Gleiche war bezüglich des preußischen Separatvertrages mit Dänemark vom 21./24. März 1867 gleich beim Abschlusse des- selben vereinbart worden. Durch Vertrag mit Luxemburg vom 25./28. Mai 1868 wurde der interne Norddeutsche Ge- bührentarif auf die telegraphische S im Wechsel- verkehr mit dem Großherzogthum zur Anwendung gebracht. Der internationale Telegraphenvercins-Vertrag von Wien vom 21. Juli 1868 und das denselben ergänzende Reglement für den internationalen Dienst haben die Ausbildung der gemein- samen Jnstitutionen in jeder Hinsicht , insbesondere dur Er- richtung eines Heme Ma tien internationalen Bureau's ge- fördert, welches auf Kosten sämmtlicher Berein®8verwaltungen in Bern fungirt. Dasselbe hat die auf die internationale Tele- graphie bezüglichen Nachrichten jeder Art zu sammeln , den Tarif zusammenzustellen, eine allgemeine Statistik aus- zuarbeiten, Fragen von allgemeinem Nußen zu studiren und ein Journal herauszugeben, welches seit 1869 als »Journal télé- graphique« erscheint und eine reiche Quelle der Belehrung Über Technik, Verwaltung, Rechtsverhältnisse, Finanzen und Literatur der internationalen Telegraphie bietet. Auf Grund- lage des Wiener Vertrages ist auch das engere Verhältniß der Mitglieder des bis8herigen deutsch - österreichischen Telegraphen- Vereins durch den zu Baden - Baden äbgeschlossenen Vertrag vom 25. Oktober 1868 neu geregelt worden.
__Der deutschen Telegraphen - Verwaltung is außerdem ver- möge der centralen Lage ihres Gebiets Vieterdoli die Aufgabe zugefallen, zwischen den Staats-Telegraphen-Verwaltungen ein- zelner Länder und den großen Telegraphen - Gesellschaften, in deren Händen sich namentlich die submarinen Verbindungen mit Amerika, in der Nordsee, dem Mittelmeere, dem indischen Meer, sowie ein Theil der großen Ueberland-Telegraphenlinien nach Jndien befindet, vermittelnd einzutreten und dadurch das Zustandekommen von gemeinschaftlichen Unternehmungen der vedeutendsten Art, wie z. B. das der Telegraphenlime nach Indien, nachhaltig zu fördern.
Beiträge zur deutschen und preußischen Geschichte und Landes8kunde in Shulprogrammen.
V. Der päpstliche Nuntius Carl Caraffa.
si 18 C Ein Beitra zur Geschichte des 30jährigen Krieges. Von Dr. Ans Ten, Derlin, Gras Ql .1869 927. S. 4 Der Aufsaß behandelt zuerst das Werk »Caroli Caraffaec Commentaria de Germania sacra restaurata«. Es zerfällt in zel streng zu sondernde Theile. Der erste betrifft die Zeit von Caraffa’s Nuntiatur in Wien (1621—1628). Er ist von thm selbs verfaßt, original und von hohem Werthe, weil der Berfasser als Augenzeuge, nah guten Berichten aus offiziellen Angaben schrieb. Der 2. Theil, nur vorhanden bei der Z, Aus- gabe (1641), umfaßt die Jahre 1630—1635. Der Verfasser ist nicht Caraffa, sondern ein Evangelischer, vielleicht ein Bürger von Frankfurt qa. b, « os Werk seßt nicht einmal da ein, wo Caraffa aufgehört hat. Die Nachrichten über die Jahre 1630—1632 sind aus Burgi de bello Suecico commentarii wörtlich, doch mit Auslassungen, abgeschrieben; die Wallen- sencen Angelegenheiten aus Thomas Carve's Reise- agebuh. Die übrigen Quellen \ind nicht nachweisbar.
Der Streit um die Translation Ordinari-Reichs-Deyutation. 1658—1661. Von Dr. Größler. Stargard i. P., Gymn. 1870. 26S. 4. Die Ordinari-Reichs - Deputation war eine stchende De- putation von Reichsständen , welche 1654 zur Erledigung eiliger Geschäfte 2c. eingeseßt wurde und in Frankfurt tagen sollle. 1658 ordnete der Kaiser Leopold ihre Verlegung nach Nürnberg an, um ihr näher zu sein. Dies Verlangen wurde einfach ignorirt: der Erzkanzler, Kurfürst Johann Philipp von Mainz , seßte vielmehr eine Sißung zu Frankfurt an. 1659 verlangte der Kaiser aus gleichem Grunde die Berlegung nah Regensburg; doch sie wurde vom Erzkanzler hartnäckig verweigert, obgleich die meisten Reichsstände, namentlich auch der Kurfürst von Brandenburg, allmählich auf des Kaisers Seite traten. so ari h L O E ea (1660) versagt wurde, er Kaiser 1 zu dem längst vorgeschlagenen Mi der Ausschreibung eines Neich8tags. 9n aa es
Ein Beitrag zur Geschichte Oppelns aus dem poln. Erd fotgekriéte (1733—1738). Von E. Wah- ner. Oppeln, Gymnas. 6 S. 4. Mit Nachbildung E ra Gan S b 1739.
zine Ergänzung zu zilowS8ki's Gesch. v. Oppeln. Schlesien wurde im polnischen Erbfolgefriege war nich n
der Frankfurter
Kriegsschauplaß, aber in der Nähe von Oppe and vom
2
5. Mai bis 22. Juli 1733 ein österreichischcs Observations-
Corps von 20,000 Mann unter dem A Cal Bb Ubt ee
von Wutgenau, um die Wiederwahl des Stanislaus Leszczynski
zum König von Polen zu verhindern. Der beigefügte Plan giebt die Regimenter (4 Infanterie, 7 Kavallerie) genau an.
Später stand dieses Corps, durch sächsische Regimenter verstärkt,
bis zum 6. November bei Groß-Glogau. Das Lager erstreckte
sih längs des ganzen Bolko - Fürstenweges, »wo vor E
(wie die Karte sagt) der alten Oppelnschen Fürsten Spazier- fahrt gewesen«.
Ein Versuch, den Umfang des römischen Lagers Novesium in dem gegenwärtigen Neuß nach- zuweisen. Bon Guossek. Neuß, Gymnas. 1870. 14 S. 4. Mit einer Planzeichnung.
_Das Castell Novesium i} vermuthlich von Drusus erbaut. Ein Stadtthor, das Obernthor, heißt im Volksmunde noch jeßt DrususSthor; doch muß das jeßige Thor von der Stelle der Porta decumana weiter nah Süden gerückt und der alte Name dafür beibehalten sein. Jn der jeyigen Hauptstraße von Neuß (Oberstraße und Büchel) erblickt der Verf. die Längen- straße des Lager8, welche von der Porta praectoria zur Porta decumana führte, Der jeßige Markt ist noch ein Rest der Via principalis, deren ursprüngliche Breite von 100 Guß sich heute noch stellemveise darthun läßt. Das Lager hatte die Form eines Rechtes. Seine außere Länge muß etwa 1400 Fuß be- tragen haben, seine Breite etwa 920 Fuß, also ziemlich genau die üblichen %, der Länge. — Der Verf. hat bei seiner Dar- stellung namentlich au alte Stadtpläne berücksichtigt.
Die Bildungs- und Erzichungs8anfstalten in Dro.y./{1g.
Der Flecken Droyssig, der mit seinem Schloß den Mittel- punkt eines größeren Güterkomplexes des Hauses Schönburg bildet, liegt 15 Meile von Zeiß, im Regierungsbezirk Merse- burg, Provinz Sachsen, in der Nähe des lieblichen Elsterthales, von den fruchtbaren Vorbergen des Thüringer Waldes um- geben, Der Ort erfreut sih günstiger Gesundheitsverhältnisse und vereinigt mit der ländlichen Stille den Anschluß an die nahegelegénen Eisenbahnen zu Zeiß, Weißenfels und Naum- N Die Erziehungs- und Vildungsanstalten daselbst ver- danken ihre Gründung dem Fürsten Otto Victor von Schön- burg-Waldenburg.
Das von dem Fürsten gestiftete Lehrerinnenseminar hat den Zweck, evangelische Lehrerinnen für den Dienst an Elementar- und Bürgerschulen auszubilden, wobei nicht aus- geschlossen sein soll, daß die in ihm vorgebildeten Lehrerinnen nach threm Austritte auch in Privatverhältnissen für christ- liche Erziehung und Unterweisung thätig wären. Der Unterricht des Seminars sollte sich nach dem Willen des Stifters auf alle für obigen Zweck erforderlichen Kenntnisse und &ertigkeiten erstrecken, den Unterricht in der französischen Sprache und in Handarbei- ten mit eingeschlossen. E
Nachdem alle inneren und äußeren Einrichtungen getroffen waren, und ge mit einer Freigebigkeit, daß auch Unbemit- telten der Besuch der Anstalt ermöglicht wurde , übergab der FUrst am 11/ Mai 1852 die Stiftung dem preußischen Staate. Das Seminar wurde unter die unmittelbare Leitung und Ver- waltung des Ministeriums der geistlichen 2c. Angelegenheiten gestellt. Am 1. Oktober 1852 wurde die Anstalt in feierlicher Weise eröffnet und zugleich mit ihr eine zieiklassige Elcmentar- Mädchenschule, die von den Kindern der Gemeinden Droyssig 30 nd E i C6 Zahl Mnn betrug
; n diese den 1. Coetus bilden, da der Kursu 2 Jahr festgestellt war. E S
__Das Lehrpersonal bestand aus dem jeßt noch thätigen Direktor , cinem Seminarlehrer und einer Seminarlehrerin. Nach den gegebenen Grundzügen gestaltete sich die Anstalt in freier Eigenthümlichkeit zu solcher Henugthuung des Fürstlichen Stifters, daß derselbe sich zur Gründung einer neuen ähnlichen, aber weiterführenden Anstalt entschloß. Er errichtete dem Se U er M E E A und
7 pen lonat sür evangelische Töchter höherer Stände , di beide im Herbste 1855 eröffnet V 1 N
Dem Gouvernanteninstitut war die besondere Aufgabe gestellt, für den höheren Lehrerinnenberuf geeignete evangelische Jungfrauen theoretisch und praktisch mit einer guten und einfachen Unterrichts- und Erzichungsmethode bekannt zu machen, in wel- cher lehteren Beziehung sie in dem mit dem Gouvernanten-In- stitut verbundenen Töchter-Pensionat die nöthige praktische An- leitung erhalten würden. „Ein besonderes Gewicht sollte auf die Ausbildung if der französischen und englischen Sprache, sowie in der Musik gelegt werden. Der Unkerricht in Geschichte,
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in Literatur und in sonstigen zur allgemeinen Bildung gehöri- |
gen Gegenständen sollie seine volle Vertretung unter vorzugs8- weiser Berücksichtégung der Zwecke weiblicher Bildung finden, weshalb jede Verflahung zu vermeiden und die nothwendige Vertiefung des Gemüthslebens8 zu erzielen sei.
- Für das Pen sion at galt es, eine allgemeine höhere weib- liche Bildung zu erstreben, und dabei nah dem Willen des Fürstlichen Stifters, wie im Seminar- und Gouvernanten- Institut, eine entschieden evangelisch-christliche Richtung zu ver- folgen. Diese Bildung sollte in ihrem innersten Wesen eine deutsche bleiben und die Tradition des deutshen Frauen- charaktters bewahren, wie derselbe Tg und opferfähig an Familie, Vaterland und Kirche \fich in der Geschichte be- wiesen. Beide Abtheilungen der Stiftung, das Gouvernanten- Institut und Pensfionat, wurden unter den Direktor des Se- minars gestellt, und wurde dadurch eine Einheit angebahnt, die für das Gedeihen des komplizirten Organi8mus von großer Bedeutung war. Zugleich wurde das Lehrerkollegium ent- sprechend vergrößert, und wurden namentlih auch für den Unterricht und die Konversaticn in der französischen und eng- lischen Sprache Nationallehrerinnen berufen, so daß fich das Kollegium mit der Turnlehrerin und Hülfslehrerin in der Musik auf 14 beläuft. Mit eingehender Theilnahme begleitete der Stifter der Anstalken deren weitere Entwickelung und suchte nach allen Seiten bin zu ergänzen und zu helfen, wo im Laufe der Reit A fich heraus8stellten. bt. seinen .Tode, . ani 16. Februar 1859, ging die volle Verwaltung der Drovssiger Anstalten in die Hände des Ministers der geistlichen 2c. Ange- legenheiten über.
Es find nun bald 20 Jahre, das die Stiftung ibre Thätig- keit begonnen hat. Ueber 500 geprüfte Lehrerinnen sind bereits entlassen und beinahe 350 Kinder im Pensionate erzogen.
Aus den besonderen Bestimmungen *) für die drei ge- nannten Anstalten lassen wix nachstehende Einzelheiten folgen :
Die statutenmäßige YJahl der Yöglinge des Lehrerinnen - Seminars beträgt 40, die auf 2 Klassen zu je 20 vertheilt find. Der Kursus 1} zweijährig. Eine Aufnahme findet jähr- lich nur einmal siatt, und zwar jedesmal mit Beginn des neuen Schuljahres zu Anfange des Monats August.
Zur Aufnahme in das Seminar sind, mit Ausnahme der Ausbildung in der Musik, diejenigen Kenntnisse und Fertig- keiten erforderlich, wie sie in dem Regulativ vom 2. Oktober 1854 für die Ausbildung der Seminar-Präparanden bezeichnet find; außerdem Fertigkeit in weiblichen Handarbeiten. Ein Anfang im Verständniß der französischen Sprache, sowie im Klavierspiel, Gesang und Jeichnen ist exwünscht. L S
Die Zulassung zu der jährlichen Aufnahme, hinsichtlich welcher in jedem Frühsahr öffentliche Bekanntmachung erfolgt, ist bis zu cinem festgeseßten Termine bei derjenigen Königlichen Negierung, in deren Verwaltungsbezirk die Bewerberin wohnt, von Aspirantinnen, welche in Berlin oder in der Provinz Hannover wohnen , bei den Königlichen Provinzial-Schulkolle- gien zu Berlin, resp, Hannover, unter Einreichung der in dem Programme der Anstalten näher bezeichneten Schriftstücke und Zeugnisse nachzusuchen. |
Die Zulassung zum Eintritt in das Seminar erfolgt auf Vorschlag der betreffenden Königlichen Regierung, resp. für Berlin und für die Provinz Hannover, der Königlichen Provinzial- SchulkolUegien in Berlin - und Hannover durch den Minister unter Vorbchalt ciner viertelsährlichen Probezeit. Der Eintritt sindet mit dem Beginn des neuen Schuljahres zu Anfang des Monats August statt. Zöglingen, welche im Lauf des ersten Jahres nicht dauernd den an sie zu stellenden Anforderungen ent- sprechen, wird die Wabl gelassen, in der unteren Klasse noch ein zweites Jahr zu bleiben, oder die Anftalt zu verlassen ; folchen Yöglingen , welche bei Ablauf des Kursus der oberen Klasse von dem Lehrer-Kollegium zur Ablegung der Abgang§- prüfung nicht für befähigt gehalten werden, kann der Aufenk- halt in der Anstalt noch auf cin Jahr gestattet werden.
Diejenigen Zöglinge, die ihren zweijährigen Kursus beendet haben, werden vor einer Königl. Kommission geprüft und em- pfangen nach bestandener Prüfung ein Qualifikations8zeugniß als Ca an Elementar- und Bürgerschulen.
Die Prüfung wird am Schlusse des Schuljahres abgcehal- ten. Soweit es möglich ist, Übernimmt die Direktion die Ber- mittelung von Stellen für die ausgebildeten Zöglinge.
Für den Unterricht, volle Beköstigung, Wohnung, Bett und Bettwäsche, Heizung und Beleuchtung, sowie für ärztliche Pflege und Medizin wird eine in monatlichen Raten voraus- zuzahlende Pension entrichtet. : : ,
Die Nebenkosten für Schreibmaterialien, für Wäsche, Aus- besserung der Garderobe 2c. betragen etwa 24 Thlr. jährlich.
*) Das Programm kann auf portofreie Anfragen von dem Se- minar- Direktor Krißinger in Droyssig unentgeltlich bezogen werden.
Es sind Fonds vorhanden zur Unterstüßung für würdige und bedürftige Zöglinge; eine solche kann jedoch in der Regel erst vom 2. Jahre des Aufenthalts ab gewährt werden.
Die Zahl der Zöglinge des Gouvernanten-Instituts beirägt statutengemäß 42, die auf 3 Klassen, je 14 enthaltend, vertheilt find.
_ Der Cursus ist cin dreijähriger und kann bei dem orga- nischen Zusammenhange des Unterrichts nft abgekürzt werden. Zöglinge, welche den an sie zu stellenden Anforderungen nicht dauernd entsprechen, wird am_ Schluß des Jahrescursus der unteren und der mittleren Klassen die Wahl gelassen, in der- selben Klasse noch cin zweites Jahr zu bleiben, oder die Anstalt zu verlassen; Zöglingen, welche am Schluß des Cursus der obersten Klasse von dem Lehrer - Kollegium zur Ablegung der Abgangs-Prüfung nicht für befähigt gehalten werden, kann der oniietiags in der Anstalt noch auf cin Jahr gestattet werden.
Die Dôöglinge zahlen cine in monatlichen Raten voraus zu entrichtende Pension, wofür fie den gesammten Unterricht, volle Beköstigung, Bett und Bettwäsche, Heizung und Beleuch-
tung, sowie ärztliche Pflege und Medizin für vorübergehendes
Unwohlsein frei haben. Freistellen sind nicht vorhanden.
Was die Nebenkosten betrifft, zu denen die Ausgaben für Schreibmaterialien , für Wäsche, Ausbesserung der Garderobe 2. gehören, so betragen sie bei Sparsamkeit und Ordnung 25 bis 30 Thlr. jährlich.
Die Meldungen zur Aufnahme in das Gouvernanten- Institut, die nur einmal im Jahre erfolgt, und zwar nach vorbergegangener amtlicher Bekanntmachung, sind unmittelbar an den Minister der Unterrichts8-Angelegenhbeiten in Berlin ein- zureichen. Denselben sind die vorschriftsmäßigen Zeugnisse und PBrüfung®8Larbeiten beizufügen.
Hinsichtlich der erlangten musikalischen Ausbildung genügt, wenn nicht das Zeugniß eines Musikverständigen beigebracht werden kann, die eigene Angabe über die seither betriebenen Studien. Fertigkeit in den gewöhnlichen weiblichen Hand- arbeiten wird vorausgeseßt.
Der Beginn des neuen. Kursus fällt in den Anfang des Monats August. Die Entlassung derjenigen Zöglinge, die den dreijährigen Kursus ordnungsmäßig vollendet haben, er- folgt nach einer vor ciner Königlichen Kommission bestandenen Prüfung und mit einem von derselben ausgestellten Qualifi- kations - Zeugniß für den Beruf als Erzieherinnen und Lehre- rinnen in Familien und in höheren Töchterschulen. Die Prü- fung findet mit dem Schluß des Schuljahres statt.
Die Vermittelung von Stellungen für die geprüften Schul- amts8-Kandidatinnen geschieht durch die Seminar-Direktion.
Die dritte Anstalt, das Pensionat (Erzichungs - Anstalt für Töchter) ist auf höchstens 50 Stellen berechnet.
Aufgenommen können werden evangelische Kinder vom 10, bis zum 16. Leben8jahre inklusive. Die Aufnahme findet in der Regel zu Ostern und Anfang August eines jeden Jah- res statt. Ausnahmen sind in dazu geeigneten Fällen zulässig. Der Abgang eines ZJöglings ist ein Vierteljahr vorher der Seminar-Direktion anzuzeigen. | h
Den nach dem Urtheil des Lehrer-Kollegiums dazu befähig- ten Jöglingen der Selecta des Pensionats kann der Eintritt in das Gouvernanten-Jnstitut ohne besondere Prüfung gestattet werden. Freistellen sind nicht vorhanden , doch können , soweit die Verwaltung der Anstalt8fonds dazu geeignete Ueberschüsse liefert, einzelnen besonders würdigen und bedürftigen Zöglin- gen des Pensionats und des Gouvernanten - Instituts außer- ordentliche Unterstüßungen gewährt werden.
Dit Provinz Hessen Naffau. *%) X
A. Der Regierungsbezirk Cassel.
1) Lage, Größe und Begrenzung. Der Regierungsbezirk Cassel besteht aus dem früheren Kurfürstenthum Hessen; mit Aus- {luß jedoch mehrerer Enfklaven, wie Nauheim 2c, welche an Hesscn- Darmstadt abgetreten sind, und aus den früher bayerischen Landes- theilen: dem Kreise Gersfeld und dem Amte Orb, das dem Kreise Gelnhausen zugeschlagen worden ist, sowie dem früher Großherzoglich hessischen Bezirk8amt Vöhl, das dem Kreise Frankenberg zugelegt
den ist. worden ist des Regierungsbezirks berechnet \ich
Die Gesammtgrsöße j 5 Q.-Meilen. Derselbe is kein geschlossenes Ganzes, jeßt auf 185,21 Neile e D Sha
ondern besteht aus drei getrennt liegenden Theilen. Ö | N ain Größe von 171 Q.-Meilen und liegt zwischen 26 D Zal und 28° 221 361 östlicher Länge und 50° 4! 15 und 51° 38! nôrd-
m ———
#*) Nach der »Denkschrist des Bezirks-Kommissarius, Ober-Regie-
| rungs - Raths Wilhelmy,/ betreffend die Klassifikationstarife zur
anderweiten- Regelung der Grundsteuer im Regierungsbezirk Cassel«.