1819 / 39 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 15 May 1819 18:00:01 GMT) scan diff

mehr ohne diese Maaßregeln wir -im Volke zählen würden?! Lanken wir aufrichtig der Regieëungy, daß fie -— nachdem die von Einzelnen nicht unbillig noch unrecht dem Ganzen gebrachten Opfer größtentheils verschmerzt sind —. das Recht, die Gewerb - Konces- Sionen gu ertheilen, in die Hände der Gemeinde- Vorstände selbst gelegt hat. - E j Es giebt, meine Hefen, und ich bitte Sié das toohl zu bedenken eben so gut eine Gewerb- Aristokratie, wie so manche andere; und keine dürfte so ge meine seyn, so tief verleßend ins eigentliche Bürgerleben eingreifen, als eben jene. Darum stimme ich gegen den Antrag des Aus \chußes auf Wiederherstellung dieser erloschenen G e- werb- Aristokratie, und für Beibehaltung um das Gleichniß fortzusezen der Demokratie des Gewerbwesens, unter fluger Leitung der Gemeinde-Vorstände. R, Abg. Schoppmann. Jch theile um fo mehr die Ansichten des verehrlichen Mitgliedes, Herrn Hofraths H ehr, als dieselben im Rheinkreise schon seit mehr als 20 Jahren in praktischer Ausübung find, und wir uns dabei recht glülih befinden. Jm Rheinkreise giebt es keine Real - Gewerb - Gerechtigkeiten. Alle Gewerbe find ‘daselbst bloß persönlich. Die aojährige Erfahrung bewéist uns, däß, wenn die Sache einmal im Gange ist, sie kaum mehr be- merkt wird. i ; Atg. Bestelmayer. Jch so wenig, als irgend ein Mitglied unter dieser hohen Versammlung, will auf unbedingte Herstellung des Alten antragen; ein emäßigtes, den jeßigen Zeitverhältnißen angepaßtes Gewerd- System, das den“ wohlerworbenen Rechten Einzelner ‘nicht zu nahe tritt, ist was ih wünsche. Dieses vorausgesandt, will ich nur einige Bemer- kungen zu den Aeußerungen machen, die vor mir ge- fallen sind. L L Wenn Amerika als. ein Beispiel aufgeführt wurde, um der Geroerbfreiheit das Wort zu reden, so wird es mir noch mehr erlaubt seyn, einen uns näher ge- legenen Staat anzuführen; er ist Preußen, das vor etwa zehn Jahren ähnliche Grundsäße von unbeschränk- ter Gewerbfreiheit aufstellte, wiewohl dort, so mel ich weiß, die Realrechte abgelöst wurden. Man höre die Klagen , welche jeßt von daher über die Uebel erschal- len, die diese Verfügung in ihrem Gefolge hatte! Schon spriht man von neuen Verordnungen, um ihnen durch Rückschritte zu begegnen und größeren Uebeln vorzubeugen ! , | R Jch erkläre wiederholt, daß ih keiner Derjenigen bin, die unbedingt das Alte loben, oder solche Zunft- und Gewerbgeseße vertheidigen will, welche unserm Zeitalter niht mehr anpaßen; aber auch die Erfah- rung vergangener Zeiten soll für uns nicht verloren gehen! Der hohe Wohlstand, die herrlichen Kunst- werke unserer Städte in vorigen Zeiten stnd doch Be- weise, daß ein geordnetes Zunft - und Gewerbwesen der- allgemeinen Wohlfahrt nicht widerspreche ? (‘Wenn der zuleßt a gra Redner Preußens erwähnt, wenn er von i a werden, so hätte er zunächst auf die Quellen zurüdck- gehn sollen, aus denen diese Klagen entspringen. Es if dieselbe Aristokratie, Über die von einem andern edner auch in Baiern geklagt wurde; es sind einige laudatores temporis acti, die mit ohnmächtigen Hân-

den in das unermeßliche Rad der fortschreitenden Gei-

steskultur eingreifen wollen. Ueber den Grundsas sind die Verständigen unter uns nicht zweifelhaft; einige Mängel der Gewerbepolizei laßen sich von den Kom- munal-: Behörden leicht beseitigen.) s

- Der Abg. Köster aus Rhein - Baiern trat den Aeußerungen des Abg. Schoppmann überall bei. Er habe kaum seinen Augen getrauet, als er gelesen, daß man im 19ten Jahrhunderte noch die Realgewerbe vertheidige. Die Gewerbfreiheit sey am Rheine nicht durch eine Revolution, sondern erst im Jahre 14798, wo man an keine Revolution mehr gedacht, mit der

lagen spricht, die hier laut

rößten Ruhe und Eintracht eingeführt wörden. Das Gese bestehe séit 20 Jahren, und die beste Lehrmei- sterin , die Erfahrung, habe es als gut und ausführz- bar bewährt. Es sey ganz falsch, daß die Fabrifaté und Arbeiten seitdem schlechter geworden. Jm Gegen: theil besirebs sich jeder, die höchste Vollkomnienheit zu erreichen. y | |

Auf den Aütrag des Abgeotdneten Behr wégen des Gerichtstandes der Militairpersonen, ist von der Kammer beschloßen, den König zu bitten, daß die persönlichen Rechtssachen der Militairpersonen an die ordentlichen Civilgerichte gewiesen werden.

Herr v. Aretin, als Referent des ersten Aus- shußes, hat über die vorgelegte neue Hypotheken: Ordnung ausführlichen Bericht erstattet. Sein Hauptantrag ging dahin : dieses Geses bis zur Ein- führung des öffentlichen Verfahrens auszuseßen.

Ueber den Antrag des Abgeordneten Ubschne i- dér, zur Belebung des Ackerbaues und der Gewerbe besondre Gewerbsräthe anzustellen, ward eine Diskus- gion erófnet.

Kärliskuh é, vöm 5. May. Beide Kammern ha- bén dem Großherzoge die Dank- Addreßen Überreicht, und die Antwort desselben entgegen genommen. Als Verfaßer der Addreße der ersten Kammer wird Hr. Th is baut, der zweiten, Frhr. v. Liebenstein, genannt.

Jn der Sißung vom heutigen Tage wurden von den Abgeordneten der zweiten Kammer sehr wichtige Anträge gemacht, als: Herstellung eines freien Han- delsverkehrs in den teutschen Bundesstaaten, Tren- nung der Justiz von der Administration und Einfüh: rang des offentlichen mündlichen Verfahrens, wie der Geschwornengerichte, Nichtvollzug des Edikts vom 16. April d. J., die Standes - und grundherrlichen Verhältniße betreffend, Verantwortlichkeit der Mini- ster, Abschaffung der Frohnen und Zehnten.

Der erste Gegenstand der Berathung ‘dieser Kaim: mer wird die Gemeinde - Verfaßung seyn, die sich shon im Druck befindet. Sie beruhet auf dêm Grund- saß einer unumwundenen Emancipation der Gemein- den von aller Vormundschaft der Regierung.

Paris, vom 5. Mai. Der Antrag des Grafen Barbé Marbois: den König um Vorlegung eines Gesebes zu bitten, durch welches der Deportation eine

_ andre angemeßene Strafe substituirt werde, ist von

dem Ausschuße der Kammer der Pairs dahin abgeän- dert worden: den König um Borlegung eines Gese- ges zu bitten, welches die Art der Ausführung der Deportations strafe organisire und sichere. Der Graf Barbé Marbois hat sich die nähere Begründung seines Antrages vorbehalten. Der Bericht des Ausschußes über den Geses- Entwurf wegen des Tabaks - Monopols ex: klärt ‘sich für die Annahme des Gesebes.

Die Kammer der Abgeordneten hat die Diskußio- nen über das dritte Preß - Geseß, die Zeitungen be:

treffend, fortgeseßt, aber noh nicht vollendet, Det

Grundsaß der Kautions : Leistung, der haupWächli von den Herrn Daunou, Constant und Chaus- velin heftig bekämpft wurde, ist mit sehr großer Stimmenmehrheit angenommen, und auf die Erklä: rung des Justizministers, daß die Regierung: geneigt sey, die Kautionen für die Departements - Zeitungen zu vermindern, folgendermaßen bestimmt wordén :

1. Für die Tages - Zeitungen der Hauptstadt, und dèr Departements Seine und Oise, Seine und Marne zu 10,000 Fr. Renten ; E

2. für die nicht täglich erscheinenden Journale bew

daselbst 5,000 Fr. ;

5. in den Provénzialskädten : a) über 50,000 Seelen für die Tages - Zeitungen 1500 und für die andern 750 Fr. z b) unter 50,000 Seelen, 1250 Franks für dié Tages: Zeitungen. Das Geseß wegen des Transito durch den Elsaß ist von dem Ausschuße des Kammer ohne Verbeßerung añgenommen.

Hie Zeitungen iu PYáris sind béreits durch dén Minisker des Innern von dèr Censur befreit. Der Moniteur tadelt, daß in dem Prozeße wider das Kom- plot gégen den Kaisêr von Rußland, die richterlichen Behörden zu Brüßel durch die Vertheidigungsschrift des Buchóz slch haben veranlaßt sehèn können, Ausdrücke zu brauchen, die gegen die Französische Re- gierung den Verdacht éiñer Mitwißenschaft erregen.

Es wérden zwei Briefe des Buchoz, der sich ei- nen Grafen genannt, an den Polizeiminister mitge- theilt, worin er sich das Ansehn giebt; als habe ér eine Verschwörung gegen den König von Frankreich, den Kaiser von Rußland und den König der Nieder- ande durch seiné Entdeckuná veceitelt. Uus den De- peschen des Polizei Ministers an den Gesandten zu Brüßel geht hervor, daß er den Buchoz für einen Ränkemacher gehalten.

Auch erwähnt der Moniteur die Aeußerungen des Londoner Kuriers übet die dér Englishen Regierung gemachte Veschuldigung, als ob Legall und Legue- vell im Eincerständniße rnit iht einen Verrath gegen die Franñzöfishe Regierung añgesponnen. Dex Kurier nennt diésé Beschuldigung éine Ungereimtheit.

Unsre Schriftsteller beshäftigen sh unter an- dern auch mit unsrèc Mäárine, indem ffe behaupten, daß wir die Kräfte Englands in dieser Beziehung überschäßen. Jn einer bésöndern Nachweisung des Englischen See- Etats für das Jahr 1818, aus den von der Admiralität bekannt gemachten Nachrichten gezogen, hat man nachgewiesén; daß England jeht nur 99 Linienschisfe und 63 Fregatien in See schicken könne. Zwar wären noch 24 Linieuschiffe und 34 Fre- gatten auf den Werften; mit solchem Bau gehe es jedo in England séhr langsam, z. B. der Trafalgar von 106 Kanonen seÿ \{chôn seit 1306 in Bau. Frankreich habe im vorigen Jahre 68 Linienschiffe und 38 Fregatten, brauchbar und zu mehrjährigem Dienste geschickt, beseßen.

Dagegen sey die Verwáltung des Séewesens ganz

zum Nachtheile Fränkreichs, indem England den größ: |

ten Werth darauf seße, eine große Zahl geschickter See - Officiere und Beamten zu haben, Fränfkreich aber diesen Zweig der öffentlichèn Verwaltung gan ver- nachläßige. So befinde sich z. B. weder im Gehei: men Rathe des Königs noch ini Ministerium éin See- Officier. Alle das Seewesen betreffenden Geschäfte

würden in England von See - Erfahrnen, in Frankreih

von Civil - Beamtén, die gar keine Kenntniß des See- wesens hätten, betrieben. n Auch für Domingo wird das Jtitereße wieder leh: hafter angeregt. Der General: Lieutenänt Baron de ia Croix, der als Brigáde - General der Expedition unter dem General le Cleré beigewohnt, jest außer Diensten, hat Memoiren zur Geschichte der Revolu- tion von St. Domingo herausgegeben, die viel Auf- merksamêfeit ‘verdienen. Er glaubt, daß es am ange: meßensten und ausführbarsten sey, mit den beiden Re- gierungen zu Haïti, des Christophe und des Ge: nerals Boyer, über eine Entschädigung, welche den Franzosen für den Verlust vieler Milliarden gebühre, zu unterhandeln. Sollten diese Regierungen ihr eig- nes Jntereße, welches von dem släatsrechtlichen Aner- kenntniß ihrer politischen Existenz äbhange, und die

Gefahren ganz verkennen, denen fte sich im Fall einer

Vorläufige Betrachtungen über die Wit: kung der neuen Tranfksteuer in Dst- und West-Preußen. :

Jn den alten Provinzen des Preußischen Staates

lag auf der Bereitung des Brantweins und Bieres

schon lángst eine beträchtliche, jedoch sehr ungleich ver-

theilte Abgabe. Da es hier zunächst die Absicht ist,

die Wirkung des Geseßes vom 8. Febr. dieses Jahres auf die Provinzen Ost- und West- Preußen zu würdi- gen, so mag die Beschreibung des E ga t vor dem Jahre 1810 aus dem Accise: Tarif entnommen

feindseligèn Behandlung Preis geben: fo müßten dié Europäischen Mächte, dem Geiste des heiligen Bunz des gemäß, einmüthig erklären, daß den Regierungen von Haëüti kein heimlicher Schuß fernerhin zu gewäh: ren; Frankreich von seiner Seite müßte sich sffentlich aussprechen, daß es den Krieg nicht führer wolle; unm die Bewohner von Haïti ihrer politischen Rechte zu berauben. Diese Erklärungen müßten von einer stren: gen Blokáde und von einigen militaicishen Opératio- nen begleitet werden, durxh welche man hoffen könne; die Regierungen zur Besinnung zu bringen.

Petersbutï g, vom 27. April. Ani 27: a. St. fand die Versammlung des Könseils der Reichsé Kredit - Einrichtungen statt. Der Finanzminister er- öfnete die Versammlung mit einer Rede ; worin er zunächst die-Operationen der Schuldtilgungs - Kommis gion entwidckelte. Diese Kommißion hat im Laufé des Jahrs 181838 aus der Reichs: Schaßkammer 60 Millionen Rubel erhalten; wovon die eine Hälfte zue Bezahlung zinsentäägender Schulden, dié andre zur Tilgung von Aßignationen bestimmt worden. Die ersten, die innern auf Termine fälligen zinsbaren Schulden, werden zu den verabredeten Terminen - bez zahlt; in 8 Jahren wird der Staat von allen diesen auf Termin fälligen Schulden, die Holländischen ausz genommen, befreit seyn. : ; :

Zur Bezahlung der Zinsen und zur Autörisatiort der Anleihe von 15 Millionen Rubel, die auf den Ukas vom 25. Juni v. J. in der Depotkäße der Ers ziehungshäuser eröfnet worden, um ein Betriebskaz pital zur alljährlichen Anschaffung verschiedener Be- dürfniße des Kriegswesens bereit zu haben, wird die Reichs - Schaßkammer die Fonds an die Kommißiort besonders überweisen. Sie werden also nicht aus dér Dälfté der 60 Millionen für die inneren Schulden bez

ritten.

Was die Aßignationen, anfangs Bánkobillets nacht mals Papiergeld , betrifr (welche jest dur Eintrae gung in das Reichsschuldbuch ein zinsentragendes Af tivurn werden können) fo wurde zu deren Tilgung im Jahr 1817 eine Anleihe in Aßignationen erdöfnets Sie ward, mit verringerter Prämie, im Jahre 1818 erneuert. Bei dieser Anleihe sind 68 Millionen Aßigz nationen eingekömmen, und außerdem sind 14 Millios nen in Barren eingegangen; über welche, se nicht schnell genug umgeprägt und zur Einwechselung von Aßignationen verwendet werden konnten; Quittungen eëtheilt worden sind, auf welché die Aßignationen int Laufe dieses Jahres eingehen werden. Diese ausgéz \chloßen, hat die Kommißion dennoch über 180 Milz lionen zum Verbrennen bewit. Ueberhaupt sind durch die Operationen der Tilgungs - Kommißion bis 118 Millionén aus der Circulation gezogen, und überdies in den Jahrèn 1817 und 1818 über 45 Millionen Gold- und Silbermünze baar in Umlauf gesest, welt ches im S 1817 durch die außerordentliche Proz dukten: Ausfuhr und im Jahr 1828 hauptsächlich durch die Anleihen dec Kommißion bewirkt worden.

Der Oberkammerherr Narischkin ist zum Kanzi ler der Kaiserl. Orden, und, an feine Stelle, der Hofe meister Fürst Tufakin zum General: Direktor über die FICRCAMENEN Schauspiele und Musik verordnet worden.

werden, welcher am 22. Mai 1806. für die vièr Alf Preußischen Kammer -: Departements bekannt gemachk wurde. Die Abgaben sind darin nach der éigenthümz lichen Rechnungsmünze des Königreiches Preußen ané gegeben, s der Thaler Preußisches Kurant neunzig

, /

a ein solcher Groschen aber achézehn Pfennige enthalte i e E S i i _ Alles Getraide; welhès in die, Städte éingirig, gab zuföérderst ohne Unterschied der Gattung und Bestim mung ein Umschättegeld von einem Groschen drei Pfen- nigen Preußisch. Sodann gab, wenn es zum Vranbe