1945 / 37 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Mar 1945 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Etaatsanzeiger Nr. 37 vom 15. März 1945. S. 2

Wirtschaftsteir

2

iederaufbaun und Fortsetzung vernichteter Buchhaltungen

Die Verpflichtung zur Buchführung wird nicht aufgehoben, wenn die Buchhaltung eines Unternehmens zerstört oder beschädigt worden ist. Die handels⸗ und steuerrechtlichen Vor⸗ schriften über die laufende Erfassung aller Geschäftsvorgänge bleiben in Kraft. Da die Buchführungspflicht keineswegs ausgesetzt wird, so wird man für eine verhältnismäßig schnell vorübergehende Zeit die Maßstäbe weniger streng wählen, die zu einem Urteil über die Ordnungsmäßigkeit oder Nicht⸗ ordnungsmäßigkeit der Buchführung führen. Man wird ferner kaum beanstanden können, daß bei geringer Kassen⸗ bewegung die Kassenvorgänge in der ersten Zeit nach dem Schadensfall nicht „mindestens täglich“ 162 Reichsabgaben⸗ ordnung) aufgezeichnet sind.

Jedes Unternehmen, sei es durch den Schadensfall noch so hart getroffen, hat unmittelbar nach dem Schaden bare Ausgaben. Ebensowenig ruht der unbare Geldeingang auf Bank⸗ oder Postscheckkonto. Das erste einer neuen Buchhal⸗ tung wird stets ein Kassenbuch, eine Kassenkladde oder für den Anfang auch nur eine einfache Zettel⸗ oder Beleg⸗ sammlung sein. Die Bank⸗ und Postscheckeingänge müssen verarbeitet werden. Lohn⸗ und Gehaltszahlungen fallen wieder an, vielleicht zunächst nur vorschußweife.

Die Wiederaufstellung der Ergebnisse der bisherigen Buchungstätigkeit kann sich stets nur in der Richtung auf die Ermittlung des Vermögensstandes bewegen. Wenn alle Konten, Journale, Belege usw. verlorengegangen sind, ist eine Rekonstruktion der Buchhaltung in allen ihren Einzel⸗ heiten kaum möglich. Die Ermittlung des Vermögensstan⸗ des zu einem bestimmten Stichtag macht schon Schwierig⸗ keiten genug. Man wird sich daher darauf beschränken müssen, zunächst einmal den Vermögensstand am Tage des Schadensfalles soweit als möglich genau festzustellen und dann den ersten Jahresabschluß nach dem Schadensfall als Vermögensvergleich aufzustellen. Es ist nicht ratsam, von der Aufstellung einer Bilanz zum ersten Jahresstichtag nach dem Schadensfall oder zumindest von einem Vermögensver⸗ gleich überhaupt abzusehen. b

1— Bergungsanschriften privater Banken

An die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe Cen⸗ tralverband des Deutschen Bank⸗ und Bankiergewerbes, Berlin NV7, gelangen in letzter Zeit viele Anfragen von Kunden privater Banken, welche Anschrift ihre Bank jetzt hat. Obwohl diese Anfragen sogleich beantwortet werden, führt es doch häufig schneller zum Ziele, wenn der Kunde sich an die nächstgelegene private Bank wendet, da die Wirtschafts⸗ gruppe die ihr bekanntgegebenen neuen Anschriften sogleich ihren anderen Mitgliedern, den privaten Banken, mitteilt.

Für die Sparbücher privater Banken gilt die allgemeine Regelung: Auf ein Sparbuch kann bei jeder anderen privaten Bank der für den dringenden Bedarf benötigte Betrag ab⸗ gehoben werden. Ist keine private Bank an dem betreffenden Platz, so kann ausnahmsweise auf das Banksparbuch auch bei einem anderen Kreditinstitut (Sparkasse, öffentliche Bank) 14“ werden.

Gauwirtschaftskammern für Stillegungshilfe zuständig Nach den Richtlinten vom 10. 6. 1943 sind für die Bear⸗ beitung der Anträge von Stillegungshilfe die Gauwirt⸗ schaftskammern und Wirtschaftskammern oder die sonstigen, fachlichen und bezirklichen Betreuungsorganisationen zustän⸗ dig, in deren Bezirk der stillgelegte Betrieb liegt. Die Reichswirtschaftskammer weist darauf hin, daß ein Wohn⸗ sitzwechsel des Betriebsinhabers infolge der Freimachung ge⸗ fährdeter Grenzgebiete des Reiches oder Feindbesetzung keine Aenderung in der Zuständigkeit der die Stillegungshilfe be⸗ arbeitenden Stellen zur Folge hat. Die Empfänger von Stillegungshilfe müssen sich deshalb nach wie vor wegen der Gewährung bei Beihilfen an die Stelle halten, in deren Bezirk der Betrieb (nicht ihr Wohnsitz) liegt. Falls diese Stellen ihren Wohnsitz verlegen müssen, werden die neuen Anschriften bekanntgegeben. Sie sind auch durch die Reichs⸗ wirtschaftskammer zu erfahren. Bei dieser Gelegenheit wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Räumung bzw. die Besetzung von Gebieten durch die Feindmächte Ansprliche für die Betroffenen oder andere Auswirkungen auslöst, die unter Umständen die Fortgewährung von Stillegungshilfe ausschließen bzw. hinfällig machen. So werden regelmäßig die Betriebsinhaber, die ihren Wohnsitz infolge Freimachung verlegen mußten, Anspruch auf Räumungsfamilienunterhalt haben, so daß infolgedessen entsprechend der Regelung, die für den Einsatzfamilienunterhalt gilt, die Fortgewährung von Beihilfen für die Lebenshaltung regelmäßig nicht mehr in Betracht kommen. Außerdem kommen, da eine Betriebs⸗ erhaltung dann nicht mehr möglich, durch die Räumung die Beihilfe für die Kosten des stillgeleaten Betriebes mindestens teilweise in Fortfall. Die Verpflichtung zur Mietzahlung für gemietete Betriebsräume erlischt, so daß auch die Mieten nicht mehr beihilfefähig sind.

Praktische Hilfe für rückgeführte Lebensversicherte

Im Anschluß an die Erleichterungen zugunsten rückgeführ⸗ ter Volksgenossen, wie sie von der privaten Kranken⸗, Un⸗ fall⸗, Haftpflicht⸗ und Kraftfahrzeugversicherung bereits be⸗ kanntgegeben wurden, hat nunmehr auch die zuständige Wirt⸗ schaftsgruppe Lebensversicherung ihren Unternehmungen Richtlinien gegeben, nach denen den Rückgeführten nicht nur Rat, sondern auch praktische Hilfe zuteil werden soll. Wendet sich, so heißt es in den Richtlinien, ein Versicherter an ein Mitgliedsunternehmen, um die Anschrift seiner Gesellschaft zu erfahren, bei der er versichert ist, so soll sie ihm bereit⸗ willigst mitgeteilt werden. Falls sie nicht bekannt ist, soll sich der Betreffende an die Wirtschaftsgruppe wenden. Wenden sich Angehörige von Versicherten an ein Mitgliedsunterneh⸗ men der Wirtschaftsgruppe, um einen Versicherungsfall an⸗ zumelden, so kann bei Vorlage des Versicherunasscheins ein⸗ schließlich der letzten Beitragsquittung und bei Vorlage einer Sterbeurkunde die betreffende Mitgliedsgesellschaft ohne wei⸗ tere Prüfung des Leistungsanspruchs auf die Leistung eine Vorleistung von einem Drittel der Versicherungssumme, im Höchstfalle bis zu 500 RM, zahlen. Diese Vorschußzahlung st später mit der Gesellschaft, bei der die Versicherung lief, u verrechnen. Aehnlich kann auch in der Pensions⸗ und In⸗ validitätszusatzversicherung verfahren werden, wenn beson⸗ ders dringende Notfälle vorliegen. Die Anschrift der Reichs⸗

grupne „Versicherungen“ ist: Berlin⸗Schöneberg, Innsbrucker e 26/27, die für jede Auskunftserteilung zur Verfügung steht.

Fortdauer des Mehrstimmrechtes und Aufsichtsratswahl

Nach § 8 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz treten Satzungsbestimmungen über die Zusammensetzung, und Abberufung des Aufsichtsrats und über die

Genossenschaft oder

Wahl Entsendung

von Aufsichtsratsmitgliedern zu dem dort näher bestimmten Zeitpunkt außer Kraft. Die Frage, ob diese Vorschrift auch ein satzungsgemäß vor esehenes ehrstimmrecht ergreift, so⸗ weit es sich auf die Aufsichtsratswahl erstreckt, wurde vom Reichsgericht in I11 94/43 abgelehnt. In der Begründung heißt es u. a., das Aktiengesetz erkläre zwar in § 12 Abs. 2 Mehrstimmrechte grundsätzlich für unzulässig, es sehe aber davon ab, das von ihm ausgesprochene grundsätzliche Mehr⸗ stimmrechtsverbot uneingeschränkt und soforkt durchzusetzen. Es lasse Ausnahmebewilligungen zu, wenn das Wohl der Gesellschaft oder gemeinwirtschaftliche Belange solche erfor⸗ dern, und lasse darüber hinaus Mehrstimmrechtsaktien, deren Ausgabe vor dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes beschlossen worden ist, ebenfalls zu. Auch soweit sich der Stimmrechts⸗ vorzug auf Wahlen zum Aufsichtsrat erstreckt, mache das Ge⸗ setz ausdrücklich keinen Unterschied. Wenn das Gesetz eine vorläufige Fortdauer von Stimmrechtsvorzügen im allge⸗ meinen für tragbar halte, so sei nicht einzusehen, weshalb Hrcsceaz. für Aufsichtsratswahlen eine Ausnahme gelten ollte.

Aus dem Kriegsschäbenrecht

I““ Wann ist Diebstahl Kriegsschaden?

Wie das Reichskriegsschädenamt entschied, ist ein Diebstahl, der gelegentlich der Instanoͤsetzung einer durch Kampfhand⸗ lung beschädigten, in ihrer Sicherheit aber nicht mehr be⸗ einträchtigten Wohnung des Geschädigten verübt wird, keine „unvermeidliche Folge“ der Kampfhandlung und daher nicht entschädigungspflichtig. 6

Dem Antragsteller waren bei der nachträglichen Instand⸗ setzung Schuhe und Kleidung entwendet worden. Damit stand der Verlust an sich zwar mit dem Luftangriff insofern in Verbindung, als er ohne Bombenwurf nicht eingetreten wäre. Das allein reicht aber nicht aus. Eine Entschädigung kann vielmehr nur dann verlangt werden, wenn der Verlust als „unvermeidliche Folge“ einer Kampfhandlung anzu⸗ sprechen ist. Mit anderen Worten muß sich der Schaden als eine natürliche, erfahrungsmäßige Folge der Schadenereig⸗ nisse darstellen, wie es zum Beispiel der Fall sein kann, wenn aus einem zerstörten Hause, zu dem infolge der Zerstörung jedermann bei Tag und Nacht Zutritt hat, Sachen gestohlen werden. In diesem Falle äußert das Kriegsereignis über den unmittelbaren Schaden hinaus noch Wirkungen, die sich als so nahe Folge des Kriegsgeschehens darstellen, daß sie nach natürlichem Empfinden auf unmittelbarer Einwirkung be⸗ ruhenden Schäden gleichgestellt werden müssen. Das trifft aber nicht zu auf Diebstähle gelegentlich einer nachträglichen Wohnungsinstandsetzung, denn sie sind keine unabwendbare, zwangsläufige Folge des Kriegsereignisses mehr. (RKA./I 49 vom 80. Juni 1943.)

Wirtschaft des Auslandes

Die schweren Einbußen der britischen Handelsflott

Genf, 10. März. Auf der Generalversammlung der Houl⸗ der Line erklärte der Geschäftsführer C. Warwick, die Gesell⸗ schaft sei mit 76 000 Gewichtstonnen Schiffsbestand in den Krieg eingetreten, wozu fünf Kühlschiffe mit 2 ½ Mill. Kubik⸗ fuß Raum gehört hätten. Von dieser Vorkriegsflotte sei nur noch ein winziger Teil gebrauchsfähig. Die Gesellschaft habe also einen äußerst hohen Prozentsatz ihres Gesamtbestandes verloren. Die Houlder Line, die die besten britischen Kühl⸗ schiffe besaß, war ein Hauptglied der Lebensmitteleinfuhr Englands aus Südamerika. Warwick hob hervor, daß die Gesellschaft mit den verfügbaren Mitteln außerstande sei, ihre Vorkriegsbedeutung wiederzuerlangen.

8

Schweden muß Englands ungünstige Handelsbilanz finanzieren

Stockholm, 12. März. Der Londoner Korrespondent von „Expressen“ zitiert zum englisch⸗schwedischen Zahlungs⸗ abkommen den „Manchester Guardian“, der den schwedisch⸗ englischen Vertrag als ein völlig befriedigendes Finanz⸗ arrangement bezeichnet. Der Vertrag bedeute, daß Schwe⸗ den sich verpflichtet habe, einen Teil der ungünstigen Han⸗ delsbilanz Großbritanniens auf einige Jahre hinaus zu finanzieren. Schweden übernehme einen Teil der augenblick⸗ lichen und zukünftigen Bürde des Krieges, die andere Län⸗ der bereits früher gegen ihren Willen fünf Jahre lang ge⸗ tragen hätten. Das schwierige Problem, Schweden in das Geschäftssystem der Alliierten einzufügen, sei im großen und ganzen gelöslt. ““ 1

8

Abschluß der schwedisch⸗schweizerischen Handels⸗ besprechungen 8 Stockholm, 12. März. Wie das schwedische Außenministe⸗ rium mitteilt, wurden die Besprechungen in Bern zwischen einer schwedischen und einer schweizer Delegation über den gegenwärtigen Warenaustausch jetzt abgeschlossen. Die Er⸗ örterungen hatten die Aufgabe, klarzustellen, in welchem Aus⸗ maß der schwedisch⸗schweizerische Handelsverkehr bei der jetzigen Lage aufrechterhalten werden kann. Dabei mußte dem Versorgungs⸗ und dem Transportproblem besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Außerdem wurde die Frage der Preisfestsetzung für schweizer Exportwaren ein⸗ gehend besprochen. Da es schwierig ist, so heißt es in der amtlichen Mitteilung weiter, die schweizer Ausfuhrpreise für bestimmte Textilwaren mit den schwedischen Preisstop⸗ bestimmungen in Einklang zu bringen, dürften weitere Be⸗ sprechungen darüber notwendig sein. 1

86.

1““

8 8 Krise der schwedischen Zellwollproduktion Stockholm, 13. März. Die schwedische Zellwolle⸗ und Seiden⸗ zullulose⸗Produktion leidet, wie „Expressen“ berichtet, außer⸗ ordentlich schwer an dem Salzmangel. Die Rohstoffzuteilungen der Zellwollefabriken wurden eingeschränkt. Von Ende Mai an wird die Lage noch kritischer, eytl. muß die Produktion völlig eingestellt werden. 8

Hoher Einlagenbestand bei den dänischen Sparkassen

Kopenhagen, 13. März. Die starke Verflüssigung am däni⸗ schen Geldmarkte zeigt sich auch in der Erhöhung der Ein⸗ lagen bei den Sparkassen, Wie die dänische Fachpresse mit⸗ teilt, überschxitt das Einlagenkapital bei den Sparkassen im Jahre 1944 den Betrag von 3 Mrd. Kr. Im Laufe des letzten Jahres ist die Summe der Einlagen um 578 Mill. Kr auf 3564 Mill. Kr erhöht worden. Es sei verhältnismäßig schwie⸗ rig, diese Kapitalien anzulegen, da die Unternehmungsmög⸗ lichkeiten durch die Kriegsverhältnisse beschränkt sind. In⸗ folgedessen seien die Kassenbestände und Einlagen auch bei de deren Geldinstituten bei äußerst geringer Verzinsung

1““

Afghanistan (Kabulh . . .

um knapp 200 Mill. Kr gestiegen, während der Obligationen⸗ bestand um 400 Mill. Kr zunahm. Die Betriebsergebnisse des vorigen Geschäftsjahres hätten bereits einen geringen Ueber⸗ schuß gebracht. Im laufenden Geschäftsjahr würde sich diese Tendenz wahrscheinlich noch verstärken. Die Maßnahmen des Staates hätten die Bestrebungen der Kassen, den Satz von 4 9% für Sparkonten zu halten, unterstützt. In letzter Zeit sei diese Förderung aber weniger in Erscheinung getreten, ins⸗ besondere, da Staatsanleihen mit einem Zinssatz von 3 ½ % herausgegeben wurden. Da auch die Gemeinden für ihre An leihen den Zinssatz senken wollen, würden die Sparkassen auf die Dauer die 4 %3ige Verzinsung der Einlagen nicht durch führen können.

In Verlin festgestellto Notiorungen für tolegraphische Auszahlung, ausländische Gelosorien und Banknoten

Telegraphische Auszahlung 12. März Geld Brief

10. März Geld Brief

Aeaupten (Mexanbrien und Kairo) 1 ägupt. Pfund 100 fghani Albanien (Tirana) 110 Franken Argentinien (Buenos Alres) 1 Pap.⸗-Pes. Australlen (Sidnen .1 austr Pund Brasilien (Rio de Janeiro) 1 Cruzeiro Britisch-Indien (Bombag⸗ Calcuttea) 100 Rupien Bulgarien (Sofia) 100 Lewa Dänemark (Kopenhagen) „100 Kronen Eng’and Fongog. 1 engl. Pfund Finnland (Helsinktk) 100 Finnmark Frankreich (Paris) 1100 Frs Griech nland (Athen) „. 100 Drachmen Honland (Amsterbam und Rotterbam) .. .„. s100 Gulden Iran (Teherän) . 100 Rials Jsland (Reukjavi) . 100 isl. Kr. Italien (Rom und Malland) 100 Lire Japan (Tokio und Kobe) 100 Yen Kanada (Montreal) . 1 kanad. Dollar Kroatien (Agram) 100 Kuna Neuseeland (Wellington) 1 neuseel. Pfd. Norwegen (Oelo) 100 Kronen Vortugal (Liffabon). 100 Escudo Rumänien (Bukares) 100 Lei Schweden (Stockholm und

Göteboroo) . Schweiz (Zürich, Basel und 8E8II111“ Serbien (Belgrad) Slowakel (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barte⸗ LLL4“ Südafrikanische Unlon (Pre- toria und Johannisburg) Türkei (Istanbuhh) 1 türk. Pfund Ungarn (Bubapest) 100 Pengö Uruguag (Montevideo) 1 Peso Verein. Staaten von Amerika (New York) .. . . .1 Dollar

18,% 89,92 0,588

18,83 81.08 0,592

18,79 80,92 0,388

9—:

92,15 52,29

1,668 1,672 132,70 14,59 38,42 9,99 58,591

4,993

56,76 10,19

132,70 14,61 38,50 10,01 98,742

5,003 36,88 10,21

4,993 56,70 10,19

100 Kronen 59,46

100 Frs.

100 ferb. Dinar 100 slow. Kr. 100 Pesetae

1 sübafr. Pfb.

99,46

27,89 4, 93 8,591

23,563

59,88

55,01 5,003 8,509

23,005 )

27,89 4,993 8,591

23,563

1,978 1,199

1,978

1,982 1,199

1,201

Für den innerdeutschen Verdechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld 89,96 9,89 5,06 4.995 3,047 7,912 74,18 2,098 2,498 0,180

Belgien (Brlssel u. Antwerde) England, Aegupten. Südafrikanische Llnion Fve eeee“

Frankreich Bulgarien Australien, Neuseeland Britlisch-Indien .. Kanada Ver inigte Staaten von Brasilien

6 A merlia

Ausländische Geldsorten und Banknoten 12. März Geld Briek 20,88 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205 4,39 4,41

Geld Brief 20,46 16,22

4,205

4,41

Sovereigne. . 20-France-Stücke Golo-Dollars . Aeguptische. . Amerikan.:

Argentinische. Auftralische Belgische. LEIEö1“ Brasilianische. . Britisch-Ineische. Bulgarische: 500 Lew baruntier Dänische: große ... 10 Kr. und darunter.. . Englische: 10 B und darunter Finnischet. 8 Französische. .„ 2 7⸗ Holländische . Italienische: große r.

Notlz

für 1 Stlick 1 agupt. Pfd. 1 Dollar 1 Dollar .[1 Pap Pef. 1 austr. Pfb. 100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Ruplen

99. .

0,46 2,46

000 2805

3,09 52,80 5,075 132,70 10,02 10,02 1,01 5,01 57,11 1,68 59,641 58,07 58,07 5,01 8,62 4,41 1,93

61,02

0,44 2,44 0,08 22,95 3,07 52,10 5,055 132,70 9,98 9,98

0,99 4,99

66,89 1,66 59,40 57,83 57,83 4,99 8,58 4,39 1,91

60,78

0,46 2,46 0,09 23,05 3,090 52,30 5,075 132,70 10,02

10,02 1,01 5,01

„2 2 2

100 Lewa

. 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd.

100 Finnmark

100 Fro.

100 Gulden

100 Lire

100 Lire

1 kanad. Dollar

100 Kuna

132,70 9,98 9,98 0,99 4,99

56,89 1,66 59,40 57,83 57,83 4,99 8,58 4,39 1,91

60,78

10 Dme. .. 58 Kanablsche. . Kroattsehe .. . Norwegische: 30 Kronen und

darunter .. 8 Se. Rumanische: 1000 Lel und

AIONII“; Schwedische: große ..

50 Kronen und darunter Schwelzer: groe . . :. .

100 Jrs. und barunter. V8“” Sowakische: 20 Kronen und

mumner ö Südafrikanlsche Unton Larzsche .. ....58 Ungarische: 100 Pengo und

baruniter,

100 Kronen

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 ferb. Dinar

100 flow. Kr. 1 südafrik. Pfö. 1 türk. Pfd.

100 Pengö

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 13. März. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G. 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B. ;

London, 12. März. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 ½¼, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 bis 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Lissabon 99,80 100,20, Rio de Janeiro 82,84 ⁄26.

Zürich, 12. März. (D. N. B.) 111.40 Uhr] Paris 8,00, London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75, Madrid 39,75, Holland 22938, Berlin 172,50 nom., Lissa⸗ bon 17,02, Stockholm 102,62, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,387 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,70, Preßburg 15,00, Buenos Aires 94 ½, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 12. März. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Roem —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 12. März. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris —,— G., —,— B., Brüssel —,— G., —,— B., Schweizerische Plätze 97,00 nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., —,— B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom, G., 95.65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 6G6. 8,59 B., Rom —,— G., —,— B., Kanada 3.77 nom. G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.

Lo n d on, 12. März. (D. N. B.) Silber Barren prompt 25,50, Silber auf Lieferung Barren 25,50, Gold 168/—-,

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 37 vom 15. März 1

945. S. 3

Hfsentlicher Anzeiger

2. Zwangsversteigerunge 3. Aufgebote, gehs

5. 6.

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 4.

Oessentliche Zuftellun 8 Ver’ust⸗ und Funbfachen, . Auslosung usw. von Wertpapteren,

8. Kommanditgesellschaften auf Artien,

7. Aexttengesellschaften, 9. Deutsche Kolontalgefellschaften,

10. Gefellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanhltgesellschaften,

Unfall⸗ und Deutsche Re Verschiedene

snvalidenversicherungen, bank und Bankauswelse. unntmachungen.

3. Aufgebote

14561 Aufgebot.

F 1/45. Die Witwe Luise geb. Kirsche in Freyburg (Unstrut), Oberstraße, hat das Aufgebot des Sparbuchs Nr. 10 148 der Kreisspar⸗ kasse Querfurt, Hauptzweigstelle Freyburg (Unstrut), auf ihren Namen ausgestellt, beantragt. Der Inhaber des Sparbuchs wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 20. Inni 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und das Sparbuch vorzu⸗ legen, widrigenfalls es für kraftlos erklärt werden wird.

Freyburg (Unstrut), 22. Febr. 1945.

Amtsgericht.

Albrecht

462] Aufgebot.

7 F. 1/45. Frau Gerda Jahn geb. Knuth in Stolp, Bogislavstr. 4, hat das Aufgebot ihres verloren gegan⸗ genen Sparbuchs Nr. 11 288 der Städtischen Sparkasse in Stolp be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Juni 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗

lautend auf seinen Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Juni 1945, vorm. 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird. 8.“ Fallersleben, den 27. Februar 1945. Das Amtsgericht.

[515] Aufgebot. 5. F. 4./45. Frau Zilli Pietzsch geb. Schott von Fraureuth, Fürstenstr. 98, hat das Aufgebot des Sparbuchs

’Nr. 1604 der Kreissparkasse Greiz,

Hauptzweigstelle Fraureuth, lautend auf Zilli Pietzsch geb. Schott in Frau⸗ reuth, Fürstenstr. 98, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf Donners⸗ tag, den 21. Juni 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Greiz anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Greiz, den 26. Februar 1945. Das Amtsgericht.

mer 109, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und- die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgt. Stolp/ Pom., den 7. Tebruar 1945. Das Amtsgericht.

[468] Anfgebot.

I 4/45. Auf Antrag der Aurelia Blaschke in Traiskirchen, Sudeten⸗ deutschenplatz Nr. 1, wird das ihr angeblich in Verlust geratene Ein⸗ lagebnuch der Sparkasse in Baden, Filiale Traiskirchen, aufgeboten. Der Inhaber wird aufgefordert, das Einlagebuch binnen 6 Monaten, vom Tage dieser Kundmachung, bei Ge⸗ richt vorzuweisen. Auch andere Be⸗ teiligte haben innerhalb dieser Frist ihre Einwendungen zu erheben, sonst

[516] Aufgebot.

5. F. 5./45. Frau Marie Zahn geb. Grimm in Teichwolframsdorf, Steil⸗ berg 8, hat das Aufgebot des Spar⸗ buchs Nr. 1151 der ehem. Gemeinde⸗ sparkasse Teichwolframsdorf, jetzt, Kreissparkasse Greiz, Hauptzweigstelle Teichwolframsdorf, lautend auf Wer⸗ ner Zahn in Teichwolframsdorf, Steinberg 8, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf Donnerstag, den 21. Inni 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Greiz anberaum⸗ ten Aufgebotstermin seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls deren Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird.

Greiz, den 26. Februar 1945.

Das Amtsgericht.

würde das Einlagebuch nach Ablauf der Frist für kraftlos erklärt wer⸗

den. Landgericht Wr.⸗Neustadt, Abt. 3, am 14. Februar 1945.

[506] Aufgebot.

3 F 4/44. Die Witwe Peter Brod in Niedergondershausen Nr. 12 hat das Aufgebot des angeblich verloren⸗ gegangenen Sparkassenbuches der Kreissparkasse Sankt Goar Nr. 3187 über 724,27 RM, ausgestellt auf die Antragstellerin, beantragt. Der In⸗ haber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. Mai 1945, 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 10, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das Spar⸗ kassenbuch vorzulegen, widrigenfalls Kraftloserklärung erfolgen wird.

Boppard, den 22. Februar 1945.

Amtsgericht.

[517] Aufgebot.

3 F 1—45. Die Ehefrau des In⸗ genieurs Gustav Hemesath, Anne⸗ marie geb. Evertz, aus Kempen z. Zt. wohnhaft in Grevenbrück, Germania⸗ straße, hat das Aufgebot der angeb⸗ lich verlorengegangenen Sparkassen⸗ bücher Nr. 40742 der Kreis⸗ und Stadtsparkasse Kempen und Nr. 4264 der Amtssparkasse Bilstein in Gre⸗ venbrück, lautend auf den Namen des Ingenieurs Gustav Hemesath in Kempen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 28. Juni 1945, vormittags 11 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Grevenbrück, den 21. Februar 1945.

Amtsgericht.

[508] Aufgebot.

F 2/45. Die Witwe Irmgard Bock in Jembke hat das Aufgebot des angeblich abhanden gekommenen Sparkassenbuches Nr. 6402 der Kreis⸗ sparkasse Gifhorn, Hauptzweigstelle Fallersleben, mit einem Bestande von 4074,13 RM, lautend auf den Namen Willi Bock in Brackstedt, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Juni 1945, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Fallersleben, den 15. Februar 1945

Das Amtsgericht. Siegmann, Amtsgerichtsrat.

[509] Aufgebot.

F 4/45. Die Ehefrau Dora War⸗ ner, Stadt des KdF.⸗Wagens, Litz⸗ mannstraße 22, hat das Aufgebol des angeblich verlorengegangenen Sparkassenbuches Nr. 2451 der Kreis⸗ sparkasse Gifhorn, Hauptzweigstelle Stadt des KdF.⸗Wagens über 505,83 RM, lautend auf den Namen des am 28. 1. 1942 geborenen Joa⸗ chim Warner, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 21. Juni 1945, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufaebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen

wird. Fallersleben, den 27. Februar 1945

Das Amtsaericht.

Aufgebot. 1 F 3/45. Der Helmut Lausch. Greifendorf über Döbeln/Sachsen hat bas Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Sparkassen⸗ buches Nr. 196 der Kreissparkasse

[510]

stellt

Aufgebot.

Die Witwe Bertha Evertz geb. Kemkes aus Kempen, z. Zt. wohnhaft in Grevenbrück, Germaniastraße, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Sparkassenbuches Nr. 41586 der Kreis⸗ und Stadtsparkasse Kempen, lautend auf den Namen der Witwe Bertha Evertz geb. Kemkes in Kempen, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Juni 1945, vormittags 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotster⸗ mine eine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Grevenbrück, den 21. Februar 1945.

Amtsgericht.

1518] 3 F 2— 45.

[519]

Die Sparkasse des Kreises Tecklen⸗ burg in Ibbenbüren hat das Auf⸗ gebot folgender angeblich verloren⸗ gegangener, von ihr ausgestellter Sparbücher namens der Be⸗ rechtigten beantragt: a) Nr. 74064. ausgestellt auf Friedrich Grewe. Ibbenbüren, An der Umflut 638, b) Nr. 81858, ausgestellt auf Anneliese Grewe, Ibbenbüren, Ost⸗ feldmark 44, u. d) Nr. 73771, ausge⸗ auf Johannes Ottenhaus, Laggenbeck 2 b. Die Inhaber der Sparbücher werden aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 1. Juli 1945, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzu⸗ melden und die Sparbücher vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Sparbüver erfolgen wird. Ibhanküren, den 23. Februar 1945s. Das Amtsgericht. F 1. 2/45.

520] Aufgebot. 1 F 19—23/44. Die Kreissparkasse in Ottweiler / Saar als Vertreterin

Namen, beantragt.] bücher der Kreissparkasse in Ott⸗

weiler / Saar 1. Nr. 12260, ausgestellt für Renate Wagner in Dirmingen, Adolf⸗Hitler⸗Straße 19, 2. Nr. 12002, ausgestellt für Irene Sofie Wagner in Dirmingen, Adolf⸗Hitler⸗Straße Nr. 19, 3. Nr. 13537, ausgestellt für Hans Herbert Wagner in Dirmingen, Adolf⸗Hitler⸗Straße 19, 4. Nr. 10081, ausgestellt für Wilhelm Wagner in Dirmingen, DOrtsstraße 92, 5. Nr. 11526, ausgestellt für Peter Ley in Wemmetsweiler, Adolf⸗ Hitler⸗Straße 34, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf Frei⸗ tag, den 20. Juli 1945, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 108, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird. Ottweiler, den 16. Februar 1945. Das Amtsgericht.

auf den 27. Juli 1945, 10 Uhr, vor

Aufgebot.

Die Bürogehilfin Else Dumrath in Stralsund, Carl⸗von⸗ Essen⸗Str. 33, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Graßhoff in Stral⸗ sund, hat das Aufgebot des auf ihren Namen lautenden Sparkassenbuches der Städtischen Sparkasse Stralsund Nr. 13185 über 2071,26 RM bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem

[523] 6/7 F 4/45.

dem unterzeichneten Gericht, Bielken⸗

hagen 8, Zimmer 18, anberaumten

Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗

melden und die Urkunde vorzulegen,

widrigenfalls die Kraftloserklärung

der Urkunde erfolgen wird.

Stralsund, den 1. März 1945. Das Amtsgericht. Stechert.

[360] Aufgebot.

Der Kaufmann Willi Salzmann in Aschersleben, Lange Reihe 12, vertreten durch Rechtsanwalt Goltze in Aschers⸗ leben, hat das Aufgebot des Hypotheken⸗ briefes, der über die im Grundbuche von Aschersleben Bd. 168 Bl. 4511 in Abt. III Nr. 22 für den Rentner Al⸗ fred Sarstedt in Aschersleben einge⸗

tragene Darlehnshypothek von 4000 G gebildet ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Juni 1945, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Amtsgericht Aschersleben, 20. 2. 1945.

[401]

Auf Grund von § 9 Abs. 3 der 11. VO. zum Reichsbürgergesetz vom 25. 11. 1941 (RGBl. I S. 722) wird bekanntgemacht, daß der Sächsische Hy⸗ pothekenbrief vom 5. 7. 1927 über 10 000,— GM (RGBl. 1924 1 S. 415) Hypothek am Grundstück Blatt 362 des Grundbuchs für Chrieschwitz (früherer Eigentümer: Kaufmann Hermann Rautenberg in Plauen) kraftlos ge⸗ worden und ein neuer Hypothekenbrief leichen Inhalts erteilt worden ist. Amtsgericht Plauen, 19. Februar 1945.

Aufgebot.

Die Ehefrau Frieda Moll geb. Appelt in Brgehearg (Havel), Schlangenpfad (Butterlake), vertre⸗ ten durch Rechtsanwalt Dr. Schütze in Brandenburg (Havel), hat das Aufgebot des Hypothekenbriefs über die im Grundͤbuche Brandenburg⸗ Altstadt Bd. 35 Bl. 1407 in Abt. III Nr. 4 eingetragene Hypothek von 1000 GM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Juni 1945, vormittags 12 Uhr. vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 43, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen

wird. Brandenburg (Havel), 22. 2., 1945 Amtsgericht. e,eeꝰ§‚IIBꝰ/I—VW—V—BM.gLꝗV

1504] Aufgebot.

F ½ 2 ½ 1 Feoc c.a. in Thal hat das Aufgebot des ver⸗ lorengegangenen Hypothekenbriefs über die im Grunoͤbuche von Thal Band VI Blatt 158 in Abteilung III unter Nr. 1 für August v. d. Heyde in Thal eingetragene Hypothek von 10 000 RM beantragt. Der Inhaber

[454]

[507]

rie Giese in Brandenburg (Havel), Werderstraße 23, vertreten durch den

9 2

denburg (Havel), hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes Grundbuch stadt Bd. 18 a Bl. 843 eingetragene Post Abt. III Nr. 20 über 3000, GM der Giese in Berlin beantragt. Der In⸗ sber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, 29. Juni 1945, vor Zimmer gebotstermine melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Alufgebot. Die Grundstückseigentümerin Ma⸗

Rechtsanwalt Dr. Schütze in Bran⸗

über die im

von Brandenburg⸗Neu⸗

Frau Frieda Lehmann geb.

in dem auf den vormittags 10 Uhr, Gericht, Auf⸗ anzu⸗

spätestens

dem unterzeichneten 43, anberaumten

seine Rechte

Brandenburg (Havel), 28. 2. 1945. Amtsgericht.

Kaufmann Richard Göhler in Dort⸗

[511] Aufgebot.

Der Bauer Wilhelm Jakobs in Ipse hat beantragt, den abhanden gekommenen Hypothekenbrief der auf Ipse Bl. 101 Abt. III Nr. 1 für den

mund eingetragenen Aufwertungs⸗ hypothek von 525 Goldmark für kraft⸗ los zu erklären. Der Inhaber des Hypothekenbriefes wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Sep⸗ tember 1945, 10 Uhr, vor dem hiesigen Gericht, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und den Brief vorzulegen, widrigenfalls der Hypothekenbrief für kraftlos erklärt werden wird. Gardelegen, den 26. Februar 1945. Das Amtsgericht.

Aufgebot.

[512] Der Amtsvorsteher Otto

1 F 1/45. Eppendorf in Sitzenroda, Kr. Torgau, als Pfleger für den Nachlaß des Frl. Berta Schreyer in Sitzenroda, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dr. Schumann und Mock in Torgau, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefs über die im Grund⸗ buch von Gräfentonna/ Thür. Bd. C Blatt 593 in Abt. III unter Nr. 6 für Frl. Berta Schreyer in Sitzenroda eingetragene Hypothek von 1250 RM beantragt. Der Inhaber des Hypo⸗ thekenbriefes wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf Freitag, den 8. 6. 1945, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten

beantragt.

Inhaber der Urkunde wird aufge⸗

fordert, spätestens in dem auf den

5. Juli 1945 vor dem unterzeichneten

Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird. Klötze, am 24. Februar 1945. Das Amtsgericht.

[388] Aufgebot.

2. F. 3/45. Die Witwe Maria Bruse geb. Voß in Selmsdorf, vertr. durch die Rechtsanwälte Hall in Schönberg, hat das Aufgebot des Grundschuldbrieses über die im Grundbuch von Selmsdorf Bl. 122 in Abt. III unter Fol. 1 für die Rostocker Bank, später Mecklenburgische Depositen⸗ u. Wechselbank, jetzt Mecklen⸗ burger Bank eingetragene Grundschuld von 300,— GM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf Montag, den 14. Mai 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrige falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Schönberg (Meckl.), 16. Februar 1945.

Aufgebot.

Amtsgericht. 8

1880-- W

2 F 1/45. Der Brauereibesitzer Karl Lasser in Lörrach hat das Aufgebot des Grundschuldbriefes über die im Grund buch von Lörrach Band 6 Heft 1 Abt. II Nr. 5 und 8, Band 44 Heft 29 Abt. III Nr. 5 und Band 83 Heft 34 Abt. III Nr. 6 zugunsten des Brauereibesitzers Karl Lasser alt in Lörrach eingetragene Grundschuld über 80 000 GM. nebst 9 Zinsen, lastend auf den ihm gehörenden Grundstücken Lgb.⸗Nr. 123, 90 159 4822 u. 4814 a dex Gemarkung Lörrach, Der Inhaber der Urkund wird aufgefordert, spätestens im 2 gebotstermin am Freitag, den 13. Juli 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht Lörrach, Saal I, seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, andernfalls wird die Urkunde für kraf los erklärt werden. 8 Lörrach, den 5. Februar 1945.

Amtsgericht. II.

Die Grundschuldbriefe über die im Grundbuch von Magdeburg städtisch Feldmarken, Band 41, Blatt 2273 in Abt. III unter Nr. 19 und 20 für die

Gericht, Zimmer 76, anberaumten

Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G. in

Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen. Sonst wird der Hypothekenbrief für kraftlos erklärt.

Gotha, den 15 Februar 1945. Amtsgericht, 1. Dr. Hildebrandt.

der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19 Mai 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunbe vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 8

Bad Purmont, 23. Februar 1945.

Gifhorn, Hauptzweigstelle Stadt des KdF.⸗Wagens, über 7671,(65 RM

der nachbezeichneten Kontoinhaber hat Aufgebot der Sparkasse

Das Amtsgericht.

1[513] 8

F. 1/45. Die Bäuerin Ehefrau des Bürgermeisters i. R. Schulze, Anna geb. Harke in Vorsfelde, vertreten durch Rechtsanwalt Beitzen III in Hildesheim, hat das Aufgebot der beiden Hypothekenbriefe über die a) im Grunoͤbuche von Calberlah Band X Blatt 285 Abt. III Nr. 3 ein⸗ getragene Hypothek von 2000,— RM, b) im Grundbuche von Wasbüttel Band IV Blatt 126 Abt. III Nr. 1 eingetragene Hypothek von 2500 GM. Gläubigerin: Fräulein Doris Harke in Wasbüttel. beantragt, Der Inhaber dieser Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Juni 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. 1 Amtsgericht Gifhorn, 10. Febr. 1945.

[432] Aufgebot.

Der Notar Wesseler, Dormagen, Kölner Str. 118, hat als Bevollmäch⸗ tigter der Wwe. Peter Engels, Eyag geh. Pesch, Nievenheim, Hindenburgstr. 7, das Aufgebot des Grundschuldb riefes über die im Grundbuch zu Niepenheim, Artikel 223, Abt. III unter Nr. 3 ein⸗ getragene Grundschuld, lautend auf RM 1000,— Goldmark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 12. Juni 1945, 9 Uhr, Zimmer 9, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widri⸗ genfalls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.

Neuß, den 13. Februar 1945.

Das Amtsgericht Neuß. 1461 Aufgebot!

2 F 1⁄45. Der Viehkaufmann Her⸗ mann Ulrich in Klötze, vertreten durch den Rechtsanwalt Traue in Klötze, hat das Aufgebot des ver⸗ loren acgangenen Grundschuldbriefes vom 29. 6. 1939 über die im Grund⸗ buch von Klötze Blatt 1784 in Abtei⸗ lung III Nr. 1 für die Hanptsparkasse der Altmark in Stendal eingetra⸗

Masdeburg Grundschul⸗ den von je 2500 RM werden für un⸗ gültig erklärt. Amtsgericht Magde⸗ burg, 2. Februar 1945. 9 F 60/44.

[521] Aufgebot. 3 F 13/44. Frau Frieda Rosenow geb. Gramkow in Gutow und Land wirt Hermann Gramkow in Ham berge, vertreten durch Rechtsanwalt Jeß, Grevesmühlen, haben das Auf⸗ gebot des Grundschuldbriefes über die im Grundbuch von Schwerin Blatt 5434, Flurbuch Abt. XX Mueß (Grundstück 21), Abt. III, Fol. 5 für den Hauswirt Hans Gramkow in Gutow eingetragenen Grundschuld von 950,— GM beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Juni 1945, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 8 Amtsgericht Schwerin (Meckl.).

[525] Aufgebot. 6 E 2 45. Die Ehefrau Frieda Schrader geborene Baumgarten in Hamburg⸗Fuhlsbüttel, Eibenweg 17, hat beantragt, den verschollenen Ernst Friedrich Wilhelm Baum⸗ garten, ihren Bruder, geboren am 7. 2. 1878 in Hamburg, zuletzt wohn⸗ haft in Münster/ Westf., Loerstr. 22, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 5. Oktober 1945, mittags 12 Uhr, vor dem unter zeichneten Gericht auf dem Gerichts⸗ tag in Telgte, Rathaus, anberaum⸗ ten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, welche Aus⸗ kunft über Leben und Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, er- geht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht An zeige zu machen. 86 Münster (Westf.), den 30. Jan. 1945. Das Amtsgericht. ————————— [550] 1 Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Gardelegen vom 16. 2. 1945 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Klein⸗Bartensleben Band 6 Blatt 200 in Abteilung II’ unter Nr. 1 eingetragene Sypyo.. f† von 500,— Goloͤmark für kraftlos erklärt. 1 Gardelegen, den 16. Februar 1945.

18 88

ene, zu 5 ½ % verzinsliche Grund⸗ chulb von 4000 RM beantragt. Der

Das Amtsgericht.