Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 276 vom 12. Dezember 1944. S. 4
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4. Deffentliche Zustenungen
[10229] Oeffentliche Zustellung. Der Arbeiter Karl Pithel Franz in Freyenstein (Ostprignitz) Ausbau, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt von der Osten in Meyenburg, klagt gegen seine Ehefrau Ida Franz geb. Steinbach, zuletzt wohnhaft gewesen in Hamburg, Marienstraße 34, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Eheschei⸗ Der Kläger ladet die Beklagte mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Neuruppin auf den 16. Februar 1945, 9 ½ Uhr, Zimmer 80, nit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ reten zu lassen. Neuruppin, den 5. Dezember 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
10265] Ladung.
Frau Eugenie Klara Fischer, geb. Krosse, Bürogehilfin in Eßlingen g. N., Karlstr. 11, Klägerin, klagt gegen ihren
Ehemann Albert Fischer, Ingenieur, zuletzt in Philadelphia, Pa. U. S. A. North Garnett Street, auf Eheschei⸗ dung aus § 55 Ehegesetzes. Verhand⸗ lungstermin: Mittwoch, den 14. Fe⸗ bruar 1945, 10 Uhr, vor der 5. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Stuttgart, 10 — 12, II. Stock, Zimmer 411. 2 Geschäftsstelle des Landgerichts.
0263] Oeffentliche Zustellung. 8 R 517/44. Die nachgenannten Ehe⸗ gatten 1. Frau Charlotte Elise Cornet geb. Pfeilsticker in Dresden, 2. der Me⸗ chaniker Clemens Anton Zielinski in Dresden, 3. der Kraftfahrer Ighann Weber in Radebeul, 4. der Schlosser Metscheslaw Keplin in Brockwitz, Pro⸗ ßbevollmächtigte: Rechtsanwälte zu 1 nd 4: Lippe, zu 2: Dr. Schilde, zu 3: Dr. Heyne in Dresden, klagen gegen den anderen Ehegatten: zu 1: den Bergmann Leon Reger Cornet, früher in Jumet. GBelgien), zu 2: Frau Mi⸗ lina Vasile Zielinski geb. Dumitrescu, früher in Pasarea Piteasca (Ru⸗ mänien), zu 3: Frau Helena Weber geb. Wilitschkow, früher in Nikolajew (Sowjetrußland), zu 4: Frau Pauline Keplin geb. Shuk in Elisowo (Sowjet⸗ rußland), oe8r unbekannten Aufent⸗ halts, auf Grund des Ehegesetzes zu 1 und 4: nach § 49 wegen Ehezerrüttung, zu 2: nach §§ 47, 49 u. hilfsw. 55 wegen Ehezerrüttung, Ehebruchs und Auflösung der häuslichen Gemeinschaft, u 3: nach § 3 der 4. Durchf.VO. z. hegesetz v. 25. 10. 1941 wegen Ab⸗ lehnung der Umsiedlung als Volks⸗ deutsche mit dem Antrage auf Schei⸗ dung der Ehe. Die Kläger. laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits, und zwar zu 1 und 2: vor die 8. Zivilkammer des Land⸗ gerichts Dresden, Pillnitzer Str. 41, auf den 7. Februar 1945, vorm. 9 Uhr,
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zu 3: vor die 8. und zu 4: vor die 6. Zivilkammer auf den 5. Februar 1945, vorm. 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Dresden, den 8. Dezember 1944. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht.
[10264] 1
Es klagen: 1. 1 R 549/44 Ehefrau Emilia Zajkiewicz geb. Schulz, Pabia⸗ nitz, Kirchengasse 18, gegen Kaufmann Edmund Zajkiewicz, zuletzt in Pabianitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung, 2. 1 R 561/44 Ehefrau Lucie Prade geb. Giebler (Gibler), Litzmann⸗ stadt, Breslauer Straße 8, W. 5, gegen Radiomonteur Roman Prade, zuletzt in Litzmannstadt⸗Erzhausen, Ulrikenstraße 4, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Auf⸗ hebung der Ehe, 3. 1 R 567/44 Werk⸗ schutzmann Friedrich Gaus, Litzmann⸗ stadt, Buschlinie 60 (Umsiedlungslager), gegen Ehefrau Elise Gaus geb. Weber, zuletzt in Gnadendorf, Krs. Mariental (Wolgagebiet), jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung, 4. 1 R 545/44 Landwirt Franz Freitag in Dombrowo Nr. 9, Gemeinde Neu⸗Sulzfeld, Krs. Litzmannstadt, gegen Ehefrau Lukija Freitag verw. Piskum, geb. Plachodnia, zuletzt in Olschana / Ukraine, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, 5. 1 R 552/44 Ehefrau Elisabeth Omelt⸗ schenko geb. Bamesberger, Litzmann⸗ stadt, Buschlinie 60, Umsiedlungslager, gegen Alexander Omeltschenko, zuletzt in Krementschug, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung, 6 1 R 548/44 Ehefrau Liesbeth Materniak geb. Tru⸗ schak, Litzmannstadt, Moltkestraße 99, W. 15, gegen Landwirt Johann Mater⸗ niak, zuletzt im Gefängnis in Zamose, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung und Alleinschuldigerklärung des Beklagten, 7. 2 R 143/43 Ehefrau Rosa Milosavljevie geb. Mayrberger, Lager Felsenkeller Langensalza, gegen Borowejo Milosavpljevie, zuletzt in Bel⸗ grad, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits werden die Be⸗ klagten vor das Landgericht in Litz⸗ mannstadt zu 1: vor die Zivilkammer auf den 1. Februar 1945, 10 Uhr, zu 2 bis 6: vor die Zivilkammer auf den 2. Februar 1945, 10 Uhr, zu 7: vor die Zivilkammer auf den 3. Februar 1945, 10 Uhr, mit der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll mächtigten vertreten zu lassen und etwaige gegen die Behauptungen der Kläger vorzubringende Einwendungen und Beweismittel unverzüglich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schriftsatz dem Gericht mitzuteilen.
Litzmannstadt, den 8. Dezember 1944.
Geschäftsstelle
des Landgerichts Litzmannstadt. —
[10227] Oeffentliche Zustellung. 8 R 282/44. Der Ehemann Rechts⸗ anwalt Leonhard Peitsche, Chemnitz, Platz der % Nr. 2, Prozeßbevoll⸗ mächtigte Rechtsanwälte Dr. Dr. Meiß⸗ ner und Erich Heber in Chemnitz, Friedrich⸗August⸗Straße 5, I, klagt gegen seine Ehefrau Selma Peitsche leb. Semitis, unbekannten Aufent⸗ Holies in Rußland, auf Ehescheidung. Die Beklagte wird hiermit zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der 8. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Chemnitz, Zimmer 119, auf den 15. Februar 1945, vorm. 10 Uhr, mit der Aufforderung sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbe⸗ vollmächtigten vertreten zu lassen. Chemnitz, den 2. Dezember 1944. t Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgerichte.
[10228]
Es klagen mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe: 1. der Gärtner Alfred Hamann, Hannover, Bergmann⸗ straße 6, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Mogk, Hannover, gegen seine Ehefrau Annemarie Hamann Marx, Hannover, Kramerstraße 12, § 47 Eheges. — 3 R. 53/44 —; 2. die Ehefrau Ernestine Schmidt geb. Wer⸗ ner, Hannover, Engelbostelerdamm Nr. 140 III, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Philippi, Hannover, ge⸗ en ihren Ehemann, Hufschmied Wil⸗ sehn Schmidt, Hannover, Knpochen⸗ auerstr. 53, § 55 Eheges. — 6 R. 103 44 —; 3. der Dolmetscher Dimitri von Renngarten, Hannover, Ricklinger⸗ straße 71 IV, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Winter, Hannover, gegen seine Ehefrau Gilberte von Renngarten geb. Terrail, Versailles b. Paris, rue de la Ste. Victoire, §§ 47, 49, 55 Ehe⸗ es. — 6 R 113/44 —; 4. die Ehefrau Elisabeth Mandich geb. Leonhardt, Hagen über Bed Pyrmont Nr. 123, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Drinkuth, Bad Pyrmont, gegen den Berthold Mandich, daselbst, § 49 Ehe⸗ es. — 5. R. 189/44 —. Die Beklagten ind z. Zt. unbekannten Aufenthalts. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht Hannover, und zwar: zu 1 vor die Zivilkam⸗ mer auf den 15. Dezember 1944, 11 Uhr, zu 2 vor die Zivilkammer 6 auf den 20. Dezember 1944, 11 Uhr, zu 3 vor die Zivilkammer 6 auf den 29. Dezember 1944, 11 Uhr, zu 4 vor die Zivilkammer 3 auf den 21. Dezem⸗ ber 1944, 11 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als I1“ vertreten zu assen.
Hannover, den 19. Oktober 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
geb.
[10230] Ooffentliche Zustellung. —
4 R. 400/44. Schrödl, Erna, Vils⸗ hofen, Ndb., Kirchenpl. 2 b. Leitl, Klä⸗ gerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Schramm in Mün⸗ chen, klagt gegen Schrödl, Wilhelm, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten, nicht vertreten, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrag zu erkennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des “ geschieden. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bzw, zu er⸗ statten. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivil⸗ kammer des Landgerichts München⸗I. auf Donnerstag, den 25. Januar 1945, vormittags 8 ½ Uhr, Sitzungssaal 85/1, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht.
München, den 5. Dezember 1944.
Geschäftsstelle des Landgerichts München I.
[10231] Oeffentliche Zustellung.
3 R 46/44. Die Frau Irene Sirén, heschiedene Potempa, geborene Apel, in Posen, Hardenbergstr. Nr. 10 W 5, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Müh⸗ ring in Posen, klagt gegen den Kauf⸗ mann Birger Waldemar Sirén in Helsinki (Finnland), Lönrotgatan 22 W 13, auf Feststellung, daß ihre am 18. 12. 1937 in Riga vor dem Donggeittlichen der reformierten Kirche mit dem Be⸗ klagten geschlossene Ehe nichtig sei und auf Ehescheidung über die Kosten gemäß § 23 ZPO. Die Klägerin ladet den
eklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Posen, Zimmer Nr. 29, auf den 30. Januar 1945, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelasse⸗ nen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Posen, den 1. Dezember 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
Ferngas Sudetengau Aktiengesellschaft, [10232] Teplitz⸗Schönau. Eingetragen wurde in das Handels⸗ register Abt. B für Teplitz⸗Schönau am 8. November 1944 in 7 H.⸗R. B 58: Füee Sudetengau Aktiengesellschaft, itz Teplitz⸗Schönau. Grundkapital: 7 000 000,— RMℳ. Rechtsverbälthisse: Die Hauptver⸗ sammlung vom 10. Juli 1944 hat die Erhöhung des Grundkapitales um 2 000 000,— Rℳ beschlossen. Die Er⸗ höhung ist durchgeführt. Die Satzung
ist im Punkte 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitales) geändert.
8 Zentralhandelsregister
[10266]
Ohligser Leinen⸗ und Baumwollweberei Aktien⸗Gesellschaft, Solingen⸗Ohligs. Walter Cramer ist aus dem Aufsichts⸗
rat ausgeschieden.
Solingen⸗Ohligs, 9. Dezember 1944. Der Vorstand.
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
[10235] Einladung zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung am 29. Dezember 1944, vormittags 11 Uhr, im Hauptkontor der Firma Herman Wupperman A. G., Pinneberg. Die Tagesordnung wird in der Hauptversammlung bekanntgegeben. Pinneberg, den 7. Dezember 1944. Herman Wupperman Stiftung Der Vorstand. 5
[10269] Rheinische
Girozentrale und Provinzialbank.
Zinsherabsetzungsangebot.
Auf Grund der Vetordnung über das Verfahren beim Umtausch von Schuld⸗ verschreibungen der Kreditinstitute vom 8. Dezember 1941 (RGBl. I S. 746) bieten wir hiermit den Inhabern der dem Gesetz vom 21. Dezember 1927 (RGBl. 1 S. 492) unterliegenden, nicht gekündigten G
4 ½ %˖ Pfandbriefe der Rheinischen
Girozentrale und Provinzialbank
7. Ausgabe (KN 21 462) mit Wirkung vom 1. Juli 1945 ab die Herabsetzung des Zinsfußes auf 4 % an.
Inhaber, die statt der Zinsherab⸗ setzung die Bareinlösung ihrer Pfand⸗ briefe wünschen, werden gemäß § 1 Abs. 4 der genannten Verordnung auf⸗ gefordert, diese nebst den nach dem 1. Juli 1945 fälligen Zinsscheinen und den Erneuerungsscheinen bis spätestens zum 28. Februar 1945 bei uns mit dem Antrag auf Bareinlösung einzureichen.
Die fristgemäß eingereichten Pfand⸗ briefe werden zum 1. Juli 1945 — dem nach den Anleihebedingungen nächst⸗ zulässigen Kündigungstermin — bar ein⸗ gelöst; sie gelten gemäß § 1 Absatz 5 der Verordnung zu diesem Termin als zur Rückzahlung gekündigt. Mitteilung hierüber erhalten die Einreicher alsbald nach Einlieferung der Stücke.
Für diejenigen Pfandbriefe, die in⸗ folge dieses Aufrufes nicht bis zum 28. Februar 1945 zur Bareinlösung eingeliefert sind, gilt nach § 1 Absatz 1 der Verordnung das Angebot zur Hetab⸗ setzung des Zinsfußes als angenommen. Die Zinssenkung ist nach § 5 der Ver⸗ ordnung für jeden späteren Inhaber der Pfandbriefe wirksam. b
Düsseldorf, den 1. Desember 1944.
Rheinische 8
Girozentrale und Provinzialbank.
1. Hanbelsregister,
2. Güterrechtsregister,
3. Vereinsregister, 4. Genossenschaftsregister,
5. Musterregifter, 6. Urheberrechtseintragsrolle,
7. Konkurse und Vergleichsfachen. 8. Verschiedenes.
1. Handelsregister
ür die Angaben in () wird eine Gewähr r die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.
Berlin. eer [10192] Amtsgericht Berlin. Abt. 551. Berlin, den 27. November 1944. 8 Veränderungen: A 92 453 Grauert & Zink. Zur Vertretung der Gesellschaft sind nur die Gesellschafter Franziska Zink geb. Witzenberger und Heinrich Grauert, und zwar jeder für sich allein, ermäch⸗ tigt. Die Gesellschafter Eva Grauert eb. Diederich, Dora (Dorothea) Stern⸗ tein geb. Grauert, und Raimund Grauert sind von der Vertretung der Gesellschaft 2usg eash. A 112 723 Dyckerhoff & Widmann Kommanditgesellschaft. — Zwei Kommanditeinlagen sind herab⸗ gesetzt. Die entsprechende Eintragung wird für die Zweignieberlassungen bei den Amtsgerichten Karlsruhe, Breslau, Düsseldorf, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, München, Essen, Jena, Dresden, Hamburg, Kiel, Wiesbaden, Leipzig, Magdeburg, Frankfurt a. M., Stettin, Königsberg (Pr), Köln, Danzig, Dresden (für die L“ in Cossebaude), Kattowitz, Bromberg, Straßburg i. E. und Wien erfolgen, und zwar unter der Firma der Zweig⸗ niederlassungen. Die Firma der Zweig⸗ niederlassung in Cossebaude führt den Zusatz: „Betonwerke Cossebaude“, die Firmen der übrigen Zweignieder⸗ lassungen führen den Zusatz: „Nieder⸗ lassung“ unter Beifügung des jeweili⸗ gen Ortsnamens der Zweignieder⸗ lassung.
Berlin. [10237] Abt. 561. 8. Dezember 1944.
Die Löschung der vermögenslosen Firma B 52 676 Deutsche Grundbesitz⸗ Aktiengesellschaft soll in das Handels⸗ register eingetragen werden. Wer ein berechtigtes Interesse an der Unter⸗ lassung der Löschung hat, kann inner⸗ halb eines Monats Widerspruch er⸗ heben. —
Stepenitz. [10198] In unser Handelsregister B ist heute
bei Nr. 10 Mühlenwerke Hohenbrück
folgendes eingetragen worden:
Spalte 5: Kaufmann Friedrich Karl Krüger in Stargard i. Pom., Scharn⸗ horststr. 20. 8
Spalte 7: Durch Beschluß der Gesell⸗ se vom 4. November 1944 ist S. 5 es Gesellschaftsvertrages (Zahl der Ge⸗ schäftsführer) abgeändert. Die Zahl der Geschäftsführer beträgt 3.
Cammin, den 15. November 1944.
Gerichtstaggericht Stepenitz.
Weinheim. [10194] Handelsregister Amtsgericht Weinheim, dene 2. Dezember 1944. Veränderung: A 186 Freudenberg & Co., Weinheim. Zwei Kommanditeinlagen sind herab⸗
gesetzt worden.
4. Genossenschafts⸗ regifter
Genossenschaftsregister. Veränderungen:
Gn.⸗R. 33 a (Freren). Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, Langen. Durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 10. September 1944 ist die Firma in „Raiffeisenkasse, ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“ geändert.
Amtsgericht Lingen, 28. 11. 1944.
[10168]
Neustadt, O. S. 110166] In unser Genossenschaftsregister Nr. 40 ist heute bei der Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Langenbrück, eingetragen: Der Name der Genossenschaft lautet qett. „Raiff⸗ eisenkasse, eingetragene Genossenschaft ETETE Haftpflicht, Langen⸗ rück“. 3 Amtsgericht Reußapt; O. S.,
den 6. Dezember 1944. “
Schneeberg. [10167]
Genossen schosthregilter 6: Erzgebirgi⸗ sche Volksbank eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Schneeberg. —
Das Statut ist in § 37 Abs. 5 (So⸗ fortige Gewinnbeteiligung der neu ge⸗ zeichneten Anteile) abgeändert worden.
Amtsgericht Schneeberg, den 6. Dezember 1944.
Treptow, Rega. [10247]
Zu Nr. 37 des Registers ist bei der Genossenschaft Darsower Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, heute eingetragen:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 18. November 1942 ist die Genossenschaft in eine solche mit be⸗ schränkter Haftpflicht umgewandelt. Der Geschäftsanteil beträgt 30,— Rℳ, die Haftsumme 300,— ℳ. Die Firma lautet jetzt: Ländliche Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Darsow, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Darsow.
Die Satzung vom 7. Oktober 1934 ist durch das neue Statut vom 18. No⸗ vember 1942 ersetzt.
Treptow (Rega), 1. Dezember 1944.
Das Amtsgericht
5. Musterregisfter
Remscheid. [10249] M.⸗R. Nr. 288. Firma Joh. Vaillant K. G. in Remscheid: Die Verlängerung der Schutzfrist um weitere fünf Jahre für zwei verschiedene Ausführungs⸗ formen von Ummantelungen für gas⸗ beheizte Warmwasserapparate ist am 4. 87 Sg. 1944, 10 Uhr, angemeldet, Fabriknummern 276 a und 276 b. Remscheid, den 4. Dezember 1944. Amtsgericht.
H
7. Konturse
11.
und Vergleichssachen
Berlin. [10205] Ueber den Nachlaß des am 23. De⸗
zember 1943 in Luzk (Ukraine) ver⸗
storbenen, zuletzt in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Berliner Straße 9, wohnhaft ge⸗ wesenen Kaufmanns Dr. Fritz Werner Ganse ist heute, 888 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. — 352. N. 13. 44. Verwalter: Dr. Walter Nehlsen, Berlin⸗Halensee, Joachim⸗ Friedrich⸗Straße Frist zur An⸗ meldung der Konkursforderungen bis 22. Januar 1945. Erste Gläubiger⸗ versammlung: 8. Januar 1945, 11 ¼% Uhr. Prüfungstermin am 28. Februar 1945, 11 ¼ Uhr, im Ge⸗ richtsgebäude, Berlin⸗Charlottenburg, Tegeler Weg 17/20, Erdgeschoß, Zim⸗ mer 31. Offener Arrest mit Anzeige⸗ frist bis 7. Januar 1945.
Berlin, den 7. Dezember 1944.
Amtsgericht Berlin. Abt. 352.
Ires; [10250] Ueber den Nachlaß des verstorbenen Karl Wasmer, Rechtsanwalt in Heidel⸗ berg, wurde heute, vormittags 11 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: Beeidigter Buchprüfer Anton Spinner, Heidelberg, Gaisbergstr. 56. Offener Arrest mit Anzeigefrist sowie Anmeldefrist bis 10. Januar 1945. Erste Gläubigerver⸗ sammlung und Prüfungstermin am 16. Januar 1945, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Seminarstr. 3, Zim⸗ mer 25, II. Stock. Heidelberg, den 7. Dezember 1944. Amtsgericht A 2.
München.
19 N 16/44. München hat über am 30. Oktober 1942 verstorbenen Film⸗Spielleiters ensburg in München 23, Giselastr. 2, am 29. November 1944, vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Konkursverwalter: Rechts⸗ anwalt Narstxent Nikolaus Schlelein, München 2, Sophienstr. 5/II. ffener Arrest mit Anzeigefrist bis 20. De⸗ zember 1944 ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 20. Dezember 1944 im Zimmer Nr. 733/III, E“ 9. Termin zur ahl eines anderen
[10206] Das, Amtsgericht den Nachlaß des
Verwalters, eines Gläubigerausschusses
und wegen der in §S 132, 134, 137 K.⸗O. bezeichneten Angelegenheiten, sowie allgemeiner Prüfungstermin Donnerstag, den 28. Dezember 1944, je vormittags 9 ½ Uhr, Zimmer Nr. 727/II, Prinz⸗Ludwig⸗Str. 9.
Geschäftsstelle des Konkursgerichts.
Aalen. G (10207]
„Ametsgericht Aalen d.g.9 8
Die Firma Siedlungsbau Aalen G. m. b. H. in Aalen (Württ.) hat gemäß § 202 Abs. 1 K.⸗O. die Einstellung des Konkursverfahrens über ihr Ver⸗ mögen beantragt. Die Konkurs⸗ gläubiger können binnen einer Frist von einer Woche (beginnend mit dem Tage der Bekanntmachung) gegen den Antrag Widerspruch erheben.
Chemnitz. [10251]
Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 29. Januar 1942 ge⸗ storbenen, in Chemnitz, Ferborser Straße 96, wohnhaft gewesenen Kauf⸗ manns Martin Reichel wird auf An⸗ trag der Erben des Gemeinschuldners gemäß § 202 KO. eingestellt. Die Zu⸗ stimmung aller nach dem Ablauf der Anmeldefrist aufgetretenen Konkurs⸗ gläubiger (das sind die Erben des Ge⸗ WM ist beigebracht. — 34 N Amtsgericht Chemnitz, 6. Dezember 1944. Trachenberg.
[10252] Beschluß.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Flachsfabrik Trachenberg Inhaber Buhz & Co. in Trachenberg wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. — Geschäftsnummer 3 N. 1, 2, 3/39 b.
Trachenberg. den 6. November 1944.
Amtsgericht.
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1944
Inhalt des amtlichen Teiles “ Deutsches Reich vaaee 6 Verordnung über Aenderung der Umsatzsteuer⸗Umrechnungs⸗ sätze.
Anordnung über Maßnahmen zur Sicherung kriegswirtschaft⸗ licher Transporte auf Grund der Verordnung zur Durch⸗ führung des Vierjahresplans. Vom 6. Dezember 1944.
Anordnung Nr. XXI/44 des Produktionsbeauftragten für Be⸗ kleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung
und Kriegsproduktion vom 15. November 1944 über das Herstellungsverbot von Kunstblumen, Schmuckfedern und verwandte Artikel. 118
Anweisung des Leiters der Fachgruppe Ledertreibriemen⸗ und technische Lederartikel⸗Industrie über die Preisbildung bei
der Herstellung von Ledertreibriemen und Ledermanschetten. Vom 11. Dezember 1944.
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Amtliches Deutsches Reich 8
Verordnung büas Aenderung der Umsatzsteuer⸗Umrechnungssätze der auslän⸗ dischen Werte auf Reichsmark (Verordnungen vom 11. und 26. Oktober 1944, Deutscher Reichsanzeiger Nr. 236 vom 20. Oktober 1944 und Nr. 245 vom 1. November 1944) für die Umsätze ab 1. November 1944: 1 China 100 Nanking⸗Dollar 0,31 RAx.
Berrlin, 9. Dezember 1944. 1
85 Der Reichsminister der Finanzen.
F. A.: Hedding. S.
über Maßnahmen zur Sicherung kriegswirtschaftlicher Trans⸗ porte auf Grund der Verordnung zur Durchführung des — Vierjahresplans
Vom 6. Dezember 1944
Um die den Anforderungen der Kriegswirtschaft ent⸗ sprechende Steuerung der Wirtschaftstransporte zu gewähr⸗ leisten, ordne ich im Einvernehmen mit dem Reichsverkehrs⸗ minister auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplans vom 18. Oktober 1936 (RGBl. I S. 887) an:
§ 1
1. 8S den Bereich jeder Bezirksverkehrsleitung wird ein ezirksbevollmächtigter 5 Wirtschaftstransporte und für den Bereich jeder Gebietsverkehrsleitung ein Gebiets⸗ bevollmächtigter für Wirtschaftstransporte bestellt. Sie sind in dieser Eigenschaft Mitglieder der für ihren Bereich uständigen Verkehrsleitung. Für die Behandlung aler Fr een der Verkehrssteuerung innerhalb des gesamten eichsgebietes nach den Wei⸗ sungen des Planungsamtes wird ein Bevollmächtigter für Wirtschaftstransporte des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben eingesetzt, der in dieser Eigenschaft zugleich Mitglied der Zentralverkehrsleitstelle ist. Er ist berechtigt, den Bezirks⸗ und Gebietsbevollmächtigten Weisungen zu erteilen. ööcv Zö
1““]
Die Befugnisse und Aufgaben der Bevollmächtigten für Wirtschaftstransporte (§ 1) und das Verfahren über die Steue⸗ rung von Wirtschaftstransporten werden durch besondere Er⸗ lasse oder Anordnungen geregl.
Isesra esdes Atsachse Bise eöeerf ats Sü68 Die Bevollmächtigten für Wirtschaftstransporte sind be⸗ vechtigt, itm Rahmen ihrer Aufgaben von Dienststellen, Orga⸗ nisationen, Unternehmungen und Betrieben der Wirtschaft Auskunft über wirtschaftliche Verhältnisse zu verlangen. Sie sind auskunftsberechtigte Stellen im Sinne der Verordnung über Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. I S. 723).
116“ Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen, die gemäß
2
1 4 88*
— 4
§ 2 dieser Anordnung erlassen werden, oder gegen Weisungen
der Bevollmächtigten für Wirtschaftstransporte werden nach der 2. Verordnung zur Hun e eee des Vierjahresplans vom 5. November 1936 (7GBl. I S. 936) bestraft. 3 Diese Anordnung gilt für das Gebiet des Großdeutschen Reiches und im Einvernehmen mit dem Deutschen Staats⸗ minister Böhmen und Mähren für das Protektorat; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. 88 1 Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 1 Berlin, den 6. Dezember 1944. “ Der Beauftragte für den Vierjahresplan.
11u“
Anordnung Nr. XXI/44
des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren
des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion vom
15. November 1944 über das Herstellungsverbot von Kunst⸗ blumen, Schmuckfedern und verwandte Artikel
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686), in Ver⸗ indung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (-RGBl. I S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion ange⸗
Haiics Verarbeitungsverbdobt S Die Herstellung von Kunstblumen, Schmuckfedern und ver⸗ wandte Artikel (wie z. B. künstl. Laub, Kunstblumenbestand⸗ teile, Girlanden ½ wird verboten.
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Aufarbeitung
Die Aufarbeitung der vorhandenen Rohwarenbestände im Wege der Heimarbeit zu Artikeln gemãß § 1 ist zugelassen. Der Einkauf neuer Rohwaren bleibt untersagt, es sei denn, daß es seh n geringfügiges Ergänzungsmaterial zur Auf⸗ arbeitung der Bestände handel. 8 ““
Ausnahmen
Das Verbot gilt nicht für den Export. Der Leiter der Feaerhtubo⸗ Kunstblumen⸗ und Schmuckfedernindustrie ann in meiner Vollmacht Firmen für die Export⸗Produktion bestimmen bzw, zulassen. 28n 11111X1X4X*“*“
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach
8 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗
traft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs⸗
strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs⸗
beauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete wahr⸗ Schlußvorschrift
Die Anordnung tritt am 7. Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy, Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver⸗ waltung — sinngemäß auch im Elfch in Lothringen, Luxem⸗ burg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 1. Dezember 1944. F
Der Produktionsbeauftragte für vee und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Tengelmann.,. —
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Anweis ung
des Leiters der Fachgruppe Ledertreibriemen⸗ und technische Lederartikel⸗Industrie über die Preisbildung bei der Her⸗ stellung von Ledertreibriemen und Ledermanschetten
Vom 11. Dezember 1944
uf Grund der mir durch den Reichskommissar für die Preisbildung erteilten Ermächtigung bestimme ich:
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Hersteller von Ledertreibriemen haben ihre Preise aus dem Lederkostengrundbetrag, einer Veredlungsspanne und gegebe⸗
nenfalls durch Auf⸗ und Abschläge nach eens Vorschriften zu bilden:
A. Bestimmung des Lederkostengrundbetrages und der Ver⸗ edlungsspanne
1. Für die in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1944
ergestellten Ledertreibriemen ist für jede einzelne
Riemenart die verarbeitete Ledermenge mit den Ein⸗
standspreisen zu ermitteln und der gewogene Durchschnitt
je kg Leder zu berechnen. Als Einstandspreis gilt der
tatsächlich gezahlte Einkaufspreis frei Fabrik, abzüglich
aller Rabatte und sonstigen Nachlässe ausschließlich des
Skontos.
. Für die in der Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 1944 an Verbraucher verkauften Ledertreibriemen, soweit für sie Verkaufsrechnungen erteilt sind, sind für jede einzelne Riemenart die Verkaufspreise festzustellen und aus diesen nach Abzug etwa enthaltener Pufchläge für Sonder⸗ leistungen der zugrunde liegende durchschnittliche Kilo⸗ preis zu ermitteln. Der 1ee errechnet sich für jede Riemenart nach der Forme wobei ein spezifisches Gewicht des Leders von 1 zugrunde
Länge * Breite Stärke, †
braucher aufzustellen. Soweit auf die Verbraucherpreise aan Wiederverkäufer im einzelnen Rabattsätze gewährt wurden, sind diese bei der Berechnungsunterlage einzeln mit zu vermerken. 2 3. Die Ergebnisse zu A 1 und 2 sind der Fachgruppe Leder⸗ treibriemen⸗ und technische Lederartikel⸗Industrie, Berlin⸗ E Fregestraße 68, zu melden. Die Fachgruppe setzt im Einvernehmen mit dem Reichs⸗ kommissar für die Preisbildung auf Grund dieser Meldung für jeden Betrieb einen Lederkostengrundbetrag und auf Grund des Unterschiedes zwischen den Ergeb⸗ nissen zu 1 und 2 eine höchstzulässige Veredlungsspanne für jede herzustellende Riemenart fest. Fertigt ein Her⸗ steller eine Riemenart an, für die für seinen Betrieb keine höchstzulässige Veredlungsspanne festgesetzt ist, so muß er die Festsetzung einer Spanne bei der Fachgruppe Ledertreibriemen⸗ und technische Lederartikel⸗Industrie beantragen.
B. Auf⸗ und Abschläge 1. Mindestens halbjährlich sind die Lederdurchschnittspreise den Vorschriften des Absatzes I, A 1 entsprechend neu zu ermitteln. Bei halbjährlicher Ermittlung sind mindestens sechs der Ermittlung vorausgehende zusammenhängende Monate, bei vierteljährlicher Ermittlung mindestens drei der Ermittlung vorausgehende zusammenhängende Monate zu berücksichtigen. Bei der Wahl anderer Er⸗ mittlungszeiten ist entsprechend zu verfahren. Im übrigen gelten die Vorschriften des Absatzes I, A 1 entsprechend. .Ist der errechnete Lederpreis geringer als der festgesetzte Lederkostengrundbetrag, so ist der Unterschiedsbetrag bei trockengestreckten Riemen mit dem 1,33fachen, bei naß⸗ getrockneten Riemen mit dem 1,54fachen von der fest⸗ gesetzten Veredlungsspanne abzuschlagen. Ist der er⸗ rechnete Lederpreis höher als der festgesetzte Lederkosten⸗ grundbetrag, so kann der Unterschiedsbetrag bei trocken⸗ gestreckten Riemen mit dem 1,33fachen, bei naßgestreckten Riemen mit dem 1,54fachen vervielfältigt der Ver⸗ edlungsspanne hinzugeschlagen werden. Für Sonderleistungen können nachstehende Aufschläge auf den Riemenpreis berechnet werden: Für Imprägnieren „ wasserfest Kitten „ Doppelriemen „ Mehrfachriemen Nähen je lfd. Meter Naht 1,— Rℳ, Rückenwirbel 10 v. H., 8 endlose Schlußverbindung: bei Riemen bis 100 mm Breite tatsächliche Ueberlage zuzüglich 0,50 Eℳ, bei Riemen bis 200 mm Breite tatsächliche Ueberlage zuzüglich 1,— Rℳ, bei Riemen bis 300 mm Breite tatsächliche Ueberlage zuzüglich 2,— R. ℳ, für je weitere 100 mm Breite je 1,— Rℳ. 4. Soweit Wiederverkäufer auf die Verbraucherpreise Reabatte erhalten haben, sind die Nachlässe in der bis⸗ herigen hundertsatzmäßigen Höhe auf die nach den obigen Vorschriften jeweils ermittelten Preise zu gewähren.
C. Wiederherstellungsarbeiten — .. 1. Für Wiederherstellungsarbeiten und höchstens 2,— Rℳ je Stunde für eine voll ausgebildete eingesetzte Arbeitskraft berechnet werden. Dieser Satz kann für Ueberstunden bis zu 25 v. H., für Sonntags⸗
3 v. H., 1 mm Schwundmaß, 2 mm,
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arbeit bis zu 100 v. H. erhöht werden⸗
Hersteller von Ledermanschetten haben ihre Preise aus dem Lederscheibengrundbetrag, einem Abschlag von den in der Preisliste über Ledermanschetten festgesetzten Listenpreis und gegebenenfalls durch Auf⸗ und Abschläge für Sonderleistungen oder abweichende Fertigungen zu bilden.
A. Bestimmungen des Scheibengrundbetrages 1. Bur Festsetzung des Lederscheibengrundbetrages find zur rmittlung des Scheibenpreises von allen in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1944 verarbeiteten loh⸗ garen Manschettenledern, soweit sie in diesem Zeitraum eeingekauft sind, getrennt nach Kernstücken, Schultern,
Hälsen und Seiten, die Mengen und durchschnittlichen Einkaufspreise den Vorschriften des Abs. I, A1 ent⸗ sprechend zu errechnen. Die so ermittelten Ledereinstands⸗ preise für Kernstücke und Schultern sind durch 0,55, für
Hälse und Seiten durch 0,45 zu teilen. Unter Berück⸗ sichtigung des hundertsatzmäßigen Anteils der ver⸗
arbeiteten Kernstücke, Schultern, Hälse und Seiten
ergibt sich der durchschnittliche Scheibenpreis im ersten Halbjahr 1944 je Lederart.
2. Die ermittelten Zahlen sind der Fachgruppe Ledertreib⸗ riemen⸗ und technische Lederartikel⸗Industrie zu melden. Auf Grund dieser Meldungen setzt die Fachgruppe im Einvernehmen mit dem Reichskommissar für die Preis⸗
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Der Generalbevollmächtigte für Rüstungsaufgaben.
8 Speer. 1 nhen 9 81 1 8
gelegt wird. Die Berechnung ist für Verkäufe an Ver⸗
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bildung für jeden Betrieb den Lederscheibengrundbetrag
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Montagen dürfen
und Nachtarbeiten bis zu 50 v. H. und für Feiertagsnacht⸗
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