kriegsereignissen Volksgenossen umquartiert werden oder ab⸗ wandern, wird ihre Versorgung in Zusammenarbeit von Partei und Staat gesichert. Eine wesentliche Voraussetzung dafür liegt in der Erfüllung der Meldepflicht am neuen Wohnort. Die An⸗ weisungen hierzu hat der Generalbevollmächtigte für die Reichs⸗ verwaltung jetzt ergänzt. Jeder Umquartierte, Abgewanderte oder Rückgeführte ist gehalten, sich binnen drei Tagen polizeilich anzu⸗ melden. Das gilt auch beim Beziehen einer anderen Wohnung innerhalb der gleichen Gemeinde. Die polizeiliche Abmeldung. dagegen ist nicht erforderlich bei Verzug innerhalb der gleichen Gemeinde oder bei Verzug nach außerhalb, wenn die bis⸗ herige Wohnung daneben beibehalten wird oder durch Luft⸗ angriff zerstört ist. Die Beibehaltung bzw. Zerstörung der bis⸗ beacen Wohnung muß jedoch, und zwar auch bei Wohnungs⸗ wechsel innerhalb der gleichen Gemeinde, bei der polizeilichen Anmeldung angegeben werden. Die Meldebehörde wird den Melde⸗ pflichtigen bei der Anmeldung darauf hinweisen, was er weiterhin auf dem Ernährungsamt zur Sicherung seiner Versorgung zu unternehmen hat. Auch wird der Meldepflichtige auf seine Melde⸗ filicht gegenüber dem Arbeitsamt hingewiesen werden. Die polizei⸗ ichen Meldebehörden unterrichten von sich aus die Arbeitseinsatz⸗

Eisen⸗ und Stahlhandel, Berlin⸗Wilmersdorf, Baden⸗ sche Str. 24,

b) von den Eisen verarbeitenden und Eisen verbrauchen⸗ den Betrieben bei ihrer Fachgruppe,

c) vom Walzstahlverband einschließlich Zuweisungsstelle für Halbzeug und Stabstahl unmitkelbar bei der

Rüstungskontor G. m. b. H. Die Fachgruppen geben die bei ihnen eingegangenen Anträge mit Prüfungsvermerk an die Rüstungskontor G. m. b. H.

behörden und die Ernährungsämter von der erfolgten Anmeldung der Umquartierten, Abgewanderten oder Rückgeführten. Diese Be⸗ stimmungen finden auch Anwendung auf Personen, die aus dem Ausland oder aus besetzten Gebieten zuwandern und in Einzel⸗ unterkunft Aufenthalt nehmen.

. Rückgeführten auch eine Ergänzun beim Polizeipräsidium in Berlin dennenschtere⸗ angeordnet. Die Zentral⸗

weiter.

eln,

6 8†

und zwar erfolgt die Vermittlung auf Grund der Meldungen der polizeilichen Meldebehörde am neuen Aufenthaltsort, die die neue Anschrift von sich aus der Zentralauskunftsstelle mitteilen.

Soweit die betreffenden Volksgenossen ihr 28 tierung oder Riütnach deno .g. Weehersr des Staates oder der Wirtschaft verloren haben bzw. suchen, wird die Zentralauskunftsstelle ihnen von nun an ebenfalls behilflich 68 Die entsprechenden Voraussetzungen sind jetzt geregelt worden.

Wirtschaft des Auslandes

Vor Beginn der Erstellung von Großwerften in Spanien b

Madrid, 11. Dezember. Das Projekt des Staatlichen Indu- strie⸗Instituts, das die Errichtung halbstaatlicher Großwerften in Barcelona vorsieht, beginnt greifbare Formen anzunehmen. So berichtet der Staats⸗Anzeiger, daß auf Grund einer Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten eine Gelände⸗ eG im Hafen von Barcelona über 263 840 qm erteilt wurde, davon 48 050 qm für Gebäude und 48141 qm für Hellige, Trockendock und Warenlager. Die Arbeiten missen innerhalb eines halben Jahres begonnen werden, da sonst die Konzession verfällt. Auf Grund der Konzessionsbedingungen müssen die Arbeiten nach fünf Jahren beendet sein. Das vorgesehen Trockendock hat eine Lange von 250 m und ist 43 m breit.

8 Aufschwung der spanischen Kolonie Guinea Madrid, 11. Dezember. Wie der Militär⸗Gouverneur von

Spanisch⸗Guinea, Bodelli, in einem Bericht über die Entwicklung und die Zukunftsaussichten von Spanisch⸗Guinea ausführte, hat diese Kolonie noch nie einen solchen Aufschwung zu verzeichnen gehabt wie seit dem spanischen Bürgerkrieg unter dem Franco- Regime. Dies sei allein schon durch die Fatsache bewiesen, daß die 1 komme und lediglich eigene Mittel im Haushaltsplan verwendet. Trotz des Krieges wurden „Arbeit der Regierung ist ersichtlich durch die Auss hreibung von Neubauplänen für die Häfen Santa Isabel und Bata, um eine Ausdehnung der Warenausfuhr zu erreichen. anschlag belaufe sich auf 12 Mill. Peseten. zur Zeit zwei weitere Guinea⸗Gesetze. Das erste befaßt sich mit der Finanzfrage, das zweite mit einem Eingeborenen⸗Statut, das noch voraussichtlich vor Jahresablauf verabschiedet wird. Ferner wurde durchgeführt. namentlich der Edelhölzer, Gleichzeitig hat der Generalbevollmächtigte für die Rei f -8 halg. flä

Tih Ihe 16 - ollmächtigte für die Reichsver⸗ gößer, die Anbauflächen werden laufend ausgedehnt, und der der Arbeit der egerstarnaetgsts esn. für Rückgeführte“ auskunftsstelle vermittelt bereits die Anschriften von Volksgeno

die infolge Räumung oder Umquar erung ihren ocnins dang 88

Kolonie heute ohne Subventionen des Mutterlandes aus⸗

ahlreiche Pläne durchgeführt. Die

Der b Die Cortes beraten

ein Straßenbau⸗Programm von über 1000 km. Das Straßennetz sei für eine größere Ausbeutung dem Hauptreichtum von Spanisch⸗ Aber auch die Kaffeeplantagen werden immer

uinea⸗Kaffee wird auf dem spanischen Markt bereits sehr ge⸗

schätzt. Von den Zukunftsprojekten ist die Kautschukplantage zu nennen, für die günstige Voraussetzungen bestehen. 8

rung die Verbindung mit einer Dienststelle 8

1616A“

8 E116*“ ö 89 Abnorme Steigerung des schwedischen Notenumlaufs

Stockholm, 10. Dezember. Der Notenumlauf der schwedischen Reichsbank hat sich für November um 171 Mill. Kr. auf 2286 Mill. Kr. ungewöhnlich stark erhöht. Die Notenreserve ging in der letzten Novemberwoche um 169 Mill. Kr. auf 774 Mill. Kr. zurück. Auch auf den übrigen Konten läßt sich eine stärkere An⸗ spannung erkennen. Die Giroeinlagen des Staates verringerten sich um 185 Mill. Kr. auf 772 Mill. Kr., die der Banken um 60 Mill. Kr. auf 199 Mill. Kr. Nach langer Zeit haben sich auch wieder die Nettovorräte der Bank an Gold und Devisen um 15 Mill. Kr. verringert. Sie betrugen hiernach 2,5 Mrd. Kr.

Seit Ende November v. 8. hat sich der Notenumlauf der Reichs⸗ bank um rund 200 Mill, Kr. erhohb.

Die Schweizer Wirtschaft in den ersten neun Monaten 1944

Keine Arbeitslosigkeit, Beschäftigungsgrad der Industrie verhält⸗ nismäßig gut

Zürich, 9. Dezember. Der starke Rückgang des Außenhandels hat bisher noch keine wesentlichen Rückwirkungen auf den schwei⸗ zerischen Arbeitsmarkt gehabt. Im Oktober waren 3000 Arbeits⸗ lose vorhanden. Diese Erscheinung beruht nicht allein auf einer guten wirtschaftlichen Konjunktur, sondern auf der Beschäftigung erheblicher Mengen sonst überschüfflger. Arbeitskräfte mit Bau⸗ arbeiten oder in der Landwirtschaft oder aber auf Heeresdienst⸗ leistungen. Im dritten Viertel 1944 wurden in der Landwirt⸗ schaft mit 70 518 zusätzlichen Hilfskräften wesentlich mehr einge⸗ setzt als in der gleichen Zeit des Vorjahres mit 61 911. Die Er⸗ söhnng war hauptsächlich auf vermehrte Beschäftigung von weib⸗ ichen Arbeitskräften zurückzuführen. Bei den Bauarbeiten von nationalem Interesse wurden im dritten Quartal 1944 9438 Ar⸗ beitskräfte gegen 17 741 im Vorjahr beschäftigt. Insgesamt beanspruchten diese Bauarbeiten Ende Oktober 17 213 Arbeits⸗ kräfte, während es am gleichen Stichtag des Vorjahres 35 525 waren. Wahrscheinlich ist die Verminderung eine Folge der zahl⸗ reichen Einziehungen zum Heeresdienst. ie Kurzarbeit

eiter gringfügig. An Teilarbeitslosen wurden Ende September

944 7017 registriert. Trotz eines Bundesratsbeschlusses, der der Industrie seit dem 1. Oktober d. F. untersagt, an die kriegführen⸗ den Staaten Kriegsmaterial zu Uefern, konnte zwar der relativ ute Beschäftigungsgrad aufrechterhalten werden, jedoch sind rück⸗ äufige Tendenzen wahrnehmbar. Der Stand der Ende Septem⸗

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,. 2. Aufgebote,

5. Berluft⸗ und Fundsachen, 6. Auslosfung ufw. von

lieb

ielen, die durch italienische Lieferungen von Waren und Kunst⸗ saee e nen nch talen abgetragen werden soll. Drei Schiffs⸗ mit derartigen italienischen Lieferungen im Werte von 1,3 Mill. Dollar sollen bereits kürzlich in New York eingetroffen sein. Als Sicherheit und Gegenleistung für die Anleihe dürften die Nankees gewisse Vorrechte im Hafen von Neapel und eine bevorzugte Beteiligung der amerikanischen Industrie am italie⸗ nischen Wiederaufbau beanspruchen. Trotz des bestehenden Mangels an Schiffsraum sollen der italienischen Industrie bereits eine Reihe von Rohstoffen geliefert worden sein, die allerdings nicht für die italienische Bevölkerung bestimmt sind. Sie sollen zur Er⸗ leichterung der alliierten Truppenversorgung auf Rechnung der Besatzungsmächte verarbeitet werden.

Ungarn (Budapest)

Uruguay (Montevideo)..

Verein. Staaten von Amerika (New York)

100 Pengö 1 Peso

1 Dollar

1.199 1,201

Finnland rankreich.. ulgarien 00009022

Australien, Neuseeland.

Britisch⸗Indien..

Kanada..

ürecereeees

2.

Brasilien

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten

England, Aegypten, Südafrikanische Unon

002022b2222

Vereinigte Staaten von Amerika⸗

folgende Kurse: Geld

9,89 5,06 4,995 8,047 7,912 74,18 2,098 2,498 E“ 0.180

Ausländische Geldsorten und Banknoten

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 11. Dezember. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 ½, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Lissabon —,—, Rio de Janeiro 82,84 ⁄1.

Zürich, 9. Dezember. (D. N. B.) I11.40 Uhr.] Paris 7,70, London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B., Madrid 39,75, Holland 229 %, Berlin 172,50, Lissabon 17,02, Stockholm 102,62, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 %, Helsinki 8,75, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 97,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 9. Dezember. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 9. Dezember. 16,95 B., Berlin 167,50 nom. —,— B., Brüssel —,— G., nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., —,— B., en 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., —,— B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türke

(D. N. B.) London 16,85 G., —,— B., Schweiz. Plätze 97,00

ertpapteren,

—,— B., Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G. 00

Kopenhagen

Sovereigns. 20⸗Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars. .. .— 8 Aegyptische. . Amerikanische: 1000—5 Dollar 2 und 1 Dollar Ar entinische 0 . Australische. Belgische 002 Brasilianische .⸗ Britisch⸗Indisceheü .. Bulgarische: 500 Lewa und darunter . Dänische: grosße. de8 10 Kr. und darunter .. Englische: 10 £ und darund Finnische. ranzösische.. Frenzzuftsche Italienische: große 10 Lire Kanadisce. Kroatische. b Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische 1000 Lei und 500 Bei ... 0 Schwedische: große 50 Kronen und darunter.. Schweizer: große 8 100 Frs. und darunter. Serbiscche Slowakische: 20 Kronen und darunter Südafrikanische Union

Türkische . Ungarische: 100 Pengö und

darunte 3

8. Dezember Geld Brief 20,38 20,46 16,16 18,22 4,185 4,205 4,39 4,41

11. Dezember Geld Brief 20,38 20,4 16,16 16 4,185 4,205 1 ägypt. Pfd 4,89 4,41 1 Dollar 1 Dollar 1 Pap.⸗Pes. 0,44 0,46 1 austr. Pfd 2,44 2,46 100 Belgas 89,92 40,08 1 Cruzeiro 0,08 0,09 100 Rupien 22,95 23,05 5,09

100 Lewa 8,07 100 Kronen

100 Kronen 52,10 1 engl. Pfd.

100 nnman 5,055 100 Frs. 4,99 100 Gulden 132,70 100 Lire 9,98 100 Lire 9,98 1 kanad. Dollar 0,99

100 Kuna 4,99 100 Kroner 56,89

100 Lei

100 Kronen 100 Krone! 100. Frs.

100 Frs.

100 erb. Dinar 100 „ow. Kr.

1 südafrik. Pfd 1 türk. Pfund

0,44 0,46 2,44 2,46 39,92 40,08 0,908 0,09 22,95 28,05

8,09 3,900 52,10 52,80

5,055 5,075 4,99 5,01 132,70 189,70 9,98 10,02 9,98 10,02 0,99 1,01 4,99 5,01 56,89 - 57,11

1,66 1,88 59,84 58,07

58,07 5,01

8,82 4,41 1,98

52,80

5,075 5,01 132,70 10,02 10,02 1,01 5,01 57,11

1,68

59,64 58,07 58,07

5,01

8,62 4,41 1,93

59,40 57,83 57,83

4,99

8,58 4,39 1,91 60,78 61,02

100 Peng

8. Kommanditgesellschaften auf Aktion, 11. Genofsfenschaften

V 7. Aktiengeselsschaften, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H., 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

13. Unfall⸗ und Invalidenversichetungen, 14. Deutsche Reichsbank und 15. Berschiedene Bekanntmachungen.

ankausweise,

seine Rechte anzumelden und das Buch

10174 Aufgebot. in Abt.

I1II

zu 3 von Reinbek Bd. 36 Blatt 1 en

unter Nr. 14 für

3. Aufgebote 10¹75 8. F. 38. 44. Der Wigaes Reiser at das Aufgebot des Sparkassenbuches Nr. 51 617 der Stadtsparkasse Pots⸗ dam, auf seinen Namen lautend, bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. März 1945, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbexaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Potsdam, den 1. Dezember 1944. Das Amtsgericht.

Aufgebot.

3. F. 10/44. Der Kaufmann Ulrich Lange in Stettin, Zimmermann⸗ weg 47, hat das Aufgebot des auf seinen Namen lautenden Sparkassen⸗ buchs Nr. 1828 der Sparkasse des Prenzlauer Kreises, Hauptzweigstelle in Brüssow, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird Fasgesrrerc⸗ späte⸗ stens in dem auf den 27. April 1945, vormittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten. Gericht, Zimmer 39, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erun der Urkunde erfolgen wird.

Prenzlau, den 2. Dezember 1944. Amtsgericht.

[10176]

[10178] .

Es hat beantragt die Arbeiterehefrau Anna Rehfeld aus Friedrichsdorf, Kreis Wehlau, vertreten durch die Kreis⸗ Sparkasse zu Wehlau, das Aufgebot des angebilch verlorengegangenen Spar⸗ kassenbuchs Nr. 26 718 819 Fritz Reh⸗ feld. Der Inhaber des wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. März 1945, 10 Uhr, vor d unterzeichneten Gericht, Zimmer 1.. 20. eraumaten

vorzulegen, widrigenfalls seine Kraft⸗ loserklärung erfolgen wird. Amtsgericht Wehlau, den 3. Dezember 1944.

[10172] Aufgebot.

54 F. 53/44. Auf Antrag 1. des Schlachtermeisters Emil Jung, Ham⸗ burg⸗Sasel, Lübecker Chaussee 88, 2. des Harro Bauch, vertreten durch Frau Erna Bauch sowie der Frau Maria Ahlers, 3. der Frau Erna Robertine Dorette Margarete Bühring, geb. Pape, ier, Hammersteindamm 114/116, 4. des Reg.⸗Präs. a. D. Wallroth, Camin i. M., als Testamentsvollstreckers des verstor⸗ benen Kammerherrn Bernhard von Bü⸗ low, sollen für kraftlos erklärt werden folgende Urkunden: zu 1 der Preußische Hypothekenbrief über die im Grund⸗ buche von Sasel (Kr. Stormaru) Bd. III. Bl. 117 in Abt. III Nr. 18 eingetragene Aerahe⸗ von 11 938,26 6 ℳ, zu 2 die

eutschen Hypothekenbriefe über die im Grundbuche von Kl. Borstel Bd. 23 Bl. 840 in Abt. III unter Nr. 3 mit 2080,— EHℳ, Nr. 3 a mit 2920,— Hℳ, Nr. 4 mit 8000,— Rℳ eingetragenen Hypotheken (bei Nr. 3 a: Teilhypothek), u 3 der Hamb. Grundschuldbrief über 1 im Grundbuche von Hamm⸗Geest Bd. XVII Bl. 828 in Abt, III unter Nr. 18 eingetragene Grundschuld von 1000,— 06 ℳ, zu 4 der Preuß. Hypo⸗ thekenbrief über die im Grundbuche von Bramfeld Bd. 68 Bl. 2233 in Abt. III. unter Nr. 14 eingetragene Hypothek von 5500,— 6 ℳ. Die Inhaber der genann⸗ ten Urkunden werden aufgefordert, ihre Rechte bei dem Amtsgericht Hamburg, Abt. 54, Ziviljustizgebäude, Zimmer 810, spätestens in dem auf den 29. März 1945, 11 Uhr, angesetzten Aufgebotster⸗ min geltend zu machen und die Urkun⸗ den vorzulegen, widrigenfalls die Ur⸗ kunden für kraftlos erklärt werden.

Hamburg, den 24. November 1944.

Das Amtsgericht. Abteilung 54.

8

8. F. 46.44. Der Eigentümer Franz Zienicke, Michendorf / Mark, Potsdamer Straße 89, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Schroeder und 89 v. Pa⸗ tow in Potsdam, hat das Aufgebot des Seeenherhese⸗ über die im Grund⸗ uch von Michendorf Blatt 619 in Abt. 3 Nr. 1 eingetragene Hypothek von 10 000,— 0ℳ nebst Zinsen beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 21. März 1945, 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Potsdam, den 29. November 1944.

Das Amtsgericht.

[10177] Aufgebot.

1. Die Ehefrau Bertha Stockhusen. geb. Meyer, Reinbek, Schützenstr. 9, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Karl⸗ Schröder, Reinbek, 2. die Ehefrau Emma Johns in Wohltorf, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Schröder, Reinbek, 3. der Schlossermeister Alois Fischer in Reinbek, vertreten durch Rechtsanwalt Johs. Müller, Hbg.⸗ vere⸗dee. 4. die Witwe Frau Sörza;. dine Rieken, geb. Ehnts, Lübeck, Bugenhagenstr. 27, vertreten durch Rechtsanwalt Christian s ol, Bad Schwartau, Adolf⸗Hitler⸗Platz, haben das Aufgebot der verlorengegangenen Hypothekenbriefe über die im Grund⸗ buche zu 1 von Reinbek Band 39. Blatt 1241 und 1242 in Abt. III unter Nr. 19 bzw. 7 für den Tischlermeister Otto Fohrmann in Wentorf einge⸗ tragenen 750,— 6, Aufwertungs⸗ betrag, zu 2 von Wohltorf Band 3 Blatt 55 in Abt. III unter Nr. 5 eingetragenen 600 6 und unter Nr. 6 500 6ℳ für die Ehefrau

rtha Lukowsli, geb. Daumann, in

ühie Darlehnsh

Kaufmann Georg Rücker⸗Embden in Wohltorf eingetragenen 1000,— Gℳ (eintausend) Barlehen, zu 4 von Bü⸗ chen Band 4 Blatt 190 in Abt. III. unter Nr. 2 für die Witwe Gerhar⸗ dine Rieken geb. Ehnte eingetragenen 10 000 H (zehntausend) Darlehn be⸗ antragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. März 1945, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunden erfolgen erfolgen wird. Schwarzenbek, 16. November 1944. Das Amtsgericht.

l10179]

5. VI. 10/43. Die unbekannten Erben, der am 4. Juni 1943 in Kirchberg, Kreis Wirsitz, ihrem letzten Wohnsitz, verstorbenen Bäuerin Mathilde Breiter werden hiermit aufgefordert, ihre Erb⸗ rechte an dem Nachlaß bis zum 15. Fe⸗ bruar 1945 bei dem unterzeichneten Ge⸗ richt anzumelden, andernfalls festgestellt wird, daß ein anderer Erbe als das Großdeutsche Reich nicht vorhanden ist.

Nakel, den 4. Dezember 1944.

Amtsgericht.

[10184 3 F 9/44. Durch beese; des Amtsgerichts in Teschen vom 24. November 1944 3 F 9/44 ist das Einlagebuch der ehem. „Pow. spol. Kasa Oszczednosci i pot. w Trzyncu“, jetzt Spar⸗ und Darlehenskasse in tzynlet, lautend auf den Betrag von 375,83 Rℳ, ausgestellt für Raimund Magnusek in Friedeck⸗Leskowitz, für kraftlos erklärt worden.

Teschen, 12 eereas 1944.

Der Hypothekenbrief über die in Abt. III Nr. 7 von Schmöckwitz Bl. 1128 für den Kaufmann Karl Richter in üee Genhe über Oranienburg, Horst⸗

essel⸗Straße 9, eingetragene Hypothek von 5000 G ist für kraftlos erklärt worden. 12 F 14. 44.

Berlin⸗Köpenick, 29. November 1944. [10181] Amtsgericht.

Durch Ausschlußurteil vom 22. 11. 1944 ist der Hypothekenbrief über die auf dem Grundstück Ober Gottschalko⸗ witz Blatt 136 in Abt. III unter Nr. 5 für den Schlesischen Landfonds einge⸗ tragene Hypothek über 3000,— Zloty. für kraftlos erklärt. s 183]

Pleß, O.⸗S., 29. November 1944.

Das Amtsgericht. (2 F 5/44.)

[10260

Durch Ausschlußurteil vom 28. No⸗ vember 1944 ist der Hypothelenbrief über die auf Burg Blatt 243 in Ab⸗ teilung III unter Nr. 4 für Frau Anna Hauschild geb. Koch in Burg eingetra⸗ gene Aufwertungsforderung von 750 Goldmark für kraftlos erklärt.

Das Amtsgericht Burg b. M., 2. 12. 44.

f10182] b Das Depositenbuch Nr. 2124 über 4485,66 Rℳ der Köpenicker Bank, e. G. m. b. H. in Berlin⸗Köpenick, ausgestellt für den Werner Glodde aus Berlin 80 16, ist für kraftlos erklärt wordene⸗ Berlin⸗Köpenick, 29. November 1944. Amtsgericht. 12. F. 11. 44.

[10215 h

Durch Beschluß des Amtsgerichts vom 22. November 1944 ist der am 18. Januar 1895 in Oberau, Kreis Lüben, geborene, zuletzt daselbst wohn⸗ daft gewesene Reinhold Kühn für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes wird der 12. September 1918, 24 Uhr, festgestellt.

esgevicht Lüben, 1. Dezember 1944.