S- 8 2₰ 0 u“ 86 .
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 281 vom 19. Dezember 1944. S. 2
schaft (Schaftdurchmesser annähernd gleich Gewindeflanken⸗ durchmesser) hergestellt werden. I
II. Die zur Zeit vorhandenen Materialbestände dürfen für Schrauben mit Vollschaft aufgebraucht werden. III.
Die Wertgengkeschaf für die Herstellung der Schrauben mit Dünnschaft hat schnellstens zu erfolgen. Sofern für die Herstellung der Dünnschaftschrauben die
schaft so lange hergestellt werden, bis die erforderlichen Werk⸗ zeuge beschafft sind. Ein Fertigungsausfall darf durch die an⸗ geordnete Umstellung nicht eintreten. 8 1 IV. rs H. h FGerh de Konstruktionsbedingte Verwendung von Schrauben mit Vollschaft ist genehmigungspflichtig burch die Prüfstelle für lösbare Verbindungsteile beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion, Leiter Dr. Werner Schaurte, Berlin⸗ Neukölln, Hasenheide Nr. 3, Telefon 66 50 10. Herdecke⸗Ruhr, den 16. Dezember 19244. Sonderring Schrauben.
Der Sonderringleiter: Schaurte.
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ruf uag henei IHg tgranun. ATAunupordnung Nr. 2242 — des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und 1.““ — die Vereinheitlichung von acköfen
Vom 9. Dezember 1944
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Ernährungswirt⸗ schaftliche Maschinen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf
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FRitaimss ieh Znit vhie
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er 1 Werkzeuge nicht frist⸗ gerecht beschafft werden können, dürfen Schrauben mit Voll⸗
8
„ Bekanntmachung Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: nung über das Kriegsverdienstkreuz. Vom 8. November 1944. monopol. Vom 7. Dezember 1944.
7. Dezember 1944.
Verordnung zur zum
Vom 8. Dezember 1944.
die Erfordernisse des totalen Krieges (Vierte Verordnung zur Vereinfachung der Strafrechtspflege). Vom 13. Dezember 1944.
Sechsundzwanzigste Bekanntmachung über die Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen des Deutschen Reichs in das Reichsschulbbuch. Vom 13. Dezember 1944.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postbeför⸗ derungsgebühren: 0,08 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. weeee. me
Berlin C2, dm 16. Dezember 1944. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.
Nlichtamtliches
AhAhus der Verwaltug Einkommensteuer, Körperschafts⸗ und Gewerbestener für 1944 — Durchführungserlaß des Reichsfinanzministers Der Reichsfinanzminister hat einen Durchführungserlaß zur
Steuervereinfachungsverordnung auf dem Gebiet der Ein⸗ kommen⸗, Körperschafts⸗ und Gewerbesteuer für das Kalenderjahr
† 1944 erlassen. Die Einkommensteuererklärung für 1944 braucht
Die am 15. Dezember 1944 ausgegebene Nummer 64 des Dritte Verordnung zur Aenderung der Durchführungsverord⸗ Verordnung zur Aenderung des Gesetzes über das Branntwein⸗ Verordnung zur Aenderung des Vermögensteuergesetzes. Vom Aenderung g. Durchführungsverordnung Vermögensteuergesetz, der Durchführungsverordnung zum
Reichsbewertungsgesetz und der Aufbringungsumlage⸗Verordnung.
Verordnung zur weiteren Anpassung der Strafrechtspflege an
ireEatükattceaeutkenraakü kütn
Siets; E
ährlich eine Einkommensteuexerklärung abgeben und durch ihr heanzam veranlagt werden mußten, rd. 3,3 Mill. wegen ihres inkommens von nicht mehr als 12 000 Rℳ von der Einkommen⸗ steuererklärung — und die Finanzämter von der v — befreit werden. Die Einkommensverhältnisse dieser 3, Mill. ändern lich zumeist nux unwesentlich, so daß auch die steuerlichen Auswirkungen in der Regel nur unbedentend sind. Diese Steuer⸗ pflichtigen schuchen die Einkommensteuer für das Kalenderjahr 1944 — und das gleiche gilt dann auch für 1945 — grundsätzlich in derselben Höhe wie für 1943. Sie entrichten die vierteljähr⸗ lichen Vorauszahlungen grundsätzlich in der Höhe, die der Ver⸗ anlagung für das Kalenderjahr 1943 entspricht. Sollten sich allerdings Re n ändert haben, dann wird nach vereinfachtem Verfahren eine bassung vollzogen. Sie kommt in Betracht, wenn das Einkommen
m Kalenderjahr 1944, 5 dann auch 1945, um mehr als 15 % größer oder um mehr als 10 % kleiner ist als 1943 oder wenn sich eine günstigere Steuergruppe ergibt. War das Einkommen des Steuerpflichtigen im lalercversaßr 1943 größer als 12 000 Reichsmark, dann wird der Steuerpflichtige für das Kalenderjahr 1944 grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften zur Ein⸗ kommensteuer veranlagt. Ferner erfolgt eine Veranlagung, und zwar ohne Rücksicht auf die Größe des Einkommens, 12 in den Fällen, in denen für 1943 nicht veranlagt wurde, aber für 1944 zu veranlagen ist. Die Bestimmungen der Steuervereinfachung, wonach bei Lohn⸗ und Gehaltsempfängern die Grenze des aus⸗ schließlichen Steuerabzugs über die Steuerkarte von 8000 auf 40 000 Hℳ exhöht wird, findet erstmalig Anwendung bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1945. Daher bleibt die Grenze von 8000 EH.ℳ, über die hinaus neben dem Steuerabzug des Lohn⸗ und Gehaltsempfängers auch noch eine Veranlagung er⸗ folgt, für 1944 unverändert.
Für die rd. 1,8 Mill. Gewerbetreibenden, die in den 8,8 Mill. von der Einkommensteuererklärung für 1944 und 1945 grund⸗ sätzlich befreiten Steuerpflichtigen enthalten sind, erfolgt für die Kalenderjahre 1944 und 1945 auch die Befreiung von der Abgabe der Gewerbesteuererklärung. Sie schulden die Gewerbesteuer grundsätzlich in der Höhe der Steuerschuld des Kalenderjahres 1943. 90 % aller Gewerbetreibenden kommen in den Genuß dieser Erleichterung.
Die weiteren Einzelheiten, insbesondere über die Einkünfte
mmen.
1111616“*“ 88 1 . 8
Verhältnisse des Steuerpflichtigen erheblich ghe⸗ n⸗
betraf nach den Mitteilungen der eidgenössischen Oberzolldirektion
nähernd 70 %.
——y—ö——
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 281 vom 19. Dezember 1944. C. 3
Zurückhaltung gegenüber der neuen Anleihe in Dänemark
Kopenhagen, 16. Dezember. Die neue 3 ½ 7ige Staatsanleihe hat keine besonders gute Aufnahme beim Publikum gefunden. An den drei Tagen, an denen sie zur öffentlichen Zeichnung auf⸗ gg, ist nur ein verhältnismäßig geringer Betrag, es heißt etwa [22—15 Mill. Kr, gezeichnet worden. Das garantierende Banken⸗ konsortium muß 1.5 außer den 20 Mill. Kr von den 80 Mill. Kr. der Anleihe, die es von vornherein übernahm, auch noch den nicht unbeträchtlichen Restbetrag von 45—48 Mill. Kr überneh⸗ Wie erinnerlich, war dasselbe der Fall mit der im Mai Jahres aufgelegten 3 ½ % igen Staatsanleihe.
Mddn.
Rekordtiefstand des schweizerischen Außenhandelzs Zürich, 16. Dezember. Der hetse sande der Schweiz sank im November auf einen neuen Retordtiefstand, und zwar wegen der bisher nicht zu behebenden Transportschwierigkeiten. Die Ein⸗ fuhr im Nopember liegt um rund 10 % unter dem ohnehin schon niedrigen Mengenergebnis des Vormonats, dem Werte nach weist sie indessen mit 66,6 Mill. ffrs eine leichte Zunahme auf. Im gleichen Zeitraum zeigt das Ausfuhrgeschäft ein starke Schrump⸗ fung. Die zum Versand gelangten Mengen stellen einen bisher nie erreichten Tiefstand dar, und der Exportwert in Höhe von 47,6 Mill. ffrs ist seit Ausbruch des gegenwärtigen Krieges nur im August dieses Jahres (46,6 Mill.) geringer gewesen. Hierbei
die Exportminderung neben schwergewichtigen Massengütern, ins⸗ beseaisß auch Präzisionserzeugnisse für den zivilen Bedarf, in⸗ . gedessen der starke Rückgang der Ausfuhrwerte. Gegenuber dem Vorjahrs⸗November erstreckt sich der Ausfall bei der Ein⸗ fuhr auf Lebensmittel und Betriebsstoffe, während er bei der Ausfuhr vor allem hochwertige industrielle Produkte betrifft. Der Rückgang des Exports erreichte im November 1944 gegenüber dem entsprechenden Vorjahrsmonat wert⸗ und mengenmäßig an⸗ Eine ungefähr gleich starke Ahnahme verzeichnen auch die Einfuhrmengen. 1“*“” 6g. 8 j 8a9o v1 Rumäniens Oelindustrie völlig in sowjetischer Hand Stsoocckholm, 18. Dezember. Die rumänische Oelindustrie ist völlig
Die Einfuhr ist mit 780 Mill. Pesos um 20 Mill. gegenüber der Vorjahreszeit gestiegen, Der Aktivsaldo der Handelsbilanz er⸗ höhte sich auf 1200 Mill. Pesos gegen 810 Mill. im Vorjahr.
Das japanische Budget
Tokio, 16. Dezember. Das Informationsamt gab heute Ein⸗ bv n über den Budgetvoranschlag der Regierung für das Jahr 1945/46 bekannt, der gestern vom Kabinett angenommen und heute morgen dem Kaiser durch Finanzminister Ishiwata vorgelegt wurde. Der Budgetvoranschlag stellt sich mit Ein⸗ nahmen und Ausgaben auf 22 244 000 000 Yen, was eine Er⸗ vhnne von 1 686 000 000 Yen über das allgemeine Budget d. J. edeutet.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
London, 18. Dezember. (D. N. B.) New York 4,02 ½ — 4,03 ½¼, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm 16,85— 16,95, Lissabon —,—, Rio de Janeiro 82,84 ⁄16.
Züri
22,75 B., Lissabon 17,02, 90,37 ½⅛, Sofia 57⸗ 8,75, Istanbul 3,50,
111,25, Rom 109,00, Helsinki Alles Briefkurse.
5,83,
ees Gnxg B.,
7
104,00 B.
Stockholm, 16. Dezember. . 16,95 89 8 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris —,— G Brüssel —,— G., nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., —,— B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Kanada 3,77 nom. —,— B., Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 10
3 a. 8 2
16. Dezember. 8cee ee 17,30, New Madrid 39,75, Stockholm 102,62 ½, Oslo ag 17,25, Budapest 10 ckarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 96,50, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 16. Dezember. York 4,79, Berlin 191,80, Paris Amsterdam 254,70, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—.
bon 4,30, Brüssel 69,25, Mailand olland 229 ¾, Berlin 172,50, 68,62 ½, Kopenhagen 104,50, Zagreb
(D. N. B.) London 19,34, New 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich Stockholm 114,15, Oalo
(D. N. B.) London 16,85 EG., Schweiz. Pläthe 97,00
—,— B., B., Washington Rom —— G., Türkei 00 G.,
B.,
,8,88 B., Mabrid =,= g;
London, 16. Dezember. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
n Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische .se Feen een,3. Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung
18. Dezember Geld Brief
15. Dezember Geldb Briel
ir ithrh. R1“ AFrr
1 ägypt. Pfun — 100 Afghani 18,79 100 Franken 80,92 1 Pap.⸗Pef. 0,588
1 austr. Pfund — 89,96
neeeen Aexandrien und airo) 840000 81 (Kabu)) Albanien (Tirana)) Argentinien (Buenos Aires).. Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Riv de Söegh) Britisch⸗Indien (Bombah⸗Cal⸗ cutt)) .8
18 88 81,908 03362
40,04
7 —
18,79 80,92 0,588
86,76
18,83
81,08 0,592
40,04
100 Belga 1 Cruzeirv
100 Rupien — —
Kanada 202422222222222
2
sreene Aegypten, Südafrikanische Union
ulgarien 2500000000000000 02 Australien, Neuseeland 00022020229220v2v292 229222022 Britisch⸗Indien eeeeez. 022 000222220202 22224b24242⸗
Vereinigte Staaten von Amerila. Brasilien.
Für den innerdeutschen Verrechnungsvertehr gelten folgende Kurse:
Geld 9,89 5,08 4,995 3,047 7,912
74,18 2,098 2,498 0,130
0 22 ½ „à2v222902222222u22b24— ° 22200902222
%2222 00 2 29902
Ausländische Geldsorten und Banknoten
Sovereignnvsess 20⸗Francs⸗Stücke „000 00 00 0 Lect⸗ehgg. 84, 6. egyptische . Amerikanische: 1000—5 Dollar
1 Dollar
15. Dezember Geld Brief
20,88 20,46 16,22
18. Deze mber Geld Brief
20,38 20,48
16,16 16,22 4,185 4,205 4,39 4,41
F]
—
Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I, S. 686) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion ange⸗ ordnet:
§ 1
Einschieß⸗, Ausback⸗ und Konditorherde zu Dampfbacköfen, Auszugherde zu Dampfbacköfen und Herde zu unmittelbar beheizten Oefen (insgesamt im haade kurz Backöfen genannt) dürfen nur in den Abmessungen und nach den An⸗ 95 hergestellt werden, die in dem Einheitsblatt DIN „Eà Sass
in der Hand der Sowjets. Alle Ansprüche der in Rumänien beteiligten englischen und französischen Kapitalinteressen wurden rundweg abgelehnt. Die Sowjetunion beabsichtigt, sich die alleinige Ausbeutung des rumänischen Erdöls ebenso zu sichern wie die Erdölgebiete des nördlichen Iran und in Ostpeten Die Londoner Regierung ist nicht mehr imstande, irgendwelche Wirt⸗ 1 rFe. in diesen Ländern auch nur einigermäßen erfolg⸗ reich gegenüber den Sowjets zu vertreten.
Wirtschaftosteir B-
dem zweiten Betrieb nicht entnommenen Gewinn erhoben, jedoch war ihm dieser Anspruch durch den ö“ abge⸗
— 2 und 1 Dollar 58 25 Argentinische — Australissche .8 Belgische Brasilianische e Britisch⸗Indische . Bulgarische: 500 Lema und
varunter .. Dänische: große
Bulgarien (Sofiae) Dänemark (Kopenhagen). England (London) .. Finnland (Helsinki) rankreich (Paris) 8 riechenland (Athen) 100 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam) 100 Gulden Iran (Teheran) 100 Rialis Fsland (Reykiavi)) 1100 isl. Kr. “ talien (Rom und Mailand). 100 Lire LE8eEereeee; apan (Tokiv und Kobe) 100 Hen 3 Nanada (Montreal 1 kanad. Do lar Kroatien (1en 100 Kuna Neuseeland (Wellington) 1 neuseel. Pfd. Norwegen (d810o) 100 Kronen Fereen (Lissabon) 1100 Escuda⸗ umänien (Bukarest) 100 Lei 100 Kronen
grundsätzlich nicht abzugeben und zur Einkommensteuer 1944 wird grundsätzlich nicht veranlagt, wer für das Kalenderjahr 1943 mit nicht mehr als 12 000 REℳ Einkommen zur Einkommensteuer ver⸗ anlagt worden war. Hierin liegt eine wesentliche Vereinfachung. Denn es bedeute, daß von den rd. 3,8 Mill. Personen, die bisher
0,44 2,44 39,92 0,08 22,95
8,07 52,10
5,00 29* 132,70 9,98 9,98 0,99 4,99 56,89
0,46 2,46 40,08 0,09 28,05
5,090 52,90
5,075
5,01
182,70 10,02
1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Cruzeiro
100 Rupien
aus Vermietung und Verpachtung, aus Land⸗ und Forstwirt⸗ schaft, über die Körperschafts⸗ und Gewerbesteuer sowie die An⸗ passungsfälle ergeben sich aus dem Wortlaut des Durchführungs⸗ erlasses, der im Reichssteuerblatt Nr. 60 vom 1. Dezember 1944 (Reichsverlagsamt, Berlin C 2, Breite Str. 36/37) erschienen ist.
100 Lewa — — 100 Kronen 52,15 52,25 1 engl. Pfund — —
19 innmar — — — — 00 Frs. — — — . 1,868 1,672 1,668 1,672
rachmen
189,70 188,70 182,70 182,70 14,59 14,61 14,59 14,81 88,42 38,50 88,42 8850 10 Kr. und darunter 58,591 58,711] 58,591 58,7411 vreain 75.e7. Seaz
— ieg ranzösische 4,995 5,005 4,995 5.005
olländischhe .
hegg heh talienische: groee... 56,76 56,88 56,76 10,19 10 21 10,19
52,15
290 02900222292292292⸗
100 Lewa 1090 Kronen 100 Kronen
1 engl. Pfd. 100 Finnmar! 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
1 kanad. Dollax 100 Kuna 100 Kronen
5,075 5,01 132,70 10,02 10,02 1,01 5,01 57,11
— Griechische Schiffahrtskatastrophe Stockholm, 18. Dezember. Die griechische Schiffahrt hat die Hilfsdienste, die sie feit Anfang 1940 den Westmächten leistete, überaus teuer bezahlen müssen. Von Se . 450 Tramp⸗ schiffen sind nicht gonz 90 übriggeblieben, von 67 Ueberseeschiffen nur 4. Diese Verluste sind eine Katastrophe für die griechische
746, Ausgabe August 1944, niedergelegt sind. Auus dem Kriegsschädenrecht
§ 2 Berechnung der ersparten Ausgaben bei Mietsminderung lehnt worden. Diesem Entscheid ist auf eine Beschwerde der Beacköfen dürfen nur noch von Herstellerbetrieben, die voößh e. in der Nutzungsentschädigung Riichs nanzho 88 hnen U 89 8. v vr. VI sgat eine besondere Genehmigung erhalten haben, hergestellt Bei Berechnung der Nutzungsentschädigung in der Gebäude⸗ beigetreten. In der Begründung wird betont, daß wenn jeman⸗ i stär Aktivposten die Schiffahrt war. werden. Anträge sind bet⸗ Thec en Jscen mergpsenn wirtschaft sind nach einem Schreiben des Präsidenten des Reichs⸗ meßrere Betriebe besitzt, diese als eine Einheit betrachtet werden. r aft, “ 8 für die übrige Nahrungsmittelindustrie, Berlin W 15, Kur⸗ derwaltungsgerichts (Reichskriegsschädenamt) vom 20. Fuli 1944 Es ist also zurz Ermittlung des steuerfreien Gewinnanteils der 8 Slowakei (Preßburg E * 7 2 27
56,88 10 Lire.. rreeee
10,21 Kanadische..
8 Kroatische .
orweache: 88 * 81-L..
änische:
nnce 80 100 Lei 1,66 1,68 Schwedische: große 100 Kronen —
50 Kronen und darunter . 100 Kronen 895 Schweizer: große 100 Frs. 57,83 86
100 Frs. und oarunter 100 Frs. 57,83 58,07
Serbische 1„ „ .„ 100 serb. Dinar 5,01
Schweden (Stochholm u. Göte⸗
992929292 59,46 Basel und 57,990 4,995 8,591
23,565
59,58
58,91 5,005 8,609
28,605
59,46 69,58 68,01 5,005 8,609 28.605
100 Frs.
100 serb. Dinar 100 slow. Kr. 100 Pesetas
arcelona) üdafrikanische Union (Pretoria
*
e““
Vorliegende Aufträge, die den Maßen und Angaben des Einheitsblattes DIN „E“ 8746 nicht entsprechen, sind zurück⸗ zugeben oder auf diese Maße umzustellen, soweit nicht dafür vorgearbeitetes Material vorhanden ist, das für andere kriegs⸗ wichtige Zwecke nicht verwendet werden kann. Die am 31. De⸗ zember 1944 noch vorhandenen Vorräte an solchem Material sind dem Arbeitsausschuß Maschinen für die übrige Nahrungsmittelindustrie zu melden. Bestellungen auf Liefe⸗ rungen solchen Materials sind unverzüglich auf zulässiges Material umzustellen.
§ 4
Ersatzteillieferungen und Reparaturarbeiten für bestehende Anlagen werden durch diese Anordnung nicht berührt.
ir § 5
In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. Anträge sind bei dem Arbeitsausschuß Maschinen für die übrige Nahrungsmittelindustrie einzureichen.
§ 6 Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Fachgruppe Maschinen für die Nahrungs⸗ und Genußmittel⸗ industrie der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau bzw. dem Reichsinnungsverband des Bauhandwerks, Fachuntergruppe Backofenbau, Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäfts⸗ bücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu ewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa erforderliche Prüfungen zu gestatten. “ § 7 114“ Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. § 8
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den besetzten Ostgebieten. Berlin, den 9. Dezember 1944. “ Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. trad ni ʒhtit. Ili, is, Harsl damhe. Tua s
. 1 — RKA/Pr. 2261. 44 — in Fällen, in denen wegen völliger Un- Gesamtgewinn der Betriebe den Gesamtentnahmen gegenüber⸗ 6 Fenen ech. fürstendamm 46, einzureichen. A etg ieneh . 14 9 4 hebeallss (vgl. RdF.⸗Erlaß vom 26. August 1941 RSte S. 649 k Z“ Nr. 665 Abschn. A 3 Abs. 6). Wortlaut des § 3 Stä V., nach dem ein Teil des „nicht ent⸗ nommenen Gewinns aus Gewerbebetrieb“ begünstigt wird. Das Einkommensteuergesetz kennt nur einen einheitlichen Begriff des „Gewinns aus Gewerbebetrieb“ (§ 2 Abs. 3 und 4 EStG.) und versteht darunter das Gesamtergebnis der gewerblichen Be⸗ tätigung. Die StelV. will den Kaufmann begünstigen, der seine Entnahmen zugunsten seines der gewerblichen Wirtschaft dienenden Vermögens einschränkt. Es würde dem Sinn der Vorschrift widersprechen, wenn ein Kaufmann mit mehreren Betrieben, der sch in seinen Entnahmen keine Einschränkung auferlegen, aber die Steuervergünstigung erreichen will, aus dem Gewinn des einen Betriebs nur wenig oder nichts entnehmen, dafür aber aus dem anderen Unternehmen über den Gewinn hinausgehende und das Kapital angreifende Entnahmen tätigen würde und stigt werden könnte. Er handelt für die allgemeine Wirts nicht anders als ein Kaufmann, der aus seinen beiden Betri den Gewinn voll entnimmt. Die gleichen Gesichtspunkte find auch hinsichtlich der ordnungsmäßigen Buchführung maßgebend. Auch hier ist entscheidend, daß der Gesamtgewinn Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt ist. Ist die Buchführung eines Betriebes fehlerhaft, so kann der Gesamtgewinn nicht auf Grund ordnungsmäßiger Vgcsäorang festgestellt werden. Die Inanspruchnahme von § 3 Stä V. ist dann ausgeschlossen.
Verlchtigung— der Anordnung Nr. 219 des Hauptausschusses Masch
beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über
Vereinheitlichung, Berechnung und Fertigung von Seilschloß⸗
und Seilgabelförderungen vom 17. November 1944, in
Nr. 262.
Der § 1 Ziffer 2 wird wie folgt neu gefaßt: naach DIN 21 250 von 13 bis 18 mm Durchmesser, nach DIN 656 in Seale⸗Konstruktion von 20 bis 32 mm
Durchmesser,
Bruchfestigkeit für alle Durchmesser von 13 bis 382 mm 160 kg/mma.
Fg
jio. dt — I1956 E emrmash miiuns. itt Druckfehlerberichtigung vagn In der Anordnung M 52/44 des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle über Beschlagnahme und Ablieferung von Lagerbeständen an Metallen und Metallerzeugnissen in Nr. 280 muß es im § 9 am Ende statt „während der letzten Monate übersteigt“ richtig heißen „während der letzten
benutzbarkeit der Mietsache die Mietzahlungspflicht eines Mieters fortfällt, bestimmte Pauschsätze von den entfallenden Mietein⸗ nahmen als ersparte Ausgaben abzuziehen. In Abs. 3 der Nr. 7 heißt es: „In den Fällen, in denen sich die “ eines Mieters infolge des Schadenfalles nur mindert, sind Ab⸗ züge nach Lage der Verhältnisse zu machen; jedoch sollen un⸗ wesentliche Ersparnisse nicht berücksichtigt werden.“ Diese Vor⸗ schrift bedeutet, daß in den Fällen der Mietminderung Abzüge nur insoweit erfolgen dürfen, als tatsächlich Ersparnisse einge⸗ treten sind. Wenn die Räume nur beschädigt sind, werden in der Regel die Ausgaben für Betriebskosten und Instandsetzungs⸗ kosten in der gleichen Höhe weiterlaufen, so daß sich keine Er⸗ sparnisse an Ausgaben ergeben. In fedem Fall dürfen nur tat⸗ sächlich festgestellte Ersparnisse berücksichtigt werden, ein Abzug von Pauschsätzen, auch in Form von Teilen der für den Falk völliger Zerstörung festgesetzten Sätze, ist nicht zulässig.
Keine Nutzungsentschädigung für Lizenzgebühren bei Sachschäden
des Lizenznehmers durch Feindeinwirkung Dem Lizenzgeber und Patentinhaber steht wegen des Ausfalls an Lizenzgebühren nach einem Beschluß des Reichskriegsschäden⸗ amts vom 24. Mai 1944 — RKA/III. 47. 44 — ein Anspruch 8 Nutzungsentschädigung nicht zu, wenn die Fabrikations⸗ anlagen des Lizenznehmers, der den patentierten Gegenstand her⸗ stellt und an den Lizenzgeber nach dem Umsatz der vertxiebenen Ware Lizenzgebühren entrichtet (sgen. Stücklizenz), durch Feind⸗ einwirkung zerstört werden. Diesem Beschluß lag ein Entschädi⸗ gungsantrag des Inhabers eines Patentes zugrunde, der als Lizenzgeber eine Lizenzgebühr in. Höhe von 10 % des Netto⸗ fakturenpreises von dem Lizenznehmer erhielt. Die Betriebs⸗ anlagen des Lizenznehmers waren durch Feindeinwirkung voll⸗ ständig zerstört worden. Der Antrag des Lizenzgebers auf Nutzungsentschädigung wurde in den beiden ersten Rechtsstufen zurückgewiesen, auch die eingelegte weitere Beschwerde hatte keinen Erfolg. In der Begründung des abweisenden Beschlusses wird u. a. ausgeführt, daß die Gewährung einer Nutzungsentschädigung wegen entgangener Einnahmen voraussetzt, daß der Einnahme⸗ ausfall die unmittelbare Folge eines Nutzungsverlustes ist, den der Geschädigte an der durch den Kriegssachschaden betroffenen Sache erlitten hat. Dies ist in vorliegendem Falle zu verneinen. Ein Nutzungsrecht hat nicht schon derfenige, der wirtschaftliche Vorteile aus dem Vorhandensein einer Sache zieht, sondern nur, derjenige, der auf Grund seines Eigentums oder, falls ihm die Sache nicht gehört. auf Grund eines besonderen Rechtsverhält⸗ nisses, wie z. B. Miete oder Pacht, berechtigt ist, die Sache — hier: die Produktionsanlagen — für sich zu nutzen. Dies Recht steht dem Lizenzgeber aber nicht zu. Auch der Umstand, daß der Antragsteller vertraglich die Herstellung zu überwachen und den Lizenznehmer mit Rat und Tat zu unterstützen hat. verleiht ihm kein Nutzungsrecht an den Produktionsanklagen. Hiernach geben die Bestimmungen des Nutzungsschädenrechts keine rechtliche Hand⸗ habe, um einen Patentinhaber, der kein Nutzungsrecht an der durch den Kriegssachschaden getroffenen Sache besitzt, einen durch Ausfall der Lizenzgebühren entgangenen Gewinn aus Kriegs⸗ schädenmitteln zu ersetzen, wenn der Lizenznehmer änfolge Feind⸗ kigwerkußg seinen Betrieb einstellen muß und daher dem Patent⸗ inhaber Lizenzgebühren nicht mehr anfallen. Wenn der Antragsteller es als unbefriedigendes und vom Gesetzgeber nicht gewolltes Ergebnis bezeichnet, daß der Erfinder dessen schöpferische Gestaltungskraft der Gesamtheit zugute kommt, den Ausfall an Lizenzgebühren nicht vom Reich erstattet erhält, wenn der Betrieb des Lizenznehmers durch Feindeinwirkung zum Erliegen kommt, so weist der Beschluß darauf hin, daß zahlreiche Patente während des Krieges aus kriegsbedinaten Gründen nicht ausgenutzt werden können, ohne daß dem Patentinhaber aus diesem Grunde ein Anspruch gegenüber dem Reich erwächst. Viel⸗ mehr sei hn Uhsgleic der dadurch entstandenen Härten die Ver⸗ ordnung vom 10. Januar 1942 ergangen, welche eine Perkänge⸗ rung der Schutzdauer und auch eine zeitweilige Befreiung von Patentgebühren vorsieht.
IS)
1 8 80
Steuerfreiheit für nicht entnommenen Gewinn. — Mehrere Betriebe gelten als Einheit
Aus einer Entscheidung des Reichsfinanzhofs Der
3 8 Monate übersteigt“.
Mitinha
8 8 † Wirtschaft des Auslandes 8 Die September⸗Umsätze an den spanischen Börsen 9
Madrid, 16. Dezember. Nach einer amtlichen Veröffentlichung beliefen sich die Umsätze an spsmischen Börsen im September au
703 Mill. Peseten nom. und 766 Mill. Peseten effektiv gegenüber 733 Mill. Peseten bzw. 801 Mill. Peseten im Vormonat. Der Anteil der öffentlichen Werte ist mit 61,4 % nach wie vor über⸗ wiegend; die Aktienumsätze sind mit 208 Mill. Peseten bzw. 27,19 % erheblich gestiegen. Obligationen machten nur 87 Mill. Peseten oder 11,41 %% aus. Dem Umsatz nach stand Madrid mit 40 % an der Spitze, dann folgen Barcelona mit etwa 32 und Bilbao mit 13 %, der Rest entfällt auf die Provinz⸗Börsenmarkler. Gegenüber dem September des Vorjahres ist der Umsatz um 182,8 Mill. Peseten gestiegen, Aktien sind um 57,5 Mill. Peseten und Obligationen um 46,6 Mill. Peseten erhöhhttt.
gsIu 2t edsl gSsSgpaniens Roheisenerzenguug
—-—
Madrid, 16. Dezember. Die Nehelene zeagunf in Spanien be⸗ lief sich im September auf 42 871 gegenüber 39 601 t im August, auf 49 306 t im Juli und einem Vorjahrsdurchschnitt von 45 228 t. Die Rohsahlarzengung betrug 51 051 t bzw. 46 053 bzw. 56 452 bzw. 34 690 t. Der Vorjahrsdurchschnitt wurde demnach nicht wieder erreicht. Der Rückgang ist durch den Strommangel bedingt.
Ricelch dsh Id gn 12 3 8 “ 8 anz k. Gute spanische Weinernte und die Schwierigkeiten ihres Absatzes
Madrid, 16. Dezember. In spanischen Fachkreisen schätzt man die Weinernte auf 20 Mill. hl, und das ist als gutes nüchsht, an⸗ 1Se In der letzten Zeit haben die Schwierigkeiten beim Aus⸗ andsabsatz zugenommen, was zum größten Teil auf das hohe Preisniveau zurückgeführt wird, 5 daß nunmehr ein Absinken der Weinpreise befürchtet wird. Man erwartet demnächst die Wieder⸗ zulassung von I hege für Trinkzwecke, was seit Juni ver⸗ boten war, um den Weinsprit zu schützen. Allerdings wird auch in diesem Jahr infolge der Weinausfuhrschwierigkeiten eine er öhte Weinspriterzeugung erwarter, die auf mindestens 200 000 hl Wein⸗ trebersprit und 200 000 hl Weinsprit geschätzt wird. Unter Berück⸗ sichtigung der Melassespriterzeugung von 120 000 hl werden 1945
2½ † 8 8 8 F I qoh n
Linsgesamt 520 000 hl Alkohol zur Verfügung stehen. Diese werden
bei den heutigen hohen Alkoholpreisen von 1000 Peseten je Hekto⸗ liter sicherlich den Bedarf überschretten so daß ein Ausfuhrüber⸗
RIgae eave einer Firma, der 1 bei einer anderen er war, hatte Anspruch auf Steuerfreiheit für den aus
schuß von 120 000 hl zur Verfügung steht, der gegebenenfa als Motorsprit verwendet werden 888 888
Das ergibt sich schon aus dem
5 t 8
4 2
Argentiniens Ausfuhr in den drei Quartalen des bisherigen
— Berlin, 17. Dezember.
Jahres
Die argentinische Ausfuhr betrug in den ersten drei Vierteljahren 1944 insgesamt 1750 Mill. gegen 1520 Mill. Pesos in der entsprechenden Zeit des Vorjahres.
Türkei
esos
(New York)
und Johannisburg) FPcannach ...:. Ungarn LSedeneg⸗ .69⸗- Uruguay (Montevideo) H Verein. Staaten von Amerlka
1 fübafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö
1 Peso
—
Slowakische: 20 Kronen und Feee. ee 100 slow. Kr. 8,62
1,078
L,ben — Eüdafrikanische Union.. Tü⸗
1 südafrik. Pfd. 1 türk. Pfund
100 Peng⸗
4,41 1,93
61,02
und gen,
1. Untersuch
2. Zwangsve⸗
8. RGufgebote, —
4. Oeffen 5. Berl 6.
und Fundsachen,.
tliche Zustellungen, Auslosung ustwh. von Werrpapieren, — —
7. Arbti fton, 5. Frbmmaeengcsenschosene nef Arcn, 11. 9. Deutsche Kolonkalgesellschaften,
nossenschaften,
12. Offene Hanbeils⸗ und Aommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und IZuvalldenversicherungen, 14. Deutsche Re 15. Verschiebene
sSbank und Bankausemeise, ranntmachungen.
— —— —
3. Aufgebote
Christian Hahnengre Nr. 24 hat das 1n 1 ngenen Sparbuchs Nr. 11 958 über
8688 9 R t bei der Sparkasse Aachen, 8* sett in Siegburg, lautend auf seinen 1n
APrkunde wird aufgefordert,
in dem auf den 29. März 1945, vor⸗
[10365] Aufgebot. 4 F. 7/44. Der ge een Angestellte n Brüggen gebot des verloren⸗
Der
Inhaber der
amen, beantragt. 8 b.
mittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗
naeten Gericht anberaumten Aufgebots⸗
termine seine Rechte anzumelden und
die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls
ddie Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ b folgen 1109866 —
5' Alfeld /Leine, den 9. Dezember 1944.
—y—
Aufgebot. — — 10 8/44. Der Bergmann Ewald
8
5
8* 258 aus Duisburg⸗Hamborn, Er⸗
hard begß⸗ 18 b, hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs der Städtischen Spar⸗ fahe Duisburg, Zweigstelle Hamborn, Nr. 24 622 über ein Sparguthaben in
b Föhe von 151,99 Rℳ, lautend auf den
damen Günter Bärhold, beantragt.
8 Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird aaufgefordert, spätestens in dem auf den 6. April 1945, 10 Uhr, vor dem unter⸗
zeichneten Gericht, Zimmer 38, anbe⸗
raumten Aufgebotstermin seine Rechte
anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗
erklärung des Sparkassenbuchs erfolgen
wird. Duisburg⸗Hamborn, den 8. Dezember 1944. Amtsgericht.
[10368] Aufgebot. F 18⁄44. Der Rentner Helmut Malkewitz in Treptow (Rega), Mittel⸗ straße 9, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Sparkassenbuchs der Stadtsparkasse zu Treptow (Rega) Nr. 22 540 über 317,— R ℳ, ausgestellt für den Rentner Helmut Malkewitz in Treptow (Rega), beantragt. Der In⸗ ber der Urkunde wird au peeee. pätestens in dem auf den 4. April 1945, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urku vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Greifenb „, den 8. 1984. ü88 T AKikhaeachs
nde wird üsg. e er Fhiensg. in dem
103 Aufgebot. 9en Witwe Franziska Spinn, geb. Bergsträsser, in Holtendorf bei Görlitz hat das Aufgebot des Briefes der auf Reichenbach, O. L., Band 6 Blatt 228 in Abt. III unter Nr. 7 Seßetrageper Darlehnshypothek von 25 000,— 0(0ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. April 1945, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorfa legen, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos erklärt wird. — F. 3/44.
Amtsgericht Görlitz
Zweigstelle Reichenbach, O. L., den 9. Dezember 1944.
10369 Aufgebot. 1. 5 11.44. Die Frau Valeska Lange eb. Feschal in Neubrandenburg, Burg⸗ holzsedaße 7 A, vertreten durch Rechts⸗ Dr. Krämer in Neubranden⸗ burg, hat das Aufgebot der Grund⸗ schuldbriefe Nr. 3 und 4 über je 500, — 6/ ℳ, eingetragen zum Grund⸗ buch von Neubrandenburg Band 19 Blatt 3481 Abteilung III, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem an Mitt⸗ woch, ben 11. April 1945, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaum⸗ ten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunden vorzulegen, .e die Feeeeenfünc der Urkunden erfolgen wird. Neubrandenburg, den 6. Dezbr. 1944. Das Amtsgericht.
anwalt
Aufgebot.
6/7 10/44. Frau Irmgard de Boil⸗ lat geb. Dudy in Argentinien, vertre⸗ ten durch ihren Ab eleaheüezgffeher, den Wirtschaftstreuhänder Otto Bliefert in Stralsund, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Juhl in Stralsund, hat das Aufgebot der Hypothekenbriefe über die im Grundbuche von Stralsund Band 33 Blatt 14 (früher Band 28 Blatt 10) in Abteilung III unter 4 und 6 für Frau Ixmgard de Boillat leb. Dudy in Resistencia in aen Frgentinien) eingetragenen Hypo⸗ iheken von 1000 Gℳ und 3750 6 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunden
[10371
auf den 57. April 1545, 10 Uhr, vor
melden und die Urkunden vorzulegen,
widrigenfalls die Kraftloserklärung der
Urkunden erfolgen wird.
Stralsund, den 8. Dezember 1944. Amtsgericht.
[10373] Bekanntmachung.
Zu Luisenstadt Blatt 2684/60. Ueber die im Grundbuch von Luisenstadt Band 55 Blatt 2684 (Amtsgericht Ber⸗ lin) in Abteilung III Nr. 16 eingetra⸗ gene Hypothek von 24 000 6Gℳ/, ℳ ist auf Antrag des Sherttnafpiestpen en Berlin⸗Brandenburg gemäß § 9 der 11. Verordnung zum d eichsbürgergesetz (RGBl. I S. 722) ein neuer Hypo⸗ thekenbrief erteilt. Mit der Erteilung des neuen Briefes ist der bisherige Brief kraftlos geworden.
Berlin, den 30. November 1944.
Amtsgericht Berlin. Abteilung 402.
[10372] Erbenaufgebot.
Am 5. März 1948 ist die ledige Clara Florentine sehrend, geboren am 24. November 1867 in Hamburg, Toch⸗ ter der Eheleute Moritz Behreis und Josephine Florentine geb. Ziegler, in Hamburg, gestorben. Erbberechtigte werden aufgefordert, sich bis zum 15. Februar 1945 zum Geschäftszeichen 74 VI 5904/43 zu melden, widrigen⸗ falls festgestellt werden wird, daß kein anderer Erbe als der hamburgische Fis⸗ kus vorhanden ist.
Hamburg, den 8. Dezember 1944.
Das Ametsgericht.
[10840] Kraftloserklärung.
T 3/44. Nach fruchtlosem Ablauf der Aufgabefrist laut Edikt vom 14. April 1944 wird folgendes Wertpapier, lau⸗ tend Alois Wokrina, Gemeindesekretär in Grusbach, für kraftlos erklärt: Ein⸗ lagebuch der Gemeindesparkasse Joslo⸗ witz, Zweigstelle Grusbach, Nr. 193, Kontrollnummer 652, mit Saldo von .ℳ 2106,51.
Landbgericht Znaim, Abt. 8, am 5. Dezember 1944.
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11080 Kraftloserklärung. T 8/44. Nach fruchtlosem Ablauf der Aufgebotsfrist laut Edikt vom 9. Mai 1999 wird sosgendes Wertpapier, Cigen⸗ tum des Alois Kisling, Lehrers in Tullnitz, für kraftlos erklärt: Sparbuch der Kreditanstalt der Deutschen in naim, Nr. 4954/8866, lautend auf ldo von HRℳ 7375,46.
[10311] Im Namen des Deutschen Volkes! 2/1944. Das Amtsgericht Mies⸗ bach, Oberamtsrichter Lehner, erläßt in Sachen betreffend Antrag des Reichs⸗ bahnsekretärs Hans Krapp in Hausham und der Lina Rinshofer in Bad Tölz wegen Aufgebots zum Zwecke der Kraft⸗ loserklärung eines Sparbuches das folgende Ausschußurteil: 1. Das Spar⸗ kassenbuch der Kreissparkasse Miesbach Nr. 20 851 mit einem Guthaben von 5211,88 Rℳ, lautend auf die inzwischen verstorbene Reichsbahnsekretärswitwe Karoline Krapp in Bagyrischzell wird für kraftlos erklärt. 2. Die Antrag⸗ steller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. 8 ge hner, Oberamtsrichter.
[10313] Ausschlußurteil.
Im Namen des Deutschen Volkes!
J. F. 3/44. In der Aufgebotssache des Vereins Schützengesellschaft Veckenstedt, auch Schützenbrüdergesell⸗ schaft oder dergleichen in Beckenstedt genannt, vertreten durch den Ver⸗ einsführer, Schützenmeister Karl Hein⸗ dorf, in Veckenstedt hat das Amts⸗ ericht in Wernigerode durch den Amtsgerichtsrat Dr. Fritzsche für Recht erkannt: Das Sparkassenbuch Nr. 351 der Kreissparkasse een g. H., lautend auf den Namen: Die Schützen⸗ brüdergesellschaft in Veckenstedt, über 639,12 ℛℳ wird für kraftlos erklärt.
Wernigerode, den 6. Dezember 1944.
Das Amtsgericht. — [10310]
6 F 7/44. Durch Ausschlußurteil vom 24. November 1944 ist der verloren⸗ egangene Grundschuldbrief über die felhber im Grundbuch von Bütow ärten Bl. 55, jetzt im Grundbuch von Bütow Haääuser Band III Bl. 111 Abt. III unter Nr. 41 für Frau Ida Zastrow geb. Erdmann in Bütow, Mackansenstr. 24, eingetragene Grund⸗ schuld von 750,— 0 ℳ für kraftlos er⸗ klärt worden.
Amtsgericht Bütow (Pom.).
Verkündet am 30. November 1944. Bosch, als Richter. Ausschlußurteil. Im Namen des Deutschen Volkes! 4 F 2/44. In der Aufgebotssache der 6 Karl Kieren und Emma geb.
dem unterzeichneten Gericht Bielken⸗ een Nr. 8, Zimmer 18, anberaumten üfgebo he seine Rechte auan⸗
ndgericht Znaim, Abtl. 8, 1en 9. Haeier wie 3
Rletn aus 1 Burgstraße 72, hut das Amtsgericht in Bern⸗
kastel⸗Kues durch den Amtsgerichtsrat Bosch für Recht erkannt: Der Grund⸗ schuldbrief vom 18. Mai 1924 über die 6 im Grundbuch von Andel Band 19 Blatt 848 in Abt. III Nr. 1 für die Ehefrau Karl Kieren, Emma geb. Plein aus Bernkastel⸗Kues eingetragene Grundschuld von 3584,23 G6 ℳ wird für kraftlos erklärt.
[10338] Bosch.
10374 8 n S Aufgebotssache des Richard Erdmann und seine Ehefrau Mari Erdmann geborene Wurl, beide in Ber lin 0 112, Oderstraße 20, vertreten durch Rechtsanwalt Paul⸗ Fahl⸗ Berli Lichtenberg, Frankfurter Allee 114, hat das Amtsgericht Neukölln durch der Amtsgerichtsrat Dr. Michalke für Recht erkannt: Der über die im Grundhuche von Berlin⸗Rudow Band 72 Blatt Nr. 1846 in Abteilung III unter Nr. 2 für die Käthe Erdmann eingetragene Hypothek von 2000 — i. B. zwei⸗ tausend — Reichsmark, gebildete Hy⸗ pothekenbrief wird für kraftlos erklärt. Amtsgericht Neukölln — 21 F. 10. 44.
s10375] — In der Aufgebotssache des Diplom⸗ Ingenieurs Seeg Lehmann in Ber⸗ lin⸗Tempelhof, Friedrich⸗Wilhelm⸗ Straße 43, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Dittenberger in Berlin⸗ Wannsee, Conradstraße 8, hat das Amtsgericht Neukölln durch den Amts⸗ erichtsrat Dr. Michalke für Recht er⸗ sannt: Der über die im Grundbuche von Neukölln Band 105 Blatt Nr. 3001 in Abteilung III unter Nr. 15 für die Theodor Lehmann & Co. G. m. b. H. in Berlin eingetragene Hypothek von 6500 — i. B. sechstausendfündhun⸗ dert — Feingoldmark gebildete Hypo⸗ thekenbrief wird für kraftlos erklärt. Amtsgericht Neukölln — 21 F. 11. 44.
[10416]
Amtsgericht Ulm. Durch Ausschluß⸗ urteil vom 7. 12. 1944 — 1 F 4/1944 — wurde der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Blaubeuren, Bezirk Gerhausen, Heft G 79 Abt. III Nr. 8. auf dem Wohnhaus, Fauptstraße 10, mit Hofraum und Parz. 128/6, Acker bei dem Haus für eine Zeilaheng⸗ forderung der Spar⸗ und Darlehens⸗ kasse Gerhausen, e. G. m. u. H., von 2000 Gℳ eingetragene Hypot er für kraftlos erklärt.