1945 / 20 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Jan 1945 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗- und Staatsanzeiger Nr. 19 vom 30. Januar 1945. S. 4

1116“

5

4. 6. Auslosung

—. 9. Deutsche Kotonialgesellschaften,

2f Arcten, 11.

Genossenschafsen, 1 12. Osfene Handels⸗ und Kommandttgeselschafeen,

18. UafaH. ve Sawaltb. 14. Deucsche 15. Berschiedene Bekonatmachuegen.

enversicherungen, k und Bamntametwoüße,

[11446] Aufgebot. 4 F. 1/45. Das Fräulein Marta Schuchardt in Weißenfels, Schulstraße 9, das Aufgebot des angeblich ver⸗ rengegangenen, auf ihren Namen lautenden Sparkassenbuches über das Sparkonto Nr. 24 644 der Kreis⸗ und Stadt⸗Sparkasse zu Weißenfels bean⸗ tragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. Mai 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Fried⸗ richstraße 18, Fcmer 23, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und das Sparkassenbuch vorzu⸗ legen, widrigenfalls dessen Kraftloser⸗ klärung erfolgen wird.

Amtsgericht Weißenfels, 15. 1. 1945.

8.d Aufgebot.

4 F. 20/44. Die Fvau Elisabeth Oppelt geb. Häring in Schwoika Nr. 7 (Amtsgericht Haida), hat das Aufgebot

des angeblich verlorengegangenen, auf ihren Namen lautenden Sparkassen⸗

buches über das Sparkonto Nr. 24 600 der Kreis⸗ und Stadt⸗Sparkasse zu Weißenfels, ausgestellt für Elisabeth

äring verehel. Oppelt in Weißenfels,

tragt. Der Inhaber des Buches spätestens in dem b i 1945, vormittags

9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Friedrichstvaße 18, Zimmer 23, anbe⸗ aumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraft⸗ loserklärung erfolgen wird. Amtsgericht Weißenfels, 17. 1. 1945. [11424] Aufgebot.

Der Schlossermeister Gustav Naw⸗ roth, Berlin⸗Lichtenberg, Siegfried⸗ straße 2, hat das Aufgebot des angeb⸗ li verlorengegangenen Hypothelen⸗ briefes über die im Grundbuch von Berlin⸗Lichtenberg Band 156 Blatt Nr. 3781. in Abteilung III unter Nr. 8. für den Schlossermeister Gustav Naw⸗ roth eingetragene Hypothek von 3100,— Goldmark mindestens Reichs⸗ marl beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. März 1945, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Ber⸗ lin⸗Lichtenberg, Zimmer 47 II, Roede⸗ liusplatz, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserkläpung der Urkunde erfolgen griss. 5. F. 10. 44. Berlin⸗Lichtenberg, 18. Januar 1945. 4 Das Amtsgericht. Abt. 5.

Oeffentliche Lnge dan

Die Hauptlehrerin i. R. Luise Frey ist am 14. Oktober 1943 in Bad Hom⸗ burg v. d. §. ihrem letzten Wohnsitz, gestorben. Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, hiermit aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 15. März 1945 bei dem unterzeich⸗ neten Gericht anzumelden, andernfalls wird veer werden, daß ein anderer Erbe als das Land Preußen nicht vor⸗ handen ist.

Bad Homburg v. d. H., 13. [11448] Amtsgericht. Abt.

[11427] Bekanntmachung.

1. Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Verl Band 18 Blatt 213 in Abteilung III unter Nr. 5 für den Bäcker und Landwirt Peter Benne in Bornholte Nr. 207 eingetragene Dar⸗ lehnshypothek von 312 (dreihundertund⸗ zwölf) Goldmark wird für kraftlos er⸗ klärt Geschäfts⸗Nr. 4 F 5/44 —. 2. Das Eiserne Sparbuch der Städti⸗

Jan. 1945. 4.

schen Sparkasse Gütersloh Nr. 40 057/23, lautend auf den Namen Karl August Bettermann, Hagen, Westf., Fleyer⸗ 30, wird für kraftlos erklärt Geschäfts⸗Nr. 4 F 4/44 —. 3. Das Sparbuch Nr. 3992 der Volksbank Gütersloh, lautend auf den Namen Anna Schöning, Bielefeld, Thielen⸗ straße 3, ist verlorengegangen. Auf⸗ gebotstermin ist am 23. Mai 1945, vor⸗ mittags 10 Uhr, im hiesigen Amts⸗ gericht, Fühner Nr. 12. Meldet sich er Inhaber des Sparbuchs bis zum

genannten Tage nicht, wird auch das

Sparbuch daselbst nicht vorgelegt, er⸗ folgt die Kraftloserklärung desselben Geschäfts⸗Nr. 4 F 6/44 4. Das Sparbuch Nr. 36 733 der Kreissparkasse Aachen, lautend auf den Namen des damaligen Schülers Julius Hansen, ist für ihn verlorengegangen. Aufgebots⸗ termin ist am 23. Mai 1945, vor⸗ mittags 9 ¼ Uhr, im hiesigen Amts⸗ gericht, Zimmer Nr. 12. eldet sich der Inhaber des Sparbuchs bis zum Sen Termin unter Vorlegung esselben nicht, erfolgt die Kraftlos⸗ erklärung des Buches Geschäfts⸗Nr. 4 F 7/44 —. 5. Die kath. Kirchen⸗ gemeinde in Gütersloh hat das Auf⸗ gebot der Hypothekenbriefe: a) über die im Grundbuch von Gütersloh Band 7 Blatt 7 in Abt. III unter Nr. 1 ein⸗ getragene Aufwertungshypothek von 2000 (zweitausend) 6ℳ Geschäfts⸗ Nr. 4 F 1/45 —, b) über die im Grund⸗

buch von Gütersloh Band 33 Blatt 173.

in Abteilung III unter Nr. 2 für die kath. Kirchengemeinde (Küstereifonds) zu Gütersloh eingetragene Auf⸗ Ferntpgshahotger von 515 (fünfhundert⸗ fünfzehn) 6& Geschäfts⸗Nr. 4 F 8/44 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. Mai 1945, vor⸗ mittags 19 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Hypotheken⸗

briefe erfolgt. Gütersloh den 19. Januar 1945. Has Amtsgericht.

Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts in Nordhausen vom 14. 12. 1944 ist das Sparkassenbuch der Stadt⸗ sparkasse Nordhaufen a. H. Nr. 32 894, lautend auf Namen Frau Erika Pfeffer

eb. Schilling, Hänigsen (Hann.) für raftlos erklärt.

ordhausen, den 9. Januar 1945. [ů11450] Amtsgericht Nordhausen.

4. Oeffentliche Zustellungen [11578] Oeffentliche Zustellung. 2 130/44. Die Ehefrau Anna 8 el geb. Kretschmar in Erfurt, Am Fränzosenlager 84, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Hunold in Erfurt, klagt gegen ihren Ehemann, den Gärt⸗ ner Karl Frixel, früher in Erfurt bei der Wehrmacht, z. Z. unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antrage auf Schei⸗ dung der Ehe aus § 49 des Ehegesetzes. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Er⸗

furt, Fr.⸗Wilh.⸗Platz Nr. 37, 2. Stock⸗

werk, Zimmer Nr. 151, auf den 29. März 1945, 9 Uhr, Zimmer 151, mit der Anorermn eladen, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Erfurt, den 19. Januar 1945. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

diesem Gerichte

Zentralhandelsreg

[11577] Oeffentliche Zustellung.

Es klagt Frau Hildegard van Hagen verw. Schubert geb. Klemig in Burg⸗ städt / Sachs., Mohsdorfer Str. 56, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wuthenau in Chemnitz, Klägerin, gegen ihren Ehemann, den Zimmermann Catharinus van Hagen, zuletzt in Amsterdam, Overtoon 256 bei Meurs, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklag⸗ ten, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe wegen böswilliger Verlassung (Art. 264 des holländischen BGB.). Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits auf Diens⸗ tag, den 27. März 1945, vorm. 10 Uhr, vor die 2. Zivilkammer des Land⸗ gerichts Chemnitz geladen mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen im Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden zuge⸗ lässenen Rechtsanwalt als Prozeßbe⸗ vollmächtigten vertreten zu lassen.

Chemnitz, den 24. Januar 1945. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts Chemnitz.

[11579] Ladung. .

Frau Gertrud Lohr, geb. Loos, als Fösgcgent. spfleg⸗ ihres Ehemanns Albert Lohr, Baumeister, Stuttgart, Sonnenbergstraße 40, Klägerin, 1 Bev.: RA. Dr. Molt in Stuttgart, stellt den Antrag auf Erlassung einer einst⸗ weiligen Anordnung gegen den Kauf⸗ mann Heing Pirngruber, zuletzt in Stuttgart, Bussenstr. 57, jetziger Auf⸗ enthalt unbekannt, auf Unterlassung einer Willenserklärung und Herausgabe einer Vollmacht. Verhandlungstermin hierüber: Dienstag, den 3. April 1945, vorm. 10 Uhr, vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart, Ulrich⸗ straße 10, Zimmer 386. Die Ladung ergeht mit der Aufforderung, einen bei dem Landgericht Stuttgart zugelassenen. Rechtsanwalt zu bestellen.

[11580] Oeffentliche Zustellung. 3 R 7/45. Der Chemiker Eugen Kaestner in Niederschlema Nr. 60 V, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Reinhardt in Schneeberg / Erzgeb., klagt egen seine Ehefrau, die Tochter des hrenbürgers Larissa Konstantinowa Skatschkowa, z. Z. unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Scheidung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Land⸗ n zu Zwickau (Sachs.) auf den . April 1945, vormittags 9 ½ Uhr, mit

der Aufforderung, sich durch einen bei zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. . Zwickau (Sachs.), 23. Januar 1945. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht.

[11529]

6 R 628/44. Der Arbeiter Adalbert (Wojciech) Szwed in Dresden, Hohen⸗ zollernstraße 4, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Lippe in Dresden, klagt gegen seine Ehefrau Kataryna⸗Viktoria Szwed geb. asniak, früher in Dres⸗ den, jetzt Hruslanki (Polen), mit dem Antrage auf Ehescheidung. Er ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreites vor die 6. Zivil⸗ ammer des Landgerichts Dresden, Pillnitzer Straße 41, auf Mittwoch, den 28. März 1945, 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt ver⸗

treten zu lassen. Fanzar⸗ 1945.

Dresden, den 11. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts Dresden.

ister

3 R 5/45. Die Zuschneidersehefrau Klara Kraus geb. Mohr in Callenberg über Waldenburg (Sachs.) Nr. 106, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hoch in heanchan, klagt gegen ihren Ehemann, den Zuschneider Franz Kraus aus Köln, Schillingstraße 37, z. Zt. unbekannten Aufenthulten auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts zu Zwickau (Sachs.), auf den 20. März 1945, vormittags 11 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Pehebbebo mächtigten vertreten zu assen.

wickau (Sachs.), den 16. 1. 1945. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht.

[11451] Oeffentliche üchnate

[11479] Oeffentliche Zustellung.

4. R. 964/44. Es klagen: 1. Die Ehe⸗ frau Gerda Blumenfeld geb. Hohmann, Magdeburg⸗Cracau, Dietrich⸗Eckart⸗ Straße 64 bei Kromer, Prozeßbevoll⸗

mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Goergens.

in Magdeburg, gegen ihren Ehemann Alfred Blumenfeld, zuletzt wehaggoit ge⸗ wesen in Magdeburg, jetzt unbekannten Aufenthalts; 2. die Ehefrau des Ge⸗ schirrführers, jetzigen Heizers Stanis⸗ laus Sobieray, Helene geb. Tripler, aus Harbke, Söhulockerstraße 4, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Waitz in Magdeburg, gegen ihren Ehemann, den Geschirrführer, jetzigen Heizer Stanislaus Sobieray aus Harbke, Schulackerstraße 4, jetzt unbekannten Aufenthalts, sämtlich wegen Eheschei⸗ dung. Die Klägerinnen zu 1 und 2 laden die Beklagten zu 1 und 2 zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die vierte und achte Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Magde⸗ burg, und zwar die Klägerin zu 1 den Beklagten zu 1 auf den 22. März 1945, 10 Uhr, die Klägerin zu 2 den Beklag⸗ ten zu 2 auf den 15. März 1945, 10 Uhr. Die Einlassungsfrist ist hier auf einen Monat bestimmt, sämtlich mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Magdeburg, den 15. Januar 1945.

Geschäftsstelle 4 und 8 des Landgerichts.

[11530] 1

Der Versicherungsschein Nr. 252 875, auf das Leben der Frau Elfriede Besselmann ausgestellt, ist verloren⸗ egangen und wird hierdurch von uns ür kraftlos erklärt, sofern nicht inner⸗ halb von 14 Tagen Ansprüche bei uns geltend gemacht werden.

Mannheimer Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft AG., Berlin W 8, Krausen⸗

straße 9/10. 1“ [11531] Vietoria am Rhein Allgemeine Versicherungs⸗Aetien⸗ Gesellschaft. Aufgebot.

Die Lebensversicherungsscheine T 2 076 038 Rh. Dipl.⸗Kaufm. Wilhelm Döring, OD. 45 702 516 Rh. Margret Rehage, OD. 45 702 995 Rh. Maria Bramsiepe sind abhanden gekommen. 7 zwei Monaten werden die Ur⸗ kuͤnden kraftlos, wenn kein Einspruch erhoben wird.

Düsseldorf, den 23. Januar 1945.

Der Vorstand.

durch einen bei diesem

[11581]

Der von der Deutscher Lloyd T.. sicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft, Berle W 9, Linkstr. 17, für den am 12. D. tober 1944 verstorbenen Herrn Ad. Böttcher in Klötzsche, Bergstr. 2 b, auf gefertigte Versicherungsschein Nr. 200 über eine Unfallversicherung mit W. tragsrückgewähr vom 25. Februg 7. März 1929 ist abhanden gekomme. Er tritt außer Kraft, wenn miß innerhalb zweier Monate Einspruch

folgt. Verlin, den 26. Januar 1945. Deutscher Lloyd Versicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft.

7. Aktien⸗ gesellschaften

[11582] Bekanntmachung. 8

In der ö.S;. Hauptversam lung der Aktiengesellschaft für G. fabrikation vorm. Gebrüder Hoffman Bernsdorf, O. L., vom 9. August 10 Iu6 beschlossen worden, den 8 mennamen der E“ in Ans glas Bernsdorf O.⸗L., Aktiengesellsche Bernsdorf, O. L., abzuändern. N. Eintragung in das Handelsregister am 8. 9. 1941 erfolgt.

Wir fordern nunmehr unsere Alu näre auf, ihre Stammaktien mit winnanteilscheinen Nr. 1 uff. u Vorzugsaktien mit Gewinnanteilsch nen Nr. 4 uff. bis spätestens 30. In 1945 bei der Sächsischen Bank, Dresde A. 1, Seestraße 18, mit doppelten N mernverzeichnissen während der üblich Schalterstunden einzureichen.

Ueber die eingereichten. Aktien b. Vorzugsaktien werden zunächst übertragbare Kassenquittungen auss stellt. Die S der auf neue Firma abgestempelten Aktien folgt nach Fertigstellung gegen Ri gabe der Kassengülttun Die Bank nicht verpflichtet, die Legitimation Einreichers der Kassenquittung zu pr. fen. Die Abstempelung ist spesenfm

Nichteingereichte Stamm⸗ bzw. I. zugsaktien werden gem. § 67 des kenassehgs mit Genehmigung des 6 richtes für kraftlos erklärt werden.

Bernsdorf, O. L., 25. Januar 108

Ankerglas Bernsdorf O.⸗L. Aktien.

gesellschaft, Bernsdorf, O. T. Der Vorstand.

[11583] Bekanntmachung.

Wir fordern hiermit unsere Aktiond auf, ihre Aktien zwecks Empfangnahr der 2. Abwicklungrate bis späteste zum 28. Februar 1945 bei uns ein reichen.

Berlin, den 26. Januar 1945. Grundstücksgesellschaft Gerichtstraße

Aktiengesellschaft in Abwicklung. 82 Die Abwickler: Fritz Wege. Egon Barankewitz.

8ö“ 82 ₰9,

10. gejemschaften m .

[11535] 1

Die „Arnstädter Anzeiger“ Verl G. m. b. H. mit dem Sitze in Arnst ist durch Gesellschafterbeschluß doe 22. 9. 1944 aufgelöst und ihre Firn in „Arnstädter Verlags⸗G. m. b. H. Liquidation“ mit dem Sitz in Arnst geändert worden. Ich bin zum Li⸗ dator bestellt worden.

Ich fordere die Gläubiger der Gese schaft auf, sich bei dieser zu melden. Arnstadt, den 12. Januar 1945.

Alfred ⸗Schmitz.

1. Hanbelsregistor,

2. Güterrechtsregäiter.

3. Vereinsregister, 4. Genossenschaftsregeßter,

5. Musterre 6. Urteberrecheseintragsrone,

üseer, 7. Konkurse und Vergleichsfachen. 8. Verschiedenes.

8 1. Handelsregifter

süür die Angaben in 7) wirb q Gewähr ür die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.

Hadamar.

H.⸗RR. A 164 Eintragung vom 21. 12. 1944: Firma Loer & Koch in Elz, Rat⸗ hausstr. 2. Offene Handelsgesellschaft, die am, 1. 10. 1944 begonnen hat. Ge⸗ sellschafter: Schneidermeister Theobald Loer und Schneider Johann Koch in Elz. Fräulein Erna Blättel in Elz ist Prokura erteilt. 1

Zur Vertretung ist jeder Gesellschaf⸗ ter allein ermächtigt; bei Erwerb und Veräußerung von Grundbesitz und Auf⸗ nahme von Krediten haben beide Ge⸗ sellschafter gemeinsam mitzuwirken.

Amtsgericht Hadamar.

Hamburg.

[11454] Handelsregister Amtsgericht Hamburg. Abt. 66. 15. Januar 1945. Erloschen: B 3645 Hanseatische Jute⸗Erzeugnisse, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Als nicht eingetragen wird veröffent⸗ licht: 1

[11504]

V

Es wird darauf S . daß den Gläubigern der Gesellschaft, die sich binnen sechs Monaten nach dieser Be⸗ kanntmachung bei der 1.e. Hanse⸗ atische Jute⸗Erzeugnisse Kurt Hoepfner in el. Hamburg melden, Vn

it zu leisten ist, soweit sie nicht Be⸗ friedigung verlangen können. 228 7318. Hanuar 1046

A 4749 C. F. Wilhelm Jantzen. Die Gesellschafterin Witwe Dora Jantzen, geb. Wichmann, ist von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen. 1717. Januar 1945. 1 g .ee 8

B 0 Fritz Göpfert Holzhandlun Gesellschaft mit beschränkter Laftung 4

Als nicht eingetragen wird ver⸗ öffentlicht:

Es wird darauf hingewiesen, daß den Gläubigern der Gesellschaft, die 18 hinnen sechs Monaten nach dieser Be⸗ kanntmachung bei der Firma Fritz Göpfert Holzhandlung, z. Zt. in Sprötze, Kreis Harburg, melden, 4₰ sit zu leisten ist, soweit sie nicht Be⸗ viedigung verläangen können.

Lörrach. [11455] H.⸗R. A 8 /267. Albert Dörflinger, Baugeschäft, Inhaber Richard Borkeloh, Lörrach. Der Uebergang der im Be⸗ triebe des Geschäfts begründeten Forde⸗ rungen ist bei der Pachtung durch Richard Borkeloh ausgeschlossen. Lörrach, den 5. Januar 1945. Amtsgericht. I.

4. Genossenschafts⸗ register

Bad Schandau. 11483]

Gn.⸗R. 3 Spar⸗, Kredit⸗, Bezugs⸗ und Absatzverein Altendorf, e. G. m. u. H. in Altendorf. 1

Durch Se der Generalversamm⸗ lung vom 28. November 1943 ist das Statut abgeändert und die Umwand⸗ lung der unbeschränkten in beschränkte Haftpflicht beschlossen. Die Firma autet jetzt: Spar⸗ und eeene. Altendorf, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.

Die Gläubiger der Genossenschaft

haben sich innerhalb sechs Monaten bei d Genossenschaft zu melden, wenn sie

ev.n bzw. Sicherheit ihrer Forderung Bad Schandau, den 11. Januar 1945. Das Amtsgericht.

Leitmeritz, [11463] Genossenschaftsregister Amtsgericht Leitmeritz, 18. 1. 1945.

b Aenderung:

7 Gn.⸗R. VII 276 eaen nn⸗ bezugsgenossenschaft für die politische Gemeinde Groß⸗Kaudern, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Groß⸗Kaudern, Bezirk Aussig. Die Hauptversammlung vom 26. August 1944 hat die Agticheng und Liquidation beschlossen. Die iquidationsfirma lautet: Elektrizitätsbezugsgenossen chaft für die politische Gemeinde roß⸗ Kaudern, registrierte Genossenschaft mit beschränkter, Haftung in Liquidation. Zu. Liquidatoren sind bestellt: a) Josef öckert, Landwirt, Gatschken Nr. 11, b) Karl Püschel, Landwirt, Groß⸗ kaudern Nr. 32, c) Ernst Kühnel, Landwirt, Großkaudern Nr. 4, d) Josef Melzer, Landwirt, Gatschken Nr. 1. Sie vertreten die Genossenschaft nur gemeinsam und zeichnen, indem sie der als Liquidationsfirma bezeichneten Ge⸗ nossenschaft ihre Unterschrift beifügen.

7. Konkurse und Vergleichsfache

Baden-Baden. [11⁴*

Das Konkursverfahren über d Nachlaß der am 20. Oktober 1943 vv. storbenen, flett in Baden⸗Bad wohnhaften ledigen Emma Dornbu ohne Beruf, wurde nach Abhaltung! Schlußtermins aufgehoben. Bade Baden, 18. Januar 1945. Amtsgerith

Bautzen. [115 9 N 2/44. Das Konkursverfah über den Nachlaß der am 22. Jann

1944 in Bautzen verstorbenen 2

Franziska verw. Frahnert geb. vn mann wird nach Abhaltung des Schlu termins hierdurch aufgehogen. Bautzen, den 15. Januar 1945. Das Amtsgericht.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichta

lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verl Präsident Dr. Schlange in Potsdam,

verantwortlich für den Wirtschaftsteil und d

übrigen redaktionellen Teil:

Rudolf Lantzsch in Berlin SW 68

Druck der Preußischen Verlags⸗ und Drucker

GmbH., Berlin

Preis dieser Nummer: 10

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Anzeigenste

n . Bezugspreis durch die Post aeen; 6,90 ℛℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der

e monatlich 1,90 2.ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruͤck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 ⁷h. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

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Kr. 20 Fernsprech⸗r. 21 49 58 n. 21 48 59. 8 b

Fanuar, abends

Berlin, Mittwoch, den 31.

Inhalt des amtlichen Teiles: 8

ing Deutsches Reich

Anordnung über die Regelung des Verhältnisses zwischen dem Hauptring Steine und Erden und den Verteilungsstellen für Bausteine und Ziegel. Vom 22. Januar 1945.

Anordnung 1/45 des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über die Lieferung von Tabakwaren. Vom 24. Januar 1945.

Anweisung Nr. 3/45 der Fachuntergruppe Zigarettenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über die Lieferung von Zigaretten. Vom 24. Januar 1945.

Anweisung Nr. 1/45 der Fachuntergruppe Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabakindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten für Tabak und Kaffee über die Lieferung von Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak. Vom 24. Januar 1945.

Anweisung Nr. 2/45 der Fachuntergruppe Zigarrenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über die Lieferung von Zigarren, Zigarillos und Stumpen. Vom 24 Januar 1945.

Anweisung Nr. 2/45 der Gruppenarbeitsgemeinschaft Tahak und Tabakwaren in der Reichsgruppe Handel als Bewirt⸗ schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tahak und Kaffee über die Lieferung und den Wiederbezug von Tabakwaren im Handel. Vom 24. Januar 1945.

Amtliches

4“ Deutsches Netuih —Anordnung 88 her die Regelung des Verhältnisses zwischen dem Hauptring Steine und Erden und den Verteilungsstellen für Bausteine und Ziegel

Vom 22. Januar 1915 Auf Grund des Gesetzes über die Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (RGBl. I S. 488) ordne ich unter Abänderung der durch meine Anordnung vom 4. August 1943 getroffenen Regelung im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion für die Dauer des jetzigen Krieges an:

Die Verteilungsstellen für Bausteine und Ziegel haben in Abänderung des § 3 meiner Anordnung vom 4. August 1943 die in § 2 der Anordnung genannten Erzeugnisse (Ziegel, Kalksandsteine, Schlackenbausteine und Schwemmsteine) nach den fachlichen Weisungen des Hauptringes Steine und Erden als Bewirtschaftungsstelle der Reichsstelle für Steine und Erden zu verteilen. 8

§ 2

Zu Vorsi henden der bei den Verteilungsstellen für Bau⸗ iegel gebildeten Beiräte werden in Abänderung des § 6 meiner Anordnung vom 4. August 1943 die vom

2,

Hauptring Steine und Erden zu bestimmenden Bezirksbevoll⸗

mächtigten des Sonderringes Ziegel bestellt. Mit der Be⸗ stimmung des neuen Vorsitzenden endet das Amt des bis⸗ herigen Vorsitzenden.

§ 3

Die Bezirksbeauftragten des Hauptringes Steine und Erden sind in ihrer Eigenschaft als Leiter der bezirklichen Absatz⸗ lenkungsstellen berechtigt, den Verteilungsstellen für Bausteine und Ziegel Sonderaufgaben zu übertragen.

na

ihrer Verkündung

J1““ Diese Anordnung tritt am Tage Berlin, den 22. Januar 1945. Der Reichswirtschaftsminister. F. A.: Ohlendorf.

Anordnung 45

des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über Lieferung von Tabakwaren

Vom 24. Januar 1945

8

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ indung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) und der Verordnung über die Vereinigung der Reichsstellen für Tabak und für Kaffee vom 11. Januar 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 9 vom 13. Januar 1943) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

die

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EE1 32

EeE11A““

§ 1 Tabakwarenhändler und ⸗hersteller dürfen ab 5. Februar 945 Tabakwaren nur gegen Tabak⸗Wiederbezugs⸗ arken beziehen oder an Wiederverkäufer liefern.

Die Tabak⸗Wiederbezugsmarken werden von den Wirt⸗

schaftsüämtern, in den Alpen⸗ und Donaureichsgauen von den mit der Ueberwachung des Tabakverschleißwesens beauftragten Dienststellen der Reichsfinanzverwaltung, gegen die von den Tabakwarenverkaufsstellen abgelieferten Raucherkarten⸗ abschnitte und Rauchermarken ausgegeben. Die Raucherkarten⸗ abschnitte und Rauchermarken sind an das für den Sitz der Verkaufsstelle zuständige Wirtschaftsamt, in den Alpen⸗ und Donaureichsgauen an die zuständige Dienststelle der Reichs⸗ finanzverwaltung, abzuliefern.

§ 3 ö

(1) Es werden Tabak⸗Wiederbezugsmarken für Zigaretten (in roter Farbe), ANiLauchtabak (in grüner Farbe),

g ijgarren (in brauner Farbe) ürt: ausgegeben. Kau⸗ und Schnupftabak können auf jede d r⸗ tehend aufgeführten Tabak⸗Wiederbezugsmarken geliefert und ezogen werden. Die Tabak⸗Wiederbezugsmarken lauten auf 10, 25, 50, 100 und 1000 Abschnitte. 8

(2) In den Alpen⸗ und Donaureichsgauen können ent⸗ sprechend den vom Altreich im Tabakwarenhandel abweichen⸗ den Verhältnissen besondere Tabak⸗Wiederbezugsmarken aus⸗ gegeben werden. 1

(3) Raucherkartenabschnitte und Rauchermarken werden in Tabak⸗Wiederbezugsmarken der einzelnen Tabakwarengrten jeweils nach Maßgabe des von der Reichsstelle Tabak und Kaffee für die einzelnen LWA.⸗Bezirke festgesetzten Verhältnis⸗ satzes umgetauscht. 8

6 e

8 8 4 e“ 1 Der Reichsbeauftragte kann Ausnahmen von den Vor⸗ schriften dieser Anordnung zujasen. Die Bewirtschaftungsstellen des Reichsbeauftra Tabak und Kaffee Fachuntergruppe Fachuntergruppe Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabakindustrie Fe huntemrußhe Zigarrenindustrie ruppenarbeitsgemeinschaft Tabak und Tabakwaren in der Reichsgruppe Handel erlassen die zur Durchführung dieser Anordnung erforder⸗ lichen Anweisungen. 8

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Er⸗ eugnisse (Verbrauchsregelungs⸗Strafverordnung) in der Fasung vom 25. November 1941 (RGBl. I S. 734) bestraft.

§ 7

Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Gleichzeitig treten die §§ 7 und 8 der Anordnung 1/43 der Reichsstelle Tabak und Kaffer über die Bewirtschaftung von Rohtabak und Tabakwaren vom 22. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 303 vom 28. Dezember 1942)

Berlin, den 24. Januar 1945. E Der Reichsbeauftragte für Tabak und Kaffer.

8 Söring.

gten für

88 Anweisung Nr. 3/4 5 6“ deer Fachuntergruppe Zigarektenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über die Lieferung von Zigaretten

Vom 24. Januar 1945

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Anordnung 11/43 des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über die Errichtung von Bewirtschaftungs⸗ stellen im Lenkungsbereich Tabak und Kaffee in der Fassung vom 11., Juni 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats⸗ anz. Nr. 36 vom 15. Juni 1943) und der Anordnung 1/45 des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über die Liefe⸗ rung von Tabakwaren vom 24. Januar 1945 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 20 vom 31. Januar 1945) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee folgende Anweisung erlassen:

(1) Hersteller von Zigaretten dürfen ihre Bezieher nur be⸗ liefern

-

1. gegen Tabak⸗Wiederbezugsmarken oder 11M f besondere Anweisung der Fachuntergruppe Ziga⸗ 8 88

1“

1945

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21

rreettenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ bPeauftragten für Tabak und Kaffee.

(2) Lieferungen auf Grund von Anweisungen der Bewirt⸗ schaftungsstelle gehen den Lieferungen gegen Tabak⸗Wieder⸗ bezugsmarken vor.

(3) Für die auf Anweisung der Bewirtschaftungsstelle ge⸗ lieferten Mengen sind die Tabak⸗Wiederbezugsmarken nach⸗ träglich einzufordern, sofern nicht die Bewirtschaftungsstelle bei Erteilung der Anweisung ausdrücklich davon befreit.

§ 2

(1) Die Hersteller dürfen nur die für Zigaretten geltenden roten Tabak⸗Wiederbezugsmarken annehmen. Die Lieferung auf Grund von Tabak⸗Wiederbezugsmarken hat entsprechend ihrem Wert nach Maßgabe der von der Reichsstelle Tabak und Kaffee festgesetzten Versorgungssätze (Abschnittswert) zu er⸗

lgen. 3 G fe 8) Die Hersteller sind verpflichtet, in den ihnen zuge⸗ wiesenen Absatzgebieten Bezieher, die rote Tabak⸗Wieder⸗ bezugsmarken vorlegen und nach den Marktordnungsbestim⸗ mungen der Fachuntergruppe Zigarettenindustrie zum Direkt⸗ bezug von Zigaretten zugelassen sind, unter Berücksichtigung ihrer Gesamtlieferverpflichtungen zu beliefern.

(3) Hersteller haben bei Lieferung auf Grund von Tabak⸗ Wiederbezugsmarken die von der Bewirtschaftungsstelle fest⸗ gesetzten Mengeneinheiten (Gebinde) einzuhalten.

Die Hersteller haben die Tabak⸗Wiederbezugsmarken, gegen die sie Zigaretten geliefert haben, nach Werten geordnet an das für den Sitz der Auslieferungsstelle zuständige Wirtschafts⸗ amt monatlich nachträglich abzuliefern. Die von den Wirt⸗ schaftsüämtern über die abgelieferten Tabak⸗Wiederbezugs⸗ marken ausgestellten Empfangsbescheinigungen sind an die Bewirtschaftungsstelle einzusenden.

Die Hersteller haben die ihren Beziehern nach den bisher geltenden Bestimmungen für die Monate Februar und März 1945 zustehenden Handelskontingente oder Zuteilungsmengen sowie die Zigarettenmengen, deren Lieferung ihnen für den gleichen Zeitraum von der Bewirtschaftun 8 elle aufgegeven ist, ohne Tabak⸗Wiederbezugsmarken zu niesern.

Die Füchuntergruhpe Zigarettenindustrie als Bewirtschaf⸗ tungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anweisung zulassen.

§ 6

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Er⸗ zeugnisse (Verbrauchsregelungs⸗Strafverordnung) in der Fassung vom 25. November 1941 (RGBl. I S. 734) bestraft.

§ 7

Diese Anweisung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Gleich⸗ zeitig treten die §§ 3 und 4 der Anweisung Nr. 1/43 der Fach⸗ untergruppe Zigarettenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee vom 12. Februar 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 36 vom 13. Februar 1943) außer Krafft.

Berlin, den 24. Januar 1945. 1

Fachuntergruppe Zigarettenindustrie Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak

und Kaffee. Dr. Jacob.

e Anweisung Nr. 1

der Fachuntergruppe Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabalindustrie

als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über die Lieferung von Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak

Vom 24. Januar 1945

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ indung mit der Anordnung I1/43 des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über die Errichtung von Bewirtschaftungs⸗ stellen im Lenkungsbereich Tabak und Kaffee in der Fassung vom 11. Juni 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats⸗ anz. Nr. 36 vom 15. Juni 1943) und der Anordnung 1/45 des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über die Lieferung von Tabakwaren vom 24. Januar 1945 (Deutscher Reichsanz. und Feenh 1“ ee 20 vom 31. Januar 1945) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee folgende Anweisung erlassen: g en

„(1) Hersteller von Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak dürfen ihre Bezieher nur beliefern öe“ 1. gegen Tabak⸗Wiederbezugsmarken oder