L11“ —
2 hsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petitzeile 1,10 RM, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petitzeile 1,85 RM Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW 29, Urbanstr. 71, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch an⸗ zugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervor⸗ gehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1913 Postschecktonto: Veriim 418 21
Relchs. und Skaatsanzelger Nr. 28 vom 16. Februar 1945. E. 2
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Die besonderen Verhältnisse des letzte 1g Kreditinstitute aller Sparten veranlaßt, ihre Anlagepolitik ed esaz gs z8 noch entschlossener als bisher dem Gesichtspunkt größtmög⸗ licher Liquidität unterzuordnen. Diese ganz von Vorsicht und Vorsorge diktierte Form der Geldanlage mußte sich naturgemäß auch entscheidend auf die Rentabilität der Kredit⸗ institute auswirken. Praktisch wird die Zinsspanne zur Zeit ziemlich ausschließlich von den täglich fälligen Geldern er⸗ wirtschaftet; ein auf die Dauer recht ungesunder Zustand. Von den verschiedenen Dienstleistungen der Banken hat der Zahlungsverkehr mit einem nochmaligen Anstieg der Um⸗ sätze um 10 bis 20 % seine alte Bedeutung behalten. Da⸗ gegen war sowohl das Börsen⸗ als auch das Emissions⸗ geschäft rückläufig. Noch schwerwiegender waren die Aus⸗ säͤlle im Auslanoͤsgeschäft, das Akkreditiv⸗, Dokumenten⸗ und Avalgeschäft kam allmählich vollkommen zum Erliegen, eben⸗ so der Lohntransfer für Auslandsarbeiter u. dal. Uebrigens hatten die Banken bei der Abwicklung ihrer Auslandsenga⸗ “ irgendwie nennenswerten Verluste in Kauf 91 .
1 Südsee⸗Entwicklungskasse wird, sh daß das japanische Volkseinkomnsen, d.. veretgege Nen vezanschlagt wird (i. V. 85 Mrd. Yen), nicht belaster Mrd⸗ Diesch Volkseinkommen wird folgendermaßen verbrauga Steuer! 18,5 Mrd. gegen 14 Mrd. i. V., Staatsanleih ¹ 47 Mrd. (33,5 Mrd.). Die Regierung beansprucht also inen gesamt 65,5 Mrd. Yen gegen 47,5 Mrd;. Yen i. V. Zur Bndng. sivierung der Industrie sind 13 Mrd. vorgesehen gegen b 6 Mrd. i. V. Danach bleibt für den Volksverbrauch dieseln⸗ Summe von 11,5 Mrd. Yen wie im Vorjahr. Hieraus cht “ baß das Mrd. Yen betragen muß ge ie Anleihen von 47 Mrd. Yen und die Industriei itik von 13 Mrd. Yen zu decken. Nenüftr. eioh.n
V Das Hauptproblem der spanischen Kunstseidenindustrie bil⸗ det die Zellutoseeinfuhr, die seit Juli vorigen Jahres gänz⸗ lich eingestellt wurde. Eingeführt wurden nur 6184 t gegen 12 976 t im Jahre 1943. Durch vorsichtige Verteilung ist die Industrie noch für einige Monate mit Rohstoffen versorgt, doch wird die künftige Lage als ungünstig beurteilt.
Jahres haben die
Zusammenfassung der privaten Eisenbahngesellschaften Portugals
Lissabon, 14. Februar. Die portugiesische Regierung über⸗ reichte der Nationalversammlung einen vom Verkehrsminister ausgearbeiteten Gesetzentwurf, der die Zusammenfassung der portugiesischen Eisenbahngesellschaften vorsieht. Gleichzeitig sollen auch Verkehrszonen geschaffen werden, für die die Zahl der zum Kraftwagenverkehr zugelassenen Gesellschaften begrenzt wird. Die Regierung hält diese Maßnahme für not⸗ wendig, weil die Eisenbahngesellschaften bisher mit einer Unterbilanz arbeiteten. Außerdem hat sich die Konkurrenz des Kraftwagenverkehrs außerordentlich ungünstig auf die Finanzlage der Eisenbahnunternehmen ausgewirkt.
6 “
Erscheint z. Zt. nach Bedarf. Bezugspreis durch die t viertel⸗ jährlich 6,90 Fenr zuzüglich Zustellgebühr, Fur Scho es soft bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 RM. Alle Postanstalten nehmen Be⸗ stellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 29, Urbanstr. 71. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem pflicht⸗ indruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 Rpf. Einzel⸗ nummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten London, 14. Februaär. (D. N. B.) New York 4,02 ½2 — 4 331¼ “ br. “ 4,43 — 4,47, Schweiz 1736 2,
7,40, Stockholm 16,85 — 16,95, Lissabon 99,80 — 100,20, Ni⸗ Janeiro 82,84 ⁄2. eg Zürich, 14. Februar. (D. N. B.) 111.40 Uhr.] Paris 8. London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 6928 Mail ag 22,75 B., Madrid 39,75, Holland 229 ⅜, Berlin 172,50, Lissabon 17,02, Stockholm 102,62, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,377% Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 %, Helsinki 8,70, Preßburg 15 0,
Buenos Aires 95,00, Japan 101,00. Rio 22,50 B. Bekanntmachung
Kopenhagen, 14. Februar. (D. N. B.) London 19,34 8 emäß § 15 des Gesetzes über die Liquidierung des
it 35,2 M 8 New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85,] 7658 die u. a. mit 35,2 Mrd. durch Staatsanlkeihen, mit 30,1 Mrd. Zürich 111,25, Rom —,—, “ 254,70, deenesheeafch en,g a Be grfetsosicheee edeveg e Exequaturerteilung.
durch kurzfristige Geldaufnahmen und mit 10,6 Mrd. Nen Sslo 109,00, Helsinki 9,83, Sosta en 259,70. durch Uebertragungen von verschiedenen Einnahmen zeean —,—. Alles Belsinnn 788, Sosta —,—, Mabrib —,—, Bukaren E“ 8 ’ ’ ö 188 8 ck h 8 Im., 14. Februar. (D. N. B.) London 16,85 G., Bis zum 30. Dezember 1944 ist ein Betrag von 8 6 I1““ 1 Pd. ge als : 8 ,97 Th rli 167,5 6b 38 P 18 rae 1 8 89 3 2 M 3 18 8 lichen Staatsausgaben. Die zweite Klarstellung ist die 1 V ” B. TT“ de .Jere Bekanntmachung über die Ausgabe neuer Reichsbank⸗ 1,671 357 701,— Rentenmark in Rentenbankscheinen Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und die Hn Staatsanleiheausgaben, die insgesamt 46 Mrd. nom. G., 97,80 B., Amsterdam een G., B h; 8 noten zu 20 Reichsmark mit dem Datum vom eingezogen worden. erlassenen Ausführungsbestimmungen werden nach I 8 ver Iee; erd Len füt das nationale 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95.65 B.Wafhington 415G, 16. Juni 1939. Der Betrag der am 30. Dezember 1944 umlaufenden 8s 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenver⸗ en “ und 35,30 Mrd. Yen G v 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., —,— B. gekanntmachung gemäß § 15 des Gesetzes über die shcte sich 1 Abzug ehr bestraft. “ — —,s Fiffa vvns g G2, 'e Nabrib — G. Kürke Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen scheine auf 1 1.e- “ 8 5 vom 30. August 1924. Von Fiefer Summe befanden sich 413 502 745,— Diese Anordnung tritt 14 Tage nach ihrer Verkün⸗ isen⸗ 8 d 8 s Rai 8 dung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Anordnung Nr. 1/45 des Hauptausschusses Eisen⸗, Rentenmark in den Kassen der Deutschen Reichsbank. 8r Heutschen; 1 3 Blech⸗ und Metallwaren beim Reichsminister für 8 Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den einge⸗ Rüstung und Kriegsproduktion über die Herstellung gliederten Ostgebieten. a
Der Finanzminister legte in der Buoͤgetkommission dar, —— Liss — daß ein Teil der kurzfristigen Mittel für die Kriezssonder,]1050 N. obon 16,29 G., 16,35 B., Buenos Kires 10150 6. Berlin, den 13. Februar 1945. von Blanken Waffen und Schneidwaren. Vom 9 Reichsbankdirektorium. Hauptausschuß Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwaren. 16. Januar 1945. Der Leiter: Gerh. Wolff.
Anweisung Nr. 2/45 der Gruppenarbeitsgemeinschaft 8 6 Möbel in der Reichsgruppe Handel über Bezug und Aunuordnung Nr. 1/45 Absatz von Möbeln. Vom 14. Februar 1945. des Hauptausschusses Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwaren
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetz⸗ beim Reichsminister für Rüstunga und Kriegsproduk⸗ blatts, Teil I, Nr. 4. tion über die ee. Blanken Waffen und
neidwaren
Vom 16. Jannar 1945
8 8 Auf Vorschlag des Sonderausschusses Blanke Waffen und Schneidwaren wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De⸗ zember 1942 (RGBl. I S. 686) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet: 8
1. Die Herstellung von Rasierklingen ist für In⸗ und Auslandsbedarf nur noch in der genormten blanken Dreiloch⸗ und Langloch⸗Ausführung aus 0,25 % chrom⸗ legiertem Gußstahl in der Stärke von 0,10 mm zulässig.
Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anoroͤnun vorhandenes Material in der Stärke 0,13 mm dar aufgearbeitet werden. 1b
2. Jeder Hersteller von Rasierklingen darf nur noch eine einzige am 10. Juni 1942 für ihn eingetragene Wortmarke verwenden. Für die echte Ausfuhr findet diese Bestimmung keine Anwendung.
3. Der Sonderausschuß Blanke Waffen und Schneid⸗ waren erläßt im Einvernehmen mit der Gemeinschaft Deutsche Rasierklingenindustrie die erforderlichen Durchführungsbestimmungen über Bearbeitung und Ausstattung der Rasierklingen.
4. Rasierklingen für technische Zwecke (Maschinen⸗ messer) fallen nicht unter diese Anordnung. Für sie gilt die Anordnung Nr. 10/44 vom 5. Mai 1944.
5. Die Anordnung Nr. 18 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗,
Kein „guter Glauben“ bei unzulässigen Preis vereinbarungen
Werden beim Abschluß eines Geschäftes Ueberpreise ver⸗ einbart, so werden diese, mit Ausnahme von Grundstücks⸗ verkäufen, dadurch nicht nichtig; es gilt vielmehr der Vertrag als zu dem zugelassenen Entgelt abgeschlossen. Der über den zulässigen Preis gezahlte Betrag ist vom Empfänger zurück⸗ zuzahlen. Nach einer reichsgerichtlichen Entscheidung macht auch der Umstand, daß beide Teile in gutem Glauben gehan⸗ delt und das vereinbarte Entgelt irgendwie für zulässig ge⸗ halten haben, das unzulässige Entgelt nicht zu einem gesetz⸗ mäßigen, so daß eine dem Gesetz widersprechende Preisver⸗ einbarung auch unter dem Gesichtspunkt des guten Glaubens nicht aufrechterhalten werden kann. Auch auf den Schutz von Treu und Glauben kann sich der Empfänger unzulässiger Ueberpreise nicht berufen, da sein guter Glauben, ganz abge⸗ sehen davon, daß dies einer Umgehung der gesetzlichen Vor⸗ schriften Tüx und Tor öffnen würde, den Rückforderungs⸗ anspruch des Vertragsgegners nicht berührt und ihn auch nicht dadurch davon hefreit, daß er im Vertrauen auf die Persön⸗ lichkeit seines Vertragsgegners das von diesem angegebene Entgelt ohne weitere Prüfung als gesetzmäßig angesehen hat.
Die japanische Finanzgebarung im kommenden Etatjahr
Tokiv, 14. Februar. Dem japanischen Reichstag sind j .14. 8 r. m japan 88 stag sind jetzt die letzten Vorlagen über die Finanzgebarung im Fmemeönbeh Etatjahr vorgelegt worden. Danach ist die Sonderrechnung für den Großostasten⸗Krieg mit 85 Mrd. Yen angesetzt worden,
9. Im h. ent des Inkrafttretens dieser Anord⸗
nung vorhandenes Rohmaterial und Halbzeug für nicht mehr zugelassene Ausführungen dürfen bis zum 31. März 1945 aufgearbeitet werden.
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Geld
39,96 9,89 5,06 4.995 3,047 7,912
74,18 2,098 2,493 0,130
London 14. Februar. (D. N. B.) Silber Barren prompt 8 9 87 See Basis), auf Lieferung Barren 25,50 (neue Basic), Aus dem Kriegsschädenrecht
Der Anspruch auf Sachentschädigung bei zerstörten Grund⸗ stücken abtretbar
In seinem Beschluß vom 25. August 44 — (Dt. Verw. 1944 S. 277) trit — kriegsschädenamtes der Auffassung
Brief
40,04 9,91 5,07 5,005 3,053 7,928
74,32 2,102 2.502 0,132
Belgien (Brüssel u. Antwerden) . . . “ Eng and, Aegupten. Südafrikanische Anion Finnland . 8
Bulgarlen. . 5 . . Australien, Neuseeland „ 8 ele “ 5
In Berlin feftgestellto Notlorungen für telegraphische Auszahlun “ zahlung, 1“ und Banknoton der Präfident des Reichs⸗ Ie.res.llbes He eres heeeg- nn ..: en ie Veräuße⸗ 8 ung zerstörter Grundstücke unter nübresan üc Sesanse⸗ 2eb” Saen 1 PSene gungsansprüche sei in der Regel nur zulässig, wenn dem Ge⸗ schädigten selbst die Entschädigung gemäß 8 9 KSSchBO. als. falo) .. . . bald ausgezahlt werden dürfe. In dem Bescheid wird aus⸗ A danm ax. Rann geführt, daß es nicht von entscheidender Bedeutung sei, wem Argen mien (azuenos Anres; der Entschädigungsanspruch zustehe, als daß die Entschübi⸗ Auftranten (Sioneg, .. . gung grundsätzlich nicht ihrem eigentlichen Zwecke, der Wie⸗ Bensceassaleree aneige). ug der beschädigten Sache, zu dienen, entfremdet caleunta) „ .8. „,g. 109 Nuplen Bei der Veräußerung des zerstörten Grundstücks Zulgarien (Sohch: . . . 100 Pewa unter Abtretung der Sachentschädigungsansprüche würde aber vngensescsnsdecbagen) 1engt fane gerade vermieden, daß die Entschädigung für andere Zwecke Zinnkand (Heifinn)h. . .. ich Blacman als für die Wiederherstellung des zerstörten Grundbesitzes Franbreich (Parl, 100 Frs. verwendet würde. Im übrigen erhalte der Verkäufer in Hekchc qensie henh⸗ins 00 Srachmen Gestalt des Kaufpreises lediglich das, was er erhalten würde “ Grundstück in unbeschädigtem Zustand ver⸗ Anspruchsabtretung
Anweisung Nr. 2/45
der Gruppenarbeitsgemeinschaft Möbel in der Reichs⸗ gruppe Handel über Bezug und Absatz von Möbeln
Vom 14. Februar 1945
Auf Grund der Anordnung XXII/44 des Reichsbeauf tragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung über absatzlenkende Maßnahmen vom 23. Dezember 1944 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 286 vom 28. Dezember 1944) in Verbindung mit 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der v16“ Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) wird
. mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Glas,
Keramik und Holzverarbeitung angeordnet:
† Geltungsbereich
Möbel im Sinne dieser Anweisung sind be markenpflichtige Möbel sowie Tische und S 8 Einsetzung von Beauftragten Die Gruppenarbeitsgemeinschaft Möbel errichtet für den Bereich jeweils eines Landeswirtschaftsamte oder mehrerer Landeswirtschaftsämter Bezirksver teilungsstellen für Möbel, setzt bezirkliche und örtliche Verteilungsbeauftragte ein und erteilt ihnen Wei sungen. “
§8 8 8
Bezugs⸗ und Liefergenehmigun
(1) Der Bezug von Möbeln zur Wiederveräußerun außer von den Verteilungsbeauftragten der Gruppen arbeitsgemeinschaft Möbel (§ 2) ist nur zulässig, wenn der Hersteller eine entsprechende Lieferanweisung de Wirtschaftsstelle für Möbel besitzt, die diese im Be⸗
Gelb Ausländische Gelbsorten unb Banknoten
16. Fsbruar
Gelo Brief
20,38 20,46
16,16 16,22 4,185 4,205 4,39 4,41
uvt. Pfund 100 Afghani 100 Franken 1 Pap.⸗-Pes. 1 austr. Psund 1 Cruzeiro
18,79 80,92 0,988
14. Februar Gelo Brief 20,38 16,16
4,185
4,39
18,83 81,08 0,592
18,83 81.08 0,592
18,79 80,92 0,3888
Deutsches Reich
Dem Italienischen Generalkonsul in Innsbruck, Renato Cecchi, ist namens des Reichs unter dem 5. Januar 1945 das Exequatur erteilt worden.
8
Soberelgns ... . 20-Francs-Stücke . . — Golôo-Dol ars..
Aeguptische Amerlkan.:
Notiz für
1 Stlück
1 dgupt. Pfd. 1 Dollar
1 Dollar „ 1 Pap ⸗Pef. . 1 austr. Pfd. . 100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien
100 Lewa
100 Kronen 100 Kronen
1 engl. Pfo. .100 Finnmark 100 Fro.
100 Gulben
1000 —5 Dollar 2 und 1 Dollar Argentinishe . Australische... . Belgische.. . Brasilianische.. . Britisch⸗Inoische Bulgarische: 500 Lewa und SatW Dänische: großße .„ 10 Kr. und darunter. Enalische: 10 g und darunter Finnische .. Französische. Holläͤnoͤlsche Italienische: große . 15v16“ Kanabische.. Kroatische Norwegische: 0 Kronen und Haumneer. . Rumänssche: 1000 Lei und 500 Lel 476 Schwedische: große .. . . 8,609 50 Kronen und darunter Schwelzer: grobe . . :.. 23,605 100 Frs. und darunter.. Serblsche — Stowakische: 20 Kronen und 1,982 darunter — Südafrikanlsche Union 1,201 Türkische Ungarische: 100 darunter
9% 2 8
0,46 2,46
0,09 23,05
3,09 52,30 5,075 132,70 10,02 10,02 1,01 5,01 57,11 1,68 59,61 58,07 58,07 5,01 8,62 4,41 1,93
61,02
0,44 2,44
0,08 22,95 3,07 52,10 5,055 132,70 9,98 9,98 0,99 4,99 56,89
1,66
W“ S 5 8
“
1,668 1,672 22,70 14,59 38,42 9,99 38,591
1,6063 1,672 132,70 14,59 38,42 9,99 25,391
4,995 36,276 10,19
Bekanntmachung die Ausgabe neuer Reichsbanknoten zu 20 Reichsmark mit dem Datum vom 16. Juni 1939 In den nächsten Tagen werden neue Reichsbank⸗ noten zu 20 Reichsmark mit dem Datum vom 16. Juni
1939 in den Verkehr gegeben werden.
Beschreibung: 80 % 160 mm k(kleine Abweichungen sind
132,70 14,61 38,50 10,01 38,711
2,005
132,70 14,61 38,30 10,01 58,711
Holland (Amsterbdam und 3 Rotierbdam).. . 100 Gulden Iran (Teheraän) 100 Riale Den Anträgen auf Genehmigun n g der werden die Feststellungsbehörden daher im allgemeinen statt⸗ geben, jedenfalls dann, wenn der Veräußerer des Grund⸗ Vortugal (Lissabon) „„ 100 Gscudo Spanien (Madrid u. Barce⸗ Versorgungsschwierigkeiten in 1944 bessere Ergebnisse als im (New York) . „ 5 9 75
4,993
—
5,005 36,88 10,21
100 Lire
. 1090 Lire
. 1 kfanad. Dollar 100 Kuna
36,76 10,19
26,88 10,21
—
100 Kronen
100 Lei
100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.
100 Frs.
100 ferb. Dinar
100 slow. Kr. 1 südafrik. Pfd. 1 türk. Pfd.
59,46
57,89 4,995 8,591
23,563
59,58
58,01 5,005
100 Kronen 59,46
57,89 4,795 8,391
23,565
59,38
38,01 5,003 8,609
Größe: möglich).
Papier: Leicht chamois gefärbt.
Wasserzeichen: Frauenbiloͤnis in den Schatten durch⸗ modelliert (Gegenstück zum Frauenkopf im Druck⸗ bilde).
Faserstreifen: Auf dem Schaurande bis in das Druckbild reichend ein etwa 3 em breiter Streifen
orangeroter und grüner Fasern. Allgemeines: Beide Seiten sind buntfarbig bedruckt, braun ist vorherrschend.
59,40 57,83 57,83
4,99
8,58 4,39 1,91
100 Pesetas 23,605
1,978 1,199
1,978 1,199
Jolanb (Reutjavir). . . . 100 sol. Kr. Irallen Foen und Mallanbd) 100 Lire Japan (Tofio und Kobe) „ 100 Yen Kanada (Montreal) „1 kanad. Dollar e;. r . „ 100 Kuna gel 4 1 8 4† euseeland (Weolllngton) 1 neuseel. Pfb. “ ö Kapital für andere wirtschaftlich —Narwegen „a1o) ,9 „*,. 1a8 Krened” anzuerkennende Zwe e braucht. Rumänten (Bukarest) 100 Lei — E LWö und 2 2 ““ 6 Schweiz (Zürich, Basel und Wirtschaft des Auslandes “ 1 8 ““ 1 ien (Belgrab) . 100 ferb. Dinar Spaniens Kunstseidenproduktion Slowofes nresunc) . . . 100 soon. Ke. Madrid, 14. Februgr. Die spanische Kunstseidenindustrie lona) erzielte, wie aus Fachkreisen gemeldet wird, trotz erheblicher Sübafrikanische Lnlon (Pre⸗ * v (s 1 1 südafr. Pfd. ge Jahre zuvor. Die Kunstseidengarnerzeu ief sich 2 Ungarn (ba .1ö 898 auf 8643 1, 1ag auf S31 ence S zeugung belief sich 1942 ALngarn (Budapest) .100 Pengö — .1943 a 8 un auf 7553 t. An Kunstseide Llruguag (Montevideo) .. 1 Peso wurden 1943 7,52 Mill. Kilogramm und 1944 8,14 Mill. Kilo⸗ Berein Staaten von Amertke gramm erzeugt. “] “
1,201 Pengd und
8 Offentlicher Anzeiger
V 1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 8 Oeffentliche Zustellungen,
2. angsverfteigerungen, 3. —,
6. Auslosung usw. von Wertpapleren,
. Verust⸗ und Fundsachen,
1 eeenesenceen. — Kommanbditgese auf Aektien, 9. Deutsche ö 88
12. Offene
10. Gese aft . b. 11. Geno “ 5
13.
14.
Handels⸗ und Kommanbditgesellschaften, 15. —
Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, Deutsche Reichsbank und Bankausweise. Verschiedene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote
[44] Aufgebot. 233 E 42/44. Ernst Richard Haase in Wuppertal, Völklinger Platz 5, hat das Aufgebot des auf seinen Namen utenden Sparbuchs der Städt. Sparkasse Wuppertal Nr. 47 082 über 2568,41 RM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ (ens in dem auf den 28. Mai 1945, mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ eichneten Gericht, Eiland 4, Zim⸗ ner 88, anberaumten Aufgebots⸗ ermin seine Rechte anzumelden und e Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ alls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.
Wuppertal, den 16. Januar 1945.
Amtsgericht. Abteilung 33.
5. Verlust⸗ u. Fundsachen Ktarlsruher Lebensversicherung A.⸗G. — Kraftloserklärung 2
gekommen sind:
²) Folgende Bersicherungsscheine mit den dazugehörigen Nachträgen 502 769 Hans Max, 788 273 Hans Max, 5 016 825 Hans Max, 5 040 152 Hans Max, 512984 Eugen Wahl, 267, 583 Eugen Wahl, 601 186 Michael Spicker, 5 015 844 Michael Spicker, 613 298 Wilhelm RNiepenhausen, 638 572 Heinrich Lenhardt, 706 707 Heinrich Lenhardt, 639 177 Julius Mayer, 641 599 Henry Renckstorf, 664 123 Engelbert Fleischer, 687 070 Losef Simon, 694 477 Ernst und Alice
acker, 700 395 Ernst Feldeisen,
W NI.IA. Ernst Feldeisen. 712 508
Marie Junge geb. Weiß, 715 019 Hubert Essers, 725 309 Alfred Bogen⸗ stahl, 734 329 Konrad Böhm, 734 032 Peter Nettesheim, 739 182 Oscar Glocker, 739183 Oscar Glocker, 739 557 Ella Glocker geb. Rühle, 742 196 Oscar Glocker, 859 441 Oscar Glocker, 2 215 130 Oscar Glocker, 750 830 Franz Janssen, 750 832 Jo⸗
nn Mülstegen, 750 833 Heinrich
ülstegen, 751 042 Robert Ehrecke, 800 280 Robert Ehrecke, 755 163 Hans Fuchs, 823 901 Hans Fuchs, 774 652 Walter Flug, 821 398 Walter Flug, 782 330 Ernst Eßlinger,⸗ 825 341 Ernst Eßlinger, 783 597 Ludwig Mathien, 798 893 Ewald Glitz, 808 363 Josef Söhngen, 808 8902 Robert Witt, 840 180 Jakob Siefer, 852 221 Alwin Kloeß, 858 500 Max Bierkandt, 858 939 Rudolf Frank, 859 976 Felix Rut⸗ kowski, b) folgende Hinterlegungsscheine 503 618 Dr. jur. Ludw. Siepermann, 662 660 Gertrud Spaeth, 675 581 Dr. med. Richard Herbold, 689 222 Augu⸗ stinus Rehbein, c) Zweitfertigung des Versiche⸗ rungsscheins mit den dazugehörigen Nachträgen 5 018 590 Michael Spicker, d) Leibrenten⸗Bescheinigung 645 168 Paul Moosbach, 645 169 Franz Israel Oppenheimer, e) folgende Aufwertungsnachträge 214 644 Hubert Effers. Die Inhaber dieser Urkunden werden gebeten, sich binnen zwei Mo⸗ naten bei uns zu melden, andernfalls die Urkunden hiermit für kraftlos erklärt werden. [64]
Karlsruhe, den 31. Januar 1945. Karlsruher Lebe versicherung A.
8
eingelösten Anleihestücke in Nr.
Die Sparbücher
Nr. Hbk. 3004, ausgestellt von der Braunschweigischen Staatsbank auf den Namen des Friedrich Graepel, Halberstadt, Gneisenaustraße 50, sowie
Nr. 385 875, ausgestellt von der Braunschweigischen Landessparkasse auf den Namen Willi Wessel, Braun⸗ schweig, jetzt Amalienstr. 11, sind abhanden gekommen. Die In⸗ haber werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb 6 Wochen bei Ver⸗ meidung ihres Verlustes bei uns an⸗ zumelden und das Buch vorzulegen.
Braunschweig, den 1. Februar 1945.
Brannschweigische Staatsbank. [65] Direktorinm.
6. Auslosung usw. von Wertpapieren
[115] Bekanntmachung. Jahresverlosung der Stuttgarter Stadtanleihe 1928/29.
Die Nummern der bei der ordentl. Jahresverlosung 1944 der 4 (urspr.
1— 7. Aktien⸗ gesellschaften
[117] Hinweisbekanntmachung.
4 ½ % Teilschuldverschreibungen von 1940 der Gelsenberg⸗Benzin Aktien⸗ gesellschaft.
Wir haben unsere oben erwähnten Teilschuldverschreibungen zur Rück⸗ zahlung zum Nennwert zum 2. Mai 1945 gekündigt. Die Verzinsung dieser Teilschuldverschreibungen hört mit dem 30. April 1945 auf. Die Kündigung ist gemäß der „Verord⸗ nung zur Vereinfachung der Be⸗ kanntmachungen über Wertpapiere“ vom 22. Januar 1944 in der „Allge⸗ meinen Verlosungstabelle“ vom 26. 1. 1945 Nr. 4 veröffentlicht worden.
Im Januar 1945. Gelsenberg⸗Benzin Aktiengesellschaft.
[116] Th. Goldschmidt Aktiengesellschaft. Ausgabe
7) Pigen Stuttgarter Stadtanleihe 1928/29 — Kenn⸗Nr. 18 021 — zur Rückzahlung zum Nennwert auf 1. März 1945 ausgelosten Schuldver⸗ schreibungen der Reihen 7 bis 10 sind mit einer Uebersicht über die früher ausgelosten, bisher aber noch nicht 333 des Stuttgarter NS⸗Kurier vom 23. 12. 1944 und in Nr. 16 476 der Allg. Verlosungstabelle Ausg. II vom 12. 1. 1945 veröffentlicht worden. Stuttgart, 26. Januar 1945. Der Oberbürgermeister.
Stadtkämmerei,
neuer Gewinnanteilscheinbogen. Zu unseren Stammaktien nom. RM 200,— mit den Nummern zwischen 1 und 100 000 können die neuen Gewinnanteilscheinbogen mit Scheinen Nr. 18 bis 25 nebst Erneue⸗ rungsschein bei der Deutschen Bank in Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt S- Mannheim und Wupper⸗ al, bei dem Bankhaus Co. in Essen, bei der Commerzbank Aktiengesell⸗ schaft in Berlin, Düsseldorf,
Burthardt &
über
Essen, Frankfurt a. M., Mann⸗ heim und Wuppertal und bei der Nationalbank Aktiengesell⸗ schaft in Essen gegen Ablieferung der alten Er⸗ neuerungsscheine erhoben werden. Die Erneuerungsscheine sind mit einem nach der Nummernfolge ge⸗ oroͤneten Verzeichnis in doppelter Ausfertigung einzureichen. Im Februar 1945. Th. Goldschmidt Aktiengesellschaft. Der Vorstand.
[118] Bayerische Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank. Wie aus der Veröffentlichung vom Februar 1945 in der Allgemeinen Verlosungstabelle zu ersehen ist, haben wir von unseren 4 %, urspr. S Joigen Goldhypothekenpfandbriefen:
a) sämtliche Stücke der Serien 4 und 5 (Wertpapierkennummer: 22 200), b) von Reihe 23 (Wertpapierkenn⸗ nummer: 22 216) folgende Stücke: Buchstabe ] zu GM 500,— Nr. 94 001 bis 98 000 einschl., Buchstabe H zu GM 200,— Nr. 99 001 big 102 000 einschl., Buchstabe G zu GM 100,— Nr. 125 001 bis 129 000 einschl. für 1. April 1945 den Inhabern zur Heimzahlung gekündigt. München, 16. Februar 1945. Die Bankdirektiohn. Verantwortli 1 Teit den nge zen eln nchezm nd npennon ue 8 iee Lantzsch in Berlin SW 66. ruck der Preuß r . 1 P 6 1es und Pruckeret Preis dieser Nummer: 10 Fht.
1“
Vorderseite: Links befindet sich ein etwa 4 ¼ cm breiter Schaurand zur Durchsicht für das Wasser⸗ zeichen. Das Druckbild ist durch verzierte Rahmen in zwei Felder aufgeteilt. Im rechten Feld ist im Halb⸗ profil, das Gesicht nach links gewendet, ein Frauenbild⸗ nis eingefügt. Die Frauenhand hält vor der Brust ein Edelweißreis. Der Hintergrund zeigt eine Alpen⸗ landschaft.
Im linken Feld steht mit kräftig abgehobener Wert⸗ angabe und dem untergedruckten Hakenkreuz folgende Beschriftungt: Reichsbanknote
RNeeichsmark 1 xegeben auf Grund des Bankgesetzes vom 15. Juni 1939 b Berlin, den 16. Juni 1939 Der Präsident der Deutschen Reichsbank d Walther Funk 16 Reihenbezeichnung und Notennummer sind links oben und rechts unten in roter Farbe aufgedruckt.
Rückseite: Das Druckbild wird von einem ver⸗ 1 Rahmen umfaßt und läßt rechts den Schau⸗ rand frei. Innen befindet sich ein rechteckig ge⸗ schlossenes Bild einer Alpenlandschaft mit einem See im Vordergrund. Links neben der Landschaft steht ein Aelpler, der eine Axt hält, und rechts ein Sämann. Ueber und unter den beiden Gestalten befindet sich je einmal die Wertzahl „20“, die unteren Wertzahlen sind etwas größer und inmitten gerundeter Verzierungen. Ueber dem Bildnis steht das Wort „Reichsmark und im unteren Teile des Druckbildes das Wort „Reichs⸗ banknote“ und darunter die Strafandrohung. Reihen⸗ bezeichnung und Nummern sind in roten Farben links oben und rechts unten aufgedruckkt.
Berlin, den 15. Februar 1945.
Stahl⸗ und Blechwarenindustrie über die Herstellung von Rasierklingen vom 10. Juni 1942 tritt hiermit
außer Kraft. § 2
1. Die Herstellung von Eßbestecken aus Eisen oder Stahl für den In⸗ und Auslandsbedarf ist nur noch in der nachstehenden Ausführung zulässig:
Eßmesser aus Eisen oder Stahl RTE.⸗Waren⸗ Nr. 453/011 aus einem Stück geschmiedet mit un⸗ vernickeltem Heft.
Eßgabel aus Eisen oder Stahl RTE.⸗Waren⸗ Nr. 453/021 Eisen gerommelt.
Eßlöffel aus Eisen oder Stahl RTE.⸗Waren⸗ Nr. 453/023 Eisen gerommelt.
Kaffeelöffel aus Eisen oder Stahl RTE⸗Waren⸗ Nr. 453/024 Eisen gerommelt.
2. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmi⸗ gungen sind von den Herstellern bei dem Sonderaus⸗ schuß Blanke Waffen und Schneioͤwaren, Solingen⸗ Gräfrath, Wuppertaler Str. 148a, zu stellen. —
3. Die Anoroͤnung 21 des Beauftragten für Kriegs⸗ aufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie über die Herstellung von Be⸗ stecken aus Eisen oder Stahl vom 25. Juli 1942 tritt mit Inkrafttreten dieser Anordnung außer Kraft.
§ 3
Eßbestecke mit Heften aus nichtmetallischen Werkstoffen I. Die Herstellung von Eßbestecken mit Heften aus nichtmetallischen Werkstoffen für den In⸗ und Aus⸗ landsbedarf ist nur noch in der nachstehenden Aus⸗ fühnung zulässig: Eßmesser RTE.⸗Waren⸗Nr. 453/012 mit Heft aus Holz. Eßgabel RTE.⸗Waren⸗Nr. 453/022 mit Heft aus Holz.
2. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmi⸗ gungen sinb von den Herstellern bei dem Sonbderaus⸗
Eßbestecke aus Eisen oder Stahl
nehmen mit der Gruppenarbeitsgemeinschaft erteilt
(2) Die Lieferung von Möbeln zwischen Wiederver äußerern ist nur mit Genehmigung der Gruppen arbeitsgemeinschaft Möbel zulässig.
(3) Die Gruppenarbeitsgemeinschaft Möbel über trägt vorbehaltlich ihrer Einzelanweisungen das Ge⸗ nehmigungsrecht gemäß § 3 Abs. 2 sowie die Befug nisse zur ausschließlichen Erfassung der Möbelpro uk⸗ tion gemäß § 1 der Allgemeinen Lieferanweisung 5/45 der Wirtschaftsstelle für Möbel vom 8. Februar 1945 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 24 vom 13. Februar 1945) auf die Bezirksverteilungs⸗ stellen für Möbel. bö 8
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Erfassung der Möbelprodnktion
(1) Die Bezirksverteilungsstellen 5 Möbel erfassen durch die Beauftragten (§ 2) die bei den Möbelher stellern ihres Zuständigkeitsbereichs lieferbaren Möbe gegen Lieferscheine der Wirtschaftsstelle für Möbel, in der Fertigung begriffene Möbel jedoch nur dann wenn die Fertigstellung innerhalb eines Zeitraumes von 2 Wochen nach Erfassung gesichert ist.
(2) Syoreit die erfaßten Möbel nicht unmittelbar vom Hersteller zum Versand gebracht werden können müssen sie von den durch die Beauftracten bestimmten Betrieben bis zum Eingang der Verteilungsanwei⸗ sungen auf ein Zwischenlager genommen werd
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Verteilung von Prbeln
(1) Die Bezirksverteilungsstellen für Möbel teilen den jeweils für einen Wirtschaftsamtsbezirk tätigen Beauftragten Möbel aus den erfaßten Möbelmengen nach Maßgabe der von den Landeswirtschaftsüämtern für die Wirtschaftsämter jeweils zur Verfügung ge⸗ stellten Bezugsmarken⸗Kontingente zu.
(2) Die Beauftragten verteilen die Möbel nach einem von den Bezirksverteilungsstellen für Möbel reichseinheitlich auf der Grundlage der von den Ein⸗ zelbetrieben in der Zeit vom 1. Januar 1942 bis
Reichsbankdirektorium. Kretzschmann.
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schuß Blanke Waffen und Schneidwaren, Solingen⸗ Gräfrath, Wuppertaler Str. 148 a, zu stellen.
31. Dezember 1944 eingesandten Bezugsberechtigungen
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