1919 / 279 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Dec 1919 18:00:01 GMT) scan diff

ih Sie au, die gegenwärtigen Steuergeseße sobald als mögli zur Verabschiedung zu bringen.

Unter den eben genannten Voräausfeßungen wird 8 uns wohl ge-

lingen, die lätfendei Ausgaben béreits in diefen Jahre durh Steuêrn zu détert. : Doch über dieses Augenblisbild hinaus müssen wir un® einen Übétrblick vêtshäffen übr dic Gestaltung der UÄusgaben und Ein- nab, wié fi? f in dêr nuhsten Zükünft dätstellen wird. Einè vollfommen crakic Überficht ist aus den schon früher wiederholt ge nanttêti Grütidén nit möglich. Nicht nur die Frage der Leistlingen aus déitt Friédensbhetttäg wirkt als Unticherheitsmoment bet der Zu- kunftöbére{hnithd, es spielen auch éine Rethe sonstiger Faktoren her- ein, welchè einé gêéiñtügend. fihere Shäßung noch nit zulassen. Der gañjèé Skäatsbedarf wird, um nut ein Beispiel zu erwähten, miibe- stivimit wérden durch die Gésiältung des allgêmncinen Preisniveauüs. Nod i die Unitbêéttung ällèr Werte, wie sie dêr Krieg mit #ich brit, nit ju Gnde, noG wird tér Sþiegel des Préiéstandés infolge der Wie eit Erdbeben wirkeidén Er[hütterungen déë Kriéges in hohen Wogéit hin- Und bérgetvorfeit, noch kant man niht übetseben, inwie- weit dur cinen Abbaäit dèr Jnflation auch ein Abbäu der Preise herbéigesühtt werden karin, noch liégt die Zukunft für uusere Waren- produktion sehr im Üngewissen. AU diesé Tatsachen aber thnüssen zurüctwitken auf dié Gestalting von Auëgaben und Einnahmen der fämtlithen öffétitlihen Körperschaftci. Darum kann auc) beute, wie in dét Denkshtift des Juli, nür mit erheblichen Vorbehalten eite annäherndé Bédarfsshäßung und eine nh wenigér Nhere Schäßüng der aus néuen Stéitérgeseßen ju ctwartendei Einnahmen vorge- nommen werden.

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Der Bedarf des Reichs ift für die nächsten Jahre in det Detks \chrift, die Ihnen im Svomter zugegatigäi ist; mit 17} Vtilliatdeit Mark angeseßt, wobei ausdriXlih bétont wütde, daß dies nit die Endsurttine bédeute: Es handélt si also um einen Mitidebedatf; der im Laufe der nächsten Jahre noch anwachsen müß: . Es vetdietit dabei hétvótgéhoben zii werden, daß die Verpflichtungeti gegënübet den Krieäsbeschädigten und HinterbUebeñen sotviè die Zittsverpfli@hlutgkit, diese betden unrmiktélbätstêèn Finanzwirkungen des Weltttiégés, rutiv 144 Milliärdéèn Mark ausmachen, so daß die übrige lttsgäbenstéige: rung dés Neichs demgegenübet noch relativ tnußig ctshéiit. Béi den Einzelslääten und Gemeinden hät inan mit étnèr reithlieen Vét- doppeluñg der Ausgaben zu renen. Nath dèr Deukschtist sind 94 Milliarden genannt, ohne damit den Bedatf vol! zit ets{chöpfein. Bei meiner ersten Nede bezifferte ih den Bedarf anf 25 Villiätden. Es ift dies, um ‘das noch einmal hervorzuheben, der öffcu!liche Skeuer- bedarf ohne neu zu beschließende Ausgabe. Wie er j in Zukunft

gestalten wird, das kann man heute noch nicht sagen.

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Wié foll nun, sobald einmal die jeßige Steuerréfortit dutthz geführt is üb die eitizélnéèn Sleuërn în dei Bcehärkntigsztistcnb etttz gettetên sind, bie ckü tig diejer enormen Siititnét crfölgett?

Sn erster Linie stehèn die direkten Stèénern Wie i von Anfang an betont habe, solléèn und iüssen die direllen Steuern jet béi uns bis zur wittshaftlih zulässigen Höchsigrenze äatiäg&{chopft werdén. Die été aróßé Quelle, án der wit \{höpfei köilnen, ist das Vér gén. Die Bestéuëküng des Veritiögens ti Nahtitein der Géfäintbésteierüng déx Zukunft fleht vor ihre Abschluß. Wir habén in Wetinär än éiimaligen Verinbgenssteuern 12 Milliärdet bewilligt. Diese 12 Milliätdën sid in der Häußtsachè als Kriegs- gewiütistéüëtn änzuisprechen, Rechnet män dié dur sie herbeigéfühtte Zinsétspätkis sowie etné entsrèhende Aniortisätiotisquöté von cin Prözent, fo etgibt sich eine jähtliße Dauerwvirküttg diése Steuern für das ganze nächste Metschenallét bon 720 Millionen Mäxk. . Das erscheint im Vergleilß zu den großén MilliardenPosteun hielleicht uicht sehr ho. Wénn nán sich aber bvérgegenwärtigt, daß bor dem Kiuiégeé die sämtlichen deul\hen Einzelstaaten zusam tén an staatlicher Einkommensteuêr 69! Millionen Mark erhóben ha ben, dann wird die Bedeutung der in Weimar bereits bewilligtén Vermögensbesteuerung in einem ganz anderen Lichte erscheinen.

Zu diesen beiden Kriegsgewinnsteuern konimt jet das Ne i h 8- notopfer hinzu. Wie hoh der Erttag aus dem Ppicisnotopfer sein wird, läßt sch nur außerorbdentlih s{chwer s{chäyen, Die alte Vermögensveran!agung in Preußen ist sehr mangélhast, Auch die Wehrbeitragéveranlagung dürfte kein genügend sicheres Bild geben, weil sie im allgemeinen sehr wenig nähgeprüft werden konite. Achn- lid ist es auch mit der Veranlagung der Kriegsgewinnsteuer von 1916, die: gleichfalls niht genügend nachgeprüft worden ist, deren nähere \tatistis@e Aufarbeitung auch noch nicht vorliegt. Aber selbst wenn eine b:ssere Statistik der Vermögenöpyramide der früheren Jahre vor- handen wäre, so würde man daraus do nur sehr schwer auf den Steuereritrag des Vteihsnotopfers {ließen können, weil inzwischen die Vermögenöverhältnisse dur den Krieg ganz gewaltig vershoben worden sind. Nicht nur die soziale Struktur des VermögenLaufbaues hat ein ganz anderes Auésehen gewonnen, sondern es ist au eine innere Wertverschicbung bei den verschiedensten Vermögensobjekten eingetreten, die durchaus nicht überall gleihgerichtet ist. Die Statistik versagt hier, wie in so vielen anderen Punkten. Die Schäßungen des deutshen Volk8vermögens, die man wor dem Kriege vorgenommen hat, sind auch nicht mehr brauch- bar. Sie beruhten zudem größtenteils auf der objektiven Metihode, und geben aus diesem Grunde keinen Anhalt über die Verx- mögeneshihtung und die Zusammenseßung des Volksvermögens nah seinen einzelnen Bestandteilen. Ein außerordentlich großer Teil des gesamten Voiksövermögens wird auf die Zahl derer enifallen, welche - vom MNeichsnotopfer überhaupt nicht belroffen werden. Auch durch das Kinderprivileg und durch die sonstigen sozialen Vergünstigungen des Gesetzes wird naturgemäß der Ertrag ganz erheblih herabgedrückt werden. Immérhin - aber wird nah der heutigen Fassung des Ent- wurfs mit einen Ertrag von 45 Milliarden gerehnet werden dürfen. Diese Ziffer als" sicher vorauëgeseut, würde sh eine jährliche Zins- ersparnis von 24 Milliarden ergeben. Einschließlih der Tilgung in 30 Jahren kommen unter dieser Voraussetzung aus dem Neichsnot- opfer jährli auf 2860 Millionen Mark. Mit den in Weimar be- willigten einmaligen Steuern, beziehungsweise ihrer Dauerwtrkung zusammengenoinmen, bedeutet für die nächsten Jahre der jährliche Ertrag aus der Vermögensbesteuerung die Summe von 3 6 Milliarden Mark. Das “ift mehr als vor der Finanzieförm von 1907 in Reich, Staat und Gemeinden an sämtlichen Steuern überhaupt erhoben wurde

! No wichtiger für dîie Aufsttingung des Steuerbedärfes ist | sodann die Eini kommêénbéestkuörunn Diéë Cilkontifiktisicuer | ist in aflen hochentwickelten Staaten in der jüngsten Zeit zur Häußtsteuer gebotdèn, tur wêntge Stääléni mMächên däbon eit Ausnahme. Ai în dêt Zukütft U bêt uns in Déuts{länd dié Eivkonumenbesteuerung die Zentralsteuer bleiben. Sie wird aber vollfoinneu nei gêstáltet wetdêti müssen, eitiétseits im dên höchst- möglichen Ertag herauszuhvlen; andererseits um auch eite itsglichst wahrheitsaemäße Veranlagung durhführen zu können. Das Ein- omiuten soll durch dret Stéiétn gétroffén wetdên: êtstetis die große allgeuttine Etiükonimelnistéuêër dêt physishéët Perso fiei, ziveitèhs die Béstetttüung dés Eintöltiitëiis dét KörpéersGaften und bêt toten Händ. Etne dritte Art vön Eltnkonittéñbesteuerung ist dai gegeben dutch dié Vbtbelastütig des fundièettên Eikiköüüntèns üiittels dêt Béstetétiing des Ertktägës dus Grund uy DBobéti, Gle wétbe und Käpitälrente. Dér Ertkäg, bér sh äus dêr Eitts fomtnenbesteuüerunig érgében soll, ist viélleicit oh {betet zu etréchnêtt als der Ertrag des Neichsnotopters. Nach der fiskalischet Séité wirkt günstig die allgemeine Umgestaltung der gesamten Einkomumens- bedingungei, die sich. infolge der Ümbildung der wirtshastlihen Ver“ hältnisse bereits entwickelt. Wir sind mitten in diesein Anpafsungs* þrozeß zwischen Preisgestaltung auf der einen und Einkomttens- erhöhung auf der anderen Seite. Nur kann niematid mit voll: tommener Genauigkeit vorhersagen, auf welher mittleten Linie sich das Einkommen der Bevölkerung und besonders der einzelnen Klassen nach UÜeberwindung des Uebergangszustandes bewegen wird: Aber das scheint mix doch schr wahrscheinli, baß mindestens mit einer BVerdvopyye: sung des Nennwertes des Einkommens gerechnèt werden darf. Bet den breiten Untershithten der Bevölkerung wird die Einkommenssteigetung sehr walrischeinlih eine erheblih höhere sein, Hier gibt es ében auch noch manches nachzuühßolen aus dêr Vorkriegszeit. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokräten.)

Gar manche Bevölkerungsklcssén könnten in der Vbtkriegszeit thr Einkommen nicht im gleicher Tembo steigërn, wié der cillgeititine Vollswohistand stieg. Jet wird als eine dex Wirkuüngeit dék soziale wvirtshäftlichet Nevolution, in welcher wir üs befitdett, wohl eint wesentliche Höheérstelluüg der Löhne und uh der Bésoldungsberhälts tusse untêr den unteren Klasseén det Bevölkerütig éitttreten: Béêt dei hôherén Einköinmen wird dagegen nicht das gleite Strittiitäß dét Einkömmentvermehtung Play gréifein; es wetden die Einkonttteis: steigerungen hier tvahrscheinlich unter dem allgeitielieit Dittéßschnitt dleibéèn. Béi den gahz großéèn Eirikommén étidlich) witd chèr éine Nückbilduüng zu gewättigen sêin:. Je nah der Höhe des Nkintkitt- tommens, sowie nah der Entwicklung unserer gesamten volkstbitt- schaftlichen Produktion wird sich auch dér Erttäg der in dén mittleren ind oberen Stufen sehr sharf ausgebauten Einkommensteüéer ticten. Im Beharrungszustand, dér natürlich erst nah einiger Zeit eintreten tvird, hofft man aus der Einkoinmensteuer zuzüglich det Besteuerung der Körperschaften für Deich, Länder und Gemeinden zusamment einen Betrag von 8 Milliarden Maik zu éfzielèen! Dazu sollen dann noth 94 Milliarden treten als Gtgébnis der, Ertragssteuern, wovon dié Kapitalertragsteuër allein 1,4 Milliarden erbringen sol.

Das ist ‘éin géwältiaër B êëträg, éine hohe Atforderutg ät Utisété NVolkstvittschaft. wird jeßt niht wéitérgehen köttnén, als hiér geßlänt ist und bon der Rel(hsrégiertitig und bett Neichsrät Zhieii vorges{lägén ist. Abérx man muß sich bei dér Béurteilunig dieset Stétüerbotlägen stets bergegentvärtigen, däß es gilt, ett Gesämtsitntiè vot mindestens 24 bis 25 Milliärden Märk att Stétern äufzubringen. D thut) scharf zugegriffen werden. Wer heute o mit dén Mafßstäben der Vorttiégtzeit zu méssen gewohnt ist, dét wird ie Und nittier das tiditige Vérstnditis sür dié Forbétungén der Gegenwätt gëtvitirtén können. (Sehr ridtig! links.) SelbslverständUch könen solck{We Etz träge nur erzielt werden, wenn eine nominellé Umgestaltung der gatizen Einkouimensverhältnisse sich durYgesegt hat. Abcr diese große Um- fhihtung in den Einlommensverhäitnifsen liegt im Zuge der Zeit und wird sch in mehr oder minder größem Mäßstabe in den ver- schiedensten Lindérn auswirken.

Vermögen und Einkommen sind die beiden votzlglihsten Quellen der direkten Besteuerung. Aber sie sind nicht die einzigen Quellen. Gerade mit fortshreitender kapitalistisher Eniwiclung zeigt fich eine finanzyolitish außerordentli wichtige Tatsache : Dex Großkapitalismüus der legten Jahrzehnte hat zu einer raschen Verutehruñg der großen Vermögen geführt. So s{wer es dein kleinen Mann auh werden mag, jein Vermögen durch Arbeit im gewöhnlichen Wortsinne zu vermehren, so rasch wächst von einem gewissen Punkte ab der große Vermögensbesig. /

Es liégt diés im Wesen dêr großkäpitälistishen Wirtschaft über- baupt. Je weitere Kreise des Wirtschaftslebens voni Käpitalismus durchseht werden, um so mehr nuß sih diéses Anwachsen des Ver- mögens geltend mahen. Dazu kommt dann weitér dié Bildung von MWertzu wachs durch Vorgänge rein gesellshäftlicher Natur, wie sie beobachtet werden können beim Wertzuwahs am Grund und Boden, oder bei den häufigen Umischithtungen in dém Preise der mannigfahsten Ver- mögensobjekté, Man hat dabei von unverdientem Wertzuwachs ge- spro@ßen und nicht mit Unrecht, Die Frage der steuerlichen Er- fassung dieser Leistungsfähigkeit is s{chon seit. einigen Jahrzehnten sehr eingehend diskutiert worden Wir haben auhch in Deuts» land eine Wertzuwachssteuer dur(hgeführt, die allerdings nachher "den Gemeinden und Ländern überlassen worden ist. Eine dritte Form des Vermögenszuwachses ist gegeben dur Vermögensanfall, dur Erb- schaft, Schenkung und Vermögensübergabe. Hier hat der Fiskus {hon seit langer, langer Zeit zugegriffen. Nur wurde die Steuer in früherer Zeit vielfa als eine Handveränderungsabgabe aagesprochen, während unsere heutige Erbschaftsbesteuerung als eine Besteuerung des Vermögenszuwachses zu betrachten ist. Aus der Grbschaftssteuer, die bereits beschlossen ist, sollen 730 Millionen Mark jährlich ge- wonnen werden, von denen rund 140 Millionen auf Einzelstaaten und Gemeinden entfallen, Die Wertzuwachssteuer der Gemeinden erbringt keine besonders hohe Summe, das Aufkommen ist mit 36 Millionen angegeben. Die Besteuerung des Vermögenszuwachses, wie er sich als Erübrigung aus dem Einkommen darstellt, haben wir un- mittelbar vor dem Kriege in der Besißsteuer durhgeführt. Es ift klar, daß auch hier etwas andere Maßstäbe angelegt werden müssen, als fie yor dem Kriege angelegt wurden. (Sehr richtig! bei den S ozialdemokr.) edo follen gerade bei dieser Stener die Säge nicht besonders ge-

steigert werden, vielmehr soll die Vermögenszuwachsbesteuerung mit

Rücksicht auf die Kapitalneubildung fo glimvflich als nur möglih | vorgenommen werden. Aver eins ift dabei notwendig: So wertvoll | der Vermögenszuiwa i ssteuergedatiké ist; so schr er f{ den modernen | Véthälinissén älschGmiegt, |o ist és doch äls ein grit Märgel énthfitideli Worden, daß diejeñigén, wêélWe ihr Einkommen gz; cdér zum größten Teil verbrauchen, von der Besißsteuer nitht so gelroffen werden wie jene, welchè h? WVernitgêit duth Spätsättkeit bétinchtien. Däruliti étschétit ès ät Pläßé, daß man nicht bloß den tatsächlichen Vermögenszuwachs, sondern aud) den virtuellen Vétitögétisfuwachs, den möglichen Bermögenszuwa@s, noch mitbesteuert, indem man in die Steuer hinein eine Bestéiüétütg dés übéetmäßigén Aüfwandes ein- baut. (Sehr richtig! bei dén Ssziäldemokraten.) Es ist dies dann cine Stéitèr auf dié niht genugt? gétüßie Spar- möglichfeit. Wenn jemand beispielsweise 70 000 Marëï Einkommen hät und dánn béi det Besibsteuerertlärung béhauptet, er habe diésé 70000 Mätk vollkétminen vérbtauht, ss Wikd s näch dem bishétigen Nechte Stéuetbehötde äüßerördétitlich fv fállen, das Gegenteil ¿u ermitteln. Jst der Verbrauch-tatsächlichh éîtgéttéieti, o ist etst recht feine Möglichkeit det Bestéierrig tér vöthänden. Die Sachs ivitd abét \ofött anders; wénn mañ von éittêèr g&visstit Gtéitzé ab den übetmäßigen Aufwand mit einér bésöndetén Skeuret belegt, bie erheblich) sfärtét fein muß als die Besteuerung dés Vers niögetistitwadsés. Ist dann die Etikomuenstéuêt genau festgestcllt, fo érgibt si die Féstitellung der Steuerpfliht des Vermögens« buwachses, bezw. des übérhohen Aufwandes von selb. Hat: dann jemand init hohem Einkommén keinen Bétmögenszuwachs aufzutoeiset, dantt tnuß ér eben éine entsbrechéid bohete Stéuüét für dei übctz mäßigen ! Aufwand énttihtén. Damit witd niht bloß dié einzige | schiache Seile bér Bésitziiéüét bestitigl; sondétn cs tvtrd dich dié Stenerv?ranlagung wesentli besser gestaltet und dié Spätsäuiktit geforbeil:

Nah dieser Zusähtmeéüstéllung wBürdên [tickch bemniach aus den ditêtiéni Sétéuétn. tnSgétsamt héètäushblen lassen tüiüd 15 Milliätden MäckL?, wobon 9!/, Milltiätdén auf däs Netch Und 5// M its liatdén auf die Ländét und Gémetüden entfällen wU TD c ht

Béi der indirekt Besteuétuñg oll {i im Behäïrunzszustäëd

Svidéëlatégvriè werden tin der Zukunft in éïsler Liñie wohl déi Chätaktee bér Fitianzzólle haben. Wels Erträge äus ihnen hitaus gewitts{chäftet werden könnén, äft fh nat Set sagt. Es hätigt dbiés weseñtlih ravon ab, wié f in de äst Zelt ünjét Vethältitis zin Ausland géstaltéa dird. Werdén wir dir d Véerhälten des Auslands utd Lur ten Stand üsetér Vakütá zwviitigen, unseté Lebensbebütf:tfé in biel gtößetein Maßstäbe dls vot dent Nttegé itit Jalaidé zu déten, dätitt Wérdett tüfölge dér zusatittitiis [chtünpfenden Einfühtutässtä die Zölle wohi kett allzu großes Finz: erttäglis beitgen, Wenigstens bänn nit, wein sié ti dét Votttiegs- form weiter bestehen bleiben. Etfivas anderes dägegen äte (s, ivcitit dié Zölle " nèit aufgebaut wurden und im dallgêmétiet der Wéettzöll béi der Béiméssutig zügrütide gelegt wlitvé. Aut dütde si näitili infólge der Höheren Wéltinärkioteise uh der Etttäg der Zölle steigern. Eine Schäßung der möglich Eittichtaënt dus dét Zöllèn ist dati tit argen Séivierigkeiten vent, weil dié füistigs Entivicklung Unlsétér wéeltwirtschaftlilen Bezichutdett nöt seht schwét votausfchen tant. Ausgeszlöfsen wäte és ntt, das Zollwëlta auszubättên, däß ein Beirag von 1=14 Milliatdett Mark i Dauerzustäidé dátaus cifliéhèn kain.

Détt Kétn dêr iditétten Besteuerung soll aber die Unis à s stu é r bildén, mit der wir uns mehtere Motaté hindur bereits beschäftigt häben. Went aus dèr Umfaßsteucr der Betrag heraus gewittscäftet werben soll, dén der Zustand unserer Keichösfinätizen abss!ut erfotdert, dann witd es notwéñdig sein, die etnzelnen Steuersäße noch einmal génáu auf ibré Witkkung zit prüféit. (Seh Wahr ! béi den Dém.) Es ist nátlirlich außérordénilicch s{ivér, aua) nut mil ännähernder Sicherheit zu s{chäten, wié hoG sh in der Zukunft bex Umsaß in der Volkswittchäft geslälten wird. Die hohen Preise allein dürfen dabei nit blenden, weil det hohen Preisen dié verminderte Masse ‘im Utüsaßz gegenübetsieht. Aus det Umfäßskeuer, ivie fie it gêgens wärtigen Mömetite dur die Kottttiissionsberatungen gestaltet ift, sollèn inégesamt 4 Milliärden Mark heraubgéholt werden, Wovon 3,4 Milliarden auf tas Reth und 600 Millionen auf die Getteinden entfallen sollen. /

Bet ver ¿weiten großen Gruppe der indirekten Steuern, bei den Verbrauchssteuern im engeren Sinne des Wortes, würde ich bet entspre@ender Gliederung der bisherigen Verbraucsfteuern und der vorgesehenen Erhöhungen bezw. der Einführung einiger neuen indirekten Steuern folgende Stufuhg ergeben: Notwendige Bedarfs- artifel sind belastet bezw. sollen belastet werden mit 500 Millionen Mark. Davon trägt Salz eine Besteuerung von 56 Milli- onen, die Zündwaren 60 Millionen, das Mineralwasscr 30 Millionen, die Zuckersteuer soll verdoppelt werden, fo daß fic 360 Milltonen bringt. Aus Bedarfsartikeln, bei welchen die besser fituierten Klassen einen bedeutend höheren Verbrauch aufweisen als die unteren Klassen der Bevölkerung, wird {fich vielleicht ein Ertrag von 2—300 Millionen erzielen lassen. Eine dritie Gruppe innerhalb der Verbrauchsbesteuerung bilden die Bedarfsariilel hauptsächlich industriellen Verbrauhes. Wir haben da schon die Besteuerung ber Kohle, die wachsende Erträge bringt. Dazu soll noch eine steuerlihe Erfafsung der Mineralöle kommen. Die Kohlensteuer entwidckelt {ih gut; bet etnem Kohlenpreis von 100 # die Tonne, wie er in ab- sehbarer Zeit in Nechnung gestellt werden darf, und einer Jahres- förderung von 100" Millionen Tonnen bringt diese Steuer 9 Milliarden Mark im Jahre, Dabei hät Deutshläand noch die billigsten Kohlenpreise der Welt. In diefem Naturschay liegen große Reserven nicht nur an Steuerkraft, sondern für die gesamte Wiedergutmahung. Eine Erhöhung der Steuer dlirfte Ihnen bald vorgeschlagen werden.

Genußmittel. Hier ist das Branntweinmonopol s{chon aus- gebaut, die Weinsteuer bringt gute Erträge, die Schaumweinsteuer ist ebenfalls während des Krieges erhöht worden, die Tabaksteuer ist bereits érlcdigt durch die Julireform. Beim Branntweinmonopol allerdings muß geprüft werden, ob niht“verschiedene Bestimmungen

desselben den teGnishen Fortschritt hemmen, - Meines Erachtens

dit Skeucibeticilung etiva folgenderitaßeu gestalten: Dié Zölle äls

Endlich kommt binzu die Besteuerung der entbehrlichen

+ {tbierig, ih cin Bilb zu mächei übet die mögllhe Géstaltitng der

* sie vetsägt gänz. Das macht sh jégt bei der Ausarbeitüng der

f

babén wir älle Veránlafsung, dié Herstellung von Spiritus nah riéucn Gewinnungömethoven fo sehr «is mögli zit fördern. (Schr rihtig!)) Das aber if béi dét gégeiwärtigert Gestaltung des Monopolgeseues etschweit. (Sehr richtig!) Wird das Branfitivéinmonoyol nach diefer Richtung hin geändert, fo wird weit mehr daraus zu gewinnen fein äls in feiner heutigen Ge- stalt, (Sehr wahr! bei de# Soz.) Vor allem kann dann dds Monopol au wirkliche Erträge bringen. Was nügk die gänze Motovslgeseizgebung, wenn infolge der Knapphéeit an Kattofféln std. kein Spicilut hergestellt werden kann? Dann kommt eben aus diesein Stzueræ nichts hétaus. Dis Kactoffeln werden aber «uf Jahre hincits in viel Höheréem Grade als fruber für die mensliche Ernährung not wendig fein. Datum tinüfsea wit dätach streben, die Produktion von synthetiscGem Sviritus möglichst zu fördern. Die Bietsteuekr ente spricht dét Äbinderung der Bräintweit- id Täbakflener nicht mét dek Béeläsktung der beibéit ebétgencanntén Verbrciuchsgégenftänbe uns muß son cis Gründen dét Geredbtigkeit entsprechend ümte- staltet werbèn. Bei dém heutigen Geldwerte würdé die Biersteutt fogat nto wénigér ausmacken als fié bor dét Krieg béreits aus getttäht hat. (Hört, hört! bei den D. Dem.)

Wenn diése Stéüern, so wié sie heute geflaltet sind, bereits ihren vollea Eëltág bräczien, so müßte män schoa einen Bettag von 9200 Milliónen Märk bataus erzielen, Bei etwas weiterer Auds- geflaltung tönen 24 Milliarden beraus gewonnen werden. Endlich sind noch zu wähnen dié Vertehrsstéuern, die sich zusammen- see äus den Verkchtssiéitt&n int tigeren Sinne des Wortes, aus deë Besiénétung dés Güter- und Petsonenverkehrs sowie aus dert Néetlóvetkehtésteucern tiäntigsähckee Ait, tis ven Veka schiedenen Reichsstempeisteuern. Rechtiet tian den Erttäg bér Grundwertstieuer zu diesen Steuereinnahmen hinzu, so ergibt ch für die Verkehtésieuern cin Ertrag von rund 1000 Millionen Mark, wovon 909 Millionen auf das Reich und 140 Millionen auf die Länder und Gewcindeit enifalten. Einige kleinere Steuern und Stempel find darin noh nicht énihalten.

Dié tüdirektén Stenern und Zölle könnten álso zufaiiten éinén BVetrog von etw {1 Milliarden Märk einbringen. Matt datf sich kéinér Täuschung barüber hingeben, daß diefe Erträge nur citomiñén wérden, wenn unser Wittschafts"eben sich wieder besséèr entfaltét. (Zuruf t@chts: Ahä!)

Mili wirléit geráädé die ftdirelten Steitin in dex Gegén- wáil, weil bei éiñer Reihe von folden infölge dés Mángels án Maren Lie Erlrätilsse außerstbentlich stark hinter der Ettvartuüngen zutüföleiben müssen. EÉtfst weni wieder Debhing in unsecem Witt- \{äiftslebén heirdt, weiten au auf diefeit Gebiete dic Einnahtién hoffcitlich ihren Behartuüngszustand entgegenstreben. Noch niéitals in fiúberen Zeiten ist dié Crttagss{hätung auf ähnliche Schwierig, Felten geftofien wié in b Gegénwark. 3 ist so außetördentlich

Produktion, und des Verbrauchs in dec Zukunft. Durch die äbnötimen Norhäftnifse it Kricgé sind Us früheten Maßstäb:? einfach unbraubar gewotden. Vie aittliche Staätiflik aber gibt uns nur schr dürftiges Material án bié Haid zut Unktisiliuüg der Ettraässchäfungen ober

Steuergésets überall fühlbar. Dátutti füid alle diese Zahlénängaben mit wéitachenden Votbehalten geniächt. Es wird im Laufe der Resort stets äu imtier zu Prüfen fein, ob im Einzelfalle dét ges wütilte finanzielle Effet au wirkli erzielt werden känn ober nicht, und danach wird flch vlelleit dié eine ober ändere Umftellung, be- sondeës duf vem Gebiete der indirekten Besteuerung, noch ergeben.

Mit viesèm kurzen Ueberblick ift bereits dié gesanite Sicuét- gestäliung der Sutanft nit bloß ñnach der quantitativen Séite in größ: Sliuhen gelennzciénet, es ist damit ah schon die qualitative Séité det Neforimi kütz berührt; venn aus dieser Nebeisicht ergibt sich sofort vér innéte Aufbau und die soziale Gefslaltung dés gesdimttt Steusrsystems.

Hex flaren Uebersicht Halber seie die Hauptzahlen dés Systems

noch cininal zusatiineilgefäßt. Es sollen belásiet werben: 4. vas Vermögen mit - - « + + « + 9,6 Milliarden Mark vas Cinkominen cinschUeßlih dex er gänzenden Eritägsbejicuerung mit . « 10,4 d. tet Bermêégenszuwacs ciuschließlih dét E1bschafien mik .- + «po ° 4 1,0 7 :

6 dis

fo daß sich an bitekten Sieuern insgesamt ergibi eine Summe von « «+0 15 Milliarden Mark, 11. Jndirekte Steéuérn- 1, Umsáäy unh Luxubsteuer. . . «++ 4 Milliarvén Mark 9 Berbrauditabgaben, dic nit alle sofort

vel Me s s @ o E 000 i E R s 4. Netlehrs- und Slempelsteuern « « » 1 V f A L C i E Ï f

JIndirekte Abgaben zusammen etwa « « 11 Milliarden Mark.

Das Verhältnis der direkten zu dén indirekten Steuern ist also bei diefer Nefomni so, daß Lon der gesamten Sieuerlast nahezu 60 Prozent auf reine dircïte Steuern und nur 40 Prozent auf Zölle und indiekte Stuern entfallen sollen, Unter den indirekten Steuern aber siad 1 Miltiatde Veikehrésleuetn der verschieben sten Art, die in threr Wirkung ganz ähnlich find der Einkommensteuer, indem sie die wok lbabenden Kreise ptogieifib siäilex erfassen, dagegen die weniger bemittelten nur wénig oder überhaupt nicht 1teffén. Die Bötsen- steuern sind ihtcr Witkung nas von den Besiksteuern nickjt ver- sckicden, ja sie belasten ten kleinen und mittleren Besiy | noch viel wentger, als dies bei den direktèn Steuern der Fall sein würde, M-iterhin witd untere den Zöllen cin erheblicher Teil für nis notwendige Verbrau@sgegenstände sih befinken. Bei der Unisabsteuer soli. bie Luxussteuer allein 650 Millionen Mark- erbringen. Die Weine und Schaumweinsteuern find

a

gleifalls als Kesleuerung dex besitenden Kreise anzusprechen,

Die Taballteuer |st so geliâltét, raß fie noch weit schärfete Progreisivbsäße enthälk a3 irgenteine tirétie Steuer. Dié Stufung nah, den Werten immt dieser Steuer ihre Härten und malt fie zu einer sozial volikommen gerechten Steuexart. Man wird nicht feblgchen, wenn man annimut, daß auch unter den. Ver- brau euern 17 bis 2 Milliarden ich befinden, welche nahezu ganz

_dáß in dem Findatizprograrmmi r cine einzige kopfsteuerartige Ver-

‘bringen bei einer Gesamtbestevèrung von 25 000 Millionen.

* ließen, zu sehen, wie és sih nee Etilnahmen verschaffen könne, Die

indirekte Bésteuctung #0 zu qgestältea sein, die dadurch vér: urfadchte Last dur den 1cchnishen Fotisritt zunt Teil wieder dus- gegalichen Wird.

Es darf in diésem Zusauimenhang daräuf hingewiesen werden,

brauéabgabe etlhalfén ift: die Salifteuer, éîine Steua, die {hot lange in Deutschland bésteht. Ihr am nächsten steht die Zündrwarenskeutt, tie aber nur 50 Millionen Märk erbringen wis und dur eln Monopol abgelöst wetden soll. Diese beiden aim wenigsten foztalen Steuern sollen nur 106 Millionen Mark auf-

Naturgemäß wirkt ein Teil der sonstigen indirekten Steuetn äuf den Massenkonsum und erfafit uh notwendige Gebrauchsgegenstände. Aber ih glaube, wir dürfen heilfroh sein, wenn wir bei dem Riésen- finanzbedatf mit einer derartig guten Verteilung der Stéäiuékläst urecchtfominen. Wenn man die sozialen Differénzieriingeit it Aufs bar des indirekten Steuersyflems berücksichtigt, d. h. wenn män berüfsichtigt, was auch die reichen Leute än indirekten Steuer ¿ahlen müfsen, so wird man ohne Uebertreibürg sagen könnt, daß 75 Prozént des gesamtén tiesigen Steuérbédatfs durch direkte Steuern oder folhe indirekte Steuern dufgedraht werben, die größtenteils von deti bésset- sitnierten Kreisen des Volkes getragen werden. Däs ift éiñe Véêr- teilung der Steuerlast, die sich sozial wohl schen lft fäinn. Béi der Verteilung der Steuerlast hat mich siets der Grundsaß geleitet: Dic Reform muß gerade wegen des gewaltigen Steuerdruücks getragen werdenvon sozialem Geiste. Nur dann kann man sh mit den großen Steuern innerli ab- | finden, nur dann wird au die Gesamimafse der Steuern getragen werden können, wenn cin jeder nach dem Maßstabe seiner Leistungsfähigkeit daran mitzutragen hat.

Hand in Hand mit der Vermehrung der Stéuerti und der Aus- | gestältung des Steuersystems geht dann die Réforiii der Stêuttsz verwaltung, die bereits it Gange ist. Was ih von den erstêèn Tagen meiner Amtsverwaltung an mit aller Energie atgéstrebt habe, das ift die reihseigeneSteuerverwaltung. Es ist ein Mangel des- alten Systems gewesen, däß das Reich so wenig Steuern besaß und daß es nit einital die selbstänbigë Verwaltung diéser wenigen Steuern hatte: Es ist geradezu unbegicifli@z, daß éiner der wichtigsten Staaten der Welt nicht. einmal seine eigénen Steiern in selbständiger Verwaltung hatte. Dabei war das Deutsche Reich doch wáhrhaftig nicht lutuciós mit Einnah men ausgestättet. Die Morgengàbe, wélche inan 1871 dem neugetinten Deuischen eiche hit auf den Weg acgeben hatte, war shärlih genug: Üntéx dieser Knäuserigkeit hät das Reich sehr gelitten. Der ständige Kämpf uni die Frage dex Besleuerung hat nicht dazu beigetragen, die Freude am Réicje zu stärken. Dennoch blieb nichts anderes übtig als im wesentlihen immer neue indirekte Steuern zu machen, weil eben die Einzelstäaten cifersüchtig über ihre Steuerquellen wachten uind es dem Reiche übers

mangelhafte Ausstattung des alten Reiches mit Steuêrn war vielleicht der s{chwälhste Punkt unserer lten Reichsverfassung, Bei dev [cib« herigen Ablehnung direkter Jeichsfteuertt rouïden vor allêm die ton- sexvativ gerichteten Parteien von der Sorge geleitet, der mehr nach der demokratishen Seite orientierte Reichstag könnte, wênn éx êinmal das Versügunadreht übex die diretten Steuern haben würde, einen wesentlich schärferen Zugriff voinchmen, als dies in den Einzelstaaten der Fall wärs

Nün ist es anders geworden! Das Reich hät ein änderes Géefügé bekommen. Es ist nit mehr ein Bundessiaat, der hervorgegangen ift aus der Willerverklärung einer Reibe von Monaten, sondern és ist ein großer Schritt in der unitarishen Nichiung gemacht wörden das jegige Reichsgefüge ist cin Werl des Willens des gesamten deuten Volkes. Darin liegt ein außeröxdentlich startér zentri- petalér Zug. Aus der Umgestaltung dér Vétfassung ber mußte ih auch éine Verschiebung hinfichilih der Steuérgewalt ergeben: i Praktish waren bisher vie Ginzélsiaaten die eigentlißen Steuer- souveräne in Deutsland. Theoretish land zwar nichts im Wege, daß vas Reich direkte Steuern einführte, aber praftish war es un- mögli infolge her ableßnenden . Hallung des Bundes- rats, _ Das NReich stand also auf dem Gebiete des Steuer- rechts praïtish hiniex den Ginzelsiaäten zurück, Jn Zukunft wirb umgekehrt das Reich der erste S! eucr- fouverän sein, Diese rei@seigene Steéuetverjassung und Sieuer- verwaltung entspricht vollkommen vem Wandel im staatlichen Aufbau Deutschlands. Dazu kommen pralltishe Gründe, welche die reichs- eigene Steuerverwaltung und die Pebertragung der wichtigsien Sicuerfuellen auf das Nei nölig machen. Ich habe scchou früher hervorgehoben, wie sih das Verhälinis des Steucerbedarss zwischen

schoben hat. Unmittelbar vor tem Kriege haite das Reid) einen Bedarf von ciwa 40 Prozent aller Steuereinnahmen, Länder und Gemeinden forverten C0 Prozent, Jeut steht das Verhältnis nicht ux umgekehrt, sondern man kann etwa sagen, daß D Prozent des Steuerbedarfs auf das Reich und % Prozent auf Länder und Gemeinden enifallen werden. enn die Verpflichtungen aus dem Friedensvertrag sich erst voll bemerkbar machen, wird das Reich miudeslens ‘ss des Steuerbeda:fs auf sich vereinigen, während nur bei den Gemeinden und Ländern noch liegen wird. Bei einer solchen Verschiebung des Bedarfs ist es einc E elbiiversländlichkeit, daß auch eine Ver- \cchiebung hinsichtlich) der yratlischen Steuergewalt eintritt, baß das Reich die Yerfügungögewalt über alle wichtigen Steuern erhält und seinerseits daun sür den Bedarf der Länder und Gemeinden forgt. Die reichseigene Steuerverwallung ist eine logische Auswirkung der vollkommenen Verschiebung in unserem öffentlichen Bedarf. Wollte man dieser zwingenten Logik der Tatsachen nicht Necnung tragen, o fönnte das nux zum Schaden des gesamten Ganzen atis schlagen, Auch die Verpflichtungen aus deut Friedensvertrage machen es zur unabweisbaren Notroendiglcit, daß vor allem die großen Steuerguellen, besonders die Einkommensteuer, auf das Reich über» tragen werden. Man darf nämlich nicht vergessen, daß nicht bloß bas Neich sür die Erfüllung der Verpflichtungen haftet, sondern au

i ytel bekommen

Reich einerseits, Länkern und Gemeinden andererseits volikomitien ver- |

deit Friedénévétirag ¿erabé fút dié Länder nofwendig, daß die Finanzen des Reichs unter allen Umständen gefichert werden.

Daß die Beseitigung der alten Zerfplitierung in SteuerreWchte,

die Vereinheitlihung der Steuergewalt und die Schaffung einer gänz breiten Steuerbasis für das Neich auch nicht ohné Einfluß bleiben fann auf die eigentlihe inneie Entwicklung des Reichs selbft, ift lar. Indem die logische Folgerung aus den finanziellen Kriégswirkungen und den Friedensvertragsverpflihtungen gezogen wird, wird ein Fahr- hunderte altes Problem endli gelö werdên, nämlich: die Ueber- tragung yon direkten Steuern auf das Reich. Was Deutschland gegenüber seinen westlichen Nachbarn durch Jahrhunderte hindurh verfäumt hat, ein wirkli einheitlihes Reih aufszitbauen, das witd jest aus der höchsten Not des Vaterlandes erstehen. Neichéverfassung und Steuereinheit werden in Zukunft die beider kräftigen Klätttnern bilden, ; die das deutshe Bolk zu einer stätken Einheit zusämtten- fassen. Daraus »üúrfte troy aller Not eine Stärkung der Neichs- gewalt und ein engeres Zusämmenwäthsei des Volksganzen jitr Nätión hervorgehen. Die Steuereinheit wird au ciner der StüypPunkle sein, die es dem deutschen Volke geftätten, fich allmählih wieder auf- zurihten nah seinen {weren Fäll, Würde das Stéucrwéseh zer- splittert bleiben, so wäre es kaum äbzusehen, wié man denn úbera haupt die Steuerlast aufbringen wollte. Mit der Erledigung der Finanzreform aber ift aufs engste verknüpft der allmählihe Witder- aufbau unsercs Wirtschaftslebens. Auch von der VereinheitiiSung des Steuerwesens in Deutschland wird das Wort gélién: In der

Einheit liegt die Kraft. j j Jch verkenne nicht und habe dies auch s{chon in Weimar her- vorzehoben —, daß es für dic Länder und Gêmeinden än áfkoßes

| Opfer bedeutet, auf das Grsiverfügungsreht bei den großen diretten

Stzuern zu verzichien. Aber das Opfer muß gebracht werden: Wenn das Reich sich nicht entfalten kann, dann ist es auh icht mögli, da Länder und Gemeinden, daß das gesamte Ganze gedeihen. Denn gerade infolgg der großen finanziellen Verpflichtungen find die Glieder

aufs engsie verfnüpst mit dem Wohle dés gésämten MNeichsfkörpers.

Wiirde der Neichskörper in finanziellèér Hitisicht inait und sie@, dänn müßte ein gleiches auch von den Eitizelsiaaten gelten, wäil unser SSirtsaftsleben aufgebaut ist nit auf der Gemeiñdé und dem Gliedstaat, sondern auf dem Reiche. Das Reich wird immer mebr dèr Hüter und -Wahrer aller matetiellen Jnteressen der Nätion, während die tieferen fulturellen Aufgaben den Ländern und Gemeinden verbleiben werden. Das Reih nimmt aber nicht bloß den Ländern und Gémeinden etwas weg, sondern es ist fi voll seiner Verpfli@tung bewußt, paß es als Gêgengabe dafüt auch für déi Finänzbétärf der Länder ünd Géméindeti sötgei muß, Dié diésbezüigliche Régélütg ist vorgesehen itn Landbéssteüétgêseß.

Durch dieses Gefeß wird einé neué Verinätkitig dés Erflteckiüigse bétéid)s déèr Stéuergebiete zwischen Meth, Ländet und Geweiubeti vorgesehen. Hter wäre die Grênzen des Steuêrrechzts alüßérörbèntlih unsicher geworden. Klare Rechtsvérhältiisse süd abêt auc hiér not- wendig, bämit keine {ädlichen Réeibunget entstehen fbñiñén. Länter und Gemeinden sowie Gemeinbévetbände find auch in der Zukunft no& berechtigt, mancherléi Steuern äus fh heraus zu erheben. Das Gebiet der alten Ertragébestenerung, also dié Gkund-, Gebäude- und Gewerbebesteuerung, bletbt bei ben Ländern und Gemeinden. Diese werden \chon aus finätiziellen Grükden die betreffenden Stéuernu in moderner Form auébauén, .so daß sie baraus eiten ganz étheblicén Betrag \chöpfen können: Das Besteuarungsreht bér Ländét uid Getmeinden ist über nicht untcs{r1ft, sondern findet seine nätütlid.u Grenzen in den Bedürfnissen bes Reihes, Es ist einék der Häupt« grundsäge, daß bei der gesamten Besteuerung däs Retchsinterésse stets den Auss{lag zu geben hat. Länder und Gemeiiden wetden sodann zur Einführung einer VBeignügungöbesteuèrung s{hréeiten tnüssen, déren Nuisgestaltung innerhalb eines gewissen Mindestrahmens gestattet bleiben wird. Dazu kommen dann noth einige ältere Leinére Steuér- quellen, welche ven Ländern und Gemeinden auch in der Zukunft noch zustehen werden. Nahezu unbeshränktes Erfindüngsrccht auf neue Steuern bleibt den Ländern und Gemeinden, (Große Heiterkeit.)

Die Haupteinnahmen der beiden Steuergewalten werden fretlid héstehen in dem Anteil, der ihnen gervährt wird an der Besiéuerung des Einkommens. Wean die Einkommensbesteuerung so dur&geführt wird, wie sie geplant ist, wenn weiter die Erträge den statistishen Berechnungen entsprehen, dann würden Länder und Ges meinden aus der Ginkomumensteuer fast genau oa als die sämtlichen Steuern im Reih Ländern und Gemeindénvor dem Kriege ér- tragen haben, Doraus ersieht man hon, daß durchaus nit daran gedacht ist, deu Ländern uv Gemeinden ihre kulturclen Auf gaben zu heshränken. Neben der Einkommensteuer werden Länder und Gemeinden aud noch Anteile erhalten aus anderen Reichs« sleuery, so aus dex Erbschaftssteuer 20 Prozent, aus der Grunde erwerbssteuer 60 Prozent, aus der Umsaßsteuer 15 Prozent. Auch diese Anteile find nicht gering einzuschäßen. Sie sollen im Bes barrungszustand mehr als doppelt soviel ausma@hen, als die preußische Ginkomimensteuer dem preußischen Staat vor dem Kriege erbrachte. Bei einigen dieser Steuern ist den Ländern und Gemeinden auch eine naturgemäß ziemlich beschränkte Zusazbesteuerung möglich gemac@t, Dagegen soll mit dem Prinzip der Zuschläge vollkommen gebrocßes werden. i

Wenn man dieser Steuerausstattung der Länder und Gemeinden, wie fie hier geplant ist, das entgegenhält, was diese SteuergewalUcn vor dem Kriege aus der Besteuerung bezogen haben, so wird män sagen müssen, daß Länder und Gemeinden ob der Fürsorge des Reis wirklich froh sein können. Im leßien Friedensjahre, im Fahre 1913, betrugen die steuerlihen Einnahmen der Bundesstaaten und des sämtlicjen Kommunal- und. Kirenverbände 2 Milliarden Maik, Na dem im Reformplan vorgeschenen System sollen diese Steiterso gewalten in der Zukunft etwa 64 Milliarden Mark an steuerlichen

fie vor dem Kriege besaßen, und dabei wird wegen bes Ueberganás der Steuerverwaltung von den Ländern auf das Reich der Gtat dete selben erheblich entlastet werden. Jh glaube, daß ohne einen folhen zentralen Zugriff des Neichs es überhaupt nicht mögli fein würde, die Finanzen der Länder und Gemeinden auf eine fol breite Bâsis

jedes einzelne Land. Könnte das Reich infolge mangelnder Siéuets

möglichkeiten den Verpflichtungen nit nachkommen, so könnte irgend Tp L A) G PN o K

ein beliebiger Staat für die anderen hafibar gemalhi werden. Wo

zu stellen, wie sie bier gedacht ist. Freili, nah Beliebcn {alten und walten können Länder und

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