1945 / 28 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Feb 1945 18:00:01 GMT) scan diff

Meschs⸗ uns Staatsanzelgor Nr. 28 dom 21. Fobruar 1945. E. 2

schaftsamts, so erstattet dieses Feeen eine Mel⸗ dung an die Reichsstelle, die über die Verwertung des Lagers Bestimmungen trifft.

§ 7 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach §§ 10, 12 15 der Verordnung über den Warenver⸗ kehr bestraft. § 8

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkün⸗ dung in Kraft.

Berlin, den 15. Februar 1945.

Der Reichsbeauftragte für Glas, Keramik und Holz⸗ verarbeitung.

J. V.: Aengeneyndt.

Bekanntmachung Nr. 1

zur Anordnung XXVII/45 des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holz⸗ verarbeitung über Erfassung und Einsatz von Aus⸗ weich⸗ und Reservelägernn— Vom 15. Februnar 19455 —— Auf Grund des § 1 Abs. 1 der Anordnung XVII/45 des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holz⸗ verarbeitung über Erfassung und Einsatz von Aus⸗ weich⸗ und Reservelägern vom 15. Februar 1945 (Deut⸗ scher Reichs⸗ u. Preuß. Staatsanz. Nr. 28. vom 21. Fe⸗

bruar 1945) wird bekanntgegeben: 88

1. Bereich Glas: v111““ Wirtschaftsglas, veredelt und unveredelt, ins⸗ besondere

Teller,

Schüsseln,

Becher,

Butter⸗ und Marmeladendosen,

Krüge,

Kindersaugflaschen,

Nachtgeschirre; Haushaltskonservengläser Geleegläser, Fieberthermometer, Zimmer⸗ und Fensterthermometer.

2. Bereich Keramik: Gebrauchskeramik aus Porzellan, Steingut und Feinsteinzeug, auch dekoriert, insbesondere Teiit Tassen, Becher, Töpfe, 8 Schüsseln, Kannen, Nachtgeschirre; künstliche Zähne aus masse. 3. Bereich Polzverarbeitung:

Kleiderbürsten.

Schuhbürsten,

Handwaschbürsten, Zahnbürsten, Rasierpinsel, Kämme, 8 Zimmerbesen, Handfeger, 8 Schrubber, 8

Scheuerbürsten. - Der Neichsbeauftragte für Glas, Keramik und 1“ Holzverarbeitung. J. V.: Aengeneyndt..

““

Bekanntmachung Nr. 3

zur Anordnung M III der Reichsstelle Eisen und Metalle über Zulassung von Metallemn

Vom 17. Februar 1945 8

u 1 der Anordnung MII der Reichsstelle Eisen und Metalle über Zulassung von Metallen vom 27. De⸗ zember 1943 (RAnz. Nr. 302 vom 28. Dezember 1943) wird bekanntgemacht:

1. Als Zulaßliste für Aluminiumlegierungen ist vom Arbeitsstab für Metallumstellung der Rei 8 Eisen und Metalle folgendes Normblatt des Deutschen Normenausschusses E. V. anerkannt worden:

Einheitsblatt Gegenstand DIN 1725, 3. Ausgabe

Piatt 11 Aluminium⸗Knetlegie⸗

rungen

Reduktionslegierungen, Verschnitt⸗ und Vor⸗ legierungen.

2. Als Zulaßliste für unlegiertes Aluminium ist vom Arbeitsstab für Metallumstellung der Reichs⸗ telle Eisen und Metalle bis zum Erscheinen einer

euausgabe folgendes Normblatt des Deutschen Normenausschusses E. V. anerkannt worden:

Einheitsblatt Gegenstand DIN 1712, 3. Ausgabe vom März 1943 8 Blatt 1 Reinaluminium H Blatt 2 Reinaluminium U

3. Die Normblä ter sind beim Beuth⸗Vertrieb G. m. b. H., Berlin SW 68, Dresdner Str. 97, erhältlich.

4. Mit der Verkündung dieser Bekanntmachung treten die Anordnung M 57 der Reichsstelle Eisen und Metalle über die Einschränkung von Aluminiumlegie⸗ rungen vom 19. Nyvember 1942 (RAnz. Nr. 174 vom 21. November 1942) und die Anordnung Nr. 1 zur Aenderung der Anoroͤnung M 57 vom 22. November Eöö Nr. 262 vom 24. November 1944) außer

raft.

5. Die Sammelgenehmigung Nr. 3065 zur Anord⸗ nung Nr. 1 zur Aenderung der Anordnung M 57 ge⸗

’1

Sprache zu bringen.

gewährleistet.

mäß b- des Reichsbeauftragten für

Eifen und Metalle vom 8. Dezember 1944 (RAnz. Nr. 276 vom 12. Dezember 1944) gilt mit unveränder⸗ ter Gültigkeitsdauer als Sammelgenehmigung einer Ausnahme von den Bestimmungen des Normblatts

DIN 1725, 3. Ausgabe. EE Berlin, den 17. Februar 1945. .

Der kommisfarische Neichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Müller⸗Zimmermann

Aus der Verwaltung Verwaltungskonzentration im totalen Kriegseinsatz

Betreuung der Bevölkerung bleibt gesichert

Der Staatssekretär im Reichsinnenministerium Dr. Stuckart veröffentlicht in der „Deutschen Verwaltung“ einen Bericht über die Durchführung des totalen Kriegseinsatzes im Bereich der inneren und allgemeinen Verwaltung. Er weist darauf hin, daß die Verwaltungsbehörden 30 % ihrer Dienstkräfte sofort für die Wehrmacht oder den Einsatz in der Rüstungs⸗ industrie verfügbar machen mußten. Auch die größeren Ge⸗ meinden und Gemeindeverbände wurden zu einer prozen⸗ tualen Personalabgabe herangezogen. Rückschauend könne festgestellt werden, daß diese Anordnung sich als durchführbar erwiesen habe. Es sei überall, teilweise durch die später wirk⸗ same sachliche Verwaltungsvereinfachung, teilweise durch innerbehördlichen Ausgleich sichergestellt worden, daß keine Aufgabe zu kurz kommt, die im Interesse des allgemeinen Wohls, insbesondere zur Betreuung der Bevölkerung im Rahmen der Kriegsnotwendigkeiten erfüllt werden müsse. Bei der Durchführung der der Verwaltung verbleibenden kriegswichtigen Aufgaben müsse der Volksgenosse das Gefühl behalten, daß die Verwaltung gerecht mit dem gleichen Maß⸗ stab mißt. Das schließe es auf zahlreichen Gebieten aus, etwa zur pauschalen und durchschnittlichen Erledigung bestimmter Fragen überzugehen. Insbesondere gelte das für den Fami⸗ lienunterhalt und die Kriegssachschädenregelung, wo jeweils die besonderen Verhältnisse des Einzelfalles maßgebend seien.

Auch im Zeichen des totalen Krieges müsse die Verwaltung in allen Behörden und Dienststellen in Ordnung bleiben und den Ruf einer ordentlichen und sauberen Verwaltung wahren. Bei aller Entfeinerung des Verwaltungsablaufs müßten des⸗ halb gewisse Kontrollelemente erhalten bleiben. In der Frage des sogen. Instanzenzuges komme es darauf an, die in den verflossenen Jahren entwickelten Grundsätze noch stärker durchzusetzen und die Beschwerdemöglichkeiten mit dem Ziel einer Abkürzung des Instanzenzuges noch schärfer zu fassen. So nötig es auch für die Zukunft bleibe, daß sich ein Volks⸗ genosse gegen Verwaltungsentscheidungen an eine übergeord⸗ nete Stelle wenden könne, so wenig könne in der heutigen Zeit zugestanden werden, daß notvrischen Beschwerdeführern die Möglichkeit verbleibe, ihre meist für die Allgemeinheit un⸗ wesentlichen Anliegen bei einer Vielzahl von Behörden zur

Wirtschaftsteil

Einheitliche Dentsche Normung

Im Zuge der Neuordnung der Deutschen Normung gab der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion einen Er⸗ laß über die einheitliche Ausrichtung auf dem Gebiete der Normung und Typung an die Dienststellen seines Geschäfts⸗ bereiches heraus. Durch den Erlaß wird festgelegt, daß alle Vereinheitlichungsarbeiten im Rahmen des Deutschen Nor⸗ menausschusses und nach den von ihm herausgegebenen Leit⸗ sätzen durchzuführen sind. Erforderlichenfalls ist die Verbind⸗ licherklärung auf Grund der Verordnung vom 8. 9. 1939 vorzuschlagen. Arbeiten, die bereits unter anderen Gesichts⸗ punkten begonnen wurden, sind nach den Grundsätzen des Er⸗ lasses zu überprüfen. Mit diesem Erlaß wird die Geschlossen⸗ heit der Deutschen Normung zum Zwecke des Kriegseinsatzes

Aus dem Kriegsschädenrecht Nutzungsschäden bei Räumung oberer Stockwerke aus Luftschutzgründen

Im Ministerialblatt des Reichs⸗ und Preußischen Mini⸗ steriums des Innern vom 5. 1. 1945 gibt der Lreichsminister des Innern einen Erlaß des Reichsministers der Luftfahrt vom 28. 11. 1944 über die Freimachung oberer Stockwerke in Waren⸗ und Geschäftshäusern aus Luftschutzgründen bekannt. Danach hält sich das Freimachen in der Regel im Rahmen der allgemeinen Pflicht zu luftschutzmäßigem Verhalten, so daß insoweit Ansprüche lauf Entschädigung oder Mietminderung nicht erhoben werden können. Die Anordnung der Frei⸗ machung liegt in den Händen der Polizeibehörden. Soweit das Freimachen nur durch Auslagerung von Gütern oder Be⸗ triebsteilen in betriebsfremde oder in außerhalb des Ortes gelegene Räume oder Grundstücke erreicht werden kann, oder bei gemieteten Betriebsränmen zur völligen Aufgabe aller an einer Stelle gemieteten Räume führt, oder schließlich Räume freigemacht werden müssen, deren entgeltliche Ueberlassung an andere Gegenstand der geschäftlichen Tätigkeit ihres In⸗ habers (z. B. Lagerräume von Lagerhaltern oder Spedi⸗ teuren) ist, sind jedoch die Bestimmungen über Auslagerungs⸗ maßnahmen anzuwenden. Die Auslagerung erfolgt auf Grund des Runderlasses des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe vom 15. 10. 1943 durch polizeiliche Verfügung. Die Gewährung von Entschädigung richtet sich nach der Anordnung des Reichsministers des In⸗ nern vom 26. 9. 1941 über den Ausgleich von Schäden infolge von Luftschutzmaßnahmen (MBliV. S. 1942). Die Behand⸗ lung von Auslagerungsmaßnahmen, die in der zurückliegen⸗ den Zeit ohne eine den Grundsätzen des Erlasses vom 28 11. 1944 entsprechende polizeiliche Verfügung angeordnet worden sind. richtet sich nach Nr. 3 des obengenannten Runderlasses des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe vom 15. 10. 1943.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Praa, 16. Februar. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522.50 B., London 98,90 G., 99.10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99.90 G., 100,10 B., New York 94 98 . 25 2 o Moria 49 95 G 80 05 B., Stockholm 594,60 G., 595 80 B, Brüsssel 399,60 G., 400,40 B.

London, 17 Februar. (D. N. B) New York 4,02 ½ 4,03 %, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 bis

Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 Anleihen der Länder. 8

Zürich, 17. Februar. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 8,00, WWö 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75 B., Madrid 39,75, Holland 229 %, Berlin 172,50. Lissabon 17,02. Stockholm 102,62, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ¼ Sofia 5,3712⁄, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,70, Preßburg 15,00, Buenos Aires 95,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 17. Februar. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen. 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest

‚„—. Alles Briefkurse.

Stockholm,. 17. Februar. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris —,— G., —,— B. Brüssel —,— G., —,— B., Schweizerische Plätze 97,00 nom. G., 97,80 B., Amsterdam —.— G. —,— B., Kopenhagen 87.60 G., 87,90 B., Oslo 95.35 nom. G. 95,65 B., Wafhinaton 4,15 G., Kanada 3,77 nom. G., 3.82 B., Madrib —,— G., Türkei I. Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 101,50 G.,

London, 16. Februar. (D. N B.) Silber Barren prompt ge 892 Basis), auf Lieferung Barren 25,50 (neue Basis), 8 0 —.

1 Böͤrsenkennzisfern für dio Woche vom 29. Fanuar bis 3. Febeuar 1945

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern

stellen sich in der letzten Woche (29. Januar bis 3. Februar 1945)

im Vergleich zur Vorwoche wie folgt: . Wochendurchschnitt Monats⸗

vom 22.1. durchschnitt bis 27.4.. Januar

162 20 158,42 156,19

158,69

vom 29.1. bis 3.2.

162,38 158,55 156,21

158,80

Aktienkurso (Kennziffer 1924 bis 1926 = 100)

Bergbau und Schwerindustrie

Verarbeitende Industrie

Handel und Verkehr.

Gesamt.

Kursnivoan der 4 %igen Wortpapiere Pfandbrieee Kommunalobligationen.. Dtsch. Reichsschatzanweisungen 1940 Folgen 6 und 7

158,45 156.25

158,73

02,50 102,50 102,50

101,76 102,31 106,63 107,00 104,15 104,19 103,41 103,51

103, 105,54 105,79 108,57

102,50 102,50

103,35 107,67 104,37 103,54 106,04 108,99

Anleihen der Gemeinden. Gemeindeumschuldungsanleihe

Industrieobligationen.. 108,38

In Berlin festgestellte Notiorungen für tolegraphischo Auszahlung, ausländische Gelssorten uns

Telegraphische MUuszahlung

21. Frbruar Seld

. 2388

anknoten

19. Februar

Brief Geld Brief

Aeaupien (Aexanbrlen und Kairo) . 2„ Afghanistan (Kabul) . 2 Aldanien (Tirana) Argentinien (Buenos Alres Australlen (Sidnez ) . Brasilien (Kio de Janeiro). Britisch-Indien (Bombau⸗ Calcuttei) Buloarien (Gofi) 100 Lewa Danemark (Kopenhagen) . 100 Kronen Eng and (LCondon) s engl. Pfund ginnland (Helsink) 100 Finnmark Frankreich (Paris) 100 Fro Griech nland (Athen) 100 Drachmen Holland (Amsterbam undb Rotterbdam)) 100 Gulden IJran (Teherau) 1100 Rlalo Jeland (Reutjavi1) 100 tsl. Kr. Italien (Rom und Malland) Japan (Tokio und Kobe) . Kanada (Montreah) Kroatlen (Agram). Neuseeland (Wellington) Norwegen (Oelo) Portugal (Lissabon). Rumänsen MBukarest) Schweden (Stochoilm unb Göteborg) Sch vweiz (Zürlch, Basel und SSee (aor sen a .„ 272 Slowakel (Preßburg)). Spanien (Madrid u. Baree⸗ lona). 1““ Südafrikanische Unlon (Pre- toria und Johannlesburg) 1 s-bafr. Pfb. Türkei (Istanbu) I ilrk. Pfund Ungarn (Budap sitẽ) s1100 Pengë Uruguag (Montevideo) 2 Peso Verein. Staaten von Amerika 1 Pollar

1 dgupt. Pfund 100 Afghant 100 Franken

1 Pap.⸗-Pes.

1 auftr. Psund 1 Cruzeiro

100 Rupien

15e, 1879 91.08 80,92

0,292

100 Lire

100 Den

[1 kanad. Dollar 100 Kuna

„1 neuseel. Pfb. 100 Kronen

100 Eescuöo 100 Lei

100 Kronen

100 Frs.

100 serb. Dinar 100 flow. Kr.

100 Pesetas 22,003

7,987 TLan

Für den mnerdeutschen Verrechnungsvertehr gelten folgende Kurse:

Belglen (Brülssel u. Antwerdveunn England, Aegupten. Sübafrikanische Unlon Finnland 6 7686769 9 6859 . 7⸗„ . 2

Frankreich .„ 2„ 2„ 2„ 2⸗ 80 Zulgarden 8 Australien, Neuseeland 0. Britisch-Indlen ... . Kanada . Ver inigte Staaten von Amerika Brasilemn. „„

22 9 ο ˙ο 90020929ꝰ0ᷣ9 2 —290 090020229250 2 ⏑°° m m

Auslündische Gelbsorten und Banknoten

19. Fevruar Gelb Brlef 20,38 16,16

4,185

4,39

21. Februar Geld Brie 20,38 16,16

4185

4,39

Notlz

für

8 .1 agupt. Pfo.

Dollar 2 Dollar

Dollar . 0,44

. üb. 244

2 0 0 . .12 Cruzelro a

Sovereigns. 20-Irancs-Stlücko Golb-Dolars. Aeguptische. Amerlkan.: 1000—3 2 und 1 Argentinische. Auftrallschet Belgische. .

α 2,44

Brafilianische..

Pritisch⸗Ineische.

Bulgarische: 500 Lew darunter

Dänische: grose.

10 Kr. und barunter. Englische: 10 B und barunter Finnischehe Französische. Seng: 5

tallenische: große

10 Lire Kanablsche.. Kroatische Norwegische: 30 Kronen und

darunter Ruman

500 Le Schwedische: gropße..

30 Kronen und darunter 100 Kronen Schwelzer: große . . 100 Frs.

100 Fre. und bdarunter 100 Frs. Serblsche 100 ferb. Dinar G owatische: 20 Kronen und

darunter Südafr kanische Union Lürkische . üngarische: 100 Pengd und

90,08 22,95 8,07 52,10 5,055 132,70. 9,98 9,98 0,99 4,99 56,89 1,66 59,40 57,83 57,83 4,99 8,58

4,39 1,91

2288 207 52,10 6,058

. [100 Ruplen

100 Lewa

100 Kronen

. 100 Kronen

1 engl. Pfb. 100 Finnmark 100 Fro.

100 Gulben 100 Lire

100 Llre

1 kanad. Dollar 100 Kuna

100 Kronen

100 Lel 100 Kronen

52.30 5,078

132,70 10,02 10,02

1,01 5,01

57,11 1,68

59,6 4 58,07 58,07

5,01

8,62 4,41 1,93

100 slow. Kr. .1 südafrik. Pfd 1 türk. Pfbd.

61,02

17,40, Stockholm 16,85 16,95, Lissabon 99,80 100,20, Rio de Janeiro 82,84 % 1

baruntrt... Pengo 60,78,

C1“

2. Zwangsversteigerungen,

1. Untersuchungs⸗ und Gtrafsachen, 38. Aufgedote,

8

ffentlicher Anzeiger

4. Oesentliche 5. Verzust⸗ 2..251.,282. 6. Auslosung ufw. von Wertpapleren,

7. Axettanges⸗ g.

auf Aktlen,

3. Aufgebote

[951 Aufgebot.

Der Altenteiler Heinrich Koops in Möhnsen i. Lbg., vertreten durch Kechtsanwalt Dr. Carl Harders in Trittau, hat das Aufgebot seines verlorengegangenen Sparbuches Nr. 5022 der Spar⸗ und Leihkasse des Sparkassenverbandes Trittau in Trittau beantragt. Der Inhaber des Sparbuches wird aufgefordert spätestens in dem auf den 16. Mai 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und das Sparbuch vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ iterts des Sparbuches erfolgen wird.

Ahrensburg, den 25. Januar 1945.

Das Amtsgericht Trittau.

[961 Aufgebot.

8. F. 2. 45. Der frühere Bäcker⸗ meister Paul Vollkammer in Bran⸗ denburg (Havel), Gutenbergstr. 32, hat das Aufgebot des ihm gehöri⸗ gen Sparkassenbuches Nr. 49 702 der wb Sparkasse Brandenburg (Havel) über 1 281,96 RM beantragt. Der Inhaber der Urbunde wird auf⸗ Fforen spätestens in dem auf den 9. Mai 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, immer 43, anberaumten Aufge⸗ otstermine seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Brandenburg (Havel), 17. Januar 1945. Amtsgericht.

197

1 1/⁄¼45. Auf Antrag des Kurt Stein, wohnhaft in Bremen⸗ Blumenthal, Am Panzenberg Nr. 54, wird der unbekannte Inhaber des auf den Namen des Wacht⸗ meisters Kurt Stein, Bremen⸗ Blumenthal, Am Panzenberg 54, ausgestellten und gegenwärtig ein Guthaben von RM 2895,76 nach⸗ weisenden Einlegebuches Nr. 46 990 der Sparkasse in Bremen, Zweig⸗ stelle Bremen⸗Blumenthal, hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. April 1945, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Bremen⸗ Blumenthal, Lange Straße Nr. 67,

anberaumten Aufgebotstermine seine U

Rechte anzumelden und das be⸗

zeichnete Einlegebuch vorzulegen,

widrigenfalls die Kraftloserklärung

des Einlegebuches erfolgen wird.

Amtsgericht Bremen⸗Blumenthal, den 2. Februar 1945.

l8- Aufgebot.

97/44 6. Auf Antrag der Auguste Ziherl, Graz, Grabenhofen⸗ weg Nr. 64, werden nachstehende dem Antragsteller angeblich in Ver⸗ lust geratene Wertpapiere aufge⸗ boten; deren Inhaber wird aufge⸗ fordert, sie binnen sechs Monaten vom Tage der Kundͤmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würden die Wert⸗ papiere nach Ablauf dieser Frist über neuerlichen Antrag der Partei für kraftlos erklärt werden. Be⸗ zeichnung der Wertpapiere: Spar⸗ kassenbu der Steiermärkischen Sparkasse Graz EB. 245 268 über RM 617,67, lautend auf den Namen Ducar, Liselotte, und EB. 243 959 über RM 900,20, lautend auf den Namen Ziherl, Auguste.

Landgericht Graz, Radetzkystraße 27,

Abt. 4, am 25. 1. 1945.

[99] Aufgebot.

Die ledige Ingeborg Busse in Haldensleben, Am Bahnhof 2, hat das Aufgebot des auf ihren Namen ausgestellten Sparkassenbuchs der Kreis⸗ und Stadtsparkasse Kaldens⸗ leben Nr. 9233 begntragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 30. Mai 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 14, anberaumten Aufge⸗ botstermine seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der UÜrkunde erfolgen wird. 8

Haldensleben, den 31. Jan. 1945.

Das Amtsgagericht.

134] Aufgebot.

1. Die Ehefrau Thea Buhrmester geb. Pförtner, wohnhaft in Hannover, Rambergstraße 11, 2. Fräulein Ida Hecht in Hannover, Hohenzollern⸗ straße 24, Antragsteller. haben das Aufgebot zu 1. des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Ostwende Band VI Bl. Nr. 218 eingetragene Hypothek liber 15 000,— RM (in Wor⸗ ten: Fünfzehntausend Reichsmark), zu 2. der Sparkassenbücher der Spar⸗

testens in dem auf den 30. Mai 1945,

dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Pr. 157 des Neuen Justizgebäudes, Erdgeschoß, Hannover, Volgersweg Nr. anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird. Das Amtsgericht Hannover, am 7. Februar 1945.

[133 Aufgebot.

T 1345-2. Auf Antrag des Jose Beräles, Angestellter der Fa. Daͤle Graz, Südtiroler Platz Nr. 9/III, mird das angeblich in Verlust geratene

Sparkasse Graz, Schmiedgasse 2,

9. Deutsche Kolontalgefelschaften, —y..———

Sparkassenbuch der Steiermärkischen

Nr. 211 863, lautend auf den Naenen Josef Bergles, über RM 2050,07 auf⸗ geboten. Der Inhaber dieses Spar⸗ kassenbuches wird aufgefordert, es binnen sechs Monaten vom Tage der Kundmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würde dieses Sparkassenbuch nach Ab⸗ lauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden.

Landoͤgericht Graz, Radetzkystraße 27,

Abt. 4, am 26. 1. 1945.

[135] Aufgebotsedikt.

1 F 8/44. Auf Antrag der Lydia Seliger in Komotau, Schwedengasse 4, eingebracht am 28. 12. 1944, wird der Verlust folgender Urkunden verlaut⸗ bart: 1. Versicherungspolize Nr. S 1 215 708 der Donau Koncordia Lebensvers. A. G. in Reichenberg, lautend auf Franz Seliger im Be⸗ trage von 600 RM, 2. Versicherungs⸗ polize Nr. S 1 259 454 der Donau Conkordia Lebensvers. A. G. in Rei⸗ chenberg, lautend auf Franz Seliger im Betrage von, 240 RM. Diese Ur⸗ kunden hat ihr Inhaber diesem Ge⸗ richte oder dem Amtsgerichte des Ortes, wo sich die Urkunden befinden, vorzulegen oder Einwendungen gegen den Antrag zu erheben, da sonst das Gericht die Urkunden nach Ablauf von sechs Monaten von der Kund⸗ machung im Deutschen Reichsanzeiger auf weiteren Antrag für kraftlos er⸗ klären wird. Die Frist endet nicht vor Ablauf eines Jahres vom Fällig⸗ keitstage der Forderung aus der rkunde.

Komotau, den 29. Januar 1945. Das Amtsgericht.

10. 89 09 8. 8. ehen. 8

Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

—— 13. Unfall⸗ und ldenveri ngen. 14. Deutsche R. ank und 18. Verschiebene

Kanntmachungen.

beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen

wird. Crailsheim, den 5. Februar 1945. Amtsgericht.

1137 GC8 2 . Der Rechtsanwalt Hugo Dittberner in Stolp als Prer duge vollstrecker nach der verstorbenen Witwe Julie Manke geb. Riensberg in Stolp hat das Aufgebot des ver⸗ lorengegangenen Hypothekenbriefes vom 2. April 1902 über die für den Medizinalrat Dr. Oskar Manke in Stolp auf Alt⸗Schlawin Band 9 Blatt Nr. 593 in Abteilung III unter Nr. 11 eingetragene Darkehnshypor thek von 375,— Goldmark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 19. April 1945, vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen Schlawe, den 21. 1945. Das Amtsgericht. [109] Erbenaufgebot. Zu den Erben des auf den 25. No⸗ vember 1943 für tot erklärten Schiffsingenieurs Heinz Heinrich Gosmann, geb. 22. 8. 1918 in Ham⸗ burg, gehören seine Großeltern ans Gosmann, geb. 26. 2. 1860 in tapelfeld, Kreis Stormarn, und Christine Margaretha Dorothea Gosmann, geb. Hagedorn, geb. 11. 10. 1864 in Fackenburg, Fürstentum Lübeck, über deren Verbleib nichts bekannt ist. Sie werden aufge⸗ fordert, sich bis zum 15. 4. 1945 zur Sache 74 VI 13 278/44 zu melden. Hamburg, den 9. Februar 1945. Das Amtsgericht.

wird. Januar

[105]

Ueber die im Grunoͤbuche von Hen⸗

kenhagen Band 12 Blatt 416 in Ab⸗ teilung III unter Nr. 2 eingetragene Hypothek von 2250 zweitausend⸗ zweihundertfünfzig GM ist dem Großdeutschen Reich (Reichsfinanz⸗ verwaltung) auf Grund des § 9 Zif⸗

fer 3 der 11. Verordnung zum Reichs⸗

bürgergesetz vom 25. November 1941

erteilt. Mit der Erteilung des neuen ist der alte Brief kraftlos geworden. Kolberg, den 19. Dezember 1944. Das Amtsgericht.

RGBl. I S. 722 ein neuer Brief

[48

Jas auf den Namen der Ehefrau Elisabeth BViktoria Hoeft lautende Sparbuch Nr. 27 128 der Stadtspar⸗ kasse Burgdorf mit einem Bestande von 4000,— RM am 21. März 1944 wird für kraftlos erklärt. Amtsgericht Burgdorf, 29. Jan. 1945.

[49]

Durch Urteil ist für kraftlos er⸗ klärt das Sparkassenbuch der Spar⸗ kasse der Hauptstadt Hannover Nr. 102 330.

Das Amtsgericht Hannover,

am 30. Januar 1945.

[54]

2 F 9/44. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts 8b urg vom 26. Januar 1945 ist der Grundschuld⸗ brief über die im Grundbuche von Siegburg Band 73 Blatt 2891 in Abtl. III unter Nr. 24 eingetragene Grundschuld von 3500,— Goldmark für kraftlos erklärt worden.

Das Amtsgericht.

[55]

2 F 8/44. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Siegburg vom 26. Januar 1945 ist das Sparkassen⸗ buch Nr. 519 der Kreissparkasse in Siegburg, Hauptzweigstelle Neun⸗ kirchen, lautend auf den Namen der Maria Axler in Neunkirchen, Bez. Köln, für kraftlos erkärt worden.

Das Amtsgericht.

[57

Durch Ausschlußurteil vom 15. Ja⸗ nuar 1945 ist das Sparkassenbuch Nr. 5087 der Sparkasse der Stadt Gnyoien über ca. 2690,— RM, aus⸗ gestellt für den Arbeiter Hermann Böhm in Walkendorf, für kraftlos erklärt.

Teterow, den 1. Februar 1945.

Amtsgericht.

[100] Ausschlußurteil. Im Namen des deutschen Volkes!

In der Aufgebotssache des Bau⸗ führers Walter Langhans in Essen, Robert⸗Koch⸗Str. 12, hat das Amts⸗ gericht in Essen durch den Amts⸗ gerichtsrat Selle am 25. Januar 1945 für Recht erkannt und verkün⸗ det: Das Sparbuch Nr. 588 414 der Städtischen Sparkasse Essen, lautend auf den Namen Walter Lang⸗ hans, wird für kraftlos erklärt. (30. F. 38/44.)

Essen, den 25. Januar 1945.

Amtsgericht.

[131] Aufgebot.

Der Bäckermeister Otto Hildebrandt in Aschersleben hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes, der über die im Grundͤbuche von Gatersleben Bd. 22 Bl. 616 in Abt. III Nr. 2 für ihn ein⸗ getragene Teilhypothek von 300 GM gebildet ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗

vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Amtsgericht Aschersleben, 5. 2. 1945.

[186] Aufgebot.

Der Lano⸗ und Gastwirt Gregor Valpertz in Hillmicke über Olpe, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Ruegen⸗ berg in Olpe, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Grundschuld⸗ briefes über die im Grundbuch von Hünsborn Band 51 Blatt 856 in Abt. III unter Nr. 20 für den Wende⸗ ner Spar⸗ und Darlehnskassenverein e. G. m. u. H. zu Wenden eingetra⸗ gene Grundschuld von 6000 RM be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. August 1945, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 8, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Amtsgericht Olpe, 31. Januar 1945.

[132] Aufgebot.

Die Firma Fr. Burkert & Co., Maschinenfabrik in Gerabronn, Krs. Crailsheim, hat das Aufgebot des an⸗ geblich verlorengegangenen Grund⸗ schuldbriefs über die im Grundͤbuch von Gerabronn Heft 316 Abt. III Nr. 5 auf dem damals im Eigentum des verstorbenen Friedrich Burkert, Fabrikanten in Gerabronff, stehenden Grundstück Geb. 258 mit a, b, c und Parzelle Nr. 582 a, b, c, d eingetra⸗ gene und am 17. März 1944 in das Grundbuchheft Nr. 386 Abt. III Nr. 1 mitübertragene Grundschuld mit Brief zugunsten der Landwirtschafts⸗ und Gewerbebank Gerabronn e. G. m. b. H. in Gerabronn im Betrage

kasse der Hauptstadt Hannover Nr. 27 641/VIII, Nr. 29 090/VIII, Nr. VIII 40 790, Nr. A III 25 580 be⸗ antragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgesorbert, spätestens in dem auf den 5. Juni 1945, 10 Uhr, vor!

von 40 000 vierziatausend Reichsmark, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ iestens in dem auf Montag, den

20. August 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗

[106]

Durch Ausschlußurteil vom 30. Januar 1945 wurde für Recht erkannt: Der Hypothekenbrief über die für die verstorbene Frau Selma Ducka geb. Kutter aus Schönberg, O. L., im Grunobuch von Ober Schönbrunn Band I Blatt 19 in Abteilung III Nr. 2 eingetragene Hypothek von 1000 Goldmark, die Hypothekenbriefe über die für die Kreis⸗ und Stadtsparkasse Lauban im Grundbuch des Rittergutes Ober Langenöls Band V Blatt 29 in Ab⸗ teilung III Nr. 7 eingetragenen 8000 Reichsmark und unter Nr. 8. eingetragenen 3000 Reichsmark, das Sparkassenbuch Nr. 16 558 der Kreis⸗ und Stadtsparkasse Lauban über 2144,88 Reichsmark für Frau Magdalena Barth geb. Schiffzick in Marklissa, werden für kraftlos er⸗ klärt. 5 F. 4/44. 8 Amtsgericht Lauban, 2. Febr. 1945.

[107]

Durch Ausschlußurteil vom 6. Fe⸗ bruar 1945 ist der Hypothekenbrief über die auf dem Grundstück, einge⸗ tragen im Grundbuch von Syke Flecken Band 4 Blatt 139, Eigen⸗ tümer: Bäckermeister Heinrich Hasselmann in Syke, in Abt. III unter Nr. 10 eingetragene Auf⸗ wertungshypothek von noch 1900,— Goldmark für kraftlos erklärt. Amtsgericht Syke, 6. Februar 1945.

[108]

Der Hypothekenbrief über das im Grundbuche von Schiffdorferdamm Band 6 Blatt 217 (früher Schiffdorf Band 20 Blatt 759) in Abteilung III. Nr. 2 für die Jüdin Margot Sara Wulff, verheiratete Lachmann, zu⸗ letzt wohnhaft in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Nassauische Straße 59, einge⸗ tragene Darlehn von 1598 GM ist 1 8 geworden. Es ist ein neuer Brief erteilt.

Wesermünde, den 22. Januar 1945. Das Amtsgericht.

147]

4 F. 4/44. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Alfeld /Leine vom 6. Februar 1945 ist der angeblich ver⸗ lorengegangene Hypothekenbrief siber die im Grunoͤbuch von

[101] Ausschlußurteil. 888 Im Namen des Deutschen Volkes!

In der Aufgebotssache des Inge⸗ nieurs Hermann Asmussen in Essen, Hotel Vereinshaus, hat das Amts⸗ gericht in Essen durch den Amts⸗ gerichtsrat Selle am 25. Januar 1945 für Recht erkannt und verkündet: Das Sparbuch Nr. 852 678 der Städtischen Sparkasse in Essen, lau⸗ tend auf den Namen Hermann As⸗ mussen, wird für kraftlos erklärt. (30 F. 39/44.)

Essen, den 25. Januar 1945.

Amtsgericht.

[102] Ausschlußurteil.

Im Namen des Deutschen Volkes! In der Aufgebotssache: 1. des Ge⸗

werbeoberlehrers Heinrich Feabritz,

2. des Kaufmanns Alfred Schmitz,

beide in Essen, Steeler Straße 112,

hat das Amtsgericht in Essen durch

—4

den Amtsgerichtsrat Selle am 25. Ja-

nuar 1945 für Recht erkannt und ver⸗ kündet: Der Brief über Grundbuch von Essen Band 84 Blatt 674 in Abt. III Nr. 14 für die Städtische Sparkasse in Essen einge⸗ tragene Hypothek von 2000,— GM wird für kraftlos erklärt. (30 F. 36 37/44.) Essen, den 25. Januar 1945. Amtsgericht.

[103] Ausschlußurteil.

Im Namen des Deutschen Volkes!

In der Aufgebotssfache: 1. des Buchhalters Josef Adams, 2. des Jo⸗ hann Adams, 3. des Metzgers Willi Adams, sämtlich in Essen, Bolken⸗ dyck 4, hat das⸗Amtsgericht in Essen durch den Amtsgerichtsrat Selle am 25. Januar 1945 für Recht erkannt und verkündet: Das Sparbuch Nr. 698 997 der Städtischen Sparkasse in Essen, lautend auf den Namen der Frau Anton Adams geb. Kontz in Essen, wird für kraftlos erklärt. (30 F. 21/44.)

Essen, den 25. Januar 1945.

Amtsgericht.

5. F. 5/44. Durch Ausschlußurteile des Amtsgerichts Greiz vom 1. Fe⸗ bruar 1945 sind die Sparbücher der Städtischen Sparkasse in Greiz: Nr.

——

Adenstedt 05 366, ltd. auf Isolde Dietel geb.

Band X Blatt 336 in Abteikung UII Müller in Greiz, Papiermühlenweg

Nr. 4 auf den Namen des Erd⸗ Nr. 33, Nr. 15 053, ltd. auf Foachim

arbeiters Heinrich Schneider in Aden⸗ stedt eingetragene Hypothek über

Klose in Greiz, Idastr. 16, Nr. 11 143, ltd. auf Emilie Walther geb. Blumen⸗

100,— GM für kraftlos erklärt wor⸗ schein in Greiz, Ob. Schloß, für kraft⸗ los erklärt worden.

den. 1b Amtsgericht Alfeld / Leine, den 6. Februar 1945.

Greiz, den 7. Februar 1945. [104] Das Amtsgericht.

sterdam,

die im

[183]

Durch Ausschlußurteil vom 1. Fe⸗ bruar 1945 ist das Sparbuch ber Städtischen Sparkasse Mettmann Nr. 2386 über 1892,25 RM, ausge⸗ stellt auf Josef Niemeyer, Mettmann, Flurstraße 30, für kraftlos erklärt.

2 F 10/44. Mettmann, den 1. Februar 1945. Amtsgericht.

4. öffentliche Zustellungen

[1100 Oeffentliche Zustellung.

Die Chefsekretärin Edeltraut Strutz in Berlin⸗Charlottenburg 5, Horstweg 22, II Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Kolberg, Berlin 80 16, Engeldamm 62/64 klagt gegen den Ingenieur Ernst Rohne, früher in Berlin W 50, Kurfürstendamm 12, mit dem Antrage auf Verurteilung zur Zahlung von 217,82 RM. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Arbeitsgericht in Berlin⸗Char⸗ lottenburg, Tegeler Weg 17/20, auf den 27. März 1945, vormittags 9 ½ Uhr, Zimmer 159, geladen.

Berlin⸗Charlottenburg, den 30. Ja⸗ nuar 1945.

Die Geschäftsstelle des Arbeits⸗

gerichts.

[111] Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof Hamburg gibt bekannt:

1. Der holländische Dampfer „Alde⸗ baran“, 7891,22 BRT., Unterschei⸗ dungssignal: P. C. J. R., Heimathafen: Rotterdam, Eigentümer: N. V. van Nievelt Gondriaan Co's. Sto⸗ waart My., Rotterdam, Veerhaven 2, ist am 19. August 1940 im Wilhelminahaven von Rotterdam⸗Schiedam in Aus⸗ übung des Prisenrechts aufgebracht worden.

2. Der holländische Dampfer „Orion“, 1722,22 BRT., Unterschei⸗ dungssignal: P. G. P. A., Heimathafen: Amsterdam, Eigentümer: Koninklijke Nederlandsche Stoomboot Maat⸗ schappy, Amsterdam, ist am 14. Mat und 25. Oktober 1940 im Hafen von Rotterdam in Ausübung des Prisen⸗ rechts aufgebracht worden.

3. Der holländische Dampfer „Ore⸗ stes“. 2663,26 BRT., Unterscheidungs⸗ signal: P. G. O. V., Heimathofen: Am⸗ Eigentümer: Kininklijke Nederlandsche Stoomboot Maat⸗ schappy, Amsterdam, ist am 14. August 1940 im Hafen von Rotterdam, Pel⸗ grimskade, in Ausübung des Prisen⸗ rechts aufgebracht worden.

Wegen dieser Dampfer ist das prisengerichtliche Verfahren eingelei⸗ tet worden.

Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Ver⸗ öffentlichung beginnenden Frist von einem Monat etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof Hamburg, Oberlandes⸗ gerichtsgebäude, Sievekingplatz 2, ein⸗ zureichen. Solche Anträge müssen be⸗ gründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.

PHH/E 411 413/45. Hamburg, den 3. Februar 1945. Der Präsident 8 des Prisenhofs Hambur Schmidt⸗Egk.

[1121 Oeffentliche Zustellung 8 4 R 1/45. Der Trainer und Züch ter Rudolf August Paul Stoffella in Wedelbrook bei Bad Branstedt, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsan⸗ walt Dr. Johannssen, Bad Bram⸗ stedt, klagt gegen seine Ehefrau Adele Stoffella geb. Tauszik, früher in Prag, XII, Reifstr. 3, auf Eheschei⸗ dung. Die Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Kiel, Schützenwall Nr. 31/35, Zimmer Nr. 225, auf den 6. April 1945, 10 Uhr, geladen mit der Aufforderung, etwaige Einwenbun⸗ gen und Beweismittel unverzütalich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schriftsatz dem Gericht mitzu⸗ teilen. Die Beklagte wird aufgefor⸗ dert, einen beim Landgericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt zu ihrer Ver⸗ tretung zu bestellen. Kiel, den 29. Januar 1945. Landgericht.

[1187 Oeffentliche Zustellung.

2 C 10/45. Die Firma Richard Dör⸗ renberg & Co., G. m. b. H. in Schmölln, Thür., Selkaer Straße 4, vertreten durch ihren Geschäftsführer Eduard H. Dörrenberg in Schmölln, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsan⸗ walt Dr. Patuschka in Schmölln, klagt gegen die Firma Brun & Sohn, zu⸗ letzt in Warschau, zur Zeit unbekann⸗ ten Aufenthalts, mit dem Antrage zu erkennen: Die Verklagte wird ver⸗ urteilt, an die Klägerin 1285,75 Zlotv