1945 / 38 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Mar 1945 18:00:01 GMT) scan diff

der Wäsche ausgezackt werden, sonst sind sie offenkundig

(glatt, ungesäumt) zu lassen.

(4) Schnittmusterzeichnungen (in Fachgruppe Wäscheindustrie, Berlin NO 55, walder Str. 5, anzusorderr.

Höchstzulässiger Werkstoffverbrauch Für die Herstellung von Sterbewäsche dar stehender durchschnittlicher Werkstoffverbrauch überschritten WWVI1“ * v1

1. Sterbewäschegarnitur für Männer und Frauen (Jacke, Decke und Kissen), Gesamtlänge 1,80 m, Kissen⸗ größe 55 65 cm. Durchschnittl. Werkstoffverbrauch je Garnitur bei 85 cm Kreppbreite 4,45 m.

2. Sterbewäschegarnitur für Kinder (Hemd und Länge des

Hemdes

50 cm

70 cm

90 cm

Greifs⸗

nach⸗ nicht

1 2

1“

durchschnittl. Werkstoff⸗ verbrauch je Garnitur bbei 85 cm Kreppbreite S.,30 gu ug 414,05 m b 30 X 35 cm

Kissengröße

10 10—

EStrafvorschrift biderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach ½§ *0. 12 15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungsstrafrecht gemäß § 15 dieser Vrrordnung werden vom Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandt biete wahroenommen. 9 z

Schlußvorschrift Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach ihrer Ver⸗ kündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingeglieder⸗ ten Ostgebieten.

Berlin, den 31. Januar 1945.

Produktionsbeauftragte für Rauchwaren des Reichsministers Kriegsproduktion.

Tengelmann.

Nichtamtliches

88

Deutsches Reich

Nummer 8 /9 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Ministeriums des Innern vom 2. März 1945 hat fol⸗ genden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen. Beschluß des Preuß. Staatsministeriums über den Zusam⸗ menschluß der Landkreise Hildesheim und Marienburg (in Hannover). Verlust eines Personalausweises. Reichs⸗ Gund Staatshaushalt. Kassen⸗ und Rechnungs⸗ wesen. RdErl. 20. 2. 45, Zweimonatliche Auszahlung der Dienst⸗ und Versorgungsbezüge. Angelegenheiten der Kommunalverbände. RdErl. 16. 2. 45. Ab⸗ findung der Gemeinden für Ausfälle an Einnahmen aus Kurtaxe. RdErl. 16. 2. 45, Erhebung gemeindlicher Abgaben für Kanalisation, Straßenreinigung und Müllabfuhr von den Eigentümern durch Feindeinwirkung zerstörter oder beschä⸗ digter Grundstücke. ŔErl. 19. 2. 45, Oeffentliche Mahnung bei der Beitreibung von Gemeindeabgaben. Polizei⸗ verwaltung. RoͤErl. 13. 2. 45, Pol.⸗Beamtenbesoldung; hier: BDA. während des Krieges. Staatsangehörig⸗ keit, Paß⸗ und Ausländerpolizei. RdErl. 19. 2. 45, Vordrucke für Staatsangehörigkeitsausweise (Staats⸗ angehörigkeit aus Widerruf). Wehrangelegen⸗ heiten. Kriegsschäden. Familienunterhalt. ŔErl. 22. 2. 45, Reisekostenvergütung der Notdienstpflichtigen. RdErl. 23. 2. 45, Ausgleich von Nutzungsschäden in den CdZ.⸗Gebieten und Zuständigkeit der Feststellungsbehörden des Reichsgebiets bei Umquartierungen aus Anlaß der Räumung der CdZ.⸗Gebiete und des Generalgouvernements. Wohlfahrtspflege und Jugendwohlfahrt. RdErl. 14. 2. 45, Kindesannahmesachen. Volksgesund⸗

heit. RdErl. 23. 2. 45, Wegegebühren bei Wochenbesuchen der Hebammen. RdErl. 24. 2. 45, Erlaubnis zur berufs⸗ mäßigen Ausübung der Krankenpflege und der Säuglings⸗ und Kinderpflege; Wegfall der Prüfung. Verschie⸗ denes. Handschriftliche Berichtigung. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin Ws, Mauerstraße 44. Halbjährlich 4,0 RM für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 5,40 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt) 11“ 1 Aus der Verwaltuug Abgabe der Steuererklärungen für 1944

Die Einkommenstenererklärung Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen ist auch in diesem Jahre bis zum 31. März verlängert worden. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sind daher die Ein⸗ kommensteuererklärung, die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuer⸗ und die Umsatzsteuererklärung für 1944 so⸗ wie die Erklärung zur einheitlichen Feststellung des Ge⸗ winns aus Gewerbebetrieb bezw. zur einheitlichen Fest⸗ stellung der Einkünfte für das Kalenderjahr 1944 mittels der bei den Finanzämtern erhältlichen Steuererklärungs⸗ sormulare beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Für Steuerpflichtige, die infolge kriegsbedingter Umstände ihren Wohnsitz verlassen oder ihre bisherige Geschäftsleitung verlegt haben, ist für die Abgabe der Steuererklärungen dasjenige Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sie sich voraussichtlich länger als 6 Monate aufhalten oder die Ge⸗ schäftsleitung haben werden., In einzelnen Fällen kann die Erklärungsfrist vom Finanzamt über den 31. März 1945 hinaus verlängert werden. Bei Steuerpflichtigen, die eine umfangreiche Buchführung haben, kann bei laufend veran⸗ lagten Steuern Fristverlängerung auch mit Wirksamkeit für die späteren Jahre bewilligt werden.

Zur Abgabe einer Steuererklärung ist jeder verpflichtet, den das Finanzamt durch die Uebersendung eines Steuer⸗ erklärungsvordrucks besonders auffordert. Eine solche Aufforderung kann an jeden gerichtet werden, bei dem nach dem Ermessen des Finanzamtes die Möglichkeit der Steuer⸗ pflicht besteht. Die Nichtzusendung einer Steuererklärung befreit jeboch dann nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn eine gesetzliche Verpflichtung hier⸗ zu besteht. Die Voraussetzung für die unaufgeforderte Ab⸗ gabe einer Steuererklärung sind bei den einzelnen Steuern

verschieden.

16 Bekleidung und für u

2. 1 b ichnu! verkleinertem Maßstab) über die aufgeführten Typen sind bei der

„Was die Einkommensteuererklärung für 1944 betrifft, so ist die Erklärungspflicht durch die Steuervereinfachungsver⸗ ordnung wesentlich eingeschränkt worden. Einkommensteuer⸗ pflichtige, die für das Kalenderjahr 1943 nicht mehr als 12 000 Reichsmark zur Einkommensteuer veranlagt worden sind, haben eine Steuererklärung für 1944 abzugeben; sie werden rundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften zur Ein⸗ ommensteuer veranlagt. Steuerpflichtige, die im Jahre 1943 nicht zur Einkommensteuer veranlagt worden sind, haben eine Einkommensteuererklärung für 1944 abzugeben, wenn ihr Einkommen in diesem Jahr ganz oder teilweise aus lohnsteuerpflichtigem oder kapitalertragssteuerpflichti⸗ gem Einkommen bestanden und den Betrag von 8000 RM überstiegen hat. Unter Einkommensteuer ist der Gesamt⸗ betrag der Einkünfte aus den einzelnen Einkunfts⸗ arten nach Ausgleich von Verlusten, die sich aus den ein⸗ zelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonder⸗ ausgaben (Versicherungs⸗ und Bausparkassenbeiträge), für die mindessens 200 RM abzusetzen sind, zu verstehen. Bei Steuerpflichtigen, die im vergangenen Jahr nur Arbeits⸗ lohn bezogen haben, gilt daher als Einkommen der Arbeits⸗ lohn nach Abzug der Sonderausgaben und Werbungskosten. Haben daher die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit 8 400 RM nicht überschritten, so ist eine Steuererklärungs⸗ pflicht wegen des Werbungskosten⸗ und Sonderausgaben⸗ pauschals nicht gegeben (die Hinaufsetzung der Veranla⸗ gungsgrenze bei Lohnempfängern von 8000 RM auf 40 000 Reichsmark gilt erst ab 1. Januar 1945). Eine Steuer⸗ erklärungspflicht ist weiter bei den im Jahre 1943 nicht ver⸗ anlagten Steuerpflichtigen dann gegeben, wenn ihr Ein⸗

hat und darin Einkünfte von mehr uals 600 RM enthalten sind, von denen ein Steuerabzug nicht vorgenommen worden ist oder wenn im Einkommen kapitalertragssteuerpflichtige

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 38 vom 17. März 1945. S. 2

Einkünfte von mehr als 1000 RM enthalten sind und der Steuerpflichtige für 1944 in die Steuergruppe I oder II fällt. Eine Erklärungspflicht besteht ferner ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens, wenn dieses ganz oder teilweise aus Einkünften aus Gewerbebetrieb, Land⸗ oder Forstwirtschaft oder aus freier Berufstätigkeit oder anderer selbständiger Arbeit bestanden hat.

Einkommensteuerpflichtige, die im Kalenderjahr 1943 mit nicht mehr als 12 000 RM veranlagt worden sind, brauchen grundsätzlich eine Einkommensteuererklärung für 1944 nicht abzugeben. Eine Erklärungspflicht besteht nur dann, wenn ihr Einkommen in diesem Kalenderjahr um mehr als 15 ℳ%, mindestens aber um 500 RM größer gewesen ist als im Ka⸗ lenderjahr 1943 oder wenn die Einkommensteuer für das Kalenderjahr 1944 durch Wegsall von Steuervergünstigungen (z. B. § 34 EStG.) oder durch Veränderungen in der Zu⸗ sammensetzung des Einkommens im Hinblick auf steuer⸗ abzugpflichtige Einkünfte und andere Einkünfte um mehr als 25 k, mindestens aber um 100 RM größer sein würde als für das Kalenderjahr 1943.

Steuerpflichtige, die für das Kalenderjahr 1943 mit nicht mehr als 12 000 RM veranlagt worden sind, deren Ein⸗ kommen im Jahre 1944 gegenüber dem Vorjahr jedoch um mehr als 10 %ℳ% gesunken ist, werden auf Antrag für das Ka⸗ lenderjahr 1944 veranlagt. Haben sich bei einem Steuer⸗ pflichtigen die Einkommensverhältnisse nicht so geändert, daß eine Veranlagungspflicht besteht (Erhöhung 15 %¼%), bzw. eine Veranlagung beantragt werden kann [Senkung um

. hmehr als 10 %), i r ige kommen im Kalenderjahr 1944 mehr als 1000 RM betragen Z

eine günstigere Steuergruppe für das Kalenderjahr 1943, so wird die Einkommensteuer für 1944 ebenfalls neu festge⸗ setzt, wen es der Steuerpflichtige durch ein formloses Schrei⸗ ben beantragt.

Wirtschaftsteil

Gehälter, Löhne und Pensionen bei Rückführung Die Fürsorge für die Rückgeführten, insbesondere aus den jetzt von den Bolschewisten besetzten deutschen Gebieten, ist oberste Pflicht der Volksgemeinschaft. Rückgeführte Familien erhalten, solange ihre normalen Bezüge noch nicht wieder gezahlt werden bzw. für Mehraufwendungen und beim Aus⸗ fall ihrer Einnahmequellen von der Gemeindeverwaltung ihres Aufenthaltsortes den Räumungsfamilienunterhalt.

insbesondere auch für umquartierte, familienunterhaltsberech⸗ tigte Angehörige von Volkssturmsoldaten.

Rückgeführte Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffent⸗ lichen Dienstes melden sich bei der Mittelbehörde ihres Zu⸗ fluchtortes. Dort legen sie eine Bescheinigung ihrer Behörde vor, aus der sich Gehalt oder Lohn ergeben und bekommen darauf Vorschüsse zur weiteren Verrechnung. Auch ihr Ein⸗ satz wird hier entschieden. Die männlichen Angehörigen, ins⸗ besondere der jüngeren Jahrgänge dieser Rückgeführten, gehen, soweit sie wehrfähig sind, zur Wehrmacht. Auf Grund einer Vereinbarung zwischen Deutschem Gemeindetag und Deutschem Sparkassen⸗ und Giroverband können kom⸗

hörige auf Grund ihres Gehaltsnachweises bei jeder öffent⸗ lichen Sparkasse Vorschüsse abheben. Soweit solche Beschei⸗ nigungen noch nicht ausgestellt werden konnten, greift vorerst die Mitelbehörde des Aufenthaltsortes ein. Versorgungs⸗ empfänger können auf Antrag vom Aufenthalts⸗Stadt⸗ oder

bekommen.

Für die Wehrmacht hat das OKW. eine besondere Regelung getroffen, deren hierdurch erfolgende Mitteilung gleichzeitig als Anweisung für die Kassen der Wehrmacht und die Räu⸗ mungsfamilienunterhaltsstellen gilt. Danach wenden sich

der Wehrmacht gezahlt wurde, an den zuständigen Bürgermeister oder Landrat wegen Zahlung von Räumungsfamilienunter⸗ halt, und zwar möglichst unter Vorlage von Unterlagen. Die Familienunterhaltsstellen veranlassen zusammen mit der Wehrmacht die Wiederaufnahme der Zahlungen und geben bis dabin zur Verrechnung Räumungsfamilienunterhalt. So⸗ weit dieser nicht in Anspruch genommen wird, wenden sich Rückgeführte wegen Wiederaufnahme der unterbrochenen Zahlung an die nächste militärische Dienststelle, die die Anträge an die jeweils zuständige Besoldungsstelle weiterleitet. Be⸗ soldungsempfänger, deren Bezüge laufend auf Konten bei Kreditinstituten überwiesen werden, bekommen Institut Geld in Höhe der sonst üblichen Ueberweisung, auch wenn dort die Zuweisungen noch nicht eingegangen sind. Wurden Bezüge laufend auf Postscheckkonten oder durch Post⸗ barauszahlungen überwiesen oder kann das Kreditinstitut zeitweilig nicht erreicht werden, dann kann, bei längerem Ausbleiben der Bezüge, der Berxechtigte von jeder Dienst⸗ stelle der Wehrmacht einen Vorschuß erhalten

fessih Finanzhilfe bei Auslandsschäden

Ein Erlaß des Reichswirtschaftsministers behandelt nanzielle Hilfen zur Behebung von Auslandsschäden, die

Planung beruhenden Wirtschaftsverkehrs mit einer Reihe von außerdeutschen Gebieten in den beiden letzten Jahren entstanden sind. Zur vorläufigen Beseitigung solcher Schä⸗ den deutscher Unternehmen mit Sitz im Reich unter Ein⸗ schluß des Protektorats, die durch den Verlust von Waren oder sonstigen Gegenständen eingetreten sind, gewährt das Reich auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Grenzen eine Finanzhilfe, soweit die Sach⸗ und Forderungsschäden nicht durch eine Versicherung oder auf andere Weise gedeckt sind. 50 % der Finanzhilfe erhält das Unternehmen auf die selbstverantwortliche Versicherung hin, daß die Beträge zur Aufrechterhaltung der Zahlungs⸗ bereitschaft oder zu wirtschaftlich gerechtfertigten Zwecken im Rahmen des Geschäftsbetriebes benötigt werden. Dar⸗ über hinausgehende Zahlungen werden nur geleistet, wenn das Unternehmen den Nachweis erbringt, daß sie für kriegs⸗ wichtige Vorhaben erforderlich sind. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Finanzhilfe besteht nicht. Anträge sind bei der Deutschen Revisions⸗ und Treuhand AG., Ber⸗ lin W8, Jägerstr. 10, auf besonderen Formblättern zu stellen, die bei dieser Gesellschaft anzufordern sind (-StBl.

S. 511).

MWirtschaft des Auslandes Iberoamerikanisches Mißtrauen gegen die Wirtschaftspolitik

der USA.

Madrid, 3. März. Nur mühsam ist die Konferenz der amerikanischen Staaten in Chapultepec um die wirtschaftlichen Klippen, ohne direkt Schiffbruch zu erleiden, heyumgekommen. „Nationalwirtschaft gegen Kontinentalwirtschaft“ hieß die Verteidiaungsthese der Iberoamerikaner gegen den Dollar⸗ imperialismus. Vereiniäaten Staaten haben. um das Scheitern der Konferenz zu verhüten, in den wichtigsten Punk⸗

ten nachgeben müssen und sich auf die Kompromißformel

Das gilt, beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen,

munale Gehalts⸗ und Lohnempfänger sowie deren Ange⸗

⸗Landkreis Vorschüsse bis zur Höhe der zustehenden Bezüge

V

bei ihrem

infolge der Unterbrechung des auf der kriegswirtschaftlichen

Rückgeführte, denen bisher Besoldung von Gebührnisstellen

einigen müssen, daß alle zukünftigen Wirtschaftsmaßnahmen kontinentaler Natur nur sehr allmählich und nach neuen Be⸗ ratungen unternommen werden sollen. Es ist wohl auch selten eine kaltblütigere Forderung von den Vereinigten Staaten an die ibervamerikanischen Nachbarn gestellt wor⸗ den, als jene der Aufhebung sämtlicher Zollschranken zwischen den Vereinigten Staaten und Ibervamerika. Im Ra men des Pacht⸗ und Leihverfahrens liefert Washington, außer Waffen an Brasilien und Uruguay, den Ibervamerikanern keine Fertigfabrikate. Das führte zwangsläufig zu starker Förderung der Nationalindustrie. Selbst dringend benötigte Maschinen oder Petroleum⸗Bohrmaterial verweigerten die Nordamerikaner den Iberoamerikanern. Es sollte auf industriellem Gebiet jegliche iberoamerikanische Selbständig⸗ keit gebrochen werden.

Die Iberoaämerikaner hatten jedoch aus Kriegserfahrungen gelernt. Nicht erfüllte Versprechen der USA. der Rio⸗Kon⸗ ferenz im Januar 1942 über Warenlieferungen sind nicht spurlos an den iberoamerikanischen Staaten vorüber⸗ gegangen. So setzte man sich denn in Chapultepee erfolgreich zur Wehr, und nur notdürftig ist der Mißerfolg der Ver⸗ einigten Staaten bei der Wirtschaftsplanung für die Nach⸗ kriegszeit in Chapultepec übertüncht worden. Sogar staat⸗ liche Lenkung gewisser Wirtschaftszweige haben die Ver⸗ einigten Staaten in Chapultepec zugestehen müssen. Dieses Zugeständnis wurde schamhaft mit dem Hinweis auf die chile⸗ nische Salpeterhandhabung verbrämt. An Hand des chilenischen Beispiels kann nun Brasilien seinen Kaffee, Peru seine Baum⸗ wolle oder Argentinien seinen Weizen staatlich in jene Bahnen lenken, die der Nationalwirtschaft die günstigsten Chancen bieten. Das nordamerikanische Staatsdepartement hat sich auf wirtschaftlichem Gebiete in Chapultepec einer ausge⸗ sprochen mißtrauischen Front Iberoamerikas gegenüber ge⸗ sehen, die sogar von sonst unbedingt USA.⸗hörigen ibero⸗ amerikanischen Kreisen restlos und energisch unterstützt wurde.

Frankreichs Wirtschaftsmöglichkeiten aussichtslos

Madrid, 13. März. Der Generaldirektor einer großen nordamerikanischen Petroleumgesellschaft, der sich auf einer wirtschaftlichen Studienreise durch Westeuropa befindet, traf aus Frankreich kommend in Barcelona ein und schilderte dort in einem engeren Kreise seine Eindrücke über die Lage in den von ihm besuchten Ländern. Dieser Nordamerikaner bezeichnete die Wirtschaftsmöglichkeiten Frankreichs als so aussichtslos, daß er seiner Firma vorgeschlagen habe, von einem Wiederaufbau der großen Raffinerien, die Frankreich vor dem Kriege besessen habe, abzusehen. Ueberhaupt seien die Geschäftsaussichten in Europa infolge der gewaltigen Zerstörungen und des allgemeinen Elends sowie durch die revolutionäre Entwicklung in Ländern wie Rumänien, in dem seine Firma starke Interessen habe, für Nordamerika denkbar schlecht. De Gaulle habe zwar eine Menge guter Vorsätze, doch erstrecke sich seine Befehlsgewalt nur auf einen kleinen Teil des Landes. Die undurchsichtigen Verhältnisse in Frankreich würden voraussichtlich noch lange anhalten und eher in ein völliges Chaos übergehen als zur Ordnung führen. In den Vereinigten Staaten verfolge man besonders auch in Wirtschaftskreisen die europäische Entwicklung und das Vordringen der Sowjetunion mit steigender Sorge. Dies habe zur Folge, daß man in den Vereinigten Staaten auch Spanien immer mehr Verständnis entgegenbringe und zunehmendes Interesse daran zeige, Spanien bei seinen Auf⸗ bauplänen zu helfen, d. h. also, daß die Nankees in Spanien ein gutes Geschäft wittern.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 15. März. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 ½, Spanien l(offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 bis 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Lissabon 99,80 100,20, Rio de Janeiro 82,84 %6.

Zürich, 15. März. (D. N. B.) 111,401 Uhr Paris 8,00, London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand 22,75, Madrid 39,75, Holland 229 %, Berlin 172,50 nom., Lissa⸗ bon 17,02, Stockholm 102,62, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,70, Preßburg 15,00, Buenos Aires 94 ½, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 15. März. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukgagrest —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 15. März. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris —,— G., —,— B., Brüssel —,— G., —,— B., Schweizerische Plätze 97,00 nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., —,— B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G. 8,59 B., Rom —,— G., —,— B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82, B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.

London, 15. März. (D. N. B.) Silber Barren prompt 25,50, Silber auf Lieferung Barren 25,50, Gold 168/,—,

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 38 vom 17. März 1945. S. 3

Sffentlicher Anzeiger

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteige 3. E

4. Oeffentliche Zusftent 5 5. Verlust⸗ üegeege. 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genoffenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

13. Unfall⸗ und —, 14. Deutsche Re 15. Verschiebene

81nngnn

sbank und Bankauswolse. vekanntmachungen.

3. Aufgebote

fE 1/45. Die Witwe des Bahn⸗ meisters Karl Heinrich Bode, Adel⸗ heid geb. Krawietz, aus Kreuzberg, z. Z. in Duderstadt, hat das Aufgebot der nachbenannten, auf ihren Namen ausgestellten und e verloren⸗ gegangenen Sparbücher beantragt: Buch Nr. 15 828 der Kreissparkafse Kreuzberg, O. Schles., über etwa 250,— RM. Girokonto⸗Gegenbuch Nr. 2292 derselben Kasse über etwa 250,— RM. Die Inhaber der Bücher werden aufgefordert, sie spätestens in dem auf den 25. Juni 1945, 10 Uhr, angesetzten Aufgebotstermin vor dem unterzeichneten Gericht vorzulegen und ihre vermeintlichen Rechte daran nachzuweisen, sonst werden die Bücher für kraftlos erklärt. Amtsgericht Duderstadt. 20. 2.

[568] Aufgebot.

Der Regierungsrat Karl Schmidt in Landstuhl hat das Aufgebot des 2u den Namen seiner Ehefrau Sofie Schmidt ausgestellten Sparbuches Nr. 8758 der Stadtsparkasse Land⸗ stuhl, des auf seinen Namen aus⸗ gestellten Sparbuches über das Eiserne Sparen Nr. 26/15 der gleichen Sparkasse sowie eines Depotscheines über das bei dieser Sparkasse für ihn bestehenden Wertpapierdepots Nr. 49 beantragt. Der Inhaber der beiden Sparbücher wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf Mittwoch, den 3. Juli 1945, 8 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 3, anberaumten Termin seine Rechte anzumelden und die Sparbücher und den Depotschein vorzulegen, widrigenfalls deren Kraft⸗ loserklärung erfolgen wird.

Landstuhl, den 27. Februar 1945.

Amtsgericht.

[569] Aufgebotsedikt.

2 F 5/44. Auf Antrag des Herrn Rudolf Tennhardt in Schkeuditz bei Leipzig, Leipziger Straße Nr. 2, ein⸗ gebracht am 7. Oktober 1944, wird der Verlust folgender Urkunden verlaut⸗ bart: Sparkassabuch der Gemeinde⸗ sparkasse Leitmeritz Folio 1082, lau⸗ tend auf Tennhardt, Rudolf, Schkeu⸗ ditz bei Leipzig, mit dem Stand per 31. Dezember 1943: 300,60 RM. Diese Urkunde hat ihr Inhaber diesem Ge⸗ richte oder dem Amtsgerichte des Ortes, wo sich die Urkunde befindet, vorzulegen oder Einwendungen gegen den Antrag zu erheben, da sonst das Gericht die Urkunde nach Ablauf von 6 Monaten von der Kundmachung im Deutschen Reichsanzeiger auf weiteren Antrag für kraftlos erklä⸗ ren wird. Die Frist endet nicht vor Ablauf eines Jahres vom Fällig⸗ keitstage der Forderung aus der Urkunde.

Leitmeritz, den 8. November 1944.

Das Amtsgericht.

1945.

[571] Aufgebot.

4 F 3/45. Die Witwe Helene Wenz⸗ low, geb. Güssau, in Tangerhütte, Bismarckstraße 45, hat das Aufgebot des verlorengegangenen auf ihren Namen ausgestellten Sparkassen⸗ buches der Hauptsparkasse der Alt⸗ mark Nr. 171 022 über 1 201,11 RM beantragt. Der Inhaber des Spar⸗ kassenbuches wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 29. Juni 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklä⸗ rung erfolgen wird.

Stendal, den 23. Februar 1945.

Das Amtsgericht.

Aufgebot.

T 7/45. Auf Antrag der Barbara Amring in Loipersbach Nr. 221 (Niederdonau) wird das ihr angeb⸗ lich in Verlust geratene Sparbuch der Raiffeisenkasse Loipersbach reg. Ge⸗ nossenschaft m. unbeschränkter Haf⸗ tung Nr. 298 mit einem Einlagestand von 1432,13 RM aufgeboten. Der In⸗ haber wird aufgefordert, es binnen 6 Monaten vom Tage dieser Kund⸗ machung bei Gericht vorzuweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen zu erheben sonst würde das Einlagebuch nach Ablauf der Frist über neuerlichen Antrag für kraftlos erklärt werden.

Landgericht Wiener Neustadt, Abt. 3, am 21. Februar 1945.

Aufgebot. 1

Aachen F 16/44. Die Ehefrau des Direktors Diplomingenieur Geis, Maria geb. Mathes, früher in Brand bei Aachen, Hermann⸗Göring⸗Straße Nr. 14, jetzt in Arfurt a. d. Lahn, Weingartenstraße 170, hat das Auf⸗ gebot der auf ihren Namen lautenden und durch Feindeinwirkung verloren⸗ gegangenen Sparkassenbücher Nr. 56 335 und Nr. 54 234 der Kreisspar⸗ kasse Aachen in Plettenberg beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den

[572]

[594]

29. Juni 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Amtsgericht Aachen,

Ausweichstelle in Gummersbach, den 5. Februar 1945.

[595] Aufgebot.

Aachen E 17/44. Die Ehefrau Ga⸗ briele Becker, geb. Bleyenheuft, aus Aachen, Aureliusstraße 31, jetzt in Freiburg i. Br., Scheffelstr. 38, hat das Aufgebot des auf ihren Namen lautenden Sparkassenbuchs Nr. 32 937 der Kreissparkasse Aachen in Pletten⸗ berg beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Juni 1945, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen

wird. Amtsgericht Aachen. Ausweichstelle in Gummersbach, den 18. Februar 1945.

[597] Aufgebot.

Das Finanzamt Biedenkopf als Vertreter des Deutschen Reichs hat das Aufgebot der Sparkassenbücher Nr. 13 761 und 13 922 der Kreis⸗ sparkasse Biedenkopf, lautend Inda Israel Isenberg in Buchenau. beantragt. Der Inhaber wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 3. August 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 8. anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Bücher

vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗

I der Bücher erfolgen wird. Biedenkopf, den 2. März 1945.

Das Amtsgericht.

[5991 Aufgebot.

10 F 5/45. Die Rentnerin Witwe Mathias Kowohl, Barbara geb. Schenk, in Duisburg⸗Hamborn, Obermarxloher Straße 43, hat das Aufgebot der Sparkassenbücher der Städtischen Sparkasse Duisburg, Zweigstelle Hamborn, Nr. 83 221 über ein Sparguthaben in Höhe von 1673,58 RM, lautend auf den Namen der Witwe Mathias Kowohl, Bar⸗ bara geb.’ Schenk, und Nr. 36 607 über ein Sparguthaben in Höhe von 244,57 RM, lautend auf den Namen Renate Kowohl, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 6. Juli 1945, 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 35, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ der Urkunde erfolgen wird.

Duisburg⸗Hamborn, den 22. Fe⸗ bruar 1945.

Amtsgericht.

[601] Aufgebot.

Monschau F 5/44. Die Ehefrau⸗ Bernhard Pettenberg, Klara geb. Vossen, aus Aachen, jetzt in Eibau, Teichstraße 580, hat das Aufgebot der durch Feindeinwirkung ver⸗ lorengegangenen Sparkassenbücher der Kreissparkasse Aachen in Plettenberg Nr. 49 200, lautend auf den Namen ihres Sohnes Josef Pettenberg, und Nr. 18 700, lautend auf ihren eigenen Namen, bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. Juni 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotster⸗ min seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird.

Amtsgericht Monschau, Ausweichstelle Gummersbach, den 2. Februar 1945.

[602]

Der Ingenieur Fritz Wilde in Edemissen Nr. 195 hat das Auf⸗ gebot des angeblich verlorengegan⸗ genen Sparkassenbuchs Nr. 3029 der Sparkasse des Kreises Peine, Zweig⸗ stelle Edemissen, lautend auf den Ingenieur Fritz Wilde in Edemissen Nr. 195, zum Zwecke der Kraftlos⸗ erklärung beantragt. Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf Mon⸗ tag, den 4. Juni 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht⸗ Zimmer Nr. 17, anberaumten Aufgebotster⸗ mine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Sparkassenbuchs erfolgen wird.

Peine, den 22. Februar 1945.

Amtsgericht.

[636] Aufgebot. Frau Elisabeth Brünsche in Hem⸗ stedt hat beantragt, das auf den Namen der minderjährigen Ursula Brünsche ausgestellte, abhanden ge⸗

auf

kommene Sparkassenbuch Nr. 3369 der Hauptsparkasse der Altmark über 250,16 RM für kraftlos zu erklären. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. Mai 1945, 10 Uhr, vor dem hiesigen Amts⸗ gericht, Zimmer Nr. 9, anberaum⸗ ten Termin seine Rechte anzumel⸗ den und das Sparkassenbuch vorzu⸗ legen, andernfalls es für kraftlos erklärt wird. Gardelegen, den 5. März 1945. Das Amtsgericht.

[642] Aufgebot.

3. F. 1/45. Die verwitwete Frau Marie Heinze, geb. Müller, in Spremberg, N. L., Dresdener Straße Nr. 38a, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Kochsdorf Bl. 15 Abt. III Nr. 18 eingetragene Hypo⸗ thek von 3718,05 Goldmark für den verstorbenen Tuchfabrikanten Feo⸗ dor Heinze in Spremberg, N. L., beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in, dem auf den 13. September 1945, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Spremberg, N. L., den 23. bruar 1945.

Amtsgericht.

Fe⸗

V

[522] Aufgebot.

3 F 16/44. Der Postschaffner Paul Possehl, Hamburg, Luruper Weg 2, vertreten durch die Notare Drs. de Chapeaurouge u. Riebow, Ham⸗ burg, Poststr. 2, hat das Aufgebot des Grundschuldbriefes über die im Grundbuch von Tramm Blatt 17, Abt. III, Fol. 19 (Hufe Nr. 20 in Tramm) für ihn eingetragene Grundschuld von 1200,— GM bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Juni 1945, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.

Amtsgericht Schwerin (Meckl.).

[524] Aufgebot.

Die Erben der am 21. Januar 1942. in Schönberg (Meckl.) verstorbenen Witwe Mathilde Kroll geb. Japp haben das Aufgebot des verlorenge⸗ gangenen Grundschuldbriefes über die für die Erblasserin im Grundbuch von Kirch Mummendorf Blatt 10 Ab⸗ teilung III Fol. 1 I1 eingetragene Grundschuld von 787,07 Goldmark be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Juli 1945, mittags 12 Uht, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Grevesmühlen, 27. Februar 1945.

Amtsgericht.

[596]

12 2 45. Das Grundschuldbriefes mindestens RM, eingetragen im Grundbuch von Neuzittau Bl. 537 Abt. III Nr. 10, ist beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens am 15. Mai 1945 bis 12 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.

Köpenick, den 15. Februar 1945.

Amtsgericht.

[598] Aufgebot.

Der Bauer Bernhard Benning aus Darfeld⸗Hennewich Nr. 14 hat! das Aufgebot des Grundschuld⸗ briefes vom 28. Mai 1932 über die im Grundbuche von Darfeld Band Nr. 18 Blatt 339 in Abteilung III. unter Nr. 12 für den Darfelder Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein e. G. m. u. H. in Darfeld eingetra⸗ gene Grundͤschuld von 8500 Gold⸗ mark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 26. Juli 1945, vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 12, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen muß.

Coesfeld, den 28. Februar 1945.

Das Amtsgericht. [639

Aufgebot.

Der Kaufmann Ludwig Volk in Müllheim i. Boͤ., Goethestr. Nr. 15 hat das Aufgebot folgender Urkunde beantragt: Grundschuldbrief des Grundbuchamts Müllheim / Baden

Aufgebot des über 6000 GM,

vom 19. März 1938 über die im Grunodbuch von Müllheim / Baden

Band 2 Heft 14 dritte Abtlg. Nr. 4 auf dem Grundstück Lgb. Nr. 378 der Gemarkung Müllheim / Baden zu⸗ gunsten des Ludwig Volk, Kauf⸗ mann in Müllheim/ Baden, einge⸗ tragene Grunoschuld in Höhe von 3000,— RM, mit 5 % jährlich seit 19. März 1938 verzinslich und auf Verlangen jederzeit zahlfällig. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens im Aufgebots⸗ termin am Freitag, dem 15. Juni 1945, vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht hier, 3. Stock, Zimmer Nr. 16, seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen; an⸗ dernfalls wird die Urkunde für kraftlos erklärt werden. Badenweiler, den 27. Febr. 1945. Amtsgericht Müllheim / Baden.

[644] 5 F 20/44. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Torgau vom 26. Februar 1945 sind die Eigen⸗ tümer folgender im Grundbuch Roitzsch Band 5 Blatt 205 eingetra⸗ genen Grundstücke, sämtlich Karten⸗ blatt 2 der Gemarkung Roitzsch, Parzellen 193/54 Wiese 16,80 a, 195/67 Garten 3 a, 196/54 Wiese 16,74 a, 197/67 Garten 2,50 a, 198/67 Gebäudefläche 0,31 a, als deren Eigentümer im Grundbuch Gottlob Krienitz, Wilhelm Donath und Ludͤwig Schmidt eingetragen sind, mit ihrem Rechte ausge⸗ schlossen. Torgau, den 5. März 1945. Amtsgericht.

[600]

Der Oberregierungsrat a. D. Dr. K. Abele in Stuttgart. z. Z. in Unterwössen, Obbay., Haus 41, hat das Aufgebot folgender Urkunden beantragt: Mäntel zu GM 900,— 4 % Pfandbriefe der Rheinischen Hypothekenbank Mannheim, 1/500 er Reihe 20 Buchst. D Nr. 570, 2/200 er Reihe 20 Buchst. C Nr. 576, 580. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termin am Freitag, den 26. Oktober 1945, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht hier, 2. Stock, Zimmer Nr. 226, seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen; andernfalls werden für kraftlos erklärt werden.

Mannheim, den 16. Februar 1945.

Amtsgericht. BG. 8.

1551]

Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Gardelegen vom 16. 2. 1945

sind die Mäntel der beiden Teil⸗

schuldverschreibungen Nr. 96 und Nr. 300 der Landelektrizität G. m. b. H., Ueberlandwerk Weferlingen, über je 2000,— Mark, aufgewertet auf je 300,— Reichsmark, für kraftlos er⸗ klärt.

Gardelegen, den 16. Februar 1945.

Das Amtsgericht.

[552] Ausschlußurteil. Im Namen des Deutschen Volkes! In der Aufgebotssache des Helmut Randow, Milom Havel, durch den Bäckermeister Ferdinand Randow, Milow / Havel, hat das Amtsgericht in Genthin durch den Oberamtsrichter Heinrichs für Recht erkannt: Das Sparbuch der Kreis⸗ Sparkasse Genthin Nr. 24 240 über 2994,12 RM, ausgestellt für Helmut Randow, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Tat und Entschei⸗ dungsgründe pp. 8 Genchin, den 19. Februar 1945. Das Amtsgericht.

573] Durch Ausschlußurteil vom 23. Ja⸗ nuar 1945 ist das Sparkassenbuch der Stadtsparkasse in Lüneburg Nr. 41 017, lautend auf den Namen Clemens von Finckh, für kraftlos erklärt worden. 88 Lüneburg, den 27. Februar 1945. Amtsgericht.

[574] Ausschlußurteil. 1 5 F 19/44. Durch Ausschlußurteil vom 26. Februar 1945 ist das auf den Namen der Tine Schüder lautende Sparkassenbuch Nr. 3349 der Spar⸗ und Leihkasse der Stadt Uetersen für kraftlos erklärt.

Pinneberg, den 26. Februar 1945.

Das Amtsgericht.

[576 Durch Ausschlußurteil vom 28. 2. 1945 ist das Sparkassenbuch der Kreis⸗ sparkasse Waldenburg (Schles.) Nr. 1957 über 1480,19 RM, ausgestellt auf den Namen der Schülerin Gerda Rudolph, Bad Salzbrunn, Adels⸗ bacher Str. 2, für kraftlos erklärt worden. 4 F. 6/44. 8 Amtsgericht Waldenburg (Schles.), den 28. Februar 1945. —— [609] Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Gotha vom 2. 3. 1945 sind die von der Sparkasse für das vorm.

die Urkunden

vertreten

lautend auf Martin Otto in Tabarz, und Nr. 25 947, lautend auf Marga⸗ rete Zange geb. Grinerz in Gotha, für kraftlos erklärt worden. 8 Gotha, den 2. März 1945. Amtsgericht. 1.

[610]

Durch Ausschlußurteil vom 3. 3. 1945 ist das Sparkassenbuch Nr. 27 161 der Städtischen Sparkasse in Güstrow über 1075,67 RM, aus⸗ gestellt auf den Namen Erich Lenz in Güstrow, Schwaaner Str. 24, für kraftlos erklärt.

Güstrow, den 3. März 1945.

Amtsgericht.

[613]

Kraftlos erklärt wurden das Sparbuch Nr. 49 520 der Salzburger Sparkasse, Hauptanstalt in Salz⸗ burg, Alter Markt, lautend auf Peter Sommerer, über 220,57 RM, das Sparbuch Nr. 5398 der Salz⸗ burger Sparkasse, Zweiganstalt Schallmoos, lautend auf Waltraud Six, über 358,79 RM.

Landgericht Salzburg, Abt. 4,

am 22. Februar 1945.

[608]

8 (5) F 41/44. Durch Ausschluß⸗ urteil vom 8. Februar 1945 ist der von der Firma Petersen und Helbig in Danzig, Am Sande 2, auf Otto Dorloff in Fürstenwerder gezogene und von diesem akzeptierte, bei der Deutschen Bank, Filiale Danzig, zahlbare Wechsel über 305,50 Danzi ger Gulden, datiert Danzig, den 25. 5. 1932, für kraftlos erklärt worden.

Danzig, den 8. Februar. 1945.

Das Amtsgericht. Abt. 8.

Ausschlußurteil. 744. Der Hypothekenbrief, ausgestellt über eine an dem An⸗ wesen der Landwirtseheleute Anton und Anna Penker, Schröding Nr. 7, Grundbuch für Kirchberg Band IX. Blatt Nr. 388 Seite 470, zugunsten der Firma K. Sperrer o. H. G., Bankgeschäft in Moosburg, einge⸗ tragene Hypothek über 2200 GM wird für kraftlos erklärt.

Erding, den 27. Februar 1945.. Amtsgericht Erding. 6

¶[558] F

[575]

Durch Ausschlußurteile sind die Sparkassenbücher der Stadtsparkasse Potsdam a) Nr. 73 106, verkündet am 13. Februar 1945 8. F. 24/44 —, b) Nr. 31 479, verkündet am 10. Fe⸗ hruar 1945 8. F. 34/44 c) Nr. 74 938, 74 514, 74 515, 93 360, verkündet am 10. Februar 1945 8. F. 29/44 —, d) Nr. C 58 305, ver⸗ kündet am 27. Januar 1945 8. F. 25/44 —, und der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Nowawes

getragene Hypothek von 2500 RM, verkündet am 10. Februar 1945 8. F. 32/44 —, für kraftlos erklärt. Potsdam, den 21. Februar 1945. Amtsgericht. Abteilung 8.

[605] Bekanntmachung. Folgende Urkunden: a) der Hypo⸗ thekenbrief über noch 25 000 RM Darlehnshypothek, b) der Teil⸗ Hypothekenbrief über noch 25 000 Reichsmark Darlehnshypothek, c) der Grundschuldbrief über noch 35 000 Reichsmark Grundschuld, sämtliche Posten eingetragen für Rechts⸗ anwalt und Notar Dr. Richard Schwarzlose in Berlin⸗Charlotten⸗ burg im Grundbuche von der Stadt Charlottenburg Band 228 Blatt 7625 in Abteilung III, zu a und b unter Nr. 4 und zu c unter Nr. 5, sind durch Ausschlußurteil vom 26. 2. 1945 für kraftlos erklärt worden. Berlin⸗Charlottenburg, 5. März

1945. G Amtsgericht. 76 F. 24. 44.

612] Durch Ausschlußurteil vom 19. Fe⸗ bruar 1945 wurde der Hypotheken⸗ brief über die am 11. Mai 1926 im Grunoͤbuch von Unterheimbach Heft Nr. 100 Abt. III Nr. 3 zugunsten der Oberamtssparkasse Oehringen auf den Grundstücken der Landwirtsehe⸗ leute Georg und Julie Schweiß geb. Kocher in Unterheimbach, Parz. Nr. 1792, 358, 807 und 1754 der Markung Unterheimbach. eingetra⸗ gene Hypothek für eine Darlehens⸗ forderung von 500 Goloͤmark, ver⸗ zinslich bis zu 1 ½ %% pro Monat, für kraftlos erklärt. Oehringen, den 21. Februar 1945. Amtsgericht.

Aufgebot. 8

2 F 5/44. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Siegburg vom 2. Februar ist der Hypothekenbrief über die im Grunoͤbuch von Happer⸗ schoß Band 27 Blatt 1018 in Abt. III unter Nr. 1 eingetragene Hypothek von 2000,— GM für kraftlos erklär

[570]

Herzogtum Gotha in Gotha aus⸗ gestellten Sparkassenbücher Nr. 1168,

worden. 88 8 Das Amtsgericht Siegburg.