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auf sechs nämlich die unter a. b. und c. benannten mit. luer Birilstimme und die unter d. angegebenen mit drei uriatstimmen; für den zweiten Stand, und zwar im Herzogthum Schlesien und der Grafschaft Glaß auf 30, ün arfgrafthume Oberlausiß auf 6; für den. dritten Stand und zwar im Herzogthum Schlesien und der Grafschaft Glaß auf 24 und im Markgrafthum OÖber- Lausif auf 4; für den vierten Ständ und zwar im Her- zogthum Schlesien und der Grafschaft Gla auf 12, und in dem Markgrafthum ' Oberlausiß auf 2; in allem 84 Mitglieder. Auf dem Landtage erscheinen die Fürsten, sobald sie die Majorennität erreicht haben, in der Regel in Person, mit der Befugniß sich in erheblichen Ver- hinderungsfällen durch ein Mitglied aus ihrer Familie oder einen sonst geeigneten Bevollmächtigten aus dem zweiten Stande vertreten zu lassen. Die Standesher- ken erscheinen stets in Person, jedoch mit der bereits oben angegebenen Beschränkung, ihr Stimmrecht nur durch drei aus ihrer Mitte auszuüben. Alle übrigen Stände erscheinen durch Abgeordnete, welche von ihnen durch Wahl bestimmt werden. : Der S der Provinz Sachsen umfaßt alle die- jenigen Landestheile welche nah der Verordnung vom 30, April 1815 die Provinz Sachsen bilden, mit alleini- zer Ausnahme der, in ständisher Beziehung zur Mark Sraudenbüra gewiesetén Altmark. Die Stäude dieses erbandes bestehen, undzwar 1. der erste Staud, 1. aus dem Dom-Kapîtel zu Merseburg, 2. aus dém Dom-Ka-
pitel zu Naumburg, 3.- aus dem Grafen zu “Stolberg-
ernigerode, 4. aus dem Grafen zu Stolberg-Stolberg, 5. aus dem Grafen zu Stolberg - Roßla, 6. aus dem Besißer des Amtes Waltérnienburg; U. der zweite Stand, aus der Ritterschaft ; Ul. der dritte Stand aus den Städten; 1V. der vierte Stand aus den übrigen Gutsbesißern, Erbpächtern und Bauern. täge erscheinen die beiden Dom- Kapitel zu Merseburg und Nauwmbukg durch einen aus ihrer Mitte zu érnen- nenden Bevollmächtigten, und die. drei vorangegebenen Grafen zu Stolberg, sobald sie die Majorennität erreicht haSen, in der Regel in Person, jedoch mit der Befug- niß geeigneter Stellvertretung in Behinderungs Fällen. Wegen des Amtes Walternienburg, welches von dem Herzogl. Hause Anhalt-Dessau beseßen wird, findet aber unbedingt. die Vertretung durch einen Bevollmächtigten aus dem zweiten Stande statt. Alle übrigen Stände erscheinen durch gewählte Abgeordnete. Die Anzahl der Mitglieder eines jeden Standes ist für den ersten
Stand auf die zu L. angegebenen 6; für den zweiten guf
29, für den dritten auf 24, und für den vierten auf 13 mithin zusammen auf 72 festgeseßt. ; Oppeln, 4. April. Der Betrieb der Zinkhütten wird thätig fortgeseßt, da sie jeßt, nachdem wieder be- deutende Bestelluugen aus England gemacht wordén, sich eines besseren Absaßes zu erfreuen, Aussicht ‘haben. __Der Garnhandel hat sih etwas gehoben; auf den Garnmärfkten zu Neiße wurden besonders bedeutende Quantitäten Garn gekauft und nach Lauban und anderen
Gedruckt bei Hayn.
Auf dem Land-
Städten geführt ; \dennoch ist kein Steigen der Garnpre| dadurch bewirkt. -
Stettin. Um die Wohlthat des Chaussee-Bay auf der Straße von Stettin nah Berlin nicht zu vet zögern, ist mit dem Bau im vorigen Monat thätig vg gegangen. Es sind „stets, außer den Steinfahrern, q 400 Menschen beschäftigt gewesen, 2 Meilen an Erda beiten sind bereits vollendet, ein großer Bedarf von Stye, nen ist schon angefahren, und alles eingeleitet, daß di,
Landesväterliche Absicht den Bau möglichst zu beschle,[ nigen, und bei dieser bedrängten Zeit dadurch die Gels Eirkulation zu vermehren, und den arbeitslosen Leut«|
Verdienst zu schaffen, erreicht werde.
Berlin, 12. April. Land - Frachtsäße, zu welchen , n Angabe der Schaffner, verladen worden. Der Centner » Aachen 47 Rthlr.; Breslau 17= Rthlr.; Danzig 32 Rthlr; DÛsseldorf 32 Rthlr.: Elbing 32 Rthlr.; Frankfurt a. M. A Rthlr.; Frankfurt a. O. # Rthlr.; Glogau 14 Rthlr.: Hall 17 Rthlr.; Hamburg (in Golde) 2 Rthlr.; Königsberg 4 NRthlr.; Koniß 23 Rthlr.; Kottbus 1 Rthlr. ; Krossen i Rthlr.; Leipzig 177 Rthlr.; Liegniß 17ck Rthlr.; Lübe (h
« Golde) 25 Rthlr.; Magdeburg 12 Rthir. ; Marienwerder 4 Rthlr.; Nürnberg 35 Rthlr ; Posen 15 Rthlr.; Prag 3 Rthl, Meichenbach 1: gard 15 Rthlr.; Stettin 12 Rthlr.; Stolpe 22 Rthlr.; Stu ai (in Golde) 27 Rthlr.; Warschau: 55 Rthlr.z;. Wia
Königliche Schauspiele.
__ Mittwoch, 14. April. Im Schauspielhause: Er mau sh in Alles, Lustsp. in 5 Abtheil. , (Hr. Lebrün, wm Stadt-Theater zu Hamburg: Plumper.) Und auf Y qehren: Ein Stundchen vor dem Potsdammer Tho Vaudeville-Posse in 1“ Aufzuge. :
__ Der Anfang dieser Vorstellung ist um 7 Uhr.
Meteorologische Beobachtungen. | | Barometer|Therm.[Hygr.| Wind] Witterun, 12. April|A. 27° 97 [4 2° | 74° S. W. s#ernklar, fris 13. Apr 3. 27° 9° ge 2° 7 74° S. W. trüb, frisch. |M.27°103/+ 1 | 44° | P-W. Soñenblicke, B
Regen.
Berichtigung. Die in Nr. 54 der StaatsZu tung befindliche Verwaltungs - Uebersicht von der Sttast und Besserungs- Anstalt zu Naugardt, enthält in del Angaben der allgemeinen Unterhaltungs-Kosten mehtet!t Jrethúmer. Es muß nämlich heißen: 1) durch Besok dung des Beamten -Personals 2c. 3653 Rthlr. ; 4) zut
“ Unterhaltung der, Lagerstellen: 2c. 790 Rthlr. 29 Sgt 2 Pf. und 5) an Bau- und Reparatur-Kosten 278 Rthlr.
12 Sgr. 9 Pf. ; wodurch dann mit Hinzuzichung dt
übrigen rihtigen Positionen, der Total-Betrag der 830 Rthlr. 21 Sgr. 2 Pf. erwächst.
Redakteur Fohn.
—
Nthlr. ; Rostock (in Golde) 25 Rthlr. ; Stu
F dh St. Petersburg.
Allge
meine
Preußishe Staats - Zeitung.
/ S N
91.
[ Amtliche Nachrichten. Aron! deC_T0.6s
__Der Ober -Post- Sekretair Gericke, ist zum Post- nspeftor ernannt worden.
Angefommen: Se. Excellenz der Ober - Hofmar- all, Geheime Staats-Minister, außerordentliche Ge- ndte und bevollmächtigte Minister am Bundestage,
Mraf v. d. Golz, von Frankfurt a. Main.
Y Durchgereist: Der Königl. Niederländische Oberst nd Adjutant, v. d. Hofft, als Kourier ans dem Haag
l Zeitungs-Nachrichten. j Ausland.
} Paris, 8. April. Die von dem Königl. Kommis- ius Herrn Bénoist, General-Direktor der indirekten euern, in der vorgestrigen Sißung der Deputirten- Panmer vorgelegten sieben Geseß-Entwürfe, betreffen : B die Verlängerung des Tabacks - Monopols für Rech- Ming der Regierung bis zum 1. Jan: 1836; 2. die Ent- htung der Abgaben für diè innere Schiffahrt, die vom Jan. 1825 ab für jede Entfernung von fünf Kilometres [4Centimen für die Tonne von tausend Kilogrammen und |/10 Centimen für 10 Kubik-Metres vom Floßholze festge- it werden; 3. die Erhebung der Weingefälle, bei Ver- idung von Weinen in Fässern im Innern des Landes, t auf 25 Fr. für das Hectoliter (Anker) dagegen der t solche Weinhändler, die ihren Wein an dem Orte bs, wo sie ihn gewonnen oder nach dem angränzen- n Departement im Großen verkaufen, nur auf 12 Fr. sigeseßt werden; 4. die Ausgleichung des bisher bestan- men Misverhältnissen zwischen den Abgaben von Brant- ‘inen und denen von ánderen geistigen Fluidis ; 5. und
die Abgaben, denen künftig die Brennereien unter- | len werden sollèn, und die Art der Erhebung der-
en; endlih 7. eine Anordnung zu Gunsten der Wein- dler ‘en’ ‘gïos, wonach denselben nah Maßgabe der
Entwurf ihr zuer
Lrt, den 15ce.w Apr ll 4824
Länge der Zeit, daß ihre Weine gelagert haben, für die bei dem Verschneiden und Abziehen derselben erlittenen Verluste eine verhältnißmäßige Entschädigung bewilligt werden soll. — Gestern fand keine öffentliche Sibung statt; dagegen beschäftigte man sich in den Bureaux mit den verschiedenen, der Kammer vorgelegten Geseß-Etit- würfen, namentlich mit dem wegen der Reduktion des Zinsfußes der Renten; so wie mit der Frage über die Wahlfähigkeit des Herrn Benjamin Constant.
Einer der beiden von dem Großsiegelbewahrer am oten in die Pairs-Kammer gebrachten Geseß-Entwürfe betraf die Bestrafung der inden Kirchen und anderen dem Gottesdienst geweihten Gebäuden verübten Verge- hen. Der Kirchenraub soll danach fünftig mit verhält-
| nißmäßiger Zwangsarbeit, und die Entweihung der Got-
teshäuser durch Beschimpfungen, worauf, wenn sie mit keinen Gewaltthätigkeiten verknüpft waren, bisher nur höchstens cine Gefängnißstrafe von 1 Jahre und eine Geldbuße von 200 Fr. stand, mit einer Verhaftung von wenigstens 3 Jahren und einer Geldbuße von we- nigstens 500 Fr. bestraft werden. Die boshafte Ver- stümmelung der im Junerù der Kirchen befindlichen Statuen, Bilder und anderer der Religion geweihten Gegenstände, soll ebenfalls nach Lage der Umstände, mit 2 bis 5jähriger Gefängniß- und einer Geldstrafe von 200 bis 5000 Fr. geahndet werden.
In der Rede, womit der Minister des Innern am 5ten den Geseß-Entwurf wegen der Siebenjährigkeit der zweiten Kammer, den Pairs vorlegte, heißt es unter
anderen : „Alle, selbst die wohlbedachtesten Veränderun-
gen in unseren Regierungs - Formen dürfen nur dann statt finden, wenn das Bedürfniß derselben allgemein gefühlt wird; Niemand vermag ein solches Bedürfniß besser zu würdigen als die erbliche Kammer, und deshalb hat der König auch gewollt, daß der betreffende Geseß- st vorgelegt werde. Die Wahl - Kam- mer, durch die öffentlihe Meinung gebildet, ist dazu be- stimmt, alle ihre Wünsche zu erkennen zu geben, und lhnen insofern sie rechtmäßig sind, Eingang zu verschaf- fen; aber sie muß in ihrer eigenen Verfassung die Mit- tel suchen, sich vor der mit einer guten Staats-Verwal-