1920 / 77 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

der öffentlihen Sicherheit und Ordnung in dem Bezirk, für den sie bestellt sind, oder in Teilen des Bezirks zu treffen. Wer diesen An- ordnungen zuwiderhandelt oder zu solcher Zuwiderhandlung auffordert oder anreizt, wird, sofern nicht die bestehenden Gesehe eine höhere Strafe bestimmen, mit Gefängnis oder Haft oder Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark bestraft.

& 2,

Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reichs werden vorübergehend außer Kraft aeseßt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäuüßerung eins{ließlih der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrehts, Beschränkungen des Brief-, Post-, Tele- graphen- und Fernspre{geheimnisses, Anordnungen von Haussuchungen und von Beshlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten geseßlichen Grenzen zulässig.

83.

Alle Zivilverwaltungésbehörden des Bezirks haben den Ersuchen des Negierungskommissars im Rahmen ihrer Zuständigkeit Folge zu leisten.

Bedarf der Negierungskommissar zur Durchführung seiner Auf- gaben in Unterstüßung der polizeilihen Organe militärisher Hilfe, fo ersuht er darum das BN E Ii ommando oder bei Gefahr im Verzuge die örtlichen Befehlsstellen. Die Regelung der Befehlsgewalt inner- Halb der Neichswehr wird hierdurh mcht berührt.

& 4.

Gegen die Anordnungen des NRegierungskommissars, die im Cingzelfall auf Grund der 1, 2 ergehen, steht die Beschwerde an den Reichsminister des Innern offen.

Gegen das Verbot periodisher Drutkschriften ist die Beschwerde an einen Aus\{uß zulässig, Die Mitglieder des Ausschusses und thre Stellvertreter wählt der Reichsrat aus seiner Mitte. Der Ausschuß entscheilet in der Beseßung von sieben Mitgliedern, die nah cigener freier Ueberzeugung erkennen. Den Vorsiß im Ausschuß führt ohne Stimmrecht der Reichsminister des Innern oder ein von ihm bestimmter Stellvertreter. Die Beschwerde is beim Reichsminister des Jnnern einzureichen; dieser hat sie, falls er ihr nit stattgibt, dem Ausschuß zur Entscheidung vorzulegen.

Q D,

Auf Beschränkungen der persönlichen Freiheit findet das Geseh, betreffend die Verhaftung und Aufenthaltsbeschränkung auf Grund des Kriecgszustandes und des Belagerungszustandes, vom 4. Dezember 1916 (Reichs-Gesebbl. S. 1329) entsprehende Anwendung. An die Stelle des Reichsmilitärgerichts tritt ein Auss{huß von sieben Mit- liedern. Die Mitglieder, von denen vier zum Nichteramte befähigt ein müssen, werden vom Reichsminister des Innern ernannt. Die Borschriften des § 4 Abs. 2 Sah 4 und 5 finden Amvendung.

S 6. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 11. April 1920. Der RNeichspräsident. EbeEv 1. Der Reichskanzler. Der Reichsminister des Jnnern, Müller. | Ko ch

Beklannkmachung,

betreffend den Scchugß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der inter- nationalen Messe in Frankfurta. M.

Vom 6. April 1920.

Der durch das Geseh vom 18. März 1904 (Reichs-Geseßbl. S. 141) vorgesehene Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in Fcankfurt a. M. in der Zeit vom 2. bis 11. Mai 1920 stattfindende internationale Messe.

Berlin, den 6. April 1920. Der Reichsminister der Justiz. J: V.: Dr. Jgsl.

m ———

Bekanntmachung,

betreffend das Außerkrafttreten der §8 1 u. 2 des Ausführungs8geseßes zum Friedensver- trage vom 31. August 1919 (Reichs-Gesegzbl. S. 1530) gegenüber dem Serbish-Kroatisch- Slowenischen Staate.

Vom 7. April 1929.

Auf Grund des § 3 des Ausführungsgesebes zum Friedens vertrage vom 31. August 1919 (Reichs-Gesebbl. S. 1530) und des Erlasses des Reichspräsidenten, betreffend die Errichtung und den Geschäftskreis des Reichsministeriuums für Wieder- aufbau, vom 7. November 1919 (Reichs-Gesebbl. S. 1875) wird Hiermit bekanntgemacht: / .

Der Serbish-Kroatish-Slowenishe Staat hat sich innerhalb der im Artikel 296e des Friebendverrags seliaclepten Frist niht für die Anwendung des Artikel 296 und seiner Anlage entschieden.

Mit dem Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung treten daher die Vorshriften der §S§ 1 und 2 des M enge N Friedensvertrage vom 3 August 1919 (Reichs-Geseßbl. S. 1530) an E zum Serbisch-Kroatish-Slowenishen Staate außer

raft.

Vorstehende Detbeaoam Neichs-Gesetßblatt von 1920 S. kanntmachungen.

Berlin, den 7. April 1920.

Der Reichsminister für Wiederaufbgu. F V.: Müller.

ergeht im Anschluß an die tm 71 und 252 veröffentlihten Be-

Bekanntmachung.

Auf Grund des Beschlusses des Reichskohlenverbandes vom 1. April 1920 wurden die Kohlenverkaufspreise je Tonne einschließlich Kohlen- und Umsaßsteuer mit Wirkung vom 1. April 1920 wie folgt erhöht:

a) für den Bezirk des Rheinisd)-Westfälischen Kohlensyndikats: C Oa Þ) für den Bezirk des Niederschlesishen Steinkohlensyndikats: B «a a e 0020400 c) für den Bezirk des Niedersächsischen Kohlensyndikal1s: 1. Gesamtbergamt in Obernkirchen:

Smdt » e oa s o 00 29/004 AUUTID I l «aa 2000 A c E Ca E 90, E AUTDIDETTLORIER «a a O, Nachseß- und Schlammkohlen , ,«« « 8,20, Großkoks . . o . . s 6 o . 6 ö « 39,70 v Brechkoks . s s s « o s 0 [} . . - 42,80 » Perlkoks E 6 35,— o Kotksgrus - S C E 13,70 u Magerförderkohlen „. « «a «ae « 24,20 y Magernußkohlen «« «a o». « 28,40 y Briketts, 1,25 kg. D T A Q. T 89,40 v Beckedorfer Förderkohlen E 24,20 v

2. PreußisGeBerginspektion inBarsi 9

Fördertohlen S E 10 M 3. Preußische Berginspektion 1, in Ibbenbüren: P 24,40 M E « 6 es 6 29,60 , H L e ce 0 3000 E e ooo 0D M co O Gewaschene Feinkohlen . « « « o «5 O P O, Püsselbürner Förderkohlen (Buchhol;kohlen) 24,40 , Toi , e «e 0/205 4, Steinkohlenbergwerk Dsterwald: Förderftohlen E 25,70 4 G s G a ao 24— , 5. Steinkbohlenbergwerk in Münchehagen: D «e S 29,70 4 6, Gewerkschaft Preuß. Clus in Meißen: Noel ». «C e a 2040 6 Nußkohlen é ¿ 2960, Feinkohlen S 6 24 7 Stetinloblenwerk Dlou ber Lobesun: Förderkoblen s 242 Förderkohlen stückreih E 2420 Cr. e o 6 29,60 Drtlelis, 1.0 Ke Ss La a v 89,40 ,

Berlin, den 10. April 1920. Aktiengesellshaft Reichskohlenverband. Stußg. Brecht.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 69 des Neichs8-Geseyblatts enthält unter

Nr. 7409 eine Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentliczen Sicherheit und Ord- nung im Bezirke des Reichswehraruppenköommandes 1 nötigen weiteren Maßnahmen, vom 19. März 1920, unter

Ne. 7410 eine Verordnung des Reichsprösidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Vrd- nung für das Gebiet der Reiche wehrbrigade 11 nötigen weiteren Maßnahmen, vom 25. März 1920, unter

Ne. 7411 einen Erlaß des Reichspräsidenten, beireffend die Aufhebung von Standgerichien, vom 25. März 1920, unter

Nr. 7412 eine Verordnung des Reichspräsidenten, be-

Groß Berlin und die Provinz Brandenburg auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsversassung zur Wiederherstellung der öffentlihen Ordnung und Sicherheit getroffenen weiteren Maßnahmen, vom 27. März 1920, und unter

Oelsaaten der Ernte 1920, vom 1. April 1920. Berlin, den 10. April 1920. Postzeitungsamt. Krüer.

Prenßen,

BEerLorouuni

über die Genehmigung von Grunderwerb dur außerpreußische juristische Personen.

Vom 25. März 1920.

Auf Grund des Artikel 7 § 2 Abs. 1 des Ausführungs- ge zum Bürgerlichen Geseßbuch vom 20. September 1899 eseßsamml. S. 177) wird in Abänderung des Artikel 6 der Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Geseßbuhs vom 16. November 1899 (Geseßsamml. S. 562) und der diesen Artikel abändernden Verordnung vom 29. November 1911 (Gesezsamml. S. 217) folgendes bestimmt:

Die zum Erwerbe von Grundstücken nah Artikel 7 8 2 Abs. 1 des Ausführungsgesezes zum Bürgerlichen Geseßvuch erforderlihe Genehmigung wird juriftishen Personen, die in einem anderen Bundesstaat ihren Siß haben, vom Regierungs- präsidenten, in Berlin vom Polizeipräsidenten erteilt. Würde die juristishe Person, wenn sie am Orte des zu erwerbenden Grundstücks ihren Sig hätte, nah den bestehenden allgemeinen Bestimmungen einer anderen staatlichen Aufsichisbehörde als dem Regierungs- (Polizei) Präsidenten unierstehen, so ist diese andere Behörde für die Genehmigung zuständig. Ju allen

ällen ist für die örtlihe Zuständigkeit die Lage des Grund- tüds maßgebend.

Berlin, den 25. März 1920.

Die Preußische Staatsregierung.

Hir\ch. Fishbeck. Braun. Haenish. Südekum. Heine. am Zehnhoff. Oeser. Stegerwald.

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Minifterium für Handel und Gewasarbe.

Versegt worden find: der Regierungsbaumeister Li ebic, bisher bauchtehnisches Mitglied der Vergwer?tsdirefktion in Saarbrücken, nah Bückeburg als Baubeamter für den neu- gebildeten, die Berginspeltionen in Jbbenbüren und am Deister, das Salzamt und die Badeverwaltung in Bad Oeynhausen ee das Gésamtbergamt in Obernkirchen umfassenden Bau-

ri, i der Regierungsbaumeister Schwarz, bisher aufiragsweise in Obernkirchen, nah Palmnicken als Baubeamter der Bern- steinwerke in Königsberg i. Pr.

Ministerium des Fnnern.

Die Preußische Staatsregierung hat auf Grund des § 28 des Landesverwaltungs8gesez-s vom 30. Juli 1883 (G.-S. S. 195) den Regierungsassessor Dr. Altemöller in

Sigmaringen auf Lebenszeit ernannt. Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat Trümpelmanun in Salzwedel und den Regierungsafssessor Dr. Voigt in Hanau zu Landräten ernannt. Der kommissarische Polizeipräsideat Richter in Char- lottenburg ist mit der kommissarishen Wahrnehmung der Ge- \chäfte des Polizeipräsidenten in Berlin beauftragt.

Dem Landrat Trümpelmann ist das Landratsamt im Kreise Salzwedel, dem Landrat Dr. Voigt das Landratsamt

im Landkreise Hanau übertragen worden.

Sigmaringen zum zweiten Mitgliede des Begzirksausschusses in ;

treffend die Aufhebung der am 19. März 1920 für den Bezirk |

Nr. 7413 eine Verordnung, betreffend die Preise für

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nghausen: i Minifterium für Landwirtschaft, Domänen 5,7

Und Forfien. Der Keeistierarzt Veterinärcat Grupe in Malmedy ist in die Kreistierarzistelle zu Mörs versezt worden.

Bekanntmachung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, betreffend Verleihung der Rektorats- verfassung und des Promotionsrechts an die Land- wirtschaftlihe Hochschule zu Bonn-Poppelsdorf.

Vom 8. April 1920.

Auf Grund des Staatsministerialbeschlusses vom 2. Oktober 1919 und des Beschlusses der verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung vom 5. November 1919 habe ih im Ein- vernehmen mit dem Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung der früheren Landwirtschaftlihen Akademie, jezigen Landwirischaftlihen Hochschule zu Bonn- Poppelsdorf, namens der Preußischen Staatsregierung heute die Rektorats- verfassung und das Promotionsrecht mit der Maßgabe verliehen, daß den Sazungen rückwirkende Krast vom 1. April 1920 bei- gelegt worden ist.

Berlin, den 8. April 1920. Der Minister für G s a Domänen und Forsten. Braun.

Ministerium für Me T A, Kun| und Volksbildung.

Dr. Georg Lenz ist zum Bibliothekar dei der Akademischen

Hochschule für die bildenden Künste in Charlottenburg ernannt

worden. Die Wahl des Direktors des städtischen Lyzeums in Culm

| Ludwig Langbehn zum Direktor des städtishen Lyzeums in

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N Gui R A T H M

Nastenburg ist namens der Preußischen Staatsregiecung be- stätigt worden.

Bekanntmachung Dem Schankwirt RudolfSchmidt, Charlotten- burg, Kurfürstendamm 22, habe ih die Wiederaufnahme des durh Verfügung des Landespolizeiamts vom 9. Oktober 1919 (R.-A. Nr. 242, Amtsblatt Stück 43) untersagten Handels

i mit allen Gegenständen des täglihen Bedarfs auf Grund des 2

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? Pecsonen vom Handel vom 23. September 1915 (

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Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (NGBI. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.

Berlin, den 7. April 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. I. V.: Dr. Weiß,

Bekanntmachung.

Dem Swhlachtermeister Carsten Nasmussen, Altona, Bürgerstr. 59, ist auf Grund der Bekanntmahung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBI. S. 603) der Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, insbesondere der Handel mit Fleis ch und Fleishwaren, untersagt worden.

Aliona, den 17. März 1920.

Das Polizeiami. Dr. Görli.

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Bekanntmachung. Dem Schlachiermeister S rieduis Cari Ahrens, Altona, Gr. Roosenstr. 113, ist auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep- tember 1915 (RGBl. S. 603) der Handel mit Gegen- ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere der Handel mit Fleisch und Fleishwaren, untersagt worden, Altona, den 17. Véärz 1920. Das Polizeiamt. Dr. Görliy.

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Bekanntmachung.

Dem Schlachtermeister Carl Niemann, Altona, Adolfítr. 26, ist auf Grund der Bekanntmachung zur Cam anang unzuverläfsiger E vom Handel vom 23. September 191 (RGBl. S. 603) der Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, insbesondere der Handel mit Fleisch und Fleishwaren, untersagt worden.

Altona, den 17. März 1920.

Das Polizeiamt. Dr. Görli.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Beru bang unzuverläsfiger ] GBl. S. 603) habe ich der Kaffeeinhaberin Alma Abraham, geb. Kauffmann, in Charlottenburg, Sybelstr. 10, durh Verfügung vom E Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetcieb untersagt. Berlin, den 26. März 1920. Der Polizeipräsident, Abteilung W. S. V.: Dr. Weiß.

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Bekanntmachung.

Den Metgern August und Heinrich Bickmeyer in Paderborn, Heiersstraße Nr. 33, wird der An- und Ver- L von Vieh, Fleisch und Fleishwaren aller Art owie jede andereBetätigung des Meßggerhandwerks wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf dieses Gewerbe untersagt.

Paderborn, den 8. April 1920.

Handelserlaubnisstelle. v. Laer, Landrat und Vorsigender.

Die von heuie ab zur Ausgabe gelaugende Nummer 18 der Preußischen Gesezsamm lung enthält unter

Nr. 11 862 ein Geseg über weitere Beihilfen zu Kriegs8- wohlfahrteausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie zur Verbilligung von Lebensmitteln, vom 13. November 1919, unter

Nr. 11 863 ein Gesez über weitere Beihilfen zu Kriegs- wohlfahrt8ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie zur Verbilligung von Lebensmitteln und zur Unterstüßung öffentliher Notstandsarbeiten, vom 13. November 1919, unter

Nr. 11 864 ein Geseg, betreffend die einstweilige Regelung der Staatshaushaltsausgaben für das Rechnungsjahr 1920, vom 31. März 1920, unter

Nr. 11 865 eine Verordnung über die Erhöhung der Eisens bahnfahrkosten bei Dienstreisen der Offiziere, Oberwachtmeister E Gendarmen der Landgendarmerie, vom 83. März 1920, unter

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E t a s L E

Nr. 11 866 eine Verordnung, betreffend Aenderungen -des Statuts der Spar- und Leihkasse für die Hohenzollernschen Lande vom 10. August 1888, vom 5. März 1920, unter

Nr. 11 867 einen Erlaß der Preußischen Staatsregierung, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Ausbau der Hochz und Niederspannungsneyze der Brandenburgischen Kreiselektrizitätswerle, vom 2. März 1920, und unter

Nr. 11 868 einen Erlaß des Ministers für Volkswohl- fahrt, betreffend Aenderung des Tauifs für die Gebühren der Kreisärzte sowie des Tarifs für die Gebühren der Chemiker für gerichtliche und medizinalpolizeiliche Verrichtungen.

Berlin, den 10. April 1920. Geseysammlung8amt. Kräer.

(Forisezung des Amtlichen in der Ersten Beikage)

ANichkamfliches,

Deutsches Neid.

Der Reichsrat versammelte si heute zu einer Vollfißzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für innere Verwaltung, der Ausschuß für Volkswirtschaft, die vereinigten Ausschüsse für ‘innere Verwaltung, für Haus- halt und Rechnungswesen und für Nechtspflege sowie die ver- einigten Ausschüsse für innere Verwaltung und für Recht2pflege Sigzungenu.

Bei einer Depe höherer französischer Offiziere des Okktupationsgebiets, die am 9. April in Mainz ftatifand und die der Deuischland gegenüber zu be- folgenden Politik galt, wurden laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros““ folgende Richtlinien aufgestellt, die in Veberseßung wiedergegeben werden:

Die Rheinlinie ist nötig, um uns dauernde Sicherheit und die Gewißheit zu geben, daß wir vor Nevanche-Ideen der deutschen Militärkreise geshütt sind. Wohl ist die Beseßung des linken Khein- ufers von großer Bedeutung, aber mit Ausnabme von Cöln, dem euglisWen Sektorabschnitt und einigen sonstigen Kapitalzentren befindet

auf dem linken Rheinufer kein großer fundierter Reichtum

reußens. Deshalb müßte dem Pufferstaat au derjeniae Teil des rehten Nhetnufers angegliedert werden, der Frankfuria. Main und Umgegend, dasNuhrgebiet unddie Düsseldorfer Industrie umfaßt. Cöln wird in 4 Jahren geräumt, Koblenz wohl auh. Wenn vorher die rechte und linke Seite des Rheins niht angegliedert sind, können wir es erleben, daß wir Mainz und die N auch aufgeben müssen. Bis dahin sind die Schulden nicht bezahlt, ist Deutshland wieder hochgekommen und bildet eine Gefahr, besonders durch seine Kohlen, seine Ar und den Rhein, der der Kanal für die Rohstoffe nah Rheinland, Westfalen und Süd- deutschland ist.

Jede Verlegenheit Deutschlands ist daher zu benußen, um damit Norteile für uns zu erringen. Da sich England nicht allzuweit von der Küste engagieren will und wir die Landnahbarn sind, Amerika aber genug mit Japan und England zu tun hat, müssen wir, solange wir freie Hand haben, alles tun, um uns festzusezen und unsere Alliierten vor eine vollendete Tatsache zu stellen. Vom nächsten Weltkrieg werden wir weniger berührt als England, Amerika und pa Jnnere Unruhen politisher Art sind kaum zu befürchten, wobei Elsaß-Lothringen stark entgegenzukommen ist. Die Sozialisten sind dg {hon bei uns zurückgedrängt.

eutschland wäre am besien in 5 bis 6 großere Bundesrepubliken zu zerlegen, und zwar: 1) Bayern, Baden und Württemberg. 2) Rheinische Nepublik mit beiden Ufern. 3) Im Norden Pommern, Mecklenburg, Hannover, Oldenburg und Schleswig-Holstein, die in der Hauptsache agrarisch sind; die Hanse- städte sind dann belanglos. 4) Thüringen und Sachsen als Judustrie- zentren und als Mitteldeutsche Republik. 5) Berlin mit Schlesien und einem kleinen Teil Pommerns mit der Mark als kleine Republik in der Art wie Wien und Budavest.

Insbesondere ist die innere Unmöglichkeit der Koalitionsregierung, die die Gegen|\äße vom Zentrum bis zum Mehrheits\sozialismus uu- faßt und dabei gegen die adeligen Offiziere und Beamtenreaktionäre zu kämpfen hat, lug zu benußen, sowohl positiv wie negativ. Im Bunde mit dem shwer zerstörten Belgien können roir auf Grund verschiedener Paragraphen des Friedensvertrags einmarschieren und uns festsezen. Zugleich müssen wir die mittlere kapitalistische Nichtung in Deutschland und die U. S. P. für uns interessieren, als negat've Bundesgenossen gegen die Berliner Regierung, und fie glauben machen, daß thr Elend von - Berlin komnit, damit sie auf Berlin und die Regierung marschieren. Dann Föônnen wir, wevn im Ruhrgebiet Unruben entstehen, mit den Belgiern als Nachbarn und am meisten Interessierten dort ein- rücken. Bis dahin ist der rehte Flügel befestigt und administrativ beruhigt. Haben wir aber die beiden Flügel, so fällt die Mitte egenüber dem englischen und amerikanishen Abschnitt wie aus einer Bde uns von selbst zu, und damit wäre die Rheinische Republik geschaffen, aber auf beiden Seiten des Nheines. Der Generalstreik obne U. S. P. und Bürgerliche ist in der Rheinischen Republik un- mögli, besonders unter dem Belagerungszustand. Er fällt auf die Mehrheitssozialisten und eventuel die Demokraten zurück. Ziel- bewußte kluge Politik seyt uns in 1 bis 2 Jahren in Befiß dessen, was Foch will, nämlih der militärishen Rheingrenze mit starken S0 S ohne exustlichen Widerstand Deutschlands und unserer

iterten.

BRE A L EEA A0 A2 maELS

Unter der Begründung, daß der Friedensverirag für die Dauer der Jnteralliierten Regierung die politishe Zuges hörigkeit Oberschlesiens zu irgendeinem Staate vor- läufig aufgehoben habe, haite die Juteralliierte Kommisfion mitgeteilt, daß alle Abgeordnelenmandate der in Oberschlesien ansässigen Personen suspendiert seien, evtl. die Wiedereinreise oberschlesisher Abgeordneter, die künftig troßdem an Tagungen der Nationalversammlung, der Preußischen Landesv-ersammlung oder des Provinziallandiages teilnehmen, verhindert werden würde. Gleichzeitig hatte die Junteralliierte Kommission in einem offiziósen Piessekommuniqué erklärt, daß die ober- \lesishe Bevölkerung an der Wahl des Reichspräfidenten und an den Reichstagswahlen nicht teilnehmen könnte.

Der deutshe Bevollmächtigte in Oberschlesien, Fürst Rabe hat gegen diese Maßnahmen der Jnteralliterten ommission beim General Le Rond sogleich energisch Ein- spruch erhoben unter dem Hinweis, daf Oberschlesien, solange nichi etwa auf Gruod der Abstimmung seine rechtliche Lösung aus dem Deutschen Reich erfoigt sei, ein Teil des Deutichen ‘Reichs bleibe und kein selbständiges vöikerrehtlihes Gebiet bilde; ebenso bestehe die Souveränität des Deutschen Reichs fort, wenn auch die sich aus ihr ergebenden Befugnisse innerhalb der Grenzen des Frieden3vertrags vorübergehend von der 3nteralliierten Kommission VaS rin werden. Daraus ergebe sih auch, daß die Oberschlesier in vollem Besig aller

| ihrer staatsbürgerlihen Rechte bleiben und die Vertreter der

oberschlesischen Bevölkerung nah wie vor befähigt und be- rechiigt seien, in den deutschen, preußishen und provingiellen Kammern zu sitzen. Dies treffe niht nur für die- jenigen Abgeordneten zu, die die der Kontrolle der Juteralliierten Teiles von Oberschlesien vertreten, sondern in stärktem Maße noch für Abgeordnete aus Wahlkreisen, die teilweise im Abstimmungs8gebiet, teilweise außerhalb des- selben liegen, wie z B. Neisse, Grottkau, Falkenberg und Neu- stadt. Eine Protestnote, in der nohmals eingehend gegen die Maßnahraen der Jateralliierten Kommission Einspruch ers hoben und der Standpunkt der Reichsregierung an - Hand juristishec Ausführungen eingehend begründet wird, ift zur Kenntnis der interalliierten Kommission in Oppeln und des Obersten Rates in Paris gebracht worden.

era ia Sani

Die Verhältnisse in Gotha haben es dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge erforderlich erscheinen lassen, unter Verhängung des Ausnahmezustands nah Sachsen-Gotha einen Reich sïkommissar zu entsenden, der für die baldige Wiederhersiellung verfassungsmäßiger Zustände Sorge tragen soll. Bereits vor dem Kapp Putsch hatte die Re- gierung in Gotha verfassungswidrig einen widerrechilih zustande- gekommenen Beschluß des Gothaer Landtags zur Durch- führung gebracht und die wiederholte Verfügung des -Reichs- ministers des Junern auf Unterlassung des verfassungswidrigen Vorgehens unbeachtet gelassen. Wöhrend des Kapp-Putsche% hat fie ihre Pflichten vernachlässigt, insbesondere A ihre hauptsächlichfien Befugnisse verfassungswidrig auf einen Vollzugs- rat übertragen. Ohne daß die Regierung eingeschritten wäre, ist in Gotha außerdem Reich8eigentum im Werte von - vielen Millionen zerstört worden. Die Abgeordneten aller Parteien, von der sozialdemok?ratishen bis zur deutschnatignalen, mit Ausnahme der Abgeordneten der unabhängigen Partei, haben wegen der Verlegung der Verfassung durch die Regierung in Gotha ihr Mandat niedergelegt. Eine ordnungsmäßige Tagung des Landtags ist nicht möglich, und die von der Regierung verweigerten Neuwahlen müssen vorgenommen werden. Die Aufgabe des Reichskommissars soll es vor allem sein, mit möglichster Beschleunigung Neuwahlen zum Landtage herbeizuführen, damit eine verfassungsmäßige Negierung ge- bildet werden kann. Der Regierungsfommissar ifl angewiesen worden, sich zu bemüßen, die gegenwärtige Regierung zur sach- gemäßen Mitarbeit bei Erfüllung seiner Aufgabe heranzuziehen.

ia atr ¿5 ger}

Auf Grund des Gesczes zur Durchführung des Ein- fommensieuergeseßes vom 31. März 1920 (RGBl. S. 428) wird der Tag des Jukrafitretens der §8 456—52 des

Kommission

Jnieressen des unter ? stehenden |

vers | : : : ¡Stellvertreter des Premierministers bestellt worden.

Ä

Einkommen steuergeseßes (betr. den Abzug von 10 vH bei ; der Lohnzahlung durch den Arbeitgeber) vom Reichs- | minister der Finanzen demnächst bekanntgegeben. Erst mit |

dem JZnkraftireien der genannten Bestimmungen beginnt der Lohnabzug, auf bereiis erfolgte Lohn- und Gehaltszahlungen ersireckt fich der Abzug nicht.

Preußen.

Die (

Oppeln hat, wie der „Oberschlesishe Wanderer“ meldet, be-

stimmt, daß Gemeinde und Kreis Hindenburg O. S. den Namen Zabrze (Hindenburg O. S.) zu führen hat.

R A E E B RLE A R

Bayern. Die „Bayerische Staatszeitung“ hat auf Veranlassung des Ministerpräsidenten gestern abend folgende Mitteilung ver- öffenilicht:

interalliterie Abstimmungskommission in !

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Der Aufforderung zum Generalstreik is in Plauen nicht Folge geleistet. Sämtliche Betriebe arbeiten. Jn der Stadt herr\ht Ruhe.

Großbritannien und Frlanud.

Wie die englischen Blätter melden, ist während der Ab- wesenheit Lloyd Geörges von London Bonar Law zum

Das „Reutersche Büro“ erfährt, daß die Antwort auf die französishe Note erneut versichert, daß die britische Regierung entschlossen ist, die Durchführung des Friedens- vertrages mit Bezug auf die Abrüstung, die Wiedergutmachung, die Kohlenlieferungen und andece ähnlihe Fragen in vollem

usammenwirken mit den anderen Alliierien zu erzwingen. ie bemerkt jedoch, daß die augenblickliche ‘Neinungsver schieoen- heit mit Frankreih nicht die Durchführung des Friedens- vertrags, sondern die Lage betrifft, die aus dem Ansuchen der deutschen Regierung, Truppen zur Hersiellung der Ord- nung in die neutrale Zone senden zu dürfen, entfianden sei. Es sei bekannt, daß die von den anderen Alliierten geteilte Anficht dez britischen Regierung die gewesen sei, daß dem An- suchen stcttgegeben werden jolle, wenn Bürgschasten dafür ge- geben wüiden, daß die Neutralität nah Ablauf dieser Frist wieber hergestellt würde. Die britishe Regierung sei vollauf bereit gewesen, diese Bürgschaften zu erzwingen. Andererseits sei die französfishe Regierung der Ansicht gewesen, daß die deutscher. Truppen die Erlaubnis, die neutrale Zone zu be- trelen, nur unter der Bedingung erhalten könnten, daß die Truppen der Alliierten zur Beseßung deutscher Städte vor- rüdten. Dieser Politik hätten fich die Alliierten einmütig widerseßt, und daraufhin hätten die Franzosen beschlossen, selbständig zu handeln,

Im Unterhause gab Bonar Law in Beantwortung der Anfrage zweier Abgeordneter, betreffend die zwischen der britishen und französishen Regierung entstandene Meinungsverschieden heit, laut Meldung der „Agence Havas“ folgende Erklärung ab:

Die britishe Regierung bedauert die Meinungsverschiedenbett zwischen ihr und der französfishen Regierung. Aber der Notenwechsel, der zwischen London und Paris stattgefunden hat, rechtfertigt den Glauben, daß die beiden Regierungen mehr dern je die Notwendigs feit anerkennen, bei der Regelung der ernsten Fragen ein enges und berzlihes Einvernehmen zu bewahren. Die nächste Konferenz der alliierten Negierungshäupter wird zweifellos das völlige Cinvernehmen der beiden Regierungen bestätigen und festigen. Unter diefen Ums ständen möchte ih veranlassen, daß keine Debatte über dieje Frage vorgenommen wird weder in öffentliher Besprechung, noch in der Form von Anfragen und Antworten. Es braucht kaum hinzugefügt

werden, daß die durch gewisse Blätter verbreitete Nachricht, die einungen im englifchen Kabinett gingen auseinander, jeder Grund- lage entbehrt.

Auf die weitere Frags, ob ein Protest an die deutsche Negierung bezüglih ihrer fortdauernden Verleßung des Friedensvertirages gerichtet erflärte Bonar Law nach dem „Telegraaf“:

Dies sei gerade vie Art von Fragek, die nicht gestellt werden dürften. Die Unterteile der Fiage könnten nicht besprochen werden, ohne die MIEOE zur Sprache zu bringen. Wenn diese An-

elegenheit allein das britishe Volk angeben würde, so würde die Reg ng bereitwilligst eine Debatte darüber annehmen. Cs sei möglich, daß der Lauf der Ereignisse es wünschenswert machen werde, im Unterhause darüber zu beraten. In diesem Falle würde die Negierung dazu vollkommen bereit sein. Er glaube, daßdie Behaups-

worden sei,

' tung, daß Deutschland mehr als zwei Millionen Mann unter d

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Waffen habe, volllommen unbearündet sei, und er hoffe, daß d Neichswehr nund die Baltikumtruppen bald ans dem Ruhrgebiet

| zurückgezogen werden.

Die „Münchener Post“ bringt iu Nr. 8% vom 192. April Gx 4

Flärungen, die der Ministerpräsident zu einer Ab- ordnung der Bezirksführer der Müuchener Gin- wohnerwehr abgegeben haben soll. Diese Erklärungen find in wichtigen Punkten niht nichtig wiedergegeben. ir nd zu da Feststellung ermächtigt, vaß der Ministerpräfident fich keineswegs dahin geäußert hat, daß Bayern nôötigen- falls jeinen Weg felbst auf Kosien einer vorübergehenden Trennung Bayerns vom Reich weiter gehen werde. Auch der weitere Saß: „Die Lage ist überaus ernt. Was die nächsten Tage, ja Stunden bzingen können, wissen wir nicht. Wir wissen aber, daß, wenn die Reichsregierung auf unsere Vorstellungen hin nicht ent- sprechend handelt, unsere Wege sich von denen des Reichs trennen werden und mit cinem vorübergehenden Nusscheiden Bayerns aus dem Reichéverband gerechnet werden muß“ entspriht nicht den Latsachen. Der Ministerpräsident fteht fest auf dem Boden

des Neichs und hat sich nicht in vorstehendem Sinne geäußert. !

Es liegt hiec ein sehr bedaucrliches Mißverständnis vor. Auch in der Einwohnerwehrsrage wurde der vei sassungsmäßige Weg, der Weg der Vorstellung bei der Picichsregierung, niemals verlassen.

Sachsen.

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Wie dem „Leipziger Tageblatt“ von zuständiger Stelle

mitgeteilt wird, sind einzelne Truppenteile von Leipzig aus am Sonntag nah dem Vogtland in Marsch geseßt worden. Der Kommunist Hölz, der vorgestern fiüh mit 200 Rotb- gardisten in Klingenthal ankam, verhandelte Vormitiags mit dem Bürgermeister und dem fommando über seinen Uebertritt nah der Tschechos

\lowakei. Die Verhandlungen zershlugen sih jedoch. Wie die „Ascher Zeitung“ gemeldet, erhielt Hôlg bei den Verhandlungen von dexr böhmishen Behörde

den Bescheid, daß er als Julernierler zu golten habe und auf Verlangen Deutschlands ausgelieferl werden würde. Da es der Plan Hölz' ist, über Klingenthal—Vad Elsier ins

ischecho -slowalisd;en Grenze |

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* gestrigen kurzen Meldung bezuichtet,

Böhmische zu fllichien, find die Grenzwachen verstärkt worden. |

Von den Klingenthaler Fabrikanten verlangie Hölz eine Million Mark zur Bildung der Roten Garde, die bis

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gestern abend in seinem Besi sein sollte. Da die Klingenthaler

Filiale der Vogtländischen Bank die ganze Summe nicht vor- rätig hatte, sollien zwei Bankbeamte 600 000 /6 von der Vogt- ländishen Bank in Plauen abholen. Die beiden Beamten irafeu gestern im Automobil dort ein und wurden, als sie auf der Bank die Summe abheben wollien, mit dem Chauffeur von der Plauener Polizei verhaftet. Jn Klingenthal wurden Abends große Versammlungen abgehalten, in denen gegen die Ver- hafiung des Hölzschen Automobilführers bur die Plauener Polizei pratestiert und gedroht wurde, daß genau so verfahren werden {olle wie in anderen Orten, z. B. in Falkenstein. Unter dem Druck dieser Drohung ist die von Hölz verlangte Summe von einer Million Mark von der Vogtländischen Bank zur Ver- fügung gestellt und nach Klingenthal abgeshickt wordeu.

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* unter dem Vorsi

Lord Robert Cecil gab darauf seinem Bedauern Aus- druck, daß bezüglich der Haltung der britischen Regierung in der Frage des Vormarsches der französishen Truppen die Pre se früher unterrichtet worden sei, als das Parlament. Bonar Law erwiderte hierauf, daß zwei oder drei Tage lang die

resse dem Lande nur die eine Seite der Frage dargestellt abe, und da das Parlament keine Sizungen gehalten habe, sei es für richtig gehaiten worden, eine Darlegung des britischen Standpunïtes zu veröffentlichen. Jn Sena auf eine Ans frage, ob die britishe Regierung die Absicht hade, die zwischen ihr und der französischen Regierung gewechselten Noten zu ver- öffentlichen, aniwortete Bonar Law, das hinge nicht allein von der britischen Regierung, sondern auch davon ab, ob die Bundes- enossen Englands mit der Veröffentlihung einoerstanden seien. Dona Law erklärte außerdem, eine öffentlihe Darlegung der Differenzen im Parlament könnte als Kritik an der Haltung der Bunde3genossen aufgefaßi werden und die Deuischen zu der Anficht bringeo, daß keine volllommene Uebereinstimmung zwischen den Alliierien bezüglich der Durchführung des Friedens- vertrags bestehe.

Der irishe Gewerkschaftskongreß hat obige Quelle zufolge im Verein mit der irischen Arbeiterpartei als Proteji gegen die Behandlung der politischen Gefangenen, darunter auch die Sinnfeiner, durch die Engländer eine a!l- gemeine Arbeitsniederlegun verkündei. Aus- genommen davon sind allein die Arbeiter in den Zeitungs- betrieben, das Personal der Telegraphenämter, die Bäcker, das

ospitalpersonal und alle bei der Lebensmiitelversorgung und

ütterung des Viehes beschäftigten Arbeiter. Alle Betriebe und Verkehr 3miitel in Jrland sollen unterbrohen werden, bis die politishen Gefangenen in Freiheit geseßzt sind.

Frankreich,

Der Nat des Völkerbundes hat in seiner vorgestrigen, von Léon Bourgeois abgehaltenen vierten oiffs Telegraphenbüro“ in Ergänzung der das ihm angebotene Mandat über Armenien abgelehnt und die Ansicht aus- gesprochen, ein gzivilisierter Staat müsse den Schuß über- nehmen. Es sei aber notwendig, vorher die militärischen und finanziellen Fragen zu regeln. Ueber den Schuß der Minderheiten in der Türkei will sich der Völkerbund end- gültig exst aussprehen, wenu der 1wrkishe Friedensvertrag eschlossen ist. Dann wurde dem Auirag stattgegeben, über die ommunalwahlen in Danzig den Vorschlägen des englischen Oberkommissars Sir Reginald Tower zuzustimmen. Endli hat der Völke: bund eine Persönlichkeit ernannt, die den Auf- irag erhalten soll, die Verpflegung und den Rücktransport der Kriegsgefangenen, die sich noch in Rußland befinden, durch- führen. nächsie Sißzung des Rates des Völkerbundes ndet im Mai in Rom statt.

Der Botschafterrat is gestern vormitiag unter dem Vorfi von Jules Cambon zu einer Sizung zusammengetreten. Da er sich nicht mit deutschen Angelegenheiten beschäftigte, wohnte ihm der englische Bolschafter Lord Derby bei. Der

Sigzung, wie