Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 280 vom 16. Dezember 1944. S. 4
Anweisung 1/44 des Leiters des Produktionsausschusses Wissenschaftliches Schrifttum, Fe bücher und Landkarten im Produktions⸗ hauptausschu ruck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Sicherstellung der Herstellung wissenschaftlicher Werke)
Vom 20. November 1944
Die schnellere Herstellung wissenschaftlichen Schrifttums sowie die Sicherstellung der hierfür erforderlichen Vorlagen bedingt eine dnegbeit ts eä e th Es wird deshalb auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. eeee 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ indung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. I S. 529/531) im Einvernehmen mit dem Sonderbeauftragten für Buch, Propaganda und Druck des Reistsministers für Rüstung und Kriegsproduktion sowie mit Zustimmung des Produktionsbeauftragten für Druck an⸗ geordnet:
§ 1
Vpon wissfnschaftlichen Werken wissenschaftlichen Lehr⸗“ büchern und wissenschaftlichen Broschüren mit einem Umfang von mehr als 32 Seiten die neu gesetzt und gedruckt werden, darf der Satz für den Nachdruck nicht länger als 2 Monate nach Ausdruck stehen bleiben.
Der Drucker ist verpflichtet, für den fotomechanischen Nach⸗ druck drei durchleuchtungsfähige Vorlagen oder — falls dazu die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind — 3 Ab⸗ züge auf Kunstdruckpapier oder auch Texoprintabzüge sowie von den Abbildungen 3 Fotos (von farbigen Abbildungen möglichst Leica⸗Dias) anzufertigen. Von diesen Vorlagen und Fotos ist durch den Drucker je eine Serie an zwei ver⸗ schiedenen Orten sicherzustellen, die dritte ist dem Verleger zu
übergeben. Bei Monotypesatz ist der Drucker verpflichtet, die Tastrollen aufzubewahren.
§ 2 Neuauflagen dürfen, sofern Stehsatz, Matern oder Platten nicht vorhanden sind, nicht im Buchdruck hergestellt werden. Die Vervielfältigung hat auf fotomechanischem Wege zu er⸗ folgen. Geringfügige Anderungen im Text — höchstens 5 % — sind zulässig, größere Textänderungen dürfen als Anhang im Neusatz gebracht werden.
§ 3 Ausnahmen können in besonders begründeten Einzelfällen vom Leiter des Produktionsausschusses Wissenschaftliches Schrifttum, Fachbücher und Landkarten in Leipzig C 1, Petersstraße 24, zugelassen werden.
§ 4 - Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs⸗
beauftragten für Papier wahrgenommen. Diese Anweisung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten.
Der Leiter des Produktionsausschusses Wissenschaftliches
Schrifttum, Fachbücher und Landkarten 8 Dr. Mittelstaedt.
Nichtamtliches
Deutsches Reich
Der Königlich Afghanische Gesandte in Berlin, Herr Allah Nawaz Khan, 8 nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Wirtschaftsteil
mn
Ausbildung der umquartierten Lehrlinge in Patenschaftsbetrieben
Durch die Erlasse des Reichswirtschaftsministers vom 13. Ok⸗ tober 1943 — III Bl. 5145/43 — und des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vom 25. September 1943 — VI d 6010/11 — werden die Fälle geklärt, in denen die Berufsausbildung der Lehrlinge und Anlernlinge durch Feindeinwirkung auf den Lehr⸗ betrieb unterbrochen oder unmöglich gemacht wird. Unklarheiten bestehen aber immer noch darüber, wie zu verfahren ist, wenn der Lehrherr und der Lehrling im gegenseitigen Einvernehmen das Lehrverhältnis auflösen wollen, weil der Lehrling nach Ver⸗ lust der Wohnung außerhalb seines bisherigen Wohnortes unter⸗ ebracht worden ist und die Berufsausbildung in einem anderen
etrieb fortsetzt.
Mit seinem Erlaß vom 31. Okt. 1944 — VId 6416. 2/138 — hat deshalb der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz zu dieser Frage Stellung genommen. Er verweist zunächst auf seine frühere Anordnung (Runderlaß vom 25. September 1943), nach der bereits im Beruf stehende Lehrlinge und Anlernlinge grund⸗ sätzlich in ihrem Betrieb verbleiben, also nicht umquartiert wer⸗ den. Die Auffassung gilt auch für den Fall, daß die Wohnung des Lehrlings zerstört ist. Voraussetzung hierbei ist, daß die Unterbringung, Verpflegung und sonstige Betreuung der Jugend⸗ lichen an ihrem bisherigen Wohnort auch sichergestellt ist, wenn ihre Familienangehörigen, in deren Haushalt sie bisher gelebt haben, aus diesem Wohnort abwandern. Der Generalbevoll⸗ mächtigte erklärt dann weiter, daß, wenn die Betreuung der in ihrem bisherigen Wohnort verbleibenden Jugendlichen aus⸗ nahmsweise nicht sichergestellt werden kann, das bisherige Aus⸗ bildungsverhältnis am Aufnahmeort in der Form der Patenschaft fortgesetzt werden soll, indem ein anderer Betrieb als Pate die Ausbildung weiterführt. Nur wenn dies ausnahmsweise nicht möglich ist, und die Betreuung des Jugendlichen im bisherigen Wohnort nicht sichergestellt werden kann, kann nach der 8. Durch⸗ führungsverordnung zur Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels vom 11. August 1944 (RGBl. I S. 176) auch bei Einigung der Vertragsteile die erforderliche Zultimmung des zur Lösung des Ausbildungsverhältnisses erteilt werden.
Wirtschaft des Auslandes Ernteertrag in Dänemark “ Kopenhagen, 15. Dezember. In Dänemark belief sich der Er⸗ trag der diesjährigen Ernte bei Weizen auf 2,8 Mill. dz gegen 1,8 Mill. i. V., bei Roggen auf 4,2 gegen 5,1, bei Gerste auf 12,5 gegen 12,9, bei Hafer auf 9,9 gegen 10,3, bei Mischsaat auf 7,8 gegen 8,6 und bei naeeseezgz auf unv. 0,2 Mill. dz. Ferner erbrachten Runkelruͤben 37,7 gegen 53,3, Futterzuckerrüben 30,2 gegen 36,5, Kohlrüben 104,7 gegen 107,8 und Industriezucker⸗ rüben 12,4 gegen 14,6 Mill. dz. An Kartoffeln wurden 14,3 gegen 19,4 und an Heu 23,2 gegen 20,4 Mill. dz geerntet. Die Entwicklung der schwedischen Staatsschulden im November Stockholm, 15. Dezember. Im November haben sich die schwe⸗ dischen Staatsschulden nur unbedeutend verändert, per Saldo er⸗ gibt sich ein Rückgang um 9 Mill. Kr. auf 10 485 Mill. Kr. Dieser eegag entfällt so gut wie ausschließlich auf die schwebenden Schulden, die sich um 11 Mill. Kr. auf 2576 Mill. Kr. verringert haben. Schatzwechsel weisen einen Rückgang um 100 Mill. Kr. auf 965 Mill. Kr. auf, während sich für Anleihen bei den staat⸗ lichen Institutionen eine Zunahme der Verschuldung um 89 Mill. Kronen auf 1111 Mill. Kr. ergibt. Die fundierte Staatsver⸗ schuldung lag Ende November mit 7910 Mill. Kr. nur um 3 Mill. Kr höher als Ende Oktober.
Die türkischen Experimente um den Außenhandel Zürich, 15. Dezember. In üücerr Wirtschaftskreisen inter⸗ essierten an der Rede des türkischen Ministerpräsidenten besonders die von ihm angeführten Ziffern über die türkische Wahrung. Hiernach soll die Staatsbank voraussichtlich bis Ende dieses Jahres 870 Mill. Papierpfund bei einer Golddeckung von 196 tons Gold in Umlauf gebracht haben gegen 805 Mill. Paßzsecpfun⸗ gegen 142 tons Gold Ende 1943 und 209 Mill. Papierpfund gegen 76 tons Gold bei Kriegsbeginn. Angesichts dieser Ziffern hält man den Hinweis auf bedeutende “ für die von den staatlichen Unternehmen hergestellten Erzeugnisse und die
Gewährung einer Exportprämie von 40 % zur Verbilligung der Ausfuhren nach Amerika usw. lediglich für verständlich, wenn man berücksichtigt, daß durch den Ausfall des Füt Et Festfchen Außenhandels rd. 50 % des gesamten auswärtigen Handels der Türkei lahmgelegt wurden. Hies dürfte auch einer der Gründe dafür sein, daß die türkischen Kohlenbergwerke nach Ausführungen des Ministerpräsidenten Saracoglu seit längerer Zeit bereits mit Verlust arbeiten, da es der Regierung, wie Saracoglu sagte, lieber sei, die Kohlenpreise nicht zu erhöhen und den entstehenden Verlust mit Ueberschüssen anderer Industriezweige zu decken.
1“
Die wirtschaftliche aseeecehag. ee in den großasiatischen 0
Schanghai, 15. Dezember. Die Herstellung einer direkten Landverbindung zwischen China und Französisch Indochina als Folge der erfolgreichen japanischen Offensive in Südchina erhöht FJapans Aussichten, Französisch Indochina stärker als Liefer⸗ quelle heranzuziehen. Französisch Indochina, das hauptsächlich Lebensmittel und Rohmaterialien zur Verfügung hat, hing vor Ausbruch des gegenwärtigen Krieges wirtschaftlich überwiegend von Frankreich ab. 97 % der Ausfuhr von Französisch Indochina waren 1938 Lebensmittel und Rohmaterialien. Die Lebens⸗ mittel allein, darunter besonders Reis, machten 70 % dieser Ausfuhr aus. Mehr als 50 % der Ein⸗ und Ausfuhr von Fran⸗ zösisch Indochina gingen oder kamen von oder nach Frankreich und seinen Kolonien. Indochina wurde ganz willkürlich den wirtschaftlichen Interessen Frankreichs unterstellt. Ein Interesse an der Entwicklung eigener Industrien bestand daher nicht. Die wenigen modernen Industriewerke, die überhaupt errichtet wur⸗ den, z. B. Zementwerke, wurden mit französischem . aus⸗ estattet. Mit Ausnahme der Reismühlen, die mit chinesischem apital errichtet wurden, gibt es keine asiatische Kapitalbeteili⸗ gung in Französisch Indochina. Mit Ausbruch des zweiten Welt⸗ krieges und besonders mit der Isolierung Französisch Indochinas von Europa und Amerika wurde eine völlige Reorganisation seiner Wirtschaft nötig. Irocheca richtete von nun an seine Wirtschaftspolitik auf die Zusammenarbeit mit Japan aus und begann eine Politik der Industrialisierung, um den Bedarf seiner Einwohner an Konsumgütern und anderen Produkten selbst decken zu können. Die Japaner haben entscheidenden Einfluß auf die Herstellung von Baumwolle, Zink, Harz, Karbid, Papier, Holzschiffe genommen und damit die Produktivität in Französisch Indochina wesentlich gesteigert. Obwohl natürlich die Produk⸗ tion all dieser Güter und Waren noch beschränkt ist, hat doch die technische und materielle Beihilfe für die weitere wirtschaftliche Entwicklung Französisch Indochinas eine wichtige Rolle gespielt. Französisch Indochina leistet umgekehrt wesentliche Beiträge für Japans Kriegswirtschaft durch die Lieferung von Lebensmitteln und kriegswichtigen Rohstoffen. Französisch Indochina ist außer⸗ dem eines der größten Reisüberschußgebiete in Ostasien.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 15. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B.,
ürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ agen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.
London, 15. Dezember. (D. N. B.) New York 4,02 ½ - 4,03 %, Spanien s(offiz.) 44,00, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm 16,85 — 16,95, Lissabon —,—, Rio de Janeiro 82,84 ⁄16.
Zürich, 15. Dezember. London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailang 22,75 B., Madrid 39,75, Holland 229 ⅜, Berlin 172,50, Lissabon 17,02, Stockholm 102,62 ½, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 96,50, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
eee, e- 15. Dezember. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—. Alles Briefkurse.
Stockholm, 15. Dezember. (D. N. B.) London 16,85 C., 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris —,— G., —,— B., Brüssel —,— G., —,— B., Schweiz. Plätze 97,00 nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., —,— B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., —,— B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türbei e Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G.,
London, 15. Dezember. (D. N. B.) Silber Barren prompt 28,00, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
EETWW115 e
1. Untersfuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote, 1
4. Oeffentliche ellu 5. öe
6. Auslosung usw. von Wertpapteren,
8. Kommanditgese auf Aktten, 11. Genossenschaften,
V 7. Betiengesen Uschaften 9. Deutsche Kolonialgefellschaften,
10. 22ö2ö m. b. H., 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgefellschaften,
14. Deutsche Reichsbank und ¹
U 18. Unfall. und Invalide 15. Berschiedene Bekanntmachungen.
“
3. Aufgebote
[10336] Beschluß.
8 88 8 e be Biffhar ber geb. Bu aus Kempen / Niederrhein, . Möhlenring 48, z. Z. in Meiningen, Goldmark beantragt. Nachtigallenstraße bei Rittweger, hat das ufgebot der Sparbücher der Kreis⸗ und Stadtsparkasse Kempen: Nr. 34 276 auf Frau Richard Wissink, Nr. 30 987 auf Richard Wissink, Kauf⸗ mann, Nr. 41 486 auf Richard Wissink, Kaufmann, Nr. 33 618 auf Gisela Wissink, Schülerin, Nr. 42 355 auf Ulrich Wissink, Kind, Nr. 35 734 auf
unterzeichneten Gericht Aufgebotstermine melden und die Urkunde
Urkunde erfolgen wird.
1944. Amtsgericht.
über die auf dem Grundbuchblatt des Grundstücks Stadt Schönber in Abt. III Fol. 11 für die kasse für das Land Ratzeburg in Schön⸗ eingetragene Hypothek von 554,92 der Der d haa der
8 Blatt 536
Urkunde wird aufgefordert, in dem auf Montag, den 1945, vormittags 10 Uhr, anberaumten seine Rechte
widrigenfalls die Kraftloserklärung der
Schönberg (Meckl.), den 9. Dezember
(10370] Die Emmi Bredow in Potsdam⸗4 Golm, Potsdamer Str. 21, hat das Auf⸗ gebot des Sparkassenbuches Nr. 68 500 Stadtsparkasse Potsdam, auf ihren Namen lautend, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 21. März 1945, 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. — 8. F. 41/44. Potsdam, den 9. Dezember 1944. Das Amtsgericht.
—
andesspar⸗
pätestens 2. März vor dem 196 546 204 926 211 832 214 504 215 130 & 375 934 A 216 647 A 231 993 A 234 967
anzu⸗ vorzulegen,
eEnene nee⸗
Vosef Busch und der Spar⸗ und Dar⸗ ehnskasse Kempen Nr. 607 auf Richard Wissink beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf Dienstag, den 19. Juni 1945, vorm. 10 Uhr, Zimmer Nr. 4 des Amtsgerichts Meiningen an⸗ beraumten Aufgebotstermin ihre Rechte unzumelden und die Sparbücher vorzu⸗ legen, widrigenfalls deren Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird. Meiningen, den 11. Dezember 1944 Amtsgericht. Abt. 2.
[10337] Aufgebot.
2 F. 14/44. Die Kreissparkasse des Kreises Schönberg, früher Landesspar⸗ kasse für das Land Ratzeburg in Schön⸗ berg (Meckl.), vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Karl Hall und Hans Heinrich Hall in Schönberg (Meckl.), hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypo⸗ thekenbriefs vom 1. November 1927
[10335] F 14/1944.
Aufgebot.
schließung des Grundbuche von
Größe 1,67,08 ha
emãß beantragt.
richt anberaumten seine Rechte anzumelden
Der Landwirt Heinrich Schmidt, Bruchhausen⸗Vilsen, Straße 8, hat das Aufgebot zux Aus⸗ Eigentümers der im Bruchhausen⸗Vilsen Band 21 Blatt 474 eingetragenen Klein⸗ bürgerstelle Nr. 8 in Bruchhausen in § 927 BGB.
gt. Der Kleinbürger Friedrich Schmidt in Bruchhausen⸗Vilsen, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, und jeder etwaige andere Eigen⸗ tümer wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. April 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ Aufgebotstermine widrigenfalls seine Ausschließung erfolgen wird. A Hoya, den 4. Dezember 1944.. A Das Amtsgericht.
A 324 276 & 332 796 A 362 397 A 374 489 A 886 203
Lange [10388] Aufgebot. „Der Versicherungsschein Nr. 97 657 über 10 000 H.ℳ, ausgestellt von der VOHKX Lebensversicherungsanstalt ost⸗ deutscher Handwerkskammern V. a. G. ln. Nenn auf den Namen Gerhard ck, Berlin⸗Zehlendorf, Poßweg 7, wird hiermit aufgeboten. Er wird kraftlos, falls er bei der VOHK nicht innerhalb zweier Monate vorgelegt ist.
[10382] olgende Versicherungsscheine sind as Ferre 1 3 89 dans Freytag “ 71 093 Paul Krutwig. 79 264 Georg Huismann, A 93 873 Hans Richter,
A 447 907
scheine
werden.
A 96 310 Otto Labuhn, 118 659 Willy Büttner
155 713 Curt Koppersch
178 577 Willi Kaminski,
182 194 Ernst Bastam,
192 811 Dr. jur. Karlernst Möh⸗
194 151 Hedwig Gauert, Heinri Paul Driessen, sen aft, ist aus dem Aufsichtsrat durch Hans Voigt, * Albert Windgassen Peter Brühl u. Ehefrau, Peter Brühl, Otto Borchardt, Karl Heinz Schmidt, Peter Steingässer, Carlo Ernst, Fritz Rothermel, Karl Alois Blank, Arno Neuber,
Hans Bügler, A 390 707 Hans Hagen, A 392 828 Christoph Schäfer, A 405 391 Emil Maß, A 4241 248 Hans Hagen,
4 450 664 Gerd Hefele,
A 455 537 Wolfgang Weidinger,
à 484 381 Dr. Josef Schepp,
A 490 573 Wilhelm Runge. Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, vnderefgte⸗ die Versicherungs⸗ verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den hiermit
Berlin, den 16. Dezember 1944. Allianz Lebensver
a 7. Aktiene⸗ gesellschaften
[10885] g Asta⸗Werke A.⸗G., 8 Brackwede / Westf. Frau Martha Kipper geb. Schmidt, Mitglied des Aufsichtsrates obiger Ge⸗
midt,
ring, Könecke, od ausgeschieden.
[10386]
Kant Chocoladenfabrik Aktiengesell⸗
schaft, Wittenberg.
Die neuen Gewinnanteilscheinbogen, enthaltend die Gewinnanteilscheine Nr. 11— 20 nebst Erneuerungsschein zu unseren Aktien
Lit. A über je Rℳ 1000 und
Lit. B über je Rℳ 100 gelangen gegen Einreichung der alten Erneuerungsscheine sowie eines der Nummernfolge nach geordneten dop⸗ pelten Nummernverzeichnisses bei der
Dresdner Bank Filiale Magdeburg,
Magdeburg, zur Ausgabe. Im Dezember 1944.
akob Möller, 60
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam.
übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantsch in Berlin SW 66 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret GmbH. Berlin
Preis dieser Nummer: 10
für kraftlos erklärt
sicherungs⸗AG.
(D. N. B.) I11.40 Uhr.]) Paris 7,75, 5
B monatlich 2,30 ℛ.ℳ zuzüglie ezugspreis dur⸗
Erscheint an jedem Wochentag abends. Anzeigenstelle monatlich hg;
kosten 10 Thf. Einzelnummern werden nur gegen
die Zustellgebühr, für Selbstabholer bei üieS
1G . Alle Postanstalten nehmen Bestell
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ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen 5 Barzahlung o 1 8 . 1G
vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos .N; hn⸗ “
anzeiger
8
senpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ Zeile 1,10 ℛ.ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 6 — Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
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Nr. 281 Fernsprech⸗Sammel⸗r.: 12 42 45 ———— . — — · · —¶·¶·—¶„¶—ę ¶ ¶ L L · CC—
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Inhalt des amtlichen Teile Deutsches Reichh
zung über die Verfallserklärung rmögen.
Bekannt nahmten
Bekanntmachung des Kommandeurs der Sicherheitspolizei in Reeichenberg Hauptaußenstelle Karlsbad über die Einziehung
von Vermögenswerten für das Reich.
Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über Lohn⸗ erstattung bei turzfrifägene Notdienst (Erste Ergänzungs⸗ anordnung). Vom 14. Dezember 1944.
Anweisung 1/44 des Leiters des Produktionsausschusses
Verlags⸗ und Druckerei⸗Buchbinderei der Produktionsbeauf⸗ tragten für Papierverarbeitung und für Druck beim Reichs⸗ minister für Rüstung und Kriegsproduktion (Buchbinde⸗ rische Herstellung von Einbänden und Broschuren). Vom 14. Dezember 1944.
21. Anordnung des Leiters des Sonderringes Schrauben im
Hauptring Maschinenelemente beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Herstellung von kalzgepreßten Schrauben (Dünnschaftschrauben.
Anordnung Nr. 224 des Hauptausschusses Maschinen beim
Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die
Vereinheitlichung von Backöfen. Vom 9. Dezember 1944.
Berichtigung der Anordnung Nr. 219 des Hauptausschusses
Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs⸗ produktion über Vereinheitlichung, Berechnung und Fertigung von Seilschloß⸗ und Seilgabelförderungen vom 7. November 1944, in Nr. 262.
MPrruckfehlerberichtigung der 2 . M 52/44 des Reichs⸗
beauftragten für Eisen und Met über Beschlagnahme und Ablieferung von Lagerbeständen an Metallen und
8 g Metallerzeugnissen, in Nr. 280. Bebanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,
Teil I, Nr. 64.
“ (Aumtliches r erz g v b en te 0 EIe zaeriin
Bekanntmachung
Das Vermögen der nachstehend aufgeführten Personen,
denen die Protektoratsangehörigkeit aberkannt worden ist, wird gemäß § 2 der Verordnung über die Aberkennung der
Staatsangehörigkeit des Protektorates Böhmen und Mähren vom 3. Oktober 1939 (RGBl. I S. 1997) in der Fassung der
Verordnung vom 19. September 1942 (RGBl. I S. 558) für verfallen erklärt. (Siehe Bekanntmachung im Deutschen
Reichsanzeiger Nr. 49/43, 112/43, 174/43 und 296/43.)
Horak, Jan, geb. 24. 11. 1894 in Leipnik,
Horak geb. Zelenak, Marie, geb. 13. 5.
Kremnitz,
Horak, Jvan, geb. 25. 7. 1924 in Kremnitz,
Puda, Raimond, geb. 18. 8. 1912 in Brdnik,
Stepan, Jan, geb. 31. 10. 1920 in Taus,
Bodirsky, Gustav, geb. 9. 8. 1902 in Wien,
Dr. Pp. Cerny, Jaroslav, geb. 22. 8. 1898 in Pilsen,
Grasse, Marie Theresia, geb. 18. 6. 1916 in Liboch (Elbe),
.Hromadkova, Najeda, geb. 6. 4. 1925 in Prag,
Hromadkova, Alena, geb. 20. 3. 1938 in Prag,
1 Alois, geb. 10. 10. 1913 in Podol,
Krofta, Jaroslav, geb. 25. 5. 1908 in Pilsen,
.Dr. jur. Kubanek, Frantisek, geb. 24. 2. 1908 in Prag⸗Smichov,
Luley, ZJosef Alois, geb. 24. 8. 1897 in Freiberg Mähren,
Luley geb. Vorhaid, Sonja Sara, geb. 1901,
Mojzisek, Oldrich, geb. 7. 11. 1896 in Brusowitz,
Mojzisek geb. Ryan, Marie Louise, geb. 5. 5. 1894 in Redtle⸗Waßhington,
Ing. Muzik, Karl,
1899
“
Wö8—
geb. 20. 8. 1909 in Kuttenberg, Muzik geb. Sulikova, Jirina, geb. 11. 4. 1912 in Zlin, Novak, Jaroslav, geb. 23. 3. 1884 in Koschuschein, “ geb. Hladikova, Bozena, geb. 19. 3. 1887 in rag, .Osusky, Stefan, 883 31. 3. 1889 in Brezova (Slow.), Osfusky geb. Vachkova, Pavlina, geb. 24. 8. 1892 in Smirschitz, susky, Pavlina, geb. 29. 5. 1920 in Paris, [usky, Judita, 38 28. 11. 1921 in Paris, Ofusky Stefan, geb. 6. 6. 1928 in Palickova geb. Blazkova, Milada, geb. Jungbunzlau, Plzak, Wilhelm, geb. 25. 5. 1907 in Gaßnau, 3 2 lzak geb. Beck, Kamilla Sara, geb. 18. 3. 1898 in ien
Pospisil, Alcis, geb. 18. 1. 1913 in Pornit, Strakaty, Jan, geb. 16. 6. 1887 in 5S Strakaty geb. Peterson, Eugenie, geb. 30. 4. 1889 in
As Fedrber östee nrssec. äyis cwet
8 3. 4. 1886 in
Trestik, Gustav, geb. 12. 7. 1909 in Linz, .Urbanek, Frantisek, geb. 18. 4. 1894 in Prag,
G 9 anek geb. Basicka Vera, geb. 6. 9. 1908 in Ruß⸗ Vanicek, Karl, geb. 23. 9. 1909 in Prag,
37. Vychodil, Jaroslav, geb. 30. 4. 1887 in Weidenbusch. Prag, den 13. Dezember 1944.
Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren. J. A.: Dr. Weinmann, “;⸗Standartenführer. 8
Bekanntmachung Das gesamte Vermögen der Juden a) Gertrude Wachs, geb. Eisenberger, geb. 13. 10. 1895 in Graslitz, früher in Karlsbad Bohetee gewesen, jetzt unbekannten Aufenthaltes, b) Werner Wachs, geb. 27. 9. 1921 in Karlsbad, früher Sve. wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufent⸗ altes, c) Edith Wachs, geb. 15. 5. 1920 in Karlsbad, früher 5 Karlsbad wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufent⸗ altes wird auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 — RGBl. l, S. 911 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — L a 1594/39/3810 — und dem Erlaß des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi/Jd Nr. 7126/39 — zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. “ Karlsbad, den 15. Dezember 194a40al.
Der Kommandeur der Sicherheitspolizei in Reichenberg
.sALgauptaußenstelle Karlsbod.
Anordnung
zur Ergänzung der Anordnung über Lohnerstattung bei kurz⸗ fristigem Notdienst (Erste Ergänzungsanordnung) —
Vom 14. Dezember 1944
Auf Grund der Verordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung zur Aenderung von Vorschriften über Arbeitseinsatz und Arbeitslosenhilfe vom 1. September 1939 (RGBl. 1 S. 1662) und der Verordnung über die Rechtsetzung durch den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vom 25. Mai 1942 (RGBl. 1 S. 347) ordne ich im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern an: 1 8
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81 — Die Anordnung über Lohnerstattung bei kurzfristigem Not⸗ dienst vom 27. Juli 1944 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171) wird wie folgt geändert:
1. Abschnitt I erhält folgende Fassung: „Den Betrieben und Verwaltungen — mit Aus⸗ nahme der Betriebe und Verwaltungen des Reichs und der Länder — werden die Arbeitsentgelte und sonstigen Bezüge, die sie Arbeitern und An⸗ gestellten bei deren Heranziehung zum kurzfristigen Rotdienst auf Grund des § 5 Abs. 2 der Rotdienziverord⸗ nung oder der zur Ergänzung dieser Vorschrift erlassenen Vorschriften zu zahlen haben, auf Antrag vom Arbeits⸗ amt in vollem Umfange erstattet..“ h8
2. Abschnitt III wird gestricen.
3. In Abschnitt IV erhält der letzte stz folgende
Fassung: 1 „Dauert die Heranziehung zum kurzfristigen Notdienst ununterbrochen länger als sieben vi aa, und macht der Herangezogene glaubhaft, daß er fortlaufende Betriebskosten hat, die durch fortlaufende Einkünfte aus seinem Betrieb oder freien Beruf nicht gedeckt sind, so kann das Arbeitsamt auf Antrag des Herangezogenen den Stundensatz für die Dauer der Heranziehung um einen Betrag bis zu 50 v. H. dieses Satzes erhöhen. Dar⸗ über hinaus wird ein Ausgleich für fortlaufende Be⸗ triebskosten nicht gewährt.“
4. Die bisherigen Abschnitte IV bis VIII.
werden Ab⸗ schnitte III bis VII. “
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§ 1 Nr. 1 tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 1944, § 1 Nr. 3 mit Wirkung vom 1. Juli 1944 an in Kraft. Anträge auf Gewährung des erhöhten Stundensatzes gemäß § 1 Nr. 3 dieser Ergänzungsanordnung dürfen bis zum 1. April 1945 nicht aus dem Grunde abgelehnt werden, daß die Zwölf⸗ wochenfrist (Abschnitt V- Abs. 1 Satz 1 der Anordnung vom 27. Juli 1944) versäumt sei.
Berlin, den 14. Dezember 1944.
Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz J. V.: Dr. Beisiegel. g
v66161611111111162““
Berlin, Dienstag. den 19. Dezember, abends
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21 —— en
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1944
Anweisung 1/44 des Leiters des Produktionsausschusses Verlags⸗ und Druckerei⸗Buchbinderei der Produktionsbeauftragten für Papierverarbeitung und für Druck beim Reichsminister für Rüstung und “ (Buchbinderische Herstellung von Einbänden und Broschuren)
Vom 14. Dezember 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 886) in Ver⸗ indung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. I S. 529 — 531) wird im Einvernehmen mit dem Sonderbeauftragten für Buch, Propaganda und Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduk⸗ tion sowie mit Zustimmung der Produktionsbeauftragten für Papierverarbeitung und für Druck beim Reichsminister für
Rüstung und Kriegsproduktion folgende Anweisung erlassen:
§ 1. Herstellung von Bucheinbänden und Broschuren
In Ergänzung der Vorschriften der Anordnung 8/44 des Produktionsbeauftragten für Papierverarbeitung beim Reichsminster für Rüstung und Kriegsproduktion (Buchbinde⸗ rische Verarbeitung von Schrifttum) vom 31. Mai 1944 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 123 vom 2. Juni 1944) wird folgendes bestimmt: g
1. Ganzgewebeeinbände. 8 “
Die Herstellung von Ganzgewebeeinbänden ist unzulässig. 2. Halbgewebeeinbände.
Die Herstellung von Halbgewebeeinbänden ist nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig.
Ueber die schriftlich von der Buchbinderei zu stellenden Ge⸗ nehmigungsanträge entscheidet der Produktionsausschuß Ver⸗ lags⸗ und Druckerei⸗Buchbinderei im Einvernehmen mit dem Sonderbeauftragten für Buch, Propaganda und Druck.
3. Heftung. a) veee Die Knotenfadenheftmaschine ist bei KMiückstichheftung auf die kürzeste Stichlänge einzustellen und es sind nur 2 statt 3 Heftkörper zu verwenden. Bei der Buchfadenheftung sind nur einfache Stiche (Broschürenstiche) statt versetzter Stiche zulässig; die Zahl der Heftkörper ist von 4 auf 3 bzw. von 3 au herabzusetzen. (Fortfall eines oder beider Kopfstiche.) Bei der Buchfadenheftung von Broschuren darf keine Heftgaze verwendet werden. Drahtheftung. Bei Rückstichheftung und seitlicher Heftung mit Draht ist bis Format DIN A5 nur die Verwendung einer Klammer zulässig.
Die Verwendung von vollen Gazerücken bei Draht⸗ heftung ist unzulässig. Es darf nur eine Drahtheftung auf Gazestreifen erfolgen.
Im übrigen bleiben die Vorschriften der Anord⸗
nung 8/44 des Produktionsbeauftragten für Papier⸗ verarbeitung unberührt. era
§ 2. Ausnahmen Der Leiter des Produktionsausschusses Verlags⸗ und Druckerei⸗Buchbinderei kann Ausnahmen von den Vorschrif⸗ ten und Beschränkungen dieser Anweisung zulassen. “
§ 3. Zuwiderhandlungen Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗ straft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs⸗ beauftragten für Papier wahrgenommen.
§ 4. Inkrafttreten ““
tritt am Tage nach der Veröffentlichung Sie gilt auch in den
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Die Anweisun im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. besetzten Ostgebieten.
Leipzig, den 14. Dezember 1944. Produktionsausschuß Verlags⸗ und Druckerei⸗Buchbinderei der Produktionsbeauftragten für Papierverarbeitung und für Druck beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsprodaktion. Der Leiter: W. Preuß.
21. Anordnung 8
des Leiters des Sonderringes Schrauben im Hauptring
Maschinenelemente beim Reichsminister für Rüstung und
Kriegsproduktion über die Herstellung von kaltgepreßten Schrauben (Dünnschaftschrauben)
Auf Grund des Erlasses des Führers über die Konzen⸗ tration der Kriegswirtschaft vom 2. E“ 1943 und auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 ordne ich mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion an:
J.
Ab sofort dürfen kaltverformte Schrauben mit gerolltem Gewinde auf Grund der mit Beiblatt 1 zu dem Blatt DIN 267 festgelegten, kriegsbedingten Maßnahme nur noch mit Dünn⸗
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