1945 / 15 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Jan 1945 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und

84. Stotz, Anna, geb. Stächelin, geb. am 18. 1. 1911 in Huttingen (Baden),

85. Strobl, Fritz, geb. am 3. 10. 1907 in Bern (Schweiz), hat nie in Deutschland gewohnt, jetzt: Ror⸗ schach (Schweiz), Feldmühlenstr. 38,

Strobl, Anna, geb. Bietenholz, geb. am 15. 3. 1906 in Zürich (Schweiz),

Strobl, Anna Silvia Marie, geb. am 25. 2. 1933 in Rorschach (Schweiz), : Tiefenthaler, Rudolf, geb. am 8. 2. 1912 in Bad Hall, letzter inländ. Wohnsitz: Geburtsort, jetziger Auslandsaufenthalt: Schweiz,

„Treppschuh, Walter Willy, geb. am 5. 11. 1912 in Schönenwerd, Kanton Aargau (Schweiz), hat nie in Deutschland gewohnt, jetzt: Uetikon am See, Kanton Zürich (Schweiz), 8

.Trüb, Gustav Konrad, geb, am 11. 5. 1906 in Schienen, Krs. Konstanz (Baden), letzter inländ. Wohn⸗ sitz: Straßburg, jetziger Auslandsaufenthalt: Schweiz, Trüb, Frieda, geb. Schiegg, geb. am 2. 5. 1913 in Steckborn, Kanton Schaffhausen (Schweiz),

Trüb, Peter Gustav, geb. am 16. 5. 1938 in Stein a. Rhein, Kanton Schaffhausen (Schweiz),

.Vetter, Heinz Ernst Friedrich, geb. am 5. 3. 1919 in Horst bei Bülow, Mecklenburg⸗Schwerin, letzter in⸗

nicht in dieser Zuteilungsperiode, warten, ob weitere 62,5 g aa⸗ einen noch bekanntzugebenden freien Kartenabschnitt abzuge

Wie bereits angekündigt, erhalten die Ve⸗ tigten im Alter von 10—18 Jahren periode 200 g Marmelade. G

Die Nährmittelration der versorger wird um 75 g je Zut

Folgende Erzeugnisse werde

Staatsanzeiger Nr. 15 vom 24. Januar 1945. S. 2

en sind. Marmelade und Kunsthonig

Nährmittel

Uebrige Rationen

in der 71. Zuteilungsperiode verteilt:

Brot, Mehl, Fleisch (Ausgleich anderen Lebensmitteln sind hie

Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelungen

111.“

Dritter Teil

Erster Abschnitt Zuckerversorgung

so ist meine Weisung abzu⸗

rsorgungsberech⸗ in der 72. Zuteilungs⸗

über 3 Jahre alten Vollsel eilungsperiode auf 175 g gekürzt.

n in der gleichen Menge wie

szuteilungen an Stelle von rbei nicht berücksichtigt), Butter, Margarine, Schlachtfette, Quark und Vollmilch, ferner die

Normalration an Marmelade (wahlweise Zucker).

Die Ernährungsämter haben die Druckmatern, die nicht fün das gesamte Reichsgebiet einheitlich hergestellt werden, sofon nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen. 1

““ Inkrafttreten Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen für die Zeit vom 5. Februar bis 4. März 1945 treten an 5. Februar 1945, die übrigen Anordnungen, soweit nicht anderes bestimmt ist, sofort in Kraft.

Berlin W 8, den 20. Dezember 1944.

Der Reichsminister für Ernährung un

J. A.: Dr. Moritz. Geschäftszeichen: II B 1 72.

6 Ausnahme vom Kriegslohnstop ür die Gew Generatorzulage in der Binnen Vom 10. Januar 1945

Auf Grund des § 5 Satz 1 der Zweiten Durchführungs bestimmungen zum Abschnitt III der Kriegswirtschaftsve ordnung vom 12. Oktober 1939 (RGBl. I S. 2028), des §

der Verordnung über die Lohngestaltung vom 25. Juni 1938 (RGBl. I S. 691) und des § 2 der Verordnung zur Durch⸗

Reichs⸗ und Staatsanzeiger

r. 15 vom 24. Januar 1945. S. 3

Nichtamtliches Postwesen

Die neue Kriegsregelung des Postverkehrs Wer darf noch Fernbriefe versenden?

Zur neuen Regelung des Kriegs⸗Postverkehrs werden aus dem Reichspostmini terium weitere Einzelheiten bekanntgegeben. An riefes ist allgemein, wie schon gemeldet, die raum⸗ etreten.

die Stelle des . und gewichtsparende Postkarte durchweg nicht mehr mit den schnellen den und die Paket mußte w

werden. Wie bisher zugelassen bleibt

verkehr und mit verkehrsgünstig . Nachbarorten, wozu

in den einzelnen Bezirken die Post das

Im Sehen ist für den allgemeinen Verkehr nur die gewöhn⸗ 1 1 e Gewöhnliche, eingeschriebene und Wert⸗ briefe bis 100 g sind zugelassen für folgende Gruppen von Ein⸗

liche 2

ostkarte zugelassen.

lieferern und Empfängern: Behörden,

einschl. ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände, Reichs⸗ gestattet oder können weitere Versenderkrei

r. bleibt ferner der postalische Ge⸗ Bahnhofsbriefen wird von Fall zu Fall entschieden. und Postsparkassenbriefe sowie die Sen⸗

wirtschaftskammer,

Außenstellen, Betriebe der Hauptausschüsse und Hauptringe, ruppen und Fachgruppen der Organ

Wirtschaft, Firmen des Baugewerbes,

Gauwirtschaftskammern, Landes⸗ und Kreisbauernschaften, Reichsstelle der Ernährungswirt⸗ schaft, dem Reichsnährstand zugehörige Hauptvereinigungen und Rüstungs⸗ und Reichsgruppen, Wirtschafts⸗

Geräten,

buchhändler,

Die Zeitungen können Bahnposten befördert wer⸗ eiter erheblich eingeschränkt der Briefverkehr im Orts⸗

tungen und lassen. schalter einz andere Rege Nähere bekanntgeben wird.

dungen mit

Dienststellen der NSDAP. zugelassenen Reichsbauernführer, lassung von Postkarten, Kriegsproduktion, dungen des kasten und isationen der gewerblichen öffentlich bestellte Ver⸗

nehmen, Bankenanstalten Apotheken, Hersteller und

mittelgroßhändler, Spediteure,

verband der Deutscher Zeitungs⸗ und Ze Deutschen Zeitungs⸗ band der Deutschen Presse, Reichsverband De 87 1 Zeitungs⸗ und Zeitschriftenverleger, Korrespondenz⸗ Lissabon 17,02, großvertriebe. Besonders 88 Se ge— Depeschenbriefe an Schriftleitungen von Zei⸗ Zeitschriften bleiben im bisherigen Umfange zuge⸗ Alle im Ferndienst zu versendenden Briefe sind am Post⸗ nicht im Einzelfall eine besondere Briefe ohne Absenderangabe tleitzahl werden nicht zur Be⸗ Die Belastung der zugelassenen Sen⸗ Coweit dringende kriegs⸗ vorliegen, kann einzelnen der

und Nachrichtenbüros, Presse nete Matern⸗ und

auf der Außenseite und ohne Posß förderung angenommen.

oder lebensnotwendige Gründe

Pakete in der neuen Einschränkung

Korrespondenz⸗

uliefern, sofern lung getroffen wurde. Nachnahme ist gestattet.

Versender die Einlieferung von Briefen

Postscheg. Orts⸗ und Nachbarortsverkehrs dürfen durch den Landzusteller

„Aerzte, Zahnärzte, Tierärzte, Dentisten, Verteiler von Arzneien und medizinischen ewerbliche Hersteller von Lebensmitteln Reisebüros, Staatliche Lotterie⸗ einnehmer, Reichsverband der Deutschen Zeitungsverleger, Reichs⸗ und Nachrichtenbüros, itschriftengrossisten, Fachschaft des und Zeitschriften⸗Einzelhandels, Reichsver⸗ utscher Bahnhofs⸗

se zugelassen werden. ldverkehr.

eingeliefert werden. werden nur angenommen,

und Lebens⸗

Stockholm 82,84 ⁄16.

Zürich, 22. Januar. London⸗Clearing 17,30, 22,75 B.,

Verband

90,37 ½%, 8,75, Istanbul

Sofia 5,37 ½, 3,50,

Kopenhagen, 22. Ja 111,25,

Alles Briefkurse. Stockholm,

bis zu 500 —,— B., Brüssel —,—

Ueber Zu⸗ 87,60 G., 87,90 B., Osl —,—- B., Kanada 3,77 Türkei

durch Brief⸗ 101,50 G., 103,50 B.

Auch

London, 22. Januar.

Madrid 39,75, Stockholm 102,62, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen

22. Januar. 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 7 2

4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B.,

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten London, 23. Januar. (D. N. B.) - Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40 16,85 16,95,

New York 4,02 ½ 4,03 ½ Lissabon —,—, Janeiro

(D. N. B.) I[11.40 Uhr.]

Rio de

Paris 8,12 ⅛,

New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand

Holland 229 ⅜, Berlin 172,50, Zagreb

Prag 17,25, Budapest 104,50, Preß⸗

Bukarest 2,37 „½, Helsinki 8,70,

burg 15,00, Buenos Aires 94,50, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

nuar. (D. N. B.) London 19,34, New

York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—.

(D. N. B.) London 16,85 G., 168,50 B., Paris —,— G.,

G., —,— B., Schweiz. Plätze 97,00

7 nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., —,— B., Kopenhagen

0 95,35 nom. G., 95,65 B., Washington Rom —,— C

nom. G., 3,82 B., Madrid —,— G.,

—,—J— B., Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires

—qM

(D. N. B.) Silber Barren prompt 25,50,

länd. Wohnsitz: 28 (Mecklenburg), jetziger Aus⸗ landsaufenthalt: Schweiz,

.Vogt, Rudolf, geb. am 2. 12. 1925 in Reinach, Kanton Baselland (Schweiz), hat nie in Deutschland gewohnt, jetzt: Reinach, Kanton Baselland (Schweiz), Hauptstr. 89,

Volk, Wilhelm, geb. am 20. 11. 1915 in Basel (Schweiz), hat nie in Deutschland gewohnt, jetzt: La

Chaux de Fonds, Rue de Cret 24 (Schweiz),

Vonbank, Arnold, geb. am 13. 7. 1911 ins St.

wenn die Postleitzahl angegeben 58 Nicht betroffen wird von der abermaligen Posteinschränkung der Feldpostbeförderungsdienst,

Silber auf Lieferung Barren 25,50, Gold 168/—. der im bisherigen Umfang aufrechterhalten bleibt. vrNeiSee. Kasnm 8

g 8 In Berlin festgestellte Notierungen für vlegraphüsch⸗

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten 1 Telegraphische Auszahlung

24. Januar Geld Brief

messungsingenieure, Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte,

Die Verbraucher sind mit dem ihnen zustehenden Zucker bis 1 Steuerberater, Banken und Kreditinstitute, Versicherungsunter⸗

273 I. 8 v9 1. 1 führung der Verordnung über die Lohngestaltung vom Sh , He a dsriode t secnh. ers ge ograffrlaß 23. April 1941 (NBl. 1 E. 222) in Verbindung mit der Ver den Zucker einer späteren Zuteilungsperiode erfolgt in der hnungüler die Rechtsetzung durch den Generalbevollmach 72. Zuteilungsperiode nicht. 8 1 tigten für den Arbeitseinsatz vom 25. Mai 1942 (RGBl.]

S. 347) wird bestimmt: Bwecter Ahschnitt I. Generatorzulage Kartenwesen 3

1. 8 8 (1) In der Binnenschiffahrt dürfen Generatorzulagen in ortfall der vormundschaftlichen Genehmigung bei Lehr⸗ und

Gallen (Schweiz), hat nie in Deutschland gewohnt, jetzt. 1. Abgabe von Nährmitteln an Vollselbstversorger gendem Umfang gezahlt werden: dün ö

Zürich⸗Affoltern, Wehntalerstr. 571, Im Hinblick auf die für über 3 Jahre alten Vollselbstver⸗ 1. an die Schiffsbesatzungen von Güterselbstfahrern mit Ge⸗ Bei Abschluß eines Lehr⸗ oder Anlernvertrages, der für länger Vonbum, Johann, geb. am 1. 9. 1906 in Degers⸗ sorger um 75 g gekürzte Nährmittelration (vgl. Zweiter Teih neratoranlage, sofern die Schiffsbesatzung aus Anlaß desals ein Jahr geschlossen wird, bedurfte bisher der Vormund der

heim, Kanton St. Gallen (Schweiz), hat nie in entsallen auf den Grundkarten SV und SV Klh die Abschnitte Einbaus der Generatoranlage nicht vermehrt wird. Di.. Genehmigung des Hhetanesg se ch⸗ (§. 1822 BGB.). Der

Deutschland gewohnt, Auslandsaufenthalt: über insgesamt 50 g Stärkeerzeugnisse sowie ein Abschnitt Zulage beträgt höchstens 1,50 R. täglich (oder je Schicht, Reichsminister der egrsg diese . F

Schweiz, G über 25 g Nährmittel. In den Gebieten, in denen die Nähr⸗ zadurch außer Kraft gesetzt, als er angeordnet hat, daß es zu eine Walz, Erich, geb. am 11. 10. 1911 in Pforzheim mittelration nur aus Teigwaren besteht, entfallen die Ab⸗

und ist angemessen auf die mit der Wartung des Ge Lehrvertrag oder zu einem auf Eingehung eines Dienst⸗ oder . 98½ forzh rranon. Purg,g baenen. 11““ nerators betrauten Gefolgschaftsmitglieder zu verteilen. Arbeitsverhältniffes geschlossenen Vertrages keiner vormundschaft⸗ (Baden,, letzter inländ. Wohnsitz: Ebernach bei Kochem schnitte über insgesamt 50 g Stärkeerzeugnisse sowie ein mit 2. a) an die Maschinisten von Schleppern mit Generator.lichen Genehmigung mehr bedarf. Der entsprechende Hinweis in (Mosel), Kr. Koblenz, Moselstr. 195, jetziger Auslands⸗ „T“ gekennzeichneter Abschnitt über 25 g Nährmittel. anlage, die nicht voll selbsttätig (mechanisch) beschich den Lehr⸗ und Anlernvertragsmustern wird in Zukunft weg⸗ aufenthalt: Schweiz, 2. Versor it Kaffee⸗E wirbe 1 gelassen. (VO. vom 27. September 1944 RGBl. 1 S. 209.) Weidek, Franz, geb. am 3. 5. 1909 in Zürich 1111X“ affe gv b) an den Alleinmaschinisten auf Schleppern übe . (Schweiz), hat nie in Deutschland gewohnt, jetzt: Da die Verbraucher von der ihnen in der 71. bis 75. Zu⸗ 400 PS mit Generatoranlage bei voll selbsttätiger B... Börsenkennziffern teilungsperiode insgesamt zustehenden Ration an Kaffee⸗Ersatz 1 - 5

Unterägeri Kanton Zug (Schweiz) ickung und mindestens zwei I “] 1 ““ 5. Ivil⸗ , e 4 1b 8 ei Maschinen. ““ 1 in Höhe von 750 g bereits in der 71. Zuteilungsperiode 250 g sch g 8 2 sch für die Woche vom 15. bis 20. Januar 1945

Weil, Werner Wolfram, geb. am 9. 4. 1908 in S'/ Fa 2 4 Stuttgart, letzter inländ. Wohnsitz: Geburtsort, jetziger beziehen können, enthalten die Karten für die 72. und die Die Generatorzulage in den Feidlen a) und b) beträg Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern Auslandsaufenthalt: Schweiz, 88 weitéeren Zuteilungsperioden Abschnitte über je 125 g Kaffee⸗ höchstens 1,— R je Tag (oder je Schicht). stellen sich in der letzten Woche (15. bis 20. Januar 1945) im Ver⸗ Ersatz (vgl. Erlaß vom 17. November 1944 II B 1 -71 ba- (2) Die Generatorzulage darf nur an denjenigen Tagen ge⸗ gleich zur Vor che wie folgt:

22. Januar Geld Brie.

Wirtschaftsteil

des Preiskommissars zu übernehmen hat. Das Arbeitsministerium übernimmt ferner die Befugnisse des Ministeriums für korporative Wirtschaft, soweit sie den Arbeitsprozeß und die soziale Fürforge betreffen; hierzu gehören auch die gewerkschaftlichen und korpora⸗ tiven Funktionen. Das Ministerium für korporative Wirtschaft erhält die Bezeichnung Ministerium für Industrie⸗Produktion, dem die Industrie, der Bergbau, die Metallwirtschaft, der Handel und die Privatversicherung unterstehen. Das Land⸗ und Forst⸗ wirtschaftsministerium erhält die Bezeichnung Ministerium für Agrarproduktion. Die Einordnung der beiden Reichskommissariate für Arbeit und Preisbildung entspricht einem Bedürfnis. Es Friechenkand (Athen) 100 Drachmen 1,668 1, 1,668 drohte ein immer rascher werdender Wettlauf zwischen Löhnen und dolland (Amsterdam u. Rotter⸗

Preisen, der unterbunden werden mußte. Durch die Einordnung ““ der beiden Kommissariate in das Arbeitsministerium soll erreicht —8 1“. 100 isl. Kr. 38,42 38,50 38,22

8 1 . vrer Island (Reykjavik) werden, daß Preise und Löhne sich künftig das erforderliche Gleich⸗ Italien (Rom und Mailand) . 100 Lire 9,99 190,01 9,99 ewicht haßen eis h 9 g 8 f he ce Japan (Tokio und Kobe) 100 Yen 58,591 58,711 58,591 9 E“ 1 Kanada (Montreal) 1 kanad. Dollar 100 Kuna 4,995

Kroatien (Agram) 1 neuseel. Pfd.

Neuseeland (Wellington) 100 Kronen 56,76 56,88 56,76

Norwegen (Oslo) 100 Escudo 10,19 10,21 10,19

v1“ Bildung eines Sachverständigenkomitees für den Freihandels⸗ Portuear (Lissabdnj Rumänien (Bukarest) 100 Lei 59 46

11.“ 8

Aegypten (Alexandrien und Kairo)

Afghanistan (Kabul)

Albanien (Tirana)

Argentinien (Buenos Aires) ..

Australien (Sidney)

Brasilien (Rio de Janeiro)...

Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ cutta) 100 Rupien

Bulgarien (Sofia) 100 Lewa

Danemark (Kopenhagen)) 100 Kronen 52,1

England (London)) 1 engl. Pfund

Finnland (Helsinki) 100 Finnmark

Frankreich (Pari)) 100 Frs.

1 äghpt. Pfund 100 Afghanig 100 Franken 80,92 1 Pap.⸗Pes. 0,588 1,. austr. Pfund 1 Cruzeiro

18,88 81,58 0,592

18,83 18,79 81,08 80,92 0,592 0,588

18,79

jetziger

100 Gulden

5,005 4 995

verkehr im faschistischen Italien Schweden (Stockhholm u. Göte⸗

Mailand, 23. Januar. Die „Gazzetta Ufficiale“ der italienischen Svorg) Sozialrepublik veröffentlicht soeben ein Gesetzdekret, durch welches Schweiz (Zürich. Bafel und V ein staatliches Sachverständigenkomitee für die Festsetzung und 2en (Belgrad) Ermittlung der Freihandelsverkehrskurse an den Börsen der Slowatei (Breßburg) Republit gebildet wird. Mit der Bildung dieses Komitees wird Spanien (Madrid u. Barcelona) eine bessere Kontrolle des Freihandelsverkehrs an den ober⸗ Südafritanische Union (Pretoria italienischen Börsen bezweckt.

Weil, Hertha, geb. Reuling, geb. am 23, 5. 1911 1 1.e in München, 8 währt werden, an denen das Schiff mit Generatoranlage un unterbrochen voll betriebsfähig ist und in Fahrt genommen

. 8 erth, Hugo, geb. am 12. 4. 1909 in Gelsenkirchen, 3. Abgabe von Vollmilch d schuldet ingfügt d kurzfristige Stö ar e k 8e ffe 1924 Reg.⸗Bez. Arnsberg, letzter inländ. Wohnsitz: Rathel⸗ Abh 4 1 des Dritten Abschnittes „Neurege wurde; unverschuldete geringfügige und kurzfristige Storungen Attienkurse (Kennziffer 10 3 hnf Absatz 7 Satz 1 des Dritten Abschnit es „Neuregelung der des Generators, die den täglichen Einsatz des Schiffes nich bis 1926 = 100)

beck 1, bei Erkrath, L.⸗K. Düsseldorf⸗Mettmann jetziger Abgabe von Vollmilch“ des Erlasses betreffend Durchfül 1, bei „L.⸗K. jetzig g 8 8 z hrung enee 16 g 8 gh ert duftrt saufe : Schweiz 8 . ember . 2 Liben c 3 1 ergbau und Schwerindustrie Auslandsaufenthalt: Schweiz, des Kartensystems vom 17. November 1944 IIB1-71 beeinträchtigen, bleiben außer Betracht Verarbeitende Industrie .. 158,38 158,38 158,22 Der Freihandelsverkehr hat vor 1 Fehanhtehare. II. Schlußbestimmungen Der Freihandelsverk hat vo

Werth, Emma, geb. Krell, geb. am 2. erhält folgende Fassung: Handel und Verkehr 156,14 156,10 155,86 n. 8 ihand ehr 1 Türtei Zstanbul) b 28 allem an der Mailänder Börse in der jüngsten Zeit einen be⸗ (1) Höhere Generatorzulagen, als dies in Hiffer I Abs. 3 be⸗

Stuttgart, b 3, e. 3 ; Ungarn (Budapest) „Winkler, Johann Jakob, geb. am 23. 11. 1915 in 1he geghangssnsndee her saaste. ersoneng ies ger lnncch 8 1 Fesamt; .. 158,9 168,62 168,58 deutenden Umfang angenommen. 1““ Cö“

St. Gallen (Schweiz), hat nie in Deutschland gewohnt, scheiden, hat das Ernährungsamt bei der Abmeldung aus der stimmt ist, dürfen nicht gewährt werden. erstöße hiergegen 1““ 75 4 igen ““ 1. (New Vorh

jetzt: Zürich⸗Oerlikon (Schweiz), Dorflindenstr. 12, Versorgung mit Lebensmitteln in dem Haushaltsausweis an ziehen die Rechtsfolgen nach § 21 der Kriegswirtschaftsver⸗ d5 vhnx,a gg Gg. 1 102,50 102,50 r, corg Christensen, geb. am 25.6. 1906 der dafür vorgesehenen Stelle unterhalb der Tagesfelder die ordnung nach sich. Eenne sehemcienes 1 192,809 102,53 uSd.⸗Preisdiktatur für Brasilkaffee. Bezugssperre für die

Kr letzter inländ. Wohnsitz: Litermenge unter Beifügung des Dienstsiegels zu vermerken, (2) Haben Betriebe oder Verwaltungen bisher höhere Ge⸗s Dtsch. Reichsschatzanweisungen asrxa- neutralen Länder

tel, Kirchenweg 4, jetzt: Dänemark, die dem um die ausscheidenden Personen verkleinerten Haus⸗ neratorzulagen (z. B. Leistungs⸗ oder Schmutzzulagen) ge⸗ 1940 Folgen 6 und 7... 104,10 103,45 Zürich, 23. Januar. Anfang Dezember v. J. verlautete daß Wolfgruber, Martin, geb. am 25. 8. 1910 in halt künftig zusteht, und die Rückrechnung bei dem Kl währt, so sind sie unverzüglich auf die zulässige Höchstgrenze. Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 98,171 107,52 die Kaffeeproduzenten Brasiliens, Mexikos, Kolumbiens, Vene⸗

Engelsberg, Bez. Traunstein (Oberbayern), letzter teiler unverzüglich durchzuführen. . zurückzuführen. 1 Füehen der Länder... 104,05 zuelas, Costa Ricas, San Salvadors und der Dominikanischen

inländ. Wohnsitz: München, Ohmstr. 20, jetziger Aus⸗ 8 b ““ n 1 ün 8 M Anleihen der Gemeinden. 103,58 103,40 Republik auf einer Konferenz in New York ihre Forderungen

landsaufenthalt: Schweiz, 4. Abgabe von Seifenerzeugnissen 1 g vh la ternsgel füne bi⸗

Zwick, Ferdinand, geb. am 4. 11. 1926 in Zürich Auf Veranlassung des Reichswirtschaftsministers, dessen 1 nicht gewährt werden.

Gemeindeumschuldungsanleihe 106,29 105,37 nach einer Preiserhöhung für Kaffee durchsetzen wollten. In Industrieobligationen .. . . 109,9 108,81 Brasilien haben diese Pläne bereits zu einer spekulativen Auf⸗ (Schweiz), hat nie in Deutschland gewohnt, jetzt: Züri nähere Durchführungsbestimmungen abzuwarten sind, ent⸗ ,e gri (Schweih Wesestt. 185,“2 gewohnt, jetzt: Zürich 3 Jahre alte Verbraucher Ab⸗ (4) Der Widerruf dieser Ausnahme vom Kriegslohnstoy

wärtsentwicklung der Preise am Kaffeemarkt geführt, die aber halten die Karten 72 für über .

81gg 80e bleibt vorbehalten, sobald die technische Entwicklung der Ge« Zipsin, Friedrich, geb. am 1. 10. 1907 in Buch⸗ 5 59* Phgh

den hohen Verbündeten in Washington in Zorn versetzt und zu 7 8 Sas . awr e; Gegenmaßnahmen veranlaßt hat, die bis zur Bezugssperre für schnitte über je ein Stück Einheitsfeinseife und die Karten neratoranlagen die Gewährung einer Generatorzulage nicht 7* * 2 F * * * * 1 2 9 9 2 thalen, Kanton Schaffhausen (Schweiz), hat nie in für Kleinstkinder bis zu 3 Jahren je einen Abschnitt über mehr Peütfsseine FSsn Se 2 1 . 2„ 2 5 2 Eö““ c 7„ 0 h Deutschland gewohnt, jetzt: Zürich⸗Oerlikon, Schwa⸗ 1

Monats⸗ 59 58

durchschnitt

Dezember 1944

162,30

100 Kronen 59,46

Wochendurchschnitt vom 15.1. vom 8.1.

bis 20. 1. bis 13. 1.

100 Frs. 57,89 58,01 57,89 100 serb. Dinar 4,995 5,005 4,995 100 slow. Kr. 8,591 8,609 8,591 100 Pesetas 23,565 28,805 23,565

1 1 südafr. Psdb. 1 türk. Pfund 1,978 100 Pengö 1 Peso 1,199

162,19 162,11

1,982 1,978 v

3. 1906 in

1,201 1,199

1 Dollar

102,50 Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten solgende Kurse: Geld t Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 39,96 England, Aegypten, Südafrikanische Union 9,89 Finnland 5,06 Frankreich 4,995 Bulgarien 3,047 Australien, Neuseeland Britisch⸗Indien

103,68 107,92 104,47 103,59 106,03 ET““

Vereinigte Staaten von Amerika ͤu 1444“*“

————

Ausländische Geldsorten und Banknoten

22. Januar

24. Januar Geld Brief

Geld Brief Sovereins ... Notiz 20,38 20,46 20,38 20,46 20⸗Francs⸗Stückeee.. .. für 16,16 16 22 16,16 16,22 Gold⸗Dollars 1 Stück 4,185 4,205 4,185 4,205 Aegyptische 1 ägypt. Pfd. 4,39 4,39 4,41 Amerikanische: 1000—5 Dollar 1 Dollar

2 und 1 Dollar 1 Dollar Argentinische 1 Pap.⸗Pes. 0,44 0,44 0,46 Australische 1 austr. Pfd. 2,44 3 2,44 2,46 Belgische 100 Belgas Brasilianisiche 1 Cruzeiro 0,08 g 0,08 0,09 Britisch⸗Indische 100 Rupien 22,95 28,05

Bulgarische: 500 Lewa und 100 Lewa 1 3,07 3,099 3,07 3,09

darunter . Dänische: große 100 Kronen 100 Kronen 52,10 52,30 52,10 52,30 Lüs 11““ üs 5,055 5,075

die neutralen Länder gehen. Mit diesen Methoden beschäftigt sich ein Stück Feinseife. 9 99 mmeningerstr. 53. (5) Diese Ausnahme vom Kriegslohnstop tritt einen Monat

das Schweizer Blatt „Die Tat“ in einer Betrachtung, in der es 8 nach der Veröffentlichung in Kraft. Entgegenstehende tarif⸗

’. 5. Papierfarben

Als Papierfarben für die 73.— 76. Zuteilungsperiode werden bestimmt:

3,. Grundkarten blau Nr. 84, Ergänzungskarten rot Nr. 142,

„BS. vosa Mr. 1198, gelb Nr. 4,

75. 8 ½ 8198 rot Nr. 142, blau Nr. 84,

76.8. P. gelb Nr. 4, rosa Nr. 113.

6. Kartenformate

Infolge der Unterbringung neuer und des Wegfalls anderer Abschnitte mußten einige Kartenformate geändert werden. Eine Zusammenstellung der in der 72. uteilungsperiode gültigen Kartenformate, soweit gegenüber der 71. Zuteilungs⸗ periode eine Aenderung eingetreten ist, ist aus der An ersichtlich ꝛ)..

E11114“*“ öI b nnn Schlußbestimmungen

1 Abgabe der Bestellscheine

Die Verbraucher haben die Bestellscheine 72 für Vollmilch und für entrahmte Frischmilch in der Woche vom 29. Januar bis 3. Februar 1945 bei den Verteilern abzugeben, sofern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken.

53 780 t gegen 96 150 t im November, wertmäßig betrug sie Kaffeepreise zu zahlen, sondern setzte nun auch die Kaffee⸗ 50,6 Mill. ffrs. gegen 66,6 Mill, ffrs. im November 1944. Im importeure in den neutralen Ländern unter Druck. So wurde Dezember 1943 betrug die Einfuhr noch 334 450 t im Werte don den schweizerischen Importeuren bekanntgegeben, daß keine 134,2 Mill. ffrs. Gegenüber der Vorkriegszeit ist die Einfuhr Navyeerts für jene Brasilkaffee⸗Partien mehr erteilt würden, mengenmäßig um 90 % zurückgegangen. Der Export machte für die höhere Preise gezahlt würden, als he von der US.⸗ im Dezember 15 450 t aus gegen 16 150 t im November 1944. Regierung als zulässig festgesetzt würden. Daraufhin sei bereits

Dezember 1943 wurden noch 50 970 t ausgeführt. Gegenüber ein leichtes Aöbröckeln der rapid gestiegenen Preise estelan. dem Vorjahr beträgt der Rückgang mehr als zwei Drittel und

Andererseits sind die zentralamerikanischen Kaffeeprodu tions⸗ weist auch Verschiebungen in der Zusammensetzung der Waren auf. länder der brafilianischen Haussebewegung nicht gefolgt 819 Im Jahre 1944 betrug die Einfuhr 2,62 Mill. t im Werte von gegenwärtig die ungewöhnliche vee. daß bie hoch 1185,9 Mill. ffrs. gegen 8,97, Mill. 1 im Werte von 1727,1 Mill. wertigen jentralamerikanischen Kaffees billiger zu verkaufen sind rs. im Vorjahre. Die Ausfuhr erreichte 1944 304 740 t im als Brasilkaffee. Eine Bevorzugung der sowohl hinsichtlich Preis Werte von 1131,8 Mill. ffrs. gegen 365 600 t im Werte von wie

Qualitä ilhafteren zentralamerikanischen „blauen“

eaut 1628,9 Mill. ffrs. im Vorjahre. Beim Import 1944 beträgt die Re feeserien durch die hgiazontlanden würde die dhcgcag Be⸗

Ziffer 3 1 b) der Bestimmungen über den Giroverkehr der mengenmäßige Verringerung gegenüber dem Vorjahre 34 %, wert⸗ wegung der brasilianischen Kaffeepreise beschleunigen. Die Hausse

Fe-qhneg wgsee⸗ 9 ec geändert: mnes 21 7 Sn Export 19 7 Mengenabnahme um 11 % und sei hauptsächlich spekulativer Natur gewesen. Wohl war der Er estätigter Reichsbankscheck. ine Wertabnahme um 30 % festzustellen. 1““

trag der letzten Kaffee⸗Ernte in Brasilien mengenmäßig erheblich geringer als in früheren Jahren, doch seien im Lande noch große Auf Antrag eines Girokontoinhabers versieht die Reichsbank 8 Stocks aus früheren Ernten vorhanden. Der Mangel an Arbeits⸗ einen von ihm im Inland ausgestellten und zahlbaren weißen kräften habe die. genat ge da S zu Phnesg. Scheck mit einem Bestätigungsvermerk, durch den sie sich zur Fovaus ein, gewisser Anstieg der Produktionskosten resultierte. . 8 Feeige n Noer⸗ V Jedoch rechtfertigten diese Faktoren die Haussebewegung, wie sie Einlösung des Schecks bei einer Vorlegung innerhalb einer in den letzten Wochen festzustellen war, nicht. Wenn auch die Frist von 30 Tagen vom Tage der Ausstellung des Schecks USA. nach wie vor in hervorragendem Maße am brasilianischen ab gerechnet während der Geschäftsstunden verpflichtet. Bei Kaffee⸗Export interessiert sind, so dürfe andererseits nicht außer Abgabe der Bestätigung wird die Schecksumme vom Girokonto acht gelassen werden, daß kriegsbedingt zahlreiche andere wichtige abgebucht; das Giroguthaben des Ausstellers ist durch Emp⸗ Kaffeeimportländer ausgefallen seien.

fang des bestätigten Schecks in Höhe der Schecksumme getilgt.

Ein bestätigter Scheck wird nur durch diejenige Bankanstalte .

bar ausgezahlt, die ihn mit dem Bestätigungsvermerk versehen

hat; von anderen Reichsbankanstalten wird der Scheck durch 1 sfentlich Anz eige 1 Gutschrift eingelöst. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, von der 4. Oettenttiche Zufeellumgen, 7 senschasren,

Möglichkeit, den Scheck zu widerrufen, nicht vor Ablauf der 5. Berluse⸗ und Fundsachen, 8. Somtn2abetgesellschafvon an Dikeon, 1 Frist von 30 Tagen Gebrauch zu machen; ein gleichwohl vor .—loseng ufe. von Werwevleren.] 9. Deucsche Lolontalgesenschaften.

Ablauf dieser Frist erklärter Widerruf gilt als wirksam erst über die im Grundbuch d feld, j e g. wi G he von Aschers⸗ [11330) Aufgebot. eb. Bock in Altenfeld, je zu ½ Anteil. nach Ablauf der Frist von 30 Tagen. Wird der Scheck inner⸗ 3. Aufgebote ten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ leben Bd. 41 Bl. 1147 in Abt. III unter 3 F 7/44. Die Gemeinde Altenfeld, Per Inhaber des 5.ehe Hypo⸗ halb der Frist von 30 Tagen der Reichsbank nicht zur Ein⸗ [11332] Aufgebot. umelden und die Urkunde vorzlilegen, Nr. 14 für sie eingetragene Aufwer⸗ vertreten durch Rechtsanwalt Jahns thekenbriefes wird hiermit aufgefordert, lösung vorgelegt, so erlischt ihre Haftung aus dem Bestätigungs⸗ 2. F 1/45. Die Zugabfertigerin Meta widrigenfalls die Kraftloserklärung der tungshypothek von 1100 60ℳ gebildet in Gehren, hat beantragt, den auf den spätestens in dem auf Donnerstag, den vermerk, und der Scheck wird bei Vorkommen als nicht be⸗ Niestrath aus Wanne⸗Eickel, Unser⸗ Urkunde exfolgen wird. 8 sist, beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ Namen der Gemeinde Altenfeld ausge⸗ 10. Mai 1945, 9 Uhr, vor dem unter⸗ stätigter Scheck behandelt. Die Schecksumme wird spätestens. Fritz⸗Str. 67, hat das Aufgebot des Wanne⸗Eickel, den 12. Januar 1945. kunde wird aufgefordert, spätestens in stellten Hypothekenbrief über 2000,— zeichnetem Gericht, Zimmer Nr. 34, an⸗ nach 40 Tagen vom Tage der Ausstellung des Schecks ab angeblich verlorengegangenen, auf ihren Das Amtsgericht. dem auf den 3. Mai 1945, vormittags Reichsmark (wörtlich: zweitausend beraumten Aufgebotstermin seine B 8 g. 82 g des Namen lautende rbuches Nr. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Reichsmark) für kraftlos zu erklären. Rechte anzumelden und den Hypo⸗

gszchnn dem Giroguthaben des Ausstellers wieder zuge⸗ utenden Sparbuch [11828 Aufgebot. 3 8

„5 12 Hge⸗8 1 2 487 der Sparkasse der Stadt Wanne⸗ anberaumten Aufgebotstermine seine Die Hypothek ist eingetragen im thekenbrief vorzulegen, widrigenfalls dahin nicht bei der bezogenen ickel mit e- ; von 450,— Die Ehefrau Anna Schumann geb. Rechte anzumelden und die Urkunde Grundbuch von Altenfeld Blatt 729 in der Hypothekenbrief für kraftlos erklärt - orgeko e ist. 8

Reichsmark beantragt. Der Inhaber Knochenhauer in Aschersleben, Katha⸗ vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ Abt. III Nr. 3. Eigentümer des be⸗ wird Berlin, den 22. Januar 1945.

Weitere Schrumpfung des Schweizer Außenhandels u. a. heißt: Die Haussebewegung auf dem brasilianischen Kaffee⸗ Berlin, den 10. Januar 1945. liche Bestimmungen finden keine Anwendung. Der Berlin, den 10. Januar 1945.

Zürich, 23. Januar. Der Schweizer Außenhandel ist weiterhin markt hat eine scharfe Reaktion seitens der USA.-Regierun aus⸗

sehr stark rückläufig. Die Einfuhr belief sich im Dezember auf virg. Diese weigere sich nicht nur, die von Brasilien geforderten Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. J. V.: Dr. Kimmich. 88

73. 74.

22,95

Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel ür die 72. Zuteilungsperiode vom 5. Februar bis 4. März 1945 . (mit Ergänzungen für die 71. Zuteilungsperiode)

Bekanntmachug— Das Rei Sbankdirektorium gibt gemäß Ziffer 10 der Be⸗ stimmungen über den Giroverkehr der eutschen Reichsbank

10 Kr. und darunter Englische: 10 2 und darunter. 1 engl. Pfd. Finnische 100 Linnmarl 5,055 Französische 100 Frs. Holländische 100 Gulden 132,70 132,70 132,70 Italienische: große.. 100 Lire 9,98 10,02 10,02 10 Lire 100 Lire 9,98 10,02 8 10,02 Kanadische. 1 kanad. Dollar 0,99 1,01 1,01 Kroatische. 100 Kuna 4,99 5,01 5,01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 56,89 57,11 711 Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei . 100 Lei 1,66 1,68 1,68 Schwedische: große... 100 Kronen 50 Kronen und darunter. 100 Kronen 59,40 59,64 59,64 Schweizer: große... 100 Frs. 57,83 58,07 57,88 58,07 100 Frs. und darunter 100 Frs. 57,83 58,07 57,83 58,07 Serbische 100 serb. Dinar 4,99 5,01 5,01 Slowakische: 20 Kronen und darunter . Südafrikanische Union Türkische... Ungarische: 100 Pengö und darunter

5,075

Erster Teil 1“ Ergänzungen für die 71. Zuteilungsperiode In der 71. Zuteilungsperiode werden auf die Abschnitte B 1

und B2 der Grundkarten für über 3 Jahre alte Normal- versorgungsberechtigte sowie der Ergänzungskarten SV 1—6 und SVS je 125 g Fleisch oder Fleischwaren abgegeben.

3

IIWwtI Festsetzung der Rationen für die 72. Zuteilungsperiode

Die Lebensmittelrationen der 71. Zuteilungsperiode gelten t folgenden Ausnahmen auch in der 72. Zuteilungsperiode:

Fett / Fleischaustausch

Die Entscheidung darüber, ob die Ausgabe von 250 g Fleisch an Stelle von Fett auf die Abschnitte B1 und B2 für die über 3 Jahre alten Versorgungsberechtigten und Teilselbst⸗ versorger auch in der 72. Zuteilungsperiode noch fortgesetzt wird, bleibt vorbehalten und wird rechtzeitig vor Beginn der 72. Zuteilungsperiode. bekanntgegeben. Daher enthalten die 9 Abschnitte B1 und B2 auf den Grundkarten der über 3 Hahre .“ alten Versorgungsberechtigten und auf den Ergänzungskarten 11““ der Teilselbstversorger wiederum nur die Mengenangabe vo 1A““ je 62,5 g, aber nicht die Angabe der Warenart. . e a

n. P Ksdpser

Falls die zweite Kürzung der Käseration um 62,5 g als eur ehrmacht Restausgleich für die in der 69. Zuteilungsperiode erfolgte nd Dolksstu r m Fleischzuteilung (Fernschreiben vom 28. November 1944 88 1 Fawe II B 1 -.5050, —) für die 73. Zuteilungsperiode angeordnet 7.*½ . zenar 9 666 wird, beträgt die Käseration 62,5 g. Erfolgt die Anrechnung 8s

Bildung eines Arbeitsministeriums im faschistischen Italien

Mailand, 23. Januar. Durch ein Gesetz des Duce ist mit sofortiger Wirksamkeit die Bildung eines Arbeitsministeriums verfügt worden. Die Befugnisse der beiden bisherigen Reichs⸗ kommissare für Arbeit und Preisbildung gehen auf das neue Ministerium über. Zu diesem Zwecke wird ein Unterstaats⸗ sekretär für die Preisbildung ernannt, der die bisherigen Pflichten

109 slow. Kx. 8,58 8,62 „62 1 südafrik. Pfd. 4,39 4,41 4,41 1 türk. Pfund 1,91 1,93 1,93

Maternübersendung

Die gemäß den Vorschriften dieses Erl Matern werden wie üblich übersandt. eA6

*) Nicht abgedruckt.

61,02 8 61,02

2 ——— 13. Unfall⸗ und Bnvalideonvorsicherungen,

14. Deutsche Neichsbank und Bankaunsweise 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Goaosfseischaften

1. Ua . nd Straffachon, 12. Ossene Handels⸗ und Kommanditgesenschaften,

2. Zwangsverstoigerungen,

10. Geseuschaften m. b. H., 3. Aufgebote,

neten Gericht, Zimmer 27, anberaum⸗

““

der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ rinenstraße 17, vertreten durch Rechts⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. lasteten Grundstücks sind die Eheleute Ilmenau, den 17. Januar 1945. stens in dem auf den 11. Mai 1945, anwalt Goltze in Aschersleben, hat das Aschersleben, den 18. Januar 1945. Hüttenmeister Karl Otto Waldemar Amtsgericht. vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeich⸗ Aufgebot des Hypothelenbrie Amtsgerich. Wiegand und Frau Anna Lina Paula Dr. Kahle, Amtsgexrichtsrat.