Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
Deutscher Reichs-Anzeiger
und
| |
Das Abonnement beträgt 4 4 50 S für das Vierteljahr.
i
M 112.
\ Insertionspreis für den Raum eiuer Druckzeile 30 9. |
Berlin, Mittwoch,
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an ; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe- dition: 8SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
E |
| | |
l
I || K
den 16. Mai, Abends.
1883,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Legations-Rath a. D., Amtsvorsteher und Ritter- gutsbesißer von Neumann auf Gerbstedt, im Mansfelder Seekreise, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichen- \aub; den Kapitän-Lieutenants von Ehrenkrook und Herz, dem Hauptmann a. D. und Rittergutsbesißer Freiherrn von Hammerstein auf Parhau im Kreise Carthaus, dem Rektor des Real-Progymnasiums zu Lüdenscheid, Mayer, und dem Oberlehrer Raabe am Gymnasium zu Culm, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Obersten z. D. Lenß zu Neisse, zuleßt Commandeur des Oberschlesischen Feld-Artillerie- Regiments Nr. 21, und dem Obersten z. D. von Pilgrim gu Cassel, bisher Brigadier der 11. Gensd'armerie-Brigade, en Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse; dem bisherigen Brandmeister der Berliner Feuerwehr, Kramer, zu Zain- Hammer bei Eberswalde, den Königlihen Kronen-Orden dritter Klasse; sowie dem Privatförster Reinholz zu Blumen- thal im Kreise Dber-Barnim, und dem Polizeidiener Son nen zu Mündelheim, im Landkreise Düsseldorf, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
dem bisher an Allerhöwhstihrem Hofe beglaubigt gewesenen außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter Sr. Majestät das Großkreuz des
des Sultans, Sadullah Pascha Rothen Adler-Ordens zu verleihen.
Deutsches Reich.
Uebereinkunft
zwishen dem Deutschen Reih und ODesterreich- Ungarn, betreffend die gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnhasten Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis. Vom 830. September 1882.
Uebereinkunft.
Nachdem Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, und Se. Majestät der Kaiser von Desterreih, König von Böhmen 2c. und Apostolisher König von Ungarn, es für nüßlih befunden haben, gegenseitig die in der Nähe der Grenze wohnhaften Aerzte, Wundärzte, Thierärzte und Heb- ammen zur Ausübung ihrer Berufsthätigkeit zu ermächtigen, haben Allerhöchstdieselben den Abschluß einer diesfälligen Üebereinkunst beschlossen und zu diesem Behufe zu Bevoll- mächtigten ernannt: : E
Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: Allerhölhstihren Unter-Staatsfekrelär im Auswärtigen Amt, Wirklichen Geheimen Legations-Rath Dr. Clemens August Busch; i Se. Majestät der Kaiser von Desterreich, König
von Böhmen x. und Apostolischer König von |
Ungarn: Allerhöchstihren Geschäststräger Marius Freiherrn von Pasetti-Friedenburg, welche, auf Grund der ihnen ertheilten Vollmachten, über fol- gende Artikel übereingekommen sind: : Artikel 1.
Die deutschen Aerzte, Wundärzte, Thierärzte und Heb- ammen, welche in der Nähe der deutsch: österreihishen Grenze wohnhaft sind, sollen das Recht haben, ihre Berufsthätigkeit au in den öfterreichishen, in der Nähe der Grenze belegenen Orten in gleihem Maße, wie ihnen dies in der Heimath ge- stattet ist, auszuüben, vorbehaltlih der im Artikel 2 enthalte- nen Beshränkung; und umgekehrt sollen unter gleichen Bedin- gungen die österreihishen Aerzte, Wundärzte, Thierärzte und Hebammen, welhe in der Nähe der österreichish-deutshen Grenze wohnhaft sind, zur Ausübung ihrer Berufsthätigkeit in den deutschen, in der Nähe der Grenze belegenen Orten besugt sein.
Artikel 2.
Die vorstehend bezeichneten Personen sollen bei der Aus- übung ihres Berufs in dem anderen Lande zur Selbstverab- O von Arzneimitteln an die Kranken, abgesehen von
em Falle drohender Lebensgefahr, nit befugt sein.
Die P Artikel 3. ( in as welWhe in Gemäßheit des Artikels 1 in den U N ver M en es a: E ) ,10len mit befugt sein, sih dort dauern
niederzulassen, oder ein Domizil zu nte, S \
D R ei denn, daß sie fih der in diesem Lande geltenden Geseßgebung und
namentlih nomaliger Prüfung unterwerfen.
felbstverstäntliß, d ¿ Hebammen eines daß die Aerzte, Wundärzte,
Von der ihnen im Artikel 1 dies iden Länder, wenn sie
ugniß Gebrauch machen wollen ih bei der Ausübun ihres Berufs in den in der Nähe der Grenze belegenen Oïtén
E e E E L
des anderen Landes den dort in dieser Beziehung geltenden Geseßen zu unterwerfen haben.
Außerdem wird jede dex beiden Regierungen ihren Medi- zinalpersonen anempfehlen, bei den in Rede stehenden Anlässen die in dem anderen Lande bezüglih der Ausübung der be- treffenden Berufsthätigkeit erlassenen Administrativvorschriften zu befolgen.
Artikel 5.
Die gegenwärtige Uebereinkunft soll zwanzig Tage nah beiderseits erfolgter Publikation derselben in Kraft treten und sechs Monate nah etwa erfolgter Kündigung Seitens einer der beiden Regierungen ihre Wirksamkeit verlieren. Sie soll ratifizirt und die Ratifikationen sollen sobald als mögli in Berlin ausgewechselt werden.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieselbe unterzeichnet und ihr Siegel beigedrüdt.
Jn zweifaher Ausfertigung vollzogen zu Berlin am 30. September 1882.
(L. S.) Buse. (L. S.) Pasetti.
5) Jn Posen, Provinz Posen. Dr. Geß, General-Superintendent, zugleih Vorsißender der Kommission. Dr. Polte, Provinzial-Schulrath. Reichard, Konsistorial-Rath. 6) Jn Breslau, Provinz Shhlesien. Dr. Erdmann, General-Superintendent, zugleih Vor- fißender der Kommission. Dr. Weingarten, Professor. Richter, Konsistorial-Rath und Militär-Oberpfarrer. 7) Jn Münster, Provinz Westfalen. ; Dr. Smend, Konsistorial-Rath, zugleih Vorsißender der Kommission. Niemann, Konsistorial-Rath. Dr, Mangold, desgl. und Professor. 8) Fn Coblenz, Rheinprovinz. Korten, Konsistorial-Rath und Militär-Oberpfarrer, zugleich Vorsißender der Kommission. ; Bartelheim, Superintendent.
sigender der Kommission.
Vorstehende Uebereinkunft ist ratifizirt worden, und die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden hat stattgefunden.
Die Nummer 7 des Neichs-Gesehblatts, welhe von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 1492 die Uebercinkunft zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn, betreffend die gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Aus- übung der Praxis. Vom 30. September 1882. Berlin, den 16. Mai 1883.
Kaiserliches Post-Zeitungs-Amt. Didden.
Königreich Preußeu.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
den Regierungs-Rath Bode zu Liegniy zum Ober- Regierungs-Rath, und ¡
den seitherigen Kreis-:Physikus Dr. Bohde in Stade zum Medizinal-Referenten zu ernennen ; sowie
dem praktischen Arzt, Sanitäts-Rath Dr. Julius Jacobi zu (eiben den Charakter als Geheimer Sanitäts-Rath zu verleihen.
Berlin, den 16. Mai 1883,
Jhre Majestäten der König und die Königin von Sachsen sind heute Mittag hier eingetroffen und im Königlichen S@losse abgestiegen.
Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der Medizinal-Referent Dr. Bohde ist der Königlichen Landdrostei zu Stade überwiesen worden.
Dem Oberlehrer am Friedrihs-Kollegium zu Königs- berg i./Pr., Otto Ungewitter ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Bekanntmachung.
Jm Verfolg der Bekanntmahung vom 13. März 1882 wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß die Prüfungskommissionen für die wissenschastlihe Staatsprüfung der Kandidaten des geistlihen Amts für das Jahr 1. April 1883/84 wie folgt zusammengeseßt sind:
I, Kommissionen, welche die Staatsprüfung in Verbindung mit der theologishen Prüfung abnehmen.
___ 1) In Halle a, S., Provinz Sachsen.
Dr. Facobi, Professor und Konsistorial-Rath, zuglei Vorsitzender der Kommission.
Dr. Schlottmann, Professor.
Dr, Beyschlag, desgl.
2) Fn Königsberg i. Pr., Provinz Ofst- j und Westpreußen.
fon, Voigt, Professor, zugleich Vorsizender der Kom- mission.
Dr. Jacoby, Professor.
Dr. Hase, Militär-Oberpfarrer und Konsistorial-Rath.
3) Jn Berlin, Provinz Brandenburg.
Dr. Semisch, Konsistorial-Rath und Professor, zugleich Vorsigender der Kommission.
Dr. Kleinert, Konsistorial-Rath und Professor.
Dr. Kögel, General-Superintendent, Ober-Hofprediger und Ober-Konsistorial-Rath.
4) Jn Stettin, Provinz Pommern.
Dr. Krummacher, Konsistorial-Rath, zugleich Vor-
Wilhelmi, Konsistorial-Rath und Militär-Oberpfarrer.
Dr, Krafft, Konsistorial-Rath und Professor. 9) Fn Hannover, Provinz Hannover. Dr. Thilo, Ober-Konsistorial-Rath, zugleih Vorsißender der Kommission. Dr. Wagemann, Konsistorial-Rath und Professor. Dr. Wiedasch, Professor und Gymnasial-Direktor. 10) Jn Kiel, Provinz Schleswig-Holstein. Dr, Shwars§, Konsistorial-Rath, zugleich Vorsißender der Kommission. L Scheppig, ordentliher Lehrer an der Realschule zu Kiel, O stendorf, Rektor der Realshule in Neumünster. 11) Fn Marburg, Regierungsbezirk Cassel. _Dr, Lucae, Professor, zugleih Vorsißender der Kom- E Lee Profes} . Herrmann, Professor, Dr. S desgl. 12) Jn Herborn, Regierungsbezirk Wiesbaden.
Dr. Ernst, General-Superintendent, zuglei Vorsißender dexr Kommission.
Dr. Maurer, Professor. :
Dr. Spieß, Gymnasial-Direktor in Dillenburg.
IL. Kommissionen, welche die Staatsprüfung ohne Verbindung mit der theologishen Prüfung abnehmen, 1) Jn Emden, Provinz Hannover.
Bartels, Konsistorial-Rath, General-Superintendent in Aurich, zugleih Vorsißender der Kommission.
Dr. Shwedckendieck, Gymnasial-Direktor a. D.
van Senden, Seminar-Direktor.
2) Jn Breslau, Provinz Sghlesien. „Vorbehalten. 3) Jn Münster, Provinz Westfalen. Dr. Shulß, Geheimer Regierungs- und Provinzial- Squlrath, zugleih Vorsigender der Kommission. Dr. Niehues, Professor. Dr. Storck, Professor. 4) Jn Bonn, Rheinprovinz, iron Schaefer, Professor, zugleih Vorsißender der Kom- mission.
Dr. Willmanns, Professor.
Dr. Neuhäuser, desgl.
Die weiter erforderlichen Bekanntmachungen werden in den öffentlichen Blättern der verschiedenen Provinzen Seitens der Vorsißenden der einzelnen Kommissionen erfolgen.
Berlin, den 12. Mai 1883.
Der Minister der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal- Angelegenheiten. von Goßler.
Ministerium des Jnnern.
Dem Ober-Regierungs-Rath Bode ist die Stelle „des -
Dirigenten der Finanz-Abtheilung bei der Regierung in Marienwerder übertragen worden.
Personalveränderungen.
Königlih Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere, Berlin, 8. Mai. Schmidt v. Knobels- “ dorf IL, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 73, in das Füs. Regt. Nr. 39 verseßt. | __ Abschiedsbewilligungen. Jm aktiven Heere. Ber- [in, 10. Mai. v. Barby IL, Gen. Lt. und Kommandant von Rastatt, v. Lüderiß, Gen. Lt. und Commandeur der 18. Division, v. Einem, Gen. Lk. und Commandeur der 15, Division, Berger, Gen. Lt. und Commandeur der 31. Division, in Genehmigung ihrer Abschieds8gesuche mit Pens. zur Disp. gestellt; leßterer zugleich in den
Adelstand erhoben.
Königlich Bayerische Armee. Ernennungen, Beförderungen uad Versetzungen. Im aktiven Heere. 10. Mai. Frhr. v. Hertling, Oberst, von der Funktion als Flügeladjut. enthoben und mit der Unif. des
Brandt, Konsistorial-Rath und Scloßprediger.
2. Schweren Reiter-Regts., zu den Offizn. à la suite der Armee versezt, v, Le Bret-Nucourt, Pr. Li. und Flügel-Adjut. Sr.